Rechnungshof-Hinweise zur Kosteneffizienz und Nutzung vorhandener digitaler Tools ernst nehmen.

Zur Debatte zur Denkschrift 2023 des Rechnungshofs erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Rudi Fischer:

„Alle Jahre wieder mahnt der Rechnungshof mehr Kostenbewusstsein und mehr Leistungsüberprüfung an. Dazu weist er wiederholt darauf hin, dass es digitale Tools in der Landesverwaltung für die Vereinfachung vieler Prozesse bereits gibt, deren man sich nur bedienen muss. Hier brauchen wir mehr Tempo in den internen Prozessen.

Wenn man aber wie das Sozialministerium Fördergelder ohne Antragskriterien und ohne Verwendungs- und Erfolgskontrolle vergibt, weil das Geld halt da sei, hat man alle Regeln für Fördermittel ignoriert. Da hilft dann auch keine Software.

Auf der anderen Seite kommt man auch seinem gesetzlichen Auftrag, regelmäßig die Gebührensätze für Verwaltungsleistungen zu überprüfen und anzupassen, nur unzureichend und uneinheitlich nach. Das sorgt für einen nicht nachvollziehbaren Flickenteppich bei der Gebührenerhebung und führt zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger.“

Kretschmann und Strobl brechen Versprechen, den Tarifabschluss 1:1 zu übertragen

 

Auf der heutigen Demonstration der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft zeigt sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, verärgert zu den Plänen der Landesregierung, den Tarifabschluss nicht zeit-und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen:

 

„Die Minister Strobl und Bayaz werden gegenüber den Beamten und Pensionären wortbrüchig. Die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses war von Beiden klar versprochen worden. Die Benachteiligung von Beamten in niedrigeren Besoldungsstufen, indem man den vereinbarten Sockelbetrag nicht gewähren will, kritisieren wir klar. Wertschätzung sieht anders aus.

 

Die Landesregierung führt ins Feld, man dürfe die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen nicht weiter verringern. Das ist in hohem Maße unseriös. Denn grün-schwarz hat sich dieses Problem selbst eingebrockt, indem man bei der letzten Besoldungsreform eine Stauchung bewusst in Kauf genommen hat, um Geld zu sparen. Das fällt Ihnen jetzt auf die Füße – und Versuchen, dies zulasten der Vielzahl an kleinen Beamter zu lösen, treten wir klar entgegen.

 

Die massive Verärgerung der Beamten, die täglich unsere Sicherheit garantieren, trifft die Landesregierung völlig zurecht.“

Heterogene Bewertung der Gutachterausschüsse bei den Bodenrichtwerten führt zu gravierenden Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer. 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion, zur Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen:

„Unser Antrag `Tauglichkeit großer Bodenrichtwertzonen als Basis für die Grundsteuer` hat weitere Probleme zu Tage gefördert. Von Anfang an kritisierte unsere Fraktion den Sonderweg Baden-Württembergs bei der Grundsteuerreform. Nach und nach kommen immer mehr Probleme ans Licht. Insbesondere zeigt sich: Die Bodenrichtwertzonen sind keine allein geeignete Grundlage für eine Steuer. Vielmehr waren die Bodenrichtwertzonen auch nie als Ermittlungsgrundlage für Steuern gedacht. Anstatt auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu warten, sollten bestehende Probleme beseitigt werden, denn die ersten Grundstücksbesitzer erhalten gerade ihre Bescheide.

Daher hat die FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen eine mögliche Lösung beantragt, wie die Gutachterausschüsse zusammen mit den Betroffenen eine Lösung finden können. Eine Ombudsstelle würde z. B. Abhilfe schaffen. Doch bei den Regierungsfraktionen wird die Problemlage offensichtlich verkannt. Dabei ist es offensichtlich, dass das Modell der Grundsteuer mit den Bodenrichtwertzonen zu einer Ungleichbehandlung führt. Durch die hartnäckige Ignoranz der Regierungsfraktionen bleiben Grundstücksbesitzer im Regen stehen.

Wir sind an Lösungen interessiert. Das Problem brennt den Bürgern unter den Nägeln. Doch bei den Regierungsfraktionen gibt es offensichtlich kein Problembewusstsein. Diese warten offensichtlich lieber darauf, dass Klagen ihr Grundsteuermodell endgültig über Bord werfen.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Rente mit 63 kostet den Staat mehrere Milliarden pro Jahr

Zur Meldung, dass der Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Rente mit 63 sparen möchte, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Ich unterstütze die Forderung des Ministerpräsidenten, das Renteneintrittsalter genauer in den Blick zu nehmen. Die Rente mit 63 kostet den Staat mehrere Milliarden pro Jahr. In Zeiten angespannter Staatshaushalte und Investitionsstaus bei wichtigen Infrastrukturprojekten, gepaart mit stark gestiegenen Zinskosten müssen die Staatsausgaben auf den Prüfstand. Ich sehe gerade bei der Rente mit 63 bzw. den Rentenmodellen im Allgemeinen großes Einsparpotenzial. Es ist richtig, dass wir kein Volk von Dachdeckern sind. Die meisten Menschen sind mit 63 noch sehr leistungsfähig.“

 

Belastungen müssen aber gleichmäßig verteilt werden, Bauern werden zu stark belastet.

Zur heutigen Aktuellen Debatte über die Haushaltsbeschlüsse 2024 der Bundesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Stephen Brauer:

„Die Bundesregierung ist handlungsfähig und hat die Lücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Bundeshaushalt 2024 entstanden ist, gefüllt. Natürlich sind Mehrbelastungen von 17 Milliarden für die Betroffenen hart, allerdings werden durch das Steuerentlastungsgesetz von 2022 für 2024 Steuern in Höhe von 32 Milliarden gesenkt, sodass unter dem Strich eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Land stehen wird.

Die Bauern allerdings werden doppelt bestraft, einerseits durch den Wegfall der Agrardieselsubvention, andererseits durch den Wegfall des grünen Kennzeichens, was neben Kosten auch deutlich mehr Bürokratie bedeutet. Wir begrüßen, dass die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt hat, das im Parlament möglichst durch andere Vorschläge ersetzen zu wollen.“

Garant für solide Staatsfinanzen steht für uns Freie Demokraten nicht zu Diskussion. 

Zu den heute veröffentlichten Forderungen von Finanzminister Bayaz (Grüne) und seines Berliner CDU-Kollegen Evers nach einer Reformkommission für die Schuldenbremse sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was hier als Reform etikettiert wird, ist nichts anderes als ein weiterer Versuch, die Schuldenbremse aufzuweichen und letztendlich zu demolieren. Die Schuldenbremse ist für alle Finanzminister unbequem – das soll sie auch sein. Denn sie stellt sicher, dass der Staat mit dem Geld auskommen muss, das er einnimmt. Bei der CDU ist die Schuldenbremse nicht in sicheren Händen, wie dieser Vorstoß wieder zeigt.

Es ist gut, dass die FDP auf Bundesebene im zähen Ringen der letzten Wochen die Schuldenbremse gegen alle Anfeindungen verteidigt hat. Sie garantiert solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit. Für uns Freie Demokraten steht sie nicht zur Diskussion.“

Zieht hier der Ministerpräsident bei Bürokratiemonster die Notbremse?

Zur Meldung, dass Schulen und Kitas nun doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen müssen, sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an die Landesregierung, dass sie nun endlich eine pragmatische Lösung vorgelegt hat. Aber warum nicht gleich so?

Wir gestehen zu, dass die Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im kommunalen Leistungsbereich kompliziert sind, und die EU-Kommission Deutschland auf die Finger schaut. Allerdings waren alle seitherigen Vorschläge bürokratische Monster, die alle Bekenntnisse des neuen Bürokratieabbau-Ministerpräsidenten Kretschmann konterkariert hätten. Hat er hier vielleicht die Notbremse gezogen?

Am Ende muss diese Neuregelung aber rechtssicher sein. Dies darf man auf keinen Fall für die bessere Außendarstellung des Ministerpräsidenten opfern. Sollte die Neuregelung am Ende verworfen werden, kämen auf viele Schulorganisationen Steuernachforderungen zu. Das wäre völlig unzumutbar.“

Wo ist denn die Regierungserklärung auf Landesebene?

Zur heutigen Ankündigung des Finanzministers, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Landeshaushalt mittels eines Gutachtens klären zu wollen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst prüft man wochenlang die Auswirkungen des Urteils, und kommt nach drei Wochen zu dem Schluss, man benötige ein Gutachten? Es ist schwer vorstellbar, dass die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die grün-schwarze Schuldenpolitik und den Landeshaushalt so viel gravierender sein sollten als auf den Bundeshaushalt.

Tatsächlich spielt man hier nur auf Zeit. Der Finanzminister hat das Problem ja beschrieben: Man hat im Jahr 2020 7,2 Milliarden Schulden nach der Notlageregelung aufgenommen, aber bis zum Jahresende nur knapp mehr als 4 Milliarden ausgegeben, den Rest in den Folgejahren. Aber man hat keine Notlage mehr erklärt. Damit verstieß man gegen das Prinzip der Jährigkeit, welches das Verfassungsgericht so betont hat. Sich noch bestätigen zu lassen, was man längst weiß, ist ein teures Spiel auf Zeit. Wann erklärt der Ministerpräsident, wie man damit umgehen will?“

 

 

Dr. Jan Havlik

Notlage-Schulden ersetzen kein jahrelanges Spar-Versagen.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister erklären der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

Rülke: „Die Schuldenbremse bleibt. Sie zu schleifen ist mit der FDP nicht zu machen!“

Brauer: „Die Debatte der SPD zielt auf eine Aufweichung der Schuldenbremse hin mit dem alten sozialistischen Evergreen, es gäbe gute Schulden. Ehrlicher wäre es, in den Debattentitel „Abschaffung der Schuldenbremse“ zu schreiben. Man müsse heute Geld aufnehmen, damit der Sanierungsstau aufgelöst werden könne. Und das von einer Partei, die im Bund 21 der letzten 25 Jahre regiert hat.

Dabei haben die Mütter und Väter der Schuldenbremse das in einem staatspolitisch hellsichtigen Moment richtig eingeschätzt. Der Staat muss in einer unvorhergesehenen Notlage sein, um plötzlichen Finanzierungsbedarf nicht über Rasenmäher-Einsparungen erbringen zu müssen, sondern den Weg über eine Verschuldung mit harten Rückzahlungsregeln gehen zu können.

Investitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand im Land. Die Finanzierung dieser Investitionen darf aber nicht durch zusätzliche Schulden finanziert werden, sondern muss durch das Setzen der richtigen Prioritäten erfolgen.

Finanzminister Bayaz forderte am Wochenende einen Abbau von sozialen Wohltaten im Bund, diese seien ja nicht in Stein gemeißelt. Wenn er mit dem Finger nach Berlin zeigt, verfährt er nach dem abgewandelten Sankt-Florian-Prinzip:

Heiliger Sankt Florian, verschon‘ meinen Haushalt, zünd‘ andere an.

Einen Nachtrag verweigert er, da sonst 1,4 Mrd. sofort getilgt werden müssten. Nach Verkündung des BVerfG-Urteils wurden plötzlich 4,3 Mrd. € „gefunden“, die nun zurückgegeben werden. Das sind fast 1/3 der in Corona aufgenommenen Schulden.

Früher hieß es mal, wir wirtschaften gut und investieren heute, damit es unseren Kindern einmal besser geht als uns. Heute erklären sie, wir belasten unsere Kinder heute schon, denn die nutzen das schließlich auch irgendwann mal. Das ist verantwortungslose Politik.“

 

Mehr Schulden sind doch nur Steuererhöhungen für unsere Kinder.

Zur Debatte um die Veränderung der Schuldenbremse hin zu mehr Öffnungsmöglichkeiten für Investitionen erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schießen wieder die Diskussionen ins Kraut, dass man für Investitionen die Schuldenbremse ´verändern´, sprich abschaffen, müsse. Wo soll das Geld denn herkommen, fragt Ministerpräsident Kretschmann scheinheilig. Ganz einfach, es kommt z.B. aus einem massiv angestiegenen Landeshaushalt, der sich in 12 Jahren grüner Führung fast verdoppelt hat. Die Prioritäten wurden eben falsch gesetzt. Jahrelang wurde konsumiert statt investiert.

Wer mehr Schulden für Investitionen fordert, sagt doch in Wahrheit, dass er an anderer Stelle nichts einsparen will. Da soll der Ministerpräsident doch so ehrlich sein und Steuererhöhungen fordern – und das im Höchststeuerland Deutschland.

Über mehr Schulden die Steuererhöhungen für die dann fällige Tilgung auf unsere Kinder zu verschieben ist unehrlich.“

 

Ständige FDP-Forderung nach Rückgabe der Schuldenrechte muss nun endlich umgesetzt werden.

Zur heutigen Aussage des Finanzministeriums, dass man vermutlich rund 4 Milliarden eingeräumte Schuldenrechte aus der Pandemie nicht benötige und zurückgeben will, erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nun also doch. Während man uns im Frühjahr auf eine Anfrage noch erklärte, dass ´die Mittel, die über Corona-Notkredite finanziert wurden, vollständig benötigt werden´, wird nun von einem Puffer von mehr als 4 Milliarden gesprochen, den man zurückzahlen wolle. Das fordern wir schon, seit man 2020 deutlich weniger Steuerausfälle hatte, als man sich Kredite dagegen genehmigt hatte.

Und natürlich hat das Land Gelder für die Pandemie-Bekämpfung in allgemeine Programme umgewidmet. Es fehlt doch eindeutig der Zusammenhang zwischen einem Programm zur ´Förderung der Holzbauweise´ und der Corona-Pandemie. Dies wurde aber mit Schulden aus dem Nachtrag im Oktober 2020 finanziert.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem ´Hamstern´ von Kreditrechten einen Riegel vorgeschoben hat. Nun bleibt noch die Frage offen, wie das Finanzministerium mit den nicht benötigten 24 Milliarden Kreditrechten umgeht, die man genauso gehamstert hat.“

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf das Land.

Zu den Auswirkungen des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf in der Pandemie aufgenommene Schulden erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Hans Ulrich Rülke:

„Die Bundesverfassungsrichter haben die Regelungen der Schuldenbremse präzisiert, das begrüßen wir ausdrücklich. Insbesondere kritisieren sie das Vorhalten von Schuldenrechten über einen Haushalt hinaus.

Auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat die in der Pandemie aufgenommene Schulden über mehrere Haushalte eingeplant und ausgegeben. Hier könnte sich eine sofortige Rückzahlungsverpflichtung der restlichen Mittel ergeben.

Es zeigt sich, dass die ständigen Mahnungen der FDP und unsere Klage gegen die letzte Kreditaufnahme im Juli 2021 absolut gerechtfertigt waren. Wir sehen uns nicht nur vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

 

Land müsste bei Nachtrag mehr Schulden tilgen, das wäre auch leicht möglich.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Ministerpräsident hat es verklausuliert, aber es wissen alle: die fetten Jahre sind vorbei. Das Land muss viel stärker in die Aufgabenkritik gehen, denn die Risiken und Unwägbarkeiten waren kaum einmal größer als heute. Die Wirtschaftslage kommt mit Verzögerung nun im Landeshaushalt an.

Dass man bei einem Nachtragshaushalt von Beginn ab 1,4 Milliarden mehr Schulden tilgen müsste, spricht grundsätzlich für unser Land. Der Finanzminister wehrt sich ja auch gegen den Begriff Sparhaushalt, man müsse aber Prioritäten setzen. Da das Land aber auf riesigen nicht genutzten Kreditrechten sitzt, wäre eine solche Tilgung formal ein Leichtes. Da sieht man, welche Spielräume die Landesregierung in Wahrheit hat.“

Besonders der Einbruch bei der Grunderwerbsteuer zeigt, dass der Satz endlich gesenkt werden muss.

Zur heute veröffentlichten Herbst-Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Land nimmt dieses Jahr etwas mehr ein, muss aber mehr zahlen. So fasst der Finanzminister die Situation zusammen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen folgt der der Wirtschaft. Durch die starken Preiserhöhungen der vergangenen Zeit halten sich die Bürgerinnen und Bürger bei nicht notwendigen Ausgaben zurück. Das führt zu weniger Steuereinnahmen. Jetzt Steuererhöhungen zu fordern ist absolut kontraproduktiv. Nur Aufgaben und Ausgaben kürzen führt langfristig zu einer gesunden Finanzlage. Das Land schiebt unglaubliche 10 Milliarden Euro an nicht getätigten Ausgaben vor sich her, weil man vieles angefangen hat, aber kaum was zu Ende bringt. Dazu haben oftmals die Kommunen die Ko-Finanzierungsmittel nicht mehr, weil sie mit aktuellen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung finanziell überfordert sind.

Die Bundessteuern verzeichnen Zuwächse, dagegen zeigt sich in Baden-Württemberg ein eklatanter Einbruch bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Landesregierung muss endlich den Steuersatz wieder von 5 auf 3,5 % absenken. Das würde zumindest etwas Entspannung bringen und die Bautätigkeit ankurbeln.“

Mit Kreditrechte von fast einem halben Jahreshaushalt wird der Haushaltsgesetzgeber ausgehebelt.

Zur heutigen Kritik des Steuerzahlerbunds, dass das Land auf bis zu 24 Milliarden ungenutzter Schuldenrechte sitze, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Kritik des Steuerzahlerbunds teile ich seit Langem. Jahrelang hat das Land Jahresüberschüsse produziert und etwaig eingeplante Kredite nicht benötigt, diese Schuldenrechte blieben aber bestehen und häuften sich auf. Auch die ständig steigenden Ausgabenreste sind ein Ärgernis, zeigen diese doch, dass vieles angefangen wird, aber zu wenig beendet. Das Förderunwesen hat unter Grün-Schwarz weiter zugenommen, statt beispielsweise den Kommunen mehr eigene Mittel zu geben.

Mit Kreditrechten fast in Höhe eines halben Jahreshaushalts hebelt man den Landtag als Haushaltsgesetzgeber aus. Die Landesregierung muss diese Kreditrechte zurückgeben.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Bürgerinnen und Bürger drohen zusätzliche finanzielle Belastungen im Zuge der Grundsteuerreform.


Zur Meldung, wonach zahlreiche Kommunen im Land im Zuge der grün-schwarzen Grundsteuerreform die Hebesätze bereits vorab kräftig erhöhen, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unkenrufe der Freidemokraten zur Grundsteuer haben sich bewahrheitet. Bereits vor Einführung der neuen Grundsteuer ergreifen viele Kommunen im Land die Gelegenheit, um den Hebesatz für die Grundsteuer kräftig zu erhöhen. Während der Grundsteuersatz B im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt um 12,5% anstieg, waren es in Baden-Württemberg gar 16;3%.

Damit schaffen sich die Städte und Gemeinden im Zuge der derzeitig vielerorts angespannten kommunalen Haushaltslage Spielräume für die kommenden Jahre. Aus Sicht der Kommunen ist dies durchaus nachvollziehbar. Allerdings lässt dieses Vorgehen das Ziel der auch von grün-schwarz postulierten Aufkommensneutralität in weite Ferne rücken und belastet die privaten Haushalte zusätzlich.

Genau auf diesen negativen Effekt hatte die FDP-Landtagsopposition während der Beratungen des Gesetzesentwurfes zur Grundsteuerreform aus dem Haus des grünen Finanzministers Dr. Bayaz mehrfach warnend hingewiesen.“

 

 

FDP/DVP fordert Transparenzberechnung wie in anderen Bundesländern.


Zur heutigen Meldung des Finanzministeriums, dass noch immer mehr als 10% der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer B im Land fehlen, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nun fehlen immer noch über 10% der Erklärungen für die Grundsteuer B. Neben säumigen Bürgern liegt dies aber auch an teilweise komplizierten Eigentumsverhältnissen oder schlicht falschen Adressen im System. Hier müssen die Finanzämter aufwändig nacharbeiten, genauso wie die Grundbuchämter.

Die Kommunen brauchen nun schnell einen Überblick über die Situation der Messbescheide in ihrem Gemeindegebiet, damit die angekündigte Aufkommensneutralität berechnet werden kann. Wir fordern eine entsprechende Transparenzberechnung vom Finanzministerium, auch um die Kommunen hier zu unterstützen.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.

Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.


Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

 

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

Fördermittel werden teilweise immer noch ohne richtige Erfolgskontrolle ausgeschüttet.


Zu Themen der heute vorgestellten Denkschrift des Rechnungshofs bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir sind dem Rechnungshof wieder einmal zu großem Dank verpflichtet, dass er der Landesverwaltung und dem Parlament jedes Jahr so wertvolle Hinweise liefert. Einerseits für den Haushalt, wo man wieder einmal sehen kann, welch große Überschüsse diese Regierung jedes Jahr erzielt.

Und andererseits für die konkrete Arbeit – hier dieses Jahr mit einem Schwerpunkt auf fehlgehende oder schlecht überwachte Förderprogramme. Es genügt eben nicht, wenn man nur gute Absichten hat und man anderer Leute (Steuer)Geld ausgibt: Man muss ein konkretes Ziel definieren und überprüfen, ob es auch erreicht wird. Das fordert schon das Haushaltsrecht.

 

Besorgt lässt einen auch die mangelnde Qualität der Arbeit der Hochbauverwaltung zurück. Offenbar fehlt es hier an notwendiger Fachkenntnis, wenn Planungen akzeptiert werden, die zwar stilistisch gelungen sind, aber gegen den Stand der Technik verstoßen. Frühe Mängelsanierungen und damit teure Folgekosten sind das Ergebnis.“

Beispiel an amerikanischer Zielstrebigkeit nehmen, Hemmschuhe beseitigen.


Zu den heutigen Aussagen von Finanzminister Dr. Bayaz in der Südwestpresse zum Standort Baden-Württemberg bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem der baden-württembergische Finanzminister zusammen mit dem Finanzausschuss zu mehreren Gesprächen in den USA war, macht er sich zunehmend Sorgen um den hiesigen Standort. Reisen bildet bekanntlich, und wenn der Finanzminister zu der Erkenntnis gelangt, dass für technologische Zukunftsbereiche eine aktive Industriepolitik notwendig ist, hat er die volle Zustimmung der FDP. Insbesondere, wenn er damit auch den Abbau von Hemmschuhen meint.

 

Wenn Minister Bayaz zusätzlich eine Abkehr von der zunehmenden Staatsgläubigkeit fordert und dazu auffordert, dass die Grünen ihren Frieden mit dem Auto machen sollen, könnte man meinen, er habe im Parteiprogramm der Freidemokraten geschmökert und sich dort bedient. Nicht nur Reisen bildet offensichtlich, sondern auch Lesen.

 

Bayaz bekommt für seine Aussage, dass sich die Landesregierung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Entschlossenheit an den US-Amerikanern orientieren soll und dringend liefern muss, meine volle Unterstützung.“