Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Dr. Timm Kern

Stellungnahme der Landesregierung zu Verzögerungen liegt vor – FDP-Antrag auf systematische Erfassung und Aufarbeitung der aktuellen Erfahrungen eingebracht.


Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kommentierte eine Stellungnahme des Kultusministeriums zu einem FDP-Antrag, der wegen der Verzögerungen bei der Umsetzung des Digitalpakts Schule nachgefragt hatte. Kern: „Aus der Stellungnahme der Kultusministerin geht hervor, dass bisher nur Fördermittel in Höhe von 3,77 Millionen Euro aus den für die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg vorgesehenen 585 Millionen Euro bewilligt wurden. Nur 27 Anträge auf Bewilligung von Mitteln zur Digitalisierung der Schulen wurden bisher gestellt. Gleichzeitig sind aber 2176 Medienentwicklungspläne in einem dafür zur Verfügung gestellten Online-Tool in Arbeit, und die damit beauftragten Medienzentren verzeichnen 1614 Beratungen für Schulen und Schulträger. 138 Medienentwicklungspläne hat das Landesmedienzentrum bereits freigegeben. Ein freigegebener Medienentwicklungsplan ist Voraussetzung dafür, dass ein Schulträger einen Antrag stellen kann. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin zu einer Prüfung auf, ob die Personalkapazitäten an den Medienzentren ausreichen, um den großen Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Anträge zu bewältigen. Denn eine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen können wir uns in Baden-Württemberg keinesfalls leisten.“

Völlig unverständlich sei laut Kern außerdem, dass der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen wurden. Kern: „Das Kultusministerium begründet diese Kürzung damit, dass die Schulung der so genannten Multiplikatoren in diesem Bereich abgeschlossen sei. Dass die 230 Stunden nun in die allgemeine Unterrichtsversorgung einfließen könnten, steht aber in merkwürdigem Gegensatz zur Darstellung der Kultusministerin, dass es dort derzeit nicht an finanziellen Ressourcen mangele, sondern an Lehrern. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin dringend auf, die Kürzung rückgängig zu machen.“

Laut Kern müssten die aktuellen Erfahrungen mit digitalem Unterrichten und Lernen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden. Kern: „Die wertvollen Erfahrungen, die derzeit mit der digitalen Bildung gemacht werden, dürfen nicht verloren gehen, sondern müssen systematisch erfasst und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Wir schlagen deshalb zum einen die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform vor, in der in anonymisierter Form die wichtigsten Erfahrungswerte und Daten über das aktuelle digitale Unterrichten und Lernen erfasst werden. Zum anderen wollen wir einen Sachverständigenrat aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung beauftragen, das aktuell stattfindende digitale Unterrichten und Lernen zu evaluieren, Empfehlungen dazu abzugeben und dem Landtag zu berichten. Einen entsprechenden Antrag haben wir in den Landtag eingebracht.“

Wunsch nach größerer Beteiligung von kleineren Gemeinden von unter 20.000 Einwohnern.


Zur Ersten Beratung des Ausführungsgesetzes für den Zensus 2021 erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Innenausschussmitglied Daniel Karrais:

„Mit dem Zensus 2021 werden wie schon vor zehn Jahren stichprobenartig die Daten bei rund 10 Millionen Bundesbürgern abgefragt. In vielen Fällen findet auch eine Feldzählung bei den Haushalten vor Ort statt. Für das Land Baden-Württemberg und die Gemeinden verursacht das immense Kosten von rund 100 Millionen Euro. Dies alles müsste nicht sein, wenn unsere Verwaltung endlich digitaler werden würde, die Daten der Bürger in einheitlichen Registern gespeichert und leicht abrufbar wären. Dann könnte der Zensus rein digital durchgeführt werden. Eine Abfrage bei den Bürgern wäre überflüssig. Damit würde man auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, den Zensus möglichst grundrechtsschonend durchzuführen.

 

Unsere europäischen Nachbarn machen dies schon vor. So sanken in den Niederlanden durch die Umstellung auf einen rein registerbasierten Zensus die Kosten von 300 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 1,4 Millionen Euro beim Zensus 2011 – eine Kosteneinsparung von über 99%. Der Nationale Normenkontrollrat forderte bereits 2017 die Umstellung auf den rein registerbasierten Zensus und rechnete bundesweit mit Einsparpotentialen von 87%. Weder Bund noch Länder haben seitdem aber nennenswerte Schritte hin zu einem rein registerbasierten Zensus unternommen. Die FDP/DVP Fraktion wird daher einen Entschließungsantrag einbringen, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, hinzuwirken, dass der nächste Zensus im Jahr 2031 rein registerbasiert erfolgt.

 

Aber auch zur Umsetzung des Zensus auf Landesebene haben wir noch Fragen. Wir werden im Beratungsverlauf insbesondere prüfen, wie eine Mitwirkung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern verbessert werden kann. Wir sind, wie auch der Gemeindetag, der Ansicht, dass auch kleinere Gemeinden ein großes Interesse an korrekten Ergebnissen des Zensus haben. Sie brauchen daher die Möglichkeit, die Ergebnisse nachzuprüfen. Denn durch falsche Ergebnisse könnten Gemeinden Millioneneinnahmen entgehen.“

Innenminister Strobl sollte sich besser darum kümmern, dass die Polizei mehr Personal und modernere Sachmittel zur Verfügung hat.


Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, spricht sich anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD gegen eine weitere Ausdehnung des polizeilichen Präventivgewahrsams aus:

„Zum Gesetzentwurf der AfD ist eigentlich schon in der Ersten Beratung alles gesagt worden: Die AfD hat mit der Ausweitung des polizeilichen Präventivgewahrsams auf drei Monate ein richtig schlechtes Gesetz aus Bayern übernommen. Die Erfahrungen, die eine Expertenkommission in Bayern gesammelt hat, sind lange bekannt und verheerend. So wird das Gesetz ohnehin kaum angewandt und wenn überhaupt, dann trifft es fast nur Kleinkriminelle. Gleichzeitig werden die deutlich strengeren Anforderungen der Untersuchungshaft in verfassungsrechtlich zweifelhafter Weise ausgehöhlt.

Dies sollte gerade auch die CDU im Landtag und der Innenminister bedenken, wenn auch sie, wie bei der der Ersten Beratungen des Gesetzentwurfs, noch vom Wunsch nach einer ‚maßvollen Erweiterung‘ des Präventivgewahrsams sprechen. Die FDP/DVP sagt an die Adresse der CDU ganz deutlich – wir brauchen keine Ausweitung des Präventivgewahrsams im Land und auch keine weitere Aushöhlung der Bürgerrechte. Die Strafbarkeit ist bei Mitgliedschaft in kriminellen und terroristischen Vereinigungen mittlerweile so weit vorgelagert, dass Gefährder sich frühzeitig strafbar machen und deswegen in Untersuchungshaft genommen werden dürfen. Die Festnahme von 12 Mitgliedern einer mutmaßlich rechtsextremen Terrorzelle durch das LKA Baden-Württemberg vor rund einem Monat hat dies mustergültig gezeigt. Anstatt einen Überbietungswettbewerb um immer schärfere Gesetze brauchen wir mehr Personal und modernere Ermittlungsmittel für die Polizei.“

Ein Leben ohne Internet – für viele Menschen ist das heutzutage unvorstellbar. Nahm man vor 30 Jahren noch das Lexikon aus dem Bücherregal, werden heute tagtäglich Millionen von Suchbegriffen über Online-Lexika nachgeschlagen. Lernte man früher noch Busfahrpläne auswendig, schaut man heute in die App. Das Internet hat zweifellos unser Leben verändert, und wird es weiterhin tun. Mit der Digitalisierung gehen die größten gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte einher, die jeden unserer Lebensbereiche und damit uns alle betreffen. Viele Menschen fragen sich vor diesem Hintergrund: Wie sieht mein Arbeitsplatz der Zukunft aus? Wie wird er sich verändern? Welche Chancen eröffnen sich mir? Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Bürgern dienen.

Für uns als FDP/DVP Fraktion steht stets der Nutzen für die Menschen im Vordergrund. Der Mensch ist der Ausgangspunkt unseres Handelns, nicht die Technik. Wir sind überzeugt, dass der digitale Wandel für uns alle Chancen auf ein einfacheres und besseres Leben bietet.


#SmartesLändle


Wir möchten, dass Ihre Funklöcher in Baden-Württemberg der Vergangenheit angehören!

Wo bricht bei Ihnen das Netz zusammen? Melden Sie Ihr Funkloch einfach über den Funklochmelde-Button. Wenn Sie mögen, berichten Sie gerne auch über Ihr Ärgernis mit dem Funkloch.

Wir versprechen: Über jedes gemeldete Funkloch wird die Landesregierung am Ende unserer Aktion informiert. Je mehr Funklöcher wir melden, desto größer ist unsere Chance, dass die Landesregierung aktiv wird und wir die Funklöcher schließen können.

Machen wir aus Baden-Württemberg ein #SmartesLändle

Funkloch melden!

Ob Fahrrad, Auto oder Teddybär – Erfinder wie Karl Freiherr von Drais, Bertha Benz und Margarethe Steiff waren ihrer Zeit voraus. Mit ihrem Innovationsgeist haben sie die Gesellschaft in Baden-Württemberg und weit darüber hinaus geprägt. Damit wir international wettbewerbsfähig bleiben, müssen wir in Zeiten des digitalen Wandels auch in Zukunft groß und visionär denken. Mit der Aktion „Denker von morgen“ möchten wir als FDP/DVP Fraktion auf die Chancen der Digitalisierung für ein innovatives Baden-Württemberg aufmerksam machen. Wir brauchen Visionen für unser Land!

Wir stellen Statuen – die visionären Denker aus der Vergangenheit – nach und setzen dabei eine Virtuell Reality (VR) Brille auf. Die VR-Brille, mit der man in die digitale Welt im 360-Grad Modus eintauchen kann, symbolisiert die neuen digitalen Möglichkeiten. Mit der Brille platzieren wir uns neben Statuen prägender Persönlichkeiten – egal, ob aus Kunst, Kultur, Technik – und stellen diese nach. Wir vermitteln die Botschaft: Wie die Denker von früher, müssen auch wir groß denken, Visionen entwickeln und den Blick in die digitale Zukunft richten – damit wir in Baden-Württemberg zu Denkern von morgen werden!

So einfach geht’s:


  • Statue aufsuchen und sich die VR-Brille mit Fraktionsaufkleber aufsetzen

  • Statue nachstellen und davon ein Foto machen.

  • Bild in Social-Media (Facebook, Instagram) teilen, mit #SmartesLändle versehen

    Wichtig! Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg verlinken und/oder Bild an hanna.tegelmann@fdp.landtag-bw.de mit dem Hinweis schicken: „Die Fotos dürfen unentgeltlich von der Fraktion im Rahmen der Aktion „Denker von morgen“ veröffentlicht werden.“

Keine Fraktionsbrille bekommen? Einfach die eigene VR-Brille basteln und an der Aktion teilnehmen:

Zum Basteln der eigenen VR-Brillen werden folgende Materialien benötigt:

  • Pappkarton, mindestens in der Größe des Smartphones
  • Kunststofflinsen oder eine leere Plastikflasche
  • Kleber, Schere
  • Klettverschluss (optional)

Diee Anleitung zum Bastelbogen gibt es unter http://2015.medienundbildung.com/mein-guckkasten/downloads/.

Wichtig: Wenn die Brille fertig ist, unbedingt mit dem Aktionssticker bekleben. Für Aktionssticker der Fraktion einfach unsere Beraterin johanna.molitor@fdp.landtag-bw.de kontaktieren.


Tipp

Für die Linsen kann man zwei Kunststofflinsen nehmen oder diese aus einer leeren Plastikflasche herstellen. Hierfür müssen vier gleichgroße Kreise ausgeschnitten werden. Zwei der Kreise werden jeweils aufeinander geklebt, wobei ein kleiner Spalt offenbleibt. Die Kreise trocknen lassen und danach mit Wasser füllen. So entsteht die Wirkung einer Lupe. Danach werden die Kreise vollständig zugeklebt.

Schnelles Internet für jedes Gebäude!

Das Internet ist fester Bestandteil unseres Alltagslebens – wir schauen Filme online, lesen Nachrichten, recherchieren, erledigen Bankgeschäfte, tätigen Einkäufe und arbeiten von zu Hause. Wie wichtig die digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist, hat spätestens die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt.  Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Trotz der Bedeutung des Internets sind die Anbindungen ans schnelle Internet häufig zu langsam oder zu instabil. Noch immer gibt es Orte in Baden-Württemberg, die über keine ausreichende Breitbandinfrastruktur (Internetzugang mit hoher Datenübertragungsrate) verfügen. Das kostet nicht nur viel Zeit für den Einzelnen, sondern stellt für Betriebe auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar. Dabei versprach der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU), auch den „letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet“ anzubinden. Es blieb bei dem Versprechen, Taten folgten kaum. Doch wir brauchen mehr Tempo und größere Anstrengungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur, um nicht den Anschluss zu verlieren. Denn: Im landesweiten Vergleich ist Baden-Württemberg Schlusslicht. Das kann nicht unser Anspruch sein!


Eine unzureichende Breitbandversorgung ist ein Standortnachteil für jeden Ort!

Unternehmen/Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)


  • Keine datenintensiven Tätigkeiten möglich (z.B. „Cloud-Software, CAD-Programme oder Grafikbearbeitung)
  • Internetbasierter Austausch mit Kunden erschwert (E-Mailverkehr, Internettelefonie, Buchungsplattformen)
  • Erhöhter Zeit- und Kostenaufwand
  • Verlust an Wettbewerbsfähigkeit

Arbeitnehmer


  • Eingeschränkte Möglichkeit, mobile Arbeitsformen zu nutzen, z.B. von zu Hause arbeiten (Home-Office)

Kommunen


  • Geringere Attraktivität für Unternehmen und (junge) Personen
  • Sinkende Steuer-und Gewerbeeinnahmen durch Abzug von Unternehmen und Arbeitnehmern

Privatleute, Schüler, Studierende


  • Einschränkung bei alltäglichen Dingen, wie Nachrichten online lesen, Filme gucken, Informationsbeschaffung oder Einkäufe online tätigen
  • Eingeschränkte Nutzbarkeit von modernen Formen der Gesundheitsversorgung, wie Telemedizin
  • Einschränkungen bei Recherchen für Studienarbeiten
  • Wertverlust der Immobilie


Unternehmen, Arbeitnehmer, Privatleute, Schüler, Studierende, Kommunen – alle profitieren von einer ausreichenden Breitbandversorgung. Daher brauchen wir schnelles Internet bis in jedes Gebäude!

Zu einem Glasfaserausbau kommt es oftmals nicht, weil dieser vielerorts für private Dienstleister aufgrund hoher Ausbaukosten und einer geringen Nachfrage nicht rentabel ist. Zwar gibt es teilweise verfügbare Anschlüsse, doch die Buchungsrate (Take-Up-Rate) von den Kunden sowie die Zahlungsbereitschaft für gigabitfähige Breitbandanschlüsse ist gering.

Um diese Probleme zu lösen, braucht es Lösungen, die auf der Nachfrageseite ansetzen, wie das Voucher-Modell:


  • Der Staat stellt dem Bürger einen Gutschein (Voucher) für Gigabitanschlüsse zur Verfügung

  • Der Bürger kann den Gutschein für die Installation des Glasfaseranschlusses bei einem privaten Dienstleister einlösen

    Ein Teil der Kosten übernimmt somit der Staat

  • Die Nachfrage nach Glasfaser steigt, Investitionsanreize für privatwirtschaftliche Dienstleister werden geschaffen

    Es kommt zu mehr privaten Investitionen in ursprünglich nicht-rentablen Gebieten

Das nachfrageorientierte Voucher-Modell wirkt zielgenau und ist deutlich unbürokratischer als die gegenwärtige Praxis, bei welcher Kommunen den Bedarf an Glasfaseranschlüsse erst feststellen und Fördermittel beantragen müssen. NRW hat das Voucher-Modell unter der schwarz-gelben Landesregierung bereits eingeführt. Und Baden–Württemberg? Unser Abgeordneter Daniel Karrais hat bei der Landesregierung nachgefragt.


Mobilfunkausbau für mehr Wettbewerbsfähigkeit!

Wer kennt sie nicht, Baden-Württembergs Funklöcher? Noch immer gibt es eine Vielzahl dieser sogenannten „weißen Flecken“ in der Mobilfunkversorgung, selbst entlang der Hauptverkehrsadern. Dabei wird das 5G-Netz die Schlüsselinfrastruktur für das „Internet der Dinge“, das neben der Zukunft von Verkehr, produzierendem Gewerbe und Mittelstand auch die Zukunft der Land- und Forstwirtschaft bestimmen wird. Funklöcher im Bereich des Mobilfunks behindern Unternehmen und im privaten Bereich bei der inzwischen unverzichtbaren mobilen Kommunikation und sind ein echter Standortnachteil.

Mancherorts bringt der Markt aus Wirtschaftlichkeitserwägungen keine Versorgung hervor. Dort muss die öffentliche Hand aktiv werden können, um den Lückenschluss bei den Sprachverbindungen zu ermöglichen. Die Grundversorgung mit dem 4G/LTE-Standard sollte heute selbstverständlich sein, ist jedoch vielerorts noch immer Zukunftsmusik. Erst mit der 5G-Technologie werden aber Datenströme ermöglicht, die nicht nur für den Bürger, sondern gerade auch für die Unternehmen eine zeitgemäße digitale Anbindung bedeuten würden. Der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion.

Mehr als Lichtspender – intelligente Straßenlaternen (SmartPoles) als Mobilfunk-Basisstationen

Straßenlaternen sind an nahezu jeder Ecke zu finden. Sie beleuchten Straßen, Gehwege, Plätze, Parkanlagen oder Parkplätze. Doch Straßenlaternen können mehr! Zu sogenannten SmartPoles aufgerüstet können Straßenlaternen nicht nur Licht spenden, sondern gleichzeitig verschiedene Funktionen wahrnehmen, etwa als Parkleitsystem oder als Mobilfunk-Basisstation. Der Vorteil liegt auf der Hand: vorhandene Infrastruktur und ein entsprechendes Stromnetz können genutzt werden, sodass umfangreiche Bauarbeiten beispielsweise für neue Mobilfunkkasten nicht vonnöten sind. Das Land Baden-Württemberg sollte daher insbesondere vor dem Hintergrund der Hürden beim Bau von Masten, wie Bürgerprotesten oder Natur-und Denkmalschutz, bei der Suche nach geeigneten Standorten für Mobilfunk-Basisstationen mit einer groben Kartierung helfen und auch die bereits vorhandene Infrastruktur miteinbeziehen. Damit aus Baden-Württemberg ein #SmartesLändle wird!


Wie die Netzabdeckung in Ihrem Ort ist, können Sie im Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nachschauen.

Haben auch Sie Funklöcher in Ihrer Region entdeckt? Berichten Sie uns unter hanna.tegelmann@fdp.landtag-bw.de

Dafür setzen wir uns ein:


  • Investitionen in die Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur in Höhe von rund zwei Milliarden Euro

  • Glasfaser bis in jedes Gebäude als klares Infrastrukturziel

  • Förderanträge entschlacken und entbürokratisieren

  • Steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle (Gutscheine)

  • Überall, wo eine flächendeckende Netzabdeckung wirtschaftlich nicht möglich ist, ist das Land in der Pflicht hier unterstützend durch eigene Förderung zu wirken

  • Schnelle Abhilfe für unterversorgter Gebiete schaffen. Dies kann unter anderem durch die Förderfähigkeit des zeitlich befristeten Einsatzes von Übergangstechnologien erfolgen (z.B. Richtfunk oder Satellitenbreitbandtechnologie), sofern das Ziele des Ausbaus ein FTTB-Netz ist

  • Förderung des Aufbaus öffentlicher WLAN-Hotspots in Kommunen

  • Die (finanzielle) Förderung von Freifunk-Vereinen und dadurch die Schaffung offener, dezentraler und nicht kommerzieller Bürgerdatennetze durch bürgerschaftliches Engagement

  • Mit Mediatoren-Teams Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekten in den Kommunen schaffen

  • Die Potentiale technischer Innovationen wie Smart-Poles, also intelligente Kleinzellen zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten voranbringen und dafür beispielsweise Ampeln und Lichtmasten zur Verfügung stellen

Digitale Verwaltung

Kein wochenlanges Warten auf einen Behördentermin und kein stundenlanges Sitzen im Wartezimmer für einen kurzen Verwaltungsvorgang – mit digitalen Methoden ist das problemlos möglich. Der Einsatz von elektronischen Kommunikationsmitteln in der öffentlichen Verwaltung, Electronic oder kurz E-Government genannt, ermöglicht Bürgern und Unternehmen einen einfachen, zeitlich unabhängigen und kostensparenden Zugang zu Leistungen des Staates. Durch E-Government können Formulare und Anträge online schneller übermittelt und bearbeitet werden.


Video der Bundesdruckerei

Wird der Antrag auf analogem Weg händisch ausgefüllt, zur Post gebracht, vom Mitarbeiter des Amts ins System eingetragen, der Bescheid erstellt und per Post zurückgeschickt, so erfolgt die Datenübermittlung auf digitalem Wege per einfachem Mausklick. Sollten Informationen oder Unterlagen fehlen, kann das direkt angezeigt werden. Der Gang zur Behörde wird somit überflüssig.

Digitale Verwaltung ermöglicht per Mausklick staatliche Leistungen zu beantragen, z.B.:

  • Online-Steuererklärung

  • Wohnsitz an – und abmelden

  • Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge

  • Kfz Zulassung

  • Personal-oder Reisepass

  • Anwohnerparkausweise

  • Geburtsurkunde

  • Unternehmensgründung anmelden

Trotz der Zeit- und Kostenvorteile einer digitalen Behörde ist Deutschland beim E-Government im europäischen Vergleich weit abgeschlagen. In der Rubrik „digitale öffentliche Dienste“ des Indexes für digitale Wirtschaft und Gesellschaft der Europäischen Kommission rangiert Deutschland auf Platz 24 unter allen EU-Staaten.



abrufbar unter DESI 2019

Was Deutschland innerhalb der EU ist, ist Baden-Württemberg innerhalb Deutschlands bei der E-Government-Nutzung: unterdurchschnittlich! Bei den elektronischen Behördenkontakten 2018 liegt Baden-Württemberg nach dem Deutschland-Index der Digitalisierung mit 54% unter dem bundesweiten Durchschnitt und belegt lediglich den viertletzten Platz im deutschlandweiten Vergleich.



In der von uns beantragten Aktuellen Landtagsdebatte „Stempel, Faxgerät und Personal Computer – Sieht so eine moderne Verwaltung als Rückgrat des smarten Ländles aus?“, kritisierten der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, den Digitalisierungsgrad der Verwaltungen in Baden-Württemberg.

Wie die Digitalisierung der Behörden gelingen kann, zeigt Estland.

Estland ist auch ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung und Datenschutz in Einklang gebracht werden können. Für uns als FDP/DVP Fraktion steht fest, dass es keine Abstriche beim Datenschutz geben darf. Jeder Bürger muss auch weiterhin Herr seiner Daten sein und wissen, wann und für welche Zwecke eine Behörde auf die persönlichen Daten zugreift!


Daten, die wir bereits bei Behörden eingereicht haben, müssen immer wieder aufs Neue angegeben werden. Warum eigentlich? Wir sind der Meinung: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollten Standardinformationen (z.B. Name, Adresse oder Geburtsdatum) und Dokumente (z.B. Meldenachweise oder Handelsregistereinträge) nur einmal an Behörden übermitteln müssen. Die öffentlichen Verwaltungen können sich dann untereinander austauschen und auf die Daten zugreifen. Dabei sollen Ämter und Behörden nur auf solche Daten zugreifen dürfen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren stehen und die für die Erledigung der Aufgaben erforderlich sind. Voraussetzung für den Datenaustausch unter Behörden ist die explizite Zustimmung des Antragsstellers. Nutzerinnen und Nutzer müssen die ständige Kontrolle über ihre Daten haben. Wir als FDP/DVP Fraktion machen keine Abstriche beim Datenschutz!

Beispiel Österreich: Mehr Zeit für Freunde und Familie statt Ritt durch bürokratische Behördendschungels


Wird ein Kind geboren, möchten viele Eltern das Neugeborene kaum noch loslassen. Doch nach der Geburt stehen erstmal eine ganze Reihe von Behördengängen an: Innerhalb von einer Woche muss das Neugeborene beim Standesamt registriert werden. Gibt das Standesamt die Informationen nicht weiter, steht als nächstes der Gang zur Meldebehörde an. Es folgen die Beantragung des Eltern- und des Kindergelds, zudem braucht das Kind eine Krankenversicherung. Kurzum: Den Eltern steht ein bürokratischer Behördendschungel bevor, der viel Zeit und Geld kostet. Zeit, die wohl jeder viel lieber mit der Familie verbringen möchte. In Österreich ist das möglich: In der Alpenrepublik können frischgebackene Eltern die Geburtsurkunde über eine Webseite oder per App über den „Digitalen Babypoint“ beantragen. Noch im Krankenhaus kann die Mutter alle relevanten Informationen an das Standesamt schicken. Sie erhält dann die Geburtsurkunde und den Staatsangehörigkeitsnachweis des Kindes ohne auf dem Amt gewesen zu sein. Gleichzeitig stellt der digitale Babypoint eine Checkliste zur Verfügung, die den Eltern genau mitteilt, wann und welche Dokumente anzufordern sind. So wird der Behördendschungel zum Kinderspiel!


Auf diesem Wege können in Österreich eine große Anzahl von Verwaltungsdienstleistungen beantragt werden. Den Wohnsitz von der Couch aus ummelden oder den Wahlschein aus dem Ausland anfordern – alles ist möglich. Und auch wann der Reisepass abläuft, teilt die App rechtzeitig mit. Der Bürger behält so stets den Überblick über seine Dokumente


Potenziale der Landwirtschaft nutzen!

Ertragsreichtum und Ressourcenschonung gleichzeitig gewährleisten – mit der Digitalisierung ist das möglich!

Behandelte der Landwirt einst seine ganzen Felder mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, ermöglicht die Digitalisierung heute eine präzise und bedarfsgerechte Verwendung von Betriebsmitteln. Mittels Maschinen und Drohnen werden mit Kameras und Sensoren verschiedene Daten, beispielsweise über die Bodenbeschaffenheit oder dem Schädlingsbefall des Ackers, gesammelt. Diese Daten werden mit aktuellen Wetterinformationen kombiniert, sodass der Landwirt genau weiß, an welcher Stelle er Betriebsmittel einsetzen muss. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es werden weniger Ressourcen, wie Saatgut, Dünge-, Pflanzenschutzmittel oder Wasser verbraucht, wodurch der Landwirt Betriebsmittel einspart und Umweltbelastungen erheblich verringert werden. Durch die Digitalisierung werden somit Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz in der Landwirtschaft in Einklang gebracht.


Video von Bitkom


Zwar erachten 80% der Landwirte die Digitalisierung als (sehr) sinnvoll und sehen insbesondere große Potenziale für Tierwohl, Nachhaltigkeit und Umwelt, jedoch seien u.a. hohe Anschaffungskosten und Sorgen um Datensicherheit und –hoheit entwicklungshemmend. Wir als FDP/DVP Fraktion möchten unsere Landwirte bei der Digitalisierung unterstützen und diese Hemmnisse beseitigen. Wie das funktionieren kann, sieht man in Rheinland-Pfalz. Dort hat Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) zur Förderung der digitalen Präzisionslandwirtschaft die Gebühren für den Satellitenpositionsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS) und dessen Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS) abgeschafft. Zudem entwickelt sein Ressort gegenwärtig die sogenannte GeoBox-Infrastruktur, welche Datensicherheit, Datenhoheit und eine Vernetzung zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Dienstleistern ermöglicht.

Drei Gründe für die Förderung einer digitalen Landwirtschaft


  • Weniger Verbrauch von Wasser, Pestiziden, Düngemittel und sonstigen Betriebsmitteln

  • Erhöhte Flächenproduktivität und Wirtschaftlichkeit

  • Tierwohl, Umwelt- und Ressourcenschutz

Welcher Bereich interessiert Sie besonders? Haben Sie Fragen zur Digitalisierung oder Beispiele, bei denen Ihnen durch (noch fiktive) digitale Anwendungen der Alltag erleichtert wird oder werden kann? Welche Erfahrungen haben Sie mit Digitalisierung gemacht?

Schreiben Sie uns!

Aus der Praxis

Digitaler Zollstock und digitaler Zwilling für Produktivitätssteigerungen

Aufwändiges und teils unpräzises Vermessen von Hand wird mit digitalen Methoden überflüssig: Mit einer App können Daten direkt vom Laser-Entfernungsmesser auf ein Tablet gespielt werden. Ein Klick und die Wand ist abgemessen und erscheint auf dem Display – fehlerfrei. Materialkosten und Arbeitszeit können so besser koordiniert und Ressourcen gespart werden.

Auch das Kundenerlebnis kann durch digitale Methoden gesteigert werden: So ermöglichen VR-Brillen das virtuelle Begehen von geplanten Räumen (digitalen Zwillingen). Der Kunde kann sich im Raum umschauen, Wasserhähne betätigen und einen Eindruck von den Materialvarianten gewinnen. Änderungswünsche können so schnell und spielerisch leicht vorgenommen werden.

Fazit: Digitalisierung im Handwerk führt zu Produktivitätssteigerungen und bietet ungeahnte Chancen für das Handwerk.

Digitalisierung im Einzelhandel für neue Einkaufserlebnisse und mehr Wettbewerbsfähigkeit

Sie sind in der Umkleidekabine, probieren ein wunderschönes Oberteil, nur ist das Kleidungsstück eine Nummer zu klein und die passende Hose fehlt auch? Dank eines digitalen Spiegels können Sie in der Umkleidekabine direkt die richtige Größe und die passende Hose bestellen. Digitalisierung erleichtert Ihnen somit die Suche nach dem passenden Kleidungsstück und unterstützt gleichzeitig die lokalen Einzelhändler.

Auch in Corona-Zeiten bieten digitale Methoden Chancen: Durch Sensoren können die Personen gezählt werden, die sich im Laden aufhalten. Ist die maximal zulässige Personenzahl erreicht, erscheint automatisch ein Hinweis auf dem Display. So können Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen ideal eingehalten werden.

Fazit: Digitalisierung im Einzelhandel schafft neue Einkaufserlebnisse und steigert die Wettbewerbsfähigkeit für die Einzelhändler vor Ort.

Unsere Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Keine Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Unternehmen.


Zur Einigung der Regierungsfraktionen beim Bleiberecht und den Änderungen des Polizeigesetzes erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die jetzt verkündete Regelung beim Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge ist eine peinliche Flickschusterei der grün-schwarzen Landesregierung. Die Härtefallkommission wird von CDU und Grünen für ihre eigenen politischen Machtspielchen missbraucht. Dabei besteht diese Kommission nur aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die bislang jährlich einige wenige hundert Fälle prüfen. Nun wird sie mit Anträgen aller Art geflutet werden und ist diesem Ansturm nicht gerüstet. In diesem Fahrwasser werden auch viele schlecht integrierte Asylbewerber Anträge stellen und so ihre fällige Abschiebung weiter hinauszögern. Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben sie Innenminister Strobl zu verdanken.

Auch für die betroffenen Unternehmen schafft die Lösung keine Planungssicherheit. Unternehmen werden nun Anwälte beschäftigen müssen, die entsprechende Anträge stellen werden. Das verursacht Kosten, schafft aber keine Rechtssicherheit. Vor allen für kleinere Unternehmen ist dies eine zu große bürokratische und finanzielle Hürde.

Die FDP/DVP Fraktion hat von Anfang an gefordert, durch Ermessensvorgaben an die Ausländerbehörden echte Rechtssicherheit zu schaffen. So würden die wenigen tatsächlich gut integrierten abgelehnten Asylbewerber eine Bleibeperspektive erhalten und der Rest rasch abgeschoben. Diese Lösung wird in anderen Bundesländern praktiziert, von zahlreichen renommierten Juristen begrüßt und entspricht den Interessen der Wirtschaft. Dies hat Innenminister Strobl gezielt verhindert, um auf Kosten von Unternehmen seine Abschiebezahlen zu verbessern. Nutznießer sind aber die kriminellen und schlecht integrierten Asylbewerber, deren Abschiebung Strobl schon jetzt nicht vernünftig hinbekommt und die nun noch bessere Aufenthaltschancen bekommen.

Was die angebliche ‚Polizeireform‘ angeht, so scheint am Ende von zwei Jahren Arbeit Herrn Strobl gerade einmal zwei kleinere Änderungen auf den Weg zu bringen. Die vollmundigen Ankündigungen von Strobl haben genauso viel mit der Realität zu tun wie die von Baron Münchhausen. Die Verhältnismäßigkeit bei Einsätzen von Bodycams in geschlossenen Räumen sehen wir jedenfalls kritisch.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Digitalisierung kann wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.


In der Aktuellen Landtagsdebatte „Stempel, Faxgerät und Personal Computer – Sieht so eine moderne Verwaltung als Rückgrat des smarten Ländles aus?“, die von der FDP/DVP Fraktion beantragt wurde, kritisierten der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, den Digitalisierungsgrad der Verwaltungen in Baden-Württemberg.

 

„Der Ist-Zustand des baden-württembergischen E-Governments ist eines wirtschaftsstarken Flächenlandes nicht würdig“, stellte Rülke zu Beginn der Debatte fest. So hätte Baden-Württemberg „sehr viel Luft nach oben“ in seiner diesbezüglichen Entwicklung, belege das Land doch bei E-Government Angeboten den viertletzten Platz im Bundesländervergleich. „Das heißt im Alltag, dass im Schnitt pro Kommune nur sechs von fünfzig untersuchten Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden“, so Rülke: „Der Gang aufs Amt mit Warte- und Büroöffnungszeiten gehört leider noch viel zu oft dazu“. Als Beispiel nannte er die Gewerbeanmeldungen, die nur von sieben Prozent der Kommunen online angeboten würden. Das sei der niedrigste Wert eines Flächenlandes in Deutschland. „Für die Gründungswilligen in unserem Land ist die Wartenummer in den Amtsfluren somit gewissermaßen die Visitenkarte eines modernen Wirtschaftsstandorts“, kritisierte Rülke. Die Liste könne nach seinen Aussagen so noch länger weitergeführt werden. „Das ist und kann doch wirklich nicht unser Anspruch sein. Dieser Rückstand ist nicht nur peinlich, sondern auch ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung in Baden-Württemberg und damit auch ein Risiko für unseren Wohlstand“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung. Ein Blick über den Tellerrand hinaus in europäische Nachbarstaaten zeige beispielsweise in Österreich, was alles möglich sei. Dies müsse auch für Baden-Württemberg gelten, forderte Rülke Einem Innenminister, der stets betont auch Digitalisierungsminister zu sein, müsste dies Ansporn und politisches Herzensanliegen sein. „Es wird jedoch an dieser Stelle besonders deutlich, dass Digitalisierung im ministeriellen Nebenberuf nicht zu machen ist“, so Rülke. Die gesamte Landesregierung zeige, dass sie in den Bereichen Bürokratieabbau durch E-Government Angebote weder mutig noch zügig sei, und dadurch werde deutlich, dass Digitalisierung so nicht gelingen könne. „Wir benötigen ein deutlich engagierteres Verhalten und Vorangehen der Landesregierung, um nicht abgehängt zu werden. Wir brauchen daher ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, welches sich auch den längst überfälligen Bürokratieabbau in die DNA schreibt“, so Rülkes Kernforderung.

 

Der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais führt, aus, dass rund 84 Millionen Stunden pro Jahr an Warte- und Bearbeitungszeit in Deutschland durch eine konsequente Verwaltungsdigitalisierung eingespart werden könnten. Bürokratieabbau sei also zwingend notwendig, Digitalisierung und E-Government-Angebote nach seinen Worten „ein wichtiger Baustein“ für moderne Effizienz. „Eine der essentiellen Voraussetzungen, dass die Verwaltungsdigitalisierung gelingen kann, ist und bleibt ein Bewusstseinswandel auf allen Ebenen“, so Karrais, „die unaufhaltsamen und langfristigen Veränderungen der Digitalisierung sollen als Chance und Arbeitserleichterung wahrgenommen werden“. So fordert er, dass die Behördenleitungen klare Meilensteine vorgeben, Ängste nehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg zur einfacheren, alltäglichen und projektorientierten Zusammenarbeit mitnehmen sollten. „Es wird ohne einen gewissen wohlwollenden Druck in den staatlichen Verwaltungen nicht gehen“, so Karrais. „Der Umgang mit digitalen Arbeitsweisen ist eben auch immer eine Generationenfrage. Das Motto ‚Einmal Aktenordner – Immer Aktenordner‘ darf aber in den Amtstuben Baden-Württembergs nicht dauerhaft wohnhaft werden. Wir Freie Demokraten begrüßen ausdrücklich die interkommunale Zusammenarbeit und möchten dies entsprechend fördern. Das ‚Once-Only-Prinzip‘ bei Verwaltungsdienstleistungen, bei dem viele Verwaltungsakte gebündelt und somit den Bürgerinnen und Bürgern Zeit zurückgegeben werden kann, muss damit möglich sein. Warten auf den Fluren der Amtsstuben ist ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts und ich hoffe, dass wir unseren Kindern später Geschichten darüber erzählen können“, so Karrais und abschließend: „Grundlage aller Digitalisierungsbestrebungen bleibt eine flächendeckende gigabitfähige Breitbandversorgung. Leider ist auch in der Frage nach Glasfaserversorgung der Ämter Baden-Württemberg weit von der Spitze entfernt. “

Neben einem schnellen Ausbau des Gigabit-Netzes in Baden-Württemberg, brauchen wir auch eine deutlich schnellere Landesregierung.


Zur Meldung, wonach die Landesregierung zum weiteren Ausbau besonders schneller Internetverbindungen im Südwesten Kommunen und Landkreise mit 92,8 Millionen Euro unterstützt, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Die Forderung, den Ausbau gigabitfähiger Internetverbindung deutlich schneller in die Fläche zu tragen, haben wir bereits zu Beginn der Amtszeit der Landesregierung vehement vertreten. Das Tempo der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung insgesamt ist leider alles andere als schnell. Mehr Geld bereit zu stellen ist das eine, aber Geld alleine baut keine Leitungen. Wichtig ist, das vorhandene Geld auch sinnvoll und zügig für den Ausbau des schnellen, gigabitfähigen Internets auszugeben. Das muss allerhöchste Priorität haben. Ende 2018 konnten in Baden-Württemberg erst 6% der Anschlüsse mit mindestens 1 Gigabit/s versorgt werden. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 34%. Wir müssen dringend den Standort Baden-Württemberg stärken und im Bereich der Gigabitversorgung nachrüsten. Wenn der Innenminister sich für die Übergabe der Förderbescheide feiern lassen möchte, die die Kommunen auf sehr bürokratischem und langen Weg beantragt haben, dann kann er das gerne tun, eine eigene Leistung der Landesregierung ist für mich dabei nicht zu erkennen.“

Nicht nur AfD sondern auch Innenminister Strobl sollte derartige Pläne rasch begraben.


Zur Beratung des Gesetzentwurfs der AfD zur Ausweitung des Polizeigewahrsams von 14 Tagen auf drei Monate erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die AfD hat es geschafft, besonders schlechte Teile des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes als Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Darin möchte sie den polizeilichen Präventivgewahrsam ausweiten. Statt maximal 14 Tage soll dieser bis zu 3 Monaten erlaubt sein und zudem unbegrenzt verlängert werden können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sie damit auch eine alte Forderung von Innenminister Strobl aufgreift, mit der er sich in der Koalition nicht durchsetzen konnte.

Ich empfehle der AfD, aber auch Innenminister Strobl, einfach den Bericht der Kommission zur Überprüfung der Änderungen des bayrischen Polizeigesetzes durchzulesen. Dort stellten renommierte Experten fest, dass eine derart starke Ausweitung des Polizeigewahrsams die strengen Vorgaben zur Untersuchungshaft und der Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen untergräbt. Die Ausweitung des Polizeigewahrsams ist auch völlig wirkungslos. So wurden in Bayern kaum Personen länger als 14 Tage festgehalten. Und diejenigen, die davon betroffen waren, waren keine Terroristen und Gefährder sondern Kleinkriminelle wie Zechpreller und wiederholt aufgefallene alkoholisierte Fahrer. Damit schießt man mit Kanonen auf Spatzen.“

Abbau von Schriftformerfordernissen ist längst überfälliger Schritt für die Schaffung von modernen Verwaltungen.


Zur heutigen Debatte um das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Rund 84 Millionen Stunden pro Jahr könnte man in Deutschland durch eine konsequente Verwaltungsdigitalisierung an Warte- und Bearbeitungszeit einsparen. Bürokratieabbau ist also zwingend notwendig. Digitalisierung und E-Government-Angebote können hierbei einen wichtigen Baustein liefern. Umso wichtiger ist daher die Überprüfung von Schriftformerfordernissen mit dem Ziel, diese abzubauen. Baden-Württemberg hat da noch sehr viel Luft nach oben, belegt unser Land doch bei E-Government-Angeboten den viertletzten Platz im Bundesländervergleich. Das ist und kann nicht unser Anspruch sein. Dieser Rückstand ist auch ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung in Baden-Württemberg und damit auch ein Risiko für unseren Wohlstand. Wir Freie Demokraten fordern das Once-Only-Prinzip bei Verwaltungsdienstleistungen, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Zeit zurückgegeben werden kann, die sie mit Warten auf den Amtsstuben verbringen müssen. Dafür brauchen wir aber ein deutlich engagierteres Verhalten und Vorangehen der Landesregierung, damit wir nicht abgehängt werden. Das Gesetz zum Abbau von Schriftformerfordernissen ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dass der Gesetzentwurf nicht weit genug geht, lässt sich an unserem Entschließungsantrag erkennen. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird den Verwaltungsorganen eine Möglichkeit gelassen, das Gesetz nach eigenem Ermessen nicht anzuwenden. Dies ist aus unserer Sicht ein Umstand, der auf dem langen Weg der Verwaltungsdigitalisierung und dem E-Government hemmend wirkt. Wir trauen den Kommunen mehr zu und beantragen daher, dass Behörden verpflichtet werden, elektronische Verfahren anzubieten. Ein mutiges Handeln der Landesregierung in der zukunftsweisenden Digitalisierung ist nicht zu erkennen. Wir brauchen daher ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, welches sich auch den längst überfälligen Bürokratieabbau in die DNA schreibt.“

Streit über Beschäftigungsduldung steht symptomatisch für den desolaten Zustand von Grün-Schwarz.


Anlässlich der Beratungen über die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Duldung für gut integrierte Asylsuchende erklärt der stellvertretende Vorsitzende FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„Inhaltlich ist der Fall für die FDP klar. Realität ist, dass Asylbewerber, die teilweise mehrere Jahre arbeiten, Steuern zahlen, gut integriert sind, und sich stets straffrei verhalten haben, regelmäßig abgeschoben werden. Weil sie sich an die Vorschriften halten, sind sie die Dummen. Innenminister Strobl kann so auf deren Kosten seine Abschiebestatistik aufhübschen. Dabei sind unsere Unternehmen dringend auf diese Arbeitskräfte angewiesen, haben ihre Verantwortlichkeit ernst genommen. Wir können uns aber den Luxus nicht erlauben, gut integrierte, fleißige Arbeitskräfte abzuschieben. Dagegen bleiben integrationsunwillige oder gar kriminelle abgelehnte Asylbewerber jahrelang im Land oder tauchen unter, um der Abschiebung zu entgehen. Der Innenminister bleibt hier erstaunlich inaktiv.

 

Der Umgang der Regierungskoalition mit dem Thema steht sinnbildlich für ihren allgemeinen Zustand. Erst verkündet Innenminister Strobl den Durchbruch bei der Polizeireform; bei gerade einmal zwei kleinen Änderungen handelt es sich allenfalls um ein Polizeireförmchen. Die Zustimmung der Grünen erkauft er sich dabei mit scheinbaren Zugeständnissen bei der Ermessensduldung. Aber nur wenige Wochen später hat Herr Strobl scheinbar wieder vergessen, was vereinbart wurde. Die Einigung bei der Polizeireform haben die Grünen widerrufen; wie es weitergeht, ist unklar. Und Ministerpräsident Kretschmann schaut vom Seitenrand taten- und machtlos zu. Der Wahlkampf bei Grün-Schwarz hat bereits begonnen. Das Jahr 2020 wird ein Jahr des Stillstands, in dem die Landesregierung nichts mehr zustande bringt. Angesichts der vielen Herausforderungen ein schlechtes Beispiel für unser Land und sicherlich kein Vorbild für den Bund.“

Die Koalition beschäftigt sich nur noch mit sich selbst.


Zur Blockade bei der Polizeireform erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Gezänke um die Polizeireform und um das Bleiberecht für arbeitende Asylbewerber ist ein Beweis für die Handlungsunfähigkeit der Koalition. Grün-Schwarz wird bis zur Landtagswahl nichts mehr zu Stande bringen.

Eineinhalb Jahre arbeiteten Mitarbeiter von Innenminister Strobl an der Polizeireform II. Herausgekommen ist ein Polizeireförmchen mit gerade einmal zwei Änderungen. Und selbst diese liegen nun auf Eis, weil sich Herr Strobl nicht an die Absprachen des Kabinetts hält. Erstaunlich ist es, dass Herr Kretschmann und Frau Eisenmann ihn dabei gewähren lassen. Grün-Schwarz ist spätestens jetzt eine Koalition des Stillstands, die sich mit sich selbst beschäftigt und die dringenden Probleme des Landes außer Acht lässt.“

Anstatt die Sachausstattung der Polizei zu verbessern profiliert sich Strobl auf dem Rücken der Wirtschaft als konservativer Hardliner


Zum Streit in der Regierungskoalition um die Abschiebung arbeitender Asylbewerber erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Selten erlebte man bei Grün-Schwarz, dass sich ein Minister derart demonstrativ und unverhohlen über Beschlüsse des Kabinetts hinwegsetzt wie Herr Strobl es nun tut. Am 12. Dezember einigte sich die Landesregierung auf einen vorläufigen Abschiebestopp für gut integrierte Asylbewerber, die seit Jahren für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Im Gegenzug trugen die Grünen Strobls ‚Polizeireförmchen‘ mit. Nun erleben wir, wie sich Innenminister Strobl demonstrativ über diese Beschlüsse hinwegsetzt. Dies lässt tief blicken, in welchem Zustand sich Grün-Schwarz befindet. Spätestens jetzt hat der Wahlkampf begonnen und Strobl versucht sich als konservativer Hardliner zu profilieren.

Dabei gäbe es anderer Stelle viel zu tun: Ein Smartphone für jeden Streifwagen, W-Lan für jedes Polizeigebäude, Digitale Datenerfassung noch am Tatort – in Baden-Württemberg sind das seit Jahren ungelöste Probleme, die von Strobl vernachlässigt wurden. Jedes Kinderzimmer ist in Sachen Digitalisierung besser ausgestattet als die Polizei. Unsere Anträge bei den Haushaltsberatungen zur Behebung der Defizite wurden von Grün-Schwarz aber allesamt abgelehnt.

Stattdessen werden nun seit Jahren arbeitende Asylbewerber abgeschoben. Sie werden ihren Firmen entrissen, die dringend auf diese Arbeitskraft angewiesen sind, weil sie keine anderen Beschäftigten finden. Dagegen bleiben schlecht integrierte oder gar kriminelle abgelehnte Asylbewerber jahrelang im Land. Dabei ist es überfällig, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erheblich zu erweitern, damit Abschiebungen dorthin schneller erfolgen.“

Zum Vorschlag der CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Susanne Eisenmann, für ein eigenes Digitalisierungsministerium sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die CDU und ihre Spitzenkandidatin Eisenmann brauchten sehr lange, um den Stellenwert der Digitalisierung in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung zu erkennen. Diese neu entdeckte Liebe ist nichts anderes als das Eingeständnis, die Digitalisierung seit der letzten Landtagswahl in dieser Regierung verschlafen zu haben. Die momentane Linie, wonach die Digitalisierung eine Nebenabteilung des ohnehin überforderten Innenministers ist und dieser wichtige Bereich in einem Wirrwarr von Zuständigkeiten und Förderbescheiden hoffnungslos verhakt ist, ist gescheitert. Zu spät merkt es die CDU, Jahre gingen verloren. Wir fordern ein eigenständiges, kompetentes Digitalisierungsministerium schon seit vielen Jahren und werden dies auch unverwechselbar in die Landtagswahl als eine unserer Kernforderungen tragen.“

In seinem Rechenschaftsbericht zur Arbeit der Landtagsfraktion auf dem 120. Ordentlichen Landesparteitag hat der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eine Kursbestimmung im Vorfeld der Landtagswahl vorgenommen. „Es geht auf die Landtagswahl zu: Wie sind wir aufgestellt, wie müssen wir uns aufstellen?“, so Rülkes Ausgangsfrage in seiner Rede.

Zu Beginn machte er deutlich, dass es keine Gemeinsamkeiten mit der teils nationalpopulistischen, teils rechtsradikalen AfD im Landtag von Baden-Württemberg geben könne. Insbesondere die Entwicklung dieser Fraktion, deren zunehmende Radikalisierung, schließe dies aus. Mit Blick auf die AfD falle ihm ein Satz von Franklin D. Roosevelt ein: „Ein Radikaler ist ein Mensch, der mit beiden Beinen fest in der Luft steht!“

Aber auch die CDU sei nach Aussagen Rülkes nicht mehr das, was sie einmal war: Das „Polizeireförmchen“ von Thomas Strobl sei weder sinnvoll noch überhaupt notwendig. Zuerst sei es notwendig, die bestehenden Gesetze anzuwenden und nicht durch Gesetzesaktionismus von der eigenen Unfähigkeit in der Umsetzung abzulenken. Strobl zeige mit seinen dauernden Versuchen, die Onlinedurchsuchung durchzusetzen, ein bedenkliches Rechtsstaatsverständnis. Das einzige, was er nun erreicht habe, seien polizeiliche Bodycams in privaten Räumen. Anders als die Grünen hätten Liberale eine derart eklatante Verletzung der Privatsphäre der Menschen nie mitgetragen. In einem Punkt habe Strobl allerdings Recht: Er habe sich gerühmt, gegen die Grünen durchgesetzt zu haben, was die FDP nie mitgetragen hätte. Nämlich seine unsinnige Minireform zur Gesichtswahrung. An dieser Stelle, so Rülke könne er Strobl nur ein Zitat von Robert Lembke ans Herz legen: „Es gibt Politiker, die Angst haben, ihr Gesicht zu verlieren. Dabei könnte Ihnen gar nichts Besseres passieren.“

Beim Wohnungsbau fehlten in Baden-Württemberg bis 2025 rund 500.000 Wohnungen, mahnte Rülke. Selbst Ministerpräsident Kretschmann habe erkannt, dass man für die Lösung des Problems privates Kapital brauche. Man müsse also Investoren anlocken. Was machten aber Schwarze, Grüne und Rote? Mietpreisbremsen, Fehlbelegungsabgaben, Grunderwerbsteuererhöhungen und jetzt auch noch die Enteignungsphantasien der Kevin Kühnerts und Boris Palmers dieser Welt. „Komisch, dass da die Investoren nicht kommen!“ rief Rülke ironisch aus. In der DDR sei nach seinen Aussagen die Planwirtschaft gescheitert, in Tübingen komme sie durch die Hintertür wieder rein.

In der Bildungspolitik sei es richtig, alles zu tun, um den Bildungserfolg der Kinder vom sozialen Status der Eltern zu entkoppeln, so Rülke: „Die Vorstellung, dies leiste ganz einfach die Einführung der Gemeinschaftsschule, ist aber nicht von dieser Welt.“
Rülke zitierte dazu einen Satz von Mark Twain: „Was manche Menschen sich vormachen, das macht Ihnen so schnell keiner nach!“ Es gehe um Unterrichtsqualität, um Lehrer-Schüler-Verhältnis und um begabungsgerechte Förderung, so Rülke. Ein Blick nach Bayern, Sachsen und Thüringen zeige, dass ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem, das durchlässig sei und deshalb auch auf eine verbindliche Grundschulempfehlung setzen könne, das Richtige sei.
Es sei auch notwendig auf eine Stärkung der beruflichen Bildung zu setzen und auf den Erhalt von Haupt- und Werkrealschulen. Auch sei die Wettbewerbsgleichheit aller Schulen zu gewährleisten, forderte Rülke.

Die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg sei gefährdet, warnte Rülke. Die Landesbank Baden-Württemberg prognostiziere für 2020 weltweit ein Wachstum von 3,1 Prozent, für die Europäische Union von 0,9, für Deutschland 0,6 und für Baden-Württemberg lediglich von 0,2 Prozent. Dies sei letzter Platz unter den Bundesländern, Platz 16. Baden-Württemberg sei „der SC Paderborn des Wachstums“, verglich Rülke. Berlin liege im Vergleich dazu bei 1,5 Prozent.
Grund dafür sei die absehbare Krise im Fahrzeugbau und bei den Zulieferern, stellte Rülke fest. Diese wiesen einen Umsatz von 107 Milliarden, von 10 Prozent der Wertschöpfung und 11 Prozent der Arbeitsplätze auf, in Zahlen 470.000, mit Zulieferern bis zu 800.000 Arbeitsplätze. Bosch-Chef Volkmar Denner rechne vor, dass die politisch gewollte Fokussierung auf die batterieelektrische Mobilität bis zu 90 Prozent der Arbeitsplätze koste. „Das ist ein Strukturbruch, kein Strukturwandel mehr. Es droht dem Land Baden-Württemberg im 21. Jahrhundert der gleiche Strukturbruch, den das Ruhrgebiet im 20. Jahrhundert erlebt hat“, warnte Rülke.

Aus Rülkes Sicht helfe nur echte Technologieoffenheit. Rülke dazu:
„Es hat mit Technologieoffenheit nichts zu tun, wenn Politiker die Zulassung von synthetischen Kraftstoffen an Tankstellen bekämpfen.
Es hat mit Technologieoffenheit nichts zu tun, wenn Elektroladesäulen entstehen aber keine Wasserstofftankstellen.
Es hat mit Technologieoffenheit nichts zu tun, wenn die Subventionierung der Batterie so lange erhöht wird, bis die Leute anfangen werden, sie zu kaufen.
Und es hat mit Technologieoffenheit nichts zu tun, wenn der Marktzugang der Batterie mit einer unrealistischen CO2-Bilanz erzwungen wird, die sich nicht an der gesamten Prozesskette orientiert und deshalb dem Klima nicht hilft.“ Deshalb müsse sich eine vernünftige Mobilitätspolitik an drei Zielen ausrichten so Rülke: Klimafreundlichkeit, Erhalt der Arbeitsplätze und Garantie der individuellen Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger. In der letzten Landtagsdebatte habe sich sogar Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu diesen drei Zielen bekannt.

Die batterieelektrische Mobilität erreiche aus Rülkes Sicht keines dieser drei Ziele und setze sich ohne dirigistische Staatsmaßnahmen auch nicht durch. Wenn Winfried Kretschmann erkläre, künftig habe jeder seine eigene Solaranlage auf dem Dach und tanke umsonst, habe er nur noch die gesellschaftliche Oberschicht im Blick. Wenn Cem Özdemir und Winfried Hermann weniger Autos wollten und Hermann sich sogar nicht einmal ein Tesla-Werk nach Baden-Württemberg wünsche, wenn die Grünen im Lande nicht einmal die Hälfte der selbstgesteckten Klimaziele erreichten, so werde nur eines klar: „Es wird so viel heiße Luft geredet, dass man sich nicht wundern muss, wenn sich das Klima erwärmt“, zitierte Rülke den Aphoristiker Gerhard Uhlenbruck, der dabei die Grünen im Blick gehabt haben müsste.

Das eigentliche Ziel der Grünen sei, dass es am Ende nicht vierzig Millionen Verbrenner auf Deutschlands Straßen gebe, sondern nur vier Millionen Elektro-Smarts für die Oberschicht und nur noch für den Stadtverkehr. In der zurückliegenden Landtagsdebatte habe Winfried Kretschmann die Probleme eingeräumt und von der Batterie der Zukunft gesprochen, erinnerte Rülke. Sein Umweltminister habe die Batteriefixierung der Grünen damit gerechtfertigt, dass der chinesische Markt nach der Batterie verlange. Nun sei es aber erkennbar so, dass die Chinesen auf die Batterie gesetzt hätten, weil sie in dem Bereich konkurrenzfähiger seien als wir in Baden-Württemberg und auch die Hand auf den Rohstoffreserven, wie beispielsweise Lithium, hätten. Mittlerweile habe es aber sogar ein Umsteuern der Chinesen gegeben, weil sie gemerkt hätten, dass die Massen an batterieelektrischen Fahrzeugen, die ihr Industriedirigismus selbst heraufbeschworen habe, von ihren Verteilnetzen gar nicht bewältigt werden könne, führte Rülke aus.

Wer also echte Technologieoffenheit wolle und wer Wettbewerbsgleichheit der Antriebsstränge wünsche, der müsse nach Aussagen Rülkes folgende vier Forderungen erheben:

1. Es dürfen nicht nur Elektroladesäulen entstehen, sondern auch Wasserstofftankstellen.
2. Es muss Schluss damit sein, die Subventionen so lange zu erhöhen, bis die Leute die Batterie kaufen.
3. Die batterieelektrische Mobilität muss entlang der gesamten Prozesskette betrachtet werden.
4. Es muss Schluss sein mit den Verhinderungsrestriktionen gegen die synthetischen Kraftstoffe.

Er sei davon überzeugt, dass in einem solchen fairen und technologieoffenen Wettbewerb der Verbrennungsmotor auch ohne fossile Brennstoffe eine gute Chance habe, so Rülke: Der saubere Diesel, dann die synthetischen Kraftstoffe und schließlich die Brennstoffzelle bzw. die Wasserstoffmobilität.

„Auf diesem Wege können wir auch die drei Ziele erreichen, die die Batterie nicht erreicht, nämlich echte Umweltfreundlichkeit, Erhalt der Arbeitsplätze und Garantie der individuellen Mobilität für die Bürger“, so Rülke.

Rülke dankte abschließend dem Landesvorstand für die Nominierung zum Spitzenkandidaten. Die endgültige Entscheidung liege bei der Partei. Wenn man ihm erneut das Vertrauen schenke, so werde er mit noch mehr Einsatz als 2016 für die FDP in den Landtagswahlkampf 2021 ziehen.

Zur heutigen Vorstellung des Sicherheitspakets der Landesregierung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Auch auf Nachfragen hin konnte der Innenminister kaum konkrete gesetzliche Neuerungen bei Sicherheitsmaßnahmen nennen. Es ist dabei gar nicht schlecht, dass die ursprünglichen Forderungen des Innenministers wie etwa die Einführung der Online-Durchsuchung, die Ausweitung der anlasslosen Schleierfahndung oder die Verlängerung des polizeilichen Präventivgewahrsams vom Tisch sind. Strobls Niederlage ist ein Sieg für den Rechtsstaat. Gespannt sind wir, wann das Innenministerium endlich die Details bei der Umsetzung des Bodycam-Einsatzes und der präventiven polizeilichen Kontrollen vorlegt.
Durchaus vernünftig ist es, wenn bestehende Projekte wie der Sonderstab Gefährliche Ausländer oder Sicherheitskooperationen mit den Kommunen verstärkt werden. Dies ist aber nicht die große Neuerung, für die es Strobl verkauft. Wie so vieles bei dieser Landesregierung fallen deren Ankündigungen gemessen an der Umsetzung mehrere Nummern zu groß aus. So verwundert es nicht, dass Strobl ohne jede Selbstironie Baden-Württemberg schon zum ‚weltweit, vielleicht neben Bayern‘ sichersten Fleck der Erde erklärt. In der Wirklichkeit rutschte Deutschland im letzten Global Peace Index auf Platz 17 ab, 11 europäische Staaten sind besser. Mit Blick auf die täglichen Kriminalitätsmeldungen, die steigenden Cybercrime-Fallzahlen und immer noch hohe Alltagskriminalität ist Baden-Württemberg hier gewiss keine positive Ausnahme. Die Realität sieht so aus, dass die Landesregierung die Einstellungsoffensive bereits ab 2022 rückabwickelt. Die Sicherheit auf der Straße wird in erster Linie durch mehr Polizisten verbessert. Und für eine moderate Anhebung der Zulagen für Polizisten für Nacht- und Wochenenddienste hatte die Landesregierung auch kein Geld übrig.“

Zur Meldung, dass die Digitalisierungsprämie ab dem heutigen Tag aufgrund einer technischen Pause zunächst nicht mehr verfügbar sein wird, sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Das ist keine technische Pause, sondern das Zeugnis politischer Misswirtschaft. Die Digitalisierungsprämie konnte seit Juli 2018 von kleinen und mittleren Unternehmen abgerufen werden, um Maßnahmen der Digitalisierung zu fördern. Angesichts der konjunkturellen Lage mit rückläufigen Auftragseingängen bei vielen Unternehmen und eines nachlassenden Auslandsgeschäfts sehnen sich die Unternehmer nach Instrumenten, die niedrigschwellig und bürokratiearm nutzbar sind. Die Prämie ging deshalb weg wie warme Semmeln und bereits nach einem starken Jahr waren die bereitgestellten Landesmittel von 24 Millionen Euro aufgebraucht. Trotzdem war die Digitalisierungsprämie im aktuellen Haushaltsentwurf erstmal nicht enthalten, was für mich vom mangelndem wirtschaftspolitischen Gespür der Landesregierung zeugt. Der rapide Mittelabfluss zeigt doch, wie gut die Prämie bei den Unternehmen ankommt. Die aktuelle Zwangspause bremst die Digitalisierung ohne Not und die Ablehnung unseres Haushaltsantrags zur Erhöhung der verfügbaren Mittel wird zur Folge haben, dass einige Unternehmen leer ausgehen werden.“

Zur den ersten bekannt gewordenen Eckpunkten der Polizeireform erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit einem 160-seitigen Gesetzentwurf ging Innenminister Strobl in die Verhandlungen mit den Grünen rein. Geblieben davon ist nicht mehr viel. Aus der groß angekündigten Polizeireform wird ein Polizeireförmchen. Damit wird wieder einmal deutlich, dass der Innenminister und seine CDU in dieser Koalition nicht viel zu melden haben.
Wir werden jetzt abwarten, wie die wenigen Änderungen im Detail umgesetzt werden. Ein Gesetzentwurf wird uns wohl erst im kommenden Jahr vorgelegt. Danach werden wir alle Maßnahmen auf ihre konkrete Umsetzung, aber auch Mehrwert prüfen. Dabei werden wir die Erfahrungen in anderen Bundesländern berücksichtigen, aber auch die Stellungnahmen der Verbände und des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sehr erfreulich ist aber schon jetzt, dass die verfassungsrechtlich zweifelhafte Online-Durchsuchung vom Tisch ist. Gut ist auch, dass Strobl seine starre Haltung bei der Abschiebung gut integrierter Ausländer ändert. Zu Recht ist es einem großen Teil der Menschen nicht vermittelbar, wieso arbeitende Asylbewerber abgeschoben, während schlecht integrierte und kriminelle zu oft im Land bleiben.“

Liberaler Zukunftstag

Jung und Alt debattieren über die digitale Zukunft

Ein Leben ohne Internet – für viele Menschen ist das heutzutage wie der Landtag von Baden-Württemberg ohne die FDP/DVP Fraktion – unvorstellbar. Nahm man vor 30 Jahren noch das Lexikon aus dem Bücherregal, werden heute tagtäglich Millionen von Suchbegriffen über Online-Lexika nachgeschlagen. Lernte man früher noch Busfahrpläne auswendig, schaut man heute in die App. Das Internet hat zweifellos unser Leben verändert, die Digitalisierung wird die bisher größte gesellschaftliche Revolution sein und ist damit die politische Gestaltungsaufgabe der Zukunft. Vor diesem Hintergrund lud die FDP/DVP Fraktion unter dem Motto „Zuhause ist, wo WLAN ist“ zum Liberalen Zukunftstag in den baden-württembergischen Landtag ein.


Politiker für einen Tag – Die Karrais‘ und Kerns von morgen beim Liberalen Zukunftstag

Politik mit Mut und innovativen Ideen aktiv mitgestalten


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte die mehr als 130 Besucher im Plenarsaal des Landtags und betonte, dass Digitalisierung kein Selbstzweck oder Ziel an sich sei. Im Zentrum stehe für die Liberalen nicht die Technik, sondern der Mensch mit all seinen Potenzialen aber auch Ängsten. Dr. Kern plädierte dafür, die Digitalisierung als zentrale politische Gestaltungsaufgabe zu begreifen und die Chancen der digitalen Transformation mit Mut und neuem Denken zu nutzen. Dabei appellierte er an die Teilnehmer, sich aktiv zu beteiligen: „Politik ist keine Einbahnstraße. Sie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger, vom Wettstreit der Argumente und vom aktiven Mitgestalten“, so Dr. Kern.

Viel Nachholbedarf beim Breitbandausbau in Baden-Württemberg und Deutschland

Ein konkretes Beispiel wie politische Maßnahmen einen Anreiz für aktive Bürger sein können, stellte der Geschäftsführer der NetCom BW und Vorstandsmitglied im Bundesverband Breitbandkommunikation, Bernhard Palm, mit dem Voucher Modell vor. Demnach sollen Bürger einen Gutschein für Gigabitanschlüsse bekommen, der bei einem Dienstleister eingelöst werden kann. Dieses Anreizsystem soll die Nachfrageseite stärken und den Breitbandausbau vorantreiben – eine Idee, zu welcher der FDP/DVP Abgeordnete Daniel Karrais bereits die Landesregierung befragt hatte und einen entsprechenden Antrag in die Haushaltsberatungen eingebracht hat.

Palm nahm zudem die Politik in die Pflicht: In keinem anderen Land in Europa verlaufe der Breitbandausbau so langsam wie in Deutschland. Er forderte daher konsequenteres Handeln in Baden-Württemberg und im Bund, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten und den steigenden privaten Bedarf nach Datenvolumen bedienen zu können. Wie sollen wir in Zukunft sonst weiter Streamingdienste zum Abspielen von Filmen, Reportagen, Musik oder nicht-linearem Fernsehen nutzen? Der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Digitalisierung Daniel Karrais pflichtete Palm bei und gab als Infrastrukturziel „Glasfaser in jedes Gebäude“ aus, denn die digitale Infrastruktur sei die Straße und Schiene des 21.Jahrhunderts.

Premiere im Plenarsaal des Landtags: Der erste Beschluss des Zukunftsparlaments

Mit diesem Wissen ausgestattet bekamen die Teilnehmer im Rahmen eines Planspiels die Möglichkeit, selbst ihre Position im Plenarsaal zu vertreten. Hierfür konstituierten sie sich in vier Fraktionen. Wie die Fraktionsarbeit abläuft, erläuterte Daniel Karrais den Gästen in einem Kurzvortrag. Der Abgeordnete gewährte dabei auch einen Einblick in seinen Terminkalender. Schnell wurde bei der Dichte der Termine klar: Politische Arbeit findet nicht allein im Parlament statt. Anschließend konnte dann die Fraktionsarbeit beginnen. Jung und Alt tauschten gemeinsam Argumente aus und beschlossen innerhalb der Fraktion Änderungsanträge – ganz wie im realen Politikgeschäft.

Zum Abschluss folgte die Diskussion mit allen Fraktionen im Parlament. Die „Abgeordneten“ der Fraktionen warben am Rednerpult des Landtags für ihre Positionen. Es entwickelte sich eine leidenschaftliche Debatte, die einige Politikertalente zum Vorschein brachte. Am Ende stand der erste Gesetzesbeschluss des Zukunftsparlaments. Mehrheitlich beschlossen wurde von den Teilnehmern ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung an Schulen.

Bleibt nur zu hoffen, dass es ihnen die Landesregierung diesbezüglich gleichtut.

Der Liberale Zukunftstag in den sozialen Medien

Anlässlich der Ersten Beratung des Dritten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Übergang vom Auswahl- zum Erlaubnisverfahren im Bereich der Sportwetten ist nicht nur wegen der auf Eis gelegten Verfahren vor den hessischen Verwaltungsrichten erforderlich, sondern aus Sicht der FDP/DVP Fraktion auch sachgerecht. Leider wird diese Neuregelung nur im Bereich der Sportwetten vorgenommen und nicht bei anderen Glücksspielarten. Wir Freie Demokraten halten die Glücksspiel-Regulierung, wie sie der Staatsvertrag vorsieht, insgesamt für überarbeitungsbedürftig. Die FDP/DVP Fraktion tritt dafür ein:

  • anstelle des bisherigen Glücksspiel-Monopols Konzessionen nach qualitativen Kriterien vergeben, hierdurch insbesondere über die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes konsequent wachen und somit auch den bisher nicht regulierten Online-Glücksspielmarkt einer Regulierung unterwerfen
  • zur Gewährleistung des Spielerschutzes eine bundesweit einheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei und intelligente Lösungen für Zugangskontrollen zu Spielhallen schaffen
  • eine Behörde der Länder zur effizienten Kontrolle, Steuerung und Durchsetzung der neuen Glücksspielregulierung einrichten.

Auch wenn die Neuregelung im Bereich der Sportwetten nun zunächst einmal nur für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 gilt, sind wir sehr an den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesem im Staatsvertrag so bezeichneten „Experiment“ interessiert. Diese Erkenntnisse könnten für die zukünftige Regulierung auch anderer Glücksspielbereiche wichtig sein.“

Zu der bundesweit ersten Vorstellung eines Antisemitismusberichts in einem Landtag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bericht bestätigt leider unseren Eindruck, dass der Antisemitismus in der Gesellschaft wieder zunimmt. Dies wissen wir nicht erst seit dem feigen und mörderischen Anschlag von Halle. Schon früher ist der Antisemitismus mit der AfD in die Parlamente eingezogen. Durch gezielte Provokation will die AfD die Grenze des Sagbaren verschieben. Als Demokraten dürfen wir hier keine falsch verstandene Toleranz walten lassen. Die Ächtung des Antisemitismus durch große Teile der Gesellschaft ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt in der Bundesrepublik. Der Bericht von Herrn Blume macht deutlich, dass dies nicht als gegeben vorausgesetzt werden darf, sondern dies jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden muss.

Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im Land. Die Polizei hatte zwar vor einiger Zeit Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit aller Synagogen im Land herausgegeben. Umgesetzt hat Innenminister Strobl aber diese bis zum Attentat von Halle nicht. Warnungen der israelitischen Gemeinschaften wurden von Strobl offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Wir fordern die Landesregierung zur sofortigen Umsetzung aller polizeilichen Sicherheitsempfehlungen für die Synagogen im Land auf. Die nun eilig bewilligte Sonderzahlung ist gut und wichtig. Ob sie aber ausreicht, ist völlig unklar. Das Land muss dauerhaft mehr Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine Änderung des Staatsvertrags. Es ist unverantwortlich, die jüdischen Gemeinden noch länger im Stich zu lassen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der Antisemitismus in unterschiedlichen Formen auftritt. Er ist nicht nur ein rechtsextremes Phänomen, sondern entspringt oft dem muslimischen Kulturkreis. So waren jüdische Einrichtungen in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren Opfer islamistischer Terroristen. Unerträglich ist es, wenn wegen einzelner muslimischer Mitbürger in deutschen Städten „No-Go-Areas“ für Kippa-Träger entstehen und in den Schulen „Jude“ zum Schimpfwort wird. Bei aller berechtigten Anstrengung im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssen auch diese Probleme mit ihren ethnisch-kulturellen Ursachen klar benannt und entschieden angegangen werden. Falsch verstandene Toleranz darf es hier nicht geben. Dies gilt auch für offene Vorurteile und antisemitische Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft. Zu oft tritt der Antisemitismus unter dem Deckmantel angeblicher freier Meinungsäußerung oder Israel-Kritik auf. Solche Äußerungen sind nicht strafbar. Unter Demokraten müssen sie aber geächtet werden.“

Mit Blick auf die länger bekannten Handlungsempfehlungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume (S. 52 des Berichts) erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt endlich den israelitischen Gemeinden für den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung stellt. Es hat einen Beigeschmack, wenn sie dies nicht erst unter dem Eindruck des schrecklichen Attentats von Halle sondern schon vorher gemacht hätte. Der Antisemitismusbeauftragte forderte das bereits in seinem Bericht Ende Juni. Und auch die Sorgen der israelitischen Gemeinden waren Strobl länger bekannt.
Unabhängig von der Einmalzahlung ist es wichtig, die Gemeinden dauerhaft bei den Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesregierung muss hier schnell tätig werden. Die jüdischen Gemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Dies ist eine angemessene Beteiligung an der Einnahmeentwicklung des Landes in den letzten Jahren.

Doch ansonsten repariert die Landesregierung nur die Fehler der vorherigen grün-roten. Abgesenkte Eingangsbesoldung und Zuverdienstgrenzen wurden von Gerichten schon kassiert, die abgesenkte Beihilfe wird es irgendwann auch. Wann kommt die Landesregierung beim Beamtenrecht endlich aus dem Krisenmodus heraus und in die Gestaltung hinein?

Lebensarbeitszeitkonten, besser Möglichkeiten beim Home Office, Überprüfung der 41-Stunden-Woche, alles Punkte, die früher versprochen wurden oder im Koalitionsvertrag sogar verankert sind. Bisher Fehlanzeige. Aber man spürt es ja schon allerorten: Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft. Und zu hoffen, dass einem eine abkühlende Konjunktur schon wieder die Fachleute in die Ämter spült, verspielt die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Anlässlich der Vorstellung des Rechnungshofs-Berichts zur gescheiterten Bildungsplattform „ella“ im Bildungsausschuss des Landtags sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Sicherlich nicht grundlos hat die Kultusministerin ihre Planungen für eine zukünftige Bildungsplattform für die Schulen in derselben Sitzung des Bildungsausschusses vorgestellt, in der der Rechnungshofs-Bericht zu ‚ella‘ beraten wird. Durch dieses Vorgehen droht dem Bericht nicht die Aufmerksamkeit zuzukommen, die ihm eigentlich gebührt. Wie die Vizepräsidentin des Rechnungshofs Ria Taxis angibt, sei dem Rechnungshof ein vergleichbarer Fall eines gescheiterten IT-Projekts bisher nicht untergekommen. Und es gilt, die Analysen und Empfehlungen des Rechnungshofs genau zu studieren, um Baden-Württemberg eine vergleichbaren Fall von Führungsversagen und Verantwortlichkeitsvakuum bei einem für die Zukunft des Landes zentralen Projekt zu ersparen. Bemerkenswert ist auch das kurze Gedächtnis der Regierungsfraktionen. Lange blockierten sie die Anträge von SPD und FDP/DVP auf Einschaltung des Rechnungshofs. Nun nehmen sie für sich in Anspruch, das von der Kultusministerin nun gewählte modulare Vorgehen bei der Einführung der Bildungsplattform schon von Anfang an gefordert zu haben. Dabei kam sich die FDP/DVP Fraktion mit dieser Forderung lange vor wie der Rufer in der Wüste. Wenn die Regierungsfraktionen nun auch in dieser Weise mit unserer Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium verfahren, soll uns das Recht sein.“