Vor der Landtagswahl noch verhindert fällt die CDU nun nach der Wahl um.


Zur heutigen Ersten Lesung der Einführung einer Grundsteuer C erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die von Grün-Schwarz vorgeschlagene Möglichkeit für Kommunen, eine Strafgrundsteuer für unbebaute, aber baureife Grundstücke zu erheben, ist eine weitere Schlappe für die CDU in dieser Koalition. Während man bei der Einführung des Bodenwertmodells im letzten Herbst noch getönt hat, diese Grundsteuer C verhindert zu haben, macht man sie nun willfährig mit. Für die Bürger ist klar: Das C in dieser neuen Steuer steht für CDU.

Weiter versucht man in diesem Gesetzentwurf die Mängel des Bodenwertmodells zu korrigieren. Für Eigentümer mit einem klar erkennbar geringeren Wert als in der vom örtlichen Gutachterausschuss festgestellten Zone gibt es nun die Möglichkeit, über ein selbst finanziertes Gutachten den geringeren Wert gegenüber der Finanzbehörde nachweisen zu können. Das begrüßen wir, aber warum soll das nur gelten, wenn mindestens 30% Abweichung erzielt wird? Und warum gilt das Gutachten nur sieben Jahre? Hier versucht die Landesregierung bewusst, den Grundstückseigentümern eine höhere Steuer aufzudrücken, damit der eigene Verwaltungsaufwand geringer bleibt. Das ist so mit der FDP-Fraktion nicht zu machen. “

 

Landesregierung sollte auf die Hinweise genauso reagieren wie beim Rechnungshof.


Zum Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Dem Bund der Steuerzahler ist wieder einmal zu danken, dass er so akribisch Beispiele von öffentlicher Geldverschwendung zusammenträgt und öffentlich macht. Und wir fordern von der Landesregierung, hier entsprechend zu reagieren. Das beschrieben Probefahrtprogramm für Elektrofahrzeuge, das kaum angenommen wird, sollte die Landesregierung schnellstens einstellen – die Menschen, die sich für Elektroautos interessieren, können eine Probefahrt bei den Herstellern selbst organisieren.

Und das Greensill-Bank-Fiasko mitsamt den geschädigten Kommunen zeigt ja nur eines: diejenigen Kommunen, die erfreulicherweise nicht nur keine Schulden, sondern auch Rücklagen haben, haben kaum noch Möglichkeiten, ihre Überschüsse im Sinne der Bürger anzulegen, ohne Strafzinsen zu zahlen. Es wäre eine falsche Reaktion, die Möglichkeiten der Kommunen für Geldanlagen zu beschneiden. Vielmehr müsste die Landesregierung etwas unternehmen, damit diese Kommunen eine sichere und ansatzweise rentable Anlagemöglichkeit finden können.

Wir fordern die Landesregierung und die angesprochenen Behörden und Kommunen auf, die Hinweise des Steuerzahlerbunds genauso ernst- und aufzunehmen wie sie das mit denen des Rechnungshofs tut. Fehler zuzugeben und daraus zu lernen entspricht der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger.“

 

FDP will private Investitionen anreizen und schlägt Senkung der Grunderwerbsteuer vor.


An den Beginn seiner Ausführungen in der Debatte über den Landeshaushalt stellt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, einen Überblick über die Gesamtentwicklung des Haushaltsumfangs in Baden-Württemberg in den letzten 25 Jahren. So hätte im Zeitraum von 1996 bis 2011 das Haushaltsvolumen um vier Milliarden Euro zugenommen, während in der Regierungszeit von Ministerpräsident Kretschmann seit 2011 der Aufwuchs 20 Milliarden Euro betrug – wobei die Mehreinnahmen an Steuern in diesem Zeitraum nur 10 Milliarden gewesen wären. Dies erkläre auch die bestehende Deckungslücke von rund 4,5 Milliarden.

 

Überhaupt sieht Rülke keinerlei Grund für Schulterklopfen und Selbstlob seitens der Regierung. Angeblich sei das ein solider Haushalt, wenn man den Aussagen dieser Landesregierung folge, die für die „Fata Morgana eines ausgeglichenen Haushalts“ verantwortlich sei. Rülke bekennt sich zur Notwendigkeit von echten Investitionen, die Koalition glänze aber immer nur durch konsumtive Ausgaben. Ein Beispiel sei die personelle Aufblähung der Regierung, in deren Apparat die Anzahl der Stellen seit 2011 von 2900 auf jetzt 4000 Stellen angewachsen sei. Für das kommende Jahr seien dann schon wieder weitere 150 zusätzlich geplant. Vor diesem Hintergrund sei es wenig verwunderlich, dass der Landesrechnungshof dieser Koalition mangelnde Sparanstrengungen vorwerfe, wie dies Rechnungshofpräsident Günther Benz ausgeführt hatte.

 

Finanzminister Bayaz behauptet: „Dieser Haushalt ist ehrlich“ – zitiert Rülke und fragt: „Was heißt das denn für die vorangegangenen Haushalte dieser Koalition?“ Bayaz bescheinige sich selbst einen „löblichen Sonderweg“ –  dabei habe er nur den Taschenspielertrick einer vorangegangenen Verschuldung angewandt, so Rülkes Feststellung.

 

Rülke führt die fünf Kernpunkte auf, mit denen Bayaz seinen Haushalt charakterisiere. Alle fünf führten in die Irre, analysiert Rülke und zählt im Einzelnen auf:

 

1. Keine neuen Kredite

Dazu Rülke: „Das ist ja wohl kaum ein Kunststück, wenn man die Schulden schon vorher gemacht hat.“

 

2. Rückführung von Schulden

Rülke: „Das stimmt schlichtweg nicht, es handelt sich dabei lediglich um die Rückgabe von unnötigen Verschuldungsrechten.“

 

3. Vorsorge

Rülke: „Hier herrscht weder Haushaltsklarheit noch Haushaltswahrheit. Bayaz‘ Beispiel der möglichen Tarifsteigerung ist falsch. Sollte diese höher ausfallen als erwartet, dann mache man einen Nachtragshaushalt – so geht transparente und nachvollziehbare Haushaltspolitik.“

 

4. Maßhalten

Rülke: „Angesichts schon wieder neuer Personalstellen in den Ministerien ist diese Aussage schlicht lächerlich.“

 

5. Leitbild: Klimaschutz, Innovation und Sozialer Zusammenhalt

Rülke: „Hier wird eindeutig das Thema verfehlt. Es wird kleinteilige Verbotspolitik praktiziert statt wirksamem Klimaschutz und Innovation. Außerdem ist ein Aushebeln der Bürgerbeteiligung dort geplant, wo die Bürger mehrheitlich etwas wollen, was dieser Regierung nicht passt. Ein markantes Beispiel sind die Pläne, die derzeit im Staatsministerium geschmiedet werden, um den Bürgern bei der Windkraft ihre Bürgerrechte zu entziehen.“

 

Rülke erinnert daran, wie Bayaz in seiner Rede bei der Haushaltseinbringung gesagt hatte, das Land habe sich in der Krise „auch“ wegen der Pandemie massiv verschuldet. „Genau dieses ‚auch‘ ist das Problem“, so Rülke an die Adresse der Regierung.

 

So sei dieser Haushalt nicht maßvoll, sondern maßlos und selbst der Ministerpräsident halte seinen Finanzminister für überfordert: Dieser sei neu und müsse sich erst einarbeiten, wie er ausführte. Dazu Rülke: „Herr Ministerpräsident, wer so redet, der hält seinen Finanzminister für total unfähig!“

 

Kretschmann hätte wohl auch hier „das falsche Pferd gesattelt – so wie mit der Wahl seines Koalitionspartners“, so Rülke. Dessen Landesvorsitzender befinde sich ja „seit Wochen im politischen Todeskampf. Bei der CDU geht es zu wie bei der Rocky-Horror-Picture-Show: Wer dort zu Besuch kommt trifft nur noch das Hausmädchen und den buckligen Diener.“

 

Rülke attestierte der grün-schwarzen Koalition einen „grandiosen Fehlstart“. Die Regierung werde beispielsweise mit einem überflüssigen „Tiny-House-Ministerium“ für „Landesentwicklung und Wohnen“ unnötig aufgeblasen, der Regierungsapparat explodiere durch eine wahre „Staatssekretärsinflation.“ Dies werde vom Ministerpräsidenten mit einem schrägen Bild begründet. Er brauche so viele Staatssekretäre, so Kretschmann, weil „die Menschen mit dem Papst und nicht mit dem Bischof sprechen wollten“. Dazu Rülke: „Herr Ministerpräsident, wenn Sie ernsthaft Ihre Staatssekretäre für Päpste halten, dann fällt einem nur noch eine alte Volksweisheit ein: Je näher dem Papst, desto schlimmer der Christ.“

 

„Kretschmanns falsches Pferd heißt Strobl und Hermanns falsches Pferd heißt Abellio!“ – so Rülke und weiter: „Wir werden aufklären, wie viele Millionen an Steuergeld hier versenkt wurden.“

 

Verkehrsminister Hermann halte sich vermutlich für ein Genie im Sinne von James Joyce, der einmal gesagt hat: „Ein Genie macht keine Fehler. Seine Irrtümer sind Tore zu neuen Entdeckungen.“ Rülke: „Hermanns Entdeckungen sind aber stets eine Belastung für unser Land!“

 

Die angekündigte Klimapolitik dieses Haushalts sei dirigistisch, so Rülkes Vorwurf an die Regierungsadresse: So würden Windräder an Stellen geplant, wo kein Wind wehe, eine Nahverkehrsabgabe werde die Kommunen belasten und eine Solarpflicht sei auch auf Dächern vorgeschrieben, wo kein Sonnenstrahl hinkomme. „Das ist auch der Grund, weshalb sich das Sondierungspapier für die Ampel-Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die Koalition in Baden-Württemberg nicht zum Vorbild genommen hat“, so Rülke.

 

„Bayaz erklärt, er wolle privates Kapital für den Klimaschutz mobilisieren und meint damit die Solarpflicht. Ich sage: Wir brauchen Anreize, nicht Gängelung“, so Rülke. Bayaz sage zu Corona: „Das Gesundheitswesen war schlecht vorbereitet.“ Kretschmann und Lucha hätten dazu aber ganz anders geredet. „Was gilt nun?“ – so Rülkes Frage. Es sei auch besser, das Gesundheitswesen zu digitalisieren als hunderte von neuen Stellen zu schaffen.

 

Rülke: Insgesamt ergäbe sich ein regelrechtes Haushaltschaos. So seien Milliarden neuer Schulden vorgesehen, obgleich Haushaltsreste und nicht benötigte Verschuldungsrechte vorhanden seien, so dass sogar der Landesrechnungshof das Haushaltsgebaren dieser Regierung für verfassungswidrig halte.

 

Gipfel der Geldverschwendung sei aber nach Rülkes Aussagen die neue Imagekampagne „The Länd“. Darüber mache sich die halbe Republik lustig. Und beim „Guerilla-Marketing“ seien massenhaft Ordnungswidrigkeiten begangen worden. Rülke wörtlich dazu: „Wie will man denn von den Bürgerinnen und Bürgern Rechtstreue erwarten, wenn das Staatsministerium sich ums Ordnungsrecht nicht schert?“ Auf 21 Millionen beliefen sich die Kosten für diese verunglückte Imagekampagne, während gleichzeitig beim Antisemitismusbeauftragten und bei Lehrerstellen gespart würde.

 

Rülke beschreibt die zentralen Vorschläge der FDP-Landtagsfraktion in den Haushaltsberatungen:

 

  • Der Kultusministerin sollen die von ihr beantragten 200 zusätzliche Stellen gegeben und dafür 200 Stellen in den Ministerien eingespart werden.

 

  • Die Grunderwerbsteuer soll wieder von 5 auf 3,5 Prozent abgesenkt werden. Das kostet 700 Millionen und es verbleiben immer noch Einnahmen von 1,7 Milliarden. 2011 beliefen sich diese auf eine knappe Milliarde Euro.

 

  • Außerdem eine echte Tilgung von Kreditmarktschulden in Höhe von 500 Millionen Euro.

 

Die Mehrausgaben belaufen sich in der Summe auf 1,2 Milliarden Euro, die durch die prognostizierten Steuermehreinnahmen in derselben Höhe gegenfinanziert werden könnten.

Ungeeignetes Instrument zur Aktivierung brachliegender Bauflächen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Grundsteuer C durch das Landeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Was die CDU vor der Wahl noch verhindert hatte, hat sie jetzt durchgewunken. Die geplante Einführung der Grundsteuer C, also einer Strafsteuer für baureife, aber nicht bebaute Grundstücke soll ja zu stärkeren Bautätigkeit und zur Verhinderung von Baulandspekulation dienen.

Allerdings verfehlt sie beide Ziele klar. Von ein bisschen mehr Grundsteuer lässt sich angesichts der Wertsteigerungen niemand zu einem Verkauf bewegen, der darauf spekuliert.

 

Und wenn man sich kommunale Befragungen anschaut, warum solche Grundstücke nicht

bebaut werden, sieht man, dass man hier meistens Vorsorge für familiäre Pläne betreiben möchte oder eben keine finanziellen Möglichkeiten hat, ein Bauprojekt zu stemmen.

In allen Fällen führt eine Strafsteuer eben nicht zu den gewünschten Effekten. Am Ende führt das nur zu Mehraufwand und geringen Mehreinnahmen in den Kommunen.“

 

Bei absehbar besserer Steuereinnahmenentwicklung müssen Schulden getilgt werden.


Zur heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 durch den Finanzminister erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Was man angesichts von fast 14 Milliarden Schulden, die in den Jahren 2020 und 2021 angeblich notwendig waren, reibt man sich verwundert die Augen: Ohne wirkliche Sparanstrengungen legt Finanzminister Bayaz einen ausgeglichenen Haushalt der grün-schwarzen Landesregierung vor. Dies an Zauberei grenzende Vorlage ist in Wahrheit eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger in ganz großem Stil, denn in der Coronakrise haben Grüne und CDU sich so mit Verschuldungsmöglichkeiten eingedeckt, dass diese auch noch für 2022 ausreichen.

Nur für zusätzliche Lehrerstellen scheint kein Geld da zu sein, und dies trotz zu erwartender Steuermehreinnahmen schon für dieses Jahr. Und wir werden den Finanzminister auf sein Versprechen, bei besserer Konjunktur die Corona-Schulden bereits im nächsten Jahr zurückzuführen, gerne erinnern.“

Landesregierung muss die Kommunen bei übertragenen Aufgaben voll unterstützen.


Zur heute stattfindenden Tagung des Gemeindetags und den dort geäußerten Finanznöten erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Das Land fordert immer zurecht vom Bund, dass dieser bei Übertragung von Aufgaben auf die Länder die dadurch entstehenden Kosten ersetzt, wie etwa bei der Frage des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Dann sollte das Land das dringend auch gegenüber den eigenen Kommunen beherzigen.

 

Der Gemeindetag formuliert das Spannungsfeld, in dem die Kommunen stehen. Einerseits haben die Auswirkungen der Pandemie die finanzielle Basis durch fehlende Steuereinnahmen und Gebühren geschwächt, andererseits zu höheren Kosten geführt. Das Land hat hier zwar mit rein schuldenfinanzierten Mitteln geholfen, andererseits zeigt dies das Dilemma der Kommunen auf: häufig müssen sie Landesvorgaben umsetzen, erhalten aber dafür keinen ausreichenden Ausgleich. Geht das so weiter, schwächen wir langfristig die finanzielle Basis unserer Kommunen.“

Zusätzliche Kosten in Millionenhöhe befürchtet.


Der neue Bundestag hat aufgrund des aktuellen Wahlrechts mittlerweile 730 Mitglieder und ist damit nach China das zweitgrößte Parlament der Welt. Ein Zweistimmenwahlrecht wollen Grüne und CDU nun auch auf Baden-Württemberg übertragen. Damit könnte die Anzahl der Abgeordneten von derzeit 154 auf weit mehr als 200 steigen. Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, kritisiert diese drohende Aufblähung des Parlaments scharf:

„Zusätzliche Abgeordnete bedeuten auch zusätzliche monatliche Kosten für Mitarbeiter, Räume und Equipment in Millionenhöhe. Dies ist dem Steuerzahler in Zeiten riesiger Verschuldung nach der Pandemie nicht zumutbar. Nach der unnötigen Vergrößerung des Regierungsapparats mit einem zusätzlichen Ministerium und insgesamt sechzehn neuen Staatssekretären wird jetzt auch noch das Landesparlament aus allen Nähten platzen. Eine Verringerung der Wahlkreise ist dringend notwendig.“

Gräben zwischen den Koalitionspartner werden mit Geld zugeschüttet.


Zur Landtagsdebatte über die Kosten der Regierungsbildung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Highlight der Regierungsbildung im negativen Sinne war ja die Vielzahl der neu berufenen Staatssekretäre, die nun die Regierungspolitik erklären sollen. In Wirklichkeit dienen die Posten dazu, Konflikte mit dem Koalitionspartner zu verdecken und entstandene Gräben zuzuschütten – und zwar mit Geld des Steuerzahlers. Da die CDU laut Eigenbeschreibung führender Repräsentanten inhaltlich insolvent ist, tauscht man gerne Posten gegen Positionen. Das dann auch noch als Demokratiekosten zu bezeichnen, ist schon dreist.

Weil diese Methode Kretschmann aber so gut zu funktionieren scheint, werden auch interne Konflikte mit Geld gelöst: Abgeordnete, die sich umschauen, und merken, dass all ihre früheren Nebensitzer auf die Regierungsbank abgewandert sind, werden mit Geld für ihren Wahlkreis beschwichtigt, wie etwa bei der sogenannten ‚Hustenapp‘.

 

Und schon fast altbewährt: Die Kretschmannsche Stellenmehrung: 157 Stellen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022. Man fragt sich schon, wie viele Staatssekretärsposten sich wohl darunter befinden?“

 

Nachhaltiger Schaden für Baden-Württemberg droht.


Zur aktuellen Nachdenklichkeit des Finanzministers Bayaz in puncto Schädlichkeit der Forderung seiner Partei nach Einführung einer Vermögenssteuer sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts der Wirtschafts- und Vermögensstruktur Baden-Württembergs beschleicht nun den grünen Landesfinanzminister Danyal Bayaz die Ahnung, dass die Forderung seiner Grünen nach einer Vermögenssteuer kaum praktikabel und schädlich für die Leistungsfähigkeit des Standortes mit den vielen inhabergeführten Unternehmen sein könnte.

 

Kleine Fortschritte in der Erkenntnis sind zwar erfreulich, aber machen wir uns doch nichts vor: Die Grünen auf Bundesebene haben einen urlinken Kompass und würden keinen Moment zögern, eine Vermögenssteuer einzuführen. Bei der Erbschaftssteuer denkt Bayaz ja bereits über mehr Zugriffe laut nach – die Effekte für Mittelstand und familiengeführte Unternehmen sind nicht minder verheerend.

 

Von ihrer linken DNA können sich auch die Grünen in Baden-Württemberg nicht emanzipieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Erwarten uns weitere Staatssekretäre im Haushaltsentwurf?


Zur heutigen Vorstellung des Landeshaushaltsplanentwurfes für 2022 durch die Landesregierung sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die grün-schwarze Landesregierung setzt ihre Ausgaben-Orgie fort. Offensichtlich hält nicht mal eine Pandemie den Stellenhunger der grün-schwarzen Landesregierung auf. Es ist empörend, dass die angespannte Haushaltslage dann unbeachtet bleibt, wenn es um weitere landesunmittelbare Stellen geht. Schließlich gab es bereits in den zurückliegenden zehn Jahren unter Ministerpräsident Kretschmann bereits einen immensen Aufwuchs von 2900 auf 4000 Stellen für die Ministerien. Nun sollen nochmals 157 Stellen hinzukommen, die den Landeshaushalt weiter dauerhaft belasten. Finanzminister Bayaz konnte oder wollte nicht konkret darlegen, wo und für was diese Stellen geschaffen werden und ob sich darunter auch noch weitere Staatssekretäre finden.“

´Spare in der Zeit, dann hast du in der Not´ wurde pervertiert zu ´Nimm in der Not genügend Schulden auf, dann hast du danach noch Spielräume´.


Zu den Verlautbarungen aus der Regierungskoalition zum kommenden Haushalt 2022 erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Komplementärkoalition is back! Kaum verspricht der Konjunkturverlauf und die Reserveschulden neue Verteilungsspielräume, tritt die Koalition wieder in den bekannten Verteilmechanismus zu Lasten von Steuerzahlern und künftigen Generationen ein. Die durch eigenes überzogenes Ausgabeverhalten selbst erzeugten Haushaltslücken dienen als Begründung für fehlenden Sparwillen, und die Einnahmedelle und Mehrausgaben durch Corona hat man mit Schulden gefüllt.

Dabei bescheren uns die Regierung Kretschmann III und die sie tragenden Fraktionen ganz neue Sprichwörter. ´Spare in der Zeit, dann hast du in der Not´ wurde pervertiert zu ´Nimm in der Not genügend Schulden auf, dann hast du danach noch Spielräume´. Und aktive Wählertäuschung betreibt man dann noch, dass man die Rückgabe von nur der Hälfte der nicht genutzten Verschuldungsrechte aus dem Beteiligungsfonds als Schuldentilgung preist. Im Sommer 1,2 Mrd. € Schulden aufnehmen, um jetzt nahezu eine halbe Milliarde zu tilgen und den Rest zu verausgaben ist ein billiger Trick. Die Landesregierung sieht die Pandemie als Betriebsunfall an und will ohne jede Sparanstrengung in den Ministerien durch die Krise schippern und einfach den Kindern und Enkeln den Schuldenberg vor die Füße kippen. Und das nennen sie dann noch nachhaltig. “

Klage zum Haushalt – Positionspapier für Zeit nach der Pandemie vorgestellt.


Die diesjährige Herbstklausur der FDP/DVP-Fraktion stand ganz im Zeichen der Vorbereitung auf bevorstehende politische Weichenstellungen in Land und Bund. Sie fand in Sigmaringen statt.

Ausführlich widmete sich die Fraktion der Situation im Landeshaushalt. „Dass der Ministerpräsident Jubelarien anstimmt und großzügige Millionenspielräume vorrechnet, gleichzeitig aber ohne mit der Wimper zu zucken über Milliarden neue Schulden berichtet, zeigt einen massiv unseriösen Ansatz in der Haushaltspolitik“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Er kündigte an, der Landesregierung bei den anstehenden Haushaltsberatungen genau auf die Finger zu schauen. Rülke sieht eine solide Haushaltsstrategie seiner Fraktion als Gegenentwurf für den Regierungskurs.

In diesem Zusammenhang berichtete er auch vom Stand der Klage gegen den letzten Landeshaushalt, bei dem die Landesregierung die verfassungsgemäße Schuldenbremse mit der Begründung einer Coronakrise abermals außer Kraft gesetzt hatte – unbegründet, wie Rülke sagt. Als Beistand für die anstehende Klage konnte die FDP/DVP-Fraktion den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches, Finanz- und Steuerrecht, Prof. Dr. Gregor Kirchhof gewinnen, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg sowie den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Thomas Würtenberger von der gleichnamigen Stuttgarter Kanzlei.

Mit Blick auf die derzeit laufenden Beratungen der Landtagsfraktionen über die Gestaltung des Landtagswahlrechts betonte der Fraktionsvorsitzende nochmals, dass seine Fraktion bereit zu Veränderungen sei, die den Frauenanteil im Landtag erhöhen könnten.  Zur Gesamtgröße des Parlaments hätte seine Fraktion aber noch Fragen. Mit Blick auf die anstehende Wahl im Bund warnte er davor, dass der Bundestag durch das dortige Wahlsystem auf tausend Abgeordnete anschwellen könnte. Eine solche Lage sei für Baden-Württemberg auf jeden Fall zu vermeiden: „Wir wollen keine Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg, die am Ende dann zu 300 Landtagsabgeordneten führen wird“, beschreibt Rülke die Haltung seiner Fraktion.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl äußerte sich Rülke zuversichtlich für die Freien Demokraten. In vielen Bereichen stünden wichtige Weichenstellungen an; Rülke warnte gerade im Zuge der Zeit nach der Corona-Pandemie vor Steuererhöhungen und zusätzlicher Bürokratie als weitere Belastung für die Unternehmen. Gleichzeitig seien bei einer geordneten Einwanderungspolitik und der Zukunft des Mobilitäts-, Digital-  und Wirtschaftsstandortes grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Zu möglichen Regierungskoalitionen auf Bundesebene stellte Rülke fest, dass für eine demokratische Regierung auch alle demokratischen Parteien miteinander reden können müssten. „Als Freie Demokraten stehen wir dafür, dass Radikale von rechts und links nicht an der Regierung beteiligt werden. Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland aus der Mitte regiert wird.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte sich außerdem bei ihrer Klausurtagung eingehend mit Folgen und notwendigen Maßnahmen nach dem Ende der Corona-Pandemie beschäftigt. Sie beschlossen ein umfassendes Positionspapier mit dem Titel: „Was kommt nach Corona? – Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit“, das der Fraktionsvorsitzende vorstellte. Zentrale Forderungen in diesem Papier sind unter anderem die Stärkung der durch die Coronakrise bedrohten Innenstädte und der Wirtschaft insgesamt durch ein Entfesselungsprogramm für mehr Flexibilität, Unternehmergeist und technologische Weiterentwicklung. Weitere grundsätzliche Überlegungen der FDP/DVP-Fraktion gehen in Richtung eines Wandels in der Wirtschaft und Mobilität, die Wohlstand und Klimaschutz vereinen, einer dringend gebotenen Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur, damit verbunden einer Verbesserung des Bildungswesens und des Gesundheitswesens. Gerade die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen wurden, zeigten aber auch immer wieder, wie sensibel der Bereich der Bürgerrechte sei. Die Freien Demokraten hätten immer darüber gewacht, dass Bürger- und Parlamentsrechte nicht beschnitten würden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu befolgen sei, so Rülke.

Positionspapier: Was kommt nach Corona?

Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit

Am 11. September 2021 ist es anderthalb Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 zur globalen Pandemie ausgerufen hat. In der Folge standen Einschränkungen und Verwerfungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenleben, die sich noch vor zwei Jahren niemand vorzustellen vermochte.

18 Monate sind seitdem vergangen, viele Probleme konnten gelöst werden, andere Probleme sind wiederum umso schmerzlicher ins Bewusstsein gerückt.

Durch beispiellose Anstrengungen von Forschung, Wissenschaft und Unternehmen sind wir an einem Punkt, an dem sowohl hochwirksame Impfstoffe, als auch Tests und Schutzmaterial in großem Umfang zur Verfügung stehen. Rund 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind geimpft und das große Ziel der einschränkenden Maßnahmen – der Schutz vulnerabler Gruppen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems – ist im Wesentlichen erfüllt. Das führt die FDP/DVP-Fraktion zum Schluss, dass es umso wichtiger ist, den Blick auf das zu legen, was noch vor uns liegt.

Viele Menschen sind an Covid-19 verstorben, viele trauern um ihre Angehörigen. Bis heute leiden viele Erkrankte an den Folgen ihrer SARS-CoV-2-Infektion. Allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen gilt unser Dank für ihren herausragenden Einsatz. Schmerzlich getroffen wurden viele durch die Folgen der Einschränkungen. Der Blick muss sich nun ganzheitlich auf die Situation richten, wie sie sich aktuell darstellt und wie man die offenbar gewordenen Schwierigkeiten in eine gute Zukunft führen und zielgerichtet Lösungen umsetzen kann.

Für die gewaltigen Schulden etwa. Für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Lernfortschritt sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung erheblich eingeschränkt wurden. Die wirtschaftlichen Existenzen, die gefährdet oder ruiniert wurden. Und nicht zuletzt muss sich der Blick schonungslos auf die Defizite im Management unseres Landes richten, die während der Pandemie insbesondere durch die Überregulierung und die verfehlte Politik der grün-schwarzen Landesregierung so augenfällig wurden.



Wir fordern beherztes Zupacken und ein umfassendes Reformprogramm. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Zukunft zu gestalten.

Die FDP/DVP-Fraktion hat hierfür Handlungsfelder identifiziert, die es anzupacken gilt und in zehn Punkten zusammengefasst. Im Folgenden wird ausgeführt, wie Baden-Württemberg in die post-pandemische Zeit aufbrechen sollte, wie die liberalen Lösungen für Baden-Württemberg für die post-pandemische Zeit aussehen sollen.

Einzelhandel und Innenstädten eine Zukunft geben

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.

Um dies zu verhindern brauchen wir eine kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung und als Ort für Veranstaltungen und Begegnungen gestärkt werden. Dazu gehört die gezielte Ansiedlung von Gastronomie, aber auch von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Die Fußgängerzonen können und müssen mehr sein als „nur“ Einkaufsstraßen. Wichtig dabei ist, Leerstände zu verhindern und Brachflächen zu vermeiden. Neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces können dabei wichtige Funktionen erfüllen. Das Land muss dazu die Kommunen begleiten und unterstützen.

Ebenso fordern wir, dass auch in Pandemiezeiten – vorübergehend und vom Umfang her begrenzt – verkaufsoffene Sonntage möglich sein müssen. Dazu sind eine Aussetzung des Anlassbezugs und die Ausreizung aller rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Mehr zu verkaufsoffenen Sonntagen

Erneuerung der Wirtschaft vorantreiben

Der Veränderungsdruck durch die notwendige Entfossilisierung der Energieerzeugung, und durch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen ist durch Corona noch einmal stärker geworden. Die Bedeutung von neuen Produkten und Geschäftsmodellen hat weiter zugenommen. Solch epochale Verschiebungen werden aber nicht ohne neue Ideen und weitreichende Innovationen gelingen können. Wir müssen daher noch mehr Anreize und Förderungen dazu geben, aber auch das notwendige Umfeld gestalten: Risikobereitschaft muss belohnt werden – eine Aufweichung von Patenten beispielsweise ist der falsche Weg. Investitionen in Innovationen und Entwicklung sollten ausgeweitet werden – zielgerichtete Förderungen und steuerliche Berücksichtigung können hier wichtige Zeichen sein. Aber auch Grundlagenforschung und ein besserer Transfer von Forschungsinstituten und Hochschulen in die Unternehmen müssen gewährleistet sein – notwendige Strukturen gilt es zu stärken. Und wir müssen das Mindset in Richtung Fortschritt ändern: Dazu gehört eine stärkere Technologiebegeisterung, aber auch die Vermittlung von Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit an Schulen und Hochschulen. Die berufliche Bildung muss modernisiert und attraktiver gemacht werden. Dazu gehört eine echte Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen, aber auch die Erschließung neuer Zielgruppen, bspw. Personen mit Migrationshintergrund. Denn neue Ideen entstehen in den Köpfen!

Wir fordern ein sofortiges Belastungsmoratorium für die Wirtschaft! Corona hat schon zu viel zu großen Verwerfungen geführt, sodass es keine weiteren Auflagen und Kostensteigerungen geben darf. Das Lieferkettengesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf Bundesebene sind daher das falsche Signal. Auf Landesebene brauchen wir eine Abschaffung des Tariftreue- sowie des Bildungszeitgesetzes. Ebenso brauchen wir endlich einen kraftvollen Bürokratieabbau. Die schwammigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung lassen hier fehlende Ambitionen befürchten. Dabei ist Bürokratieabbau gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen die sinnvollste Fördermöglichkeit für die Wirtschaft.

Ein besonders bürokratisches Feld sind die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen des Arbeitsschutzes. Sie schränken sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig ein und konterkarieren moderne Regelungen zu HomeOffice, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und digitalem Arbeiten. Daher brauchen wir eine Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Ebenso ist die 11-Stunden-Pausenregelung heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dabei geht es keineswegs darum, die Arbeitszeit zu verlängern. Nur bei der Frage, wann und wie lange am Stück gearbeitet werden darf, sollten Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum für individuelle Lösungen erhalten. Dazu gilt es, Homeoffice zu fördern und wo immer möglich großzügig umzusetzen – die letztendliche Entscheidung muss aber bei den Betrieben gefällt werden, eine staatliche Pflicht ist eine unnötige Einmischung in die unternehmerische Freiheit.

Entfesselungspakete

Wir brauchen umfassende Entfesselungspakete, um unseren Unternehmen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Der FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen demonstriert eindrucksvoll, was hier möglich ist.

Chancen für die Klimapolitik

Wie lange die Wirtschaft braucht, um sich von der Corona-Krise zu erholen, ist heute noch nicht absehbar. Sie wird sich aber wahrscheinlich schneller erholen als das Klima.

Deshalb müssen wir umdenken und die Corona-Krise als Chance für eine Klimapolitik nutzen, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten sind. Aus unserer Sicht bedeutet das aber, dass wir neue Wege gehen müssen, um eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Dazu braucht es mehr Freiheit, statt immer neuer Verbote und Regulierungen wie die Solarpflicht oder den forcierten Ausbau der Windkraft an Standorten, die hierfür nicht ideal sind.

Wir wollen Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verzahnen, indem wir das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppeln und technologieoffen denken.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für ein klares Klimaschutzkonzept stark, das den Ausstoß von CO2 begrenzt und gleichzeitig die Freiheit schafft, um durch Innovationen möglichst effizient CO2 zu vermeiden, zu nutzen oder zu speichern. Welche Lösung aber die beste ist, darüber soll der Wettbewerb der Ideen entscheiden.

Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzepts steht der EU-Emissionshandel. Wir sind überzeugt, dass er der wirksamste Klimaschützer ist. Deshalb fordern wir dessen Ausweitung von den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf alle anderen Wirtschaftszweige.

Mit synthetischen Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, ist CO2-neutraler Verkehr ohne ein Verbot des Verbrennungsmotors möglich. Es ist kaum vorstellbar, dass in naher Zukunft in allen Ländern eine Elektro-Ladeinfrastruktur entsteht, schon aus diesem Grunde brauchen wir eine echte Technologieoffenheit. Auch zahlreiche Industrieprozesse können schon heute weitestgehend treibhausgasneutral erfolgen.

Indem wir Wasserstoff marktfähig machen, schaffen wir alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Doch wir brauchen nicht nur wirksame Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine klare Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Die aktuellen Extremwetterereignisse zeigen deutlich, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: wir dürfen in Zukunft keine Idee, keine Technik und keine Branche von vornherein aufs Abstellgleis schieben. Durch reine Regulatorik oder ideologische Scheuklappen wird sich auch die Forschung und Entwicklung nur noch auf die eine gewünschten Technologien richten. Die Folge ist eine unnötige ökonomische wie technologische Verengung, die wesentliche Innovationspotentiale von vornherein ausschließt.

Technologien entwickeln sich heute so schnell weiter, dass eine regulierende Instanz ohnehin gar keine Chance hat, diese innerhalb kürzester Zeiträume zu bewerten. Wenn wir im Jahr 1990 nur über Technologien nachgedacht hätten, die wir damals kannten, hätten wir nie ein Smartphone entwickeln können oder ein mobiles Internet. Auch die Corona-Pandemie und die Entwicklung der Impfstoffe haben klar gezeigt, dass uns nur die Offenheit für neue wissenschaftliche Methoden weiterbringt. Dies gilt auch für den Klimawandel.

Wenn wir das Klima schützen und unser Leben an den Klimawandel anpassen wollen, müssen wir bei allen Maßnahmen technologieoffen bleiben und auf marktwirtschaftliche Mechanismen vertrauen.

Wir sind überzeugt: All diese Herausforderungen können wir nur meistern, wenn wir die Innovationskraft unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts Baden-Württemberg stärken. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften.

Wir setzen uns für eine Klimapolitik ein, die unsere Wirtschaft nicht schwächt, sondern die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringt. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.

Pläne, wie die der grün-schwarzen Landesregierung jedes noch so kleine Dorf von 5 Uhr in der Früh bis 24 Uhr in der Nacht an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden und die Kosten dafür über eine neue kommunale Steuer beim Bürger abzuladen, wollen wir verhindern. Es bringt weder dem Klima etwas, wenn leere Busse durch die Gegend fahren, noch ist es tolerabel, dass diese Ressourcenverschwendung auch noch auf den Geldbeutel der Bürger abgewälzt wird. Die Mobilität muss individuell, passgenau, klimafreundlich und jedes Verkehrsmittel inkludierend gestaltet werden. Das hat nicht zuletzt die Pandemie bewiesen.

Gesundheitswesen verbessern

Die FDP/DVP-Fraktion dankt allen im Gesundheitswesen und in der Pflege Tätigen für Ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie. Im Hinblick auf die angekündigte Enquete-Kommission des Landtags werden wir Freien Demokraten konsequent darauf achten, dass das Management der Landesregierung aufgearbeitet wird und sachgerechte und vor allem wirksame Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Aufbau von Notfallreserven und Notfallkapazitäten unerlässlich.

Zudem ist ein leistungsfähiger und moderner öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bei der Infektionsbekämpfung unverzichtbar. Wir setzen auf eine zeitnahe und umfassende Digitalisierung. Das Projekt „Digitaler ÖGD 2030“ des grünen Sozialministers ist uns mit einem Zeithorizont von neun Jahren entschieden zu unambitioniert.  Insgesamt braucht es ein Gesamtprogramm zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dieser muss für Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität zulegen. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und ÖGD.

Für diese Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die ärztliche Versorgung in der gesamten Fläche des Landes sichergestellt ist. Dies kann aus der FDP/DVP-Fraktion nur gelingen, wenn die Attraktivität des Berufs Ärztin bzw. Arzt wieder hergestellt wird. Leitbild ist die niedergelassene freiberufliche Tätigkeit, die um passgenaue Formen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt wird. Es geht aber auch um Mehr und um ganz Grundsätzliches: Nahezu jeder teilt die Feststellung, dass unser Gesundheitssystem mit an der Weltspitze steht. Dies liegt nicht nur an einem hoch leistungsfähigen System der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in allen Fachrichtungen und einer vielfältigen Krankenhauslandschaft mit öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Mit ein Hauptgrund ist das bestehende System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir haben große Sorge, dass die Diskussion um eine so genannte Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger in einem System zusammengefasst würden, den hohen Qualitätsstand gefährdet. Denn heute ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv sein muss, damit die Menschen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei ihr freiwillig versichert bleiben. Gäbe es nur noch ein System oder gar nur eine Einheitsversicherung, fehlt der Systemwettbewerb, der für Innovationen und positive Impulse sorgt. Der Blick in andere Länder, die einen solchen Weg gegangen sind, zeigt, dass nichts besser, dafür vieles schlechter geworden ist. Deshalb treten wir mit Nachdruck dafür ein, die bisher wettbewerbliche und erfolgreiche Struktur zu erhalten.



Hier geht es zu unserer #GesundheitsWoche

Darüber hinaus gilt es, die Attraktivität für Heilmittelerbringer zu verbessern, dazu gehört auch die vollständige Schulgeldfreiheit. Und nicht vergessen wollen wir die enormen Herausforderungen der Pflege.

Krisensichere Bildung

Für uns Freie Demokraten war und ist die weltbeste Bildung der Maßstab unseres Handelns. Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung des ausdifferenzierten und leistungsorientierten Schulsystems im Land. Dieser bildungspolitische Kompass führt auch durch globale Krisen, wie die Corona-Pandemie, wenn man ihn um eine Bildungsgarantie ergänzt. Denn die Einschränkungen zum Infektionsschutz haben den Schulbetrieb stark beeinträchtigt, haben zu erheblichen Lernrückständen geführt und bestehende Defizite bei der Digitalisierung verdeutlicht. Der unstete Wechsel von Fern- und Wechselunterricht neben dem didaktisch gebotenen Präsenzunterricht hat Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen gleichermaßen stark herausgefordert. Es wurde deutlich, dass wir die Schulen krisensicher machen müssen in dem Sinne, dass der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich bleibt. Erst dann können Eltern abseits von Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen und auch verlässlich und flexibel planen ohne die Sorge, dass kurzfristige Schulschließungen drohen könnten.

Als Lehre aus der Krise bleibt auch ein Fokus auf den digitalen Unterrichtselementen. Diese können und müssen auch in Zukunft den Unterricht sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Die Digitalisierung der Schulen im Land folgt keinem Selbstzweck, sie ist kein „nice-to-have“, sondern für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots und des Bildungsstandortes Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Während der Pandemie wurden gerade im Bereich der Digitalisierung zahlreiche Defizite deutlich. Diese kraftvoll, engagiert und mit den dringend notwendigen Investitionen anzugehen, ist das Gebot der Stunde.

Noch immer verfügen viele Schulen nicht über einen Breitbandanschluss – zuletzt lag Baden-Württemberg auf einem beschämenden vorletzten Platz im Bundesvergleich. In den zurückliegenden zehn Jahren grün-geführter Landesregierungen ist es nicht gelungen, diesem Malus abzuhelfen. Wir treten ein für kraftvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur, die eine leistungsfähige Internetanbindung im ganzen Land ermöglicht. Mit diesem unabdingbaren Schritt zur digitalen Schule muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Schulen über ein WLAN verfügen, das allen Beteiligten eine mobile Datenverbindung eröffnet. Vor allem die Ausstattung aller Bildungsbeteiligten mit mobilen Endgeräten muss schließlich gelingen. Die Programme des Bundes, wie das Sofortausstattungsprogramm oder der Digitalpakt, wirken nur zögerlich und werden perspektivisch nicht ausreichen. Aus unserer Sicht muss die Digitalisierung unserer Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe betrachtet werden, in der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen. Hierfür brauchen wir einen Digitalpakt 2.0, um Schritt für Schritt eine Komplettausstattung mit mobilen Endgeräten an allen Schulen inklusive adäquater IT-Betreuung zu erreichen. Dieser Anspruch muss für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte gelten, die noch viel zu oft mit privaten Endgeräten und privaten E-Mail-Programmen und -adressen die bestehenden Lücken füllen.

Das Desaster der Bildungsplattform Ella ist noch immer nicht überwunden und es fehlt weiterhin ein zuverlässiges und funktionales Angebot für alle Schulen gleichermaßen. Die Zweifel des Landesdatenschutzbeauftragten am Datenschutz für Lehrer, Schüler und Eltern bei der Ausgestaltung der Bildungsplattform und der Nutzung von Microsoft 365 gilt es ernst zu nehmen. Daher bedarf es einer Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen des Kultusministeriums, aus denen die Schulen passende Angebote auswählen können. Da jedoch nicht nur zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, sondern auch viele Schulträger und Schulen, wie etwa die beruflichen Schulen, auf die bekannte Software von Microsoft setzen, sollten – idealerweise auf Bundes- oder gar EU-Ebene – Verhandlungen für eine datenschutzkonforme Microsoft-Lösung geführt werden.

Neben schlüssigen Konzepten für die Ausstattung mit Hard- und Software müssen qualitativ und quantitativ ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema „Digitales Unterrichten“ geschaffen werden. Wir wollen den Schulen zudem ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, das Mittel für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte umfasst. Die daraus vermittelte Flexibilität und Freiheit der Schulen bei der Ausgestaltung der digitalen Angebote kann zum Innovationsmotor werden und schafft auch Potentiale für die Zusammenarbeit über Klassen- und Schulgrenzen hinweg, beispielsweise um seltenere oder spezialisierte Fächer anbieten zu können.

Die bundesweite COPSY-Studie zeigt uns schließlich auf, dass die Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt sowie das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erleben die Belastungen der Pandemie als besonders stark und es wird erkennbar, dass die Bildungsgerechtigkeit während der Lockdowns stark gelitten hat. Auch durch den schlechteren Zugang zu schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten und die gewachsene Bedeutung des familiären Umfelds beim Distanzlernen sind Defizite entstanden. Angesichts dieser aktuellen Situation muss die Stärkung der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gelingen. Die vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dringend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Angebote der Sommerschulen erwiesen sich als unzureichend und haben viele Schülerinnen und Schüler, die eine gezielte Förderung benötigt hätten, letztlich nicht erreicht.

Deshalb treten wir ein für den engagierten Abbau der durch die Pandemie entstandenen Lernlücken. Eine landesweite Lernstandserhebung nach standardisierten Kriterien vermittelt den Schulen, den Schulträgern, aber auch dem Kultusministerium und der Politik ein authentisches Bild der bestehenden Lerndefizite, denen es abzuhelfen gilt. Die Schulleitungen, die sich als Krisenmanager an vorderster Front während der Pandemie bewährt haben, müssen zügig und nachhaltig entlastet werden, um ihren administrativen Aufgaben besser nachkommen zu können. Das Referendariat muss um die Zeit der Sommerferien verlängert und den Schulen ausreichende Mittel für Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit zu beenden. Denn es müssen Tausende zusätzliche Unterstützer im Bildungsumfeld gewonnen werden, die das bestehende Angebot ergänzen können. Zu den zusätzlichen Unterstützern zählen etwa Lehramtsstudierende, Referendare und Pensionäre, aber auch Quereinsteiger, die es pädagogisch nachzuqualifizieren gilt. Es schlummern beträchtliche Potentiale in beruflich Vorgebildeten, die beispielsweise das Ganztagesangebot erweitern können.

Gleichzeitig ist klar, dass man tägliche Unterrichtszeit nicht beliebig steigern kann, auch nicht zum Schließen der Lernlücken. Vielmehr muss auch der Raum für Freizeit und soziale Kontakte geschaffen werden, die während der Pandemie deutlich zu kurz gekommen sind. Auch schulische und außerschulische Vereins- und Sportangebote müssen wieder in vollem Umfang möglich werden, denn die Corona-Pandemie hat vielfach zu Bewegungsmangel geführt. Um diese notwendigen Freiräume in den zumeist engen Stundentafeln der Schüler unterzubringen, müssen beispielsweise die Möglichkeiten des neunjährigen Abiturs auf breiter Basis eröffnet werden. Wer optional auf G9 wechseln möchte, dem sollte dies auch überall im Land ermöglicht werden. Sonst wird aus dem bestehenden G8 aufgrund des Unterrichtsausfalls durch die Pandemie ein faktisches G7.


Derartige passgenaue Angebote können entstehen, wenn wir die Schulen nicht einer immer zentralistischeren Steuerung unterwerfen, sondern diesen weitere Freiheiten an die Hand geben. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass man vor Ort in den Schulen am besten weiß, wie die Schulentwicklung entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten gelingen kann. Für uns gilt es daher, konsequent die organisatorische und finanzielle Autonomie der Schulen zu stärken und das ausdifferenzierte und leistungsorientierte Schulsystem zu erhalten.

Bürgerrechte stärken

Seit nunmehr 1 ½ Jahren sind die Grundrechte stark eingeschränkt. Noch immer ist nicht absehbar, wie und bis wann die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Im Gegenteil erleben wir gerade aktuell mit der Einführung der 2G-Regel, wie noch für viele Monate Teile der Gesellschaft vom öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Die früheren Beteuerungen von Bundes- und Landesregierung, wonach alle Grundrechtseingriffe beendet werden, sobald jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird, wurden umfänglich einkassiert. Diese Politik verspielt das Vertrauen der Menschen und verstärkt die Gräben in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Pandemiebekämpfung, aber die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.

Die FDP hat sich während der Pandemie als kritisch-konstruktive Stimme der Vernunft gezeigt. Wir haben nie das Virus und seine Gefährlichkeit geleugnet. Wir haben immer für die Impfung geworben. Und wir haben solche Maßnahmen, die wirklich für den effektiven Pandemieschutz erforderlich sind, mitgetragen. Wir Freien Demokraten haben zugleich aber immer darauf gedrungen, dass Maßnahmen erforderlich und geeignet sein müssen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Viele unserer Forderungen, wie die Verwendung von FFP2-Masken oder der Einsatz von Luftfiltern an den Schulen, haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Es wäre für die Pandemiebekämpfung gut gewesen, wenn sich Bundes- und Landesregierung solchen vernünftigen Forderungen zu Beginn nicht verschlossen hätten.

Ob skurrile, dem Infektionsschutz zuwiderlaufende Regelungen wie die 800-Quadratmeter-Regel, unerlaubte Bewegung an der frischen Luft oder die Frage weshalb ein Discounter Blumen verkaufen darf, ein Gartencenter mit Außenbereich aber nicht; die Pandemie hat gezeigt: Nicht die Wahrnehmung der Freiheitsrechte, sondern vielmehr die Einschränkung der Grundrechte bedürfen einer klaren Begründung! Viele Grundrechtseingriffe, die nicht verhältnismäßig waren, wurden im Laufe der Pandemie durch die Gerichte aufgehoben. Für uns Freie Demokraten zeigt sich hier ganz besonders der Wert des Rechtsstaats. Wir wollen daher unsere unabhängige Justiz auch in Zukunft weiter stärken.

Auch und gerade in Zeiten des Notstands muss zudem gewährleistet sein, dass die Parlamente als gesetzgebende, direkt vom Volk legitimierte Gewalt, ihre Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion ausüben können. Wir Freie Demokraten treten für die unbedingte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein. Eine Impfpflicht lehnen wir ab, setzen uns aber dafür ein, die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. Mit Sorge sehen wir aber politische Initiativen, einen faktischen Impfzwang zu schaffen.

Den Staat dort stärken, wo er stark sein muss

Die Freien Demokraten treten für einen Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und der in den Feldern und Situationen gut agieren und reagieren kann, wo man ihn benötigt. Der von uns angestrebte Bürokratieabbau soll nicht nur Innovationsgeist, das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entfesseln, sie dient gleichermaßen dazu, Kapazitäten in den Verwaltungen und dem öffentlichen Dienst freizumachen. Statt die Einhaltungen von Verordnungen zu überdachten Fahrradstellplätzen zu überwachen, sollten Kapazitäten aufgebaut werden, die das Funktionieren kritischer Infrastruktur in verschiedenen Ausnahmeszenarien sicherstellen.

Wir Freien Demokraten stehen zu unserer Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst. Wir lehnen daher das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst ab. Denn dabei handelt es sich um ein kollektives Misstrauensvotum von Grünen und CDU gegenüber allen Polizisten, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und vielen anderen öffentlichen Bediensteten im Land. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist völlig überflüssig und schürt nur weitere Vorurteile gegenüber unserer Polizei. Im Rettungsdienst brauchen wir endlich eine Vernetzung von Leitstellen untereinander. Und die Landesregierung muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen auch die Behandlungsmethoden anwenden dürfen, die sie zuvor in ihrer Ausbildung gelernt haben.

Ob eine neue Pandemie kommt, uns verheerender Starkregen trifft, ein Blackout die Stromnetze lahm legt, oder ein Cyberangriff kritische Infrastrukturen angreift. Der Staat muss dort stark sein, wo er benötigt wird. Wir finden: Anstelle einer Inflation an Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie einem neuen Tiny-House-Ministerium samt zusätzlicher hochbezahlter Personalstellen wären mehr Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrer angebracht. Synergien mit nichtstaatlichen Akteuren oder der Wirtschaft wie sie bspw. durch ein Impfterminmanagement durch die Krankenkassen statt in einem durch das Gesundheitsministerium von Minister Lucha desaströs gehandhabten Vergabesystem möglich gewesen wären, müssen im Sinne der Bürgerschaft durchdacht und geplant werden. Stresstests für potenzielle Bedrohungen müssen her und die Schlussfolgerungen daraus konsequent umgesetzt werden.

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, unnötige Wegstrecken vermeiden zu können, indem digitale Möglichkeiten geschaffen und ausgeweitet werden. Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der digitalen Technologien ist ein flächendeckender gigabitfähiger Glasfaserausbau, sowie die Verfügbarkeit des 5G-Mobilfunkstandards. Dazu braucht es gezielte Ausbauförderung und nachfrageorientierte Konzepte, wie steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu fördern.

Auch im Mobilfunk müssen die „weißen Flecken“ endlich geschlossen werden, denn der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion. Die Schaffung von geeigneten Förderrichtlinien, ist daher genauso erforderlich, wie geeignete Maßnahmen, um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und für mehr Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekte in den Kommunen zu schaffen. Dabei müssen auch technische Möglichkeiten wie Smart-Poles zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten genutzt werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck und mehr als nur die Infrastruktur; kein Lebensbereich wird ausgelassen. Für uns bedeutet das, dass Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgern und Unternehmen bspw. durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Jeder Behördengang muss digital medienbruchfrei von zuhause aus erledigt werden können. Dabei müssen die Verwaltungsleistungen anwenderorientiert ausgestaltet und flächendeckend einheitlich bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip muss zum Standard werden, sodass Behörden auf bereits erhobene Daten der Bürger auf deren Wunsch zugreifen können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Datenschutz und Datenhoheit der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt bleiben.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik

Wir brauchen auf Bundessebene die Befreiung der Bürgerinnen und Bürger von der fesselnden Steuer- und Abgabenpolitik. Keinesfalls dürfen hier die Bürgerinnen und Bürger mehrbelastet werden, die Finanzierungslücken des Staats dürfen nicht über Steuererhöhungen gedeckt werden. Wir brauchen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine weitere Entlastung der Mitte. Allerdings setzen wir uns weiter für eine gerechte Besteuerung ein; große Weltkonzerne, die hier keine Steuern zahlen, delegitimieren das ganze System. Großen Akteuren mit Gewinnverlagerungen ins steuergünstigere Ausland müssen diese Möglichkeiten verbaut werden.

Zudem wird Bauen immer teurer, und damit Wohnen auch. Nicht nur die Rohstoffkrise und das fehlende Bauland, auch die immer mehr werdenden Vorschriften der Landesbauordnung sorgen für Mehrkosten. Wir wollen hier gegensteuern, aber auch die Kosten des Wohnerwerbs reduzieren in dem wir den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken und uns auf Bundesebene für einen Freibetrag bei Erwerb von Wohneigentum einsetzen.


Wir kritisieren nachdrücklich die Selbstbedienung der grün-schwarzen Koalition, die sich ihre selbstgemachten Haushaltslöcher mit Corona-Schulden zuschüttet, obwohl sie auf riesigen Reserven und ausreichend Überschüssen sitzt. Die Landesregierung betrachtet aus Haushaltssicht die Pandemie als Betriebsunfall, der keine Auswirkungen auf die normale, mühsam verhandelte Koalitionsbalance haben darf. Daher will sie alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf Pump finanzieren, ohne an irgendeiner Stelle zu sparen. Die Sparziele des Finanzministers sind sehr enttäuschend.

Wir sagen, alle Programme und Finanzierungen müssen auf den Prüfstand. Die Zeiten von Wünsch-Dir-was-Projekten der Ministerien ist vorbei. Wir wollen eine kritische Betrachtung der seitherigen Politik – nicht mit dem Rasenmäher, aber mit dem Rotstift – um Freiräume für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken

Für den Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg ist es – mit den richtigen Weichenstellungen für die Hochschulen und die Unternehmen im Land – möglich, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Die Bedeutung von exzellenter und anwendungsnaher Forschung und Innovation hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Es galt, schnell Mittel und Wege zu finden, um sich dem Virus zu erwehren. Ohne Impfstoffe, Teststrategien und auch technische Hilfen zum Infektionsschutz wären wir heute der Pandemie noch immer so ausgeliefert wie zu ihrem Beginn. Wir wollen deshalb Baden-Württemberg als Forschungsstandort und als Standort für Unternehmen noch attraktiver machen, unsere Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter stärken und ihnen mehr Freiräume einräumen.

Die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ist geprägt von Reglementierung, einengenden Forschungsschranken und mangelnder Flexibilität beim Mitteleinsatz. Den leistungsstarken und innovationsgeneigten Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis wollen wir wieder stärken und von Limitationen befreien.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Auch darüber hinaus muss die Hochschulautonomie wieder gestärkt werden. Außer Zweifel steht für uns das Festhalten an der bewährten und verlässlichen Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge. Wir wollen aber auch den zuletzt stark erweiterten Aufgabenkanon der Hochschulen auf den Prüfstand stellen und sodann verbleibende Pflichtaufgaben stärker personell untermauern. Dabei muss der akademische Mittelbau bei den anwendungsnah forschenden Hochschulen gestärkt werden und die Experimentierklausel beim Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich mit Leben gefüllt werden.

Überbordende Bürokratie, Dokumentationspflichten und Antragserfordernisse müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen eine unbürokratische Forschungsförderung, die technologieoffen und ideologiefrei ist und nicht nur auf einzelne Leuchttürme setzt, sondern die herausragende Forschungsleistung landesweit fordert und fördert. Die Widrigkeiten des EU-Mehrwertsteuerrechts bedrohen die konstruktiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit einer attraktiven steuerlichen Forschungsförderung muss es für innovationsfreundliche Unternehmen wieder attraktiver werden, in FuE zu investieren. Mit einer Stärkung der Förderung über Innovationsgutscheine und der Unterstützung von Start-Ups, auch im hochschulischen Kontext, wollen wir einen Impuls für Innovationen ermöglichen.

Zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Die Folgen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Klimawandels und der Wandel der Rahmenbedingungen durch den Handel und die Gesellschaft stellen die rund 39.100 landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nie dagewesene Herausforderungen. Verschärft wird diese Situation durch das teilweise ideologiegetriebene Handeln der Landes- und Bundesregierung.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg stark. Wir sind der Überzeugung, Landwirtschaft kann Hand in Hand mit Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen. Dabei vertrauen wir auf die die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Land- und Forstwirte.

Die einseitige staatliche Bevorzugung des Ökolandbaus lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung nur dann nachhaltig und zukunftssicher gestalten können, wenn wir die positiven Eigenschaften beider Anbauformen fördern. Dazu setzen wir uns auch in Sachen Pflanzenschutz für eine solide Strategie ein, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so ausbalanciert, dass sie realistisch ist und eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht. Dazu müssen wir auch die Chancen der digital gestützten Präzisionslandwirtschaft viel mehr nutzen. Der Weg zu mehr Tierwohl muss wettbewerbsgerecht und europäisch erfolgen. Mit einer europaweiten Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung würden Millionen Tiere profitieren und es gäbe endlich einen fairen Wettbewerb zwischen den Landwirten aus Baden-Württemberg und ihren europäischen Kollegen. Ein solches Label muss verbunden sein mit der Abschaffung bürokratischer bau- und umweltrechtlicher Hürden für Stallumbauten.

Wir wollen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Agrarsubventionen, öffentlichen Ad-hoc-Zahlungen oder Unwetterbeihilfen wirtschaften können. Wir halten deshalb auch an unserer Forderung einer Bundesratsinitiative für eine steuermindernde Risikoausgleichsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft fest.

Die regionalen Strukturen der Lebensmittelerzeugung wollen wir stärken und die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine bessere Vermarktung ihrer hochwertigen regionalen Produkte unterstützen. Dies trägt auch zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei und zugleich betreiben wir damit wirksamen Klimaschutz. Wir unterstützen Initiativen, wenn beispielsweise Betriebskantinen auf regionale Produkte umstellen.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Land- und Forstwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die Forschung und Züchtung klimaresilienter Pflanzen und Baumarten ideologiefrei voranzubringen und auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken zu setzen. Doch genauso, wie die Land- und Forstwirtschaft vom Klimawandel betroffen ist, ist sie nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion auch der Klimaschützer Nummer Eins. Wälder und Böden binden enorme Mengen an CO2. Mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie kann die Land- und Forstwirtschat einen Beitrag zum Ersatz fossiler Energieträger leisten. Deshalb setzen wir auf den produktionsintegrierten Naturschutz, anstatt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen. Wer zum Beispiel immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: Die Land- und Forstwirtschaft kann gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Was wir brauchen ist ein Neustart in der Agrarpolitik. Sie muss sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einsetzen.

Unsere Ideen zum Downloaden

Wenn Finanzämter jedem Hinweis nachgehen müssen, dann fehlt diese Arbeitskraft bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt zu den Plänen des Finanzministeriums, eine Meldeplattform für anonyme Hinweisgeber bei Steuerhinterziehung einzurichten:

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss mit rechtsstaatlichen Mittel verfolgt werden. Eine anonyme Meldeplattform jedoch, bei der jeder jeden mit wenigen Mausklicks einer Straftat bezichtigen kann, ohne für sich Konsequenzen befürchten zu müssen, öffnet Denunzianten Tür und Tor. Justizministerin Gentges sollte ihren Kabinettskollegen Bayaz dringend aufklären, dass falsche Verdächtigung eine Straftat ist. Hier darf der Staat keine Schützenhilfe leisten.“

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, ergänzt:

„Der Finanzminister glaubt doch nicht ernsthaft, dass durch die Meldeplattform auch nur ein größerer Fall von Steuerhinterziehung gelöst wird. Großen Zuspruch wird die Plattform dagegen bei verfeindeten Nachbarn finden. Die Finanzämter werden jeder Meldung nachgehen müssen. Diese Arbeitskraft fehlt dann bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung. Wir werden bei Herrn Bayaz nachfragen, was er da genau geplant hat.“

100 verlorene Tage für Baden-Württemberg

  • Nachtragshaushalt

    Es wurde ein Haushalt verabschiedet, den auch der Rechnungshof als verfassungswidrig bezeichnet. 2,5 Milliarden Volumen, davon 1,2 Milliarden Schulden, und das bei über 20 Milliarden an vorhandener Liquidität. Seit 2011 hat man die Zahl der Regierungsbeamten von 2900 auf 4000 erhöht. Und man hat aus Koalitionsarithmetik ein zusätzliches Tiny-House-Ministerium sowie eine Rekordzahl an Staatssekretären geschaffen. Wir werden gegen diesen Nachtrag Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen.

  • Regierungschef

    Der Ministerpräsident will die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nicht mehr gewährleisten und stellt somit die Gewaltenteilung in Frage. Wir bekennen uns zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit und zur Gewaltenteilung.

  • Bildung

    Der Bildungsbereich hat also seit Jahren eine Vielzahl von Baustellen. Auch Grundsatzentscheidungen, die den Menschen im Land Sicherheit geben, wie die Abgabe einer Bildungsgarantie fehlen. Eine landesweite Erhebung der Lernrückstände fehlt, das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ kommt erst nach den Herbstferien. Die Lernbrücken sind, wenig flexibel, nur für die letzten beiden Wochen geplant. Dafür entlässt man weiter in den Sommerferien Lehrer. Bei den mobilen Luftfiltern fand man diese monatelang für unnötig, dann legt man auf massiven politischen Druck ein halbherziges Förderprogramm auf, welches hinten und vorne nicht reichen wird. Und falls sie beschließen sollte, wieder ins Homeschooling zu gehen, fehlt die Software – eine Alternative zum untersagten Microsoft 365 fehlt weiter.

  • Digitalisierung

    Im Digitalbereich kann die Landesregierung weiterhin nur Bescheide übergeben – Geld fehlt aber trotzdem. Innovative Ideen wie der Gigabit-Voucher wird dagegen nicht umgesetzt. Vom angekündigten Masterplan ist noch nichts zu sehen, die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes wird man absehbar reißen. Man hat die Chance verpasst, dieses Thema mit einem eigenen Ministerium stärker voranzubringen.

  • Polizei

    Die Regierung hat eine Kennzeichnungspflicht und ein Antidiskriminierungsgesetz als Kriegserklärung an die Polizei auf den Weg gebracht. Noch nie gab es so viel Vertrauensverlust bei den Staatsdienern. Wir wollen unseren Polizisten so etwas ersparen.

  • Klimaschutz

    Beim Klimaschutz wurde der falsche Fokus gesetzt. Dieser kann nur auf europäischer und globaler Ebene gelingen. Dafür brauchen wir Instrumente wie den Emissionshandel und CO2-Mengenziele, die einen CO2-Preis zum Ziel haben, der deutlich spürbarer ist als im Moment. Außerdem müssen wir die Menschen mitnehmen. Das heißt, sie brauchen eine Wohlstandsperspektive. Mit Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen können die Arbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie erhalten werden und gleichzeitig das Klima geschützt werden. Eine reine Fokussierung auf die batterieelektrische Mobilität vernichtet Arbeitsplätze und hilft dem Klima nicht. Reine kosmetische Maßnahmen, die dirigistisch erzwungen werden, wie eine Solarpflicht auf allen Dächern in Baden-Württemberg sowie Windräder an Stellen wo kein Wind weht bringen nichts und verärgern nur die Bevölkerung. Hier ist die Landesregierung auf dem Holzweg.

  • Corona

    Ministerpräsident Kretschmann wollte die Inzidenz als entscheidendes Kriterium erhalten, Minister Lucha wollte sie abschaffen. Ministerpräsident Kretschmann wollte Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig machen, Herr Habeck will sie weiter kostenlos anbieten. Was gilt nun? Wir setzen auf Impf- und Hospitalisierungsquoten, nicht auf Inzidenzen. Es darf keine Einschränkungen mehr an Freiheitsrechten für Geimpfte und Genesene geben. Wenn jeder ein Impfangebot hat, dann können Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen nicht mehr verlangen, dass die Solidargemeinschaft die Tests finanziert. Aber wir wollen keine Impfpflicht. Unser Ziel ist klar: Kein Lockdown mehr.

  • Wahlrecht

    Das Thema Wahlalter 16 wurde erst einmal verschlafen, und es bleibt abzuwarten, wie es mit der eigentlich laut Koalitionsvertrag mit als erstes umzusetzenden Reform des Landtagswahlrechts in dieser Legislaturperiode weitergeht.

Aus der alten Komplementärkoalition ist eine Zweckehe zu Lasten Dritter geworden. Der Koalitionsvertrag versprach schon nichts Gutes – und diese Einschätzung hat die Landesregierung in den ersten 100 Tagen voll erfüllt.



Die erste Bilanz lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen!



Die ganz persönliche Bilanz unserer Abgeordneten, finden Sie auf unseren Social Media Kanälen.

Stephen Brauer

Neue Grundsteuer C schafft nur Ärger und Bürokratie, neuen Wohnraum sicher nicht


Zur Kritik des Steuerzahlerbunds am neuen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Grundsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Finanzministerium setzt weiter im Elfenbeinturm ihre Ideologie bei der Grundsteuer um. Das neue Gesetz geht die größten Probleme im Zusammenhang mit der stark gestiegenen Bedeutung der Gutachterausschüsse überhaupt nicht an, will aber nun die Grundsteuer C für baureifes, aber unbebautes Land einführen. Wenn man sich aber die rasante Entwicklung der Baupreise, den Rohstoffmangel inklusive langen Bauverzögerungen oder die neuen Kostentreiber wie etwa die Solarpflicht auf Neubauten anschaut, versteht man, warum viele nicht bauen können oder wollen. Und dann zu denken, eine leicht erhöhte Grundsteuer, die angesichts der oben genannten Kosten überhaupt nicht ins Gewicht fällt, würde daran etwas ändern, ist weltfremd.

Dazu ist überhaupt kein Grund ersichtlich, warum man das nicht schon bei der Novelle im Herbst umgesetzt hat. Damals war die CDU noch dagegen. Jetzt hat sie auch diese Position für weitere Staatssekretärsposten geräumt.“

Auch nach Aussagen im Ausschuss bleiben viele Fragen offen


Zur Anfrage der FDP/DVP-Fraktion nach den Hintergründen einer Sonderförderung aus dem Dritten Nachtrag zum Staatshaushalt stellt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Stephen Brauer die Frage, ob die Förderung einer „Husten-App“ in Höhe von 1,9 Mio. € durch das Wirtschaftsministerium auf korrektem Weg erfolgt sei. Mit dieser App soll eine Corona-Infektion mittels der Hustengeräusche in das Mobiltelefon erkannt werden.

Die Frage stelle sich im Hinblick auf die erfolgte Einzelförderung im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Dritten Nachtrags zum Landeshaushalt. Ein Ausschreibungsverfahren innerhalb existierender Programme wäre nämlich das übliche Verfahren gewesen. Ministerin Hoffmeister-Kraut konnte bei ihren Ausführungen im Finanzausschuss dazu nicht nachvollziehbar darlegen, warum hier eine Einzelförderung anstelle eines wettbewerblichen Verfahrens gewählt wurde: Eine Vielzahl von Förderprogrammen existiere, erst diese Woche habe die Landesregierung das Programm invest-bw verlängert und so neu zugeschnitten, dass hier eine Förderkulisse passend erscheine.

„Wir sind wegen der Husten-App verschnupft und möchten eine genauere Erklärung der Landesregierung für diesen Vorgang“, so Brauer.

Selbst Bürgerforum nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll.


In der heutigen aktuellen Debatte zum Thema „Unwetterschäden am Stuttgarter Opernhaus: Sanierung jetzt vorantreiben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust – die des kulturpolitischen Sprechers, der das prominente Drei-Sparten-Haus sehr schätzt, und des finanzpolitischen Sprechers, dem klar ist: Die Maximallösung bei der Opernsanierung ist mit Blick auf die angespannte Haushaltslage derzeit nicht darstellbar. Erst gestern wurde ein dritter Nachtragshaushalt verabschiedet, der erhebliche Kreditaufnahmen mit sich bringt. Allein der Schuldendienst für die Kredite, die wegen der Corona-Pandemie aufgenommen wurden, belastet den Landeshaushalt künftig mit zusätzlichen 330 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten für eine Opernsanierung, wie sie nun in Blick genommen wurde, wären mit mindestens 50 Millionen Euro jährlich zu veranschlagen, wenn man bei einer hälftigen Kostenteilung von Stadt und Land bleibt. Aber die Kalkulation mit Sanierungskosten von einer Milliarde Euro gerät schon wieder in Zweifel, wenn man die immensen Baukostensteigerungen allein in der letzten Zeit berücksichtigt. Deshalb betonte Staatssekretärin Dr. Splett richtigerweise bei der Vorstellung der Ergebnisse des Bürgerforums, dass man noch längst nicht so weit ist, die Kosten verlässlich zu beziffern. Damit setzte sie sich in einen frappierenden Widerspruch zum Appell ihrer grünen Landtagsfraktion, die die Sanierung jetzt um jeden Preis vorantreiben will.

Selbst im Bürgerforum waren sich die Zufallsbürger längst nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll. Die Interimsspielstätte an den Wagenhallen stellt etwa die Hälfte der Zufallsbürger in Zweifel und eine Mehrheit will mögliche Einsparpotentiale diskutieren. Und dies obwohl das Bürgerforum nur eine wackelige Alternative zu einem Volksentscheid ist, wenn man die Zusammensetzung des Gremiums betrachtet. Fast die Hälfte der Zufallsbürger wohnt direkt in Stuttgart, ein Viertel kommt aus dem Umland und nur neun Stimmen werden von anderorts im Land gehört. Das ist wenig repräsentativ, wenn die Sanierungskosten doch den Landeshaushalt aller Bürger im Land belasten wird.“

Eckpunkte des Haushalts 2022 zeigen noch deutlicher, wie unsinnig diese Schuldenaufnahme ist.


Zum heute trotz starker Kritik des Rechnungshofs verabschiedeten Nachtragshaushalt erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung erklärt in schönen Worten, man würde ja nur Vorsorge für schlechte Zeiten treffen. Und das stimmt an einer Stelle, nämlich als Vorsorge für die eigene Ausgabefreudigkeit im Haushalt 2022. Der Ministerpräsident und der Finanzminister wollen die Öffentlichkeit hinters Licht führen, wenn sie ausführen, man würde ja die Verschuldungsrechte zurückgeben, wenn man sie für Corona nicht bräuchte. Tatsächlich ist diese Regierung allerdings ein Meister darin, Maßnahmen das Corona-Mäntelchen umzuhängen, die damit nicht das Geringste zu tun haben.

Jetzt sieht man an den Eckdaten für den Haushalt 2022, dass man sogar mit noch mehr Mehrmitteln in 2021 rechnet als bisher bekannt. Dazu ist man offenbar in der Lage aufgrund des Konjunkturverlaufs Steuermehreinnahmen zu prognostizieren, allerdings angeblich nicht in der Lage, einen prognostizierten Überschuss von 2020 in den Nachtrag einzustellen. Wer soll das noch glauben?

Eine Klage gegen diesen Haushalt ist notwendig.“

Die Vorstellung der diesjährigen Denkschrift des Landesrechnungshofes und die damit geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes durch den Präsidenten Günther Benz, bestärken uns:

Weil dieser Haushalt ohne Not Schulden macht, werden wir Klage vor dem Landesverfassungsgericht erheben!

Angesichts der hohen liquiden Mittel und eines prognostizierten Überschusses von 2,6 Milliarden Euro ist eine erneute Schuldenmacherei einfach nur dreist. Es ist doch erkennbar, dass man sich hier nur die Kasse füllt, weil man für das Jahr 2022 keine echten Sparanstrengungen unternehmen will. Dies verstößt aber gegen die Regelungen der Schuldenbremse, auch wenn noch so oft betont wird, man würde sie einhalten.


Die Corona-Lage entspannt sich täglich, das Impfen macht Fortschritte. Dennoch wird Corona missbraucht, um Schulden zu machen, damit die selbstgemachten Haushaltslöcher aus den Wünsch-Dir-Was-Jahren der ersten Grün-Schwarzen Komplementärkoalition gestopft werden.

Schuldenbremse?

Die Schuldenbremse wurde in den Nuller-Jahren konzipiert als Antwort auf die in der Finanzkrise reifende Erkenntnis, dass Schulden auch bei hoher Wirtschaftsleistung nicht egal sind. Sie wurde im Grundgesetz in Art. 109 verankert. Die volle Wirkung entfaltet sie seit dem 1.1.2020.

Fast alle Bundesländer haben mittlerweile innerhalb des grundgesetzlichen Spielraums eigene Regelungen verabschiedet: Baden-Württemberg hat am 26.5.2020 die Verfassungsänderung durchgeführt, nachdem bereits im Dezember 2019 die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung getroffen wurden.

Die Schuldenbremse bremst somit die „anlasslose“ Schuldenaufnahme. Sie verbietet seit 2020 eine Schuldenaufnahme für den Haushaltsausgleich für die Länder, für den Bund begrenzt sie sie auf 0,35% des BIP (das wären für 2020 ca. 11 Mrd €). Sie ist aber eben kein Neuverschuldungsverbot, da sie zwei Ausnahmen zulässt:

1) bei einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notlage oder

2) für einen symmetrischen Ausgleich des Konjunkturverlaufs

Grundsätzlich gilt somit:  Das Land darf keine neuen Schulden aufnehmen, nur noch ausgelaufene Kredite neu vergeben.