Pressemitteilung

29.Juni 2016

Schweickert: Jetzt Bildungsfreistellung vernünftig regeln

In der Landtagsdebatte zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungszeitgesetzes führte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, die Gründe für den Vorstoß der Liberalen aus. Er kritisierte die von Grün und Rot im Vorjahr getroffene Regelung zur Bildungsfreistellung als unnötige Belastung der Wirtschaft und die getreue Umsetzung einer alten Gewerkschaftsforderung. „Die Betriebe in Baden-Württemberg investieren bereits jetzt fast fünf Milliarden Euro, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszubilden. Sie wissen, dass das in einer globalisierten Welt das A und O ist. Dazu brauchen sie keine Nachhilfe der Landesregierung“, so der Wirtschaftspolitiker. Er würdigte die Aussage der neuen Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie hatte Mitte Mai öffentlich erklärt, dass  sich die Bildungsfreistellung auf betriebsbezogene Inhalte konzentrieren sollte. Für frei bestimmte Fortbildungsmaßnahmen, beispielsweise im Bereich des Ehrenamts, sei ein Zuschuss mittels Freistellung zu gewähren.

„Angesichts der vielen ehrenamtlichen Organisationen, Vereine und Verbände, die sich jetzt bereits auf die Bildungszeit einstellen, ist das ein guter Kompromiss“, so Erik Schweickert. Er machte deutlich, dass die FDP-Fraktion diesen Vorschlag sofort aufgegriffen habe und mit einem konkreten Änderungsvorschlag das Gesetz genau in diese Richtung ändern wollte. Gleichzeitig kritisierte er die widersprüchliche Haltung der Grünen, die immer wieder behaupteten, das Gesetz werde nach zwei Jahren ergebnisoffen geprüft. Erik Schweickert sagt dazu: „Schon ein Blick in den Koalitionsvertrag macht deutlich, dass Änderungen feststehen. Dort heißt es wörtlich, dass das Bildungszeitgesetz im Hinblick auf Interessen von Handwerk geprüft und novelliert werden soll. Dies hat der Ministerpräsident am gestrigen Abend bei seiner Rede vor dem Unternehmertag des Arbeitgeberverbandes exakt so ausgeführt. Das ist also mitnichten ergebnisoffen“. Bereits jetzt sei die Belastung der Wirtschaft um bis zu 2,5% höherer Lohnkosten gegeben und zum anderen bedeute eine solche Frist nur Unsicherheit für alle Beteiligten, gerade für Vereine und Verbände, die auf das Ehrenamt angewiesen seien.. „Es ist doch am besten, wenn sich jetzt alle auf eine bleibende Regelung einstellen können. So ist auch der Vorstoß der Wirtschaftsministerin zu verstehen, den wir mit unserem Antrag unterstützen und für den wir die Unterstützung der CDU-Fraktion erwarten. Wir gehen davon aus, dass sie ihrer Ministerin mehr zugestehen als das Recht auf eine Ankündigung.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema