Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zu den drei zentralen Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Hochschule und Wissenschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Faktion, Nico Weinmann: 

„Baden-Württemberg muss sich auch weiterhin im Wettbewerb um die klügsten Köpfe behaupten. Dabei spielen die Bund-Länder-Vereinbarungen eine zentrale Rolle zur Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land.

Mit besonderem Augenmerk müssen wir die Verteilung und den Einsatz der beträchtlichen Mittel angehen. Denn die Finanzierung der Hochschulen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Drittmittelaufkommen ist stark gewachsen, was einerseits erfreulich ist und die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen bezeugt. Andererseits wurde es zunehmend schwieriger, das akademische Personal, die Forscher und die Lehrenden, unbefristet anzustellen. Noch immer beherrschen prekäre Arbeitsverhältnisse den akademischen Mittelbau. Daher müssen wir diese Herausforderung an prominenter Stelle im Landeskonzept verankern und möglicherweise auch neue Wege gehen. Die EU ermöglicht es beispielsweise, unbefristetes Personal in Forschungsprojekten abzurechnen, was erhebliche Spielräume eröffnet.

Die Digitalisierung darf gerade an den Hochschulen keine leere Floskel bleiben. Umso mehr irritiert das Fehlen des Wortes `digital´ im Pakt für Innovationen in der Hochschullehre. Nicht erst seitdem das `lebenslange Lernen´ im bildungspolitischen Kanon auftaucht sollte uns klar sein, dass modernen Formen der Wissensvermittlung mehr Aufmerksamkeit zukommen sollte. Unsere Impulse für eine virtuelle Hochschule im Land blieben leider bisher ungehört.

Abschließend ist festzuhalten, dass die geplanten Verträge den Weg frei machen für eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Die Polizei rief am 24. April 2019 Terroralarm aus und evakuierte nach einer Anschlagsdrohung eine Gedenkveranstaltung der armenischen Gemeinde in der Fellbacher Lutherkirche. Die Veranstaltung war als Jahrestag zum Gedenken des Völkermords an den Armeniern im Jahr 1915 mit bis zu 1,5 Millionen Opfern gedacht. Der Umgang damit ist zwischen Armenien und der Türkei bis heute hoch umstritten. Die Stuttgarter Landtagsabgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr ging in einer parlamentarischen Initiative den Kenntnissen der Landesbehörden über diesen Terroralarm und über konkrete Bedrohungslagen für einzelne Veranstaltungen der armenischen Gemeinden im Land in den vergangenen Jahren und deren Hintergründe nach. Die Antwort liegt nun vor. Dazu Reich-Gutjahr:

„Auch wenn in diesem Fall offenbar keine konkrete Gefährdung bestand, ist es in Zukunft dennoch wichtig, bei derartigen Veranstaltungen wachsam zu bleiben. Eine Einschüchterung der armenischen Gemeinde ist keinesfalls zu akzeptieren. Die Politik und die Sicherheitskräfte müssen auch in Zukunft weiterhin dafür einstehen, dass deren Aktivitäten nicht eingeschränkt werden. Dies gilt in ganz besonderer Weise für Veranstaltungen zum Gedenken an den Genozid an den Armeniern. Diese haben die absolute Solidarität der FDP.“

Anlässlich der heutigen Unterzeichnung der Vereinbarung zur sogenannten „Gigabit-Region“ sagte der Experte für digitale Infrastruktur der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

“Die Fokussierung auf nur einen exklusiven Netzbetreiber durch die Region Stuttgart und die Landesregierung ist ein Spiel mit dem Feuer. Die Vereinbarungen werfen erhebliche Wettbewerbs- und Beihilferechtsfragen auf. Die Region und das Land setzen mit der Telekom auf ein einziges Pferd. Erreicht sie das Ziel nicht, hat die Region und das ganze Land auf lange Sicht viel verloren. Die Sanktionen, die im Raum stehen sind vergleichsweise gering und für die Telekom im Fall des Falles gut zu verkraften. Zudem sind die Kündigungsgründe für die Telekom sehr leicht zu erfüllen, sodass die Region keine Garantie hat ein leistungsfähiges Netz mit den gesteckten Zielen zu erhalten.  Die Landesregierung und die Region Stuttgart schließen einen Vertrag mit der Telekom, der sowohl rechtlich als auch inhaltlich auf extremst wackeligen Beinen steht. Es findet zudem ein erheblicher Eingriff in den Wettbewerb statt, was angesichts der attraktiven Kundenpotentiale nicht geboten ist.

Die Region und die Landesregierung vernachlässigen den Einbezug lokaler und alternativer Netzbetreiber, da dieser nur zu Bedingungen der Telekom geplant ist. Die Telekom erhält durch den Vertrag die Zusage einer Bevorzugung und beschleunigte Behandlung bei Genehmigungsverfahren und Unterstützungsleistungen seitens Kommunen. Wettbewerber verfügen über diese Zusicherung nicht. Nicht nur dadurch findet eine erhebliche Verzerrung des Wettbewerbs statt, der auch noch staatlich befördert wird.

Ein Gestaltungsanspruch und ein Anspruch zur Wahrung eines gesunden Wettbewerbs im Breitbandbereich ist bei der Landesregierung nicht erkennbar. Es ist zu befürchten, dass die Telekom sich jetzt in Baden-Württemberg zu Lasten der ländlichen Gebiete voll auf die Region Stuttgart konzentriert. Auf dem Land, wo mindestens genauso gute Internetzugänge existentiell notwendig sind, geht ein potenter Investor in Breitband verloren. Wie so oft zeigt sich, dass die Landesregierung Politik für die Städte und nicht für die Fläche macht.

Wir wünschen uns, dass die Region ins Gigabitzeitalter eintreten kann. Trotz dieses Wunsches muss aber ein fairer Wettbewerb auf dem Markt gewahrt werden. Es dürfen keine Fehler passieren, nach denen die Region am Ende mit einem Flickenteppich oder gar ohne leistungsfähiges Netz dasteht.

Wir plädieren für einen durch die Region koordinierten Breitbandausbau unter Einbeziehung aller interessierten regionalen und überregionalen Netzbetreiber. Die vielen bereits vorhandenen Infrastrukturen können so volkswirtschaftlich sinnvoll in eine Gesamtstruktur einbezogen werden. ”

Zu der Planung der Telekom bei einem Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro bis zu 500 Millionen Euro an Zuschüssen durch Eigenleistung der Kommunen und Fördergelder zu erhalten sagt Karrais: “Das Rechnen mit Zuschüssen aus der öffentlichen Hand ist unseriös. Bei den aktuellen Förderbedingungen kann die Telekom gar keine Zuschüsse erhalten, da sie sich ja heute bereits zu einem eigenwirtschaftlichen Ausbau verpflichtet hat. Dazu ist die Bereitstellung von Sachleistungen durch Kommunen ist beihilfe- und förderrechtlich höchst problematisch. Insgesamt hat die Telekom einen immensen Vorteil bei Ausschreibungen, da sie es ist, die die meisten Informationen erhält und die Ausbauplanungen der gesamten Region federführend vornimmt. Die Telekom hat dadurch einen absoluten Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern. Es ist leider auch zu befürchten, dass die zahlreichen alternativen Netzbetreiber durch die staatliche Unterstützung verdrängt werden.”

Dr. Timm Kern

Anlässlich der Beratungen über das Schulverwaltungsprogramm ASV-BW im Bildungsausschuss des Landtags sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Auch wenn die Mitverantwortung der Vorgängerregierungen für die misslungene Einführung des  Digitalisierungsprojekts „ASV-BW“ in keiner Weise bestritten werden soll, steht eines fest: Die Landesregierung ist mit der Digitalisierung von Kopf bis Fuß überfordert. Offenbar erst im Jahr 2018 erkannte das Kultusministerium, dass ihm die Zügel bei dem für die Schulorganisation so bedeutsamen Projekt entglitten waren. Nachdem die Softwareentwicklung und das Projektmanagement an einen einzigen externen Dienstleister delegiert worden waren, forderte das Kultusministerium am 15.01.2018 eine IT-Fachkraft aus der landeseigenen BITBW an. Zur Begründung wurde angegeben, dass ‚ein Bedarf an speziellem IT-Know-How im Referat besteht, um hier auf Augenhöhe verhandeln zu können‘ (Gutachten des Rechnungshofs zu ASV-BW, Landtags-Drucksache 16/6216, Seite 28). Deutlicher kann man einen Offenbarungseid nicht formulieren. Auf unsere Frage, ob die Landesregierung mittlerweile die Augenhöhe der IT-Fachwelt erreicht habe, um ein Digitalisierungsprojekt wie ASV-BW umzusetzen, räumte die Kultusministerin zwar die Schwächen beim Projektmanagement ein. Was die Aufstellung für die Fortführung des  Projekts angeht, blieb vieles offen. Und ob sich die Schulen durch das geplante zweischrittige Verfahren – zunächst Werben für eine freiwillige Einführung von ASV-BW, später eine verpflichtende – aus der verfahrenen Situation bei ASV-BW herausmanövrieren lassen, bleibt ebenso offen wie die Frage, inwieweit sich die technischen Mängel überhaupt lösen lassen. Auch hinsichtlich der weiteren Schritte bei der Projektumsetzung, dem Zeitplan und den Verantwortlichkeiten beim zukünftigen Projektmanagement blieben viele Fragen offen. Immerhin besitzt die Software aber trotz 13 Jahren Projektlaufzeit und Investitionen von mindestens 47 Millionen Euro erhebliche Schwächen, unter anderem die nicht funktionierende Schnittstelle zur Weiterleitung von statistischen Daten an die Kultusverwaltung. Und nur 9 Prozent der Schulen in Baden-Württemberg setzen das Programm ein. Allein die beiden digitalen Missgriffe im Schulbereich, neben ASV-BW die Bildungsplattform ‚ella‘, mahnen uns, der Digitalisierung mehr Bedeutung beizumessen und sie auf professionelle Beine zu stellen. Wie Freie Demokraten können unsere Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium auch bei dieser Gelegenheit nur wiederholen.“

Zur heutigen öffentlichen Beratung der Großen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion zu Open Data im Innenausschuss sagt der Abgeordnete Daniel Karrais:
„Wieder einmal wird deutlich, wie viele Köche in der Digitalisierungssuppe mitkochen. Leider weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut und so stehen wir im Bereich Open Data vor einem Flickenteppich an Einzelmaßnahmen. Wenn Minister Thomas Strobl betont, dass die Digitalisierung in Baden-Württemberg Chefsache sei, so stellt er diese Aussage mit der Beantwortung unserer Großen Anfrage selbst in Zweifel. Gerade der Bereich der offenen Daten wäre für eine Landesregierung, die sich neben der Digitalisierung auch die Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben hat, ein Gewinnerthema. Die angekündigte Änderung des E-Government-Gesetzes und die Errichtung einer Koordinierungsstelle Open Data lässt auf Verbesserung hoffen. Wir werden diese Prozesse kritisch und konstruktiv begleiten und den Minister gegebenenfalls an seine Versprechen in den kommenden Beratungen zum Haushalt 2020/2021 erinnern. Open Data bietet für viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und eigene Ideen zu entwickeln. Mit beispielsweise einer Radwegekarte, Luftdateninformationen oder E-Government-Anwendungen, können Demokratie und Gesellschaft transparent und digital greifbar gemacht werden. Wir Freie Demokraten fordern an dieser Stelle wieder, dass das große Thema der Digitalisierung ehrlich zur wirklichen Chefsache gemacht wird. Generell zeigt sich an dieser Debatte, dass wir in Baden-Württemberg dringend ein eigenständiges Digitalisierungsministerium mit weitreichenden Kompetenzen und Befugnissen benötigen.“

In der heutigen Debatte zur Situation der Kommunalfinanzen erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nach der aktuellen Steuerschätzung sind die Kommunen stärker von geringeren Steuerzuwächsen betroffen als das Land. Dies sorgt nachvollziehbar für die Sorge, dass das Land sich nun auf Kosten der Kommunen von seinen Problemen befreit.

Leider ist diese Sorge berechtigt, da bereits vor der letzten Finanzeinigung von Land und Kommunen die Finanzministerin die Folterwerkzeuge gezeigt hat: Sie sprach sich für eine Verlängerung des sogenannten ´Kommunal-Soli´, also der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Solidarpakts II, aus. Da war von ´der Landesregierung als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen´, wie sie sich selbst bezeichnet, nichts zu spüren.

Dazu sorgen bürokratische, aber wirkungsarme Förderprogramme des Landes bei den Kommunen für Verdruss. So ist zum Beispiel das Förderprogramm ‚Modernisierung Ländliche Wege´ ein Beispiel für praxisferne und kommunalfeindliche Politik. Immer mehr Förderprogramme mit engen Vorgaben statt mehr freier Mittel für Entscheidungen vor Ort ist der falsche Weg, sondern sorgt nur für immer weniger Engagement in der Kommunalpolitik.“

Anlässlich der Beratung des Antrags der Grünen zum Förderprogramm „Gut Beraten!“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Offensichtlich wollen die Grünen mit diesem Antrag sich selbst feiern lassen. Wichtige Fragen bleiben jedoch unbeantwortet. Es fällt auf, dass über ein Drittel der gestellten Anträge nicht gefördert wurden. Vor diesem Hintergrund erwartet die FDP Antworten von der Landesregierung darüber, nach welchen Kriterien die Jury über einen Förderantrag entscheidet. Dies gilt insbesondere, da der Jury nicht nur Experten für Bürgerbeteiligung sondern auch Vertreter des Staatsministeriums angehören“, so Goll.

Generell sei das Ehrenamt den Liberalen traditionell wichtig. „Ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck einer selbstbewussten und freiheitlichen Bürgergesellschaft. Besonders dann, wenn durch das Ehrenamt staatliche Aufgaben übernommen werden, ist eine Unterstützung des Ehrenamts wichtig“, mahnte Goll mit Blick auf die Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr und anderer ehrenamtlicher Institutionen.“

Anlässlich der von der SPD-Fraktion angesetzten Aktuellen Debatte zum Antrag „Grün-schwarze Landesregierung: Endstation direkte Demokratie“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es zeigt sich, dass für die Nicht-Zulassung des Volksbegehrens maßgeblich Innenminister Strobl verantwortlich war. Bemerkenswert ist, dass er zunächst das Justizministerium um eine rechtliche Einschätzung zur Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht bittet. Wenn ihm das Ergebnis dann nicht passt, bleibt dieses unberücksichtigt. Auch halten wir es für falsch, dass die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung nicht vor der Entscheidung konsultiert wurde. Ihre Einbeziehung zu einem derart weitreichenden Sachverhalt ist eigentlich selbstverständlich.

Es überrascht nach alledem nicht, dass sich der Ministerpräsident nur sehr zurückhaltend hinter Strobl stellt. Einmal mehr wird deutlich, dass die Grün-Schwarze Landesregierung kein verlässlicher Partner für die Menschen ist, wenn es um mehr direkte Demokratie geht.“

Anlässlich des heutigen Berichtes, wonach entgegen den früheren Versprechungen von Innenminister Strobl bis zum Jahr 2021 nur 38 zusätzliche Stellen im Polizeivollzugsdienst entstehen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die aktuelle Auskunft des Innenministeriums zur Personalsituation bei der Polizei ist ein Offenbarungseid des Innenministers. Die FDP wies schon 2016 darauf hin, dass der von der CDU versprochene Stellenaufwuchs angesichts der fehlenden Ausbildungskapazitäten und der Pensionierungen nicht erreicht werden kann. Die nun vorgelegten Zahlen überraschen daher nicht, sondern waren vorhersehbar. Innenminister Strobl hat jahrelang wider besseres Wissen vollmundige Versprechen abgegeben, um bei der Bevölkerung gut dazustehen. Für den Stellenabbau von Grün-Rot kann er zwar nichts. Er trägt aber die Verantwortung dafür, dass erst 2018 die Ausbildungskapazitäten wieder aufgebaut wurden. Mal wieder zeigt sich Strobl als ein Mann der schönen Worte, aber kleiner Taten.

Von einer besonderen Chuzpe zeugt jedoch, dass ausgerechnet die SPD dem Innenminister Versäumnisse in der Personalpolitik vorwirft. Den Personalabbau haben die Grün-Rote Vorgängerregierung und hier besonders der SPD-Innenminister Gall eingeleitet. Wären Gall und später auch Strobl rechtzeitig der bereits 2015 erhobenen FDP Forderung nach 1.000 zusätzlichen Polizisten gefolgt, stünde Baden-Württemberg heute nicht als Schlusslicht aller Länder beim Verhältnis von Polizisten zu Einwohnern da.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP zur Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Zusätzliche Elemente direkter Demokratie stärken diese Grundordnung und zeugen von einer lebendigen Bürgergesellschaft. Die FDP in Baden-Württemberg hat sich daher seit Jahren für eine Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. So konnten sich die FDP in der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung mit ihren Vorschlägen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der ablehnenden Haltung der CDU einerseits und den überspitzten Forderungen der Grünen andererseits durchsetzen“, stellt Prof. Dr. Goll fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise. Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Damit wird auch eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können nämlich bereits jetzt durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern in den Landkreisen fehlt. Ein Grund für diese Ungleichbehandlung besteht nicht“, so Prof. Dr. Goll weiter.

In ihren Gesetzentwurf gingen auch Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. ein, der 2018 eine Unterschriftensammlung zur Ermöglichung eines Volksantrags zu diesem Thema durchführte. „Die von Mehr Demokratie gesammelten über 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt“, führt Prof. Dr. Goll aus. Mit dem Gesetzentwurf erhalten die Bürger des Landes nur solche Rechte, die sie anderswo mit Ausnahme Hessens bereits haben. Die Arbeit der Landkreise werde dort dadurch nicht beeinträchtigt. „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Staffelung des Quorums nach der Einwohnerzahl vor, da es erwiesen sei, dass die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden tendenziell bei einem größeren Kreis der Wahlberechtigten niedriger ausfalle. Für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern ist daher eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten erforderlich. „Im Übrigen erfolgt die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung. Auch das müsste den anderen Fraktionen die Zustimmung erleichtern“, resümiert Prof. Dr. Goll. „Von der SPD erwarten wir nicht zuletzt wegen ihrer Erfahrungen beim KiTa-Volksantrag Zustimmung. Auch die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Landkreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

Anlässlich der Pressekonferenz des Vereins Mehr Demokratie e.V. erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wenn der Verein Mehr Demokratie e.V. im Zusammenhang mit der Mitbestimmung von Bürgern von einer ‚Feigheit‘ der Landesregierung spricht, dann ist dieser Befund leider zutreffend. Mehr Bürgerbeteiligung findet unter Grün-Schwarz bisher nur auf dem Papier statt. Dabei werden auch formelle Aspekte, wie etwa eine angeblich unzureichende Unterschriftenzahl oder fehlende Gegenfinanzierung zu häufig ins Feld geführt, um sich nicht mit den Sachthemen auseinanderzusetzen.

Bei der kommenden Landtagssitzung am morgigen Mittwoch greift die FDP mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen dieses Thema auf, damit direkte Demokratie im Land künftig auch auf Kreisebene möglich ist. Wir erwarten zu unserem Gesetz nicht nur die Zustimmung der SPD. Auch die Grünen sollten sich an ihre eigenen Werte erinnern, und unserem Gesetzentwurf zustimmen. Die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Kreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

Dass nach einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage nur vier von zehn Schulleitungen in Baden-Württemberg angeben, ihre Schulen verfügten in allen Klassen- und Fachräumen Zugang zum schnellen Internet und WLAN, kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wie folgt:

„Die Ergebnisse der VBE-Umfrage zeichnen ein beunruhigendes Bild vom Stand der Digitalisierung an unseren Schulen. Und sie bestätigen noch einmal, wie wichtig es war, den Weg für den Digitalpakt zur Bewältigung des finanziellen Kraftakts durch Bund, Länder und Kommunen freizumachen. Wir sind es den Schulen schuldig, ihnen die Mittel für ihr digitales Update nun umgehend zukommen zu lassen. Gleichzeitig hat die grün-schwarze Landesregierung zu lange auf den Bund gewartet und auf Nachfrage auf die noch ungeklärten Förderkriterien verwiesen, anstatt wie beispielsweise Bayern die Digitalisierung der Schulen schon einmal selbst in die Hand zu nehmen. Deshalb darf die baden-württembergische Kultusministerin bei der Umsetzung des Digitalpakts keine Zeit mehr verlieren. Außerdem gilt es, gerade auch angesichts der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen von Schule zu Schule, die Forderung des VBE nach einem Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit für die Verantwortlichen vor Ort ernst zu nehmen. Und schließlich muss das Land schnell auf die Kommunen zugehen, um die Engpässe beim Zugang zu schnellem Internet möglichst bald zu beseitigen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für Bildung und Digitalisierung, Dr. Timm Kern, forderten die Kultusministerin auf, sich in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses zum Gutachten des Rechnungshofs Schulverwaltungssoftware zu erklären:

Rülke: „13 Jahre Projektlaufzeit, 47 Millionen Euro Steuergelder, und das Ergebnis ist ein Motor, der in kein Fahrzeug richtig passt und nicht zu steuern ist. Nach der gescheiterten Bildungsplattform ‚ella‘ erleben wir bei der Schulverwaltungssoftware ‚ASV-BW‘ nun den nächsten Fall von Management-Versagen der Landesregierung bei der Digitalisierung. Wir Freie Demokraten fordern von der Landesregierung umgehende und konsequente Aufklärung, warum ‚ASV-BW‘ anders als die bayerische Schwester ‚ASV-BY‘ nicht läuft. Wenn wieder eine Salamitaktik wie bei ‚ella‘ angewandt wird, erweist Grün-Schwarz dem Standing unseres Technologie-Standorts einen Bärendienst. Die Kultusministerin muss sich in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses zur fundamentalen Kritik des Rechnungshofs erklären – und zwar öffentlich!“

Kern: „Erhebliche Mängel im Prozessmanagement, ein fehlendes fundiertes Kosten-Controlling und ein aus der Hand gegebenes Qualitätsmanagement mit dem Ergebnis einer völlig uneinheitlichen Softwarelandschaft an den Schulen und der Unmöglichkeit, auf statistische Daten schneller und besser zuzugreifen – wir müssen aufpassen, dass unsere Schulen nicht die rote Laterne bei der Digitalisierung tragen. Eine einheitliche Schulverwaltungssoftware wäre eine notwendige und in heutiger Zeit eigentlich selbstverständliche Basis für effizientes Wirtschaften und Arbeiten der Schulen. Die FDP/DVP Fraktion wiederholt deshalb ihre Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium, das die anstehenden Prozesse professionell und aus einer Hand steuert.“

KLICKEN STATT WARTEN: Das Rathaus der Zukunft – Wie die Modernisierung der Verwaltung gelingen kann

Private Geschäfte Online – das gehört für viele Menschen heute selbstverständlich dazu. Von der Online-Überweisung über die Konzertkartenbestellungen, Lebensmitteleinkäufe, Medikamentenbestellungen, Urlaubsbuchungen, das Herunterladen von Musik und Filmen bis hin zur Pizzabestellung: Einfach und per Knopfdruck werden viele Bereiche auf diese Weise kundenfreundlich gestaltet. Dem gegenüber stehen immer noch Behördengänge: Persönliches Erscheinen, handschriftliche Formularbearbeitung, Zuteilung einer Nummer und die Wartezeit in den Behördenfluren sind da immer noch feste Bestandteile.

Über dieses Thema haben wir beim „Foyer Liberal – Klicken statt warten“ mit verschiedenen Experten aus der Verwaltung, der Wissenschaft und der Wirtschaft diskutiert.

Der Botschafter des Königreichs Dänemark, Friis Arne Petersen, bot den Besuchern einen eindrucksvollen Einblick in eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung. „Es gibt keine Alternative zur steigenden digitalen Zusammenarbeit“, so der Botschafter, der sein Land nach dem „Digital Economy and Society Index (DESI)“ als führend im Bereich der Digitalisierung vorstellte: „Die Digitalisierung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zukunftsentwicklung der Gesellschaft“.

Aus dem Impulsvortrag des Botschafters entwickelte sich die drängende Frage, wie es beim südlichen Nachbarn Dänemarks, in der Bundesrepublik Deutschland, mit solch moderner digitaler Verwaltungspraxis aussieht. Dieser Frage widmete sich eine Expertenrunde unter Moderation von Alexander Schaeff, dem Chefredakteur der Zeitschrift „Kommune 21“, der der öffentlichen Verwaltung und insbesondere den Kommunen in Deutschland großen Nachholbedarf attestierte.

Ein gutes Beispiel einer serviceorientierten Modernisierung gibt die Stadt Ludwigsburg ab. Hier wurde erst vor einigen Tagen ein Automat in Betrieb genommen, bei dem bestellte Ausweispapiere schnell und unkompliziert abgeholt werden können. Weitere Maßnahmen wie beispielsweise digitale Parktickets, eine App zur Bürgerbeteiligung, Mülleimer mit Sensoren, die melden, wenn sie voll sind, zeigen, in welche Richtung es gehen kann. Der Oberbürgermeister von Ludwigsburg, Werner Spec, berichtet über die ersten Erfahrungen in Ludwigsburg.

Antonia Schmidt, Referentin Public Sector, Bitkom e.V., beschreibt die Erwartungen an eine Digitale Stadt zwar als groß, die Realität jedoch meist als ernüchternd. So sagen zwar zwei Drittel der Bundesbürger (64 Prozent), dass ihre Stadt nicht digital sei, nur drei von zehn (30 Prozent) bewerten den Digitalisierungsgrad ihrer Gemeinde hingegen als fortgeschritten.

Eine generell größere Aufgeschlossenheit zur Verfolgung der digitalen Wege in der Verwaltung fordert Prof. Dr. Jörg Baumgart, Dekan Wirtschaft, Studiengang E-Government an der DHBW Mannheim: „Für die Zukunft ist der Aufbau digitaler Kompetenzen entscheidend; die Zukunft beginnt jetzt und nicht nach der nächsten Wahl“, ruft er in Erinnerung.

Bei der Digitalisierung und in besonderem Maß im sehr sensiblen Bereich der Öffentlichen Verwaltung spielt Datenschutz eine hervorgehobene Rolle. Dies war der Schwerpunkt von Dr. Stefan Brink, dem Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württembergs. „Ohne effektiven Datenschutz wird die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht gelingen“, stellt er fest und fordert, die Belange des Datenschutzes von Anfang an in die Entwicklung aller Prozesse einzubeziehen. Hierzu gehöre auch die Pflicht, die Bürger darüber zu informieren, zu welchem Zweck ihre Daten erhoben werden und was mit diesen genau geschieht.

Der Abgeordnete Daniel Karrais sieht gerade die Politik in der Pflicht, das Thema Digitalisierung auch in Baden-Württemberg voranzutreiben. Zwar seien die Vorteile für die Bevölkerung – wie auch die Ausführungen der Experten bewiesen hätten – ganz eindeutig. Es ginge aber darum, mit einem klugen Einsatz der Angebote der Verwaltung und im Dialog mit der Bevölkerung vorhandene Unkenntnis und Vorbehalte abzubauen. Dazu kündigte er weitere politische Vorschläge und Initiativen in vielen Bereichen durch die Freien Demokraten in der Landespolitik an. „Den digitalen Wandel nicht zu gestalten, ist keine Option. Nur wenn wir da mit dabei sind, werden wir uns auch weiter an der globalisierten Welt beteiligen können“, so Karrais abschließend.

Ihr habt die Veranstaltung verpasst? Kein Problem!

Hier haben wir die Aufzeichnung unserer Veranstaltung:

Weitere Eindrücke der Veranstaltung gibt es hier:

Anlässlich der Debatte um die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden.

Die FDP/DVP Fraktion hat bereits in der Vergangenheit hingewiesen, dass die bestehenden Abschiebekapazitäten nicht ausreichen. Leider folgte die Landesregierung unserer Forderung, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen, nicht. Das Ergebnis sieht man jetzt. Es ist untragbar, wenn Abschiebungen scheitern, weil Grün-Schwarz nicht die entsprechenden Mittel für eine vorhergehende Unterbringung bereitstellt.

Der Vorschlag des Innenministers ist aber auch aus Perspektive der Justizvollzugsbediensteten inakzeptabel. Baden-Württemberg ist bereits jetzt Schlusslicht in Deutschland beim Verhältnis von Mitarbeitern zu Haftinsassen. Würde man Strobl folgen, dann würde sich die Situation in den Gefängnissen noch weiter verschlimmern. Die Versäumnisse der Landesregierung dürfen aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Haftanstalten ausgetragen werden.“

Private Geschäfte Online – das gehört für viele Menschen heute selbstverständlich dazu. Von der Online-Überweisung über die Konzertkartenbestellungen, Lebensmitteleinkäufe, Medikamentenbestellungen, Urlaubsbuchungen, das Herunterladen von Musik und Filmen bis hin zur Pizzabestellung: Einfach und per Knopfdruck werden viele Bereiche auf diese Weise kundenfreundlich gestaltet. Dem gegenüber stehen immer noch Behördengänge: Persönliches Erscheinen, handschriftliche Formularbearbeitung, Zuteilung einer Nummer und die Wartezeit in den Behördenfluren sind da immer noch feste Bestandteile.

„Durch den Einsatz digitaler Methoden kann die öffentliche Verwaltung sparsamer, weniger bürokratisch und von arbeitszeitintensiven Routineaufgaben entlastet werden“ so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Eröffnung der Veranstaltung mit dem Titel „KLICKEN STATT WARTEN : Das Rathaus der Zukunft – Wie die Modernisierung der Verwaltung gelingen kann.“ Neue technische Möglichkeiten sind eine Chance und die liberale Landtagsfraktion widmete diese Veranstaltung in der Reihe „Foyer Liberal“ ganz der Frage, welche Wege heute unter dem Stichwort „E-Government“ in einer modernen Verwaltung beschritten werden können.

Einen eindrucksvollen Einblick in eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung bekamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im gut besuchten Foyer des Landtags aus der europäischen Nachbarschaft, vom Botschafter des Königreichs Dänemark, Friis Arne Petersen. „Es gibt keine Alternative zur steigenden digitalen Zusammenarbeit“, so der Botschafter, der sein Land nach dem „Digital Economy and Society Index (DESI)“ als führend im Bereich der Digitalisierung vorstellte: „Die Digitalisierung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zukunftsentwicklung der Gesellschaft“. Nach seinen Aussagen erhöhe die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht nur die Produktivität insgesamt, sie werde zwischenzeitlich von der Bevölkerung seines Landes auch erwartet. „In vielen Bereichen ermöglicht es die digitale Vernetzung, Dienstleistungen flächendeckend und ortsungebunden zur Verfügung zu stellen“, so Petersen und nennt den Gesundheitsbereich mit der medizinischen Versorgung als Beispiel. Mit zahlreichen Initiativen, beispielsweise zu Projektsteuerung, zur digitalen Gesetzgebung oder zur Sicherheit sei es zwischenzeitlich gelungen, alleine bei der Kommunikation mit den Bürgern 296 Millionen Euro pro Jahr für andere Zwecke freizusetzen.

Daraus entwickelte sich die drängende Frage, wie es beim südlichen Nachbarn Dänemarks, in der Bundesrepublik Deutschland, mit solch moderner digitaler Verwaltungspraxis aussieht. Dieser Frage widmete sich eine Expertenrunde unter Moderation von Alexander Schaeff, dem Chefredakteur der Zeitschrift „Kommune 21“, der der öffentlichen Verwaltung und insbesondere den Kommunen in Deutschland großen Nachholbedarf attestierte.

Ein gutes Beispiel einer serviceorientierten Modernisierung gibt die Stadt Ludwigsburg ab. Hier wurde erst vor einigen Tagen ein Automat in Betrieb genommen, bei dem bestellte Ausweispapiere schnell und unkompliziert abgeholt werden können. Weitere Maßnahmen wie beispielsweise digitale Parktickets, eine App zur Bürgerbeteiligung, Mülleimer mit Sensoren, die melden, wenn sie voll sind, zeigen, in welche Richtung es gehen kann.  „Unser Ziel ist es, mit einer aktiven Gestaltung der Digitalisierung unserer Stadtinfrastruktur Risiken zu minimieren und die vielfältigen Chancen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen“, so die Begründung des Ludwigsburger Oberbürgermeisters, Werner Spec, in der Diskussion: „Die Steigerung der Servicequalität durch digitale Verwaltungsdienstleistungen ist fester Bestandteil unserer digitalen Agenda. Die ersten Erfahrungen sind dabei äußerst positiv.“

Antonia Schmidt, Referentin Public Sector, Bitkom e.V., beschreibt die Erwartungen an eine Digitale Stadt zwar als groß, die Realität jedoch meist als ernüchternd. So sagen zwar zwei Drittel der Bundesbürger (64 Prozent), dass ihre Stadt nicht digital sei, nur drei von zehn (30 Prozent) bewerten den Digitalisierungsgrad ihrer Gemeinde hingegen als fortgeschritten. „Insbesondere bei Verwaltungsvorgängen vermissen Bürger digitale Angebote. Deutschland braucht eine flächendeckende E-Government-Offensive, um den langen Weg zum Smart Country möglichst schnell zu gehen“, fordert Schmidt.

Eine generell größere Aufgeschlossenheit zur Verfolgung der digitalen Wege in der Verwaltung fordert Prof. Dr. Jörg Baumgart, Dekan Wirtschaft, Studiengang E-Government an der DHBW Mannheim: „Für die Zukunft ist der Aufbau digitaler Kompetenzen entscheidend; die Zukunft beginnt jetzt und nicht nach der nächsten Wahl“, ruft er in Erinnerung. Im Kontext des demographischen Wandels sei eine Verbesserung der Servicequalität nur über den Einsatz einer E-Government-Strategie möglich, so Baumgart und appelliert: „E-Government muss auf allen Ebenen gelebt werden, nicht nur in der Außendarstellung, sondern auch intern.“

Bei der Digitalisierung und in besonderem Maß im sehr sensiblen Bereich der Öffentlichen Verwaltung spielt Datenschutz eine hervorgehobene Rolle. Dies war der Schwerpunkt von Dr. Stefan Brink, dem Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württembergs. „Ohne effektiven Datenschutz wird die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht gelingen“, stellt er fest und fordert, die Belange des Datenschutzes von Anfang an in die Entwicklung aller Prozesse einzubeziehen. Hierzu gehöre auch die Pflicht, die Bürger darüber zu informieren, zu welchem Zweck ihre Daten erhoben werden und was mit diesen genau geschieht. „Vertrauen bekommt auch die Verwaltung nicht geschenkt, es will – durch weitreichende Transparenz – verdient sein“, so Brink und stellt in Aussicht, dass der Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz mit Sicherheit deutliche Effizienzsteigerungen bewirke und so Auswertungen großer Datenmengen überhaupt erst so ermöglicht würden. „Nur wenn der Grundrechtsschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt hält, werden auch in Zukunft nicht Maschinen über Menschen entscheiden“, so der Landesdatenschutzbeauftragte an Politik und Verwaltung gerichtet.

Der Abgeordnete Daniel Karrais sieht gerade die Politik in der Pflicht, das Thema Digitalisierung auch in Baden-Württemberg voranzutreiben. Zwar seien die Vorteile für die Bevölkerung – wie auch die Ausführungen der Experten bewiesen hätten – ganz eindeutig. Es ginge aber darum, mit einem klugen Einsatz der Angebote der Verwaltung und im Dialog mit der Bevölkerung vorhandene Unkenntnis und Vorbehalte abzubauen. Dazu kündigte er weitere politische Vorschläge und Initiativen in vielen Bereichen durch die Freien Demokraten in der Landespolitik an. „Den digitalen Wandel nicht zu gestalten, ist keine Option. Nur wenn wir da mit dabei sind, werden wir uns auch weiter an der globalisierten Welt beteiligen können“, so Karrais abschließend. 

In einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses zur Zukunft der Bildungsplattform an den Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch wenn sie von modularem Vorgehen spricht, drängt sich der Eindruck auf, dass die Kultusministerin offenbar immer noch dem Ziel eines sperrigen Großprojekts anhängt. Dazu passt auch, dass sie sich nicht auf einen konkreten Zeitplan für das Projekt festlegen will. Es sind immer mehr Zweifel angebracht, ob unsere Schulen noch in dieser Legislaturperiode mit einer Bildungsplattform rechnen können. Warum startet die Kultusministerin nicht mit einem Einzelbaustein, zum Beispiel einem Messenger-Dienst für eine sichere Kommunikation von Schülern und Lehrern? Warum greift die Kultusministerin nicht wie jedes Unternehmen auf gängige Programme zurück, die auf dem freien Markt zu haben sind? Warum orientiert sich die Kultusministerin nicht an anderen Bundesländern, in denen bereits Bildungsplattformen erfolgreich arbeiten? Wir teilen die Auffassung der Kultusministerin, dass die bisherigen Verantwortlichkeiten nicht funktioniert haben. Damit kritisiert sie in bemerkenswert offener Weise den für Digitalisierung zuständigen Innenminister Thomas Strobl. Wir Freie Demokraten ziehen eine weitergehende Konsequenz aus dem Scheitern des bisherigen Projekts und halten ein eigenständiges Digitalisierungsministerium für das Gebot der Stunde.“

Anlässlich einer Debatte zur Situation des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Im März 2018 kündigte Innenminister Strobl große Veränderungen im Rettungsdienst an. Endlich, so schien es, war die Landesregierung angesichts der zahlreichen Probleme dort aufgewacht. Seit Jahren werden die gesetzlichen Hilfsfristen nicht eingehalten. Die Rettungsdienste leiden unter Personalmangel, der zum Ausfall von Einsatzschichten führt. Rettungswagen werden zum Krankentransport eingesetzt, weil sich der Rettungswageneinsatz lukrativer abrechnen lässt, der Krankentransport nicht rentabel ist. Bereichspläne geben nicht die tatsächliche Situation und die Anforderungen der Rettungsdienstbereiche wieder. Den Notfallsanitätern fehlt die Rechtsgrundlage für zahlreiche Behandlungen.

Leider aber bewegt sich die Landesregierung  nur sehr langsam. Fast ein Jahr dauerte es, bis sie sich zur Installierung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ durchringen konnte. Für den Appell an den Bund, Rechtsklarheit für die Notfallsanitäter zu schaffen, brauchte sie ein halbes Jahr. Nicht entschieden ist, wie es mit den integrierten Leitstellen weiter gehen soll, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den nun meldepflichtigen Schichtausfällen zieht, wann Krankentransport und Rettungsdienst ernsthaft getrennt und die Zahl der Einsatzfahrzeuge erhöht werden. Zeit aber ist das Letzte, was man sich im Rettungsdienst leisten kann. Es geht dort jeden Tag um Menschenleben.

Wir wollen jetzt, dass die Landesregierung ihren Aufsichtspflichten nachkommt, mehr Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter geschaffen werden, mehr Mittel u. a. der Krankenkassen für den Rettungsdienst und eine Zulassung privater Rettungsdienste in den unterversorgten Rettungsdienstbereichen.“

Anlässlich der Regierungsinformation zum Sicherheitsbericht für 2018 sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Wir sind dankbar für die Leistungen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die tagtäglich sprichwörtlich ihren Kopf für die Sicherheit unserer Gesellschaft hinhalten. Politik darf es aber nicht dabei belassen, die Polizei zu loben. Vor allem die verantwortliche Landesregierung muss die Aufgaben, vor die die innere Sicherheit uns stellt, angehen. Dabei benennt der Sicherheitsbericht klar die zentralen Handlungsfelder: Die deutlich gestiegene Gewalt im öffentlichen Raum, die zunehmende Drogenkriminalität und den Anstieg der Sexualdelikte gilt es zu bekämpfen. Erforderlich sind mehr Polizeibeamte für die Präsenz in der Öffentlichkeit und die Ermittlungsarbeit. Ziele, die nur mit mehr Personal und der Abkehr von falschen Organisationsentscheidungen wie der Aufrechterhaltung der zentralen Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land umsetzbar sind. Es darf nicht sein, dass uns Polizisten hinter vorgehaltener Hand erzählen, ihnen fehlen Personal und Mittel, um beispielsweise die erkannte Drogenkriminalität zu bekämpfen. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er auf Straftaten unverzüglich und konsequent reagiert. Dazu ist es auch zwingend, die Justiz so auszustatten, dass ausermittelte Sachverhalte schnell zur Anklage und zur Entscheidung kommen. Der an manchen Orten festzustellenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollte mit dem Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes, für den wir einheitliche Standards gesetzlich normieren müssen, begegnet werden.

Im Bereich von Extremismus und Cyberkriminalität müssen das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt den gewachsenen Aufgaben entsprechend ausgestattet werden. Viel zu lange haben Bundes- und Landesregierung die Hände in den Schoß gelegt, als mit Blick auf das Problem der dschihadistischen Kriegsrückkehrer und der Abhängigkeit unserer kritischen Infrastruktur von Produkten aus China zügiges Handeln geboten war. Auf die seit Jahren zunehmende Zahl der Islamisten und Salafisten hat man noch keine Antwort gefunden. Wir müssen konstatieren, dass es unserer freien Gesellschaft zunehmend schwer fällt, Menschen von sich zu begeistern. Wir brauchen aber diese Begeisterung, damit unser Land und unsere Gesellschaft auch zukünftig liberal, demokratisch und dem Rechtsstaat verbunden bleibt.“

Zur Forderung von Innenminister Strobl, bis Ende 2026 weitere 2.000 neue Stellen bei der Polizei zu schaffen und zur Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, kein Haus könne damit rechnen, dass der, der am lautesten ist, auch am meisten bekommt, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Jedem seriösen Innenpolitiker ist seit Jahren klar, dass die Anstrengungen bei der Polizeiausbildung nicht 2021 enden dürfen. Dies gilt umso mehr, wo die von Innenminister Strobl und der CDU versprochenen 1.500 Polizeibeamten mehr im Dienst bis dahin bei weitem nicht erreicht sein werden. Nach 2021 ist also zunächst erst einmal das alte Versprechen abzuarbeiten. Ob es danach gelingen kann, bis 2026 weitere 2.000 zusätzliche Polizeistellen zu besetzen, wird man erst noch sehen. Innenminister Strobl sollte jedenfalls nicht den Fehler der letzten Jahre wiederholen und mehr versprechen als er umsetzen kann. Dass ihn die Grünen mit ihrem taktischen Verhältnis zur inneren Sicherheit nicht sonderlich unterstützen werden, ist klar. Ministerpräsident Kretschmann und seine Grünen haben in den letzten Jahren sowohl das sachwidrige Einstampfen der Polizeiausbildung mitgetragen als auch deren Wiederaufbau.“

Die heute vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet einen Zuwachs der Gewalt im öffentlichen Raum und eine Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte. Zur Kriminalstatistik sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Blick auf den Rückgang der Gesamtzahl der Straftaten im Land darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in einzelnen Bereichen der Kriminalität einen gegenläufigen Trend zu verzeichnen haben. So nimmt die für die Sicherheit der Gesellschaft besonders bedeutsame Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum seit geraumer Zeit zu. Dies geht mit einer Nichtachtung staatlicher Repräsentanten – allen voran der Polizei – einher. Jeden Tag wurden im letzten Jahr durchschnittlich sieben Polizisten verletzt und 75 Gewaltdelikte im öffentlichen Raum verzeichnet. Dieser Situation muss sich die Politik stellen und handeln. Niemand darf sich in der Öffentlichkeit fürchten müssen, andernfalls läuft unsere freie Gesellschaft Gefahr, an Legitimität zu verlieren.

Zur Verbesserung der Situation müssen die Baustellen bei der Polizei, der Justiz und im Bereich der Migration angegangen werden. Die Polizei muss sieben Tage die Woche im öffentlichen Raum präsenter sein. Dazu braucht es vor allem mehr Personal und eine Abkehr von organisatorischen Fehlern wie die 250 Polizeibeamte unnötig bindende Zentrale Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er auf Straftaten unverzüglich und konsequent reagiert. Dazu ist die Justiz so auszustatten, dass ausermittelte Sachverhalte auch schnell zur Anklage und Entscheidung kommen. Da rund 39 Prozent der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum keinen deutschen Pass besitzen, muss konsequent daran gearbeitet werden, dass ausländische Täter regelmäßig abgeschoben werden können. Der an manchen Orten festzustellenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollte mit dem Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes begegnet werden.

Schlussendlich sollte mit Präventionsmaßnahmen unter anderem an Schulen verstärkt für eine Wertschätzung unserer Gesellschaft, für ein friedliches Miteinander, eine gewaltfreie Konfliktbewältigung sowie die Achtung staatlicher Einrichtungen, ihrer Repräsentanten und fremden  Eigentums geworben werden.“

Zur Ankündigung von Bundesfinanzminister Scholz, die Mittel für die Flüchtlingsunterkunft, -verpflegung und -integration zu kürzen und zur Ablehnung dieser Pläne durch Innenminister Strobl sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Verweis auf die rückgehende Zahl der Asylbewerber taugt nicht als Argument für die Kürzung der Finanzmittel. Immerhin müssen vor allem die Gemeinden weiter ganz erhebliche Beträge zur Versorgung der schon bei uns lebenden Migranten aufwenden. Wenn Bundesfinanzminister Scholz in absehbarer Zeit Mittel in diesem Bereich kürzen will, sollte er mit seiner SPD endlich eine Migrationspolitik unterstützen, die Verfolgten Schutz bietet, qualifizierte Zuwanderung in unsern Arbeitsmarkt ermöglicht, Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund aber zeitnah in die Heimatländer zurückführt oder abschiebt.“

In der heutigen Landespressekonferenz stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Gesetzentwurf der Fraktion zur Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Landkreisebene vor.

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist für uns der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Daneben aber stehen Elemente direkter Demokratie einer lebendigen Bürgergesellschaft gut an“, so Rülke zur grundsätzlichen Einordung direktdemokratischer Möglichkeiten. Getreu dieser Überzeugung habe sich die FDP in Baden-Württemberg seit Jahren für eine Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. In der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung konnten sich die Vorschläge der FDP zur Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als ausgewogener Kompromiss zwischen der Ablehnung der Bürgerbeteiligung durch die CDU und den überspitzten Forderungen der Grünen durchsetzen, stellt Rülke fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise.“, erklärt Rülke, „Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Mit der Bürgerbeteiligung auf Kreisebene wird zugleich eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids schon heute in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern der Landkreisebene fehlt.“

Schon im Landtagswahlprogramm 2016 habe die FDP die Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gefordert. Die Fraktion habe dann aber einen eigenen Gesetzentwurf zurückgestellt, um den Volksantrag zur Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene des Vereins Mehr Demokratie e.V. nicht zu behindern. „Wir schätzen das Engagement von Mehr Demokratie und unterstützten die Idee des Volksantrags. Mit unserem Gesetzentwurf hätten wir genau dieses Engagement torpediert.“ Jetzt aber habe sich nach den Worten Rülkes mit der Einstellung der Unterschriftensammlung durch den Verein Mehr Demokratie die Situation geändert. „Es gibt für uns keinen Grund mehr, nicht wieder aktiv zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die von Mehr Demokratie gesammelten 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt. Als Zeichen unserer Wertschätzung für den Verein Mehr Demokratie und um den Fraktionen im Landtag die Zustimmung zu erleichtern, haben wir Teile des Gesetzentwurfs von Mehr Demokratie übernommen.“ Kritiker der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene sollten nach Ansicht Rülkes berücksichtigen, dass in Baden-Württemberg mit dem Gesetzentwurf nachgeholt werde, was in allen anderen Bundesländern mit Ausnahme Hessens bereits gelte. Man könne nicht ernsthaft behaupten, so Rülke, dass die Landkreise außerhalb unseres Landes aufgrund der Bürgerbeteiligung arbeitsunfähig seien: „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Der Blick auf die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs zeige nach Aussagen Rülkes, wie ausgewogen die Freien Demokraten im Landtag das Thema Bürgerbeteiligung angingen. Da es eine Tatsache sei, dass die Abstimmungsbeteiligung bei Bürgerentscheiden in der Tendenz umso niedriger ausfalle, je höher die Einwohnerzahl des Abstimmungsgebiets ist, müsse man die Höhe des Quorums nach der Einwohnerzahl staffeln. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, wonach für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten verlangt werde. „Im übrigen“, so Rülke, „erfolge die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und der Einwohneranträge weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung.“

Auch zum weiteren Verfahren äußerte sich Rülke. „Wir bringen den Gesetzentwurf jetzt ein und werden eine Anhörung beantragen, damit alle Fraktionen die Chance und genügend Zeit haben, zu einem fundierten Urteil zu kommen. Von der SPD erwarten wir die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ebenso von den Grünen, die sich hier – mal anders als in Sachen Polizeireform – nicht zum Schaden des Landes gegen die CDU durchsetzen sollten.“

Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen.

Anlässlich der Unterzeichnung der E-Government-Vereinbarung mit Innenminister Thomas Strobl sagt der FDP/DVP Abgeordnete Daniel Karrais:

„In unserer digitalisierten Welt, in der sich alles unkompliziert online erledigen lässt, hält die Verwaltung nur bedingt Schritt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist es heute selbstverständlich, private Geschäfte online abzuwickeln. Daraus entsteht verständlicherweise die Erwartung an die öffentliche Verwaltung, vergleichbare interaktive Kommunikationsformen anzubieten. Der Ausbau des E-Government kann die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung deutlich erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau leisten. Dies treibt zudem die Digitalisierung in den Unternehmen voran, da auch diese in der Folge die Schnittstellen entsprechend nutzen. Grundlegende Voraussetzung dafür bleibt die passende Infrastruktur. Dahin ist es leider noch ein weiter Weg, wenn man sich den Fortschritt beim Breitbandausbau anschaut. Wer von den Kommunen fordert, dass Digitalisierung zur Chefsache gemacht werden muss, sollte sich an seinen eigenen Worten messen lassen und diesen Schritt auch auf Landesebene gehen; andere Bundesländer machen das bereits vor. Wir brauchen in Baden-Württemberg ein eigenständiges Digitalisierungsministerium. Auch bei den eigenen Landesverwaltungen bleibt der Digitalisierungsminister deutlich hinter seinen großen Worten zurück, wie die Antwort auf unsere Anfrage (Drs. 16/5450) zeigt: Von den 818 Standorten sind fast die Hälfte nur über herkömmliches VDSL angebunden. Das heißt, dass sich dort mehrere Beamte und Angestellte einen asymmetrischen Anschluss teilen müssen.  Eine vollständige Erschließung mit Glasfaseranschlüssen ist eine sinnvolle Zukunftsinvestition und eröffnet sofort alle Möglichkeiten des schnellen Internets, welches wir auch langfristig dringend benötigen. Wir kennen heute den genauen Bandbreitenbedarf von Morgen nicht, wissen aber, dass er deutlich steigen wird.“

Terminhinweis:

Am Samstag, 13.04.2019 findet um 11:00 Uhr im Landtag von Baden-Württemberg die Fraktionsveranstaltung aus der Reihe „Foyer Digital“ mit dem Titel „Klicken statt Warten – Das Rathaus der Zukunft; Wie die Modernisierung der Verwaltung gelingen kann“ statt.

Experte auf dem Podium ist u.a. der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink.

Zur Verständigung von Bundesrat und Bundestag auf eine Grundgesetzänderung, die den Weg für die Digitalisierung an Deutschlands Schulen freimacht, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit dem Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Wir haben als Freie Demokraten auf allen Ebenen dafür gekämpft, dass Bund und Länder bei zukünftigen Programmen besser zusammenarbeiten können. Jetzt ist der Weg frei für die Digitalisierung der Schulen und damit für moderne Bildung und Bildungsmethoden.

Ich erinnere daran, dass Ministerpräsident Kretschmann die dafür notwendige Grundgesetzänderung unbedingt verhindern wollte. Jetzt kommt sie. Zum Glück für die Bildung in Deutschland ist Kretschmann wieder einmal als Tiger im Land gesprungen und als Bettvorleger auf Bundesebene gelandet.

Jetzt geht es darum, den Digitalpakt schnell ins Werk setzen und die neuen Möglichkeiten bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen mit Leben zu füllen.“