Perspektivisch ist eine Prüfung gesetzlicher Maßnahmen im Maßregelvollzug zweckmäßig.

In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu den aktuellen Vorgängen im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich bedanke mich namens unserer Fraktion für die einfühlsamen Worte des Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Wahl, für die Angehörigen des Opfers, für die belastende Situation der Beschäftigten im Psychiatrisches Zentrum Nordbaden (PZN) sowie für die Gedenkminute für das Opfer. Ich danke auch für die umfassende Darstellung des Ablaufs der Entweichung, der Flucht und der Tat in Wiesloch.

Ich habe in der Darstellung des Ministers aber vermisst, inwieweit diese furchtbare Tat zu einer Überprüfung des Maßregelvollzugs im Hinblick auf die Bewertung der Sicherheit der Bevölkerung führt. Minister Lucha blieb dazu eine Antwort schuldig. Im Gegensatz zu ihm haben die Regierungsfraktionen die Landesregierung aufgefordert zu berichten, welche Maßnahmen sie aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Ich fordere Minister Lucha auf, als Ergebnis der heutigen Sondersitzung eine gründliche Bewertung vorzunehmen. Dr. Christian Oberbauer hat darauf hingewiesen, dass im PZN aktuell eine deutliche Verschärfung des Alltags vorgenommen wurde – er nannte es einen ‚Lockdown‘ für die Patientinnen und Patienten.

Dass der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg in den letzten Jahren unter Platzmangel leidet, ist seit längerem bekannt. Diesen Zustand habe ich bereits mehrfach bemängelt. 2021 und 2022 mussten jeweils 35 Verurteilte aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, mit Ausnahme von acht Verurteilten, die wegen anderer Taten in Haft geblieben sind.

Die gesetzlichen Änderungen im §64 StGB waren ein wichtiger und richtiger Schritt, perspektivisch muss aber auch über weitreichendere gesetzliche Änderungen nachgedacht werden, etwa im Hinblick auf eine bessere Durchlässigkeit zwischen Maßregelvollzug und Justizvollzug. Ein Wechsel vom Strafvollzug in den Maßregelvollzug – und umgekehrt –ist grundsätzlich nicht möglich. Aus meiner Sicht wäre dies jedoch eine wichtige Möglichkeit.

Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP/DVP fordern wir, dass Minister Lucha darstellt, welche Maßnahmen er aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Hier sind sich SPD und FDP einig, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, um diese Analyse und entsprechende Umsetzung vorzunehmen. Im Prinzip sehen die beiden Fraktionen in ihrem Antrag die Prüfung von Maßnahmen vor, während Lucha keinen Änderungsbedarf sieht.“

 

SPD und FDP fordern Sondersitzung des Ausschuss Soziales, Gesundheit und Integration für Freitag, den 15. September 2023 zur Flucht aus der Psychiatrie und den fatalen Folgen.

Gegenstand der Sondersitzung sollen die Vorgänge vom 08.09.2023 im Maßregelvollzug in Wiesloch sein, in dessen Zusammenhang eine Frau in der Innenstadt getötet wurde. Die beiden Fraktionen bitten dazu um Berichte von Minister Manfred Lucha sowie Dr. Christian Oberbauer, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Psychiatrische Zentrum Nordbaden. Anschließend ist eine Aussprache anberaumt. Ziel ist, die zuständigen Abgeordneten umfassend über den Vorgang zu informieren, um beurteilen zu können, wie die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung in Wiesloch und im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg insgesamt einzuordnen und zu bewerten sind.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Meine Gedanken sind zuerst bei der getöteten Frau aus Wiesloch und bei ihren Angehörigen. Dieser Tod ist schrecklich und darf nicht ohne Folgen bleiben. Wir wollen alles tun, damit die Umstände der Flucht des Straftäters aufgearbeitet werden und eine solche Tat nicht noch einmal passiert. Deshalb beantragen wir eine baldige Befassung des zuständigen Landtagsausschusses.“ 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Ich bin betroffen von dieser schlimmen Messerattacke mit tödlichem Ausgang. Ich halte es für dringend geboten, dass Minister Lucha über diesen Ausbruch im Sozialausschuss des Landtags berichtet. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD einen Antrag auf eine Sondersitzung am kommenden Freitag gestellt.

Der Maßregelvollzug ist in Baden-Württemberg seit Jahren unter großen Druck. Im Gegensatz zu den benachbarten Bundesländern müssen in Baden-Württemberg immer wieder Verurteilte entlassen werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Der Sozialausschuss hat sich bereits mit früheren Ausbrüchen beschäftigt, beispielsweise mit dem Ausbruch von vier Verurteilten in Weinsberg vor knapp zwei Jahren.

Offensichtlich waren die damals ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend. Minister Lucha muss nun alles daransetzen, dass es im Maßregelvollzug keine weiteren Ausbrüche mehr gibt. Es geht hier um die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Zahl der fehlenden Fachkräfte in der generalistischen Pflegeausbildung erschreckend hoch.

In einer Anfrage an die Landesregierung zur generalistischen Pflegeausbildung in Baden-Württemberg (Drucksache 17/5200) zeigen sich die stark sinkenden Zahlen der abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber den Vorjahren um -7%. Dazu äußert sich Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag kritisch:

„Der Rückgang von 7% der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Pflegefachfrau/-mann in 2022 gegenüber 2021 ist im Hinblick auf den enorm steigenden Bedarf besorgniserregend. 2022 wurden mit 6.155 Ausbildungsverträge insgesamt 752 weniger Auszubildende beschäftigt als noch 2021. Zwar werden allerlei Maßnahmen im Antrag angepriesen, wo und wie Fachkräfte gewonnen und die Ausbildung schmackhaft gemacht wird, doch geht die Entwicklung in eine andere Richtung. Im Vergleich zum Jahr 2019 fehlen in 2022 fast 1000 Absolventen in der generalistische Pflegeausbildung. Minister Lucha muss diesem Thema eine wesentlich höhere Priorität einräumen und die Evaluation der Generalistik in den Fokus nehmen.

Der Handlungsdruck ist riesig. Wir müssen die wertvollen Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Arbeit und Ausbildung bringen. Die Situation der Stuttgarter Ausländerbehörde zeigt uns deutlich die nicht zufriedenstellende Situation. Die Pflegeschulen brauchen eine sichere Finanzierung. Darüber hinaus können wir es uns nicht leisten, dass Abbrecher der generalistischen Ausbildung keinerlei Qualifikation erreichen. Dafür brauchen wir dringend Zwischenabschlüsse, damit nicht zwei oder drei Jahre Ausbildung völlig ohne Abschluss sind.  Außerdem sollte das Ministerium Abbrüche in der Ausbildung überhaupt einmal erfassen, auswerten und dann Maßnahmen ergreifen. Dies halte ich für essentiell im Hinblick auf die neue Personalbemessung. Wir können uns eine weitere Abwanderung von Fachkräften in der Pflege nicht leisten! Und schon gar nicht rückläufige Ausbildungszahlen und steigende Abbrecherquoten.“

Gesetzesänderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sind nur kleine Impulse.

In der Beratung der Gesetzesänderung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das L-BGG enthält sinnvolle und wichtige Ergänzungen. Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle und muss umfassend ermöglicht werden. So ist es selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen von einem zertifizierten Assistenzhund beim Zutritt öffentlicher Stellen begleitet werden. Dies gilt auch für die barrierefreie Gestaltung der Internet- und Intranetseiten sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen. Es braucht allerdings bei der Überwachungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Ausnahmen noch exaktere Regelung. Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit in Baden-Württemberg ist gut, aber es stellt sich schon die Frage, ob das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit im Sozialministerium richtig angesiedelt ist.

Viel mehr Impulse hätten wir uns bei den Änderungen zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz gewünscht. Minister Lucha vergibt hier einmal mehr die Chance, dieses Gesetz so zu modernisieren, dass wir in Baden-Württemberg insbesondere bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und innovativen Wohnformen mehr Möglichkeiten eröffnen. Gerade die aktuelle Situation in der Pflege sorgt für einen enormen politischen Handlungsdruck, vor allem im Ordnungsrecht trägt das Land hier viel Verantwortung und bietet viele Möglichkeiten. Beispielsweise ist es nicht nachvollziehbar, weshalb eine ambulant betreute Wohnform nicht unter dem Dach einer stationären Einrichtung sein darf bzw. mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe verboten sind. Bereits seit 2018 haben wir in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu bündeln und so die Pflege von Bürokratie zu entlasten. Und bei der Erprobungsregelung hatten wir eine unkomplizierte Lösung vorgeschlagen.

Es ist sehr bedauerlich, dass es Minister Lucha unterlässt, mit einem modernen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die aktuellen Herausforderungen aufzugreifen. Die vorliegenden Gesetzesänderungen ist leider nur ein ganz kleiner Schritt – ein viel zu kleiner Schritt für die Pflege in Baden-Württemberg.“

 

Endlich erkennt auch die Landesregierung den Handlungsbedarf.


Zur Mitteilung des Sozialministeriums anlässlich des heute gestarteten Runden Tischs „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Seit langem machen wir auf die Problematik der langen Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich aufmerksam. Bisher ist das beim Sozialminister Lucha auf taube Ohren gestoßen. Wir stehen hier nicht nur im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, sondern auch mit anderen Ländern in Europa. Der Runde Tisch sollte aber nicht nur auf Ebene der Ministerien agieren. Ganz entscheidend ist die Unterstützung der Einrichtungen, damit die Beantragungen und die Antragsbearbeitung reibungslos verlaufen. Wichtig ist dabei, dass die Einrichtungen eine gute Anlaufstelle im Verlaufe der Antragsberatung erhalten.“

Die Krankenhausplanung in Landeszuständigkeit behalten.


Zur Meldung, in der sich Landes-Gesundheitsminister Lucha zur Reform der Krankenhauslandschaft äußerte, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Ich begrüße es, dass Minister Lucha die Krankenhausplanung in Landeszuständigkeit behalten will.

Die geplante Einteilung der Kliniken in Leistungsstufen hat erhebliche Auswirkungen auf die Klinikstrukturen. Und diese ist nach wie vor noch völlig unklar.

Auch der Investitionsbedarf für diese Krankenhausreform ist zu ermitteln, vor allem aber auch deren Finanzierung. Im Wesentlichen bedarf es für die Fachkliniken besondere Regelungen. Hier sollte nichts übers Knie gebrochen werden, es geht um wichtige Entscheidungen für die stationäre Versorgung in Baden-Württemberg.“

„Die aktuelle Lieferengpass-Situation bei Medikamenten zeigt, dass eine bundesweite Verstetigung der SARS-COV 2 Abgaberegelungen für die Apotheken enorm wichtig wäre, um die stringenten Retaxationen zu untersagen“, so Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. Während der COVID-19-Pandemie wurden Ausnahmeregelungen getroffen, die gezeigt hätten, dass den Apotheken im Land mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsgewalt eingeräumt werden könne. „So war es während dieser Zeit beispielsweise möglich, Medikamente anderer Hersteller als Alternativen zum verschriebenen Rezept oder auch Teil-Mengen von bereits geöffneten Verpackungen herauszugeben. Die Apothekerinnen und Apotheker hatten nicht zu befürchten, dass sie wegen der Retaxierung, sprich dem Ausbleiben der Vergütung durch die Krankenkassen, keine Erstattung bekommen und auf den Kosten sitzen bleiben“, ergänzt Jochen Haußmann. Diese Ausnahmeregelungen sind allerdings zum 07. April 2023 ausgelaufen.

Auf Bundesebene wird derzeit ein neuer Gesetzentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beraten. Die während der Pandemie gelockerten Abgaberegeln in den Apotheken sollen hier nur teilweise verstetigt werden. Konkret dürfen die Apotheken bei nicht-vorrätigen Arzneimitteln von Rabattverträgen abweichen und ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Medikament abgeben – auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt. Allerdings gilt dies nur für Arzneimittel, die auf der Engpass-Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Diese Liste spiegele aber kaum die Engpass-Situation in den Apotheken wider und erfasse zudem auch ein Großteil von Kinder-Medikationen nicht. Haußmann: „Damit werden die Apotheken nicht nur mit zusätzlicher unnötiger Bürokratie belastet, nein es steigt auch das Risiko auf Retaxationen weiter an.“

Jochen Haußmann hat zu den Auswirkungen von Retaxationen auf die Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg einen Berichts-Antrag an das Sozialministerium gestellt. Fragwürdig sind für ihn die Antworten des Sozialministers Manfred Lucha auf die Frage zur Höhe der Retaxationen und Null-Retaxationen. Der Minister gibt an, dass bei einer der größten Krankenkassen die Abrechnungskürzungen in den letzten fünf Jahren bei 11.195,60 Euro lagen. Die Realität sieht anders aus, bestätigt Christoph Gulde, Besitzer der Solitude Apotheke in Stuttgart. „Ich selbst habe in meiner Apotheke im Schnitt acht Retaxationen im Monat über ein Volumen von geschätzt 400 Euro.“ Rechne man diese Monatsbelastung auf fünf Jahre hoch und beachtet die rund 2.300 Apotheken in ganz Baden-Württemberg, ergebe sich eine enorme Differenz zu den angegebenen 11.195,60 Euro.

„Die Gefahr der Vollabsetzung bereitet unterschwellig Angst und führt zur Verunsicherung. Aus meiner Sicht ist das Risiko der Null-Retaxation die größte psychische Belastung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken, noch vor dem Risiko einer Falschabgabe“, sagt Gulde und bedankt sich bei Jochen Haußmann für die Einbringung dessen Antrages.

Jochen Haußmann schließt aus den erhaltenen Informationen: „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit Null-Retaxationen gesetzlich ausgeschlossen werden und die Apotheken in Baden-Württemberg finanziell nicht noch weiter belastet werden. Besonders besorgniserregend ist zudem die Entwicklung im ländlichen Raum. Da die Apothekerdichte hier im Vergleich zu den Städten deutlich geringer und die Bevölkerung im Durchschnitt älter ist, sind andere Anforderungen an die Arzneimittelversorgung und –therapie zu beachten. Auch bei der Versorgung mit Kinderarzneimittel ist noch Luft nach oben“, schlussfolgert Jochen Haußmann.

Zwangsweise Registrierung der Pflegekräfte ist inakzeptabel.


Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

 

„Der vorliegende Gesetzentwurf hat weiterhin zahlreiche Kritikpunkte. Die von SPD und FDP/DVP geforderte öffentliche Anhörung im Sozialausschuss wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Auch die Vorschläge in unserem Änderungsantrag fanden kein Gehör. Offensichtlich will die Landesregierung auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ die Landespflegekammer mit der Brechstange durchdrücken. Der fatale Eindruck entsteht leider, dass die Pflegekräfte in Baden-Württemberg viel zu wenig eingebunden werden sollen, indem man sie erst mal ungefragt in die Kammer eingliedert. Ich frage den Minister: Haben Sie ein solches Vorgehen wirklich nötig? Fürchten Sie, nicht überzeugend zu sein?

 

Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist für die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung sehr wichtig. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für diese umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und Transparenz über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer inklusive etwaiger Alternativen zu schaffen. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer entscheiden. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen aktiv widersprechen. Aus diesem Grund lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ab.

 

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt. Deshalb war es unsere Anregung, dass die Pflegekräfte selbst und in freiwilliger Form über eine Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Man wird sehen, wie die Reaktionen der betroffenen Pflegekräfte sind, wenn der Gründungsausschuss mit der Umsetzung der Landespflegekammer beginnt.“

 

 

Brauchen dringend eine Entfesselung der Pflege.


Zum Antrag „Starke und generationengerechte Quartiere in Baden-Württemberg“, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die Landesstrategie ‚Quartier 2030‘ welches eine alters- und generationengerechte Quartiersentwicklung fördern und die soziale Teilhabe im Land stärken soll. Gerade die Kommunen sind der entscheidende Motor bei der Umsetzung von generationengerechten Projekten innerhalb der Quartiere. Fakt ist aber auch, dass die Städte und Gemeinden im Land an ihre organisatorischen Grenzen gelangen und weitere Projekte kaum noch stemmen können. Hinzu kommt die mangelnde langfristige Finanzierung durch die Kommunalverwaltungen. Wir brauchen daher nicht noch weitere Strategieentwürfe oder Impulskampagnen – wir brauchen echten Willen und eine Entfesselung der Pflege!

 

Nur so können wir sicherstellen, dass die Menschen unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Dazu gehört beispielsweise auch eine niederschwellige Nutzung des Entlastungsbetrages um Nachbarschaftshilfen flexibel und unbürokratisch zu unterstützen. Diese und weitere Vorschläge hat die FDP-Landtagsfraktion in einem ‚10-Punkte-Akut Programm‘ für die Altenpflege in Baden-Württemberg vorgebracht.“

Vorgang in Heidelberg stellte Verhältnis zwischen Land und Kommunen auf den Kopf.


Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Heidelberg gaben heute bekannt, sich über die weitere Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt ab 1. Juli 2023 für den Betrieb eines Maßregelvollzugs geeinigt zu haben.

Vor allem an der schleppenden Einigung und den damit verbundenen Folgen übt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, allerdings deutliche Kritik:

 

„Ich begrüße die Einigung in Sachen Fauler Pelz, das wirft aber ein Schlaglicht auf das katastrophale Missmanagement von Minister Lucha. Anstatt wie von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagen, bereits 2021 in einen Dialog mit der Stadt Heidelberg zu gehen, hat er sämtliche Register gezogen, um der Stadt Heidelberg zu zeigen, dass das Land mit allen Mitteln durchgreift.

 

Mit diesem Eingriff in die kommunale Planungshoheit sorgte er für einen einmaligen Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellte. Die lange Unsicherheit über das weitere Verfahren hat der Minister zu verantworten. Und er trägt die Verantwortung, dass Baden-Württemberg bei der Erweiterung der Plätze im Maßregelvollzug von der absehbaren Entwicklung regelrecht überrollt wurde. So wurden im Jahr 2021 32, im letzten Jahr (2022) 30 und in diesem Jahr bereits sieben suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.“

 

Minister Lucha legt mit der Konzeption der Landespflegekammer einen Fehlstart hin.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Ffraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung zwingend notwendig ist. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für eine umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und diese vor allem transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer incl. etwaiger Alternativen wie beispielsweise eine Vereinigung der Pflegenden in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft zu informieren. Dies ist nicht beabsichtigt und wird an den Gründungsausschuss ohne Vorgaben delegiert.

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich Grüne und CDU für eine Zwangsregistrierung der Pflegekräfte durch die Arbeitgeber unter Androhung hoher Strafzahlungen entschieden haben. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, die angestellten Pflegekräfte dem Gründungsausschuss zu melden. Damit sind die Pflegekräfte für die Landespflegekammer bereits registriert. Im Gesetzentwurf gibt es zwar ein Quorum von 60% für die Errichtung einer Landespflegekammer. Aber durch die Zwangsregistrierung der Arbeitgeber ergibt sich das Quorum und nicht durch eine freiwillige Registrierung der einzelnen Pflegekräfte. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen dann aktiv widersprechen – Informationen oder Beteiligung dazu: Fehlanzeige. Dies dürfte in Baden-Württemberg zu einem großen Akzeptanzproblem vieler betroffenen Pflichtmitglieder der Pflegekammer führen. Die Erfahrungen aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein scheint die Landesregierung zu ignorieren. Wer eine Landespflegekammer einführen möchte, der muss auf umfangreiche Informationen der Betroffenen und vor allem auf Freiwilligkeit der Registrierung durch die Pflegekräfte selbst setzen.

Im Gesetzentwurf selbst gibt es noch zahlreiche Kritikpunkte wie etwa die Informationsverpflichtung durch den Gründungsausschuss, die Regelungen zu den Mitgliedern, mangelhafte Transparenzregelungen und unklare Informationen zu den Kosten und Pflichtbeiträgen.“

Konsum aus illegaler Schmuddelkiste holen – Prävention muss funktionieren.


Angesichts der geäußerten Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung im Bereich Legalisierung von Cannabis und Cannabis-Konsum warnt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, vor Panikmache:

„Wir sehen, dass die Cannabis-Abhängigkeit eine immer größere Rolle spielt, vor allem bei männlichen Jugendlichen und jungen Männern. Deshalb ist es richtig, beim Thema Cannabis neue Wege zu gehen. Auch die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern.

Es ist daher gut, dass die Ampelkoalition im Bund mit dem geplanten Gesetz die kontrollierte Abgabe von Cannabis zumindest an Erwachsene regelt und den Cannabis-Konsum aus der illegalen Schmuddelkiste holt. Dadurch kann die Qualität besser gewährleistet und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Es bedarf aber auch umfangreicher und funktionierender Präventionsstrukturen. Hier ist das Land gefordert, sich zu engagieren. Ziel muss es weiterhin bleiben, den Drogenkonsum zu reduzieren.“

 

 

Der Pflegenotstand muss vermieden werden – der Pflegeberuf muss dringend an Attraktivität gewinnen.


Die Meldung, wonach die die Anzahl der Auszubildenden in der Pflege im Jahr 2022 zurückgegangen ist, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Faktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Zahlen geben Anlass zur Sorge und offenbaren den dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt enorm an, das Personal fehlt, der Mix verschiedener fachlicher Qualifikationen ändert sich, die Kosten steigen – das ist die heutige Situation in der Altenpflege im Land.

Bereits im Juli 2022 haben wir Freie Demokraten ein 10-Punkte Akut Programm zur Altenpflege in Baden-Württemberg vorgestellt. Unter anderem fordern wir darin, dass die Ausgestaltung der generalistischen Pflegeausbildung auch in Teilzeitform endlich vorangetrieben wird. Die Vereinbarkeit von Familienaufgaben – wie beispielsweise Kinderbetreuung oder die Pflege naher Angehöriger – mit der Berufsausbildung erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und erleichtert den Ausbildungszugang.

Wichtig ist auch, die Beibehaltung und Steigerung der Attraktivität der einjährigen Pflegeausbildung durch Anrechnung von Leistungen für die generalistische Ausbildung. Eine Evaluierung der generalistischen Ausbildung auch im Hinblick auf die Absolventenzahlen und hohen Abbruchquoten in der Altenpflege halten wir ebenfalls für dringend geboten.

Wir fordern das Innenministerium auf, zu prüfen, wie für Beschäftigte aus Drittstaaten, die eine Ausbildung im Pflegesektor absolvieren, eine temporäre, für den Zeitraum der Ausbildung vorbehaltlose Eintragung in den Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde ermöglicht werden kann, die dem Beschäftigten auch einen Arbeitsplatzwechsel mit sofortiger Arbeitsaufnahme ermöglicht, ohne den Aufenthaltstitel zu gefährden. Auch die Zeit bis zur Ausstellung eines Abschlusszeugnisses darf nicht zur einem Beschäftigungsverbot führen.

Wir dürfen nicht auf einen Pflegenotstand zusteuern!“

 

Der Pflegenotstand muss vermieden werden – die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind dringende Mahnung aktiv zu werden.


Die Meldung, wonach die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2055 deutlich ansteigen könnte, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Prognose des Statistischen Bundesamtes sollte bei Sozialminister Lucha endlich dazu führen, dass er schnell und umfassend aktiv wird. Die bürokratischen Hürden in allen Bereichen der Pflege, von der Landesheimbauverordnung bis zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beim Pflegepersonal, müssen zügig abgebaut werden. Die Landesregierung in Baden-Württemberg darf nicht wieder bis zum Sankt Nimmerleinstag warten und das Problem aussitzen wollen. Wir dürfen nicht auf einen Pflegenotstand zusteuern!“

Mit Konfrontation und Klageandrohung ist keinem geholfen.


Die Ankündigung, wonach die Krankenkassen notfalls gezwungen werden sollen, langfristig für bislang befristete Betreuungsplätze in den Kinder- und Jugendpsychiatrien aufzukommen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Die Thematik der angespannten Lage in den Kindern- und Jugendpsychiatrien ist nicht neu. Daher wäre die Landesregierung schon vor langer Zeit gefordert gewesen, hier aktiv zu werden. Jetzt die Krankenkassen gegen sich aufzubringen, verschärft den Ton des Dialogs. Ziel muss es sein, die Versorgungssituation der Kinder- und Jugendlichen maßgeblich zu verbessern. Das gelingt am besten mit den Kassen und nicht gegen sie.“

 

Die Erkenntnis, dass staatliche Regeln der Eigenverantwortung weichen können, kommt bei Minister Lucha recht spät.


Die Ankündigung, wonach die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März enden sollen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Wir Freie Demokraten haben schon länger darauf gedrängt, im Anbetracht der derzeitigen Corona-Lage auf Eigenverantwortung statt auf staatliche Regeln zu setzen. Auch Gesundheitsminister Lucha hätte schon früher zu dieser Erkenntnis kommen können. Wir begrüßen den Sinneswandel, auch wenn dieser aus unserer Sicht reichlich spät kommt.“

Statt mit Promiköchen zu kochen, wäre es sinnvoller, dafür zu sorgen, dass Kinder flächendeckend satt am Unterricht teilnehmen können

Die Vorstellung des Kochprogramms für Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sozialminister Lucha sowie der Fernsehköchin und Grünen-Abgeordneten Wiener kommentiert der Sprecher für frühkindliche Bildung und Jugend der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, wie folgt:

„Es ist löblich, den Kindern das Kochen und gesunde Ernährung nahezubringen. Allerdings darf man deswegen die Augen nicht vor der Realität verschließen: Laut der IGLU-Studie geht jedes fünfte Kind hungrig in die Schule. Exakte Zahlen für Baden-Württemberg liegen leider nicht vor und auch unserem Antrag im Bildungsausschuss, diese Daten zu erheben sowie für Konzepte zu sorgen, wie dieses Problem der hungrigen Kinder begegnet werden kann, wurde abgelehnt. Es wäre aus unserer Sicht viel sinnvoller, sich der Grundproblematik hungriger Kinder an Kitas und Schulen zu stellen, als mit Promiköchen dem Problem ein Sahnehäubchen aufzusetzen.“

Minister Lucha wies immer wieder darauf hin, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist – nun ist der entstandene Schaden enorm.


Zur Meldung, dass das Land Masen und Kittel im Wert von rund zwei Millionen Euro vernichtet, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wir sind verwundert, weil Minister Lucha immer wieder darauf hingewiesen hat, dass man im Rahmen der künftigen Vorratshaltung für Schutzausstattung darauf achten werde, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist. Dies ist auch eine Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Novellierung des Pandemieplans.

 

In der Sitzung der Enquete-Kommission Krisenfeste Gesellschaft am 30. September 2022 hat Minister Lucha erklärt (Protokoll, Seite 31): ‚Ganz wichtig […] ist, dass wir das rollierende System haben, dass wir also nicht irgendwo etwas hinlegen und es dort vergammelt, sondern dass es immer wieder herausgenommen wird, in den Bedarf geht, verwendet wird, der Vorrat aber wieder aufgefüllt wird, sodass die Reserve zahlenmäßig immer stabil bleibt. Das ist auch ein Ergebnis aus ‚Lessons Learned‘, dass man sich genau solcher Strukturen und Methoden bedient.‘

 

Ganz offensichtlich hat der Minister keinen Überblick über die Notfallreserve an Schutzausstattung im Land. Der entstandene Schaden ist enorm und das Geld hätte deutlich sinnvoller eingesetzt werden können. Wir hoffen, dass der Minister schnellstens das umsetzt, was er in der Enquete-Kommission zugesagt hat. Wir als Oppositionsfraktion werden das auf jeden Fall kritisch hinterfragen.“

Umsetzung sollte zeitnah und in Verbindung mit der elektronischen Patientenakte erfolgen.


Angesichts der Umsetzung des geplanten Organspende-Online-Registers sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Über 8.500 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Mit der geltenden Entscheidungslösung sind Organspenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll nun ein Online-Register eingerichtet werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Erklärung zur Organspende abgeben, widerrufen oder ändern können.

 

Dieses Online-Register ist ein wichtiger Schritt, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, ihre Entscheidung zur Organspende einfach und sicher zu hinterlegen und zu ändern. Es hilft aber auch dabei, das Thema Organspende in das Bewusstsein der Menschen zu rufen. Je mehr ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, umso höher steigen die Chancen einer Organtransplantation, auf die viele Menschen in unserem Land warten.

 

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt sich für eine zügige Umsetzung des Organspende-Online-Registers ein und engagiert sich für eine flächendeckende Aufklärung und Information. Wir begrüßen eine zeitnahe Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Dringend notwendig sind Informationen und Schnittstellen für die technische Anbindung des Registers an die elektronische Patientenakte (ePA).“

Verbleibende Eingriffe sind nicht mehr verhältnismäßig.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, resümiert in der heutigen Plenardebatte zur aktuellen Fassung der Corona-Verordnung:

„Auch der als zurückhaltend bekannte Chef-Virologe Christian Drosten bestätigt: Aus der Pandemie ist eine Endemie geworden. Unser Gesundheitswesen ist stabil, gefährlichen Mutationen sind nicht zu erwarten, mithin sind die verbliebenen Maßnahmen schlechterdings nicht mehr verhältnismäßig und müssen aufgehoben werden. Corona-Schutzmaßnahmen können und dürfen allein aus rechtlichen Gründen auch nicht zum Schutz vor allgemeinen Krankheiten aufrechterhalten werden.

Krankenhäuser und Pflegeheime können und sollten über Masken- und Testpflichten in ihren Einrichtungen selbst entscheiden dürfen. Es gibt keine Notwendigkeit mehr dafür, dass der Staat hier regulierend eingreift. Daher gilt es, die Abschiedstournee der letzten Maßnahmen jetzt und nicht erst zum 7. April zu beenden.“

 

 

Handlungsbedarf des Sozialministeriums ist längst überfällig.


Ein gemeinsamer Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP zur aktuellen Situation im Maßregelvollzug wird heute in einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sagt dazu:

 

„Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg ist in höchster Bedrängnis. Die Verantwortung dafür trägt Sozialminister Manfred Lucha, weil er nicht vorausschauend gehandelt hat und jetzt von der aktuellen Entwicklung getrieben wird. Dies gilt sowohl für die große Zahl an Entlassungen aufgrund zu geringer Haftplätze als auch für die Entweichungen. Beides lässt auf erhebliche Defizite hinweisen. Umliegende Bundesländer sind uns da bereits voraus. Hier heißt es, dass kein Fall bekannt sei, in dem es zu einer Entlassung aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Platzes im Maßregelvollzug gekommen wäre.

 

Die vorgesehenen Kapazitätserweiterungen sind ein richtiger, wenn auch viel zu später Schritt. Unklar bleibt die Situation beim ‚Faulen Pelz‘ in Heidelberg. Es entwickelt sich zu einer juristischen Hängepartie, ob eine Interimsnutzung überhaupt möglich ist. Bis heute gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land. Minister Lucha informierte heute, dass das Land in ein Schlichtungsverfahren mit der Stadt Heidelberg eintreten wird. Dies wäre schon viel früher notwendig gewesen – das sture Verhalten des Ministers ist in dieser Sache desaströs und schadet dem Ansehen des Landes Baden-Württemberg.

 

Wir fordern Minister Lucha auf, zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie Entlassungen verhindert werden können. Mit welchem Bedarf an Haftplätzen im Maßregelvollzug rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? Erfreulicherweise geht es bei der Änderung des §64 Strafgesetzbuch voran. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für die Bundesregierung zur Überarbeitung des Sanktionsrechts einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundesrat wird am 10.02.2023 dazu beraten.“

Ministerpräsident hat es mit der Verhältnismäßigkeit bei Corona-Maßnahmen nicht verstanden – trotz Kenntnis der schädlichen Folgen bspw. bei Kindern und Jugendlichen im Bildungsbereich.


Zur Meldung, dass der Ministerpräsident Winfried Kretschmann Eingriffsoptionen bei Corona für die Länder wünscht, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ministerpräsident Kretschmann ist deutlich die Begeisterung für den ‚vollen Instrumentenkasten‘ anzumerken. Auch wenn er zugeben muss, dass überzogene Maßnahmen schädliche Folgen hatten, wie sich jetzt etwa im Bildungsbereich zeigt. Das gehört aber zusammen. Der Ministerpräsident hat das Problem nicht im Ansatz verstanden. Das zeigt, wie gefährlich es ist, dass wir den Instrumentenkasten zu leichtfertig öffnen und Politikern zur Verfügung geben, die es mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht begriffen haben.“

Stoch und Wahl: Pflegeinfrastruktur verbessern, Ausbildung stärken und Beratungsangebote ausbauen

 

Rülke und Haußmann: Pflege braucht politischen Rückenwind und dringend einen Pflegegipfel

 

Angesichts des Pflegenotstands und nach einer fachlichen Evaluation der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zum Thema Pflege aus dem Jahr 2016 äußerten sich die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP, die zuständigen Fachabgeordneten sowie Pflegeexperten und erhoben Forderungen gegenüber der Landesregierung.

 

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, erklärt:

„Der Südwesten braucht einen Neustart in der Pflege! Baden-Württemberg ist wie kaum ein anderes Bundesland vom Pflege-Notstand betroffen. Bürgerinnen und Bürger, die jetzt pflegebedürftig werden, warten teilweise monatelang auf einen Platz im Pflegeheim. Ihre Rechtsansprüche aus der Pflegeversicherung können sie in Baden-Württemberg erst gar nicht mehr einlösen. Dieser Pflegenotstand ist hausgemacht: Weil die Landesregierung die Pflegeausbildung über Jahre vernachlässigt hat, geht die Zahl der Pflege-Auszubildenden in Baden-Württemberg im Unterschied zum Bundestrend zurück. Pflegebedürftige werden im Südwesten besonders stark zur Kasse gebeten. Zudem zahlt das Land im Bundesvergleich relativ geringe Förderungen für die Pflege. Die SPD kämpft daher für eine deutlich höhere Förderung der Kurzzeit- und der Tagespflege und für mehr Engagement in der Pflegeausbildung, auch in den Helferberufen. Zudem braucht es dringend eine bessere Pflegeberatung, damit mehr Pflegebedürftige bis zu ihrem Lebensende zu Hause leben können, eine bessere Pflegeplanung und auch eine Entlastung bei den Heimkosten. Zur Pflegeassistenz, zu der Minister Lucha nach wie vor keine Novellierung auf den Tisch gelegt hat, haben wir im letzten Frühjahr einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert:

„Sechs Jahre nach Abschluss der Enquete-Kommission Pflege hat sich die Situation im Land deutlich verschlechtert. Die Situation in der Altenpflege ist dramatisch. Die Landesregierung hat die Impulse der Kommission nicht genutzt, um die Situation in der Pflege in Baden-Württemberg zu verbessern. Im Gegenteil, die Entwicklung in den letzten Jahren führt mehr und mehr zu einem Pflegenotstand. Der Pflegenotstand trifft unser Land mittlerweile an allen Ecken und Enden. Wir fordern eine sofortige Entlastungsoffensive und haben bereits im vergangenen Sommer ein 10-Punkte-Akut-Programm zur Altenpflege vorgelegt. Darin fordern wir unter anderem, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte zu beschleunigen und endlich unnötige Bürokratie abzubauen. Stattdessen kam die Landesregierung über einen Flickenteppich zeitlich befristeter Förderprogramme im Pflegebereich nicht hinaus. Struktur und Planungssicherheit auf Basis vernünftiger Vorausberechnungen für die Altenpflege lassen sich auch nach wie vor nicht erkennen. Wir müssen nach den Hochrechnungen davon ausgehen, dass wir in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bis 2040 einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege von rund 95.000 bis 129.000 Arbeitskräften benötigen. Eine enorme Zahl bei der die Landesregierung endlich reagieren sollte.  Wo bleiben die Aktivitäten der Landesregierung, um Pflegenden, Pflegebedürftigen und Angehörige endlich zu entlasten? Als aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz muss Minister Lucha Impulse für Verbesserungen der Pflege erreichen, beispielsweise bei der Gewinnung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte in der Pflege.“

 

Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg und Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion, kritisiert: „Die Empfehlungen der Pflegeenquete wurden nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Dafür ist Sozialminister Manfred Lucha verantwortlich. Unser Sachverständiger Herbert Weisbrod-Frey hat in seinem Gutachten drei Schwerpunkte herausgearbeitet: Erstens wir haben in Baden-Württemberg einen gravierenden Mangel an Plätzen in den Pflegeheimen, ganz speziell in der Kurzzeitpflege, und in der Tagespflege sowie zu wenig Kapazitäten in den ambulanten Pflegediensten und bei den hauswirtschaftlichen Hilfen. Denn die Landesregierung hat keine wirksamen Instrumente, um bedarfsgerecht zu planen. Zweitens wir haben im Vergleich mit den anderen Bundesländern den höchsten Fachkräftemangel in der Pflege, weil unsere Landesregierung die Ausbildung in der Pflege schlecht ordnet, sich zu wenig um eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften für die Pflegeausbildung kümmert, die Ausbildung in der Pflegeassistenz bzw. der Altenpflegehilfe nicht reformiert und zu lange Verfahren bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen hinnimmt. Und drittens wir haben zu wenig Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, weil es die Landesregierung bei den Mindeststandards belässt, die von den Pflegekassen finanziert werden. Insbesondere das Landespflegestrukturgesetz, mit dessen Hilfe Minister Lucha Änderungen zur Versorgungsstruktur und zur Pflegeberatung durchsetzen wollte, war ein Schlag ins Wasser.“

 

Jochen Haußmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und stv. Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion sowie Sprecher für Gesundheitspolitik, sagt dazu:

„Die Empfehlungen der Pflege-Enquete des Landtags aus der vorletzten Legislatur sind nicht im notwendigen Maße umgesetzt. Das zeigt auch das Kurzgutachten von Tilman Kommerell, damaliger externer Sachverständiger der Enquete-Kommission Pflege, der sich in seiner Analyse mit den Themenfeldern des Enqueteberichts beschäftigt hat. Statt des geforderten Bürokratieabbaus kommt immer mehr Bürokratie für Träger und Beschäftigte dazu. Wir haben bei der Landesregierung kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Es gäbe viele Stellschrauben, etwa die Flexibilisierung der Fachkraftquote, die Förderung von Digitalisierung, die schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder die Konsolidierung der Aufsichtsmaßnahmen – aber das Land bleibt bei der Entlastung der Pflege weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Die Landesregierung hat den demografischen Wandel komplett verschlafen und muss jetzt endlich mehr gegen den pflegerischen Personalmangel tun. Ohne Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften nach Baden-Württemberg sind die Herausforderungen der kommenden Jahre nicht zu stemmen. Dafür müssen Anwerbeprogramme aufgelegt und Anerkennungsverfahren für ausländische Beschäftigte vereinfacht werden, denn: Bürokratie darf nicht zum Verhinderungsgrund für eine zügige Integration in einen stark belasteten Arbeitsmarkt führen. Es gibt hier bereits gute Ansätze, die wir nutzen sollten. Deshalb fordern wir nicht nur einen Pflegegipfel, sondern einen Runden Tisch Arbeits- und Fachkräftegewinnung für die Gesundheitsberufe. Dringend notwendig ist außerdem, dass die Ausbildungszahlen erhöht und Teilzeitausbildungen ermöglicht werden. Wir haben keine weitere sechs Jahre Zeit, um diese Entwicklungen in der Pflege weiterhin auszusitzen!“

 

Herbert Weisbrod-Frey, externes Mitglied der Pflege-Enquetekommission, ehemals Bereichsleiter Gesundheitspolitik bei ver.di, ergänzt:

„Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist nicht ernsthaft an die Umsetzung der von der Enquete Kommission erhobenen und vom Landtag einvernehmlich verabschiedeten Forderungen herangegangen. Beispielsweise hat die Sicherstellung flächendeckender wohnortnaher gemeinde- und stadteilbezogener Angebotsstrukturen in der Pflege nicht stattgefunden. Ein Pflegemonitoring, das die Versorgungslücken aufzeigen könnte, wurde von der Landesregierung nicht eingeführt.“

 

Der Pflegefachmann und ehemalige Pflegeschulleiter Tilman Kommerell, der Sachverständiger in der damaligen Enquete-Kommission war, resümiert:

„In den letzten sechs Jahren sind über die Handlungsempfehlungen hinaus weitere Herausforderungen in der Pflege hinzugekommen. Umso wichtiger wäre es gewesen, wesentliche Handlungsempfehlungen umzusetzen. Die Entwicklung der Pflege in Baden-Württemberg ist besorgniserregend und es drohen akute Versorgungsengpässe. Bürokratieaufwand, starre Regelungen, Kostendruck, Fachkräftemangel und viel zu hohe Hürden für ausländische Hilfs- und Fachkräfte kennzeichnen die alarmierende Situation im Gesundheits- und Pflegebereich. Aus dem BARMER-Pflegereport 2022 geht beispielsweise hervor, dass in acht Jahren 710.000 Menschen in Baden-Württemberg auf Pflege angewiesen sein werden. Das sind 127.000 Pflegebedürftige mehr als bisher angenommen. Darauf muss reagiert werden.“

 

Einheitliche Regelungen fördern die Akzeptanz.


Zur Meldung, wonach die Maskenpflicht auch im Fernverkehr der Bahn zum 2. Februar vorzeitig entfallen solle, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

 

„Ich begrüße es sehr, dass auch im Fernverkehr der Bahn die Maskenpflicht entfällt. Damit haben wir wenige Tage nach dem Ende in Baden-Württemberg auch bundesweit eine einheitliche Regelung. Ein Flickenteppich wäre den Bürgerinnen und Bürger nämlich in keiner Weise zu vermitteln. Ich traue es den Menschen zu, dass sie je nach Erfordernis verantwortlich handeln. Ein Festhalten an einer überkommenen Pflicht wäre nicht mehr verhältnismäßig. Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die Freiheit ist jedoch in einem Rechtsstaat unerlässlich.“