Archiv für das Monat: Januar, 2020

Überfüllte und verspätete Züge

Der ganz normale Wahnsinn grüner Verkehrspolitik

Morgens, Viertel nach sechs am Bahnhof Ebersbach an der Fils: Ein Dutzend Pendler stehen am Gleis und warten auf den Zug Richtung Stuttgart. Der soll eigentlich um 06.27 Uhr abfahren, doch zwischen „sollen“ und „tun“ liegen auf der Filstalbahnstrecke Welten. Der Zug fällt aus – mal wieder. Für die Fahrgäste am Bahnhof heißt das: weitere 30 Minuten in der Kälte warten. Als der Regionalexpress eine halbe Stunde später am Bahnhof einrollt, ist dieser bereits überfüllt. Kein Wunder, schließlich mussten alle Fahrgäste des ausgefallenen Zuges auf den nachfolgenden ausweichen, der zusätzlich auch noch als verkürzter Zug einfährt. Die 25 Minuten Fahrtzeit fühlen sich wie eine halbe Ewigkeit an: Bewegung ist kaum möglich und wie es im Notfall aussehen würde, mag sich niemand ausmalen.


Ein Einzelfall? Mitnichten. Die Filstalstrecke ist nur ein Beispiel von vielen, tagtäglich geht es hunderten Pendlern in Baden-Württemberg so. Zufall ist das gewiss nicht, vielmehr ist dieser Zustand das Resultat einer katastrophalen grünen Verkehrspolitik

Die rechtliche Ausgangslage

Dabei hatte Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grünen) eine neue Mobilität versprochen, eine, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiv machen sollte. Die Realität jedoch ist ernüchternd: Zugausfälle, Verspätungen, Lokführermangel, technische Defekte. Eine Verbesserung ist nicht in Sicht, auch weil Minister Herrmann früh die falschen Weichen stellte. Dazu muss man wissen: Seit der Regionalisierung 1996 im Zuge der Bahnreform ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Länder für die Organisation des Nahverkehrs verantwortlich. Somit ist das Land Baden-Württemberg der Aufgabenträger des Schienenverkehrs, d.h. das Land ist für die Organisation, Verwaltung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in Baden-Württemberg zuständig. Nach EU-Recht müssen im Sinne eines fairen Wettbewerbs öffentliche Aufträge, wie der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, europaweit ausgeschrieben werden, sprich jedes in der EU-ansässige Unternehmen muss die Möglichkeit haben, sich für den Auftrag zu bewerben. Vor diesem Hintergrund hat das Land den Betrieb der Stuttgarter Netze europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag gab das Verkehrsministerium den Eisenbahnunternehmen Go-Ahead und Abellio.

Verhängnisvolle Fehler bei der Angebotskonzeption

Mit dem Betreiberwechsel sollte laut Herrmann eine Verbesserung für die Fahrgäste einhergehen. Von dieser ist jedoch bisher nichts zu spüren, auch weil das Verkehrsministerium kardinale Fehler bei der Angebotskonzeption machte.

Eine Analyse:

Kein funktionierendes Controlling

Laut Verkehrsministerium sind die fehlenden Züge im ÖPNV auf Lieferengpässen zurückzuführen. Doch dass es zu Lieferungsschwierigkeiten bei Lieferanten kommen würde, war intern bekannt. Wo war also das Controlling? Wir wissen es nicht. Offenkundig hat die SFBW und das Verkehrsministerium ihre Kontrollfunktion schleifen lassen. Das beweist abermals, dass das Modell mit der Gründung der SFBW unnötige planwirtschaftliche Strukturen und Schattenhaushalte geschaffen hat, die von Beginn an zum Scheitern verurteilt waren.

Der Verzicht auf Doppelstockwagen

Das Land, genau genommen die vom Verkehrsministerium geschaffene und ihm unterstehende „Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg“ (SFBW), ist der Eigentümer der Züge für den ÖPNV. Die SFBW finanziert die Schienenfahrzeuge und verpachtet diese an die Eisenbahnunternehmen (Go-Ahead und Abellio). Wenn demnach zu wenige Züge unterwegs sind, kann sich der Verkehrsminister nicht von einer Schuld freisprechen. Im Gegenteil, bereits bei der Anschaffung der Züge wurden folgenschwere Fehler begangen. Wie wir als FDP/DVP Fraktion bereits zu Beginn angemerkt haben, wurden zu wenig Kapazitäten bestellt und kommt der Verzicht auf Doppelstockwagen, d.h. Wägen mit Sitzplätzen auf zwei unterschiedlichen Ebenen (Doppeldecker), dem Land teuer zu stehen. Statt auf Doppelstockwagen setzte die Regierung auf verlängerte Triebwagen, für die jedoch die Bahnsteige auf der Filstalstrecke teils schlichtweg zu kurz sind. Die Folge sind kürzere Züge und fehlende Kapazitäten, die sich in überfüllten Zügen widerspiegeln. Dass dieser Ansatz ein Fehler war, scheint mittlerweile auch Minister Herrmann eingesehen zu haben und kündigte an, den Markt für Doppelstockwagen zu sondieren. Eine späte Einsicht, denn mittlerweile sind viel Zeit und Geld verloren gegangen. Für diese Versäumnisse zahlt am Ende der Steuerzahler.

Personalmangel

Lockführer fehlen an allen Ecken und Enden. Nicht selten kommt es aufgrund von Personalmangel zu Verspätungen oder Zugausfällen. Verkehrsminister Herrmann möchte darauf mit einem staatlichen Reserve-Pool für Lokführer reagieren, d.h. in einer bestimmten Region gibt es Lokführer mit Sitzbereitschaft, die bei Bedarf kurzfristig einspringen sollen. Laut Minister Hermann sei dieser Ansatz einmalig. Zum Glück, denn: Das ist Planwirtschaft pur. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Dienstleistungen, wie die Bereitstellung von Personal, zu denen sich die Anbieter verpflichtet haben, aus Steuergeld mitzufinanzieren. Das Verkehrsministerium sollte in der Lage sein, Verträge so abzuschließen, dass für genügend Lokführer garantiert ist und nicht, dass das Land diese im Nachgang selbst mittragen muss. Symptomatisch für die grüne Verkehrspolitik: Bei der EU-weiten Ausschreibung für den Lokführer-Pool konnten bisher keine Lokführer gefunden werden. Und wieder geht viel Steuergeld unnötigerweise verloren.

Keine Fahrgastentschädigungen

Für jeden ausgefallenen oder massiv verspäteten Zug erhält das Land einen Ausgleich in Millionenhöhe von den Eisenbahnunternehmen. Und der Pendler, der tagtäglich unter der verfehlten Verkehrspolitik leidet? Der geht leer aus. Wir als FDP/DVP Fraktion fordern, die Fahrgäste umgehend über einen Entschädigungsfonds zu entschädigen. Es kann nicht sein, dass sich das Land an den Strafzahlungen bereichert, während die leidtragenden Pendler auf der Strecke bleiben.

Keine Barrierefreiheit

Als wäre als dies noch nicht genug, unternimmt die grün-schwarze Landesregierung auch viel zu wenig, um die Bahnhöfe in Baden-Württemberg barrierefrei zu machen. Noch immer sind über 400 Bahnhöfe im Ländle nicht barrierefrei. Inklusion geht anders! Dabei ist Barrierefreiheit für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen essenziell. Es muss daher oberste Priorität sein, alle Bahnhöfe für alle Menschen in unserem Land zugänglich zu machen.

Fazit: Katastrophale Verkehrspolitik gefährdet die Attraktivität des ÖPNV

Die Bilanz von Verkehrsminister Hermann und der grün-schwarzen Landesregierung hinsichtlich der Verbesserung der Bahninfrastruktur ist desaströs. Statt Bahnfahren attraktiver zu machen und durch mehr Qualität die Zahl der Fahrgäste zu steigern, haben politische Fehlentscheidungen zu katastrophalen Zuständen bei der Bahninfrastruktur geführt. Als FDP/DVP Fraktion fordern wir, dass die Landesregierung endlich ein nachhaltiges Angebotskonzept vorlegt – mit Doppelstockwagen und Fahrgastentschädigungen. Ansonsten werden die Pendler aus Ebersbach und Co. auch zukünftig wieder minutenlang auf den verspäteten und überfüllten Regionalexpress Richtung Stuttgart warten – sofern er denn kommt.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr
Tel.: +49 711 2063-9021
Themen:Mobilität

Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?

Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.

Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.

Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?

Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.

Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?

Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?

Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.

Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.

Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.

Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?

Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.

Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!

Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?

Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.


Quelle: Baden-TV

Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!

Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!

Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei

Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.

Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.

Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab

Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.

Erfolglos!

Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun

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