Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum aktuell laufenden Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:

„Wir verlangen eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. Es kann nicht sein, dass zum Höhepunkte der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das schlimmste was kommen kann.

Außerdem sind die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: Bei vielen Antragsstellern werden große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen – der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig. Das ist widersinnig und ungerecht. Dass es anders geht, zeigen beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. Ich fordere daher das Wirtschaftsministerium auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien.“

 

Hintergrund:

Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, zeigt sich anhand der gestern Abend bekanntgegebenen und seit heute Morgen geltenden neuen Corona-Verordnungen tief besorgt um die Zukunft der Innenstädte sowie des Tourismus- und Gastronomiestandorts Baden-Württemberg:

„Die neuen Corona-Regelungen der Landesregierung – 2G für Einzelhandel, 2G+ für Gastronomie mit Ausnahme für Geboosterte, Absage von Weihnachtsmärkten, Schließung von Diskotheken – sind ein neuerlicher Tiefschlag für die Tourismuswirtschaft und die Innenstädte in Baden-Württemberg. Sie kommen quasi einem Lockdown für den Freizeitbereich gleich und werden damit zahlreiche Existenzen bedrohen. Ich habe größte Sorgen, wie die Tourismusbranche das überstehen soll und wie wir so auch für die Zeit nach der Pandemie eine intakte Infrastruktur mit Hotels, Restaurants, Märkten und Freizeitangeboten sowie belebten Innenstädten erhalten können! Eine spontane Shoppingtour mit Mittagessen fällt somit auch für die meisten Geimpften flach, obwohl doch gerade die Teilnahme am Alltagsleben für viele ein Anreiz war, sich impfen zu lassen. Hier erweist die Landesregierung der Impfkampagne einen Bärendienst.

Am meisten schockiert mich aber die Kurzfristigkeit der Änderungen durch die Landesregierung – was am Freitag noch möglich war, wird für den Samstag kurzerhand über Nacht untersagt. Waren sind aber bereits eingekauft, Dienstpläne gemacht, Personal gebucht – und das jetzt alles umsonst. Es wird nicht mal Zeit sein, die jetzt noch notwendigeren Teststationen so kurzfristig aufzubauen! Als Minimum muss den Betrieben doch Vorbereitungs- und Reaktionszeit ermöglicht werden. So aber kommt das Agieren der Landesregierung einem ins offene Messer laufen lassen gleich! Ich fordere daher mehr Respekt und auch finanzielle Unterstützung für diese eh schon so arg gebeutelten Branchen, die nun weiteren Umsatzverlust erleiden!

Darüber hinaus wirft das Regelungs-Wirrwarr der Landesregierung weitere Fragen auf: Für die Bürger was wo wie und wie lange gilt bzw. wie man mit doppelt Geimpften umgeht, die sich noch nicht boostern lassen können. Und für die Unternehmen, wie es im Detail umgesetzt werden soll. Was macht beispielsweise ein Hotel mit seinen nicht geboosterten Übernachtungsgästen? Müssen diese jeden Tag getestet werden? Nicht nur hier muss die Landesregierung schnellstens für Klarheit sorgen.“

Verkäuferin kleiner Lebensmittelladen auf Innenhintergrund des Shops.

Das Sofortprogramm für den Einzelhandel muss verdreifacht werden!

Die Krise der Innenstädte und des stationären Einzelhandels wird immer dramatischer – gerade in Anbetracht der aktuellen Corona-Lage und neuen Beschränkungen. Die Landesregierung hält eine Förderung von 5 Mio. im Rahmen des Sofortprogramms Einzelhandel / Innenstadt für ausreichend – dies zeigte bereits die Antwort auf unseren Antrag an die Landesregierung zum Thema Innenstadt und Einzelhandel im Oktober diesen Jahres.



Die Landesregierung hält das Sofortprogramm Einzelhandel mit 5 Millionen Euro für ausreichend. Das zeigt einmal mehr, dass sie den Ernst der Lage nicht erkannt hat und die Herausforderung Digitalisierung der Einzelhandel und Zukunft der Innenstädte nach wie vor ignoriert. Wir fordern mindestens eine Verdreifachung auf 15 Millionen Euro – zumindest als ersten Schritt. Dies werden wir auch in den anstehenden Haushaltsberatungen beantragen.


Einzelhandelspolitischer Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert

Fußgängerzone mit Text im Vordergrund: Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel

Antrag für die Einzelhandelsförderung

Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen eine signifikante Erhöhung der Unterstützung für Innenstädte und Einzelhandel von 5 auf 15 Mio. gefordert. Am 15.12. entscheidet nun der Landtag über unseren Antrag.

Denn uns ist klar: Die aktuell rege Fördernachfrage und auch die Gespräche mit Einzelhändlern und Verbänden zeigen uns deutlich, dass der Einzelhandel massiv kämpft und sowohl willens als auch fähig ist, aus der Krise herauszukommen. Hierzu braucht es aber gezielte Unterstützung und gute Rahmenbedingungen, für die wir uns weiterhin stark machen werden.

Wir haben ein offenes Ohr.

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

VErkäufer hinter Glasscheibe mit Schild Closed. Text im Vordergrund: Sie sind Einzelhändler oder Gastronom? Wir kümmern uns!

Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neben digitalem Impfzertifikat sollte auch der hoheitlich-amtliche Impfausweis weiterhin als Nachweis dienen können.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und damit auch für das Thema Gastronomie zuständig, erklärt zur heute in Kraft tretenden Pflicht, Corona-Impfnachweise via QR-Code und Abscannen kontrollieren zu müssen:

„Die Pflicht, Corona-Impfnachweise elektronisch via Abscannen des QR-Codes kontrollieren zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung für Gastronomie und Handel in Baden-Württemberg. Den Beschäftigten kann es nicht zugemutet werden, für dienstliche Aufgaben private Smartphones zu verwenden. Also folgt beispielsweise für Geschäfte, Bäcker-Cafés oder Restaurants ein Zwang zu zusätzlichen Anschaffungen und damit neuen Kosten, alles mit viel zu geringer Vorlaufzeit zur Beschaffung der notwendigen Infrastruktur. Gleichzeitig steigen Aufwand und Bürokratie und die Einlasskontrolle wird verkompliziert.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der gelbe Impfpass als hoheitlich-amtliches Dokument nicht mehr ausreichen soll. Selbst Impfanforderungen bei Reisen sind damit nachweisbar. Der Gastronomie und dem Handel als eh schon zu stark belastete Branchen werden nur noch unnötige weitere Steine in den Weg gelegt. Ich plädiere hier für Kontrollen mit gesundem Menschenverstand und nicht noch mehr Bürokratie und Kosten!“

Landesregierung muss einheitliche Linie zu Weihnachtsmärkten festlegen!

Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.



Schausteller und Marktkaufleute brauchen jetzt schnelle und nachhaltige Hilfen.

Tourismuspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert



Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Zum Beispiel durch Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.


Unser Stuttgarter Abgeordneter Friedrich Haag schildert die Eindrücke vom Weihnachtsmarkt.

Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.


Wir müssen Situationen, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindern. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

Wir fordern daher Planungssicherheit für die Schausteller und Marktbeschicker!

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Absage des Stuttgarter Weihnachtsmarkts:

„Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.

Daher brauchen Schausteller und Marktkaufleute schnelle und nachhaltige Hilfen. Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Ich denke da beispielsweise an Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.“

 

Friedrich Haag, FDP/DVP-Abgeordneter für Stuttgart, kommentiert:

„Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.

Die Schausteller und Marktbeschicker brauchen Planungssicherheit, damit Situationen wie in Stuttgart, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindert werden. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.“

Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.


Wir brauchen ein kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung gestärkt werden. Dazu gehört die Durchführung von Veranstaltungen und eine gezielte Ansiedlung von Gastronomie, von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Um Leerstände und Brachflächen zu vermeiden, müssen neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces etabliert werden.


Attraktive Innenstädte leben von interessanten Geschäften,

vielfältiger Gastronomie und anziehungsstarken Freizeitorten.



Das komplette Interview des Handelsverbandes BW mit unserem einzelhandelspolitischen Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert können Sie hier lesen.


Weiterlesen


Rede von Erik Schweickert am 10.11.2022: Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Ihre Anliegen. Mit uns in den Landtag.

Top Talk

Diskussionsabend über unsere Ideen für attraktive Innenstädte


Innenstadtoffensive

Vor Ort unterwegs in 14 Städten in Baden-Württemberg


Web Talks

Liberaler Online-Talk


Politik und Handel im Dialog


Unsere Positionen

Oppositionsarbeit

Plenardebatten


Rede von Erik Schweickert am 03.02.2022:

Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe


Rede von Erik Schweickert am 06.10.2021:

Innenstadtsterben


Anträge


  • (Zwischen-)Stand und Perspektiven der Förderprogramme für Innenstadt und Einzelhandel Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel V Erreichbarkeit von Dorf- und Stadtzentren. Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel IV Quartiersdurchmischung sowie Bau- und Planungsrecht. Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel III: Versandhandel und Stadtlogistik. Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel II: Einzelhandels- und Stadtentwicklung. Antrag lesen
  • Zukunft von Einzelhandel und Innenstädten I: Digitalisierung von Handel und Innenstädten! Antrag lesen
  • Mittelstandsförderungsgesetz und Masterplan Mittelstand BW! Antrag lesen

Pressemitteilungen


Realität weit entfernt von schlanker und bürokratiearmer Soforthilfe für die Wirtschaft.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema Corona-Soforthilfen:

„Es ist ja richtig, dass die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 nun abgeschlossen werden und jedes Unternehmen auf die tatsächliche Bedürftigkeit hin geprüft wird. Die Art und Weise, wie dies geschieht, ist aber höchst irritierend: Überbordende Bürokratie mit sechs Kapiteln FAQs, kurze Fristen gerade im Weihnachtsgeschäft und Jahresendspurt sowie ein Generalverdacht gegen die Unternehmen. Die Grundannahme ist erstmal ein vorhandener Rückzahlungsbedarf und es wird sofort mit rechtlichen Konsequenzen gedroht anstatt schlicht eine Abschlussrechnung zu erbitten. Unsere Wirtschaft hat Besseres verdient!

Die Antwort der Wirtschaftsministerin dazu ist enttäuschend. Sie weist zwar auf der einen Seite darauf hin, dass die Pandemie noch nicht abgeschlossen ist und die Auswirkungen der nächsten Monate nicht absehbar ist, stellt sich aber auf der anderen Seite auf die Seite der L-Bank, dass die Soforthilfe nun abgerechnet werden muss. Dies ist ein Widerspruch in sich.

Immerhin räumt die Ministerin ein, dass die Umsetzung die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich belastet, sie scheint das hauseigene Berechnungstool selbst noch nicht erprobt zu haben und sie sagt zu, dass sie sich für die Ausweitung der kurzen Frist bis 18.12.2021 einsetzen wird.“

Hintergrund der Regierungsbefragung ist ein Schreiben der landeseigenen L-Bank an alle Unternehmen, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben. Dort werden diese aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2021 eine Rückmeldung zu ihrer Corona-Soforthilfe zu geben und einen möglichen Rückzahlungsbedarf zu ermitteln. Dieses Rückmeldeverfahren führt zu Unverständnis und Ärger bei zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern im Land.

Richtige Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns kommt für den Mittelstand zu spät.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:

 

„Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns ist eine alte Forderung der FDP/DVP und gerade für den von der Corona-Krise gebeutelten kleinen Mittelstand von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das Wirtschaftsministeriums dies nun endlich umgesetzt hat. Ich wundere mich nur immer wieder, wieso das so lange dauert und nur wenig strategische Weitsicht vorhanden ist. Das Problem, dass die bisherige Bundesregierung einmal mehr die Selbstständigen nicht unterstützen will, ist seit Wochen bekannt, doch erst heute reagiert die Landesregierung darauf. Trotzdem bleibt es aber erstmal bei einer Ankündigung – die technische Umsetzung und der Zeitpunkt, wann der Unternehmerlohn tatsächlich auch beantragt werden kann, ist immer noch unklar.

Gerade auch deswegen stellt sich bereits heute die nächste Frage: Was passiert zum Jahresende mit den Corona-Hilfen? Dann laufen diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus und es droht erneut Unsicherheit für den Mittelstand. Ich fordere daher mehr strategische Weitsicht in der Wirtschaftspolitik in unserem Land. Bereits jetzt müssen Ideen für die Zukunft der Corona-Hilfen bzw. einem Übergang zur Normalsituation entwickelt und rechtzeitig kommuniziert werden. Fehlende Planungsfähigkeit und erneute Unsicherheit sind jedoch Gift gerade für die vielen Selbstständigen und den kleinen Mittelstand in Baden-Württemberg. Insbesondere gilt es auch im neuen Jahr, die immer noch unter Corona-Einschränkungen leidenden Branchen wie beispielsweise das Schaustellergewerbe nicht aus den Augen zu verlieren.“

 

Hintergrund der Positionierung ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus durch die Bundesregierung bis Jahresende. Diese kann bereits seit dem 6. Oktober 2021 beantragt werden – jedoch erst heute, genau drei Wochen später, erklärt die Landesregierung wie sie es dabei mit dem landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn handhaben möchte.

Der fiktive Unternehmerlohn ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe 1-3 hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise erst nach Aufforderung durch die FDP/DVP-Fraktion, geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Bisherige Pressemeldungen der FDP/DVP-Fraktion zum Unternehmerlohn erschienen am 11. Februar 2021, 16. Februar 2021 sowie am 13. April 2021.

Andere Bundesländer wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen zeigen, was alles möglich wäre.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Debatte „Innenstadtsterben stoppen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Etwas seltsam ist es schon, dass die grün-schwarze Landesregierung sich nun dem Problem der verödeten Innenstädte widmet und ihrer zahlreichen Förderprogramme rühmt. Zum einen ist sie nämlich selbst zu guten Teilen für diese Krise verantwortlich: Ihre Fehlentscheidungen während der Corona-Krise – sei es das Verbot von Click&Meet im Dezember 2020 oder die irrsinnige 800qm-Regelung – führten auch dazu, dass viele Geschäfte heute ums Überleben kämpfen.

Zum anderen kommen diese Förderprogramme viel zu spät und zögerlich. Wie es auch gehen kann, zeigen beispielsweise Hessen – Programmstart Mai 2021, Fördervolumen 27 Millionen Euro – oder Nordrhein-Westfalen – dort startete dieser Tage bereits der dritte Projektaufruf im `Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte´.

Es kann nicht sein, dass man wartet, bis es nichts mehr zu Fördern gibt. Ich fordere daher: Mehr Geschwindigkeit, bessere Ideen, mehr Anpacken für die Zukunft unserer Innenstädte. Daher werden wir als FDP-Landtagsfraktion in den kommenden Wochen nicht lockerlassen und uns intensiv mit der Zukunft des Einzelhandels beschäftigen. Wir werden die Landesregierung zu nachhaltigeren Aktionen auffordern, beispielsweise bei Digitalisierungsprämie, Investitionsfonds oder verkaufsoffenen Sonntagen. Denn das Thema ist zu wichtig, um es der Tatenlosigkeit eines grün-schwarzen Kabinetts zu überlassen.“

Klage zum Haushalt – Positionspapier für Zeit nach der Pandemie vorgestellt.


Die diesjährige Herbstklausur der FDP/DVP-Fraktion stand ganz im Zeichen der Vorbereitung auf bevorstehende politische Weichenstellungen in Land und Bund. Sie fand in Sigmaringen statt.

Ausführlich widmete sich die Fraktion der Situation im Landeshaushalt. „Dass der Ministerpräsident Jubelarien anstimmt und großzügige Millionenspielräume vorrechnet, gleichzeitig aber ohne mit der Wimper zu zucken über Milliarden neue Schulden berichtet, zeigt einen massiv unseriösen Ansatz in der Haushaltspolitik“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Er kündigte an, der Landesregierung bei den anstehenden Haushaltsberatungen genau auf die Finger zu schauen. Rülke sieht eine solide Haushaltsstrategie seiner Fraktion als Gegenentwurf für den Regierungskurs.

In diesem Zusammenhang berichtete er auch vom Stand der Klage gegen den letzten Landeshaushalt, bei dem die Landesregierung die verfassungsgemäße Schuldenbremse mit der Begründung einer Coronakrise abermals außer Kraft gesetzt hatte – unbegründet, wie Rülke sagt. Als Beistand für die anstehende Klage konnte die FDP/DVP-Fraktion den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches, Finanz- und Steuerrecht, Prof. Dr. Gregor Kirchhof gewinnen, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg sowie den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Thomas Würtenberger von der gleichnamigen Stuttgarter Kanzlei.

Mit Blick auf die derzeit laufenden Beratungen der Landtagsfraktionen über die Gestaltung des Landtagswahlrechts betonte der Fraktionsvorsitzende nochmals, dass seine Fraktion bereit zu Veränderungen sei, die den Frauenanteil im Landtag erhöhen könnten.  Zur Gesamtgröße des Parlaments hätte seine Fraktion aber noch Fragen. Mit Blick auf die anstehende Wahl im Bund warnte er davor, dass der Bundestag durch das dortige Wahlsystem auf tausend Abgeordnete anschwellen könnte. Eine solche Lage sei für Baden-Württemberg auf jeden Fall zu vermeiden: „Wir wollen keine Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg, die am Ende dann zu 300 Landtagsabgeordneten führen wird“, beschreibt Rülke die Haltung seiner Fraktion.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl äußerte sich Rülke zuversichtlich für die Freien Demokraten. In vielen Bereichen stünden wichtige Weichenstellungen an; Rülke warnte gerade im Zuge der Zeit nach der Corona-Pandemie vor Steuererhöhungen und zusätzlicher Bürokratie als weitere Belastung für die Unternehmen. Gleichzeitig seien bei einer geordneten Einwanderungspolitik und der Zukunft des Mobilitäts-, Digital-  und Wirtschaftsstandortes grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Zu möglichen Regierungskoalitionen auf Bundesebene stellte Rülke fest, dass für eine demokratische Regierung auch alle demokratischen Parteien miteinander reden können müssten. „Als Freie Demokraten stehen wir dafür, dass Radikale von rechts und links nicht an der Regierung beteiligt werden. Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland aus der Mitte regiert wird.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte sich außerdem bei ihrer Klausurtagung eingehend mit Folgen und notwendigen Maßnahmen nach dem Ende der Corona-Pandemie beschäftigt. Sie beschlossen ein umfassendes Positionspapier mit dem Titel: „Was kommt nach Corona? – Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit“, das der Fraktionsvorsitzende vorstellte. Zentrale Forderungen in diesem Papier sind unter anderem die Stärkung der durch die Coronakrise bedrohten Innenstädte und der Wirtschaft insgesamt durch ein Entfesselungsprogramm für mehr Flexibilität, Unternehmergeist und technologische Weiterentwicklung. Weitere grundsätzliche Überlegungen der FDP/DVP-Fraktion gehen in Richtung eines Wandels in der Wirtschaft und Mobilität, die Wohlstand und Klimaschutz vereinen, einer dringend gebotenen Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur, damit verbunden einer Verbesserung des Bildungswesens und des Gesundheitswesens. Gerade die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen wurden, zeigten aber auch immer wieder, wie sensibel der Bereich der Bürgerrechte sei. Die Freien Demokraten hätten immer darüber gewacht, dass Bürger- und Parlamentsrechte nicht beschnitten würden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu befolgen sei, so Rülke.

Positionspapier: Was kommt nach Corona?

Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit

Am 11. September 2021 ist es anderthalb Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 zur globalen Pandemie ausgerufen hat. In der Folge standen Einschränkungen und Verwerfungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenleben, die sich noch vor zwei Jahren niemand vorzustellen vermochte.

18 Monate sind seitdem vergangen, viele Probleme konnten gelöst werden, andere Probleme sind wiederum umso schmerzlicher ins Bewusstsein gerückt.

Durch beispiellose Anstrengungen von Forschung, Wissenschaft und Unternehmen sind wir an einem Punkt, an dem sowohl hochwirksame Impfstoffe, als auch Tests und Schutzmaterial in großem Umfang zur Verfügung stehen. Rund 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind geimpft und das große Ziel der einschränkenden Maßnahmen – der Schutz vulnerabler Gruppen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems – ist im Wesentlichen erfüllt. Das führt die FDP/DVP-Fraktion zum Schluss, dass es umso wichtiger ist, den Blick auf das zu legen, was noch vor uns liegt.

Viele Menschen sind an Covid-19 verstorben, viele trauern um ihre Angehörigen. Bis heute leiden viele Erkrankte an den Folgen ihrer SARS-CoV-2-Infektion. Allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen gilt unser Dank für ihren herausragenden Einsatz. Schmerzlich getroffen wurden viele durch die Folgen der Einschränkungen. Der Blick muss sich nun ganzheitlich auf die Situation richten, wie sie sich aktuell darstellt und wie man die offenbar gewordenen Schwierigkeiten in eine gute Zukunft führen und zielgerichtet Lösungen umsetzen kann.

Für die gewaltigen Schulden etwa. Für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Lernfortschritt sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung erheblich eingeschränkt wurden. Die wirtschaftlichen Existenzen, die gefährdet oder ruiniert wurden. Und nicht zuletzt muss sich der Blick schonungslos auf die Defizite im Management unseres Landes richten, die während der Pandemie insbesondere durch die Überregulierung und die verfehlte Politik der grün-schwarzen Landesregierung so augenfällig wurden.



Wir fordern beherztes Zupacken und ein umfassendes Reformprogramm. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Zukunft zu gestalten.

Die FDP/DVP-Fraktion hat hierfür Handlungsfelder identifiziert, die es anzupacken gilt und in zehn Punkten zusammengefasst. Im Folgenden wird ausgeführt, wie Baden-Württemberg in die post-pandemische Zeit aufbrechen sollte, wie die liberalen Lösungen für Baden-Württemberg für die post-pandemische Zeit aussehen sollen.

Einzelhandel und Innenstädten eine Zukunft geben

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.

Um dies zu verhindern brauchen wir eine kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung und als Ort für Veranstaltungen und Begegnungen gestärkt werden. Dazu gehört die gezielte Ansiedlung von Gastronomie, aber auch von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Die Fußgängerzonen können und müssen mehr sein als „nur“ Einkaufsstraßen. Wichtig dabei ist, Leerstände zu verhindern und Brachflächen zu vermeiden. Neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces können dabei wichtige Funktionen erfüllen. Das Land muss dazu die Kommunen begleiten und unterstützen.

Ebenso fordern wir, dass auch in Pandemiezeiten – vorübergehend und vom Umfang her begrenzt – verkaufsoffene Sonntage möglich sein müssen. Dazu sind eine Aussetzung des Anlassbezugs und die Ausreizung aller rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Mehr zu verkaufsoffenen Sonntagen

Erneuerung der Wirtschaft vorantreiben

Der Veränderungsdruck durch die notwendige Entfossilisierung der Energieerzeugung, und durch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen ist durch Corona noch einmal stärker geworden. Die Bedeutung von neuen Produkten und Geschäftsmodellen hat weiter zugenommen. Solch epochale Verschiebungen werden aber nicht ohne neue Ideen und weitreichende Innovationen gelingen können. Wir müssen daher noch mehr Anreize und Förderungen dazu geben, aber auch das notwendige Umfeld gestalten: Risikobereitschaft muss belohnt werden – eine Aufweichung von Patenten beispielsweise ist der falsche Weg. Investitionen in Innovationen und Entwicklung sollten ausgeweitet werden – zielgerichtete Förderungen und steuerliche Berücksichtigung können hier wichtige Zeichen sein. Aber auch Grundlagenforschung und ein besserer Transfer von Forschungsinstituten und Hochschulen in die Unternehmen müssen gewährleistet sein – notwendige Strukturen gilt es zu stärken. Und wir müssen das Mindset in Richtung Fortschritt ändern: Dazu gehört eine stärkere Technologiebegeisterung, aber auch die Vermittlung von Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit an Schulen und Hochschulen. Die berufliche Bildung muss modernisiert und attraktiver gemacht werden. Dazu gehört eine echte Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen, aber auch die Erschließung neuer Zielgruppen, bspw. Personen mit Migrationshintergrund. Denn neue Ideen entstehen in den Köpfen!

Wir fordern ein sofortiges Belastungsmoratorium für die Wirtschaft! Corona hat schon zu viel zu großen Verwerfungen geführt, sodass es keine weiteren Auflagen und Kostensteigerungen geben darf. Das Lieferkettengesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf Bundesebene sind daher das falsche Signal. Auf Landesebene brauchen wir eine Abschaffung des Tariftreue- sowie des Bildungszeitgesetzes. Ebenso brauchen wir endlich einen kraftvollen Bürokratieabbau. Die schwammigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung lassen hier fehlende Ambitionen befürchten. Dabei ist Bürokratieabbau gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen die sinnvollste Fördermöglichkeit für die Wirtschaft.

Ein besonders bürokratisches Feld sind die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen des Arbeitsschutzes. Sie schränken sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig ein und konterkarieren moderne Regelungen zu HomeOffice, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und digitalem Arbeiten. Daher brauchen wir eine Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Ebenso ist die 11-Stunden-Pausenregelung heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dabei geht es keineswegs darum, die Arbeitszeit zu verlängern. Nur bei der Frage, wann und wie lange am Stück gearbeitet werden darf, sollten Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum für individuelle Lösungen erhalten. Dazu gilt es, Homeoffice zu fördern und wo immer möglich großzügig umzusetzen – die letztendliche Entscheidung muss aber bei den Betrieben gefällt werden, eine staatliche Pflicht ist eine unnötige Einmischung in die unternehmerische Freiheit.

Entfesselungspakete

Wir brauchen umfassende Entfesselungspakete, um unseren Unternehmen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Der FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen demonstriert eindrucksvoll, was hier möglich ist.

Chancen für die Klimapolitik

Wie lange die Wirtschaft braucht, um sich von der Corona-Krise zu erholen, ist heute noch nicht absehbar. Sie wird sich aber wahrscheinlich schneller erholen als das Klima.

Deshalb müssen wir umdenken und die Corona-Krise als Chance für eine Klimapolitik nutzen, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten sind. Aus unserer Sicht bedeutet das aber, dass wir neue Wege gehen müssen, um eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Dazu braucht es mehr Freiheit, statt immer neuer Verbote und Regulierungen wie die Solarpflicht oder den forcierten Ausbau der Windkraft an Standorten, die hierfür nicht ideal sind.

Wir wollen Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verzahnen, indem wir das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppeln und technologieoffen denken.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für ein klares Klimaschutzkonzept stark, das den Ausstoß von CO2 begrenzt und gleichzeitig die Freiheit schafft, um durch Innovationen möglichst effizient CO2 zu vermeiden, zu nutzen oder zu speichern. Welche Lösung aber die beste ist, darüber soll der Wettbewerb der Ideen entscheiden.

Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzepts steht der EU-Emissionshandel. Wir sind überzeugt, dass er der wirksamste Klimaschützer ist. Deshalb fordern wir dessen Ausweitung von den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf alle anderen Wirtschaftszweige.

Mit synthetischen Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, ist CO2-neutraler Verkehr ohne ein Verbot des Verbrennungsmotors möglich. Es ist kaum vorstellbar, dass in naher Zukunft in allen Ländern eine Elektro-Ladeinfrastruktur entsteht, schon aus diesem Grunde brauchen wir eine echte Technologieoffenheit. Auch zahlreiche Industrieprozesse können schon heute weitestgehend treibhausgasneutral erfolgen.

Indem wir Wasserstoff marktfähig machen, schaffen wir alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Doch wir brauchen nicht nur wirksame Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine klare Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Die aktuellen Extremwetterereignisse zeigen deutlich, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: wir dürfen in Zukunft keine Idee, keine Technik und keine Branche von vornherein aufs Abstellgleis schieben. Durch reine Regulatorik oder ideologische Scheuklappen wird sich auch die Forschung und Entwicklung nur noch auf die eine gewünschten Technologien richten. Die Folge ist eine unnötige ökonomische wie technologische Verengung, die wesentliche Innovationspotentiale von vornherein ausschließt.

Technologien entwickeln sich heute so schnell weiter, dass eine regulierende Instanz ohnehin gar keine Chance hat, diese innerhalb kürzester Zeiträume zu bewerten. Wenn wir im Jahr 1990 nur über Technologien nachgedacht hätten, die wir damals kannten, hätten wir nie ein Smartphone entwickeln können oder ein mobiles Internet. Auch die Corona-Pandemie und die Entwicklung der Impfstoffe haben klar gezeigt, dass uns nur die Offenheit für neue wissenschaftliche Methoden weiterbringt. Dies gilt auch für den Klimawandel.

Wenn wir das Klima schützen und unser Leben an den Klimawandel anpassen wollen, müssen wir bei allen Maßnahmen technologieoffen bleiben und auf marktwirtschaftliche Mechanismen vertrauen.

Wir sind überzeugt: All diese Herausforderungen können wir nur meistern, wenn wir die Innovationskraft unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts Baden-Württemberg stärken. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften.

Wir setzen uns für eine Klimapolitik ein, die unsere Wirtschaft nicht schwächt, sondern die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringt. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.

Pläne, wie die der grün-schwarzen Landesregierung jedes noch so kleine Dorf von 5 Uhr in der Früh bis 24 Uhr in der Nacht an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden und die Kosten dafür über eine neue kommunale Steuer beim Bürger abzuladen, wollen wir verhindern. Es bringt weder dem Klima etwas, wenn leere Busse durch die Gegend fahren, noch ist es tolerabel, dass diese Ressourcenverschwendung auch noch auf den Geldbeutel der Bürger abgewälzt wird. Die Mobilität muss individuell, passgenau, klimafreundlich und jedes Verkehrsmittel inkludierend gestaltet werden. Das hat nicht zuletzt die Pandemie bewiesen.

Gesundheitswesen verbessern

Die FDP/DVP-Fraktion dankt allen im Gesundheitswesen und in der Pflege Tätigen für Ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie. Im Hinblick auf die angekündigte Enquete-Kommission des Landtags werden wir Freien Demokraten konsequent darauf achten, dass das Management der Landesregierung aufgearbeitet wird und sachgerechte und vor allem wirksame Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Aufbau von Notfallreserven und Notfallkapazitäten unerlässlich.

Zudem ist ein leistungsfähiger und moderner öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bei der Infektionsbekämpfung unverzichtbar. Wir setzen auf eine zeitnahe und umfassende Digitalisierung. Das Projekt „Digitaler ÖGD 2030“ des grünen Sozialministers ist uns mit einem Zeithorizont von neun Jahren entschieden zu unambitioniert.  Insgesamt braucht es ein Gesamtprogramm zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dieser muss für Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität zulegen. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und ÖGD.

Für diese Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die ärztliche Versorgung in der gesamten Fläche des Landes sichergestellt ist. Dies kann aus der FDP/DVP-Fraktion nur gelingen, wenn die Attraktivität des Berufs Ärztin bzw. Arzt wieder hergestellt wird. Leitbild ist die niedergelassene freiberufliche Tätigkeit, die um passgenaue Formen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt wird. Es geht aber auch um Mehr und um ganz Grundsätzliches: Nahezu jeder teilt die Feststellung, dass unser Gesundheitssystem mit an der Weltspitze steht. Dies liegt nicht nur an einem hoch leistungsfähigen System der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in allen Fachrichtungen und einer vielfältigen Krankenhauslandschaft mit öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Mit ein Hauptgrund ist das bestehende System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir haben große Sorge, dass die Diskussion um eine so genannte Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger in einem System zusammengefasst würden, den hohen Qualitätsstand gefährdet. Denn heute ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv sein muss, damit die Menschen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei ihr freiwillig versichert bleiben. Gäbe es nur noch ein System oder gar nur eine Einheitsversicherung, fehlt der Systemwettbewerb, der für Innovationen und positive Impulse sorgt. Der Blick in andere Länder, die einen solchen Weg gegangen sind, zeigt, dass nichts besser, dafür vieles schlechter geworden ist. Deshalb treten wir mit Nachdruck dafür ein, die bisher wettbewerbliche und erfolgreiche Struktur zu erhalten.



Hier geht es zu unserer #GesundheitsWoche

Darüber hinaus gilt es, die Attraktivität für Heilmittelerbringer zu verbessern, dazu gehört auch die vollständige Schulgeldfreiheit. Und nicht vergessen wollen wir die enormen Herausforderungen der Pflege.

Krisensichere Bildung

Für uns Freie Demokraten war und ist die weltbeste Bildung der Maßstab unseres Handelns. Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung des ausdifferenzierten und leistungsorientierten Schulsystems im Land. Dieser bildungspolitische Kompass führt auch durch globale Krisen, wie die Corona-Pandemie, wenn man ihn um eine Bildungsgarantie ergänzt. Denn die Einschränkungen zum Infektionsschutz haben den Schulbetrieb stark beeinträchtigt, haben zu erheblichen Lernrückständen geführt und bestehende Defizite bei der Digitalisierung verdeutlicht. Der unstete Wechsel von Fern- und Wechselunterricht neben dem didaktisch gebotenen Präsenzunterricht hat Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen gleichermaßen stark herausgefordert. Es wurde deutlich, dass wir die Schulen krisensicher machen müssen in dem Sinne, dass der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich bleibt. Erst dann können Eltern abseits von Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen und auch verlässlich und flexibel planen ohne die Sorge, dass kurzfristige Schulschließungen drohen könnten.

Als Lehre aus der Krise bleibt auch ein Fokus auf den digitalen Unterrichtselementen. Diese können und müssen auch in Zukunft den Unterricht sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Die Digitalisierung der Schulen im Land folgt keinem Selbstzweck, sie ist kein „nice-to-have“, sondern für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots und des Bildungsstandortes Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Während der Pandemie wurden gerade im Bereich der Digitalisierung zahlreiche Defizite deutlich. Diese kraftvoll, engagiert und mit den dringend notwendigen Investitionen anzugehen, ist das Gebot der Stunde.

Noch immer verfügen viele Schulen nicht über einen Breitbandanschluss – zuletzt lag Baden-Württemberg auf einem beschämenden vorletzten Platz im Bundesvergleich. In den zurückliegenden zehn Jahren grün-geführter Landesregierungen ist es nicht gelungen, diesem Malus abzuhelfen. Wir treten ein für kraftvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur, die eine leistungsfähige Internetanbindung im ganzen Land ermöglicht. Mit diesem unabdingbaren Schritt zur digitalen Schule muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Schulen über ein WLAN verfügen, das allen Beteiligten eine mobile Datenverbindung eröffnet. Vor allem die Ausstattung aller Bildungsbeteiligten mit mobilen Endgeräten muss schließlich gelingen. Die Programme des Bundes, wie das Sofortausstattungsprogramm oder der Digitalpakt, wirken nur zögerlich und werden perspektivisch nicht ausreichen. Aus unserer Sicht muss die Digitalisierung unserer Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe betrachtet werden, in der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen. Hierfür brauchen wir einen Digitalpakt 2.0, um Schritt für Schritt eine Komplettausstattung mit mobilen Endgeräten an allen Schulen inklusive adäquater IT-Betreuung zu erreichen. Dieser Anspruch muss für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte gelten, die noch viel zu oft mit privaten Endgeräten und privaten E-Mail-Programmen und -adressen die bestehenden Lücken füllen.

Das Desaster der Bildungsplattform Ella ist noch immer nicht überwunden und es fehlt weiterhin ein zuverlässiges und funktionales Angebot für alle Schulen gleichermaßen. Die Zweifel des Landesdatenschutzbeauftragten am Datenschutz für Lehrer, Schüler und Eltern bei der Ausgestaltung der Bildungsplattform und der Nutzung von Microsoft 365 gilt es ernst zu nehmen. Daher bedarf es einer Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen des Kultusministeriums, aus denen die Schulen passende Angebote auswählen können. Da jedoch nicht nur zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, sondern auch viele Schulträger und Schulen, wie etwa die beruflichen Schulen, auf die bekannte Software von Microsoft setzen, sollten – idealerweise auf Bundes- oder gar EU-Ebene – Verhandlungen für eine datenschutzkonforme Microsoft-Lösung geführt werden.

Neben schlüssigen Konzepten für die Ausstattung mit Hard- und Software müssen qualitativ und quantitativ ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema „Digitales Unterrichten“ geschaffen werden. Wir wollen den Schulen zudem ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, das Mittel für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte umfasst. Die daraus vermittelte Flexibilität und Freiheit der Schulen bei der Ausgestaltung der digitalen Angebote kann zum Innovationsmotor werden und schafft auch Potentiale für die Zusammenarbeit über Klassen- und Schulgrenzen hinweg, beispielsweise um seltenere oder spezialisierte Fächer anbieten zu können.

Die bundesweite COPSY-Studie zeigt uns schließlich auf, dass die Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt sowie das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erleben die Belastungen der Pandemie als besonders stark und es wird erkennbar, dass die Bildungsgerechtigkeit während der Lockdowns stark gelitten hat. Auch durch den schlechteren Zugang zu schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten und die gewachsene Bedeutung des familiären Umfelds beim Distanzlernen sind Defizite entstanden. Angesichts dieser aktuellen Situation muss die Stärkung der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gelingen. Die vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dringend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Angebote der Sommerschulen erwiesen sich als unzureichend und haben viele Schülerinnen und Schüler, die eine gezielte Förderung benötigt hätten, letztlich nicht erreicht.

Deshalb treten wir ein für den engagierten Abbau der durch die Pandemie entstandenen Lernlücken. Eine landesweite Lernstandserhebung nach standardisierten Kriterien vermittelt den Schulen, den Schulträgern, aber auch dem Kultusministerium und der Politik ein authentisches Bild der bestehenden Lerndefizite, denen es abzuhelfen gilt. Die Schulleitungen, die sich als Krisenmanager an vorderster Front während der Pandemie bewährt haben, müssen zügig und nachhaltig entlastet werden, um ihren administrativen Aufgaben besser nachkommen zu können. Das Referendariat muss um die Zeit der Sommerferien verlängert und den Schulen ausreichende Mittel für Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit zu beenden. Denn es müssen Tausende zusätzliche Unterstützer im Bildungsumfeld gewonnen werden, die das bestehende Angebot ergänzen können. Zu den zusätzlichen Unterstützern zählen etwa Lehramtsstudierende, Referendare und Pensionäre, aber auch Quereinsteiger, die es pädagogisch nachzuqualifizieren gilt. Es schlummern beträchtliche Potentiale in beruflich Vorgebildeten, die beispielsweise das Ganztagesangebot erweitern können.

Gleichzeitig ist klar, dass man tägliche Unterrichtszeit nicht beliebig steigern kann, auch nicht zum Schließen der Lernlücken. Vielmehr muss auch der Raum für Freizeit und soziale Kontakte geschaffen werden, die während der Pandemie deutlich zu kurz gekommen sind. Auch schulische und außerschulische Vereins- und Sportangebote müssen wieder in vollem Umfang möglich werden, denn die Corona-Pandemie hat vielfach zu Bewegungsmangel geführt. Um diese notwendigen Freiräume in den zumeist engen Stundentafeln der Schüler unterzubringen, müssen beispielsweise die Möglichkeiten des neunjährigen Abiturs auf breiter Basis eröffnet werden. Wer optional auf G9 wechseln möchte, dem sollte dies auch überall im Land ermöglicht werden. Sonst wird aus dem bestehenden G8 aufgrund des Unterrichtsausfalls durch die Pandemie ein faktisches G7.


Derartige passgenaue Angebote können entstehen, wenn wir die Schulen nicht einer immer zentralistischeren Steuerung unterwerfen, sondern diesen weitere Freiheiten an die Hand geben. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass man vor Ort in den Schulen am besten weiß, wie die Schulentwicklung entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten gelingen kann. Für uns gilt es daher, konsequent die organisatorische und finanzielle Autonomie der Schulen zu stärken und das ausdifferenzierte und leistungsorientierte Schulsystem zu erhalten.

Bürgerrechte stärken

Seit nunmehr 1 ½ Jahren sind die Grundrechte stark eingeschränkt. Noch immer ist nicht absehbar, wie und bis wann die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Im Gegenteil erleben wir gerade aktuell mit der Einführung der 2G-Regel, wie noch für viele Monate Teile der Gesellschaft vom öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Die früheren Beteuerungen von Bundes- und Landesregierung, wonach alle Grundrechtseingriffe beendet werden, sobald jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird, wurden umfänglich einkassiert. Diese Politik verspielt das Vertrauen der Menschen und verstärkt die Gräben in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Pandemiebekämpfung, aber die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.

Die FDP hat sich während der Pandemie als kritisch-konstruktive Stimme der Vernunft gezeigt. Wir haben nie das Virus und seine Gefährlichkeit geleugnet. Wir haben immer für die Impfung geworben. Und wir haben solche Maßnahmen, die wirklich für den effektiven Pandemieschutz erforderlich sind, mitgetragen. Wir Freien Demokraten haben zugleich aber immer darauf gedrungen, dass Maßnahmen erforderlich und geeignet sein müssen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Viele unserer Forderungen, wie die Verwendung von FFP2-Masken oder der Einsatz von Luftfiltern an den Schulen, haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Es wäre für die Pandemiebekämpfung gut gewesen, wenn sich Bundes- und Landesregierung solchen vernünftigen Forderungen zu Beginn nicht verschlossen hätten.

Ob skurrile, dem Infektionsschutz zuwiderlaufende Regelungen wie die 800-Quadratmeter-Regel, unerlaubte Bewegung an der frischen Luft oder die Frage weshalb ein Discounter Blumen verkaufen darf, ein Gartencenter mit Außenbereich aber nicht; die Pandemie hat gezeigt: Nicht die Wahrnehmung der Freiheitsrechte, sondern vielmehr die Einschränkung der Grundrechte bedürfen einer klaren Begründung! Viele Grundrechtseingriffe, die nicht verhältnismäßig waren, wurden im Laufe der Pandemie durch die Gerichte aufgehoben. Für uns Freie Demokraten zeigt sich hier ganz besonders der Wert des Rechtsstaats. Wir wollen daher unsere unabhängige Justiz auch in Zukunft weiter stärken.

Auch und gerade in Zeiten des Notstands muss zudem gewährleistet sein, dass die Parlamente als gesetzgebende, direkt vom Volk legitimierte Gewalt, ihre Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion ausüben können. Wir Freie Demokraten treten für die unbedingte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein. Eine Impfpflicht lehnen wir ab, setzen uns aber dafür ein, die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. Mit Sorge sehen wir aber politische Initiativen, einen faktischen Impfzwang zu schaffen.

Den Staat dort stärken, wo er stark sein muss

Die Freien Demokraten treten für einen Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und der in den Feldern und Situationen gut agieren und reagieren kann, wo man ihn benötigt. Der von uns angestrebte Bürokratieabbau soll nicht nur Innovationsgeist, das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entfesseln, sie dient gleichermaßen dazu, Kapazitäten in den Verwaltungen und dem öffentlichen Dienst freizumachen. Statt die Einhaltungen von Verordnungen zu überdachten Fahrradstellplätzen zu überwachen, sollten Kapazitäten aufgebaut werden, die das Funktionieren kritischer Infrastruktur in verschiedenen Ausnahmeszenarien sicherstellen.

Wir Freien Demokraten stehen zu unserer Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst. Wir lehnen daher das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst ab. Denn dabei handelt es sich um ein kollektives Misstrauensvotum von Grünen und CDU gegenüber allen Polizisten, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und vielen anderen öffentlichen Bediensteten im Land. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist völlig überflüssig und schürt nur weitere Vorurteile gegenüber unserer Polizei. Im Rettungsdienst brauchen wir endlich eine Vernetzung von Leitstellen untereinander. Und die Landesregierung muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen auch die Behandlungsmethoden anwenden dürfen, die sie zuvor in ihrer Ausbildung gelernt haben.

Ob eine neue Pandemie kommt, uns verheerender Starkregen trifft, ein Blackout die Stromnetze lahm legt, oder ein Cyberangriff kritische Infrastrukturen angreift. Der Staat muss dort stark sein, wo er benötigt wird. Wir finden: Anstelle einer Inflation an Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie einem neuen Tiny-House-Ministerium samt zusätzlicher hochbezahlter Personalstellen wären mehr Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrer angebracht. Synergien mit nichtstaatlichen Akteuren oder der Wirtschaft wie sie bspw. durch ein Impfterminmanagement durch die Krankenkassen statt in einem durch das Gesundheitsministerium von Minister Lucha desaströs gehandhabten Vergabesystem möglich gewesen wären, müssen im Sinne der Bürgerschaft durchdacht und geplant werden. Stresstests für potenzielle Bedrohungen müssen her und die Schlussfolgerungen daraus konsequent umgesetzt werden.

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, unnötige Wegstrecken vermeiden zu können, indem digitale Möglichkeiten geschaffen und ausgeweitet werden. Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der digitalen Technologien ist ein flächendeckender gigabitfähiger Glasfaserausbau, sowie die Verfügbarkeit des 5G-Mobilfunkstandards. Dazu braucht es gezielte Ausbauförderung und nachfrageorientierte Konzepte, wie steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu fördern.

Auch im Mobilfunk müssen die „weißen Flecken“ endlich geschlossen werden, denn der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion. Die Schaffung von geeigneten Förderrichtlinien, ist daher genauso erforderlich, wie geeignete Maßnahmen, um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und für mehr Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekte in den Kommunen zu schaffen. Dabei müssen auch technische Möglichkeiten wie Smart-Poles zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten genutzt werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck und mehr als nur die Infrastruktur; kein Lebensbereich wird ausgelassen. Für uns bedeutet das, dass Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgern und Unternehmen bspw. durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Jeder Behördengang muss digital medienbruchfrei von zuhause aus erledigt werden können. Dabei müssen die Verwaltungsleistungen anwenderorientiert ausgestaltet und flächendeckend einheitlich bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip muss zum Standard werden, sodass Behörden auf bereits erhobene Daten der Bürger auf deren Wunsch zugreifen können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Datenschutz und Datenhoheit der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt bleiben.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik

Wir brauchen auf Bundessebene die Befreiung der Bürgerinnen und Bürger von der fesselnden Steuer- und Abgabenpolitik. Keinesfalls dürfen hier die Bürgerinnen und Bürger mehrbelastet werden, die Finanzierungslücken des Staats dürfen nicht über Steuererhöhungen gedeckt werden. Wir brauchen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine weitere Entlastung der Mitte. Allerdings setzen wir uns weiter für eine gerechte Besteuerung ein; große Weltkonzerne, die hier keine Steuern zahlen, delegitimieren das ganze System. Großen Akteuren mit Gewinnverlagerungen ins steuergünstigere Ausland müssen diese Möglichkeiten verbaut werden.

Zudem wird Bauen immer teurer, und damit Wohnen auch. Nicht nur die Rohstoffkrise und das fehlende Bauland, auch die immer mehr werdenden Vorschriften der Landesbauordnung sorgen für Mehrkosten. Wir wollen hier gegensteuern, aber auch die Kosten des Wohnerwerbs reduzieren in dem wir den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken und uns auf Bundesebene für einen Freibetrag bei Erwerb von Wohneigentum einsetzen.


Wir kritisieren nachdrücklich die Selbstbedienung der grün-schwarzen Koalition, die sich ihre selbstgemachten Haushaltslöcher mit Corona-Schulden zuschüttet, obwohl sie auf riesigen Reserven und ausreichend Überschüssen sitzt. Die Landesregierung betrachtet aus Haushaltssicht die Pandemie als Betriebsunfall, der keine Auswirkungen auf die normale, mühsam verhandelte Koalitionsbalance haben darf. Daher will sie alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf Pump finanzieren, ohne an irgendeiner Stelle zu sparen. Die Sparziele des Finanzministers sind sehr enttäuschend.

Wir sagen, alle Programme und Finanzierungen müssen auf den Prüfstand. Die Zeiten von Wünsch-Dir-was-Projekten der Ministerien ist vorbei. Wir wollen eine kritische Betrachtung der seitherigen Politik – nicht mit dem Rasenmäher, aber mit dem Rotstift – um Freiräume für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken

Für den Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg ist es – mit den richtigen Weichenstellungen für die Hochschulen und die Unternehmen im Land – möglich, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Die Bedeutung von exzellenter und anwendungsnaher Forschung und Innovation hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Es galt, schnell Mittel und Wege zu finden, um sich dem Virus zu erwehren. Ohne Impfstoffe, Teststrategien und auch technische Hilfen zum Infektionsschutz wären wir heute der Pandemie noch immer so ausgeliefert wie zu ihrem Beginn. Wir wollen deshalb Baden-Württemberg als Forschungsstandort und als Standort für Unternehmen noch attraktiver machen, unsere Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter stärken und ihnen mehr Freiräume einräumen.

Die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ist geprägt von Reglementierung, einengenden Forschungsschranken und mangelnder Flexibilität beim Mitteleinsatz. Den leistungsstarken und innovationsgeneigten Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis wollen wir wieder stärken und von Limitationen befreien.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Auch darüber hinaus muss die Hochschulautonomie wieder gestärkt werden. Außer Zweifel steht für uns das Festhalten an der bewährten und verlässlichen Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge. Wir wollen aber auch den zuletzt stark erweiterten Aufgabenkanon der Hochschulen auf den Prüfstand stellen und sodann verbleibende Pflichtaufgaben stärker personell untermauern. Dabei muss der akademische Mittelbau bei den anwendungsnah forschenden Hochschulen gestärkt werden und die Experimentierklausel beim Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich mit Leben gefüllt werden.

Überbordende Bürokratie, Dokumentationspflichten und Antragserfordernisse müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen eine unbürokratische Forschungsförderung, die technologieoffen und ideologiefrei ist und nicht nur auf einzelne Leuchttürme setzt, sondern die herausragende Forschungsleistung landesweit fordert und fördert. Die Widrigkeiten des EU-Mehrwertsteuerrechts bedrohen die konstruktiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit einer attraktiven steuerlichen Forschungsförderung muss es für innovationsfreundliche Unternehmen wieder attraktiver werden, in FuE zu investieren. Mit einer Stärkung der Förderung über Innovationsgutscheine und der Unterstützung von Start-Ups, auch im hochschulischen Kontext, wollen wir einen Impuls für Innovationen ermöglichen.

Zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Die Folgen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Klimawandels und der Wandel der Rahmenbedingungen durch den Handel und die Gesellschaft stellen die rund 39.100 landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nie dagewesene Herausforderungen. Verschärft wird diese Situation durch das teilweise ideologiegetriebene Handeln der Landes- und Bundesregierung.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg stark. Wir sind der Überzeugung, Landwirtschaft kann Hand in Hand mit Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen. Dabei vertrauen wir auf die die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Land- und Forstwirte.

Die einseitige staatliche Bevorzugung des Ökolandbaus lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung nur dann nachhaltig und zukunftssicher gestalten können, wenn wir die positiven Eigenschaften beider Anbauformen fördern. Dazu setzen wir uns auch in Sachen Pflanzenschutz für eine solide Strategie ein, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so ausbalanciert, dass sie realistisch ist und eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht. Dazu müssen wir auch die Chancen der digital gestützten Präzisionslandwirtschaft viel mehr nutzen. Der Weg zu mehr Tierwohl muss wettbewerbsgerecht und europäisch erfolgen. Mit einer europaweiten Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung würden Millionen Tiere profitieren und es gäbe endlich einen fairen Wettbewerb zwischen den Landwirten aus Baden-Württemberg und ihren europäischen Kollegen. Ein solches Label muss verbunden sein mit der Abschaffung bürokratischer bau- und umweltrechtlicher Hürden für Stallumbauten.

Wir wollen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Agrarsubventionen, öffentlichen Ad-hoc-Zahlungen oder Unwetterbeihilfen wirtschaften können. Wir halten deshalb auch an unserer Forderung einer Bundesratsinitiative für eine steuermindernde Risikoausgleichsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft fest.

Die regionalen Strukturen der Lebensmittelerzeugung wollen wir stärken und die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine bessere Vermarktung ihrer hochwertigen regionalen Produkte unterstützen. Dies trägt auch zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei und zugleich betreiben wir damit wirksamen Klimaschutz. Wir unterstützen Initiativen, wenn beispielsweise Betriebskantinen auf regionale Produkte umstellen.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Land- und Forstwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die Forschung und Züchtung klimaresilienter Pflanzen und Baumarten ideologiefrei voranzubringen und auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken zu setzen. Doch genauso, wie die Land- und Forstwirtschaft vom Klimawandel betroffen ist, ist sie nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion auch der Klimaschützer Nummer Eins. Wälder und Böden binden enorme Mengen an CO2. Mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie kann die Land- und Forstwirtschat einen Beitrag zum Ersatz fossiler Energieträger leisten. Deshalb setzen wir auf den produktionsintegrierten Naturschutz, anstatt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen. Wer zum Beispiel immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: Die Land- und Forstwirtschaft kann gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Was wir brauchen ist ein Neustart in der Agrarpolitik. Sie muss sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einsetzen.

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Zutrittsbeschränkungen zu Einzelhandelsgeschäften weder praktikabel noch verhältnismäßig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich hinsichtlich der für das Wochenende angekündigten neuen Corona-Verordnung:

„Eine Zutrittsbeschränkung für ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger für den Einzelhandel ist eine unverhältnismäßige Freiheitseinschränkung und würde diese von der Grundversorgung ausschließen. Auf einen freizeitlichen Kneipenbesuch kann ich vielleicht verzichten, aber der Gang zum Bäcker und Supermarkt ist Teil der Grundversorgung und Element der Bürgerfreiheit. Er muss daher immer möglich bleiben.

Alles andere ist auch nicht praktikabel: Dass eine Trennung zwischen ‚erlaubten‘ Geschäften – beispielsweise Bäckereien – und ‚verbotenen‘ Geschäften – bspw. Modeläden – für zugelassene Einkäufe nicht tragfähig wäre, haben ja schon die vielen Gerichtsurteile im letzten Lockdown gezeigt.

Aber solche Einschränkungen sind auch nicht notwendig: Hygienekonzepte, Abstandsgebot und Maskentragen helfen bereits ausreichend um Infektionen beim Einkaufen zu verhindern. Ich warne daher vor Symbolpolitik auf Kosten der Einzelhändler! Diese brauchen Ent- und keine Belastung!“

Mittelstand braucht Unterstützung, aber auch Sicherheit bei den Rahmenbedingungen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich zur Verlängerung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021:

„Die gezielte Schließung von Förderlücken der Coronahilfen des Bundes ist ein wichtiges Signal an die vielen mittelständischen Unternehmen im Land. Wie schon bei der, wenn auch spät erfolgten, Fortsetzung des fiktiven Unternehmerlohns, ist die Fortsetzung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021 deshalb eine richtige Entscheidung der Landesregierung. Ganz besonders Schausteller, Marktkaufleute und die Veranstaltungs- und Eventbranche haben unter den Folgen der Pandemie besonders gelitten und brauchen auch weiterhin passgenaue Unterstützungsangebote bis das Tal durchschritten ist. Dazu braucht es nun jedoch auch Sicherheit für die kommenden Monate, denn einen neuen Lockdown darf es nicht geben. Dazu muss die Landesregierung ebenfalls die Weichen stellen.“

Situation des Einzelhandels in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel in den Innenstädten vor große Herausforderungen gestellt: Der monatelange Lockdown hat enorme Umsätze wegbrechen lassen, als Konsequenz sind zahlreiche Geschäfte wirtschaftlich gefährdet. Es droht eine Insolvenzwelle mit tiefgehenden Auswirkungen auf Innenstädte, Unternehmerexistenzen und Arbeitsplätze.  Es besteht die Möglichkeit einer gefährlichen Abwärtsspirale aus leerstehenden Geschäften und verödenden Innenstädten, aus verlorenen Arbeitsplätzen und wegbrechender Kaufkraft.


Die FDP/DVP Fraktion hat diese Situation bereits im Frühsommer 2020 erkannt und eine für den Landeshaushalt kostenneutrale Unterstützung für den stationären, innerstädtischen Einzelhandel gefordert: Die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen sollte auch in Pandemiezeiten möglich sein. Daher forderten wir eine – zeitliche begrenzte – Aussetzung des Anlassgebots für verkaufsoffene Sonntage.

Strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen

Hintergrund davon ist eine strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen. Solche dürfen nach dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg an höchstens drei Sonntagen im Jahr durchgeführt werden, dabei müssen sie „aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ stattfinden. Des Weiteren sind Ausnahmen aufgrund eines „öffentlichen Interesses“ möglich.

Als Konsequenz dieser Regelungen waren zu Pandemiezeiten aber so gut wie keine verkaufsoffenen Sonntage möglich. Die Corona-Einschränkungen untersagten nämlich die Durchführung von Festen und Messen, damit fehlte dann aber auch der zugrundeliegende Anlass für Sonntagsöffnungen. Die eigentlich möglichen drei verkaufsoffenen Sonntage fanden nicht statt, zahlreiche ursprünglich geplanten Verkaufssonntage mussten ausfallen. Daher forderte die FDP/DVP eine Aussetzung des Anlassbezugs, sodass trotz Pandemie weiterhin bis zu drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich sind. Dabei ging es keineswegs um eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten oder Abschaffung der Sonntagsruhe, es sollte lediglich aufgrund der besonderen Corona-Situation eine befristete Aussetzung des Anlassbezugs vorgenommen werden.

Breite Diskussion um verkaufsoffene Sonntage

Die FDP/DVP stand (und steht immer noch) mit dieser Forderung nicht alleine: Zahlreiche gesellschaftliche Gruppen brachten diese oder sehr ähnliche Forderungen in die Diskussion ein. Beispielsweise forderten mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Erleichterungen für ihre Kommunen, ebenso brachte der Handelsverband einen Vorschlag in die Diskussion ein. Andere Bundesländer zeigten dabei auch, was möglich ist: In Niedersachen beispielsweise einigte sich das dortige Wirtschaftsministerium im Juli 2020 mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Gewerkschaften konsensual auf die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen.

Position der Landesregierung


Die FDP/DVP hat die Landesregierung mehrfach zum Handeln in diesem Themenfeld aufgefordert und verschiedene parlamentarische Initiativen eingereicht. Dies kulminierte im Juli 2020 in einem fraktionsübergreifend beschlossenen Auftrag an das Wirtschaftsministerium, in dem dieses verpflichtet wurde, die Möglichkeit von anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen zu prüfen. Leider zeigte sich die Landesregierung und dort das für das Thema zuständige Wirtschaftsministerium jedoch abwehrend. Als Ergebnis des Prüfauftrags wurde dargelegt, dass verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug aus juristischen Gründen nicht möglich seien. Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung hier nicht aktiver nach Lösungsmöglichkeiten sucht und stattdessen eher der Eindruck entsteht, sie wolle gar keine verkaufsoffenen Sonntage und suche daher nach Auswegen, um diese zu verhindern.

Handlungsbedarf jetzt!

Im Sommer 2021 ist die Lage des Einzelhandels in Baden-Württemberg kritischer denn je!

Die FDP/DVP Fraktion fordert daher weiterhin schnelle, rechtssichere und idealerweise kostenlose Unterstützung für die Geschäfte und ihre Unternehmer sowie Angestellten. Die Durchführung einer begrenzten Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen – im Zweifel auch ohne Fest oder Messe als Anlass – ist dafür ein sinnvoller Weg. Die Sonntagsöffnungen können helfen, zumindest einen Teil der ausgefallenen Umsätze nachzuholen. Lebenswerte Innenstädte, eine funktionierende Einkaufsstruktur und wertvolle Arbeitsplätze können dadurch gerettet werden. Wir fordern daher mehr denn je: Es ist jetzt Zeit zu handeln! Die Landesregierung muss endlich nachhaltig Optionen ausloten und hier Wege finden, um den Einzelhandel zu unterstützen.

Wir fordern unbürokratische, rechtssichere, aber begrenzte verkaufsoffene Sonntage!

Landesregierung und Gewerkschaften müssen sich zur Rettung der Innenstädte bekennen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Forderungen von Handelsverband Deutschland sowie Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nach verkaufsoffenen Sonntagen bis Jahresende:

„15 Monate Corona haben viele Einzelhändler kurz vor die Insolvenz und die Innenstädte in die Verödung getrieben. Das für den Nachtragshaushalt angekündigte Unterstützungsprogramm für den Einzelhandel ist daher richtig, es gibt aber auch Unterstützung ohne neue Schulden: Es sind verkaufsoffene Sonntage. Diese müssten daher aufgrund der Corona-Pandemie vereinfacht möglich werden und auch ohne Anlassbezug stattfinden können. Die Landesregierung muss sich hier endlich bewegen und ihren Beitrag für die Zukunft der Innenstädte leisten. Wenn die Gewerkschaften dabei von ‚Umsatz- und Propagandalüge‘ sprechen, verkennen sie den Ernst der Lage auf Kosten ihrer eigenen Mitglieder. Denn Umsatz bedeutet Arbeitsplätze!“

Bereits im vergangenen Sommer hat sich die FDP/DVP Fraktion für die befristete Aussetzung des Anlassbezugs eingesetzt. Leider hat sich die Landesregierung hier nicht beweglich gezeigt und hinter juristischen Begründungen versteckt. Umso mehr ist es nun für die FDP/DVP an der Zeit, dass hier endlich die Initiative ergriffen wird.

 

Lockerung Maskenpflicht an Schulen richtiger erster Schritt.


Die heute vom Ministerpräsidenten und dem Gesundheitsminister vorgestellte Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen wird vom Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt. Gleichzeitig plädiert er für weitere Schritte in diese Richtung:

„Ich fordere jetzt auch ein Ende der Maskenpflicht unter freiem Himmel und der Testpflicht in der Außengastronomie. Die geringen Infektionszahlen, verbunden mit der fast unmöglichen Ansteckungsgefahr im Freien rechtfertigen diese Einschränkungen nicht mehr.“

 

Fortschreitende Impfquoten und sinkende Inzidenzen rechtfertigen einzelne Auflagen nicht mehr.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die aktuelle Ausgestaltung der Corona-Verordnung des Landes für Gastronomie und Einzelhandel in Baden-Württemberg:

„Die Impfquoten steigen, die Infektionsquoten sinken – endlich ist ein Ende der Corona-Pandemie in Sicht. Das bedeutet aber auch, dass die Grundlage für weitere Einschränkungen für die Unternehmen in unserem Land fehlt: Eine Testpflicht für die Außengastronomie, eine Personenanzahlbegrenzung für den Einzelhandel oder die Sperrstunde sind nicht mehr verhältnismäßig. Daher, lieber Herr Lucha, lassen Sie die Menschen den Sommer genießen und die Unternehmen freier wirtschaften! Nehmen Sie jetzt weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung vor! Der letzte Sommer hat doch gezeigt, dass sowohl Gäste als auch Gastronomie und Einzelhandel mit Umsicht damit umgehen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Statt neuen Belastungen für Mittelstand und Einzelhandel werden eindeutige Kriterien, lokale Modellprojekte und noch schnelleres Impfen gebraucht.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, handwerks- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Diskussion um den sogenannten „Brückenlockdown“:

„Der von Bundeskanzlerin Merkel nun unterstützte sogenannte ‚Brückenlockdown‘ ist nur ein neuer Euphemismus, der das Impfchaos und die Strategielosigkeit bei der Corona-Bekämpfung verdecken soll. Wer aber Brücken bauen will, muss auch das Ziel am anderen Ufer kennen. Dazu wird aber keine Aussage getroffen. Es zeigt sich mal wieder, dass nur ein neuer Begriff für altes Handeln verwendet wird, nämlich das plumpe Schließen aller wirtschaftlichen Aktivitäten und Abwälzen der Konsequenzen auf die eh schon vor dem Ruin stehenden Unternehmen.

Wir brauchen daher endlich ein Ende dieser Corona-Politik durch Schlagworte und eine ernsthafte Strategie. Diese muss sich an drei Leitlinien orientieren: Keine neuen Belastungen für die Wirtschaft. Unnötige Bürokratie, gerade im Mittelstand und Handwerk, muss vermieden werden. Zweitens: Wir brauchen endlich gesicherte Kenntnisse, wo Ansteckungen stattfinden, ob Tests Infektionsketten unterbrechen können oder wie sich Teilöffnungen von Handel und Gastronomie auf die Infektionszahl auswirken. Dazu brauchen wir aber weitere Modellprojekte mit wissenschaftlicher Begleitung und in Verantwortung der Kommunen. Diese zeigen bereits vielfach, dass sie ihren Aufgaben in der Pandemiebekämpfung gerecht werden und sich noch selbst mehr zutrauen, wie die vielen Interessenbekundungen nach Modellprojekten belegen. Und drittens: Wir brauchen endlich Verlässlichkeit und Planbarkeit. Impfzusagen müssen eingehalten werden, Maßnahmen sich an Kriterien orientieren und endlich Perspektiven für geschlossene Bereiche entwickelt werden. Wer Brücken bauen will, muss auch das andere Ufer benennen. Ansonsten verkommen diese nur zu Luftschlössern.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Freie Demokraten fordern schon seit Wochen Kriterien für Öffnungsperspektive. 

Zur Meldung, die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut verlange ein Öffnungskonzept für den Handel, erklärte Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion:

“Endlich scheint die Wirtschaftsministerin aus ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen und die Brisanz der Lage für den Handel zu begreifen. Seit Wochen fordern wir Freien Demokraten eine nachvollziehbare, kriteriengeleitete Öffnungsperspektive für den Handel.

Viele Händler kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz. Es ist an der Zeit zu agieren. Schlüssige Hygienekonzepte im Handel sind längst vorhanden. Mehr und weitgehend zertifizierte Testmöglichkeiten scheinen nun bald verfügbar zu sein.

Ich hoffe sehr, die Wirtschaftsministerin hält, was sie verspricht, und zumindest am Ende der Wahlperiode zeigt, dass sie auch in der Lage ist, sinnvolle Positionen in Kretschmanns Kabinett durchzusetzen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Nach Öffnung für Floristen und Friseure ist breitere Öffnungsstrategie notwendig.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung der Landesregierung, dass Blumenläden und Gärtnereien ab dem 1. März 2021 wieder öffnen dürfen:

„Es ist zwar lange überfällig und wir haben dies schon lange gefordert, es ist trotzdem richtig: Ich begrüße die Öffnung für Blumen- und Gartenläden außerordentlich. So werden Hunderttausende Pflanzen vielleicht doch noch vor der Kompostierung gerettet werden und es kann ein kleiner Schritt zur Normalität gewagt werden. Wenn die Landesregierung aber früher auf uns gehört hätte, wäre dies auch schon vor zwei Wochen passiert. Damals war der Verkauf unter freiem Himmel und mit großen Abständen nämlich genauso wenig ansteckend wie er jetzt ist. Die jetzt vorgetragene Begründung des Ministerpräsidenten für die Öffnung überzeugt mich daher kein bisschen und wirkt vorgeschoben.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, erklärt:

„Die Landesregierung darf hier aber nicht stehen bleiben: Was jetzt für Floristen und Friseure gilt, muss auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Bayern erlaubt jetzt beispielsweise auch die Öffnung von Baumärkten. Was aber notwendig ist, ist kein Stückwerk, sondern eine umfassende Öffnungsstrategie für den gesamten Einzelhandel. Wir brauchen gleiche Maßstäbe für alle Geschäfte und keine Einzellösungen mit fadenscheinigen Begründungen. Unsere Vorschläge dazu liegen schon länger auf dem Tisch. Es wird Zeit für die Regierung, hier zu handeln“.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP/DVP hat bereits vor zwei Wochen auf verderbliche Gartenwaren hingewiesen.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Forderung von Justizminister Guido Wolf, dass Blumenläden und Gartencentern wieder öffnen sollten:

„Bereits am 4. Februar habe ich in einem Antrag die Landesregierung auf das Problem von verderblichen Saisonwaren in Blumenläden und Gartenbau hingewiesen und nach Öffnungsperspektiven gefragt – wie so oft ist aber nichts passiert. Zwei Wochen später reagiert Justizminister Wolf plötzlich und macht sich meine Forderung zu eigen. Es bleibt aber wieder mal bei Worten – obwohl er und seine Fraktion doch an der Regierung beteiligt sind, passiert nichts. Vermutlich kann sich die CDU wieder mal nicht gegen die Grünen durchsetzen. Das Schema ‚FDP hat gute Idee – CDU greift Forderung verspätet auf – Grüne sagen nein – Regierung tut nichts‘ wiederholt sich mal wieder. Aber dies ist keine Lösung für diese Krise – hier muss man handeln und nicht warten, bis es zu spät ist!“.

 

Der angesprochene Antrag mit der Landtagsdrucksache 16/9896 heißt „Verderbliche Saisonwaren und Öffnungsperspektiven im Gartenbau“ und ist unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9896.pdf zu finden. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Transparenzregistergesetz und Ausländer-Extremismus weitere Themen.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung in Pforzheim zum Jahresbeginn vor.

 

Die Fraktion befasste sich nach Angaben Rülkes ausführlich mit dem Corona-Lockdown und Voraussetzungen für Öffnungen. „Es müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um dahingehende Chancen zu schaffen“, so Rülke und forderte für die FDP/DVP Fraktion FFP2 Masken für den ÖPNV und den Einzelhandel, um ihn wieder zu öffnen. „Das wäre eine entscheidende Voraussetzung, um die Geschäfte baldmöglichst wieder für Kunden zu öffnen“, begründete Rülke diese Forderung, „wir laufen sonst Gefahr, dass sehr viele Einzelhandelsbetriebe diese Krise nicht überstehen werden“. Ein Vorschlag dieser Art wurde auch vom bayerischen Ministerpräsidenten vorgebracht.

Beschlossen wurde in der Klausursitzung ein Antrag, der sich mit einem akuten Problem im Bereich Ausländerextremismus befasst. Zur Vorstellung führte Rülke aus: „Die ‚grauen Wölfe‘ stehen für eine rechtsextreme Ideologie, die mit unseren freiheitlich-demokratischen Werten unvereinbar sind. Hass gegen Minderheiten, allen voran gegen Armenier, Kurden und Juden, stehen im Mittelpunkt dieser Ideologie. Sie haben rund 2.500 Mitglieder in Baden-Württemberg und sind damit hier im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark aktiv. Daher müssen der Landtag und das Innenministerium diese Bewegung stärker als bislang in den Fokus nehmen. Der Verweis auf den Bund ist hier unzureichend. Es braucht mehr Anstrengungen der Landesregierung und stärkeren Druck auf die Bewegung. Mit unserem Antrag wollen wir diesen Prozess anstoßen.“

 

„Die Arbeit von Landtag und Landesregierung wird künftig deutlich transparenter als bisher.“ So bewertet der Fraktionsvorsitzende das Transparenzregistergesetz, das die Liberalen zusammen mit den Fraktionen von Grüne, CDU und SPD auf den Weg bringen. Bislang existieren nur in drei Bundesländern sogenannte Lobbyregister. „Die Regelung in Baden-Württemberg ist weitergehender, denn sie umfasst auch die Arbeit der Landesregierung“, so Rülke. Das war eine zentrale Forderung der Liberalen. „Außerdem ist sichergestellt, dass es keine Ausnahmen für vermeintlich ‚gute‘ Lobbyarbeit gibt. Wir bekommen die maximale Transparenz darüber, welche Verbände an Gesetzentwürfen mitwirkten.“ Dabei sei der Austausch mit Interessensvertretern nichts Schlechtes, sondern ganz normal in der Politik. Diese Arbeit werde nun für jedermann nachvollziehbar offengelegt. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Grüne und CDU nur auf Druck der Opposition sich auf ein Transparenzregister verständigen konnten“, so Rülke.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP/DVP-Forderung vom Dezember nach Click&Collect wird endlich umgesetzt.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, äußert sich zur Ankündigung der Landesregierung, ab dem kommenden Montag wieder „Click&Collect“-Angebote zuzulassen, also die Möglichkeit, Online-Bestellungen bei einem Einzelhandelsgeschäft abzuholen:

„Lieber späte Einsicht als gar keine Einsicht. Endlich greift die Landesregierung unsere Forderung nach der Zulassung von Click&Collect-Angeboten auf und macht diese ab kommenden Montag wieder möglich. Damit dürfen die Einzelhändler zumindest eingeschränkt ihren Geschäftsbetrieb wiederaufnehmen und die eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zum Online-Handel und zu anderen Bundesländern werden zumindest etwas abgebaut.

Gleichzeitig können dadurch Menschenströme entzerrt werden: Nun muss niemand mehr beim Discounter Bücher, Blumen oder Textilien erwerben, sondern kann diese auch beim Fachhändler bestellen und abholen. Diese Regelung ist lange überfällig.“