Pressemitteilung

23.Mai 2014
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Rülke und Kern: Unbezahlte Praktika sind ein neuer Fall von grün-rotem Pharisäertum

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der  bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, nehmen hierzu Stellung:

„Dass das Kultusministerium auf seiner Website unbezahlte Praktika von bis zu sechs Monaten anbietet, ist offensichtlich ein neuer Fall grün-roten Pharisäertums. Während die SPD in kompromissloser Weise einen flächendeckenden Einheits-Mindestlohn durchboxt, bietet gleichzeitig das SPD-geführte Kultusministerium Praktikumsplätze von einer Dauer von bis zu sechs Monaten an, für die es weder eine Vergütung noch Fahrtkostenerstattung gibt (Siehe dazu Anlage Screenshot II). Aus unserer Fraktion haben wir deshalb einen Antrag an die Landesregierung gestellt, zu berichten, in welchem Umfang das Kultusministerium und die übrigen Ressorts unentgeltlich Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigen und wie sich die grün-rote Landesregierung grundsätzlich zur Frage längerfristiger unbezahlter Praktika stellt.

Die FDP sperrt sich nicht gegen einen politischen Mindestlohn, wo kein auskömmlicher Tariflohn zustande kommt oder Missbrauch erkennbar ist. Der Einheits-Mindestlohn im Bund aber macht nach unserer Überzeugung ein Vorgehen mit Augenmaß unmöglich und könnte zu einer Arbeitsplatzvernichtung von unüberschaubarem Ausmaß führen. Und auch im Bereich der Praktikantinnen und Praktikanten schafft ein einheitlicher Mindestlohn mehr Probleme als er löst. Missbrauch gilt es auch hier zu verhindern, aber ein Mindestlohn würde zahlreiche Praktikumsplätze zerstören und damit jungen Menschen wertvolle Chancen auf Berufserfahrung und einen Berufseinstieg nehmen.

Wer sich jedoch wie Grün-Rot im Koalitionsvertrag „gute Arbeit“ auf die Fahnen schreibt und dabei mit dem Finger auf andere zeigt, sollte zumindest bemüht sein, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Leistung der Praktikantinnen und Praktikanten entsprechend den jeweiligen Möglichkeiten zu honorieren, ist überdies nicht nur ein Gebot des Anstands, sondern liegt auch im Interesse des Arbeitgebers.

So bietet die FDP-Landtagsfraktion seit dem Jahr 2008 Praktika an, für die es eine  Vergütung gibt, wenn es sich um ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt. Ansonsten werden Fahrtkosten erstattet. Aus dem Kreis der früheren Praktikantinnen und Praktikanten haben wir bereits manche bewährte Kraft für unsere Fraktion oder die Abgeordnetenbüros rekrutiert.“

 

 

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