Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Aufarbeitung der Krawallnacht wird noch eine ganze Weile andauern.


Anlässlich der Zwischenbilanz zur Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Polizei gehört großer Dank für die schnelle Ermittlung der Täter. Nun geht es mit Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren in einem nächsten Schritt um eine konsequente Antwort des Rechtsstaats. Dort, wo es erforderlich ist, müssen ausländerrechtliche Maßnahmen die Sanktionen flankieren. Die Aufarbeitung der Krawallnacht wird also noch eine ganze Weile andauern.

Generell zeigt sich, dass die bisherigen rechtlichen Befugnisse ausreichend sind. Beispielsweise macht die Menge von sechs Terrabyte an Videoüberwachungen deutlich, dass wir nicht noch mehr Videoaufnahmen benötigen, sondern in eine noch bessere technische und personelle Ausstattung bei der Auswertung der Aufnahmen investieren müssen. Die Krawallnacht darf nicht als Vorwand missbraucht werden, Polizei- und Strafgesetze zu verschärfen. Durch schärfere Gesetze lösen wir keine Probleme. In Deutschland haben wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollstreckungsdefizit. Statt markiger Sprüche erwarten wir vom Innenminister nun, dass er sich persönlich dafür einsetzt, dass die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart mit Leben gefüllt wird. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solcher Ereignisse nicht noch einmal wiederholen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.


Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.

Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.

Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.

Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

 

„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.

Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“

Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :

Basar_Stellungnahme

Nachbaur_.Stellungnahme

Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü

2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen

Knackpunkte für Liberale sind die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen und der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen.


Am kommenden Montag, 14. September, findet ab 09:30 die öffentliche Anhörung des Innen- und des Ständigen Ausschusses zur Novelle des Polizeigesetzes statt. Die Anhörung erfolgt auf Antrag der FDP/DVP Fraktion, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten wird die Anhörung für die Öffentlichkeit in einem Live-Stream über die Homepage des Landtags übertragen. Insgesamt sind zehn Sachverständige eingeladen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erwartet, dass die Anhörung wie bereits beim letzten Sicherheitspaket im Herbst 2017 zu Nachbesserungen beim Gesetzentwurf führen wird. „Wir lehnen die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen ab. Der Mehrwert dieser Maßnahme ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Zweiter kritischer Punkt ist die nahezu anlasslose Ausweitung der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Der Innenminister verweist immer wieder auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden. Vielmehr werden die Kontroll- und Durchsuchungsrechte mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken auch von renommierten Experten bestätigt werden“, so Prof. Dr. Goll, „es wäre für die Grünen ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust, diesen Verschärfungen zuzustimmen.“

„Anstatt gesetzgeberischen Aktionismus braucht die Polizei endlich bessere Ausstattung und mehr Personal.“ Die Bilanz falle bei Innenminister Strobl reichlich bescheiden aus. Beispielsweise stünden für rund 25.000 Polizisten im Vollzugsdienst derzeit gerade einmal 1.000 Smartphones. Ob tatsächlich bis Jahresende die Gerätezahl auf 3.000 Stück erhöht wird, ist noch völlig unklar, weil die Kostenkalkulation des Innenministeriums Mängel habe. „Herr Strobl sollte daher erstmal seine Hausaufgaben erledigen, anstatt mit immer neuen Gesetzesverschärfungen um die Ecke zu kommen“, fordert Prof. Dr. Goll.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.

Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.

Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir  meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!

Für ein Recht auf beste Bildung

Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen.


Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.



Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden

Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo

Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen.


Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.

Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.


 „Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“

Prof. Dr. Ulrich Goll



Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Pflegekammer

Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.



Verbesserungen für die Pflege:

Ja!

Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:

Nein!



Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Forderung für einen Durchbruch bei der digitalen Infrastruktur als Rückgrat für ein modernes und smartes Baden-Württemberg – Rückstand im europäischen Vergleich muss aufgeholt werden.


Zur heutigen Landespressekonferenz, bei der die FDP/DVP Fraktion ihr Positions- und Forderungspapier „Digitaloffensive für Baden-Württemberg“ vorgestellt hat, führt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, aus:

„Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird Innenminister Thomas Strobl nicht müde anzukündigen, er wolle bis zum Jahr 2021 auch den letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen haben. Zur Mitte der Legislaturperiode hat er dieses Ziel relativieren müssen. Der Lockdown der Corona-Pandemie hat wie ein Brennglas deutlich die Defizite der digitalen Infrastruktur aufgezeigt. Diese Defizite offenbaren den Rückstand des Landes in einer internetbasierten globalisierten Welt. Auch in Schulen und Verwaltungen zeigte sich, dass das Land in der Digitalisierung viel Nachholbedarf hat. Daher fordern wir einen Durchbruch bei der digitalen Infrastruktur und Ausstattung, für den wir eine weitere Milliarde Euro investieren wollen.

Die Gegenfinanzierung der standortsichernden, zukunftsweisenden und dringend überfälligen Investitionen in die Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur sowie in weitere Projekte, die mit dem steigenden Breitbandbedarf einhergehen, erfolgt aus Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung. Entnimmt man der Baden-Württemberg Stiftung eine Milliarde, rund die Hälfte ihres Stiftungsvermögens, so stünden für den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesem finanziellen Rückenwind ist es machbar, den Anschluss an den Rest Europas und der Welt in Sachen Digitalisierung zu finden.

Wir brauchen ein klares Infrastrukturziel: ‚Flächendeckendes Glasfasernetz‘, also Glasfaser bis in jedes Gebäude. Dazu müssen Breitband und Mobilfunk zwingend gemeinsam gedacht werden und nicht wie bisher getrennt im Innen- und Wirtschaftsministerium. Wir werden den Herausforderungen der bereits laufenden digitalen Transformation nur gerecht, wenn wir den politischen Gestaltungsrahmen verändern und diesen wichtigen Zukunftsbereich in die klare Zuständigkeit eines Ministeriums legen. Deshalb untermauern wir unsere Forderung nach einem Digitalisierungsministerium, das ein Kompetenzzentrum mit klarer politischer Verantwortung ist.“

 

Der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, führt aus:

 

„Der digitale Wandel ist das Megathema unserer Zeit. Dabei geht es um mehr als schnelles Internet mit Funk und Kabel. Für uns Freie Demokraten sind, neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, die nutzenden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Dreh- und Angelpunkt unserer Überlegungen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, die digitale Infrastruktur auch passgenau nutzen zu können. Die Interaktion mit dem Staat ist oft das einzige, was die Menschen in unserem Land noch analog erledigen müssen: Zeitgemäße Online-Angebote und digitale Arbeitsweisen bei der öffentlichen Hand fehlen weitestgehend. Darum brauchen wir eine Digitalisierungsoffensive, um unser Ländle smart und damit zukunftsfähiger zu machen. Nur wenn auch der Staat die Zeichen der Zeit erkennt, können wir Baden-Württemberg international wettbewerbsfähig halten.

 

Das bedeutet für uns, dass neben dem Ausbau von Internet und Mobilfunk auch Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Kommunalverwaltungen kleinerer Kommunen sollen außerdem Unterstützung bei der Beschaffung eines eigenen Glasfaseranschlusses bekommen sowie bei der Beratung zum Ausbau der digitalen Infrastruktur unterstützt werden. Arbeitsplätze in Behörden sollen mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet werden, sodass ein Einsatz per Telearbeit grundsätzlich möglich ist. Kommunen wollen wir bei der Ausstattung ihrer Mitarbeiter mit mobiler IT unterstützen. Durch die neue Mobilität können innovative Ideen zur Zusammenarbeit in der Behörde entstehen, Arbeitswege können reduziert werden. Dazu braucht es auf allen Ebenen einen Bewusstseinswandel, den wir Freie Demokraten fordern und fördern wollen.“

Daniel Karrais

Zu einer erfolgreichen (Verwaltungs-)Digitalisierung ist Mut, Weitsicht und Engagement unerlässlich. Der Landesregierung fehlt es an allem.

Zur Mitteilung des Innenministeriums, wonach sich Land und Kommunen auf eine Doppelstrategie zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt haben, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government aber an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Die Verzögerung der Einführung der E-Akte in Baden-Württemberg ist eine sichtbare Folge der kurzsichtigen Politik der grün-schwarzen Landesregierung. Gerade in Zeiten der Kontaktbeschränkungen und der Empfehlung nicht dringende Kontakte zu vermeiden, sind E-Government Angebote ein wichtiger Baustein, um weiterhin alles Erforderliche erledigen zu können. Leider zeigt sich bei diesem digitalen Stresstest, dass noch Lücken bestehen, und wo Angebote für die Bürgerinnen und Bürger besonders nützlich sein könnten, wären sie bereits digitalisiert. Insofern zeigt sich wieder, dass die Landesregierung immer nur dann reagiert, wenn der Druck zur Handlung steigt. Es reicht allerdings nicht aus, lediglich einzelne Verwaltungsdienstleistungen, wie die Online-Beantragung eines Parkausweises umzusetzen oder Dokumente digital einreichen zu können, wenn diese zur Bearbeitung in der Behörde wieder ausgedruckt und in Papierakten archiviert werden müssen. Daher wäre die Etablierung des Once-Only Prinzips wichtig und serviceorientiert. Bürgerinnen und Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle erneut vorlegen müssen. Die Zeit der Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig Digitalisierung im Allgemeinen und im Speziellen auch in den Kommunen ist.“

Ministerpräsident muss sich unverzüglich vom Positionspapier distanzieren


Wie heute bekannt wurde, fordert die Nachwuchsorganisation der Grünen eine radikale Polizeireform. Die Rede im Papier ist von ‚Tätern in Uniform‘, die beim Streifendienst nicht immer Waffen oder Pfefferspray tragen sollen. Viele heutige Aufgaben der Polizei könnten von zivilen Trägern besser übernommen werden. Der Co-Sprecher der Grünen Jugend Georg Kurz wird mit den Worten zitiert, die Forderungen seien ‚erste Schritte, um die Polizei konsequent an rechtsstaatliche Prinzipien zu binden‘.

 

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll kritisiert das Papier scharf. „Das Papier unterstellt unserer Polizei pauschal rassistische und rechtsstaatswidrige Tendenzen. Die Wortwahl ist vollkommen unangemessen. Damit wird deutlich, dass die Grüne Jugend ein problematisches Verhältnis zu unserer Polizei hat“, konstatiert Prof. Dr. Goll. Er erinnerte daran, wie ein Grüner Gemeinderat in Stuttgart bewusst wahrheitswidrig verbreitete, dass die Polizei ‚Stammbaumforschung‘ betreibe, um sich sodann darüber aufzuregen. „Das jetzt bekannt gewordene Positionspapier ist ein Schlag ins Gesicht der Polizisten, die tagtäglich für unsere Sicherheit auf die Straße gehen.“

 

Prof. Dr. Goll fordert eine klare Distanzierung der Grünen in Bund und Land. „Ministerpräsident Kretschmann muss sich unverzüglich und entschieden vom Inhalt und der Wortwahl des Papiers distanzieren. Sonst sind die Beteuerungen der Grünen, hinter unserer Polizei zu stehen, nichts wert. Die Grünen im Landtag wollen im September das Polizeirecht noch weiter verschärfen, sie sind aber offenbar nicht in der Lage, sich hinreichend von der polizeifeindlichen Haltung ihrer Nachwuchsorganisation zu distanzieren.“

Daniel Karrais

Fördergelder auszuzahlen ist mehr als eine lästige Nebentätigkeit.

Zur Mitteilung des Innenministeriums, die sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „Innovativer und flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt und auf dem Land“ und der daraus resultierten Berichterstattung bezieht, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

 

„Wenn man sich die Zahlen, die die Bundesregierung zu den bewilligten und auch abgerufenen Fördergeldern beim Breitbandausbau veröffentlicht hat, anschaut, dann ist es doch verwunderlich, wie viel Geld Baden-Württemberg noch nicht abgerufen hat. Ich habe die Landesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage gebeten, hierzu Stellung zu nehmen und detailliert die Gründe darzulegen, warum die Gelder bisher noch nicht abgerufen werden. Wenn das Innenministerium flapsig mitteilt, es sei entscheidend, dass die Menschen schnelles Internet bekommen – und nicht, wann die Fördergelder ausgezahlt werden, so verkennt das die Lage eklatant. Langes Warten auf die Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel hemmt die Investitionen und sorgt mitunter für dicke Luft.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion fordert Aufklärung von Innenminister Strobl darüber, ob in Baden-Württemberg Ammoniumnitrat gelagert wurde und was er hiergegen unternahm.

In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage fordern der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann von der Landesregierung Auskunft über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg. Anlass sind Presseberichte, wonach hunderte Kilogramm von Ammoniumnitrat von den Anhängern der Hisbollah in Süddeutschland gelagert würden.

„Wenn es zutrifft, dass Unterstützer der Hisbollah in Deutschland Material für Terroranschläge lagerten, wäre dies eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. Offenbar seien deutsche Sicherheitsbehörde schon vor Jahren von israelischen Nachrichtendiensten umfassend über die Aktivitäten der Hisbollah informiert worden. „Wir erwarten von Innenminister Strobl nun eine umfassende Aufklärung, welche Informationen seinem Haus vorlagen und welche Maßnahmen er veranlasste oder unterließ. Eine Tatenlosigkeit in diesem Punkt wäre unvertretbar. Es geht um den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland und auch darum, Terroranschläge in Israel zu verhindern.“

Nico Weinmann, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, weist darauf hin, dass die FDP/DVP Fraktion bereits vor mehreren Wochen Innenminister Strobl um einen Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Gremiums bat. „Dem Innenministerium sind seit längerem mehrere Unterstützer-Vereine der Hisbollah im Land bekannt. Spätestens das bundesweite Verbot der Hisbollah im April dieses Jahres muss dazu führen, dass Aktivitäten dieser militanten Israel-Hasser auch in Baden-Württemberg unterbunden werden.“

Digitale Infrastruktur ist die Grundlage aller digitalen Bestrebungen und Entwicklungen.


Zur Mitteilung des Landkreistags, welche kritisiert, dass es eine Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission gäbe, wonach bis 2023 die Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s festgelegt wird, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Gerade der Lockdown während der Corona-Pandemie hat sehr eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist. In Zeiten von Home-Schooling, Home-Office oder digitalen Behördengängen ist eine schnelle Internetverbindung unerlässlich. Schnell bedeutet für uns Gigabit. Ziel muss der flächendeckende Glasfaserausbau sein. In diesem Zusammenhang hätten wir uns eine Anhebung der Aufgreifschwelle auf mindestens 250 Mbit/s gewünscht. Die getroffene Einigung ermöglicht leider nur einen Lückenschluss, der Gebiete, die bisher noch nicht mit Vectoring versorgt sind. Faktisch wird also die Anhebung der Aufgreifschwelle nur dazu führen, dass es mehr Vectoring gibt, aber der angestrebte Glasfaserausbau weiter verzögert wird. Eine Anhebung der Aufgreifschwelle ist aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn der Weg zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung noch weit ist. Wir fordern von Innenminister Strobl, dass er sich weiter auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass endlich der echte Glasfaserausbau in Baden-Württemberg begonnen werden kann und dieser auch so gefördert werden kann, dass er stattfindet.“

Digitale Verwaltungsangebote können Kommunen entlasten. Ein Ausbau und eine Verstetigung solcher Angebote ist daher unerlässlich.


Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Ausführung des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Die Nutzung des ‚Smart Perso‘ und damit auch der eID-Karte kann viele Vorteile bieten – sofern die digitalen Verwaltungsleistungen dies auch zulassen. Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes deutlich hinterher. Dass der Zeitplan, der das Gesetz zur Umsetzung vorgibt, zu schaffen ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Es gibt keinen konkreten Zeitplan, wann welche digitale Verwaltungsleistung zur Verfügung stehen soll. Wenn man die Kommunen bei der Umsetzung der eID-Karte unterstützen und entlasten möchte, dann muss man die digitalen Verwaltungsangebote ausweiten und für Bürgerinnen und Bürger den klaren Mehrwert der Online-Funktion des Personalausweises oder den Vorteil einer eID-Karte sichtbar machen.“

FDP wird mit mehreren Änderungsanträgen versuchen, die problematischsten Punkte des Gesetzentwurfs rückgängig zu machen.


Anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Polizeigesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Kurz vor der Landtagswahl versucht Innenminister Strobl, das Polizeirecht weiter zu verschärfen. Kaum war das letzte Sicherheitspaket, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweitete Ende 2017 beschlossen, machte sich Herr Strobl daran, in einem neuen Gesetz weitere Verschärfungen aufzunehmen. Die Grünen erklärten damals noch lautstark, weitergehende Befugnisse nicht mitzutragen. Nun wollen die Grünen ihr Wort brechen und eines der weitreichendsten Polizeigesetze aller Bundesländer noch weiter verschärfen. Von der einstmaligen Bürgerrechtspartei ‚Die Grünen‘ ist in Baden-Württemberg nur noch die Hülle übrig.

Unangebracht ist es, wie die CDU und Innenminister Strobl nun die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht zu instrumentalisieren versuchen. Der Gesetzentwurf war längst fertig als die Randale passierten. Zentrale Punkte des Gesetzes sehen eine Ausweitung der polizeilichen Bodycams auf Privatwohnungen, ein nahezu anlassloses Kontroll- und Durchsuchungsrecht bei öffentlichen Veranstaltungen und eine weitgehend unbeschränkte automatische Kennzeichenerfassung vor. Keines dieser zusätzlichen Befugnisse hätte für die Polizisten in der Krawallnacht einen Mehrwert gehabt. Unsere Polizei braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Wir haben aber 2020 weniger Polizisten auf der Straße als 2016, weil Innenminister Strobl die Einstellungsoffensive zu spät begann. Und rund 10 Polizeibeamte teilen sich ein dienstliches Smartphone. Das wären Punkte, an denen dringend angesetzt werden müsste.

Wir werden die Sommerpause nutzen, um die Beratungen und die öffentliche Anhörung am 14. September vorzubereiten. Natürlich muss das Polizeigesetz geändert werden, um europäische Datenschutzvorgaben und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies darf aber nicht zum Vorwand für weitere Gesetzesverschärfungen verwendet werden. Auf jeden Fall werden wir eine Reihe von Änderungsanträgen einbringen, mit denen die besonders problematischen und möglicherweise verfassungswidrigen Punkte des Polizeigesetzes rückgängig gemacht werden.“

Nico Weinmann

Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.


Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.

Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“

Von Kretschmanns „Politik des Gehörtwerdens“ ist nicht mehr viel übrig.


Zur Beratung des Antrags der Grünen-Landtagsfraktion über Formen von Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mal wieder halten die Grünen in blumigen Sonntagsreden die Bürgerbeteiligung hoch. Ihr Regierungshandeln spricht dagegen eine andere Sprache. Den Gesetzentwurf der FDP zur Bürgerbeteiligung auf Kreisebene, die in Baden-Württemberg als einem der letzten Bundesländer nicht besteht, wollten sie bislang nicht mittragen. Dass die Landesverfassung offenbar ein Volksbegehren für eine gebührenfreie Kita nicht gestattet, ist für sie kein Anlass zum Handeln. Und Ende 2019 erklärte Ministerpräsident Kretschmann, dass er nichts von Bürgerentscheiden bei der milliardenschweren Sanierung der Stuttgarter Oper hält.

Bürgerbeteiligung wollen die Grünen daher nur, wenn sie mit ihren Ansichten übereinstimmt. Ansonsten beschränken sie sich auf unverbindliche Formate, um den Schein der Bürgernähe zu wahren. Von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘, die Ministerpräsident Kretschmann bei seinem Amtsantritt ankündigte, ist nicht mehr viel übrig.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Polizei braucht mehr Personal und bessere Ausstattung, statt weitere Gesetzesverschärfungen.


Anlässlich der Einbringung der Novelle des Polizeigesetzes in den Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit rund zwei Jahren versucht Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz durchzusetzen. Es wäre unangebracht, wenn er nun die Ereignisse der Krawallnacht von Stuttgart als Rechtfertigung heranzieht. Keine der nun geplanten Gesetzesänderungen hätte der Polizei in der Krawallnacht zusätzliche Befugnisse gebracht. Bodycams in Wohnungen, Kontrollrechte bei Großveranstaltungen oder die Ausweitung der verdeckten Kennzeichenerfassung – all diese Maßnahmen haben nichts mit der Stuttgarter Krawallnacht zu tun.

Viel wichtiger wären mehr Personal für die Polizei und eine bessere Ausstattung. Weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann, gibt es 2020 in Baden-Württemberg weniger Polizisten als 2016. Rund zehn Polizisten müssen sich ein dienstliches Smartphone teilen. Und unsere Forderung, die Zuschläge von 5,00 EUR pro Stunde für Einsätze für den Lageorientierten Dienst – also für Einsätze in der Nacht und an den Wochenenden wie bei der Krawallnacht – einzuführen, haben CDU und Grüne bei den letzten Haushaltsberatungen abgelehnt. Das alles zeigt, wie wichtig eine gründliche öffentliche Anhörung und Beratung des Gesetzentwurfs ist. Wir haben daher Zweifel, dass die Verabschiedung des Polizeigesetzes am 30.09. tatsächlich möglich sein wird.“

Dr. Timm Kern

Solange die Voraussetzungen für das digitale Unterrichten und Lernen fehlen, werden unzählige Bildungschancen junger Menschen vertan.


Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP hatten eine öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses zu mehreren Anträgen zur Digitalisierung der Schulen beantragt. Aus diesem Anlass sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: „Die Kultusministerin darf sich bei der Digitalisierung der Schulen nicht länger einen schlanken Fuß machen. Bei der Breitbandversorgung tragen Baden-Württembergs Schulen im Ländervergleich zusammen mit Sachsen-Anhalt die rote Laterne. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Jens Brandenburg hervorgeht, haben nur 5,2 Prozent der 5300 Schulen im Land einen Anschluss mit über 1000 Megabit pro Sekunde, in Sachsen-Anhalt sind es 5,0 Prozent. Wenn Frau Dr. Susanne Eisenmann hierbei lediglich auf die Zuständigkeit der Kommunen und des Innenministers für den Breitbandausbau verweist, wird sie ihrer Verantwortung als Kultusministerin nicht gerecht. Um krisenfest zu sein, sind die Schulen auf eine gute Internetanbindung angewiesen. Und wie die heutige öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses zur Digitalisierung gezeigt hat, kommt die Kultusministerin auch bei anderen wichtigen Bausteinen für die Digitalisierung der Schulen nicht aus dem Schmalspur-Modus heraus. Wann können die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler endlich mit der Bildungsplattform rechnen? Einen Fahrplan für die einzelnen Komponenten bleibt das Ministerium schuldig. Warum erhalten die Schulen keine Positivliste für geeignete datenschutz- und datensicherheitskonforme Anwendungen? Eine solche will die Kultusministerin zumindest ‚derzeit‘ nicht herausgeben. Warum schafft Baden-Württemberg nicht die Voraussetzungen, um die Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten? Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist diesen wichtigen Schritt bereits gegangen. Und was spricht gegen eine Rückmeldeplattform für die Erfahrungen aus der Zeit des digitalen Unterrichtens und Lernens? Hier könnte viel Kreativpotenzial genutzt werden. Und warum kann sich Frau Dr. Susanne Eisenmann nicht zu einer Fortbildungspflicht für die Lehrkräfte für die digitale Bildung durchringen? Das wäre auch für das Land die Verpflichtung, ausreichend Fortbildungen anzubieten. Und wieso setzt sich die Kultusministerin nicht für die Öffnung des Digitalpakts für ein schnelleres Abrufen der Mittel und für einen Digitalpakt 2.0 als Basis für eine längerfristige Finanzierung der Schul-Digitalisierung ein? Auf all diese Fragen erhielten wir heute keine befriedigende Antwort. Und die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unsere entsprechenden Anträge schlicht ab. Eins steht aber fest: Solange die Voraussetzungen für das digitale Unterrichten und Lernen fehlen, ist nicht nur das Konzept der Kultusministerin zur Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb nach den Sommerferien Makulatur, sondern es werden unzählige Bildungschancen junger Menschen werden sehenden Auges vertan.“

 

Dr. Timm Kern

Antwort auf Anträge der FDP/DVP Fraktion belegen Schmalspur-Politik bei der Digitalisierung der Schulen – Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses von SPD und FDP/DVP beantragt.


Zur Beantwortung von FDP-Anträgen zur digitalen Bildung durch das Kultusministerium sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: „Obwohl sie die Erfahrungen der Corona-Zeit eigentlich eines Besseren belehrt haben sollten, verharrt die Kultusministerin in Digitalisierungs-Lethargie. Dies zeigt die Beantwortung mehrerer Anträge der FDP/DVP Fraktion: Auf die Frage nach der Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten antwortet die Kultusministerin, dass dies aus dem Sofortausstattungsprogramm ‚im Einzelfall‘ möglich sei, wenn eine Lehrkraft nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden könne und über kein anderweitiges mobiles Endgerät verfüge. Eine Öffnung des Digitalpakts für ein schnelleres Abrufen der Mittel wird wegen des Sofortausstattungsprogramms als nicht notwendig abgetan. Und IT-Administratoren sollen zukünftig aus den Bundesmitteln finanziert werden können, allerdings nur befristet. Bei der Forderung nach einem Digitalpakt 2.0 zu einer umfassenden und dauerhaften Finanzierung der des digitalen Lernens und Unterrichtens verweist die Ministerin lediglich darauf, dass der aktuelle Digitalpakt noch bis 2024 laufe und man ‚zu gegebener Zeit‘ für eine Fortsetzung beraten werde. Auch einer Positivliste mit geeigneter, datenschutz- und datensicherheitskonformer Hard- und Software für die Schulen wird mit Verweis auf die dynamische Marktentwicklung und die dynamischen Updatestrategien der Hersteller eine Absage erteilt, zumindest ‚derzeit‘. Schließlich stießen auch die Vorschläge der FDP/DVP Fraktion zu einer Rückmeldeplattform für die Erfahrungen mit dem digitalen Unterrichten und Lernen zu einem Sachverständigenrat hierzu auf taube Ohren. Auf keinen Fall darf sich diese Schmalspur-Digitalisierungspolitik in Baden-Württemberg fortsetzen und dadurch eine ganze Schülergeneration um Chancen durch Digitalisierung zu bringen. Gerade vor diesem Hintergrund haben SPD und FDP/DVP beantragt, verschiedene Anträge zur Schul-Digitalisierung am kommenden Donnerstagnachmittag, 9. Juli in einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses zu beraten – ein Versuch, die Kultusministerin ihrer Digitalisierungs-Lethargie zu entreißen.“

Lehren aus der Stuttgarter Krawallnacht

Die Nacht vom 20. Juni auf den 21. Juni – sie wird in das kollektive Gedächtnis der Stuttgarterinnen und Stuttgarter eingehen. Es ist eine Nacht, wie sie es in Stuttgart und in ganz Baden-Württemberg noch nie gegeben hat. Was mit einer routinemäßigen Polizeikontrolle um 23.30 Uhr beginnt, endet fünf Stunden später um 04.30 Uhr nach einem nie dagewesenen Gewaltexzess. Am Ende dieser Nacht gleicht die Stuttgarter Innenstadt einem Trümmerfeld: Scherben, Blutspuren und verwüstete Läden – mitten im Herzen der Landeshauptstadt. Die Täter machen keinen Halt vor privaten Eigentum, der Geschäftsgrundlage von sowieso schon gebeutelten Einzelhändlern und Polizistinnen und Polizisten. Binnen fünf Stunden haben hunderte jugendliche Kriminelle dutzende Läden eingeschlagen und geplündert, Polizeiautos mit Steinen zertrümmert und die Einsatzkräfte brutal angegriffen. Das Bild eines Jugendlichen, der mit beiden Beinen voraus einen Polizisten anspringt, geht um die Welt. Wer aber die Polizei angreife, werde erst recht nicht vor den Bürgern haltmachen, betont der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer im Webtalk der FDP/DVP Fraktion und warnte damit davor, die Geschehnisse zu bagatellisieren. Im Gegenteil, wer die staatlichen Organe angreife, greift auch unsere Demokratie an, so der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Aus diesem Grunde seien die Taten auch keineswegs unpolitischer Natur. Es handele sich auch nicht um eine abstrakte Stuttgarter Party-und Eventszene, sondern um kriminelle Plünderer und Marodeure. Das darf nicht verharmlost werden. Im Gegenteil, die Nacht muss umfassend aufgearbeitet werden: Wie konnte es zu diesem Gewaltausmaß kommen und was muss die (Landes-) Politik jetzt tun, damit sich solch eine Nacht nie wieder wiederholt?

Eskalation in Stuttgart zeichnete sich ab

Betrachtet man die Geschehnisse der Wochen vor dem Gewaltexzess, so wird deutlich: Bereits Ende Mai und Anfang Juni kam es zu Übergriffen auf die Stuttgarter Polizei. Am 31. Mai löste ein gezielter Falschanruf eines dunkelhäutigen 18-jährigen einen Tumult am Kleinen Schlossplatz aus. Flaschen wurden auf die Beamten geworfen und mehr als 30 Streifenwagenbesatzungen mussten heranrücken, um die Lage zu beruhigen. Auch am 07.06.2020 seien laut Medienberichten Einsatzkräfte am Rande der Anti-Rassismus Demo mit Gegenständen beworfen worden. Innenminister Strobl habe sich gar bereits „im letzten Jahr darüber gewundert, was sich gerade in den Abendstunden“ in der Stuttgarter Innenstadt abspiele. Wieso aber hat der Innenminister dann nicht umgehend gehandelt und Sicherheitskonzepte vorgelegt? Es ist seine Aufgabe und Verantwortung als Innenminister, sicherzustellen, dass keine rechtsfreien Räume entstehen. Wie kann es sein, dass die Polizei fünf Stunden braucht, um Kontrolle über zentrale Plätze der Landeshauptstadt zu erlangen? Fehlt es an Personal und/oder Ausstattung? Ein Innenminister muss Sicherheitsprobleme im Herzen der Landeshauptstadt zur Chefsache erklären und Probleme frühzeitig bei der Wurzel packen und nicht wie ein unbeteiligter Dritter daneben stehen und die Verantwortung delegieren. Die Signale im Vorfeld der besagten Stuttgarter Nacht hat der Innenminister nicht erkannt. Es zeigt sich somit einmal mehr die Überforderung von Innenminister Strobl. Um die Versäumnisse des Innenministeriums aufzuarbeiten, haben wir eine Anfrage gestellt.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den letzten Wochen ist jedoch klar: Eine solche Nacht darf sich nie wiederholen. Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein Bündel an Maßnahmen:

Rückendeckung aus der Politik statt Stimmungsmache gegen die Polizei

Allzu oft versuchen sich Politiker von Grüne, SPD oder Linke auf Kosten der Polizei zu profilieren: Renate Künast (Grünen) hinterfragte vor einigen Jahren bei einem versuchten Anschlag in Würzburg als Erstes die Reaktion eines Polizisten, der seine Waffe zückte als der afghanische Täter mit einer Axt auf ihn zulief. SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach jüngst von „latenten Rassismus in den Reihen der Sicherheitskräfte“.

Gleichzeitig wurde in Berlin von Rot-Rot-Grün das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen, welches die Beweislast umkehrt. So reicht die Behauptung eines Betroffenen (in Form einer Glaubhaftmachung), er sei durch eine behördliche Handlung diskriminiert worden, damit Polizisten und andere Beamte beweisen müssen, dass sie die Person nicht diskriminiert haben. Es muss also nicht deren Schuld bewiesen werden, sondern sie müssen ihre Unschuld beweisen. Das Gesetz ist ein Misstrauensbeweis gegenüber Polizisten und stellt eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht. Dennoch gibt es Zuspruch von den Grünen in Baden-Württemberg in Person des Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand. Doch in Reihen der Polizei wird diese Entwicklung in Teilen der Politik durchaus wahrgenommen: Die Debatten um Rassismus bei der Polizei und Polizeigewalt führen dazu, dass es ein Gefühl von fehlendem Rückhalt durch die Politik bei den Polizisten gebe, berichtete Ralf Kusterer von der Stimmung innerhalb der Polizei. Heißt: Teile der Politik bereiten mit ihren Aussagen den Nährboden für Gewalt gegen die Polizei und schwächen unsere Einsatzkräfte.


Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein klares Bekenntnis aus der gesamten Landespolitik zur Polizei. Verantwortungsvolle Politiker dürfen mit ihren Aussagen blinden, sinnlosen und verachtenswerten Hass auf die Polizei nicht weiter befeuern und salonfähig machen.

Zügiges und effizientes Ermittlungsverfahren sowie ausländerrechtliche Konsequenzen

Die Straftäter müssen eine spürbare Antwort des Rechtsstaates erhalten. Dazu gehört neben der Strafverfolgung, soweit möglich, auch zivilrechtliche Kosten für entstandene Schäden und die Schmerzensgeldansprüche an die Verursacher weiterzuleiten. Auch gilt es, die Ursachen aufzuarbeiten, die laut Dr. Rülke jedoch nicht monokausaler Natur seien. Dr. Rülke nannte die Corona-Krise mit den umfassenden Freiheitseinschränkungen als einen Erklärungsansatz. Hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen von monatelanger Isolation zu überprüfen. Statt die Polizei dazu zu verdonnern, jeden kleinen Verstoß gegen die Abstandregeln zu ahnden, müsse Innenminister Strobl dafür sorgen, dass primär wirklichen Kriminellen das Handwerk gelegt werde. Auch zeichnet sich ab, dass eine Vielzahl der Täter nichtdeutscher Herkunft ist. Die Stuttgarter Nacht sei somit durchaus auch Ausdruck einer gescheiterten Flüchtlings- und Migrationspolitik. Folglich müssen im Zusammenhang mit den Gewaltexzessen auch ausländerrechtliche Folgen geprüft werden. Wer die Aufnahmebereitschaft einer Gesellschaft auf solch eine Art und Weise beantwortet, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und gehört abgeschoben. Das sind wir unserer Gesellschaft und damit auch den ganz mehrheitlich hier friedlich lebenden Migranten schuldig.

Wiederholung solcher Ausschreitungen müssen verhindert werden

Mittelfristig brauchen wir aber Frühwarnmechanismen, inklusive Aufklärung und Prävention, um solche Gewalttaten zu verhindern. Präventive Konzepte können in Schulen ansetzen oder durch Streetworker erfolgen. Die Ausschreitungen zeigen jedoch auch deutlich, dass die Polizei bessere personelle und materielle Ausstattung und nicht noch schärfere Gesetze braucht. Innenminister Strobl muss dies endlich entschieden angehen. Die Präsenz der Polizei muss verstärkt werden, um das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und das Entdeckungsrisiko für Straftaten zu erhöhen. Ralf Kusterer plädierte in diesem Zusammenhang dafür, dass sich alle demokratischen Kräfte im Landtag auf eine feste Einstellungszahl von Polizisten pro Jahr verständigen. Im Moment gebe es hier je nach Präferenzen der jeweiligen Regierung große Schwankungen, die eine verlässliche Planung erschweren. Dr. Rülke kündigte an, diesen Vorschlag aufzugreifen und seine Fraktionsvorsitzendenkollegen von Grüne, SPD und CDU zu einem Gespräch diesbezüglich einzuladen. Denn: Die Politik muss der Polizei alle notwendigen Mittel an die Hand geben, damit sich eine Nacht wie in Stuttgart am 20. Juni niemals wiederholt.

Unser 10 Punkte-Plan

Stärkere Polizeipräsenz in den nächsten Wochen und Monaten

Es muss unmissverständlich deutlich werden, dass das Gewaltmonopol einzig beim Staat liegt. Die Täter verstehen nur die klare Botschaft, dass die Einhaltung geltenden Rechts konsequent durchgesetzt werden wird. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben.


Frühwarnmechanismen bei gefährlichen Einsatzlagen verbessern

Wenn sich eine Eskalation abzeichnet, muss Verstärkung frühzeitig da sein. Teilweise musste in der Krawallnacht Unterstützung aus Heilbronn angefordert werden. Man braucht verbindliche Kriterien, nach denen sichergestellt ist, dass Verstärkung frühzeitig kommt. Lieber hat man im Zweifel mehr Polizei vor Ort als zu wenig.


Konsequente und schnelle Bestrafung der Täter und Identifizierung weiterer Täter

Es muss allen klar sein, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich ziehen wird.


Das Land muss unverzüglich geeignete Maßnahmen für seine Liegenschaften in der Stadtmitte ergreifen

Im Bereich der Stuttgarter Innenstadt befinden sich viele Liegenschaften des Landes. Für den Eckensee oder das Neue Schloss kann das Land beispielsweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und somit der Polizei eine verlässliche Rechtsgrundlage gegen renitente Jugendgruppen liefern.


Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit des Landes mit der Stadt Stuttgart und den umliegenden Kreisen

Eine förmliche Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart kommt zu spät. Aber besser später als nie. Das Innenministerium muss unter Einbeziehung der zuständigen Polizeibehörden der Stadt eine Liste der Maßnahmen vorlegen, die aus polizeilicher Sicht geboten sind. Dazu gehören auch Maßnahmen, um den wachsenden Müll und Glasscherben zu reduzieren. Durch seine Polizeibehörden besitzt das Land an dieser Stelle eine sehr große Expertise. Da viele Täter aus dem Stuttgarter Umland kamen, müssen auch die Nachbarkreise mit eingebunden werden, damit die Maßnahmen nicht verpuffen.


Gewalt von Menschen mit Migrationshintergrund als solche benennen und entsprechend handeln

Nicht alle aber viele Täter der Krawallnacht hatten einen Migrationshintergrund. Rund die Hälfte der vorläufig festgenommenen jungen Männern waren keine deutschen Staatsbürger. Bei Tätern, die aus Ländern wie Afghanistan, Somalia oder Marokko stammen, muss alles dafür unternommen werden, damit auf die Haft die Abschiebung folgt.


Maßnahmen gegen Drogenkriminalität in der Stuttgarter Stadtmitte erheblich ausweiten

Innerhalb eines Jahrzehnts haben sich die Drogendelikte in Stuttgart Stadtmitte verdreifacht. Auch bei den Ausschreitungen war die Kontrolle eines 17-jährigen mutmaßlichen Drogendealers der Auslöser der Krawalle. Es muss alles Notwendige unternommen werden, damit zentrale öffentliche Plätze nicht zu Drogenumschlagplätzen verkommen.


Präventive Maßnahmen stärken

In den Taten kommt ein Hass der Täter auf den Staat zum Ausdruck. Hier muss man frühzeitig ansetzen, etwa durch Kampagnen in Schulen oder Streetworker. Solche Maßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung zu einem ansonsten entschlossenen staatlichen Handeln


Frühzeitige Strafverfolgung bei jugendlichen Tätern

Jugendliche Straftäter müssen schnell die Konsequenzen für ihr Handeln spüren. Die Mehrzahl der festgenommenen jungen Männer war polizeibekannt. Ein Täter hatte 24 polizeiliche Eintragungen. Hier bestehen erhebliche Defizite. Die FDP fordert seit langem, die Häuser des Jugendrechts auf das ganze Land auszuweiten, so auch auf das Stuttgarter Umland, wo zahlreiche Täter wohnhaft sind.


Polizeikräfte wieder mehr für die Verfolgung echter Straftäter nutzen als für die Einhaltung der Corona-Abstandgebote

Spätestens nach diesen Ereignissen braucht es ein Umdenken bei den Corona-Kontrollen. Die Polizei sollte sich endlich wieder um für die Sicherheit wichtigere Belange kümmern dürfen.

Unsere Positionen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Download.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

10-Punkte Plan der FDP berücksichtigt die vielfältigen Ursachen der Sicherheitsprobleme


Die FDP/DVP Fraktion stellt am heutigen Montag ein Positionspapier zu den Ereignissen der Stuttgarter Krawallnacht vom 20 auf den 21. Juni 2020 vor. „Nach diesen Ereignissen darf die Politik nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen“, machte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke deutlich. Auch das letzte Wochenende habe deutlich vor Augen geführt, dass die grundsätzlichen Probleme im Bereich der Stuttgarter Stadtmitte in den Abend- und Nachtstunden nicht einfach so verschwinden. „Die zahlreichen Kontrollen und gelegentlichen Festnahmen, der unveränderte Drogenhandel im Oberen Schlossgarten, aber auch die medial berichtete ‚gereizte‘ Stimmung gegenüber der Polizei geben keinen Anlass zur Entwarnung. Die Politik im Land und Stadt wird zusammen mit der Polizei und weiteren Akteuren einen langen Atem brauchen, um die Sicherheitssituation nachhaltig zu verbessern“, so Rülke. Weder gebe es eine alleinige Ursache für die Ausschreitungen noch eine alleinige Lösung. Das Positionspapier der FDP/DVP Fraktion enthalte einen 10-Punkte Plan, der die vielschichtigen Probleme berücksichtige.

„Mit der zweifellos gebotenen raschen Bestrafung der Täter und einer erhöhten Polizeipräsenz in den nächsten Wochen ist es alleine nicht getan“, so der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll. Es gehe nicht darum, jungen Menschen das Feiern zu verbieten. „Aber es muss klar sein, dass es elementare Regeln gibt, die jeder einhalten muss.“ Dazu gehöre der Respekt vor Polizei und unbeteiligten Bürgern, der durch Präventionsmaßnahmen und bei bereits straffällig gewordenen Jugendlichen durch eine bessere Betreuung in den Häusern des Jugendrechts erreicht werden könne. Wichtig sei es außerdem, den regen Drogenhandel im Bereich des Oberen Schlossgartens einzudämmen. „Es ist gut, dass Land und Stadt sich nun auch förmlich an einen Tisch setzen. Alle sollten lösungsorientiert agieren, anstatt zu versuchen, dem jeweils anderen den Schwarzen-Peter zuzuschieben. Mit unserem 10-Punkte Plan leistet die FDP/DVP einen konstruktiven Lösungsbeitrag.“

 

Anlage: Positionspapier

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Es braucht vielfältige Maßnahmen, damit sich die Stuttgarter Krawallnacht nicht wiederholt


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer diskutierten in einem Webtalk über die Ursachen und die Konsequenzen aus der Krawallnacht von Stuttgart.

Gleich zu Beginn der von Wolfgang Molitor, stellvertretender Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten, moderierten Debatte betonte Dr. Rülke die Solidarität der Liberalen mit der Polizei: „Die Polizei braucht die Unterstützung der Politik und keine Unterstellungen wie von der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken, die der Polizei latenten Rassismus vorwirft.“ Die Polizei sei als „Repräsentant unseres Staates“ gezielt angegriffen worden. Von daher hätten die Krawalle sehr wohl eine politische Komponente. Es gebe weder eine einzige Ursache für die Krawalle noch eine alleinige Lösung, um derartiges in Zukunft zu verhindern. „Ganz klar brauchen wir ausreichend Polizei vor Ort, um das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen.“ Auch der seit Jahren rege steigender Drogenhandel im Bereich des Stuttgarter Stadtmitte müsse eingedämmt werden. „Ausländische Straftäter, die unsere Polizisten angreifen, haben ihr Aufenthaltsrecht bei uns verwirkt und müssen rasch und konsequent abgeschoben werden.“ Und schließlich brauche es auch präventive Konzepte, etwa in Schulen oder durch Streetworker.

Ralf Kusterer berichtete über die Gefühlslage bei seinen Kollegen und auch den ungewissen Blick auf die kommenden Wochen. Es sei denkbar, dass Stuttgart nun linksextreme gewaltbereite Kräfte anziehen werde, die ein hohes Interesse daran hätten, Gewalt zu erzeugen. Gefreut habe er sich über Bilder der Täter bei der Haftrichtervorführung, als diese in Handschellen, barfuß und mit Spuckschutz zum Gericht gebracht wurden. Dies solle man ruhig unter jungen Leuten verbreiten, damit sie wissen, welche Strafe für derartige Randale folge. Er betonte, wie wichtig es sei, das Entdeckungsrisiko für die Täter zu erhöhen und konsequente Strafen folgen zu lassen. Ansonsten steige das Frustrationspotential bei Polizeibeamten. Besonders Gewalt gegen Polizeibeamte sei inakzeptabel. Denn wer die Polizei angreife, werde erst recht nicht vor den Bürgern haltmachen.

Seinen Bericht verband Kusterer mit dem Wunsch, dass die demokratischen Kräfte im Landtag sich auf eine feste Einstellungszahl von Polizisten pro Jahr verständigen. Im Moment gebe es hier große Schwankungen, die eine verlässliche Planung erschweren. Es sei aber wichtig, dass die Zahl der Polizisten im Land nicht von den Präferenzen der jeweiligen Regierung abhänge. Dr. Rülke zeigte sich aufgeschlossen für den Vorschlag. Für den Bildungsbereich hätte man sich vor einigen Jahren auch auf einen „Schulfrieden“ verständigt. Er könne sich einen „Polizeipersonalfrieden“ durchaus vorstellen. „Ich werde diesen Vorschlag aufgreifen und meine Fraktionskollegen Andreas Schwarz (Grüne), Wolfgang Reinhart (CDU) und Andreas Stoch (SPD) zu einem Gespräch über dieses Thema einladen“, kündigte Dr. Rülke an. „Die Politik muss der Polizei notwendige Mittel an die Hand geben, damit sie jederzeit voll handlungsfähig ist.“

Wie sieht sie aus, die Stadt der Zukunft?

Und welche Vorteile haben wir davon? Darüber diskutierte unser digitalisierungspolitischer Sprecher Daniel Karrais gemeinsam mit Wirtschafts- und Kommunalexperten am 19.Juni 2020 – dem ersten bundesweiten Digitaltag- unter Leitung von Christian Milankovic, Titelautor der Stuttgarter Nachrichten. Dabei betonte Daniel Karrais gleich zu Beginn, dass die FDP/DVP Fraktion die Digitalisierung als Möglichkeit für ein vereinfachtes und besseres Leben hält. Ziel sei die Errichtung einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und einfacheren Welt.


Ein Baustein hierzu ist die Stadt 4.0, die sogenannte Smart City. Nach der Definition des Deutschen Instituts für Normung (DIN) bezeichnet eine Smart City „einen Siedlungsraum, in dem systemisch (ökologisch, sozial und ökonomisch) nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Technologien, Prozesse und Infrastrukturen eingesetzt werden, in der Regel unterstützt durch hochintegrierte und vernetzte Informations- und Kommunikationstechnologien.“ Ein „Smart Everything“ also, wie unser Referent Herr Dr. Ferdinand Schuster (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) resümierte. Steffen Braun, Geschäftsfeldleiter/Institutsdirektor am Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (Fraunhofer IAO), ergänzte, dass es kaum Lebensbereiche gibt, die nicht von einer Digitalisierung profitieren können. Durch eine Vielzahl von praxisnahen und konkreten Anwendungsbeispielen brachten die Referenten dann Licht ins Dunkel und füllten den Begriff „Smart City“ mit Leben.

Von dynamischen Parkleitsystemen bis Ratten zählen

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise nannte Steffen Braun das mobile Arbeiten in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen als Beispiel, welches die Arbeit von Zuhause aus ermöglicht. Auch Onlineshopping sowohl bei Lebensmitteln als auch bei anderen Konsumgütern ist eine Errungenschaft der Digitalisierung, die mittlerweile unseren Alltag bestimmt.

Kevin Lindauer, Digitalisierungsbeauftragter der Stadt Pforzheim, und Antonija Scheible, CIO/CDO der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, nannten zukunftsweisende Konzepte im Zusammenhang mit Smart Cities, wie autonomes Fahren und dynamische Parkleitsysteme, wodurch Stau reduziert und dadurch die Umwelt geschont werden. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, mittels Sensorik-Technik Glatteis frühzeitig zu erkennen, wodurch Streufahrzeuge für den Winterdienst passgenau eingesetzt und gesteuert werden können. Die reduzierte und gezieltere Streuung kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern spart auch unterschiedlichste Ressourcen. Für Erheiterung sorgte Frau Scheible als sie von den Möglichkeiten erzählte, digitale Methoden zum Zählen und damit Überwachen von Schädlingen, wie Ratten in einer Stadt, einzusetzen. Ihr Beispiel zeigte: Der Idee Smart City sind keine Grenzen gesetzt!

Digitalisierung ist Voraussetzung


für Wettbewerbsfähigkeit

Auch können kleine und mittlere Unternehmen von der Digitalisierung profitieren. Aufgrund der oft begrenzten Kapazitäten würden eine Abschaffung der Zettelwirtschaft und Entbürokratisierung durch digitale Verwaltungsdienstleistungen das Wachstum dieser Unternehmen in besonderem Maße ankurbeln.

Zusätzlich fördern Digitalisierungsinitiativen die Gründer- und Start-Up-Kultur, die von jungen innovativen Menschen mit dem Wunsch nach schnellen unkomplizierten Verfahren durchzogen ist. Dr. Ferdinand Schuster machte es deutlich: Stadt 4.0 und Industrie 4.0 gehen Hand in Hand, somit ist die Digitalisierung der Städte ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität Baden-Württembergs als Unternehmensstandort zu sichern.


Aufholbedarf aber auch Chancen in Baden-Württemberg

Bei all diesem Ideenreichtum ist es umso bedauerlicher, dass die grün-schwarze Landesregierung bei der Digitalisierung soweit hinterherhängt. So ist in Baden-Württemberg eine umfassende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, das sogenannte E-Government, leider immer noch Zukunftsmusik. Daniel Karrais nannte hierfür exemplarisch die niedrige Anzahl der Möglichkeit von Online-Behördenkontakten in Baden-Württemberg. Deutschlandweit haben nur zwei Bundesländer weniger Online-Behördenkontakte zu verzeichnen als Baden-Württemberg. Dabei ermöglicht E-Government ein unkomplizierteres und effizienteres Gemeinwesen. Aber selbst eine digitalisierte Kommune kann ihr Potential nur entfalten, wenn die passende Infrastruktur gegeben ist. Wenn man sich jedoch den Fortschritt beim Breitbandausbau anschaut, ist Baden-Württemberg noch weit davon entfernt, jeden Schwarzwaldhof an das schnelle Internet anzubinden, wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) einst versprochen hatte.


Und so resümierte Daniel Karrais: „Wir stehen an der Schwelle eines neuen urbanen und digitalen Zeitalters, das in Angriff genommen werden muss, um den Herausforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden und den veränderten Anforderungen an und von Menschen nachhaltig zu begegnen.“ Wichtig sei dabei, Ängste und Unsicherheiten der Menschen offen zu begegnen, um letztendlich alle in das neue Zeitalter der Digitalisierung mitzunehmen. So wird die Stadt der Zukunft schon heute eine Stadt voller Möglichkeiten!

Unsere weiteren Konzepte…

Erstellt von unserem Praktikanten Ben. 

Unsere Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Dr. Timm Kern

Digitale Endgeräte auch für Lehrkräfte und die kontinuierliche Pflege der Systeme unerlässlich –  FDP/DVP Fraktion fordert erneut Digitalpakt 2.0.


Zur Forderung des Philologenverbands nach zügiger Ausstattung der Lehrer mit digitalen Endgeräten sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: 

 „Der Philologenverband hat Recht. Wenn die Digitalisierung der Schulen gelingen soll, müssen vor allem die Lehrerinnen und Lehrer hierfür in erstklassiger Weise gerüstet sein.

Die FDP/DVP Fraktion fordert erneut, den Digitalpakt unbürokratischer zu gestalten und für einen zügigen Abruf der Mittel auch für die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu öffnen. Außerdem gilt es, die Digitalisierung der Schulen als gesamtstaatliche Daueraufgabe zu verstehen. Hard- und Software müssen schließlich kontinuierlich und professionell betreut, gewartet und auf den neuesten Stand gehalten werden. Um die Finanzierung dieser Aufgabe längerfristig sicherzustellen, treten wir Freie Demokraten für einen Digitalpakt 2.0 ein. Von der Kultusministerin erwarten wir, dass sie ihre Reserve gegenüber Kooperationen mit dem Bund hierfür aufgibt und aktiv auf eine verlässliche Perspektive für die Digitalisierung der Schulen hinarbeitet.“