Nico Weinmann

Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können.


Zu den bislang fehlenden Angeboten für Aussteigerprogramme für sogenannte Querdenker erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenken-Bewegung ist ein langfristiges Problem. Die Politik muss darauf mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Das Innenministerium bestätigt nun, dass die Mehrzahl dieser Menschen zuvor nicht extremistisch eingestellt war. Gleichzeitig findet nun unter dem Einfluss von Extremisten eine fortlaufende Radikalisierung statt. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein.

Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme orientieren sich an ‚klassischen‘ Extremismus-Phänomenen und sind nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Die nun vorliegende Antwort fällt enttäuschend aus. Das Problem ist der Landesregierung zwar bekannt. Aber konkrete Maßnahmen ergreift sie nicht und stellt sie nicht einmal in Aussicht. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen lehren uns, dass es notwendig und geboten ist aktiv und möglichst schnell auf diese Menschen zuzugehen.“

Alle Arten von Antisemitismus sollten in einem eigenen Referat beim Verfassungsschutzamt gemeinsam beobachtet werden.


Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und Mitglied des Innenausschusses, Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenker-Bewegung muss die Politik sehr ernst nehmen. Das besondere Risiko besteht darin, wenn Personen, die bis dahin nicht extremistisch eingestellt waren, sich unter dem Einfluss von Extremisten dauerhaft radikalisieren. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein. Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder aus dem Dunstkreis von ‚Querdenken‘ und Co. zurückzugewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme sind für ‚klassische‘ Extremismus-Phänomene zugeschnitten und nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Auch im Bereich des klassischen Extremismus kann es keine Entwarnung geben. Trotz des Rückgangs bei Linksextremismus muss die steigende Gewalt gegen politische Gegner jeden Demokraten zutiefst beunruhigen. Einschüchterung durch Gruppen wie Antifa darf sich niemals als Mittel der Politik durchsetzen.

Die massiven antisemitischen Ausschreitungen im Zuge antiisraelischer Demonstrationen haben erneut deutlich gemacht, dass der Antisemitismus ein zentraler Bestandteil von Rechts-, Links-, Ausländerextremismus und Islamismus ist. Diese verschiedenen Ausprägungen des Antisemitismus sollten künftig in einem gemeinsamen Referat beim Verfassungsschutzamt zusammengefasst werden. Das wäre auch ein wichtiges Zeichen an Jüdinnen und Juden, dass die Politik allen Arten von Antisemitismus gleichermaßen entschieden entgegentritt.“

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.


Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”


Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.


Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Nico Weinmann

Mit der Einstufung des ‚Flügels‘ als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist der Rechtsextremismus als AfD – DNA offiziell bestätigt.


Zum Ausschluss des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Fall Gedeon steht symptomatisch für den Umgang der AfD mit Antisemiten und Rechtsextremen. Über Jahre zog sich das Ausschlussverfahren hin. Erst vor einem halben Jahr entschied ein Landesschiedsgericht der AfD, dass Gedeon AfD-Mitglied bleiben dürfe. Auch in der Landtagsfraktion der AfD ist Gedeon bestens vernetzt und vor kurzem sprach sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder gar für seine Wiederaufnahme aus. Gedeon ist kein Einzelfall, sondern hat in der AfD viele Gleichgesinnte.

Erst letzte Woche erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den ‚Flügel‘ und damit weite Teile der AfD zum Beobachtungsobjekt. Der Rechtsextremismus ist damit auch offiziell Bestandteil der AfD-DNA. Ungeachtet der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist eine politische Auseinandersetzung mit diesen kruden Thesen wichtiger denn je. Die FDP/DVP Fraktion wird sich auch künftig den rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsextremen Thesen der AfD entschieden entgegenstellen.“

Nico Weinmann

Neue Bewertung auch durch das Landesamt für Verfassungsschutz sinnvoll.


Zur Einstufung des „Flügels“ innerhalb der AfD als Beobachtungsobjekt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Vertreter des ‚Flügels‘ treten immer stärker öffentlich unverhohlen rassistisch und fremdenfeindlich auf. Angesichts des klaren völkischen Gedankenguts überrascht die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht. Die Ziele der ‚Flügel‘-Vertreter und die freiheitliche-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes sind nicht miteinander vereinbar. Es ist gut, dass die Geheimdienste nun Befugnisse zur Beobachtung des ‚Flügels‘ erhalten. Auch das Landesamt Baden-Württemberg muss nun prüfen, ob es den ‚Flügel‘ künftig als Beobachtungsobjekt einstuft.

Klar ist aber auch, dass die Beobachtung durch Verfassungsschutzämter nicht die politische Auseinandersetzung mit deren Weltsicht ersetzt. Alle Demokraten sind gefordert, den menschenverachtenden Parolen der Rechtsextremen entgegenzutreten, deren Ziel es ist, das Miteinander zu vergiften. Wir alle sind gefordert, damit diese Saat des Hasses nicht aufgeht. Dort, wo die Grenze zu volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen überschritten wird, müssen diese entschieden sanktioniert werden. Dabei darf es auch im Internet keine rechtsfreien Räume geben.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum mutmaßlich rechtsextrem motivierten Anschlag in Hanau erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP/DVP-Fraktion ist fassungslos und entsetzt über den Anschlag in Hanau. Feige riss der Mörder die wehrlosen Opfer aus dem Leben, als diese nichtsahnend ihren Feierabend genossen. Den Angehörigen der Opfer gilt unser tiefster Beileid. Den Verletzten wünschen wir eine baldige und erfolgreiche Genesung.

Alle bisherigen Hinweise weisen auf ein rechtsextremes Motiv des Täters hin. Nach der Ermordung Walter Lübckes und dem antisemitischen Attentäter von Halle ist es das dritte tödliche rechtsextreme Attentat binnen eines Jahres. Die Tat darf nicht als Einzeltat eines Psychopathen bagatellisiert werden. Der rechtsextreme Terror in Deutschland hat im Jahr 2020 leider System. Politik, Ermittlungsbehörden aber auch die gesamte Gesellschaft müssen diesem die Stirn bieten. Hass und Rassismus haben keinen Platz in unserer freien und offenen Gesellschaft.“

Nico Weinmann

FDP will dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes trotz einzelner kritischer Punkte zustimmen.


Zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Eine Sicherheitsüberprüfung betrifft landesweit jährlich nur rund 1000 Personen. Diesen werden aber besonders sensible Daten anvertraut, sodass deren besondere Überprüfung zwingend erforderlich ist. Wir begrüßen es, wenn die Kriterien dabei einheitlich werden, und die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene anerkannt werden. Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Landesregierung mit einer Anpassung an das Bundesrecht nicht zweieinhalb Jahre gewartet hätte, sondern früher tätig geworden wäre. Besser wäre es auch gewesen, wenn die Landesregierung im Vorfeld Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu dem Gesetzentwurf angehört hätte. Schließlich können diese am besten beurteilen, ob nun einheitliche Maßstäbe für die Sicherheitsüberprüfung gelten.

Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber dem Landesamt für Verfassungsschutz immer neue Aufgaben zuweist. Diese Kapazitäten fehlen dann an anderer Stelle. Erst auf der Zielgeraden der Haushaltsberatungen einigte man sich auf 25 neue Stellen. Rund eine davon wird allein zur Umsetzung dieses Gesetzes nötig sein. Dies darf nicht dazu führen, dass bei den Kernaufgaben des Verfassungsschutzamts Stellen fehlen. Denn es muss gewährleistet bleiben, dass der Verfassungsschutz bei seinen Kernaufgaben, der Beobachtung von Rechts-, Linksextremen, Islamisten und Spionage durch ausländische Nachrichtendienste, personell gut gerüstet ist.“

Zu der bundesweit ersten Vorstellung eines Antisemitismusberichts in einem Landtag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bericht bestätigt leider unseren Eindruck, dass der Antisemitismus in der Gesellschaft wieder zunimmt. Dies wissen wir nicht erst seit dem feigen und mörderischen Anschlag von Halle. Schon früher ist der Antisemitismus mit der AfD in die Parlamente eingezogen. Durch gezielte Provokation will die AfD die Grenze des Sagbaren verschieben. Als Demokraten dürfen wir hier keine falsch verstandene Toleranz walten lassen. Die Ächtung des Antisemitismus durch große Teile der Gesellschaft ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt in der Bundesrepublik. Der Bericht von Herrn Blume macht deutlich, dass dies nicht als gegeben vorausgesetzt werden darf, sondern dies jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden muss.

Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im Land. Die Polizei hatte zwar vor einiger Zeit Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit aller Synagogen im Land herausgegeben. Umgesetzt hat Innenminister Strobl aber diese bis zum Attentat von Halle nicht. Warnungen der israelitischen Gemeinschaften wurden von Strobl offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Wir fordern die Landesregierung zur sofortigen Umsetzung aller polizeilichen Sicherheitsempfehlungen für die Synagogen im Land auf. Die nun eilig bewilligte Sonderzahlung ist gut und wichtig. Ob sie aber ausreicht, ist völlig unklar. Das Land muss dauerhaft mehr Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine Änderung des Staatsvertrags. Es ist unverantwortlich, die jüdischen Gemeinden noch länger im Stich zu lassen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der Antisemitismus in unterschiedlichen Formen auftritt. Er ist nicht nur ein rechtsextremes Phänomen, sondern entspringt oft dem muslimischen Kulturkreis. So waren jüdische Einrichtungen in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren Opfer islamistischer Terroristen. Unerträglich ist es, wenn wegen einzelner muslimischer Mitbürger in deutschen Städten „No-Go-Areas“ für Kippa-Träger entstehen und in den Schulen „Jude“ zum Schimpfwort wird. Bei aller berechtigten Anstrengung im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssen auch diese Probleme mit ihren ethnisch-kulturellen Ursachen klar benannt und entschieden angegangen werden. Falsch verstandene Toleranz darf es hier nicht geben. Dies gilt auch für offene Vorurteile und antisemitische Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft. Zu oft tritt der Antisemitismus unter dem Deckmantel angeblicher freier Meinungsäußerung oder Israel-Kritik auf. Solche Äußerungen sind nicht strafbar. Unter Demokraten müssen sie aber geächtet werden.“

Mit Blick auf die länger bekannten Handlungsempfehlungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume (S. 52 des Berichts) erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt endlich den israelitischen Gemeinden für den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung stellt. Es hat einen Beigeschmack, wenn sie dies nicht erst unter dem Eindruck des schrecklichen Attentats von Halle sondern schon vorher gemacht hätte. Der Antisemitismusbeauftragte forderte das bereits in seinem Bericht Ende Juni. Und auch die Sorgen der israelitischen Gemeinden waren Strobl länger bekannt.
Unabhängig von der Einmalzahlung ist es wichtig, die Gemeinden dauerhaft bei den Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesregierung muss hier schnell tätig werden. Die jüdischen Gemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden.“

Zu der Debatte um ein Verbot von Combat 18 erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Wir begrüßen die Initiative für ein Verbot von Combat 18. Es handelt sich um eine neonazistische Organisation, die wie kaum eine andere Gruppe unverhohlen für ihre menschenverachtenden Ziele agitiert. Für falsch verstandene Toleranz gegen diese Verfassungsfeinde ist daher kein Platz. Der Rechtsstaat muss gegen seine Feinde wehrhaft sein.

Zuletzt berichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen kontinuierlichen Ausbau der Organisationsstrukturen bei Combat 18. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden gibt es dabei auch Strukturen in Baden-Württemberg. Innenminister Strobl sollte den Vorstoß seiner Innenministerkollegen unterstützen.“ 

Verfassungsschutz

Wachsender Extremismus stellt unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Der Rechtsstaat muss daher entschieden und entschlossen gegen seine Feinde auftreten. Dabei sind in den letzten Jahren insbesondere islamistische, rechtsextreme und linksextreme Ränder erstarkt. Deren Beobachtung geht mit neuen Aufgaben für den Verfassungsschutz einher. Weitere Herausforderungen bestehen im Bereich der nachrichtendienstlichen Cyberkriminalität und der Wirtschaftsspionage.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Gleichermaßen entschiedenes Vorgehen gegen alle Arten von Extremismus, gleich, ob dieser rechts, links oder islamistisch motiviert ist
  • Null Toleranz gegenüber allen Arten von Antisemitismus
  • Bessere technische Ausstattung im Kampf gegen Wirtschaftsspionage und nachrichtendienstlicher Cyberkriminalität
  • Weitere Stärkung und Beibehaltung des Landesamts für Verfassungsschutz als eigenständige Behörde

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Positionspapiere


Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Nico Weinmann

Zu der Vorstellung des Berichts des Landesverfassungsschutzes für das Jahr 2018 erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Der Jahresbericht unterstreicht die immense Bedeutung des Landesverfassungsschutzes im Rahmen der Sicherheitsarchitektur bei der Wahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unverändert wichtig ist dabei der Kampf gegen klassische verfassungsfeindliche Strukturen von Rechts- und Linksextremen sowie Islamisten. Zunehmend gehen von Verfassungsfeinden und Extremisten auch Gefahren für das jüdische Leben in Deutschland aus. No-Go Areas für jüdische Mitbürger und Menschen mit einer Kippa darf es nicht geben. Hier gilt es: Wehret den Anfängen!

Der Landesverfassungsschutz steht aber auch vor neuen Herausforderungen. Die Cyberspionage durch Russland und China und damit der Abfluss unseres technologischen Know-Hows müssen entschieden bekämpft werden. Inakzeptabel ist es auch, wenn der türkische Geheimdienst offenbar unter Einbeziehung von Organisationen wie der DITIB gezielt Andersdenkende auf deutschem Boden ausspioniert und schikaniert. Innenminister Strobl muss dies gegenüber der türkischen Politik auch offen ansprechen.

Die Politik erweitert seit Jahren die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie muss ihm dann aber auch zusätzlich Haushaltsmittel zubilligen. Stattdessen erklärte Finanzministerin Sitzmann noch 2014, dass 30 bis 50 Prozent der Stellen beim Amt gestrichen werden können. Wie eine kürzlich gestellte Anfrage ergab, konnte Innenminister Strobl seit dem Jahr 2016 gerade einmal 15 neue Stellen durchsetzen. Es wäre ein fatales Signal, wenn die jetzige Bitte des Innenministers nach 36 neuen Stellen im nächsten Haushalt nicht hinreichende Unterstützung durch die Grünen erfahren würde. Sollte dies nicht als möglich erachtet werden, muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob sie die Prioritäten im Sinne der Bürger richtig setzt.“

Zur Entscheidung der Bundesamtes für den Verfassungsschutz, die AfD zum Prüffall zu erheben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Auftrag des Verfassungsschutzes ist klar. Als Frühwarnsystem soll er verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und im Dunstkreis der AfD ist es richtig, dort genau hinzuschauen. Anhaltspunkte liefern auch AfD-Politiker aus Baden-Württemberg genug. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, sie muss sich wehrhaft zeigen. Vom Verfassungsschutz erwarte ich dabei eine rechtlich einwandfreie Prüfung. Es darf der AfD nicht gelingen, sich als Opfer zu stilisieren.“

Zu den erneuten Verwerfungen in der AfD-Landtagsfraktion mit dem Misstrauensbeschluss der Mehrheit der Fraktionsmitglieder gegen den eigenen Fraktionsvorstand sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein weiterer Akt im Schmierentheater der AfD spielt sich ab. Die AfD-Landtagsfraktion ist auf dem Weg nach Rechtsaußen und stellt sich auf die Seite der Antisemiten und Demokratieverächter in den eigenen Reihen. Ob diese neuerliche Säuberungsaktion wieder zu einer Spaltung führt, wird sich zeigen. Der Landtag sollte aber nicht schon wieder die Bühne für diese Schmierenkomödie abgeben.“

Zur Meldung und Argumentation des Innenministeriums, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz habe einen Termin bei der AfD Heilbronn abgesagt, weil die AfD-Jugendorganisation nun beobachtet werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:
„Grundsätzlich ist gegen Vorträge des Landesamtes für Verfassungsschutz bei Parteien nichts zu sagen. Die AfD ist aber keine normale Partei. In Zeiten, wo es um die Beobachtung der Partei geht, muss der Verfassungsschutz besonders auf Abstand und Objektivität achten. Da kann schon ein Vortrag einen falschen Eindruck vermitteln und ist daher abzulehnen.
Absurd und zu kurz gesprungen ist wieder mal die Stellungnahme des Innenministeriums. Die Beobachtung der AfD-Jugendorganisation kann nicht zur Rechtfertigung der späten Absage taugen. Denn auf die Beobachtung muss hingearbeitet worden sein, sodass eine Absage schon früher angezeigt gewesen wäre. Die Situation würde auch nicht besser, wenn das Innenministerium die Entscheidung über die Beobachtung als spontanen Schuss aus der Hüfte darstellen würde. Das würde die Frage aufwerfen, ob diese Entscheidung vielleicht sogar getroffen wurde, um die Präsidentin besser dastehen zu lassen. Aufklärung im Parlamentarischen Kontrollgremium ist dringend geboten.“

Zur Meldung, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte die Jugendorganisation der AfD sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz ist klar. Als Frühwarnsystem soll es verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und ihrem Dunstkreis ist es richtig, auch dort genau hinzuschauen. Auch im für die Kontrolle des Landesamtes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium werden wir uns mit der Beobachtung befassen. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, wir können uns über keinen Gegner der Demokratie Wissenslücken leisten.“

„Die Reichspogromnacht zeigt, wie überall in Deutschland der mörderische Antisemitismus lebte und unsern Jüdischen Bürgern das Recht auf Leben, Freiheit und Wahrnehmung der Bürgerrechte absprach. Auch in unserer heutigen Zeit ist die Gesellschaft und die Politik im Kampf gegen Antisemitismus gefordert. Angesichts unserer Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Es muss daher ein Alarmzeichen sein, dass Juden in der Öffentlichkeit und im Internet unverhohlen attackiert werden, mittlerweile  jüdische Feiern abgesagt werden müssen oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden können. Harte Konsequenzen müssen jedem zeigen, dass Antisemitismus bei uns nicht geduldet wird. Dies muss der Staat bei Straftaten genauso gewährleisten wie beispielsweise bei Anfeindungen in der Schule.

Der 9. November 1989 soll  uns daran erinnern, dass es sich lohnt, gegen Diktatur und Unfreiheit aufzustehen und das unsere Bürgerrechte hart erkämpft wurden. Wir dürfen sie nicht leichtfertig zur Disposition stellen oder auch nur als selbstverständlich und ungefährdet ansehen.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über muttersprachlichen Unterricht, der vom jeweiligen Herkunftsland verantwortet wird, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir Freie Demokraten fordern seit geraumer Zeit, den muttersprachlichen Unterricht der staatlichen Schulaufsicht zu unterstellen. In einem ersten Schritt sollte der außerhalb der Schule organisierte Unterricht an unsere Schulen angebunden werden. Neben Deutsch als weiterer Unterrichtssprache müssen entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte geschaffen und gemeinsam mit den Beteiligten Bildungspläne erarbeitet werden, die unseren verfassungs- und schulrechtlichen Normen entsprechen und deren Einhaltung die Schulaufsicht überprüft.“

Kern warf der CDU vor, durch ihre Verweigerungshaltung in der Frage des muttersprachlichen Unterrichts die Chance auf einen wichtigen, überparteilichen Konsens der demokratischen Fraktionen im Landtag zu verhindern. „Umgekehrt verhält es sich dann bei der Frage des Umgangs mit dem türkischen Moscheeverband Ditib. Die CDU will die Zusammenarbeit mit Ditib beenden, der grüne Ministerpräsident will an ihr festhalten. Dabei wäre ein klarer Schnitt ein echtes Bekenntnis zu unserer freiheitlichen Demokratie in Deutschland.“ Weiter kritisierte Kern die Vernachlässigung der Wertevermittlung durch die grün-schwarze Koalition. „Bei aller Freude darüber, dass der Ethikunterricht in Zukunft ab Klasse 5 angeboten werden soll: Die bisherigen Regierungen unter dem ehemaligen Ethiklehrer und jetzigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann haben dieses wichtige bildungspolitische Vorhaben schon über sieben Jahre versiebt. Ebenso wenig ist es der Regierung gelungen, den islamischen Religionsunterricht aus dem Status eines Schulversuchs herauszuholen – was aber zur Vorbeugung gegen islamistische Hassprediger einen entscheidenden Beitrag leisten würde. Und schließlich bewirkt die grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Diskriminierung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der zukünftigen gymnasialen Oberstufe eine Schwächung der politischen Bildung. Die Unfähigkeit der grün-schwarzen Komplementärkoalition zur Bewältigung der integrationspolitischen Herausforderungen ist mit Händen zu greifen.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann halte an einer Zusammenarbeit des Landes mit dem deutsch-türkischen Islam- und Moscheeverband Ditib fest, er sprach zwar von „irritierenden Vorgängen“ im Zusammenhang mit der Eröffnung der Kölner Zentralmoschee, bei einem Bruch mit dem Verband bestehe aber die Gefahr, völlig den Zugang zu einem erheblichen Teil türkischstämmiger Menschen in Deutschland zu verlieren, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das einzig Irritierende in Sachen Ditib ist, dass die Grünen und Innenminister Strobl immer noch an einer Kooperation mit der erdogantreuen Organisation festhalten. Nun stellt der Ministerpräsident mit seiner Warnung vor einer Beendigung der Zusammenarbeit Ditib auch noch einen Freifahrtschein aus. Auf diese Weise stärkt die Landesregierung die integrationsfeindlichen Kräfte, über deren Erfolg sich Ministerpräsident Kretschmann dann bei den nächsten türkischen Wahlen in Deutschland wieder wundern wird. Gesellschaftspolitische Verantwortung nimmt man nicht wahr, in dem man Gegner unserer freiheitlichen Demokratie ermutigt und unterstützt. Wer glaubt, unsere türkischstämmigen Bürger über die Kooperation mit Ditib für die Demokratie gewinnen zu können, ist naiv und an der Wirklichkeit nicht interessiert. Die Zusammenarbeit mit Ditib gehört beendet. Die Landesregierung, die ein Heer von Mitarbeitern für Fragen von Bürgerbeteiligung und Integration beschäftigt, sollte sich strukturiert Gedanken machen, wie man unsere türkischstämmigen Bürger ohne Ditib erreicht.“

Zur Meldung, der CDU-Parteitag habe sich für ein allgemeines Burkaverbot und gegen eine Kooperation von Land und Kommunen mit dem Islam-Dachverband DITIB ausgesprochen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Beschlüsse des Landesparteitags sind eine Ohrfeige für den Landesvorsitzenden und Innenminister Strobl. Seit Jahren weigert sich Strobl, die Kooperation des Landes mit der integrationsfeindlichen und erdoganhörigen DITIB zu beenden. Immer wieder haben wir ihn dazu aufgefordert. Auch unsern Gesetzentwurf zur Burka lehnte Strobl ab. Wenn sich Strobl in seiner grün-schwarzen Koalition weiterhin weigert, die Kooperation mit DITIB zu beenden, sollte sich die CDU vielleicht einen Vorsitzenden suchen, der die Wünsche des Landesverbandes angeht.“

Zur Diskussion um eine Beobachtung von DITIB durch den Verfassungsschutz sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wann wachen die Herren Kretschmann, Strobl und Lucha endlich auf? Auf Bundesebene wird eine Beobachtung von DITIB durch den Verfassungsschutz erwogen, weil Mitglieder der dem türkischen Präsidenten Erdogan treu ergebenen Organisation demokratie- und integrationsfeindlich agieren. In Baden-Württemberg aber kooperiert die Landesregierung mit DITIB gerade in Fragen von Integration, Religions- und Sprachunterricht. Projektbezogen erhalten DITIB-Organisationen sogar Geld von Grün-Schwarz. All das muss endlich beendet werden.“

Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Entwicklung der AfD hin zum Rechtsextremismus sagte der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD beherbergt in ihren Reihen Rechtsextremisten, daran kann kein Zweifel bestehen. Dies wissen wir nicht erst seit heute, wird aber durch die Vorgänge der letzten Zeit wieder deutlich. Mit dieser Tatsache muss man in aller Konsequenz umgehen. Ich habe dabei Vertrauen in die Arbeit und Prüfungen der Sicherheitsbehörden.

Der Fall der AfD bestätigt uns dabei in der Überzeugung, dass es längst überfällig ist, dem Verfassungsschutz auch die Beobachtung von Einzelpersonen zu ermöglichen. Schon bei der letzten Änderung des Verfassungsschutzgesetztes forderten wir diese Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes. In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet darf der wehrhafte Rechtsstaat nicht darauf warten und hoffen, dass sich potentielle Einzeltäter zu Gruppen zusammenschließen oder ganze Gruppen umstürzlerisch tätig werden. Bei der anstehenden Änderung des Verfassungsschutzgesetztes werden wir diese Forderung wieder einbringen.“

Zur Meldung, Innenminister Strobl kenne den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als einen „sehr korrekten und kenntnisreichen Beamten.“ Die Frage, ob Maaßen an der Spitze des Bundesverfassungsschutzes der richtige Mann sei, habe er aber nicht er zu beantworten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch Ministerpräsident Kretschmann kannte mit Staatsminister Murawski einen sehr korrekten Beamten, der allerdings kurz nach dieser Aussage in den Ruhestand getreten ist. Innenminister Strobl sollte sich um die Sicherheitsbehörden im Land kümmern und nicht um Präsidenten von Bundesbehörden, zumal er selbst zugibt, dass er die Frage, ob Maaßen der richtige Mann an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutzes ist, nicht beantworten kann.“

 

Zur Sorge vor wachsender Judenfeindlichkeit sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die hässliche Fratze des Antisemitismus fordert den Einsatz von Politik und Gesellschaft. Sonntagsreden reichen nicht. Angesichts unserer Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Es muss daher ein Alarmzeichen sein, dass Juden in der Öffentlichkeit und im Internet unverhohlen attackiert werden, mittlerweile jüdische Feiern abgesagt werden müssen oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden können. Harte Konsequenzen müssen jedem zeigen, dass Antisemitismus bei uns nicht geduldet wird. Dies muss der Staat bei Straftaten genauso gewährleisten wie beispielsweise bei Anfeindungen in der Schule.

Durch die Migration insbesondere aus den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie Nordafrikas hat ein neuer Antisemitismus Deutschland erreicht. Auch diesen dürfen wir nicht dulden. Wer Hass, Vorurteile und Gewalttätigkeit nach Deutschland tragen will, dem müssen wir die Türe weisen und zwar mit unmissverständlicher Deutlichkeit.

Dass mit der AfD der Antisemitismus auch wieder in die deutschen Parlamente eingezogen ist, fordert alle demokratischen Parteien heraus. Hier wie an vielen andern Stellen zeigt sich: die AfD ist keine ‚normale‘ Partei mit der es eine Zusammenarbeit geben kann.“