Land muss in vielen Bereichen zulegen, insbesondere bei der Digitalisierung.


Zur Abstimmung des Doppelhaushalts des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, sagt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die derzeitigen Probleme im Innenbereich sind vielfältig: Die Ausstattung unserer Polizeibeamten muss dringend verbessert werden, ich erinnere an die defekten Akkus von etwa der Hälfte aller Body-Cams, die unzureichende Versorgung mit Smartphones. Stattdessen will die Landesregierung ein überflüssiges Antidiskriminierungsgesetz erlassen. Ebenso überflüssig sind die Rückennummern, mit denen unsere Beamten gekennzeichnet werden, da die Identifikation unserer Beamten nötigenfalls auch ohne Rückennummern bislang stets funktioniert hat. Statt der Konzentration auf Notwendiges, hält sich die Regierung hier mit Überflüssigem auf.

Unser Katastrophenschutz, unser Rettungswesen, alle ächzen ob der gewaltigen Belastungen sowie der personellen Engpässe. Mit den zusätzlichen Mitteln müssen vorhandene Strukturen ausgebaut, Systeme erforderlichenfalls ertüchtigt, Stellen neu geschaffen und benötigte Ausstattung angeschafft werden. Statt sich mit dem Bund über Mittel für den Sirenenausbau zu streiten, muss das Land sich endlich um ein funktionierendes Schutzkonzept kümmern.

In all diesen Bereichen hängt die Landesregierung zudem im Hinblick auf die Digitalisierung weit hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück. Dabei wird der Zusammenhang mit der Entbürokratisierung völlig übersehen. Bürokratieabbau wird auf Dauer nur mit einer Digitalisierung und Vereinfachung von Abläufen gelingen.“

 

Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

 

„An diesem Haushalt zeigt sich: Baden-Württemberg wird mit diesem Haushalt auch 2024 noch ein digitales Entwicklungsland sein. Die großen Baustellen bei der Digitalisierung im Land, die dürftige Glasfaserabdeckung, die fehlende Bereitstellung von offenen Daten und die mangelhafte Verwaltungsdigitalisierung, werden weiterhin nicht angepackt. Der Haushaltsentwurf ist ambitionslos, schreibt bisherige Positionen fort und kürzt an wichtigen Stellen.

Die Landesregierung betreibt in allen drei Bereichen Schaufensterpolitik und der zuständige Innenminister Strobl hält an überholten Mechanismen fest, die Fortschritt und Innovation ausbremsen und die Wirtschaft blockieren. Was es braucht, wäre Vorfahrt für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau, die Ermöglichung von Wertschöpfung durch die kostenlose Offenlegung von (Geo-)Daten und eine ernst gemeinte Unterstützung von Kommunen bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Auf allen drei Gebieten ist das Innenministerium ein Totalausfall und glänzt nur durch aktives Aussitzen.“

Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden.


In der Aktuellen Debatte der AfD zur inneren Sicherheit äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich finde den Versuch der AfD, die Gräueltat in Illerkirchberg für ihre ausländerfeindlichen und hetzerischen Zwecke zu missbrauchen, unsäglich.

Die größten Gefahren für unsere innere Sicherheit, für unsere Werte und für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gehen insbesondere von organisierten verfassungsfeindlichen Strukturen aus. Die bundesweiten Einsätze gegen die sogenannten Reichsbürger zeigen deutlich die Gefahrenpotenziale, die von solchen Verbindungen ausgehen können, die sich fast ausschließlich am ganz rechten Rand der Gesellschaft bewegen.

Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden. Für Umsturzphantasien darf in einer Demokratie niemals Platz sein. Die unbestreitbare Nähe der AfD zur Szene der Reichsbürger zeigt sich nicht zuletzt darin, dass eine der verhafteten Personen eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion ist. Daher sollte die AfD ihre eigene Positionierung überdenken, bevor sie hier im Bugwasser eines entsetzlichen Verbrechens ihre Hetze verbreiten will.

Bezeichnend dürfte allerdings sein, dass die AfD die heutige Debatte nicht dazu genutzt hat, sich von dieser ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten unmissverständlich zu distanzieren.“

 

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Besserer Austausch zwischen Behörden bezüglich der Bewaffnung von Extremisten ist dringend nötig.


Mehrere tausend Polizisten waren am heutigen Morgen im Einsatz und nahmen 25 Menschen aus der Reichsbürgerszene fest, die einen Umsturz planten. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich gratuliere der Polizei und insbesondere auch dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, welches maßgeblichen Anteil an der Aufklärung des Falles hatte. Die sogenannten Selbstverwalter stellen mit ihren extremistischen Umsturzphantasien eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, gegen die es sich vehement zu verteidigen gilt.

Wir benötigen allerdings dringend eine bessere Rückkopplung zwischen den zuständigen Waffenbehörden und dem Verfassungsschutz, damit bestmöglich sichergestellt werden kann, dass jede Kenntnis einer legalen und natürlich auch jeder illegalen Bewaffnung durch Extremisten so schnell wie möglich weitergeleitet und verarbeitet bzw. die Erteilung einer Waffenerlaubnis rechtzeitig unterbunden werden kann.“

 

 

Misstrauensvotum gegenüber unseren Polizisten ist völlig unangebracht.


Zu der geplanten Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kritisch:

 

„Die Tatsache, dass die CDU mit ihrer erwarteten Zustimmung zum Gesetzentwurf ihren Machterhalt über ihre Prinzipien stellt, ist nicht weiter verwunderlich.

 

Doch erschwert die geplante Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bei Großeinsätzen die Arbeit unserer Polizisten unnötig. Dieser Entwurf der Landesregierung stellt ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Polizeibeamten dar, das in deren Reihen verständlicherweise alles andere als wohlwollend aufgenommen wird.“

Devote CDU lässt mit Kennzeichnungspflicht Polizeibeamte im Regen stehen.


Zur Meldung, wonach am kommenden Dienstag ein Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten im grün-schwarzen Kabinett beschlossen werden soll, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Mit ihrer Zustimmung zur Kennzeichnungspflicht verrät die CDU ihren Markenkern der Inneren Sicherheit und lässt die Polizeibeamten im Regen stehen, nur um von den Grünen am Katzentisch der Landesregierung weiter geduldet zu werden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit dafür, die Arbeit unserer Polizei mit einem derartigen Misstrauensvotum zu erschweren.“

 

Im Auftrag der Pressestelle

FDP/DVP Fraktion Baden-Württemberg

Untersuchungsausschuss kann seinem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen den Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg Anklage erhoben; es geht dabei um ein Vergehen sexueller Nötigung.  Der Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke kommentiert das so:

„Als Fraktion warten wir das Verfahren mit Interesse ab. Es gilt zu klären, welche Rolle Minister Strobl bei der Blitzkarriere des Inspekteurs gespielt hat. Denn klar ist: Er trägt die Verantwortung dafür, dass dieser Mann so kometenhaft in der Landespolizei aufstieg. Vielleicht kann der Untersuchungsausschuss Strobls Gedächtnis auf die Sprünge helfen. Insbesondere bei den Riesenlücken, die sich immer rund um seine eigenen Verfehlungen auftun.“

 

Unseren Polizeibeamten im Land fehlen derzeit über 1000 Bodycams aufgrund technischer Defekte.


Zu aktuellen Berichten, wonach der baden-württembergischen Polizei über 1000 Bodycams wegen Akku-Problemen fehlen, kritisiert Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Bodycams dienen vor allem dazu, Übergriffe auf unsere Beamten von vornherein zu verhindern bzw. dennoch stattfindende Angriffe zu dokumentieren und nachträglich entsprechend effektiv verfolgen zu können.

 

Die Meldungen, wonach es nun bei jedem zweiten Gerät Probleme mit dem Akku gibt, lassen uns bestürzt zurück. Es ist definitiv kein Ruhmesblatt für die Landesregierung, dass man es bei dem Prestigeprojekt der Anschaffung von Bodycams nicht geschafft hat, ein funktionierendes System einzukaufen. Eine ansatzweise flächendeckende Versorgung unserer Beamten kann auf diese Weise wohl kaum sichergestellt werden.

 

Es stellt sich die Frage, ob bei der Anschaffung der Produkte die notwendige Sorgfalt ausgeübt wurde. Zudem erscheinen sieben Wochen, die die Geräte nun jeweils ausfallen sollen, inakzeptabel lang. Der bestmögliche Schutz unserer Beamten muss schnellstmöglich vorangetrieben werden, notfalls muss über kurzfristige Übergangslösungen nachgedacht werden.

 

Wir werden die Ausstattung unserer Polizei mit den sog. Bodycams nun in eine parlamentarische Initiative einarbeiten, um in dieser Angelegenheit mehr Informationen zu erhalten.“

Bei der Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten offenbart die gesamte Regierung systematischen Unwillen.


Zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten, wonach er sich mit Innenminister Strobl einig sei, dass an der Polizeistudie trotz des Vetos des Hauptpersonalrates dennoch teilgenommen werden solle, konstatiert Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem Strobl zunächst bei der Weitergabe des Anwaltsschreibens nicht einmal sein eigenes Haus einbezogen, damit einen astreinen Alleingang hingelegt und geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, strengte Justizministerin Gentges kürzlich erst ein Eilverfahren an, um die Mitbestimmungsrechte des Präsidialrates bei der Besetzung des Chef-Postens am OLG Stuttgart faktisch auszuhebeln. Grund hierfür war, dass der Präsidialrat einen anderen Kandidaten favorisierte als Gentges.

 

Kretschmann und Strobl wollen sich nun über das Votum des nächsten Gremiums hinwegsetzen – obwohl der Hauptpersonalrat seine Entscheidung, an der Studie nicht teilzunehmen, einstimmig getroffen hat. Polizeipräsidentin Hinz‘ Versuch, diesen Vorstoß der Regierung wieder zu relativieren und eine Teilnahme an der Studie nicht erzwingen zu wollen, vervollständigt das chaotische Bild, das die Beteiligten in diesem Zusammenhang abgeben.

 

Dem geneigten Betrachter drängt sich so langsam der Verdacht auf, dass die Landesregierung eine Beteiligung der dafür vorgesehenen Gremien überhaupt nicht will. Ganz gleich welches Gremium derzeit nicht auf Regierungslinie fährt, es droht einfach übergangen oder verklagt zu werden.

 

Ehrlicher wäre es, wenn die Regierung nicht mehr so tun würde, als würden ihr diese Mitbestimmungsrechte noch etwas bedeuten.“

 

Der Vertrauensverlust der Basis in das Ministerium wird einmal mehr deutlich

Zur medialen Berichterstattung, wonach die Landespolizei BW als einzige Polizei eines Flächenlandes ihre Teilnahme an einer bundesweiten Studie verweigert, führt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion aus:

„Die Tatsache, dass die Personalvertretung sich gegen die ausdrückliche Empfehlung des Innenministeriums stellt und die Teilnahme an der Studie einstimmig ablehnt, zeigt, dass Strobl das Vertrauen der Basis völlig verloren hat. Es herrscht scheinbar ein großes Misstrauen gegenüber allem, was derzeit von Innenminister Strobl und seinem Ministerium kommt, dabei wäre der Inhalt der Studie auch aus unserer Sicht durchaus unterstützenswert, kann er doch dabei helfen, Pauschalverurteilungen der Polizei entgegenzutreten.

Gegenstand der Studie waren unter anderem Motive, sich bei der Polizei zu bewerben, Erfahrungen der Beamten mit Belastungen im Alltag und mit Gewalt gegen Beamte im Polizeidienst.“

Nachdem das Innenministerium das Projekt um vier Jahre verzögert und nun weniger effektiv auf den Weg gebracht hat, lobt Strobl sich auch noch für diesen Verdienst.


Der Innenminister bewirbt in einer heutigen Pressemitteilung seines Ministeriums die Freifahrtregelung in öffentlichen Verkehrsmitteln für Kriminalpolizisten als großen Erfolg. Das relativiert Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion allerdings in ihrer Aussage:

 

„Bereits seit Jahren gab es Pläne der Deutschen Polizeigewerkschaft, dass Beamte der Kriminalpolizei die Freifahrtregelungen in der Bahn und dem öffentlichen Nahverkehr nutzen können. 2018 wurde es dann konkret, der Weg für diese Pläne war geebnet, doch das Innenministerium hat alles kurzfristig auf Eis gelegt.

 

Danach geschah in dieser Hinsicht jahrelang wenig bis nichts. Die jetzige Initiative wird als eigene Idee verkauft, kommt aber sehr spät und bleibt leider auch weit hinter den damals ins Auge gefassten Regelungen zurück. Sie ist nur eine halbherzige Lösung und bedarf dringend der Nachbesserung.

 

Wenn die Deutsche Polizeigewerkschaft dies nun berechtigterweise enttäuscht kritisiert, findet diese Kritik die Unterstützung und den Rückhalt unserer Fraktion. Wir müssen eine der Bedeutung unserer Polizeibeamten angemessene Lösung in dieser Angelegenheit finden.“

„Beurteilungskonferenzen“ im Hinterzimmer führen zu unbesetzten Stellen und Gerichtsverfahren

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sieht im von Medienberichten thematisierten Umstand, dass seit April die Posten der Polizeivizepräsidenten in Ravensburg und Konstanz unbesetzt bleiben, eine Gefahr für die innere Sicherheit:

 

„Es ist ein unglaublicher Zustand, dass diese beiden wichtigen Spitzenpositionen innerhalb unserer Polizei so lange Zeit unbesetzt bleiben. Angebliche Stellvertretungsdienste hin oder her – es bleibt wichtige Polizeiarbeit auf der Strecke. Das kann niemand akzeptieren.

 

In einem Amok- oder Katastrophenfall sind wir wegen der bestehenden Vakanzen derzeit keineswegs angemessen aufgestellt, wie man auch aus erfahrenen Beamtenkreisen hört. Das wäre ein Zustand, den zumindest ich mir niemals verzeihen könnte. Anders dagegen Thomas Strobl, dessen Amtsverständnis sich einmal mehr an demjenigen eines Boris Johnson zu orientieren scheint: ‚Rücktritt? Ich? Nicht einmal wenn die Welt untergeht!‘

 

Die bisherige, unlautere Postenvergabe an Günstlinge, die unter diesem Minister und dem von ihm ausgewählten, durchgesetzten und danach beurlaubten Polizeiinspekteur scheinbar Gang und Gäbe war, verhöhnt jegliche Grundprinzipien wie Bestenauslese oder rechtskonforme Ausschreibungsverfahren.

 

Ein von diesen Seilschaften übergangener Beamter strengt wohl derzeit ein Gerichtsverfahren gegen dieses offensichtlich manipulierte Beförderungssystem an, das Ergebnis dürfte auf der Hand liegen. Auch damit werden wir uns in aller Gründlichkeit in dem von uns in die Wege geleiteten Untersuchungsausschuss beschäftigen.

 

Falls es eines weiteren unrühmlichen Nachweises dessen bedurft hätte, dass dieser Innenminister für das Land untragbar ist, so ist er hiermit erbracht worden. Es steht allerdings zu erwarten, dass Thomas Strobl – gleich seinem offensichtlichen Vorbild Boris Johnson – sich für unzurücktretbar hält. Das ganze Land fragt sich inzwischen: Wann endlich handelt Winfried Kretschmann?“

 

Tricksen, Täuschen und Tarnen des Innenministeriums müssen ein Ende haben.


Am Anfang des Strobl-Skandals stehe der suspendierte Inspekteur der Polizei, dem sexuelle Belästigung Untergebener vorgeworfen wird, analysiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu Beginn seiner Rede im Zuge der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag.  Strobl werde auch nicht müde, darauf hinzuweisen, dass es ja eigentlich gar nicht um ihn, sondern um den Inspekteur der Polizei gehe.

„Aber wer hat den Inspekteur der Polizei denn in sein Amt gebracht? Auf welchem Wege kam der Inspekteur der Polizei in dieses Amt und mit welchen Hintergedanken? Schon da wird der IdP-Skandal zum Strobl-Skandal!“, so Rülke. Schon seit Monaten dringe aus dem Landespolizeipräsidium die Kunde von Seilschaften, von manipulierten Beurteilungen, von geschwärzten Akten, von verweigerten Auskünften. Es werde jedem klar, dass der Innenminister jede Menge zu verbergen hat.

Und in seiner solchen Situation erfahre dann eine verblüffte Öffentlichkeit von der schrägen Aktion eines vertraulichen Anwaltsschreibens, das ausgerechnet der Innenminister persönlich durchgestochen haben soll, berichtet Rülke. „Als angeblichen Grund gibt er maximale Transparenz an. Strobl und maximale Transparenz, das ist ungefähr wie Xi Jingping und maximale Meinungsfreiheit“, so der Fraktionsvorsitzende und stellt fest:

„Das tatsächliche Motiv ist klar erkennbar: Maximale Ablenkung und maximale Vertuschung!“

Der Blick solle auf ein angeblich nachrangiges Schriftstück gelenkt werden, um vom Sumpf im eigenen Ministerium abzulenken, so Rülkes Vorwurf. Dazu nehme man eine Straftat nach Paragraf 353b StGB in Kauf: Verrat eines Dienstgeheimnisses. Es sei für Strobl ungemein praktisch, dass er Ermittlungen dazu selbst unterbinden kann. „Ich war es selbst“, ruft der Minister. Damit sei der Täter überführt, könne aber praktischerweise nicht belangt werden, weil er die Ermittlungen auch selbst verhindere. „Und der Ministerpräsident schaut bei so etwas zu“, so Rülke an die Adresse des Regierungschefs, ein Minister begehe eine Straftat, aber unterbinde die Strafverfolgung mit dem Argument: „Ich persönlich sehe keine Straftat, also hat die Judikative auch keine Straftat zu sehen!“ So werde die Gewaltenteilung ausgehebelt. „So etwas gibt es nur in Bananenrepubliken. Und in Baden-Württemberg!“

Pech sei es für Strobls Taktik nur, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht so leicht austricksen lasse. „Es kommen nämlich weitere Straftaten in Betracht“, so Rülke und zählt auf:

 

  • Paragraf 353d StGB: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – „So weit hat dann die juristische Kompetenz der Strategen im Innenministerium doch nicht gereicht, um beim Paragrafen 353 noch zwei Sätze weiter zu lesen“, so Rülke.

 

  • Rechtsbruch beim Datenschutz –  Dies mahnte der Landesdatenschutzbeauftragte persönlich an. Rülke betont, dass es wirklich bemerkenswert sei, wie sich der Ministerpräsident in einer Pressekonferenz dann 24 Mal in zwanzig Minuten zu diesem Vorwurf damit rausredete, dass ihm ein Schriftstück nicht vorliege. „Immerhin, Herr Ministerpräsident, wissen wir seit dem Katholikentag am vergangenen Wochenende nun, womit Sie sich lieber befassen als mit dem Datenschutz, wenn Sie so im Internet surfen“.

 

  • Strafvereitelung im Amt – Dazu stellt Rülke fest, dass hier ein Minister seine eigene Bestrafung vereitele und damit sowohl das Straf- als auch das Disziplinarverfahren gegen einen mutmaßlich straffälligen Untergebenen sabotiere.

 

Rülkes abschließende Feststellung: „Die Menschen in unserem Land warten gespannt darauf, was noch alles ans Licht kommt in diesem Strobl-Skandal. Nie war ein Untersuchungsausschuss notwendiger als dieser. Gottlob kommt er nun, um diesen Augias-Stall im Innenministerium auszumisten!“

Andreas Stoch: „Verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen“.

Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Zurück zum Verfassungsgebot der Gewaltenteilung“.


Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg haben in ihren Fraktionssitzungen am Nachmittag beschlossen, in der morgigen Landtagssitzung einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen. Der Untersuchungsausschuss soll das Agieren von Innenminister Thomas Strobl und seines Ministeriums im Fall der Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegenüber dem Polizeiinspekteur des Landes beleuchten. In diesem Zusammenhang sollen auch die Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der baden-württembergischen Polizei bis zur Suspendierung des Polizeiinspekteurs untersucht werden.

Zur Begründung äußert sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Stoch: „Die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen den ranghöchsten Polizisten im Land und die Rechtsverstöße des Innenministers haben das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Es ist ungeheuerlich, dass der Innenminister weiterhin im Amt ist, unterstützt durch den Ministerpräsidenten, der das rechtswidrige Handeln seines Innenministers billigt. Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe diese Vorgänge zu untersuchen und die Transparenz herzustellen, die der Innenminister als Begründung für rechtswidriges Handeln heranzieht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt: „Seit 1952 ist es ein in unserem Lande einmaliger Vorgang, dass ein Verfassungsminister den Rechtsstaat dadurch aushöhlt, dass er Ermittlungen der Justiz gegen sich selbst blockiert, dass er sich staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auf Grund anderer Vergehen ausgesetzt sieht, dass ihm der Datenschutzbeauftragte weitere Rechtsbrüche vorwirft und er immer noch im Amt bleibt. Da der Ministerpräsident nicht dazu in der Lage ist, die Ordnung im Lande wieder herzustellen, muss nun ein Untersuchungsausschuss diese Aufgabe angehen.“

Sascha Binder, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Es steht der Verdacht auf Machtmissbrauch in mehreren Fällen im Raum. Diesem müssen wir nachgehen. Wir haben einen Innenminister, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert. Gegen den höchsten Polizeibeamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Polizeibeamte nie hätte Inspekteur der Polizei werden dürfen. Darüber hinaus wollen wir grundsätzlich den bisherigen Umgang der Landesregierung bei Vorfällen sexueller Belästigung in Landesbehörden hinterfragen.“

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion: „Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses erscheint uns unaus-weichlich, um die Missstände in Polizei und Innenministerium, die im Sinne einer Salami-Taktik nur nach und nach ans Licht kommen, in Gänze beleuchten und sodann bewerten zu können. Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen den Innenminister und den Inspekteur der Polizei sind gravierend, eine umfassende Aufarbeitung sind wir den Bürgern dieses Landes, Opfern sexueller Belästigungen und den Leidtragenden etwaiger Ränkespiele im Innenministerium schuldig.“

 

Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung.


Zur Meldung, dass Klimaaktivsten am Montag erneut in Stuttgart und Heidelberg mit Straßenblockaden für Behinderungen im Berufsverkehr gesorgt haben, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Bereits zum wiederholten Male haben in diesem Jahr sogenannte Klimaaktivisten das vermeintliche Recht zur Blockade für sich reklamiert. Dabei können Straßenblockaden lebensgefährlich sein, sowohl für die Aktivisten selbst als auch für die Mitmenschen, wenn zum Beispiel Rettungswege versperrt werden. Schon in der Vergangenheit habe ich angemahnt, dass wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, dies umgehend durchgesetzt werden muss. Die Landesregierung aber riskiert, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten zum Präzedenzfall werden.“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

 

„Klimaschutz gelingt in einer Demokratie nicht mit Erpressung. Straßenblockaden aktivieren die Gesellschaft nicht, sie blockieren sie. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. Klimaschutz ist wichtig und richtig, aber er rechtfertigt nicht, dass man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt. Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. “

Kriminalität kennt keine Grenzen – Unterstützung für unsere Polizei leider schon.


Moderne Ausstattung, zweckmäßige Befugnisse und die politische Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten sind der FDP/DVP-Fraktion ein zentrales Anliegen. Wie das Innenministerium auf einen Antrag der FDP/DVP-Fraktion eingestehen musste, hinkt Baden-Württemberg beim Thema grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit der dynamischen Kriminalitätsentwicklung in den Grenzregionen deutlich hinterher. Hierzu sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Hochmobile Tätergruppen sind auch in Baden-Württemberg für zahlreiche Gewalt- und Straftaten verantwortlich. Damit das Verbrechen im 21. Jahrhundert effektiv bekämpft werden kann, fordern wir schon seit Jahren, dass veraltete Abkommen aktualisiert und eklatante Mängel in der Polizeiausstattung behoben werden. Erst vor wenigen Wochen hat sich Innenminister Strobl bei einer Delegationsreise nach Straßburg als Garant der deutsch-französischen Freundschaft und treibende Kraft der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit inszeniert. Nur kurz darauf hat einer unserer Anträge gravierende Defizite der grün-schwarzen Innen- und Sicherheitspolitik zutage gefördert.

 

Während die Polizeizusammenarbeit mit Frankreich noch immer durch das 1997 geschlossene ‚Mondorfer Abkommen‘ geregelt wird, ist es der Landespolizei bis heute nicht gestattet, flüchtige Täter auf französischem Boden festzuhalten. Auch die Ausstattung unserer Polizei fällt weit hinter die von Europol beschriebenen Erfordernisse effektiver Zusammenarbeit zurück. Wenn sichere Echtzeitkommunikation aufgrund veralteter Technik schon wenige Kilometer fernab der Landesgrenzen zusammenbricht, dann belasten politische Defizite im Hause Strobl die Polizeizusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Die effektive Bekämpfung des immer dynamischeren Kriminalitätsgeschehens in den Grenzregionen wird damit deutlich erschwert. Auch in Strobls zweiter Amtszeit scheint zu gelten: Kriminalität kennt keine Grenzen – die Unterstützung für unsere Polizei leider schon.“

 

[Mehr zum Thema grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit finden Sie in unserem beantworteten Antrag „Grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit in Baden-Württemberg“ – Drucksache 17/2067]

Haltung des Innenministeriums, dass eine Information des Parlaments über die Presse ausreichend sei, ist irritierend.


Zur Behandlung der Vorwürfe gegen den Innenminister im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Inspekteur der Polizei sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Innenminister geht weiter höchst selektiv vor, wie er seine maximale Transparenz auslegt. Immer dann, wenn es seine Handlungen betrifft, ist es mit der Transparenz maximal vorbei. Keine Antworten zu unseren Fragen, wenn sie um die Vorgänge um die verweigerte Ermittlungsermächtigung gehen. Keine Antworten, wenn es um die Details des angeblich von ihm weitergegebenen Anwaltsschreiben geht. Die maximale Transparenz endet weiter an der Tür des Ministerbüros. Das zeigt auch die geäußerte, abwegige Ansicht, dass die Veröffentlichung von Teilen des Anwaltsschreibens durch einen Journalisten schon genug Information des Parlaments sei.

Mindestens dies ist heute klar geworden: Man hat in diesem so öffentlichen Fall – wie der Minister ihn beschreibt – die notwendige Information des Parlaments an mehreren Stellen unterlassen. Das wirft neue Fragen auf.“

 

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Ist der Innenminister zu beschädigt, um noch Verbesserungen für die Polizei zu verhandeln?


In der aktuellen Debatte zur Situation in der Polizei erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Frage, die der Antragssteller hier stellt, ist sicher mehrschichtig zu beantworten Unsere Polizei benötigt die uneingeschränkte Rückendeckung aus der Bevölkerung und Politik, denn sie setzen ihre Gesundheit für uns ein. Und dafür auch die bestmögliche Unterstützung.

 

Bei Letzterem zeigt sich ein differenziertes Bild: Einerseits beeindruckende technische, auch digitale Ausstattung, andererseits an kleinen Standorten nur vorsintflutliche Möglichkeiten. Die persönliche Ausstattung mit Mobiltelefonen ist absolut notwendig, daran hapert aber es noch vielfach.

Grundsatz und Anspruch muss sein, unsere Polizei besser auszustatten als die Täter.

 

Unterstützung ist auch das Stehen hinter und zur Polizei. Hier sind Defizite bei grün-schwarz festzustellen. Gegen den Innenminister läuft ein staatsanwaltliches Verfahren, die Kritik der Polizeigewerkschaften auch über den Sachverhalt hinaus ist vernichtend.

 

Bei der Novellierung des Polizeigesetzes wurden unsere Befürchtungen in der Anhörung und auch danach bestätigt. Es bringt wenig bis nichts für die Polizeiarbeit, ist aber bereits im Verdacht der Verfassungswidrigkeit. Dazu wurde die eigentlich notwendige Generalüberprüfung der Normen im Polizeirecht unterlassen.

 

Bei der Cybersicherheit stößt die Konstruktion der dafür zuständigen Agentur auf breite Kritik. Angesichts der hohen Bedeutung dieses Themas ist das Ignorieren der Gegenargumente schlicht fahrlässig.

 

Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein Misstrauensvotum gegen die eigenen Leute, auch hier ohne einen Nutzen für die Polizei.

 

Dazu kommt, dass die bessere Ausstattung der Polizei im Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt steht. Da erwarten wir mehr Einsatz des Innenministers, wenn er denn überhaupt noch so viel politisches Gewicht auf die Straße bringen kann.“

Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei und in der Bevölkerung ist nicht mehr gut zu machen.


In der heutigen Debatte zur Strobl-Affäre erklärt die innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Sachverhalt liegt auf der Hand, der Innenminister hat ihn selbst bestätigt: Er hat ein Anwaltsschreiben aus einem Disziplinarverfahren unter dubiosen Umständen an einen Journalisten gegeben, weil ihm der Inhalt nicht gefallen hat. Er behauptet, das jenseits seiner Fürsorgepflicht zu dürfen. Gegen den Journalisten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen der Presseveröffentlichung und gegen den Innenminister wegen des Verdachts der Anstiftung.

 

Welchen Scherbenhaufen hast Strobl hier hinterlassen? Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei, man rufe sich die Äußerungen von dort in Erinnerung. Maximaler Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern im Innenministerium, die man monatelang dem Verdacht der Durchstecherei ausgesetzt hat. Maximaler Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, die sieht, dass der Innenminister sein Image über den Rechtsstaat stellt.

Denn er behindert die Justiz, in dem der Staatsanwaltschaft die erbetene Ermächtigung zu Ermittlungen wegen des Verdachts zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verweigerte wurde und offenbar weiter verweigert wird. Dies mit der Begründung, das Anwaltsschreiben sei kein Dienstgeheimnis. Diese Bewertung, ob Geheimnis oder nicht, ist aber Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich darf dem Innenminister zurufen, er möge sich vertrauensvoll in die Arme der Justiz begeben und nun die Ermächtigung, die er im Februar verweigert hat, erteilen.

 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass er tatsächlich straffrei aus den Ermittlungen hervorgeht, was bleibt zurück? Ein maximal beschädigter Minister ohne Rückhalt bei seinen Untergebenen. Herr Strobl mag dies noch nicht erkennen, aber der Ministerpräsident muss das erkennen. Und entsprechend handeln.“

Polizeigewerkschaft vermutet weitere Straftaten. Wie lange will der Ministerpräsident hier noch zuschauen?


Zu massiven Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft an den Vorgängen im Innenministerium und den Handlungen des Innenministers erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft an Herrn Strobl und der Leitung seines Ministeriums ist vernichtend. Die Beamten, deren Ansehen, Wohl und Wehe der Innenminister in seiner Verteidigungsstrategie immer im Mund führt, entziehen ihm das Vertrauen. Dies kann nur als Aufforderung zum Rücktritt verstanden werden.

 

Dabei wird nicht nur die widerrechtliche Weitergabe des Anwaltsschreibens kritisiert, sondern vielmehr die Vorgänge um die Besetzung des Inspekteur-Postens und dessen wohl selbstherrliche Führung. Wie wir vermutet die Gewerkschaft weitere Straftaten im Innenministerium.

 

Nur Ministerpräsident Kretschmann erkennt nicht, dass dieser Minister endgültig verbrannt ist. Dieses Misstrauensvotum kann er nicht ignorieren. Wie lange will er noch zuschauen?“

Das Ansehen des Landes verträgt keinen Innenminister, der klar gegen das Strafgesetz verstoßen hat.


Zu den Äußerungen des Innenministers vom Vortag und der erfolgten Aufnahme weiterer Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen, dass die Staatsanwaltschaft zügig Ermittlungen aufgenommen hat. Wir gehen von einem zügigen Verlauf diesbezüglich aus, da der Sachverhalt ja offen daliegt.

 

Allerdings wäre es für das Ansehen des Landes höchst abträglich, wenn der Verfassungsminister durch die Staatsanwaltschaft quasi aus dem Amt entfernt wird. Denn es ist nicht automatisch davon auszugehen, dass der Innenminister bei Anklage oder Strafbefehl gemäß des politischen Anstands reagiert und zurücktritt.

 

Dies muss der Ministerpräsident endlich erkennen und angesichts der glasklaren Sachlage den Innenminister unverzüglich entlassen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Vorgang um die Weitergabe des Anwaltsschreibens von höchster Stelle erfordert ansonsten einen Untersuchungsausschuss.


Zu den im Innenausschuss bekannt gewordenen Vorgänge um die Weitergabe des Anwaltsschreibens des Inspekteurs der Polizei an Journalisten erklärt der Vorsitzende und die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Julia Goll:

 

Rülke: „Die Weitergabe des Anwaltsschreibens an einen Journalisten ist ungeheuerlich. Das geschah offensichtlich mit dem Ziel, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu verhindern und ein für ihn problematisches Disziplinarverfahrens zu torpedieren. Dieser Minister muss zurücktreten oder vom Ministerpräsidenten entfernt werden. Ansonsten müssen wir mit einem Untersuchungsausschuss weiter aufklären.“

 

Goll: „Es ist ein Hohn, wenn Herr Strobl immer von maximaler Transparenz spricht, und dann ein Ermittlungsverfahren gegen ihn selbst verhindert. Er hat sich in selbstherrlicher Art über seine Amtspflichten hinweggesetzt, um mögliche Vorwürfe von sich abzuwenden. Wie sollen die Beamtinnen und Beamten des Landes noch Vertrauen in ihren Dienstherren haben? Dazu sind weitere Vorgänge aus den Akten ersichtlich, die ihn absehbar unter Druck bringen werden. Man muss die Frage stellen, ob er hier geständig ist, um Schlimmeres für ihn abzuwenden.“

Vertuschung eines größeren Skandals durch einen kleineren?


Zum Verhalten des Innenministeriums im Zusammenhang mit Sex-Vorwürfen gegen einen hochrangigen Polizisten, dazu einem an die Öffentlichkeit gelangten Anwaltsschreiben und damit zusammenhängenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

 

„Innenminister Strobl hat jetzt ein ernstes Problem. Mit der Volte des Innenministeriums bezüglich der Frage der Weitergabe des Anwaltsschreibens von Herrn Renner an die Presse wird nun ein Tiefpunkt in diesem Fall erreicht.

Logisch erklären kann man das ja nur, wenn man davon ausgeht, dass das Innenministerium von Anfang an wusste, wer das Schriftstück weitergegeben hatte und das nun nicht mehr unter der Decke halten konnte. Dass ein Ministerium ein Anwaltsschreiben in einer Disziplinarsache an die Öffentlichkeit gibt, ist ungeheuerlich, bereits Andeutungen nach außen sind zu viel. Es stellt sich die Frage, ob man mit einem kleineren Skandal einen größeren vertuschen möchte.

Der Innenminister muss hier unverzüglich Ross und Reiter nennen, also wer das Schriftstück weitergab und wer das gegebenenfalls autorisiert hat. Und die Staatsanwaltschaft muss unverzüglich aktiv werden dürfen.“