FDP bereitet Verfassungsklage vor.


Zur Einigung über den Nachtragshaushalt in der Haushaltskommission erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach den Rekordschulden im vergangenen Jahr bedient sich die grün-schwarze Koalition nun weiter hemmungslos bei den Ausnahmeregeln der Schuldenbremse. Angesichts von Steuermehreinnahmen in 2020 und 2021, von vorhandenen Rücklagen wie etwa des bereits gestorbenen Programms ´Zukunftsland BW´ und vor allem mit im Moment nicht genutzten Kreditermächtigungen von über 18 Milliarden Euro aufgrund so hoher Liquiditätsreserven ist eine weitere Kreditaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt die blanke Verhöhnung der Bürgerinnen und Bürger im Land. Und es wird deutlich:  Grün-Schwarz kann einfach nicht mit Geld umgehen. Die Corona-Lage entspannt sich täglich, das Impfen macht Fortschritte. Dennoch wird Corona missbraucht, um Schulden zu machen, damit die selbstgemachten Haushaltslöcher aus den Wünsch-Dir-Was-Jahren der ersten Grün-Schwarzen Komplementärkoalition gestopft werden.

Mit diesen Haushaltsplänen opfert die CDU ihr letztes inhaltliches Hemd, nämlich die Einhaltung der Schuldenbremse. Da helfen auch die ständigen Beteuerungen nicht, man würde ja nur die Instrumente nutzen. Faktisch steht man bei den Schulden voll aufs Gaspedal – und die CDU völlig nackt da. Die FDP nimmt das nicht hin, sondern bereitet eine Verfassungsklage vor.“

Katastrophenmechanismus ist kein Freibrief – Schuldenbremse darf nicht ausgehöhlt werden.


Zu den heutigen Gesprächen im Koalitionsausschuss zum geplanten Nachtragshaushalt und den Vorberichten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der neue Finanzminister plant, nachdem er erst eine Aufweichung der Schuldenbremse angedacht hatte, offenbar nun die Weitergeltung des Katastrophenfalls. Corona muss herhalten, um sich hier weiter auf Pump finanzieren zu können.

Dies mag man im jetzt angekündigten Nachtragshaushalt noch vermeiden, aber dann geht man ja augenscheinlich an die momentan vorhandenen Reserven. Für 2022 werden dann wieder neue Schulden benötigt werden. Dabei darf man sich aber nicht auf den Ausnahmemöglichkeiten der Schuldenbremse ausruhen, wenn das Wort ‚wir halten die Schuldenbremse ein´ nicht nur leere Worte sein sollen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das schuldenfinanzierte Investitionsprogramm ‚Zukunftsland BW‘ bereits nach einem guten halben Jahr wieder aufgelöst wird. Zukunftsland ist abgebrannt. Allerdings haben die Koalitionsabgeordneten den Ministerien noch schnell über 600 Millionen für Projekte wie etwa den Holzbau genehmigt – alles unter dem Deckmantel der Corona-Bekämpfung. Dies ist offenbar auch dem neuen Finanzminister zu windig. Weniger Skrupel scheint er bei der nicht benötigten Milliarde aus dem Beteiligungsfonds zu haben.“

FDP/DVP Fraktion lehnt Überdehnung der Schuldenbremse ab.


Die Ankündigung des baden-württembergischen Finanzministers Danyal Bayaz (Grüne), zur Bewältigung der Corona-Krise die Schuldenbremse mit der neuerlichen Deklaration einer Naturkatastrophe auszusetzen um neue Kredite aufzunehmen, hält der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer, nicht für akzeptabel:

 

“Kaum im Amt, verlangt der neue Finanzminister Bayaz schon nach neuen Verschuldungsmöglichkeiten. Er möchte die Corona-Pandemie wieder als Begründung für neue Schulden ins Feld führen, ohne vorher nach Einsparpotentialen zu suchen. Die Feststellung einer Naturkatastrophe war schon 2020 die Ultima Ratio und sollte es auch bleiben. Die Fraktion der FDP/ DVP lehnt eine Überdehnung dieser gemeinsam beschlossenen Regelung ab.“

Nachhaltigkeit sucht man in der grünen Finanzpolitik vergebens.


Der Steuerzahlerbund warnt die grün-schwarze Landesregierung vor einer Aufweichung der Schuldenbremse. Ministerpräsident Kretschmann hatte sich zuvor für eine angebliche Weiterentwicklung der Schuldenbremse empfänglich gezeigt. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Steter Tropfen höhlt den Stein. Wer wie Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Bayaz immer wieder euphemistisch über eine angebliche Weiterentwicklung der Schuldenbremse philosophiert, will sie in Wirklichkeit abschaffen und ungeniert Schulden machen. Die Warnung des Verbandschefs des Bundes der Steuerzahler, Zenon Bilaniuk, ist daher richtig und wichtig. Offensichtlich ist es Ministerpräsident Kretschmann zu anstrengend, vernünftige Prioritäten zu setzen und sich mit den immer noch erheblichen Steuereinnahmen zufrieden zu geben. Die gern proklamierte Nachhaltigkeit sucht man in der grünen Finanzpolitik vergebens. Zukünftige Generationen werden so mit immer neuen Schuldenbergen belastet. Ihr Handlungsspielraum wird bei den Problemen der Zukunft kleiner.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Niemand weiß, was dieser Koalitionsvertrag für unser Land bedeutet

„Ministerpräsident Kretschmann verkauft Landtag und Bürger für dumm“ – so der Vorwurf des Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke am Beginn seines Beitrags in der Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Zur Begründung stellt Rülke fest, dass im Koalitionsvertrag alles unter Finanzierungsvorbehalt stehe, in der Regierungserklärung hingegen so getan werde, als käme tatsächlich alles, was der Ministerpräsident anspreche. „Derartige Widersprüche setzen sich in Kretschmanns Rede fort“, so Rülke weiter. So nenne dieser als die fünf zentralen Herausforderungen der Landespolitik Corona, Klimawandel, Digitalisierung, Transformation der Wirtschaft und Resilienz des Gemeinwesens gleich auf der ersten Seite seiner Regierungserklärung. Auf Seite 13 seines Manuskripts erkläre er dann hingegen plötzlich die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur drängendsten sozialen Frage unserer Zeit und begründe damit die Schaffung eines neuen Ministeriums. Dies sei lediglich vorgeschoben, so Rülke: „Diese Begründung ist zutiefst verlogen, geht es doch allein um die Machtarithmetik dieser Koalition. Für die selbsterklärten großen Themen unserer Zeit gibt es keine neuen Ministerien, wohl aber für die kropfunnötige Ausgliederung einer Abteilung aus einem ohnehin schon schwindsüchtigen Wirtschaftsministerium.“

Zustimmung der FDP signalisierte Rülke aber zu einem Ziel, das so formuliert wurde: „Demokratie und Zusammenhalt sind niemals selbstverständlich, wir müssen jeden Tag aufs Neue dafür kämpfen.“ Die FDP unterstütze Ministerpräsidenten Kretschmann ausdrücklich, wenn er sich gegen Terroranschläge und gegen Verschwörungsideologien wende. Den aktuell wieder aufflammenden Antisemitismus fügt Rülke als weitere Herausforderung noch hinzu.

Es sei leider zu beobachten, so Rülke, dass sich Kretschmann auch bei seiner Positionierung zur Digitalisierung in Widersprüche verwickle. Seine Behauptung: „Anders als manch andere Regierung waren wir hier in den vergangenen zehn Jahren hellwach“ habe mit der Wirklichkeit wenig gemein, stellt Rülke fest. „Was ist mit den Funklöchern im ländlichen Raum? Was mit dem krachenden Scheitern der Digitalisierungsplattform ‚Ella‘? Was mit Luchas Chaos bei der Vergabe der Impftermine?“ Auf Seite 11 seines Redetextes gebe es Kretschmann ja schließlich selber zu, wenn es heiße: „Corona hat … die Defizite bei der Digitalisierung unserer Schulen schonungslos aufgedeckt“.

Insofern sei es nicht verwunderlich, so Rülke, dass der Ministerpräsident nicht am Anfang – wie sonst üblich – Hannah Arendt zitierte, sondern Herbert Wehner. Rülke: „Es ist symptomatisch für die persönliche Entwicklung des Politikers Winfried Kretschmann, dass er bei Hannah Arendt angefangen hat und jetzt bei Herbert Wehner rauskommt!“

Zum von Kretschmann angekündigten Prinzip „Priorisieren und investieren“ fragt Rülke: „Warum tun Sie es nicht?“. Zu Kretschmanns Erklärung „Das Wichtigste zuerst“ fragt Rülke: „Was ist denn wichtig?“ Nur eines sei ganz klar, dass sich diese Regierung nämlich durch den Finanzierungsvorbehalt um bewertbare Aussagen herummogle.

„In den Zielsetzungen sind wir oftmals mit der Regierung einig“, stellt Rülke fest und benennt den Schutz des Klimas, die Bewältigung des Strukturwandels und die Steigerung des Zusammenhalts der Gesellschaft. „Aber in keinem dieser drei Bereiche wurde ein neues Ministerium gegründet“.

Aus Kretschmanns Sicht sei der Klimaschutz die Menschheitsaufgabe Nummer 1. „Dem stimmen wir zu“, so Rülke, „aber diese ‚Menschheitsaufgabe‘ löst man nicht mit kleinteiligen Drangsalierungskonzepten für die Bürgerschaft auf Landesebene.“ Man könne Dinge anstoßen, die kein Geld kosten, so die Regierung an die Adresse der Bürgerinnen und Bürger, erinnert Rülke an diese Aussage und kritisiert, dass es in der Tat den Staat kein Geld koste, die Bürger mit Vorschriften und Verboten zu gängeln. „Wohl aber kostet es das Geld der Menschen, wenn man ihnen Nahverkehrsabgaben und eine Solarpflicht auf jedem Dach auf eigene Kosten aufoktroyiert“, so Rülkes Vorwurf.

Man löse das Klimaproblem nicht mit Windkraftanlagen an windstillen Orten und auch nicht mit Solaranlagen auf verschatteten Dächern. Richtig sei Kretschmanns Satz: „Das gibt es sonst nirgendwo in Deutschland“, worauf sich Rülke direkt an ihn wendet: „Haben Sie sich mal gefragt, warum?“

Notwendig seien globale Maßnahmen, stellt Rülke fest und nennt als Beispiel einen höherer CO2-Preis, der eine deutliche Lenkungswirkung entfaltet. Da sei die FDP mit der Landesregierung einig. Was aber nicht vergessen werden dürfe, sei die Berücksichtigung des Instrumentes des Emissionshandels, mahnt Rülke an.

„Wir können uns mit Ministerpräsident Kretschmann auf die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie verständigen. Als Beispiel erwähnte der Ministerpräsident hier ja die Förderung synthetischer Kraftstoffe und ich stelle fest, dass dieser auch nötig ist für das Automobil der Zukunft, wie auch die Wasserstofftechnologie für die Energiewende der Zukunft. Soweit können wir uns gut einigen, aber dann heißt es plötzlich wörtlich, dass man nur mit grünen Ideen in Zukunft noch schwarze Zahlen schreiben könne“, zitiert Rülke und kritisiert deutlich: „Plötzlich wird die Hybris sichtbar. Das zeigt einen dirigistischen Absolutheitsanspruch der Grünen“. Er nennt weitere Beispiele, etwa den zynischen Euphemismus, man werde mit der Wirtschaft zu deren eigenem Besten eine Ausbildungsgarantie erarbeiten oder die Idee eines vergabespezifischen Mindestlohns, der den Geist dirigistischer Planwirtschaft atme. Offen gebe Kretschmann zu, dass man an dieser Stelle eine Idee der SPD-Fraktion aufgegriffen habe. Wozu Rülke deren Fraktionsvorsitzendem gratuliert: „Lieber Kollege Stoch, damit hat die SPD in diesem Koalitionsvertrag mehr durchgesetzt als die CDU!“

Ebenso dirigistisches und planwirtschaftliches Denken sei hinter der Wohnungsbaupolitik zu erkennen. Ein neugegründetes Ministerium, staatliche Förderprogramme, Mietpreisbremsen und ein weiteres Dickicht von Vorgaben, Vorschriften und Festsetzungen seien hier vorgesehen. „Aber nichts von Steuersenkungen, Entbürokratisierung und Anreizen, die zur Schaffung eines besseren Angebots auf dem Wohnungsmarkt wirklich etwas Substantielles beitragen würden“, so Rülke.

Nicht besser sähe es in der Bildungspolitik aus. Eine brandneue Studie habe ergeben, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung bis zu 20 Prozent Leistungsfähigkeit gekostet habe. Stattdessen komme man nun mit der Idee von „sozialindexbasierten Ressourcenzuweisungen“. Rülke dazu: „Was genau ist eine bildungsferne Familie? Woran machen Sie das fest? Wie wollen sie das definieren und abgrenzen? Haben Sie überhaupt eine Ahnung, welchen bürokratischen Moloch Sie da wieder schaffen?“

Auch andere Bereiche wie die Grundschule ohne Noten seien grüne Ideologie und grüne Programmatik in Reinkultur. Alarmierend müsse sein, dass auf Seite 12 des Wahlprogramms der CDU das krasse Gegenteil stehe. Das sei nicht der einzige Beleg dafür, wie die CDU inhaltlich förmlich verschwunden sei in dieser Koalitionsvereinbarung.

Ein weiteres eindrückliches Beispiel sei das geplante Antidiskriminierungsgesetz für die Polizei in Baden-Württemberg. Rülke erinnerte daran, dass es noch vor einem Jahr von Innenminister Strobl empört geheißen hatte, aufgrund einer solchen Regelung für die Polizei in Berlin schicke er keinen Polizisten aus Baden-Württemberg mehr zum Einsatz dort hin. Nun beschließe er selber ein solches Gesetz. „Aus einem Wahlergebnis von 32,6 Prozent für die Grünen wurde mit Hilfe der CDU ein 100 Prozent grüner Koalitionsvertrag“, so Rülke zusammenfassend.

Die CDU habe ja zum Verhandeln das Haus des Waldes in Stuttgart ausgesucht, erinnert Rülke, mit ausgestopften Füchsen und Rehböcken: „Die Grünen hätten sich die CDU-Verhandlungskommission ausgestopft dazustellen können!“

Kein Grund die Schuldenbremse anzutasten

Zur heutigen Bekanntgabe der Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Steuerschätzung fällt für die Landesregierung nun besser aus als im November. Damit übertreffen wir bereits 2021 wieder die Einnahmesituation von 2019. Und mit fortschreitenden Impfungen sowie den mit niedrigeren Inzidenzen einhergehenden Lockerungen wächst auch die Dynamik wieder. Unser Dank gilt den fleißigen Bürgerinnen und Bürgern, die das Beste aus der Situation machen.

Damit gibt es auch keine Ausreden mehr für Grüne und CDU, an der Schuldenbremse herumzudoktern. Die CDU hat ja offenbar plötzlich ihre Liebe zur Schuldenbremse entdeckt. Diese kann sie nun unter Beweis stellen. Denn wenn die Koalition nun ernsthaft behaupten will, sie könne diesen Betrag nicht im Haushalt einsparen, sollte sie gleich das Handtuch werfen.“

Stephen Brauer

Grüne und CDU haben weiter nicht die Kraft, die Aufgaben des Landes ohne Schulden zu meistern

Zu Äußerungen des Ministerpräsidenten in der Südwest Presse über eine diskussionswürdige Weiterentwicklung der Schuldenbremse, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die kryptischen Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann zur Schuldenbremse lassen nichts Gutes erahnen. Die Regelung mit Verfassungsrang mit Hinweis auf die vermeintlich billigen Schulden durch die Niedrigzinsphase und den Klimawandel weiterzuentwickeln, bedeutet nichts Anderes als einen Freifahrtschein für die Fortsetzung grün-schwarzer Schuldenpolitik. Der Klimaschutz soll als Deckmäntelchen für die Unfähigkeit von Grünen und CDU dienen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Hier bereitet der Ministerpräsident durch seine verklausulierten Aussagen bereits jetzt den Boden für die Ausgangslage nach der Steuerschätzung. Erst ist es Corona, dann der Klimawandel. Im Benennen angeblich guter Gründe für mehr Schulden war man noch nie verlegen.

Der neue Finanzminister wird da noch deutlicher. Herr Bayaz hat schon mehrfach erklärt, dass er von der schwarzen Null nichts hält.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Fehlende Geschlossenheit trotz Pöstchenversorgung

Zur heutigen Wahl des Ministerpräsidenten durch den Landtag, bei der Winfried Kretschmann 95 Stimmen bei 100 Abgeordnetenmandaten von Grünen und CDU erhielt, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-schwarze Koalition hat gleich zu Beginn das Ziel verfehlt, die eigenen Fraktionen zusammenzuhalten. Mindestens fünf Stimmen aus den Koalitionsfraktionen fehlten. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere Abgeordnete der CDU sich verweigerten, weil sie festgestellt haben, dass der grün-schwarze Koalitionsvertrag nicht mal Spuren des Wahlprogramms der CDU enthält.

Und das alles, obwohl Grüne und Schwarze die Landesregierung auf eine Rekordgröße aufblähten und mit einem neuen Ministerium und einer Unzahl von Staatssekretärsposten alles dafür tun, um die eigene Gefolgschaft mit Ämtern und Pöstchen trotz der Zeiten knapper Kassen zu versorgen.

Das Ergebnis zeigt wenig Geschlossenheit zwischen Grünen und CDU. In schwierigen Zeiten für das Land sind das keine guten Aussichten.“

Der Landtag hat 154 Abgeordnete. Mit 58 von den Grünen und 42 von der CDU hat die Koalition 100 Stimmen. Die Oppositionsfraktionen stellen 54 Abgeordnete.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Vorstellung des grün-schwarzen Koalitionsvertrags

Konflikte und Finanzierungen wurden vertagt

Zur heutigen Vorstellung des zukünftigen grün-schwarzen Koalitionsvertrags für die Legislaturperiode bis 2026 sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit dem schönen Etikett des Aufbruchs in die Zukunft haben Gründe und CDU auch die absehbaren Konflikte in die Zukunft vertagt. Die wesentlichen Projekte wurden alle unter Finanzierungsvorbehalt gestellt, es wurden gewissermaßen Preisschilder ohne Ziffer draufgeklebt: Niemand weiß, was kommt und was nicht. Für die Bürgerinnen und Bürger werden die kommenden Jahre aber auf jeden Fall teuer: Sie dürfen Vorhaben der Regierung aus der eigenen Tasche finanzieren, etwa bei der Solarpflicht im Bereich ihrer Häuser und Wohnungen oder durch Nahverkehrsabgaben für Autofahrer.

Die Förderung innovativer Projekte und technologieoffener Antworten auf die Frage, was die Antriebstechniken der Zukunft sind, ist aus unserer Sicht natürlich zu begrüßen. Mangels konkreter Finanzierungszusagen ist aber auch das substanzlos.

Besonders absonderlich in Zeiten knapper Kassen ist die Gründung eines neuen Ministeriums, das letztlich nur der Wahrung des Geschlechterproporzes der CDU am Kabinettstisch dient. So funktioniert Genderpolitik bei der CDU: Drei Männer in drei klassischen Ressorts und zwei Frauen als Ministerinnen ohne Geschäftsbereich. Mit dem Verlust für Bauen und Wohnen als wichtige Zuständigkeit wird das Wirtschaftsministerium überflüssig. Das Gegenteil wäre richtig gewesen für den starken Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg: Es müsste zusätzlich mit weiteren Kompetenzen zu Verkehr und Infrastruktur aufgewertet werden. Das Verkehrsministerium könnte man dann einsparen. Auch die Verdoppelung der Staatssekretärsposten im Kultusministerium dient lediglich der Versorgung weiterer Parteigänger.

Wenigstens einer hat jetzt allerdings die Rolle seines Lebens endgültig gefunden: Herr Strobl hat sich als Kretschmanns Erfüllungsgehilfe vollständig gefügt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

In den nächsten drei Jahren fehlen jeweils etwa vier Milliarden Euro im Etat

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach Abschluss der Gespräche am Freitagnachmittag für Finanzen erst einmal eine Steuerschätzung braucht, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun vertagen Grüne und Schwarze die wichtigsten Entscheidungen Ihrer Koalitionsverhandlungen auf den Tag der Steuerschätzung. Von Aufbruchsstimmung kann hier nicht die Rede sein, denn politischer Gestaltungswille sieht anders aus! Das ist eine Koalition der ungedeckten Schecks!“

„Darüber hinaus“, so stellt Rülke fest, „hat die CDU nun auch ihre letzte Bastion geräumt und ist auch noch bei der Einführung einer LKW-Maut auf Landes- und Bundesstraßen umgefallen.“

 

Frank Bonath


Sprecher für Energie, Umwelt, Liegenschaften und Beteiligungen

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Villingen-Schwenningen.

Als Landtagsabgeordneter kann ich mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Kommunalpolitik und in der mittelständischen internationalen Industrie den Menschen sowohl mit meinem Wissen als auch meiner Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mein Ziel ist es, Politik so zu gestalten, dass die nächste Generation eine Welt antrifft, die lebenswert ist und die sie auch noch selber gestalten kann. Ich bin für Wirtschaftswachstum und für innovativen, wirksamen Klimaschutz. Beides bedingt einander. Klimaschutz kann nur durch marktwirtschaftliche Mechanismen gelingen und nur so kann ein breiter Wohlstand für alle gewährleistet sein. Ich stehe für solide Finanzen und eine Politik, die rechnen kann.

Ihr Frank Bonath

  • Ausschuss für Finanzen
  • Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Wahlkreis:

Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen

Ansprechpartner:

Adresse:

Max-Planck-Str.11
78052 Villingen-Schwenningen

Telefon:

+49 7721 946377-0

Fax:

E-Mail:

bonath@fdp-vs.de

Bürozeiten:

Geboren am 24.März.1972 in Villingen-Schwenningen, verheiratet, 3 Kinder.

1978 bis 1987 Grund- und Hauptschule.

1987 bis 1992 Wirtschaftsschule und Wirtschaftsgymnasium.

1992 bis 1993 Zivildienst beim Deutschen Roten Kreuz.

1993 bis 1998 Studium Volkswirtschaftslehre.

1998 bis 2000 Produktmanager im E-Commerce

2000 bis 2012 geschäftsführender Gesellschafter internationaler mittelständischer IT-Firmen.

2012 bis 2013 Aufbaustudium zum Restrukturierungs- und Sanierungsberater.

2013 bis dato geschäftsführender Gesellschafter eines Beratungsunternehmens mit dem Schwerpunkt Unternehmenssanierung.

1999 bis 2002 Gemeinderat in Unterkirnach.

Seit 2008 FDP-Mitglied.

2014 bis dato Vorsitzender der FDP-Fraktion im Gemeinderat von Villingen-Schwenningen. Mitglied des Vorstandes des FDP-Stadtverbandes Villingen-Schwenningen und stellvertretender Vorsitzender der FDP im Schwarzwald-Baar-Kreis.

2021 Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg.

1.Vorsitzender Verein Bernhardhütte e.V.

Geschäftsführender Gesellschafter eines Beratungsunternehmens mit dem Schwerpunkt Unternehmenssanierung. Aufsichtsrat Schwarzwald-Baar-Klinikum, Villingen-Schwenningen. Stiftungsrat Spitalfonds Villingen.

Stephen Brauer

Fehlerquote sowie immer noch lange Verfahrensdauer ist nicht akzeptabel.

 

Zur Meldung des Bundes der Steuerzahler, dass sich in der jährlichen Erhebung die Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärungen in Baden-Württemberg noch verlängert habe, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die jährliche Erhebung des Bundes der Steuerzahler zeigt wieder einmal, dass die Komplexität unseres Steuerrechts in weiter überlangen Verfahrensdauern mündet. Man fragt sich, ob es eigentlich Effizienzgewinne durch die zunehmende Digitalisierung in der Steuerverwaltung gibt?

Dazu ist eine Fehlerquote, wie sie der Rechnungshof in jährlichen Stichproben in verschiedenen Feldern erhebt, ebenfalls erschreckend hoch. Teilweise ist jeder zweite Bescheid fehlerhaft. So verspielt man das letzte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Steuererhebung des Staats.“

Stephen Brauer

Jahrelang hat man Vorschlag der FDP/DVP zur BW-Stiftung abgelehnt

 

Zur ersten Runde der Koalitionsgespräche mit dem Thema Finanzen erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Innenminister Strobl lässt sich zitieren, man brauche keinen Kassensturz, man wisse, dass nichts drin sei. Dieses Kokettieren mit dem eigenen finanzpolitischen Desinteresse zeigt ein Weiter-So der CDU auch in der Finanzpolitik. Zu viel Ahnung, wie sehr man in den letzten fünf Jahren in die Töpfe gegriffen hat, stört offenbar nur bei den weiteren Beratungen.

 

Dass man als Alibi noch angedacht hat, die Baden-Württemberg-Stiftung aufzulösen, zeigt nur noch mehr den fehlenden Blick auf die Realität. Jahrelang hat man den Vorschlag der FDP/DVP Fraktion, hier steuerunschädlich Mittel für die Digitalisierung zu verwenden, abgelehnt. Stattdessen hat man sich für Wünsch-Dir-was-Projekte verschuldet. Da klingt es wie Hohn, nun mit „One-in-one-out“ zu kommen.

 

Das Delta in den Finanzplanungen fällt umso geringer aus, wenn der Wirtschaft eine schnelle Erholung nach der Pandemie gelingt. Dies sollte man im Blick haben, anstatt sich nun schon wieder für die Bürgerinnen und Bürger Zwangsmaßnahmen zu überlegen.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unterstützung für Kommunen nötig, die eigene Hilfsprogramme für Betriebe auflegen.

Zur Forderung des Fraktionsvorsitzenden der Grünen nach einer Nachbesserung der Bundeshilfen für kleine Betriebe erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich unterstütze die Kritik an der Geschwindigkeit und der Ausgestaltung der Bundeshilfen. Allerdings machen es sich die Grünen zu einfach, hier nur auf den Bund zu zeigen. Das Land kann hier mehr tun, um die gebeutelten Unternehmen zu unterstützen, denen sie immer noch keine Öffnungsperspektive bietet. Das Land hat noch sehr viele Mittel für die Corona-Bekämpfung übrig. Diese sollte sie besser dafür einsetzen, anstatt Pandemie-ferne Wünsch-Dir-was-Projekte der Ministerien zu finanzieren.

Viele Kommunen haben auch mittlerweile eigene Überbrückungsprogramme für z.B. ihren Einzelhandel aufgelegt. Auch hier könnte das Land unterstützen.“

Stephen Brauer

Während der Schuldenberg in Richtung Rekordverschuldung wächst, retten Grüne und CDU ihre Wahlkampfkasse.

Zur heutigen Aktuellen Debatte zur Finanzpolitik der Landesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die heutige Debatte ist die parlamentarische Abschiedsvorstellung von Edith Sitzmann – Zeit, um hier Bilanz zu ziehen. Am Ende bleibt, dass sich grüne Finanzpolitik ganz sicher nicht um Nachhaltigkeit bemüht. Kaum Schulden getilgt, obwohl hohe Überschüsse vorhanden waren. Die Schuldenbremse überdehnt, damit man noch Wohltaten unters Volk bringen kann. Am Ende hat man nun die 1,2 Milliarden Wahlkampfkasse, die man vor der Pandemie angesammelt hatte, über Corona-Schulden wieder eingesammelt. Und jetzt sind die Steuereinnahmen im Jahr 2020 noch viel besser ausgefallen als befürchtet. Daher genehmigt sich die Regierung beliebige Ausgaben unter der Flagge der Corona-Bekämpfung, legt weitere Hilfsprogramme auf, ohne auch nur ansatzweise in der Lage zu sein, diese Gelder auch an den Mann zu bringen.

Stephen Brauer

CDU winkt wiederum eine Schlechterstellung der Autofahrer durch.

Zur heutigen Verabschiedung des neuen Landesreisekostengesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Nach dem Streit um die Erstattungssätze im Jahr 2017 war nun die ganze Zeit Funkstille beim Landesreisekostengesetz. Nun hat man es auf der Zielgeraden der Wahlperiode doch noch vorgelegt, und siehe da, die CDU ist wieder eingeknickt. Weder ist eine aufgrund der Kostenentwicklung gebotene Anhebung der Erstattungssätze für PKW erfolgt noch ist die Frage der Reisemöglichkeit mit der 1. Klasse in der Bahn entschieden. Letzteres hat man einfach auf die Dienststellen delegiert. Damit hat man eine an sich begrüßenswerte Vereinfachung des Reisekostenrechts an dieser Stelle ins Gegenteil verkehrt, denn dort werden wieder die gleichen komplizierten Regelungen entstehen, wie es sie im alten Gesetz schon gab.

Das sich Dienstreisen mit dem Fahrrad am Ende nun im Geldbeutel rechnen, mag die Einzelnen freuen, aber der Sinn des Gesetzes ist der Kostenersatz, nicht der Zuschuss für genehmes Verhalten. Verkehrspolitik macht man nicht über das Reisekostenrecht.“

Stephen Brauer

Ergebnis 2020 viel besser als noch im September erwartet – trotz Lockdown.

Zur heutigen Bekanntgabe der Ergebnisse der Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2020 erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das endgültige Ergebnis der Steuereinnahmen im Jahr 2020 weist Mehreinnahmen im Vergleich zur Septemberschätzung aus, auf der der Nachtragshaushalt und die dazugehörige Kreditaufnahme basiert, das waren 1,22 Milliarden Euro. 1220 Millionen Schulden, die man sich nicht hätte genehmigen müssen. Jetzt sind diese Schulden in der Welt, und Grüne und CDU zeigen ja auch, was sie so gerne damit machen: sie werfen das Pandemie-Bekämpfungsmäntelchen über und lassen sich eine Mehrausgabe nach der anderen genehmigen. Das zeigt, dass sich unter der vor sich her getragenen finanzpolitischen Solidität in Wahrheit eine Nach-mir-die-Sinnflut-Haltung verbirgt. Für eine billige Wahlkampf-PM werden hier Gelder rausgehauen, die unsere Kinder dann zurückzahlen dürfen.“

 

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Stephen Brauer

FDP/DVP teilt die Kritik des Rechnungshofs an der ungehemmten Schuldenaufnahme.

Zur heutigen Debatte über die Denkschrift 2020 des Rechnungshofs erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir danken auch in diesem Jahr für die exzellente Arbeit des Landesrechnungshofs, die wieder wertvolle Hinweise für die Arbeit und die Weiterentwicklung der Landesverwaltung gegeben haben. Und auch zur Situation des Landes in einer Pandemie haben sie Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Frage der zulässigen Schuldenaufnahme und der Verwendung dieser Mittel.

Hier stimmt die FDP/DVP-Fraktion mit der Kritik des Rechnungshofs überein. Es verstößt aus unserer Sicht gegen den Regelungsgehalt der Schuldenbremse, wenn die Koalition Schulden über den sogenannten Konjunkturausgleichmechanismus aufnimmt, die in so hohem Maße über die erwarteten Steuermindereinnahmen hinausgehen. 3,6 Milliarden Mindereinnahmen werden erwartet, 6,4 Milliarden hat die Koalition an Schuldenaufnahme bewilligt. Das hat nichts mehr mit einem Haushaltsausgleich zu tun. Dazu werden die Schuldenmittel nicht für Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung ausgegeben, sondern für allgemeine Hilfen und Förderprogramme.  Denn nicht überall, wo Corona draufsteht, ist Corona drin. Auch dies kritisieren wir im Einklang.

Wie wichtig die Arbeit des Rechnungshofs ist, wird zum Beispiel beim Bericht über sogenannte innovative Energieprojekte in Liegenschaften des Landes deutlich. Da werden Investitionen in Geschäftsberichten gelobt, bei denen der Rechnungshof herausfindet, das sich weder aus energetischer noch aus Kostensicht irgendein Vorteil ergeben hat. Stümperhafte Digitalisierung und ideologische Energiepolitik auf dem Rücken der Steuerzahler – der Rechnungshof hat es ans Licht gebracht. Passenderweise wird jede Empfehlung in diesem Jahr von den Ministerien geteilt und dann hoffentlich auch umgesetzt. Die FDP/DVP hofft auf viele weitere Hinweise auch in den zukünftigen Jahren.“

Bei Grünen und CDU endet die Nachhaltigkeitsbemühung immer knapp vor der Staatskasse.

Zum heute vorgestellten Programm „Invest BW“ als Teil des vom Ministerpräsidenten erwähnten Programms Zukunftsland BW erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung zeigt nun ihren ganzen Einsatz im Wahlkampf. Obwohl die Gelder, mit denen das grün-schwarze Zukunftsland finanziert werden soll, sich vollständig aus Schulden speisen und die eiserne Reserve für die Corona-Bekämpfung sein soll, wird es in dem heute vorgelegten Programm schon mit vollen Händen ausgegeben und verplant. Von Vorsichtsprinzip keine Spur mehr, der Wahltag ist zu nah.

Aber das war schon klar, als die Koalition gegen den Sinn der Schuldenbremse die notwendige Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt überdehnt hat – gegen die Kritik des Rechnungshofs und der FDP/DVP-Fraktion.  Mit Schulden hat man noch nie die Zukunft gewonnen. Es zeigt sich auch am Ende dieser Legislaturperiode, das die Nachhaltigkeitsbemühungen der Grünen und der CDU immer knapp vor der Staatskasse enden.

Anstelle weiterer Förderprogramme brauchen wir die Entfesselung von Bürokratie, von Vorschriften und Hemmnissen. Hier wird stattdessen immer mehr aufgetürmt.“

Ausufernde Neuverschuldung war verfrüht und überzogen.

Zur heutigen Bekanntgabe der Ergebnisse der November-Steuerschätzung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die aktuelle Steuerschätzung weist Mehreinnahmen im aktuellen Haushaltszeitraum bis Ende 2021 von 836 Millionen Euro aus. 836 Millionen Schulden, die man, hätte man mit der endgültigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts bis jetzt gewartet, nicht hätte aufnehmen müssen. Jetzt sind diese Schulden in der Welt.

Die Steuerschätzung zeigt aber auch, dass die Kommunen weiter schlecht dastehen werden – kein Wunder, hängen sie doch an der stark konjunkturabhängigen Gewerbesteuer, die die von Corona gebeutelten Unternehmen über Verlustvorträge und ähnlichem auch für 2021 reduzieren können. Wir werden daher auch nächstes Jahr um eine Unterstützung durch das Land nicht herumkommen, die dann aber auch finanziert werden muss. Daher sollten wir keinesfalls Gelder für Profilierungsprojekte der grün-schwarzen Landesregierung vor der Landtagswahl verschleudern.“

Stephen Brauer

Einstieg in die Vermögensteuer wird weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen.

Zur heutigen Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das heute von der Koalition verabschiedete Grundsteuermodell wird zu starken Mehrbelastungen insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchen, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

Dass die Koalition sich entschieden hat, die Gebäudefläche nicht mit in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, ist nach Ansicht von Experten nicht nur verfassungswidrig, es verfehlt auch den eigentlichen Zweck der Grundsteuer, das Grundstück mit öffentlichen Leistungen zu versorgen. Hier wäre die Frage, ob ein Gebäude zwingend zu berücksichtigen ist.

Besonders zu kritisieren wir aber, dass Grüne und CDU mit der Bodenwertorientierung eine Vermögensteuer ohne Ansehen der Leistungsfähigkeit auflegen. Dies ist keineswegs vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Tatsächlich wird hier ein langgehegter Wunsch der Grünen erfüllt, zu dem die CDU die Hand reicht.“

 

Stephen Brauer

Ganze Branchen nun wieder am Tropf – weitere Schulden sind vorprogrammiert.

Zu den langfristigen Auswirkungen der gestern durch die Bund-Länder-Konferenz gefasst Beschlüsse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Anstatt auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung zu setzen, und bei steigenden Infektionszahlen endlich besonders schützenswerte Gruppen in den Blick zu nehmen, macht Kanzlerin Merkel erneut einen radikalen Schnitt. Falls ihr Ministerpräsident Kretschmann folgt, bedeutet dies zum einen das Aus für viele Unternehmen im Lande, die sich noch Hoffnung aufs Überleben gemacht hatten, zum anderen macht dieses Vorgehen bereits bezahlte Hilfen obsolet. Unternehmen müssen ihren Umsatz am Markt erzielen und können nicht auf Dauer durch geliehenes Geld am Leben gehalten werden.

 

Das Land wird dieses Jahr weitere Einnahmen verlieren und die Kommunen können ihre Hoffnung auf bessere Steuereinnahmen ebenfalls begraben. Wie in Zukunft deren finanzielle Unterstützung durch das Land gestemmt werden soll, muss der Ministerpräsident erklären. Sollte er seine Heil weiterhin in der Verschuldung suchen, hat diese Regierung im wahrsten Sinne abgewirtschaftet.“

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

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Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Entwurf nimmt keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Steuerbürger.

Zur heutigen ersten Lesung des Landesgrundsteuergesetzes erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Koalition sich entschieden hat, die neue Öffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz vorzulegen. Das Modell ist recht einfach und verursacht so für das Land geringere Kosten als andere Vorschläge.

Leider haben Grüne und CDU die Gelegenheit aber nicht genutzt, um den unnötigen Bezug auf den Verkehrswert der Grundstücke zu vermeiden. Je höher dieser ist, desto höher wird die neue Grundsteuer ausfallen. 99% der Steuerpflichtigen werden den Wert der Grundstücke aber gar nicht realisieren – es kann dort also auch nichts abgeschöpft werden. Dies bedeutet daher eine Substanzbesteuerung, die auf eine fehlende Leistungsfähigkeit der Eigentümer oder Mieter keinerlei Rücksicht nimmt. Es verwundert schon, dass hier insbesondere die CDU eine Vermögensteuer durch die Hintertür vorschlägt.

Ein Flächenmodell wäre möglich und geboten. Das Bodenwertmodell ist nach Ansicht einiger Experten grundgesetzwidrig, da es aufgrund des Verzichts auf eine Berücksichtigung der Gebäudefläche eigentlich Unterschiedliches gleich behandelt – und eben gleich schlecht. Denn angesichts der Wertzuwächse seit der Bildung der verworfenen Einheitswerteregelung lädt man nun die Aufgabe, diese Reform wie versprochen aufkommensneutral auszugestalten, vollständig bei den einzelnen Kommunen ab. Doch diese werden aufgrund der zu erwartenden Spreizung gar nicht in der Lage sein, die absehbaren Verwerfungen abzufedern.“