Cybersicherheitsstrategie, die auf einer Agentur ohne Personal basiert, wird nicht erfolgreich sein.


Zur Vorstellung der Cybersicherheitsstrategie des Landes durch Innenminister Strobl auf der heutigen Regierungspressekonferenz, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Minister Strobl schmeißt mit seiner Cybersicherheitsstrategie Nebelkerzen. In Wahrheit entzieht er im aktuellen Haushalt dem bisherigen Leuchtturmprojekt ‚Cyberwehr‘ die Mittel und pocht auf eine Cybersicherheitsagentur, der die Mitarbeiter fehlen. Gerade mal die Hälfte der vorgesehenen Planstellen wurden besetzt und dies beinahe ausschließlich im Verwaltungsbereich. Die Gefahren und Probleme bei mangelnder Cybersicherheit sind zu ernst, als dass es allein mit Sonntagsreden und großspurigen Ankündigungen des Ministers getan wäre. Mit seinen Handlungen widerspricht er bereits seiner eigenen Strategie.

 

Die Landesministerien und die Behörden müssen schleunigst eigene Digitalkompetenz aufbauen. Neben deutlich mehr Fachpersonal, müssen die Strukturen und das Arbeiten grundlegend digitalisiert werden. Solange digitale Anwendungen „analog“ gedacht werden, öffnen sich immer neue Sicherheitsrisiken. Unternehmen brauchen insbesondere niedrigschwellige Hilfsangebote und Unterstützung bei der Prävention. Die Cyberwehr hat hier gute Arbeit geleistet, wurde aber gerade erst vom Innenminister fallen gelassen. Die Probleme wurden jahrelang verschlafen und durch Luftnummern wie die Cybersicherheitsagentur zu verschleiern versucht. Auch die jetzt vorgestellte Strategie fußt im Kern auf dieser Agentur, die wöchentlich Lagebilder erstellen soll. Bei Angriffen bleibt ihr aber dank der geschaffenen Doppelstrukturen dennoch nichts Anderes übrig als zuzuschauen. Den großen Wurf sucht man vergeblich. Bleibt zu hoffen, dass den neuerlichen Ankündigungen wenigstens tatsächlich Taten folgen werden. Wir werden die Landesregierung an ihren Ankündigungen messen.“

Minister Strobl schwächt die Cybersicherheit im Land sehenden Auges.


Bei der Debatte im Landtag über den Haushalt des Innenministeriums, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Haushalt des Innenministers ist ein Haushalt der verpassten Chancen: Die Chance zum Ausdruck echter Wertschätzung. Egal ob bei Rettungskräften, Polizei oder Feuerwehr, über das Nötigste gehen seine Vorhaben nicht hinaus. Er rühmt sich selbst seine sogenannte Einstellungsoffensive bei der Polizei voranzutreiben, dabei sind weiterhin nicht mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße. Sein Regierungshandeln gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten drückt vielmehr Misstrauen und Geringschätzung aus. Unserer Forderung nach einer Erhöhung der Zulage für den Lageorientierten Dienst auf mindestens 5 Euro, verweigert er sich und steckt das Geld lieber in eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei. Mehr Geringschätzung geht kaum! Die enorme Tragweite der Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei ist beim Innenminister offenbar noch nicht angekommen. Die dadurch entstandene Verunsicherung und Intransparenz muss schleunigst aufgelöst werden.

An Wertschätzung fehlt es nicht nur für die Polizei. Weder für Fahrsicherheitstrainings im Rettungswesen, noch für den Ersatz eines völlig überalterten Fahrzeugs zur Kriminalitätsprävention, will Grün-Schwarz Geld ausgeben. Mit diesem Haushalt wird nochmals deutlich, dass die Sicherheit unseres Landes bei Strobl in schlechten Händen liegt.“

 

Den Etat für die Digitalisierung, der ebenfalls im Innenministerium liegt, kommentiert der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais:

 

„Minister Strobl ist mit seinem Haushalt zur Digitalisierung völlig ambitionslos. Die Mittel für die wichtige Digitalisierung der Verwaltung sind gerade mal genug, um halbwegs Schritt zu halten. Im Tempo dieser Regierung wird das Faxgerät noch weiter zum Alltag gehören. Dabei sollten mobiles Arbeiten und digitale Dienstleistungen in der Verwaltung absoluter Standard sein. In der wichtigen Cybersicherheit sehen wir eine völlige Fehlsteuerung. Die neue Cybersicherheitsagentur ist nichts mehr als eine leere Hülle. Strobl schafft zusätzliche Planstellen, findet aber jetzt schon Niemanden, mit dem er die bestehenden Stellen besetzen kann. Während diese Agentur nicht wie vom Minister beteuert ab Januar vollständig einsatzbereit ist, wird die Förderung für die erfolgreiche Cyberwehr eingestellt. Damit schwächt er die Cybersicherheit im Land sehenden Auges!“

 

Ambitionslosigkeit von Grün-Schwarz wird im Vergleich zu Ampel deutlich.


Zum Zustand der Digitalisierung in Baden-Württemberg und mangelnder Unterstützung der Kommunen durch das Land, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Digitalisierung im Land ist weiterhin in keinem guten Zustand. Was alles möglich wäre, zeigt ein Vergleich mit dem neuen Koalitionsvertrag im Bund. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur leitet die ‚Ampel‘-Koalition im Bund einen Paradigmenwechsel ein. Endlich gibt es ein klares Flächenziel für die Verbreitung des neuesten Mobilfunkstandards. Damit wird die bisherige Beschränkung auf erreichbare Haushalte abgeschafft. Im Gegensatz zur Landesregierung legt der Bund auch beim Breitbandausbau vor: Das Ziel ist echte Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH), statt wie Minister Strobl ‚gigabitfähiges Internet‘, das etwa über TV-Kabel transportiert wird, als ausreichend anzusehen. Dieser Ausbau geht zudem noch deutlich zu langsam voran, da die Bewilligungen von Förderbescheiden nur tröpfchenweise kommt und Alternativen stiefmütterlich behandelt werden. An einer Gutscheinlösung, durch die die Nachfrage nach echten Glasfaseranschlüssen angekurbelt werden könnte, doktert die Landesregierung schon seit zwei Jahren herum, ohne in der Umsetzung voran zu kommen. Die Koalitionäre haben einen Glasfaser-Voucher nun angekündigt.

 

Eine digitale Verwaltung ist essentieller Grundstein für den Bürokratieabbau und die Beschleunigung der Planungsprozesse. Die Verantwortung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) und Digitalisierung der Verwaltung, wird durch die Landesregierung unverhohlen auf die Kommunen abgewälzt. Dabei kommt dem Land eine entscheidende Rolle dabei zu, Standards zu schaffen. Es gibt viele Kommunen, die durch gute Projekte zur Digitalisierung im Land beitragen. Was aber entscheidend fehlt, ist eine einheitliche Koordinierung im Land und Unterstützung für kleine Kommunen, damit bereits bestehende Lösungen sich schnell in der Breite entfalten können. Die Vorgaben des OZG bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen zu digitalisieren wird nicht eingehalten werden können. Was im Bund falsch aufgesetzt wurde, hat man im Land nur halbherzig weiterverfolgt. Jetzt gibt es die berechtigte Hoffnung, dass der Bund nachsteuert und eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren für die Verwaltungsleistungen schafft, und es den Kommunen ermöglicht wird Verfahren einfach zu übernehmen. Minister Strobl muss sich ein Beispiel an den Plänen der Ampel nehmen. Der Ruf der kommunalen Spitzenverbände nach mehr Digitalisierung unterstreicht die Ambitionslosigkeit von Grün-Schwarz. Die FDP in der Regierung im Bund macht den entscheidenden Unterschied bei der Digitalisierung.“

Daniel Karrais

Landesregierung gängelt Gastronomen und Bürger mit hinfälliger Kontaktdatenerfassung.


Bei der heutigen Beratung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion zur „luca-App und Alternativen der Kontaktnachverfolgung“, sagte der digitalpolitische Sprecher, Daniel Karrais:

„Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde die verpflichtende Kontaktdatenerfassung beim Besuch von Gaststätten, Veranstaltungen und anderer Einrichtungen vorgeschrieben. Um die daraus resultierende Zettelwirtschaft zu verhindern, hat das Land Lizenzen der viel beworbenen „luca-App“ erworben. Dabei waren von Beginn an sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Probleme bekannt. Außerdem war längst absehbar, dass sich in die mit Steuergeldern finanzierte Corona-Warn-App, ebenfalls eine Check-In-Funktion integrieren lassen würde. Dies wäre eine datensparsamere und sicherere, sowie kostenfreie Alternative gewesen. Dennoch hat sich die Landesregierung nicht davon abhalten lassen, 3,7 Millionen Euro für Lizenzen der luca-App auszugeben.

Das war verbranntes Geld: Die Gesundheitsämter nutzen die Daten der App überhaupt nicht! Bundesweit haben nur die Hälfte der angeschlossenen Gesundheitsämter überhaupt schon einmal Daten bei „luca“ abgerufen. Für Baden-Württemberg hält das Sozialministerium überhaupt keine Informationen dazu vor. Die Landesregierung ist dem durchschaubaren Marketing-Coup, rund um die prominenteste Kontaktnachverfolgungs-App, aufgesessen und hat teure Lizenzen für ein Produkt gekauft, dessen Leistung und Nutzen mangelhaft sind.

Mittlerweile findet eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter überhaupt nicht mehr statt. Wenn aber die Kontaktdaten nicht erfasst werden, muss auch die Pflicht zur Registrierung in Gastronomie und bei Veranstaltungen abgeschafft werden! Nordrhein-Westfalen ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Unsere Landesregierung dagegen gängelt die Gastronomen und Bürger mit der Pflicht zur Registrierung, digital oder per Papier und unter Androhung von Strafen, obwohl seit Monaten bekannt ist, dass die Daten nicht genutzt werden.“

Sie würden gerne wissen, wann der nächste Bus kommt oder wie viel von Ihrem Steuergeld für Straßenlaternen oder die Krebsforschung ausgegeben wird? Wo in Ihrer Region finden Sie die besten Beschäftigungsmöglichkeiten? Wann werden in der lokalen Verwaltung Entscheidungen über Themen getroffen, die Ihnen besonders wichtig sind und wie können Sie Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen und sich einbringen?


Um diese Fragen zu beantworten, brauchen wir Informationen, und deren Grundlage sind – oft durch Steuermittel finanzierte – Daten der öffentlichen Verwaltung. Behörden, Ämter, Gerichte, und andere staatliche Stellen produzieren und pflegen enorme Mengen an Daten. Dazu gehören Umweltdaten, geographische Daten, statistische Daten, Gesetze und Verordnungen.


Diese Daten der öffentlichen Verwaltung liegen heute oft nur behördenintern vor. In vielen Fällen ist die Suche nach diesen Informationen schwierig. Sie werden oft nicht pro-aktiv, sondern erst auf Nachfrage veröffentlicht.

  • Das kann durch Open Data geändert werden!

    Mit unserem Gesetzesentwurf möchten wir Open Data verpflichtend in Behörden einführen.

Was wollen wir mit dem Gesetz erreichen?

Damit soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben und der freie Zugang zu offenen Daten im Gesetz verankert werden.


Zum Gesetzestext

Die Chancen von Open Data liegen insbesondere in der erhöhten Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und damit verbunden in ihrer Teilhabe an politischen Prozessen (Open Government).

Bislang gibt es in Baden-Württemberg keine Pflicht, Open Data zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Daten der Rohstoff des Informationszeitalters – allerdings nur, wenn sie zugänglich gemacht werden. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Im Effekt können offene Daten also die Demokratie nachhaltig stärken.



Was unterscheidet offene Daten von anderen Daten?

Nicht alle Daten sind offene Daten. Es gibt Daten, die prinzipiell nicht für die Veröffentlichung vorgesehen sind, dazu gehören zum einen personenbezogene Daten und bestimmte Daten, die aus Sicherheitsgründen per Gesetz nicht öffentlich sind. Für alle andern Daten stellt sich die Frage: Warum sind sie eigentlich nicht als offene Daten frei zugänglich? Es gibt Daten, die zwar veröffentlicht sind, aber nicht als offene Daten gelten können, weil sie etwa unter einer Lizenz stehen, die eine Weiterverarbeitung nicht gestattet oder weil sie in einem Format vorliegen, das eine Weiterverarbeitung erschwert oder verhindert.

Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren jedes Jahr große Menge an Daten. Dazu gehören Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten und Statistiken. Diese Daten dienen der Erfüllung staatlicher Aufgaben und sind von öffentlichem Interesse, sind in der Regel aber nicht frei zugänglich. Vor allem seitens der Wirtschaft besteht ein großes Interesse an Open Data, da die Daten der öffentlichen Hand von besonders hoher Qualität sind. Ein entscheidender Punkt ist dabei die Öffnung für die gewerbliche Wirtschaft. Dadurch sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden sollte. Zusätzlich wird der Privatwirtschaft damit ermöglicht, niederschwellig neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und öffentlichen Stellen einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu ermöglichen

Durch die fehlende Pflicht zu Open Data geht der Wirtschaft in Baden-Württemberg ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial verloren. Das Marktpotenzial wird für die EU auf 100 bis 140 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Davon entfallen jährlich etwa zehn Prozent auf die Bundesrepublik Deutschland. Auch Baden-Württemberg kann hierbei partizipieren.

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor.


Der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais, begründet im Landtag den ersten Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Reglungen im E-Government-Gesetz. Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

 

„Baden-Württemberg befindet sich bei den Regelungen zur Bereitstellung von Open Data weit hinter dem Bund oder anderen Bundesländern. Viele Länder haben erkannt, dass die Bereitstellung offener Daten eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft hat. Die Verwaltung bei uns ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Die Regierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie es um die Digitalisierung der Verwaltung steht: Unbefriedigend.

 

Bereits 2016 haben sich Bund und Länder auf die Schaffung von Open Data geeinigt. Trotzdem will die Landesregierung auch weiterhin nur Schritt für Schritt ausgewählte Daten öffnen. Dabei müsste dieses Prinzip bereits bei der Bereitstellung und vertraglichen Gestaltung der Datenverarbeitung grundlegend mitgedacht werden, um den größtmöglichen Nutzen zu erreichen.

 

Offene Daten sind digitales Gold. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!“

Großstadt im Hintergrund. Im Vordergrund einzelne kleine Symbole verbunden in einem Gitternetz für eine moderne digitale Stadt

Visionen für eine smarte Mobilität

Für die urbanen Räume von Morgen

Der Megatrend Urbanisierung trägt maßgeblich dazu bei, dass Städte zu besonders wichtigen Lebens-räumen der Zukunft werden. So leben in Deutschland mittlerweile über 70 Prozent aller Personen in Städten. Prognosen erwarten, dass bis 2030 der Prozentsatz weiter auf etwa 79 steigen wird. Mit der zunehmenden Verstädterung gehen allerdings vielfältige Probleme einher, die insbesondere im Zusammenhang mit einem erhöhten Aufkommen des Personen- und Wirtschaftsverkehrs stehen. Die Situation hat sich in den letzten Jahren, im Speziellen in Deutschlands Großstädten, weiter zugespitzt. Konflikte um begrenzte Ressourcen, wie zum Beispiel um Parkflächen, Straßen, Fuß- und Radwege sowie Grünflächen, sorgen dafür, dass das anhaltende Wachstum oft zulasten der Lebens- und Aufenthalts-qualität in den Städten geht. Ein mit dem Bevölkerungswachstum schritthaltender Ausbau der vielerorts an den Kapazitätsgrenzen angelangten Infrastruktur ist oft sehr aufwendig. Es müssen deshalb zusätzlich intelligente und alternative Lösungsansätze geschaffen werden, um unsere Städte zu modernisieren, sodass sie weiterhin lebenswert bleiben.
Technische und digitale Innovationen liefern bereits vielversprechende Ansätze, um einen erneuten Paradigmenwechsel im Personen- und Wirtschaftsverkehr voranzutreiben. Ob „Shared-Mobility“, autonomes Fahren, „Microcarrier“ wie E-Scooter, Hyperloop oder Drohnen – neue technische Errungenschaften und veränderte Bedürfnisse werden zum Motor innovativer Formen der Fortbewegung

Mittels einer Smart-City-Strategie gilt es nun, unsere Stadtstruktur einem Update zu unterziehen. Ziel muss es sein, eine klimaneutrale, benutzerfreundliche und intelligente Mobilität zu erlangen, die weniger Abgase und Lärm emittiert und dabei gleichermaßen den Wohlstand unserer Gesellschaft sichert sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärkt. Dabei ist es uns wichtig, dass Mobilität keine Frage des ökonomischen Status ist, eine vollständige und zuverlässige Mobilität in jeder Lebenslage möglich ist und die ländlichen Räume nicht abgehängt werden. Darüber hinaus gehen wir auch zukünftig davon aus, dass die individuelle Mobilität im Privatbesitz bestehen bleibt.


Die AG Mobilität der FraVoKo hat folgende Handlungsempfehlungen für eine digitale Evolution der Mobilität in urbanen Räumen entwickelt:

Infrastruktur

Der Mobilitätsbedarf wird auch zukünftig in Deutschland weiterwachsen. Hierfür bedarf es einer intakten, modernen und bedarfsgerechten Infrastruktur. Dabei setzen wir uns dafür ein, Knotenpunkte für eine intermodale Verzahnung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern zu ertüchtigen und wo möglich auszubauen. Wir fordern daher mittelfristig eine Anbindung der internationalen Flughäfen an einen gut funktionierenden und bedarfsgerechten Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/ SPNV). Innerdeutsche Zubringerflüge lehnen wir indes nicht ab. Darüber hinaus gilt es zukünftig, Genehmigungs- und Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, sodass sich bedeutsame Infrastrukturgroßprojekte wie beispielsweise Stuttgart 21 oder die 2. Stammstrecke in München nicht über mehrere Dekaden ziehen. Mittels der Einrichtung einer digitalen Bürgerbeteiligungsplattform möchten wir zukünftig eine transparente und frühzeitige Einbindung der betroffenen Bevölkerung ermöglichen. Gleichzeitig soll durch Wiedereinführung der materiellen Präklusion die Möglichkeit beendet werden, Prozesse zeitlich in die Länge zu ziehen.

Mobilitätshub

Wir möchten Städte zu Mobilitätshubs ausbauen, um den intermodalen Verkehr zu stärken und ein offenes Mobilitätsnetzwerk zu erlangen. Hierfür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um zwischen den einzelnen Verkehrsträgern optimal wechseln zu können. Hierzu zählen zum Beispiel: Aufwertung der Verkehrsknotenpunkte zu Mobilitätsstationen und Aufenthaltsräumen, die Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und „Microcarrier“ (z.B. abschließbare Boxen) und Autos an Verkehrsknotenpunkten mit jeweils Lademöglichkeiten in ausreichender Anzahl, die benutzerfreundliche Mitnahme von Fahrrädern und „Microcarriern“ im Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/SPNV) und die vermehrte Errichtung von „Park-and-Ride-4.0-Stationen“, die mittels der Über-mittlung von Echtzeitinformationen und Prognosen dazu beitragen, den Parksuchverkehr zu minimieren.

Verkehrsdaten

Für einen reibungslosen intermodalen Verkehr ist ein permanenter Austausch zwischen allen Beteiligten (Infrastruktur, Verkehrsträger, Nutzer etc.) in Echtzeit erforderlich. Hierbei bedarf es auch einer Marktöffnung. Wir fordern die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten von Mobilitäts-dienstleistungen staatlicher Stellen sowie öffentlicher und privater Anbieter, sodass Big-Data fähige Plattformarchitekturen für Nutzer und Anbieter aufgebaut werden können. Dabei erachten wir den Schutz personenbezogener Daten für die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Mobilitätsdienste und Mobilitätsformen als elementar.

Analoge Infrastrukturen müssen digitalisiert und mit ihrer Umwelt in Interaktion treten, um baldmöglichst eine solide „vehicle2infrastructure“-Kommunikation zu erlangen. Die Verfügbarkeit öffentlichen WLANs sowie 5G dienen als Fundament einer smarten Kommune und lassen neue Möglichkeiten zur Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Raum zu. Auch wenn es bereits zum Standard gehören sollte, so sind derzeit lediglich circa 650 von etwa 5.400 Bahnhöfen in Deutschland mit WLAN ausgestattet. Hier fordern wir mehr Mut zu Innovationen und Technologie-offenheit, sodass es eine 100 Prozent-Quote bis zum Jahr 2025 geben kann. 5G wird nicht nur den Datenaustausch weiter beschleunigen, sondern auch notwendige Voraussetzungen für die Mobilität von Morgen mit sich bringen. Daher fordern wir, dass bis 2022 ein leistungsfähiger Mobilfunk (4G-/LTE-Standard) und bis 2025 5G flächendeckend verfügbar ist, um eben auch die Voraussetzung für autonomes Fahren oder anderer innovativer Anwendungen zu schaffen.

Öffentliches WLAN


Wie stellen wir uns den digitalen Wandel vor?

Mittels intelligenter und adaptiver Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtungen, Parkflächen, Bahnhöfe, Haltestellen, Flughäfen, Straßen, Schienen wird unter anderem die Basis für „Smart Parking“ und „Smart Traffic“ Management geschaffen:

Smart Parking: Die Verfügbarkeit von Parkplätzen in Parkhäusern, Tiefgaragen und „On-Street“ soll mit Hilfe von digitalen Schnittstellen per „Live-Daten“ angezeigt werden. Parkplätze können folglich mittels einer Mobilitäts-App abrufbar, steuerbar und buchbar sein. Dies bringt insbesondere in den Großstädten den Vorteil, den Parksuchverkehr zu reduzieren, der stellenweise bis zu 30 Prozent des kompletten Verkehrsaufkommens ausmacht. Hierbei können sowohl Zeit- als auch Emissionsersparnisse erzielt werden. In diesem Kontext sei auch auf die Bedeutung der Vernetzung mit den unterschiedlichen Mobilitätsformen wie ÖPNV, Fuß- und Radverkehr und Sharing-Angeboten verwiesen. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die künstliche Verknappung von Parkplätzen keine Lösung für die bestehenden Herausforderungen schafft.
Smart Traffic Management: Intelligente Lichtsignalanlagen (LSA), die mit Sensoren und Kameras ausgestattet sind, sorgen im LSA-Verbund für eine effizientere und energieschonendere Verkehrssteuerung, die den Verkehrsfluss optimal, zum Beispiel über KI, steuern. Ebenso sorgt die Vernetzung der Fahrzeuge, sowohl untereinander als auch mit der Infrastruktur für einen optimierten Verkehrsfluss.

Smart Traffic & Smart Parking

Innovative Verkehrsträger müssen gefördert werden, indem regulatorische Vorgaben geändert werden und vermehrt Raum für Testmöglichkeiten, zum Beispiel über Experimentierklauseln, geschaffen wird. So gilt es beispielsweise mittelfristig den Flugplatzzwang für senkrecht startende und landende Flugzeuge (eVTOL) und Drohnen oder künftigen Flugtaxis aufzulösen, um somit auch eine stärkere überregionale Vernetzung zwischen Stadt und Land zu erlangen.

Innovative Verkehrsträger
ÖPNV

Eine Qualitätsoffensive des Öffentlichen Verkehrs (ÖPNV/ SPNV) ist dringend von Nöten, da er im Rahmen einer Smart-City-Strategie eine der zentralen Lebensadern darstellt. Um den Öffentlichen Verkehr (ÖPNV/ SPNV) attraktiver zu gestalten, müssen die wesentlichen Determinanten der Verkehrsmittelwahl wie zum Beispiel Komfort, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Zeitersparnis in den Fokus rücken. Ziel ist es, in der Regel die nächstgrößere Stadt in nutzerfreundlichen und alltagstauglichen Zeitintervallen zu erreichen.

Fortbewegungsmittel

Wir lehnen ideologische Grabenkämpfe um begrenzte Ressourcen ab. Auto- und Fahrradverkehr, Öffentlicher Nahverkehr und Fußverkehr erfüllen in der Stadt ihre jeweils bestehenden Mobilitätsbedürfnisse. Ziel sind mehr sichere und baulich getrennt geführte Fuß- und Radwege zu schaffen, um unnötige Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der vermehrte Bau von Radschnellwegen lässt das Fahrrad, insbesondere das E-Bike, zu einem Fortbewegungsmittel werden, mit dem größere Strecken leicht zurückgelegt werden können.

Share-Economy

Share-Economy beflügeln, indem die regulatorischen Voraussetzungen für Mobility-as-a-Service-Dienste (MaaS) wie Carsharing, „Ride-pooling“ (Mitfahrgelegenheit), „Ride-Hailing“ (Fahrdienste) und Leihmöglichkeiten von Fahrrädern und E-Scootern geschaffen werden. Dabei setzen wir uns in allen Belangen für fairen Wettbewerb und gleiche Rahmenbedingungen ein. Daher gilt es auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen abzuschaffen.

Öffentliche Räume gilt es vermehrt zu grünen Lungen umzufunktionieren. Dabei sind auch bestehende Parks und Grünflächen aufzuwerten und vermehrt zu pflegen. Darüber hinaus fordern wir eine vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, sodass eine uneingeschränkte Mobilität in jeder Lebenslage möglich ist. Dazu gehören zum Beispiel angepasste Ampelschaltungen, Blindenleitstreifen und abgesenkte Bordsteine.

Öffentliche Räume

Den Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität möchten wir nicht durch Verbote (z.B. Verbrennerfahrverbote in Städten) erzwingen, sondern sozial verträglich mit fairen Spielregeln und Technologieoffenheit begleiten. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sehen wir als wesentlichen Aspekt die schnellstmögliche Aufnahme des Verkehrssektors in den europäischen Emissionshandel.

Emissionshandel

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) muss konsequent und schnell von Bund, Ländern und Kommunen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft umgesetzt werden. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verpflichtet, bis Ende nächstes Jahres, alle 575 Verwaltungsleistungen in Deutschland digital anzubieten. Viele verwaltungseigene Datenbanken müssen dafür miteinander vernetzt werden – vom Kfz-Zulassungs-prozess bis hin zum Binnenschifffahrtsregister. Der Bund ist dabei mit den Ländern gemeinsam in der Pflicht, ohne die kommunale Selbstverwaltung zu untergraben, eine zentrale Zertifizierung auf den Weg zu bringen, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Daten- und Sicherheitsstandards zu vermeiden.


Onlinezugangsgesetz
Mobilitätsfonds

Die Umsetzung digitaler und technischer Errungenschaften verlangt, ebenso wie der Erhalt und der Ausbau der vorhandenen Infrastruktur, hohe Investitionen, die es zu finanzieren gilt. Die Errichtung eines Mobilitätsfonds wie es bereits die Stadt Wien macht und das Emittieren von Anleihen sind überlegenswert. Eine starke Subventionierung zulasten der möglichen Einnahmeerlöse hingegen, wie beispielsweise bei einem pauschalen 365-Euro-Jahresticket, lehnen wir ab. Wir setzen uns für eine faire Bepreisung der erbrachten Leistungen ein, die sozial verträglich und keine Frage des ökonomischen Status sind. Eine stärkere Internalisierung externer Kosten ist in Betracht zu ziehen.

Logistik

Neben dem Personenverkehr gilt es im Rahmen einer Smart-City-Strategie ebenso die Logistik zu transformieren. Der Boom des E-Commerce, das gesteigerte Anspruchsdenken und Bedürfnis der Kunden, schnellstmöglich beliefert zu werden, lassen den Wirtschaftsverkehr weiterwachsen, der mit rund 19 Prozent der Emissionen in Städten wesentlich zur Umweltverschmutzung beiträgt. Ein Umdenken unter anderem in der Logistik der Paketzulieferung ist unausweichlich. Die Bündelung von Warenströmen auf der Anbieterseite oder durch die Kunden, könnte den Umfang der Belieferungen auf der letzten Meile mindern. Zudem ist der Ausbau der Nachtlogistik erstrebenswert. Hierfür möchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltige, kunden- und umweltfreundliche Logistiklösungen (Green-Logistik) erleichtern.

Smart-City-Rat

Einführung eines bundesweiten Smart-City-Rats, der sich physisch oder virtuell über die aktuellen Entwicklungen im regelmäßigen Abständen austauscht, um einen technischen und strategischen Flickenteppich zu vermeiden und dabei gleichzeitig die Anstrengungen zu bündeln.

Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit

Am 11. September 2021 ist es anderthalb Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 zur globalen Pandemie ausgerufen hat. In der Folge standen Einschränkungen und Verwerfungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenleben, die sich noch vor zwei Jahren niemand vorzustellen vermochte.

18 Monate sind seitdem vergangen, viele Probleme konnten gelöst werden, andere Probleme sind wiederum umso schmerzlicher ins Bewusstsein gerückt.

Durch beispiellose Anstrengungen von Forschung, Wissenschaft und Unternehmen sind wir an einem Punkt, an dem sowohl hochwirksame Impfstoffe, als auch Tests und Schutzmaterial in großem Umfang zur Verfügung stehen. Rund 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind geimpft und das große Ziel der einschränkenden Maßnahmen – der Schutz vulnerabler Gruppen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems – ist im Wesentlichen erfüllt. Das führt die FDP/DVP-Fraktion zum Schluss, dass es umso wichtiger ist, den Blick auf das zu legen, was noch vor uns liegt.

Viele Menschen sind an Covid-19 verstorben, viele trauern um ihre Angehörigen. Bis heute leiden viele Erkrankte an den Folgen ihrer SARS-CoV-2-Infektion. Allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen gilt unser Dank für ihren herausragenden Einsatz. Schmerzlich getroffen wurden viele durch die Folgen der Einschränkungen. Der Blick muss sich nun ganzheitlich auf die Situation richten, wie sie sich aktuell darstellt und wie man die offenbar gewordenen Schwierigkeiten in eine gute Zukunft führen und zielgerichtet Lösungen umsetzen kann.

Für die gewaltigen Schulden etwa. Für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Lernfortschritt sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung erheblich eingeschränkt wurden. Die wirtschaftlichen Existenzen, die gefährdet oder ruiniert wurden. Und nicht zuletzt muss sich der Blick schonungslos auf die Defizite im Management unseres Landes richten, die während der Pandemie insbesondere durch die Überregulierung und die verfehlte Politik der grün-schwarzen Landesregierung so augenfällig wurden.



Wir fordern beherztes Zupacken und ein umfassendes Reformprogramm. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Zukunft zu gestalten.

Die FDP/DVP-Fraktion hat hierfür Handlungsfelder identifiziert, die es anzupacken gilt und in zehn Punkten zusammengefasst. Im Folgenden wird ausgeführt, wie Baden-Württemberg in die post-pandemische Zeit aufbrechen sollte, wie die liberalen Lösungen für Baden-Württemberg für die post-pandemische Zeit aussehen sollen.

Einzelhandel und Innenstädten eine Zukunft geben

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.

Um dies zu verhindern brauchen wir eine kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung und als Ort für Veranstaltungen und Begegnungen gestärkt werden. Dazu gehört die gezielte Ansiedlung von Gastronomie, aber auch von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Die Fußgängerzonen können und müssen mehr sein als „nur“ Einkaufsstraßen. Wichtig dabei ist, Leerstände zu verhindern und Brachflächen zu vermeiden. Neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces können dabei wichtige Funktionen erfüllen. Das Land muss dazu die Kommunen begleiten und unterstützen.

Ebenso fordern wir, dass auch in Pandemiezeiten – vorübergehend und vom Umfang her begrenzt – verkaufsoffene Sonntage möglich sein müssen. Dazu sind eine Aussetzung des Anlassbezugs und die Ausreizung aller rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Mehr zu verkaufsoffenen Sonntagen

Erneuerung der Wirtschaft vorantreiben

Der Veränderungsdruck durch die notwendige Entfossilisierung der Energieerzeugung, und durch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen ist durch Corona noch einmal stärker geworden. Die Bedeutung von neuen Produkten und Geschäftsmodellen hat weiter zugenommen. Solch epochale Verschiebungen werden aber nicht ohne neue Ideen und weitreichende Innovationen gelingen können. Wir müssen daher noch mehr Anreize und Förderungen dazu geben, aber auch das notwendige Umfeld gestalten: Risikobereitschaft muss belohnt werden – eine Aufweichung von Patenten beispielsweise ist der falsche Weg. Investitionen in Innovationen und Entwicklung sollten ausgeweitet werden – zielgerichtete Förderungen und steuerliche Berücksichtigung können hier wichtige Zeichen sein. Aber auch Grundlagenforschung und ein besserer Transfer von Forschungsinstituten und Hochschulen in die Unternehmen müssen gewährleistet sein – notwendige Strukturen gilt es zu stärken. Und wir müssen das Mindset in Richtung Fortschritt ändern: Dazu gehört eine stärkere Technologiebegeisterung, aber auch die Vermittlung von Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit an Schulen und Hochschulen. Die berufliche Bildung muss modernisiert und attraktiver gemacht werden. Dazu gehört eine echte Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen, aber auch die Erschließung neuer Zielgruppen, bspw. Personen mit Migrationshintergrund. Denn neue Ideen entstehen in den Köpfen!

Wir fordern ein sofortiges Belastungsmoratorium für die Wirtschaft! Corona hat schon zu viel zu großen Verwerfungen geführt, sodass es keine weiteren Auflagen und Kostensteigerungen geben darf. Das Lieferkettengesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf Bundesebene sind daher das falsche Signal. Auf Landesebene brauchen wir eine Abschaffung des Tariftreue- sowie des Bildungszeitgesetzes. Ebenso brauchen wir endlich einen kraftvollen Bürokratieabbau. Die schwammigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung lassen hier fehlende Ambitionen befürchten. Dabei ist Bürokratieabbau gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen die sinnvollste Fördermöglichkeit für die Wirtschaft.

Ein besonders bürokratisches Feld sind die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen des Arbeitsschutzes. Sie schränken sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig ein und konterkarieren moderne Regelungen zu HomeOffice, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und digitalem Arbeiten. Daher brauchen wir eine Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Ebenso ist die 11-Stunden-Pausenregelung heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dabei geht es keineswegs darum, die Arbeitszeit zu verlängern. Nur bei der Frage, wann und wie lange am Stück gearbeitet werden darf, sollten Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum für individuelle Lösungen erhalten. Dazu gilt es, Homeoffice zu fördern und wo immer möglich großzügig umzusetzen – die letztendliche Entscheidung muss aber bei den Betrieben gefällt werden, eine staatliche Pflicht ist eine unnötige Einmischung in die unternehmerische Freiheit.

Entfesselungspakete

Wir brauchen umfassende Entfesselungspakete, um unseren Unternehmen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Der FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen demonstriert eindrucksvoll, was hier möglich ist.

Chancen für die Klimapolitik

Wie lange die Wirtschaft braucht, um sich von der Corona-Krise zu erholen, ist heute noch nicht absehbar. Sie wird sich aber wahrscheinlich schneller erholen als das Klima.

Deshalb müssen wir umdenken und die Corona-Krise als Chance für eine Klimapolitik nutzen, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten sind. Aus unserer Sicht bedeutet das aber, dass wir neue Wege gehen müssen, um eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Dazu braucht es mehr Freiheit, statt immer neuer Verbote und Regulierungen wie die Solarpflicht oder den forcierten Ausbau der Windkraft an Standorten, die hierfür nicht ideal sind.

Wir wollen Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verzahnen, indem wir das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppeln und technologieoffen denken.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für ein klares Klimaschutzkonzept stark, das den Ausstoß von CO2 begrenzt und gleichzeitig die Freiheit schafft, um durch Innovationen möglichst effizient CO2 zu vermeiden, zu nutzen oder zu speichern. Welche Lösung aber die beste ist, darüber soll der Wettbewerb der Ideen entscheiden.

Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzepts steht der EU-Emissionshandel. Wir sind überzeugt, dass er der wirksamste Klimaschützer ist. Deshalb fordern wir dessen Ausweitung von den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf alle anderen Wirtschaftszweige.

Mit synthetischen Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, ist CO2-neutraler Verkehr ohne ein Verbot des Verbrennungsmotors möglich. Es ist kaum vorstellbar, dass in naher Zukunft in allen Ländern eine Elektro-Ladeinfrastruktur entsteht, schon aus diesem Grunde brauchen wir eine echte Technologieoffenheit. Auch zahlreiche Industrieprozesse können schon heute weitestgehend treibhausgasneutral erfolgen.

Indem wir Wasserstoff marktfähig machen, schaffen wir alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Doch wir brauchen nicht nur wirksame Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine klare Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Die aktuellen Extremwetterereignisse zeigen deutlich, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: wir dürfen in Zukunft keine Idee, keine Technik und keine Branche von vornherein aufs Abstellgleis schieben. Durch reine Regulatorik oder ideologische Scheuklappen wird sich auch die Forschung und Entwicklung nur noch auf die eine gewünschten Technologien richten. Die Folge ist eine unnötige ökonomische wie technologische Verengung, die wesentliche Innovationspotentiale von vornherein ausschließt.

Technologien entwickeln sich heute so schnell weiter, dass eine regulierende Instanz ohnehin gar keine Chance hat, diese innerhalb kürzester Zeiträume zu bewerten. Wenn wir im Jahr 1990 nur über Technologien nachgedacht hätten, die wir damals kannten, hätten wir nie ein Smartphone entwickeln können oder ein mobiles Internet. Auch die Corona-Pandemie und die Entwicklung der Impfstoffe haben klar gezeigt, dass uns nur die Offenheit für neue wissenschaftliche Methoden weiterbringt. Dies gilt auch für den Klimawandel.

Wenn wir das Klima schützen und unser Leben an den Klimawandel anpassen wollen, müssen wir bei allen Maßnahmen technologieoffen bleiben und auf marktwirtschaftliche Mechanismen vertrauen.

Wir sind überzeugt: All diese Herausforderungen können wir nur meistern, wenn wir die Innovationskraft unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts Baden-Württemberg stärken. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften.

Wir setzen uns für eine Klimapolitik ein, die unsere Wirtschaft nicht schwächt, sondern die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringt. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.

Pläne, wie die der grün-schwarzen Landesregierung jedes noch so kleine Dorf von 5 Uhr in der Früh bis 24 Uhr in der Nacht an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden und die Kosten dafür über eine neue kommunale Steuer beim Bürger abzuladen, wollen wir verhindern. Es bringt weder dem Klima etwas, wenn leere Busse durch die Gegend fahren, noch ist es tolerabel, dass diese Ressourcenverschwendung auch noch auf den Geldbeutel der Bürger abgewälzt wird. Die Mobilität muss individuell, passgenau, klimafreundlich und jedes Verkehrsmittel inkludierend gestaltet werden. Das hat nicht zuletzt die Pandemie bewiesen.

Gesundheitswesen verbessern

Die FDP/DVP-Fraktion dankt allen im Gesundheitswesen und in der Pflege Tätigen für Ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie. Im Hinblick auf die angekündigte Enquete-Kommission des Landtags werden wir Freien Demokraten konsequent darauf achten, dass das Management der Landesregierung aufgearbeitet wird und sachgerechte und vor allem wirksame Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Aufbau von Notfallreserven und Notfallkapazitäten unerlässlich.

Zudem ist ein leistungsfähiger und moderner öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bei der Infektionsbekämpfung unverzichtbar. Wir setzen auf eine zeitnahe und umfassende Digitalisierung. Das Projekt „Digitaler ÖGD 2030“ des grünen Sozialministers ist uns mit einem Zeithorizont von neun Jahren entschieden zu unambitioniert.  Insgesamt braucht es ein Gesamtprogramm zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dieser muss für Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität zulegen. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und ÖGD.

Für diese Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die ärztliche Versorgung in der gesamten Fläche des Landes sichergestellt ist. Dies kann aus der FDP/DVP-Fraktion nur gelingen, wenn die Attraktivität des Berufs Ärztin bzw. Arzt wieder hergestellt wird. Leitbild ist die niedergelassene freiberufliche Tätigkeit, die um passgenaue Formen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt wird. Es geht aber auch um Mehr und um ganz Grundsätzliches: Nahezu jeder teilt die Feststellung, dass unser Gesundheitssystem mit an der Weltspitze steht. Dies liegt nicht nur an einem hoch leistungsfähigen System der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in allen Fachrichtungen und einer vielfältigen Krankenhauslandschaft mit öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Mit ein Hauptgrund ist das bestehende System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir haben große Sorge, dass die Diskussion um eine so genannte Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger in einem System zusammengefasst würden, den hohen Qualitätsstand gefährdet. Denn heute ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv sein muss, damit die Menschen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei ihr freiwillig versichert bleiben. Gäbe es nur noch ein System oder gar nur eine Einheitsversicherung, fehlt der Systemwettbewerb, der für Innovationen und positive Impulse sorgt. Der Blick in andere Länder, die einen solchen Weg gegangen sind, zeigt, dass nichts besser, dafür vieles schlechter geworden ist. Deshalb treten wir mit Nachdruck dafür ein, die bisher wettbewerbliche und erfolgreiche Struktur zu erhalten.



Hier geht es zu unserer #GesundheitsWoche

Darüber hinaus gilt es, die Attraktivität für Heilmittelerbringer zu verbessern, dazu gehört auch die vollständige Schulgeldfreiheit. Und nicht vergessen wollen wir die enormen Herausforderungen der Pflege.

Krisensichere Bildung

Für uns Freie Demokraten war und ist die weltbeste Bildung der Maßstab unseres Handelns. Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung des ausdifferenzierten und leistungsorientierten Schulsystems im Land. Dieser bildungspolitische Kompass führt auch durch globale Krisen, wie die Corona-Pandemie, wenn man ihn um eine Bildungsgarantie ergänzt. Denn die Einschränkungen zum Infektionsschutz haben den Schulbetrieb stark beeinträchtigt, haben zu erheblichen Lernrückständen geführt und bestehende Defizite bei der Digitalisierung verdeutlicht. Der unstete Wechsel von Fern- und Wechselunterricht neben dem didaktisch gebotenen Präsenzunterricht hat Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen gleichermaßen stark herausgefordert. Es wurde deutlich, dass wir die Schulen krisensicher machen müssen in dem Sinne, dass der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich bleibt. Erst dann können Eltern abseits von Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen und auch verlässlich und flexibel planen ohne die Sorge, dass kurzfristige Schulschließungen drohen könnten.

Als Lehre aus der Krise bleibt auch ein Fokus auf den digitalen Unterrichtselementen. Diese können und müssen auch in Zukunft den Unterricht sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Die Digitalisierung der Schulen im Land folgt keinem Selbstzweck, sie ist kein „nice-to-have“, sondern für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots und des Bildungsstandortes Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Während der Pandemie wurden gerade im Bereich der Digitalisierung zahlreiche Defizite deutlich. Diese kraftvoll, engagiert und mit den dringend notwendigen Investitionen anzugehen, ist das Gebot der Stunde.

Noch immer verfügen viele Schulen nicht über einen Breitbandanschluss – zuletzt lag Baden-Württemberg auf einem beschämenden vorletzten Platz im Bundesvergleich. In den zurückliegenden zehn Jahren grün-geführter Landesregierungen ist es nicht gelungen, diesem Malus abzuhelfen. Wir treten ein für kraftvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur, die eine leistungsfähige Internetanbindung im ganzen Land ermöglicht. Mit diesem unabdingbaren Schritt zur digitalen Schule muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Schulen über ein WLAN verfügen, das allen Beteiligten eine mobile Datenverbindung eröffnet. Vor allem die Ausstattung aller Bildungsbeteiligten mit mobilen Endgeräten muss schließlich gelingen. Die Programme des Bundes, wie das Sofortausstattungsprogramm oder der Digitalpakt, wirken nur zögerlich und werden perspektivisch nicht ausreichen. Aus unserer Sicht muss die Digitalisierung unserer Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe betrachtet werden, in der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen. Hierfür brauchen wir einen Digitalpakt 2.0, um Schritt für Schritt eine Komplettausstattung mit mobilen Endgeräten an allen Schulen inklusive adäquater IT-Betreuung zu erreichen. Dieser Anspruch muss für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte gelten, die noch viel zu oft mit privaten Endgeräten und privaten E-Mail-Programmen und -adressen die bestehenden Lücken füllen.

Das Desaster der Bildungsplattform Ella ist noch immer nicht überwunden und es fehlt weiterhin ein zuverlässiges und funktionales Angebot für alle Schulen gleichermaßen. Die Zweifel des Landesdatenschutzbeauftragten am Datenschutz für Lehrer, Schüler und Eltern bei der Ausgestaltung der Bildungsplattform und der Nutzung von Microsoft 365 gilt es ernst zu nehmen. Daher bedarf es einer Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen des Kultusministeriums, aus denen die Schulen passende Angebote auswählen können. Da jedoch nicht nur zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, sondern auch viele Schulträger und Schulen, wie etwa die beruflichen Schulen, auf die bekannte Software von Microsoft setzen, sollten – idealerweise auf Bundes- oder gar EU-Ebene – Verhandlungen für eine datenschutzkonforme Microsoft-Lösung geführt werden.

Neben schlüssigen Konzepten für die Ausstattung mit Hard- und Software müssen qualitativ und quantitativ ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema „Digitales Unterrichten“ geschaffen werden. Wir wollen den Schulen zudem ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, das Mittel für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte umfasst. Die daraus vermittelte Flexibilität und Freiheit der Schulen bei der Ausgestaltung der digitalen Angebote kann zum Innovationsmotor werden und schafft auch Potentiale für die Zusammenarbeit über Klassen- und Schulgrenzen hinweg, beispielsweise um seltenere oder spezialisierte Fächer anbieten zu können.

Die bundesweite COPSY-Studie zeigt uns schließlich auf, dass die Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt sowie das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erleben die Belastungen der Pandemie als besonders stark und es wird erkennbar, dass die Bildungsgerechtigkeit während der Lockdowns stark gelitten hat. Auch durch den schlechteren Zugang zu schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten und die gewachsene Bedeutung des familiären Umfelds beim Distanzlernen sind Defizite entstanden. Angesichts dieser aktuellen Situation muss die Stärkung der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gelingen. Die vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dringend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Angebote der Sommerschulen erwiesen sich als unzureichend und haben viele Schülerinnen und Schüler, die eine gezielte Förderung benötigt hätten, letztlich nicht erreicht.

Deshalb treten wir ein für den engagierten Abbau der durch die Pandemie entstandenen Lernlücken. Eine landesweite Lernstandserhebung nach standardisierten Kriterien vermittelt den Schulen, den Schulträgern, aber auch dem Kultusministerium und der Politik ein authentisches Bild der bestehenden Lerndefizite, denen es abzuhelfen gilt. Die Schulleitungen, die sich als Krisenmanager an vorderster Front während der Pandemie bewährt haben, müssen zügig und nachhaltig entlastet werden, um ihren administrativen Aufgaben besser nachkommen zu können. Das Referendariat muss um die Zeit der Sommerferien verlängert und den Schulen ausreichende Mittel für Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit zu beenden. Denn es müssen Tausende zusätzliche Unterstützer im Bildungsumfeld gewonnen werden, die das bestehende Angebot ergänzen können. Zu den zusätzlichen Unterstützern zählen etwa Lehramtsstudierende, Referendare und Pensionäre, aber auch Quereinsteiger, die es pädagogisch nachzuqualifizieren gilt. Es schlummern beträchtliche Potentiale in beruflich Vorgebildeten, die beispielsweise das Ganztagesangebot erweitern können.

Gleichzeitig ist klar, dass man tägliche Unterrichtszeit nicht beliebig steigern kann, auch nicht zum Schließen der Lernlücken. Vielmehr muss auch der Raum für Freizeit und soziale Kontakte geschaffen werden, die während der Pandemie deutlich zu kurz gekommen sind. Auch schulische und außerschulische Vereins- und Sportangebote müssen wieder in vollem Umfang möglich werden, denn die Corona-Pandemie hat vielfach zu Bewegungsmangel geführt. Um diese notwendigen Freiräume in den zumeist engen Stundentafeln der Schüler unterzubringen, müssen beispielsweise die Möglichkeiten des neunjährigen Abiturs auf breiter Basis eröffnet werden. Wer optional auf G9 wechseln möchte, dem sollte dies auch überall im Land ermöglicht werden. Sonst wird aus dem bestehenden G8 aufgrund des Unterrichtsausfalls durch die Pandemie ein faktisches G7.


Derartige passgenaue Angebote können entstehen, wenn wir die Schulen nicht einer immer zentralistischeren Steuerung unterwerfen, sondern diesen weitere Freiheiten an die Hand geben. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass man vor Ort in den Schulen am besten weiß, wie die Schulentwicklung entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten gelingen kann. Für uns gilt es daher, konsequent die organisatorische und finanzielle Autonomie der Schulen zu stärken und das ausdifferenzierte und leistungsorientierte Schulsystem zu erhalten.

Bürgerrechte stärken

Seit nunmehr 1 ½ Jahren sind die Grundrechte stark eingeschränkt. Noch immer ist nicht absehbar, wie und bis wann die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Im Gegenteil erleben wir gerade aktuell mit der Einführung der 2G-Regel, wie noch für viele Monate Teile der Gesellschaft vom öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Die früheren Beteuerungen von Bundes- und Landesregierung, wonach alle Grundrechtseingriffe beendet werden, sobald jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird, wurden umfänglich einkassiert. Diese Politik verspielt das Vertrauen der Menschen und verstärkt die Gräben in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Pandemiebekämpfung, aber die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.

Die FDP hat sich während der Pandemie als kritisch-konstruktive Stimme der Vernunft gezeigt. Wir haben nie das Virus und seine Gefährlichkeit geleugnet. Wir haben immer für die Impfung geworben. Und wir haben solche Maßnahmen, die wirklich für den effektiven Pandemieschutz erforderlich sind, mitgetragen. Wir Freien Demokraten haben zugleich aber immer darauf gedrungen, dass Maßnahmen erforderlich und geeignet sein müssen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Viele unserer Forderungen, wie die Verwendung von FFP2-Masken oder der Einsatz von Luftfiltern an den Schulen, haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Es wäre für die Pandemiebekämpfung gut gewesen, wenn sich Bundes- und Landesregierung solchen vernünftigen Forderungen zu Beginn nicht verschlossen hätten.

Ob skurrile, dem Infektionsschutz zuwiderlaufende Regelungen wie die 800-Quadratmeter-Regel, unerlaubte Bewegung an der frischen Luft oder die Frage weshalb ein Discounter Blumen verkaufen darf, ein Gartencenter mit Außenbereich aber nicht; die Pandemie hat gezeigt: Nicht die Wahrnehmung der Freiheitsrechte, sondern vielmehr die Einschränkung der Grundrechte bedürfen einer klaren Begründung! Viele Grundrechtseingriffe, die nicht verhältnismäßig waren, wurden im Laufe der Pandemie durch die Gerichte aufgehoben. Für uns Freie Demokraten zeigt sich hier ganz besonders der Wert des Rechtsstaats. Wir wollen daher unsere unabhängige Justiz auch in Zukunft weiter stärken.

Auch und gerade in Zeiten des Notstands muss zudem gewährleistet sein, dass die Parlamente als gesetzgebende, direkt vom Volk legitimierte Gewalt, ihre Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion ausüben können. Wir Freie Demokraten treten für die unbedingte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein. Eine Impfpflicht lehnen wir ab, setzen uns aber dafür ein, die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. Mit Sorge sehen wir aber politische Initiativen, einen faktischen Impfzwang zu schaffen.

Den Staat dort stärken, wo er stark sein muss

Die Freien Demokraten treten für einen Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und der in den Feldern und Situationen gut agieren und reagieren kann, wo man ihn benötigt. Der von uns angestrebte Bürokratieabbau soll nicht nur Innovationsgeist, das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entfesseln, sie dient gleichermaßen dazu, Kapazitäten in den Verwaltungen und dem öffentlichen Dienst freizumachen. Statt die Einhaltungen von Verordnungen zu überdachten Fahrradstellplätzen zu überwachen, sollten Kapazitäten aufgebaut werden, die das Funktionieren kritischer Infrastruktur in verschiedenen Ausnahmeszenarien sicherstellen.

Wir Freien Demokraten stehen zu unserer Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst. Wir lehnen daher das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst ab. Denn dabei handelt es sich um ein kollektives Misstrauensvotum von Grünen und CDU gegenüber allen Polizisten, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und vielen anderen öffentlichen Bediensteten im Land. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist völlig überflüssig und schürt nur weitere Vorurteile gegenüber unserer Polizei. Im Rettungsdienst brauchen wir endlich eine Vernetzung von Leitstellen untereinander. Und die Landesregierung muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen auch die Behandlungsmethoden anwenden dürfen, die sie zuvor in ihrer Ausbildung gelernt haben.

Ob eine neue Pandemie kommt, uns verheerender Starkregen trifft, ein Blackout die Stromnetze lahm legt, oder ein Cyberangriff kritische Infrastrukturen angreift. Der Staat muss dort stark sein, wo er benötigt wird. Wir finden: Anstelle einer Inflation an Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie einem neuen Tiny-House-Ministerium samt zusätzlicher hochbezahlter Personalstellen wären mehr Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrer angebracht. Synergien mit nichtstaatlichen Akteuren oder der Wirtschaft wie sie bspw. durch ein Impfterminmanagement durch die Krankenkassen statt in einem durch das Gesundheitsministerium von Minister Lucha desaströs gehandhabten Vergabesystem möglich gewesen wären, müssen im Sinne der Bürgerschaft durchdacht und geplant werden. Stresstests für potenzielle Bedrohungen müssen her und die Schlussfolgerungen daraus konsequent umgesetzt werden.

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, unnötige Wegstrecken vermeiden zu können, indem digitale Möglichkeiten geschaffen und ausgeweitet werden. Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der digitalen Technologien ist ein flächendeckender gigabitfähiger Glasfaserausbau, sowie die Verfügbarkeit des 5G-Mobilfunkstandards. Dazu braucht es gezielte Ausbauförderung und nachfrageorientierte Konzepte, wie steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu fördern.

Auch im Mobilfunk müssen die „weißen Flecken“ endlich geschlossen werden, denn der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion. Die Schaffung von geeigneten Förderrichtlinien, ist daher genauso erforderlich, wie geeignete Maßnahmen, um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und für mehr Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekte in den Kommunen zu schaffen. Dabei müssen auch technische Möglichkeiten wie Smart-Poles zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten genutzt werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck und mehr als nur die Infrastruktur; kein Lebensbereich wird ausgelassen. Für uns bedeutet das, dass Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgern und Unternehmen bspw. durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Jeder Behördengang muss digital medienbruchfrei von zuhause aus erledigt werden können. Dabei müssen die Verwaltungsleistungen anwenderorientiert ausgestaltet und flächendeckend einheitlich bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip muss zum Standard werden, sodass Behörden auf bereits erhobene Daten der Bürger auf deren Wunsch zugreifen können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Datenschutz und Datenhoheit der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt bleiben.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik

Wir brauchen auf Bundessebene die Befreiung der Bürgerinnen und Bürger von der fesselnden Steuer- und Abgabenpolitik. Keinesfalls dürfen hier die Bürgerinnen und Bürger mehrbelastet werden, die Finanzierungslücken des Staats dürfen nicht über Steuererhöhungen gedeckt werden. Wir brauchen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine weitere Entlastung der Mitte. Allerdings setzen wir uns weiter für eine gerechte Besteuerung ein; große Weltkonzerne, die hier keine Steuern zahlen, delegitimieren das ganze System. Großen Akteuren mit Gewinnverlagerungen ins steuergünstigere Ausland müssen diese Möglichkeiten verbaut werden.

Zudem wird Bauen immer teurer, und damit Wohnen auch. Nicht nur die Rohstoffkrise und das fehlende Bauland, auch die immer mehr werdenden Vorschriften der Landesbauordnung sorgen für Mehrkosten. Wir wollen hier gegensteuern, aber auch die Kosten des Wohnerwerbs reduzieren in dem wir den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken und uns auf Bundesebene für einen Freibetrag bei Erwerb von Wohneigentum einsetzen.


Wir kritisieren nachdrücklich die Selbstbedienung der grün-schwarzen Koalition, die sich ihre selbstgemachten Haushaltslöcher mit Corona-Schulden zuschüttet, obwohl sie auf riesigen Reserven und ausreichend Überschüssen sitzt. Die Landesregierung betrachtet aus Haushaltssicht die Pandemie als Betriebsunfall, der keine Auswirkungen auf die normale, mühsam verhandelte Koalitionsbalance haben darf. Daher will sie alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf Pump finanzieren, ohne an irgendeiner Stelle zu sparen. Die Sparziele des Finanzministers sind sehr enttäuschend.

Wir sagen, alle Programme und Finanzierungen müssen auf den Prüfstand. Die Zeiten von Wünsch-Dir-was-Projekten der Ministerien ist vorbei. Wir wollen eine kritische Betrachtung der seitherigen Politik – nicht mit dem Rasenmäher, aber mit dem Rotstift – um Freiräume für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken

Für den Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg ist es – mit den richtigen Weichenstellungen für die Hochschulen und die Unternehmen im Land – möglich, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Die Bedeutung von exzellenter und anwendungsnaher Forschung und Innovation hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Es galt, schnell Mittel und Wege zu finden, um sich dem Virus zu erwehren. Ohne Impfstoffe, Teststrategien und auch technische Hilfen zum Infektionsschutz wären wir heute der Pandemie noch immer so ausgeliefert wie zu ihrem Beginn. Wir wollen deshalb Baden-Württemberg als Forschungsstandort und als Standort für Unternehmen noch attraktiver machen, unsere Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter stärken und ihnen mehr Freiräume einräumen.

Die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ist geprägt von Reglementierung, einengenden Forschungsschranken und mangelnder Flexibilität beim Mitteleinsatz. Den leistungsstarken und innovationsgeneigten Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis wollen wir wieder stärken und von Limitationen befreien.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Auch darüber hinaus muss die Hochschulautonomie wieder gestärkt werden. Außer Zweifel steht für uns das Festhalten an der bewährten und verlässlichen Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge. Wir wollen aber auch den zuletzt stark erweiterten Aufgabenkanon der Hochschulen auf den Prüfstand stellen und sodann verbleibende Pflichtaufgaben stärker personell untermauern. Dabei muss der akademische Mittelbau bei den anwendungsnah forschenden Hochschulen gestärkt werden und die Experimentierklausel beim Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich mit Leben gefüllt werden.

Überbordende Bürokratie, Dokumentationspflichten und Antragserfordernisse müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen eine unbürokratische Forschungsförderung, die technologieoffen und ideologiefrei ist und nicht nur auf einzelne Leuchttürme setzt, sondern die herausragende Forschungsleistung landesweit fordert und fördert. Die Widrigkeiten des EU-Mehrwertsteuerrechts bedrohen die konstruktiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit einer attraktiven steuerlichen Forschungsförderung muss es für innovationsfreundliche Unternehmen wieder attraktiver werden, in FuE zu investieren. Mit einer Stärkung der Förderung über Innovationsgutscheine und der Unterstützung von Start-Ups, auch im hochschulischen Kontext, wollen wir einen Impuls für Innovationen ermöglichen.

Zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Die Folgen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Klimawandels und der Wandel der Rahmenbedingungen durch den Handel und die Gesellschaft stellen die rund 39.100 landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nie dagewesene Herausforderungen. Verschärft wird diese Situation durch das teilweise ideologiegetriebene Handeln der Landes- und Bundesregierung.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg stark. Wir sind der Überzeugung, Landwirtschaft kann Hand in Hand mit Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen. Dabei vertrauen wir auf die die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Land- und Forstwirte.

Die einseitige staatliche Bevorzugung des Ökolandbaus lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung nur dann nachhaltig und zukunftssicher gestalten können, wenn wir die positiven Eigenschaften beider Anbauformen fördern. Dazu setzen wir uns auch in Sachen Pflanzenschutz für eine solide Strategie ein, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so ausbalanciert, dass sie realistisch ist und eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht. Dazu müssen wir auch die Chancen der digital gestützten Präzisionslandwirtschaft viel mehr nutzen. Der Weg zu mehr Tierwohl muss wettbewerbsgerecht und europäisch erfolgen. Mit einer europaweiten Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung würden Millionen Tiere profitieren und es gäbe endlich einen fairen Wettbewerb zwischen den Landwirten aus Baden-Württemberg und ihren europäischen Kollegen. Ein solches Label muss verbunden sein mit der Abschaffung bürokratischer bau- und umweltrechtlicher Hürden für Stallumbauten.

Wir wollen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Agrarsubventionen, öffentlichen Ad-hoc-Zahlungen oder Unwetterbeihilfen wirtschaften können. Wir halten deshalb auch an unserer Forderung einer Bundesratsinitiative für eine steuermindernde Risikoausgleichsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft fest.

Die regionalen Strukturen der Lebensmittelerzeugung wollen wir stärken und die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine bessere Vermarktung ihrer hochwertigen regionalen Produkte unterstützen. Dies trägt auch zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei und zugleich betreiben wir damit wirksamen Klimaschutz. Wir unterstützen Initiativen, wenn beispielsweise Betriebskantinen auf regionale Produkte umstellen.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Land- und Forstwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die Forschung und Züchtung klimaresilienter Pflanzen und Baumarten ideologiefrei voranzubringen und auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken zu setzen. Doch genauso, wie die Land- und Forstwirtschaft vom Klimawandel betroffen ist, ist sie nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion auch der Klimaschützer Nummer Eins. Wälder und Böden binden enorme Mengen an CO2. Mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie kann die Land- und Forstwirtschat einen Beitrag zum Ersatz fossiler Energieträger leisten. Deshalb setzen wir auf den produktionsintegrierten Naturschutz, anstatt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen. Wer zum Beispiel immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: Die Land- und Forstwirtschaft kann gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Was wir brauchen ist ein Neustart in der Agrarpolitik. Sie muss sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einsetzen.

Unsere Ideen zum Downloaden

Kritik des Rechnungshofs an der Digitalisierungsstrategie bestärkt Haltung der FDP/DVP Fraktion


Zur Kritik des Rechnungshofs Baden-Württemberg in seiner Denkschrift 2021 an der Grundkonzeption der Digitalisierungsstrategie des Landes digital@bw, sagt Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Der Rechnungshof hat völlig recht, wenn er jetzt offenlegt, dass die Digitalisierungsstrategie von Grün-Schwarz in Wahrheit keine Strategie ist. Laut Rechnungshof bestehe digital@bw aus einer losen Sammlung von Fördermaßnahmen, die keine messbaren Ziele verfolgen und nicht einmal einheitlich in einem Ministerium gesteuert und überwacht werden. Er moniert, dass die Strategie seit 2017 weder evaluiert noch weiterentwickelt wurde. Und das, obwohl die Entwicklungen der Digitalisierung unaufhaltsam mit hoher Geschwindigkeit voranschreiten. Wenn nach fünf Jahren digitale Endgeräte schon völlig veraltet sind, ist das bei einer Digitalstrategie auch so. Digitalisierung muss über alle Ressorts hinweg gedacht werden. Die bisherige Haltung der FDP/DVP Fraktion wird durch die Rechnungshof-Kritik bestärkt.

Der Wildwuchs an Förderprogrammen führt zu Doppelstrukturen und verhindert eine klare Bestimmung des Erfolgs. Das Desaster um ella@bw, die fragwürdige Einführung der Luca-App und das Zurückrudern beim Einführungsdatum der E-Akte sind nur die prominentesten Beispiele. Die Probleme in der Digitalisierung des Landes konzeptlos mit Geld zuzuschütten ist weder finanzpolitisch sinnvoll noch lässt sich das eine vernünftige Strategie nennen. Die notwendigen Fördergelder müssen zielgerichtet eingesetzt und zentral koordiniert werden. Baden-Württemberg braucht eine Digitalisierungsstrategie, die den Namen auch verdient hat, damit unsere Zukunft nicht verspielt wird. Baden-Württemberg ist in Deutschland auf einem der hinteren Ränge, wobei Deutschland schon auf den hinteren Plätzen ist. Darum braucht es ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, das für klare Zuständigkeiten und die richtige Priorisierung sorgt, sowie eine Digitalisierungsoffensive. Die transparente Übersicht über den tatsächlichen Stand könnte durch ein speziell auf das Land zugeschnittenen Digitalisierungs-Index in der Tat weit nach vorne gebracht werden. Grün-Schwarz sollte sich die Empfehlungen des Rechnungshofs zu Herzen nehmen!“

Bildungspolitik der grün-schwarzen Landesregierung ist eher Mittelmaß im Bundesvergleich als bundesweit Vorreiter digitaler Bildung


In der heutigen Debatte im Landtag zum Antrag „Stand der Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts in Baden-Württemberg“ sagte der schulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„In ihrem Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU sich vorgenommen, ´bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung` werden zu wollen. Obwohl es nie verkehrt ist, dass sich eine Regierung ambitionierte Ziele setzt, erscheint dieses hehre Ziel wenig realistisch. Die Landesregierung ist lediglich Vorreiter der Luftnummern. Denn die grün-schwarze Koalition trägt bereits seit über fünf Jahren die Verantwortung für die digitale Bildung und kann im Bundesvergleich wohl kaum überzeugen.

Nicht Vorreiter, sondern Totalausfall lautet der Befund bei der Bildungsplattform Ella. Ein vorletzter Platz bei der Versorgung der Schulen mit Breitbandanschlüssen ist schlicht peinlich. Aber auch die fehlenden Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema ´Digitales Unterrichten` und die mangelhafte Ausstattung mit Hard- und Software vermitteln dem Land wohl kaum eine Vorreiter-Rolle. Noch immer fehlt eine Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen für die Schulen und ein Roll-out des Messenger-Dienstes „Threema“ an die Schülerinnen und Schüler.Die bisherige Bildungspolitik der grün-schwarzen Landesregierung ist eher Mittelmaß im Bundesvergleich. Die Landesregierung verspielt die Bildungschancen unseres Nachwuchses und es fehlen ganz offenbar die Ideen, wie der digitale Unterricht der Zukunft gestaltet werden kann. Dabei hatte die FDP-Fraktion bereits im Jahr 2019 einen schlüssigen Gesetzesentwurf zur digitalen Schule vorgelegt, der die Fragen der technischen Ausstattung der Schulen und deren Finanzierung, der notwendigen Flexibilität beim Mitteleinsatz, aber auch der Fortbildung der Lehrkräfte verlässlich und dauerhaft beantwortet hat.

Wir müssen die Digitalisierung der Schulen endlich als gesamtstaatliche Aufgabe betrachten, bei der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen.“

Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen.


Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt anlässlich des bundesweiten Digitaltags 2021:

„Heute finden eine Vielzahl von Diskussions- und Informationsveranstaltungen, sowie Workshops und andere Initiativen statt, um Digitalthemen für weite Teile der Gesellschaft erlebbar zu machen. Die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft bietet enorme Chancen, deren Ausmaß heute noch gar nicht vollends absehbar sind. Diesen Prozess erfolgreich voranzutreiben und zu nutzen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Gerade in der öffentlichen Verwaltung braucht es die Bereitschaft Prozesse neu zu denken und vor Veränderung nicht zurückzuschrecken. Denn durch digitale und transparente Angebote wird das gegenseitige Verständnis zwischen Bürgern und Staat gefördert und Verwaltungsleistungen werden für den Bürger sichtbarer und schlussendlich stärker in Anspruch genommen. Die FDP/DVP Fraktion strebt eine umfassende Digitalisierungsoffensive für Baden-Württemberg an. Digitale Lösungen stellen nicht zuletzt einen elementaren Bestandteil für den Umwelt- und Klimaschutz dar, indem etwa automatisierte Prozesse in der industriellen Fertigung oder eine smarte Steuerung des Stromverbrauchs ein erhebliches CO2-Einsparpotenzial bieten. Damit solche Technologien flächendeckend einsetzbar werden, braucht es aber eine Gigabit-Infrastruktur, die es in Baden-Württemberg noch längst nicht gibt. Staatliche Förderungen müssen klug und nachfrageorientiert eingesetzt werden, um die Lücken schleunigst zu schließen.“

Kretschmann muss Rahmenbedingungen für zukunftsträchtige Digitalisierung schaffen.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, erklärt zur Vorstellung des ersten Quantencomputers von IBM in Europa, der zukünftig in Baden-Württemberg zu Forschungszwecken aufgestellt ist:

„Die Forschung an einer so zukunftsträchtigen Technologie, wie dem Quantencomputer, ist außerordentlich wichtig. Die extrem hohe Rechenleistung verspricht große Sprünge für die Fortentwicklung von KI-Anwendungen, bei der Verarbeitung und Vernetzung großer Datensätze oder in der Medikamentenforschung. Es freut uns, dass Baden-Württemberg als Standort dafür ausgewählt wurde.

Ministerpräsident Kretschmann und seine Regierung haben keinen Grund, sich auf solchen Unternehmensentscheidungen auszuruhen als wären es eigene Erfolge. Außer großen Versprechungen und ausschweifenden Zukunftsdarstellungen hat sie bislang nicht viel auf den Weg gebracht. In Wahrheit schafft sie nicht einmal genügend Anreize dafür, dass das Land flächendeckend mit 5G oder Glasfasernetz versorgt werden kann. Anstatt sich bei Feierlichkeiten mit fremden Federn zu schmücken, sollte der Ministerpräsident besser an den Rahmenbedingungen und einer ganzheitlichen Digitalisierungsstrategie arbeiten. Andernfalls dauert es nicht mehr lange, bis es überhaupt nichts mehr zu feiern gibt.“

Ambitionen der Kommunen zum Glasfaserausbau dürfen nicht ausgebremst werden.


Medienberichten zufolge (siehe Schwarzwälder Boten Calw vom 08.06.2021) zieht die Landesregierung die sogenannte „Weiße Flecken“-Förderung derzeit teilweise zurück, um Geld einzusparen. Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt dazu:

 

„Die grün-schwarze Koalition hat sich die Digitalisierung groß auf die Fahnen geschrieben. Anstatt aber die dringend erforderlichen Schritte hin zu einer Gigabitabdeckung einzuleiten, wird jetzt offenbar wieder still und heimlich ein Schritt zurückgemacht. Erst ging schon im Frühjahr das Geld für die Kofinanzierung des Landes aus. Die Folge ist, dass Kommunen, die mit einer 90 prozentigen Förderung gerechnet haben, nur die Hälfte ihrer Aufwände vom Bund gefördert bekommen und sich die Projekte nicht mehr leisten können.

 

Es drängt sich der Eindruck auf, die Landesregierung würde jede Chance nutzen, um Förderanträge von interessierten Kommunen zu verhindern. Damit wird ein gefährlicher Rückschritt der Digitalisierung eingeleitet. Es ist ungeheuerlich, dass die Erweiterung der Bundesförderung auf die „grauen Flecken“ mit einer Abdeckung von bis zu 100 Mbit/s, dazu genutzt wird, die Kofinanzierung durch das Land plötzlich auszusetzen. Den Kommunen wird so jegliche Verlässlichkeit in Planung und Umsetzung entzogen. So sind etwa die Bundesfördermittel über 50.000€ für vorbereitende Planungen und Markterkundungsverfahren der Stadt Calw damit ins Leere gelaufen. Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern sieht anders aus. An der digitalen Infrastruktur darf auf keinen Fall gespart werden, sind doch noch hunderte Anträge auf Kofinanzierung offen, die den Bedarf der Kommunen offenbar werden lassen.

Die Landesregierung muss sich zu ihren Plänen in der Breitbandförderung klar bekennen. Wir brauchen eine echte Digitaloffensive und einen Paradigmenwechsel bei der Förderung hin zu einem nachfrageorientierten Förderansatz.“

FDP/DVP Fraktion will Open Data-Gesetz vorlegen.


Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt zur Meldung, wonach die Dateninfrastrukturinitiative Gaia-X weiter Zulauf erfährt und in die Anwendungsphase übergeht:

„Das Ziel ein europäisches Datenökosystem, das einen sicheren und transparenten Datenaustausch zwischen Anwendern und Anbietern aus Organisationen der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens, Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht, ist wichtig und gut. Der Einsatz von Open-Source und offenen Standards schafft Vertrauen und ermöglicht schnellen Fortschritt ohne die Datensicherheit zu vernachlässigen. Der volle Mehrwert kann aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn die öffentliche Hand ihre Datensätze Wirtschaft und Gesellschaft auch frei zur Verfügung stellt, und damit dieses Ökosystem bereichert.

 

Die Landesregierung steht in der Pflicht ihren Beitrag zu einer gelungenen Datenstrategie zu leisten. Es gibt für die baden-württembergische Verwaltung noch immer keine verbindliche Open-Data-Strategie. Dabei sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden muss. Sie sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit, insbesondere auch für die gewerbliche Wirtschaft, einen großen Mehrwert für Innovation und Wertschöpfung bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Über Gaia-X können diese Daten vernetzt werden, für ihre Bereitstellung muss aber die Landesregierung jetzt schleunigst sorgen! Die FDP/DVP Fraktion erarbeitet daher einen Gesetzentwurf, um diesen Missstand zu beheben. “

 

Statt bloßer Versprechen, muss die Landesregierung endlich handeln

Zur Meldung, nach der die Landesregierung den Bürokratieabbau vorantreiben will, und zur Äußerung des Präsidenten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, es bräuchte einen Schub in der Verwaltungsdigitalisierung, erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Ich stimme der Äußerung von Wolfgang Grenke vollumfänglich zu. Wir brauchen eine Digitaloffensive, die von der Landesregierung gestartet wird und in einer vollständigen Verwaltungsdigitalisierung mündet. Jede Kommunalverwaltung muss in die Lage versetzt werden, ihre Leistungen digital und medienbruchfrei anbieten und durchführen zu können. Stift und Papier haben ausgedient. Dazu erforderliche Investitionen stellen sich schlussendlich durch die Gesamtersparnis volkswirtschaftlich als ein echter Gewinn dar. Gerade Bürokratieabbau kostet wenig und ist besonders effektiv. Das bloße Versprechen, Bürokratie abzubauen, reicht aber bei Weitem nicht. Die Landesregierung muss endlich konkret werden und vorlegen, welche Projekte sie im Bereich der Digitalisierung anstoßen will. So müssen beispielsweise Schriftformerfordernisse konsequent und kritisch auf den Prüfstand. Auch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips, wonach Informationen vom Bürger nur einmal an eine Behörde übermittelt werden müssen und danach durch diese auf Wunsch digital an andere Behörden übermittelt wird, muss dringend umgesetzt werden. So würde Unternehmen bei der Antragstellung viel Arbeit und Ärger erspart. Digitale Verwaltung ist eines der besten Instrumente zur Entlastung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Regierung ist es den Bürgern schuldig, jetzt zu handeln. Im Koalitionsvertrag sind aber weiterhin leider nur blumige Versprechen zu finden.“

Vollständige Digitalisierungsoffensive erforderlich

Zur Vorstellung des Digitalisierungsberichtes des Landes durch Innenminister Thomas Strobl erklärt der digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Es genügt nicht zu sagen, dass es an der Regierung liege der Digitalisierung eine Richtung zu geben. Wir brauchen eine Digitaloffensive, die von der Landesregierung gestartet wird. Finanzierungsvorbehalte dürfen nicht als Vorwand für eine weiterhin zögerliche Digitalisierungspolitik herhalten. Gesundheitsämter sind das beste Beispiel für den schlechten Stand bei der Nutzung digitaler Möglichkeiten. Viel zu viele haben zwar die Kontaktnachverfolgungssoftware SORMAS installiert, nutzen sie aber nicht aktiv. Die Kommunen werden bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes im Regen stehen gelassen. Darum wird Baden-Württemberg auch das Ziel aus diesem Gesetz, bis Ende 2022 alle Bürgerdienstleistungen online zur Verfügung zu stellen, verpassen.

Wir leben im Jahr 2021. Der Digitalisierung hätte bereits vor Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten eine Richtung gegeben werden müssen. Das Land hat sich in Sachen Digitalisierung zweifelsohne weiterentwickelt. Ich finde es schwierig, sich mit Fortschritten zu loben, wenn man ganz genau sieht, wie schlecht Baden-Württemberg beispielsweise im Bereich des E-Governments noch unterwegs ist. Zudem genügt es nicht, dass Innenminister Strobl auf die Frage, wieso die Schulen im Ländervergleich hinterherhinken erklärt, dass das Land im Schulbereich lediglich für den Glasfaserausbau zuständig ist. Das Land kann sich hier nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Auch wenn der Glasfaserausbau an Schulen gut voranschreitet, muss man immer noch zwischen einer gelegten und einer genutzten Glasfaserleitung unterscheiden.

Baden-Württemberg muss in Sachen Digitalisierung einiges aufholen. Durch die Ressortverteilung habe ich allerdings wenig Hoffnung, dass der Fortschritt im Digitalbereich in der neuen Legislaturperiode nun wirklich Fahrt aufnimmt.“

 

Anspruch der grün-schwarzen Koalitionäre, „bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung“ werden zu wollen, bleibt frommer Wunsch

Zur heutigen Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten, mit der er aufgrund hoher datenschutzrechtlicher Risiken von der Nutzung von Microsoft Office 365 an Schulen abrät, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Landesdatenschutzbeauftragte bewertet die Risiken beim Einsatz der nun erprobten Microsoft-Dienste im Schulbereich als `inakzeptabel hoch´ und rät davon ab, diese dort zu nutzen. Er empfiehlt ferner, `die im Schulbereich vorhandenen Alternativen weiter zu stärken´, da sonst ein `hohes Risiko der Verletzung von Rechten und Freiheiten betroffener Personen´ bestehe. Diese unverblümte und eindeutige Einschätzung ist alarmierend, gerade mit Blick auf die vielen Schulen, die entsprechende Anwendungen derzeit in Betrieb haben. Die beruflichen Schulen etwa sind aufgrund ihrer Nähe zu den Unternehmen der Privatwirtschaft in besonderem Maße auf Microsoft-Produkte angewiesen. Sie befinden sich in einer ganz besonders misslichen und unbefriedigenden Situation. Auch wenn es mit den Worten des Datenschutzbeauftragten nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint, dass mit den vorhandenen Produkten rechtskonform gearbeitet werden kann, ist nun höchste Eisenbahn bei der Bereitstellung datenschutzkonformer Lösungen geboten. Vom vertraglich vereinbarten Anspruch der grün-schwarzen Koalitionäre, „bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung“ werden zu wollen, sind wir noch Welten entfernt. Im Kultusministerium muss dringend ein gangbarer Weg für alle Schulen gefunden werden, sonst bleibt die Prämisse der neuen Landesregierung nicht nur ein hehres Ziel, sondern ein frommer Wunsch.“

Nico Weinmann

Regelungen des Medienstaatsvertrages müssen auf den Prüfstand

Die Tatsache, dass die ersten Online-Streamer mit besonders großer Reichweite aufgefordert werden, eine Rundfunklizenz zu erwerben und damit einer Zulassung nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrages bedürfen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Im letzten Jahr haben die Landesparlamente einen neuen Medienstaatsvertrag ratifiziert, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Dadurch soll den Anforderungen der digitalen Medien besser Rechnung getragen werden. Das gilt auch für Streamer, die jetzt nicht mehr per se Gefahr laufen, eine Rundfunklizenz zu benötigen. Wenn jetzt Streamer mit mehr als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern aber unmittelbar einer Zulassung bedürfen, sodass sie zusätzlicher Kosten, Regulierung und Aufsicht unterliegen, wirft das Probleme auf, die geklärt werden müssen. Nur weil ein Streamer besonders erfolgreich ist und im Durschnitt mehr als 20.000 Zuschauer hat, sollte das nicht automatisch zu harten Einschnitten durch eine Rundfunklizenz führen. Zumal, wie teilweise bereits praktiziert wird, durch das zusätzliche Streamen von deutlich reichweitenärmeren Wiederholungen, die durchschnittliche Zuschauerzahl reduziert werden kann, sodass diese Zahlen nicht gerade repräsentativ sind.

Die Tatsache, dass Jugendschutzvorgaben offenbar erst bei Überschreiten dieser Marke besonders berücksichtigt werden, macht den Bedarf nach einer Überprüfung der Regelungen des Medienstaatsvertrages auch an dieser Stelle deutlich. Die Vorgaben müssen den individuellen Eigenarten der Plattformen und Inhalte gerecht werden, um nicht zum Hemmschuh der digitalen Medien zu werden. Für uns war von Anfang an klar, dass der neue Medienstaatsvertrag noch nicht perfekt ist. An den Stellen, an denen sich jetzt Problemfelder auftun, muss dann auch entsprechend nachgebessert werden. Wir werden daher die Möglichkeiten für konkrete Anpassungen, die zu einer interessengerechten Lösung führen, in einem Antrag an die Landesregierung thematisieren.“

 

Daniel Karrais

Einheitliche Regelungen für KI als wesentliche Zukunftstechnologie sinnvoll

Zu den geplanten EU-einheitlichen Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und den mangelnden Ambitionen der neuen Landesregierung, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Informationstechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird für Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel spielen. Egal ob autonomes Fahren oder in der Medizintechnik, KI wird in vielen Bereichen unser Leben und Arbeiten bereichern und voranbringen.
Das Vorhaben der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, begrüße ich grundsätzlich. Nur wenn Handhabung und Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind, ist ein Einsatz von KI-Anwendungen in der Breite möglich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass  Forschung und Investitionen nicht durch überbordende Regulierungen verhindert wird. Europa und besonders auch Baden-Württemberg muss Vorreiter im Einsatz neuer Technologie sein und nicht in deren Einschränkung.

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Landesregierung Innovation und Zukunft groß auf die Fahnen geschrieben, daran wird sie sich messen lassen müssen! Für Künstliche Intelligenz findet sie jedoch nicht viel mehr als warme Worte. Innovation durch künstliche Intelligenz erfordert aber Investitionen und Förderung. Start-Ups muss der Einsatz von KI-Anwendungen durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Diese Zukunftstechnologie darf nicht durch falsche Regierungspolitik und Finanzierungsvorbehalte blockiert werden!“

 

Daniel Karrais

Erlass von automatisierten Bescheiden muss volle Transparenz für den Bürger bieten.

 

Zur Forderung der Landesverbände von NABU, Transparency Deutschland und Mehr Demokratie, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Daten und Informationen sind der entscheidende Rohstoff des 21. Jahrhunderts, dessen Wert sich kontinuierlich potenziert. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns, liefert Impulse für wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen und eröffnet neue Möglichkeiten der digitalen Teilhabe und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Hier fordern wir einen deutlichen Fortschritt der Landesregierung in der kommenden Legislaturperiode.

Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass der Erlass von automatisierten Bescheiden volle Transparenz für den Bürger bietet. Außerdem sollen die Mitarbeiter der Behörden entlastet werden, indem gleich gelagerte Fälle mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens entschieden werden können. Daher müssen der verwendete Algorithmus und die Entscheidungskriterien für den Betroffenen offengelegt werden. Automatisierte Entscheidungsfindungen müssen nachvollziehbar sein. Außerdem wollen wir, dass jeder Antragsteller das Recht auf eine Überprüfung einer automatisierten Entscheidung durch eine Person hat. Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Verwaltungsleistungen und die Verwaltung allgemein. Sie ist damit auch eine Stärkung der Demokratie. Auch das Informationsfreiheitsgesetz muss den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden.“

 

Aktion Funkloch des Monats: Baden-Württemberg hat enormen Ausbaubedarf bei digitaler Infrastruktur

Wir haben die Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ abgeschlossen. Symbolisch haben wir dabei eine Karte mit fast 200 gemeldeten Mobilfunklöchern an die Landesregierung übergeben und so auf das lückenhafte Netz in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht.

Hintergrund der Aktion „Mobilfunkloch des Monats“ waren mehrere Ankündigungen der Landesregierung, mehr für den Ausbau des Mobilfunknetzes tun zu wollen. So hat sie beispielsweise im April 2019 eine „Task Force Mobilfunk“ im Wirtschaftsministerium eingerichtet oder im Juni 2020 angekündigt, dass in Baden-Württemberg durch das Mobilfunkförderprogramm des Bundes mindestens 500 neue Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.

Mit unserer Aktion wollten wir überprüfen, inwiefern diese Aktivitäten Wirkung zeigen und wie viele Mobilfunklöcher es in Baden-Württemberg gibt. Dazu haben wir die Bürger ein halbes Jahr lang gebeten, Mobilfunklöcher zu melden, um daran die Politik der Landesregierung messen zu können.

Auf dieser interaktiven Karte findet Ihr alle von Euch gemeldeten Funklöcher.

Gabriele Reich-Gutjahr, mobilfunkpolitische Sprecherin

„Fast 200 Mobilfunklöcher – allein unser bescheidener Aufruf übers Internet hat enorme Lücken bei der Netzabdeckung in Baden-Württemberg zu Tage gebracht. Mobilfunk ist einer der entscheidenden Standortfaktoren für  die Wirtschaft, aber auch für Verkehr, Landwirtschaft, Freizeit oder bei Notfällen von entscheidender Bedeutung. Die Landesregierung muss hier endlich schneller handeln: Ihre Initiativen wie die Task Force Mobilfunk, die Kampagne „Mobilfunk und 5G“ oder Ihre Ankündigung, das Bundesmobilfunkprogramm für Baden-Württemberg zu nutzen, dauern alle viel zu lange. Wir brauchen viel mehr Tempo beim Ausbau unserer Infrastruktur!“

Gabriele Reich-Gutjahr
Daniel Karrais

Daniel Karrais, Sprecher für Digitalpolitik und Breitband

„Mobilfunk und Breitband müssen gemeinsam gedacht werden! Ohne schnelle Leitungen wird es nämlich auch keinen schnellen Funk geben. Die Verteilung der Themen Mobilfunk und Breitband auf zwei verschiedene Ministerien ist daher symptomatisch für diese Landesregierung: Sie betreibt Digitalpolitik und den Ausbau der Infrastruktur nicht übergreifend, sondern als Stückwerk. Kein Wunder, dass hier nicht mehr passiert! In der kommenden Legislaturperiode darf sich dieser strukturelle Fehler nicht wiederholen.“


Unsere Beiträge zum Funkloch des Monats

Unsere Ansprechpartner zum Thema Mobilfunk

Abgeordnete


Parlamentarische Berater

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

FDP/DVP stellt mit einem Entschließungsantrag den mündigen Bürger in die Mitte der digitalen Verwaltungsdienstleistungen.

Zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass der Erlass von automatisierten Bescheiden volle Transparenz für den Bürger bietet. Außerdem sollen die Mitarbeiter der Behörden entlastet werden, indem gleich gelagerte Fälle mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens entschieden werden können. Daher müssen der verwendete Algorithmus und die Entscheidungskriterien für den Betroffenen offengelegt werden. Diese und weitere Forderungen haben wir mit einem Entschließungsantrag in das Parlament eingebracht. Die bisherigen Regelungen reichen aus unserer Sicht nicht aus, um den Interessen des Bürgers gerecht zu werden und die Digitalisierung im Rahmen der Verwaltung schnellstmöglich voranzutreiben. Automatisierte Entscheidungsfindungen müssen nachvollziehbar sein. Außerdem wollen wir, dass jeder Antragsteller das Recht auf eine Überprüfung einer automatisierten Entscheidung durch eine Person hat. Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Verwaltungsleistungen und die Verwaltung allgemein. Sie ist damit auch eine Stärkung der Demokratie.“

 

 

Daniel Karrais

Die eingestellten Finanzmittel zur Breitbandförderung reichen nicht aus.

Zur Meldung des Innenministeriums zur Übergabe weiterer Breitbandförderbescheide, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP  Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Landesregierung muss sich neben der Feier der Übergaberunde der Breitbandbescheide auch der Wahrheit stellen. In der Antwort einer kleinen Anfrage (Drs. 16/9516) muss sie nämlich zugeben, dass seit Mitte Dezember noch über 450 Anträge zur Kofinanzierung gestellt, aber noch nicht bewilligt sind. Die beantragte Fördersumme allein dieser Anträge beträgt rund 560 Millionen Euro. Aufgrund der hohen Zahl von Bundesförderanträgen mit großen Zuwendungssummen reicht das Programmvolumen des Doppelhaushalts 2020/2021 nicht aus, um alle Anträge auf Kofinanzierung bewilligen zu können. Es kommt also auf den Haushalt des neu gewählten Landtags an, hier die entsprechenden Summen zur Verfügung zu stellen. Bis dahin können die Anträge nicht bearbeitet oder bewillig werden. Ein Umstand, der für die Kommunen nicht nur ärgerlich, sondern auch zukunftsgefährdend ist.

Wir Freie Demokraten haben bereits angekündigt, dass zur Finanzierung der digitalen Infrastruktur noch weiter in die Tasche gegriffen werden muss und wir eine weitere Milliarde Euro dafür zur Verfügung stellen wollen.

Die Landesregierung hat von Beginn der Legislaturperiode an keine Ahnung gehabt, welche Finanzmittel für den Breitbandausbau wirklich zur Verfügung gestellt werden. Digitalisierung muss endlich zur Chefsache gemacht werden!“

 

Daniel Karrais

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Verwaltungsdienstleistungen kann nur gelingen, wenn die Entscheidungsgrundlage der Algorithmen den Bürgerinnen und Bürgern transparent gemacht werden.

Im Rahmen der Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP Fraktion zum Thema „Roboter als Entscheider? Was wir von Facebook und Google für die Amtsstuben lernen können und was wir lieber lassen“, betonte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, noch einmal die Bedeutung der Digitalisierung in Baden-Württemberg:

„Digitale Verwaltungsdienstleistungen, die mit der Unterstützung von Künstlicher Intelligenz oder vorsortierenden Algorithmen arbeiten können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen von wiederkehrenden Routineaufgaben entlasten. So haben sie mehr Zeit für Aufgaben, die eine größere Aufmerksamkeit benötigen, denn die Arbeit in den Behörden wird immer komplexer und vielfältiger. Wichtig ist, dass die Entscheidungsgrundlage aller Verwaltungsbescheide, sowohl der analog getroffenen als auch der digitalen, den Bürgerinnen und Bürgern transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Nur mit dieser Verlässlichkeit und dem Vertrauen in diese Technologien kann eine moderne Verwaltung gelingen.“

 

In der von Ann Cathrin Riedel, Vorsitzende des Vereins für liberale Netzpolitik (LOAD e.V.), moderierten Diskussion betonte Martin Fuchs, Politikberater und Blogger, die Bedeutung digitaler Hilfsmittel. Er führte aus, dass der Behördendschungel mit dem Einsatz von Chatbots für den Bürger vorstrukturiert werden kann und man so schneller zu der Information gelangt, die man sucht. Darüber hinaus ist für die Behörde ersichtlich, welche Fragen besonders häufig gestellt werden oder an welchen Stellen weitere Informationen bereitgestellt werden müssen. So kann dieses einfache Hilfstool für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung einen spürbaren Mehrwert liefern. Fuchs betonte ebenfalls den Gedanken der Transparenz von verwaltungstechnischen Abläufen. Entscheidungen müssten für den Einzelnen nachvollziehbar getroffen werden. Dies sei für die Akzeptanz und den Erfolg unerlässlich.