Stephen Brauer

Einstieg in die Vermögensteuer wird weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen.

Zur heutigen Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das heute von der Koalition verabschiedete Grundsteuermodell wird zu starken Mehrbelastungen insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchen, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

Dass die Koalition sich entschieden hat, die Gebäudefläche nicht mit in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, ist nach Ansicht von Experten nicht nur verfassungswidrig, es verfehlt auch den eigentlichen Zweck der Grundsteuer, das Grundstück mit öffentlichen Leistungen zu versorgen. Hier wäre die Frage, ob ein Gebäude zwingend zu berücksichtigen ist.

Besonders zu kritisieren wir aber, dass Grüne und CDU mit der Bodenwertorientierung eine Vermögensteuer ohne Ansehen der Leistungsfähigkeit auflegen. Dies ist keineswegs vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Tatsächlich wird hier ein langgehegter Wunsch der Grünen erfüllt, zu dem die CDU die Hand reicht.“

 

Stephen Brauer

Ganze Branchen nun wieder am Tropf – weitere Schulden sind vorprogrammiert.

Zu den langfristigen Auswirkungen der gestern durch die Bund-Länder-Konferenz gefasst Beschlüsse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Anstatt auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung zu setzen, und bei steigenden Infektionszahlen endlich besonders schützenswerte Gruppen in den Blick zu nehmen, macht Kanzlerin Merkel erneut einen radikalen Schnitt. Falls ihr Ministerpräsident Kretschmann folgt, bedeutet dies zum einen das Aus für viele Unternehmen im Lande, die sich noch Hoffnung aufs Überleben gemacht hatten, zum anderen macht dieses Vorgehen bereits bezahlte Hilfen obsolet. Unternehmen müssen ihren Umsatz am Markt erzielen und können nicht auf Dauer durch geliehenes Geld am Leben gehalten werden.

 

Das Land wird dieses Jahr weitere Einnahmen verlieren und die Kommunen können ihre Hoffnung auf bessere Steuereinnahmen ebenfalls begraben. Wie in Zukunft deren finanzielle Unterstützung durch das Land gestemmt werden soll, muss der Ministerpräsident erklären. Sollte er seine Heil weiterhin in der Verschuldung suchen, hat diese Regierung im wahrsten Sinne abgewirtschaftet.“

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

Hier zum Download

Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Entwurf nimmt keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Steuerbürger.

Zur heutigen ersten Lesung des Landesgrundsteuergesetzes erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Koalition sich entschieden hat, die neue Öffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz vorzulegen. Das Modell ist recht einfach und verursacht so für das Land geringere Kosten als andere Vorschläge.

Leider haben Grüne und CDU die Gelegenheit aber nicht genutzt, um den unnötigen Bezug auf den Verkehrswert der Grundstücke zu vermeiden. Je höher dieser ist, desto höher wird die neue Grundsteuer ausfallen. 99% der Steuerpflichtigen werden den Wert der Grundstücke aber gar nicht realisieren – es kann dort also auch nichts abgeschöpft werden. Dies bedeutet daher eine Substanzbesteuerung, die auf eine fehlende Leistungsfähigkeit der Eigentümer oder Mieter keinerlei Rücksicht nimmt. Es verwundert schon, dass hier insbesondere die CDU eine Vermögensteuer durch die Hintertür vorschlägt.

Ein Flächenmodell wäre möglich und geboten. Das Bodenwertmodell ist nach Ansicht einiger Experten grundgesetzwidrig, da es aufgrund des Verzichts auf eine Berücksichtigung der Gebäudefläche eigentlich Unterschiedliches gleich behandelt – und eben gleich schlecht. Denn angesichts der Wertzuwächse seit der Bildung der verworfenen Einheitswerteregelung lädt man nun die Aufgabe, diese Reform wie versprochen aufkommensneutral auszugestalten, vollständig bei den einzelnen Kommunen ab. Doch diese werden aufgrund der zu erwartenden Spreizung gar nicht in der Lage sein, die absehbaren Verwerfungen abzufedern.“

Rudi Fischer

Die Landesregierung hat nur auf Druck von Gerichten Einschränkungen zurückgenommen.

Anlässlich der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält sinnvolle Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, daher stimmen wir auch zu.

Mit dieser vermutlich letzten Änderung im Beamtenrecht muss man als Fazit aus dieser Legislaturperiode leider sagen, dass es für die Beamtinnen und Beamten zwar ein paar Verbesserungen gab – diese waren aber fast alle aufgrund von Gerichtsurteilen nötig geworden. Gerichtsurteile, in denen die Richter die grün-roten Sparmaßnahmen aus der letzten Regierungsperiode quasi zerpflückt haben. Aus eigenen Antrieb hat diese Koalition für ihre Beamtinnen und Beamten nichts hinbekommen, obwohl beispielsweise die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten im Koalitionsvertrag vorgesehen war. So kann man den öffentlichen Dienst nicht attraktiv ausgestalten.“

Stephen Brauer

Grüne und CDU höhlen die Schuldenbremse aus, kaum dass sie in Kraft ist.

Zur heutigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts und einer erneuten Schuldenaufnahme über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im März hat die FDP/DVP-Fraktion eine Schuldenaufnahme zur Corona-Bekämpfung noch mitgetragen. Mit der heutigen Entscheidung aber verabschiedet sich grün-schwarz aus der seriösen Haushaltspolitik und tritt endgültig in den Wahlkampfmodus. Eine beispiellose Neuverschuldung wird mit Corona begründet, aber mit Programmen aus der Wunschliste der Komplementärpartner Grüne und CDU gefüllt.

Was bewirkt das? Zuerst einmal zertritt die Koalition das zarte Pflänzchen der Schuldenbremse, kaum da aus dem Boden tritt. Insbesondere der Rückgriff auf die Kreditermächtigung vom März und den rückwirkenden Veränderungen beim Tilgungsplan lässt von der Schuldenbremse kaum mehr das Papier übrig, auf dem sie steht.

Weiter schafft man Erwartungen mit einem sogenannten Investitionsprogramm in Höhe von 1,2 Milliarden, das sich am Ende als nachrangige Rücklage entpuppt. Sollten wir also mehr Gelder zur echten Corona-Bekämpfung benötigen, z.B. zur Beschaffung eines Impfstoffs, werden diese ganzen Stichworte kein Geld mehr erhalten. Dies wird allerdings erst nach dem Wahltag sichtbar sein. Bis dahin, da gehe ich jede Wette ein, werden wir diese Investitionsabsichten in jeder Rede eines Koalitionsabgeordneten und auf jedem Wahlkampfflyer sehen.

´Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not` – dieses Sprichwort ist Grün und Schwarz gänzlich unbekannt. Denn weder hat man in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen gespart, noch hat man jetzt die Kraft dazu. Der Satz, man dürfe nicht in die Krise hineinsparen, verdeckt doch nur mühsam die Tatsache, dass man weder die Bereitschaft noch die Kraft hat, tatsächlich zu sparen, und sich von mühsam erkämpften Profilierungsprojekten zu verabschieden. Die FDP/DVP-Fraktion lehnt diese Haushalt aus diesen Gründen ab.

 

Unsere Zustimmung findet dagegen die Hilfe für die Kommunen, die die Vereinbarungen des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom Juli umsetzt.“

Ein bisschen mehr Klischee, Herr Kretschmann!

Strebsam soll er sein, der Schwabe – und sparsam. „Schaffe, schaffe, Häusle baue“, ist der Ausspruch zum weit über die Grenzen unserer Region bekannten Klischee. Über den Wahrheitsgehalt solcher Klischees lässt sich bekanntermaßen streiten, und doch wünscht man sich in diesen Tagen, der in Schwaben geborene und schwäbisch-schwätzende Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grünen) würde ein bisschen mehr wie ein sparsamer Schwabe agieren.

Sage und schreibe knapp 13,5 Milliarden Euro – in Zahlen 13 500 000 000 – nimmt das Land Baden-Württemberg unter der grün-schwarzen Kretschmann-Regierung im Zuge des Nachtragshaushaltes an neuen Schulden auf. Das entspricht einer Neuverschuldung von 30 Prozent des seitherigen Schuldenstands! In einem Jahr! Was wir in diesen Tagen erleben, ist eine Schuldenorgie nie dagewesenen Ausmaßes. Bemerkenswert dabei: Erst im vergangenen Jahr hatten wir als FDP/DVP Fraktion gemeinsam mit CDU, SPD und Grünen eine Schuldenbremse in der Verfassung verankert. Die Art und Weise, wie die Koalition diese nun auslegt, führt diese nun ad absurdum. Zwar kann zum Beispiel in Fällen von Naturkatastrophen von der Schuldenbremse abgewichen werden, allerdings bedient sich die Regierung dieser Ausnahmeregel, um seither nicht finanzierte Wünsche umzusetzen.  Die Corona-Krise taugt daher nicht als Rechtfertigung für dieses Ausmaß an Verschuldung: So wurden erst 1,4 Milliarden von 5 Milliarden der Corona-Hilfsgelder abgerufen und weitere Rücklagen aus den Haushalten stehen noch bereit.

Viele Investitionen haben überhaupt keinen Bezug zu Corona: Was zum Beispiel haben Photovoltaik-Förderprogramme mit der Corona-Krise zu tun? Eignen sich Photovoltaikanlagen zu einer pandemiebedingten Folgenbekämpfung? Wohl kaum. Und so zeigt sich das, was auch der Rechnungshof bestätigt hat: Die neuen Schulden sind vielfach schlichtweg nicht mit der Pandemie-Bekämpfung zu begründen.

 „Wir sehen uns mit diesen kritischen Feststellungen des Rechnungshofes in unserer Haltung voll bestätigt.  Die vorgesehenen Ausgaben sind vielfach nicht mit der Corona-Sondersituation zu begründen, sondern stellen eine Wahlgeschenkfinanzierung unter dem Deckmantel von Corona dar. Dieser Kurs wird uns und die künftigen Generationen auch mit einem viel zu langen Rückzahlungszeitraum teuer zu stehen kommen. Wir werden sehr genau prüfen, ob dieser Staatshaushalt rechtlich Bestand haben wird.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass die Grün-Schwarze Landesregierung ein halbes Jahr vor der Landtagswahl noch ein paar Wahlgeschenke verteilen möchte. Das Perfide daran: Diese Wahlgeschenke werden teuer bezahlt, jedoch nicht von Kretschmann und Co., sondern von den zukünftigen Generationen. Entsprechend großzügig ist der Rückzahlungszeitraum von 25 Jahren angesetzt. Als FDP/DVP lehnen wir diese Schuldenorgie und Umgehung der Schuldenbremse zulasten der nachfolgenden Generationen ab. Sollte die Regierung diesen Weg fortführen, werden wir gerichtliche Schritte prüfen. Wir appellieren daher an die Kretschmann-Regierung, im Sinne der zukünftigen Generationen auf die Wahlkampfgeschenke zu verzichten.

Übrigens soll Ministerpräsident Kretschmann eigentlich durchaus sparsam sein. Er lasse seine Schuhe zum Besohlen noch zum Schuhmacher bringen, sagt man. Aber da geht es ja um sein eigenes Geld…

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Maßlose neue Schulden vielfach nicht mit Corona begründbar.

Zur Kritik des Landesrechnungshofes am vorgelegten Nachtragshausalt der grün-schwarzen Landesregierung sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 „Wir sehen uns mit diesen kritischen Feststellungen des Rechnungshofes in unserer Haltung voll bestätigt.  Die vorgesehenen Ausgaben sind vielfach nicht mit der Corona-Sondersituation zu begründen, sondern stellen eine Wahlgeschenkfinanzierung unter dem Deckmantel von Corona dar. Dieser Kurs wird uns und die künftigen Generationen auch mit einem viel zu langen Rückzahlungszeitraum teuer zu stehen kommen. Wir werden sehr genau prüfen, ob dieser Staatshaushalt rechtlich Bestand haben wird.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktion hält Nachtragshaushalt der Landesregierung für verfassungswidrig.


„Fünf Milliarden Euro haben wir im März als notwendig erkannt und mitgetragen. Nicht aber jetzt diesen Schuldenrekord“ – so der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke in seiner Rede zum Nachtrag des Landeshaushalts. Das hieße nicht grundsätzlich, dass es keine neuen Schulden in der Krise gebe dürfe, diese müssten aber an der Corona-Situation ausgerichtet sein, erklärt Rülke.  Außerdem müsse man auch dann – und gerade dann – sehen, wo man einsparen könne.

Der Fraktionsvorsitzende stellt fest, dass erst 1,4 von 4,2 Milliarden der Corona-Hilfsgelder abgerufen seien und außerdem gewaltige Rücklagen in den Haushalten bereitstünden. Er zitiert aus den Stuttgarter Nachrichten vom 23. September: „Die Corona-Töpfe des Landes sind noch gut gefüllt.“ Corona diene als Alibi für die größte Schuldenorgie aller Zeiten und der eigentliche Grund sei die Landtagswahl, so sein Vorwurf. Rülke wörtlich: „Sie wollen sich den Wahlsieg kaufen und die kommenden Generationen sollen diese Orgie finanzieren.“

 

Das Land habe noch 800 Millionen Euro aus der Kreditaufnahme vom 19. März und eine Haushaltsrücklage für Risiken in ähnlicher Höhe. Zudem seien Bundeszuschüsse zu erwarten und es bestünden nicht getätigte Ausgaben im Haushaltsvollzug, in Summe also über 2 Milliarden Euro Handlungsspielraum, plus Verbesserungen im Bereich des Länderfinanzausgleichs von 3 Milliarden Euro im Jahr 2020, rechnet Rülke vor: „In einer solchen Situation präsentieren Sie diese Neuverschuldung historischen Ausmaßes“. Er erinnert daran, dass der Landtag gerade erst die Schuldenbremse in die Landesverfassung implementiert hat. „Wann, wenn nicht bei einer historischen Neuverschuldung von mehr als 30 Prozent, soll sie gelten?“, so Rülkes Frage.

 

„Da werden tolle Dinge mit diesen Schulden finanziert“, beschreibt Rülke den Haushaltsentwurf und nennt als Beispiele „Transformation, Klimaschutz und Mobilität“ oder „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz.“ Was das aber mit einer Naturkatastrophe zu tun hätte, erschließe sich nicht. Gleichzeitig verkünde Gesundheitsminister Lucha aber, man könne im Zusammenhang mit Corona nun Intensivbetten abbauen. „Was Sie da vorhaben, passt doch hinten und vorne nicht zusammen“, so Rülkes scharfe Kritik.

 

Als Beispiel für den eigentlichen Charakter der Regierungsvorhaben nennt Rülke, dass zu hören gewesen sei, jede Regierungsfraktion dürfe 600 Millionen verteilen. „Das ist ein orientalischer Basar; das ist Wahlkampf pur“, so seine Kritik und weiter: „Über Jahre haben Sie die Aufblähung Ihrer Haushalte damit begründet, dass sie es wegen der hohen Steuereinnahmen können. Nun können Sie es nicht mehr, da machen Sie einfach gewaltige Schulden!“ Er zitiert das Badische Tagblatt vom 23. September: „Grün-Schwarz wird als die Landesregierung in die Geschichte eingehen, die die meisten Schulden gemacht hat.“

 

Was später geschehe, sei absolut klar: Steuererhöhungen! Rülke zitiert den Ministerpräsidenten Kretschmann wie folgt: „Wir werden die Schulden innerhalb von 30 Jahren zurückzahlen.“ Rülke dazu: „Herr Ministerpräsident, wollen Sie bis dahin im Amt bleiben?“

 

Es sei doch offenkundig was hier gespielt werde, so Rülke: Man mache jetzt Schulden und die Zeche müsste dann die nächste Generation zahlen. Beim Blick auf die Regierungsbank dränge sich ein Satz des Dramatikers und Satirikers George Bernard Shaw auf: „Nehmt Euch in Acht vor alten Männern. Denn ihnen ist die Zukunft ganz egal!“

 

Rülke ruft die Mahnung der Rechnungshöfe von Bund und Ländern bei ihrer diesjährigen Herbsttagung in Hildesheim in Erinnerung, die explizit vor einer unzulässigen Inanspruchnahme der Ausnahmen von der Schuldenbremse und vor einem Umgehen des Verschuldungsverbots warnten. Flankiert sieht Rülke das von einem Gutachten der Universität Saarbrücken für den Bund der Steuerzahler, in dem klar festgestellt worden sei, dass Schulden, die mit einer Naturkatastrophe begründet werden, auch tatsächlich zur Bekämpfung der Notlage verwendet werden müssen.

 

Rülke abschließend: „Was Sie hier mit dem Landeshaushalt vorhaben, schreit geradezu nach einer gerichtlichen Überprüfung!“

Der Solidaritätszuschlag muss ganz abgeschafft und nicht im Einkommenssteuertarif versteckt werden.


Zur heutigen Ankündigung einer Bundesratsinitiative durch das Land zur Überprüfung des restlichen Solidaritätszuschlags und dessen Integration in den normalen Einkommenssteuertarif erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Finanzministerin, wenn man auf die Beschlüsse von Schwarz-Rot im Bund zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags schaut. Deshalb hat die FDP auch vor dem Bundesverfassungsgericht für die vollständige Abschaffung geklagt.

Allerdings die Wirkungen des Rest-Soli einfach in den Einkommensteuertarif einzubauen und damit faktisch beizubehalten, wird das Gericht nicht täuschen. Das ist Steuerpolitik nach Maultaschenart. Der Solidarpakt 2 ist ausgelaufen, der Soli gehört ganz abgeschafft, wie damals versprochen. Und nicht irgendwo hineingemogelt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grüne und CDU machen frühere Fehler nun wieder.


Zu den ersten bekannt gewordenen Details der 2 Mrd zusätzlichen Mittel aus einer geplanten zusätzlichen Schuldenaufnahme durch die Koalition erklärt der Vorsitzende der FDP/DV -Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun haben sich die Komplementärpartner Grüne und CDU auf ihre jeweiligen Wünsche für die zusätzlichen 2 Milliarden der über den Haushaltsausgleich hinaus geplanten Schuldenaufnahme geeinigt. Das sind zum Teil zu begrüßende Maßnahmen, aber für die FDP ist klar: Ausgabenprogramme auf Pump haben in der Vergangenheit unsere Haushalte ruiniert, und sie werden es auch in Zukunft tun.

Die Landesregierung kann aufgrund der Detailregelungen der Schuldenbremse 2 Milliarden Euro mehr aufnehmen als sie eigentlich an Steuermindereinnahmen zu erwarten hat. Anstatt sich auf den Haushaltsausgleich zu beschränken, zu sparen und damit die Neuverschuldung möglichst gering zu halten, wirft sie das Geld der zukünftigen Generationen heute in Wahlkampfmanövern unter die Leute. Dies wird die FDP nicht unterstützen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grün-Schwarz versucht, die Schuldenbremse mit Taschenspielertricks zu umgehen.

 

Zu den Ergebnissen der Haushaltsstrukturkommission sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Zuerst beschließt Grün-Schwarz – gemeinsam mit der Opposition – eine Schuldenbremse; anschließend wird diese mit Taschenspielertricks bei einer historischen Neuverschuldung umgangen. Wann wenn nicht bei einer Aufblähung der Verschuldung des Landes um ein Drittel der Gesamtverschuldung sollen eigentlich die Mechanismen einer Schuldenbremse greifen? Ein Katastrophenfall im März kann im September nicht mehr angenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass das Sozialministerium die Zahl der Intensivbetten in den Krankenhäusern wegen Corona reduziert, kann man nicht weiter von einem Katastrophenfall reden.

 

Wenn zudem zwei Koalitionspartner vereinbaren, eine Summe von 1,2 Milliarden fifty-fifty verteilen zu dürfen, liegt zudem der Verdacht nahe, dass es nicht um Pandemiebekämpfung gehen soll, sondern um Wahlgeschenke. Die FDP/DVP Fraktion behält sich vor, diese grün-schwarze Haushaltspolitik gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

FDP/DVP fordert Kassensturz der Regierung vor einem Nachtragshaushalt.


Zur heutigen Sondersteuerschätzung für Baden-Württemberg sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 „Die Steuerschätzer haben für Baden-Württemberg erfreulichere Zahlen als noch im Mai herausgegeben. Damit verringert sich das nominelle Defizit im Landeshaushalt für dieses und für das nächste Jahr deutlich. Das ist eine gute Nachricht.

Tatsächlich weiß die Landesregierung aber gar nicht, wie die Haushaltslage tatsächlich ist. Auf Nachfrage der FDP/DVP Fraktion konnte sie nicht sagen, wie sich in den einzelnen Haushalten Mehr- und Minderausgaben bzw. –einnahmen darstellen. Dazu waren vor dem Sommer von den bewilligten Corona-Mehrausgaben gerade mal erst rund 25% abgeflossen.

Wir fordern daher einen Kassensturz, bevor man über einen Nachtragshaushalt entscheidet. Und dann muss man alle Anstrengungen unternehmen, für dieses Jahr und für nächstes Jahr auf weitere Kredite zu verzichten.“

 

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Stephen Brauer

Land verliert Bonität aufgrund der weiterhin schlechten Bewertung des Schuldenstandes.

Zur Ratingabstufung des Landes Baden-Württemberg durch die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) von der höchsten Kreditwürdigkeitsstufe “AAA” auf “AA+” sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Der Verlust des Triple-A-Ratings wiegt für Baden-Württemberg schwer. Die weiterhin schlechte Bewertung des Schuldenstandes des Landes (Note 4 von 6) sowie die weitere Kreditaufnahme führten zu einer Herabstufung auf AA+ durch die Ratingagentur Standard & Poor’s. Während Sachsen und Bayern weiterhin mit Bestnoten bewertet wurden, bekommt Baden-Württemberg die Quittung für unseriöse grün-schwarze Haushaltspolitik.

Dass die Finanzministerin Sitzmann hier keinen Zusammenhang mit dem Schuldenstand sieht, ist bezeichnend für die Einstellung „Nach mir die Sintflut“. Hätte die Landesregierung frühzeitig Kreditmarktschulden getilgt, hätte sie jetzt auch mehr Flexibilität, um im Rahmen der Corona-Krise weitere Schulden aufzunehmen. So bleibt ihr nur, viele ihrer Prestigeprojekte zu überdenken und endlich zu sparen.“

Landesregierung will riesige Schulden machen, hat aber angeblich Mittel übrig.

Zu Berichten über geplante Leistungsprämien von Landesministerien erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist gegen Leistungsprämien, nach vorher festgelegten Kriterien, überhaupt nichts einzuwenden. Nur so kann man gegen die Wirtschaft im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen.
Nur kann man das dann auch nicht von der wirtschaftlichen Situation abkoppeln, also beim Land von der Entwicklung der Einnahmen.
Schon zu verkünden, man müsse unbedingt mehr als sieben Milliarden Euro Schulden aufnehmen, aber anderseits nicht nur im Haushaltsvollzug nicht zu sparen, sondern auch noch Geld ´übrig´ zu haben, ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die durch den von der Landesregierung verordneten Lockdown empfindliche Einbußen hinnehmen mussten oder vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Prämien auf Pump sind nicht zu rechtfertigen, so sehr sich das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch verdient haben mögen.
Die Ministerien haben sich schon für dieses Jahr große Mengen an Neustellen und Stellenhebungen genehmigen lassen. Das laut jetzigem Stand vor allem grün geführte Häuser hier instinktfrei agieren, zeigt wieder einmal deren lockeres Verhältnis zu den Steuergeldern der Landesbürger.“

Grün-Schwarze Grundsteuerreform ist Vermögenssteuer durch die Hintertür

Die grün-schwarze Grundsteuerreform wird viele Baden-Württemberger teuer zu stehen kommen. Sie ist aber vor allem eins: ein Einstieg in die Vermögenssteuer. Denn entgegen des eigentlichen Charakters der Grundsteuer bezieht das grün-schwarze Modell den Wert des Grundstücks in die Berechnung mit ein. Alle Hintergründe:

Was ist die Grundsteuer?

Sie betrifft jeden, egal ob Unternehmer, privater Eigentümer oder Mieter – die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die einmal jährlich von den Kommunen erhoben wird. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Objekt, d.h. persönliche Faktoren wie Vermögen oder Einkommen des Eigentümers bleiben unberücksichtigt. Da die Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen dürfen, sind auch die Mieter von der Grundsteuer betroffen. Heißt: Jeder, der ein Haus besitzt oder zur Miete wohnt, zahlt die Grundsteuer. Die Einnahmen gehen an die Gemeinden und bilden neben der Einkommens- und Gewerbesteuer die wichtigste Finanzquelle der Kommunen.


Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Nach der alten Bemessung wird die Grundsteuer durch Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz ermittelt. Den Hebesatz kann jede Gemeinde eigenständig bestimmen, er schwankt deutschlandweit zwischen 340 und 900%. Der Grundstückswert folgt jedoch festgelegten Ausgangswerten. Die letzten Festlegungen stammen allerdings aus dem Jahr 1964 (Westen) und 1935 (Osten).

Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus in Stuttgart:

Einheitswert (nach Festlegung 1964) 38.000 € x Steuermesszahl (für Einfamilienhäuser) 3,1 Promille x Hebesatz (Stuttgart) 520%
= Grundsteuer 612,56 €

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Den Anstoß für die Reform der Grundsteuer gab das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018. Das Gericht urteilte, dass die Grundsteuerbemessung gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Grund: Die Bemessungsgrundlage sei völlig „überholt“ und führe zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“.  Denn: Da die seit 1935 bzw. 1964 niemals aktualisierten Einheitswerte die Baupreisentwicklung auf dem Immobilienmarkt der vergangenen Jahrzehnte in keiner Weise widerspiegeln, werden viele Eigentümer übermäßig stark belastet, während andere, gemessen an der aktuellen Situation, viel zu wenig Steuern zahlen. Heißt: Die Grundsteuerzahlungen weichen stark von dem tatsächlichen Grundstückswerten ab und reflektieren die Entwicklungen in keinster Weise. Nach dem Urteil das Bundesverfassungsgericht musste die Bundesregierung daher eine Grundsteuerreform vorlegen. Die neue Berechnung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Wie sieht die Reform der Bundesregierung aus? Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

In der vom Bundesrat und Bundestag beschlossenen Reform wird der Dreiklang aus Bewertung, Steuermessbetrag und Hebesatz bei der Berechnung beibehalten. In die Berechnung des Grundbesitzwerts fließen der Wert des Bodens (Bodenrichtwert), die Immobilienart, die Nettokaltmiete, die Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Konkret bedeutet dies, dass mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Da in dem Entwurf der Bundesregierung eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigt werden soll, droht eine maßlose Überforderung der Finanzverwaltung und damit ein immenser Bürokratieaufwand. Da voraussichtlich viele Grundstücke an Wert zugenommen haben, droht zudem eine erhöhte Steuerlast für viele Bürgerinnen und Bürger. Damit das Steueraufkommen insgesamt gleichbleibt, sollen die Kommunen die Hebesätze entsprechend anpassen. Es ist aber äußerst zweifelhalt, dass dies in Corona-Zeiten geschieht. Viel mehr droht die Grundsteuerreform zu einer Steuererhöhung zu werden.

Was besagt die Öffnungsklausel?

Aufgrund der Öffnungsklausel können die Bundesländer von der Grundsteuerreform der Bundesregierung abweichen. Baden-Württemberg macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und hat nun einen eigenen Vorschlag präsentiert.

Wie sieht die Grundsteuerreform der grün-schwarzen Landesregierung aus?

Die grün-schwarze Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform vorgelegt, wonach die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 durch die Grundstücksfläche und den an der Lage und an den Marktpreisen orientierten Bodenrichtwert erfolgt. Für die Bewertung werden diese beiden Werte miteinander multipliziert. Im nächsten Schritt wird eine nach der Nutzung des Grundstücks angepasste Steuermesszahl angewandt. Bei größtenteils zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken erfolgt ein Abschlag. Dieser Wert wird abschließend noch mit dem entsprechenden Hebesatz der Kommune multipliziert.


Die Komponenten des baden-württembergischen Modells sind somit Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Steuermesszahl und Hebesatz.

Warum ist die Grundsteuerreform von Grün-Schwarz ein fauler Kompromiss?


Zwar verspricht die grün-schwarze Landesregierung eine Aufkommensneutralität, d.h. insgesamt kein erhöhtes Steueraufkommen, doch das wird es nicht geben. Dies kann das Land auch rechtlich nicht zusagen, denn aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzrechts der Kommunen können diese frei über ihren Hebesatz bestimmen. Es ist daher davon auszugehen, dass auf die überwiegende Mehrheit der Baden-Württemberger steuerliche Mehrbelastungen zukommen.


Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.

Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.


Stephen Brauer

Stephen Brauer

finanzpolitischer Sprecher

Die Reform ist zugleich ein Einstieg in die Vermögensbesteuerung, da in dem grün-schwarzen wertabhängigen Modell die Steuer von der Lage des Objekts abhängt. Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt für eine Grundsteuer völlig ungeeignet. Denn: Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Ohne ihr Zutun verbessert sich unter Umständen die Lage ihres Objekts, womit dann im grün-schwarzen Modell die zu zahlende Grundsteuer steigt. Heißt: Die Eigentümer zahlen für eine Wertentwicklung (z.B. aufgrund der Lage) in ihrem Gebiet, auf die sie gar keinen Einfluss haben und von der sich auch nur profitieren würden, wenn sie das Grundstück irgendwann einmal verkaufen oder belasten wollen. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur, weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können. Denn die Grundsteuer dient als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde, um das Grundstück mit öffentlichen Leistungen anzuschließen. Der Wert des Grundstücks spielt für diesen Aufwand der Gemeinde aber keine Rolle. Am Ende wird dieser Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden.

Hinzu kommt ein immenser bürokratischer Mehraufwand für die Neu-Bewertung von etwa 5,6 Millionen Objekten in Baden-Württemberg. Hierzu müssen 500 zusätzliche neue Stellen geschaffen werden.

Was schlägt die FDP/DVP Fraktion vor?


Als FDP/DVP Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass die Grundsteuerreform kein Sanierungsprogramm kommunaler Haushalte auf Kosten der Mieter und Eigentümer wird, vor allem aber, dass sie wertneutral ist.


Wir schlagen ein Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer vor.


Hierbei fließen nur die Flächen von Grund und Boden in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein. Der Vorteil: Das Flächenmodell ist einfach und unkompliziert und führt nicht zu automatischen Steuererhöhungen. Vor allem aber ist es wertneutral und damit keine schleichende Einführung einer Vermögenssteuer!

Unsere Ansprechpartner


Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs eines Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.

Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.

 

Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt einer Grundsteuer völlig ungeeignet. Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können.

 

Dazu dient die Grundsteuer als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde für die Andienung des Grundstücks mit öffentlichen Leistungen. Der Wert des Grundstücks spielt hierfür aber ebenfalls keine Rolle.

 

Am Ende wird der Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden. Mit einem reinen Flächenmodell, wie es die FDP/DVP vorschlägt, könnte dieses vermieden werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Koalition drückt sich um die für alle notwendige Haushaltskonsolidierung.


Zu Aussagen des Ministerpräsidenten für eine komplette Refinanzierung ausgefallener Steuereinnahmen über Kredite erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun ist die Katze aus dem Sack: Die Landesregierung will alle potentiellen Steuermindereinnahmen über zusätzliche Schulden wieder reinholen. Maskiert wird diese haushalterische Bankrotterklärung mit der oft bemühten Weisheit, man dürfe nun ´nicht gegen die Krise ansparen´.

Damit drückt sich der Ministerpräsident davor, was landauf landab geschieht: mit kritischem Blick über die Haushalte gehen und sich von nicht unbedingt Nötigem zu trennen, sei es in den Kommunen, sei es in den privaten Haushalten. Der Rechnungshof hat dies der Landesregierung noch am Montag ins Stammbuch geschrieben.

In Wahrheit hat die ´Komplementärkoalition´ aber seit Anfang der Legislaturperiode überhaupt kein Interesse an Einsparungen oder Schuldentilgung bei besten Steuereinnahmen. Es ging nur um das Bedienen der eigenen Interessen. Um hier keine Abstriche machen zu müssen, geht man nun hemmungslos in die Verschuldung. Dabei wird die FDP/DVP Fraktion nicht mitmachen.“

Attraktivität des öffentlichen Dienstes muss weiter verbessert werden.


Anlässlich der Ersten Lesung von Änderung im Landesbesoldungsgesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält richtige Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, aber auch die Reparatur einer weiteren – vor einem obersten Gericht gescheiterten – Verschlechterungen für Beamte der grün-roten Landesregierung. Die willkürliche Absenkung der Zuverdienstgrenze für Lebens- und Ehepartner bei der Beihilfe wird nun zurückgenommen, gut so.

Wichtig ist aber auch, was in diesem Gesetz fehlt. So wird die Landesregierung wohl nicht mehr die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, die sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, umsetzen, von einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ganz zu schweigen. Da kann man lange von Verbesserungen der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Mangelberufen reden, die Taten sprechen eine andere Sprache.“

Von Haushaltskonsolidierung hört man bei Grünen und CDU kein Wort.


Zu Überlegungen der Regierungsfraktionen für neue Schulden und Rückzahlungszeiten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Dämme bei Grün-Schwarz bezüglich der Landesschulden sind offenbar vollständig gebrochen. Jetzt hat man gesehen, dass Bayern und Nordrhein-Westfalen viel mehr Schulden machen und diese über einen längeren Zeitraum tilgen als Baden-Württemberg; man sieht sich offenbar nicht mehr auf Augenhöhe. Mehr Schulden müssen wohl her, koste es unsere Kinder, was es wolle.

Tatsächlich darf die Koalition schon heute eine Milliarde mehr Schulden machen als sie für den Ausgleich des Haushalts überhaupt benötigt. Und trotzdem schwadronieren sie noch über weitere Notkredite, um ja nicht in irgendeine seriöse Haushaltspolitik einsteigen zu müssen. Die schwäbische Hausfrau wendet sich ab mit Grausen.“

Haushaltskonsolidierung ist nötig – Kreditaufnahme muss begrenzt werden.


Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2020 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Die Mahnung des Rechnungshofs, den ausgefallenen Steuereinnahmen durch die Corona-Krise auch durch Haushaltskonsolidierung zu begegnen und nicht nur durch Kreditaufnahmen, unterstützt die FDP/DVP Fraktion.

Offenbar plant die Regierung ja, sogar noch mehr Kredite als in Höhe der vermutlich ausfallenden Steuereinnahmen aufzunehmen. Dies wäre eine zu große Hypothek zu Lasten kommender Generationen.

Besonders ärgerlich sind in der diesjährigen Denkschrift die Mängel, die der Rechnungshof beim Thema Breitbandausbau aufdeckt. Unpräzise Zielvorgaben, kaum Erfolgskontrolle, keine Strategie aus einem Guss – so kommen wir mit großem Mittelansatz nur schleppend voran. Der Corona-Lockdown sollte aber allen klargemacht haben, dass wir uns das nicht mehr leisten können.“

 

Aber Kommunen treffen noch weitere Einnahmeausfälle – im September nochmals bewerten.


Zur Ankündigung des Finanzministeriums, dass das Land die Kofinanzierung der Bundeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen übernimmt, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir begrüßen ausdrücklich die Übernahme von über einer Milliarde an Gewerbesteuerausfällen der Kommunen durch das Land. Unsere Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, damit wir aus der Corona-Krise schnell wieder herauskommen können.

Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die gesamte Einnahmesituation der Kreise, Städte und Gemeinden entwickelt. Nicht nur die Gewerbesteuer schwächelt, die Kommunen hatten und haben auch viele weitere Einnahmeausfälle bei anderen Steuern sowie Gebühren. Nach der September-Steuerschätzung brauchen wir hier nochmal einen Kassensturz, um eventuell weiteren Unterstützungsbedarf feststellen zu können.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Einsparungen im Haushalt gefordert


Zu den Warnungen des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg vor einer massiven Neuverschuldung des Landes in einer drohenden Höhe von 12,2 Milliarden Euro für den Doppeletat 2020/21 sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es wäre fatal, wenn von Seiten der Landesregierung nur abgewartet wird, wie viele Steuereinnahmen wegbrechen, um dann zum Ausgleich des Haushalts einfach in der gleichen Höhe neue Schulden zu machen.

Ich fordere von der Regierungskoalition Einsparungen im Haushalt. Es darf keinen grenzenlosen Schuldenkurs geben. Jetzt zeigt sich, ob die Landesregierung in der Lage ist, den Landeshaushalt verantwortungsvoll auch durch finanziell schwere See zu steuern.“