Klaus Hoher

Landwirtschaftsminister Hauk ruiniert nicht nur den Ruf der regionalen Schlachthöfe und des Metzgerhandwerks, er schadet auch noch dem Tierschutz!


Zu den neuesten Erkenntnissen im Skandal um den Schlachthof in Gärtringen äußert sich der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Schon die Untätigkeit des Landwirtschaftsministers beim Corona-Skandal im Birkenfelder Schlachthof im April war untragbar, doch nun kommt es noch schlimmer! Minister Hauk hat wohl maßgeblich zum Schlachthof-Skandal in Gärtringen beigetragen! So zeigen die neuesten Ermittlungen in dem Fall, dass das zuständige Landratsamt bereits am 4. März dem Schlachthof ein Zwangsgeld angedroht und am 16. März den Gebührenbescheid verschickt hat. Zweimal 2.000 Euro hätte der Schlachthof zahlen sollen, wenn bei der Betäubung nicht endlich nachgebessert würde. Nochmals weitere 12.000 Euro waren angedroht worden. Am 25. März hatte das Landratsamt dann noch mehr Zwangsgeld angedroht, weil es auch noch Mängel im Anlieferungsbereich und fehlende Standardarbeitsanweisungen gab. Die massiven Mängel waren vom Landratsamt also lange vor dem Skandal beanstandet worden. Doch Minister Hauk grätschte dazwischen, am 6. April wurde das Zwangsgeld bis auf Weiteres ausgesetzt, auf Bitte des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

 

Anstatt seiner Pflicht zur Durchsetzung von Recht und Ordnung nachzukommen, hat der Landwirtschaftsminister die Verletzung des Tierschutzes und die Schließung des Schlachthofs in Kauf genommen und damit auch zahlreiche Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Nun schiebt er sein Fehlverhalten auch noch auf die angebliche Systemrelevanz des Betriebs in der Corona-Pandemie, anstatt endlich zuzugeben, dass er mit der Aussetzung des Bußgeldes seinem Parteifreund, dem Geschäftsführer des Schlachthofs und ebenfalls CDU-Politiker, einen Freundschaftsdienst erwiesen hat. Ich fordere Herrn Hauk auf endlich zu seinem Fehlverhalten zu stehen! Den regionalen Schlachtstätten, dem Tierschutz und dem regionalen Metzgerhandwerk hat er schon genug geschadet.“

Klaus Hoher

Landesregierung streitet einmal mehr untereinander anstatt Probleme zu lösen.

Zum eskalierenden Streit zwischen Forstminister Hauk und Verkehrsminister Hermann sagt der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Während Waldbesitzer und Förster machtlos mitansehen müssen wie der Borkenkäfer sich immer weiter durch den heimischen Wald frisst und dadurch ein Baum nach dem anderen abstirbt, verschwenden Forstminister Hauk und Verkehrsminister Hermann wertvolle Zeit, indem sie ihren jahrelangen Streit über die Sonderregelungen für Holztransporte auf die Spitze treiben!
Bereits im dritten extremen Jahr hintereinander sind rund 43 Prozent der Bäume schwer geschädigt durch Dürre, Trockenheit, Unwetter und den Borkenkäfer. Mehrere Millionen Festmeter Schadholz liegen im Wald, die dringend abtransportiert werden müssen. Die beiden Herren Minister beschäftigen sich allerdings lieber mit persönlichen Befindlichkeiten im Streit über die Sondergenehmigung für Holztransporte bis 44 Tonnen, die bereits seit Ende Mai ausgelaufen ist. Anstatt Probleme in unserem Land zu lösen, streitet diese Landesregierung einmal mehr untereinander.
Damit zeigt die Landesregierung wiederholt, dass Sie die Waldbesitzer und Förster im Stich lässt.
Minister Hauk und Minister Hermann täten also gut daran, sich um die dringenden Belange der Förster und Waldbesitzer zu kümmern, anstatt sich seit Jahren über Sondergenehmigungen zu streiten. Nur, wenn jetzt schnelle Hilfen ausgebracht werden, können die forstwirtschaftlichen Strukturen, der größten CO2-Speicher des Landes, das Naherholungsgebiet und das Arbeitsumfeld von 29 000 Unternehmen und 200 000 Beschäftigten im Cluster Forst und Holz im Land gesichert werden.“

Klaus Hoher

Ausnahmegenehmigungen und finanzielle Unterstützung für die Forstwirtschaft überfällig.


In der heutigen Debatte zur aktuellen Situation und Zukunft des Waldes und der Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Schon vor fast einem Jahr haben über tausend Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbedienstete und Waldarbeiter bei einer Demonstration in Stuttgart gefordert ‚Wald in Not – Handelt jetzt!‘. Damals haben die Vertreter aller Landtagsfraktionen ihre Unterstützung zugesichert. Die Situation im Forst hat sich inzwischen noch verschlechtert, weil Stürme und die Trockenheit im Frühjahr inzwischen zu rund drei Millionen Festmetern Schadholz geführt haben. Erhöhte Holzerntekosten, eine historisch schlechte Erlössituation, erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen und lange Polterzeiten wegen der Übersättigung des Marktes bestimmen gerade den Alltag der Waldbesitzer. Aber die Landesregierung hat es mit ihrer Hilfszusage wohl nicht so ernst genommen. Denn noch immer reichen die Nasslagerkapazitäten nicht aus, um eine Zwischenlagerung zu ermöglichen, bis das Holz verwertet werden kann. Jedenfalls muss das Holz aus dem Forst, damit nicht der Borkenkäfer zum großen Fressen antritt. Aber die Minister Hauk und Hermann streiten noch immer ergebnislos über die Sondergenehmigung für Holztransporte bis 44 Tonnen, die bereits seit Ende Mai ausgelaufen ist.

Auch die finanzielle Unterstützung für die Waldbesitzer hinkt der Realität hinterher, obwohl die Kostenexplosion und der schwierige Holzmarkt viele Forstbetriebe bereits in existenzielle Nöte bringen. Erst hatte Minister Hauk die Ausbringung der Mittel aus dem Notfallplan Wald wegen Corona verschleppt, nun gibt es zumindest die neue Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft. Zu spät ist es aber bereits für die Förderung der Borkenkäfersuchen, die man im Mai und Juni gebraucht hätte, um einen Effekt auf die Käferpopulationen zu erzielen. Es muss nun darum gehen, die Hilfen schnell auszubringen und die forstwirtschaftlichen Strukturen, den größten CO2-Speicher des Landes, das Naherholungsgebiet und Arbeitsumfeld von 29 000 Unternehmen und 200 000 Beschäftigten im Cluster Forst und Holz im Land zu sichern.“

Ökolandbauquote opfert Regeln der Marktwirtschaft und Reduktionsziele beim Pflanzenschutz ignorieren Sorgen der Landwirte.


In der heutigen zweiten Beratung des Artenschutzgesetzes im Landtag sagte das Mitglied des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

 „Die Diskussion um die vermeintliche Erledigung der Anliegen der Landwirte aus dem Volksantrag zeigt, dass der heutige Beschluss des Artenschutzgesetzes nicht geeignet ist, um den Streit um mehr Biodiversität beizulegen. Das Gesetz der Landesregierung konterkariert nicht nur die bisherigen, freiwilligen Anstrengungen der Landwirte für mehr Artenschutz, etwa durch den integrierten Pflanzenschutz, es stellt mit seinen utopischen Zielvorgaben die heimische Urproduktion sogar auf den Kopf. Die berechtigten Forderungen aus dem Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ werden im Gesetz viel zu wenig berücksichtigt, als dass man sich auf der Regierungsbank nun entspannt zurücklehnen könnte.

Die Festschreibung des Ziels, 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Land bis zum Jahr 2030 nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaften zu wollen, lässt befürchten, dass die Regeln der Marktwirtschaft auf dem Altar des Artenschutzes geopfert werden könnten. Der Marktdruck bei einer politisch forcierten Steigerung des ökologischen Landbaus wird absehbar zu einem Preisverfall führen, wie etwa in Österreich. Dabei sind sich die Experten einig, dass es vor allem der Fairness in der gesamten Wertschöpfungskette und der Selbstregulierung durch Marktpartner bedarf. Im Markt der ökologisch erzeugten Produkte ist grünes ‚Nudging‘ daher fehl am Platz.

Die geplante Staatszielbestimmung zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln übersieht, dass man weder eine konkrete Zeitachse noch ein genaues Potential für die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln festlegen kann. Wir brauchen vielmehr ein Zusammenspiel von Forschung und technischem Fortschritt, eine Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes und die Auffassung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um eine signifikant fortschreitende Reduktion von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Bei einem Festhalten an diesem Ziel hätte man zumindest klarstellen müssen, dass subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen durch dieses Gesetz nicht begründet werden. Die Landesregierung ignoriert hier die Sorgen der Landwirte, dass sie jeweils individuell verpflichtet werden könnten, wenn man in ein paar Jahren feststellt, dass die Pflanzenschutzmittelreduktion nicht so dynamisch vorwärtskommt wie erhofft.

Unabdingbar ist aus unserer Sicht eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, die man nur gemeinsam mit den Landwirten entwickeln kann. Diese muss das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balancieren, dass sie realistisch sind und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung möglich ist.

Diese Stolpersteine für die heimische Landwirtschaft machen eine Zustimmung zum Artenschutzgesetz für mich und meine Fraktion unmöglich.“

Klaus Hoher

Wohlklingende Feststellungen zur Bedeutung der heimischen Landwirtschaft sind Blendwerk für grüne Artenschutz-Utopien.


In der heutigen Diskussion im Landtagsplenum zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der landwirtschaftspolitische Sprecher, Klaus Hoher:

 „Für uns haben sich die Anliegen der Landwirte, die dem Volksantrag zugrunde liegen, keineswegs erledigt. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz der Landesregierung bringt die unterschiedlichen Interessenlagen des Artenschutzes und der Landwirte nämlich nicht in einen gerechten Ausgleich, sondern überantwortet die Herausforderungen des Artenschwunds viel zu einseitig den Landwirten. Dabei haben über 85.000 Unterzeichner des Volksantrags deutlich gemacht, wo die Grenze des Machbaren für die Landwirte verläuft, was die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln oder die freiwillige Umstellung auf den Ökolandbau anlangt. Daher kommen die Regierungsfraktionen auch nicht umhin, den Volksantrag mit viel weißer Salbe und einigen wohlklingenden Feststellungen zur Bedeutung der heimischen Landwirtschaft zu beantworten. Unbeirrt von diesem Blendwerk sind wir aber der Meinung, dass die Anliegen der zumeist familiär geführten landwirtschaftlichen Betriebe im Land keineswegs schon seit langem Gegenstand der Agrar- und Naturschutzpolitik des Landes sind und sich auch im Übrigen mit dem neuen Artenschutzgesetz nicht erledigt haben. Denn dieses Gesetz bereitet nicht den Weg zu einer ökologisch-soziale Marktwirtschaft, wie es der Ministerpräsident formuliert, sondern unterwirft unsere landwirtschaftlichen Betriebe einem planwirtschaftlichen Ideengut, das ins ökonomische Desaster führen wird.“, betonte Rülke.

Hoher ergänzt: „Die hehren Ziele, die in den Staatszielbestimmungen festgeschrieben werden sollen, entbehren nicht nur einer fachlichen Grundlage, sondern nähren auch noch die Befürchtungen der Landwirte, in Zukunft juristisch auf diese Ziele individuell verpflichtet zu werden. Die notwendige Klarstellung im Gesetz verweigerten Grüne und CDU allerdings. Auch den Weg zu einer signifikanten Reduktion von Pflanzenschutzmitteln kann man nicht staatlich verordnen, sondern nur gemeinsam mit den Landwirten und mit Forschung und technischem Fortschritt gehen. Die forcierte Umstellung auf den Ökolandbau mutet planwirtschaftlich an und könnte einen ruinösen Preiskampf bei Bioprodukten zur Folge haben. Das kann auch nicht im Interesse der Biolandwirte sein.

Diese Vorhaben verkennen komplett, dass die Landwirte schon heute von Zukunftssorgen geplagt werden, weil die Hofnachfolger und die Planungssicherheit fehlen und das Klima Kapriolen schlägt. Bei einer weiteren Überforderung durch grüne Artenschutz-Utopien erreicht man schlimmstenfalls nur, dass mehr heimische Landwirte das Handtuch werfen und die Abhängigkeit von Lebensmittelimporten wächst. Daher können wir dem Vorschlag von Grünen und CDU nicht folgen, die Anliegen des Volksantrags für erledigt zu erklären.“

Klaus Hoher

Streit um Forschungsvorhaben zur Gentechnik ist peinlich und bezeichnend für Planlosigkeit der Landesregierung.

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann aufgrund des grünen Streites um die Gentechnik ein Forschungsprogramm des Wissenschaftsministeriums auf Eis legt, sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „In der Landesregierung weiß die eine Hand offensichtlich nicht, was die andere tut. Die Forschungsministerin will die Gentechnikforschung fördern, während in ihrer grünen Fraktion die Fortschrittsskeptiker und beim Ministerpräsidenten die Vorbehalte überwiegen. Zeitgleich aber bürdet man den Landwirten neue Vorgaben zum Artenschutz auf und will bald die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe im Land auf den Ökolandbau trimmen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln drastisch reduzieren. Mit Fortschritten in der Gentechnik könnte man an den notwendigen Resistenzen arbeiten, um die Erträge zu sichern. Dieser Streit um das Forschungsvorhaben zur Gentechnik ist einerseits peinlich, andererseits bezeichnend für die Planlosigkeit der Landesregierung im Umgang mit der hiesigen Urproduktion und des diesbezüglichen Forschungsstandorts.“

Klaus Hoher

Landwirtschaftsminister Hauk darf Regeln der Marktwirtschaft nicht außer Acht lassen.


Zu den heute vorgestellten Plänen der Landesregierung, wie der Ökolandbau forciert werden soll, sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die Corona-Pandemie hat das Verbraucherbewusstsein für lokale Produkte sicherlich geschärft, sowohl für ökologische, aber auch konventionell erzeugte Produkte. Man kann den Landwirten aber nicht den Ökolandbau staatlich verordnen, der bekanntermaßen höhere Produktionskosten wegen arbeitsaufwändigerer Verfahren und niedrigerer Erträge mit sich bringt. Landwirtschaftsminister Hauk lässt die Regeln der Marktwirtschaft außer Acht und ruft planwirtschaftliche Ziele aus, wenn er einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche für den Ökolandbau in den nächsten zehn Jahren gesetzlich verordnen will. Anreize zur Umstellung auf die ökologische Landwirtschaft sind das Eine, aber viele Landwirten befürchten, dass diese Ausdehnung zu einer einklagbaren Größe werden soll und freiwillige Anstrengungen konterkariert würden.

Die ökologisch bewirtschaftete Fläche hat sich in den letzten zehn Jahren bereits verdoppelt, eine weitere Verdreifachung in der begonnenen Dekade lässt sich wohl kaum am Markt nachzeichnen. Das wird vielmehr zu einem Preisverfall der Produkte führen und sodann unmittelbar auf den Erzeuger durchschlagen.“

Gesetzentwurf zeigt zunehmende Entfremdung von der heimischen Landwirtschaft

Wer ist schuld am Artenschwund? Wenn es darum geht, Schuldige für das Insektensterben zu finden, werden schnell die Landwirte als Sündenböcke auserwählt. So auch beim Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg aus dem vergangenen Jahr. Zur Bewahrung der Artenvielfalt nahmen die Organisatoren um „proBiene“ mit praxisfernen und unrealistischen Forderungen fast ausschließlich die Landwirte in die Pflicht. Doch die Schuld allein bei der Landwirtschaft zu suchen, greift zu kurz und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Flächeninanspruchnahme, Extremwetterereignisse, Windenergieanlagen oder Lichtverschmutzung sind auch potenzielle Ursachen für den Insektenschwund.


Wir als FDP/DVP Fraktion begreifen Artenschutz daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Der von Landwirtschaftsverbänden in Baden-Württemberg initiierte Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ ist deshalb genau der notwendige Schritt in die richtige Richtung. Doch statt diesen Weg konsequent zu gehen, der Landwirtschaft und Artenvielfalt in Einklang bringt, hat die Landesregierung nun mit der „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weiterhin völlig praxisuntaugliche Zielsetzungen für die Landwirte beinhaltet. Wertschätzung für unsere Landwirte sieht anders aus!

Wie kam es zu dem Gesetzentwurf?

Im Sommer vergangenen Jahres brachte „proBiene“ ein Volksbegehren auf dem Weg, das nicht nur die Gesellschaft spaltete, sondern auch Existenzen vieler landwirtschaftlicher (Familien-)Betriebe und damit unsere regionale Urproduktion bedrohte. Nach anfänglicher Begeisterung von CDU und Grüne, erkannte nach knapp vier Monaten auch die grün-schwarze Landesregierung die Gefahren des Volksbegehrens für die Selbstversorgung in Baden-Württemberg und unterbreitete den Organisatoren ein Dialogangebot. Es folgten monatelange Verhandlungen zwischen Landwirtschaftsverbänden, proBiene und der Landesregierung. Am Ende präsentierte die Landesregierung den vermeintlichen Kompromiss, welcher sich in dem Gesetzentwurf widerspiegelt.

Was besagt der Gesetzentwurf im Detail?

Der Gesetzentwurf fasst mit Ausnahme vereinzelter Regelungen zu Privatgärten oder Lichtverschmutzung hauptsächlich die Landwirtschaft ins Auge. So soll der Anteil des Ökolandbaus auf einen Anteil von 30-40% bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden. Zur Steigerung der Nachfrage nach Bio-Produkten will das Land in (Marketing-)Maßnahmen investieren. Auch wird eine Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 landesweit um 40 bis 50% angestrebt, sowie ein Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen. Die finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt können allerdings „nicht beziffert werden.“

Wie ist der Gesetzentwurf aus Sicht der FDP/DVP Fraktion zu bewerten?

Der Gesetzentwurf ist nach Einschätzung der FDP/DVP Fraktion eine rein symbolische Lösung ohne fachliche Substanz.

Beispiel Pflanzenschutz: Es ist völlig unklar, woher die Zielvorgabe zur Pflanzenschutzmittelreduktion kommt. Hierfür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Wer sich die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren ansieht, erkennt: Die Landwirte machen sich schon seit Jahren für den Artenschutz stark. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden beispielsweise im Jahr 2018 so wenige Pflanzenschutzmittel ausgebracht wie zuletzt vor 13 Jahren. Die Landesregierung verkennt mit ihrem Gesetzentwurf diese Anstrengungen jedoch völlig und legt stattdessen eine willkürliche Prozentzahl fest, die in der Praxis nicht zu erreichen ist. Neben dem fraglichen Beitrag zu mehr Artenschutz ist die Regelung zudem mit neuen Dokumentationsvorschriften, einem Bürokratieaufbau und folglich weiteren Belastungen für die Landwirte verbunden.


Beispiel Öko-Landbau: Das Ziel zum Öko-Landbau erinnert an die Planwirtschaft, die in die Grundlagen des freien Marktes eingreift und erhebliche Einwirkungen des Staates nach sich ziehen würde. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es eines signifikanten Anstiegs der Nachfrage nach Bio-Produkten, um einen Preisverfall im Bio-Markt zu verhindern. Das Land möchte die Nachfrage mittels Marketingmaßnamen ankurbeln. Klar ist jedoch: Aufgrund der hohen Zielvorgabe ist dies mit massiven Kosten für den Landeshaushalt verbunden.

Klaus Hoher

Die beiden Beispiele zeigen, dass der Gesetzentwurf zu einem Bürokratieaufbau in der Landwirtschaft führen wird und massive Kosten verursacht, die etwa bei den Landwirten nicht in Relation zum Mehrwert der Regeln stehen. Praxisuntaugliche Regelungen wie die Reduktion der Pflanzenschutzmittel helfen den Landwirten nicht weiter. Im Gegenteil, wenn wir unsere Landwirtschaft immer weiter schwächen und mit Auflagen übersäen, führt dies mittelfristig zu einer Abwanderung der Urproduktion aus Baden-Württemberg. Die Folge: Wir importieren zunehmend Kartoffeln und Äpfel aus anderen Ländern. Das trägt weder zum Klima- und Umweltschutz, noch zur Lebensmittelsicherheit bei. Bemerkenswert ist zudem, dass die Landesregierung in der Corona-Krise einen Gesetzentwurf präsentiert, bei dem sie das finanzielle Ausmaß nicht beziffern kann! Dass Symbolpolitik statt Praxistauglichkeit beim Kompromiss überwiegt, verdeutlicht auch das Verbot von Schottergärten: Mit dem Gesetzentwurf bekräftigt die Landesregierung das grundsätzliche Verbot von privaten Schottergärten. Wie sie die Gestaltung zigtausender Privatgärten überwachen möchte, bleibt jedoch völlig offen. Das ist Symbolpolitik par excellence!

Was schlägt die FDP/DVP Fraktion vor?

Statt immer die Gesetzeskeule zu schwingen, brauchen wir investive Ansätze in der Landwirtschaft. Artenschutz und Ertragsreichtum können mithilfe der Digitalisierung in Einklang gebracht werden. Digitale Methoden ermöglichen eine präzise und bedarfsgerechte Verwendung von Betriebsmitteln. Dafür braucht es jedoch eine belastbare digitale Infrastruktur im ländlichen Raum. Anders als die CDU halten wir 5G an jeder Milchkanne für essenziell, um digitale Präzisionslandwirtschaft und damit auch den Artenschutz zu fördern. Wir setzen uns daher für den Mobilfunkausbau in der Fläche ein. Auch fordern wir mehr Mittel für umweltfreundliche Technik im Agrarinvestitionsförderprogramm. Zudem müssen die Anreize der Förderprogramme für Landwirte erhöht werden, indem wir diese entbürokratisieren.

Gesetzentwurf ist kein Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft

Der Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung hantiert mit abschreckenden und praxisuntauglichen Reduktionszielen für unsere Landwirte. Er ist kein echter Gesellschaftsvertrag und wird der Komplexität des Themas Artenschutz nicht gerecht. Ohne wissenschaftliche Grundlage werden willkürliche Zielvorgaben ausgerufen, die Existenzen gefährden. Nach den Lobhudeleien für das Volksbegehren spiegelt dieses Gesetz einmal mehr die fehlende Wertschätzung für unsere Landwirtschaft wider. Dabei brauchen wir gerade in Zeiten von zunehmender Entfremdung von Stadt-und Landgesellschaften ein klares Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft. Eine starke Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist Voraussetzung für regionale Erzeugnisse und leistet einen elementaren Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in unserem Land. Die Bauern haben in den letzten Jahren viel für den Artenschutz getan. Wir sollten dies honorieren und gemeinsam mit ihnen und der gesamten Gesellschaft das Problem angehen!

Volksbegehren

Die Landesverfassung gibt in den Artikeln 59 und 60 Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Bei einem Volksbegehren haben die Initiatoren nach einem erfolgreichen Zulassungsantrag sechs Monate Zeit, um Unterschriften für ihr Anliegen von mindestens 10% der Wahlberechtigten (derzeit ca.770.000) zu sammeln. Wird das Quorum erreicht, wird der vorgeschlagene Gesetzentwurf der Initiatoren im Parlament behandelt. Billigt der Landtag die Volksinitiative nicht, gibt es eine Volksabstimmung. Für das Volksbegehren von „proBiene“ zeichnete sich in den ersten fünf Wochen eine schwache Beteiligung ab. Bis Ende Oktober 2019 wurden laut dem Innenministerium 6 444 Unterschriften gesammelt. Die Mobilisierung der Initiatoren ruhte seit dem 15. Oktober und endete mit dem Beschluss des Kompromisses, der letztlich in den Gesetzentwurf mündete.

Volksantrag

Mit dem Wissen, dass ein erfolgreiches Volksbegehren die Existenz tausender landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet hätte und einem Verbot der konventionellen Landwirtschaft durch die Hintertür gleichgekommen wäre, initiierten die Bauernverbände einen Volksantrag. Sie forderten, Artenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen und statt eines Pestizidverbots eine umfassende Pestizidreduktionsstrategie aufzulegen. Nach der Landesverfassung muss sich der Landtag mit dem Antrag inhaltlich auseinandersetzen und dazu begründet Stellung beziehen, wenn dieser von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten (derzeit ca. 40.000) getragen wird. Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, folgt aber im Gegensatz zum Volksbegehren keine Volksabstimmung. Die Bauernverbände sammelten für ihr Anliegen binnen weniger Monate fast 90.000 Unterschriften und erfüllten das Quorum bei weitem.

Klaus Hoher

Ablehnung der unausgegorenen Neurungen im Jagd-und Wildtiermanagement zwingend.


Zur Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagements im Landtag sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 „Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen im Jagd-und Wildtiermanagementgesetz können wir nicht mittragen. Allein die Vielzahl der Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, die dem Landtagsplenum heute vorlagen, zeigt, wie unausgegoren einige Aspekte des Gesetzes sind. Bereits zur Beratung im Landwirtschaftsausschuss wurden wenige Minuten vor der Sitzung noch Änderungen von der Landesregierung veranlasst. Das zeugt nicht gerade von guter, redlicher parlamentarischer Arbeit an einem Gesetz.

Der Landesjagdverband hat sich mit einem umfassenden Schreiben zum Gesetzesentwurf geäußert und sieht zu Recht in zahlreichen Paragraphen noch unbedingten Handlungsbedarf. So wird im Wildschadensersatzrecht nun eine Beweislastregelung vorgesehen, die keineswegs dem Kompromiss entspricht, der im Vorfeld des Gesetzesentwurfes am Runden Tisch des Landwirtschaftsministeriums mit den Interessengruppen gefunden wurde. Ein gerechter Interessenausgleich sieht anders aus.

Auch die Verschiebung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorne geht fehl, weil dadurch auch die Jagdzeit auf den Fuchs, Waschbär oder Marder eingeschränkt wird. Die Bejagung von Prädatoren ist aber für den Schutz des Niederwildes und des Auerwildes und der Biodiversität von grundsätzlicher Bedeutung. Die geplante Verlegung der Jagdruhezeit würde also Bemühungen zum Schutz feldbewohnender Wildtiere und dem Auerwild sowie der Eindämmung von invasiven Neozoen konterkarieren. Deshalb haben wir die Abschaffung der starren Jagdruhe beantragt, die wir durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzen wollen. Mit ihrer Ablehnung haben Grüne und CDU es verpasst, das Wildtiermanagement mit Leben zu füllen und so für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft zu sorgen. Denn die von der Regelung betroffenen Jäger werden ihnen hier die Akzeptanz nicht schenken.“

Klaus Hoher

Gesetzesentwurf der Regierung nimmt einseitige Schuldzuweisungen vor.


Zur Meldung, dass die Landesregierung eine Gesetzesänderung für mehr Artenschutz freigegeben habe, wobei der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden soll, sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Klaus Hoher, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und Energiewirtschaft der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Es ist ein Irrweg, die Urproduktion auf drastische Reduktionen des Pestizideinsatzes und die umfassende Umstellung auf den biologischen Anbau zu verpflichten. Aber genau dies sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung vor, obwohl sich auch zahlreiche Experten in der Anhörung zum Volksantrag am vergangenen Mittwoch kritisch hinsichtlich starrer Vorgaben bei den Pflanzenschutzmitteln positioniert haben. Es kann keineswegs die Rede sein von einer Aussöhnung von Naturschutz und Landwirtschaft. Denn es fehlt nicht nur die wissenschaftliche Grundlage, die diese Vorgaben rechtfertigen würde, sondern auch die Praktikabilität. Anstatt pauschaler Verbote fordern wir eine solide Reduktionsstrategie für Pflanzenschutzmittel und echten, fairen Interessensausgleich“, so der agrarpolitische Sprecher Klaus Hoher.

 

„Umwelt- und Artenschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen daher Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Dann können wir auch mehr Biodiversität sicherstellen und den Rückgang der Artenvielfalt stoppen. Leider sind die Gründe davon noch zu wenig bekannt und weitere Forschungsfragen sind zu klären. Experten einer Anhörung vom vergangenen Mittwoch haben deutlich gemacht, dass es hier viele Ursachen gibt und wir daher auch vielfältige Maßnahmen brauchen. Eine pauschale Pestizidreduktion allein wird nicht zur Lösung führen“, so Karrais.

Klaus Hoher

Pauschale und starre Vorgaben zu Pestizidreduktion und zum Biolandbau sind Irrweg.


Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Landtag zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und Energiewirtschaft der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Klaus Hoher:

„Umwelt- und Artenschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen daher Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Der Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ leistet dies in vorbildlicher Weise und hat daher unsere volle Unterstützung. Rund 90 000 Unterschriften unter dem ersten Volksantrag in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg bezeugen, wie wichtig die Auseinandersetzung mit einem gerechten Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Landwirtschaft ist. Dann können wir auch mehr Biodiversität sicherstellen und den Rückgang der Artenvielfalt stoppen. Leider sind die Gründe davon noch zu wenig bekannt und hier sind weitere Forschungsfragen zu klären. Experten der heutigen Anhörung haben deutlich gemacht, dass es hier viele Ursachen gibt und daher auch vielfältige Lösungsansätze notwendig sind. Dazu gehören auch die Themen Reduzierung des Flächenverbrauchs, mehr Wissensvermittlung zu Biodiversität und Ernährung sowie den Einsatz moderner Technologien in der Landwirtschaft“, betont Daniel Karrais.

„Der Volksantrag macht deutlich, dass wir bei dem Ziel, die vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten und die Biodiversität zu steigern, keinesfalls allein die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe in Blick nehmen dürfen. Auch Experten in der heutigen Anhörung halten es für einen Irrweg, die Urproduktion auf drastische Reduktionen des Pestizideinsatzes und die umfassende Umstellung auf den biologischen Anbau zu verpflichten. Denn es fehlt nicht nur die wissenschaftliche Grundlage, die diese Vorgaben rechtfertigen würde, sondern auch die Praktikabilität. Wenn der Markt für Bio-Produkte nicht Schritt hält, würde eine planwirtschaftliche Festlegung auf den Ökolandbau zu einer Erosion der Preise führen und auf die Erzeuger durchschlagen. Pauschale Verbote anstelle einer soliden Reduktionsstrategie für Pflanzenschutzmittel würden die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe gefährden. Vielerorts wird die Hofnachfolge mit diesen Ungewissheiten nicht gelingen. Daher ist es richtig und wichtig, dass sich der Landtag intensiv mit den Herausforderungen der Landwirtschaft und des Artenschutzes gleichermaßen beschäftigt und insbesondere den betroffenen Landwirten umfassend Gehör bietet.“, so der agrarpolitische Sprecher Klaus Hoher.

Klaus Hoher

Ablehnung durch grünen Verkehrsminister fördert die Verbreitung des Borkenkäfers zum Schaden für Wald und Klimaschutz.


Zur Absicht des Verkehrsministers Hermann, die bisher geltende Ausnahme für Schadholztransporte wieder außer Kraft zu setzen, sagt der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Über diese Entscheidung bin ich fassungslos! Der Entschluss des Verkehrsministers macht jedermann klar, was die grüne Umweltpolitik tatsächlich ist: Außen hui – innen pfui! Die Grünen, welche sich sonst gerne öffentlich als Klimahelden präsentieren, zeigen durch die Absage des Abtransports von Schadholz aus dem Wald klar, dass sie an Fakten zum Klimawandel nicht ernsthaft interessiert sind. Wenn das Schadholz nicht mehr zügig aus dem Wald abtransportiert werden kann, wird sich der Borkenkäfer ungestört weiterverbreiten können; mehr und mehr Schadholz wird die Folge sein. Unsere Wälder, die wichtigsten CO2-Speicher im Land und somit unser wichtigstes Mittel im Kampf gegen den Klimawandel, werden unnötig leiden. Doch den Verkehrsminister scheinen die Zustände in unseren Wäldern und deren wichtige Funktion nicht zu interessieren.

Die Forderung von Forstminister Hauk zur Einhaltung der bisherigen Zusage zur Verlängerung der Ausnahme für Schadholztransporte bis 44 Tonnen unterstütze ich ausdrücklich! Die Schuld darf der Minister jedoch nicht völlig von sich schieben, denn eine Zusage nur auf Arbeitsebene hoffnungsvoll zu erwarten, sich aber anderweitig keineswegs abzusichern, ist bei einer derart brenzligen Situation wie der des Waldes in unserem Land unverzeihlich.“

 

Klaus Hoher

Nach Nadelholzanteilen gestaffelte Hilfen statt Gießkannenprinzip nötig.


Zum Zustand des Waldes in Baden-Württemberg und den geplanten Prämien für private und kommunale Forstbesitzer sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Notfallplan Wald entstand unter dem Eindruck der Dürren in den letzten zwei Jahren. In diesem Jahr setzt sich die Trockenheit fort und die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigen auch die Forstwirtschaft. Das ist gerade ein echter Stresstest für den Wald und seine Besitzer. Klar ist, dass wir diese bei der Bewältigung der Schäden und der Aufforstung unterstützen müssen. Allerdings nicht nach dem Gießkannenprinzip des Ministers, sondern mit passgenauen Hilfen, die sich an der tatsächlichen Belastung orientieren. Denn die Forstbetriebe mit hohem Nadelholzanteil tragen im Augenblick die größten Verluste der Naturkatastrophe, andere reine Laubholzbetriebe haben vergleichsweise geringe Schäden. Wir sollten daher nach Nadelholzanteilen staffeln, um passgenaue Hilfen anzubieten.“

Klaus Hoher

Kosten für die zwangsweise Quarantäne-Unterbringung weiter ungeklärt.


In der heutigen Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses des Landtags zur Situation in der Fleischindustrie, den Schlachthöfen sowie Saisonarbeit anlässlich des massiven Ausbruchs von Corona bei einem Birkenfelder Fleischverarbeitungs-Unternehmen sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der massive Ausbruch des Corona-Virus in diesem Schlachthof scheint nun im Griff. Allerdings hat sich seit Ostern bereits ein Drittel der Beschäftigten mit dem Virus infiziert, was keineswegs von einem gelungenen Krisenmanagement zeugt. Es bleibt vor allem ungeklärt, wer die Kosten für die zwangsweise Quarantäne-Unterbringung zu tragen hat. Ich halte es für falsch, das Unternehmen nicht an diesen Kosten zu beteiligen, wie es der Minister mit Verweis auf das Verursacherprinzip argumentiert, und die öffentliche Hand in der Pflicht sieht. Mit Blick auf die Corona-Ampel der Landesregierung muss man zudem feststellen, dass es nicht sein kann, dass ein einzelner Betrieb dafür sorgt, dass die Ampel der Neuinfektionen auf Rot springt und die gesamte Region runtergefahren wird. Wir werden das Thema der prekären Arbeits- und Unterbringungssituation in der Fleischindustrie auch nach der heutigen Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses nicht zu den Akten legen können. Denn der Minister hat heute alles darangelegt, die Verantwortung von sich zu weisen und an den Sozial- oder die Wirtschaftsministerin zu verweisen. An einer Lösung der Probleme ist er ganz offensichtlich nicht interessiert.“

Klaus Hoher

Pauschale Flächenprämie verkennt die unterschiedlichen Belastungen im Forst.


In der heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Im Wald spielt sich eine biologische und wirtschaftliche Katastrophe ab. Die Sturm-, Trockenheits- und Borkenkäferschäden bringen private und kommunale Waldbesitzer zur Verzweiflung. Der zusätzliche Absatzeinbruch aufgrund der Corona-Krise bringt viele Waldbesetzer nun an den Rand des Leistbaren. Die Erntekosten für das Holz sind inzwischen höher als die Holzerlöse von Bäumen, die hundert Jahre gewachsen sind. Die Waldbesitzer brauchen finanzielle Unterstützung, damit sie überhaupt ihren Pflichten der Totholzbeseitigung und Aufforstung nachkommen können. Es gilt, den Wald zu erhalten, auch in seiner Erholungs- und Naturschutzfunktion und zu CO₂-Speicherung. Eine pauschale Flächenprämie, wie sie Minister Hauk vorsieht, verkennt aber die unterschiedlichen Belastungen. Forstbetriebe mit hohem Nadelholzanteil tragen im Augenblick die größten Verluste der Naturkatastrophe, andere reine Laubholzbetriebe haben vergleichsweise geringe Schäden. Wir sollten daher nach Nadelholzanteilen staffeln, um passgenaue Hilfen anzubieten.“

„Für viele Gemeinden in Deutschland bringt der Wald in den Jahren 2019 und 2020 große Verluste in einem Haushalt, der durch den Corona-Lockdown und die Rezession bereits ein dramatisch geringeres Steueraufkommen haben wird. Hier müssen der Bund und die Länder gemeinsam für das Überleben der Forstbetriebe sorgen. Dabei müssen auch Lösungen einer thermischen Verwertung der abgestorbenen Hölzer zur CO₂-Einsparung ins Visier genommen werden.“ ergänzt der FDP-Abgeordnete Dr. Christoph Hoffmann, einziger Förster im Deutschen Bundestag.

Klaus Hoher

Kritik an Untätigkeit von Minister Hauk.


Angesichts des Corona-Ausbruchs in einem Schlachthof in Birkenfeld wird auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP am kommenden Dienstag der Landtagsausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammentreten. „Die geschilderten Umstände erfordern aus unserer Sicht eine umfassende Beratung im Ausschuss“ so die Abgeordneten Jonas Weber (SPD) und Klaus Hoher (FDP).

Das Thema müsse nicht nur angesprochen, sondern bearbeitet werden, so der SPD Agrarexperte Weber: „Bisher ist Minister Hauk dem Ausschuss und der Öffentlichkeit eine umfassende Aufklärung schuldig geblieben“. Hauk versuche nun zwar, mit einer eilig angekündigten Pressekonferenz am Montag sein fast einen Monat andauerndes Zuwarten zu überdecken, aber eine sachgerechte Aufklärung der Lage sei dies nicht. „Minister Hauk muss sich unseren Fragen im Ausschuss stellen, das Wegmoderieren seiner Untätigkeit in einer Pressekonferenz wird ihm nicht gelingen, Floskeln werden wir nicht dulden,“ so der Landwirtschaftsexperte der FDP, Klaus Hoher.

Beide Fraktionen bemängeln nicht nur, dass in den vergangenen Sitzungen Themen wie Fleischindustrie, Schlachthöfe sowie Saisonarbeit auf der Tagesordnung fehlten. Auch Hilfen für Waldbesitzer und Forstwirtschaft seien nicht im nötigen Maß bearbeitet worden.

Klaus Hoher

Unbürokratische Hilfe, flexible Fristen und wohlwollende Genehmigungspraxis für Waldbesitzer nötig.


Zur derzeitigen Dürrebelastung der Wälder und folgenden Problemen bei Walderhalt und –-bewirtschaftung in Baden-Württemberg sagt der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Trockenheit der letzten Jahre und die Sturmereignisse der Tiefs Sabine, Bianca und Diana setzten dem Forst bereits stark zu. Nun kommen Absatzprobleme und Unwägbarkeiten aufgrund der Corona-Pandemie hinzu. Diese Situation ist ein Stresstest für den hiesigen Wald und seine Besitzer und wird nicht vollumfänglich vom Notfallplan Wald umfasst, der etwa die Corona-Krise gar nicht berücksichtigen kann. Was die Waldbesitzer nun brauchen, sind aber keine neuen Versprechungen, sondern unbürokratische Hilfe, flexible Fristen und eine wohlwollende Genehmigungspraxis.“

Wildtierbericht aus dem Jahr 2019 gibt zahlreiche Änderungen vor.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagements sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Schon der Wildtierbericht aus dem letzten Jahr zeigt, dass eine Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagements geboten ist. Neben positiven Impulsen, wie der Einführung von Stadtjägern und einem landesweiten Wildtierprotal, finden sich in diesem Gesetzesentwurf aber auch Änderungsvorschläge, die von den Verbänden so nicht mitgetragen werden. Die Einwände zur erneuten Veränderungen bei der Schonzeit und offene Fragen beim Ausgleich von Wildschäden kann ich gut nachvollziehen. Die Verlegung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorne soll wegen der veränderten Klimaverhältnisse und wildtierbiologischer Erkenntnisse notwendig sein. Wir halten die starre Regelung zur Jagdruhe jedoch für untauglich. Sie hat sich nicht bewährt und sollte durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzt werden. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist daher für mich klar, dass es keine Schonzeit für die Landesregierung geben wird, sondern diese Änderung endlich geschehen muss.

Auch die Neuordnung der Wildschadenregulierung sehen wir kritisch. Richtigerweise steht zwar die Vermeidung von Schäden im Vordergrund. Kommt es jedoch zum Schaden und zu Streit bei dessen Regulierung, so braucht man einen akzeptierten Mediator. Die vorgesehene Benennung eines Wildschadensschätzers durch die Gemeinde wird sich anhand der Akzeptanz und entstehenden Bürokratie erst noch bewähren müssen.“

Klaus Hoher

Zur vorgezogenen Abstimmung der umstrittenen Düngemittelverordnung sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:


„Die neue Düngeverordnung sehe ich sehr kritisch, denn sie enthält undifferenzierte und praktisch kaum umsetzbare Vorschriften für Landwirte bei der Ausbringung von Dünger. Auch bin ich nicht der Auffassung, dass die Abstimmung im Rahmen der vorgezogenen Sondersitzung des Bundesrates am heutigen Freitag hätte stattfinden sollen. Daher begrüße ich es, dass Bundesländer mit FDP-Regierungsverantwortung dem Druck standgehalten und der Düngeverordnung nicht zugestimmt haben! Das ist ein deutliches Signal an die Landwirte.“

Klaus Hoher

Verkürzte Anhörungsphase bootet Opposition und betroffene Verbände gleichermaßen aus.


Zur Entscheidung der grün-schwarzen Landesregierung, den aus dem Volksbegehren Artenvielfalt resultierenden Gesetzentwurf nur in eine auf drei Wochen verkürzte Anhörungsphase zu geben, hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, deutliches Missfallen bekundet:

„Das Argument der Landesregierung, die betroffenen Verbände seien schon intensiv in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden gewesen, ist ein Schlag ins Gesicht der demokratischen Opposition und des Landtags. Gesetze werden noch immer von Parlamenten beschlossen und nicht von privaten Gesprächsrunden der Landesregierung“, sagte Hoher.

Die FDP/DVP-Fraktion bestehe daher auf einer ordentlichen Anhörungsphase und der Möglichkeit, die verbliebenen rechtlichen und praktischen Einwände der Betroffenen umfassend zu prüfen. Zudem wiege die Verkürzung der Anhörungsphase in der Corona-Krise doppelt schwer. „Die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Verbände und ihre Justiziare haben gerade ganz andere Sorgen als diesen Gesetzentwurf. Da geht es um Fragen fehlender Saisonkräfte und betrieblicher Liquidität, kurzum um die schiere Existenz“, kritisierte Hoher. Für die „Ignoranz der Landesregierung“ habe er daher überhaupt kein Verständnis.

Darüber hinaus meldete Hoher angesichts der Corona-Krise auch finanzielle Bedenken zum Gesetzentwurf an. „Ich werde in der jetzigen Situation, in der wir in eine massive Rezession hineinlaufen, ganz sicher keinem grün-schwarzen Gesetzentwurf zustimmen, der um eine echte Kostenfolgenabschätzung einen riesen Bogen macht“, sagte der FDP-Agrarpolitiker und verwies auf den Begründungstext der Landesregierung zum Gesetzentwurf. Darin heißt es unter anderem: „Die durch die Gesetzesänderung angestrebten Ziele werden mit finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt verbunden sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können sie jedoch nicht beziffert werden.“ Angesichts der zu erwartenden hohen zweistelligen Millionensumme pro Jahr sei diese lapidare Aussage inakzeptabel, sagte Hoher.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.


Zur Meinung von Fachleuten, wonach mehr Wölfe im Südwesten kommen werden, die sich außerhalb der momentan ausgewiesenen Gebiete ansiedeln werden und der daraus resultierenden Empörung und Resignation der Schafhalter sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass sich Wölfe als Raubtiere nicht um ausgewiesene Aufenthaltsgebiete, Fördermittel der Landesregierung und Schutzmaßnahmen für Schafe scheren werden, dürfte jedem klar sein. Die grüne Waldromantik und Willkommenskultur hilft wenig, wenn der Wolf sich auslebt. Nutztierrisse sind eine Bedrohung für die heimische Landwirtschaft. Wir fordern schon lange, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, um bei Bedarf schnell und angemessen auf Wolfsschäden reagieren zu können.“

Klaus Hoher

FDP fordert höhere Förderanteile für Förderschwerpunkte Arbeiten und Grundversorgung.


Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländliche Räume, Klaus Hoher, hat die einseitige Ausrichtung des Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum durch Grün-Schwarz kritisiert:

„Die einseitige Ausrichtung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum in BadenWürttemberg ist ein Fehler. Wenn mehr als die Hälfte der Mittel in den Förderschwerpunkt Wohnungsbau fließen und nochmals ein Viertel auf bürokratische Weise für sogenannte Schwerpunktgemeinden reserviert wird, bleibt gerade in kleineren Landkreisen kaum noch etwas für die wichtigen Förderbereiche Arbeiten und Grundversorgung in der Fläche übrig“, kritisierte Hoher. Hier sei mehr Beweglichkeit bei der Mittelverteilung vor Ort nötig.

 

„So wichtig Geld für die Innenentwicklung der Ortskerne und die Umnutzung alter Gebäude ist, so wichtig bleibt aber auch die Förderung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und Nahversorgungsangeboten in den Dörfern“, erläuterte Hoher. Mancherorts sei es eben wichtiger, dem alteingesessenen Mittelständler das Bleiben im Ort schmackhaft zu machen, als noch zwei oder drei Wohnungen zusätzlich zu schaffen. „Wer will, dass junge Leute auf dem Land bleiben und Dörfer nicht zu reinen Schlafstätten verkommen, der muss vor allem die Entwicklung des Gewerbes samt Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Blick behalten“, sagte der FDP-Abgeordnete.

Klaus Hoher

FDP warnt vor Auswirkung praxisferner Dünge- und Pflanzenschutzregelungen des Bundes.


Bei einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Landwirtschaft hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, scharf die mangelnden Bezüge zur betrieblichen Praxis kritisiert: „Diese Debatte ist keineswegs neu und ich höre seit Jahren die immer gleichen Phrasen von mehr Wertschätzung und Anerkennung. Mit Wertschätzung allein ist der Landwirtschaft aber nicht geholfen, wenn sie bei Düngerecht und Pflanzenschutz andauernd neue Knüppel von Union und SPD aus Berlin zwischen die Beine geworfen bekommt.“

Hoher unterstrich, dass die Landwirtschaft noch viele Aufgaben vor sich habe, in den vorigen 20 Jahren aber bei vielen Fragen der Ökologie und des Tierschutzes auch schon ein gutes Stück vorangekommen sei. Beispielsweise habe sich beim Pflanzenschutz sowohl hinsichtlich der zugelassenen Wirkstoffe als auch mit Blick auf die ausgebrachten Mengen viel getan. „Von bestimmten Kreisen wird immer behauptet, die Menge der in Deutschland ausgebrachten Pflanzenschutzmittel steige von Jahr zu Jahr. Tatsächlich zeigt die Statistik des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über die vorigen eineinhalb Jahrzehnte eine klar rückläufige Menge“, stellte Hoher klar. Dies müsse endlich einmal anerkannt werden.

Zum Eckpunktepapier der Landesregierung zur Befriedung des Volksbegehrens Artenschutz forderte Hoher nunmehr Ergebnisse ein: „Der Landtag wartet seit Herbst auf den konkreten Gesetzentwurf. Die Landesregierung sollte nun langsam liefern.“ Grün-Schwarz solle endlich zeigen, wie sie die ehrgeizigen Ziele aus dem Eckpunktepapier konkret umsetzen wolle. Der FDP-Agrarpolitiker forderte in diesem Zusammenhang abermals eine Offensive bei der Innovationsförderung. Dazu brauche es endlich mehr Fördermittel im Agrarinvestitionsförderprogramm, umweltschonende Ausbringtechniken für Pflanzenschutz- und Düngemittel, mehr Forschung beim integrierten Pflanzenschutz sowie bei Geodaten und Satelliten-Korrektursignale eine echte Open-Source-Politik nach rheinland-pfälzischem Vorbild, um die digitale Präzisionslandwirtschaft in die Fläche zu bringen.

FDP warnt vor neuen Dokumentations- und Kontrollpflichten nach Volksbegehren


Zur Warnung des Landwirtschaftsministers vor den Folgen der Bürokratie für die kleinstrukturierten Agrarbetriebe im Südwesten sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Minister Hauk hat einen merkwürdigen Humor. Einerseits warnt er vor immer neuer Bürokratie für die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer. Andererseits treibt er mit dem Eckpunktepapier zur Befriedung des Volksbegehrens selbst neue, umfangreiche Dokumentations- und Kontrollpflichten sowie Regelungen und notwendige Sondergenehmigungen voran. Von den bürokratischen Auswirkungen des Agrarpaketes, das seine Parteifreundin Bundesagrarminister Julia Klöckner insbesondere im Düngerecht und beim Pflanzenschutz zu verantworten hat, will ich an dieser Stelle gar nicht reden.“

Jochen Haußmann

Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Koalition darüber streite, ob die zusätzlich geplanten 150 Medizin-Studienplätze an die Verpflichtung der Studierenden geknüpft werden soll, dass diese später zehn Jahre lang als Hausärzte in unterversorgten Räumen tätig sind, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Wer mit Verpflichtungsquoten arbeitet, ist auf dem Holzweg. Die Menschen sollen aus innerer Motivation im ländlichen Raum arbeiten, weil die Rahmenbedingungen stimmen. Das Land muss diese Rahmenbedingungen anpassen. Das Förderprogramm Landärzte des Sozialministeriums ruft geradezu nach Antworten auf die gewandelten Interessen der angehenden Ärzteschaft auf mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hier sollte angesetzt werden, statt das dirigistische Schwert zu schwingen. Die Rahmenbedingungen anzupassen ist das Gebot, damit die Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs gelingt. Der so genannte ländliche Raum bietet auch viele Vorteile. Schlechtreden, Zwangsquoten oder mit Geld zu winken sind keine Rezepte, um für einen Beruf, der aus innerer Überzeugung ergriffen wird, zu werben. Der grün-schwarze Streit über das Vorhaben darf auch nicht von den Nebenwirkungen ablenken: Es würde erhebliche Abgrenzungsprobleme geben. Wo soll denn der Ländliche Raum sein? Wann ist ein Gebiet wirklich unterversorgt? Ist es sozial gerecht, dass man sich von der Pflicht auch wieder freikaufen kann und so zu einem Studienplatz kommt, weil man es sich leisten kann? Kann man ernsthaft von einem jungen Menschen erwarten, dass er zehn Jahre in die Zukunft blicken kann und seine Lebensplanung – Stichwort Partnerschaft und Familie – vorhersehen? Wir Freien Demokraten denken lieber von der Ursache und lösen die Probleme statt an Symptomen herumzudoktern.“