Letzte Widerstandsversuche Kretschmanns werden keinen Bestand haben.


Zur Meldung wonach Baden-Württemberg schon Mitte kommender Woche zurück in die Corona-Warnstufe geht und damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen öffnet, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Der eingeschlagene, richtige Pfad der Öffnungsschritte, der gestern verkündet wurde, tut offenbar schon seine Wirkung und beflügelt die Landesregierung, schneller Grundrechte und Freiheiten zurückzugeben.

 

Die zurückgehenden Infektionszahlen, die glücklicherweise weniger dramatische Omikron-Variante und die Tatsache, dass eine Überlastung des Gesundheitswesens erkennbar nicht mehr zu befürchten sei, legen Lockerungen jetzt nahe.

 

Mir scheint, dass Ministerpräsident Kretschmann durch die Konferenz mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf den richtigen Weg gebracht worden ist, dass Lockerungen jetzt vertretbar und notwendig sind. Ich bin überzeugt, dass die von ihm gestern angekündigten Widerstände – beispielsweise bei von ihm ersehnten Verbotsmöglichkeiten im Sport- und Kulturbereich – keinen Bestand haben werden.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Begrüßen, dass Kretschmann Kultur- und Sportveranstaltungen nicht mehr untersagen kann.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt zu den Ergebnissen der heutigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zum weiteren Vorgehen in der Corona-Lage:

 

„Der von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Pfad zurück in die Freiheit ist im Wesentlichen sinnvoll und nachvollziehbar. Angesichts der Lage kann man die Eingriffe in die Bürgerrechte zum 20. März hin Schritt für Schritt abbauen.

Nach dem 20. März ist es sinnvoll, den Ländern nur noch die Möglichkeit zu belassen, bei Bedarf eine Maskenpflicht zu verhängen.

 

Dass Herr Kretschmann dann Kultur- und Sportveranstaltungen nicht mehr untersagen kann, begrüßen wir sehr. Seine Protokollerklärung zu diesem Thema wird ebenso folgenlos bleiben wie die bisherigen Protokollerklärungen, die nach Ministerpräsidentenkonferenzen stets abgegeben wurden.

 

Sollte im nächsten Herbst wieder eine gefährliche Mutation des Corona-Virus auftreten, so wird man dann entsprechend politisch reagieren können.“

 

Landesregierung übernimmt Argumente der FDP/DVP-Fraktion.


Die Ausnahmeregelung, wonach sich 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler u. a. anhand eines Schülerausweises als negativ getestet ausweisen können, bleibt – vorerst. Das bestätigt Sozialminister Lucha in der Antwort auf einen Ministerbrief der Abgeordneten Julia Goll und Dennis Birnstock. Ursprünglich war geplant, die Regelung bis Ende des Monats auslaufen zu lassen.

 

Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, erklärt: „Wir hatten den Ministerbrief initiiert, da sich die Landesregierung hier teilweise widersprüchlich zur Beibehaltung der Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler geäußert hat. Umso zufriedenstellender ist nun die Antwort von Sozialminister Lucha, wonach die Landesregierung die Überlegung, die ‚Schülerausweisregelung‘ auslaufen zu lassen, ‚nicht weiterverfolgt‘.“

 

Dennis Birnstock, jugend- und sportpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Das Sozialministerium hat endlich unserer Forderung nachgegeben, von dem Auslaufen der Regelung abzusehen. Diese Entscheidung wird mit den von uns mehrfach vorgebrachten Argumenten begründet, wonach eine Einführung von 2G+ nur weitere Hürden für die Wahrnehmung von außerschulischen Angeboten junger Menschen darstellen und sie damit weiter in der Pandemie belasten würde. Leider behält sich die Regierung eine Hintertür offen und schließt die Streichung der Ausnahmeregelung für die Zukunft nicht gänzlich aus.“

 

Bayern geht mit sinnvollen Lockerungen voran.


Zur Meldung, wonach das bayerische Kabinett bereits einen Tag vor der Bund-Länder-Runde zum künftigen Corona-Kurs eine Fülle von Lockerungen beschlossen hat, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Ansätze von Ministerpräsident Söder in Bayern zur Lockerung von Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sind vernünftig. Ich empfehle Ministerpräsident Kretschmann eng an der Seite Bayerns zu marschieren – so wie stets in der Vergangenheit.

 

Es gibt keinen Grund, jetzt auf die Bremse zu steigen, wenn es um die Rückgabe von Freiheitsrechten an die Bevölkerung geht.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Zum Frühlingsanfang wollen wir den Bürgern wieder alle Rechte zurückgeben.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert anlässlich der an diesem Mittwoch anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz zum Frühjahr hin einen Sinkflug der Corona-Maßnahmen: „Wir wollen den Menschen zum Frühjahrsanfang am 20. März hin wieder alle Rechte zurückgeben“, so Rülke wörtlich. Die zurückgehenden Infektionszahlen, die glücklicherweise weniger dramatische Omikron-Variante und die Tatsache, dass eine Überlastung des Gesundheitswesens erkennbar nicht mehr zu befürchten sei, legten dies nahe.

 

Nicht die Bürgerinnen und Bürger müssten begründen, weshalb sie ihre Rechte fordern, sondern der Staat müsse begründen, weshalb er sie einschränken wolle. Und diese Begründung sei nun nicht mehr gegeben.

 

Deshalb sei es notwendig, die 2G-Regelungen im Handel und der Gastronomie ebenso Schritt für Schritt abzubauen wie die verbliebenen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung. Die Maskenpflicht könne anschließend noch dann und dort fortgelten, wo es dafür eine zwingende Begründung gebe.

Davon unbeschadet bleibe es natürlich die Aufgabe der Politik, für den Fall einer neuen gefährlichen Corona-Variante im nächsten Herbst entsprechend reagieren zu können.

 

„Am 20. März jedenfalls –  zum Frühlingsanfang –  müssen die Menschen in Baden-Württemberg wieder alle Bürgerrechte haben“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende abschließend.

Ministerpräsident Kretschmann stellt ideologisches Impfpflicht-Projekt über Interessen des Landes.


Zur Meldung, wonach die Spitzen der Koalition von Grünen und CDU ihren Streit über die Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Heimen und Kliniken vorerst beigelegt haben, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Pantoffelhelden von der CDU sind in der Koalition gerade noch für einen 24-Stunden-Aufstand gut. Es ist immer noch unklar, was passiert, wenn die Teil-Impfpflicht in Bayern nicht umgesetzt wird und unsere Pflegekräfte dann dorthin abwandern. Schauen wir dann einfach zu? Der drohende Pflegenotstand durch Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen wollen, wird auch mit einer Arbeitsgruppe, die es im Übrigen schon seit Wochen im Sozialministerium gibt, nicht behoben.

 

Ministerpräsident Kretschmann stellt wieder einmal sein ideologisches Impfpflicht-Projekt über die Interessen des Landes. Er sollte sich die Forderung des Landkreistags Baden-Württemberg zu Herzen nehmen, der eine Länderinitiative gegenüber dem Bund zur einheitlichen Aufklärung offener Fragen vorschlägt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Umsetzungsprobleme bei dieser Impfpflicht zeigen mangelnde Sinnhaftigkeit der allgemeinen Impfpflicht.


Zur Meldung, wonach sich auch CDU-Landeschef Thomas Strobl für eine Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen ausgesprochen hat, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich kann Minister Strobl hier ausnahmsweise nur unterstützen. So lange es Bundesländer gibt, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht – wie vorgesehen – zum 15.03.2022 umsetzen, fordere ich die Landesregierung auf, auch in Baden-Württemberg so lange die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu vollziehen. Es ist zu befürchten, dass Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen wollen, nach Bayern abwandern werden und sich hier in Baden-Württemberg der Pflegenotstand verschärft.

 

Die jetzt auftretenden Probleme und das Einsehen seines Regierungspartners sollte Ministerpräsident Kretschmann zum Anlass nehmen, um einzusehen, dass die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht noch weit größere Fragen aufwirft. Spätestens jetzt sollte er eingestehen, dass die allgemeine Impfpflicht erst recht keinen Sinn ergibt und die Haltung der Landesregierung hier eindeutig klären. Was gilt jetzt? Das Wort des Ministerpräsidenten, der gestern noch erklärt hat, die einrichtungsbezogene Impfpflicht komme; oder das seines Stellvertreters, der heute erklärt, sie müsse ausgesetzt werden? Bei Grün-Schwarz geht es zu wie bei Hempels unterm Sofa!“

Impfung einer Person

Probleme bei dieser Impfpflicht lassen größere Schwierigkeiten bei allgemeiner Impfpflicht befürchten.


Zur Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen bis auf Weiteres in Bayern noch nicht umzusetzen, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„So lange es Bundesländer gibt, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht wie vorgesehen zum 15.03.2022 umsetzen, fordere ich die Landesregierung auf, auch in Baden-Württemberg so lange die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu vollziehen. Es ist zu befürchten, dass Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen wollen, nach Bayern abwandern werden und sich hier in Baden-Württemberg der Pflegenotstand verschärft.

 

Die jetzt auftretenden Probleme sollte Ministerpräsident Kretschmann zum Anlass nehmen, um einzusehen, dass die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht noch weit größere Fragen aufwirft. Spätestens jetzt sollte er eingestehen, dass die allgemeine Impfpflicht keinen Sinn macht.“

Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss in den lokalen Kontext gesetzt werden.


Zur Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Söder, die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen bis auf Weiteres nicht umzusetzen, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich sehe große Probleme bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf uns zukommen. Denn aktuell ist die Datenlage zur Impfquote in Einrichtungen völlig heterogen. Es ist zu befürchten, dass einige Träger ganze Heime schließen müssen oder in Praxen die ambulante Versorgung nicht mehr ausreichend abgedeckt werden kann. Die Landesregierung tut gut daran, zügig zu klären, wie die sich dann zuspitzende Personalsituation abgemildert werden kann und welche Ermessensspielräume die Gesundheitsämter haben.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat sich bereits am 24.01.2022 mit einem Antrag an die Landesregierung gewandt, um offene Fragen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu klären. Sie können die Fragen hier abrufen können, die Beantwortung steht noch aus:

 

https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2022/01/24-01-2022-auswirkungen-der-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-auf-baden-wuerttemberg.pdf

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unterschiedliche Regelungen in den beiden Bundesländern müssen vermieden werden.


Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder kündigt an, eine ganze Reihe von Corona-Beschränkungen in seinem Bundesland lockern zu wollen. Darunter sind die Erhöhung der zugelassenen Zuschauerzahlen bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder die 3G-Regel für körpernahe Dienstleitungen. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von Ministerpräsident Kretschmann, sich an seinem bayerischen Kollegen zu orientieren:

 

„Ich fordere Ministerpräsident Kretschmann auf, sich auch jetzt ein Beispiel an seinem Kollegen Markus Söder zu nehmen. Als es um Schließungen und strengere Maßnahmen etwa bei der Einführung von FFP2-Masken im ÖPNV ging, hat er sich auch an Bayern orientiert. Es kann nicht sein, dass am Ende in Baden-Württemberg noch Grundrechte eingeschränkt werden, während in Bayern schon weiter gelockert wird. Was das bewirkt, sehen wir an den unterschiedlichen Regeln im Einzelhandel, die dazu führen, dass Bürger in Grenzgebieten eben nach Bayern zum Einkaufen fahren. Und er muss sich dann nicht wundern, wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit dieser selbstherrlichen Corona-Politik nicht mehr einverstanden sind.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zur Meldung, wonach das Land bis Ostern noch nicht über Exit-Strategien reden wolle, jedoch im Hintergrund an einem Lockerungsplan für die Zeit nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle arbeite sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es ist grundfalsch, wenn Kretschmann am Oster-Termin für das Beibehalten der restriktiven Corona-Maßnahmen festhalten will. Maßstab muss das sein, was an Freiheit trotz Gesundheitsschutz möglich ist. Verantwortliche Politik orientiert sich an Fakten, nicht am Osterhasen. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass hier eine autoritäre Lust des Ministerpräsidenten an der Machtausübung über dem sachlich Notwendigen steht.  In Gestalt der FFP2-Masken besteht ausreichend Schutz. Wir müssen endlich mehr Mut zur Freiheit wagen. Andere Länder zeigen, dass das möglich ist. Es ist grundfalsch, immer neue Schreckensszenarien an die Wand zu malen und die Bürgerinnen und Bürger mit ständig neuen gegriffenen Zahlen und Grenzwerten völlig zu verunsichern. Es brauche jetzt einen klaren Fahrplan, wie man mit dem Virus leben kann. Es ist wahrlich nicht der erste Erreger, der endemisch wird.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Corona-Verordnungen des Landes mit erheblichen Mängeln.


Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann Kritik an der Ampel-Koalition im Bund geübt habe sowie die Corona-Verordnungen als viel zu komplexe Regelwerke bezeichnet habe, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wer in den letzten Wochen derart widersprüchlich agiert hat und sich so oft korrigieren musste wie Winfried Kretschmann, der sollte mit seiner Kritik an anderen zurückhaltend sein. Stichworte sind 2G Plus-Chaos in der Gastronomie, der verlorenen Prozess um den eigenen Stufenplan, an den er sich nicht gehalten hat, und die Ankündigung, bis Ostern gebe es keine Lockerungen, die er wieder zurückgenommen hat. Winfried Kretschmann zitiert gerne die Bibel. Vielleicht kennt er auch das Bild von jenem, der den Splitter im Auge des Nächsten beklagt, aber den Balken im eigenen Auge übersieht. Bei Corona findet sich in Kretschmanns Auge ein ganzer Regenwald. Und man reibt sich auch verwundert die Augen, wenn ein Regierungschef seine eigenen Verordnungen als viel zu komplexe Regelwerke bezeichnet. Hält er nun das Heft des Handelns in der Hand oder ist ihm bereits alles entglitten?“

 

Bedeutung des Datenschutzes sollte der Landesregierung mittlerweile bekannt sein.


Zu den Plänen des Innenministeriums, Impfkontrollen durch die Polizei zu ermöglichen, und der Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Eine behördliche Impfkontrolle durch die Polizei ist weder zielführend noch verhältnismäßig. Nicht nur Aspekte des Datenschutzes, die zu Recht angemahnt werden, sprechen dagegen. Man sollte meinen, der Umgang mit der luca-App wäre der Landesregierung Warnung genug gewesen. Wir haben schon jetzt viel zu wenige Polizeibeamte auf den Straßen.

 

Diese Kapazitäten können nicht noch komplett für die Überprüfung von Corona-Vorgaben abgezogen werden. Von einer Vermischung der Aufgaben des Polizeivollzugs mit dem Infektionsschutz sollte die Landesregierung dringend absehen. Es ist zu befürchten, dass solche Maßnahmen zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, ohne einen wesentlichen Mehrwert zu bieten. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken und Kompetenzen zu erweitern.“

 

 

Dr. Jan Havlik

Jochen Haußmann

Dialog statt Tatsachen schaffen.


Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Von Anfang an hat Minister Lucha kompromisslos auf die Nutzung des „Faulen Pelz“ für den Maßregelvollzug gedrängt – ohne Rücksicht auf die Stadt Heidelberg. Der Umbau vom ‚Faulen Pelz‘ für eine kurze Zeit zur Nutzung als Einrichtung zum Maßregelvollzug soll mindestens elf Millionen betragen. Statt frühzeitig nach langfristigen Alternativen zu schauen, gerät er jetzt mit der Unterbringung im Maßregelvollzug unter Druck und geht mit dem Kopf durch die Wand. Ich fordere Minister Lucha auf, schnell den Dialog mit der Stadt Heidelberg zu suchen.“

 

Mit dem Maßregelvollzug am Standort „Fauler Pelz“ in Heidelberg beschäftigte sich zuletzt auch der Sozialausschuss im Landtag Baden-Württemberg. Die Nutzung des Standorts ist außerdem Gegenstand eines Antrags von Jochen Haußmann an die Landesregierung, deren Stellungnahme mittlerweile vorliegt (Drucksache 17 / 1289).

Ärzte müssen öffentlich, sachlich und seriös über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.


Im Rahmen der aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg zum Thema „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von §219a StGB und die Umsetzung im Land“ sagt Alena Trauschel, FDP/DVP-Fraktionssprecherin für Frauen:

 

“Straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können, ist für Liberale seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann wird dieses Vorhaben daher als ersten Gesetzesentwurf der neuen Ampel-Regierung umsetzen. Ich freue mich, dass in der Koalition im Bund über die Streichung des §219a Einigkeit herrscht.

 

Ich finde es daher zumindest etwas merkwürdig, wenn die SPD nun versucht, den Gesetzesentwurf eines FDP-Justizministers als ihren Erfolg darzustellen. Besonders deshalb, weil die Sozialdemokraten in den letzten acht Jahren das Bundesjustizministerium besetzt haben und in dieser Zeit von ihr keine Abstimmung im Bundestag eingefordert wurde, in der die Abgeordneten auf ihr freies Mandat bestehen.

 

Seit Jahren finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und ‚Mahnwachen‘ von so genannten Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – und das vor den Augen des Innenministeriums Baden-Württemberg, das sich dank seiner konservativen Hausspitze vor einem Einschreiten wegduckt.

 

Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch strafbar, während der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden, es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen.”

Erneutes Zeichen für willkürliches Politikverständnis.


Die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, dass er eine Debatte über Exitstrategien zu Corona-Maßnahmen vor Ostern überhaupt nicht sähe, kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Das ist ein erneutes Beispiel für ein völlig willkürliches Politikverständnis. Man muss sich doch an der Lage orientieren und nicht am Osterhasen.“

Ankündigungen von heute erst nächste Woche umzusetzen führt nur zu Verwirrung.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ankündigung der Landesregierung, dass die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie beendet werden soll:

„Bereits am Wochenende habe ich gefordert, dass diese sinnlose Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie beendet werden soll. Ich freue mich, dass die Landesregierung einmal mehr auf unsere Forderungen reagiert hat und dies nun umsetzen will. Ich frage mich nur: Wieso will sie damit bis nächste Woche warten? Wenn man einsieht, dass diese Nachverfolgung keinen Sinn hat, kann man das auch direkt aufheben und muss nicht noch länger damit warten. Heute eine Ankündigung machen und dann eine Woche mit der Umsetzung warten führt nur zu neuer Verunsicherung bei Bürgern und Gastronomen.“

Impfung einer Person

Fundierte Kritik an Wirksamkeit der Impfpflicht durch Stiko-Chef völlig in Ordnung-


Zur Kritik von Ministerpräsident Winfried Kretschmann an der ablehnenden Haltung des Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Herr Kretschmann ist mittlerweile in einem Stadium, wo er jedem einen Maulkorb verpassen will, der nicht seiner Meinung ist. Wenn es bei seinen ‚Zufallsbürgern‘ eine Zufallsmehrheit für die Impfpflicht gibt, dann wird das vom Staatsministerium stolz verkündet. Wenn der Vorsitzende der Stiko aber Bedenken hat, dann will er ihm den Mund verbieten.“

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Frau trägt FFP2-Maske

Bis vor kurzem wurde behauptet, das Land könne keine Regelung treffen.


Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Landesregierung nun doch eine Pflicht zu FFP2-Masken in Bussen und Bahnen vorsehe, sagte das Mitglied im Verkehrsausschuss Hans Dieter Scheerer für die FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Es ist gut, dass die FFP2-Masken nun auch in Bus und Bahn kommen. Die Freien Demokraten haben das im Landtag mehrfach gefordert. Was dort abgelehnt wurde kommt nun doch. Die sinnvolle Maßnahme wird aber von einem sehr schalen Beigeschmack überlagert. Noch am 12. Januar hat die grün-schwarze Landesregierung behauptet, sie könne eine solche Regelung gar nicht treffen. Obwohl das in Bayern und anderen Ländern schon der Sachstand war. Hier offenbart sich ein zwiespältiges Agieren. Es wurde anders geredet und gehandelt, als eigentlich möglich gewesen wäre und so getan, als sei der Bund im Verzug. Denn warum sonst hat man den nun als sinnlos entlarvten Brief nach Berlin geschrieben?“

 

Impfung einer Person

Weder Impfregister, noch Impfpflicht in aktueller Situation angemessen.


Zur Berichterstattung im Nachgang eines Fachgesprächs der baden-württembergischen Landesvertretung im Bund zur Umsetzung einer Impfpflicht u.a. mit Beteiligung von Minister Lucha sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Minister Lucha fehlt offenbar jegliches Rechtsverständnis – die Impfpflicht mit einer Gurtpflicht zu vergleichen ist völlig absurd. Was die Altväterkoalition hier vorschlägt, ist die Schaffung eines bürokratischen Datengrabs, das für ein verfassunsgrechtlich und epidemiologisch fragwürdiges Instrument geschaffen werden soll, das voraussichtlich gar nicht kommen wird.

 

Die Landesregierung zäumt das Pferd hier von hinten auf. Erst sollten grundrechtliche Details einer allgemeinen Impfpflicht geklärt werden, bevor parallel ein Impfregister eingeführt wird. Wenn ehemalige Bundesverfassungsrichter die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht und Stiko-Chef Thomas Mertens deren Wirksamkeit in der Pandemie-Bekämpfung bezweifeln, sollten wir diese Bedenken ernst nehmen.

 

Wenn Minister Lucha ein Impfregister auch ohne Impfpflicht einführt, könnte das wie bei der luca App enden, die letztendlich für ganz andere Zwecke genutzt wird. Auch der Landesdaten-schutzbeauftragte sieht ein solches Impfregister kritisch. Bisher gründen sich die Vorschläge der Landesregierung nur auf einem juristischen Gutachten, das die Verfassungsrechtlichkeit bestätigt, nicht auf einem Urteil. Wenn politische Regelungen erneut von einem Gericht zurück gewiesen werden müssen, steigert das nicht gerade das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Politik. Das wäre ein Konjunkturprogramm für Verschwörungstheoretiker.”

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, ergänzt:

“Zentrale Antworten zur Laufzeit eines solchen Impfregisters, zur Zahl der benötigten Impfungen und der Zuständigkeit für die erwähnten Stichproben bleibt Minister Lucha schuldig. Es bedarf jetzt vielmehr einer intensiven Impfkampagne und der Ausschöpfung wirklich aller Möglichkeiten, bevor man eine Impfpflicht andenkt. Die Landesregierung muss jetzt erstmal alles daran setzen, ihre Impfkampagne zu intensivieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung dringend erforderlich.


Zur Ministerpräsidenten-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

“Ministerpräsident Kretschmann muss das Heft des Handelns endlich in die Hand nehmen statt sich hinter einer allgemeinen Impfpflicht zu verstecken, von der er hofft, diese durch den Bund in den Schoss gelegt zu bekommen und damit alle Probleme gelöst zu haben. Selbst der Expertenrat der Bundesregierung befürwortet eine Impfpflicht nur als hinreichend geeignet, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht zum gleichen Ergebnis führen. Das ist in Baden-Württemberg noch nicht passiert. Ich kann nicht erkennen, dass es an jeder Ecke im Land ein Impfangebot gibt. Das Impfmanagement von Minister Manfred Lucha, insbesondere für die vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen, ist völlig unbefriedigend. Ich begrüße den Beschluss, dass der Bund und die Länder ihre Impfkampagne verstärken. Ich begrüße auch ausdrücklich die Forderung, dass künftig zu treffende Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.

Anstelle von Ablenkungsmanövern und dem Fingerzeig nach Berlin sollte der Ministerpräsident lieber für die Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung sorgen. Wer von Anderen verlangt, Regeln zu beachten, der muss sich wenigstens an seine eigenen Regeln halten.

Dass Schnellschüsse der Landesregierung, ohne vorherige Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer wieder zu rechtswidrigen Regelungen führt, zeigt das jüngste Beispiel des Einfrierens der „Alarmstufe II“ sehr deutlich. Ich erwarte die frühzeitige Zuleitung der neuen Corona-Verordnung an den Landtag, sodass eine parlamentarische Befassung ermöglicht wird.

Das krampfhafte Festhalten an den Beschränkungen im Einzelhandel ist unangemessen, wenn in Bayern nach einem Gerichtsurteil 2G bereits abgeschafft wurde. Solche Beschränkungen und Ausgangssperren müssen abgeschafft werden, denn, dass sie nicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen sieht man in Schleswig-Holstein. Dort sind die Inzidenzen höher als im Nachbarland Niedersachen trotz schärferer Maßnahmen im Einzelhandel und einer Sperrstunde – bei etwa vergleichbaren Impfquoten.

Außerdem fordere ich die Landesregierung auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern. Die Gesundheitsämter können die luca-App nicht mehr sinnvoll nutzen. Und im Beschuss wird eine Priorisierung der Kontaktnachverfolgung angeraten. Ich unterstütze deshalb den Beschluss, dass die Fortentwicklung der Corona-Warn-App kurzfristig geprüft wird.“

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen.


Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

 

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

 

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Ministerpräsident muss einsehen, dass er nicht rein willkürlich Corona-Politik betreiben kann.


Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, die weitreichenden Einschränkungen für Ungeimpfte durch die Entkopplung der Alarmstufe II von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz widersprächen dem Infektionsschutzgesetz des Bundes, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Warnschuss für einen immer autoritäreren Politikstil einer erzkonservativen Altväterkoalition. Ministerpräsident Kretschmann muss einsehen, dass er nicht rein willkürlich Coronapolitik betreiben kann. Es ist zwingend notwendig, dass sich die Coronapolitik an klaren Faktoren bemisst, die für die Bürger nachvollziehbar, rechtskonform und an der Belastbarkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet sind.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Übergangsfristen für neue Statusregeln notwendig.


In den fachlichen Vorgaben des Robert-Koch-Institutes wurde die Dauer des „Genesenenstatus“ bei einer Corona-Infektion von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert (bezogen auf den Zeitraum seit dem Datum der Abnahme des positiven Tests). Die FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag reagiert mit Unverständnis:

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, sagt dazu:
“Die immer neuen, kurzfristigen Regeln sind Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu erklären. Wenn das RKI ohne jeglichen Vorlauf von einem auf den anderen Tag neue Kriterien für den Impfschutz beschließt, schürt das zurecht das Unverständnis in der Bevölkerung. Wenn Genesene nun schon nach 90 statt wie bisher 180 Tagen ihren Status verlieren und nun eine Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson&Johnson quasi über Nacht für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreicht, erhöht das nicht unbedingt die benötigte Impfakzeptanz. Gleichzeitig kann man in der Schweiz seinen Genesenstatus mittels Antikörpernachweis bzw. positivem PCR-Test auf bis zu einem Jahr ausweiten, weil dort anerkannt wird, dass eine überstandene Covid-Erkrankung so lange immunisieren kann. Es ist auch in Zeiten von Omikron kaum zu vermitteln, dass solche Regelungen übers Wochenende beschlossen werden und es dafür keinerlei Übergangsfristen gibt.”

 

Der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ergänzt:

“Diese Schnellschüsse passen nicht zu den Aussagen des Bundesgesundheitsministers. Lauterbach hat als Ziel klar 3 Impfungen ausgegeben. Wenn nun aber Genesene nach nur drei Monaten nicht mehr von den G-Regeln umfasst sind, was folgt daraus für die Geimpften? Wie will man logisch erklären, dass eine im Januar 2022 mit Corona infizierte und genesene Person im April schon nicht mehr unter die Ausnahmeregelung fällt und auf der anderen Seite eine Booster-Imfpung aus dem September noch immer gültig ist? Dieses Konstrukt ist massiv unlogisch und niemandem zu vermitteln. Diese Hau-Ruck-Aktion hat für Unternehmen und Beschäftigte sowie die Bevölkerung im Land große Auswirkungen.”