Justiz braucht auch abseits von beschleunigten Verfahren dringend mehr Personal.


Bei der Beratung eines Antrags zu beschleunigten Verfahren in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Es hat sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuße folgt. Gerade dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Durch das beschleunigte Verfahren können in der Regel geringe Vergehen junger Erwachsener unter bestimmten Bedingungen teilweise noch am Tag der Festnahme abgeurteilt werden. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Im Unterschied zu anderen, verkürzten Verfahrensarten, wie einem Strafbefehl, kommt es beim beschleunigten Verfahren auch zu einer Gerichtsverhandlung, wodurch zusätzlich auf den Beschuldigten eingewirkt werden kann. Das beschleunigte Verfahren hat daher unbestritten Vorteile, die andere Verfahrensarten nicht vorweisen können. Das beschleunigte Verfahren ist dabei an sich nicht revolutionär, ist im Gesetz vorgesehen, findet aber bei uns nur selten Anwendung.

Denn zur Wahrheit gehört auch, dass diese Verfahren sehr personalintensiv sind, insbesondere durch eine koordinierte Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe. So darf die Ausweitung von beschleunigten Verfahren am Ende nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren auf der Strecke bleiben. Zumal die Herausforderungen für die Justiz immer größer werden, man denke nur an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hass- und Cyberkriminalität. Nicht zuletzt droht hier durch Personalmangel die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung dieser Straftaten zu werden.

Da die Modellprojekte erst im Laufe des Jahres 2020 angelaufen sind und typische Delikte wie Ladendiebstahl pandemiebedingt auch 2021 seltener als normalerweise auftreten, ist indes frühestens 2022 mit belastbaren Zahlen zu rechnen. Sinnigerweise sollte erst dann darüber entschieden werden, ob und wie beschleunigte Verfahren an weiteren Gerichten organisatorisch fest verankert werden sollten. Jenseits der drei Modellprojekte werden beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg aber nahezu überhaupt nicht angewandt. Deutlich weniger als ein Prozent der Gesamterledigungen wird in diesen Verfahren erreicht, in Brandenburg dagegen sind es etwa zehn Prozent. Das Land sollte daher die Justiz und die Polizei landesweit stärker zur Durchführung des Beschleunigten Verfahrens ermutigen und die personellen und technischen Voraussetzungen fördern.“

Polizei und Justiz müssen im Kampf gegen Hass und Hetze gestärkt werden.


Anlässlich der heutigen Debatte zum Antrag „Hasskriminalität in Baden-Württemberg“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Regierungskoalition der Hasskriminalität entschieden den Kampf ansagt. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Ein entschiedenes Auftreten gegen Hass und Hetze im digitalen, wie auch im analogen Bereich ist indes bitter nötig. Schließlich lehrt uns die Vergangenheit, dass viel zu oft den verblendeten Worten brutale Gewalt folgt. Den Phänomenbereich der Hasskriminalität zu thematisieren ist sicherlich richtig, wichtiger ist aber, dass Polizei und Justiz personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit

Am 11. September 2021 ist es anderthalb Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 zur globalen Pandemie ausgerufen hat. In der Folge standen Einschränkungen und Verwerfungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenleben, die sich noch vor zwei Jahren niemand vorzustellen vermochte.

18 Monate sind seitdem vergangen, viele Probleme konnten gelöst werden, andere Probleme sind wiederum umso schmerzlicher ins Bewusstsein gerückt.

Durch beispiellose Anstrengungen von Forschung, Wissenschaft und Unternehmen sind wir an einem Punkt, an dem sowohl hochwirksame Impfstoffe, als auch Tests und Schutzmaterial in großem Umfang zur Verfügung stehen. Rund 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind geimpft und das große Ziel der einschränkenden Maßnahmen – der Schutz vulnerabler Gruppen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems – ist im Wesentlichen erfüllt. Das führt die FDP/DVP-Fraktion zum Schluss, dass es umso wichtiger ist, den Blick auf das zu legen, was noch vor uns liegt.

Viele Menschen sind an Covid-19 verstorben, viele trauern um ihre Angehörigen. Bis heute leiden viele Erkrankte an den Folgen ihrer SARS-CoV-2-Infektion. Allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen gilt unser Dank für ihren herausragenden Einsatz. Schmerzlich getroffen wurden viele durch die Folgen der Einschränkungen. Der Blick muss sich nun ganzheitlich auf die Situation richten, wie sie sich aktuell darstellt und wie man die offenbar gewordenen Schwierigkeiten in eine gute Zukunft führen und zielgerichtet Lösungen umsetzen kann.

Für die gewaltigen Schulden etwa. Für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Lernfortschritt sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung erheblich eingeschränkt wurden. Die wirtschaftlichen Existenzen, die gefährdet oder ruiniert wurden. Und nicht zuletzt muss sich der Blick schonungslos auf die Defizite im Management unseres Landes richten, die während der Pandemie insbesondere durch die Überregulierung und die verfehlte Politik der grün-schwarzen Landesregierung so augenfällig wurden.



Wir fordern beherztes Zupacken und ein umfassendes Reformprogramm. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Zukunft zu gestalten.

Die FDP/DVP-Fraktion hat hierfür Handlungsfelder identifiziert, die es anzupacken gilt und in zehn Punkten zusammengefasst. Im Folgenden wird ausgeführt, wie Baden-Württemberg in die post-pandemische Zeit aufbrechen sollte, wie die liberalen Lösungen für Baden-Württemberg für die post-pandemische Zeit aussehen sollen.

Einzelhandel und Innenstädten eine Zukunft geben

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.

Um dies zu verhindern brauchen wir eine kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung und als Ort für Veranstaltungen und Begegnungen gestärkt werden. Dazu gehört die gezielte Ansiedlung von Gastronomie, aber auch von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Die Fußgängerzonen können und müssen mehr sein als „nur“ Einkaufsstraßen. Wichtig dabei ist, Leerstände zu verhindern und Brachflächen zu vermeiden. Neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces können dabei wichtige Funktionen erfüllen. Das Land muss dazu die Kommunen begleiten und unterstützen.

Ebenso fordern wir, dass auch in Pandemiezeiten – vorübergehend und vom Umfang her begrenzt – verkaufsoffene Sonntage möglich sein müssen. Dazu sind eine Aussetzung des Anlassbezugs und die Ausreizung aller rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Mehr zu verkaufsoffenen Sonntagen

Erneuerung der Wirtschaft vorantreiben

Der Veränderungsdruck durch die notwendige Entfossilisierung der Energieerzeugung, und durch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen ist durch Corona noch einmal stärker geworden. Die Bedeutung von neuen Produkten und Geschäftsmodellen hat weiter zugenommen. Solch epochale Verschiebungen werden aber nicht ohne neue Ideen und weitreichende Innovationen gelingen können. Wir müssen daher noch mehr Anreize und Förderungen dazu geben, aber auch das notwendige Umfeld gestalten: Risikobereitschaft muss belohnt werden – eine Aufweichung von Patenten beispielsweise ist der falsche Weg. Investitionen in Innovationen und Entwicklung sollten ausgeweitet werden – zielgerichtete Förderungen und steuerliche Berücksichtigung können hier wichtige Zeichen sein. Aber auch Grundlagenforschung und ein besserer Transfer von Forschungsinstituten und Hochschulen in die Unternehmen müssen gewährleistet sein – notwendige Strukturen gilt es zu stärken. Und wir müssen das Mindset in Richtung Fortschritt ändern: Dazu gehört eine stärkere Technologiebegeisterung, aber auch die Vermittlung von Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit an Schulen und Hochschulen. Die berufliche Bildung muss modernisiert und attraktiver gemacht werden. Dazu gehört eine echte Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen, aber auch die Erschließung neuer Zielgruppen, bspw. Personen mit Migrationshintergrund. Denn neue Ideen entstehen in den Köpfen!

Wir fordern ein sofortiges Belastungsmoratorium für die Wirtschaft! Corona hat schon zu viel zu großen Verwerfungen geführt, sodass es keine weiteren Auflagen und Kostensteigerungen geben darf. Das Lieferkettengesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf Bundesebene sind daher das falsche Signal. Auf Landesebene brauchen wir eine Abschaffung des Tariftreue- sowie des Bildungszeitgesetzes. Ebenso brauchen wir endlich einen kraftvollen Bürokratieabbau. Die schwammigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung lassen hier fehlende Ambitionen befürchten. Dabei ist Bürokratieabbau gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen die sinnvollste Fördermöglichkeit für die Wirtschaft.

Ein besonders bürokratisches Feld sind die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen des Arbeitsschutzes. Sie schränken sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig ein und konterkarieren moderne Regelungen zu HomeOffice, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und digitalem Arbeiten. Daher brauchen wir eine Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Ebenso ist die 11-Stunden-Pausenregelung heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dabei geht es keineswegs darum, die Arbeitszeit zu verlängern. Nur bei der Frage, wann und wie lange am Stück gearbeitet werden darf, sollten Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum für individuelle Lösungen erhalten. Dazu gilt es, Homeoffice zu fördern und wo immer möglich großzügig umzusetzen – die letztendliche Entscheidung muss aber bei den Betrieben gefällt werden, eine staatliche Pflicht ist eine unnötige Einmischung in die unternehmerische Freiheit.

Entfesselungspakete

Wir brauchen umfassende Entfesselungspakete, um unseren Unternehmen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Der FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen demonstriert eindrucksvoll, was hier möglich ist.

Chancen für die Klimapolitik

Wie lange die Wirtschaft braucht, um sich von der Corona-Krise zu erholen, ist heute noch nicht absehbar. Sie wird sich aber wahrscheinlich schneller erholen als das Klima.

Deshalb müssen wir umdenken und die Corona-Krise als Chance für eine Klimapolitik nutzen, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten sind. Aus unserer Sicht bedeutet das aber, dass wir neue Wege gehen müssen, um eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Dazu braucht es mehr Freiheit, statt immer neuer Verbote und Regulierungen wie die Solarpflicht oder den forcierten Ausbau der Windkraft an Standorten, die hierfür nicht ideal sind.

Wir wollen Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verzahnen, indem wir das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppeln und technologieoffen denken.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für ein klares Klimaschutzkonzept stark, das den Ausstoß von CO2 begrenzt und gleichzeitig die Freiheit schafft, um durch Innovationen möglichst effizient CO2 zu vermeiden, zu nutzen oder zu speichern. Welche Lösung aber die beste ist, darüber soll der Wettbewerb der Ideen entscheiden.

Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzepts steht der EU-Emissionshandel. Wir sind überzeugt, dass er der wirksamste Klimaschützer ist. Deshalb fordern wir dessen Ausweitung von den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf alle anderen Wirtschaftszweige.

Mit synthetischen Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, ist CO2-neutraler Verkehr ohne ein Verbot des Verbrennungsmotors möglich. Es ist kaum vorstellbar, dass in naher Zukunft in allen Ländern eine Elektro-Ladeinfrastruktur entsteht, schon aus diesem Grunde brauchen wir eine echte Technologieoffenheit. Auch zahlreiche Industrieprozesse können schon heute weitestgehend treibhausgasneutral erfolgen.

Indem wir Wasserstoff marktfähig machen, schaffen wir alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Doch wir brauchen nicht nur wirksame Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine klare Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Die aktuellen Extremwetterereignisse zeigen deutlich, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: wir dürfen in Zukunft keine Idee, keine Technik und keine Branche von vornherein aufs Abstellgleis schieben. Durch reine Regulatorik oder ideologische Scheuklappen wird sich auch die Forschung und Entwicklung nur noch auf die eine gewünschten Technologien richten. Die Folge ist eine unnötige ökonomische wie technologische Verengung, die wesentliche Innovationspotentiale von vornherein ausschließt.

Technologien entwickeln sich heute so schnell weiter, dass eine regulierende Instanz ohnehin gar keine Chance hat, diese innerhalb kürzester Zeiträume zu bewerten. Wenn wir im Jahr 1990 nur über Technologien nachgedacht hätten, die wir damals kannten, hätten wir nie ein Smartphone entwickeln können oder ein mobiles Internet. Auch die Corona-Pandemie und die Entwicklung der Impfstoffe haben klar gezeigt, dass uns nur die Offenheit für neue wissenschaftliche Methoden weiterbringt. Dies gilt auch für den Klimawandel.

Wenn wir das Klima schützen und unser Leben an den Klimawandel anpassen wollen, müssen wir bei allen Maßnahmen technologieoffen bleiben und auf marktwirtschaftliche Mechanismen vertrauen.

Wir sind überzeugt: All diese Herausforderungen können wir nur meistern, wenn wir die Innovationskraft unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts Baden-Württemberg stärken. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften.

Wir setzen uns für eine Klimapolitik ein, die unsere Wirtschaft nicht schwächt, sondern die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringt. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.

Pläne, wie die der grün-schwarzen Landesregierung jedes noch so kleine Dorf von 5 Uhr in der Früh bis 24 Uhr in der Nacht an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden und die Kosten dafür über eine neue kommunale Steuer beim Bürger abzuladen, wollen wir verhindern. Es bringt weder dem Klima etwas, wenn leere Busse durch die Gegend fahren, noch ist es tolerabel, dass diese Ressourcenverschwendung auch noch auf den Geldbeutel der Bürger abgewälzt wird. Die Mobilität muss individuell, passgenau, klimafreundlich und jedes Verkehrsmittel inkludierend gestaltet werden. Das hat nicht zuletzt die Pandemie bewiesen.

Gesundheitswesen verbessern

Die FDP/DVP-Fraktion dankt allen im Gesundheitswesen und in der Pflege Tätigen für Ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie. Im Hinblick auf die angekündigte Enquete-Kommission des Landtags werden wir Freien Demokraten konsequent darauf achten, dass das Management der Landesregierung aufgearbeitet wird und sachgerechte und vor allem wirksame Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Aufbau von Notfallreserven und Notfallkapazitäten unerlässlich.

Zudem ist ein leistungsfähiger und moderner öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bei der Infektionsbekämpfung unverzichtbar. Wir setzen auf eine zeitnahe und umfassende Digitalisierung. Das Projekt „Digitaler ÖGD 2030“ des grünen Sozialministers ist uns mit einem Zeithorizont von neun Jahren entschieden zu unambitioniert.  Insgesamt braucht es ein Gesamtprogramm zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dieser muss für Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität zulegen. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und ÖGD.

Für diese Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die ärztliche Versorgung in der gesamten Fläche des Landes sichergestellt ist. Dies kann aus der FDP/DVP-Fraktion nur gelingen, wenn die Attraktivität des Berufs Ärztin bzw. Arzt wieder hergestellt wird. Leitbild ist die niedergelassene freiberufliche Tätigkeit, die um passgenaue Formen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt wird. Es geht aber auch um Mehr und um ganz Grundsätzliches: Nahezu jeder teilt die Feststellung, dass unser Gesundheitssystem mit an der Weltspitze steht. Dies liegt nicht nur an einem hoch leistungsfähigen System der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in allen Fachrichtungen und einer vielfältigen Krankenhauslandschaft mit öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Mit ein Hauptgrund ist das bestehende System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir haben große Sorge, dass die Diskussion um eine so genannte Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger in einem System zusammengefasst würden, den hohen Qualitätsstand gefährdet. Denn heute ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv sein muss, damit die Menschen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei ihr freiwillig versichert bleiben. Gäbe es nur noch ein System oder gar nur eine Einheitsversicherung, fehlt der Systemwettbewerb, der für Innovationen und positive Impulse sorgt. Der Blick in andere Länder, die einen solchen Weg gegangen sind, zeigt, dass nichts besser, dafür vieles schlechter geworden ist. Deshalb treten wir mit Nachdruck dafür ein, die bisher wettbewerbliche und erfolgreiche Struktur zu erhalten.



Hier geht es zu unserer #GesundheitsWoche

Darüber hinaus gilt es, die Attraktivität für Heilmittelerbringer zu verbessern, dazu gehört auch die vollständige Schulgeldfreiheit. Und nicht vergessen wollen wir die enormen Herausforderungen der Pflege.

Krisensichere Bildung

Für uns Freie Demokraten war und ist die weltbeste Bildung der Maßstab unseres Handelns. Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung des ausdifferenzierten und leistungsorientierten Schulsystems im Land. Dieser bildungspolitische Kompass führt auch durch globale Krisen, wie die Corona-Pandemie, wenn man ihn um eine Bildungsgarantie ergänzt. Denn die Einschränkungen zum Infektionsschutz haben den Schulbetrieb stark beeinträchtigt, haben zu erheblichen Lernrückständen geführt und bestehende Defizite bei der Digitalisierung verdeutlicht. Der unstete Wechsel von Fern- und Wechselunterricht neben dem didaktisch gebotenen Präsenzunterricht hat Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen gleichermaßen stark herausgefordert. Es wurde deutlich, dass wir die Schulen krisensicher machen müssen in dem Sinne, dass der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich bleibt. Erst dann können Eltern abseits von Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen und auch verlässlich und flexibel planen ohne die Sorge, dass kurzfristige Schulschließungen drohen könnten.

Als Lehre aus der Krise bleibt auch ein Fokus auf den digitalen Unterrichtselementen. Diese können und müssen auch in Zukunft den Unterricht sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Die Digitalisierung der Schulen im Land folgt keinem Selbstzweck, sie ist kein „nice-to-have“, sondern für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots und des Bildungsstandortes Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Während der Pandemie wurden gerade im Bereich der Digitalisierung zahlreiche Defizite deutlich. Diese kraftvoll, engagiert und mit den dringend notwendigen Investitionen anzugehen, ist das Gebot der Stunde.

Noch immer verfügen viele Schulen nicht über einen Breitbandanschluss – zuletzt lag Baden-Württemberg auf einem beschämenden vorletzten Platz im Bundesvergleich. In den zurückliegenden zehn Jahren grün-geführter Landesregierungen ist es nicht gelungen, diesem Malus abzuhelfen. Wir treten ein für kraftvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur, die eine leistungsfähige Internetanbindung im ganzen Land ermöglicht. Mit diesem unabdingbaren Schritt zur digitalen Schule muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Schulen über ein WLAN verfügen, das allen Beteiligten eine mobile Datenverbindung eröffnet. Vor allem die Ausstattung aller Bildungsbeteiligten mit mobilen Endgeräten muss schließlich gelingen. Die Programme des Bundes, wie das Sofortausstattungsprogramm oder der Digitalpakt, wirken nur zögerlich und werden perspektivisch nicht ausreichen. Aus unserer Sicht muss die Digitalisierung unserer Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe betrachtet werden, in der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen. Hierfür brauchen wir einen Digitalpakt 2.0, um Schritt für Schritt eine Komplettausstattung mit mobilen Endgeräten an allen Schulen inklusive adäquater IT-Betreuung zu erreichen. Dieser Anspruch muss für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte gelten, die noch viel zu oft mit privaten Endgeräten und privaten E-Mail-Programmen und -adressen die bestehenden Lücken füllen.

Das Desaster der Bildungsplattform Ella ist noch immer nicht überwunden und es fehlt weiterhin ein zuverlässiges und funktionales Angebot für alle Schulen gleichermaßen. Die Zweifel des Landesdatenschutzbeauftragten am Datenschutz für Lehrer, Schüler und Eltern bei der Ausgestaltung der Bildungsplattform und der Nutzung von Microsoft 365 gilt es ernst zu nehmen. Daher bedarf es einer Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen des Kultusministeriums, aus denen die Schulen passende Angebote auswählen können. Da jedoch nicht nur zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, sondern auch viele Schulträger und Schulen, wie etwa die beruflichen Schulen, auf die bekannte Software von Microsoft setzen, sollten – idealerweise auf Bundes- oder gar EU-Ebene – Verhandlungen für eine datenschutzkonforme Microsoft-Lösung geführt werden.

Neben schlüssigen Konzepten für die Ausstattung mit Hard- und Software müssen qualitativ und quantitativ ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema „Digitales Unterrichten“ geschaffen werden. Wir wollen den Schulen zudem ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, das Mittel für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte umfasst. Die daraus vermittelte Flexibilität und Freiheit der Schulen bei der Ausgestaltung der digitalen Angebote kann zum Innovationsmotor werden und schafft auch Potentiale für die Zusammenarbeit über Klassen- und Schulgrenzen hinweg, beispielsweise um seltenere oder spezialisierte Fächer anbieten zu können.

Die bundesweite COPSY-Studie zeigt uns schließlich auf, dass die Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt sowie das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erleben die Belastungen der Pandemie als besonders stark und es wird erkennbar, dass die Bildungsgerechtigkeit während der Lockdowns stark gelitten hat. Auch durch den schlechteren Zugang zu schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten und die gewachsene Bedeutung des familiären Umfelds beim Distanzlernen sind Defizite entstanden. Angesichts dieser aktuellen Situation muss die Stärkung der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gelingen. Die vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dringend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Angebote der Sommerschulen erwiesen sich als unzureichend und haben viele Schülerinnen und Schüler, die eine gezielte Förderung benötigt hätten, letztlich nicht erreicht.

Deshalb treten wir ein für den engagierten Abbau der durch die Pandemie entstandenen Lernlücken. Eine landesweite Lernstandserhebung nach standardisierten Kriterien vermittelt den Schulen, den Schulträgern, aber auch dem Kultusministerium und der Politik ein authentisches Bild der bestehenden Lerndefizite, denen es abzuhelfen gilt. Die Schulleitungen, die sich als Krisenmanager an vorderster Front während der Pandemie bewährt haben, müssen zügig und nachhaltig entlastet werden, um ihren administrativen Aufgaben besser nachkommen zu können. Das Referendariat muss um die Zeit der Sommerferien verlängert und den Schulen ausreichende Mittel für Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit zu beenden. Denn es müssen Tausende zusätzliche Unterstützer im Bildungsumfeld gewonnen werden, die das bestehende Angebot ergänzen können. Zu den zusätzlichen Unterstützern zählen etwa Lehramtsstudierende, Referendare und Pensionäre, aber auch Quereinsteiger, die es pädagogisch nachzuqualifizieren gilt. Es schlummern beträchtliche Potentiale in beruflich Vorgebildeten, die beispielsweise das Ganztagesangebot erweitern können.

Gleichzeitig ist klar, dass man tägliche Unterrichtszeit nicht beliebig steigern kann, auch nicht zum Schließen der Lernlücken. Vielmehr muss auch der Raum für Freizeit und soziale Kontakte geschaffen werden, die während der Pandemie deutlich zu kurz gekommen sind. Auch schulische und außerschulische Vereins- und Sportangebote müssen wieder in vollem Umfang möglich werden, denn die Corona-Pandemie hat vielfach zu Bewegungsmangel geführt. Um diese notwendigen Freiräume in den zumeist engen Stundentafeln der Schüler unterzubringen, müssen beispielsweise die Möglichkeiten des neunjährigen Abiturs auf breiter Basis eröffnet werden. Wer optional auf G9 wechseln möchte, dem sollte dies auch überall im Land ermöglicht werden. Sonst wird aus dem bestehenden G8 aufgrund des Unterrichtsausfalls durch die Pandemie ein faktisches G7.


Derartige passgenaue Angebote können entstehen, wenn wir die Schulen nicht einer immer zentralistischeren Steuerung unterwerfen, sondern diesen weitere Freiheiten an die Hand geben. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass man vor Ort in den Schulen am besten weiß, wie die Schulentwicklung entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten gelingen kann. Für uns gilt es daher, konsequent die organisatorische und finanzielle Autonomie der Schulen zu stärken und das ausdifferenzierte und leistungsorientierte Schulsystem zu erhalten.

Bürgerrechte stärken

Seit nunmehr 1 ½ Jahren sind die Grundrechte stark eingeschränkt. Noch immer ist nicht absehbar, wie und bis wann die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Im Gegenteil erleben wir gerade aktuell mit der Einführung der 2G-Regel, wie noch für viele Monate Teile der Gesellschaft vom öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Die früheren Beteuerungen von Bundes- und Landesregierung, wonach alle Grundrechtseingriffe beendet werden, sobald jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird, wurden umfänglich einkassiert. Diese Politik verspielt das Vertrauen der Menschen und verstärkt die Gräben in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Pandemiebekämpfung, aber die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.

Die FDP hat sich während der Pandemie als kritisch-konstruktive Stimme der Vernunft gezeigt. Wir haben nie das Virus und seine Gefährlichkeit geleugnet. Wir haben immer für die Impfung geworben. Und wir haben solche Maßnahmen, die wirklich für den effektiven Pandemieschutz erforderlich sind, mitgetragen. Wir Freien Demokraten haben zugleich aber immer darauf gedrungen, dass Maßnahmen erforderlich und geeignet sein müssen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Viele unserer Forderungen, wie die Verwendung von FFP2-Masken oder der Einsatz von Luftfiltern an den Schulen, haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Es wäre für die Pandemiebekämpfung gut gewesen, wenn sich Bundes- und Landesregierung solchen vernünftigen Forderungen zu Beginn nicht verschlossen hätten.

Ob skurrile, dem Infektionsschutz zuwiderlaufende Regelungen wie die 800-Quadratmeter-Regel, unerlaubte Bewegung an der frischen Luft oder die Frage weshalb ein Discounter Blumen verkaufen darf, ein Gartencenter mit Außenbereich aber nicht; die Pandemie hat gezeigt: Nicht die Wahrnehmung der Freiheitsrechte, sondern vielmehr die Einschränkung der Grundrechte bedürfen einer klaren Begründung! Viele Grundrechtseingriffe, die nicht verhältnismäßig waren, wurden im Laufe der Pandemie durch die Gerichte aufgehoben. Für uns Freie Demokraten zeigt sich hier ganz besonders der Wert des Rechtsstaats. Wir wollen daher unsere unabhängige Justiz auch in Zukunft weiter stärken.

Auch und gerade in Zeiten des Notstands muss zudem gewährleistet sein, dass die Parlamente als gesetzgebende, direkt vom Volk legitimierte Gewalt, ihre Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion ausüben können. Wir Freie Demokraten treten für die unbedingte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein. Eine Impfpflicht lehnen wir ab, setzen uns aber dafür ein, die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. Mit Sorge sehen wir aber politische Initiativen, einen faktischen Impfzwang zu schaffen.

Den Staat dort stärken, wo er stark sein muss

Die Freien Demokraten treten für einen Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und der in den Feldern und Situationen gut agieren und reagieren kann, wo man ihn benötigt. Der von uns angestrebte Bürokratieabbau soll nicht nur Innovationsgeist, das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entfesseln, sie dient gleichermaßen dazu, Kapazitäten in den Verwaltungen und dem öffentlichen Dienst freizumachen. Statt die Einhaltungen von Verordnungen zu überdachten Fahrradstellplätzen zu überwachen, sollten Kapazitäten aufgebaut werden, die das Funktionieren kritischer Infrastruktur in verschiedenen Ausnahmeszenarien sicherstellen.

Wir Freien Demokraten stehen zu unserer Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst. Wir lehnen daher das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst ab. Denn dabei handelt es sich um ein kollektives Misstrauensvotum von Grünen und CDU gegenüber allen Polizisten, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und vielen anderen öffentlichen Bediensteten im Land. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist völlig überflüssig und schürt nur weitere Vorurteile gegenüber unserer Polizei. Im Rettungsdienst brauchen wir endlich eine Vernetzung von Leitstellen untereinander. Und die Landesregierung muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen auch die Behandlungsmethoden anwenden dürfen, die sie zuvor in ihrer Ausbildung gelernt haben.

Ob eine neue Pandemie kommt, uns verheerender Starkregen trifft, ein Blackout die Stromnetze lahm legt, oder ein Cyberangriff kritische Infrastrukturen angreift. Der Staat muss dort stark sein, wo er benötigt wird. Wir finden: Anstelle einer Inflation an Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie einem neuen Tiny-House-Ministerium samt zusätzlicher hochbezahlter Personalstellen wären mehr Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrer angebracht. Synergien mit nichtstaatlichen Akteuren oder der Wirtschaft wie sie bspw. durch ein Impfterminmanagement durch die Krankenkassen statt in einem durch das Gesundheitsministerium von Minister Lucha desaströs gehandhabten Vergabesystem möglich gewesen wären, müssen im Sinne der Bürgerschaft durchdacht und geplant werden. Stresstests für potenzielle Bedrohungen müssen her und die Schlussfolgerungen daraus konsequent umgesetzt werden.

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, unnötige Wegstrecken vermeiden zu können, indem digitale Möglichkeiten geschaffen und ausgeweitet werden. Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der digitalen Technologien ist ein flächendeckender gigabitfähiger Glasfaserausbau, sowie die Verfügbarkeit des 5G-Mobilfunkstandards. Dazu braucht es gezielte Ausbauförderung und nachfrageorientierte Konzepte, wie steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu fördern.

Auch im Mobilfunk müssen die „weißen Flecken“ endlich geschlossen werden, denn der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion. Die Schaffung von geeigneten Förderrichtlinien, ist daher genauso erforderlich, wie geeignete Maßnahmen, um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und für mehr Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekte in den Kommunen zu schaffen. Dabei müssen auch technische Möglichkeiten wie Smart-Poles zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten genutzt werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck und mehr als nur die Infrastruktur; kein Lebensbereich wird ausgelassen. Für uns bedeutet das, dass Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgern und Unternehmen bspw. durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Jeder Behördengang muss digital medienbruchfrei von zuhause aus erledigt werden können. Dabei müssen die Verwaltungsleistungen anwenderorientiert ausgestaltet und flächendeckend einheitlich bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip muss zum Standard werden, sodass Behörden auf bereits erhobene Daten der Bürger auf deren Wunsch zugreifen können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Datenschutz und Datenhoheit der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt bleiben.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik

Wir brauchen auf Bundessebene die Befreiung der Bürgerinnen und Bürger von der fesselnden Steuer- und Abgabenpolitik. Keinesfalls dürfen hier die Bürgerinnen und Bürger mehrbelastet werden, die Finanzierungslücken des Staats dürfen nicht über Steuererhöhungen gedeckt werden. Wir brauchen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine weitere Entlastung der Mitte. Allerdings setzen wir uns weiter für eine gerechte Besteuerung ein; große Weltkonzerne, die hier keine Steuern zahlen, delegitimieren das ganze System. Großen Akteuren mit Gewinnverlagerungen ins steuergünstigere Ausland müssen diese Möglichkeiten verbaut werden.

Zudem wird Bauen immer teurer, und damit Wohnen auch. Nicht nur die Rohstoffkrise und das fehlende Bauland, auch die immer mehr werdenden Vorschriften der Landesbauordnung sorgen für Mehrkosten. Wir wollen hier gegensteuern, aber auch die Kosten des Wohnerwerbs reduzieren in dem wir den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken und uns auf Bundesebene für einen Freibetrag bei Erwerb von Wohneigentum einsetzen.


Wir kritisieren nachdrücklich die Selbstbedienung der grün-schwarzen Koalition, die sich ihre selbstgemachten Haushaltslöcher mit Corona-Schulden zuschüttet, obwohl sie auf riesigen Reserven und ausreichend Überschüssen sitzt. Die Landesregierung betrachtet aus Haushaltssicht die Pandemie als Betriebsunfall, der keine Auswirkungen auf die normale, mühsam verhandelte Koalitionsbalance haben darf. Daher will sie alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf Pump finanzieren, ohne an irgendeiner Stelle zu sparen. Die Sparziele des Finanzministers sind sehr enttäuschend.

Wir sagen, alle Programme und Finanzierungen müssen auf den Prüfstand. Die Zeiten von Wünsch-Dir-was-Projekten der Ministerien ist vorbei. Wir wollen eine kritische Betrachtung der seitherigen Politik – nicht mit dem Rasenmäher, aber mit dem Rotstift – um Freiräume für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken

Für den Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg ist es – mit den richtigen Weichenstellungen für die Hochschulen und die Unternehmen im Land – möglich, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Die Bedeutung von exzellenter und anwendungsnaher Forschung und Innovation hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Es galt, schnell Mittel und Wege zu finden, um sich dem Virus zu erwehren. Ohne Impfstoffe, Teststrategien und auch technische Hilfen zum Infektionsschutz wären wir heute der Pandemie noch immer so ausgeliefert wie zu ihrem Beginn. Wir wollen deshalb Baden-Württemberg als Forschungsstandort und als Standort für Unternehmen noch attraktiver machen, unsere Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter stärken und ihnen mehr Freiräume einräumen.

Die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ist geprägt von Reglementierung, einengenden Forschungsschranken und mangelnder Flexibilität beim Mitteleinsatz. Den leistungsstarken und innovationsgeneigten Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis wollen wir wieder stärken und von Limitationen befreien.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Auch darüber hinaus muss die Hochschulautonomie wieder gestärkt werden. Außer Zweifel steht für uns das Festhalten an der bewährten und verlässlichen Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge. Wir wollen aber auch den zuletzt stark erweiterten Aufgabenkanon der Hochschulen auf den Prüfstand stellen und sodann verbleibende Pflichtaufgaben stärker personell untermauern. Dabei muss der akademische Mittelbau bei den anwendungsnah forschenden Hochschulen gestärkt werden und die Experimentierklausel beim Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich mit Leben gefüllt werden.

Überbordende Bürokratie, Dokumentationspflichten und Antragserfordernisse müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen eine unbürokratische Forschungsförderung, die technologieoffen und ideologiefrei ist und nicht nur auf einzelne Leuchttürme setzt, sondern die herausragende Forschungsleistung landesweit fordert und fördert. Die Widrigkeiten des EU-Mehrwertsteuerrechts bedrohen die konstruktiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit einer attraktiven steuerlichen Forschungsförderung muss es für innovationsfreundliche Unternehmen wieder attraktiver werden, in FuE zu investieren. Mit einer Stärkung der Förderung über Innovationsgutscheine und der Unterstützung von Start-Ups, auch im hochschulischen Kontext, wollen wir einen Impuls für Innovationen ermöglichen.

Zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Die Folgen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Klimawandels und der Wandel der Rahmenbedingungen durch den Handel und die Gesellschaft stellen die rund 39.100 landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nie dagewesene Herausforderungen. Verschärft wird diese Situation durch das teilweise ideologiegetriebene Handeln der Landes- und Bundesregierung.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg stark. Wir sind der Überzeugung, Landwirtschaft kann Hand in Hand mit Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen. Dabei vertrauen wir auf die die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Land- und Forstwirte.

Die einseitige staatliche Bevorzugung des Ökolandbaus lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung nur dann nachhaltig und zukunftssicher gestalten können, wenn wir die positiven Eigenschaften beider Anbauformen fördern. Dazu setzen wir uns auch in Sachen Pflanzenschutz für eine solide Strategie ein, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so ausbalanciert, dass sie realistisch ist und eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht. Dazu müssen wir auch die Chancen der digital gestützten Präzisionslandwirtschaft viel mehr nutzen. Der Weg zu mehr Tierwohl muss wettbewerbsgerecht und europäisch erfolgen. Mit einer europaweiten Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung würden Millionen Tiere profitieren und es gäbe endlich einen fairen Wettbewerb zwischen den Landwirten aus Baden-Württemberg und ihren europäischen Kollegen. Ein solches Label muss verbunden sein mit der Abschaffung bürokratischer bau- und umweltrechtlicher Hürden für Stallumbauten.

Wir wollen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Agrarsubventionen, öffentlichen Ad-hoc-Zahlungen oder Unwetterbeihilfen wirtschaften können. Wir halten deshalb auch an unserer Forderung einer Bundesratsinitiative für eine steuermindernde Risikoausgleichsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft fest.

Die regionalen Strukturen der Lebensmittelerzeugung wollen wir stärken und die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine bessere Vermarktung ihrer hochwertigen regionalen Produkte unterstützen. Dies trägt auch zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei und zugleich betreiben wir damit wirksamen Klimaschutz. Wir unterstützen Initiativen, wenn beispielsweise Betriebskantinen auf regionale Produkte umstellen.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Land- und Forstwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die Forschung und Züchtung klimaresilienter Pflanzen und Baumarten ideologiefrei voranzubringen und auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken zu setzen. Doch genauso, wie die Land- und Forstwirtschaft vom Klimawandel betroffen ist, ist sie nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion auch der Klimaschützer Nummer Eins. Wälder und Böden binden enorme Mengen an CO2. Mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie kann die Land- und Forstwirtschat einen Beitrag zum Ersatz fossiler Energieträger leisten. Deshalb setzen wir auf den produktionsintegrierten Naturschutz, anstatt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen. Wer zum Beispiel immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: Die Land- und Forstwirtschaft kann gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Was wir brauchen ist ein Neustart in der Agrarpolitik. Sie muss sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einsetzen.

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Nico Weinmann

Justiz darf nicht zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität werden.


Zur Ankündigung, einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze einzurichten, erklärt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion:

„Wenn die Landesregierung wirklich etwas gegen Hass und Hetze tun will, dann sollte sie mehr speziell dafür geschultes Personal bei Justiz und Polizei einstellen. Allein der Mehrbedarf von Richtern und Staatsanwälten liegt bei mindestens 30 Stellen. Andernfalls droht die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu werden. Hier müssen Grüne und CDU bei den kommenden Haushaltsberatungen liefern. Ein Kabinettsausschuss hingegen löst diese Probleme nicht, sondern schafft nur zusätzliche Ministerialbürokratie.“

Justiz und Polizei gebührt großer Dank bei der Aufarbeitung der Krawallnacht.


Anlässlich der aktuellen Debatte auf Antrag der CDU Fraktion – „Klare Kante von Justiz und Rechtsstaat: 100 Jahre Freiheitsstrafen für Stuttgarter Randalierer“- erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Ein starker Rechtsstaat ist ein zentraler Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung. Der Justiz und der Polizei gebührt bei der Aufarbeitung der Krawallnacht großer Dank. Man sieht, dass es nicht ständig immer neue und schärfere Gesetze braucht, sondern mehr Personal, eine technische Ausstattung auf höchstem Niveau und verlässlichen Rückhalt aus der Politik. Hier wurde in der Vergangenheit einiges erreicht, aber es gibt auch viel zu tun. So verläuft die Digitalisierung in der Justiz nach wie vor schleppend. Der Zeitpunkt für die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist mit dem Jahr 2026 wenig ambitioniert. Der chronische Mangel an Servicekräften führt dazu, dass Richter und Staatsanwälte immer öfter diese Aufgaben miterledigen müssen. Und die im Ländervergleich knappste Personalausstattung im Justizvollzug stößt bei steigenden Gefangenenzahlen an ihre Grenzen. Es gibt also noch genug Baustellen für die neue Ministerin.

Entscheidend ist auch, dass Straftaten schnell und angemessen geahndet werden. Besonders Häuser des Jugendrechts, die vom früheren FDP Justizminister Prof. Dr. Goll gegen viel Widerstand, auch aus der CDU, geschaffen wurden, sind ein wirksames Instrument, um bei kriminellen Karrieren von Jugendlichen schnell gegenzusteuern. Mit unaufgeregter, verlässlicher Arbeit, auch im präventiven Bereich, erreicht man eben mehr, als mit populistischen Forderungen nach immer höheren Haftstrafen. Schließlich sind ausgesprochene Haftstrafen nicht alleiniger Maßstab für einen funktionierenden, starken Rechtsstaat. Nicht zuletzt die Achtung vor der Unabhängigkeit der Justiz, gebietet es, von reißerischen Debattentiteln wie dem heutigen Abstand zu nehmen. Die Gewaltenteilung ist für uns Liberale nicht verhandelbar. In der Pandemie haben wir gesehen, was wir an unabhängigen Gerichten haben, die ein ums andere Mal unverhältnismäßige Maßnahmen der Regierung kassiert haben.“

Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird.


Zur Meldung, wonach sich der Tatverdächtige für den Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge in die Türkei abgesetzt hat, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird. Wenn Erdogan nun jemanden, der eine Synagoge in Brand setzt, Unterschlupf gewähren sollte, würde dies einen neuen Höhepunkt in einer Reihe antisemitischer Entgleisungen des türkischen Präsidenten darstellen. Ich erwarte, dass die Türkei bei der Aufklärung der Straftat umfänglich mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet.“

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.


Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”


Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.


Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)

Beschleunigte Verfahren sind geeignet, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu stärken.


Zur Debatte um weitere Ausweitung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt, dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass beschleunigte Verfahren sehr personalintensiv sind. Die Ausweitung von beschleunigten Verfahren darf am Ende aber nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren dadurch auf der Strecke bleiben. Die Herausforderungen für die Justiz werden immer größer, man denke etwa an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hasskriminalität und Cyberkriminalität. Auch hierfür braucht die Justiz zusätzliches Personal.“

Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zu den Demonstrationen propalästinensischer Gruppen am gestrigen Samstag:

„Die landesweiten antiisraelischen und antisemitischen Demonstrationen sind beschämend und inakzeptabel. In Freiburg trafen sich Antisemiten ausgerechnet am ‚Platz der Alten Synagoge‘, die 1938 bei der Pogromnacht von Nationalsozialisten zerstört wurde, um gegen Juden und Israel zu hetzen. In Mannheim verletzten Chaoten mindestens vier Polizisten. Und in Stuttgart griffen die Demonstranten Außenstehende an und missachteten wie die sogenannten ‚Querdenker‘ etliche Corona-Auflagen.

Mit Blick auf die aufgeheizte Stimmung der letzten Tage kommen diese Vorfälle aber nicht überraschend. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie im Vorfeld alles getan hat, um dieses Geschehen zu unterbinden. Es reicht auch nicht, jetzt wie Innenminister Strobl anzukündigen, sämtliche Straftaten ‚konsequent und hart‘ zu ahnden. Vielmehr muss die Landesregierung nun prüfen, welche Organisation an den Demonstrationen beteiligt waren und jegliche Zusammenarbeit mit diesen auf den Prüfstand stellen. Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben.

Wir Liberale stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürger. Ebenso wie die Sicherheit dieser Menschen in unserem Land ist für uns auch das Existenzrecht Israels Staatsräson und nicht verhandelbar. Und deswegen dulden wir auch keine Nachsicht mit Israelfeinden.“

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Nico Weinmann

Digitale und hybride Sitzungsformate sollten langfristig zulässig sein.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Rund acht Monate nach dem ersten Lockdown und mitten im zweiten Lockdown legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll. Dieses Gesetz ist im Grundsatz gut, aber es kommt deutlich zu spät. Notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt. Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien ein Stück weit alleine gelassen. Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht. Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen bereits vorher möglicherweise rechtskonform waren. Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 01.03.2020 ändert nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. Aber: Besser spät als nie, und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.

An dieser Stelle müssen wir aber auch perspektivisch denken. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pandemie zu ermöglichen. Lange Anreisewege bleiben so erspart und idealerweise werden wichtige Entscheidungen früher getroffen. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung werden wir nicht verzichten, auch wenn es nicht zu einem Ende der Präsenzsitzungen führen darf. Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrechtlich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung zeigt hier eine gewisse Unsicherheit. Daher sollte künftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig eingebunden werden, damit allen Beteiligten klar ist, welche Software den Anforderungen entspricht und welche besser gemieden werden sollte.“

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Lehren aus der Stuttgarter Krawallnacht

Die Nacht vom 20. Juni auf den 21. Juni – sie wird in das kollektive Gedächtnis der Stuttgarterinnen und Stuttgarter eingehen. Es ist eine Nacht, wie sie es in Stuttgart und in ganz Baden-Württemberg noch nie gegeben hat. Was mit einer routinemäßigen Polizeikontrolle um 23.30 Uhr beginnt, endet fünf Stunden später um 04.30 Uhr nach einem nie dagewesenen Gewaltexzess. Am Ende dieser Nacht gleicht die Stuttgarter Innenstadt einem Trümmerfeld: Scherben, Blutspuren und verwüstete Läden – mitten im Herzen der Landeshauptstadt. Die Täter machen keinen Halt vor privaten Eigentum, der Geschäftsgrundlage von sowieso schon gebeutelten Einzelhändlern und Polizistinnen und Polizisten. Binnen fünf Stunden haben hunderte jugendliche Kriminelle dutzende Läden eingeschlagen und geplündert, Polizeiautos mit Steinen zertrümmert und die Einsatzkräfte brutal angegriffen. Das Bild eines Jugendlichen, der mit beiden Beinen voraus einen Polizisten anspringt, geht um die Welt. Wer aber die Polizei angreife, werde erst recht nicht vor den Bürgern haltmachen, betont der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer im Webtalk der FDP/DVP Fraktion und warnte damit davor, die Geschehnisse zu bagatellisieren. Im Gegenteil, wer die staatlichen Organe angreife, greift auch unsere Demokratie an, so der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Aus diesem Grunde seien die Taten auch keineswegs unpolitischer Natur. Es handele sich auch nicht um eine abstrakte Stuttgarter Party-und Eventszene, sondern um kriminelle Plünderer und Marodeure. Das darf nicht verharmlost werden. Im Gegenteil, die Nacht muss umfassend aufgearbeitet werden: Wie konnte es zu diesem Gewaltausmaß kommen und was muss die (Landes-) Politik jetzt tun, damit sich solch eine Nacht nie wieder wiederholt?

Eskalation in Stuttgart zeichnete sich ab

Betrachtet man die Geschehnisse der Wochen vor dem Gewaltexzess, so wird deutlich: Bereits Ende Mai und Anfang Juni kam es zu Übergriffen auf die Stuttgarter Polizei. Am 31. Mai löste ein gezielter Falschanruf eines dunkelhäutigen 18-jährigen einen Tumult am Kleinen Schlossplatz aus. Flaschen wurden auf die Beamten geworfen und mehr als 30 Streifenwagenbesatzungen mussten heranrücken, um die Lage zu beruhigen. Auch am 07.06.2020 seien laut Medienberichten Einsatzkräfte am Rande der Anti-Rassismus Demo mit Gegenständen beworfen worden. Innenminister Strobl habe sich gar bereits „im letzten Jahr darüber gewundert, was sich gerade in den Abendstunden“ in der Stuttgarter Innenstadt abspiele. Wieso aber hat der Innenminister dann nicht umgehend gehandelt und Sicherheitskonzepte vorgelegt? Es ist seine Aufgabe und Verantwortung als Innenminister, sicherzustellen, dass keine rechtsfreien Räume entstehen. Wie kann es sein, dass die Polizei fünf Stunden braucht, um Kontrolle über zentrale Plätze der Landeshauptstadt zu erlangen? Fehlt es an Personal und/oder Ausstattung? Ein Innenminister muss Sicherheitsprobleme im Herzen der Landeshauptstadt zur Chefsache erklären und Probleme frühzeitig bei der Wurzel packen und nicht wie ein unbeteiligter Dritter daneben stehen und die Verantwortung delegieren. Die Signale im Vorfeld der besagten Stuttgarter Nacht hat der Innenminister nicht erkannt. Es zeigt sich somit einmal mehr die Überforderung von Innenminister Strobl. Um die Versäumnisse des Innenministeriums aufzuarbeiten, haben wir eine Anfrage gestellt.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den letzten Wochen ist jedoch klar: Eine solche Nacht darf sich nie wiederholen. Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein Bündel an Maßnahmen:

Rückendeckung aus der Politik statt Stimmungsmache gegen die Polizei

Allzu oft versuchen sich Politiker von Grüne, SPD oder Linke auf Kosten der Polizei zu profilieren: Renate Künast (Grünen) hinterfragte vor einigen Jahren bei einem versuchten Anschlag in Würzburg als Erstes die Reaktion eines Polizisten, der seine Waffe zückte als der afghanische Täter mit einer Axt auf ihn zulief. SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach jüngst von „latenten Rassismus in den Reihen der Sicherheitskräfte“.

Gleichzeitig wurde in Berlin von Rot-Rot-Grün das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen, welches die Beweislast umkehrt. So reicht die Behauptung eines Betroffenen (in Form einer Glaubhaftmachung), er sei durch eine behördliche Handlung diskriminiert worden, damit Polizisten und andere Beamte beweisen müssen, dass sie die Person nicht diskriminiert haben. Es muss also nicht deren Schuld bewiesen werden, sondern sie müssen ihre Unschuld beweisen. Das Gesetz ist ein Misstrauensbeweis gegenüber Polizisten und stellt eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht. Dennoch gibt es Zuspruch von den Grünen in Baden-Württemberg in Person des Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand. Doch in Reihen der Polizei wird diese Entwicklung in Teilen der Politik durchaus wahrgenommen: Die Debatten um Rassismus bei der Polizei und Polizeigewalt führen dazu, dass es ein Gefühl von fehlendem Rückhalt durch die Politik bei den Polizisten gebe, berichtete Ralf Kusterer von der Stimmung innerhalb der Polizei. Heißt: Teile der Politik bereiten mit ihren Aussagen den Nährboden für Gewalt gegen die Polizei und schwächen unsere Einsatzkräfte.


Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein klares Bekenntnis aus der gesamten Landespolitik zur Polizei. Verantwortungsvolle Politiker dürfen mit ihren Aussagen blinden, sinnlosen und verachtenswerten Hass auf die Polizei nicht weiter befeuern und salonfähig machen.

Zügiges und effizientes Ermittlungsverfahren sowie ausländerrechtliche Konsequenzen

Die Straftäter müssen eine spürbare Antwort des Rechtsstaates erhalten. Dazu gehört neben der Strafverfolgung, soweit möglich, auch zivilrechtliche Kosten für entstandene Schäden und die Schmerzensgeldansprüche an die Verursacher weiterzuleiten. Auch gilt es, die Ursachen aufzuarbeiten, die laut Dr. Rülke jedoch nicht monokausaler Natur seien. Dr. Rülke nannte die Corona-Krise mit den umfassenden Freiheitseinschränkungen als einen Erklärungsansatz. Hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen von monatelanger Isolation zu überprüfen. Statt die Polizei dazu zu verdonnern, jeden kleinen Verstoß gegen die Abstandregeln zu ahnden, müsse Innenminister Strobl dafür sorgen, dass primär wirklichen Kriminellen das Handwerk gelegt werde. Auch zeichnet sich ab, dass eine Vielzahl der Täter nichtdeutscher Herkunft ist. Die Stuttgarter Nacht sei somit durchaus auch Ausdruck einer gescheiterten Flüchtlings- und Migrationspolitik. Folglich müssen im Zusammenhang mit den Gewaltexzessen auch ausländerrechtliche Folgen geprüft werden. Wer die Aufnahmebereitschaft einer Gesellschaft auf solch eine Art und Weise beantwortet, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und gehört abgeschoben. Das sind wir unserer Gesellschaft und damit auch den ganz mehrheitlich hier friedlich lebenden Migranten schuldig.

Wiederholung solcher Ausschreitungen müssen verhindert werden

Mittelfristig brauchen wir aber Frühwarnmechanismen, inklusive Aufklärung und Prävention, um solche Gewalttaten zu verhindern. Präventive Konzepte können in Schulen ansetzen oder durch Streetworker erfolgen. Die Ausschreitungen zeigen jedoch auch deutlich, dass die Polizei bessere personelle und materielle Ausstattung und nicht noch schärfere Gesetze braucht. Innenminister Strobl muss dies endlich entschieden angehen. Die Präsenz der Polizei muss verstärkt werden, um das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und das Entdeckungsrisiko für Straftaten zu erhöhen. Ralf Kusterer plädierte in diesem Zusammenhang dafür, dass sich alle demokratischen Kräfte im Landtag auf eine feste Einstellungszahl von Polizisten pro Jahr verständigen. Im Moment gebe es hier je nach Präferenzen der jeweiligen Regierung große Schwankungen, die eine verlässliche Planung erschweren. Dr. Rülke kündigte an, diesen Vorschlag aufzugreifen und seine Fraktionsvorsitzendenkollegen von Grüne, SPD und CDU zu einem Gespräch diesbezüglich einzuladen. Denn: Die Politik muss der Polizei alle notwendigen Mittel an die Hand geben, damit sich eine Nacht wie in Stuttgart am 20. Juni niemals wiederholt.

Unser 10 Punkte-Plan

Stärkere Polizeipräsenz in den nächsten Wochen und Monaten

Es muss unmissverständlich deutlich werden, dass das Gewaltmonopol einzig beim Staat liegt. Die Täter verstehen nur die klare Botschaft, dass die Einhaltung geltenden Rechts konsequent durchgesetzt werden wird. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben.


Frühwarnmechanismen bei gefährlichen Einsatzlagen verbessern

Wenn sich eine Eskalation abzeichnet, muss Verstärkung frühzeitig da sein. Teilweise musste in der Krawallnacht Unterstützung aus Heilbronn angefordert werden. Man braucht verbindliche Kriterien, nach denen sichergestellt ist, dass Verstärkung frühzeitig kommt. Lieber hat man im Zweifel mehr Polizei vor Ort als zu wenig.


Konsequente und schnelle Bestrafung der Täter und Identifizierung weiterer Täter

Es muss allen klar sein, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich ziehen wird.


Das Land muss unverzüglich geeignete Maßnahmen für seine Liegenschaften in der Stadtmitte ergreifen

Im Bereich der Stuttgarter Innenstadt befinden sich viele Liegenschaften des Landes. Für den Eckensee oder das Neue Schloss kann das Land beispielsweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und somit der Polizei eine verlässliche Rechtsgrundlage gegen renitente Jugendgruppen liefern.


Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit des Landes mit der Stadt Stuttgart und den umliegenden Kreisen

Eine förmliche Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart kommt zu spät. Aber besser später als nie. Das Innenministerium muss unter Einbeziehung der zuständigen Polizeibehörden der Stadt eine Liste der Maßnahmen vorlegen, die aus polizeilicher Sicht geboten sind. Dazu gehören auch Maßnahmen, um den wachsenden Müll und Glasscherben zu reduzieren. Durch seine Polizeibehörden besitzt das Land an dieser Stelle eine sehr große Expertise. Da viele Täter aus dem Stuttgarter Umland kamen, müssen auch die Nachbarkreise mit eingebunden werden, damit die Maßnahmen nicht verpuffen.


Gewalt von Menschen mit Migrationshintergrund als solche benennen und entsprechend handeln

Nicht alle aber viele Täter der Krawallnacht hatten einen Migrationshintergrund. Rund die Hälfte der vorläufig festgenommenen jungen Männern waren keine deutschen Staatsbürger. Bei Tätern, die aus Ländern wie Afghanistan, Somalia oder Marokko stammen, muss alles dafür unternommen werden, damit auf die Haft die Abschiebung folgt.


Maßnahmen gegen Drogenkriminalität in der Stuttgarter Stadtmitte erheblich ausweiten

Innerhalb eines Jahrzehnts haben sich die Drogendelikte in Stuttgart Stadtmitte verdreifacht. Auch bei den Ausschreitungen war die Kontrolle eines 17-jährigen mutmaßlichen Drogendealers der Auslöser der Krawalle. Es muss alles Notwendige unternommen werden, damit zentrale öffentliche Plätze nicht zu Drogenumschlagplätzen verkommen.


Präventive Maßnahmen stärken

In den Taten kommt ein Hass der Täter auf den Staat zum Ausdruck. Hier muss man frühzeitig ansetzen, etwa durch Kampagnen in Schulen oder Streetworker. Solche Maßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung zu einem ansonsten entschlossenen staatlichen Handeln


Frühzeitige Strafverfolgung bei jugendlichen Tätern

Jugendliche Straftäter müssen schnell die Konsequenzen für ihr Handeln spüren. Die Mehrzahl der festgenommenen jungen Männer war polizeibekannt. Ein Täter hatte 24 polizeiliche Eintragungen. Hier bestehen erhebliche Defizite. Die FDP fordert seit langem, die Häuser des Jugendrechts auf das ganze Land auszuweiten, so auch auf das Stuttgarter Umland, wo zahlreiche Täter wohnhaft sind.


Polizeikräfte wieder mehr für die Verfolgung echter Straftäter nutzen als für die Einhaltung der Corona-Abstandgebote

Spätestens nach diesen Ereignissen braucht es ein Umdenken bei den Corona-Kontrollen. Die Polizei sollte sich endlich wieder um für die Sicherheit wichtigere Belange kümmern dürfen.

Unsere Positionen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Download.

Nico Weinmann

Angebliche Sorgen der AfD um die Meinungsfreiheit im Netz sind Krokodiltränen.


Anlässlich der Landtagsberatung des AfD-Antrags „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Die AfD vergießt Krokodiltränen, wenn sie sich zur Hüterin der Meinungsfreiheit im Netz aufspielt. Ausgerechnet die Partei, deren Unterstützer regelmäßig das gesellschaftliche Klima dadurch vergiften, dass sie gegen Minderheiten, politisch Andersdenkende und deren Ansichten hetzen, wollen selbsternannter Wächter der Meinungsfreiheit sein. Das Verhalten der AfD ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Tatsächlich will sie nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern erreichen, dass Hass und Hetze im Netz folgenlos bleiben. Damit ihr das nicht gelingt, braucht es auch größere Anstrengungen des Landes bei der Bekämpfung von Hasskriminalität.

Ganz gewiss hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz viele Schwächen. Noch immer fehlt es an Transparenz, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien Facebook und Co. Beiträge löschen und wann sie strafbare Kommentare an die Ermittlungsbehörden melden. Hier ist die Politik gefordert, Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig effektiv strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch zu verfolgen. Für den gesetzlichen Rahmen ist dabei in erster Linie der Bund zuständig. Als Land muss Baden-Württemberg aber für eine gute personelle und sachliche Ausstattung bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz sorgen. Grün-Schwarz hat hier beträchtliche Defizite zu verantworten. Bei der Polizei haben wir zu oft Parallelstrukturen. Die neu geschaffene Cybersicherheitsagentur verschlimmert dieses Problem nur. Die Justiz verfügt dagegen über deutlich zu wenig Personal in diesem Bereich. Wir brauchen mehr Spezialisten für Cybercrime und Hasskriminalität. Es ist Zeit, dass das Justizministerium seine zögerliche Haltung in dieser Frage ändert und die Prioritäten den Realitäten anpasst.“

FDP: Gestriger Beschluss des OVG Niedersachsen entzieht der identischen Verordnung des Landes die Grundlage.


„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom gestrigen Tag muss auch für Baden-Württemberg Folgen haben“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann. Die Richter haben am 11. Mai in einem Beschluss § 5 der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug gesetzt. Dieses sieht bis auf wenige Ausnahmen die pauschale Quarantäne für alle Einreisenden nach mehrtägigen Auslandsaufenthalten vor. Die Regelung geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Bundesländern, die für den Erlass der Quarantäne zuständig sind, zurück. In Baden-Württemberg ist die inhaltlich identische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom Sozialministerium erlassen worden und seit dem 10.04. in Kraft.

„Die Entscheidung eines niedersächsischen Gerichts ist für Baden-Württemberg juristisch zwar nicht bindend. Sie ist aber ein mehr als deutlicher Fingerzeig an die anderen Bundesländer. Baden-Württemberg hat eine nahezu identische Regelung, die nach den Maßstäben der niedersächsischen Richter rechtswidrig wäre. Die Landesregierung muss jetzt handeln und die Verordnung außer Kraft setzen, bevor ein baden-württembergisches Gericht sie kassiert“, fordert Weinmann. Die niedersächsischen Richter monierten unter anderem, dass eine derart weitreichende Quarantäneregelung nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt sei, da dieses nur Quarantäne für einen begrenzten Personenkreis vorsehe, etwa bei bereits Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen.

„Generell bestätigt der Beschluss aus Niedersachsen, wie wichtig es ist, Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte mit Augenmaß vorzunehmen. Alles andere führt zur Unverhältnismäßigkeit einer Vorschrift. Der Gesundheitsschutz steht eben nicht über anderen Grundrechten, sondern gleichrangig neben ihnen. Auch andere Einschränkungen müssen daher fortlaufend überprüft werden, und aufgehoben werden, sobald sie unverhältnismäßig stark in andere Freiheitsrechte eingreifen“, so der Liberale.

Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?


In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.

Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.

Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?

Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats


In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.

Demokratie lebt vom offenen Dialog

In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus?


Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.

Nico Weinmann


Dr. Timm Kern


Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.

Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit


Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.

Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Zur Meldung, dass die Grünen das Waffenrecht angesichts des Verbrechens in Rot am See auf den Prüfstand stellen wollen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FPD/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die furchtbaren Vorfälle in Rot am See müssen aufgeklärt werden. Der reflexartige Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts geht aber fehl. Schon heute haben wir eines der weltweit strengsten Waffengesetze und zahlreiche Restriktionen für legale Waffenbesitzer. Dabei verhindern Verbote allein solche furchtbaren Gewalttaten nicht und Waffenmissbrauch lässt sich nicht allein durch Verschärfung des Waffenrechts bekämpfen.“

Zu der Debatte um die Gesetzesinitiative der Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg, das sog. „Upskirting“ künftig unter Strafe zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Mädchen keine Sorge davor haben dürfen, unter den Röcken fotografiert zu werden. Die Möglichkeit von Fotoaufnahmen durch Smartphones führt zu einer größeren Relevanz des Themas als früher. Dass solche Fotoaufnahmen in der Mehrzahl der Fälle bislang straflos blieben, ist nicht hinnehmbar. Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Wir unterstützen daher die Initiative, mit der solche Bildaufnahmen unter Röcken künftig strafbar werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werden wir konstruktiv begleiten. Es ist gut, wenn Täter für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten auch strafrechtlich belangt werden.“

Zu der Debatte um eine mögliche Entkriminalisierung von Schwarzfahren und den Aussagen von Landesverkehrsminister Hermann, der Schwarzfahren als lediglich „unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft“ bezeichnete, das daher nicht strafrechtlich geahndet werden brauche, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der Logik von Verkehrsminister Hermann müsste man auch andere Delikte, die ein unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft sanktionieren, straflos stellen. Wenn das Verhalten von Schwarzfahrern belohnt würde, indem man dieses straflos stellt, wäre das ein Schlag ins Gesicht der ganz großen Zahl der Menschen, die für ihr ÖPNV-Ticket mitbezahlen. Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten ist daher das falsche Signal.

Auch inhaltlich sind Aussagen wie ‚Bußgeld statt Knast‘ unzutreffend und zeugen von mangelnder Faktenkenntnis. Tatsächliche Haftstrafen fürs Schwarzfahren sind heute eine absolute Ausnahme und betreffen nur notorische Schwarzfahrer. Eine besondere Milde ihnen gegenüber ist unangebracht. Schon heute muss die Mehrzahl der Schwarzfahrer nicht wegen einer verhängten Haftstrafe ins Gefängnis, sondern weil sie die gegen sie verhängten Geldstrafen nicht bezahlen. Dies würde sich auch durch die Entkriminalisierung nicht ändern, da auch ausstehende Bußgelder mit einer Erzwingungshaft durchgesetzt werden müssten.“

Zu dem heute durch den Justizminister Wolf mitgeteilten Anstieg der Verurteilungen in Baden-Württemberg für das Jahr 2018 um 4,1 Prozent erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die entscheidende Frage bleibt, ob der Anstieg der Verurteilungen auf einen tatsächlichen Anstieg an Straftaten zurückzuführen ist, oder ob dafür die bessere personelle Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist. Letzteres ist laut dem Justizminister zumindest mitursächlich gewesen ist. Daran zeigt sich, wie wichtig eine gute personelle Ausstattung bei Justiz und Polizei ist. Es darf nicht passieren, dass Verfahren aufgrund von Personalengpässen aus Zeitgründen ohne Verurteilung beendet werden und gegen oder sogar ohne Auflage eingestellt werden. Dies untergräbt auf Dauer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Insbesondere jugendliche Straftäter dagegen werden dadurch zu neuen Straftaten ermutigt. Dies wurde zuletzt auch in der Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg als ein Problem hervorgehoben.

Der Justizminister muss daher seinen Kurs zur personellen Aufstockung der Justiz bei den kommenden Haushaltsberatungen durchsetzen. Dabei darf der Fokus nicht mit der Verurteilung enden. Dringende personelle Aufstockung ist auch im Bereich der Vollstreckung in den Justizvollzugsanstalten erforderlich.“

Justiz

Unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat basiert auf einer unabhängigen, effektiven und schnell arbeitenden Justiz. Die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist eine der Kernaufgaben der Landesregierung. Die Justizbehörden müssen dabei nicht nur personell gut ausgestattet sein, auch die Digitalisierung muss mit Nachdruck betrieben werden. Dass Unterlagen überall in wenigen Sekunden elektronisch verschickt werden, an den Gerichten aber immer noch zu oft die Kommunikation über Fax und Brief erfolgt, wird unserer digitalen Gesellschaft nicht gerecht.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die auf dem Papier geschaffenen Planstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen rasch besetzt werden.
  • Opfer von Straftaten müssen stärker unterstützt werden und die Belastungen im Ermittlungs- und Strafverfahren für Opferzeugen gemindert werden.
  • Die Digitalisierung der gerichtlichen Verfahren muss schneller umgesetzt werden und die Möglichkeit von digitalen Verhandlungen auch nach dem Ende der Pandemie regelmäßig genutzt werden.
  • Die Justiz muss auch weiterhin in dieser Breite im Land erhalten bleiben.
  • Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft muss weiter gestärkt werden.
  • Stärkung der Rolle der Rechtspfleger und der Geschäftsstellen.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Für ein liberales Waffenrecht

Jahresbilanz Koalition

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu der Diskussion in den Regierungsfraktionen um einen härteren Umgang mit straffälligen Flüchtlingen sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer als Flüchtling die Unterstützung und die Gastfreundschaft unseres Landes genießt, dann aber dennoch straffällig wird, muss schnell die Folgen dieses Handelns spüren. Gerade als Rechtsstaatspartei ist für uns hier ein konsequentes Auftreten des Staates wichtig. Natürlich ist aber auch klar, dass Kriminalität nicht nur von Flüchtlingen ausgeht. Egal ob bei gewerbsmäßiger Kriminalität, bei Übergriffen auf Gäste in Schwimmbädern oder anderswo – ein schnelles und rechtsstaatskonformes Handeln gegen die Täter ist überall gleichermaßen wichtig.

In vielen Fällen erreicht man dabei tatsächliche Verbesserungen nicht durch weitere Gesetzesverschärfungen, sondern durch mehr Polizei. In diesem Punkt haben Grünen, CDU und SPD in dieser und letzter Landesregierung versäumt, rechtzeitig genügend neues Personal auszubilden. Die Folge für Baden-Württemberg ist die geringste Polizeidichte pro Einwohner aller Bundesländer. Dann bringen auch die schärfsten Gesetze nichts. Gleichwohl werden wir einzelne Gesetzesinitiativen konstruktiv und ergebnisoffen begleiten, und soweit diese tatsächlich erforderlich sind, auch mittragen.

Vorher wird sich aber zeigen, ob die Vorschläge von der Grünen-Landtagsfraktion nicht wieder mal zerredet werden. Erste Äußerungen deuten bereits darauf hin. Wie schon bei früheren Themen könnte aufgrund des Widerstandes der Grünen statt konkreter Taten nichts als heiße Luft übrigbleiben. Dieses Mal würden die Grünen dabei aber nicht nur die CDU, sondern auch den eigenen Ministerpräsidenten ausbremsen.”

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“