Archiv für das Monat: Juli, 2020

Grün-Schwarze Grundsteuerreform ist Vermögenssteuer durch die Hintertür

Die grün-schwarze Grundsteuerreform wird viele Baden-Württemberger teuer zu stehen kommen. Sie ist aber vor allem eins: ein Einstieg in die Vermögenssteuer. Denn entgegen des eigentlichen Charakters der Grundsteuer bezieht das grün-schwarze Modell den Wert des Grundstücks in die Berechnung mit ein. Alle Hintergründe:

Was ist die Grundsteuer?

Sie betrifft jeden, egal ob Unternehmer, privater Eigentümer oder Mieter – die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die einmal jährlich von den Kommunen erhoben wird. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Objekt, d.h. persönliche Faktoren wie Vermögen oder Einkommen des Eigentümers bleiben unberücksichtigt. Da die Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen dürfen, sind auch die Mieter von der Grundsteuer betroffen. Heißt: Jeder, der ein Haus besitzt oder zur Miete wohnt, zahlt die Grundsteuer. Die Einnahmen gehen an die Gemeinden und bilden neben der Einkommens- und Gewerbesteuer die wichtigste Finanzquelle der Kommunen.


Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Nach der alten Bemessung wird die Grundsteuer durch Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz ermittelt. Den Hebesatz kann jede Gemeinde eigenständig bestimmen, er schwankt deutschlandweit zwischen 340 und 900%. Der Grundstückswert folgt jedoch festgelegten Ausgangswerten. Die letzten Festlegungen stammen allerdings aus dem Jahr 1964 (Westen) und 1935 (Osten).

Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus in Stuttgart:

Einheitswert (nach Festlegung 1964) 38.000 € x Steuermesszahl (für Einfamilienhäuser) 3,1 Promille x Hebesatz (Stuttgart) 520%
= Grundsteuer 612,56 €

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Den Anstoß für die Reform der Grundsteuer gab das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018. Das Gericht urteilte, dass die Grundsteuerbemessung gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Grund: Die Bemessungsgrundlage sei völlig „überholt“ und führe zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“.  Denn: Da die seit 1935 bzw. 1964 niemals aktualisierten Einheitswerte die Baupreisentwicklung auf dem Immobilienmarkt der vergangenen Jahrzehnte in keiner Weise widerspiegeln, werden viele Eigentümer übermäßig stark belastet, während andere, gemessen an der aktuellen Situation, viel zu wenig Steuern zahlen. Heißt: Die Grundsteuerzahlungen weichen stark von dem tatsächlichen Grundstückswerten ab und reflektieren die Entwicklungen in keinster Weise. Nach dem Urteil das Bundesverfassungsgericht musste die Bundesregierung daher eine Grundsteuerreform vorlegen. Die neue Berechnung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Wie sieht die Reform der Bundesregierung aus? Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

In der vom Bundesrat und Bundestag beschlossenen Reform wird der Dreiklang aus Bewertung, Steuermessbetrag und Hebesatz bei der Berechnung beibehalten. In die Berechnung des Grundbesitzwerts fließen der Wert des Bodens (Bodenrichtwert), die Immobilienart, die Nettokaltmiete, die Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Konkret bedeutet dies, dass mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Da in dem Entwurf der Bundesregierung eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigt werden soll, droht eine maßlose Überforderung der Finanzverwaltung und damit ein immenser Bürokratieaufwand. Da voraussichtlich viele Grundstücke an Wert zugenommen haben, droht zudem eine erhöhte Steuerlast für viele Bürgerinnen und Bürger. Damit das Steueraufkommen insgesamt gleichbleibt, sollen die Kommunen die Hebesätze entsprechend anpassen. Es ist aber äußerst zweifelhalt, dass dies in Corona-Zeiten geschieht. Viel mehr droht die Grundsteuerreform zu einer Steuererhöhung zu werden.

Was besagt die Öffnungsklausel?

Aufgrund der Öffnungsklausel können die Bundesländer von der Grundsteuerreform der Bundesregierung abweichen. Baden-Württemberg macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und hat nun einen eigenen Vorschlag präsentiert.

Wie sieht die Grundsteuerreform der grün-schwarzen Landesregierung aus?

Die grün-schwarze Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform vorgelegt, wonach die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 durch die Grundstücksfläche und den an der Lage und an den Marktpreisen orientierten Bodenrichtwert erfolgt. Für die Bewertung werden diese beiden Werte miteinander multipliziert. Im nächsten Schritt wird eine nach der Nutzung des Grundstücks angepasste Steuermesszahl angewandt. Bei größtenteils zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken erfolgt ein Abschlag. Dieser Wert wird abschließend noch mit dem entsprechenden Hebesatz der Kommune multipliziert.


Die Komponenten des baden-württembergischen Modells sind somit Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Steuermesszahl und Hebesatz.

Warum ist die Grundsteuerreform von Grün-Schwarz ein fauler Kompromiss?


Zwar verspricht die grün-schwarze Landesregierung eine Aufkommensneutralität, d.h. insgesamt kein erhöhtes Steueraufkommen, doch das wird es nicht geben. Dies kann das Land auch rechtlich nicht zusagen, denn aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzrechts der Kommunen können diese frei über ihren Hebesatz bestimmen. Es ist daher davon auszugehen, dass auf die überwiegende Mehrheit der Baden-Württemberger steuerliche Mehrbelastungen zukommen.


Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.

Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.


Stephen Brauer

Stephen Brauer

finanzpolitischer Sprecher

Die Reform ist zugleich ein Einstieg in die Vermögensbesteuerung, da in dem grün-schwarzen wertabhängigen Modell die Steuer von der Lage des Objekts abhängt. Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt für eine Grundsteuer völlig ungeeignet. Denn: Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Ohne ihr Zutun verbessert sich unter Umständen die Lage ihres Objekts, womit dann im grün-schwarzen Modell die zu zahlende Grundsteuer steigt. Heißt: Die Eigentümer zahlen für eine Wertentwicklung (z.B. aufgrund der Lage) in ihrem Gebiet, auf die sie gar keinen Einfluss haben und von der sich auch nur profitieren würden, wenn sie das Grundstück irgendwann einmal verkaufen oder belasten wollen. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur, weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können. Denn die Grundsteuer dient als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde, um das Grundstück mit öffentlichen Leistungen anzuschließen. Der Wert des Grundstücks spielt für diesen Aufwand der Gemeinde aber keine Rolle. Am Ende wird dieser Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden.

Hinzu kommt ein immenser bürokratischer Mehraufwand für die Neu-Bewertung von etwa 5,6 Millionen Objekten in Baden-Württemberg. Hierzu müssen 500 zusätzliche neue Stellen geschaffen werden.

Was schlägt die FDP/DVP Fraktion vor?


Als FDP/DVP Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass die Grundsteuerreform kein Sanierungsprogramm kommunaler Haushalte auf Kosten der Mieter und Eigentümer wird, vor allem aber, dass sie wertneutral ist.


Wir schlagen ein Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer vor.


Hierbei fließen nur die Flächen von Grund und Boden in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein. Der Vorteil: Das Flächenmodell ist einfach und unkompliziert und führt nicht zu automatischen Steuererhöhungen. Vor allem aber ist es wertneutral und damit keine schleichende Einführung einer Vermögenssteuer!

Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Für erstklassige Bildung auch in Corona-Zeiten eintreten

Die Corona-Pandemie hat nicht nur unser Bildungswesen von heute auf morgen auf den Kopf gestellt, sondern auch seine Schwachstellen unmissverständlich offengelegt: insbesondere eine vielfach mangelhafte digitale Ausstattung, Engpässe bei der Unterrichtsversorgung, zu wenig Orientierung an den Begabungen und Leistungsvoraussetzungen des einzelnen Schülers beziehungsweise der einzelnen Schülerin. Gleichzeitig hat dieser Umstand das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft, dass ein erstklassiges Bildungssystem für die Zukunft unseres Landes unverzichtbar ist. Es ist jetzt an der Zeit, unsere Schulen für Krisen wetterfest zu machen und die Krise als Chance für grundlegende Verbesserungen in unserem Bildungswesen zu begreifen. Wie aber kann auch unter Pandemiebedingungen ein schulisches Bildungsangebot geschaffen werden, das nicht nur stattfindet, sondern hohen Qualitätsansprüchen genügt? Und welche Schritte sind darüber hinaus erforderlich, damit unser Bildungswesen verlässlich erstklassig arbeiten kann? Darüber diskutierten im Webtalk der FDP/DVP Fraktion unser bildungspolitischer Sprecher Dr. Timm Kern und die Vorsitzende des Realschullehrerverbands und Schulleiterin Dr. Karin Broszat unter Leitung der Moderatorin Irene Schuster, Lehrerin und Vorsitzende des Landesarbeitskreises Bildung und Forschung der Jungen Liberalen.

Digitalisierung voranbringen und Sommerferien-Arbeitslosigkeit der Lehrer beenden

Eines der zentralen Themen der Abendveranstaltung war die Digitalisierung der Schulen. Die Corona-Krise hat die Mängel in diesem Bereich wie in einem Brennglas offengelegt, wie Dr. Kern aufzeigte: Wenn es schon am Zugang zu schnellem Internet mangele, sei der gesamte weitere digitalgestützte Lernprozess erschwert. Deshalb setze sich die FDP/DVP Fraktion dafür ein, die Schulen in Baden-Württemberg zu digitalisieren, wie im schwarz-gelb regierten NRW alle Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten und die Finanzierung hierfür längerfristig sicherzustellen. Dies inkludiere auch ein Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte. Diese stünden im Zentrum des Lernprozesses und sollten möglichst frei über Unterrichtsmethoden bestimmen, so Dr. Kern. Doch Digitalisierung dürfe kein Selbstzweck sein. Dr. Broszat pflichtete dem bei: Zwar würden die Lehrer vermehrt digitale Formate in den Unterricht aufnehmen, jedoch solle dies nicht zu einem programmierten Lernen führen. „Bildung ist Beziehung und das soll auch so bleiben“, brachte es die Schulleiterin auf den Punkt. In Anbetracht dieser entscheidenden Rolle des Lehrers ist es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion umso unverständlicher, dass auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Lehrkräften in die Sommerferien-Arbeitslosigkeit entlassen wurde. Diese Praxis macht den Lehrerberuf gewiss nicht attraktiver. „Wertschätzung sieht anders aus.“, so Dr. Kern, der die FDP/DVP Forderung nach Beendigung dieser unwürdigen Praxis bekräftigte. Dr. Broszat sprach sich zudem für eine Stärkung der Eigenständigkeit der Schulen aus: „Der Wert der Eigenverantwortlichkeit der Schulen hat sich in der Krise gezeigt.“ Schulen sollten sich ihr Personal eigenständig aussuchen können.

Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Wohle des Kindes

Ein wichtiger Eckpfeiler erstklassiger Bildung – da waren sich die Diskussionsteilnehmer einig – muss auch die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung sein. „Verbindlichkeit beim Übergang auf die weiterführende Schule dient dem Wohl des Kindes. Durchlässigkeit und der Grundsatz ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ sind danach entscheidend.“, so Dr. Broszat. Die Vorsitzende des Realschullehrerverbandes begrüßt daher den Vorschlag der FDP/DVP Fraktion, wonach die Grundschullehrer die verbindliche Empfehlung aussprechen und Schüler und Eltern bei Nicht-Einverständnis die Möglichkeit bekommen, eine Aufnahmeprüfung anhand von einheitlichen Standards an der gewünschten Schule zu absolvieren. Die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung sei vor allem auch in Anbetracht der infolge ihrer Abschaffung dramatisch gestiegenen Sitzenbleiberquoten in den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien essenziell, untermauerte Dr. Kern die Forderung seiner Fraktion mit besorgniserregenden Fakten. Damit jedes Kind optimal gefördert werde, müsse es das Ziel sein, „die passende Schule für jeden Schüler zu finden“, so der liberale Bildungspolitiker. Leider hat jedoch die grün-schwarze Landesregierung unseren Gesetzentwurf  zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung abgelehnt.

Aussterben der Haupt-/Werkrealschulen verhindern

Ein Thema, welches auch unter den Teilnehmenden eifrig diskutiert wurde, war die Zukunft der Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen. Sowohl Dr. Kern als auch Dr. Broszat plädierten für eine Stärkung der Haupt-und Werkrealschulen. „Die Schularten, die Baden-Württemberg stark gemacht haben, sollten wir nicht schwächen, sondern stärken!“, akzentuierte Dr. Kern und verwies auf den Vorschlag der FDP/DVP Fraktion, die Haupt- und Werkrealschulen zu „Beruflichen Realschulen“ weiterzuentwickeln. Dass die Realschule mittlerweile zur bedrohten Schulart gehört, zeigte der FDP/DVP Landtagsabgeordnete Klaus Hoher am Beispiel der Realschule Salem. Zwar haben viele Bürgerinnen und Bürger für die beliebte Schule gekämpft und mit großer Mehrheit beim Bürgerentscheid für den Erhalt gestimmt. Da jedoch das Quorum verfehlt wurde, wurde die Haupt-/Werkrealschule in Salem geschlossen und in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt, berichtete der Bildungspolitiker. Hoher zeigte damit eine ideologisch motivierte Entwicklung unter den grün-geführten Landesregierungen auf. Dr. Broszat warnte davor, dass die Realschulen ihren Charakter verlieren, wenn zunehmend Hauptschulen sterben. „Schule und somit auch die Gesellschaft brauchen aber eine starke Mitte!“, bekräftigte Dr. Broszat und sprach damit einmal mehr vielen Teilnehmenden aus der Seele.

Wieder spitze in der Bildung werden

Überhaupt ließen die bestens aufgelegte Schulleiterin und Vorsitzende des Realschullehrerverbandes, Dr. Broszat, und unser leidenschaftlicher bildungspolitische Sprecher, Dr. Kern, die Veranstaltung trotz des umfassenden, aber dank der Moderation gut strukturierten Ritts durch die bildungspolitische Landschaft als sehr kurzweilig empfinden. Die vielen Mängel in der Bildungspolitik der grün-schwarzen Landesregierung wurden thematisiert und beleuchtet. Zugleich wurden den Teilnehmenden konkrete Verbesserungsvorschläge aufgezeigt: zügige Digitalisierung der Schulen, Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit der Lehrer und Referendare, Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen vor allem im Personalbereich, Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung und die Stärkung der Haupt-und Werkrealschulen für ein vielfältiges Schulsystem müssen die Gebote der Stunde sein. Damit wir in Baden-Württemberg wieder spitze in der Bildung werden!


Der Webtalk in voller Länge


Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete


Mitarbeiter

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Diskussion um Fahrverbote für Motorräder

Anlass


Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einen Beschluss zu Motorradlärm gefasst. Die ursprüngliche Fassung wurde auf Betreiben Baden-Württembergs und hier des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann wesentlich verschärft. Dadurch kam das Thema Fahrverbote für Motorräder überhaupt erst auf. Darüber hinaus wurden generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Durchsetzung alternativer Antriebssysteme sowie die Einführung der Halterhaftung in den Beschluss aufgenommen.


Reaktion auf Bundesebene


Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat einen Antrag „Keine Diskriminierung von Motorradfahrern“ (19/20778) eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, sich die Entschließung nicht zu eigen zu machen.

Jochen Haußmann

Unsere Positionen:

Wir nehmen das Problem des unverhältnismäßigen Lärms sehr ernst. Es darf keinen Raum für Manipulationen geben, die Motorräder lauter machen. Auch gilt die Pflicht zu einer angemessenen Fahrweise. Es gibt kein Recht auf Lärm und hohe Drehzahl. Die Potenziale moderner Schallreduktion sind umfassend zu nutzen. Kein Motorrad soll lauter sein, als es unbedingt sein muss. Einer Weiterentwicklung der Lärmregulierung für neue Motorräder stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Maßnahmen, die auf eine undifferenzierte Verunglimpfung aller Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zielen, sind aus unserer Sicht vollkommen unangemessen.

Die Einführung streckenweiser Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen kann keine moderne Antwort sein. Darin sehen wir eine eindeutige Diskriminierung von Motorradfahrern gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Auch innerhalb der Gruppe der Motorradfahrer wäre es nicht zu rechtfertigen, wenn leise Maschinen genauso behandelt würden wie manipulierte überlaute Fahrzeuge, über die sich völlig zu Recht Unmut äußert.

Eine Hafterhaltung lehnen wir ab.

Beim Motorradlärm besteht weniger ein Regulierungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit bei unangepassten Fahrweisen und illegalen Individualisierungen an den Fahrzeugen. Schwerpunktkontrollen in betroffenen Gebieten und in Zeiten mit Belastungsspitzen könnten ein sinnvoller Baustein sein. Wir sind für klare Sanktionierungen von Regelverstößen.

Bei den turnusmäßigen Hauptuntersuchungen sollten Lärmmessungen nach den geltenden Grenzwerten eingeführt werden.

Die Landesregierung soll ein Deeskalationsprogramm für besondere Konfliktstrecken erarbeiten, das ohne generelle Verbote auskommt.

Wir treten für eine Sensibilisierung der Motorradfahrerszene zur Lärmproblematik ein. Wir wollen kein Gegeneinander, sondern die Interessen von lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern mit denen der Motorradfahrer in Einklang bringen.

Unsere Positionen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Download.

Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete


Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr
Tel.: +49 711 2063-9021
Themen:Mobilität