Archiv für die Kategorie: Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert.


Zur Meldung, dass sich die neue Umweltministerin Thekla Walker zum Abschuss problematischer Wölfe bekenne, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Bekenntnis der grünen Umweltministerin zum Abschuss problematischer Wölfe ist längst überfällig. Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert und die Nutztierhalter im Stich gelassen. Sie hat in Kauf genommen, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet wurden und damit die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr gebracht. Diese wird nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich die teuren Herdenschutzmaßnahmen oft nicht leisten können.

Dabei waren Konflikte im dicht besiedelten Baden-Württemberg vorprogrammiert. Die FDP/DVP Fraktion fordert seit Jahren, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Der Abschuss eines Wolfes zur Bestandsregulierung muss, wie bei anderen Wildtierarten auch möglich sein. Wir haben deshalb bereits gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine parlamentarische Initiative zum geplanten Vorgehen der Landesregierung beim Wolf in Baden-Württemberg eingebracht. Der Aussage der Umweltministerin muss nun auch eine schnelle Umsetzung folgen.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Die FDP/DVP Fraktion wird dem Landeswaldverband und seinen Mitgliedern auch in der neuen Legislaturperiode ein verlässlicher Ansprechpartner sein.

Anlässlich der Aktion „Baumsetzlinge zum Legislaturauftakt“ des Landeswaldverbands Baden-Württemberg und der Überreichung an die Landtagsfraktion erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir müssen die einzigartigen Leistungen des Waldes für die Gesellschaft und die Natur bewahren. Der Wald erzeugt Holz, entzieht der Atmosphäre CO₂, reguliert den Wasserhaushalt und bietet Raum für Erholung und Entwicklung von Artenvielfalt. Er schafft Arbeitsplätze und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Anpassung der Wälder im Zuge des Klimawandels ist eine zentrale Herausforderung. Sie erfordert eine naturnahe und aktive Waldbewirtschaftung, neue Forschungsansätze, produktionsintegrierten Naturschutz und die Wiederaufforstung mit klimatoleranten, auch nicht-heimischen Baumarten. Wald ist eine echte Aufgabe, Waldromantik alleine reicht da nicht aus.

Ich freue mich, dass der Landeswaldverband Baden-Württemberg mit der heutigen Baumpflanzaktion die Bedeutung des klimaresilienten Mischwaldes der Zukunft demonstriert. Ein wahrer Zukunftsbeitrag ganz in unserem Sinne. Die FDP/DVP Fraktion wird dem Landeswaldverband und seinen Mitgliedern auch in der neuen Legislaturperiode ein verlässlicher Ansprechpartner sein.“

Georg Heitlinger


Sprecher für Agrarpolitik, Ernährungswirtschaft, Verbraucherschutz, Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Eppingen.

Politisch erfahren, beherzt für den ländlichen Raum und die regionale Landwirtschaft. Nach vielen Jahren landwirtschaftlicher Berufserfahrung, Engagement in der Kommunalpolitik und dem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Zwangsabgaben an die damalige CMA freue ich mich, im Wahlkreis Eppingen so viel Vertrauen von den Wählerinnen und Wählern erhalten zu haben. Dieses Vertrauen möchte ich nicht enttäuschen und mich mit vollem Herzen im Landtag für eine praxisnahe und bürgerfreundliche Politik einsetzen. Als besonderes Anliegen dient mir dabei der Slogan „Regionale Landwirtschaft stärken“.

Ihr Georg Heitlinger

  • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Europa und Internationales
  • Petitionsausschuss

Wahlkreis:

19 - Eppingen

Ansprechpartner:

Adresse:


75031 Eppingen

Telefon:

+49 7262 6102530

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 26. August 1970 in Bruchsal, verheiratet, vier Kinder.

1977 bis 1981 Grundschule in Eppingen-Rohrbach

1981 bis 1990 Gymnasium und Abitur in Eppingen

1990 bis 1992 Ausbildung zum Groß- & Außenhandelskaufmann bei der ZG Raiffeisen, Pforzheim

1992 bis 1994 Ausbildung zum Landwirt auf dem elterlichen Betrieb

1995 bis 1998 berufsbegleitende Weiterbildung zum Handelsfachwirt IHK

Seit 1997 Inhaber der Georg Heitlinger Landwirtschaft sowie geschäftsführender Gesellschafter der Heitlinger Geflügelhof GmbH

Seit 1999 Ortschaftsrat in Eppingen-Rohrbach

Seit 2004 Mitglied des Gemeinderat der Großen Kreisstadt Eppingen

2011 bis 2021 Ortsvorsteher von Eppingen-Rohrbach

Seit 2019 Mitglied des Kreistags des Landkreises Heilbronn und Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken

Seit 2021 Stadtverbandsvorsitzender der FDP Eppingen

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 17. April 2021

Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg

Geschäftsführender Gesellschafter der Heitlinger Geflügelhof GmbH. 1. Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbands Baden-Württemberg e.V.

Klaus Hoher

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht darf nicht zu einem grauen Markt führen

Zur Meldung, dass Grüne und CDU einen Hunde-Führerschein sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für Hunde einführen wollen, erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der geplante Hunde-Führerschein greift zu kurz. Wir müssen den Schutz aller Haustiere im Land stärken und dafür die Sachkunde aller Heimtierhaltender verbessern. Dabei gilt für uns der Grundsatz ‚Lenken statt Verbieten‘. Anstatt auf Regelungswut müssen wir auf freiwillige Fortbildungsangebote an Heimtierhalter setzen.

Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden kann hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, wie beim oftmals tierschutzwidrigen innereuropäischen Hundehandel oder bei der Identifikation entlaufener Tiere und der Abgrenzung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren Vorteile bieten. Dies aber nur dann, wenn diese EU-weit rechtssicher umgesetzt wird. Ansonsten wird sie lediglich zu einem grauen Markt führen, der einen wirksamen Tierschutz letztlich nur erschwert.“

Klaus Hoher

Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Zur Meldung der Genossenschaft „Regio Bodensee Fisch“, dass die Pläne, in Netzgehegen Fische zu züchten, vorerst nicht weiterverfolgt würden, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass die Pläne der umweltschutzfeindlichen Fischzucht im Bodensee endlich auf Eis gelegt werden, begrüße ich sehr. Netzgehege und jegliche Versuchsanlagen oder Pilotprojekte zur Fischzucht haben im Bodensee nichts zu suchen. Er ist der größte Trinkwasserspeicher Europas, der über 5 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mit frischem Trinkwasser versorgt. In ganz Europa gibt es kein vergleichbares Projekt. Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Es ist völlig ungeklärt, welche Auswirkungen die Fischzucht mit Netzgehegen im Bodensee auf Gewässerökologie, Trinkwasser und schließlich auch auf den Tourismus und die Freizeitnutzung haben würde. Der Eintrag von Fischfutter zum Beispiel, welches viel Chemie enthält, ökologisch aufwendig und teuer hergestellt wird, steht im Gegensatz zum Verbot der Gewässerverschlechterung. Bereits in 2018 forderte ich deshalb ein Gesetz, welches die Inhalte der Bodensee-Richtlinien 2005, soweit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zulässig, verbindlich in Landesrecht umsetzt (siehe hierzu auch: Antrag der Abg. Klaus Hoher u.a. FDP/DPV Rechtliche Bindungswirkung von Ziffer 4.5 der Bodensee-Richtlinien 2005, Drucksache 16/4225). Es gilt die Fischzucht am Bodensee zu unterstützen, aber an Land. Es kann Bodenseewasser dafür verwendet werden, solange der Wasserkreislauf im Notfall vom Bodensee getrennt werden kann.“

Klaus Hoher

Die ruinöse Situation der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe muss ein Ende haben.

 

Anlässlich der Traktordemonstration etlicher Landwirte in Stuttgart erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landwirtschafts- und Umweltpolitik von Landes- und Bundesregierung gefährdet seit Jahren die wirtschaftliche Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe mit unverhältnismäßigen Verboten und Auflagen. Nationale und Handelsalleingänge in Sachen Tierwohl zerstören gewachsene Strukturen und verlagern die Produktion ins Ausland. Für ein Mehr an Tierwohl braucht es stattdessen die Investitionsfähigkeit der Landwirte in neue Ställe und ein verpflichtendes europaweites Label. In Baden-Württemberg sind 17,5 % der Landesfläche als Natura-2000-Gebiete geschützt. Werden die aktuellen Vorschläge zum Insektenschutzpaket des Bundes beschlossen, wird dort der Pflanzenschutz massiv eingeschränkt. Derartige Nutzungseinschränkungen kämen einer Enteignung gleich. Die fachlich nicht nachvollziehbaren Entscheidungen des Insektenschutzpakets torpedieren die bisherigen Anstrengungen der Landwirte in Baden-Württemberg und erweisen dem Naturschutz einen Bärendienst. Wer zum Beispiel eine Obstbaumwiese angelegt hat, um etwas Gutes zu tun, würde bestraft, da die Bewirtschaftung nahezu unmöglich würde. Auch der Steillagenweinbau im Land stünde de facto vor dem Aus. Und das Schlimmste: Keinem Insekt wäre durch das wissenschaftsferne Gesetz geholfen. Trotzdem wurde ein Fachgespräch zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung von den Koalitionären abgelehnt. Minister Hauk darf jetzt nicht die letzte Chance verspielen, beim Bund die versprochenen und dringend notwendigen Änderungen durchzusetzen.

 

Die ruinöse Situation der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe muss ein Ende haben. Es ist höchste Zeit, die Herausforderungen des Umwelt- und Artenschutzes anzupacken und mit einer starken, innovativen, ökologisch und ökonomisch zukunftsfesten Landwirtschaft in Baden-Württemberg in Einklang zu bringen. Wer unser Land ernährt, verdient Wertschätzung, Planungssicherheit und faire Preise.“

 

Klaus Hoher

Statt emotionalisierte Debatten unsachlich zu befeuern, müssen Stallumbauten bürokratisch erleichtert werden.

 

Anlässlich der Forderung von Landwirtschaftsminister Hauk an die Bundesregierung, ein Verbot für Werbung mit Dumpingpreisen und einen Mindestpreis im Zusammenhang mit Fleisch und Fleischprodukten auszusprechen, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Statt emotionalisierte Debatten unsachlich zu befeuern, müssen Stallumbauten bürokratisch erleichtert werden. Ein Verbot von Werbung oder ein Mindestpreis für Fleisch garantieren keine bessere Qualität, kein höheres Tierwohl und auch nicht mehr Arbeitssicherheit in Schlachtereien. Auch wird das Geld nicht bei den Landwirten und in den Ställen ankommen. Was wir brauchen sind bessere Standards und Kontrollen sowie Transparenz und Informationen auf der Verpackung, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Qualität erkennen zu können. Ein verbindliches und EU-weit einheitliches

Tierwohllabel würde nicht nur mehr Tierwohl schaffen, sondern auch für einen fairen Wettbewerb sorgen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent die Haltungsform aufzeigen. Nutztierhalter in Baden-Württemberg müssen endlich die Garantie bekommen, dass nicht nach Umsetzung der Investitionen für mehr Tierwohl schon nach wenigen Jahren wieder neue Auflagen verabschiedet werden, die neue Schulden und Kosten bedeuten. Sie können derzeit ihre Ställe aber nicht schnell genug umbauen, Bürokratie und überzogene Umweltauflagen hindern sie daran. In der Veterinärverwaltung mangelt es an Kontrollpersonal. Um diese Probleme sollte sich Landwirtschaftsminister Peter Hauk kümmern. Seine Forderungen nach Mindestpreisen und Werbeverboten für Fleisch sind reine Effekthascherei“.

 

Klaus Hoher

Das geplante Insektenschutzgesetz der Bundesregierung stellt die gesamte Landwirtschaft und Ernährungssicherheit infrage und erweist dem Naturschutz einen Bärendienst.

Anlässlich bevorstehenden Kabinettsentscheidung der Bundesregierung zum Insektenschutzgesetz erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Das geplante Paket des Bundesumweltministeriums aus Insektenschutzgesetz und geänderter Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hilft dem Insektenschutz nicht, belastet aber die Landwirtschaft massiv. Es erweist dem Naturschutz einen Bärendienst und torpediert die bisherigen Anstrengungen der Landwirte in Baden-Württemberg. Ich begrüße, dass auch Landwirtschaftsminister Peter Hauk das erkannt hat und gemeinsam mit seinen Amtskolleginnen aus Niedersachsen und Bayern bei Bundeskanzlerin Angela Merkel für Alternativen geworben hat. Nun gilt es, dass Hauk Wort hält und beim Bund die dringend notwendigen Änderungen durchsetzt. Eine Einschränkung der Erzeugung landwirtschaftlicher Flächen aus ideologischen Gründen und ohne zu erwartenden Nutzen für den Naturschutz können wir nicht hinnehmen. In Baden-Württemberg sind 17,5 % der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete geschützt. Werden die aktuellen Vorschläge zum Insektenschutzgesetz beschlossen, wird dort der Pflanzenschutz künftig massiv eingeschränkt. Die gesamte Landwirtschaft und Ernährungssicherheit würde infrage gestellt.

 

Unsere Landwirte brauchen einen echten Dialog und faire Kooperationsangebote. Was sie nicht brauchen, sind symbolpolitische Gesetzestexte, leere Versprechungen und Naturschutz mit der Gesetzeskeule. Pauschale Verbote und zusätzliche Unterschutzstellungen sind der falsche Weg, wenn politische Maßnahmen akzeptiert und Insekten geschützt werden sollen. Andernfalls sind es bald die Landwirte, die vom Aussterben bedroht sind.“

Klaus Hoher

Die aktuelle Politik der grünen Urwald-Romantik muss gestoppt werden.

Zum heute von der FDP/DVP Fraktion verabschiedeten Positionspapier „Wald und Forstwirtschaft der Zukunft“, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die aktuelle Politik der grünen Urwald-Romantik muss gestoppt werden. Der Waldumbau wird nur gelingen, wenn wir die wirtschaftlichen Funktionen in Einklang mit dem Umwelt- und Artenschutz und der Erholungsfunktion bringen. Statt immer mehr Flächen, vor allem im Staatswald, unter Prozessschutz zu stellen und aus der Nutzung zu nehmen, müssen wir auf produktionsintegrierten Naturschutz setzen. Es werden neue Forschungsansätze benötigt, mit denen sich die Auswirkungen etwaiger Faktorenkombinationen auf die Waldökosysteme selbst und ihre Ökosystemleistungen besser abschätzen lassen. Zum Aufbau klimastabiler Wälder müssen wir auch auf nicht-heimische Baumarten wie Douglasien oder Zedern setzen.

Der Abschuss von wiederkäuendem Schalenwild darf nicht die einzige Lösung zum Schutz von Verbissschäden sein. Wir müssen vor allem auch auf die Errichtung von Schutzanlagen setzen. Die grün-schwarze Förderpolitik verkennt diese Tatsache aber komplett. Wir Freie Demokraten bekennen uns zum Grundsatz ‚Waldumbau mit Wild‘.

 

In den Wäldern herrscht ein Mangel an Fachkräften. Dass Forstminister Hauk nun 130 Stellen (s. a. Drucksache Nr. 9594) im Rahmen des Notfallplans geschaffen hat, war notwendig und gut, ist aber angesichts der Schäden auf Rekordniveau durch Stürme, Dürre und Borkenkäfer nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nur mit mehr Fachleuten und einer starken Forstverwaltung können die Wälder für den Klimawandel gewappnet werden. Wir Freie Demokraten machen uns stark – für den Wald, die Fortwirtschaft und das Wild. Der Aufbau klimastabiler Wälder erfordert den Schulterschluss aller Beteiligten.“

 

Positionspapier Wald

Klaus Hoher

Ein TÜV für Betäubungsanlagen ist richtig und gut, kommt aber für Tausende Tiere zu spät.

Zur Meldung, dass Agrarminister Peter Hauk eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen wolle, um Betäubungsanlagen in Schlachthöfen von einer Art TÜV überprüfen lassen, erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der von Minister Hauk geplante TÜV für Betäubungsanlagen in Schlachthöfen ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Seit Jahren fordere ich sichere Betäubungsanlagen, mehr Amtsveterinäre und systematische Kontrollen für die Schlachthöfe im Land. Nach drei Schlachthofskandalen (Tauberbischofsheim 2018, Gärtringen und Biberach 2020), aktuellen Medienberichten über einen weiteren Schlachthof in Schwäbisch Hall, der die gesetzlichen Vorgaben zur Stromstärke und Dauer des Stromflusses zur Betäubung ebenfalls erheblich unterschritten hat und einem Schlachthof-Monitoring, dessen fatale Ergebnisse Hauk gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit über ein Jahr lang beschönigte, macht er kurz vor der Wahl Hausaufgaben in Sachen Tierschutz. Ein TÜV für Betäubungsanlagen ist richtig und gut, kommt aber für Tausende Tiere zu spät. Unser Antrag – Drs. 8998 brachte zutage, dass es von 2018 bis 2020 bei Kontrollen in zahlreichen weiteren Schlachthöfen rund 300 Beanstandungen alleine bei der Betäubung von Rindern oder Schweinen gab.

Der Weg zu mehr Tierschutz und höheren Tierwohlstandards muss mit Verlässlichkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit für die Betriebe angegangen werden, wenn wir die regionalen Schlachthöfe in Baden-Württemberg erhalten wollen. Grundsätzlich brauchen wir eine handlungsfähige Veterinärverwaltung und einen funktionierenden Vollzug des Tierschutzrechts. Durch die Etablierung eines verpflichtenden Tierwohlkennzeichens auf europäischer Ebene können wir die Haltungsbedingungen für alle Tiere in Europa verbessern. Denn wenn Betriebe aufgeben oder wir bei Tierwohlfragen aufs Ausland verweisen, dann ist vielleicht kurzfristig dem guten Gewissen, nicht aber dem Tier geholfen.“

Klaus Hoher

Wir brauchen den bestmöglichen Schutz für das Haus- und Nutzgeflügel.

Nachdem im Landkreis Konstanz bei einem Schwan und damit bei einem zweiten Wildvogel im Land die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Risiko von weiteren Seucheneinträgen über Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen, Hobbyhaltungen und zoologische Einrichtungen in Baden-Württemberg wird als hoch eingestuft. Das Krisenmanagement im Kampf gegen die Geflügelpest darf jetzt auf keinen Fall verschlafen werden. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel müssen unverzüglich weiter intensiviert werden. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen muss überprüft und gegebenenfalls optimiert werden.

Wir brauchen den bestmöglichen Schutz für das Haus- und Nutzgeflügel. Ich begrüße, dass das Landratsamt Konstanz und das Landratsamt Bodenseekreis das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Ich fordere Agrarminister Hauk auf, umgehend auch landesweit greifende Maßnahmen zur Eindämmung vorzulegen und rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.“

Klaus Hoher

Invasive Arten vertreiben einheimische Tiere und schaden der biologischen Vielfalt.

 

Zum Entwurf der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erklärt der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um der Ausbreitung von Nil- und Kanadagänsen, Waschbären, Marderhunden, Minks und Nutrias einen Riegel vorzuschieben, greift der aktuelle Entwurf der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zu kurz. Genauso wie die Grau- und Kanadagans sollten auch Nilgänse in der Schonzeit in bestimmten Vogelschutzgebieten gejagt werden dürfen. Nilgänse haben sich mittlerweile zu einer echten Plage für Menschen und Tiere entwickelt. Sie verdrängen heimische Arten, weil sie mit ihnen um Nahrung und Nistplätze konkurrieren. Die Gänse sind dabei nicht gerade zimperlich: Sie vertreiben sogar Greifvögel und Störche aus dem Nest. Gerade diese aggressive Art soll aber verschont bleiben. Bisher ist in dem Verordnungsentwurf auch keine Nutzung von Kofferfallen für Waschbären vorgesehen. Sie ist aber viel effektiver als die bisher eingesetzten Drahtfallen. Durch die Größe des Fangraums und den Auslösemechanismus am hinteren Innenrand der Falle wird gewährleistet, dass auch größere Tiere durch den herabfallenden Deckel nicht verletzt werden.

 

Die Jagd ist ein wichtiger Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Die Jäger können am besten beurteilen, ob der Abschuss notwendig ist oder nicht. Daher sollte Minister Hauk die Forderungen der Jäger und Verbände ernst nehmen und bei der Durchführungsverordnung nachbessern. Nil- und Kanadagänsen, Waschbären, Marderhunde, Minks und Nutrias vertreiben einheimische Tierarten, worunter letztendlich die biologische Vielfalt leidet.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Ihr wollt mit den Landtagsabgeordneten ins Gespräch kommen?

Hier geht’s zu den Kontaktmöglichkeiten unserer Abgeordneten.

Wir nehmen Ministerpräsident Kretschmann beim Wort.

 

Anlässlich der Äußerung von Ministerpräsident Kretschmann, dass er seinem Landwirtschaftsminister weiterhin den Rücken stärkt, meint der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Aktuell ist es zu früh, den Rücktritt von Landwirtschaftsminister Hauk zu fordern. Die jüngsten Skandale haben gezeigt, dass es auch strukturelle Probleme sind, die maßgeblich zu den massiven Verstößen gegen den Tierschutz an den Schlachthöfen in Biberach, Gärtringen und Tauberbischofsheim geführt haben. Wir nehmen Ministerpräsident Kretschmann aber beim Wort. Sollte es noch einmal zu einem Schlachthof-Skandal kommen, dann ist das Maß für uns Freie Demokraten voll.

 

Minister Hauk muss endlich liefern und seiner gesetzlich verankerten Plicht zur Durchsetzung des Tierschutzes nachkommen. Viel Arbeit, die da auf den Minister zukommt, denn unser Antrag – Drs. 8998 brachte zu Tage, dass es von 2018 bis 2020 bei zahlreichen Kontrollen in Schlachthöfen Beanstandungen bei der Betäubung von Rindern oder Schweinen gab. Wir erwarten, dass Hauks angekündigtes Maßnahmenpaket greift und es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt“.

Klaus Hoher

Wer Tierschutz will, muss Tierschutz verbindlich einfordern.

 

Zum Vorschlag von Landwirtschaftsminister Hauk einen Mindestpreis für Fleisch einzuführen, äußert sich der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Ein Mindestpreis löst keine Probleme, schafft aber viele neue. Die höheren Preise kommen nicht bei den Landwirten und regionalen Schlachthöfen an und fließen daher auch nicht in tiergerechtere Haltungsformen. Wer Tierschutz will, muss Tierschutz verbindlich einfordern. Landwirte brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, denn sie können derzeit ihre Ställe leider nicht einfach genug umbauen, Bürokratie und überzogene Umweltauflagen hindern sie daran. In der Veterinärverwaltung mangelt es an Kontrollpersonal. Darum sollte sich der Landwirtschaftsminister kümmern, anstatt planwirtschaftliche Mindestpreise einzufordern und damit die Verantwortung von sich zu schieben.“

Klaus Hoher

 

Schlachthöfe und Kontrollpersonal müssen beim Tierschutz unterstützt werden.

 

Anlässlich des von den Fraktionen der FDP/DVP und SPD durchgesetzten öffentlichen Berichts von Landwirtschaftsminister Hauk zu den anhaltenden Missständen in den regionalen Schlachtbetrieben und zum Handeln der Landesregierung meint der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Maßnahmenbündel, das Minister Hauk im heutigen Ausschuss vorgestellt hat, um die Missstände an den regionalen Schlachthöfen zu beseitigen, ist nichts anderes als die gleiche Liste altbekannter Lippenbekenntnisse, von denen bisher nichts umgesetzt wurde. Vor allem bei der Aufstockung des dringend benötigten Kontrollpersonals ist seit Jahren nichts passiert. Noch immer fehlen im Land fast 200 Amtsveterinäre und über 150 Lebensmittelkontrolleure. Seit 2016 fordere ich die Landesregierung auf, die fehlenden Stellen aufzustocken. Grün-Schwarz aber hatte lieber auf einen Schlag 256 neue Stellen in der Umweltverwaltung geschaffen. Die heute angekündigten 40 Stellen für die Veterinärverwaltung sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Solange Minister Hauk nicht für ausreichend Kontrollpersonal sorgt und die Verantwortung einseitig auf die regionalen Schlachthöfe abschiebt, werden Verstöße gegen den Tierschutz weiterhin durch Tierrechtsaktivisten mit fragwürdigen Maßnahmen aufgedeckt werden.

 

Tauberbischofsheim, Gärtringen und nun Biberach – drei warnende Beispiele. Grün-Schwarz versagt beim Tierschutz auf ganzer Linie. Mit einem Landwirtschaftsminister, der seiner Pflicht zur Durchsetzung von Recht und Ordnung nicht nachkommt, nimmt die grün geführte Landesregierung nicht nur in Kauf, dass Tiere leiden. Sie verspielt außerdem das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher und ruiniert den Ruf der gesamten Fleischbranche im Land. Dadurch setzt sie auch zahlreiche Arbeitsplätze aufs Spiel.“

 

Klaus Hoher

 

Gesetze zum Verbraucher- und Tierschutz sind nutzlos, wenn sie nur auf dem Papier stehen.

 

Zu den vermeintlichen tierschutzrechtlichen Verstößen in einem Schlachthof in Biberach äußert sich der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Angesichts der katastrophalen Ergebnisse des Schlachthof-Monitorings war es für mich nur eine Frage der Zeit bis zum nächsten Schlachthof-Skandal. Wieder einmal war es eine Tierschutzorganisation mit fragwürdigen Maßnahmen, die die Verstöße aufdeckte und nicht die zuständige Behörde.

 

Die notwendigen Gesetze zum Tier- und Verbraucherschutz sind da, aber sie sind völlig nutzlos, wenn sie nur auf dem Papier stehen. Betäubungsanlagen müssen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Systematische Kontrollen sind nötig. Die Veterinärämter müssen endlich die notwendige personelle Unterstützung bekommen. Dazu habe ich die Landesregierung seit Jahren mehrfach aufgefordert. Aber noch immer fehlen im Land fast 200 Amtsveterinäre und über 150 Lebensmittelkontrolleure. Das zeigt, welchen Stellenwert das Tierwohl und der Verbraucherschutz bei Grün-Schwarz haben. Für uns Freie Demokraten ist der Tierschutz ein zentrales Anliegen. Auf unsere Initiative hin ist er als Staatsziel in der Landesverfassung verankert worden.

 

Wenn wir weiterhin regionale Schlachthöfe im Land haben wollen, müssen wir ihnen verlässliche Rahmenbedingungen bieten. Die Landesregierung muss endlich ihrer Arbeit nachgehen und konkrete Maßnahmen vorlegen, wie sie Missstände und Verstöße gegen den Tier- und Verbraucherschutz in Zukunft vermeiden will.“

Klaus Hoher

Notlage erfordert innovative Maßnahmenbündel und schnelle Hilfen für die Waldbesitzer.

Zur heutigen Veröffentlichung des Waldzustandsberichts 2020 sagt der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Im Wald spielt sich ein nie dagewesenes ökologisches und wirtschaftliches Desaster ab. Hitze und Dürre und der damit einhergehende hohe Befall durch Borkenkäfer haben 46 Prozent der Waldfläche geschädigt. Auch die Preise für Holz liegen am Boden. Durch die Corona-Krise ist der Holzabsatz zusätzlich ins Stocken geraten. Verstärkt werden die Probleme durch fehlende Arbeitskräfte, ungenügende Transportkapazitäten und Lagermöglichkeiten außerhalb des Waldes. Bleiben die Bäume liegen, hat der Borkenkäfer noch mehr Brutraum und schadet dem Wald weiter. Deshalb brauchen die kommunalen und privaten Waldbesitzer jetzt rasche und wirksame Unterstützung, damit sie mit der Totholzbeseitigung und Aufforstung nachkommen können. Das grün-schwarze Förderpaket zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald ist aber alles andere als das. Wer eine Förderung beantragen will, forstet sich zunächst einmal nicht durch den Wald, sondern durch ein 17-seitiges Online-Formular und eine 11-seitige Ausfüllhilfe. Zudem kann der Antrag nur digital gestellt werden. Wir haben im Land aber viel zu viele weiße Flecken bei der Internetversorgung, was die Antragsstellung vielerorts erst gar nicht möglich macht.

Die Zukunft des Waldes in seiner Erholungs- und Naturschutzfunktion und zur CO₂-Speicherung und die Zukunft der traditionsreichen Wald- und Forstwirtschaft müssen erhalten werden. Nicht nur die Schäden im Wald müssen beseitigt werden, sondern Folgeschäden müssen auf ein Minimum reduziert und die Wälder mit geeigneten Baumarten wieder in Bestockung gebracht werden. Es braucht ein Bündel an innovativen und wirksamen Maßnahmen. Entscheidend sind eine schnelle Umsetzung und unbürokratische Verfahren – kein Bollwerk an Bürokratie, das die Waldbesitzer in ihrem Kampf gegen die nie dagewesen ökologische und wirtschaftliche Katastrophe im Wald erstickt.“

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

Hier zum Download

Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Klaus Hoher

Der Natur- und Artenschutz im Land ist genauso gespalten wie die Grün-Schwarze Koalition

Zur heutigen Übergabe des neuen Besucherzentrums des Nationalparks Schwarzwald sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Mit der Übergabe des Luxus-Besucherzentrums krönen die Grünen heute ihr Prestigeprojekt. Die Wildnis des Schwarzwalds soll hier komprimiert erlebbar gemacht werden. Erlebbar wird vor allem auch das Ergebnis grüner Profilierungssucht und Selbstbeweihräucherung. Wurden die Kosten für den Bau noch im Jahr 2014 mit 25,5 Millionen angegeben, sind sie mittlerweile auf 50 Millionen Euro explodiert.  Bei der Feier sind neben Kretschmann, Umweltminister Untersteller, Finanzministerin Edith Sitzmann und der Verkehrsminister Winfried Hermann als Redner vorgesehen. Forstminister Peter Hauk (CDU) war nur als Gast geladen, sagte aber wohl angesichts der Zurücksetzung gegenüber seinen Grünen-Kollegen ab. Komplett vergessen wurde der schwarze Tourismusminister Guido Wolf. Dass bei der Feier nur grüne Ministerien vertreten sind, zeigt wieder einmal mehr, dass die grün-schwarze Koalition genauso gespalten ist wie der Natur- und Artenschutz im Land. Naturparks und Landschaftspflege sind seit 2016 im schwarzen Landwirtschaftsministerium untergebracht, der Rest ist samt NABU-Staatssekretär ins grüne Umweltministerium gewandert. Und wenn es ans Geldverteilen geht, sind sich die Grünen eben selbst am nächsten.

Der Nationalpark Schwarzwald erstreckt sich auf gerade einmal 10.000 Hektar. 90 zum Teil hochbesoldete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dort aber finanziert. Die sieben Naturparks in Baden-Württemberg umfassen dagegen 1,2 Millionen Hektar, also 35 Prozent der Landesfläche. Über 400 Kommunen in 34 Stadt- und Landkreisen, zahlreiche Vereine, Verbände und Ehrenamtliche engagieren sich in den Naturparken. Dennoch gab es für die sieben Naturparks in 2020 nur 3 Millionen Euro, darunter 1,1 Millionen Landesgelder, die restlichen Gelder waren Erlöse der Lotterie Glücksspirale und EU-Mittel. Die Landesregierung muss die einseitige Politik zugunsten des Nationalparks endlich beenden!“

Klaus Hoher

Minister Hauk will sich mit Ausreden aus der Schlachthof-Affäre in Gärtringen wenden.

In der öffentlichen Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses zur Schlachthof-Affäre in Gärtringen, die von FDP/DVP und SPD beantragt wurde, sagte der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Glänzte Minister Hauk beim Corona-Skandal im Birkenfelder Schlachthof noch durch Untätigkeit, war er in der Schlachthof-Affäre in Gärtringen alles andere als untätig. In der heutigen Sondersitzung hat sich unser Verdacht bestätigt, dass der Landwirtschaftsminister maßgeblich zum Schlachthof-Skandal beigetragen hat. Schon 2018 wurden in dem Schlachthof erhebliche Mängel im Betäubungsprozess, im baulichen Bereich, bei Personalschulungen und Standardarbeitsanweisungen festgestellt. Aufgrund der Verstöße ordnete das Landratsamt ein Zwangsgeld an, das der Landwirtschaftsminister nach einem Besuch bei seinem Parteifreund, dem Geschäftsführer des Schlachthofs, kurzerhand aber aussetzte. Die Begründung, die der Minister nach Bekanntwerden des Skandals liefert, ist fadenscheinig. Der Schlachthof sei wegen der Corona-Pandemie systemrelevant für die Fleischversorgung gewesen und habe als regionale Schlachtstätte Bedeutung für den Tierschutz, für die Tierhaltung und für das regionale Metzgerhandwerk gehabt. Der Minister verstrickt sich in Rechtfertigungen und nutzt Corona als Ausrede für Vetternwirtschaft.

 

Dass Minister Hauk die Dinge gerne beschönigt, zeigen auch die Ergebnisse des Schlachthof-Monitorings, die das Ministerium anlässlich der Sondersitzung nun veröffentlicht hat. In den 40 untersuchten Schlachthöfen gab es ganze 435 Beanstandungen. Ganz anders schilderte das der Landwirtschaftsminister vor einem Jahr (8. Oktober 2019) gegenüber der Presse. Im Rahmen der Prüfungen sei in keinem der 40 untersuchten Schlachthöfe ein offensichtliches Fehlverhalten im Umgang mit Schlachttieren festgestellt worden. Anstatt Vetternwirtschaft zu betreiben, muss der Minister endlich seiner im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen und den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Tiere einhalten, wenn er die regionalen Schlachthöfe wirklich stärken will.“

Klaus Hoher

Landwirtschaftsminister schadet wieder einmal mehr dem Tierschutz und dem Ruf der gesamten Branche.

Zu der Schließung des Schweinehaltungsbetriebs in Rottweil, äußert sich der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Man hätte meinen können, dass es nach der Untätigkeit des Landwirtschaftsministers beim Corona-Skandal im Birkenfelder Schlachthof im April und seinem wohl maßgeblichen Beitrag zum Schlachthof-Skandal in Gärtringen im August nicht mehr schlimmer kommen könnte. Doch wieder einmal scheint Landwirtschaftsminister Peter Hauk den Verstoß gegen Recht und Tierschutz billigend in Kauf genommen zu haben. Die tierschutzrelevanten Mängel in dem nun geschlossenen Schweinehaltungsbetrieb in Rottweil waren bereits im Juli bekannt geworden, nachdem die „Soko Tierschutz“ entsprechendes Bildmaterial veröffentlicht hatte. Erst im August hatte der Verein mit der Veröffentlichung des Bildmaterials aus dem Schlachthof in Gärtringen zur Veröffentlichung des Skandals beigetragen. Auch damals machte die zuständige Aufsichtsbehörde den Schlachthof erst dicht, als der Druck der Medien zu groß wurde. Auch hier hätte monatelange Tierquälerei verhindert werden können.

Das Fehlverhalten des Landwirtschaftsministers in Sachen Tierschutz ist nicht mehr tragbar! Peter Hauk muss endlich seiner Arbeit nachgehen, anstatt sie von Tierschutzvereinigungen erledigen zu lassen. Er schadet nicht nur dem Wohl der Tiere, er ruiniert den Ruf einer gesamten Branche und gefährdet die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe und des Lebensmittelhandwerks im Land! Ich fordere den Landwirtschaftsminister eindringlich auf, endlich konkrete Maßnahmen vorlegen, wie er Missstände und Verstöße gegen den Tierschutz in Zukunft aufdecken und vermeiden will.“

Klaus Hoher

Leere Floskeln helfen weder den Tafelläden im Land, noch bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.

 

Zum Start der Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärt der ernährungs- und verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landesregierung hat es der Aktionswoche ‚Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land‘ richtig erkannt: Das Land braucht dringend neue Helden – und das nicht nur bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.  Statt leere Floskeln und symbolpolitische Aktionswochen braucht es zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung konkrete Maßnahmen und genau da endet das grün-schwarze Engagement. Denn einen der wichtigsten Partner im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung –  die 147 Tafelläden im Land – lässt die Landesregierung mitten in der Corona-Pandemie im Stich, wie unser Antrag ‚Verringerung von Lebensmittelverschwendung durch Landesförderung für Tafelläden‘ ans Tageslicht brachte. Während Hessen 1,25 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen 900.000 Euro Notfallhilfen wegen der Corona-Pandemie bereitstellen, gibt es für die Tafeln in Baden-Württemberg keinerlei unbürokratische und schnelle Unterstützung. Lediglich ein Hilfsprogramm ‚Vereine in Not‘ für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration gebe es der Antwort der Landesregierung zufolge. Die Tafelläden im Land nehmen aber nicht nur eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ein, sondern auch im Einsatz gegen soziale Notlagen. Angesichts Corona- und Klimakrise sind das also gleich zwei unerlässliche Funktionen.

 

In den letzten Monaten der Corona-Pandemie gingen die Abnahmemengen deutlich zurück und die Einnahmen sind entsprechend gesunken. Fixkosten wie zum Beispiel für Mieten und Transportfahrzeuge der Tafeln blieben zum Teil ungedeckt. Da hilft auch keine Symbolpolitik mit der Aktionswoche ‚Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land‘, wenn es für viele ehrenamtlich getragene Tafelläden zwischenzeitlich um die Existenz geht.“

 

 

Angesichts der jetzt bekannt gewordenen Interventionen von Landwirtschaftsminister Hauk im Fall des Schlachthofs in Gärtringen setzen die Fraktionen von SPD und FDP/DVP eine Sondersitzung des Ausschusses Ländlicher Raum und Verbraucherschutz an. Das Thema der Sitzung lautet „Vorkommnisse und Verstöße gegen Bestimmungen zu Tierschutz und Hygiene im Schlachthof Gärtringen seit 2018 sowie die vom Landratsamt und vom Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz ergriffenen Maßnahmen, Anordnungen und erlassenen Bußgeld- sowie Zwangsgeldbescheiden“.

„Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und dem womöglich skandalösen Eingriff von Minister Hauk ist ein Maximum an Transparenz wichtig“, so der SPD-Agrarexperte Jonas Weber: „Deswegen wollen wir uns nicht mit Informationen hinter verschlossene Türen zufriedengeben. Es muss eine öffentliche Sitzung geben“.

Klaus Hoher, Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion: „Wichtig ist uns auch, dass die Angelegenheit nicht verschleppt wird. Wir beantragen die Sondersitzung bereits für den 13. Oktober. Insbesondere das offensichtliche Fehlverhalten des Landwirtschaftsministers Hauk in dieser Sache haben die Verstöße gegen den Tierschutz und Hygienevorschriften ermöglicht und damit den Ruf der gesamten Branche beschädigt.“