Pressemitteilung

01.Februar 2018

Weinmann: trotz eiliger Nachbesserung bleibt Korrekturbedarf im Hochschulrecht

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Expertenanhörung vor zwei Wochen hat überdeutlich bestätigt, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf dringend erforderlich waren. Insbesondere das von 10 auf 25% angepasste Eingangsquorum bei der Urabwahl von Rektoren sowie die Festschreibung einer Karenzzeit zwischen zwei Abwahlbegehren begrüßen wir, vermeiden diese doch eine lähmende Streitkultur an den Hochschulen.

Doch bereits bei der Senatszusammensetzung zeigt sich, dass trotz der vorgenommenen Änderungen weiter Korrekturbedarf besteht. Wir müssen die Sorgen der Experten ernst nehmen, die Festschreibung eines verpflichtenden Anteils von 40 Prozent der Sitze und Stimmen für die Akademischen Mitarbeiter, Studierenden, Doktoranden und sonstigen Mitarbeiter schränkt gerade die kleineren Hochschulen über Gebühr ein. Ein Pflichtanteil von 33% für alle Hochschularten würde den individuellen Handlungsspielraum besser berücksichtigen.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die Ministerin ein weiteres Mal den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Vertrauen nicht aussprechen will, mit dem BW CAR eine Plattform entwickelt zu haben, die den Maßgaben der Experimentierklausel zum Promotionsrecht entsprechen. Auch in Zukunft bleibt die Abhängigkeit vom Goodwill der Universitäten.

Darüber hinaus halten wir eine neue Experimentierklausel für sinnvoll, die den Hochschulen optional die Bauherreneigenschaft überträgt. Durch die höhere Flexibilität würde die Hochschulautonomie gestärkt und schwerfällige Bürokratie vermieden. Entsprechende Überlegungen finden sich auch im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz. Man wird doch erwarten können, dass die Landesregierung zumindest ihre eigenen Zielvereinbarungen mit Leben füllt.

Schließlich spricht Ministerin Bauer von einem „klugen Kompromiss“ beim politischen Mandat der verfassten Studierendenschaft, wenn man auf den entsprechenden Passus im Gesetz zur Klarstellung verzichte. Die Ministerin selbst hatte die Verfasste Studierendenschaft erst im Jahr 2012 in der damaligen grün-roten Landesregierung die rechtliche Struktur gegeben. Jetzt folgt ohne Not die Rolle rückwärts. Statt einer missverständlichen Streichung müsste man aus Sicht der Liberalen lediglich eine sprachliche Schärfung im Sinne der Studierenden im Land vornehmen und das politische Mandat in ein hochschulpolitisches modifizieren.

Zu den angesprochenen Punkten werden wir in den nächsten Tagen Änderungsanträge einreichen.“

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