Archiv für die Kategorie: Soziales, Gesundheit und Integration

Nicht die Zeit für Verteilungskämpfe, sondern für nachhaltige Modernisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, erklärte heute in der aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Solidarität mit Corona-Heldinnen und -Helden – auch nach der Krise!“:

„Die Corona-Krise hat viele Heldinnen und Helden in allen Bereichen unserer Gesellschaft hervorgebracht. Leider wird diese Krise aber wohl noch unbestimmte Zeit andauern und weitere Anstrengungen von uns allen verlangen. Um Arbeitsplätze zu sichern, Unternehmen zu stärken und Insolvenzen zu vermeiden, muss der Shutdown zügig beendet werden. Solidarität müssen wir alle zeigen, indem wir uns an die Hygienevorschriften und Abstandsregeln halten, um eine zweite Infektionswelle zu vermeiden.

Die Corona-Krise ist nicht die Zeit für Verteilungskämpfe und Neiddebatten. Stattdessen gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die Krise auch als Chance zu begreifen. Not macht erfinderisch und die Menschen in unserem Land haben gezeigt, wie innovativ und veränderungsbereit sie die Situation gestalten. Diese Dynamik gilt es zu bewahren. Wir müssen Neues wagen und unsere Gesellschaft fit für die Zukunft machen. Dazu gehört eine stringente Entbürokratisierung von Wirtschaft und Verwaltung, die kraftvolle Fortsetzung der Digitalisierung mit einer Verbreiterung der dafür notwendigen Infrastruktur sowie eine Beschleunigung von Prozessen und Entscheidungen in Politik und Behörden. Eine der Lehren aus der Corona-Krise muss aber auch sein, dass wir eine starke Gesundheitswirtschaft brauchen: Am Schnittpunkte von Medizin, Biotechnologie, Informatik und Automatisierung werden die Grundlagen für die medizinische Erforschung und Bekämpfung des Virus gelegt. Hier hat die Krise Potentiale sichtbar gemacht und dieser Weg muss fortgesetzt werden.“

Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. warnt vor Ungleichbehandlung und gravierenden wirtschaftlichen Folgen.


„Die Fahrschulen im Land haben Gleichbehandlung verdient. Ich fordere die Landesregierung auf, umgehend zu handeln, damit die Büros, der Unterricht sowie die konkreten Fahrstunden unter Beachtung der erforderlichen Hygiene wieder aufgenommen werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb normale Gewerbebetriebe geöffnet haben dürfen, Fahrschulen jedoch nicht. Fahrschulen kennen Ihre Schülerinnen und Schüler namentlich, es wäre also in jedem Fall jederzeit eine Nachverfolgung möglich. Die Verbände haben ein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie die Hygiene sichergestellt werden kann. Es ist jetzt Zeit zu handeln, bevor noch mehr wirtschaftlicher Schaden entsteht und vor allem die Jüngeren noch länger auf ihren sehnlich erwarteten Führerschein warten müssen.“ Dies sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann.

 

Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e.V., Jochen Klima, ergänzte:

„Nach Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg dürfen seit Montag u.a. einige Schulen, Friseure, und zahlreiche andere Läden ihren Betrieb unter Beachtung vorgegebener Hygiene-Bestimmungen wieder aufnehmen. Für Fahrschulen hingegen gilt der Lockdown weiter. Eine Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs soll gesamtumfänglich frühestens ab 25. Mai zugelassen werden.

Die Fortdauer des Verbotes ist völlig unverhältnismäßig und verschärft die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler Fahrschulen unseres Bundeslandes in unverantwortlicher Weise. Viele unserer Mitglieder wollen und können sich diese unbegründete, ihre Existenz bedrohende Diskriminierung nicht bieten lassen.“

Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten.


Zur Streichung des §6a der Corona-Verordnung ab dem 4. Mai 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

Rülke: „Mit der jetzt angekündigten Streichung des § 6a der Corona-Verordnung, der ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte bedeutete und durch die ministeriellen Auslegungshinweisen eher im Verborgenen abgemildert wurde, sorgt Minister Lucha nun für Klarheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten. Einfacher wäre es gewesen, diese Regelung gleich wieder zu streichen und stattdessen auf die Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zu verweisen. Ohne Not wurde über Ostern mit der unabgestimmten Regelung größtmögliche Verunsicherung erzeugt. Baden-Württemberg sorgte damit entgegen anderer Bundesländer für massive Beschränkungen der Zahnarztbehandlungen. Ich hoffe, dass das auch ein Signal für weitere Lockerungen in anderen Bereichen ist. “

Haußmann: „Ab dem 4. Mai 2020 können die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen ihre Patientinnen und Patienten behandeln. Dies ist in erster Linie der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie allen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg zu verdanken. Die zusätzlichen, nicht in der Corona-Verordnung enthaltenen ministeriellen Auslegungshinweise deckten sich nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Körperschaften. Im Sinne der Rechtsklarheit ist die jetzt geplante Streichung des §6a nur folgerichtig. Ich bleibe aber bei meiner Kritik, dass das Parlament zu wenig informiert wird. Die gestrige Regierungserklärung wäre eine gute Gelegenheit gewesen.“

Heiko Steglitz, Vorsitzender des Verbands privater Klinikträger äußert Unverständnis über die Landesregierung.


„Ich fordere die Landesregierung auf, sich bei den Hilfen für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken ein Beispiel an Bayern zu nehmen. Denn die bisherigen Regelungen haben deutliche Lücken. Wir müssen die Strukturen im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für die Zeit nach Corona erhalten. Nicht alle Reha-Einrichtungen haben eine Kooperationsvereinbarung abschließen können, obwohl sie es angeboten haben. Ein großer Teil der Kapazitäten der Reha-Kliniken wird auf Wunsch des Landes vorgehalten, aber nicht refinanziert. In vielen Fällen wird von Krankenhäusern nur ein kleiner Teil der im Kooperationsvertrag vereinbarten Betten in Anspruch genommen, da viele Krankenhäuser derzeit selbst – wie vorgesehen – viele freie Betten haben, für die sie allerdings eine Finanzierung vom Bund erhalten. Die Reha-Einrichtungen, die schließlich auch Erkrankte behandeln, gehen weitestgehend leer aus. Es muss wie in Bayern für die Vorsorge- und Rehakliniken in Ergänzung der Leistungen des Bundes eine Vorhaltepauschale von 50 Euro am Tag und Bett geben. Nur so können wir unsere gute Gesundheitsversorgung sichern und dazu beitragen, dass wir das Bäderland Nummer 1 bleiben. Denn wir sind zu recht Stolz auf unsere Heilbäder und die Kliniklandschaft, die auch eine starke private Säule hat. Wir haben aber den Eindruck, dass Minister Lucha seiner Verantwortung nicht gerecht wird und damit die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg gefährdet.

Dies sagten der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke übereinstimmend mit dem gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann im Zusammenhang mit der Diskussion um die Rahmenbedingungen zur Sicherung der Reha-Einrichtungen.

Heiko Stegelitz, Vorsitzender des Verbandes privater Klinikträger in Baden-Württemberg, mahnt: „Es ist vollkommen unverständlich, dass unsere Landespolitik bis heute keine nennenswerten Anstrengungen unternommen hat, um „ihre“ Vorsorge- und Reha-Kliniken aktiv finanziell zu unterstützen, müsste dies doch im ureigensten Interesse des Landes sein.“

Rülke und Haußmann resümierten: „Eine wichtige Landesaufgabe ist die klinische Versorgung. Es reicht in der jetzigen Situation nicht aus, auf die Möglichkeit der Kooperationsvereinbarungen zu verweisen und alle finanziellen Themen auf den Bund zu übertragen. Baden-Württemberg braucht einen Rettungsschirm für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken, der den Namen verdient.“

Bußgeld-Problematik für die Heime lösen.


Im Zusammenhang mit der diskutierten Änderung der Corona-Verordnung zur Ermöglichung von Besuchen in Pflegheimen sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist eine gute Entwicklung, wenn unter Sicherstellung der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nun endlich wieder in besonderen Fällen Besuche von Angehörigen in Pflegeheimen ermöglicht werden sollen. Mir ist es besonders wichtig, dass dabei sichergestellt wird, dass es auch Klarheit bei den Bußgeldregelungen zur Corona-Verordnung gibt. Wenn nämlich die Heimleitungen oder Träger möglicherweise ohne böses Zutun in eine Bußgeldfalle tappen könnten, dann würde das zarte Pflänzchen Besuchsmöglichkeit im Keim erstickt.“

 

 

Ein Plädoyer für Vertrauen und Eigenverantwortung

Vermeidung sozialer Kontakte, Schließung von Betrieben, kein Heimatbesuch, kein Vereinssport, keine Kita, keine Schule, keine Mittagspause mit den Arbeitskollegen – die letzten Wochen waren mit harten, aber notwendigen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land verbunden. Doch es hat sich ausgezahlt: Die Corona-Reproduktionsrate in Baden-Württemberg ist deutlich gesunken und liegt unter dem vorgegebenen Ziel von 1. Die Reproduktionsrate gibt an, wie viele Menschen eine infizierte Person ansteckt, d.h. in Baden-Württemberg steckt aktuell im Durchschnitt nicht mehr jeder Infizierte eine andere Person an, da der Wert unter 1 liegt. Ein Erfolg, der auch oder vor allem der Disziplin und dem Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zuzuschreiben ist, die sich allergrößtenteils an die harten (Freiheits-)Einschränkungen und Gesundheits-und Hygienevorschriften gehalten haben.

Disziplin und eigenverantwortliches Handeln honorieren!

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Mit den von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossenen Öffnungsschritten werden die Einschränkungen nun schrittweise aufgehoben und doch honorieren die Lockerungsmaßnahmen das Verantwortungsbewusstsein, die Disziplin und die Solidarität der Menschen nur unzureichend. Vielmehr sind sie aus Sicht der FDP/DVP Fraktion teilweise nicht nachvollziehbar und ungerecht. Vor allem aber lassen sie an einigen Stellen Zutrauen in die Menschen vermissen: Warum wird dem Gastronomen nicht zugetraut, die Corona-Verordnung in seinem Biergarten einhalten zu können? Warum wird dem Hotelier nicht zugetraut, seine Gästezahl im Einklang mit der Corona-Verordnung reglementieren zu können? Warum wird dem Tennisverein nicht zugetraut, seine kontaktarme Sportart unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen? Und warum wird den Betrieben nicht unabhängig von ihrer Größe zugetraut, die Einhaltung des Mindestabstandes zu gewährleisten?

Mehr Vertrauen in die Menschen!

Politik lebt von Vertrauen. Es ist die Basis für gesellschaftliches Zusammenleben und politisches Handeln. Vertrauen ist jedoch keine Einbahnstraße: Ebenso wichtig wie Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Politik, ist das Vertrauen der Politik in die Bürgerinnen und Bürger. Es bedingt sich gegenseitig. Als Liberale glauben wir an die Eigenverantwortung der Menschen, an den mündigen Bürger. Wir vertrauen den Menschen. Auch oder besonders in Krisenzeiten. Die Frage nach den Lockerungen ist eine Frage des Zutrauens in die Menschen. Haben wir mehr Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein und die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmerinnen und Unternehmer!

Perspektiven für alle schaffen!

Ein Krisenmanagement, das die Außengastronomie verbietet, während Frisöre mit deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, das kontaktarme Sportarten untersagt und das willkürliche 800qm Grenzen für Geschäfte festlegt, gefährdet das Vertrauen in die Angemessenheit der Maßnahmen der Landesregierung. Was wir brauchen sind Perspektiven für die Menschen, für ihre Existenzen, für die Wirtschaft in unserem Land: Legen wir eine maximale Kundenanzahl pro Quadratmeter des Geschäftes fest, welche beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden kann. Geben wir den Gastronomen und der Tourismusbranche eine Öffnungsperspektive. Erlauben wir Sportarten mit geringen Kontakt zu anderen Menschen. Geben wir den Menschen überall dort, wo es möglich ist und die Gesundheit nicht gefährdet, ihre Freiheiten zurück. Vertrauen wir den Menschen in Baden-Württemberg!

Prof. Dr. Erich Schweickert

Versorgung mit FFP-2-Masken essenziell.


Zur Meldung, wonach die Landesregierung heute eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im ÖPNV beschlossen habe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Pflicht, Mund und Nase abzudecken, mag ein Versuch sein, weitere Infektionen zu vermeiden. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass für die Bevölkerung bis auf weiteres keine medizinisch wirksamen Masken zur Verfügung stehen und man nun gerade keine Sicherheit vor Ansteckungen hat. Wenn es jetzt noch heißt, zur Not tue es auch ein Schal, dann komme ich zu meiner zentralen Kritik: Das Symbol einer vermeintlichen Maskenpflicht in der Öffentlichkeit darf nicht davon ablenken, dass es weiterhin einen eklatanten Mangel an wirksamen Schutzmasken gibt. Das kritisiere ich seit langem. Wir brauchen endlich ein effizientes Beschaffungs- und Verteilmanagement und den Aufbau einer ausreichenden Produktion im Inland. Es braucht ein abgestimmtes Vorgehen. Das derzeitige parallele Handeln von Bund, Ländern, Kreisen, Gemeinden und von Einrichtungen im Bemühen um Schutzausstattungen vervielfacht die Nachfrage, ohne dass es ein auskömmliches Angebot gibt. Die selbstgebastelten Stofftücher kommen ohnehin über das Prädikat ‚stets bemüht‘ nicht hinaus. Sie bieten keinerlei Eigenschutz. Auch der Fremdschutz dürfte überschaubar sein, wenn nach einer längeren S-Bahn fahrt die Tücher durchnässt sind.“

Versorgung mit FFP-2-Masken essenziell.


Zur Meldung, wonach sich der grüne Gesundheitsminister für eine Maskenpflicht in Gestalt der teilweise selbst gebastelten Mund-Nasen-Schutz ausspricht und keine mangelnden Angebote befürchte, sagte der Gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Maskenpflicht kann ein hilfreicher Schritt in der weiteren Öffnungsstrategie für den Handel und den ÖPNV sein. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass für die Bevölkerung bis auf weiteres keine medizinisch wirksamen Masken zur Verfügung stehen und man nur eine bedingte Sicherheit vor Ansteckungen hat. Der Sozialminister selbst hat die Versorgung mit medizinisch wirksamen FFP-2-Masken unterschätzt und viel zu spät reagiert, sowohl die strukturierte Beschaffung aus dem Ausland als auch den konsequenten Aufbau heimischer Produktion.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten


Zu den ministeriellen Auslegungshinweisen zu § 6a der 4. Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

 

Rülke: „Ich bin froh, dass die Pressemitteilung der FDP vom Karfreitag Wirkung gezeigt hat. Die jetzt vorliegenden Auslegungshinweise sorgen für die notwendige Klarstellung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg. Der Schnellschuss von Minister Lucha mit der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom Gründonnerstag hätte ab Dienstag für größtmögliche Verunsicherung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg gesorgt. Es war ein großer Fehler, dass er die zahnärztlichen Körperschaften nicht mit einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Eingriffe in die Grundrechte zum Schutz von Leben und der Gesundheit der Bevölkerung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig sind, entbindet einen Gesundheitsminister aber nicht davon, dies ohne Einbindung mit unserer medizinischen Selbstverwaltung zu machen.“

 

Haußmann: „Die Auslegungshinweise decken sich nun nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dr. Ute Maier, Vorsitzende der KZV BW, und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer, haben mir heute Morgen telefonisch bestätigt, dass mit diesen Auslegungshinweisen eine sinnvolle Basis der zahnmedizinischen Behandlung gegeben ist. Die Verunsicherung der Zahnärzte und Patienten hätten wir uns sparen können, hätte Minister Lucha die Empfehlungen der Landes- und Bundeszahnärztekammer übernommen, anstatt eine unklare Verordnung am Karfreitag zu veröffentlichen, die faktisch ein Berufsverbot für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet hätte. Leider hat das Sozialministerium wiederum nicht die Mitglieder des Sozialausschusses über die Korrektur unterrichtet. Das Parlament hat der Exekutive umfangreiche Ermächtigungen übertragen und unterstützt die Landesregierung in der Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Menschen. Dann erwarte ich, dass das Parlament auch umfassend informiert wird.“

 

Anhang:

Schreiben von Minister Lucha an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 12.4.2020

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Entscheidung ohne Abstimmung mit der Landeszahnärztekammer und ohne Information des Sozialausschusses ist nicht hinnehmbar


Zur 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

Rülke: „Die 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg. Sie dürfen nur noch Notfallbehandlungen durchführen. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung wurde nach unseren Informationen nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen unter schwierigen Bedingungen ihren Sicherstellungsauftrag und erhalten nun von der Landesregierung ohne Ankündigung ein Berufsverbot. Ich fordere Minister Lucha auf, diese Verordnung sofort zu überarbeiten.“

 

Haußmann: „Die Verordnung ist ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber unseren Zahnärztinnen und Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss. Statt eines Schutzschirmes für unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte sorgt Minister Lucha für ein finanzielles und organisatorisches Chaos der wichtigen zahnmedizinischen Versorgung in Baden-Württemberg. Dass er in der gestrigen Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss dazu nichts erwähnt hat, ist ein Affront gegenüber den Mitgliedern des Landtags von Baden-Württemberg. Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung informierten noch gestern in einem gemeinsamen Gesundheitstelegramm, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Bewältigung der enormen Krise an der Seite der Landesregierung stehen und diese nach Kräften unterstützen.“

 

Landeszahnärztepräsident Dr. Torsten Tomppert: „Wir Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinnen und Patienten da und nehmen unsere Verantwortung, sie zahnärztlich zu behandeln und ihnen zu helfen, wahr.“ Die nicht mit den Körperschaften abgestimmte neue Verordnung sorgt nun für eine böse Überraschung. Dr. Tomppert: „Die Körperschaften der Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg fragen sich bei der ungenauen Formulierung, ob es sich hierbei um ein Berufsverbot für Zahnärzte handelt.“

 

 

Auszug aus der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020:

 

„§ 6a Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen

 

(1) Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten 1. Oralchirurgie, 2. Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und 3. Kieferorthopädie dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. (2) Insbesondere zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten beziehungsweise von in Quarantäne befindlichen Personen sollen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug (Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung oder Zahnkliniken) erbracht werden. Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können auch in Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen anstelle von Einrichtungen nach Satz 1 erbracht werden. Die Standorte der Einrichtungen nach den Sätzen 1 und 2 werden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bekanntgegeben; die Bekanntgabe ist zu aktualisieren.“

Maßnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise für die Sozial- sowie Gesundheitswirtschaft

Das neuartige Coronavirus “SARS-CoV2”, das die Atemwegserkrankung “COVID-19” auslöst, hat zu umfangreichen Einschränkungen unseres Gemeinwesens geführt. Im Vordergrund steht der Schutz der Gesundheit und die Unterstützung aller im Gesundheitswesen Verantwortlichen. Freiheit heißt gerade jetzt, Verantwortung zu übernehmen, damit nicht unnötig Menschen krank werden. Entsprechend haben Bund und Länder Maßnahmen zur Verlangsamung der weiteren Verbreitung des Coronavirus getroffen. Unser Dank gilt in diesen Tagen allen Menschen, die Verantwortung in der medizinischen und pflegerischen Betreuung, im Handel, in Unternehmen, Organisationen und Vereinen oder in vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten übernehmen. Mit großer Sorge blicken wir auch auf die gravierenden wirtschaftlichen und existenziellen Auswirkungen, die mit den erheblichen Einschränkungen verbunden sind.


Mit den getroffenen Maßnahmen werden insbesondere Risikogruppen geschützt. Menschen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet schwer zu erkranken. Es ist die Aufgabe aller, diesen Menschen solidarisch zur Seite zu stehen. Das gilt auch, wenn Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen geschlossen werden müssen oder Pflegeheime für Besucher gesperrt werden. Diese Einrichtungen und die Menschen, die sich in diesem Bereich engagieren und arbeiten, müssen, ebenso wie Unternehmen, finanziell abgesichert werden.

Die FDP/DVP-Fraktion fordert daher einen Rettungsschirm für Unternehmen, Institutionen und Organisationen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

Die Sozial- und Gesundheitswirtschaft ist eine wichtige Säule der Gesellschaft und von außerordentlicher Bedeutung zur Bewältigung der Corona-Krise, sie muss daher in besonderer Weise unterstützt werden.

Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt die Landesregierung bei der Bewältigung der Krisensituation und schlägt u.a. folgende Maßnahmen vor:

Die Bewältigung der Corona-Krise stellt alle Akteure der Sozial- und Gesundheitsberufe vor große Herausforderungen. Wir fordern die Landesregierung auf, zusammen mit der Selbstverwaltung umgehend zu prüfen, welche bürokratischen Lasten zumindest vorübergehend beiseite geschoben werden können. Die Handelnden sollen sich auf ihr originäres Tun konzentrieren können und nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Ein Beispiel hierbei ist für uns die Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung mit der Pflichtleistung Pädiatrie, die aufgrund der sehr geringen Kapazitäten derzeit so nicht umgesetzt werden kann. Hier braucht es ein Moratorium, dass vorübergehend auch ohne diesen Praxiseinsatz ein Abschluss gemacht werden kann, wenn danach keine Tätigkeit in der Pädiatrie angestrebt wird. Schon jetzt hat sich gezeigt, dass wir mehr Pflegefachfrauen und -männer ausbilden könnten, wenn dieser Engpass beseitigt und die Kapazitäten in den Pflegefachschulen zügig erhöht würden.

Das gesamte Gesundheitssystem hat gestiegene Kosten für Desinfektionsmittel und Schutzkleidung sowie Atemmasken zu tragen. Zudem kommt es an vielen Stellen zu Engpässen bei diesen in Krankenhäusern, in Praxen und bei ambulanten Diensten dringend benötigten Materialien. Bund und Land sowie die Selbstverwaltung und die Krankenkassen sind gefordert, geeignete Lösungen zu finden, um diese Engpässe zu überwinden. Das Personal in der Gesundheitswirtschaft muss so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden. Dafür müssen die notwendigen Materialien in ausreichender Menge beschafft oder hergestellt, strategisch verteilt und krisenbedingter Mehrbedarf finanziert werden. Die Landesregierung ist in der Pflicht, zusammen mit der Wirtschaft die Potenziale der Ausstattung mit Schutzkleidung zu eruieren und zu stärken. Es braucht leistungsfähige Versorgungsstrukturen. Schutzkleidung muss vorhanden sein, wo immer sie benötigt wird.

Wir begrüßen, dass sich das Land mit den Krankenhäusern, den Katastrophenschutzverbänden und der Bundeswehr auf eine weitere Verschärfung der Lage vorbereiten. Wir erwarten, dass kurzfristig Wege gefunden werden, um die Zahl der Krankenhausbetten zu erhöhen, Beatmungskapazitäten für Corona-Patienten bedarfsgerecht auszuweiten, weiteres Personal zu gewinnen und das medizinische Personal flexibel in den verschiedenen Einrichtungen einzusetzen. Wenn Akutkliniken zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen für die Dauer der Pandemie vorsehen, insbesondere wenn Pflegeeinrichtungen keine Aufnahmen vornehmen können, muss die Abrechnung von Kurzzeitpflegesätzen gewährleistet sein. Hierzu gehört auch ein deutlich beschleunigtes und vereinfachtes Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse, damit diese Menschen schnell im Hilfesystem arbeiten können.

Die Krankenhäuser haben erhebliche Einnahmeausfälle aufgrund von verschobenen Eingriffen zu verkraften, um Notfallbetten für Corona-Fälle freizuhalten. Zudem kommen Kosten aufgrund von Überstunden und anderen personalwirtschaftlichen Maßnahmen auf die Häuser zu. Wir begrüßen, dass Bund, Krankenkassen und das Land erste Gelder zur Verfügung stellen, um es den Krankenhäusern zu ermöglichen, die Sonderbelastungen zu tragen. Wir fordern, dass kein Krankenhaus aufgrund des Einsatzes zur Bewältigung der Krise wirtschaftlichen Schaden nehmen darf. Die vorgeschlagenen bzw. ergriffenen Maßnahmen sind zu evaluieren und erforderlichenfalls auszuweiten. Wir fordern, dass bisher rein privat agierende Kliniken mit Zulassung nach § 30 der Gewerbeordnung für die Erbringung von Kassenleistungen vorübergehend zugelassen werden, um somit die Plankrankenhäuser zu entlasten. Dies schafft zusätzliche Kapazitäten und sichert die Existenz der privaten Einrichtungen. Alternativ ist auch die bayerische Lösung denkbar, dass das Land diese Kapazitäten mit rund 400 Betten und 2.000 Beschäftigten für die Versorgung von Covid-19 Patienten vorhält.

Noch ist nicht absehbar, wie sich die Krise auf einzelne Arzt- und Zahnarztpraxen auswirkt. Es ist zu erwarten, dass es aufgrund der Verschiebung von Behandlungen in verschiedenen Fachgebieten zu Einnahmeausfällen kommen wird, gleichzeitig werden aufgrund zusätzlicher Bedarfe durch die Eindämmung des Virus an anderen Stellen Mehrbedarfe auftreten. Therapeuten (bspw. Ergo-, Psycho- und Physiotherapeuten oder Logopäden) erleben Umsatzeinbrüche aufgrund von verunsicherten und zu recht vorsichtigen Klienten. Zudem fehlt diesen wichtigen Anbietern der Gesundheitsversorgung häufig die unerlässliche Schutzkleidung, um ihre Patienten und sich selbst zu schützen. Sie bedürfen der Unterstützung. Hier sind das Land, der Bund und die Selbstverwaltung gefordert, die für unsere Gesellschaft wichtigen Strukturen der Gesundheitswirtschaft zu stützen und dafür Sorge zu tragen, dass sie erhalten bleiben. Ihnen sind wie anderen Kleinunternehmen Zuschüsse und Liquiditätshilfen zu gewähren.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Belange der Zahnärztinnen und Zahnärzte zu richten. Bedingt durch die besonderen Umstände der Erbringung ihrer Heilkunst ist ein guter Infektionsschutz unabdingbar. Es ist umgehend sicherzustellen, dass Schutzausrüstungen zur Verfügung stehen. Die Landesregierung hat die Versorgung zusammen mit der Selbstverwaltung zu koordinieren. Zahnarztpraxen müssen darüberhinaus in vollem Umfang Zugang zu den Instrumenten der Existenzsicherung haben.

Aktuell zeigt sich, dass die Verfügbarkeit von Tests auf den neuartigen Coronavirus begrenzt sind und sich ein enormer Arbeitsstau, unter anderem bei der Analyse in den Laboren, entwickelt. Hier müssen die Laborkapazitäten und die Zahl der Testmöglichkeiten erhöht werden. Zugleich fordern wir, die Möglichkeiten für Antikörpertests aufzubauen und bedarfsgerecht zu erweitern.

Eine Möglichkeit, die allgemeinmedizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsabstände einzuhalten, bietet die Telemedizin. Im Gesamtkontext Gesundheit können aber auch die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wichtige Beiträge leisten, wenn es um allgemeine Gesundheitsleistungen und die Prävention geht. Sie verfügen über eine besondere Expertise, insbesondere in den Bereichen gesunde Lebensführung und Naturheilkunde. Eine erste Mitgliederumfrage des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker Landesverband Baden-Württemberg zur medizinischen Mithilfe hat ergeben, dass rund 50 % der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zusätzlich zur Ausbildung und Zulassung als Heilpraktiker einen anerkannten Abschluss in anderen medizinischen Vorberufen haben. Diese Potenziale stehen unmittelbar zur Verfügung.

Die Sozialwirtschaft steht vor enormen Herausforderungen, da hier häufig Risikogruppen versorgt werden. Frühförderstellen, Tagesbetreuungseinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Therapieeinrichtungen und andere Angebotsformen der Eingliederungshilfe können nicht in gewohnter Weise weiterarbeiten. Zugleich laufen Mietverträge weiter, Lohnkosten und weitere Kosten fallen an. Die Sozialleistungsträger zahlen weiterhin in vollem Umfang. Die Angebote der Sozialwirtschaft sind wichtig für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Teilhabe. Wir fordern die Landesregierung auf, in Koordination mit den Leistungsträgen diesen Teil der Sozialwirtschaft zu stützen, damit die wichtigen Strukturen erhalten bleiben und die qualifizierten Kräfte gehalten werden können, damit sie nach Bewältigung der Krise wieder zur Verfügung stehen. Wir setzen uns dafür ein, dass alternativ (bspw. digital) erbrachte Leistungen und pauschalierte Leistungen vergütet werden sowie Zuschüsse und Liquiditätshilfen gewährt werden.

Pflegeheime und Anbieter von besonderen Wohnformen (bspw. Wohnheime für Menschen mit Behinderungen) sowie ambulante Anbieter sind aufgefordert, ihre Klienten, aber auch ihre Mitarbeitenden, zu schützen. So sind sie gefordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und verstärkt Schutzmaßnahmen durchzuführen, um insbesondere den Personenkreis der gefährdeten Personen zu schützen. Viele Pflegeheime können derzeit keine neuen Aufnahmen vornehmen, weil keine Schutzausstattung zur Verfügung steht. Durch die zusätzliche Belastung sind die ohnehin finanziell knapp ausgestatteten Systeme unter enormem Druck, ihr Angebot aufrecht zu erhalten. Wir fordern die Landesregierung, den Bund, die Pflegekassen und die Sozialleistungsträger auf, die höheren Kosten aufzufangen, damit die für unsere Gesellschaft wichtigen Strukturen erhalten bleiben und dauerhaft ihre Leistungen erbringen können.

Bereits vor den Einschränkungen, die mit den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verbunden sind, hatten es Menschen mit Beeinträchtigungen schwer auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind in vielen Fällen auf die Angebote der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Inklusionsunternehmen angewiesen. Aufgrund der aktuellen Krise sind deren Angebote verständlicherweise nicht verfügbar. Wir fordern die Landesregeriung und die Sozialleistungsträger auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Strukturen in ihrer bewährten Form erhalten bleiben, um nach der Pandemie wieder die Arbeit aufnehmen zu können.

Gewalt im häuslichen Umfeld stellt auch ohne soziale Distanzierung ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft dar. Doch ohne gesellschaftliche Routinen fehlt ein entscheidendes Kontrollinstrument. Deshalb müssen Schutzräume jetzt noch stärker zur Verfügung gestellt werden. Frauenhäuser stellen einen wichtigen Schutzraum vor häuslicher Gewalt zur Verfügung. Ihre Arbeitsmöglichkeiten werden durch die Corona-Krise erheblich eingeschränkt. Das bedroht auch ihre wirtschaftlichen Grundlagen. Wir fordern die Landesregierung und die Stadt- und Landkreise auf, auch in dieser Zeit verstärkt gegen Kindeswohlgefährdungen und häusliche Gewalt vorzugehen und den Einrichtungen und Institutionen mit Finanzhilfen und flexiblen Lösungen zur Seite zu stehen.

Obdachlose und Drogenabhängige gehören zu den Schwächsten der Gesellschaft. Ihre Gesundheit ist besonders von Infektionen bedroht. Sowohl ihre Gesundheit als auch ihre soziale Absicherung sind entsprechend angespannt. Durch diese Vorbelastung ist ihre Gesundheit besonders von Infektionen bedroht und eine soziale Sicherung noch schwieriger sicherzustellen. Wir fordern die Landesregierung und die Gemeinden auf, die für diese Menschen tätigen Personen besonders zu unterstützen, um in geeigneter Weise Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Obdachlose und Drogenabhängige zu ergreifen. Dazu gehört es, die Angebote der anonymen Sprechstunde beim Gesundheitsamt bedarfsgerecht auszuweiten, Einzelunterkünfte zur Verfügung zu stellen und das Streetworking und Gesundheitsangebote aufrecht zu erhalten, während Treffpunkte geschlossen werden müssen.

Schließlich geht es auch um Verständlichkeit für alle bezüglich der Maßnahmen und Verhaltensweisen in der Corona-Krise. Deshalb sollen alle Informationen auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung stehen.

Unsere Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Eindeutige Regelung in Baden-Württemberg für Begleitungsmöglichkeit gefordert.


Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, fordert eine eindeutige landesweite Regelung zur Frage, ob Väter bei der Geburt ihrer Kinder im Kreißsaal dabei sein dürfen.

„Die momentane Regelung der Landesregierung zur Vermeidung von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus bei Geburten sieht vor, dass eine Anwesenheit der Väter oder Partnerinnen nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet ist“, berichtet Haußmann. „Deshalb haben wir in Baden-Württemberg völlig uneinheitliche Regelungen.“

In Bayern hätte beispielsweise das Gesundheitsministerium zwischenzeitlich eine Regelung geschaffen, wonach Väter bei der Geburt dabei sein können. „Es wäre gut, wenn Baden-Württemberg eine eindeutige Regelung schaffen könnte, die bei Geburtsterminen Klarheit für die Sicherstellung der persönlichen Begleitung in allen Einrichtungen schafft“, fordert Haußmann und begründet: „Es geht ja nicht nur um einen der wichtigsten Momente der Familien. Auch die Partner haben das Recht, bei dem einmaligen Erlebnis der Geburt ihres Kindes dabei zu sein. Voraussetzung ist, dass der werdende Vater nicht an Corona erkrankt ist. Selbst Hebammen und Ärzte kritisieren die Regelungen, die die partnerschaftliche Regelung bei der Geburt ausschließen kann. Sie können selbst ja nicht rund um die Uhr bei den Gebärenden sein und Frauen sind dann teilweise ganz alleine in dieser Situation.“

Kapazitätsaufbau und FFP2-Masken für die Gesundheitswirtschaft und soziale Einrichtungen.


Im Zusammenhang mit der öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Integration sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Minister hat unsere volle Unterstützung, wenn es um konkrete Hilfen zur Überwindung der Corona-Krise geht. Wir erkennen auch die Anstrengungen des Sozialministeriums an. Baden-Württembergs Gesundheits- und Pflegesektor benötigt rund 750.000 Schutzmasken täglich. Bisher ist erst ein Bruchteil vorhanden. Wir fordern gleichzeitig Verbindlichkeit und konkrete Handlungen statt vager Aussichten. Es muss sichergestellt werden, dass alle Akteure der Gesundheitswirtschaft und soziale Einrichtungen mit der nötigen Schutzausstattung ausgerüstet werden. Ein vager Verweis auf in ungewisser Zukunft eventuell gelieferte 30 Mio. Masken hilft nicht weiter. Auch dabei sollten wir die exzellenten internationalen Kontakte unserer Unternehmen stärker nutzen. Es gibt keinerlei Verbindlichkeit, wie die Stadt- und Landkreise den 70-Prozent-Anteil der Lieferungen verteilen sollen. Es ist geradezu skandalös, dass die Apotheken bisher nicht berücksichtigt wurden. Mich erreichen täglich Hilferufe, dass entweder keine Ausstattung vorhanden ist, diese zur Neige geht oder Lieferungen ausbleiben. Was ist mit einem umgehenden Hochfahren der Produktion im Land? Es gibt aus der Industrie ganz klare Signale. Ich unterstütze die Ausweitung unserer stationären Kapazitäten, zum Beispiel im Bereich der Reha-Einrichtungen. Aber auch hier fehlt es nach meinem Eindruck an einer Koordination des Landes, die Stadt- und Landkreise über die konkreten Potentiale im Land zu informieren. Das derzeitige Corona-Management bedroht darüber hinaus die Existenz privater Kliniken, während Bayern alle Kliniken voll in den Kampf gegen die Corona-Pandemie integriert hat. Ich fordere ich einen verbindlichen Aufbauplan ein, aus dem klar hervorgeht, wer welche Finanzierungsanteile übernimmt und wie im Bedarfsfall die Belegungsplanung erfolgt. Vor allem muss jetzt ganz klar erfasst werden, welcher bürokratische Ballast zur Krisenbewältigung vorübergehend über Bord geworfen werden kann. Hier läge es in der Landeskompetenz, z.B. auch bei der generalistischen Pflegeausbildung den Flaschenhals Praxis in der Pädiatrie mit einem Moratorium deutlich zu weiten. Auch sollte die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wesentlich beschleunigt werden.“

Corona-Virus: Ein Stück Normalität durch Digitalisierung

Nichts ist mehr wie es war in diesen Tagen. Baden-Württemberg und ganz Deutschland befinden sich im Ausnahmezustand. Der Corona-Virus schränkt unseren kompletten Alltag in einem historischen, für unsere Generationen nie dagewesenen Ausmaß ein. Schulen, Kindertagesstätten, Bars, Fitnessstudios und Geschäfte sind geschlossen. Sozialkontakte gilt es zu vermeiden. Kurzum: Unser gesellschaftliches Leben ist lahmgelegt. Auf diese Weise soll die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Der Ernst der Lage erfordert solche einschneidenden Maßnahmen und doch kann der Einschnitt in unser Alltagsleben abgeschwächt werden – durch eine konsequente Nutzung digitaler Möglichkeiten.

Bildung

Die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen vorerst fünf Wochen zu Hause bleiben, denn die weit über 4000 Schulen im Bundesland sind geschlossen. Doch die Bildung im Land darf auch in dieser Zeit nicht stillstehen. Damit den Schülerinnen und Schülern nicht zu viel wertvolle Bildungszeit verloren geht, müssen jetzt konsequent die digitalen Technologien genutzt werden. Gleichzeitig gibt es bei der Digitalisierung der Schulen große offene Baustellen. Beim Digitalpakt Schule wurden bisher nur Fördermittel in Höhe von 3,77 Millionen Euro aus den für die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg vorgesehenen 585 Millionen Euro bewilligt. Nur 27 Anträge auf Bewilligung von entsprechenden Mitteln wurden bisher gestellt, gleichzeitig sind aber 2176 Medienentwicklungspläne in einem dafür zur Verfügung gestellten Online-Tool in Arbeit. Zudem wurden der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin dringend zu einer Prüfung auf, ob die Personalkapazitäten an den Medienzentren ausreichen, um den großen Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Förderanträge zum Digitalpakt zu bewältigen. Außerdem muss die Kürzung im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung rückgängig gemacht werden. Denn: Eine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen können wir uns in Baden-Württemberg keinesfalls leisten.

Dr. Timm Kern

Wie wichtig es ist, die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben, wird in der Corona-Krise deutlich. Den technischen Möglichkeiten kommt die entscheidende Aufgabe zu, den Informationsfluss zwischen Eltern, Lehrern und Schüler sicherzustellen. Zudem hat die Corona-Krise und die damit verbundene Schließung von Bildungseinrichtungen zur Folge, dass Schule und Unterricht in neuen Formaten mit digitaler Unterstützung stattfinden beziehungsweise stattfinden müssen. Diese Erfahrungen müssen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden. Als FDP/DVP Fraktion schlagen wir hierzu die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform vor sowie für die Evaluierung der digitalen Lehr-und Lernformaten die Einberufung eines Sachverständigenrat aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung. Diese Krise muss Ansporn sein, eine funktionierende digitale Schulinfrastruktur in Baden-Württemberg zu etablieren. Denn eines wird in diesen Tagen besonders deutlich: Digitale Bildung bietet Chancen und Vorteile für alle Beteiligten. Daher müssen alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler Zugang zu digitalen Lernmaterialien erhalten. Bund und Länder müssen deshalb umgehend den Digitalpakt öffnen, um nicht nur Investitionen in die digitale Infrastruktur in den Schulen vor Ort, sondern beispielsweise auch in die Anschaffung digitaler Lernbücher zu ermöglichen. In Zeiten von Schulschließungen wäre das ein echter Beitrag zu mehr Bildungschancen!

Telemedizin

Kontaktminimierung ist das Gebot der Stunde. Das gilt auch für den Besuch beim Arzt. Volle Wartezimmer sind potenzielle Ansteckungspunkte, weshalb nur in den notwendigsten Fällen zum Arzt gegangen werden sollte. Die ärztliche Versorgung sicherstellen und gleichzeitig Ansteckungsgefahren vermeiden ist daher eine der großen Herausforderungen dieser Tage. Digitale Methoden können bei der Bewältigung dieser Aufgabe helfen. Im Idealfall sieht das so aus: Der Arzt behandelt den Patienten via Video, stellt eine Diagnose und ein entsprechendes Rezept aus. Das Rezept wird dem Patienten datenschutzsicher online übermittelt und kann dann bei Apotheken online oder persönlich vor Ort eingelöst werden. Auf diese Weise spart sich der Patient den Weg in die Arztpraxis und damit auch eine etwaige Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Ansteckungsrisiko wird verringert und der Patient dennoch behandelt. Auch in der Physiotherapie bietet die Telemedizin in der Corona-Krise große Chancen. Bei Patienten, in denen ein Körperkontakt nicht zwingend erforderlich ist, kann die Therapie mit digitalen Methoden stattfinden. Hierbei kommuniziert der Therapeut mit dem Patienten per Video und kann so weiterhin eine individuelle Krankengymnastik gewährleisten. Für alle Beteiligten verringert sich das Infektionsrisiko, gleichzeitig können Rückschritte in der Rehabilitation des Patienten vermieden werden und Praxen ihren Betrieb aufrechterhalten. Vereinzelt werden telemedizinische Maßnahmen bereits angewandt. Telemedizin in der Fläche, für die wir uns als FDP/DVP Fraktion starkmachen, gibt es jedoch noch nicht – zu zögerlich hat sich die Landesregierung dem Thema bisher angenommen. Dabei ist die Telemedizin in der Corona-Krise eine Chance, die Patientenversorgung und die Minimierung des Ansteckungsrisikos gleichzeitig zu gewährleisten.

Home Office

Die Landesregierung fordert die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, sofern die Möglichkeit besteht, von zu Hause aus zu arbeiten. Auf diese Weise können Kinder, die nicht in die Schulen oder Kindertagesstätten gehen, beaufsichtigt und gleichzeitig überfüllte Busse und Bahnen vermieden werden. Während Unternehmen, die bereits vor der Krise mobiles Arbeiten ermöglicht haben, in der gegenwärtigen Lage wenige Anpassungsschwierigkeiten haben, stellt die Umstellung auf Heimarbeit vielerorts eine Herausforderung dar. Voraussetzungen für Home-Office, wie die Hardware-Ausrüstung oder eine IT-Struktur, müssen zunächst einmal geschaffen werden. Das kostet Zeit und ist auch darauf zurückzuführen, dass die Landesregierung in den letzten Jahren zu wenig dafür getan hat, eine Home-Office-Kultur in Baden-Württemberg zu fördern. Wir als FDP/DVP Fraktion begrüßen es jedoch, dass die Landesregierung in der jetzigen Krisensituation mit gutem Beispiel vorangeht und Landesbedienstete die Möglichkeit zur Heimarbeit bietet, wie wir es bereits vor der Krise gefordert haben.

Denn: Home-Office trägt dazu bei, die Ausweitung des Virus einzudämmen, Kinderbetreuung zu ermöglichen und zugleich den Schaden für die Wirtschaft und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu minimieren. Die Krise kann letztlich auch als Chance für die Etablierung neuer Arbeitsformen fungieren, um in Zukunft flexibel auf Herausforderungen reagieren zu können.

Behördenverwaltung

Die Ämter in Baden-Württemberg schränken ihre persönlichen Service- und Beratungsdienste umfassend ein. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es dadurch schwieriger, Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen in Anspruch zu nehmen. Dabei gibt es bereits digitale Lösungen, die konsequent umgesetzt die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger mindern. Während in Ländern wie Österreich oder Estland nahezu alle öffentlichen Dienstleistungen online abgerufen werden können, fehlen in Baden-Württemberg immer noch die Voraussetzungen für ein umfassendes E-Government Angebot. So belegt unser Bundesland laut dem Deutschland-Index 2018 bei den elektronischen Behördenkontakten im bundesdeutschen Vergleich nur den viertletzten Platz. Dabei zeigt insbesondere die aktuelle Lage, wie wichtig eine funktionierende digitale Verwaltung ist. Eine moderne digitale Infrastruktur in öffentlichen Einrichtungen ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern auch in Krisenzeitungen sämtliche Dienstleistungen der Ämter zu beanspruchen. Während der Corona-Krise ist die Online-Kommunikation neben dem Telefonieren der einzige Weg zum Amt. Den digitalen Behördengang gilt es daher weiter zu stärken, um das Krisenmanagement zu vereinfachen und den Bürgerinnen und Bürgern so wenige Einschränkungen wie möglich aufzubürden.

Digitalisierung vereinfacht unser Leben auch in Krisenzeiten

Ob Bildung, Wirtschaft, Gesundheit oder öffentliche Verwaltung, digitale Verfahren ermöglichen in nahezu allen Lebensbereichen die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu mildern. Die Voraussetzung für digitales Lernen, Arbeiten, Diagnostizieren und Verwalten ist jedoch eine funktionierende digitale Infrastruktur. Die Corona-Krise führt uns vor Augen, dass – um im vollsten Maße von der Digitalisierung zu profitieren – in Baden-Württemberg noch immer eine belastbare digitale Infrastruktur fehlt. Dabei zeigen die Beispiele, wie Digitalisierung unser Leben vereinfachen kann, wie sie einen Beitrag zur Abschwächung der Ausweitung des Virus leisten kann und wie sie uns in dieser Krisensituation ein Stück Alltagsnormalität zurückgeben kann. Es gilt daher, die vorhanden digitalen Ressourcen vollumfänglich zu nutzen und auszubauen. Die FDP/DVP Fraktion wird jede Anstrengung unterstützen, die die Ausbreitung des Virus verringert und den Menschen in dieser Zeit eine Hilfe ist – die Digitalisierung ist eine davon.


Jochen Haußmann

Dringenden Appell an Minister Lucha: stiefmütterliche Behandlung privater Kliniken muss enden und deren Potential in der Krise genutzt werden.


Der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, erklärt zur mangelnden Einbindung der privaten Kliniken in Baden-Württemberg in den Landeskrankenhausplan:

Kliniken, die ihre Beschäftigten mangels Arbeit mitten in der Corona-Pandemie nach Hause schicken müssen? In Baden-Württemberg gibt es das. Betroffen sind die Privatkliniken im Land, denen momentan sogar Insolvenzen drohen: „Die haben derzeit enorme Rückgänge an Patientenzahlen, weil viele potenzielle Patienten nicht mehr behandelt werden. Die Privat- und Praxiskliniken in Baden-Württemberg, die nicht im Landeskrankenhausplan verankert sind, verfügen über 400 Betten und rund 2.000 Beschäftigte, die bereits zum Teil keine oder deutlich weniger Arbeit haben. Den Kliniken drohe die Insolvenz, weil sie weder Operationen übernehmen dürfen, die in den Vertrags-Krankenhäusern nicht mehr gemacht werden, weil Corona-Versorgung Vorrang hat, noch seien sie in die Corona-Versorgung eingebunden. Das Sozialministerium sei von ihm schon am Montag über diesen dramatischen Zustand informiert worden, reagiert aber nicht“, so Jochen Haußmann. Er kritisiert in diesem Zusammenhang auch, „das leerstehende Gebäude mit großem Aufwand in recht behelfsmäßige Krankenhäuser umgerüstet werden, ohne dass man die Möglichkeiten der Privat- und Praxiskliniken aufgreift.“

Den Aussagen des VOP e.V., dem Spitzenverband der Privat- und Praxiskliniken, laut dessen Vorsitzendem Konstantinos Kafritsas man bei den Privatkliniken nur die notwendigen Beatmungsgeräte ins Haus bringen sowie die Finanzierung übergangsweise analog zu den Plankrankenhäusern garantieren müsste und man hätte funktionsfähige Corona-Klinken mit eingespieltem Personal, stimmt Jochen Haußmann vollumfänglich zu. Bayern habe die Privatkliniken voll in den Kampf gegen Corona integriert, wie die Verordnung vom 19.3.2020 zeigt, in Baden-Württemberg herrscht dazu seit Tagen Funkstille.

Jochen Haußmann

Nach den Äußerungen der Bundesfamilienministerin und dem verordneten Gedränge an der hinteren Bustür rückt Stickoxid in den Hintergrund.


Im Zusammenhang mit der in der Stuttgarter Zeitung wiedergegebenen Äußerung der Bundesfamilienministerin zur Meidung des öffentlichen Nahverkehrs und der Ankündigung einiger Verkehrsbetriebe im Land, Busse nur noch hinten zu betreten und zu verlassen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„In der jetzigen Corona-Krise müssen die Diesel-Fahrverbote sofort fallen. Es passt nicht zusammen, wenn einerseits eine Bundesfamilienministerin vor dem öffentlichen Nahverkehr warnt und auf der anderen Seite sperrt man Diesel-Fahrer aus. Hinzu kommen nach wie vor hoffnungslos überfüllte Züge in Baden-Württemberg, bei dem Minister Hermann die Verantwortung immer auf andere schiebt, obwohl nachweislich die Kapazitäten der bestellten Züge viel zu gering bestellt wurden. Die Messwerte werden aufgrund der wirtschaftlichen Eintrübung und des zurückgehenden Verkehrs weiter sinken. Es verwundert auch sehr, wie es dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienlich sein soll, wenn sich jetzt alle Fahrgäste an der hinteren Bustür sammeln. Deshalb: Es braucht eine Strategie für den Gesundheitsschutz im ÖPNV und eine sofortige Aussetzung der Diesel-Fahrverbote im Land.“

Jochen Haußmann

Moderne Arbeitswelt für moderne Lebensformen.


Im Zusammenhang mit der „Frauenpolitische Debatte aus Anlass des Internationalen Frauentags am 8. März 2020“ im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es ist viel zu häufig noch so, dass Frauen beim Aufstieg in Spitzenpositionen an eine gläserne Decke stoßen. Die Teilhabe am Berufsleben wird insbesondere dann, wenn es Kinder oder zu pflegende Angehörige gibt, viel zu oft durch starre Rahmenbedingungen behindert. Ein wesentlicher Grund ist ein völlig veraltetes Arbeitsverständnis mit Präsenzkultur und Abendterminen. Die Digitalisierung bietet ganz neue Perspektiven um Frauen neue Freiheit für Aufstieg und Teilhabe im Beruf und in der Politik zu bieten. Smartphone und Homeoffice sind die beiden Standbeine einer digitalen Arbeitswelt. Deshalb treten wir Freien Demokraten wie keine andere Partei für die Gigabit-Gesellschaft ein mit schnellem Glasfaseranschluss für alle Haushalte. Wer modern über Ziele steuert, kann bessere Ergebnisse erreichen, als mit starrer Präsenz im Büro. Diese Transformation erfordert Mut und Vertrauen. Ich bin mir sicher: Wer diesen Weg geht, wird belohnt. Denn wir können keinesfalls auf das Potenzial der Frauen verzichten. Dabei ist der Fachkräftemangel nur ein Aspekt. Es ist erwiesen, dass gemischte Teams – Stichwort Diversity – eindeutig dynamischer sind. Wer im internationalen Wettbewerb vorn sein will, muss diese Vielfalt aktiv fördern und leben. Wir müssen feststellen: Auch nach mehr als 100 Jahren des Eintretens für Frauenrechte ist noch vieles zu tun. Es war die Politikerin Clara Zetkin, die den ersten Internationalen Frauentag für die Rechte der Frauen in Deutschland, Österreich-Ungarn, Dänemark und der Schweiz initiierte. Die Vereinten Nationen begehen den Weltfrauentag auch für den Weltfrieden – das hat nichts an Aktualität verloren. Viele Politikerinnen haben sich für das Frauenwahlrecht und für die Gleichberechtigung eingesetzt. Als Beispiel erinnere ich an die liberale Sozialpolitikerin Marie Elisabeth Lüders. Sie hat unter anderem die Zulassung von Frauen zum juristischen Staatsexamen erreicht.“

Jochen Haußmann

Verbindliche Patientensteuerungen und Mittel gegen Wirtschaftskrise.


Im Zusammenhang mit der Regierungsinformation zur aktuellen Lage hinsichtlich der Ausbreitung des Corona-Virus in Baden-Württemberg und den Maßnahmen der Landesregierung zu seiner Eindämmung sagte der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Wir brauchen eine konzertierte Aktion aus den Bereichen Gesundheit und Wirtschaft zur Überwindung der Corona-Krise. Es ist ein besorgniserregender Zustand, dass bei gerade einmal 44 Erkrankten Schutzausrüstungen für Krankenhauspersonal und Ärzte knapp wird. Und Desinfektionsmittel wird plötzlich zum raren Gut. Hier muss unverzüglich gehandelt werden. Und es ist unerlässlich, dass es eine verbindliche Steuerung von Verdachtsfällen und Patientenströmen gibt. Es muss vermieden werden, dass möglicherweise Infizierte in Arztpraxen, Notfallpraxen oder Notaufnahmen auf bereits anderweitig Erkrankte und damit Geschwächte treffen. Hier ist auch das Land gefordert. Der Sozialminister muss die Stadt- und Landkreise stärker unterstützen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat bereits vor Jahren mit der Gründung von 84 Notfallpraxen eine gute Basis geschaffen. Dass es zusätzlicher Strukturen bedarf, beweisen Meldungen, dass Gesundheitsämter und Praxen teilweise gar nicht zu erreichen sind und gewünschte Tests abgelehnt werden.

Darüber hinaus muss aber auch alles dafür getan werden, damit wir nicht durch die Corona-Krise in eine Wirtschaftskrise schlittern. Auch hier sehen wir den Bedarf nach einem Akutprogramm, um ein Signal der Handlungsfähigkeit zu senden. Die vorgesehenen Regelungen zur Kurzarbeit müssen noch weiter flexibilisiert werden. Und auf der EU-Ebene sollte es einen Krisengipfel der Wirtschafts- und Finanzminister geben. Schließlich danke ich ausdrücklich allen im Gesundheitswesen Tätigen für ihre wertvolle Arbeit in dieser Zeit.“

Jochen Haußmann

Es spielt keine Rolle, ob sich Sonntag strafbar gemacht hat.


Zur Zeitungsmeldung, wonach die Staatsanwaltschaft beim Kabarettisten Christoph Sonntag keinen hinreichenden Tatverdacht für strafbares Verhalten sieht, dass dieser seine gemeinnützige Stiftung zur persönlichen Bereicherung missbrauchte, sagt der stv. Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Sozialausschuss im Landtag, Jochen Haußmann :

„Bei der politischen Aufklärung geht es nicht um die Strafbarkeit von Herrn Sonntag, sondern um die Amtsführung von Minister Lucha. Ob Herr Sonntag sich nun strafbar gemacht hat oder seine Verfehlungen niederschwelliger Art waren, wie vom Sozialministerium festgestellt, spielt keine Rolle.

Entscheidend ist für uns, ob der Minister bei der Projektförderung Herrn Sonntag einen Freundschaftsdienst erweisen wollte und welche Dimension der Gegenleistung Sonntags er sich davon versprach. Ob Minister Lucha seinen Einfluss nutzte, um ein unausgereiftes Projekt zu genehmigen und später zu verlängern. Dafür sehen wir in den Akten erhebliche Indizien. Wenn der Minister weiter die Aufklärung verweigert, müssen wir eben seine Mitarbeiter als Zeugen in einem Untersuchungsausschuss vorladen, um die Wahrheit herauszufinden. Die Verantwortung dafür läge einzig bei Herrn Lucha.“

Tag der Muttersprache

Dialekte sind Kulturgut und machen schlau!

Sprache ist mehr als ein Kommunikationsmittel – Sprache ist Kultur, Tradition, Gefühl und Heimat. Egal an welchem Ort der Welt wir uns befinden, wenn wir unsere Muttersprache hören, weckt das ein Gefühl von Vertrautheit und Zugehörigkeit. Sprache verbindet. Doch weltweit ist eine Vielzahl an Sprachen gefährdet. Am heutigen Internationalen Tag der Muttersprache erinnert die UNESCO an die bedrohten Sprachen und wirbt für sprachliche Vielfalt. Seinen Ursprung hat der Tag der Muttersprache in dem heutigen Bangladesh. Nach der Unabhängigkeit von British-Indien beschloss die Regierung von Pakistan im Jahr 1952 Urdu zur Amtssprache zu erklären, obwohl diese von lediglich drei Prozent der Bevölkerung gesprochen wurde. Am 21. Februar kam es zu Protesten, da insbesondere in Ostpakistan nahezu ausschließlich Bengalisch gesprochen wurde. Unter anderem diese Unterdrückung sprachlicher und kultureller Vielfalt führte 1971 schließlich zur Unabhängigkeit Ostpakistans, dem heutigen Bangladesh. Mit dem Gedenktag am 21. Februar macht die UNESCO jedoch nicht nur auf unterdrückte, sondern auch auf schlichtweg bedrohte Sprachen aufmerksam. Diese aufrechtzuerhalten bedeutet, sprachliche und kulturelle Vielfalt zu bewahren.

Baden-Württemberg – Land der Dialekte

Dass Sprache ein Ausdruck kultureller Vielfalt ist, wird in kaum einem Bundesland so deutlich wie in Baden-Württemberg. Ob schwäbisch-alemannische, fränkische oder rheinfränkische und kurpfälzische Dialekte, sie alle haben unser Bundesland geprägt. Dialekte sind für viele Baden-Württemberger ein Ausdruck von Heimat und regionaler Identität. Vor allem aber sind sie ein Kulturgut! Mundarten bestechen durch einen Reichtum an Wörtern, Redewendungen und sprachlichen Bildern, die es in der Standardsprache in dieser Form schlichtweg nicht gibt. Um wieviel ärmer wäre der (schwäbische) Sprachalltag bloß ohne Wörter wie Muggaseggele oder Redewendungen wie “Net gmotzt isch globt gnug“? Dialekte sind somit Ausdruck der Vielfalt unseres Bundeslandes, eine Vielfalt, die jedoch zunehmend gefährdet ist.

Dialekt als Bildungsmotor statt Bildungshemmnis

Das Alemannische wird bereits im UNESCO Weltatlas der bedrohten Sprachen geführt. Doch wird ein Dialekt nicht mehr gesprochen, dann ist er für immer gestorben und es geht ein Teil regionaler Identität verloren. Dass immer weniger Menschen in Baden-Württemberg mit einem Dialekt aufwachsen resultiert u.a. aus vermehrten Wohnortwechsel und eine zunehmende Verwendung der Standardsprache in den Medien. Hinzu kommt: Lange Zeit galt das Sprechen eines Dialekts als Bildungshemmnis. Dieser oftmals klischeebehaftete Ruf haftet den Dialekten scheinbar immer noch an: Wie eine aktuelle Studie amerikanischer Ökonomen zeigt, bekommen Dialektsprecher in Deutschland rund 20 Prozent weniger Gehalt– ein Wert vergleichbar mit dem Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern.

Dabei ist der Dialekt kein Bildungshemmnis, im Gegenteil: Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen: Dialektsprecher haben eine bessere Auffassungsgabe als monolingual aufwachsende Kinder. Das Gehirn wird analog zum Erlernen einer Fremdsprache trainiert, sodass die Kinder, die mit Schriftsprache und Dialekt aufwachsen, besser mit Sprache umgehen können. Eine Untersuchung aus Bayern bekräftigt dies und attestiert den Kindern, die Schriftsprache und Dialekt sprechen, eine etwa 30 Prozent geringere Fehlerquote in der Rechtschreibung.

Fraktionsübergreifende Initiative für sprachliche Vielfalt

Dialekte machen also schlauer, sind identitätsstiftend und Ausdruck von Heimat und Vielfalt. Für uns als FDP/DVP Fraktion sind das gute Gründe, um uns gemeinsam mit den Fraktionen der CDU, SPD und den Grünen in einer Dialektinitiative für die Förderung und Stärkung des Dialekts einzusetzen.

Dabei geht es uns nicht darum, Vorschriften oder Verbote zu erteilen, sondern ein „Sowohl-als-auch“ zu fördern. Mit der fraktionsübergreifenden Anfrage haben wir zunächst Informationen für eine Bestandsaufnahme gewonnen.

Wie steht es um die Mundarten in Baden-Württemberg? Welche Institutionen und Einrichtungen widmen sich der Dialektforschung in Baden-Württemberg? In einem Gespräch mit über 20 Mundart-Künstlern und –expertinnen aus ganz Baden-Württemberg wurden dann bereits konkrete Vorschläge und parlamentarische Initiativen erörtert, um insbesondere Kinder und Jugendliche für den Dialekt zu begeistern. So wurde beispielsweise die Idee diskutiert, den Aspekt regionale Kultur im Rundfunk-Staatsvertrag nach dem Vorbild der Schweiz und Österreich zu verankern. Auch sollen Lehrerinnen und Lehrer für die Thematik sensibilisiert werden, um über den Unterricht Kinder und Jugendliche zu erreichen. Denn, und da sind sich die Experten und Fraktionen einig: Der Dialekt ist ein schützenswertes Kulturgut

Als FDP/DVP Fraktion werden wir uns weiterhin für die Stärkung und Förderung der Dialekte in Baden-Württemberg einsetzen, damit wir auch zukünftig im Dialekt schwätzen können und die sprachliche Vielfalt in Baden-Württemberg und damit ein Stück Heimat und regionale Identität bewahren.

Wie sich die verschiedenen Mundarten in Baden-Württemberg anhören, sagt Ihnen der interaktive Mundartatlas der Universität Tübingen

Max und Moritz auf Schwäbisch

Jürgen Keck

Über 100 Handlungsempfehlungen der Kommission Kinderschutz – ressortübergreifende Aufgabenstellung.


Im Zusammenhang mit der Landespressekonferenz, in der der Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz vorgestellt und die wesentlichen Handlungsfelder benannt wurden, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jürgen Keck:

„Die vorgelegten über 100 Handlungsempfehlungen, die in ganz unterschiedliche Aufgabenbereiche fallen, legen für mich den Schluss nahe, dass ein Landes-Kinderschutzbeauftragter eingerichtet werden sollte. Es muss jetzt darum gehen, die über 100 Handlungsempfehlungen aus 12 Oberbereichen beherzt umzusetzen. Für mich ist es sehr gut nachvollziehbar, dass die Handelnden Klarheit beim Datenschutz fordern. Datenschutz ist wichtig. Er darf aber auf keinen Fall dazu führen, dass sich Täter hinter diesem Schutzrecht verstecken können. Insofern braucht es die erforderlichen Anpassungen. Ich begrüße es sehr, dass beispielsweise der Bundesrat am Freitag beschlossen hat, dass entsprechende Eintragungen nicht mehr aus dem Führungszeugnis gelöscht werden.“

Jochen Haußmann

Sozialministerium sucht die Schuld ausschließlich bei anderen.


Zur heutigen Diskussion im Sozialausschuss über die Vorgänge um die Projektvergabe an Christoph Sonntag und weiteres erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende, Jochen Haußmann:

„Das Ministerium hat in der heutigen Sitzung geradezu übertrieben ausführlich die Vorgänge rund um die Projektvergabe und –abwicklung dargestellt. Man hat dabei aber auch nicht versäumt, alle Fehler, die passierten, ausschließlich bei anderen zu suchen. Wir werden diese Informationen nun aus- und bewerten, können aber nach wie vor nicht über die von uns gewünschten Informationen verfügen.

Minister Lucha hat heute auf unseren Antrag hin zugesagt, seine sämtliche elektronische Kommunikation der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Dies begrüßen wir, erwarten aber auch, dass dies schnell geschieht, und dass dann auch bald entsprechende Schritte unternommen werden. Bevor für uns insgesamt keine Klarheit herrscht, ist für uns ein Untersuchungsauschuss unverändert eine Option.“

Jochen Haußmann

Bisher keine Fälle – mehr Fragen als Antworten, ob Land gewappnet wäre.


Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Besonnen und entschlossen handeln – Baden-Württemberg ist für mögliche Coronavirus-Infektionen gut gewappnet“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Aus Sicht von Experten ist eine Coronavirus-Infektion bei uns weniger bedrohlich als Grippe-Viren. Bisher gibt es keine Fälle in Baden-Württemberg. Statt sich in Lobeshymnen der Theorie zu sonnen, sollte man überlegen, wie es im praktischen Fall aussähe. China zieht in zehn Tagen ein ganzes Krankenhaus hoch. Wir müssen hier einzelne Stationen sogar vom Rettungsdienst abmelden, weil bürokratische, realitätsferne und praxisuntaugliche Personaluntergrenzen unterschritten werden. Wie sähe es denn im Falle einer Pandemie mit Isolationskapazitäten aus? Hier ist mehr als ein Fragezeichen erlaubt. Unser öffentlicher Gesundheitsdienst ist personell völlig unterbesetzt. Aber genau dieser ist auch für den Gesundheitsschutz zuständig. Die Krankenhausinvestitionsförderung ist nicht sonderlich gut auf den Einzelzimmerstandard zu sprechen. Aber genau diese Einzelzimmer braucht man für Isolierungen. Minister Lucha hat eine Vielzahl an Aufgaben; kein Anlass also, sich entspannt zurück zu lehnen. Ich werbe für einen gut aufgestellten öffentlichen Gesundheitsdienst sowie eine Krankenhausplanung und Investitionsförderung des Landes, die den Herausforderungen gerecht wird. Und es muss endlich Schluss sein mit diesem Bürokratie-Wahn. Wir brauchen den Abbau unnötiger Standards. Vom Verwalten entstehen nämlich keine Pflegekräfte und keine Ärzte. Und die Bürokratie verhindert in Krisenfällen schnelles Handeln.“

Jochen Haußmann

Ministerpräsident blockiert Aufklärung der Amigo-Affäre.


Zur Aussage des Ministerpräsidenten, er sehe in der Essenseinladung für den Sozialminister Lucha durch den Kabarettisten Sonntag im Umfeld einer Mittelgenehmigung für ein Projekt Sonntags kein Problem, sagt der stv. Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, das Sozialausschussmitglied des Landtags, Jochen Haußmann:

„Es ist unglaublich, wie Herr Kretschmann Rechtsbrüche seiner grünen Parteifreunde achselzuckend zur Kenntnis nimmt. Es stimmt bereits nicht, dass Geschenke unter 150 € generell unproblematisch sind. Dies gilt vielmehr nur dann, wenn eine Absicht der Beeinflussung eines Ministers von vornherein ausgeschlossen werden kann. Dies war bei Herrn Lucha erkennbar nicht gegeben, denn die Essenseinladungen erfolgten zum Zeitpunkt, als sich Herr Sonntag intensiv um eine Verlängerung der Projektfinanzierung beim Sozialministerium bemühte. Unabhängig davon ist es generell inakzeptabel, wenn sich Minister von Menschen einladen lassen, denen sie später großzügig Steuergelder verteilen. Es sagt viel über Herrn Kretschmann aus, dass er darin offenbar kein Problem sieht.

 

Sogar der Sozialminister selbst räumte einen ‚großen Fehler‘ ein. Der Ministerpräsident darf den Fall daher nicht kleinreden, wie er es jetzt tut. Anstatt das Fehlverhalten seines Sozialministers aufzudecken, beschwichtigt und verharmlost der Ministerpräsident aber nur. Gleiches Verhalten hat er schon beim Klinik-Skandal, als er mit allen Mitteln eine Aufklärung des Fehlverhaltens seines damaligen Staatsministers Murawski verhinderte. Wenn die Regierung nicht gewillt ist, die Amigo-Affäre aufzuklären, muss die Opposition mit allen Mitteln die Aufklärung betreiben. Dazu kann auch ein Untersuchungsausschuss gehören.“