Nico Weinmann


Stv. Fraktionsvorsitzender


Sprecher für Rechtspolitik, Medien und Bevölkerungsschutz

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Heilbronn

Neben meinen Fachgebieten Innere Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Kommunen sowie Recht, Verfassung und Medien bin ich stets für meine Heimat, den Wahlkreis Heilbronn, aktiv. Ob eine bessere Nah- und Fernverkehrsanbindung der Bahn, die Breitbandversorgung in unserer Region, der Zustand unserer Gewässer oder die Sicherstellung von umfangreichen Unterrichtsangeboten – gerne nehme ich mich engagiert und pragmatisch Ihrer Probleme an. Nur so schaffen wir eine Politik, die jedem in diesem Land etwas bringt. Jederzeit stehe ich Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Ihr Nico Weinmann

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

18-Heilbronn

Ansprechpartner:

Adresse:

Heidelberger Straße 90B
74080 Heilbronn

Telefon:

+49 7131 74535-80

Fax:

E-Mail:

nico.weinmann@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 15. Dezember 1972 in Heilbronn; katholisch, verheiratet, eine Tochter

Besuch der Silcher-Grundschule und des Robert-Mayer-Gymnasiums in Heilbronn mit Erwerb der Allgemeine Hochschulreife 1992.

1989/90 einjähriger USA-Aufenthalt mit Erwerb des High-School-Diploms.

1992 – 1994 Ausbildung zum Bankkaufmann mit anschließender einjähriger Tätigkeit für die Baden-Württembergische Bank AG in Leipzig.

1995 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Erstes Staatsexamen.

2000 – 2002 Referendariat am Landgericht Heilbronn sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Zweites Staatsexamen.

Seit 2002 selbstständiger Rechtsanwalt in Heilbronn.

Seit 1999 Mitglied des Gemeinderats der Stadt Heilbronn, zunächst für die Freien Wähler, seit 2006 für die FDP.

Seit 2006 Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten.

Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg seit dem 02. April 2016.

Seit 2013 Erster Vorsitzender des Verkehrsvereins Heilbronn e.V., Mitglied im Kiwanis-Club Heilbronn e.V., Mitglied in der Sektion Heilbronn des Deutschen Alpenvereins e.V., Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V..

Selbstständiger Rechtsanwalt (Schwerpunkt). Mitglied im Aufsichtsrat der Heilbronn Marketing GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der BUGA 2019 Heilbronn GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Heilbronn GmbH, Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken, Mitglied der Gewährträgerversammlung der Kreissparkasse Heilbronn.

Mitglied im Parl. Kontrollgremium

Mitglied in den Ausschüssen Ständiger Ausschuss; Wissenschaft, Forschung und Kunst.

FDP begrüßt geplante Ausdehnung auf Fahrzeuge bis 7,5 t – Gesamtgewicht – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines sogenannten Feuerwehrführerscheins für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrberechtigungsgesetz) ausdrücklich begrüßt.

„Wir sind der Landesregierung dankbar, dass dieses Fahrberechtigungsgesetz so rasch auf den Weg gebracht werden konnte. Die Feuerwehren werden bereits ab 2011 von hohen Kosten entlastet und vor einem Mangel an Fahrzeugführern bewahrt“, so Kluck. Es sei absolut unverständlich, dass der ehemalige SPD-Verkehrsminister Tiefensee die benötigte Ausnahmeregelung im Straßenverkehrsgesetz solange heraus gezögert habe. „ Diese unbürokratische Entlastung unserer ehrenamtlichen Rettungshelfer und Feuerwehrleute hätten wir gerne viel früher beschlossen.“Sicherheitsbedenken ließ Kluck in diesem Zusammenhang nicht gelten: „Da vor Einführung des EU-Führerscheins eine 7,5 t-Lkw-Schulung ebenfalls nicht Bestandteil des Fahrunterrichts für den Führerschein Klasse 3 gewesen ist, halte ich die vorgebrachte Kritik einiger Verbände zugunsten unserer Feuerwehren und Rettungsdienste für vernachlässigbar. Ich bin mir sicher, dass die Verbände in der Lage sind, ihren Fahrernachwuchs sorgfältig und verantwortungsbewusst auszubilden.“Kluck sprach sich noch einmal ausdrücklich für die Ausdehnung des sogenannten Feuerwehrführerscheins auf Fahrzeuge bis 7,5 t-Gesamtgewicht aus. „Viele Einsatzfahrzeuge, insbesondere der Feu-erwehr, haben ein Gesamtgewicht zwischen 4,75 t und 7,5 t und werden folglich von der Erleichterung gar nicht erfasst. Nach dem Willen der FDP sollten ehrenamtliche Einsatzkräfte deshalb mit ihrem Pkw-Führerschein Klasse B nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung auch Einsatz-fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht fahren dürfen.“ Im Bundesrat habe die Landesregierung bereits einem entsprechenden Vorstoß des Freistaats Bayern zugestimmt. „Die heutige Ankündigung von Bundesverkehrsminister Ramsauer, diese Initiative aufzugreifen und die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz zum Feuerwehrführerschein entsprechend auszuweiten, begrüße ich deshalb ausdrücklich. Auch hier wird wieder einmal deutlich: Während Rot und Grün jahrelang Lippenbekenntnisse abgeben haben, ziehen unsere Regierungen im Bund und Land zum Wohle unserer hunderttausenden ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern an einem Strang“, so Kluck.