Daniel Karrais

Innenminister sollte den Gesetzentwurf zurückziehen, gründlich überarbeiten und nach der Landtagswahl wieder einbringen.

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Einführung einer Cybersicherheitsagentur erklärt der digitalisierungspolitische der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Nicht oft sind sich die drei Polizeigewerkschaften in einer Sache einig. In der einhelligen Ablehnung der Art und Weise, wie die Cybersicherheitsagentur aufgebaut werden sollte, sind sie es aber schon. Wie verzweifelt muss Innenminister Strobl sein, wenn er sogar das Landeskriminalamt anwies, eine lobende Pressemitteilung über die Cybersicherheitsagentur zu verfassen, wie er auf eine Anfrage der FDP / DVP Fraktion einräumen musste. Und selbst hier begrüßte das LKA nur die Stärkung der Cybersicherheit, nicht aber die Cybersicherheitsagentur in ihrer geplanten Form. Der Innenminister hat bei seinen Plänen aber nicht nur die Polizei gegen sich. Durchgreifende Kritik kommt von so verschiedenen Gruppen wie dem Anwaltsverband, dem Chaos Computer Club oder dem Rechnungshof.

Auch wir teilen diese Bedenken. In dieser Form entstehen durch die Cybersicherheitsagentur Doppelstrukturen, die die Arbeit der Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz erschweren. Auf den Steuerzahler kommen jährliche Belastungen von rund 10 Millionen Euro zu, ohne dass die Cybersicherheit nachhaltig verbessert wird.

Um es ganz klar zu sagen: Wir müssen die Arbeit im Bereich der Cybersicherheit besser koordinieren. Es braucht auch mehr Personal bei der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftaten. Und ganz dringend müssen die Behörden und Unternehmen des Landes einen kompetenten Ansprechpartner erhalten, der Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit erbringt. Andere Bundesländer machen das bereits durchaus erfolgreich vor und wir werden dies bei den weiteren Gesetzesberatungen vertiefen. Das Beste wäre es, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzunehmen, gründlich zu überarbeiten und bald nach der Landtagswahl zu beschließen.“

Daniel Karrais

Verwaltungsdigitalisierung kann nur ein Erfolg werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen spürbaren Mehrwert haben.

Zur Landtagsdebatte zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung

„Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze“, sagt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Digitale Verwaltungsdienstleistungen oder Leistungen, die eine Stadtverwaltung smarter machen, können für alle Beteiligten einen Mehrwert darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von wiederkehrenden Routineaufgaben entlastet werden und haben damit mehr Zeit für Aufgaben, die eine größere Aufmerksamkeit benötigen. Hier müssen auch etwaige Vorbehalte in den Verwaltungen abgebaut werden. Die Landesregierung scheint mit dem Gesetzentwurf Handlungsbedarf erkannt zu haben, nur zieht sie nicht alle nötigen Schlüsse daraus und handelt viel zu zaghaft. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass hier mehr Tempo und Entschlossenheit an den Tag gelegt werden müssen. Als wichtigen Beitrag zur Serviceverbesserung für die Bürgerinnen und Bürger fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip geschaffen werden. Bürgerinnen und Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle erneut vorlegen müssen. Darüber hinaus müssen die Bürgerinnen und Bürger Einblicke bekommen in die Algorithmen, die Entscheidungen treffen oder vorbereiten. Transparenz sorgt für Nachvollziehbarkeit und damit für Akzeptanz. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt aller digitalen Bestrebungen. Für die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist Akzeptanz unerlässlich.“

Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Daniel Karrais

Zusätzliche Unterstützung bei der Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen erforderlich.

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Daniel Karrais, erklärt dazu:

„Cyberkriminelle sind die Einbrecher des 21. Jahrhunderts, Cybersabotage und –spionage sind die neuen Waffen von Groß- und Mittelmächten. Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist ernst zu nehmen und darum müssen die staatlichen Cyberabwehrstrukturen gestärkt werden. Das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz haben starke Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit aufgebaut und leisten einen guten Beitrag zur Aufklärung und Bekämpfung von Straftaten und Bedrohungen aus dem Netz. Diesen gilt es weiter zu stärken.

 

In den Aufbau der neuen Cybersicherheitsagentur soll nun aber mehr Geld fließen als in die dafür fachlich zuständigen Abteilungen in den Sicherheitsbehörden. Da man jeden Euro nur einmal ausgeben kann, sollte man diese Stärken weiter stärken und somit die personelle und technische Ausstattung verbessern. Die Zuständigkeit für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr muss bei der Polizei liegen. Hier müssen Doppelstrukturen vermieden werden. Zusätzlich benötigen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unterstützung in Form von Beratungsangeboten und empfohlenen Sicherheitsstandards. Eine wirksame Maßnahme zur Abwehr von Cybergefahren ist vor allem die Prävention, um Einfallstore möglichst klein und selten zu machen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Landespolizei erfolgen. Es verwundert, dass das LKA den Aufbau einer neuen Behörde begrüßt, wenn dadurch Ressourcen, die für eigene Fähigkeiten zur Verfügung stünden, an andere Stellen abwandern.“

Online-Veranstaltung der FDP/DVP-Fraktion: „Kein Internet – keine Digitalisierung. Wie wir der digitalen Infrastruktur ein Update verpassen“.

 

Der steigende Bandbreitenbedarf muss sich in den Investitionen zur digitalen Infrastruktur bereits heute wiederspiegeln.

Im Rahmen der Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Kein Internet – keine Digitalisierung. Wie wir der digitalen Infrastruktur ein Update verpassen“ betonte der Abgeordnete Daniel Karrais noch einmal die Bedeutung der Digitalisierung zur in Baden-Württemberg:

„Gerade die Corona-Pandemie mit der verbundenen Notwendigkeit, vermehrt im Home-Office zu arbeiten, die Kinder im Home-Schooling zu unterrichten und mit der Familie Video-Telefonie zu betreiben, hat gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur ist. Alle Digitalisierungsbestrebungen fußen auf einem schnellen Internet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man in einer dichtbesiedelten Stadt oder im Ländlichen Raum lebt. Wir in Baden-Württemberg haben da einen großen Nachholbedarf. Wir dürfen nicht weiter abgehängt werden. Daher lautet mein dringender Appell an die Privatwirtschaft und an die Bundes- und Landesregierung: An der Digitalisierung darf nicht gespart werden.“

In der von Guido Gehrt, Leiter der Bonner Redaktion des Behördenspiegels, moderierten Diskussion betonte Michael Schlichenmaier, stellvertretender Stabsstellenleiter des Landkreistags Baden-Württemberg sowie Mitglied der Clearingstelle Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum, die Bedeutung des schnellen Internets. Daher sei es folgerichtig, dass von staatlicher Seite nur auf glasfaserbasierende Technologien gefördert werden. Als die großen Herausforderungen identifizierte er die finanzielle Ausstattung für Breitbandinfrastruktur, in die mehr investiert werden müsse. Auch werde die Bürokratie für viele Antragssteller als überbordend wahrgenommen, was die Antragsstellung unnötig verkompliziere und verlängere.

Kai Schinkel, Unternehmer und Mitglied des DIHK-Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie, machte noch einmal deutlich, dass die Politik im Rahmen des geförderten Ausbaus, mit der Privatwirtschaft, also dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, in einen engeren und verbesserten Austausch gehen müsse. Doppelstrukturen gelte es zwingend zu vermeiden. Zudem machte er die Bedeutung des Breitbandausbaus auch für die ärztliche Versorgung deutlich, denn Telemedizin werde eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft bekommen. Zudem werde der Breitbandbedarf durch die voranschreitenden Technologien, beispielsweise bei der Videoüberwachung, stetig steigen.

Alle Referenten waren sich einig, dass die Digitalisierung als großer Treiber für Veränderung in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft fungiert und die Gestaltungs- und Zukunftsaufgabe unserer Zeit ist.

Wir brauchen einen Kraftakt für die digitale Infrastruktur

Der steigende Bandbreitenbedarf muss sich in den Investitionen zur digitalen Infrastruktur bereits heute wiederspiegeln.

Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird Innenminister Thomas Strobl nicht müde anzukündigen, er wolle bis zum Jahr 2021 auch den letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen haben. Zur Mitte der Legislaturperiode hat er dieses Ziel relativieren müssen. Wie wichtig die digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist, hat spätestens die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt. Der Lockdown der hat wie ein Brennglas deutlich die Defizite der digitalen Infrastruktur aufgezeigt. Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil. Videotelefonie, Home-Office und Home-Schooling waren nur bedingt oder mit Einschränkungen möglich.

Damit diese Defizite schnell bewältigt werden können, bedarf es einem Kraftakt bei der digitalen Infrastruktur. Wie dieser gelingen kann, an welchen Stellschrauben dafür gedreht werden muss, welche Lösungen es geben kann und welche Erfahrungen Sie gemacht haben, darüber haben wir mit Experten in unserem Webtalk diskutiert.

Ihr habt unseren Webtalk verpasst?
Kein Problem! Hier zum Nachschauen.


Daniel Karrais

„Gerade die Corona-Pandemie mit der verbundenen Notwendigkeit, vermehrt im Home-Office zu arbeiten, die Kinder im Home-Schooling zu unterrichten und mit der Familie Video-Telefonie zu betreiben, hat gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur ist. Alle Digitalisierungsbestrebungen fußen auf einem schnellen Internet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man in einer dichtbesiedelten Stadt oder im Ländlichen Raum lebt. Wir in Baden-Württemberg haben da einen großen Nachholbedarf. Wir dürfen nicht weiter abgehängt werden. Daher lautet mein dringender Appell an die Privatwirtschaft und an die Bundes- und Landesregierung: An der Digitalisierung darf nicht gespart werden.“

Michael Schlichenmaier

In der von Guido Gehrt, Leiter der Bonner Redaktion des Behördenspiegels, moderierten Diskussion betonte Michael Schlichenmaier, stellvertretender Stabsstellenleiter des Landkreistags Baden-Württemberg sowie Mitglied der Clearingstelle Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum, die Bedeutung des schnellen Internets. Daher sei es folgerichtig, dass von staatlicher Seite nur auf glasfaserbasierende Technologien gefördert werden. Als die großen Herausforderungen identifizierte er die finanzielle Ausstattung für Breitbandinfrastruktur, in die mehr investiert werden müsse. Auch werde die Bürokratie für viele Antragssteller als überbordend wahrgenommen, was die Antragsstellung unnötig verkompliziere und verlängere.

Kai Schinkel

Der Unternehmer und Mitglied des DIHK-Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie machte noch einmal deutlich, dass die Politik im Rahmen des geförderten Ausbaus, mit der Privatwirtschaft, also dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, in einen engeren und verbesserten Austausch gehen müsse. Doppelstrukturen gelte es zwingend zu vermeiden. Zudem machte er die Bedeutung des Breitbandausbaus auch für die ärztliche Versorgung deutlich, denn Telemedizin werde eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft bekommen. Zudem werde der Breitbandbedarf durch die voranschreitenden Technologien, beispielsweise bei der Videoüberwachung, stetig steigen.

Mehr zu unserer Digitaloffensive nach Corona…

Unsere Ansprechpartner:

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

Hier zum Download

Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Daniel Karrais

Verlässliche Zeitrahmen für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sind unerlässlich.

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und anderer Vorschriften, sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Die Verzögerung der Einführung der E-Akte in Baden-Württemberg ist nun die sichtbare Folge der kurzsichtigen Politik der grün-schwarzen Landesregierung. Missstände im Projektmanagement und das fehlende Gespür für die Digitalisierungsschritte, die notwendig sind, machen deutlich, dass die Landesregierung Digitalisierung zwar vollmundig begrüßt, aber in deren Umsetzung häufig überfordert ist. Ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, welches die Kompetenzen und Fähigkeiten im Projektmanagement hätte, hätte diese Gesetzesänderung obsolet gemacht.“

German Mut statt German Angst

Rottweil am Rande des Schwarzwaldes – älteste Stadt Baden-Württembergs, historische Innenstadt, eindrucksvolle Kirchen, Wander- und Fahrradwege: In Rottweil und Umgebung gibt es (fast) alles, was das Besucherherz begehrt. Nur eins gibt es in der Schwarzwaldregion oftmals nicht: leistungsfähiges Internet. Und so war der Ausbau der digitalen Infrastruktur eines der Kernthemen, auf das wir als FDP/DVP Fraktion während unserer Besuche in und um Rottweil immer wieder angesprochen wurden. Denn: Der mangelhafte Ausbau der digitalen Infrastruktur ist ein echter Standortnachteil für die lokale Industrie und den Tourismussektor.

Insel der Netzlosen


Ausländische Touristen und Geschäftsleute zeigen sich nicht selten überrascht ob der mangelhaften digitalen Infrastruktur. Kostenloses WiFi in der Öffentlichkeit wird schlichtweg erwartet und gehört in vielen Ländern auch zum Standard. Nicht so in Baden-Württemberg. Dabei versprach Innenminister Thomas Strobl (CDU) doch einst, jeden Schwarzwaldhof an das schnelle Internet anzubinden. Und Mobilfunk? Eine Insel der Netzlosen sei die Region bisweilen, berichtet unser digitalisierungspolitischer Sprecher Daniel Karrais über die Situation in seiner Heimat. Eine Ausnahme in Baden-Württemberg ist das nicht. Im europäischen Vergleich sind wir beim Ausbau der digitalen Infrastruktur noch immer ein Entwicklungsland.


Sensibilisierung für Digitalisierung


Warum aber kommt der Netzausbau in der Region und in ganz Baden-Württemberg so schleppend voran? Digitalisierung findet auch in den Köpfen statt. Noch immer hemmen diffuse Ängste die Akzeptanz für neue, digitale Möglichkeiten. Angst vor Arbeitsplatzverlust, Angst vor Datenklau, Angst vor Überforderung. Die Politik hat es bisher verschlafen, für das Thema Digitalisierung zu sensibilisieren und diese Ängste abzubauen. Die Regierung muss daher endlich wirkungsvolle Konzepte vorlegen: Wenn es um Digitalisierung und Cybersicherheit geht, dürfen nicht weiter mangelhafte Ausstattung, Sorglosigkeit und fehlendes Wissen dominieren. Die Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass eine Umstellung auf digitale Prozesse nicht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko impliziert. Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten, Cyberkriminelle und -terroristen aber schon.


Bildung zum Abbau von Ängsten


Wenn es darum geht, fit für die digitale Gegenwart und Zukunft zu werden, müssen Weiterbildungsmaßnahmen Chancen aufzeigen. Unsicherheit wird vor allem durch den Aufbau von Kompetenzen abgebaut: Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, wird auch offen für sie sein. Wir brauchen daher Konzepte, die den Umgang mit neuer Technik fördern. Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns daher zur Stärkung der kleinen und mittleren Betriebe erfolgreich für eine umfassende Digitalisierungsprämie eingesetzt. Außerdem brauchen wir endlich ein Digitalisierungsministerium. Das wäre das richtige Zeichen, um dem Thema die angemessene Priorität beizumessen.



Digitalisierung mutig anpacken


Nur wenn also auch der Staat die Zeichen der Zeit erkennt, können wir Baden-Württemberg international wettbewerbsfähig halten. Mut braucht es daher nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmerinnen und Unternehmern, sondern vor allem auch in der Politik! Lassen wir uns das Thema Digitalisierung endlich mutig angehen und die Chancen für unser Land nutzen!


Dr. Timm Kern

Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind.


Zum Kommentar des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) über die geplante PC-Ausstattung von Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) mahnt zu Recht, dass man es sich bei aller Freude über die Finanzierung der PCs für die Lehrkräfte durch den Bund bei ihrer Anschaffung nicht zu leicht machen darf. Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion wäre es sinnvoll, die digitale Infrastruktur, Ausstattung und Systemadministration in einer Hand zu haben. Naheliegend ist es, die ohnehin zuständigen Schulträger in den Stand zu versetzen, dass sie diese Aufgabe erfüllen können. Auf Antrag sollten aber auch die Schulen die Möglichkeit erhalten, mithilfe eines Budgets die Aufgabe der Digitalisierung selbst in die Hand nehmen.“

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Forderung für einen Durchbruch bei der digitalen Infrastruktur als Rückgrat für ein modernes und smartes Baden-Württemberg – Rückstand im europäischen Vergleich muss aufgeholt werden.


Zur heutigen Landespressekonferenz, bei der die FDP/DVP Fraktion ihr Positions- und Forderungspapier „Digitaloffensive für Baden-Württemberg“ vorgestellt hat, führt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, aus:

„Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird Innenminister Thomas Strobl nicht müde anzukündigen, er wolle bis zum Jahr 2021 auch den letzten Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen haben. Zur Mitte der Legislaturperiode hat er dieses Ziel relativieren müssen. Der Lockdown der Corona-Pandemie hat wie ein Brennglas deutlich die Defizite der digitalen Infrastruktur aufgezeigt. Diese Defizite offenbaren den Rückstand des Landes in einer internetbasierten globalisierten Welt. Auch in Schulen und Verwaltungen zeigte sich, dass das Land in der Digitalisierung viel Nachholbedarf hat. Daher fordern wir einen Durchbruch bei der digitalen Infrastruktur und Ausstattung, für den wir eine weitere Milliarde Euro investieren wollen.

Die Gegenfinanzierung der standortsichernden, zukunftsweisenden und dringend überfälligen Investitionen in die Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur sowie in weitere Projekte, die mit dem steigenden Breitbandbedarf einhergehen, erfolgt aus Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung. Entnimmt man der Baden-Württemberg Stiftung eine Milliarde, rund die Hälfte ihres Stiftungsvermögens, so stünden für den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesem finanziellen Rückenwind ist es machbar, den Anschluss an den Rest Europas und der Welt in Sachen Digitalisierung zu finden.

Wir brauchen ein klares Infrastrukturziel: ‚Flächendeckendes Glasfasernetz‘, also Glasfaser bis in jedes Gebäude. Dazu müssen Breitband und Mobilfunk zwingend gemeinsam gedacht werden und nicht wie bisher getrennt im Innen- und Wirtschaftsministerium. Wir werden den Herausforderungen der bereits laufenden digitalen Transformation nur gerecht, wenn wir den politischen Gestaltungsrahmen verändern und diesen wichtigen Zukunftsbereich in die klare Zuständigkeit eines Ministeriums legen. Deshalb untermauern wir unsere Forderung nach einem Digitalisierungsministerium, das ein Kompetenzzentrum mit klarer politischer Verantwortung ist.“

 

Der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, führt aus:

 

„Der digitale Wandel ist das Megathema unserer Zeit. Dabei geht es um mehr als schnelles Internet mit Funk und Kabel. Für uns Freie Demokraten sind, neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, die nutzenden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Dreh- und Angelpunkt unserer Überlegungen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, die digitale Infrastruktur auch passgenau nutzen zu können. Die Interaktion mit dem Staat ist oft das einzige, was die Menschen in unserem Land noch analog erledigen müssen: Zeitgemäße Online-Angebote und digitale Arbeitsweisen bei der öffentlichen Hand fehlen weitestgehend. Darum brauchen wir eine Digitalisierungsoffensive, um unser Ländle smart und damit zukunftsfähiger zu machen. Nur wenn auch der Staat die Zeichen der Zeit erkennt, können wir Baden-Württemberg international wettbewerbsfähig halten.

 

Das bedeutet für uns, dass neben dem Ausbau von Internet und Mobilfunk auch Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Kommunalverwaltungen kleinerer Kommunen sollen außerdem Unterstützung bei der Beschaffung eines eigenen Glasfaseranschlusses bekommen sowie bei der Beratung zum Ausbau der digitalen Infrastruktur unterstützt werden. Arbeitsplätze in Behörden sollen mit mobilen Arbeitsplätzen ausgestattet werden, sodass ein Einsatz per Telearbeit grundsätzlich möglich ist. Kommunen wollen wir bei der Ausstattung ihrer Mitarbeiter mit mobiler IT unterstützen. Durch die neue Mobilität können innovative Ideen zur Zusammenarbeit in der Behörde entstehen, Arbeitswege können reduziert werden. Dazu braucht es auf allen Ebenen einen Bewusstseinswandel, den wir Freie Demokraten fordern und fördern wollen.“

Daniel Karrais

Zu einer erfolgreichen (Verwaltungs-)Digitalisierung ist Mut, Weitsicht und Engagement unerlässlich. Der Landesregierung fehlt es an allem.

Zur Mitteilung des Innenministeriums, wonach sich Land und Kommunen auf eine Doppelstrategie zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt haben, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government aber an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Die Verzögerung der Einführung der E-Akte in Baden-Württemberg ist eine sichtbare Folge der kurzsichtigen Politik der grün-schwarzen Landesregierung. Gerade in Zeiten der Kontaktbeschränkungen und der Empfehlung nicht dringende Kontakte zu vermeiden, sind E-Government Angebote ein wichtiger Baustein, um weiterhin alles Erforderliche erledigen zu können. Leider zeigt sich bei diesem digitalen Stresstest, dass noch Lücken bestehen, und wo Angebote für die Bürgerinnen und Bürger besonders nützlich sein könnten, wären sie bereits digitalisiert. Insofern zeigt sich wieder, dass die Landesregierung immer nur dann reagiert, wenn der Druck zur Handlung steigt. Es reicht allerdings nicht aus, lediglich einzelne Verwaltungsdienstleistungen, wie die Online-Beantragung eines Parkausweises umzusetzen oder Dokumente digital einreichen zu können, wenn diese zur Bearbeitung in der Behörde wieder ausgedruckt und in Papierakten archiviert werden müssen. Daher wäre die Etablierung des Once-Only Prinzips wichtig und serviceorientiert. Bürgerinnen und Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle erneut vorlegen müssen. Die Zeit der Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig Digitalisierung im Allgemeinen und im Speziellen auch in den Kommunen ist.“

Daniel Karrais

Fördergelder auszuzahlen ist mehr als eine lästige Nebentätigkeit.

Zur Mitteilung des Innenministeriums, die sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „Innovativer und flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt und auf dem Land“ und der daraus resultierten Berichterstattung bezieht, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

 

„Wenn man sich die Zahlen, die die Bundesregierung zu den bewilligten und auch abgerufenen Fördergeldern beim Breitbandausbau veröffentlicht hat, anschaut, dann ist es doch verwunderlich, wie viel Geld Baden-Württemberg noch nicht abgerufen hat. Ich habe die Landesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage gebeten, hierzu Stellung zu nehmen und detailliert die Gründe darzulegen, warum die Gelder bisher noch nicht abgerufen werden. Wenn das Innenministerium flapsig mitteilt, es sei entscheidend, dass die Menschen schnelles Internet bekommen – und nicht, wann die Fördergelder ausgezahlt werden, so verkennt das die Lage eklatant. Langes Warten auf die Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel hemmt die Investitionen und sorgt mitunter für dicke Luft.“

Digitale Infrastruktur ist die Grundlage aller digitalen Bestrebungen und Entwicklungen.


Zur Mitteilung des Landkreistags, welche kritisiert, dass es eine Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission gäbe, wonach bis 2023 die Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s festgelegt wird, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Gerade der Lockdown während der Corona-Pandemie hat sehr eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens ist. In Zeiten von Home-Schooling, Home-Office oder digitalen Behördengängen ist eine schnelle Internetverbindung unerlässlich. Schnell bedeutet für uns Gigabit. Ziel muss der flächendeckende Glasfaserausbau sein. In diesem Zusammenhang hätten wir uns eine Anhebung der Aufgreifschwelle auf mindestens 250 Mbit/s gewünscht. Die getroffene Einigung ermöglicht leider nur einen Lückenschluss, der Gebiete, die bisher noch nicht mit Vectoring versorgt sind. Faktisch wird also die Anhebung der Aufgreifschwelle nur dazu führen, dass es mehr Vectoring gibt, aber der angestrebte Glasfaserausbau weiter verzögert wird. Eine Anhebung der Aufgreifschwelle ist aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn der Weg zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung noch weit ist. Wir fordern von Innenminister Strobl, dass er sich weiter auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass endlich der echte Glasfaserausbau in Baden-Württemberg begonnen werden kann und dieser auch so gefördert werden kann, dass er stattfindet.“

Digitale Verwaltungsangebote können Kommunen entlasten. Ein Ausbau und eine Verstetigung solcher Angebote ist daher unerlässlich.


Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Ausführung des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Die Nutzung des ‚Smart Perso‘ und damit auch der eID-Karte kann viele Vorteile bieten – sofern die digitalen Verwaltungsleistungen dies auch zulassen. Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes deutlich hinterher. Dass der Zeitplan, der das Gesetz zur Umsetzung vorgibt, zu schaffen ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Es gibt keinen konkreten Zeitplan, wann welche digitale Verwaltungsleistung zur Verfügung stehen soll. Wenn man die Kommunen bei der Umsetzung der eID-Karte unterstützen und entlasten möchte, dann muss man die digitalen Verwaltungsangebote ausweiten und für Bürgerinnen und Bürger den klaren Mehrwert der Online-Funktion des Personalausweises oder den Vorteil einer eID-Karte sichtbar machen.“

Dr. Timm Kern

Solange die Voraussetzungen für das digitale Unterrichten und Lernen fehlen, werden unzählige Bildungschancen junger Menschen vertan.


Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP hatten eine öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses zu mehreren Anträgen zur Digitalisierung der Schulen beantragt. Aus diesem Anlass sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: „Die Kultusministerin darf sich bei der Digitalisierung der Schulen nicht länger einen schlanken Fuß machen. Bei der Breitbandversorgung tragen Baden-Württembergs Schulen im Ländervergleich zusammen mit Sachsen-Anhalt die rote Laterne. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Jens Brandenburg hervorgeht, haben nur 5,2 Prozent der 5300 Schulen im Land einen Anschluss mit über 1000 Megabit pro Sekunde, in Sachsen-Anhalt sind es 5,0 Prozent. Wenn Frau Dr. Susanne Eisenmann hierbei lediglich auf die Zuständigkeit der Kommunen und des Innenministers für den Breitbandausbau verweist, wird sie ihrer Verantwortung als Kultusministerin nicht gerecht. Um krisenfest zu sein, sind die Schulen auf eine gute Internetanbindung angewiesen. Und wie die heutige öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses zur Digitalisierung gezeigt hat, kommt die Kultusministerin auch bei anderen wichtigen Bausteinen für die Digitalisierung der Schulen nicht aus dem Schmalspur-Modus heraus. Wann können die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler endlich mit der Bildungsplattform rechnen? Einen Fahrplan für die einzelnen Komponenten bleibt das Ministerium schuldig. Warum erhalten die Schulen keine Positivliste für geeignete datenschutz- und datensicherheitskonforme Anwendungen? Eine solche will die Kultusministerin zumindest ‚derzeit‘ nicht herausgeben. Warum schafft Baden-Württemberg nicht die Voraussetzungen, um die Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten? Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist diesen wichtigen Schritt bereits gegangen. Und was spricht gegen eine Rückmeldeplattform für die Erfahrungen aus der Zeit des digitalen Unterrichtens und Lernens? Hier könnte viel Kreativpotenzial genutzt werden. Und warum kann sich Frau Dr. Susanne Eisenmann nicht zu einer Fortbildungspflicht für die Lehrkräfte für die digitale Bildung durchringen? Das wäre auch für das Land die Verpflichtung, ausreichend Fortbildungen anzubieten. Und wieso setzt sich die Kultusministerin nicht für die Öffnung des Digitalpakts für ein schnelleres Abrufen der Mittel und für einen Digitalpakt 2.0 als Basis für eine längerfristige Finanzierung der Schul-Digitalisierung ein? Auf all diese Fragen erhielten wir heute keine befriedigende Antwort. Und die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unsere entsprechenden Anträge schlicht ab. Eins steht aber fest: Solange die Voraussetzungen für das digitale Unterrichten und Lernen fehlen, ist nicht nur das Konzept der Kultusministerin zur Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb nach den Sommerferien Makulatur, sondern es werden unzählige Bildungschancen junger Menschen werden sehenden Auges vertan.“

 

Dr. Timm Kern

Antwort auf Anträge der FDP/DVP Fraktion belegen Schmalspur-Politik bei der Digitalisierung der Schulen – Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses von SPD und FDP/DVP beantragt.


Zur Beantwortung von FDP-Anträgen zur digitalen Bildung durch das Kultusministerium sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: „Obwohl sie die Erfahrungen der Corona-Zeit eigentlich eines Besseren belehrt haben sollten, verharrt die Kultusministerin in Digitalisierungs-Lethargie. Dies zeigt die Beantwortung mehrerer Anträge der FDP/DVP Fraktion: Auf die Frage nach der Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten antwortet die Kultusministerin, dass dies aus dem Sofortausstattungsprogramm ‚im Einzelfall‘ möglich sei, wenn eine Lehrkraft nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden könne und über kein anderweitiges mobiles Endgerät verfüge. Eine Öffnung des Digitalpakts für ein schnelleres Abrufen der Mittel wird wegen des Sofortausstattungsprogramms als nicht notwendig abgetan. Und IT-Administratoren sollen zukünftig aus den Bundesmitteln finanziert werden können, allerdings nur befristet. Bei der Forderung nach einem Digitalpakt 2.0 zu einer umfassenden und dauerhaften Finanzierung der des digitalen Lernens und Unterrichtens verweist die Ministerin lediglich darauf, dass der aktuelle Digitalpakt noch bis 2024 laufe und man ‚zu gegebener Zeit‘ für eine Fortsetzung beraten werde. Auch einer Positivliste mit geeigneter, datenschutz- und datensicherheitskonformer Hard- und Software für die Schulen wird mit Verweis auf die dynamische Marktentwicklung und die dynamischen Updatestrategien der Hersteller eine Absage erteilt, zumindest ‚derzeit‘. Schließlich stießen auch die Vorschläge der FDP/DVP Fraktion zu einer Rückmeldeplattform für die Erfahrungen mit dem digitalen Unterrichten und Lernen zu einem Sachverständigenrat hierzu auf taube Ohren. Auf keinen Fall darf sich diese Schmalspur-Digitalisierungspolitik in Baden-Württemberg fortsetzen und dadurch eine ganze Schülergeneration um Chancen durch Digitalisierung zu bringen. Gerade vor diesem Hintergrund haben SPD und FDP/DVP beantragt, verschiedene Anträge zur Schul-Digitalisierung am kommenden Donnerstagnachmittag, 9. Juli in einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses zu beraten – ein Versuch, die Kultusministerin ihrer Digitalisierungs-Lethargie zu entreißen.“

Wie sieht sie aus, die Stadt der Zukunft?

Und welche Vorteile haben wir davon? Darüber diskutierte unser digitalisierungspolitischer Sprecher Daniel Karrais gemeinsam mit Wirtschafts- und Kommunalexperten am 19.Juni 2020 – dem ersten bundesweiten Digitaltag- unter Leitung von Christian Milankovic, Titelautor der Stuttgarter Nachrichten. Dabei betonte Daniel Karrais gleich zu Beginn, dass die FDP/DVP Fraktion die Digitalisierung als Möglichkeit für ein vereinfachtes und besseres Leben hält. Ziel sei die Errichtung einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und einfacheren Welt.


Ein Baustein hierzu ist die Stadt 4.0, die sogenannte Smart City. Nach der Definition des Deutschen Instituts für Normung (DIN) bezeichnet eine Smart City „einen Siedlungsraum, in dem systemisch (ökologisch, sozial und ökonomisch) nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Technologien, Prozesse und Infrastrukturen eingesetzt werden, in der Regel unterstützt durch hochintegrierte und vernetzte Informations- und Kommunikationstechnologien.“ Ein „Smart Everything“ also, wie unser Referent Herr Dr. Ferdinand Schuster (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) resümierte. Steffen Braun, Geschäftsfeldleiter/Institutsdirektor am Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (Fraunhofer IAO), ergänzte, dass es kaum Lebensbereiche gibt, die nicht von einer Digitalisierung profitieren können. Durch eine Vielzahl von praxisnahen und konkreten Anwendungsbeispielen brachten die Referenten dann Licht ins Dunkel und füllten den Begriff „Smart City“ mit Leben.

Von dynamischen Parkleitsystemen bis Ratten zählen

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise nannte Steffen Braun das mobile Arbeiten in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen als Beispiel, welches die Arbeit von Zuhause aus ermöglicht. Auch Onlineshopping sowohl bei Lebensmitteln als auch bei anderen Konsumgütern ist eine Errungenschaft der Digitalisierung, die mittlerweile unseren Alltag bestimmt.

Kevin Lindauer, Digitalisierungsbeauftragter der Stadt Pforzheim, und Antonija Scheible, CIO/CDO der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, nannten zukunftsweisende Konzepte im Zusammenhang mit Smart Cities, wie autonomes Fahren und dynamische Parkleitsysteme, wodurch Stau reduziert und dadurch die Umwelt geschont werden. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, mittels Sensorik-Technik Glatteis frühzeitig zu erkennen, wodurch Streufahrzeuge für den Winterdienst passgenau eingesetzt und gesteuert werden können. Die reduzierte und gezieltere Streuung kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern spart auch unterschiedlichste Ressourcen. Für Erheiterung sorgte Frau Scheible als sie von den Möglichkeiten erzählte, digitale Methoden zum Zählen und damit Überwachen von Schädlingen, wie Ratten in einer Stadt, einzusetzen. Ihr Beispiel zeigte: Der Idee Smart City sind keine Grenzen gesetzt!

Digitalisierung ist Voraussetzung


für Wettbewerbsfähigkeit

Auch können kleine und mittlere Unternehmen von der Digitalisierung profitieren. Aufgrund der oft begrenzten Kapazitäten würden eine Abschaffung der Zettelwirtschaft und Entbürokratisierung durch digitale Verwaltungsdienstleistungen das Wachstum dieser Unternehmen in besonderem Maße ankurbeln.

Zusätzlich fördern Digitalisierungsinitiativen die Gründer- und Start-Up-Kultur, die von jungen innovativen Menschen mit dem Wunsch nach schnellen unkomplizierten Verfahren durchzogen ist. Dr. Ferdinand Schuster machte es deutlich: Stadt 4.0 und Industrie 4.0 gehen Hand in Hand, somit ist die Digitalisierung der Städte ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität Baden-Württembergs als Unternehmensstandort zu sichern.


Aufholbedarf aber auch Chancen in Baden-Württemberg

Bei all diesem Ideenreichtum ist es umso bedauerlicher, dass die grün-schwarze Landesregierung bei der Digitalisierung soweit hinterherhängt. So ist in Baden-Württemberg eine umfassende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, das sogenannte E-Government, leider immer noch Zukunftsmusik. Daniel Karrais nannte hierfür exemplarisch die niedrige Anzahl der Möglichkeit von Online-Behördenkontakten in Baden-Württemberg. Deutschlandweit haben nur zwei Bundesländer weniger Online-Behördenkontakte zu verzeichnen als Baden-Württemberg. Dabei ermöglicht E-Government ein unkomplizierteres und effizienteres Gemeinwesen. Aber selbst eine digitalisierte Kommune kann ihr Potential nur entfalten, wenn die passende Infrastruktur gegeben ist. Wenn man sich jedoch den Fortschritt beim Breitbandausbau anschaut, ist Baden-Württemberg noch weit davon entfernt, jeden Schwarzwaldhof an das schnelle Internet anzubinden, wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) einst versprochen hatte.


Und so resümierte Daniel Karrais: „Wir stehen an der Schwelle eines neuen urbanen und digitalen Zeitalters, das in Angriff genommen werden muss, um den Herausforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden und den veränderten Anforderungen an und von Menschen nachhaltig zu begegnen.“ Wichtig sei dabei, Ängste und Unsicherheiten der Menschen offen zu begegnen, um letztendlich alle in das neue Zeitalter der Digitalisierung mitzunehmen. So wird die Stadt der Zukunft schon heute eine Stadt voller Möglichkeiten!

Unsere weiteren Konzepte…

Erstellt von unserem Praktikanten Ben. 

Unsere Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Dr. Timm Kern

Digitale Endgeräte auch für Lehrkräfte und die kontinuierliche Pflege der Systeme unerlässlich –  FDP/DVP Fraktion fordert erneut Digitalpakt 2.0.


Zur Forderung des Philologenverbands nach zügiger Ausstattung der Lehrer mit digitalen Endgeräten sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: 

 „Der Philologenverband hat Recht. Wenn die Digitalisierung der Schulen gelingen soll, müssen vor allem die Lehrerinnen und Lehrer hierfür in erstklassiger Weise gerüstet sein.

Die FDP/DVP Fraktion fordert erneut, den Digitalpakt unbürokratischer zu gestalten und für einen zügigen Abruf der Mittel auch für die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu öffnen. Außerdem gilt es, die Digitalisierung der Schulen als gesamtstaatliche Daueraufgabe zu verstehen. Hard- und Software müssen schließlich kontinuierlich und professionell betreut, gewartet und auf den neuesten Stand gehalten werden. Um die Finanzierung dieser Aufgabe längerfristig sicherzustellen, treten wir Freie Demokraten für einen Digitalpakt 2.0 ein. Von der Kultusministerin erwarten wir, dass sie ihre Reserve gegenüber Kooperationen mit dem Bund hierfür aufgibt und aktiv auf eine verlässliche Perspektive für die Digitalisierung der Schulen hinarbeitet.“

Die Digitalisierung der Städte und Kommunen in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Beitrag für ein effizientes und modernes Gemeinweisen.


Im Rahmen der Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Smart Cities für ein #SmartesLändle“ betonte der Abgeordnete Daniel Karrais noch einmal die Bedeutung der Digitalisierung zur Standortsicherung der Kommunen in Baden-Württemberg:

„Wir stehen an der Schwelle eines neuen urbanen und digitalen Zeitalters, das in Angriff genommen werden muss, um den Herausforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden und den veränderten Anforderungen an und von Menschen nachhaltig zu begegnen. In einer digitalisierten Welt, in der sich alles unkompliziert online erledigen lässt, hält beispielsweise die Verwaltung nur bedingt Schritt. Durch den Ausbau und die Weiterentwicklung von Städten zu Smart-Cities kann es gelingen, in Zukunft eine maximale Lebensqualität für alle Bewohner zu gewährleisten. Durch den stetigen Ausbau unserer Innovation, Flexibilität und die Nutzung digitaler Modelle können Emissionen und Wartezeiten verringert und das Leben vereinfacht werden. Aber auch eine digitalisierte Kommune kann ihr Potential nur entfalten, wenn die passende Infrastruktur gegeben ist. Wenn man sich den Fortschritt beim Breitbandausbau anschaut, sind wir da leider noch deutlich entfernt.“

In der von Christian Milankovic, Titelautor der Stuttgarter Zeitung, moderierten Diskussion betonte Dr. Steffen Braun, Geschäftsfeldleiter/Institutsdirektor am Fraunhofer IAO, die zukunftsweisende Chance von Smart Cities im Sinne der Nachhaltigkeit und des ökologischen Fußabdrucks. Wichtig in der Debatte um Smart Cities sei dabei, dass diese langfristig gedacht werden müssen und auch die Stadtplanung sich daran ausrichte, da sich ganze Lebensräume veränderten.

Ferdinand Schuster, Geschäftsführer des Instituts für den öffentlichen Sektor bei KPMG, machte noch einmal deutlich, dass Digitalisierung kein Selbstzweck sei. Es müsse immer der Nutzer, also Bürgerinnen und Bürger, im Mittelpunkt stehen. Für die Menschen müsse der Mehrwert und der Nutzen digitaler Angebote klar erkennbar sein. Die Aufgabe von Smart Cities sei es, die Lebensqualität für die Einwohnerinnen und Einwohner zu steigern. Zudem könne dadurch auch ein wirtschaftliches Wachstum entstehen, wenn die Stadt ein Start-Up-freundliches Klima schaffen könne. Für die Wirtschaft sei es dabei unerlässlich, dass der Staat bzw. die kommunalen Verwaltungen eine klar zu erkennende Strategie hätten, die aufzeige, wohin der Digitalisierungsweg gehen solle.

Die Erfahrungen von Kevin Lindauer, Digitalisierungsbeauftragter der Stadt Pforzheim und

Antonija Scheible, CIO/CDO der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, haben deutlich gemacht, dass Städte unterschiedlicher Größe spannende Digitalisierungsprojekte auf den Weg bringen können. Seien es Sensoren für die Frühanzeige von Straßenglätte oder das Zählen und damit Überwachen von Schädlingen, wie Ratten in einer Stadt oder eben Anwendungen, die direkt vom Nutzer im Alltag bemerkt werden, wie ein Bus on demand, welcher mithilfe von Künstlicher Intelligenz seine Fahrer zum Zielort bringt.

Alle Referenten waren sich einig, dass die Digitalisierung als großer Treiber für Veränderung in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft fungiert und dies ein enormes Potenzial für eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung birgt.

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion kritisiert massive Defizite und Versäumnisse bei der digitalen Bildung in Baden-Württemberg.


Zur Mitteilung, dass die Kultusministerin mit der Anschaffung von bis zu 1,2 Millionen Laptops für bedürftige Schüler bundesweit rechne und allein in Baden-Württemberg der Kauf von rund 300 000 Laptops geplant sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es ist auffällig, wie intensiv die Kultusministerin auf die Zurverfügungstellung der Mittel für die Anschaffung der Laptops hinweist. Offensichtlich versucht sie, die massiven Defizite und Versäumnisse zu übertünchen, die bei der Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg bestehen:

  1. Der Digitalpakt Schule ließ jahrelang auf sich warten, und es ist bisher nur ein kleiner Teil der Mittel abgerufen. Auf die Forderung der FDP/DVP Fraktion, den Digitalpakt unbürokratischer zu gestalten und für einen zügigen Abruf der Mittel auch für die digitale Ausstattung von Schülern und Lehrern zu öffnen ist die Kultusministerin ebenso wenig eingegangen wir auf unsere Forderung nach einem Digitalpakt 2.0, um die Finanzierung längerfristig sicherzustellen.
  2. Nach dem Scheitern von „ella“ zieht sich der Aufbau einer Bildungsplattform quälend lange dahin. Statt auf die eine Rundumversorgungslösung zu setzen, wäre den Schulen und Schüler wahrlich mehr damit geholfen, wenn das Kultusministerium zeitnah eine Positivliste von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Verfügung stellen würde.
  3. Im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung vermissen wir die notwendige Offensive. Wie eine Anfrage der FDP/DVP Fraktion ergab, hatte es im Bereich der Konzeptentwicklung für die digitale Lehrerfortbildung sogar Kürzungen gegeben.

Fest steht: Wenn nicht weiter Chancen auf eine fundierte digitale Bildung junger Menschen verspielt werden sollen, bedarf es einer umfassenden Offensive für die Digitalisierung der Schulen. Diese ist bei der Kultusministerin jedoch nicht zu erkennen.“

 

Namensänderung ist richtig, hätte aber vermieden werden können.


Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Wichtige wäre die Etablierung des Once-Only-Prinzips. Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle neu vorlegen müssen Allerdings kann das nur gelingen, wenn auch der Breitbandausbau flächendeckend die notwendige Infrastruktur bildet. Einen Antrag zwar Online ausfüllen zu können, ihn aber dann ausdrucken zu müssen und auf die Post zu bringen, ist nicht das, was wir Freie Demokraten unter E-Government verstehen. Bisher hatte sich ITEOS mit seiner Arbeit nicht immer mit Ruhm bekleckert, wenn man sich das Debakel der gescheiterten Bildungsplattform „ella@bw“.  Es bleibt zu hoffen, dass die Änderung des Namens von vormals ITEOS hin zu Komm.ONE ohne ein weiteres fachliches Debakel vonstattengeht.“

FDP fordert Bund, Länder und Gemeinden auf, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren und auch längerfristig die Finanzierung der Digitalisierung der Schulen zu sichern.


Zur Ankündigung der Kultusministerin, das Sofortprogramm des Bundes zur digitalen Ausstattung um weitere 65 Millionen auf dann 130 Millionen Euro aufstocken zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 „Dass die Kultusministerin nun nochmals 65 Millionen Euro zusätzlich für die Ausstattung von Schülern mit digitalen Endgeräten angekündigt hat, ist zweifellos ein richtiger und notwendiger Schritt. Schließlich muss alles dafür getan werden, dass Schüler ohne geeignete digitale Ausstattung nicht zu den Bildungsverlierern des pandemiebedingten Fernlernens werden. Die FDP/DVP Fraktion fordert darüber hinaus die Kultusministerin auf, sich außerdem auf Bundesebene für eine Öffnung des Digitalpakts einzusetzen. Die bereits zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Digitalpakt Schule müssen zügig und unbürokratisch genutzt werden können. Nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer gilt es mit digitalen Endgeräten auszustatten, und auch die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht sollte nicht auf die Genehmigung des Medienentwicklungsplans der jeweiligen Schule warten müssen. Außerdem fordern wir Ministerin Eisenmann auf, ihre Scheu vor Bund-Länder-Kooperationen zu überwinden und die Digitalisierung der Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe zu begreifen. Dies war in der Vergangenheit nicht ihre Stärke, wie sich in den Debatten im Vorfeld der Verabschiedung des Digitalpakts gezeigt hat. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion sind Bund, Länder und Gemeinden jedenfalls aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren und auch längerfristig die Finanzierung der digitalen Infrastruktur, die Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und die Wartung und Aktualisierung der Systeme sicherzustellen.“

FDP/DVP Fraktion setzt sich in einem Änderungsantrag für die Möglichkeit einer telefonischen Teilnahme und Übertragung der Ratssitzungen im Internet ein.


Anlässlich der Zweiten Beratung der geplanten Änderung der Gemeindeordnung infolge der Corona-Pandemie erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir werden dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zustimmen. Aber den großen Mehrwert für die Arbeit kommunaler Gremien bringt er nicht. Dies liegt daran, dass Innenminister Strobl zwar gerne von Baden-Württemberg als ‚digitalen Vorreiter‘ spricht, die Realität aber bedauerlicherweise eine andere ist. Es ist naiv zu glauben, dass es mit der neuen Regelung eine Flut von digitalen Ratssitzungen als Videokonferenzen geben wird, wenn alle Ratsmitglieder über eine technische Möglichkeit zur Teilnahme mittels Videokonferenz verfügen müssen. Denn im gesamten Land haben wir noch zu viele ‚weiße Flecken‘ beim schnellen Internet, das Voraussetzung für Videokonferenzen ist.

Wenn der Innenminister den Kommunen wirklich helfen will, muss er auch telefonische Teilnahmen zulassen. Sitzungen können dadurch schneller und unkomplizierter durchgeführt werden. Warum ist das vor zwei Wochen in Brandenburg mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen ermöglicht worden, aber bei uns sträubt sich Grün-Schwarz dagegen? Die rechtlichen Bedenken wirken für uns nur vorgeschoben. Nur Kopfschütteln kann man auch über die beharrliche Weigerung, parallele Übertragungen von Ratssitzungen ins Internet stärker zu ermöglichen. Es widerspricht jeder Vernunft, wenn Gemeinderäte künftig an Ratssitzungen digital aus sicherer Distanz teilnehmen, die interessierten Bürger die Sitzungen aber weiterhin gemeinsam in einem Raum im Rathaus anschauen müssen, weil ein Stream nur mit der Zustimmung aller Ratsmitglieder zulässig ist.

Mit unserem Änderungsantrag wollten wir diese Punkte ändern. Die Regierungsfraktionen müssen sich entscheiden, ob sie eine pragmatische Lösung wollen, die den Kommunen wirklich nützt, oder ob sie es beim bisherigen mutlosen Stückwerk belassen.“