Klaus Hoher

Das völlig veraltete Nachtangelverbot ist vom Tisch.


Anlässlich der Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unsere Forderung nach einer Aufhebung des Nachtangelverbots hat gewirkt. Landwirtschaftsminister Hauk hat endlich verstanden, dass das bundesweit einmalige Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß war und die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler geändert.

 

Ich freue mich besonders für die rund 150.000 Angler im Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Dafür haben sie Wertschätzung und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen verdient.“

Jägerinnen und Jäger erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.


Zur Meldung des Deutschen Jagdverbands, dass Jägerinnen und Jäger in der Saison von Ende April 2020 bis März 2021 deutlich weniger Wildschweine (49.450) als in der Saison vor der Corona-Pandemie (74.683) erlegt haben, sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, braucht es auch hierzulande eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Dass in der vergangenen Saison deutlich weniger Tiere als in der Saison vor der Corona-Pandemie erlegt wurden, liegt auch an natürlichen Umwelteinflüssen. Aufgrund der reichen Baummast und der dadurch geringeren Lockwirkung der Kirrung war die Bejagung schwieriger und zeitaufwendiger.

 

Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten während der Corona-Pandemie zog es außerdem viele Menschen in die Natur, was ich grundsätzlich begrüße. Für den Wald, die dort lebenden Tiere sowie die Waldbesitzer und die Jägerschaft hatte der massiv gestiegene Besucherandrang aber auch Nachteile, denn verschiedenste Freizeitformen gehen inzwischen deutlich über das waldgesetzlich legitimierte Betretungsrecht hinaus. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass die Landesregierung die Bevölkerung ausreichend sensibilisiert hätte, auf die Belange der Jäger Rücksicht zu nehmen und entsprechende Waldgebiete in der Drückjagdsaison zu meiden. Das aber hat sie verpasst. Landwirtschaftsminister Hauk selbst räumte auf meine Anfrage (Drucksache 17 / 4) ein, dass die ergriffenen Maßnahmen und die vorhandene Personalausstattung nicht ausreichend waren, um eine wirksame Besucherlenkung im Hinblick auf den sehr hohen Besucherandrang im Wald in Coronazeiten zu gewährleisten.

 

Die Landesregierung muss mit frühzeitigen Präventionsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die weitere Ausbreitung der für die heimische Nutztierhaltung hoch riskanten Tierseuche ASP eingedämmt wird. Denn die Leidtragenden sind am Ende auch die heimischen Schweinehalter. Bereits heute sind die durch die Einschleppung der ASP nach Deutschland bedingten finanziellen Folgen für die Betriebe fatal.

 

Die Jägerschaft erfüllt mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdient sie Anreize und Unterstützung. Dass der Deutsche Jagdverband aufgrund der Ausbreitung der ASP mehr Anreize für die Wildschweinjagd fordert, unterstütze ich deshalb ausdrücklich.“

Vorliegender Gesetzentwurf ist handwerklich falsch und völlig sinnlos.


Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Nachtangelverbots sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Fakt ist, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Derartige pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht.

 

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir aber nach wie vor ab. Dieser ist handwerklich schlichtweg falsch, sinnlos und populistisch.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Sommer 2021 das in Deutschland einzige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich hingegen sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Nun muss sich Minister Hauk an seine darauf erfolgte Zusage halten, die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler zu ändern und dies schnellstmöglich umsetzen.

 

Doch nicht nur beim Nachtangeln, sondern auch bei der Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche hat Baden-Württemberg die restriktivsten Regelungen. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und auch die Rechtssicherheit von Familien stärken, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

 

Die rund 150.000 Angler im Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei und versorgen uns gemeinsam mit den Fischern mit einem gesunden, regionalen, und frischen Lebensmittel. Dafür haben sie Wertschätzung verdient und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen.“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt.


Anlässlich der Beratungen über den Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, Stellung:

 

„Regionale, konventionelle Landwirtschaft spielt im Haushalt von Grün-Schwarz keine Rolle. Die Landesregierung hat zwar noch in letzter Minute 500.000 Euro für Maßnahmen im Rahmen des Regionalmarketings ergänzt. Das begrüße ich. Angesichts der über sechs Millionen Euro für den Aktionsplan Bio und den Landeswettbewerb Biomusterregionen ist diese Summe aber ein Witz. In diesem Zusammenhang wies Heitlinger auch auf die Bedeutung der MBW Marketinggesellschaft hin. Sie sei unter anderem für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) zuständig und somit für die Sicherstellung der hohen Qualität regional erzeugter Lebensmittel. Die Mittel für die MBW Marketinggesellschaft würden diesen wichtigen Aufgaben aber nicht gerecht.

 

„Die Versorgung mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln, egal ob ökologisch oder konventionell, hat einen unschätzbaren Wert. Kurze Wege vom Erzeuger zum Verbraucher sind nachhaltig. Die Biodiversität wird gestärkt und das Klima geschont. Tierwohl wird umgesetzt. Insbesondere die Corona-Pandemie zeigt, dass regionale Lieferketten unerlässlich sind. Dies aber setzt diese Landesregierung durch die einseitige Bevorzugung des Biolandbaus aufs Spiel“, meint Heitlinger.

Beim Verbraucherschutz sehe es nicht besser aus: „Vor allem durch die grün-schwarze Photovoltaikpflicht für alle Hausbesitzer kommt auf die Verbraucherzentrale ein enormer Beratungsaufwand zu. Doch unsere Forderung die Mittel für die Verbraucherzentrale aufzustocken, lehnte die Landesregierung ab. Den Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämtern fehlen seit Jahren über 30 Stellen. Trotz der stetig steigenden Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz bleibt eine adäquate Personalaufstockung aber aus. Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt. Unserer jahrelangen Forderung nach mehr Personal für die Veterinärverwaltung ist sie zum Beispiel erst nach wiederholten Schlachthofskandalen nachgekommen.

 

Durch die Ablehnung unserer Vorschläge hat die Landesregierung die Chance verpasst einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Haushalt im Bereich Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz aufzustellen.“

 

Ausgangslage

Laut Wildtierbericht ist trotz steigender Vergrämungsabschüsse der landesweite Brutbestand des Kormorans in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Insgesamt wird der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Schätzungen des Winterbestands liegen zwischen 6.040 und 10.000 Vögeln (Stand: August 2021)

Die baden-württembergischen Brutstandorte verteilen sich auf die großen Flusssysteme Rhein
(Ober- und Hochrhein), Donau und Neckar sowie auf den Bodensee.


Abbildung: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Baden-Württemberg seit der ersten Brut 1994 (Zählungen: 2011 bis 2014 gemeinsam von Vertretern der Ornithologie und Fischerei; 2015/17: OGBW; 2016/18: teilweise gemeinsam; 2020: OGBW)

Vor allem für die Fischer am Bodensee ist der Vogel aber eine Bedrohung, weil er sich fast ausschließlich von Fischen ernährt. Auch die Berufsfischerei am Rhein klagt über sinkende Fischerträge durch gestiegenen Kormoranfraß.

Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

Die Landesregierung schiebt die Problematik auf die lange Bank, während andere Staaten längst handeln.

Hintergrundinformation

Der Kormoran ist nach der aktuellen Roten Liste und dem kommentierten Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (2016) in der Kategorie „ungefährdet“ eingestuft.

Er zählt aber weiterhin zu den nach Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützten Arten. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13), daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatSchG.

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen immer noch auf die lange Bank.(Antrag “Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg”)

Nach vielen leeren Versprechungen hat sie nun zu Beginn des Jahres 2021 eine „Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee“ in Auftrag gegeben. Man möchte die Datenlage aller Wirkfaktoren auf die Fischbestände im Bodensee, insbesondere auf die gefährdeten Fischarten und die für die Bodenseefischerei relevanten Fischarten, zusammentragen und in einer fachlichen Stellungnahme beurteilen. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

Mit anderen Worten, die Studie soll zeigen, was die Fischer schon lange sagen. Kormorane fressen jede Menge Fisch.

Auch eine Novellierung der mittlerweile 11 Jahre alten Kormoranverordnung sei nicht geplant.

Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (S. 117), das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer schnell aufs Gleis zu setzen, wird sie mit diesem Fahrplan sicher nicht halten können.
Andere Staaten sind da ein ganzes Stück weiter. In der Schweiz ist der Kormoran außer am Bodensee eine jagdbare Art. In Frankreich gibt es Abschussquoten für die Departements. In Vorarlberg in Österreich gibt es ein gezieltes Kormoranmanagement am Bodensee.

Unsere Forderungen

  • Eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt

  • Ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt

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Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052

Die FDP/DVP-Fraktion hat ein Positionspapier zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, erklärt dazu:

 

„Die Berufsfischer am Bodensee machen schon lange darauf aufmerksam – die Zahl der Kormorane nimmt stetig zu und mit ihnen auch die Probleme vor Ort. Der landesweite Brutbestand des Kormorans ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Die Folgen sind schwindende Fischbestände und die Existenzgefährdung der Berufsfischerei. Der Vogel ernährt sich fast ausschließlich von Fisch und das kann er insbesondere im baden-württembergischen Teil des Bodensees nach Herzenslust tun. Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

 

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank. Dies wurde auch in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Vorgehen beim Kormoran deutlich (Drucksache 17 / 428). Nach vielen leeren Versprechungen hat die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2021 eine ‚Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee‘ in Auftrag gegeben. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

 

Die Kormoranproblematik muss endlich angegangen werden, es müssen praktikable Lösungen her. Wir fordern eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt. Es braucht außerdem ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt.“

17-11-2021 Vorgehen beim Kormoran

Statt Verklärung des Wolfs muss Rechtssicherheit und Monitoring geschaffen werden.


Anlässlich der Aussprache zum Beschlussantrag der FDP/DVP-Fraktion mit dem Titel „Vorgehen beim Wolf in Baden-Württemberg“ (Drucksache Nr. 17/111) erklärte der Landtagsabgeordnete, Daniel Karrais:

„Im Mai bekannte sich Umweltministerin Walker endlich zum Abschuss problematischer Wölfe. Das Bekenntnis war längst überfällig. Doch passiert ist seitdem nichts. Anlass waren neuerliche Nutztierrisse in Schramberg. Auch nach jüngsten Vorfällen in Baiersbronn hat das Thema noch Aktualität. In Bayern, wo die Wolfspopulation größer ist, kam es bereits zu 4.000 Nutztierrissen. Das sollte uns eine Warnung sein, dass wir schon jetzt reagieren müssen.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, den Worten der Umweltministerin Taten folgen zu lassen. Der Wolf soll mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Damit können wir ein engmaschiges Monitoring des Wolfs und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen.

 

Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Seit 2015 wurden in Baden-Württemberg elf Wölfe eindeutig nachgewiesen. Die sich aus der Rückkehr des Wolfes ergebenden Konfliktfelder für Beutetiere, Landwirtschaft, Naturschutz, Mensch und Jägerinnen und Jäger sind in ihren Wechselbeziehungen ganzheitlich zu betrachten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.

 

Wir brauchen keine romantische Verklärung des Wolfs, sondern Rechtssicherheit und die Möglichkeit den Bestand zu beobachten und bei Notwendigkeit zu reagieren.

 

Durch die Ablehnung unseres Antrags lässt die grün geführte Landesregierung nicht nur die Nutztierhalter im Stich. Sie nimmt in Kauf, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden. Darüber hinaus bringt sie die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr. “

Klaus Hoher

Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Fischereigesetzes sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Klaus Hoher:

„Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit ist eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist aber so sinnlos wie das Nachtangelverbot selbst. Er beinhaltet zahlreiche handwerkliche Fehler und ist inhaltlich ein nicht durchdachter Schnellschuss. Vor allem zu einem Zeitpunkt, wo die Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu den Urteilen vom 13. Juli 2021 zum Nachtangelverbot noch aussteht.

Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat. Für die rund 150.000 weiteren Anglerinnen und Angler auf der baden-württembergischen Seite zwischen Main und Bodensee muss es aber ebenfalls möglich nachts zu angeln, wie es in allen anderen 15 Bundesländern auch möglich ist. Zudem sollte das Mindestalter für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und die Rechtssicherheit von Eltern oder Großeltern stärken, welche die kommende Generation an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei aber sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei

Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit

Am 11. September 2021 ist es anderthalb Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 zur globalen Pandemie ausgerufen hat. In der Folge standen Einschränkungen und Verwerfungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenleben, die sich noch vor zwei Jahren niemand vorzustellen vermochte.

18 Monate sind seitdem vergangen, viele Probleme konnten gelöst werden, andere Probleme sind wiederum umso schmerzlicher ins Bewusstsein gerückt.

Durch beispiellose Anstrengungen von Forschung, Wissenschaft und Unternehmen sind wir an einem Punkt, an dem sowohl hochwirksame Impfstoffe, als auch Tests und Schutzmaterial in großem Umfang zur Verfügung stehen. Rund 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind geimpft und das große Ziel der einschränkenden Maßnahmen – der Schutz vulnerabler Gruppen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems – ist im Wesentlichen erfüllt. Das führt die FDP/DVP-Fraktion zum Schluss, dass es umso wichtiger ist, den Blick auf das zu legen, was noch vor uns liegt.

Viele Menschen sind an Covid-19 verstorben, viele trauern um ihre Angehörigen. Bis heute leiden viele Erkrankte an den Folgen ihrer SARS-CoV-2-Infektion. Allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen gilt unser Dank für ihren herausragenden Einsatz. Schmerzlich getroffen wurden viele durch die Folgen der Einschränkungen. Der Blick muss sich nun ganzheitlich auf die Situation richten, wie sie sich aktuell darstellt und wie man die offenbar gewordenen Schwierigkeiten in eine gute Zukunft führen und zielgerichtet Lösungen umsetzen kann.

Für die gewaltigen Schulden etwa. Für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Lernfortschritt sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung erheblich eingeschränkt wurden. Die wirtschaftlichen Existenzen, die gefährdet oder ruiniert wurden. Und nicht zuletzt muss sich der Blick schonungslos auf die Defizite im Management unseres Landes richten, die während der Pandemie insbesondere durch die Überregulierung und die verfehlte Politik der grün-schwarzen Landesregierung so augenfällig wurden.



Wir fordern beherztes Zupacken und ein umfassendes Reformprogramm. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Zukunft zu gestalten.

Die FDP/DVP-Fraktion hat hierfür Handlungsfelder identifiziert, die es anzupacken gilt und in zehn Punkten zusammengefasst. Im Folgenden wird ausgeführt, wie Baden-Württemberg in die post-pandemische Zeit aufbrechen sollte, wie die liberalen Lösungen für Baden-Württemberg für die post-pandemische Zeit aussehen sollen.

Einzelhandel und Innenstädten eine Zukunft geben

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.

Um dies zu verhindern brauchen wir eine kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung und als Ort für Veranstaltungen und Begegnungen gestärkt werden. Dazu gehört die gezielte Ansiedlung von Gastronomie, aber auch von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Die Fußgängerzonen können und müssen mehr sein als „nur“ Einkaufsstraßen. Wichtig dabei ist, Leerstände zu verhindern und Brachflächen zu vermeiden. Neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces können dabei wichtige Funktionen erfüllen. Das Land muss dazu die Kommunen begleiten und unterstützen.

Ebenso fordern wir, dass auch in Pandemiezeiten – vorübergehend und vom Umfang her begrenzt – verkaufsoffene Sonntage möglich sein müssen. Dazu sind eine Aussetzung des Anlassbezugs und die Ausreizung aller rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Mehr zu verkaufsoffenen Sonntagen

Erneuerung der Wirtschaft vorantreiben

Der Veränderungsdruck durch die notwendige Entfossilisierung der Energieerzeugung, und durch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen ist durch Corona noch einmal stärker geworden. Die Bedeutung von neuen Produkten und Geschäftsmodellen hat weiter zugenommen. Solch epochale Verschiebungen werden aber nicht ohne neue Ideen und weitreichende Innovationen gelingen können. Wir müssen daher noch mehr Anreize und Förderungen dazu geben, aber auch das notwendige Umfeld gestalten: Risikobereitschaft muss belohnt werden – eine Aufweichung von Patenten beispielsweise ist der falsche Weg. Investitionen in Innovationen und Entwicklung sollten ausgeweitet werden – zielgerichtete Förderungen und steuerliche Berücksichtigung können hier wichtige Zeichen sein. Aber auch Grundlagenforschung und ein besserer Transfer von Forschungsinstituten und Hochschulen in die Unternehmen müssen gewährleistet sein – notwendige Strukturen gilt es zu stärken. Und wir müssen das Mindset in Richtung Fortschritt ändern: Dazu gehört eine stärkere Technologiebegeisterung, aber auch die Vermittlung von Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit an Schulen und Hochschulen. Die berufliche Bildung muss modernisiert und attraktiver gemacht werden. Dazu gehört eine echte Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen, aber auch die Erschließung neuer Zielgruppen, bspw. Personen mit Migrationshintergrund. Denn neue Ideen entstehen in den Köpfen!

Wir fordern ein sofortiges Belastungsmoratorium für die Wirtschaft! Corona hat schon zu viel zu großen Verwerfungen geführt, sodass es keine weiteren Auflagen und Kostensteigerungen geben darf. Das Lieferkettengesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf Bundesebene sind daher das falsche Signal. Auf Landesebene brauchen wir eine Abschaffung des Tariftreue- sowie des Bildungszeitgesetzes. Ebenso brauchen wir endlich einen kraftvollen Bürokratieabbau. Die schwammigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung lassen hier fehlende Ambitionen befürchten. Dabei ist Bürokratieabbau gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen die sinnvollste Fördermöglichkeit für die Wirtschaft.

Ein besonders bürokratisches Feld sind die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen des Arbeitsschutzes. Sie schränken sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig ein und konterkarieren moderne Regelungen zu HomeOffice, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und digitalem Arbeiten. Daher brauchen wir eine Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Ebenso ist die 11-Stunden-Pausenregelung heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dabei geht es keineswegs darum, die Arbeitszeit zu verlängern. Nur bei der Frage, wann und wie lange am Stück gearbeitet werden darf, sollten Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum für individuelle Lösungen erhalten. Dazu gilt es, Homeoffice zu fördern und wo immer möglich großzügig umzusetzen – die letztendliche Entscheidung muss aber bei den Betrieben gefällt werden, eine staatliche Pflicht ist eine unnötige Einmischung in die unternehmerische Freiheit.

Entfesselungspakete

Wir brauchen umfassende Entfesselungspakete, um unseren Unternehmen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Der FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen demonstriert eindrucksvoll, was hier möglich ist.

Chancen für die Klimapolitik

Wie lange die Wirtschaft braucht, um sich von der Corona-Krise zu erholen, ist heute noch nicht absehbar. Sie wird sich aber wahrscheinlich schneller erholen als das Klima.

Deshalb müssen wir umdenken und die Corona-Krise als Chance für eine Klimapolitik nutzen, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten sind. Aus unserer Sicht bedeutet das aber, dass wir neue Wege gehen müssen, um eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Dazu braucht es mehr Freiheit, statt immer neuer Verbote und Regulierungen wie die Solarpflicht oder den forcierten Ausbau der Windkraft an Standorten, die hierfür nicht ideal sind.

Wir wollen Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verzahnen, indem wir das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppeln und technologieoffen denken.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für ein klares Klimaschutzkonzept stark, das den Ausstoß von CO2 begrenzt und gleichzeitig die Freiheit schafft, um durch Innovationen möglichst effizient CO2 zu vermeiden, zu nutzen oder zu speichern. Welche Lösung aber die beste ist, darüber soll der Wettbewerb der Ideen entscheiden.

Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzepts steht der EU-Emissionshandel. Wir sind überzeugt, dass er der wirksamste Klimaschützer ist. Deshalb fordern wir dessen Ausweitung von den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf alle anderen Wirtschaftszweige.

Mit synthetischen Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, ist CO2-neutraler Verkehr ohne ein Verbot des Verbrennungsmotors möglich. Es ist kaum vorstellbar, dass in naher Zukunft in allen Ländern eine Elektro-Ladeinfrastruktur entsteht, schon aus diesem Grunde brauchen wir eine echte Technologieoffenheit. Auch zahlreiche Industrieprozesse können schon heute weitestgehend treibhausgasneutral erfolgen.

Indem wir Wasserstoff marktfähig machen, schaffen wir alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Doch wir brauchen nicht nur wirksame Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine klare Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Die aktuellen Extremwetterereignisse zeigen deutlich, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: wir dürfen in Zukunft keine Idee, keine Technik und keine Branche von vornherein aufs Abstellgleis schieben. Durch reine Regulatorik oder ideologische Scheuklappen wird sich auch die Forschung und Entwicklung nur noch auf die eine gewünschten Technologien richten. Die Folge ist eine unnötige ökonomische wie technologische Verengung, die wesentliche Innovationspotentiale von vornherein ausschließt.

Technologien entwickeln sich heute so schnell weiter, dass eine regulierende Instanz ohnehin gar keine Chance hat, diese innerhalb kürzester Zeiträume zu bewerten. Wenn wir im Jahr 1990 nur über Technologien nachgedacht hätten, die wir damals kannten, hätten wir nie ein Smartphone entwickeln können oder ein mobiles Internet. Auch die Corona-Pandemie und die Entwicklung der Impfstoffe haben klar gezeigt, dass uns nur die Offenheit für neue wissenschaftliche Methoden weiterbringt. Dies gilt auch für den Klimawandel.

Wenn wir das Klima schützen und unser Leben an den Klimawandel anpassen wollen, müssen wir bei allen Maßnahmen technologieoffen bleiben und auf marktwirtschaftliche Mechanismen vertrauen.

Wir sind überzeugt: All diese Herausforderungen können wir nur meistern, wenn wir die Innovationskraft unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts Baden-Württemberg stärken. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften.

Wir setzen uns für eine Klimapolitik ein, die unsere Wirtschaft nicht schwächt, sondern die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringt. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.

Pläne, wie die der grün-schwarzen Landesregierung jedes noch so kleine Dorf von 5 Uhr in der Früh bis 24 Uhr in der Nacht an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden und die Kosten dafür über eine neue kommunale Steuer beim Bürger abzuladen, wollen wir verhindern. Es bringt weder dem Klima etwas, wenn leere Busse durch die Gegend fahren, noch ist es tolerabel, dass diese Ressourcenverschwendung auch noch auf den Geldbeutel der Bürger abgewälzt wird. Die Mobilität muss individuell, passgenau, klimafreundlich und jedes Verkehrsmittel inkludierend gestaltet werden. Das hat nicht zuletzt die Pandemie bewiesen.

Gesundheitswesen verbessern

Die FDP/DVP-Fraktion dankt allen im Gesundheitswesen und in der Pflege Tätigen für Ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie. Im Hinblick auf die angekündigte Enquete-Kommission des Landtags werden wir Freien Demokraten konsequent darauf achten, dass das Management der Landesregierung aufgearbeitet wird und sachgerechte und vor allem wirksame Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Aufbau von Notfallreserven und Notfallkapazitäten unerlässlich.

Zudem ist ein leistungsfähiger und moderner öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bei der Infektionsbekämpfung unverzichtbar. Wir setzen auf eine zeitnahe und umfassende Digitalisierung. Das Projekt „Digitaler ÖGD 2030“ des grünen Sozialministers ist uns mit einem Zeithorizont von neun Jahren entschieden zu unambitioniert.  Insgesamt braucht es ein Gesamtprogramm zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dieser muss für Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität zulegen. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und ÖGD.

Für diese Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die ärztliche Versorgung in der gesamten Fläche des Landes sichergestellt ist. Dies kann aus der FDP/DVP-Fraktion nur gelingen, wenn die Attraktivität des Berufs Ärztin bzw. Arzt wieder hergestellt wird. Leitbild ist die niedergelassene freiberufliche Tätigkeit, die um passgenaue Formen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt wird. Es geht aber auch um Mehr und um ganz Grundsätzliches: Nahezu jeder teilt die Feststellung, dass unser Gesundheitssystem mit an der Weltspitze steht. Dies liegt nicht nur an einem hoch leistungsfähigen System der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in allen Fachrichtungen und einer vielfältigen Krankenhauslandschaft mit öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Mit ein Hauptgrund ist das bestehende System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir haben große Sorge, dass die Diskussion um eine so genannte Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger in einem System zusammengefasst würden, den hohen Qualitätsstand gefährdet. Denn heute ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv sein muss, damit die Menschen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei ihr freiwillig versichert bleiben. Gäbe es nur noch ein System oder gar nur eine Einheitsversicherung, fehlt der Systemwettbewerb, der für Innovationen und positive Impulse sorgt. Der Blick in andere Länder, die einen solchen Weg gegangen sind, zeigt, dass nichts besser, dafür vieles schlechter geworden ist. Deshalb treten wir mit Nachdruck dafür ein, die bisher wettbewerbliche und erfolgreiche Struktur zu erhalten.



Hier geht es zu unserer #GesundheitsWoche

Darüber hinaus gilt es, die Attraktivität für Heilmittelerbringer zu verbessern, dazu gehört auch die vollständige Schulgeldfreiheit. Und nicht vergessen wollen wir die enormen Herausforderungen der Pflege.

Krisensichere Bildung

Für uns Freie Demokraten war und ist die weltbeste Bildung der Maßstab unseres Handelns. Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung des ausdifferenzierten und leistungsorientierten Schulsystems im Land. Dieser bildungspolitische Kompass führt auch durch globale Krisen, wie die Corona-Pandemie, wenn man ihn um eine Bildungsgarantie ergänzt. Denn die Einschränkungen zum Infektionsschutz haben den Schulbetrieb stark beeinträchtigt, haben zu erheblichen Lernrückständen geführt und bestehende Defizite bei der Digitalisierung verdeutlicht. Der unstete Wechsel von Fern- und Wechselunterricht neben dem didaktisch gebotenen Präsenzunterricht hat Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen gleichermaßen stark herausgefordert. Es wurde deutlich, dass wir die Schulen krisensicher machen müssen in dem Sinne, dass der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich bleibt. Erst dann können Eltern abseits von Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen und auch verlässlich und flexibel planen ohne die Sorge, dass kurzfristige Schulschließungen drohen könnten.

Als Lehre aus der Krise bleibt auch ein Fokus auf den digitalen Unterrichtselementen. Diese können und müssen auch in Zukunft den Unterricht sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Die Digitalisierung der Schulen im Land folgt keinem Selbstzweck, sie ist kein „nice-to-have“, sondern für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots und des Bildungsstandortes Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Während der Pandemie wurden gerade im Bereich der Digitalisierung zahlreiche Defizite deutlich. Diese kraftvoll, engagiert und mit den dringend notwendigen Investitionen anzugehen, ist das Gebot der Stunde.

Noch immer verfügen viele Schulen nicht über einen Breitbandanschluss – zuletzt lag Baden-Württemberg auf einem beschämenden vorletzten Platz im Bundesvergleich. In den zurückliegenden zehn Jahren grün-geführter Landesregierungen ist es nicht gelungen, diesem Malus abzuhelfen. Wir treten ein für kraftvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur, die eine leistungsfähige Internetanbindung im ganzen Land ermöglicht. Mit diesem unabdingbaren Schritt zur digitalen Schule muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Schulen über ein WLAN verfügen, das allen Beteiligten eine mobile Datenverbindung eröffnet. Vor allem die Ausstattung aller Bildungsbeteiligten mit mobilen Endgeräten muss schließlich gelingen. Die Programme des Bundes, wie das Sofortausstattungsprogramm oder der Digitalpakt, wirken nur zögerlich und werden perspektivisch nicht ausreichen. Aus unserer Sicht muss die Digitalisierung unserer Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe betrachtet werden, in der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen. Hierfür brauchen wir einen Digitalpakt 2.0, um Schritt für Schritt eine Komplettausstattung mit mobilen Endgeräten an allen Schulen inklusive adäquater IT-Betreuung zu erreichen. Dieser Anspruch muss für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte gelten, die noch viel zu oft mit privaten Endgeräten und privaten E-Mail-Programmen und -adressen die bestehenden Lücken füllen.

Das Desaster der Bildungsplattform Ella ist noch immer nicht überwunden und es fehlt weiterhin ein zuverlässiges und funktionales Angebot für alle Schulen gleichermaßen. Die Zweifel des Landesdatenschutzbeauftragten am Datenschutz für Lehrer, Schüler und Eltern bei der Ausgestaltung der Bildungsplattform und der Nutzung von Microsoft 365 gilt es ernst zu nehmen. Daher bedarf es einer Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen des Kultusministeriums, aus denen die Schulen passende Angebote auswählen können. Da jedoch nicht nur zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, sondern auch viele Schulträger und Schulen, wie etwa die beruflichen Schulen, auf die bekannte Software von Microsoft setzen, sollten – idealerweise auf Bundes- oder gar EU-Ebene – Verhandlungen für eine datenschutzkonforme Microsoft-Lösung geführt werden.

Neben schlüssigen Konzepten für die Ausstattung mit Hard- und Software müssen qualitativ und quantitativ ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema „Digitales Unterrichten“ geschaffen werden. Wir wollen den Schulen zudem ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, das Mittel für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte umfasst. Die daraus vermittelte Flexibilität und Freiheit der Schulen bei der Ausgestaltung der digitalen Angebote kann zum Innovationsmotor werden und schafft auch Potentiale für die Zusammenarbeit über Klassen- und Schulgrenzen hinweg, beispielsweise um seltenere oder spezialisierte Fächer anbieten zu können.

Die bundesweite COPSY-Studie zeigt uns schließlich auf, dass die Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt sowie das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erleben die Belastungen der Pandemie als besonders stark und es wird erkennbar, dass die Bildungsgerechtigkeit während der Lockdowns stark gelitten hat. Auch durch den schlechteren Zugang zu schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten und die gewachsene Bedeutung des familiären Umfelds beim Distanzlernen sind Defizite entstanden. Angesichts dieser aktuellen Situation muss die Stärkung der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gelingen. Die vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dringend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Angebote der Sommerschulen erwiesen sich als unzureichend und haben viele Schülerinnen und Schüler, die eine gezielte Förderung benötigt hätten, letztlich nicht erreicht.

Deshalb treten wir ein für den engagierten Abbau der durch die Pandemie entstandenen Lernlücken. Eine landesweite Lernstandserhebung nach standardisierten Kriterien vermittelt den Schulen, den Schulträgern, aber auch dem Kultusministerium und der Politik ein authentisches Bild der bestehenden Lerndefizite, denen es abzuhelfen gilt. Die Schulleitungen, die sich als Krisenmanager an vorderster Front während der Pandemie bewährt haben, müssen zügig und nachhaltig entlastet werden, um ihren administrativen Aufgaben besser nachkommen zu können. Das Referendariat muss um die Zeit der Sommerferien verlängert und den Schulen ausreichende Mittel für Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit zu beenden. Denn es müssen Tausende zusätzliche Unterstützer im Bildungsumfeld gewonnen werden, die das bestehende Angebot ergänzen können. Zu den zusätzlichen Unterstützern zählen etwa Lehramtsstudierende, Referendare und Pensionäre, aber auch Quereinsteiger, die es pädagogisch nachzuqualifizieren gilt. Es schlummern beträchtliche Potentiale in beruflich Vorgebildeten, die beispielsweise das Ganztagesangebot erweitern können.

Gleichzeitig ist klar, dass man tägliche Unterrichtszeit nicht beliebig steigern kann, auch nicht zum Schließen der Lernlücken. Vielmehr muss auch der Raum für Freizeit und soziale Kontakte geschaffen werden, die während der Pandemie deutlich zu kurz gekommen sind. Auch schulische und außerschulische Vereins- und Sportangebote müssen wieder in vollem Umfang möglich werden, denn die Corona-Pandemie hat vielfach zu Bewegungsmangel geführt. Um diese notwendigen Freiräume in den zumeist engen Stundentafeln der Schüler unterzubringen, müssen beispielsweise die Möglichkeiten des neunjährigen Abiturs auf breiter Basis eröffnet werden. Wer optional auf G9 wechseln möchte, dem sollte dies auch überall im Land ermöglicht werden. Sonst wird aus dem bestehenden G8 aufgrund des Unterrichtsausfalls durch die Pandemie ein faktisches G7.


Derartige passgenaue Angebote können entstehen, wenn wir die Schulen nicht einer immer zentralistischeren Steuerung unterwerfen, sondern diesen weitere Freiheiten an die Hand geben. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass man vor Ort in den Schulen am besten weiß, wie die Schulentwicklung entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten gelingen kann. Für uns gilt es daher, konsequent die organisatorische und finanzielle Autonomie der Schulen zu stärken und das ausdifferenzierte und leistungsorientierte Schulsystem zu erhalten.

Bürgerrechte stärken

Seit nunmehr 1 ½ Jahren sind die Grundrechte stark eingeschränkt. Noch immer ist nicht absehbar, wie und bis wann die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Im Gegenteil erleben wir gerade aktuell mit der Einführung der 2G-Regel, wie noch für viele Monate Teile der Gesellschaft vom öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Die früheren Beteuerungen von Bundes- und Landesregierung, wonach alle Grundrechtseingriffe beendet werden, sobald jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird, wurden umfänglich einkassiert. Diese Politik verspielt das Vertrauen der Menschen und verstärkt die Gräben in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Pandemiebekämpfung, aber die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.

Die FDP hat sich während der Pandemie als kritisch-konstruktive Stimme der Vernunft gezeigt. Wir haben nie das Virus und seine Gefährlichkeit geleugnet. Wir haben immer für die Impfung geworben. Und wir haben solche Maßnahmen, die wirklich für den effektiven Pandemieschutz erforderlich sind, mitgetragen. Wir Freien Demokraten haben zugleich aber immer darauf gedrungen, dass Maßnahmen erforderlich und geeignet sein müssen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Viele unserer Forderungen, wie die Verwendung von FFP2-Masken oder der Einsatz von Luftfiltern an den Schulen, haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Es wäre für die Pandemiebekämpfung gut gewesen, wenn sich Bundes- und Landesregierung solchen vernünftigen Forderungen zu Beginn nicht verschlossen hätten.

Ob skurrile, dem Infektionsschutz zuwiderlaufende Regelungen wie die 800-Quadratmeter-Regel, unerlaubte Bewegung an der frischen Luft oder die Frage weshalb ein Discounter Blumen verkaufen darf, ein Gartencenter mit Außenbereich aber nicht; die Pandemie hat gezeigt: Nicht die Wahrnehmung der Freiheitsrechte, sondern vielmehr die Einschränkung der Grundrechte bedürfen einer klaren Begründung! Viele Grundrechtseingriffe, die nicht verhältnismäßig waren, wurden im Laufe der Pandemie durch die Gerichte aufgehoben. Für uns Freie Demokraten zeigt sich hier ganz besonders der Wert des Rechtsstaats. Wir wollen daher unsere unabhängige Justiz auch in Zukunft weiter stärken.

Auch und gerade in Zeiten des Notstands muss zudem gewährleistet sein, dass die Parlamente als gesetzgebende, direkt vom Volk legitimierte Gewalt, ihre Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion ausüben können. Wir Freie Demokraten treten für die unbedingte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein. Eine Impfpflicht lehnen wir ab, setzen uns aber dafür ein, die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. Mit Sorge sehen wir aber politische Initiativen, einen faktischen Impfzwang zu schaffen.

Den Staat dort stärken, wo er stark sein muss

Die Freien Demokraten treten für einen Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und der in den Feldern und Situationen gut agieren und reagieren kann, wo man ihn benötigt. Der von uns angestrebte Bürokratieabbau soll nicht nur Innovationsgeist, das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entfesseln, sie dient gleichermaßen dazu, Kapazitäten in den Verwaltungen und dem öffentlichen Dienst freizumachen. Statt die Einhaltungen von Verordnungen zu überdachten Fahrradstellplätzen zu überwachen, sollten Kapazitäten aufgebaut werden, die das Funktionieren kritischer Infrastruktur in verschiedenen Ausnahmeszenarien sicherstellen.

Wir Freien Demokraten stehen zu unserer Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst. Wir lehnen daher das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst ab. Denn dabei handelt es sich um ein kollektives Misstrauensvotum von Grünen und CDU gegenüber allen Polizisten, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und vielen anderen öffentlichen Bediensteten im Land. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist völlig überflüssig und schürt nur weitere Vorurteile gegenüber unserer Polizei. Im Rettungsdienst brauchen wir endlich eine Vernetzung von Leitstellen untereinander. Und die Landesregierung muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen auch die Behandlungsmethoden anwenden dürfen, die sie zuvor in ihrer Ausbildung gelernt haben.

Ob eine neue Pandemie kommt, uns verheerender Starkregen trifft, ein Blackout die Stromnetze lahm legt, oder ein Cyberangriff kritische Infrastrukturen angreift. Der Staat muss dort stark sein, wo er benötigt wird. Wir finden: Anstelle einer Inflation an Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie einem neuen Tiny-House-Ministerium samt zusätzlicher hochbezahlter Personalstellen wären mehr Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrer angebracht. Synergien mit nichtstaatlichen Akteuren oder der Wirtschaft wie sie bspw. durch ein Impfterminmanagement durch die Krankenkassen statt in einem durch das Gesundheitsministerium von Minister Lucha desaströs gehandhabten Vergabesystem möglich gewesen wären, müssen im Sinne der Bürgerschaft durchdacht und geplant werden. Stresstests für potenzielle Bedrohungen müssen her und die Schlussfolgerungen daraus konsequent umgesetzt werden.

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, unnötige Wegstrecken vermeiden zu können, indem digitale Möglichkeiten geschaffen und ausgeweitet werden. Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der digitalen Technologien ist ein flächendeckender gigabitfähiger Glasfaserausbau, sowie die Verfügbarkeit des 5G-Mobilfunkstandards. Dazu braucht es gezielte Ausbauförderung und nachfrageorientierte Konzepte, wie steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu fördern.

Auch im Mobilfunk müssen die „weißen Flecken“ endlich geschlossen werden, denn der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion. Die Schaffung von geeigneten Förderrichtlinien, ist daher genauso erforderlich, wie geeignete Maßnahmen, um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und für mehr Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekte in den Kommunen zu schaffen. Dabei müssen auch technische Möglichkeiten wie Smart-Poles zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten genutzt werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck und mehr als nur die Infrastruktur; kein Lebensbereich wird ausgelassen. Für uns bedeutet das, dass Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgern und Unternehmen bspw. durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Jeder Behördengang muss digital medienbruchfrei von zuhause aus erledigt werden können. Dabei müssen die Verwaltungsleistungen anwenderorientiert ausgestaltet und flächendeckend einheitlich bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip muss zum Standard werden, sodass Behörden auf bereits erhobene Daten der Bürger auf deren Wunsch zugreifen können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Datenschutz und Datenhoheit der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt bleiben.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik

Wir brauchen auf Bundessebene die Befreiung der Bürgerinnen und Bürger von der fesselnden Steuer- und Abgabenpolitik. Keinesfalls dürfen hier die Bürgerinnen und Bürger mehrbelastet werden, die Finanzierungslücken des Staats dürfen nicht über Steuererhöhungen gedeckt werden. Wir brauchen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine weitere Entlastung der Mitte. Allerdings setzen wir uns weiter für eine gerechte Besteuerung ein; große Weltkonzerne, die hier keine Steuern zahlen, delegitimieren das ganze System. Großen Akteuren mit Gewinnverlagerungen ins steuergünstigere Ausland müssen diese Möglichkeiten verbaut werden.

Zudem wird Bauen immer teurer, und damit Wohnen auch. Nicht nur die Rohstoffkrise und das fehlende Bauland, auch die immer mehr werdenden Vorschriften der Landesbauordnung sorgen für Mehrkosten. Wir wollen hier gegensteuern, aber auch die Kosten des Wohnerwerbs reduzieren in dem wir den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken und uns auf Bundesebene für einen Freibetrag bei Erwerb von Wohneigentum einsetzen.


Wir kritisieren nachdrücklich die Selbstbedienung der grün-schwarzen Koalition, die sich ihre selbstgemachten Haushaltslöcher mit Corona-Schulden zuschüttet, obwohl sie auf riesigen Reserven und ausreichend Überschüssen sitzt. Die Landesregierung betrachtet aus Haushaltssicht die Pandemie als Betriebsunfall, der keine Auswirkungen auf die normale, mühsam verhandelte Koalitionsbalance haben darf. Daher will sie alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf Pump finanzieren, ohne an irgendeiner Stelle zu sparen. Die Sparziele des Finanzministers sind sehr enttäuschend.

Wir sagen, alle Programme und Finanzierungen müssen auf den Prüfstand. Die Zeiten von Wünsch-Dir-was-Projekten der Ministerien ist vorbei. Wir wollen eine kritische Betrachtung der seitherigen Politik – nicht mit dem Rasenmäher, aber mit dem Rotstift – um Freiräume für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken

Für den Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg ist es – mit den richtigen Weichenstellungen für die Hochschulen und die Unternehmen im Land – möglich, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Die Bedeutung von exzellenter und anwendungsnaher Forschung und Innovation hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Es galt, schnell Mittel und Wege zu finden, um sich dem Virus zu erwehren. Ohne Impfstoffe, Teststrategien und auch technische Hilfen zum Infektionsschutz wären wir heute der Pandemie noch immer so ausgeliefert wie zu ihrem Beginn. Wir wollen deshalb Baden-Württemberg als Forschungsstandort und als Standort für Unternehmen noch attraktiver machen, unsere Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter stärken und ihnen mehr Freiräume einräumen.

Die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ist geprägt von Reglementierung, einengenden Forschungsschranken und mangelnder Flexibilität beim Mitteleinsatz. Den leistungsstarken und innovationsgeneigten Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis wollen wir wieder stärken und von Limitationen befreien.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Auch darüber hinaus muss die Hochschulautonomie wieder gestärkt werden. Außer Zweifel steht für uns das Festhalten an der bewährten und verlässlichen Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge. Wir wollen aber auch den zuletzt stark erweiterten Aufgabenkanon der Hochschulen auf den Prüfstand stellen und sodann verbleibende Pflichtaufgaben stärker personell untermauern. Dabei muss der akademische Mittelbau bei den anwendungsnah forschenden Hochschulen gestärkt werden und die Experimentierklausel beim Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich mit Leben gefüllt werden.

Überbordende Bürokratie, Dokumentationspflichten und Antragserfordernisse müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen eine unbürokratische Forschungsförderung, die technologieoffen und ideologiefrei ist und nicht nur auf einzelne Leuchttürme setzt, sondern die herausragende Forschungsleistung landesweit fordert und fördert. Die Widrigkeiten des EU-Mehrwertsteuerrechts bedrohen die konstruktiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit einer attraktiven steuerlichen Forschungsförderung muss es für innovationsfreundliche Unternehmen wieder attraktiver werden, in FuE zu investieren. Mit einer Stärkung der Förderung über Innovationsgutscheine und der Unterstützung von Start-Ups, auch im hochschulischen Kontext, wollen wir einen Impuls für Innovationen ermöglichen.

Zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Die Folgen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Klimawandels und der Wandel der Rahmenbedingungen durch den Handel und die Gesellschaft stellen die rund 39.100 landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nie dagewesene Herausforderungen. Verschärft wird diese Situation durch das teilweise ideologiegetriebene Handeln der Landes- und Bundesregierung.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg stark. Wir sind der Überzeugung, Landwirtschaft kann Hand in Hand mit Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen. Dabei vertrauen wir auf die die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Land- und Forstwirte.

Die einseitige staatliche Bevorzugung des Ökolandbaus lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung nur dann nachhaltig und zukunftssicher gestalten können, wenn wir die positiven Eigenschaften beider Anbauformen fördern. Dazu setzen wir uns auch in Sachen Pflanzenschutz für eine solide Strategie ein, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so ausbalanciert, dass sie realistisch ist und eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht. Dazu müssen wir auch die Chancen der digital gestützten Präzisionslandwirtschaft viel mehr nutzen. Der Weg zu mehr Tierwohl muss wettbewerbsgerecht und europäisch erfolgen. Mit einer europaweiten Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung würden Millionen Tiere profitieren und es gäbe endlich einen fairen Wettbewerb zwischen den Landwirten aus Baden-Württemberg und ihren europäischen Kollegen. Ein solches Label muss verbunden sein mit der Abschaffung bürokratischer bau- und umweltrechtlicher Hürden für Stallumbauten.

Wir wollen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Agrarsubventionen, öffentlichen Ad-hoc-Zahlungen oder Unwetterbeihilfen wirtschaften können. Wir halten deshalb auch an unserer Forderung einer Bundesratsinitiative für eine steuermindernde Risikoausgleichsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft fest.

Die regionalen Strukturen der Lebensmittelerzeugung wollen wir stärken und die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine bessere Vermarktung ihrer hochwertigen regionalen Produkte unterstützen. Dies trägt auch zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei und zugleich betreiben wir damit wirksamen Klimaschutz. Wir unterstützen Initiativen, wenn beispielsweise Betriebskantinen auf regionale Produkte umstellen.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Land- und Forstwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die Forschung und Züchtung klimaresilienter Pflanzen und Baumarten ideologiefrei voranzubringen und auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken zu setzen. Doch genauso, wie die Land- und Forstwirtschaft vom Klimawandel betroffen ist, ist sie nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion auch der Klimaschützer Nummer Eins. Wälder und Böden binden enorme Mengen an CO2. Mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie kann die Land- und Forstwirtschat einen Beitrag zum Ersatz fossiler Energieträger leisten. Deshalb setzen wir auf den produktionsintegrierten Naturschutz, anstatt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen. Wer zum Beispiel immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: Die Land- und Forstwirtschaft kann gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Was wir brauchen ist ein Neustart in der Agrarpolitik. Sie muss sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einsetzen.

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Klaus Hoher

Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher


Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich des Nachtangelverbots sagte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Während Schwimmen oder Bootfahren rund um die Uhr möglich sind, werden Angler in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten als Störenfriede degradiert.

Das Nachtangelverbot ist absurd. Fische halten keine Nachtruhe, das gilt auch für die Fische auf der baden-württembergischen Seite des Rheins oder der Donau. Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher.“

Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert.


Zur Meldung, dass sich die neue Umweltministerin Thekla Walker zum Abschuss problematischer Wölfe bekenne, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Bekenntnis der grünen Umweltministerin zum Abschuss problematischer Wölfe ist längst überfällig. Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert und die Nutztierhalter im Stich gelassen. Sie hat in Kauf genommen, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet wurden und damit die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr gebracht. Diese wird nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich die teuren Herdenschutzmaßnahmen oft nicht leisten können.

Dabei waren Konflikte im dicht besiedelten Baden-Württemberg vorprogrammiert. Die FDP/DVP Fraktion fordert seit Jahren, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Der Abschuss eines Wolfes zur Bestandsregulierung muss, wie bei anderen Wildtierarten auch möglich sein. Wir haben deshalb bereits gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine parlamentarische Initiative zum geplanten Vorgehen der Landesregierung beim Wolf in Baden-Württemberg eingebracht. Der Aussage der Umweltministerin muss nun auch eine schnelle Umsetzung folgen.“

Klaus Hoher

Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Zur Meldung der Genossenschaft „Regio Bodensee Fisch“, dass die Pläne, in Netzgehegen Fische zu züchten, vorerst nicht weiterverfolgt würden, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass die Pläne der umweltschutzfeindlichen Fischzucht im Bodensee endlich auf Eis gelegt werden, begrüße ich sehr. Netzgehege und jegliche Versuchsanlagen oder Pilotprojekte zur Fischzucht haben im Bodensee nichts zu suchen. Er ist der größte Trinkwasserspeicher Europas, der über 5 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mit frischem Trinkwasser versorgt. In ganz Europa gibt es kein vergleichbares Projekt. Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Es ist völlig ungeklärt, welche Auswirkungen die Fischzucht mit Netzgehegen im Bodensee auf Gewässerökologie, Trinkwasser und schließlich auch auf den Tourismus und die Freizeitnutzung haben würde. Der Eintrag von Fischfutter zum Beispiel, welches viel Chemie enthält, ökologisch aufwendig und teuer hergestellt wird, steht im Gegensatz zum Verbot der Gewässerverschlechterung. Bereits in 2018 forderte ich deshalb ein Gesetz, welches die Inhalte der Bodensee-Richtlinien 2005, soweit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zulässig, verbindlich in Landesrecht umsetzt (siehe hierzu auch: Antrag der Abg. Klaus Hoher u.a. FDP/DPV Rechtliche Bindungswirkung von Ziffer 4.5 der Bodensee-Richtlinien 2005, Drucksache 16/4225). Es gilt die Fischzucht am Bodensee zu unterstützen, aber an Land. Es kann Bodenseewasser dafür verwendet werden, solange der Wasserkreislauf im Notfall vom Bodensee getrennt werden kann.“

Klaus Hoher

Invasive Arten vertreiben einheimische Tiere und schaden der biologischen Vielfalt.

 

Zum Entwurf der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erklärt der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um der Ausbreitung von Nil- und Kanadagänsen, Waschbären, Marderhunden, Minks und Nutrias einen Riegel vorzuschieben, greift der aktuelle Entwurf der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zu kurz. Genauso wie die Grau- und Kanadagans sollten auch Nilgänse in der Schonzeit in bestimmten Vogelschutzgebieten gejagt werden dürfen. Nilgänse haben sich mittlerweile zu einer echten Plage für Menschen und Tiere entwickelt. Sie verdrängen heimische Arten, weil sie mit ihnen um Nahrung und Nistplätze konkurrieren. Die Gänse sind dabei nicht gerade zimperlich: Sie vertreiben sogar Greifvögel und Störche aus dem Nest. Gerade diese aggressive Art soll aber verschont bleiben. Bisher ist in dem Verordnungsentwurf auch keine Nutzung von Kofferfallen für Waschbären vorgesehen. Sie ist aber viel effektiver als die bisher eingesetzten Drahtfallen. Durch die Größe des Fangraums und den Auslösemechanismus am hinteren Innenrand der Falle wird gewährleistet, dass auch größere Tiere durch den herabfallenden Deckel nicht verletzt werden.

 

Die Jagd ist ein wichtiger Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Die Jäger können am besten beurteilen, ob der Abschuss notwendig ist oder nicht. Daher sollte Minister Hauk die Forderungen der Jäger und Verbände ernst nehmen und bei der Durchführungsverordnung nachbessern. Nil- und Kanadagänsen, Waschbären, Marderhunde, Minks und Nutrias vertreiben einheimische Tierarten, worunter letztendlich die biologische Vielfalt leidet.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


Hier geht’s zu unseren Impulsen aus 2020:

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Ihr wollt mit den Landtagsabgeordneten ins Gespräch kommen?

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Klaus Hoher

Ablehnung der unausgegorenen Neurungen im Jagd-und Wildtiermanagement zwingend.


Zur Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagements im Landtag sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 „Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen im Jagd-und Wildtiermanagementgesetz können wir nicht mittragen. Allein die Vielzahl der Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, die dem Landtagsplenum heute vorlagen, zeigt, wie unausgegoren einige Aspekte des Gesetzes sind. Bereits zur Beratung im Landwirtschaftsausschuss wurden wenige Minuten vor der Sitzung noch Änderungen von der Landesregierung veranlasst. Das zeugt nicht gerade von guter, redlicher parlamentarischer Arbeit an einem Gesetz.

Der Landesjagdverband hat sich mit einem umfassenden Schreiben zum Gesetzesentwurf geäußert und sieht zu Recht in zahlreichen Paragraphen noch unbedingten Handlungsbedarf. So wird im Wildschadensersatzrecht nun eine Beweislastregelung vorgesehen, die keineswegs dem Kompromiss entspricht, der im Vorfeld des Gesetzesentwurfes am Runden Tisch des Landwirtschaftsministeriums mit den Interessengruppen gefunden wurde. Ein gerechter Interessenausgleich sieht anders aus.

Auch die Verschiebung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorne geht fehl, weil dadurch auch die Jagdzeit auf den Fuchs, Waschbär oder Marder eingeschränkt wird. Die Bejagung von Prädatoren ist aber für den Schutz des Niederwildes und des Auerwildes und der Biodiversität von grundsätzlicher Bedeutung. Die geplante Verlegung der Jagdruhezeit würde also Bemühungen zum Schutz feldbewohnender Wildtiere und dem Auerwild sowie der Eindämmung von invasiven Neozoen konterkarieren. Deshalb haben wir die Abschaffung der starren Jagdruhe beantragt, die wir durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzen wollen. Mit ihrer Ablehnung haben Grüne und CDU es verpasst, das Wildtiermanagement mit Leben zu füllen und so für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft zu sorgen. Denn die von der Regelung betroffenen Jäger werden ihnen hier die Akzeptanz nicht schenken.“

Wildtierbericht aus dem Jahr 2019 gibt zahlreiche Änderungen vor.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagements sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Schon der Wildtierbericht aus dem letzten Jahr zeigt, dass eine Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagements geboten ist. Neben positiven Impulsen, wie der Einführung von Stadtjägern und einem landesweiten Wildtierprotal, finden sich in diesem Gesetzesentwurf aber auch Änderungsvorschläge, die von den Verbänden so nicht mitgetragen werden. Die Einwände zur erneuten Veränderungen bei der Schonzeit und offene Fragen beim Ausgleich von Wildschäden kann ich gut nachvollziehen. Die Verlegung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorne soll wegen der veränderten Klimaverhältnisse und wildtierbiologischer Erkenntnisse notwendig sein. Wir halten die starre Regelung zur Jagdruhe jedoch für untauglich. Sie hat sich nicht bewährt und sollte durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzt werden. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist daher für mich klar, dass es keine Schonzeit für die Landesregierung geben wird, sondern diese Änderung endlich geschehen muss.

Auch die Neuordnung der Wildschadenregulierung sehen wir kritisch. Richtigerweise steht zwar die Vermeidung von Schäden im Vordergrund. Kommt es jedoch zum Schaden und zu Streit bei dessen Regulierung, so braucht man einen akzeptierten Mediator. Die vorgesehene Benennung eines Wildschadensschätzers durch die Gemeinde wird sich anhand der Akzeptanz und entstehenden Bürokratie erst noch bewähren müssen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.


Zur Meinung von Fachleuten, wonach mehr Wölfe im Südwesten kommen werden, die sich außerhalb der momentan ausgewiesenen Gebiete ansiedeln werden und der daraus resultierenden Empörung und Resignation der Schafhalter sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass sich Wölfe als Raubtiere nicht um ausgewiesene Aufenthaltsgebiete, Fördermittel der Landesregierung und Schutzmaßnahmen für Schafe scheren werden, dürfte jedem klar sein. Die grüne Waldromantik und Willkommenskultur hilft wenig, wenn der Wolf sich auslebt. Nutztierrisse sind eine Bedrohung für die heimische Landwirtschaft. Wir fordern schon lange, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, um bei Bedarf schnell und angemessen auf Wolfsschäden reagieren zu können.“

Jagen und Fischen

Jagen und Fischen sind nicht nur naturnahe Freizeitbeschäftigungen mit hohem Erholungswert, sondern auch gelebter Naturschutz und Artenschutz. Jäger und Angler tun viel für die Artenvielfalt und Hege in Feld, Wald, Wiese, Fluss und See. Daher wollen wir ihnen die sachkundige Ausübung ihres gelernten Handwerks einfach machen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die starre Jagdruhe im März und April hat sich nicht bewährt. Wir fordern ihre Streichung aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG).
  • Sämtliche unter Grün-Rot eingeführten sachlichen und zeitlichen Verbote im Jagdrecht gehören mit Blick auf Praktikabilität und Eigentumsrecht auf den Prüfstand.
  • Die Ansprüche und Geltendmachung bei Wildschäden wollen wir fair und im Rahmen eines Vorverfahrens endlich wieder rechtssicher regeln.
  • Kein Zwei-Klassen-Naturschutz: Den Wolf wollen wir, wie schon bisher Luchs und Auerwild, mit ganzjähriger Schonzeit ins JWMG aufnehmen.
  • Artenschutz in Kulturlandschaften funktioniert nicht ohne Prädatoren-Management: Der Kormoran muss im Dienste des Fischartenschutzes ebenso reguliert werden wie der Fuchs zum Schutz von Bodenbrütern.
  • Wir wollen das starre und überkommene Nachtangelverbot abschaffen.
  • Das Mindestalter für den Jugendfischereischein, der zum Angeln unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers befähigt, wollen wir für von 10 auf 7 Jahre senken.

Blog ~Mittendrin~


Positionspapiere


Liberale Politik für Baden-Württemberg

Für ein liberales Waffenrecht

Moderner Natur- und Artenschutz – Schwerpunkt Wolf

Jahresbilanz Koalition

Vorgehen beim Kormoran

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

In einer Aktuellen Debatte über den Umgang mit dem Wolf und seinen Angriffen auf Nutztiere hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, der grün-schwarzen Landesregierung vorgeworfen, den eigenen Zwist verschleiern zu wollen und der Europäischen Union mit Blick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den schwarzen Peter zuzuschieben.

„Heute verkündet Umweltminister Untersteller stolz seine Erkenntnis, man könne ohne den europarechtlichen Schutzstatus des Wolfs zu ändern den Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch so lesen, dass die Tötung von Wölfen durchaus zulässig sei, wenn die Tiere durch ihre Angriffe auf Weidetiere ökologisch wertvolle Lebensräume bedrohten. Herr Minister, das ist nichts Neues. Viele EU-Mitgliedsstaaten folgen dieser Lesart schon seit Jahren“, sagte Glück.

So würden Schweden und Frankreich den Wolf weiter in Anhang IV der FFH-Richtlinie und damit als besonders geschützt führen und dennoch Wölfe zum Schutz der Weidetierhaltung bejagen. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten den Wolf aufgrund einer stabilen Population von Anhang IV in den weniger strengen Schutzstatus nach Anhang V der FFH-Richtlinie überführten, erläuterte Glück und verwies dabei auf Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und die nördlichen Provinzen Spaniens. „Grüne und CDU sollten aufhören, immer das EU-Recht als Vorwand dafür zu nehmen, dass sie in Bund und Ländern beim Thema Wolf nicht handeln. Es ist ihr politischer Zwist, der ein echtes Wolfsmanagement blockiert. Sonst nichts.“

Der liberale Naturschutzpolitiker forderte abermals, den Wolf in Baden-Württemberg wie den Luchs mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen, um die Jägerschaft ins Monitoring einzubinden und rechtssichere Hegeabschüsse zu ermöglichen. Zudem plädierte Glück für eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild, um die komplexe Rechtslage in Gefahrensituationen zu bündeln und behördliche Zuständigkeit im Land zu klären. „Im Ernstfall muss ein Anruf genügen, um eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs genehmigt zu bekommen. Wenn ein Tier zum Risiko wird, kann man nicht wochenlang auf die Genehmigung warten“, sagte Glück

Bei der ersten Beratung über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD-Fraktion und FDP/DVP Fraktion für eine rechtliche Entschädigungsgrundlage bei Nutztierrissen durch den Wolf sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg ist kein Wolfserwartungsland mehr, Baden-Württemberg ist Wolfsland. Doch was tut die grün-schwarze Landesregierung? Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) fordert die Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, der grüne Abgeordnete und selbsternannte Wolfsexperte, Dr. Markus Rösler, lehnt dies rundheraus ab. Ein anderer grüner Abgeordneter wiederum, Reinhold Pix, hat beim Landesjägertag im April verkündet, langfristig komme das Land gar nicht darum herum, den Wolfs ins Jagdrecht aufzunehmen. Und Dr. Baumann, grüner Staatssekretär und ehemaliger Landesvorsitzender des NABU, sagt, er wünsche sich den Wolf nicht, er könne auch ohne ihn leben. Ja was denn nun? Grün-Schwarz fehlt jeglicher Grundkonsens und jegliches Gesamtkonzept.

Wenn wir mit dem Wolf leben wollen, dann brauchen wir klare Regeln:

  • eine verlässliche, landesgesetzliche Entschädigungsgrundlage für Nutztierrisse,
  • eine Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
  • und eine Wolfsverordnung, die bestehendes Recht bündelt und behördliche Zuständigkeiten klar benennt, gerne nach Muster der brandenburgischen Wolfsverordnung

Und noch etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Stampfen Sie Ihr Totschlagargument ein, ein Populationsmanagement des Wolfs sei aufgrund des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie nicht zulässig. Schweden, Finnland und Frankreich, allesamt EU-Mitglieder, haben ein aktives Management zur Bestandsregulierung. In Schweden und Finnland gibt es Rentierbewirtschaftungsgebiete, wo Wölfe nicht erwünscht sind und deshalb bejagt werden. Auch in Baden-Württemberg wären solche Zonen zum Schutz von Weidelandschaften und Siedlungsgebieten vorstellbar.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für den Wolf. Der heute von SPD und FDP/DVP vorgelegte Entwurf für eine gesetzliche Entschädigungsgrundlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, gehen Sie diesen Schritt mit uns gemeinsam!“

Zur Genanalyse, wonach der Tod von 43 Schafen bei Bad Wildbad auf denselben Wolf zurückzuführen ist, der dort schon am 26. November 2017 drei Schafe gerissen hatte, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die dauerhafte Ansiedlung des Wolfes im Nordschwarzwald ist nunmehr amtlich. Minister Unterstellers bisherige Argumentation, die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) stelle sich anders als beim ebenfalls streng geschützten Luchs nicht, da der Wolf bisher stets nur kurzfristig in Baden-Württemberg aufgetreten sei, ist somit vollends hinfällig“ (siehe dazu: Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Wolfsmanagement in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/787). Da sich selbst der jagdpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen beim Landesjägertag zur Frage der Überführung des Wolfs ins JWMG grundsätzlich offen gezeigt habe, erwarte er eine baldige Kurskorrektur von Umweltminister Untersteller, sagte Glück. „Seinen schwarzen Kabinettskollegen Hauk kann er vielleicht übergehen, aber nicht die eigenen Reihen“.

Die FDP/DVP Fraktion hat indessen eine klare Vorstellung davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. Neben der Aufnahme des Wolfes ins JWMG bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit brauche Baden-Württemberg auch eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten bei akuten Problemfällen regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht, erläuterte Glück. „Anstatt dies alles neu zu erfinden, kann sich die Landesregierung an der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg orientieren“, sagte der Freie Demokrat. Drittens müssten klare Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten.

Zu der mittlerweile amtlich bestätigten Meldung, wonach in Bad Wildbad ein Wolf 32 Schafe gerissen hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Diese Wolfsbeute ist erst der Anfang, wie wir aus anderen Bundesländern wissen. Im Interesse der Viehhalter und der übrigen Bevölkerung ist es höchste Zeit, dass sich die Grünen in Baden-Württemberg von ihrer romantischen Wolfspatenschaft lösen und endlich den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit unter die Kontrolle des Jagdrechts stellen. Das hat sich auch bei den geschützten Tierarten wie dem Luchs bewährt. Als dicht bevölkertes Flächenland müssen wir durch bessere Kontrolle verhindern, dass Wölfe zum Problem werden.“

Zur Forderung von Agrarminister Peter Hauk, Landwirte und Landesregierung müssten sich mit Blick auf die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg auf den „Tag X“ einstellen und Umweltminister Franz Untersteller müsse diesbezüglich einen Plan für Präventionsmaßnahmen und Haftungsschutz vorlegen, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Hauks Forderungen sind zwar richtig, kommen aber viel zu spät. Der Tag X, von dem er spricht, war der 7. Oktober vorigen Jahres, an dem ein Wolf die ersten Schafe in Widdern im Kreis Heilbronn gerissen hat. Der Vorfall vor drei Tagen mit 43 toten Schafen war selbst für Bad Wildbad nach den dortigen Wolfsrissen vom 26. November schon der zweite Tag X. Wie viele Tage X braucht Grün-Schwarz denn noch, um sich über ein brauchbares Wolfsmanagement einigen zu können?“

Die Freien Demokraten haben laut Bullinger klare Vorstellungen davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. „Erstens gehört  der Wolf noch in diesem Jahr mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen, damit die Jägerschaft ins Wolfsmanagement eingebunden wird und im Notfall Hegeabschüsse möglich sind. Zweitens brauchen wir eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten klar regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht. Das muss man alles nicht neu erfinden, man kann es in weiten Teilen aus der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg übernehmen“, so Bullinger. Drittens müssten klaren Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten. Zudem müssten die Grünen im Regierungslager endlich ihre naive Wolfsromantik beenden. „Der Wolf ist kein Schoßhund und Baden-Württemberg ist nicht die menschenleere Tundra Sibiriens“, sagte Bullinger.