Positive Entwicklung und Maßnahmen stringent und konsequent zu Ende denken.


In der heutigen Plenardebatte zum Justizhaushalt für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Schaffung von mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen in unserer Justiz war notwendig, ja sogar überfällig. Wir begrüßen daher, dass diese wichtige Aufstockung der erforderlichen Mittel mit unserer Unterstützung realisiert werden konnte. Dass aber der von uns gestellte Antrag, gleichzeitig den verwaltungstechnischen Mittelbau der Justiz, also beispielsweise die Geschäftsstellen der Gerichte, zu stärken, abgelehnt wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal Ministerin Gentges uns in der Sache sogar Recht gibt. So bleibt zu befürchten, dass die Wirkung zusätzlicher Richterstellen am Ende verpufft.

Ohnedies bleibt zu hoffen, dass die Justizministerin in der Angelegenheit der Besetzung des OLG-Präsidentenpostens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Ministerium zu glätten.

Mit den zusätzlichen Mittel für unsere Justizvollzugsanstalten greift das Ministerium unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bleibt das Ministerium auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit leider nicht einher. Denn für uns ist klar: Mehr Personal führt auch zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Und schließlich müssen Übergriffe in Justizvollzugsanstalten künftig besser dokumentiert werden. Die bisher bestehende Schwelle, wonach eine Dokumentation erst ab eintretender Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen erfolgt, ist für uns nicht hinnehmbar. Gewalterfahrung darf nicht zum Berufsrisiko werden.“

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Sie sollte sich Verbleib im Amt überlegen.


Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges klagte gegen den Präsidialrat des Oberlandesgerichtes Stuttgart in der Frage der Besetzung des OLG-Chefsessels. Der Präsidialrat hatte sich für jemand anderen als die von der Ministerin vorgeschlagene Kandidatin entschieden. Die Klage der Ministerin und der diesbezügliche Eilantrag wurden nun vom Verwaltungsgericht wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Justizministerin Gentges hat sich völlig unmöglich gemacht. Sie hat mit ihrem Verhalten und ihrem Vorgehen jedes Vertrauen der Justiz verspielt. Ihr Versuch, durch den Zugriff auf die unabhängige Richterschaft auf den Spuren des polnischen Kaczynski-Regimes zu wandeln, wurde glücklicherweise mit der heutigen Entscheidung abgewehrt. Nach dieser Blamage sollte sie sich überlegen, ob sie noch im Amt bleiben kann.“

Übergangsfrist zur Abschaffung von Papierakten bis 2026 wird hoffentlich nicht gebraucht.


Zum Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

„Die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Der flächendeckende Einsatz der e-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg. Allerdings würden wir uns hier noch eine weitergehende Beschleunigung der Modernisierung in Bezug auf die Digitalisierung wünschen.

 

Schließlich erscheint der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher grundsätzlich erstrebenswert, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und immer mehr an Bedeutung gewinnt.

 

Vor diesem Hintergrund gilt unser Augenmerk der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachedolmetschern zum 31.12.2027 angesichts eines gerade in diesem Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein Bestands- und Vertrauensschutz hier berücksichtigt werden kann. Unter anderem diese Fragen werden wir bei den anstehenden Beratungen im Ständigen Ausschuss adressieren.“

 

Justizministerin sollte Anregungen der Beteiligten beachten und die Wogen glätten.


Die geplanten Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz (LRiStAG) kommentiert  der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die im Gesetzesentwurf vorgesehenen und notwendigen Anpassungen an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Weshalb die Landesregierung allerdings plant, einen großen Teil der Regelungen nicht per Gesetz, sondern lediglich via Rechtsverordnung zu regeln, erschließt sich uns nicht und verstößt unserer Meinung nach auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz, wonach das Parlament wichtige Entscheidungen selbst treffen muss und gerade nicht delegieren darf. Die Kritik der Richterschaft an diesem Entwurf geht in dieselbe Richtung.

 

In einer Zeit, in der Beurteilungsverfahren unter ganz besonderer Beobachtung stehen und die Justizministerin mit ihrer Klage im Hinblick auf den Richterwahlausschuss bereits für Irritationen in der Richterschaft gesorgt hat, haben wir die Erwartung, dass entsprechende Bemühungen, hier die Wogen wieder zu glätten, deutlich erkennbar werden und die Anmerkungen der in der Justiz Beschäftigten ernsthaft angehört und beachtet werden.“

Jochen Haußmann

Drittes Kabinettsmitglied schaltet sich ein bei Hängepartie um den „Faulen Pelz“.


Zur Meldung wonach Minister Strobl die Sorgen Heidelbergs im Streit um den „Faulen Pelz“ teile, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Mit Minister Strobl befasst sich nach Ministerin Bauer und Minister Lucha jetzt das dritte Kabinettsmitglied mit der Causa ‚Fauler Pelz‘. Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Ministerpräsident Kretschmann sollte die Angelegenheit Minister Lucha entziehen und das Staatsministerium mit der Causa ‚Fauler Pelz‘ beauftragen. Minister Lucha hat das Land bei der Unterbringung in eine Sackgasse manövriert.“

Die Justizministerin kann die offenen Fragen in der Sondersitzung nicht ausräumen.


Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich in der Nachbetrachtung der gestrigen Sondersitzung des Ständigen Ausschusses wie folgt:

„Entgegen der Äußerungen der Justizministerin handelt es sich gerade nicht um einen alltäglichen Vorgang und die lediglich abstrakte Klärung einer Rechtsfrage. Vielmehr soll – in bisher im Land einmaliger Weise – im konkreten Fall der Besetzung einer der höchsten Richterpositionen der nach dem im Gesetz vorgesehenen Verfahren einzuberufene Richterwahlausschuss mit der Einschaltung des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung der eigenen Kandidatin faktisch umgangen werden. Wenn der Richterbund dies als Angriff auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz einstuft, zeigt dies eindrücklich, dass hier bereits kostbares Porzellan unnötig zerschlagen wurde.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Für den Versuch, ihre Wunschkandidatin gegen den Willen des Präsidialrates und am Richterwahlausschuss vorbei durchzusetzen, zahlt die Ministerin einen hohen Preis. Bereits jetzt ist ein erheblicher Vertrauens- und Imageschaden in Richterschaft und Bevölkerung entstanden, ganz gleich wie das Verwaltungsgericht nun in der Sache entscheiden sollte. Bei der vom Justizministerium dadurch in Kauf genommenen, voraussichtlich monatelangen Vakanz am OLG Stuttgart handelt es sich um eine unerfreuliche wie ärgerliche Begleiterscheinung.“

Das Vorgehen des Justizministeriums wirft einige Fragen auf

 

Die Stelle des Präsidenten im Oberlandesgericht Stuttgart ist seit Mai unbesetzt. Die Neubesetzung der Stelle gestaltet sich schwierig, Ministerium und Präsidialrat sind sich bezüglich des richtigen Kandidaten uneinig. Das Justizministerium hat nun gestern ein Gerichtsverfahren gegen die Stellungnahme des zuständigen Präsidialrats in die Wege geleitet, nachdem dieser nicht die vom Ministerium empfohlene Kandidatin, sondern einen anderen Kandidaten vorgeschlagen hatte und auch das sogenannte Einigungsgespräch keinen Erfolg erzielte. Eigentlich wollte das Justizministerium den genau für diesen Fall zuständigen Richterwahlausschuss einberufen.

 

Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zu diesem Thema wie folgt: „Es handelt sich hierbei nach meiner Kenntnis um einen bisher einmaligen Vorgang und es scheint so, als wollte das Justizministerium den Richterwahlausschuss, der genau für solche Fälle eigentlich zuständig ist, umgehen. Diese Rolle rückwärts zum eigentlich angekündigten Vorgehen erscheint mir unverständlich. Ich erwarte, dass die Gründe offengelegt werden.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt hierzu Folgendes: „Unabhängig von einer abschließenden rechtlichen Bewertung steht zu befürchten, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck entsteht, dass hier parteipolitischen Belangen der Vorzug gewährt wird vor fachlichen Erwägungen. Das Justizministerium muss umgehend den Verdacht ausräumen, dass hier Posten nach Gutsherrenart vergeben werden. Gerade die Justiz, deren Unabhängigkeit ein hehres Gut ist und die auf dem Gewaltenteilungsgrundsatz fußt, kann und darf sich solche Signale nicht erlauben.“

Versäumnisse der Regierung machen Ausnahmeregelungen notwendig.


Julia Goll, Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuches:

 

„Wir begrüßen die geplanten redaktionellen Änderungen, wonach etwa das dritte Geschlecht mehr Berücksichtigung erfährt.

Weiterhin unterstützen wir die Maßnahmen, die zu einer besseren Resozialisierung der Gefangenen beitragen. Diese ist alternativlos und dient nicht nur dem einzelnen Täter bzw. Gefangenen, sondern auch der Zivilgesellschaft.

Bereits vor vielen Jahren hatten wir allerdings vor einem Engpass bei den Haftplätzen gewarnt. Trotzdem hat Ministerpräsident Kretschmann die Pläne für den Neubau der JVA Rottweil einkassiert, dabei war der Weg für dieses Projekt bereits geebnet, sogar der Gemeinderat hatte schon zugestimmt.

So kommt es, dass aufgrund dieses hausgemachten Problems und des vermeintlich unvorhergesehenen Anstiegs der Gefangenenzahlen nunmehr ein Passus in das Gesetz eingefügt werden soll, wonach eine gemeinschaftliche Unterbringung der Häftlinge aufgrund der kapazitären Defizite für bis zu sechs Monate möglich werden soll. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt und einen Offenbarungseid für die Fehlleistungen der Regierung dar.

Die neue JVA Rottweil könnte vermutlich bereits seit fünf Jahren stehen.“

 

Jochen Haußmann

Zurückstellung des Bauantrags setzt das Sozialministerium gehörig unter Druck.


nnDer Heidelberger Gemeinderat stimmte gestern Abend mit zwei Enthaltungen dafür, den Bauantrag des Landes für die Sanierung des Ex-Knasts «Fauler Pelz» für den Maßregelvollzug um ein Jahr zurückzustellen. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dass es zwischen dem Gemeinderat und Minister Lucha gestern zu keiner Einigung gekommen ist, betrachte ich mit großer Sorge. Es zeigt, wie wenig Vertrauen in das Wort des Ministers gelegt wird. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um den ‚Faulen Pelz‘. Minister Lucha hat sich verhalten wie ein Elefant im Porzellanladen und viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen.

 

Er trägt jetzt auch dafür die Verantwortung, dass die dringend benötigten Plätze im Maßregelvollzug fehlen und Straftäterinnen und Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

 

Er hat es vermasselt, schon frühzeitig gemeinsam mit dem Gemeinderat eine Lösung herbeizuführen. Das hatte die FDP-Landtagsfraktion schon seit Monaten gefordert, zuletzt bei einem Besuch in Heidelberg Mitte März. Jetzt liegt der Schwarze Peter beim Regierungspräsidium, über §37 Baugesetzbuch die Entscheidung des Gemeinderats auszuhebeln. Das Signal, das die Landesregierung damit gewählten Vertreterinnen und Vertretern im Gemeinderat sendet, ist verheerend.“

 

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Jochen Haußmann

Sozialminister hat bei Einigung um „Faulen Pelz“ unnötig Zeit vergeudet.


Zur Meldung, wonach wegen des Mangels an Therapieplätzen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs auch in 2022 verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen worden sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„In diesem Jahr mussten bereits wieder Straftäter freigelassen werden, weil Gerichte die Fortdauer ihrer Haft bis zum Erhalt eines Therapieplatzes für unzulässig erklärt haben. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses ‚Fauler Pelz‘ in Heidelberg, das das Land Baden-Württemberg zur Nutzung als Gefängnis zur Unterbringung von Straftätern im Rahmen des Maßregelvollzugs nutzen will. Minister Lucha hat viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen und eine Lösung mit der Stadt Heidelberg herbeizuführen.

 

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass sich das Sozialministerium so lange mit Briefen und Telefonaten begnügt, statt die Sache persönlich vor Ort zu klären. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist mittlerweile viel Zeit verloren gegangen. Auch in den nächsten Monaten ist mit weiteren Freilassungen zu rechnen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn sich der Konflikt um den ‚Faulen Pelz‘ weiter in die Länge zieht.“

Jochen Haußmann

Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion kommt Dialog zwischen Sozialministerium und Stadt Heidelberg endlich in Gang.


Zur Meldung wonach das Land im Tauziehen um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» in Heidelberg eingelenkt hat und das Sozialministerium nun doch bei der Stadt Heidelberg einen Bauantrag für die Nutzung des Gebäudes für die temporäre Unterbringung von suchtkranken Straftätern gestellt hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Ich begrüße sehr, dass das Land ein Einsehen hat und sich hier nun endlich auf die Stadt Heidelberg zubewegt. Minister Lucha hat aber viel zu lange damit gewartet, endlich in den Dialog zu gehen und nach einer Lösung zu suchen. Erst aufgrund des Besuchs einer Delegation der FDP-Landtagsfraktion in Heidelberg, einer Vor-Ort-Begehung des Sozialausschusses am 12.April und dem Druck der FDP- und SPD-Landtagsfraktionen im Vorfeld kommt der Dialog jetzt in Gang.

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass Minister Lucha so lange die Hände in den Schoss gelegt und nichts dazu beigetragen hat, die Problematik zwischen der Stadt und seinem Ministerium aufzulösen. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist daher viel Zeit verloren gegangen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn weitere Anträge auf Freilassung bewilligt werden müssen, weil der Standort nicht rechtzeitig fertig wurde.“

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Nico Weinmann

Bestrebungen der Ampel-Koalition sind wichtiger Impuls für Digitalisierung der Justiz in Baden-Württemberg.


Zur Meldung, dass die Digitalisierung in der baden-württembergischen Justiz Fortschritte mache, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Justiz braucht mehr Digitalisierung. Dieser Zielbeschreibung können wir uns der Justizministerin vollumfänglich anschließen. Die Umsetzung zieht sich allerdings nun schon seit Jahren und die Fortschritte kommen nur tröpfchenweise. Durchschlagende Erfolge sind dabei nicht viele zu verbuchen. Die Anschaffung von Technik und Bereitstellung von WLAN alleine sorgen nicht für eine funktionierende digitale Arbeitsweise. Wenn keine schnelle Breitbandverbindung zur Verfügung steht, weil das ländliche Amtsgericht überhaupt nicht an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen ist, hilft auch ein WLAN-Router nicht.

 

Nicht erst durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört selbstverständlich die Möglichkeit Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden oder Verhandlungen zeitökonomischer zu gestalten. Eine verpflichtende Anordnung von digitalen Verhandlungen, wie von Justizministerin Gentges vorgeschlagen, darf keinesfalls dazu führen, dass eine Partei in der Wahrnehmung ihrer Rechte eingeschränkt wird. Ein Meilenstein wäre die flächendeckende Einführung der e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Einführungsprozess bei den Gerichten ist weiterhin nicht abgeschlossen, für die Gerichtsvollzieher wurde noch nicht einmal begonnen. Es muss geprüft werden, wie bei Zwangsvollstreckungsverfahren zukünftig mit der Vorlage von Originaltiteln, die eine digitale Übermittlung konterkarieren und bei den Beteiligten zu Verdruss führt, verfahren werden kann. Insbesondere braucht es eine Infrastruktur, die ständige Verbindungsabbrüche und technische Fehler nicht zum Alltagsproblem in der deutschen Justiz werden lässt. Deshalb fordern wir digitale Hausmeister in jedem Gericht, die bei Problemen schnell Abhilfe leisten können. Außerdem braucht es Schulungsmöglichkeiten für alle Beteiligten, denn die gewaltige Umstellung im Arbeitsalltag durch die Digitalisierung darf keineswegs vernachlässigt werden.

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung unter FDP-Justizminister Buschmann mit klarem Blick die Situation in der Justiz entscheidend verbessern will. Der Pakt für den Rechtsstaat soll um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert werden. Diese liberale Agenda wird auch die baden-württembergische Justiz entscheidend voranbringen!“

Nico Weinmann

Mehr Engagement im Kampf gegen Clan-Kriminalität gefordert.


Zur Verkündung der Justizministerin Gentges, das im Jahr 2021 knapp 79 Millionen Euro durch Vermögensabschöpfung eingezogen wurden, sagt der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen, dass Vermögen, das aus Straftaten erlangt wurde, endlich deutlich stärker abgeschöpft wird. Doch ist das Potenzial noch deutlich höher. Die Vermögensabschöpfung ist gerade im Kampf gegen die Clan-Kriminalität ein besonders wichtiges Mittel. Hier besteht in Baden-Württemberg noch erheblicher Handlungsbedarf. Das Problem liegt insoweit weniger bei der Justiz, als vielmehr im unzureichenden Kampf gegen Clans und Mafia durch Innenminister Strobl. Wir fordern hier ein energischeres wie konsequenteres Vorgehen, damit solche kriminellen Strukturen in Baden-Württemberg wieder zurückgedrängt werden, nicht weiter entstehen und somit eine Vermögensabschöpfung gar nicht erst erforderlich wird.“

Ärzte müssen öffentlich, sachlich und seriös über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.


Im Rahmen der aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg zum Thema „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von §219a StGB und die Umsetzung im Land“ sagt Alena Trauschel, FDP/DVP-Fraktionssprecherin für Frauen:

 

“Straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können, ist für Liberale seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann wird dieses Vorhaben daher als ersten Gesetzesentwurf der neuen Ampel-Regierung umsetzen. Ich freue mich, dass in der Koalition im Bund über die Streichung des §219a Einigkeit herrscht.

 

Ich finde es daher zumindest etwas merkwürdig, wenn die SPD nun versucht, den Gesetzesentwurf eines FDP-Justizministers als ihren Erfolg darzustellen. Besonders deshalb, weil die Sozialdemokraten in den letzten acht Jahren das Bundesjustizministerium besetzt haben und in dieser Zeit von ihr keine Abstimmung im Bundestag eingefordert wurde, in der die Abgeordneten auf ihr freies Mandat bestehen.

 

Seit Jahren finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und ‚Mahnwachen‘ von so genannten Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – und das vor den Augen des Innenministeriums Baden-Württemberg, das sich dank seiner konservativen Hausspitze vor einem Einschreiten wegduckt.

 

Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch strafbar, während der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden, es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen.”

Gerichte und Staatsanwaltschaft müssen für Cybercrime gestärkt und spezialisiert werden.


Zur Vorstellung der Pläne zur Umsetzung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet durch die Justizministerin auf der heutigen Landespressekonferenz, sagt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Durch die Meldepflicht von Hass-Postings für soziale Netzwerke wird die Justiz noch stärker in Anspruch genommen werden, als ohnehin schon. Deshalb begrüßen wir es, dass die Justizministerin handeln will. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Polizei und Justiz müssen personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann. Die jetzt angekündigten Schritte reichen dabei jedoch nicht aus. Auch der vor einiger Zeit eingerichtete Kabinettsausschuss ändert nichts an der bestehenden Problematik. Insbesondere braucht es nicht nur Richter, Staatsanwälte und Polizei, sondern auch Servicemitarbeiter in den Geschäftsstellen müssen dringend aufgestockt werden. Sonst bleibt vor lauter Bürotätigkeiten keine Zeit, die Verfahren selbst anzugehen.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Die jetzt angekündigten Spezialdezernate in den Staatsanwaltschaften begrüßen wir ausdrücklich, dürften jedoch nicht ausreichen, um das Gesamtproblem der Netzkriminalität effektiv zu bekämpfen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

 

Missbrauch im Einzelfall bekämpfen, statt Generalverdacht.


Zur Forderung der Grünen-Fraktion eine zeitliche Befristung für den Kleinen Waffenschein einzuführen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Grünen warten offenbar nur auf Gründe, um Waffenbesitzer weiter zu gängeln und unter Generalverdacht zu stellen. Das Waffenrecht darf nicht Spielwiese ideologischer Überzeugungen werden. Man wird mit übertriebenen Regeln keine wesentliche Senkung der Gesamtzahl an Kleinen Waffenscheinen erreichen, ganz im Gegenteil. Eine zeitliche Befristung des Kleinen Waffenscheins ist nicht erforderlich. Nach den Vorschlägen der Grünen werden nur noch mehr Gebühren für den legalen Waffenbesitzer fällig. Denn für das Führen ist bereits eine Erlaubnis erforderlich und Missbrauch wird dadurch nicht verhindert. Die Zuverlässigkeit wird auch beim Kleinen Waffenschein regelmäßig überprüft.

 

Der Ansatz, legalen Waffenbesitz weiter zu sanktionieren, um illegalen Waffenbesitz und -einsatz zu erschweren, ist abwegig. Es gilt vielmehr Zuwiderhandlungen gegen das geltende, bereits sehr restriktive Waffenrecht, entsprechend zu ahnden und im konkreten Verdachtsfall Kontrollen durchzuführen. Denn es ist klar, dass Gefährder und Extremisten keine Waffen besitzen dürfen. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben. Die Landesregierung steht dementsprechend in der Pflicht objektiv wie subjektiv größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die große Nachfrage an Waffenscheinen zeigt, dass hier offenbar Verbesserungsbedarf besteht.“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Nico Weinmann

Staatssekretär für Migration ist Steuergeldverschwendung und rechtlich fragwürdig.


 

Bei der Haushaltsdebatte im Landtag zum Einzelplan für das Justizministerium sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen die Schaffung zusätzlicher Stellen bei Richtern, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug. Die Richtung stimmt, das kann jedoch nur der Anfang sein. Es bestehen weiterhin große Herausforderungen für die Justiz, die im Haushalt nicht abgebildet sind. So ist die Ausweitung der beschleunigten Verfahren, die wir ausdrücklich begrüßen, gleichzeitig sehr personalintensiv und darf nicht zu Lasten anderer Verfahren gehen. Es braucht deshalb mehr Servicekräfte in den Geschäftsstellen, ansonsten droht die Justiz zum Flaschenhals des Rechtsstaats zu werden. Eine wesentliche Herausforderung für eine moderne Justiz ist die flächendeckende Einführung der E-Akte. Die Umsetzung wurde von vornherein wenig ambitioniert angegangen, bei der Umsetzung hakt es noch immer. Damit dieser Prozess gelingen kann, braucht es fachkundige Ansprechpartner, durch die sichergestellt wird, dass bei Problemen geholfen und Hürden bei der tagtäglichen Anwendung abgebaut werden.

 

Bei der Bekämpfung der Hasskriminalität besteht ebenfalls Handlungsbedarf. Wir brauchen neben einer entsprechenden Ausstattung und Fortbildung bei Polizei und Justiz ein schlüssiges Gesamtkonzept. Andererseits erleben wir in den letzten Jahren eine schwindelerregende Zunahme an neuen Gesetzen, deren symbolische und moralistische Wirkung sich in ihrer Halbwertszeit widerspiegeln. Wir fordern daher von der Landesregierung, die guten Pläne zur Modernisierung von Justiz und Rechtstaat der Ampel-Koalition in Baden-Württemberg zu unterstützen und umfassend umzusetzen.

Völlig unverständlich und rechtlich zweifelhaft ist die Verschiebung der Zuständigkeit für Migration ins Justizministerium. Wenn die Vollziehung von Abschiebungen als exekutive Maßnahme, mit der Dienstaufsicht über diejenigen Richter, die Aufenthaltstitel gerichtlich überprüfen sollen, vereint wird, müssen die Alarmglocken angehen. Diese Bedenken wurden offensichtlich über Bord geworfen, nur um einen weiteren Staatssekretär für die CDU zu schaffen! Der Aufwuchs an Ministerialbürokratie und die dadurch verursachten Kosten lehnen wir strikt ab.

 

Unsere Demokratie ist immer nur so stark, wie die Menschen sie leben und von ihr überzeugt sind. Wir müssen daher das Bewusstsein für die Vorzüge der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit fördern, sie in den Köpfen verankern, erlebbar machen: Vor Ort, in der Schule, gerade auch in unserer demokratischen Erinnerungskultur.“

Ampel-Pläne zur Migrationspolitik stärken Arbeitsmarkt, schaffen aber keine zusätzliche Zuwanderung von Asylbewerbern.


Zu den Äußerungen des Ministers Strobl, in denen er im Rahmen der Innenministerkonferenz die Migrationspolitik der Ampel-Koalitionsvereinbarungen im Bund kritisiert („auf grün gestellt. Ihr Kinderlein kommet“), erwidert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Minister Strobl ist so verzweifelt, dass ihm nichts Anderes mehr einfällt als Weihnachtslieder geschmacklos ad absurdum zu führen. Er ist wohl aus allen Wolken gefallen, als er im Ampel-Koalitionsvertrag gesehen hat, wie verantwortungsbewusste Migrationspolitik tatsächlich geht. Die Pläne sehen vor, irreguläre Migration wirksam zu reduzieren, und mit einer konsequenten Rückführungsoffensive insbesondere Straftäter und Gefährder zügig abzuschieben. Zusätzliche Zuwanderung wird es nur in den Arbeitsmarkt geben. Daran scheitert Strobl hier im Land täglich. In Wahrheit war es seine CDU-Kanzlerin Angela Merkel, die 2015 die Flüchtlingsströme nicht im Griff hatte. Die Lage an der polnischen Außengrenze muss dagegen humanitär und rechtsstaatlich geordnet angegangen werden.“

 

Die innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, ergänzt:

 

„Der Innenminister hat offenbar vergessen, dass er überhaupt nicht mehr für die Migrationspolitik im Land zuständig ist. Die Grün-Schwarze Regierung hat diese Zuständigkeit in der Ressortzuteilung auf das Justizministerium übertragen. Für Strobl wäre bei seiner Innenministerkonferenz daher Zurückhaltung geboten. Er sollte sich besser um die Durchführung der Abschiebungen, insbesondere krimineller Ausreisepflichtiger, kümmern. Das ist seine Aufgabe, der er aber nur unzureichend nachkommt. Der Bedarf eines zusätzlichen Staatssekretärs für Migration im Justizministerium wird so immer zweifelhafter!“

Die heute vorgestellten Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2020 kommentiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Rückgang an Verurteilungen im Jahr 2020 lässt coronabedingt keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf an Verfahren in Baden-Württemberg zu. Denn auch die Justiz war von Einschränkungen in ihrer Arbeitsweise betroffen. Das zeigt die Gesamtzahl an rechtskräftigen Urteilen, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist. Es wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört die Möglichkeiten Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden. Außerdem muss die e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften flächendeckend eingeführt und eingesetzt werden. So kann die Arbeit flexibler gestaltet und Prozesse effizienter abgeschlossen werden.

 

Der Anstieg der Verurteilungen wegen Sexualstraftaten ist besorgniserregend. Das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial in Chatgruppen hat unter Heranwachsenden und Jugendlichen enorm zugenommen. Oftmals sind sich die Jugendlichen der Konsequenzen ihrer Handlungen nicht vollends bewusst. Alleine das Strafmaß zu erhöhen ist deshalb keine Lösung des Problems. Dieser Entwicklung muss sich die Landesregierung entschieden entgegenstellen und mehr Präventions- und Unterstützungsarbeit leisten. Eltern und Schulen dürfen nicht allein gelassen werden.“