FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.

Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.


Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

 

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

Fördermittel werden teilweise immer noch ohne richtige Erfolgskontrolle ausgeschüttet.


Zu Themen der heute vorgestellten Denkschrift des Rechnungshofs bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir sind dem Rechnungshof wieder einmal zu großem Dank verpflichtet, dass er der Landesverwaltung und dem Parlament jedes Jahr so wertvolle Hinweise liefert. Einerseits für den Haushalt, wo man wieder einmal sehen kann, welch große Überschüsse diese Regierung jedes Jahr erzielt.

Und andererseits für die konkrete Arbeit – hier dieses Jahr mit einem Schwerpunkt auf fehlgehende oder schlecht überwachte Förderprogramme. Es genügt eben nicht, wenn man nur gute Absichten hat und man anderer Leute (Steuer)Geld ausgibt: Man muss ein konkretes Ziel definieren und überprüfen, ob es auch erreicht wird. Das fordert schon das Haushaltsrecht.

 

Besorgt lässt einen auch die mangelnde Qualität der Arbeit der Hochbauverwaltung zurück. Offenbar fehlt es hier an notwendiger Fachkenntnis, wenn Planungen akzeptiert werden, die zwar stilistisch gelungen sind, aber gegen den Stand der Technik verstoßen. Frühe Mängelsanierungen und damit teure Folgekosten sind das Ergebnis.“

Beispiel an amerikanischer Zielstrebigkeit nehmen, Hemmschuhe beseitigen.


Zu den heutigen Aussagen von Finanzminister Dr. Bayaz in der Südwestpresse zum Standort Baden-Württemberg bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem der baden-württembergische Finanzminister zusammen mit dem Finanzausschuss zu mehreren Gesprächen in den USA war, macht er sich zunehmend Sorgen um den hiesigen Standort. Reisen bildet bekanntlich, und wenn der Finanzminister zu der Erkenntnis gelangt, dass für technologische Zukunftsbereiche eine aktive Industriepolitik notwendig ist, hat er die volle Zustimmung der FDP. Insbesondere, wenn er damit auch den Abbau von Hemmschuhen meint.

 

Wenn Minister Bayaz zusätzlich eine Abkehr von der zunehmenden Staatsgläubigkeit fordert und dazu auffordert, dass die Grünen ihren Frieden mit dem Auto machen sollen, könnte man meinen, er habe im Parteiprogramm der Freidemokraten geschmökert und sich dort bedient. Nicht nur Reisen bildet offensichtlich, sondern auch Lesen.

 

Bayaz bekommt für seine Aussage, dass sich die Landesregierung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Entschlossenheit an den US-Amerikanern orientieren soll und dringend liefern muss, meine volle Unterstützung.“

FDP/DVP-Fraktion fordert dies seit langem.

Zu den Plänen für eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und den unterschiedlichen Stimmen aus der Landesregierung sagt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Pläne von Bundesfinanzminister Lindner gehen in die richtige Richtung. Sie geben den Ländern die Möglichkeit, flexibler auf die Situation in ihrem Bundesland reagieren zu können.

Bauen ist in Baden-Württemberg besonders teuer und die Grunderwerbsteuer muss aus dem Eigenkapital gezahlt werden. Deswegen fordert die FDP/DVP-Fraktion seit langem, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf 3,5% abzusenken, und hat dies auch immer mit Gegenfinanzierungsvorschlägen verbunden.

Wenn nun flexiblere Möglichkeiten wie z.B. Freibeträge möglich sind, darf die Landesregierung dies nicht ungenutzt lassen. Der Verweis auf geringere Einnahmen ist hier Augenwischerei, brechen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aufgrund der massiv zurückgefahrenen Investitionen im Moment auf ca. ein Drittel des eingeplanten Wertes ein. Nur mit einer Senkung der Kosten kann die Bautätigkeit wieder angekurbelt werden, das Land kann dies bei der Steuer tun.“

großes Gebiet mit vielen Häusern und Grünflächen aus der Vogelperspektive

LBO entbürokratisieren, Absenkung der Grunderwerbssteuer für selbst selbstgenutzten Wohnraum jetzt umsetzen!


Die Landesregierung beantwortete einen Antrag zum Thema Absenkung der Grunderwerbsteuer zur Ankurbelung der Bautätigkeit (Drucksache 17/4811). Friedrich Haag, wohnungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, sagt dazu:

 

“Obwohl der Landesregierung und der zuständigen Ministerin die Probleme der Bauwirtschaft bekannt sind, unternimmt sie reichlich wenig. Als Antwort erhält man seit langem schon die Ankündigung einer LBO Novelle. Die Entbürokratisierung der LBO ist auch dringen notwendig, nur Frau Razavi muss nun auch mal liefern. Wir warten auf die geplanten Änderungen der LBO nun schon zwei Jahre. Derweil sinkt die Bautätigkeit in unserem Land kontinuierlich und das Ministerium schaut zu.

 

Es ist frappierend, dass Frau Razavi immer nur die Schuld in Berlin sucht. Tatsächlich sollte sie erst einmal ihre Hausaufgaben erledigen. Um Bauen wieder attraktiv zu machen, muss alles in Bewegung gesetzt werden: Wir brauchen eine Gebäudeklasse E, Typengenehmigung für Fertighäuser, eine schlankere LBO und keine dogmatischen Ziele beim Flächensparen!“

 

Der Sprecher für Finanzen der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, ergänzte:

 

„Um den Wohnungsbau anzukurbeln, darf es keine Denkverbote geben. Daher müssen wir auch bei der Grunderwerbssteuer ansetzen. Die Landesregierung weiß, dass es die ein wirksamer Hebel sein kann, unternimmt aber nichts. Dieses Verhalten ist fahrlässig und nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung sollte die Vorstöße aus dem Bundesfinanzministerium die Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum unter anderem mit einem Freibetrag flexibler zu gestalten aufnehmen und aktiv unterstützen.

 

Eine niedrige Grunderwerbssteuer kann Bauherren aktiv entlasten und vielen Menschen den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Grün-Schwarz muss sich im Bundesrat entsprechend positionieren, um der gerade stark schwächelnden Baukonjunktur unter die Arme zu greifen und die Bürger zu entlasten.“

Ein Jahr Grundsteuererklärung: Weiter Chaos und Unsicherheiten.


In der Aktuellen Debatte zur Grundsteuer reden der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und der Sprecher für Landesentwicklung, Dr. Erik Schweickert:

 

Brauer: „Ein Jahr nach Beginn des Steuererklärungszeitraums herrscht weiter Chaos und Unsicherheit beim Thema Grundsteuer.  86% der Steuerpflichtigen haben abgegeben, 14% sind noch widerspenstig. Aber auch von den 86% ‚Braven‘ wird es Widersprüche und Klagen hageln. Die Reform ist verkorkst, sie ist teuer, kompliziert und verfassungswidrig.

 

Insbesondere das Außerachtlassen der Gebäude bei der Bewertung verstößt gegen die vertikale Steuergerechtigkeit. Nach diesem Prinzip müssen unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich besteuert werden. Es spielt also sehr wohl eine Rolle, ob auf einem Grundstück ein Gebäude mit 100 qm oder mit 300 qm steht.

 

Minister Bayaz, gehen Sie zurück auf Los! Gehen Sie dorthin, wo Ihre Vorgängerin im Amt, Frau Sitzmann, falsch abgebogen ist und verschonen Sie die Bürger im Land mit dieser teuren, komplizierten und verfassungswidrigen Reform.

 

 

Schweickert: „Die Umsetzung, unter anderem auch durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, hatte massiv Komplexität in dieses Verfahren gebracht. Das Land Baden-Württemberg hat sich auf die kommunalen Gutachterausschüsse verlassen, und sich in keiner Sekunde darum gekümmert, ob diese Daten irgendwie fehlerfrei sind. Das wäre in der Datenbank in 3 Minuten erledigt gewesen. Und dann können Eigentümer andere Bodenwerte nur vorbringen, wenn sie mindestens 30% niedriger sind als vorgegeben. So geht man mit Untertanen um, nicht mit Bürgerinnen und Bürgern.“

Hinweis für die Koalition: Sparen heißt weniger Geld ausgeben als geplant.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, erkundigte sich bei der Landesregierung in einem Antrag nach den Planungen zu einem anstehenden Nachtragshaushalt. Die Landesregierung antwortete darauf, momentan gäbe es dazu keine konkreten Planungen. Der Abgeordnete sagt dazu:

„Alle in der Koalition rechnen mit einem Nachtrag, nur das Finanzministerium nicht. Dort verweist man auf die Herbst-Steuerschätzung, die aber für ein ordentliches Nachtragsverfahren noch vor dem Jahreswechsel viel zu spät kommt. Nach der Sommerpause werden wir wieder Haushaltsrunden erleben, mitsamt den vielen Anmeldungen aus den Ressorts. Dabei sollte klar sein, dass wir über einen Spar-Nachtrag reden, und nicht, um mehr Geld zu verteilen.

Während man in den letzten Jahren vor 2020 immer mehr Geld verteilt hat und in der Pandemie Einnahmeausfälle über weitere Schulden ausgeglichen wurden, sieht sich Grün-Schwarz nun notwendigen Sparbemühungen gegenüber. Nachdem sie das offenbar nicht mehr kennen, hier ein Hinweis: Das heißt, weniger Geld ausgeben als eingeplant.“

 

Die von Bundesfinanzminister Lindner vorgeschlagene Option eröffnet den Ländern mehr Flexibilität.


Zur Diskussion um die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Möglichkeit zur kompletten Abschaffung der Steuer auf Grunderwerb für selbstgenutzten Wohnraum schafft Spielraum für die Länder, welche ihre Bürgerinnen und Bürger entlasten möchten. Viele Menschen können sich ihren Traum vom Eigenheim aufgrund steigender Zinsen und Baupreise nicht mehr erfüllen. Hier ist eine Entlastung überfällig. Im Moment ist es lediglich möglich, den Steuersatz auf 3,5% zu senken. Bayern und Sachsen sind die beiden einzigen Bundesländer, die noch solch niedrige Steuersätze haben.

Grün-Schwarz muss sich im Bundesrat entsprechend positionieren, um der gerade stark schwächelnden Baukonjunktur unter die Arme zu greifen und die Bürger zu entlasten.“

 

 

Änderungen sinnvoll, zeigen aber auch, wie wacklig das Gesetz ist.


Zur Verabschiedung eines erneuten Grundsteuer-Reparaturgesetzes erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Stephen Brauer:

„Auch wenn die Änderungen in diesem Gesetz sinnvoll sind, können wir aufgrund der vielfältigen Webfehler der neuen Grundsteuer hier nicht zustimmen. Das ist eine Vermögenssteuer, die dazu noch auf wacklig ermittelten Bodenwerten steht, mit Kinderkrankheiten übersät und verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Der Eisberg ist nah, da helfen kleine Kurskorrekturen nicht mehr.“

 

Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen schlägt irgendwann durch.


In der aktuellen Debatte zum Thema Altschuldentilgung von kommunalen Verbindlichkeiten auch durch den Bund erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir lehnen eine durch den Bund finanzierte Entschuldung von Kommunen ab, beträfe dies doch fast ausschließlich Kommunen in drei Bundesländern. Die grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen ist Ländersache, und andere Bundesländer haben diese Fragen in der Vergangenheit auch alleine gelöst. Eine Beteiligung des Bundes, der ansonsten immer auf seine knappen Kassen verweist, zulasten gut wirtschaftender Bundesländer lehnen wir daher ab.

 

Es gilt eher, an das Grundübel heranzugehen, und das ist die zunehmende Aufgabefülle und Komplexität auf kommunaler Seite. Hier brauchen wir zuerst einmal nicht mehr Geld, sondern vielmehr eine Entrümpelung der Vorschriften und zugewiesenen Aufgaben bei derjenigen Stelle, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern arbeitet. Wir brauchen eine Aufgabentilgung, keine Altschuldentilgung.“

 

Diese Schätzung ist „Öl ins Feuer“ der kommenden Tarifverhandlungen.


Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, bemerkt zur heutigen Bekanntgabe der regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg:

 

„Die Mindereinnahmen für dieses Jahr kommen mit Ansage, prognostizierten diese doch die sogenannten Wirtschaftsweisen schon im letzten Herbst. Kauf- und Investitionszurückhaltung schlagen nun auf die Steuereinnahmen durch.

Trotzdem hat man in den Haushaltsberatungen die vergleichsweise guten Zahlen aus der Herbst-Schätzung gerne eingepreist und verfrühstückt. Grün-Schwarz hätte im Doppelhaushalt mehr Vorsorge treffen müssen, zumal noch Tarifverhandlungen vor der Tür stehen, deren Ergebnis absehbar im Haushalt auch noch nicht abgebildet ist. Diese Schätzung wird die Gewerkschaften anstacheln, sind sie doch unter Druck, Ähnliches wie in Bund und Kommunen zu erreichen.“

 

Nicht nur Probleme mit Geld zuschütten.


Zum Ergebnis des gestrigen Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es war gestern richtig und ist erfreulich, dass man sich darauf verständigt hat, nicht nur alle Probleme mit Geld zuzuschütten, sondern substantiell den Zulauf an Flüchtlingen zu begrenzen.

Dazu brauchen wir mehr sichere Herkunftsländer wie Georgien und Moldau, wir brauchen schnellere Ausweisungen, Ankunftszentren an den EU-Außengrenzen und auch robuste Grenzsicherungsmaßnahmen.“

Zur Meldung, dass in einem Arbeitspapier der CDU eine Steuerreform mit Steuererhöhungen gefordert werden, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag:

„Ich bin darüber verwundert, dass jetzt neben Linken, Grünen und Sozialdemokraten auch die CDU zur Steuererhöhungspartei wird.“

 

 

 

Landesregierung muss grundsätzliche Probleme bei der Grundsteuer endlich angehen.


In der heutigen ersten Lesung eines weiteren Änderungsgesetzes zur Grundsteuer erklärt der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Der hier vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes ist ein weiterer Versuch der Landesregierung, die verkorkste Grundsteuerreform zu retten. Die Folge dieser Gesetzesänderung wäre eine Mehrbelastung der Gutachterausschüsse. Dadurch würden diese meist ehrenamtlich arbeitenden Gremien weiter strapaziert.

 

Die grundsätzlichen Probleme der neuen Grundsteuer werden dagegen nicht angegangen. Es liegt auch nach dieser Änderung kein einfaches und bürokratiearmes Steuerkonzept vor. Die Verwunderung über die Grundsteuerreform bei den Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs hält an. Dass eine Steuer auf ein Grundstück davon abhängig sein sollte, ob dieses bebaut ist oder nicht, liegt für alle klar auf der Hand. Nur für die grün-schwarze Koalition nicht.“

Das Programm ist viel zu bürokratisch und schwerfällig für die Unternehmen.


Zur Meldung, wonach 550 Anträge zur Finanzhilfe in der Energiekrise gestellt wurden, sagte der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Uns erreichen viele Klagen über zu bürokratische Wege und einen zu schwergängigen Ablauf dieser Programme. Deshalb lassen es viele Mittelständler gleich, diese Liquiditätshilfen zu beantragen.“

 

Dienstleister für Auszahlungen muss noch gefunden werden.


Zur zweiten Lesung für eine Energie-Einmalzahlung für Landespensionärinnen und –pensionäre erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unterstützung für die Pensionäre war überfällig, denn diese sind schon bei der Corona-Einmalzahlung im letzten Jahr leer ausgegangen. Die Inflation trifft schließlich alle.

 

Die im Gesetzgebungsverfahren geschaffene Härtefallregelung für die Nutzer von Öl- und Pelletheizungen für das Jahr 2022 kommt ebenfalls spät, muss doch nun noch ein Dienstleister gefunden werden, der die Auszahlungen übernimmt. Das verzögert eine Auszahlung entsprechend. “

 

Es braucht aus Sicht der Freien Demokraten endlich eine angemessene Beteiligung des Landes, was die Finanzierung von Laptops und anderer digitaler Endgeräte an den Schulen anbelangt.


Zur Meldung, dass Kommunen deutlich mehr Geld für Schulmodernisierung fordern, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir Freie Demokraten hatten schon in den letzten Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 dringend darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der Laptopausstattung für Lehrkräfte auf der Kippe steht. Das wurde – wie inzwischen üblich – von Grün-Schwarz gekonnt ignoriert. Dass wir die Digitalisierung an den Schulen entschieden voranbringen müssen, dürfte wohl jedem klar sein. Es reicht aber nicht, den schwarzen Peter an die Träger vor Ort abzuschieben. Das ist – angesichts der Dringlichkeit und Relevanz der Thematik – weder angemessen noch hilfreich.

 

Es kann beim besten Willen nicht sein, dass öffentliche oder freie Schulträger sowie der Bund bei der digitalen Ausstattung der Schulen ihr Bestmöglichstes geben, Grün-Schwarz auf Landesebene aber weiter selbstzufrieden den digitalen Schlaf der Gerechten schläft. Es braucht aus Sicht der Freien Demokraten endlich eine angemessene Beteiligung des Landes, was die langfristige Finanzierung der Laptops und anderer digitaler Endgeräte an den Schulen anbelangt.“

 

Denn Corona-Einmalzahlung 2022 ging an ihnen vorbei.


Zur ersten Lesung für eine Energie-Einmalzahlung für Landespensionärinnen und –pensionäre erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir begrüßen die Initiative, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes ebenfalls die erfreulicherweise vom Bund ausgezahlte Energiepreispauschale zukommen zu lassen, auch wenn dies nun deutlich später geschieht als erhofft. Schließlich sind die Pensionäre schon bei der Corona-Einmalzahlung im letzten Jahr von der Landesregierung außen vor gelassen worden. Die Inflation trifft schließlich alle.

 

Dass die Landesregierung gefühlt 90% des Gesetzentwurfs darauf verwendet, Mehrfachansprüche zu vermeiden, zeigt wie kompliziert unsere Systeme sind.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Mündliche Verhandlung zeigt unsere berechtigten Bedenken, anders als bei der AfD-Klage.

Zur Ansetzung einer mündlichen Verhandlung in der Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen die Schuldenaufnahme aus dem Dritten Nachtragshaushalt 2021 erklärt der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen die Möglichkeit, unsere Argumente nochmals vortragen zu können, und nicht wie bei der Klage der AfD zum gleichen Nachtragshaushalt sofort abgeschmettert zu werden.

Wie berechtigt wir mit unserer Klage liegen, zeigte schon die Haushaltsaufstellung 2022, bei der die Landesregierung und die Koalitionsparteien von einer angestrebten ´materiellen Heilung´ sprachen, weil sie Schuldenrechte zurückführten. Was geheilt werden muss, muss vorher rechtswidrig gewesen sein, ein Schuldeingeständnis erster Klasse.

Damals ging es um nicht mal eine Milliarde Mehrschulden, die sehenden Auges beantragt und genehmigt wurden. Heute sehen wir, dass die Regierung sogar 5,3 Milliarden aus den Corona-Bekämpfungsschulden nicht gebraucht hat. Das hätte sie damals wissen können, ja wissen müssen. Genug Hinweise, auch durch den Rechnungshof, hatte sie ja bekommen.“

 

Maßnahmen in der Krise durch den Ukraine-Konflikt heißt man gut, finanzieren will man das aber nicht.


Zur heutigen zweiten Debatte zu einem Gesetz über sogenannte nachhaltige Anlagen sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Kohle und Gas will man nicht bei den Finanzanlagen und selbst das dringend notwendige Flüssiggas ist für Bayaz und Co. tabu.

Mit großem Brimborium durch die Bundesminister Habeck und Lindner eingeweihte LNG-Terminals wurden in Rekordzeit gebaut und in Betrieb genommen, den beteiligten Unternehmen will man aber von baden-württembergischer Seite kein Kapital zur Verfügung stellen. Hier sitzt Finanzminister Bayaz auf einem hohen moralischen Ross, und das Burgfräulein CDU sitzt mit im Sattel und winkt huldvoll herab.

 

So eine Politik nenne ich weltfremd, schizophren und selbstgerecht. Wenn ein grüner Finanzminister die Realpolitik seiner eigenen Bundespartei durch pseudo-ethische Finanzanlagen untergräbt.

 

Dass man dann auch noch einen Beirat mit Beteiligung des Parlaments als Kontrollinstanz ablehnt, ist der Gipfel. Wenn man es ernst meint mit dem Gleichklang aus Sicherheit, Rendite, Liquidität und Nachhaltigkeit muss dieses Magische Viereck auch dauerhafter parlamentarischer Kontrolle unterzogen werden. Eine Evaluation alle vier Jahre, so wie geplant, reicht bei weitem nicht aus.“

Und zu der Zahl der Einsprüche äußert die Landesregierung sich vorsichtshalber nicht.


Einen Monat nach Ende der verlängerten Abgabefrist sind erst 85% der Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Zu diesem Sachverhalt und zu einer beantworteten Anfrage der FDP/DVP-Fraktion in diesem Zusammenhang sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Es fehlen immer noch 15% der Erklärungen für die Grundsteuer B, die Frist für die Grundsteuer A für Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke hat erst begonnen. Das ist immer noch ein großes Stück zu gehen.

Die Landesregierung verschweigt aber die Zahl der Einsprüche, die eingelegt werden, weil man dies angeblich nicht gesamt erfasse. Dabei liegen hier doch die Probleme der kommenden Monate, wenn die nicht ausreichend geklärten Fragen wahrscheinlich am Ende gerichtlich geklärt werden müssen.

 

Und für eine Vorläufigkeitserklärung der Bemessungsbescheide, die hinsichtlich der brisanten Fragen wenigstens die Einsprüche unnötig machen würden, habe die Landesregierung keine Rechtsgrundlage. Daher gibt es hier wieder keine bürgerfreundliche Lösung. Nachdem man die Bürger schon hat Daten erklären lassen, die längst bekannt waren, lässt man sie nun fleißig Einsprüche schreiben, obwohl man weiß, dass es hier zu Klärungen kommen wird.

 

So ist die Grundsteuer wenigstens ein Lehrstück, wie man solche Prozesse nicht aufsetzen sollte.“

 

Gas, Kernenergie und grüne Gentechnik werden von Landesregierung bei Finanzanlagen abgelehnt.


Anlässlich der Debatte zum Gesetzentwurf über Nachhaltige Finanzanlagen, stellte der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP-Fraktion, Stephen Brauer, fest:

 

„Ein Verkriechen im grün-schwarzen Schneckenhaus können wir uns nicht leisten. In einer Situation, in der Deutschland dringend auf Gasimporte angewiesen ist, ist es mehr als borniert, wenn man Unternehmen, die ihr Geld mit der Exploration und dem Transport von Gas verdienen, als nicht nachhaltig definiert und sie deshalb bei den Finanzanlagen des Landes auf den Index setzt.

Dasselbe gilt für Kernenergie, die zur Stabilisierung des Stromnetzes gebraucht wird, oder auch für die grüne Gentechnik, welche trockenresistente Pflanzensorten hervorbringt, um auch in Zeiten des Klimawandels die Ernährung der nun 8 Milliarden Menschen auf diesem Planeten sicherzustellen.

Zudem müssen bei der Anlage der 12 Milliarden Euro aus der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds für die Landesbeamten die Aspekte Sicherheit und Rendite im Vordergrund stehen, und keine willkürliche Einteilung in gute und schlechte Anlagearten.“

Wegen vieler Zweifelsfragen müssen die Bescheide vorläufig ergehen.


Zum heutigen Fristablauf der Abgabe der Grundsteuererklärungen äußert sich der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt:

 

„Heute ist der letzte Tag der schon verlängerten Abgabefrist, und noch immer haben sich viele Millionen Eigentümer nicht an das komplizierte Werk gewagt. Dies liegt einerseits an der schwer verständlichen Konstruktion, andererseits am mangelnden Vertrauen in die Bodenwertermittlung durch die Gutachterausschüsse. Es rächt sich nun, dass man außer in Bayern überall an den Wert eines Grundstücks angedockt hat und sich nicht auf die Fläche an sich bezieht.  Dazu fehlen den Menschen die Zusicherungen der Kommunen, dass die versprochene Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer im Vergleich zur alten wirklich umgesetzt wird.

Es treten immer mehr Zweifelsfragen auf, die Landesregierung muss schon wieder nachsteuern. Zumindest könnte man die Bemessungsbescheide für vorläufig erklären, damit auf die Finanzämter nicht nach der Antrags- nun eine Einspruchsflut zurollt.

 

Und am Ende muss das ganze Verfahren zurück auf Los, wenn die Kläger bezüglich einer Verfassungswidrigkeit Recht bekommen, da die Gebäude nicht berücksichtigt werden, diese aber für den Wert mitentscheidend sind.“

Nicht benötigte Corona-Milliarden dürfen nicht zur grün-schwarzen Kriegskasse für Wahlgeschenke werden.


Zu Meldungen, dass das Land bis zu 5,3 Mrd. Euro Corona-Schulden nicht verwendet hat und zu deren weitere Verwendung bemerkt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Nachdem Finanzminister Bayaz eingeräumt habe, mehr als fünf Milliarden Euro an vom Landtag bewilligten Corona-Krediten nicht benötigt zu haben, fordern wir eine Schuldentilgung in Milliardenhöhe. Es darf nicht sein, dass diese Milliarden nun in einer grün-schwarzen Kriegskasse gebunkert werden, um im Vorfeld der nächsten Landtagswahl Wahlgeschenke zu finanzieren.

 

Insbesondere muss umgehend auf die im aktuellen Doppelhaushalt ausgewiesene Neuverschuldung in Milliardenhöhe verzichtet werden.“