Pressemitteilung

24.November 2009 - Datenschutz
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Wetzel: Arbeitnehmerschutz muss gestärkt werden

Forderung der FDP umgesetzt: behördlicher und privater Datenschutz zusammengelegt – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über den „Fünften Tätigkeitsbe-richt des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Ich danke Innenminister Rech, seinen Mitarbeitern für den sehr ausführlichen und überzeugenden Bericht. Der Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt. Umso mehr begrüße ich ausdrücklich, dass jetzt eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt wird: Die Aufsicht von behördlichem und privatem Bereich wird endlich zusammengelegt. Damit setzt Baden-Württemberg eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates um. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt.Der Bericht macht aber auch deutlich, dass der Arbeitnehmerschutz dringend gestärkt werden muss. Hier haben die Koa-Verhandlungen in Berlin Erfreuliches ergeben: – Neu eingeführt wird die Stiftung Datenschutz (Vorbild Stiftung Warentest). Danach sollen die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Daten-schutzfreundlichkeit überprüft werden. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag, damit der Selbstdatenschutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann und nicht nur auf dem Papier steht.- Es wird auch eine generelle Reform des Datenschutzgesetzes geben.- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigens Kapitel im BDSG bekommen.- Hier wird dann die besondere Situation der Arbeitnehmerverhältnisse gebührend berücksichtigt werden.- Wir müssen exakt regeln, welche Daten der Arbeitgeber abfragen und gegebenenfalls speichern darf.- Den Arbeitnehmern werden dadurch auch insgesamt mehr Recht eingeräumt werden.- Diese wichtigen Punkte können dann auch in einem Datenschutzgesetz als Grundlage dienen.Wichtiger Ansatz- und Knackpunkt im Rahmen einer solchen Novelle wird sein: Die Bedeutung der Einwilligung in die Datenspeicherung. Hier müssen wir die Entscheidung treffen, ob ihr eine maßgebliche Rolle zukommen soll. Dann müssen wir auch dafür sorgen, dass der Betroffene tatsächlich die Möglichkeit hat, einzuwilligen oder aber, ob die Daten, die über eine Einwilligung erteilt werden, zusätzlich über eine irreversible Zweckbindung geschützt werden sollen.Ich halte folgende Voraussetzung für dringend erforderlich: Diejenige Stelle, die Daten über mich gespeichert hat, muss mir auch meine Anfrage hin mitteilen woher er meine Daten hat. Falls er dieses nicht klar und zweifelsfrei sagen kann müssen auch Konsequenzen drohen. Es kann nicht sein, dass private Daten sammeln ohne mein Einverständnis und mit diesen unerlaubten Daten ein Handel betreiben. Mit den Daten anderer Menschen müssen alle behutsamer umgehen: Es darf einfach nicht sein, dass Versicherungen und Banken mit den Daten ihrer VNs und ihrer Kunden einen Handel betreiben. Ein besonderes Problem dürfte auch künftig alles um Google-Earth sein. Können wir privaten Firmen einfach erlauben, Privathäuser zu fotografieren und ganz öffentlich ins Netz stellen? So werden Passanten fotografiert, ohne gefragt zu werden.Als positives Beispiel ist die Gemeinde Molfsee bei Kiel zu nennen, die Google untersagt hat, ihre Gemeinde aufzunehmen. Ich glaube nein, es muss zumindest vorher die Einwilligung des Eigentümers oder auch des unmittelbaren Besitzers eingeholt werde. Nicht erfreut war ich allerdings über die Ausführungen zum Datenschutz bei Rechtsanwälten, wenn sie auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung tätig sind.Ich erinnere: Die Rechtsanwälte sind nach unserem Rechtsverständnis zwar freiberuflich tätig. Aber: sie sind auch ein Organ der Rechtspflege und haben daher im Verhältnis zu ihren Mandaten ein besonderes Vertrauens-verhältnis. Es ist daher meines Erachtens einfach nicht möglich die Rechtsanwälte einem Inkassounternehmen gleichzusetzen.Aus liberaler Sicht muss die Bedeutung des Datenschutzes in der Bevölkerung wieder deutlich gemacht werden. Die kann nur erreicht werden, wenn datenschutzrechtliche Fragestellungen bereits in der Schule thematisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen z. B. wissen welche Konse-quenzen in Eintrag im Schüler VZ für sie hat. Wir Liberale wollen ein modernes, leicht verständliches, technikfestes und übersichtliches datenschutzrecht, das den Anforderungen in unserer digitalen Welt gerecht wird.“’