Prof. Dr. Erich Schweickert

PCR- und Antigenschnelltests sind zwei Säulen der Teststrategie.

Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Zertifizierung eines PCR-basierten Schnelltests gemäß CE-IVD sagte der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ich werbe für eine Weiterentwicklung der Teststrategie des Landes, die PCR-Schnelltest-Systeme in die Fläche bringt. Nachdem die Anwendung der Geräte sehr einfach und anwenderfreundlich möglich ist, sollte die Landesregierung prüfen, wie ein Einsatz nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sondern ohne medizinisches Fachpersonal beispielsweise auch in Schulen möglich wäre. Diese Schnelltestsysteme können faktisch auch durch zuverlässige Kräfte durchgeführt werden, die durch Qualifizierungsmaßnahmen bzw. (online)-Trainings die notwendige Technik erlernen.

Das würde aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten. Mich freuen entsprechende Signale aus der Fraktion der Grünen sowie des Ministerpräsidenten. Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Landtags im April dieses Jahres sechs Millionen Euro Finanzhilfen für die Spindiag GmbH zur Entwicklung eines Corona-Schnelltests gemeinsam mit der Hahn-Schickard-Gesellschaft in Freiburg bereitgestellt hatte, wäre ein breiter Roll-Out außerhalb des medizinischen Kernbereichs der nächste folgerichtige Schritt für unser Land.“

 

Ergänzende Info auch unter https://www.spindiag.de/spindiag-erhalt-eu-marktzulassung-fur-rhonda-corona-pcr-schnelltest/

Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Prof. Dr. Erich Schweickert

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die November-Hilfe wird sich wohl angesichts der andauernden Unklarheiten der Modalitäten schon zu einer Advents-Hilfe verzögern. Sie ist für Betriebe, die teilweise geschlossen sind oder indirekt betroffen sind – durch Wegfall des Geschäfts mit direkt geschlossenen Betrieben – genauso notwendig wie für Hotels und die Gastronomie. Auch ein Umsatzrückgang von 50% in einem – angesichts der Infektionszahlen wohl eher zwei – Monaten kann für Betriebe existenzgefährdend sein.

Nun hört man aus anderen Bundesländern mit FDP-Wirtschaftsministern, dass man dort beim Bund Hilfen für genau diese Betriebe erfolgreich verhandelt hat und zwar bereits letzte Woche. Aus der Landesregierung in Baden-Württemberg ist dazu nichts zu vernehmen. Was gilt den nun für wen? Und fehlt es dem Ministerpräsidenten und der Wirtschaftsministerin hier nicht deutlich an Einsatz für die betroffenen Betriebe? Als exzellenter Tourismus- und Wirtschaftsstandort kann man hier mehr Engagement erwarten.

Die Betriebe brauchen aber endlich Klarheit, ob und welche Entschädigung sie bekommen, um sich frühzeitig um die Voraussetzungen für die Beantragung zu kümmern. Wir erwarten von der Wirtschaftsministerin und dem Tourismusminister hier eine schnelle Information.”

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

Hier zum Download

Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Prof. Dr. Erich Schweickert

Landestariftreue- und Mindestlohngesetz gehört endlich abgeschafft.

Der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, erklärt zur heute veröffentlichten Erklärung des Wirtschaftsministeriums:

„Das Wirtschaftsministerium ignoriert die Ergebnisse seiner eigenen Studie zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz! Noch 2019 hat es dazu vermeldet, dass sich `auch kein direkter kausaler Effekt in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat´. Ein Jahr später wird daraus ein ` verhindern wir Wettbewerbsverzerrungen´, ohne dass sich irgendwas geändert hat. Hier wird schlechte Politik schöngeredet und die klaren Fakten ignoriert! Wir fordern endlich die ersatzlose Streichung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. Es ist ein unnötiges Bürokratiemonster, welches den Mittelstand nur unnötig belastet und keinerlei Effekte hat! Dazu haben wir bereits vor genau einem Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.“

 

Hintergrund der Äußerung von Professor Schweickert sind eine heute veröffentliche Pressemeldung. Diese hat er mit einer Pressemeldung vom 29. Juli 2019 kontrastiert und gegenübergestellt.

Landesregierung lässt Ausstiegsstrategie und Parlamentsbeteiligung für so weitreichende Aktivitäten vermissen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Debatte des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg:

„Als überzeugter Liberaler fällt es mir schwer, das zu sagen. Aber die Corona-Pandemie ist eine außergewöhnliche Lage, und außergewöhnliche Lagen bedürfen außergewöhnlicher Maßnahmen. Daher kann auch eine befristete und begrenzte staatliche Beteiligung an Unternehmen in Ausnahmefällen vertretbar sein.

Die Landesregierung hat mit dem heute in den Landtag eingebrachten Beteiligungsfondsgesetz einen Vorschlag dazu gemacht. Leider lässt sie eine sachgerechte Beteiligung durch den Landtag sowie eine Exit-Strategie für den Ausstieg aus den Unternehmensbeteiligungen vermissen. Wir bei der FDP/DVP fordern klare Regeln für Staatsbeteiligungen und konkrete Nachbesserungen.

Erstens: Bei größeren Beteiligungen durch das Land muss unbedingt der Landtag beteiligt werden. Bürgschaften der L-Bank sind nur bis zur Grenze von 20 Millionen Euro ohne Landtagsbeteiligung möglich. Wieso soll das aber bei direkten Beteiligungen anders sein? Die von der Regierung vorgesehene Berichterstattung nur alle drei Monate ist viel zu wenig, um eine angemessene parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.

Zweitens: Wir brauchen eine klare Strategie für das Ende der Staatsbeteiligungen. Es kann nicht wie bei der Commerzbank auf Bundesebene sein, dass der Staat auch 10 Jahre nach dem Einstieg noch der bedeutendste Teilhaber eines Unternehmens ist. Zu jeder Beteiligung muss daher klar gesagt werden, wann und wie diese beendet werden soll. Zur Prüfung eines Einstiegs gehört auch die Prüfung eines Ausstiegs.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Innovationsimpulse für Wasserstoff und eFuels sichern Zukunftsfähigkeit.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt im Vorfeld des heute Abend stattfindenden Automobilgipfels mit der Bundeskanzlerin und der entsprechenden Meldung von Südwestmetall:

„Eine nachhaltige Unterstützung der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer ist nach wie vor dringend notwendig. Es geht darum, Deutschlands Schlüsselindustrie zukunftsfähig zu machen und zahlreiche Arbeitsplätze zu sichern. Südwestmetall befürchtet in seiner heutigen Meldung nämlich einen massiven Abbau dieser. Bisher gab es von Landes- und Bundesregierung leider nur Versäumnisse. Jetzt brauchen wir Innovationsimpulse für Wasserstofftechnologien und eFuels. Damit wird auch der klassische Verbrennungsmotor – die Domäne deutscher Ingenieurkunst – eine Zukunft haben.“

Besonders kritisch zeigt sich Rülke zu dem von Grünen, SPD und Gewerkschaften vorgeschlagenen Staatsbeteiligungen: „Wenn ein freier Unternehmer unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich arbeiten kann, wird dies dem Staat erst recht nicht gelingen. Wir brauchen daher keinen Beteiligungsfonds, sondern eine bessere Wirtschaftspolitik: Innovationsförderung, mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, Technologieoffenheit sowie die von der Wirtschaft geforderte Entlastung. Das widersinnige und einseitige Festhalten an der batteriegetriebenen Elektromobilität hingegen zerstört die Stärken unserer Industrie.“

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Mehr als fünf Monate Corona: Ein Blick auf das grün-schwarze Krisenmanagement

Vor mehr als fünf Monaten gab es den ersten Corona-Fall in Baden-Württemberg. Seither ist viel passiert. Vor allem hat sich in den letzten Monaten viel Unmut angesammelt. Ob Schausteller, Marktkaufleute, Gastronomen oder Reiseveranstalter – viele haben demonstriert – für eine Perspektive, für ihre berufliche Zukunft. Die Proteste zeugen von einer Unzufriedenheit mit dem Krisenmanagement der grün-schwarzen Landesregierung. Sie sind Ausdruck einer bisweilen nicht nachvollziehbaren und unverhältnismäßigen Politik. Drei Beispiele für das desaströse Krisenmanagement der Landesregierung:

1. Rechtswidrige Verordnungen

Wie das Fähnchen im Winde drehte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seine Landesregierung bei der Frage nach der Flächenbeschränkung für Geschäfte. Zunächst erklärte der Ministerpräsident, er sei für 400 Quadratmeter als Obergrenze für die Öffnung von Geschäften. Vereinzelten Branchen erlaubte die Regierung, den Verkauf auf über 800 Quadratmetern. Wieso aber traute man den Einzelhändlern nicht unabhängig von ihrer Größe zu, die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen? Und wieso durften einige Geschäfte öffnen und andere, gleichgroße Geschäfte nicht? Der Verwirrung wurde schließlich vom Verwaltungsgericht in Mannheim ein Ende bereitet. Das Gericht kippte die unsinnige Regelung und zwang die Landesregierung somit, die 800 Quadratmeterregel aufzuheben.


Wir meinen: Mit ihren rechtswidrigen Verordnungen schwächte die Landesregierung die Wirtschaft zusätzlich und stiftete Unruhe und Unverständnis für ihre Maßnahmen. Auch in Krisenzeiten müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass die Regierung rechtskonforme Verordnungen erlässt.

2. Zu späte Hilfen für betroffene Zweige und keine Perspektiven

Ob Gastronomie, Hotellerie oder Busunternehmer – sie alle mussten sehr lange auf Hilfen warten. Doch wenn keine Einnahmen generiert werden können, zählt jeder Tag. Eine frühzeitigere Unterstützung hätte zumindest partiell Schaden abwenden können.

Und Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe? Die schien die Landesregierung völlig vergessen zu haben. Erst Ende Juli nach lautstarken Protesten der Schausteller gab es Unterstützung für die schwer gebeutelte Branche. Der Zorn der Schausteller ist aber völlig berechtigt: Unverschuldet ist nahezu ihre komplette Einnahmequelle weggebrochen. Die Corona-Auflagen gleichen einem Berufsverbot für die Schausteller und Marktkaufleute. Und noch immer ist unklar, ob und wie Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden können. Dabei stehen schon jetzt viele Betriebe vor dem Aus. Wir fordern daher, umgehend klare Öffnungskriterien für Weihnachtsmärkte zu definieren und den Schaustellern endlich eine Perspektive zu geben. Ansonsten droht die Politik der grün-schwarzen Landesregierung eine komplette Branche an den Rand ihrer Existenz zu bringen – mit wirtschaftlichem und kulturellem Schaden für das ganze Land!



Wir meinen: Schausteller und Marktkaufleute sind sowohl Wirtschaftszweig als auch Kulturgut. Sie verdienen eine Perspektive!




“Die Sofortmaßnahmen können jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Landesregierung muss jetzt auch einen langfristigen Plan entwickeln, um die Konsequenzen der Corona-Krise abzumildern und den Wirtschaftseinbruch wieder auszugleichen.”

Prof. Dr. Erik Schweickert

3. Zu späte Ankündigungen

Das Grundprinzip von Grün-Schwarz während der Corona-Krise ist: Eine Coronaverordnung kommt Sonntagabend um 23 Uhr 59, und die Kommunen sollen sie dann am Montagmorgen umsetzen. Die Einzelhandelsrichtlinie wurde beispielsweise am Samstagmorgen mit höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen zwei Tage vor Beginn erlassen. Wie sollen die Einzelhändler binnen zwei Tagen und dann noch am Wochenende sämtliche Vorgaben auf die Schnelle umsetzen? Beispiel KiTa-Öffnungen: Die Kommunen hatten deutlich gemacht, dass sie für die Umsetzung des Normalbetriebs mindestens eine Woche Vorlauf bräuchten, aber Ministerin Dr. Susanne Eisenmann hatte selbst wenige Tage vor den KiTa-Öffnungen noch kein konkretes Konzept zur Umsetzung vorgelegt.

Unklarheit fast bis zur letzten Sekunde – wir meinen: Komplexe und wichtige Verordnungen mit einer derart geringen Vorlaufzeit zu erlassen, das ist verantwortungslos und zeugt von Kurzsichtigkeit der grün-schwarzen Landesregierung.

Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke vom 20.5.2020 im Landtag


Unser Fazit

Das Krisenmanagement von Grün-Schwarz ist plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen. Wie soll auch Akzeptanz für komplexe Vorgaben entstehen, die nur wenige Tage vorher kommuniziert werden? Wie soll Vertrauen für Maßnahmen entstehen, die vor Gericht nicht Bestand haben? Wie soll Vertrauen in die Politik entstehen, wenn ganze Branchen scheinbar vergessen werden und keine Perspektive aufgezeigt bekommen? Möchten wir eine höhere Akzeptanz der Corona-Maßnahmen erreichen, brauchen wir klare, verhältnismäßige und nachvollziehbare Maßnahmen der Politik. Dafür setzen wir uns als FDP/DVP Fraktion ein!


Wie geht es unseren Einzelhändlern in Baden-Württemberg? Wie kann der Handel die Folgen von Corona überstehen? Und welche Maßnahmen brauchen wir, um den Handel wieder anzukurbeln? Unser einzelhandelspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert hat den Praxistest gemacht. In Mühlacker hat er mit Klaus Sämann, Geschäftsführer vom traditionsreichen Kaufhaus Sämann, über die Situation der Einzelhändler im Land gesprochen. Der Einzelhändler plädiert dabei für klare Ansagen und rechtzeitige Verordnungen von der Politik. Auch im Namen seiner Mitarbeiter spricht sich Herr Sämann für verkaufsoffene Sonntage aus. Unser Fazit: Grün-Schwarz muss dem Einzelhandel endlich die Unterstützung geben, die er benötigt – damit unsere Innenstädte nicht ausbluten!



Dr. Hans-Ulrich Rülke

Schausteller und Markkaufleute sind sowohl Wirtschaftszweig als auch Kulturgut.


Auf der Kundgebung von Schaustellerinnen und Schaustellern sowie Marktkaufleute am heutigen Donnerstag in Stuttgart haben sprachen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sowie die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr.

Rülke erklärte: „Die Landesregierung muss endlich klare Öffnungskriterien für Volksfeste und Weihnachtsmärkte nennen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass es in Corona-Zeiten nicht uneingeschränkt Volksfeste und Großveranstaltungen geben kann. Aber es liegen kluge Vorschläge vor, wie sich ein Infektionsschutz mit Fahrgeschäften, Schaustellerbuden oder Essenständen verbinden lässt. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie hier endlich klare Kriterien nennt, bei welcher Infektionslage, unter welchen Auflagen und mit welchen Einschränkungen Feste und Weihnachtsmärkte wieder möglich sein können. Die Schausteller und Marktkaufleute haben es verdient, dass sie Planungssicherheit erhalten und eine Perspektive bekommen, wieder ihrem Beruf nachzugehen. Wir bei der FDP/DVP Fraktion werden dies nach wie vor konsequent von der Landesregierung einfordern“.

Reich-Gutjahr kommentierte: „Als Stuttgarter Abgeordnete liegt mir das Schicksal der Schausteller und Marktkaufleute besonders am Herzen. Denn die Schausteller, ihre Feste und Märkte sind nicht nur ein Wirtschaftszweig, sie sind auch Kulturgut und Unterhaltung erster Klasse. Es muss alles getan werden, um das Überleben dieser überwiegend familiären Betriebe zu sichern, nicht nur, weil wir auch in Zukunft noch Feste feiern wollen, sondern weil wir es den Menschen in dieser Branche schuldig sind.“

Das Herz unserer Wirtschaft

Ohne geht’s nicht – kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein fester und wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft. Sie bilden das Herzstück der leistungsstarken Wirtschaft in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland. Eine funktionierende Wirtschaftsstruktur ohne den Mittelstand ist nicht vorstellbar. Zur Würdigung des Beitrags der KMU zu den Volkswirtschaften haben die Vereinten Nationen den 27. Juni als Tag der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerufen. Die Europäische Union definiert seit 2005 kleine und mittlere Unternehmen als Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben und einen Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro pro Jahr haben. Sobald ein Unternehmen diese Schwellenwerte überschreitet, spricht man von einem Großunternehmen.

UnternehmensgrößeZahl der BeschäftigtenundUmsatz pro Jahr in EurooderBilanzsumme pro Jahr in Euro
kleinstbis 9bis 2 Millionenbis 2 Millionen
kleinbis 49bis 10 Millionenbis 10 Millionen
mittelbis 249bis 50 Millionenbis 43 Millionen

Kleine Unternehmen, große Bedeutung

So klein die Betriebe auch sein mögen, ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist enorm:

  • 2018 arbeiteten insgesamt über zwei Millionen Beschäftigte in KMU in Baden-Württemberg.
  • Im Jahr 2018 zählten in Baden-Württemberg 471.190 Unternehmen zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das waren 99,51% aller Unternehmen.
  • Die Unternehmen in Baden-Württemberg mit bis zu 250 Beschäftigten erwirtschafteten im Jahr 2018 ca. 40,63% des gesamten Umsatzes aller Unternehmen.
  • Deutschlandweit waren 81,7% aller Auszubildenden in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten angesiedelt.

Beim Betrachten dieser Fakten ist die immense Bedeutung der KMU für unsere Wirtschaft und Gesellschaft unverkennbar. Die kleinen und mittleren Unternehmen stellen den Großteil der Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze in unserem Land. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zeichnet sich auch dank der KMU durch seine Vielseitigkeit, seine Brandbreite und seinen einzigartigen Innovationsgeist aus. Branchenübergreifend zählen heute zahlreiche baden-württembergische Unternehmen zur absoluten Weltspitze. Die kleinen und mittleren Unternehmen bilden somit das Rückgrat der hiesigen Wirtschaft und spielen bei der Erhaltung des Wirtschaftswachstums und Wohlstandes eine entscheidende Rolle. Nur mit Hilfe der KMU können die Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze im Land garantiert werden. Deshalb verdienen sie Anerkennung und ausreichend Unterstützung von der Landespolitik.

Aktuelle Krise und Herausforderungen der Zukunft

Doch die politischen Rahmenbedingungen stellen allzu oft eine Hürde für die Betriebe dar. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen wurden von der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen schwer getroffen. Die von der Landesregierung angebotene Unterstützung für den Mittelstand im Zuge der Corona-Krise ist jedoch unzureichend. Hinzu kommt: Baden-Württemberg ist der große Verlierer des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grünen) konnte seine Forderungen in Berlin nicht durchsetzen. Darunter leidet mit der Automobilindustrie eine unserer Schlüsselindustrien in Baden-Württemberg und damit auch tausende mittelständische Zuliefererbetriebe. Somit werden jene Betriebe weiterhin geschwächt, die schon vor der Krise unter der einseitigen Fokussierung der Landesregierung auf die batteriebetriebene Elektromobilität litten. Ein weiteres Ärgernis: Noch immer fehlt glasfaserbasiertes Internet in der Fläche – also genau dort, wo sich viele mittelständischen Unternehmen befinden. Gerade einmal 7% der Haushalte in Baden-Württemberg verfügen über schnelles Internet (≥ 1000 Mbit/s). Der mangelhafte Ausbau der digitalen Infrastruktur gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auf dem Land. Dabei müssen unsere KMU die bestmöglichen Rahmenbedingungen haben!

Wirksame Unterstützung und Entlastung für die Leistungsträger unserer Gesellschaft

Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb ein Positionspapier vorgelegt, in dem verschiedene Wege aus der Krise vorgeschlagen werden. Zur Krisenbewältigung werden diverse Konjunktur- und Wirtschaftsimpulse für zwei Sonderkonjunkturjahre vorgeschlagen, wie etwa steuerliche Erleichterungen, Zuschüsse und Anreize für Bürger und Unternehmen. Außerdem brauchen wir Investitionen in Technologien, die umweltfreundlich sind und gleichzeitig Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land behalten, wie z.B. die wasserstoffbasierte Brennstoffzelle.

Neben der Bewältigung der aktuellen Krise müssen die KMU auch für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet sein: Im Vordergrund steht hier die Digitalisierung und der Ausbau der digitalen Infrastruktur, damit der Mittelstand am Wandel teilhaben kann und weiterhin leistungsfähig bleibt. Auch müssen der Fachkräftemangel und Bürokratiehürden, durch die den KMU der Übergang in die Arbeit 4.0 erschwert wird, abgebaut werden. Die FDP/DVP Landtagsfraktion fordert deshalb einen umfassenden Bürokratieabbau und setzt sich für eine Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung sowie eine steuerliche Forschungsförderung ein. Bestimmte Gesetze, wie z.B. zur Arbeitszeit, müssen an die durch die Digitalisierung entstehende moderne Arbeitswelt angepasst werden. Daneben fordern wir eine echte Ausbildungsoffensive. Es muss endlich die Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungswegen durch die Ausweitung der Meisterprämie auf alle Meisterabschlüsse erfolgen, auch die von Industrie- und Handelskammern. Damit Baden-Württemberg auch in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsstandort mit zahlreichen Unternehmen aus dem Mittelstand an der Weltspitze bleibt!

Erstellt von unserer Praktikantin Nora

Unsere Ansprechpartner

Die schlimmste Krise seit dem zweiten Weltkrieg trifft unsere Wirtschaft aufs Härteste. Die Arbeitslosenzahlen in Baden-Württemberg schnellen in die Höhe auf mittlerweile 270.290 Arbeitslose (Mai 2020). Das ist ein Anstieg von 41% verglichen mit dem Vorjahr. Zudem haben mehr als 100.000 Betriebe für etwa 1,9 Millionen Beschäftigte in Baden-Württemberg Kurzarbeit angezeigt.  Die Produktion ist rückläufig und Umsätze brechen ein. Es droht eine Insolvenzwelle und Massenarbeitslosigkeit. Um das zu verhindern, haben wir als FDP/DVP Fraktion konkrete Maßnahmen für einen wirtschaftlichen Aufschwung vorgelegt. Am 28.05.2020 haben wir diese vor dem Hintergrund der Corona-Krise mit hochkarätigen Vertretern aus der Wirtschaft und einer Vielzahl an interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Webtalks diskutiert. Diskussionsteilnehmer waren neben unserem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Baden-Württemberg Dr. Dietrich Birk sowie der Vorsitzende des Außenwirtschaftsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und ehemalige Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) Dr. Peter Kulitz.

Unternehmen leiden stark unter der Krise

Unsere Gäste Dr. Birk und Dr. Kulitz gaben den Teilnehmern zu Beginn einen Einblick in die aktuelle schwierige Situation der baden-württembergischen Wirtschaft. So gäben laut Dr. Birk 98 von 100 Maschinenbauunternehmen an, von der Krise betroffen zu sein. Als eine der Schlüsselindustrien ist der Maschinen-und Anlagenbau damit besonders hart von der Krise betroffen. Doch, und da waren sich die Teilnehmer einig, die Corona-Krise ist ein heftiger Schock für die gesamte Industrie in unserem Land. Die IHK habe laut Dr. Kulitz allein in Baden-Württemberg für über 400.000 Anträge für die Zuschüsse im Kleingewerbebereich die Plausibilitätsprüfung übernommen und diese dann an die L-Bank weitergeleitet. Zahlen wie diese klingen bedrohlich, verdeutlichen zugleich aber auch den enormen Handlungsbedarf.

Ein Fitnessprogramm für die Wirtschaft

Wie aber kommen wir raus aus dieser Krise? Dr. Birk forderte hierzu ein „Fitnessprogramm“ mit verbesserten Abschreibungsbedingungen für Investitionsgütern in Form der degressiven AfA, mit einer deutlichen Ausweitung des Verlustrückgangs, Investitionen in die (digitale) Infrastruktur sowie eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Letzteres sei richtig und ein „klassisches Mittelstandsthema“, ergänzte Dr. Rülke. Der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende betonte zugleich, dass es wichtig sei, jetzt vor allem passgenaue Programme statt die klassische Gießkanne auf den Weg zu bringen. Konsumtive Ausgaben können nicht im Vordergrund stehen, sondern investive wie das Fitnessprogramm und wie die FDP/DVP Fraktion in ihrem Positionspapier vorschlägt.

#Aufschwung2022 – Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise

Nur dies verhindere Insolvenzwellen und Massenarbeitslosigkeit. Denn: Dr. Rülke befürchtet, dass uns eine solche Insolvenzwelle in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Handel, in der Gastronomie aber auch im produzierenden Mittelstand am Ende des Jahres bevorstehen könne, wenn nicht die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Eine dieser Maßnahmen und wesentlicher Bestandteil des Fitnessprogramms muss der Bürokratieabbau sein. Laut Dr. Kulitz sei gerade in dieser Krise Schnelligkeit wichtig. Es sei erstaunlich und gut, wie schnell die Regierung und Behörden auf Bürokratie verzichten können, so Dr. Kulitz. Dies müsse unbedingt auch nach der Krise beibehalten werden, um Vertrauen in die Unternehmer zu schaffen und Blockaden zu verhindern. Ein Beitrag zu weniger Bürokratie müsse die Abschaffung des Bildungszeitgesetzes sein, so Dr. Rülke, der für diesen Vorschlag viel Zuspruch erntete. Jedoch zeigt die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zum Abbau von Bürokratie, dass die Entlastung der Unternehmer von unnötiger Bürokratie keine Priorität der grün-schwarzen Landesregierung zu sein scheint. Dabei wirkt ein Gesetz wie das Bildungszeitgesetz „abschreckend“ auf die Unternehmer, wie Dr. Kulitz resümierte.

Investitionen in die (digitale) Infrastruktur und Bildung

Statt unnötiger Bürokratie braucht es Investitionen in die digitale Infrastruktur. Insbesondere die Mittelständler im ländlichen Raum stellen immer wieder fest, dass die Mobilfunknetze nicht entsprechend ertüchtigt sind und dass die Breitbandnetze noch nicht den entsprechenden Stand haben, gab Dr. Birk einen Einblick in die Lage der Betriebe. Es bestünde die Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten und an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Und auch an den Schulen sei die digitale Infrastruktur noch unzureichend ausgebaut wie die Krise offengelegt habe, ergänzte Dr. Rülke. Dabei ist Bildung einer der Schlüsselbereiche. Vor allem die duale Ausbildung hob Dr. Kulitz hervor, denn diese „ist eine der ganz großen Assets, die wir in Deutschland haben und in Baden-Württemberg vornedran“. Die Krise dürfe daher nicht dazu führen, dass Abstriche bei der Aus-und Weiterbildung gemacht werden. Im Gegenteil, der Staat müsse ganz gezielt finanzielle Anreize geben, damit Unternehmer nicht bei Lehrstellen sparen. Auch Dr. Birk betonte die gute duale Ausbildung mit den bewährten Partnern aus Handwerk und Handel und Industrie. Wichtig sei demnach „eine gute breite Bildungslandschaft, eine Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Schularten, gute Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen, interessante, attraktive Studiengänge und eine gute duale Ausbildung.“

Impulse für den Wirtschaftsaufschwung gehen

Kurzum: Alle drei Diskutanten plädieren dafür, den Fokus auf investive statt konsumtive Ausgaben zu legen. Insbesondere steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau sowie Investitionen in Bildung, Forschung & Entwicklung sowie die digitale Infrastruktur müssen Priorität haben. Abstriche bei der (dualen) (Aus-) Bildung dürfe es nicht geben. Auch die Teilnehmer im Webchat diskutierten lebhaft mit und beteiligten sich mit Fragen immer wieder an der Diskussion.

Und auch wenn alle drei Diskutanten nicht mit einem schnellen Aufschwung, sondern mit einer länger anhaltenden Schwächephase rechnen, so gab der Abend auch Anlass zur Hoffnung, denn: Es gibt sie, die Wege aus der Krise hin zu einem Wirtschaftsaufschwung! Man muss sie „nur“ gehen.


Unser Webtalk vom 28.05.2020 in voller Länge.

Unsere Ansprechpartner

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bildungszeitgesetz setzt falsche Anreize und belastet die Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, der Sprecher für das Handwerk und den Mittelstand der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Forderung nach einer Ausbildungsprämie durch die Wirtschaftsministerin:

„Eine gute Bildung ist in den Zeiten der Corona-bedingten Wirtschaftskrise wichtiger denn je. Das gilt für die berufliche Ausbildung ebenso wie für die betriebliche Fort- und Weiterbildung. Die aktuelle Lage mit weniger Aufträgen und weit verbreiteter Kurzarbeit kann daher sehr gut für zielgerichtete Bildungsmaßnahmen genutzt werden. Dazu brauchen wir eine wirkliche Unterstützung der Unternehmen und sinnvolle Anreize. Wirklich kontraproduktiv hingegen ist das Bildungszeitgesetz. Es belastet die Unternehmen, führt zu hohen Mitnahmeeffekten bei weitergehenden Aufstiegsfortbildungen und ist bei den betroffenen Beschäftigten eh kaum bekannt. Es hilft der Wirtschaft nicht im Geringsten. Ich fordere die Landesregierung daher auf, jetzt die Unternehmen zu entlasten und das Gesetz abzuschaffen! Weiterbildung braucht kein Gesetz und staatlichen Wirtschaftspaternalismus, sondern Eigeninitiative von Betrieben und Beschäftigten sowie funktionierende Anreize. Sie muss sich am betrieblichen Bedarf orientieren und der fachlichen Qualifizierung dienen – bei beiden Anforderungen scheitert hingegen das unnötige Bildungszeitgesetz“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Strenge Maßnahmen in Baden-Württemberg sind durch Infektionsgeschehen nicht mehr gerechtfertigt.


Zur Meldung, wonach Thüringen Anfang Juni die allgemeinen Corona-Beschränkungen beenden will, dies aber nach Auskunft eines Sprechers der Landesregierung für Baden-Württemberg nicht in Betracht käme, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben mittlerweile in Baden-Württemberg weniger Infizierte als freie Intensivbetten. So langsam muss man auch die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Shutdown-Politik in den Blick nehmen. Die strengen Maßnahmen in unserem Land sind durch das Infektionsgeschehen einfach nicht mehr gerechtfertigt. Es ist falsch, dass der Ministerpräsident einzig und allein das Ziel verfolgt, Infektionsübertragungen zu bekämpfen, dabei aber die Wirtschaft, das Wohl der Kinder und die Freiheitsrechte der Bürger opfert.

Es wäre klug, einen Blick nach Thüringen zu richten. Eine eher regionale Bekämpfung der wenigen verbliebenen Infektionen wäre weit besser, als Kretschmanns beharrlicher Kampf um die Rolle des Letzten Mohikaners des Shutdown.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Regierungsfraktionen lassen einige existenziell getroffenen Branchen links liegen.


Zur Ankündigung der Koalitionsfraktionen für ein zweites Hilfspaket für die Wirtschaft sagen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nachdem jeder überdeutlich gemacht hat, wie notwendig weitere Soforthilfen für stark betroffene Branchen wie etwa die Gastronomie und Hotellerie oder die Busunternehmer sind, lassen sich nach wochenlangem Zaudern die Regierungsfraktionen nun herab, weitere Hilfen freizugeben. Doch erst so spät, dass nun wieder eine Woche verstreichen wird, bis die Hilfen wirksam werden. Das kostet vielen Betrieben ihre Existenz, die ihren Hilfsantrag gar nicht mehr ausfüllen müssen“, kommentiert Rülke.

„Das Corona-Sofortpaket II ist lange überfällig und endlich wird diese Forderung der FDP/DVP-Fraktion umgesetzt. Wir brauchen aber weitere Maßnahmen. Es ist nicht ersichtlich, wieso es ein branchenspezifisches Programm für Gastronomie und Hotellerie gibt, andere nach wie vor von der Schließung betroffene Bereiche aber leer ausgehen sollen. Wo bleibt die Unterstützung für die Reisebranche, für Schausteller, Marktleute, Veranstaltungsagenturen und Messebauer? Wir brauchen jetzt Hilfe für die Bereiche der Stufe 4 des Stufenplans der Landesregierung, denen nach wie vor jedwede Perspektive auf eine Öffnung und Umsätze fehlt.

Wiederum fallen nun wichtige Branchen unter den Tisch. Ein umfassendes Konzept fehlt, es wird nur Stückwerk geliefert. Die FDP/DVP-Fraktion hat in einem Positionspapier für den Tourismus ein solches Konzept vorgelegt. Abschreiben erlaubt!“ beklagt Schweickert.

„Die in Aussicht gestellten Hilfen für die Busunternehmen im Land hören sich zunächst plausibel an. Es braucht aber tatsächlich tragfähige Strukturen, die den kleinen inhabergeführten Busunternehmen im Land über die Krise helfen, damit die Bürger im Land auch nach der Krise noch auf einen qualitätsorientierten Busverkehr vertrauen können.

Die Kultureinrichtungen und Vereine gehören zu den ersten Leidtragenden des Shutdown und können bis heute praktisch keine Umsätze durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Zielgerichtete Hilfen sind hier längst überfällig. Es irritiert weiter, dass offenbar aus dem Wissenschaftsministerium keine Impulse kommen, um die Hochschulen bei der weiteren Digitalisierung zu unterstützen, die für den Vorlesungsbetrieb im digitalen Sommersemester 2020 unerlässlich ist.

Die Sofortmaßnahmen können jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Landesregierung muss jetzt auch einen langfristigen Plan entwickeln, um die Konsequenzen der Corona-Krise abzumildern und den Wirtschaftseinbruch wieder auszugleichen. Wir brauchen dazu konjunkturelle Impulse, eine Entlastung von Bürokratie und übermäßiger Regulierung sowie mehr Investitionen in Infrastruktur und Innovationen. Die FDP/DVP-Fraktion hat dazu schon ein Konzept vorgelegt – die Landesregierung braucht aber selbst für kurzfristige Maßnahmen viel zu lange. Ein Plan bis mindestens Jahresende fehlt hingegen vollständig“, ergänzt Rülke

Landesregierung reagiert endlich auf Forderungen der FDP/DVP Fraktion.


Die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, erklärt:

„Die Fortführung der Corona-Soforthilfe ist ein längst überfälliger Schritt. Wir haben bereits Mai und ein Ende der Krise ist noch lange nicht absehbar. Eine Fortführung auch über den Mai hinaus ist daher dringend geboten. Jetzt müssen schnell die Rahmenbedingungen für die Antragsstellung geklärt werden – eine neue Antragswelle muss möglichst schnell bearbeitet werden und es darf nicht erneut Verzögerungen geben. Endlich weitet die Landesregierung die Soforthilfe auch auf Unternehmen mit 50 bis 100 Mitarbeitern aus. Jedoch fehlt die Perspektive für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter. Dies haben wir seit Wochen gefordert und wir erwarten, dass zügig ein Konzept vorgestellt wird.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Handwerk und Tourismus, ergänzt:

„Für das Sofortprogramm für die Gastronomie wird es höchste Eisenbahn! Nur wenige Branchen leiden so sehr wie Gasthöfe, Restaurants und Hotels – und es wird voraussichtlich noch viele Wochen dauern, bis hier wieder Regelbetrieb möglich ist. Wir müssen hier Arbeitsplätze sichern und Strukturen erhalten. Endlich hat dies auch die Landesregierung eingesehen! Nun gilt es aber, in Baden-Württemberg nachzulegen und auch Rahmenbedingungen für einen schönen Sommerurlaub zu schaffen“

Absage des Cannstatter Wasens macht Konzepte im Austausch mit Schaustellern erforderlich.


Zur heutigen Absage des Cannstatter Wasens durch die Stadt Stuttgart äußerten sich der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, und die Stuttgarter FDP-Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Gabriele  Reich-Gutjahr:

„Viele Schausteller stehen längst mit den Rücken zur Wand. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen dazu, dass sie für lange Zeit keine Umsätze machen können und wirken damit praktisch wie ein Berufsverbot. Fraglos brauchen die Schausteller als Unternehmen staatliche Liquiditätshilfen, aber auch eine klare Perspektive, wie es weitergehen soll. Wir müssen im engen Austausch mit den Schaustellern an Konzepten arbeiten, wie deren berufliche Betätigung noch in diesem Jahr wieder möglich wird, mit klaren Vorgaben und Hygieneregeln zum Infektionsschutz.“, kommentierte Schweickert die heutige Entscheidung.

„Wichtig ist jetzt vor allem, dass die Behörden mit den Schaustellern in Kontakt bleiben und auf Grundlage der sich ändernden Anforderungen und Bedingungen schauen, was möglich ist und unter welchen Bedingungen. Nachbesserungen müssen möglich sein. Denn durch die Absage des Cannstatter Wasen wird besonders deutlich, dass Insolvenzen und empfindliche Umsatzeinbußen drohen, auch im Hotel- und Gaststättengewerbe in der Region Stuttgart.“, so Reich-Gutjahr.

Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg bringen.


Zur Neuregelung, dass Unternehmen einen Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist das Gebot der Stunde, den Unternehmen die Liquidität zu erhalten. Dazu ist die Mobilisierung der Steuervorauszahlungen ein richtiger Schritt. Denn noch immer dauert es lang, bis Kredite fließen und weitere staatliche Maßnahmen greifen. Deshalb halte ich es für unabdingbar, die Soforthilfen auch für die mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg zu bringen.“

Das Land hat noch großen finanziellen Spielraum, der jetzt genutzt werden muss.


Zur heutigen Information der Landesregierung im Finanzausschuss über den Stand der Auszahlungen für die Unternehmenshilfen erklären der finanzpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Stephen Brauer, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Brauer: „Es ist unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der direkten Unterstützung von Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern zurückhält. Dies, zumal der Bund einen Großteil der Soforthilfen für kleinere Unternehmen übernimmt. Nach der heutigen Finanzausschusssitzung ist klar, dass finanzieller Spielraum für Soforthilfen für die mittelständische Wirtschaft gegeben ist.“

Schweickert: „Spätestens jetzt ist es an der Zeit, entschieden mit Direkthilfen zu handeln. Allein mit Krediten ist es nicht getan. Diese verschieben die Liquiditätslücke lediglich in die Zukunft.“

Bewertung der aktuellen landespolitischen Lage

Wann und wie können wir zur Normalität zurückkehren? In Abstimmung mit der Bundesregierung haben die Landesregierungen am Mittwoch, 14. April 2020, erste Öffnungsschritte beschlossen. Für uns als FDP/DVP Fraktion ist wichtig, dass das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung im Kampf gegen die Virusverbreitung für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und gerecht ist. Warum das Krisenmanagement der Landesregierung aus unserer Sicht an vielen Stellen jedoch nicht nachvollziehbar und falsch ist, legen wir Ihnen in der Bewertung der Fraktion zur aktuellen Lage aus landespolitischer Sicht dar.

Bildung

Die Öffnung der Schulen am 4. Mai ist verantwortbar. Mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorgaben halten wir es dabei für sinnvoll, mit den Abschlussklassen und den älteren Jahrgängen zu beginnen. In diesem Punkt hat die anderslautende Leopoldina-Empfehlung nicht überzeugt. Insgesamt hält sich die FDP/DVP-Fraktion mit Kritik im Bildungsbereich zurück, die Umsetzung der Wiedereröffnung der Schulen wird angesichts der erheblichen Komplexität der Aufgabe schwierig sein. Probleme werden wir dabei aufgreifen. Wichtig ist, dass sich die Landesregierung auch um die Notfallbetreuung in Kindergärten und Kitas kümmert. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, dürfen in der aktuellen Situation nicht alleine gelassen werden. Gerade, wenn die Betriebe wieder öffnen, ist es unerlässlich, dass die Betreuungsangebote mit dem Bedarf Schritt halten. Die Kultusministerin muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden, auf die Kommunen zugehen und mit ihnen auf der Basis von Bedarfsanmeldungen und realistischen Bedarfsprognosen einen Fahrplan zur Sicherstellung der Kinderbetreuung aufstellen. Ein Versäumnis ist es, dass Seitens des Kultusministeriums nicht bereits die letzten Wochen dazu genutzt wurden, mit den kommunalen Schulträgern die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Hygieneartikeln und Hygieneplänen sicherzustellen.

Dr. Timm Kern

Einzelhandel

Sachwidrig und öffentlich zu kritisieren ist es, die in der Baunutzungsverordnung geregelte 800- Quadratmeter-Grenze für Geschäfte des Einzelhandels zur Pandemie-Bekämpfung heranzuziehen. Es gibt keine Begründung dafür, dass man sich in einem größeren Geschäft schneller infizieren kann als in einem kleinen. Sinnvoll wäre es gewesen, eine maximale Kundenzahl pro Quadratmeter des Geschäftes festzulegen. Diese kann dann beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden. Auch im Bundespräsidium der FDP wurde die 800-Quadratmeter-Grenze einhellig abgelehnt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gastronomie

Stark zu kritisieren ist, dass es für die besonders massiv von der Coronakrise betroffene Gastronomie seitens der Regierungen überhaupt keine Öffnungsperspektive gibt, noch nicht einmal für die Außengastronomie in den bevorstehenden Sommermonaten. Dass die Außengastronomie verboten bleibt, obwohl beispielsweise Frisöre mit ihrem deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, verdeutlicht das unangemessene Agieren der Landesregierung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Sport und kulturelles Leben

Auch für das Vereinswesen und die Kultur bleibt die Landesregierung eine Öffnungsperspektive schuldig. Nicht nachvollziehbar ist, warum beispielsweise Sportarten mit geringen Kontakt zu andern Menschen, wie Golf, Segeln oder Tennis, verboten bleiben, während professioneller Spitzensport und enger Kontakt zu andern Menschen wie bei den bereits erwähnten Frisören erlaubt wird?

Großveranstaltungen

Bis 31. August darf es keine „größeren Veranstaltungen“ geben. Diese Regelung zum heutigen Zeitpunkt zu treffen, ist sachwidrig und wirft bisher ungeklärte Fragen auf. So fehlt es schon an der genaueren Definition, was eine „größere Veranstaltung“ ist. Hier hat die Landeregierung unverzüglich zu entscheiden, denn davon hängt beispielsweise nicht nur ab, ob Musikvereine zu Konzerten einladen können, sondern auch, ob Wahlkreiskonferenzen stattfinden dürfen.

Insgesamt erscheint uns das Krisenmanagement der Regierungen somit an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und falsch. Deutlich wird dies auch bei der Regelung zur Nutzung von Atemschutzmasken. Während in Österreich die Öffnung des Einzelhandels auch durch das verpflichtende Tragen von Schutzmasken erleichtert wurde, fehlt es den Regierungen in Deutschland hier an einer klaren Linie. Sie können schon mangels vorhandener Masken in Deutschland keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen. Es rächt sich, dass die Exekutive in den ersten Wochen der Coronakrise kaum Wert auf Schutzmasken legte, sondern der früheren Auffassung des Robert-Koch-Instituts folgte, wonach es keinen Sinn habe, Schutzmasken zu tragen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke im Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung (Freitag-Ausgabe) zu den Maßnahmen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung muss darüber nachdenken, wie es wieder weitergehen soll.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung Überlegungen zu einer Öffnungsstrategie am Ende der derzeitigen Coronakrise.

„Im Vordergrund steht Gesundheit. Deshalb kritisiere ich nicht die derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“, so Rülke und stellt fest: „Wenn aber Deutschland besser mit den Auswirkungen des Coronavirus umgeht als manch anderes Land, so liegt das nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitswesen.“  Dieses müsse aber nach seinen Aussagen finanziert werden und deshalb müsse auch in der Krise darüber nachgedacht werden, wie an deren Ende die Wirtschaft wieder in die Spur gebracht werden könne. So mache das beispielsweise Österreich gerade vor.

„Derartige Überlegungen vermisse ich bei der Landesregierung vollständig“ so Rülke und fordert auch ein Bewusstsein dafür, dass in der Krise massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. „Oftmals werden verfassungsrechtlich verbriefte Rechte einfach so per Regierungsverordnung, ohne Befassung des Parlaments, kassiert“, stellt Rülke fest. Es müsse klar sein, dass so etwas keinen Tag länger als unbedingt notwendig geschehe, fordert er und konstatiert: „Auch hier ist keinerlei Strategie bei Grün-Schwarz zu erkennen, wie man wieder zur Normalität zurückkehren will.“

Rülke fordert eine umfassende Strategie, wie man Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen könne. Außerdem fehle ihm der Blick auf Länder, die die Pandemie erfolgreich eingedämmt haben wie beispielsweise Taiwan. „So könnte eine Öffnungsstrategie begleitet werden von deutlich mehr Tests, einer freiwilligen Verwendung einer App am Handy, die anzeigt, wohin eine Person sich bewegt und eine Maskenpflicht für alle, die im Handel wieder mit Kunden zu tun haben“, regt Rülke an.

Weiter fehle nach seinen Aussagen ein Nachdenken über eine Strategie, wie man der Wirtschaft nach der absehbaren Depression zum Wiederaufstieg verhelfen möchte. „Die Familienunternehmen fordern Kredite, die zu 100 Prozent verbürgt werden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass das Land hier in die Verbürgung geht?“, fragt Rülke.

Zur Situation in Europa versichert Rülke die Bereitschaft, anderen europäischen Staaten beim Wiederaufbau zu helfen. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Länder Südeuropas ihre Altschulden auf den baden-württembergischen Steuerzahler abwälzten. „Deshalb lehnen wir Eurobonds auch dann ab, wenn sie ‚Coronabonds‘ heißen, und schlagen stattdessen eine Unterstützung der Südländer über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) vor. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung hierzu steht“, so Rülke.

Rülkes abschließende Forderung: „Die Landesregierung muss ihre Schockstarre überwinden und endlich damit anfangen, über eine Öffnungsstrategie zu diskutieren. Ein Blick nach Österreich könnte dabei sicher nicht schaden.“

 

EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Zinslose Kredite beheben den Liquiditätsengpass nicht, sondern verschieben diesen auf einen späteren Zeitpunkt.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass das Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg aus zinslosen Krediten besteht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die mittelständischen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 51 und 250 Mitarbeitern dürfen nicht weiter durch das Hilferaster fallen. Die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus, somit sehe ich das Land in der Pflicht. Zinslose Kredite sind ein richtiger und konsequenter Schritt zur Liquiditätssicherung dieser Unternehmen.

Allerdings lösen diese Kredite ein kardinales Problem gerade nicht. Denn in vielen Unternehmen, etwa des Einzelhandels oder im Hotel- und Gaststättenbereich, werden die ausbleibenden Umsätze nicht nachgeholt werden. Auch zinslose Kredite werden den Liquiditätsengpass daher nicht beheben, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Deshalb erwarte ich, dass der finanzielle Spielraum des Landes nach dem Anlaufen der Bundeshilfen genutzt wird, um den mittelständischen Unternehmen auch mit Soforthilfen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“