Ministerium muss nach Medienschelte öffentlich zurückrudern.


Zur Pressemitteilung des Innenministeriums „In eigener Sache“ vom heutigen Tag, in der sich das Ministerium öffentlich bei der Presse und einem Journalisten entschuldigen muss, äußert sich Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Strobls Versuch, ihm unliebsame Berichterstattung zu verhindern und Vertreter der Presse einzuschüchtern, ist gründlich misslungen.

Mit der heutigen Pressemitteilung musste sich der Minister öffentlich bei den Stuttgarter Nachrichten, der Stuttgarter Zeitung und dem Journalisten Franz Feyder entschuldigen. Sein Angriff auf die Pressefreiheit ist krachend gescheitert.“

 

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

 

„Die Entschuldigung nach diesem unsäglichen Vorgehen gegen Journalisten und Presse war dringend geboten und überfällig. Nur so konnte man im Innenministerium weitere rechtliche Schritte vermeiden. Es ist nicht das erste Mal, dass unüberlegtes Handeln Strobl und sein Haus in rechtliche Schwierigkeiten bringt.

 

Dieser Vorgang verdeutlicht zudem erneut, dass es unter Strobl keine Fehlerkultur gibt.“

 

Da die Kommunen auf das Betreibermodell setzen, fließen logischerweise auch mehr Fördermittel.


Zu den Inhalten der Pressemitteilung des Innenministeriums – novellierte Förderrichtlinie zur Gigabitmitfinanzierung – meint der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Innenminister Strobl schmückt sich erneut mit fremden Federn, wenn er sich dafür lobt, wie viele Fördermittel nach Baden-Württemberg geflossen sind. Da unsere Kommunen vor allem auf das kostenintensivere Betreibermodell setzen, ist es nur eine logische Folge, dass mehr Fördermittel ins Land fließen.

 

Nach wie vor lässt Minister Strobl außerdem die Frage offen, was den rund 200 Millionen Euro Landesmitteln zur Kofinanzierung der Bundesförderung passieren soll, die durch die geringeren Zuweisungen des Bundes frei geworden sind.

 

Es ist dringend notwendig, dass mit einer ergänzenden eigenen Förderrichtlinie in den Ausbau der Infrastruktur investiert wird. Baden-Württemberg ist immer noch auf dem letzten Platz beim Glasfaserausbau. Eine solche Infrastruktur wird Baden-Württemberg als Lebens- und Wirtschaftsstandort in keiner Weise gerecht.“

 

Minister Strobl kommt mit seinem Umbau des Landespolizeipräsidiums offenkundig vom Regen in die Traufe.


Zum Bericht „Brisanter Besuch eines Amtschefs“ in den Stuttgarter Nachrichten vom 25. Juli 2023 sagt die Obfrau im Untersuchungsausschuss sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Julia Goll:

„Erst letzte Woche hat Minister Strobl großspurig einen Umbau des Landespolizeipräsidiums angekündigt, wobei Jörg Krauss eine Schlüsselrolle spielen soll. Laut Bericht der Stuttgarter Nachrichten soll dieser sich kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den suspendierten Inspekteur Andreas R. bei Landespolizeipräsidentin Hinz für Andreas R. eingesetzt werden. Sollte dies zutreffen, muss die Entscheidung für Jörg Krauss umgehend zurückgenommen werden, um weiteren Schaden von der Landespolizei abzuwenden. Wer sich mit undurchsichtigem Hinterzimmergeflüster in laufende Verfahren einzumischen versucht hat, kann keinen glaubhaften Wertewandel verkörpern. Wir fordern vom Innenministerium schnelle und vorbehaltlose Aufklärung und behalten uns vor, Jörg Krauss auch im Untersuchungsausschuss als Zeuge zu laden.“

Der Minister sollte aus seiner strafrechtlichen Vergangenheit wissen, dass übereilte Informationsweitergabe an Medien und Presse keine gute Idee ist.


Zur Meldung, wonach der Örtliche Personalrat im Innenministerium gegen die Reformen des Innenministers Strobl Sturm läuft, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Dass Strobl mit seinen in der letzten Woche vorgestellten Pseudomaßnahmen der Bevölkerung und der Polizei den großen Durchbruch in der Inspekteursaffäre verkaufen will, und legitime Kritik an seiner Führungsleistung als Kritik an den Polizistinnen und Polizisten im Land absichtlich missversteht und umdeutet, ist eigentlich beschämend genug. Dazu kommt aber, dass dieser Schnellschuss offenkundig nicht nur an den Polizeigewerkschaften, sondern auch an den eigenen Mitarbeitern im Ministerium vorbei großspurig an die Öffentlichkeit gebracht wurde. Strobl brüskiert seine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unglaublicher Art und Weise. Der Minister sollte doch eigentlich aus seiner strafrechtlichen Vergangenheit wissen, dass übereilte Informationsweitergabe an Medien und Presse keine gute Idee ist.“

Verwaltungsvorschrift regelt den Sachverhalt bereits abschießend, klares Bekenntnis zur EU fehlt.

Zum Gesetz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes, wonach das Hissen der Bundesflagge an Dienstgebäuden gesetzlich normiert werden soll, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der von diesem Entwurf vorgesehene Sachverhalt ist durch eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums bereits hinreichend erfasst. Diese sieht das grundsätzliche Hissen der Bundesflagge an Dienstgebäuden schon jetzt vor. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus fehlte für uns Freie Demokraten das klare Bekenntnis zur EU, indem beispielsweise auch das Hissen der Europaflagge im Gesetzentwurf geregelt wird.“

Personal der Polizei reicht leider nicht aus.

Zur aktuellen Plenardebatte die Übergriffe in Freibädern aus der jüngeren Vergangenheit und die innere Sicherheit insgesamt betreffend, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Anzahl der Rohheitsdelikte und die Übergriffe in Freibädern haben, insbesondere nach der Pandemie, zugenommen.  Jede dieser Straftaten ist ohne Zweifel eine zu viel, dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden. Man muss sich dieser Thematik daher mit der notwendigen Ernsthaftigkeit widmen, Vorurteile und Vorverurteilungen verbieten sich.

Unsere Polizei verfügt nicht über die notwendige personelle Ausstattung, um Freibäder theoretisch dauerhaft in ihre Patrouillen aufzunehmen zu können. Zu wenig Auszubildende und viele Pensionierungen sind Ursachen dafür. Solche Patrouillen wären aber auch keine Dauerlösung. Die meisten Freibäder befinden sich in kommunaler Trägerschaft, diese müssen vom Land besser unterstützt werden.

Wir Freie Demokraten fordern, den Polizeidienst für junge Menschen attraktiver zu machen. Zudem müssen unsere Kommunen mit dem notwendigen finanziellen Spielraum ausgestattet werden, um die eigenen Anstrengungen die Sicherheit in Freibädern betreffend erhöhen zu können.“

 

Lehr- und Lernformate fest in der Hochschullehre und Lehrerbildung verankern, die die entsprechenden Fähigkeiten im Umgang mit KI-Anwendungen vermitteln.


In der heutigen Landtagsdebatte mit dem Titel `Schlüsselqualifikation ‚KI‘: Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre´ sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Künstliche Intelligenz kann man nicht verbieten und darf man nicht verbieten. Vielmehr muss man die KI richtig einsetzen, den Umgang mit ihr erlernen und sich auch neue Konzepte überlegen, wie die Leistungsbeurteilung an den Hochschulen künftig erfolgen soll, damit nicht am Ende nur noch eine KI die Arbeit der anderen KI bewertet. Die Abwägung der Chancen und Risiken der künstlichen Intelligenz in der Bildung und Lehre jedenfalls fällt aus liberaler Sicht eindeutig aus. Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT oder Luminous, auch Large Language Models genannt, darf man in den Bildungseinrichtungen des Landes nicht verbieten oder verteufeln, sondern muss den richtigen Umgang mit ihnen lernen und lehren. Die Landesregierung erkannte das Thema KI zu lange allein als wirtschaftspolitisch relevant, dabei steht mittlerweile außer Zweifel, dass die KI-Anwendungen künftig auch aus der Bildungsrealität nicht wegzudenken sein werden. Wir haben mit dem Cyber Valley, dem KI-Innovationspark oder dem jüngst begründeten ELLIS-Institut große Potentiale in der Forschung. Entscheidend wird für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg aber sein, ob wir ausreichend viele Fachkräfte qualifizieren und gewinnen können. Dazu gehört zwingend, dass wir die künftigen Fachkräfte im Umgang mit KI und deren Anwendung schulen. Dazu muss ein Austausch über die besten Lehr- und Lernformate stattfinden, die dann in in der Lehre etabliert werden können. Deshalb wird es auch richtig und wichtig sein, diesen Aspekt bei der Aufstellung der nächsten Hochschulfinanzierungsvereinbarung zu berücksichtigen.“

Das Problem sind nicht bestehende Amtsstrukturen oder gesetzliche Vorgaben – das Problem ist das Personal.

In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte „Schluss mit Sicherheitsrisiken in der Polizeiführung und Arbeitsverweigerung im Ministerium!“ sagte die Obfrau im Untersuchungsausschuss und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Nach einem Jahr Untersuchungsausschuss ist die Zwischenbilanz für Minister Strobl verheerend. Wie wir in den letzten Sitzungen von verschiedenen Zeugen erfahren haben, erfolgte die Besetzung höchster Posten in der Landespolizeiführung systematisch an der gesetzlichen Vorgabe der Bestenauslese vorbei nach dem persönlichen Gusto eines Ministers, der für fachliche Argumente aus der Polizei kein Gehör hatte. Dabei handelt es sich um tragende Funktionen für die innere Sicherheit des Landes. Die Besetzungspraxis unter Strobl, das hat der Untersuchungsausschuss gezeigt, war ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung, wie es der ehemalige LKA-Chef ausdrücklich genannt hat.

Strobl weigert sich aber beharrlich, diese Missstände anzugehen. Die gestern großspurig angekündigten Maßnahmen haben nicht mal Placebo-Wirkung, sie lösen das Problem nicht. Das Amt des IdP abzuschaffen wirft die Frage auf, warum es ein offenkundig verzichtbares Amt überhaupt so lange gegeben hat – und noch 2020 ließ der Minister verlautbaren, er wolle ein so wichtiges Amt keine Sekunde im Vakuum lassen. Aus der „Koordinierungsstelle Werte“, die 2019 von Andreas R. mit denselben schönen Phrasen, wie wir sie gestern gehört haben, propagiert wurde – der Ausgang ist bekannt –, soll jetzt eine „Stabsstelle Werte- und Führungskultur“ werden. Das Beurteilungswesen soll auf eine gänzlich neue rechtliche Grundlage gestellt werden – das nützt aber nichts, denn wenn man wie in Strobls Haus ein Postengeschacher mit Druck und Drohung am Gesetz vorbei betreibt, ändert ein neues Gesetz nichts. Strobls Maßnahmen sind insgesamt kein Befreiungsschlag, sondern ein Schaumschlag.

Das Problem sind nicht bestehende Amtsstrukturen oder gesetzliche Vorgaben – das Problem ist das Personal. Und die größte offene Wunde, den suspendierten, aber seit Jahr und Tag voll besoldeten IdP, will Minister Strobl nicht disziplinarisch belangen und versteckt sich hinter dem Strafverfahren. Es wäre – vor allem nach Strobls eigener Erkenntnis von dessen Unhaltbarkeit – längst überfällig, Andreas R. die Bezüge zu kürzen und aus dem Dienst zu entfernen. Ein Disziplinarverfahren kann und muss wiederaufgenommen werden. Das ist rechtlich möglich und auch dringend geboten, wenn es wie hier um das Ansehen und die Funktionsfähigkeit der Polizei und damit die innere Sicherheit des Landes geht. Dazu ist Herr Strobl aber nicht fähig noch willens, wie seine bisherige Vogel-Strauß-Taktik zeigt. Strobl muss selbst Platz machen für einen glaubwürdigen Neuanfang. Die Polizei hat endlich Besseres verdient.“

 

Solange Strobls Personalpolitik rechtliche Vorgaben zur Bestenauslese ignoriert, hilft die Änderung von Gesetzen und Posten nichts.


Zur geplanten Abschaffung des Inspekteurs der Polizei sagte die Obfrau im Untersuchungsausschuss und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Ankündigung von Minister Strobl, den Posten des Inspekteurs der Polizei abzuschaffen, wirft viele Fragen auf. Strobl versucht offensichtlich durch große Ankündigungen vor der Sommerpause den Befreiungsschlag. Hier hat die Arbeit des Untersuchungsausschusses den Minister immerhin zum Handeln gezwungen. Ob durch einen derartigen Schnellschuss aber wirklich Probleme gelöst werden, ist mehr als fraglich.

 

Denn welche Posten und Funktionen es in der Landespolizeiführung auch immer gibt – solange sie nach Strobls System des Postengeschachers und der Günstlingswirtschaft besetzt werden, drohen immer weitere ‚Sicherheitsrisiken‘, wie der ehemalige LKA-Präsident Michelfelder im Untersuchungsausschuss die Personalauswahl des Ministers bezeichnete. Auch die großspurige Erklärung, man wolle das Beurteilungswesen von Grund auf ändern, ändert daran nichts; denn auch bislang hat es die Strobl-Clique ja immer geschafft, unter Pervertierung des gesetzlich vorgesehenen Beförderungswesens ihre Wunschkandidaten in Amt und Würden zu hieven. Solange Strobls Personalpolitik rechtliche Vorgaben zur Bestenauslese ignoriert, hilft die Änderung von Gesetzen und Posten nichts. Und die Personalie Andreas R. wird durch die Aktionen nicht gelöst, das kann nur ein Disziplinarverfahren, das Strobl ja nicht anrühren will.“

Minister Strobl muss jetzt handeln und den Inspekteur aus dem Dienst entfernen.


Zum Freispruch des Inspekteurs der Polizei, Andreas R., vom Vorwurf der sexuellen Nötigung sagte die Obfrau im Untersuchungsausschuss und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der heutige Freispruch von Andreas R. vom Vorwurf der sexuellen Nötigung wird die Landespolizei und auch die Bevölkerung sehr beschäftigen. Klar ist aber: Herr Strobl muss jetzt entschieden handeln. Es kann nicht angehen, dass der Inspekteur, bei dem sich der Minister selbst keine Rückkehr in den Dienst vorstellen kann, wie er im Landtag sagte, noch länger disziplinarisch unbehelligt bleibt. Dass der Inspekteur anderthalb Jahre sein volles Gehalt bezog, obwohl ein Einbehalt bis zur Hälfte rechtlich möglich gewesen wäre, stößt auf breites Unverständnis in Polizei und Bevölkerung. Das Disziplinarverfahren muss sofort wiederaufgenommen, der Einbehalt der Bezüge angeordnet und Andreas R. aus dem Dienst entfernt werden. Der Innenminister ging ja schon bisher davon aus, dass das so möglich ist. Eine weitere Arbeitsverweigerung des Ministers Strobl, der sich hinter dem Strafverfahren und neuerdings dem Untersuchungsausschuss versteckt, würde die Leidenszeit der Landespolizei auf unabsehbare Dauer verlängern.“

 

 

Dankenswerterweise haben die Städte die Möglichkeiten des Alkoholverbots umsichtig genutzt.


Zur Aussage des Städtetags, dass für Kommunen bei Problemen mit einer gefestigten Trinkerszene Verbote nur das letzte Mittel seien, sagt die Sprecherin für Kommunalpolitik und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Der Städtetag zeigt hier dankenswerterweise auf, wie der richtige Umgang mit Trinkerszenen auf Plätzen beziehungsweise im öffentlichen Raum ist: Nicht mit Verboten, sondern mit der entsprechenden Gestaltung und Maßnahmen der Sozialarbeit.

Dies bestätigt die von uns bei der Einführung der Möglichkeit eines Alkoholverbots vorgebrachten Argumente: Dass ein solches Verbot nichts bringt, wenn es nicht mit vielfältigen Maßnahmen begleitet wird, die aber auch ohne ein solches Verbot möglich wären.“

Eigene Behörden und Einrichtungen dürfen nicht in gegenseitigen Wettstreit um Fachkräfte treten.


In der aktuellen Plenardebatte zu einem Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags ist zum einen ein großer Segen, zum anderen bergen die Fortschritte der Technologie aber natürlich auch Gefahren. Jede mit noch so guter Absicht entwickelte Software kann zweckentfremdet werden und durch das professionelle und adaptive Verhalten der Kriminellen eine Gefahr für die Informations- und Kommunikationstechnik an sich darstellen, oder aber auch als Mittel zum Zweck verwendet werden, um klassische Delikte in den digitalen Raum zu verlagern. Dies geht so weit, dass sich eine kriminelle Dienstleistungsgesellschaft im digitalen Raum entwickelt hat, um weitere Straftaten damit zu ermöglichen.

 

Kritische Infrastrukturen, öffentliche Verwaltungen und die Wirtschaft sind auf eine funktionierende, verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen. Kommt es zum Cyber-Angriff, können enorme Dominoeffekte entstehen, die massive Schäden mit sich bringen.

 

Die Zahlen der Internetkriminalität und des Cybercrime haben sich seit 2018 etwa verdoppelt. Die Angriffe ausländischer Mächte auf deutsche Unternehmen und Behörden nehmen nicht erst seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ebenfalls zu.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn mit dem neu einzurichtenden Cybercrime-Zentrum die Fachkompetenzen im Land gebündelt werden. Dies ermöglicht die zentrale, kompetente und effiziente Bearbeitung einschlägiger Fälle und eine insgesamt bessere Abstimmung, beispielsweise mit den anderen Bundesländern. Wir Freie Demokraten haben die Bündelung von Kompetenzen beispielsweise schon bei der Schaffung spezialisierter Kammern an den Gerichten und Sonderzuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaften gefordert.

 

Gerade im Hinblick auf die abscheulichen Verbrechen Kinderpornografie betreffend müssen wir uns national und europaweit deutlich besser aufstellen, derzeit sind wir fast ausschließlich auf Daten aus den USA und das „ncmec“ angewiesen.

 

Durch das neue Zentrum dürfen allerdings keine Doppel- oder gar Mehrfachstrukturen geschaffen werden, Zuständigkeiten müssen klar definiert und unnötige Redundanzen beseitigt werden.

 

Zuletzt darf jedoch hinsichtlich des neuen Personals nicht in Wettstreit zu den IT-Behörden des Landes getreten werden, die bereits jetzt große Probleme haben, Personal zu finden. Die von uns geforderte IT-Fachkräftezulage muss auch auf den höheren Dienst ausgeweitet werden.“

Grüne lassen Skandalminister durchgehen.


Zu den Äußerungen von Innenminister Strobl bei der heutigen Landespressekonferenz sagt die Obfrau im Untersuchungsausschuss und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Mit den gestrigen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses konfrontiert fällt Herrn Strobl nichts Besseres ein, als die eigene Aussitztaktik unter Verweis auf angeblich wichtigen Respekt vor dem Untersuchungsausschuss zu rechtfertigen – ausgerechnet Strobl, der das Gremium in der Vergangenheit als „Soufflé“ verunglimpft hat. Er hätte sich wenigstens eine glaubwürdige Ausrede dafür ausdenken können, seine Verantwortung für den miserablen Zustand der Polizeiführung, der gestern wieder einmal anschaulich dokumentiert wurde, zu leugnen und Konsequenzen zu verweigern. Herr Strobl, verstecken Sie sich nicht vor dem Untersuchungsausschuss!

 

Fraglich ist außerdem, wie lange die Grünen diese Zustände noch mittragen wollen. Die angebliche #metoo-Partei erhält das System Strobl mit Druck und Drohungen und geradezu institutionalisierten Gelegenheiten für sexuellen Machtmissbrauch aufrecht, solange sie dem Koalitionspartner CDU den arbeitsverweigernden Skandalminister durchgehen lässt. Was auf Grünen-Parteitagen derweil über Frauenrechte und Antidiskriminierung geredet wird, darf nicht nur Lippenbekenntnisse sein.“

Die Zeugen Gehring, Michelfelder und Matheis offenbaren erneut die Misere der Landespolizei.


Zur 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Inspekteur der Polizei und Beförderungspraxis“ sagte die Obfrau im Untersuchungsausschuss und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Untersuchungsausschuss hat heute viele neue und zum Teil erschreckende Erkenntnisse gebracht. Die Zeugenaussage von Herrn Gehring lässt an vielen Punkten Zweifel aufkommen, vor allem bezüglich des ominösen Arbeitskreis Polizei‘ der CDU. Über das Thema ‚Inspekteur der Polizei‘ will er ausdrücklich nie gesprochen haben – aber aus den Akten geht hervor, dass er selbst das Thema im Dezember 2021 auf die Tagesordnung einer Sitzung des AK Polizei setzen ließ. Ein auffälliger zeitlicher Zusammenhang zu in der Presse berichteten angeblichen Aussagen Gehrings vor demselben AK, dass man Renner schützen und einen Untersuchungsausschuss verhindern müsse.

 

Auch von Herrn Michelfelder haben wir wieder Dinge gehört, die aufhorchen lassen. Wenn er etwa berichtet, dass zur Zeit von A.R. als Inspekteur der Polizei einzelne Stellen im höheren Polizeivollzugsdienst nicht ausgeschrieben wurden, weil eine Besetzung schon feststand, und A.R. von Michelfelder verlangte, Konkurrenten von einer Bewerbung abzuhalten, erinnert man sich unwillkürlich an A.R.s eigene, von Strobl geförderte Karriere. Wie durch Zauberhand verschwanden auch hier besser benotete Konkurrenten. Mit dieser Praxis wird der Grundsatz der Bestenauslese natürlich pervertiert. Derartiges Vorgehen mit Druck und Drohung wird von der Hausspitze auch gefördert – wenn nicht gar gefordert.

 

Noch deutlicher zeigt sich dieses System Strobl im Fall des Zeugen Matheis, der von einer Bewerbung auf diverse Posten in den Jahren 2019 bis 2021 von oben abgehalten wurde. Ihm wurde klargemacht, dass man ihm das Leben schwer machen würde, wenn er nicht pariere. Aus Furcht vor negativen Konsequenzen wurde nicht gegen offensichtliche Rechtsbrüche der Besetzungsentscheidungen der Hausspitze geklagt. Ein beschämendes Verhalten gegenüber verdienten Polizeibeamten. Die heutigen Zeugenaussagen haben gezeigt: Strobls System des Machtmissbrauchs ist entlarvt.“

Vorwürfe gegen suspendierten Inspekteur sind erdrückend.


Zu den Medienberichten, wonach der suspendierte Inspekteur der Polizei Günstlinge durch Mauscheleien und Tricksereien an förmlichen Ausschreibungsverfahren vorbei in hohe Positionen im Ministerium gebracht haben soll, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Liste an Vorwürfen gegen den suspendierten Inspekteur wird immer länger. Unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens liegen spätestens mit den heute bekannt gewordenen Vorwürfen genug Gründe vor, das Disziplinarverfahren endlich in die Wege zu leiten: Am förmlichen Verfahren vorbei hat Strobls Liebling mindestens einen Kollegen in ein hohes Amt gehievt, einen Gegenkandidaten aus dem eigenen Haus dabei einfach ignoriert. Unliebsame Bewerber werden unter Verweis auf den hohen ‚Verwaltungsaufwand‘ aus den Verfahren getrieben.

 

Es gibt scheinbar wenige Regeln, an die der suspendierte Inspekteur sich überhaupt gehalten hat. Strobl hat selbst gesagt, dass er sich eine Rückkehr Renners auf den Inspekteurs-Posten nicht vorstellen kann. Jetzt ist die Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen!“

Mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vollbringt Strobl leider auch keine Glanzleistungen.

Zur Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach Innenminister Strobl sich über zu geringe Haushaltsmittel des Bundes für innere Sicherheit und Katastrophenschutz beklagt, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Schutz der inneren Sicherheit und ein funktionierender Katastrophenschutz sind zweifelsohne von höchster Bedeutung. Strobls Ruf nach mehr Haushaltsmitteln des Bundes ist allerdings ein weiterer Versuch, von seinen eigenen Verfehlungen abzulenken.

Es gibt katastrophale Zustände, an denen er ganz maßgeblich beteiligt ist. Man denke an den von seinem damaligen Vorgesetzten wörtlich als ‚Sicherheitsrisiko‘ bezeichneten Inspekteur der Polizei. Strobls Wunschkandidat Renner wurde trotz fehlender Eignung ins Amt gehievt. Man denke an die insgesamt haarsträubende Beförderungspraxis oder Strobls Geldauflage, um einem Gerichtsprozess zu entgehen. Man denke an die nicht existente Fehlerkultur in seinem Haus; er und die Polizeispitze weigern sich vehement, für eigene Verfehlungen auch die Verantwortung zu übernehmen.

Fehlerhafte Schutzwesten, defekte Bodycams, die vom Verwaltungsgerichtshof kassierte Hilfsfrist: Mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vollbringt der Minister leider auch keine Glanzleistungen.

Wenn Strobl den Katastrophenschutz ernstlich betreiben möchte, sollte er in seinem Haus und bei sich zuvorderst beginnen. Vieles wäre so einfach zu korrigieren – und das ganz ohne Haushaltsmittel des Bundes.“

Wir brauchen eine zentrale Dienstleistungsplattform für die flächendeckende Digitalisierung.


Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP zu den Schlussfolgerungen der Landesregierung aus der Reise des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen nach Estland, meint der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Anhörung hat gezeigt, dass eine vollständig digitalisierte Verwaltung und Gesellschaft nutzerfreundlich, datenschutzkonform und sicher möglich ist. In Estland führte die Digitaliserung zu einer Einsparung von Bürokratiekosten in Höhe von zwei Prozent. Unser Land ist jedoch weit von dem estnischen Zielbild entfernt. Das liegt vor allem an der schleppenden Umsetzung in der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Hier wird zu viel der Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt, die diese aus eigener Kraft kaum stemmen können.

 

Die Kommunen spielen bei der Verwaltungsdigitalisierung die Schlüsselrolle, denn die Umsetzung spielt sich maßgeblich auf kommunaler Ebene ab. Doch genau diese lässt Minister Strobl mit den Herausforderungen und Aufgaben im Regen stehen. Man kann die Kommunen nicht zwingen und die Digitalisierung der Verwaltung von oben verordnen. Die durchgängige Digitalisierung der Verwaltung ist nur über das Once-Only-Prinzip möglich. Dazu reicht es nicht aus, dass die Plattform Sevice-BW von den Kommunen bespielt wird. Es muss eine zentrale Dienstleistungsplattform geben, auf der medienbruchfrei Verwaltungsvorgänge durchgeführt werden können. Es bestätigt sich, dass viele Kommunen ansonsten gar nicht die Kapazitäten und das Know-How haben, um zuverlässig Prozesse zu digitalisieren. Die Landesregierung muss also dringend umsteuern und sich um eine zentrale Dienstleistungsplattform bemühen.

 

Das erfordert aber, dass die Kommunen bereit sind Daten auf Landes-IT zu halten und bei der Gestaltung der Prozesse Standardisierungen in Kauf zu nehmen. Für die Cybersicherheit wäre das ein zusätzlicher positiver Effekt. Kommunale Selbstverwaltung ist im digitalen Raum nur bedingt sinnvoll zu verwirklichen. Digitalisierung bedeutet nicht, einfach das bisherige am PC zu erledigen. Digitalisierung erfordert ein Umdenken in der Frage, wie man die staatlichen Auflagen erledigt.

 

Heute hätte Minister Strobl die Gelegenheit gehabt, einen konkreten Fahrplan vorzulegen, wie er bei der flächendeckenden Digitalisierung der Landesverwaltung vorankommen will. Das hat er aber wieder einmal nicht gemacht. Bei deinem Digitalisierungsminister, dessen Einsatz für die Digitalisierung sich auf die Übergabe von Fördermittelbescheiden für den Breitbandausbau beschränkt, ist das aber auch nicht anders zu erwarten.“

FDP-Politiker diskutieren mit Experten und Senioren über die altersgerechte Gestaltung des digitalen Zeitalters.


Die Digitalisierung hält Einzug in immer mehr Lebensbereiche – zugleich wird ein Großteil der älteren Menschen von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen, obwohl Seniorinnen und Senioren in besonderem Maße von digitalen Entwicklungen profitieren könnten. Wie die Digitalisierung zu einem guten Leben im Alter beitragen und bestehende Hürden abgebaut werden können, stand im Mittelpunkt des Liberalen Seniorentags 2023: Unter dem Titel „Natürlich online?! Digitale Teilhabe altersgerecht gestalten“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis im Landtag von Baden-Württemberg über die digitale Inklusion der Generation 60+.

 

Im Fokus der Diskussionen stand insbesondere die Frage, wie die digitale Kluft zwischen den Generationen abgebaut werden kann. In einem zunehmend digitalisierten Alltag sei es wichtig, auch ältere Menschen mitzunehmen, betonte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Eröffnung des Seniorentags im vollbesetzten Plenarsaal des Landtags. „Durch die digitale Exklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen und deren Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zunehmend eingeschränkt“, so Rülke. Da die Digitalisierung viele neue Möglichkeiten biete, dürften Senioren bei dieser Entwicklung nicht abgehängt werden. Vielmehr müsse die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen, um die digitale Teilhabe der älteren Generation zu fördern.

 

„Ob die Erledigung von Behördenangelegenheiten, von Bankgeschäften oder Onlinebestellungen bis hin zu digitalen Rezepten, all dies setzt fundierte Kenntnisse im Umgang mit Smartphones und Notebooks voraus“, nannte Wolfgang Baumbast praktische Anwendungsfelder, von denen viele Senioren ausgeschlossen seien. Der stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Senioren Initiative Baden-Württemberg (LSI) stellte verschiedene Projekte vor, die mittels niederschwelliger Angebote eine bessere digitale Teilhabe ermöglichen sollen. Gleichzeitig seien aber auch die älteren Menschen selbst gefordert, aktiv zu werden und sich beispielsweise als ehrenamtliche Moderatoren um die digitalen Nöte ihrer Altersgenossen zu kümmern.

 

In seinem Impulsvortrag stellte Michael Doh, Professor für Digitale Transformation im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule Freiburg, den Zusammenhang zwischen digitaler Bildung und sozialer Teilhabe im Alter vor. Danach gebe es eine hohe „digitale Kluft“ unter älteren Menschen, wobei insbesondere alleinlebende Seniorinnen mit einem niedrigen Bildungs- und Einkommensstatus Gefahr laufen, digital abgehängt zu werden – ebenso wie Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums. Wie die Teilhabe besser gelingen kann, stellte Doh exemplarisch anhand einiger Initiativen vor.

 

„Als Freie Demokraten begreifen wir die Digitalisierung als Chance. Wir wollen sie mit aller Kraft vorantreiben und dabei eine digitale Spaltung der Gesellschaft verhindern,“ stellte Rudi Fischer, Seniorenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion klar. „Wir müssen Hürden abbauen, Lücken schließen und gezielt in niederschwellige digitale Weiterbildung investieren.“ Dabei gelte es, sowohl die digitale Infrastruktur zügig auf Spitzenniveau zu bringen als auch barrierefreie digitale Dienstleistungen und Angebote auszubauen.

 

Nach den Vorträgen hatten die Teilnehmer des Seniorentages die Möglichkeit, individuelle Fragen an die Politiker und Experten zu richten. Dagmar Öttle, vom Projekt „dida –digitale dabei“ der Evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart, ergänzte die Diskussionsrunde um konkrete Beispiele aus der Praxis.

 

„Es gibt noch viel beim Thema digitale Inklusion zu tun“, so Fischers Fazit der Veranstaltung. „Als FDP wollen wir den Weg ins digitale Zeitalter mit der älteren Generation gemeinsam gehen, sie ermutigen und unterstützen. Nur wenn wir die digitale Teilhabe altersgerecht gestalten, können auch Seniorinnen und Senioren von der digitalen Transformation profitieren und damit ihr Leben verbessern.“

 

Grün-schwarzer Bärendienst für unsere Beamtinnen und Beamten.

In der aktuellen Plenardebatte zum Gesetzesentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten sowie zum Entschließungsantrag der SPD äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„In nun 8 Jahren der Diskussion ist es Grün-Schwarz nicht gelungen, die Polizeigewerkschaften im Land von der Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit einer Kennzeichnungspflicht zu überzeugen. Dort wird das Vorhaben der Landesregierung – wie auch von uns Freien Demokraten – lediglich als Misstrauensvotum gewertet, das unsere Beamtinnen und Beamte keinesfalls verdient haben.

Darüber hinaus ist die Kennzeichnungspflicht überflüssig, da kein Fall aktenkundig ist, in dem ein Beamter nach mutmaßlichem Fehlverhalten auch ohne gesonderte Kennzeichnung nicht hätte identifiziert werden können. Grün-Schwarz erweist unserer Landespolizei mit diesem Vorhaben einen Bärendienst.

Wir befürchten eine uferlose Anwendung der eigentlich restriktiven Regelungen und müssen davon ausgehen, dass dieser Gesetzesentwurf nur der Anfang einer sich immer weiter ausdehnenden Kennzeichnungspflicht für unsere Polizeikräfte im Land ist. Dabei verhält sich der absolute Großteil unserer Landespolizei absolut tadellos und wird nur vom Innenministerium im Stich gelassen.

Den Versuch der SPD, den Unmut der Beamtinnen und Beamten mittels Zulagen und Haushaltsmitteln zu lindern, können wir nicht unterstützen. Unsere Landespolizei kann die zusätzlichen Mittel sicherlich gut gebrauchen, allerdings wirkt diese Verknüpfung wie moderner Ablasshandel. Hier braucht es ein separates und geordnetes Verfahren, an dem wir uns gern konstruktiv beteiligen werden.“

 

Die Freischaltung der Handys auf dem Netz des Konkurrenten in Gebieten mit schlechtem Empfang muss auf privatrechtlicher Basis geregelt werden.

Zur Meldung, dass sich Verbraucherschutzminister Hauk für die Einführung von verpflichtendem Roaming innerhalb Deutschlands ausgesprochen hat, um Funklöcher zu schließen, sagt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Forderung von Minister Hauk ist lediglich ein Versuch vom Versagen des dafür zuständigen Digitalisierungsministers Strobls abzulenken. Dass wir bis heute eine unzureichende Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg haben, fällt vor allem in dessen Verantwortung. Die Landesregierung hat es bis heute nicht geschafft, die notwendige Akzeptanz für den Ausbau des Mobilfunks schaffen. Außerdem hat die ehemalige Unionsgeführte Bundesregierung es in ihrer Amtszeit nicht hinbekommen, den notwendigen Rechtsrahmen für National Roaming zu schaffen.

Die Freischaltung der Handys auf dem Netz des Konkurrenten in Gebieten mit schlechtem Empfang unterstütze ich. Allerdings muss dies auf privatrechtlicher Basis geregelt werden.

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Versorgungsauflagen für die Mobilfunkunternehmen nachgehalten und eingefordert werden. Das Land kann durch einfache Genehmigungsverfahren und eine Gigabitallianz unterstützen. Andere Länder machen es vor, während sich der Innenminister nur für zweifelhafte Erfolge beim Breitbandausbau rühmt.

 

 

Konstruierte Vorwürfe stoppen Solidaritätsaktion für das mutmaßliche Opfer des IdP.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach eine Solidaritätsaktion an der Hochschule der Polizei vom Landespolizeipräsidium zurückgepfiffen wurde, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Anscheinend versucht man, die Solidaritätsbekundungen für das mutmaßliche Opfer des Inspekteurs im Keim zu ersticken und lässt damit die Polizeibeamtin im Stich. Unter Androhung von konstruiert erscheinenden juristischen Konsequenzen sollen diejenigen verunsichert und unter Druck gesetzt werden, die dem mutmaßlichen Opfer beistehen wollen.

Der Innenminister muss sich hierzu umgehend äußern. Die von ihm gebetsmühlenartig heraufbeschworene ‚maximale Transparenz‘ kann man hier keinesfalls erkennen.

Ganz gleich, wie der Prozess des Inspekteurs ausgeht: Die junge Frau hat Mut bewiesen, hat deutliche Grenzüberschreitungen eines Vorgesetzten aufgedeckt und ist bereits jetzt ein Opfer des Systems Strobl. Ihr gebührt unser aller Solidarität.“

Reflexhafte Rufe nach Verschärfungen helfen in der Debatte nicht weiter.

In der aktuellen Plenardebatte zu Waffen in Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sowie Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, wie folgt:

„Mit steigender Anzahl im Umlauf befindlicher Waffen sinkt leider auch die Hemmschwelle, eine Waffe einzusetzen. Gleichwohl ist es von elementarer Bedeutung, zwischen legalen und illegalen Waffen zu unterscheiden.

Bundesweit wurden im Jahr 2022 über 5 Mio. Straftaten begangen. Etwa 0,16 % davon wurden mit Schusswaffen verübt. Eine jede davon ist zu viel. Es ist jedoch davon auszugehen, dass lediglich 0,00008 % dieser Straftaten unter Verwendung von Legalwaffen verübt wurden.  Leider – und dies, obgleich schon seit Jahren von uns kritisiert – vermag die Statistik nicht zwischen dem Einsatz von legalen und illegalen Waffen zu differenzieren.

Waffenkontrollen und noch schärfere Waffengesetze helfen nur dort, wo der Staat vom Waffenbesitz auch weiß. Wer staatliche Überprüfungen auf sich nimmt, um legal eine Waffe zu erwerben, der geht mit dieser großen Verantwortung im Regelfall auch angemessen um. Das zeigen aktuelle Zahlen, wonach nur ein ganz geringer Bruchteil der – auch unangekündigten – Waffenkontrollen überhaupt Beanstandungen der Behörde nach sich zieht. Landesweit stellten die zuständigen Waffenbehörden so in nur etwa 4 % der Fälle Mängel in der Aufbewahrung von Waffen und Munition fest.

Wollte man alle Waffenbesitzer im Land nur einmal kontrollieren, so würde dies angesichts der vorhandenen Personaldichte in den unteren Waffenbehörden ganze 19 Jahre dauern. Es wird also deutlich, dass wir kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit haben.

Gerade der illegale Waffenmarkt bereitet uns Sorgen und bedarf unserer besonderen Aufmerksamkeit. Aktuelle Schätzungen gehen von ca. 35 Mio. illegaler Waffen in Europa aus. Frühere und aktuelle Konflikte in Europa zeichnen dafür verantwortlich.

Ideologiegetriebene und reflexhafte Rufe nach noch strikteren Regelungen verkennen das Problem und führen nicht zu einem Mehr an Sicherheit. Es ist an der Zeit, sich dem Thema sachlich und unaufgeregt zu nähern. Wir fordern daher eine stärkere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und eine Trockenlegung des gewaltgeneigten Sumpfs der Organisierten Kriminalität.“

 

 

Besorgniserregende Entwicklungen gehen wohl über bloßen Einzelfall hinaus.

Zur Sondersitzung des Innenausschusses, den Sprengstoff-Angriff auf einem Friedhof in Altbach bei Esslingen betreffend, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Besser spät als nie haben heute hochrangige Polizeibeamte und die Staatsanwaltschaft mit ihren Berichten ein wenig zur Informationsgewinnung über die Vorfälle in Esslingen beitragen können. Das konnte man vom phrasendreschenden Minister Strobl gerade nicht behaupten.

Doch viele Fragen bleiben offen: Wie konnte es zu dieser Eskalation kommen, bei der nun Kriegswaffen gegen eine Trauergemeinde eingesetzt wurden? Stehen die Vorgänge gesichert im Zusammenhang mit den Schüssen im Großraum Stuttgart aus den letzten Monaten?

Fest steht, dass das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt ist. Die beteiligten Gruppierungen nehmen das Recht offenkundig in ihre eigenen Hände.

Anders als der Ministerpräsident sind wir der Meinung, dass es sich bei diesen Entwicklungen nicht um einen Einzelfall, sondern eine besorgniserregende Entwicklung handelt. Das Gewaltmonopol muss unbedingt beim Staat verbleiben. Es muss die Stärke des Rechts gelten – nicht das Recht des Stärkeren.“

Wir brauchen eine zentrale Dienstleistungsplattform für die flächendeckende Digitalisierung.

Zur Verlautbarung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, dass die Landesregierung 80 Millionen Euro der sogenannten „OZG-Rücklage“ (OZG  – Onlinezugangsgesetz) zur weiteren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen hat, meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais:

„Es wird mehr als Zeit, dass Digitalisierungsminister Strobl die Verwaltungsdigitalisierung mit zusätzlichen Mitteln vorantreibt. Der Termin für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes war Dezember 2022. Diesen hat er weit verfehlt. Die Frage ist aber, ob die vollmundig angekündigten Mittel aus der ‚OZG-Rücklage‘ auch effizient eingesetzt werden. Denn es ist derzeit völlig offen, was da genau gefördert wird.

Bislang wurde gerade einmal ein Bruchteil der anvisierten Verwaltungsdienstleistungen im Land digitalisiert. Die Kommunen spielen im OZG-Vorhaben die Schlüsselrolle. Die Umsetzung des OZG spielt sich maßgeblich auf kommunaler Ebene ab. Sie werden aber seit Jahren von der Landesregierung im Regen stehen gelassen. Was wir vor allem erleben, ist, dass sie nicht über ausreichend Fachkräfte verfügen. Auch hier muss die Landesregierung ansetzen und gegensteuern.

Wir wollen, dass eine zentrale Dienstleistungsplattform entwickelt wird, die von den Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gleichermaßen genutzt werden kann. Nur so gelingt die flächendeckende Digitalisierung, die dringend benötigt wird. Der Fachkräftemangel, auch in der Verwaltung, macht dies dringend erforderlich, da die Aufgaben der Kommunen sonst nicht mehr bewältigt werden können. Bürgerinnen und Bürger müssen schnellst möglich Verwaltungsdienstleistungen volldigitalisiert, orts-und zeitunabhängig und medienbruchfrei nutzen können. Andere Länder sind uns da meilenweit voraus.“