Archiv für die Kategorie: Recht, Verfassung und Migration

Versäumnisse der Regierung machen Ausnahmeregelungen notwendig.


Julia Goll, Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuches:

 

„Wir begrüßen die geplanten redaktionellen Änderungen, wonach etwa das dritte Geschlecht mehr Berücksichtigung erfährt.

Weiterhin unterstützen wir die Maßnahmen, die zu einer besseren Resozialisierung der Gefangenen beitragen. Diese ist alternativlos und dient nicht nur dem einzelnen Täter bzw. Gefangenen, sondern auch der Zivilgesellschaft.

Bereits vor vielen Jahren hatten wir allerdings vor einem Engpass bei den Haftplätzen gewarnt. Trotzdem hat Ministerpräsident Kretschmann die Pläne für den Neubau der JVA Rottweil einkassiert, dabei war der Weg für dieses Projekt bereits geebnet, sogar der Gemeinderat hatte schon zugestimmt.

So kommt es, dass aufgrund dieses hausgemachten Problems und des vermeintlich unvorhergesehenen Anstiegs der Gefangenenzahlen nunmehr ein Passus in das Gesetz eingefügt werden soll, wonach eine gemeinschaftliche Unterbringung der Häftlinge aufgrund der kapazitären Defizite für bis zu sechs Monate möglich werden soll. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt und einen Offenbarungseid für die Fehlleistungen der Regierung dar.

Die neue JVA Rottweil könnte vermutlich bereits seit fünf Jahren stehen.“

 

Nico Weinmann

Anfrage der FDP offenbart Schwächen bei der Bekämpfung des Linksextremismus.


„Der politische Extremismus stellt unbestritten eine erhebliche Gefahr für unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung dar. Der notwendige und wichtige Blick bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus darf aber nicht dazu führen, den Linksextremismus zu unterschätzen.“ resümiert der Verfassungsschutzexperte der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Beantwortung der Anfrage der FDP zum Linksextremismus. Dabei wird augenscheinlich, dass die Personaldecke der neben Linksextremismus auch für auslandsbezogenen Extremismus und Terrorismus zuständigen Abteilung dünn besetzt ist.

 

„Bilder durch die Stuttgarter Innenstadt ziehender randalierender linksextremistischer Horden zeigen deutlich, dass wir den Linksextremismus nicht unterschätzen dürfen und gleichfalls wie jede Form von Extremismus entschieden bekämpfen müssen“, so Weinmann weiter.

 

„Die Landesregierung muss sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um den aktuellen Herausforderungen in der Bekämpfung der unsere Gesellschaft bedrohenden Extremismen gerecht werden.

 

Gleichzeitig dürfen wir bei der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht ausschließlich auf den Verfassungsschutz verweisen, sondern müssen auch die handelnden Organisationen auffordern, interne Strömungen gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung nicht zu verharmlosen und sich vielmehr konsequent von diesen zu distanzieren.

 

Ich erwarte daher beispielsweise auch von ‚Fridays for future‘, dass sie sich innerhalb ihrer Bündnisse von Verfassungsfeinden klar distanzieren und sich nicht für eine mögliche Rekrutierung von Linksextremisten instrumentalisieren lassen.“

 

Jochen Haußmann

Zurückstellung des Bauantrags setzt das Sozialministerium gehörig unter Druck.


nnDer Heidelberger Gemeinderat stimmte gestern Abend mit zwei Enthaltungen dafür, den Bauantrag des Landes für die Sanierung des Ex-Knasts «Fauler Pelz» für den Maßregelvollzug um ein Jahr zurückzustellen. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dass es zwischen dem Gemeinderat und Minister Lucha gestern zu keiner Einigung gekommen ist, betrachte ich mit großer Sorge. Es zeigt, wie wenig Vertrauen in das Wort des Ministers gelegt wird. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um den ‚Faulen Pelz‘. Minister Lucha hat sich verhalten wie ein Elefant im Porzellanladen und viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen.

 

Er trägt jetzt auch dafür die Verantwortung, dass die dringend benötigten Plätze im Maßregelvollzug fehlen und Straftäterinnen und Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

 

Er hat es vermasselt, schon frühzeitig gemeinsam mit dem Gemeinderat eine Lösung herbeizuführen. Das hatte die FDP-Landtagsfraktion schon seit Monaten gefordert, zuletzt bei einem Besuch in Heidelberg Mitte März. Jetzt liegt der Schwarze Peter beim Regierungspräsidium, über §37 Baugesetzbuch die Entscheidung des Gemeinderats auszuhebeln. Das Signal, das die Landesregierung damit gewählten Vertreterinnen und Vertretern im Gemeinderat sendet, ist verheerend.“

 

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Nico Weinmann

Zweifel an Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchrechts.


Als „weder klimapolitisch noch verwaltungsrechtlich überzeugend“ geißelte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, in der Landtagsdebatte zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung die Pläne der Landesregierung Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei der Planung von Windkraftanlagen.

 

„Die Beschneidung der Einspruchsrechte für Bürgerinnen und Bürger ist ein Akt der Hilflosigkeit“, konstatiert Weinmann. Eine tatsächliche Beschleunigung der Vorlaufzeit bis zur Inbetriebnahme neuer Anlagen erwartet der Liberale durch die Maßnahme nicht – und sieht sich in dieser Einschätzung von den Expertenausführungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 05. Mai bestätigt. Vielmehr befürchtet Weinmann sogar längere und teurere Verfahren, die das Potential besitzen, die Kapazitäten der Verwaltungsgerichte zu überlasten. „Das Vorhaben der Landesregierung ist kontraproduktiv“, erklärt er, „statt Sach- wird hier reine Symbolpolitik betrieben. Damit immerhin bleibt Grün-Schwarz sich treu.“

 

Um die Auswirkungen auf die tatsächlichen Verfahrensdauern zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen, fordert Nico Weinmann daher eine Evaluation der Regelung spätestens in drei Jahren. Als Säulen einer wirkungsvollen Bau- wie auch Klimapolitik schlägt er die Optimierung von Fristen in Verwaltungsverfahren sowie die Förderung effektiver Maßnahmen in der Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien vor: „Diese müssen dem Dreiklang aus Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit genügen“, so Weinmann.

 

Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei und in der Bevölkerung ist nicht mehr gut zu machen.


In der heutigen Debatte zur Strobl-Affäre erklärt die innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Sachverhalt liegt auf der Hand, der Innenminister hat ihn selbst bestätigt: Er hat ein Anwaltsschreiben aus einem Disziplinarverfahren unter dubiosen Umständen an einen Journalisten gegeben, weil ihm der Inhalt nicht gefallen hat. Er behauptet, das jenseits seiner Fürsorgepflicht zu dürfen. Gegen den Journalisten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen der Presseveröffentlichung und gegen den Innenminister wegen des Verdachts der Anstiftung.

 

Welchen Scherbenhaufen hast Strobl hier hinterlassen? Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei, man rufe sich die Äußerungen von dort in Erinnerung. Maximaler Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern im Innenministerium, die man monatelang dem Verdacht der Durchstecherei ausgesetzt hat. Maximaler Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, die sieht, dass der Innenminister sein Image über den Rechtsstaat stellt.

Denn er behindert die Justiz, in dem der Staatsanwaltschaft die erbetene Ermächtigung zu Ermittlungen wegen des Verdachts zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verweigerte wurde und offenbar weiter verweigert wird. Dies mit der Begründung, das Anwaltsschreiben sei kein Dienstgeheimnis. Diese Bewertung, ob Geheimnis oder nicht, ist aber Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich darf dem Innenminister zurufen, er möge sich vertrauensvoll in die Arme der Justiz begeben und nun die Ermächtigung, die er im Februar verweigert hat, erteilen.

 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass er tatsächlich straffrei aus den Ermittlungen hervorgeht, was bleibt zurück? Ein maximal beschädigter Minister ohne Rückhalt bei seinen Untergebenen. Herr Strobl mag dies noch nicht erkennen, aber der Ministerpräsident muss das erkennen. Und entsprechend handeln.“

Jochen Haußmann

Zurückstellung des Bauantrags setzt das Sozialministerium gehörig unter Druck.


Zur Meldung, wonach der Heidelberger Oberbürgermeister Eckart Würzner die Entscheidung über einen jüngst eingegangenen Bauantrag des Sozialministeriums für eine Therapieeinrichtung für suchtkranke Straftäter in den Gebäuden des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ ein Jahr zurückstellen will, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Ich betrachte mit großer Sorge die Entwicklung um den ‚Faulen Pelz‘. Die Zurückstellung des Bauantrags setzt das Sozialministerium gehörig unter Druck, zumal die Sanierung bereits läuft.

 

Minister Lucha hat viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen und eine Lösung mit der Stadt Heidelberg herbeizuführen. In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass sich das Sozialministerium so lange mit Briefen und Telefonaten begnügt, statt die Sache persönlich vor Ort zu klären. Man kann nur hoffen, dass er die Sache im Rahmen seines Besuchs im Gemeinderat nächste Woche vorantreiben kann. Denn auch in den nächsten Monaten ist mit weiteren Freilassungen aus dem Mangel an Therapieplätzen zu rechnen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn sich der Konflikt um den ‚Faulen Pelz‘ weiter in die Länge zieht.“

 

Nico Weinmann

Die Gewaltenteilung und der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet dies eindeutig.


Zur Aussage der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nicht ermitteln könne, weil das Staatsministerium die Ermittlungsermächtigung nicht für das Innenministerium erteilen könne, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir fordern das Innenministerium auf, unverzüglich die Verweigerung der Ermittlungsermächtigung gegenüber der Staatsanwaltschaft aus dem Februar zurückzunehmen und diese Ermächtigung nun zu erteilen. Wer maximale Transparenz zusagt muss die Staatsanwälte auch in diesem Tatkomplex ermitteln lassen. Ansonsten bestätigt sich unser Eindruck weiter, dass diese maximale Transparenz an der Tür des Ministerbüros endet. Die Frage, inwieweit es sich bei dem weitergegebenen Schreiben um ein amtliches Dokument im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, obliegt der Justiz und nicht dem Innenministerium. Daher gebietet es der Respekt vor dem Rechtsstaat, diese Ermittlungen zuzulassen.“

Jochen Haußmann

Sozialminister hat bei Einigung um „Faulen Pelz“ unnötig Zeit vergeudet.


Zur Meldung, wonach wegen des Mangels an Therapieplätzen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs auch in 2022 verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen worden sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„In diesem Jahr mussten bereits wieder Straftäter freigelassen werden, weil Gerichte die Fortdauer ihrer Haft bis zum Erhalt eines Therapieplatzes für unzulässig erklärt haben. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses ‚Fauler Pelz‘ in Heidelberg, das das Land Baden-Württemberg zur Nutzung als Gefängnis zur Unterbringung von Straftätern im Rahmen des Maßregelvollzugs nutzen will. Minister Lucha hat viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen und eine Lösung mit der Stadt Heidelberg herbeizuführen.

 

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass sich das Sozialministerium so lange mit Briefen und Telefonaten begnügt, statt die Sache persönlich vor Ort zu klären. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist mittlerweile viel Zeit verloren gegangen. Auch in den nächsten Monaten ist mit weiteren Freilassungen zu rechnen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn sich der Konflikt um den ‚Faulen Pelz‘ weiter in die Länge zieht.“

Nico Weinmann

Landesregierung muss Verfassungsschutzgesetz umgehend auf den Prüfstand stellen.


Heute urteilte Bundesverfassungsgericht und erklärte damit die Regelungen des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes teilweise für verfassungswidrig. Zu Auswirkungen auf die rechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg sagt der rechtspolitische Sprecher und Obmann des parlamentarischen Kontrollgremiums der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der zuständige Minister Strobl hat bereits bei der Reform des Verfassungsschutzgesetzes in Baden-Württemberg 2017 die verfassungsrechtlichen Bedenken beiseitegeschoben. Dabei haben wir schon damals deutlich gemacht, dass man bei diesen Regelungen mehr Sorgfalt hätte walten lassen müssen. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt nun schlussendlich auch einige Regelungen des baden-württembergischen Verfassungsschutzgesetzes in Frage. Die Landesregierung muss diese nun auf den Prüfstand stellen und potenziell verfassungswidrige Regelungen schnellstmöglich korrigieren. Insbesondere in den Bereichen der Datenübermittlung oder dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern sind die baden-württembergischen Regelungen ähnlich ausgestaltet wie in Bayern. Deren Unbestimmtheit hatten wir bereits in der Vergangenheit kritisiert. In einem derart sensiblen Bereich wie der Überwachung und Abhörung von Bürgerinnen und Bürger darf der Staat nicht sehenden Auges verfassungswidrige Regelungen dulden.“

Jochen Haußmann

Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion kommt Dialog zwischen Sozialministerium und Stadt Heidelberg endlich in Gang.


Zur Meldung wonach das Land im Tauziehen um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» in Heidelberg eingelenkt hat und das Sozialministerium nun doch bei der Stadt Heidelberg einen Bauantrag für die Nutzung des Gebäudes für die temporäre Unterbringung von suchtkranken Straftätern gestellt hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Ich begrüße sehr, dass das Land ein Einsehen hat und sich hier nun endlich auf die Stadt Heidelberg zubewegt. Minister Lucha hat aber viel zu lange damit gewartet, endlich in den Dialog zu gehen und nach einer Lösung zu suchen. Erst aufgrund des Besuchs einer Delegation der FDP-Landtagsfraktion in Heidelberg, einer Vor-Ort-Begehung des Sozialausschusses am 12.April und dem Druck der FDP- und SPD-Landtagsfraktionen im Vorfeld kommt der Dialog jetzt in Gang.

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass Minister Lucha so lange die Hände in den Schoss gelegt und nichts dazu beigetragen hat, die Problematik zwischen der Stadt und seinem Ministerium aufzulösen. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist daher viel Zeit verloren gegangen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn weitere Anträge auf Freilassung bewilligt werden müssen, weil der Standort nicht rechtzeitig fertig wurde.“

Anlässlich der Meldung wonach Innenminister Thomas Strobl für digitale Souveränität und höhere Investitionen in Cybersicherheit geworben hat, sagt Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Minister Strobl hat recht, dass mehr in Cybersicherheit investiert werden muss. Das gilt aber nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für das Land. Bei den letzten Haushaltsberatungen im Landtag wurden die Ausgaben für die Cybersicherheit erst nachträglich erhöht. Wenn das Thema tatsächlich so einen hohen Stellenwert in der Landesregierung hätte, wären die Gelder von Anfang an vorgesehen gewesen.

 

Die Warnungen des Innenministers zu Cyberangriffen passen nicht zu den Aktivitäten der Landesregierung. Statt die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen mit der Cyberwehr zu stärken, wird deren Förderung eingestellt. Die neue Cybersicherheitsagentur schafft derweil bei weitem noch keinen Ersatz für die wichtigen Aufgaben der Cyberwehr. Die Landesregierung hat die Cyberabwehr des Landes damit geschwächt. Das ist besonders absurd, weil Minister Strobl zuvor keine Gelegenheit ausgelassen hat, um die Cyberwehr als Leuchtturm der Cybersicherheit darzustellen.

 

In Zeiten hybrider Kriegsführung durch Russland ist das Schließen von Sicherheitslücken und die Steigerung der digitalen Resilienz gegen Cyberangriffe zentral. Den neuen Bedrohungen im Cyberspace muss durch eine ehrgeizige Cybersicherheitspolitik entgegengetreten werden. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben hier noch nicht gemacht.

 

Cyberkriminalität hört nicht bei Computersabotage auf. Minister Strobl legt viel zu wenig Augenmerk auf die Gefahr der Desinformation beispielsweise durch gefälschte Videos (Deep Fakes) und Fake News als Mittel der Cyberkriegsführung. Desinformation ist eine Gefahr aus dem Cyberraum, die neben Cyberspionage und –sabotage eine genauso wichtige Rolle spielt. Es ist bezeichnend für die Kompetenz der Landesregierung bei der Cybersicherheit, wenn sie diese Gefahr für das Gemeinwesen in ihrer Cybersicherheitsstrategie nicht erwähnt. Die Cybersicherheitsagentur muss zwingend Kompetenz aufbauen, um Desinformation durch Manipulation von Bildern und Videos zu erkennen und über die Gefahr aufzuklären.“

Im Nachgang einer Begehung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ durch Mitglieder des Sozialausschusses und auf Einladung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration am 12.04.2022, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Es gibt offenkundig immer noch einen erheblichen Dissens zwischen der Stadt und dem Sozialministerium. Dank unseres Besuches kommt der Dialog jetzt in Gang. Aus der Interimsnutzung darf keine Nicht-Nutzung werden. Schon allein dafür war es gut, dass der Sozialausschuss in Heidelberg war und mit allen beteiligten Akteuren gesprochen hat.

Bereits nach einem Gespräch mit Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner am 14.03.2022 mussten die teilnehmenden FDP-Landtagsabgeordneten feststellen, dass die Amtsspitze des Sozialministeriums es bisher nicht für nötig gehalten hatte, vor Ort mit der Stadt Heidelberg ins Gespräch zu kommen. Es ist der Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und SPD zu verdanken, dass jetzt ein Vor-Ort-Termin ermöglicht wurde.

 

Nach der Besichtigung fordere ich Sozialminister Lucha auf, den ‚Faulen Pelz‘ endlich zur Chefsache zu machen und schnellstens den persönlichen Dialog mit der Stadt Heidelberg zu suchen. Es ist in Anbetracht der Dringlichkeit völlig unverständlich, dass der Minister nichts dazu beigetragen hat, die Problematik zwischen der Stadt und seinem Ministerium aufzulösen. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen hat und trotz der Dringlichkeit im Maßregelvollzug viel Zeit verloren wurde.“

 

Rudi Fischer, Mitglied im Sozialausschuss, ergänzt:

„Es ist wichtig, dass jetzt erst alle noch offenen baurechtlichen Bedenken durch Gespräche zwischen der Stadt Heidelberg und dem Sozialministerium ausgeräumt werden, damit die notwendigen Instandhaltungsarbeiten dann zügig erledigt werden können.“

 

Nachdem sich die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im November klar gegen die temporäre Nutzung des ehemaligen Altstadtgefängnisses „Fauler Pelz“ für den Maßregelvollzug ausgesprochen hatte und ein Konflikt zwischen der Stadt Heidelberg und dem Sozialministerium entstanden ist, hat die FDP-Landtagsfraktion in einem Antrag (Drucksache 17 / 1289) die Standorte und Kapazitäten des Maßregelvollzugs abgefragt. In der Antwort bestätigte Minister Lucha, dass nach wie vor beabsichtigt werde, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Das neue Landtagswahlrecht

Wie funktioniert es?

Beschlossen wurde ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht, das Ihnen bei der nächsten Landtagswahl im Stile des Bundestagswahlrecht ermöglichen soll, zwei Stimmen abzugeben.

  • Eine für einen örtlichen Kandidaten
  • eine für eine von den Parteien aufzustellende Landesliste, so wie bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag auch.

Dabei zieht der Kandidat in Ihrem Wahlkreis in den Landtag ein, der die meisten Erststimmen erhält, sowie weitere Kandidaten von Landeslisten der Parteien, die insgesamt mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben.

Ob in Ihrem Wahlkreis weitere Kandidaten einziehen, hängt davon ab, ob diese Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis auf ihren jeweiligen Landeslisten einen Platz haben, der für ein Mandat ausreicht. Die Reihenfolge wird von den Parteien bestimmt.

Wir unterstützen die folgenden Ziele der Reform:

  • Mehr Frauen im Parlament

  • Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

  • eine Zweitstimme mit starren Landeslisten

Ändert sich bei den Wahlberechtigten etwas?

Ja!

Im Zuge der Reform wurde eine Verfassungsänderung mitbeschlossen, die das aktive Wahlalter auf 16 Jahre absenkt. Das bedeutet, ein Sechzehnjähriger kann zwar nicht selbst Abgeordneter werden, darf aber zwei Stimmen abgeben. Dieser Verfassungsänderung haben wir zugestimmt, denn wir finden es richtig, auch der Gruppe derjenigen, die am Wahltag zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, die Möglichkeit zu geben, über die Zusammensetzung des Parlaments mitzubestimmen.

Was sehen wir kritisch?

Wir sehen drei sehr kritische Punkte, die ebenfalls von den sachverständigen Wahlrechtsexperten vorgetragen und leider von den Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD ignoriert wurden.

XXL-Landtag


Der am meisten debattierte Teil des Bundestagswahlrechts – die Tendenz immer größer zu werden – wurde leider nicht berücksichtigt. Durch die Struktur unseres Parteiensystems und die Eigenheiten des Zwei-Stimmen-Wahlrechts, mittels der Stimmabgabe der beiden Stimmen zwei unterschiedliche ‚Parteifarben‘ wählen zu können, steigt die Gefahr von Überhangmandaten massiv an. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustünden. Um das Stärkeverhältnis des Wählervotums im Parlament adäquat abbilden zu können, wird dann bei allen anderen in den Landtag gewählten Parteien so lange mit Mandaten aufgefüllt, bis die Stärke der einzelnen Parteien untereinander auch im Parlament so abgebildet ist, wie das Zweitstimmenergebnis bei der Wahl ausgefallen ist. So wächst der Landtag.

Mandatsnachfolge


Es wurden bedenkliche Regelungen zur Mandatsnachfolge beschlossen, wenn ein Abgeordneter ausscheidet oder sein Amt nicht antritt. Dies soll nun über zwei unterschiedliche Verfahren geregelt werden. Zum einen können Parteien für ihre Direktkandidaten örtlich Ersatzbewerber bestimmen, zum anderen können die Parteien für ihre Landeslisten Listenersatzbewerber für jeden Listenplatz küren. Das wirft das Problem auf, dass man vor der Wahl nicht wissen kann, wer ggfs. nachrückt, da noch nicht klar ist, an wen das Direktmandat und an wen potenzielle Listenmandate gehen. Zusätzlich macht es das Wahlrecht rechtlich angreifbar, weil damit Bewerber um ein Mandat unterschiedlich behandelt werden.

Weitere Verfassungsänderungen


Ein weiterer kritischer Punkt sind umfassende weitere Verfassungsänderungen, die im Zuge der Wahlrechtsreform mitbeschlossen wurden, mit dem Wahlrecht aber gar nichts zu tun haben.

So wurde eine Verfassungsänderung zum Alterspräsidenten mitbeschlossen, die von der Sachverständigen kritisch beurteilt wird, ebenso wie die Möglichkeit von digitalen Sitzungsteilnahmen. Die rechtlichen Hürden für digitale Abstimmungen sind vom Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt worden, die in diesem schnellen Verfahren nicht hinreichend gewürdigt wurden. Ebenfalls kritisch ist die grundsätzliche Einführung eines Anspruchs auf Homeoffice als Abgeordneter. Die Verfassungsänderung ist so formuliert, dass man daraus ableiten kann, dass jeder Abgeordnete das Recht hat, digital an Sitzungen teilzunehmen, wenn er keine Lust hat, an Plenartagen nach Stuttgart zu fahren.

Wir haben diese drei zusätzlichen, kurzfristigen und nichts mit dem Wahlrecht zu tun habenden Verfassungsänderungen deshalb abgelehnt.

Unsere Lösungen

Für die Mandatsnachfolge hatten wir vorgeschlagen, einfach denselben Modus wie bei der Bundestagswahl anzuwenden und ausschließlich über die entsprechenden Landeslisten aufzufüllen. Den entsprechenden Änderungsantrag mit ausführlicher Begründung finden Sie hier: Weiterlesen

Das wurde leider von Grünen, CDU und SPD abgelehnt.

Um einen XXL-Landtag zu verhindert, wollten wir die Anzahl der Wahlkreise reduzieren. Indem die Anzahl der Wahlkreise reduziert wird, wird auch die Anzahl der vergebenen Direktmandate reduziert. Diese wegfallenden Direktmandate müssen dann auch nicht ausgeglichen werden.

Die Sachverständigen gehen von einer angemessenen Anzahl der Wahlkreise zwischen 40 und 50 aus.

Wir haben in einem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf die Reduktion von 70 auf 60 beantragt. Dieser wurde leider von Grünen, CDU und SPD abgelehnt.

Weiterlesen

Aktuelle Sitzverteilung und analoge Übertragung der Ergebnisse der Bundestagswahl aus dem September 2021 für die Landtagswahl nach dem nun beschlossenen Wahlrecht:


Das sind 80 Prozent mehr als die Soll-Größe. Für die FDP-Fraktion ist das untragbar! Weder im Sinne des Steuerzahlers, noch im Sinne eines funktionierenden Parlaments hätte das so beschlossen werden dürfen!

Mehr Abgeordnete bedeuten in diesem Fall nicht mehr Demokratie, sondern nur höhere Kosten!

Registrierung der Flüchtlinge wäre wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Aufnahme.


Zur Forderung der CDU-Minister nach einer Registrierung der Flüchtlinge und der Meldung, dass die Ausländerbehörden in den Kommunen an ihre Auslastungsgrenzen kommen sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Eine zügige Registrierung aller Ukraine-Flüchtlinge ist eine wichtige Maßnahme, um allen den erforderlichen Zugang zu Hilfsleistungen zu ermöglichen. Ein unkontrollierter Zuzug großer Menschenmassen wird sonst auch dieses Mal schnell zu Problemen und möglicherweise auch Sicherheitsrisiken führen. Insbesondere die private Flüchtlingsaufnahme wird in vielen Fällen langfristig nicht funktionieren und dann ist der unkomplizierte Rückgriff auf Sozialleistungen unabdinglich.

 

Alleine der Bund wird die Probleme aber nicht alle lösen können. Denn wenn schon jetzt viele Ausländerbehörden in den Kommunen an ihre Grenzen stoßen und ihre Kapazitäten aus anderen Bereichen abziehen müssen, kann man sich die zukünftigen Entwicklungen lebhaft vorstellen. Um großflächige Ausfälle und Überlastung in den Kommunen zu verhindern, muss das Land finanzielle, personelle und organisatorische Unterstützung leisten. Sollte in den Kommunen nichts mehr gehen, droht die Akzeptanz der Bevölkerung für die notwendige Flüchtlingsaufnahme rapide zu schwinden.“

 

 

Benjamin Haak

Jochen Haußmann

Florian Wahl: „Kommunen müssen eingebunden werden“

Jochen Haußmann: „Statt mit dem Kopf durch die Wand, sollte Lucha endlich den Dialog mit der Stadt Heidelberg suchen“

Im Nachgang der öffentlichen Aussprache mit dem Sozialministerium zur Nutzung des Heidelberger Gefängnisses „Fauler Pelz“ für den Maßregelvollzug im Sozialausschuss des Landtags, die von der SPD und FDP beantragt worden war, äußern sich Abgeordnete der beiden Fraktionen.

 

Florian Wahl, Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Der Maßregelvollzug kann aus unserer Sicht nicht gegen die Kommunen vor Ort durchgesetzt werden. Die Diskussion hat für große Verunsicherung vor Ort gesorgt. Minister Lucha hat seit zwei Jahren grundsätzlich die Option, den Faulen Pelz für die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern zu nutzen. Er hat es aber bis zum November 2021 nicht hinbekommen, in Gespräche mit der Kommune einzutreten.“

„Nach dem Vertrauensverlust durch die Ausbrüche im Maßregelvollzug im letzten Jahr hat Sozialminister Lucha den Faulen Pelz als Rettungsaktion aus dem Hut gezaubert, um Vertrauen zurückzugewinnen. Durch dieses kopflose Handeln schadet er dem Maßregelvollzug aber nur weiter.“

„Der Maßregelvollzug braucht Akzeptanz. Die wird aber nicht durch Konflikte zwischen dem Kabinett und Kommune gewährleistet, sondern durch ein breites und öffentliches Verständnis. Die Landesregierung muss Fragen beantworten und die Bürger*innen sollen durch eine öffentliche Sitzung die Möglichkeit haben zuzuhören.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Von Anfang an hat Minister Lucha kompromisslos auf die Nutzung des ‚Faulen Pelz‘ für den Maßregelvollzug gedrängt – ohne Rücksicht auf die Stadt Heidelberg. Nach Einschätzung der Stadt ist es völlig illusorisch, den ‚Faulen Pelz‘ ohne Baugenehmigung interimsmäßig zu nutzen. Die vom Ministerium veranschlagten 11 Mio. Euro werden für einen adäquaten Umbau zum Maßregelvollzug bei weitem nicht ausreichen. Die Stadt Heidelberg hat vorgeschlagen, an anderer Stelle 40 Plätze für den Maßregelvollzug bereit zu stellen – doch das Sozialministerium ist darauf bisher nicht eingegangen. Ich finde es höchst problematisch, dass die Amtsspitze es nicht für nötig hält, die vorliegenden Probleme einmal direkt mit der Stadt Heidelberg vor Ort zu besprechen. Es ist offensichtlich, dass der ‚Faule Pelz‘ nicht als Interimslösung für den Maßregelvollzug geeignet ist, aber das Sozialministerium hat sich hier völlig verrannt und viel Zeit verloren. Das schafft keinen einzigen der derzeit ca. 100 fehlenden Plätze im Maßregelvollzug. Statt auf einem unrealistischen und ohnehin zeitlich begrenzten Mondfahrtprojekt im ‚Faulen Pelz‘ für immerhin 11 Mio. Euro oder vermutlich deutlich mehr zu beharren und in einem monatelangen baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu verharren, wäre es zielführender, mit der Stadt Heidelberg über andere Standorte zu sprechen und weitere Interimslösungen zu prüfen.“

Strukturierte Flüchtlingsaufnahme ist gemeinsame Aufgabe von Bund und Land.


Im Rahmen der aktuellen Debatte mit dem Titel „Flucht vor dem Krieg. Heute helfen und auf morgen vorbereiten.“ sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Die Entwicklungen im Ukraine-Krieg und die daraus resultierenden Fluchtursachen entwickeln sich Tag für Tag in unvorhersehbarer Weise. Es liegt in der Natur der Sache, dass derzeit die Ankunft aller ukrainischen Flüchtlinge nicht haargenau geplant und zugewiesen werden kann. Viele kommen bei Familie und Freunden unter, und kommen deshalb nicht immer dort an, wo es die Landesregierung gerne hätte. Wichtig ist, dass auch diese Menschen sich zeitnah bei den Behörden melden, um Hilfsangebote wahrnehmen zu können und der Staat den erforderlichen Überblick bekommt. Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam in der Pflicht durch gemeinsame Anstrengungen die Registrierung, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten zu gewährleisten und die vielen ehrenamtlichen Helfer nicht alleine zu lassen.

 

Die Äußerungen von Innenminister Strobl und Justizministerin Gentges in den letzten Tagen irritieren doch sehr. Die CDU-Minister sollten stets bedenken: Wenn man mit dem Zeigefinger auf den Bund zeigt, zeigen drei Finger auf einen selbst. Die Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist ein wichtiger Schritt, sie werden vermutlich schon bald benötigt. Doch das ist nicht das einzige was die Landesregierung tun muss. Auf die Kommunen werden große Belastungen zukommen, mit denen sie nicht alleine gelassen werden dürfen. Die ankommenden Flüchtlinge sind in großer Zahl Frauen und Kinder. Deshalb muss insbesondere die Integration der Kinder in Kitas und Schulen, sowie die Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Schaffung eines unkomplizierten Zugangs zum Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen. Hier ist das Land unvorbereitet, die Landesregierung steht vor offenen Baustellen, die sie dringend beheben muss.

 

Noch im Dezember hat Innenminister Strobl gegen die vernünftige Migrationspolitik der Bundesregierung gewettert, sie sei nicht restriktiv genug und jetzt beklagt sich die CDU darüber, dass der Bund die Landesregierung rechtzeitig über die zu erwartenden Flüchtlingszahlen informiert. Innenminister Strobl und seine Gefolgsleute offenbaren eine Kurslosigkeit und Widersprüchlichkeit, die ihresgleichen sucht.“

Florian Wahl und Alena Trauschel: „Der Staat hat das rechtlich anerkannte Geschlecht zu akzeptieren“.


Nach dem Freitod einer Transfrau in einem Hamburger Männergefängnis fordern die queerpolitischen Sprecher der SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg bessere Haftbedingungen für transidente und intergeschlechtliche Personen auch im Südwesten. Mit einem gemeinsamen Antrag hatten die Abgeordneten Wahl und Trauschel jüngst die Haftbedingungen transidenter Strafgefangener in Baden-Württemberg beleuchtet [Antwort im Anhang dieser E-Mail] und dabei festgestellt, dass diese auch in Baden-Württemberg stark verbesserungswürdig sind.

 

In ihrer Beantwortung macht die Landesregierung deutlich, dass sie bei transidenten Personen nicht automatisch das angegebene Geschlecht akzeptiert. Selbst wenn bereits eine Personenstandsänderung erfolgt ist, also dass das angenommene Geschlecht in den offiziellen Papieren steht, wird immer noch eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Bei dieser Prüfung findet ein Abgleich statt, ob das – mittlerweile im Pass stehende Geschlecht – auch der Identität entspräche. Erst danach erfolgt eine Entscheidung, ob die inhaftierte Person in einem Frauen- oder Männergefängnis untergebracht wird.

 

Alena Trauschel, Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion für LSBTTIQ: „Der Staat hat bei inhaftierten Menschen – wie bei allen anderen Menschen – das rechtlich anerkannte Geschlecht zu akzeptieren. Wer als Frau oder Mann ins Gefängnis kommt, muss so behandelt werden, wie die Person sich definiert. Da müssen zunächst Stereotypen aufgebrochen werden, wenn Menschen im falschen Gefängnis sitzen.“

 

„Dies kann – wie nun in Hamburg geschehen – fatale Folgen haben“, ergänzt SPD-Sozialexperte Florian Wahl und fordert: „Transidente Menschen müssen gemäß dem von ihnen angegebenen Geschlecht im Strafvollzug untergebracht werden! Dass es im Jahr 2022 noch solche Überprüfungen gibt, finde ich erschreckend. Es tangiert massiv die Menschenwürde, wenn der Staat sogar das in seinen Papieren registrierte Geschlecht hinterfragt. Zumal sich die Frage stellt: Wie will man diese Überprüfung überhaupt durchführen? Zudem müssen transidente Menschen die Möglichkeit haben, dem Geschlecht adäquate Hygieneartikel und Kosmetika – im Zweifel auch außerhalb des Gefängnisses über die Gefängnisleitung – bestellen zu können. Es kann nicht sein, dass ein trans* Mann im Gefängnis keine Tampons zur Verfügung gestellt bekommt!“

 

Beide Abgeordnete fordern, transidente Menschen zukünftig allein gemäß dem von ihnen angegebenen Geschlecht im Strafvollzug unterzubringen. „Denn hier geht es um die Sicherheit und die Menschenwürde der Betroffenen und eine anständige Unterbringung gemäß ihrem rechtlich anerkannten Geschlecht“, so Trauschel und Wahl.

Gemeinsamer Antrag der Abgeordneten Florian Wahl und Alena Trauschel „Umgang mit transidenten und intergeschlechtlichen Personen im baden-württembergischen Strafvollzug“ (Drucksache: 17 / 1685)

Für FDP/DVP-Fraktion aufgrund von Parlamentsaufblähung und verfassungsrechtlich problematischer Erbhof-Regelung für Mandatsnachfolge nicht zustimmungsfähig.


Zu den Stellungnahmen der Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Prof. Dr. Sophie Schönberger, sowie Herrn Prof. Dr. Joachim Behnke, Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität Friedrichshafen, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zur angestrebten Reform des Landtagswahlrechts äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die von den demokratischen Fraktionen um Gutachten zur Wahlrechtsreform gebetenen Koryphäen auf dem Gebiet des Wahlrechts haben vollumfänglich unsere Haltung bestätigt, dass das Landtagswahlrecht unter keinen Umständen ohne eine Reduktion der Wahlkreise auf ein Zweistimmenwahlrecht umgestellt werden sollte. Ansonsten droht die Parlamentsgröße zu Lasten der Steuerzahler zu explodieren. Selbst unser Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren, wird als mildernd aber noch nicht weitgehend genug betrachtet. Bemerkenswert ist insbesondere, dass selbst die von Grünen, CDU und SPD, also den Antragstellern der Wahlrechtsänderung, vorgeschlagene Sachverständige hinsichtlich der Wahlkreisreduktion auf die Ausführungen ihres Kollegen Behnke verweist, der eine Reduktion auf nur 40 Wahlkreise vorschlägt und weitere Mängel moniert. Einer Wahlrechtsreform, die dem Risiko der unverhältnismäßigen Aufblähung des Landtags nichts entgegenzusetzen hat, und die vielfältigen weiteren Mängel dieses Entwurfs nicht beseitigt, können und werden wir nicht zustimmen.“

 

Der Gesetzentwurf weise ausweislich der Gutachten der Sachverständigen weitere gravierende Fehler auf, so die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Grüne, CDU und SPD wollen unbedingt verfassungsrechtlich problematische Erbhöfe in der Mandatsnachfolge einrichten und schaffen so ein undurchschaubares Regelungs-Wirrwarr. Im ursprünglichen Entwurf war zunächst die Regel vorgesehen, dass beim Ausscheiden eines über die Liste gewählten Abgeordneten dessen Wahlkreisersatzbewerber ‚Erbe‘ des Mandats werden sollte. Das wird von den Experten aber zurecht als verfassungswidrig eingeschätzt, weil keine hinreichende demokratische Legitimation gegeben ist. So könnte auch jemand nachrücken, der 0 Wählerstimmen erhalten hat und von nur einem einzigen Parteimitglied im örtlichen Wahlkreis tatsächlich gewählt wurde. Eine solche Regelung würde einer gerichtlichen Überprüfung sicherlich nicht standhalten.

Die Methode, wie die Regierungsfraktionen und die SPD diesen Konstruktionsfehler nun durch einen kurzfristig nachgeschobenen Änderungsantrag beheben wollen, wirft aber noch mehr Fragen auf. Indem den Parteien freigestellt werden soll, Listenersatzbewerber aufzustellen, soll nun mittels einer Wahlhandlung der Parteien diese Erbhofregelung gerettet werden. Das führt aber dazu, dass es unterschiedliche Nachrücker geben kann, je nachdem, ob ein Mandat direkt oder über eine Landesliste gewonnen wird. Das halten wir für unausgegoren und es ist hochgradig bedenklich. Der Wähler weiß so überhaupt nicht, was mit seiner Stimme tatsächlich passiert. Auch diese Lösung ist deshalb abzulehnen.“

Die Landesregierung lässt entschiedenes Handeln an vielen Stellen vermissen.


Bei der heutigen Aussprache im Landtag zu einer parlamentarischen Initiative mit dem Titel „Was unternimmt die Landesregierung gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates?“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Wir müssen den demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten entschlossen Einhalt gebieten, die von Antisemiten, Rechts- wie Linksextremisten, religiösen Fanatikern und all denjenigen Menschen, die den Staat als solchen ablehnen und bekämpfen, also die Delegitimierung des Staates betreiben, ausgeübt werden.

 

Die antisemitisch motivierten Straftaten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Wir brauchen daher ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und konsequentes Unterbinden von Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Während etwa in Niedersachen auf das Tragen von Davidsternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen mit einem Erlass geantwortet wurde, der ein konsequentes Vorgehen vorsieht, erschöpft sich die baden-württembergische Landesregierung in wortreichen Appellen und leider auch im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen.

 

Die mitunter toxische Mischung aus legitimem Protest gegen Corona-Maßnahmen auf der einen „Querdenker“, Verschwörungstheoretiker, esoterische Gruppen oder Reichsbürger, die sich gegen unsere Demokratie stellen, auf der anderen Seite, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Insoweit wäre auch eine stärkere Zusammenarbeit der Zentralen Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen ZEBRA-BW und konex, dem Kompetenzzentrum gegen Extremismus, geboten.

 

Gerade in den sozialen Medien erleben wir einen dramatischen Auswuchs an Hass und Hetze. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass gerade auch ehrenamtlich tätige Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden. Das Innenministerium erfasst nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter, sodass nicht erkennbar wird, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um beispielsweise Abschreckungswirkung zu erzielen. Vielmehr erschöpft sich die Landesregierung in allgemeinen Hinweisen und Reaktionen im Nachhinein – und dem mittlerweile üblichen Verweis auf den Kabinettsausschuss. Das ist uns zu wenig, es darf nicht nur bei Worten bleiben, Taten sind erforderlich.“

eine Ecke einer Zeitung auf der Tastatur des Laptops liegend

Aufgrund langer Übergangsfristen sind kurzfristige Verbesserungen nicht zu erwarten.


Zur Debatte über einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Medienstaatsvertrags, um mehr Barrierefreiheit zu erreichen erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

 

„Das Ziel, mehr Barrierefreiheit im Zugang und bei der Nutzung von Medien aller Art zu erreichen, begrüßen wir uneingeschränkt. Barrierefreiheit ist auch bei Mediendiensten ein wichtiger und notwendiger Schritt. Aber es bleiben doch Fragen in der Umsetzung offen. So wird der Anspruch gegenüber den Anbietern in den Formulierungen deutlich abgemildert, und wir finden in diesen vorgeschlagenen Änderungen sehr lange Übergangsfristen – und das in einem Feld, welches schon grundsätzlich unter hohem Innovationsdruck steht und kurze Innovationszyklen kennt.

Ebenso ist der Anspruch mit einigen relativierenden Begriffen ausgestaltet, die am Ende die konkrete Reichweite dieser Regelung gar nicht endgültig abschätzbar machen.  Hier werden wir im Ausschuss genauer nachfragen.”

 

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Grün-Schwarz verschleppt Vorhaben zu Transparenzgesetz und Open Data.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink:

 

„Je schneller und unbürokratischer den Bürgern wichtige Informationen zugänglich sind, desto besser. Baden-Württemberg braucht deshalb endlich ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung verschleppt die schon seit Langem versprochenen Änderungen unentwegt. Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren. Die vom LfDI berichtete Tatsache, dass insbesondere die teilweise sehr hohen Gebühren vor einer Inanspruchnahme abschrecken, gibt zu denken. Der ungehinderte Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten bietet gerade in Zeiten von Desinformationskampagnen und „Fake News“ einen großen Mehrwert für die Demokratie. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen schwindet in manchen Bereichen der Bevölkerung leider immer mehr. Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Es hilft niemandem, wenn die behördlichen Entscheidungen von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden können oder das Gefühl entsteht, davon ausgeschlossen zu sein. Unsere Demokratie lebt von aktiver Teilhabe, die durch Transparenz und Informationsfreiheit entscheidend befeuert wird.“

 

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, ergänzt:

 

„Das Informationsfreiheitsgesetz sollte den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden und diese gezielt nutzen. Kernvoraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten ohne Anträge und Kosten im Netz zugänglich gemacht werden. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im letzten Jahr den Aufschlag mit einem Gesetzentwurf für Open Data gemacht, der die Behörden zur Bereitstellung von Rohdaten verpflichten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesem Vorhaben ohne jegliches Sachargument verweigert. Was für Datensammlungen gelten sollte, muss im Rahmen der praktischen Umsetzung auch für alle anderen Informationen der Behörden gelten. Der Staat hat kein Recht den Informationsfluss zum mündigen Bürger bewusst zu erschweren. Baden-Württemberg hängt bei der Transparenz staatlichen Handelns meilenweit hinter anderen Ländern her. Bei guter Politik geht es nicht nur ums Erhören, sondern auch ums Bereitstellen von Informationen.“