Archiv für die Kategorie: Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Auf die Möglichkeit eines normalen Sommerurlaubs muss hingearbeitet werden.


Zur Frage der Überlebensstrategie für den baden-württembergischen Tourismus in der Corona-Krise sagte der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Neben der Frage der Wiedereröffnung der Gastronomie braucht auch die Hotellerie dringend ein Signal für die nahe Zukunft. Mit der Gewöhnung an Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit sollte die Wiedereröffnung zumindest von Übernachtungsmöglichkeiten auf Sicht möglich sein. Dabei sollte man zunächst Pfingsten in den Blick nehmen, selbst wenn es zu einem teilweisen Verzicht auf Schulferien kommen sollte. Aber vor allen Dingen muss eine Perspektive für die Sommerferien eröffnet werden. Sollte dies nicht geschehen, brauchen wir bald nicht mehr über Überbrückungsgelder reden, weil es massenhaft zu Insolvenzen eigentlich gesunder Unternehmen kommt.

Daher ist ein Förderprogramm Tourismus dringend notwendig, welches die spezifische Situation in diesem Bereich aufnimmt und passgenaue Hilfen, z.B. durch Direktzuschüsse, bereithält. Aber wenn der Tourismus wieder Fahrt aufnimmt, brauchen wir weitere flankierende Maßnahmen.

Der Innovationsfähigkeit der heimischen Tourismuswirtschaft, neue corona-taugliche Formate zu entwickeln und dann auch ausprobieren zu dürfen, müssen wir dringend ein positives Signal geben. Zumal davon auszugehen ist, dass viele Deutsche ohnehin ihre Urlaubsziele ins Inland verlegen möchten.“

Situation auf Stuttgart21-Baustelle zeigt hohen Bedarf an Betriebsprüfungen.


Die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, erklärt:

„Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz! Dies zeigt die aktuelle Corona-Krise eindrücklich. Leider hat es hier die Landesregierung in der Vergangenheit versäumt, die erkannten Missstände abzustellen. Nun fehlen die erforderlichen Kapazitäten für die Durchführung von Betriebskontrollen mehr denn je. Wie sollen die strengen Hygieneregeln in Corona-Zeiten kontrolliert werden, wenn schon in normalen Zeiten zu wenig Personal zur Verfügung stand? Am Beispiel der Baustelle zum Bahnhof Stuttgart21, wo sich aktuell 96 Arbeiter aufgrund eines Kontakts zu Corona-Infizierten in Quarantäne befinden, sehen wir das Ergebnis“.

Weiter erklärt Reich-Gutjahr: „Bereits im Vergangenen Jahr haben wir in einer Anfrage erhebliche Versäumnisse beim Arbeitsschutz zu Tage befördert. So ist die Zahl der von der Gewerbeaufsicht durchgeführten Betriebskontrollen von 15.750 im Jahr 2013 auf nur noch 10.774 im Jahr 2017 zurückgegangen. Streitigkeiten innerhalb der Regierungskoalition haben letztes Jahr die Aufstockung des Personals für mehr Betriebskontrollen verhindert. Anstatt für eine personelle Verstärkung zu sorgen haben sich Minister Untersteller und Ministerin Hoffmeister-Kraut im Streit um die Zuständigkeit verzettelt.  Es kann doch nicht sein, dass parteipolitische Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Arbeiter ausgetragen wird.“

Fahrplan für die Wiedereröffnung der Gastronomie nötig.


Die Möglichkeit für Eisdielen, wieder an der Theke verkaufen zu können, begrüßt der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nachdem auf unser Drängen schon zuvor klargestellt wurde, dass Eisdielen mit einer Gaststättenerlaubnis dank der Mischsortimentsregelung öffnen durften, begrüße ich ausdrücklich, dass die Landesregierung am Wochenende den Weg für den Thekenverkauf aller Eisdielen freigemacht hat. Dies rückt das Leben wieder ein Stück weit näher an die Normalität heran, auch wenn natürlich die Vorschriften zum Gesundheitsschutz eingehalten werden müssen.

Jede Öffnung der Geschäfte bedeutet, Vertrauen in die Ladeninhaber sowie die Kunden zu setzen und sich an die Abstands- und Hygienevorschriften zu halten. Wir Freie Demokraten haben dieses Vertrauen in die Menschen.

Jetzt gilt es, schleunigst die Erfahrungen der ersten Tage auszuwerten, und insbesondere für die Gastronomie endlich einen Fahrplan für die Wiedereröffnung zu entwickeln“

Baunutzungsverordnung kein Mittel für Pandemiebekämpfung.


Zu den von der Landesregierung beschlossenen neuen Regelungen zur Öffnung von Geschäften sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft die Corona-Pandemie nicht mit der Baunutzungsverordnung. Die 800-Quadratmeter-Regelung ist nicht nachvollziehbar und kann kein Maßstab für den Hygieneschutz sein. Sie erzeugt nur Ungerechtigkeiten und neue Streitfälle. Stattdessen ist eine Orientierung an Abstandsregelungen und eine Begrenzung der Anzahl der Personen pro Quadratmeter Verkaufsfläche ein sinnvolles Kriterium“.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für den Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, ergänzt dazu:

„Die Landesregierung zwingt mit dieser Auslegung einzelne Einzelhändler in die Insolvenz. Die wirtschaftliche Not wird weiter verschlimmert und es entsteht eine klare Ungleichbehandlung. Andere Bundesländer machen vor, dass hier auch sinnvollere Lösungen möglich sind. Ohne Chancen auf baldige Einnahmen werden weitere Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gefährdet“.

Zurückgehende Infektionszahlen liefern Grund für Optimismus.


Zur Meldung, wonach Tourismusminister Guido Wolf schrittweise Lockerungen der Corona-Auflagen für die Tourismus- und Gastro-Branche fordert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Tourismus- und Gastro-Branche muss eine Perspektive bekommen. Dank zurückgehender Infektionszahlen ist es möglich, diese aktuell weitgehend stillstehende Branche schrittweise wieder hochzufahren. Insofern unterstützt die FDP/DVP Fraktion den Vorschlag des Tourismusministers und fordert eine realistische Perspektive für die Betriebe im Tourismusland Baden-Württemberg.“

Ungerechte und bürokratische Regelungen lösen die Probleme nicht.


Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Kriterien für eine Ladenöffnung bis 800qm ab kommenden Montag verteidigt, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft keine Pandemie mit der Baunutzungsverordnung, die Argumentation von Ministerpräsident Kretschmann überzeugt daher nicht. Die vorgesehene Regelung erzeugt Ungerechtigkeiten und bürokratische Streitfälle. Es ist auch nicht einsichtig, weshalb man sich auf großer Fläche eher infizieren soll als auf enger Fläche. Besser wäre eine Orientierung an Hygiene- und Abstandsregeln sowie ein Umrechnen von Flächen auf die zulässige Zahl der Kunden. Die von der Landesregierung getroffene Regelung ist jedoch nicht geeignet, der Pandemie in angemessener Weise zu begegnen.“

Insolvenzen und erneuter Bundesländer-Flickenteppich drohen.


Die aktuell beschlossenen Detailregelungen der Landesregierung über die ab Montag geltenden Regelungen zur Wiederöffnung von Einzelhandelsgeschäften stößt beim Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, auf deutliche Kritik.

Die Landesregierung hat beschlossen, die 800-Quadratmeter-Regelung explizit so auszulegen, dass eine Verkleinerung der Verkaufsfläche bei einzelnen Geschäfte nicht gestattet ist, um eine Öffnung am Montag zu ermöglichen.

Schweickert mahnt: „Die Landesregierung zeigt mit ihrer heutigen Entscheidung, dass Sie willentlich bereit ist, einige Einzelhändler in die Insolvenz zu zwingen. Die pauschale Festlegung auf 800 qm war und ist ohnehin nicht objektiv nachvollziehbar. Umso fataler ist es, dass die Landesregierung, anders als in einigen anderen Bundesländern, nicht bereit ist, größeren Geschäften zumindest die Abtrennung eines entsprechenden Verkaufsbereichs zu ermöglichen. Ohne jede Perspektive auf baldige Einnahmen werden sich mehr und mehr Unternehmer in absehbarer Zeit dazu gezwungen sehen, den Geschäftsbetrieb für immer einzustellen. Zudem entsteht wieder ein unseliger Bundesländer-Flickenteppich“

Der Abgeordnete spricht sich weiterhin dafür aus, auch größeren Geschäften eine Öffnung zu erlauben, solange notwendige Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. „Am Ende des Tages kommt es nicht auf die Ladengröße an, sondern nur darauf, dass der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt. Dies kann unabhängig von Quadratmeter-Zahlen gewährleistet werden“, so Schweickert.

Sollte die Landesregierung weiterhin bei ihrer Haltung bleiben, müsse sie so schnell wie möglich weitere Hilfsmaßnahmen für besonders betroffene Geschäfte und Branchen, wie das ebenfalls benachteiligte Hotel- und Gaststättengewerbe bereitstellen, fordert Schweickert dringend. „Wenn die grün-schwarze Landesregierung weder zu Lockerungen noch zu weiteren Hilfen bereit ist, übernimmt sie Verantwortung für baldige Arbeitslosigkeit vieler tausender Menschen in Baden-Württemberg“, so Schweickert abschließend.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Gastronomie, Hotellerie oder Schausteller müssen mit zielgerichteten Maßnahmen vor Bankrott bewahrt werden


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung die Einführung eines neuen Unterstützungsfonds für Unternehmen, die besonders hart von den Corona-Maßnahmen betroffen sind und eine besondere Bedürftigkeit haben.

Rülke erklärt dazu: „Die Absage von Großveranstaltungen bis in den August und das fortgesetzte Öffnungsverbot für Gastronomie, Hotellerie und auch Geschäfte mit mehr als 800qm Verkaufsfläche gefährdet zahlreiche Unternehmen in unserem Land. Wie sollen beispielsweise Schausteller und Marktkaufleute überleben, wenn es über ein halbes Jahr lang keine Volksfeste geben darf?“.  Solche Bereiche benötigten daher staatliche Unterstützung, so Rülkes Forderung.

 

Rülke weiter: „Die Volksfeste und Großveranstaltungen, die Hotels, Ausflugslokale und das Restaurant um die Ecke sowie vitale Innenstädte mit großen Geschäften haben eine enorme Bedeutung für unser Land. Sie sind nicht nur Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor, sondern gehören auch zum gesellschaftlichen Leben und zu unserer Kultur. Daher müssen wir hier Strukturen erhalten und diesen besonders betroffenen und bedürftigen Betrieben weitere Hilfen zukommen lassen.“

Wirtschaftsministerium setzt endlich eine langanhaltende Forderung der FDP/DVP-Fraktion um


Zum heute vom Wirtschaftsministerium verkündeten Start der Meisterprämie im Handwerk erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Ausdauer der FDP/DVP-Fraktion zahlt sich nach vielen Monaten aus: Endlich setzt das Wirtschaftsministerium unsere Forderungen um und führt die Meisterprämie für Aufstiegsfortbildungen im Handwerk ein! Dies ist die lange überfällige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungswegen sowie ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels“. Die FDP/DVP-Fraktion hat diese Maßnahme bereits lange gefordert und setzte sich im Landtag seit Ende 2018 in mehreren Anträgen massiv dafür ein.

 

Weiter erklärt Schweickert: „Die nun erfolgte Prämie für das Handwerk kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir fordern nun schnellstmöglich eine Ausweitung auf alle Meisterabschlüsse, auch die von Industrie- und Handelskammern. Ansonsten haben wir eine klare Ungleichbehandlung bei Meisterabschlüssen. Die Regierung darf hier nicht auf halber Strecke stehen bleiben!“

Bewertung der aktuellen landespolitischen Lage

Wann und wie können wir zur Normalität zurückkehren? In Abstimmung mit der Bundesregierung haben die Landesregierungen am Mittwoch, 14. April 2020, erste Öffnungsschritte beschlossen. Für uns als FDP/DVP Fraktion ist wichtig, dass das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung im Kampf gegen die Virusverbreitung für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und gerecht ist. Warum das Krisenmanagement der Landesregierung aus unserer Sicht an vielen Stellen jedoch nicht nachvollziehbar und falsch ist, legen wir Ihnen in der Bewertung der Fraktion zur aktuellen Lage aus landespolitischer Sicht dar.

Bildung

Die Öffnung der Schulen am 4. Mai ist verantwortbar. Mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorgaben halten wir es dabei für sinnvoll, mit den Abschlussklassen und den älteren Jahrgängen zu beginnen. In diesem Punkt hat die anderslautende Leopoldina-Empfehlung nicht überzeugt. Insgesamt hält sich die FDP/DVP-Fraktion mit Kritik im Bildungsbereich zurück, die Umsetzung der Wiedereröffnung der Schulen wird angesichts der erheblichen Komplexität der Aufgabe schwierig sein. Probleme werden wir dabei aufgreifen. Wichtig ist, dass sich die Landesregierung auch um die Notfallbetreuung in Kindergärten und Kitas kümmert. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, dürfen in der aktuellen Situation nicht alleine gelassen werden. Gerade, wenn die Betriebe wieder öffnen, ist es unerlässlich, dass die Betreuungsangebote mit dem Bedarf Schritt halten. Die Kultusministerin muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden, auf die Kommunen zugehen und mit ihnen auf der Basis von Bedarfsanmeldungen und realistischen Bedarfsprognosen einen Fahrplan zur Sicherstellung der Kinderbetreuung aufstellen. Ein Versäumnis ist es, dass Seitens des Kultusministeriums nicht bereits die letzten Wochen dazu genutzt wurden, mit den kommunalen Schulträgern die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Hygieneartikeln und Hygieneplänen sicherzustellen.

Dr. Timm Kern

Einzelhandel

Sachwidrig und öffentlich zu kritisieren ist es, die in der Baunutzungsverordnung geregelte 800- Quadratmeter-Grenze für Geschäfte des Einzelhandels zur Pandemie-Bekämpfung heranzuziehen. Es gibt keine Begründung dafür, dass man sich in einem größeren Geschäft schneller infizieren kann als in einem kleinen. Sinnvoll wäre es gewesen, eine maximale Kundenzahl pro Quadratmeter des Geschäftes festzulegen. Diese kann dann beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden. Auch im Bundespräsidium der FDP wurde die 800-Quadratmeter-Grenze einhellig abgelehnt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gastronomie

Stark zu kritisieren ist, dass es für die besonders massiv von der Coronakrise betroffene Gastronomie seitens der Regierungen überhaupt keine Öffnungsperspektive gibt, noch nicht einmal für die Außengastronomie in den bevorstehenden Sommermonaten. Dass die Außengastronomie verboten bleibt, obwohl beispielsweise Frisöre mit ihrem deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, verdeutlicht das unangemessene Agieren der Landesregierung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Sport und kulturelles Leben

Auch für das Vereinswesen und die Kultur bleibt die Landesregierung eine Öffnungsperspektive schuldig. Nicht nachvollziehbar ist, warum beispielsweise Sportarten mit geringen Kontakt zu andern Menschen, wie Golf, Segeln oder Tennis, verboten bleiben, während professioneller Spitzensport und enger Kontakt zu andern Menschen wie bei den bereits erwähnten Frisören erlaubt wird?

Großveranstaltungen

Bis 31. August darf es keine „größeren Veranstaltungen“ geben. Diese Regelung zum heutigen Zeitpunkt zu treffen, ist sachwidrig und wirft bisher ungeklärte Fragen auf. So fehlt es schon an der genaueren Definition, was eine „größere Veranstaltung“ ist. Hier hat die Landeregierung unverzüglich zu entscheiden, denn davon hängt beispielsweise nicht nur ab, ob Musikvereine zu Konzerten einladen können, sondern auch, ob Wahlkreiskonferenzen stattfinden dürfen.

Insgesamt erscheint uns das Krisenmanagement der Regierungen somit an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und falsch. Deutlich wird dies auch bei der Regelung zur Nutzung von Atemschutzmasken. Während in Österreich die Öffnung des Einzelhandels auch durch das verpflichtende Tragen von Schutzmasken erleichtert wurde, fehlt es den Regierungen in Deutschland hier an einer klaren Linie. Sie können schon mangels vorhandener Masken in Deutschland keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen. Es rächt sich, dass die Exekutive in den ersten Wochen der Coronakrise kaum Wert auf Schutzmasken legte, sondern der früheren Auffassung des Robert-Koch-Instituts folgte, wonach es keinen Sinn habe, Schutzmasken zu tragen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke im Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung (Freitag-Ausgabe) zu den Maßnahmen.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Lockerungen


Zu den weiteren Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus in Baden-Württemberg, die gerade der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Um die weitere disziplinierte Einhaltung der Ge- und Verbote durch die Bevölkerung zu gewährleisten, müssen die Maßnahmen bzw. deren Lockerungen nachvollziehbar und gerecht sein. Da sehe ich in Details noch Verbesserungsbedarf.

Die 800-Quadratmeter-Grenze, bis zu der Geschäfte öffnen dürfen, führt zu Ungerechtigkeiten.  Es wäre besser, die Größe eines Ladens auf die zulässige Zahl der Kunden umzurechnen und als wichtige Hygienemaßnahme verbindliche Maskenpflicht einzuführen. Den vielen ernstlich bedrohten Betrieben in der Gastronomie und dem Vereinsleben gar keine Perspektive aufzuzeigen, nicht mal planerische Kriterien, verursacht nachvollziehbar großen Frust bei den Betroffenen.“

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Versäumnisse und ungeklärte Fragen


Teile der nun angekündigten Öffnungsschritte bei den Corona-Schutzmaßnahmen stoßen beim Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf Unverständnis, so die Beschränkung der Ladenöffnungen auf Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern: „Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen?“

 

Die Empfehlung, Schutzmasken zu tragen, statt Einführung einer Maskenpflicht für wichtige Bereiche lege nach seinen Aussagen die Versäumnisse von Bund und Land offen. „Weder wurden im Vorfeld genug geordert noch schafft man es jetzt, genug produzieren zu lassen“, so Rülke.

 

„Wir hätten uns als FDP-Fraktion eine Perspektive für die Gastronomie gewünscht“, so Rülke. Es sei nicht verständlich, weshalb beispielsweise keine Außengastronomie möglich sei. Auch die Frage, ob Vereinssport ohne Zuschauer möglich sei, sei ungeklärt.

 

„Wichtig für die Aufrechterhaltung der Beschränkungsmaßnahmen bleibt die Nachvollziehbarkeit einzelner Schritte“, stellt Rülke fest. „Im Detail werden sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch unzählige Läden, gastronomische Einrichtungen und Betriebe aber damit teilweise sehr schwer tun. Das ist bedauerlich“, so Rülke.

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Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen


Zur Forderung des Handelsverbands nach einer raschen Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte ab dem 20. April, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulasse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Für viele Betriebe, die jetzt in Existenznot geraten sind, zählt jeder Tag. Und jeder Tag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Verlust für unsere Wirtschaft insgesamt. Die Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen geltenden und damit planbaren und verlässlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen. Das wäre eine maßvolle und vernünftige Vorgehensweise im Sinne einer Balance zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen Erfordernissen. Die Forderung des Handelsverbands nach einer Wiederöffnung der Einzelhandelsgeschäfte, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulässt, unterstütze ich ausdrücklich.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung muss darüber nachdenken, wie es wieder weitergehen soll.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung Überlegungen zu einer Öffnungsstrategie am Ende der derzeitigen Coronakrise.

„Im Vordergrund steht Gesundheit. Deshalb kritisiere ich nicht die derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“, so Rülke und stellt fest: „Wenn aber Deutschland besser mit den Auswirkungen des Coronavirus umgeht als manch anderes Land, so liegt das nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitswesen.“  Dieses müsse aber nach seinen Aussagen finanziert werden und deshalb müsse auch in der Krise darüber nachgedacht werden, wie an deren Ende die Wirtschaft wieder in die Spur gebracht werden könne. So mache das beispielsweise Österreich gerade vor.

„Derartige Überlegungen vermisse ich bei der Landesregierung vollständig“ so Rülke und fordert auch ein Bewusstsein dafür, dass in der Krise massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. „Oftmals werden verfassungsrechtlich verbriefte Rechte einfach so per Regierungsverordnung, ohne Befassung des Parlaments, kassiert“, stellt Rülke fest. Es müsse klar sein, dass so etwas keinen Tag länger als unbedingt notwendig geschehe, fordert er und konstatiert: „Auch hier ist keinerlei Strategie bei Grün-Schwarz zu erkennen, wie man wieder zur Normalität zurückkehren will.“

Rülke fordert eine umfassende Strategie, wie man Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen könne. Außerdem fehle ihm der Blick auf Länder, die die Pandemie erfolgreich eingedämmt haben wie beispielsweise Taiwan. „So könnte eine Öffnungsstrategie begleitet werden von deutlich mehr Tests, einer freiwilligen Verwendung einer App am Handy, die anzeigt, wohin eine Person sich bewegt und eine Maskenpflicht für alle, die im Handel wieder mit Kunden zu tun haben“, regt Rülke an.

Weiter fehle nach seinen Aussagen ein Nachdenken über eine Strategie, wie man der Wirtschaft nach der absehbaren Depression zum Wiederaufstieg verhelfen möchte. „Die Familienunternehmen fordern Kredite, die zu 100 Prozent verbürgt werden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass das Land hier in die Verbürgung geht?“, fragt Rülke.

Zur Situation in Europa versichert Rülke die Bereitschaft, anderen europäischen Staaten beim Wiederaufbau zu helfen. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Länder Südeuropas ihre Altschulden auf den baden-württembergischen Steuerzahler abwälzten. „Deshalb lehnen wir Eurobonds auch dann ab, wenn sie ‚Coronabonds‘ heißen, und schlagen stattdessen eine Unterstützung der Südländer über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) vor. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung hierzu steht“, so Rülke.

Rülkes abschließende Forderung: „Die Landesregierung muss ihre Schockstarre überwinden und endlich damit anfangen, über eine Öffnungsstrategie zu diskutieren. Ein Blick nach Österreich könnte dabei sicher nicht schaden.“

 

EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Perspektiven für die Jugend erhalten.


Zur Meldung, wonach der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag die Kündigung von vielen Auszubildenden insbesondere im Gastgewerbe befürchte, da diese erst nach sechs Wochen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten und viele Betriebe die vorherige sechswöchige Zahlungen nicht tragen könnten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es muss eine sofortige Lösung beim Kurzarbeitergeld für Azubis her. Wir können es uns nicht leisten, dass eine ganze Generation von Nachwuchskräften durch die Corona-Krise ihre Lebensperspektive verliert. Schon allein vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müsste es eigentlich klar sein, dass hier unverzügliches Handeln dringend geboten ist. Insbesondere teile ich die Sorge des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag um die besonders verheerenden Auswirkungen im Gastgewerbe. Es kann nicht sein, dass Betriebe erst sechs Wochen lang zahlen müssen, bevor Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Diese Branche ist für uns als Tourismusland wichtig und jeder kennt die berechtigten Klagen über den Fachkräftemangel.“

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Zinslose Kredite beheben den Liquiditätsengpass nicht, sondern verschieben diesen auf einen späteren Zeitpunkt.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass das Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg aus zinslosen Krediten besteht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die mittelständischen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 51 und 250 Mitarbeitern dürfen nicht weiter durch das Hilferaster fallen. Die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus, somit sehe ich das Land in der Pflicht. Zinslose Kredite sind ein richtiger und konsequenter Schritt zur Liquiditätssicherung dieser Unternehmen.

Allerdings lösen diese Kredite ein kardinales Problem gerade nicht. Denn in vielen Unternehmen, etwa des Einzelhandels oder im Hotel- und Gaststättenbereich, werden die ausbleibenden Umsätze nicht nachgeholt werden. Auch zinslose Kredite werden den Liquiditätsengpass daher nicht beheben, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Deshalb erwarte ich, dass der finanzielle Spielraum des Landes nach dem Anlaufen der Bundeshilfen genutzt wird, um den mittelständischen Unternehmen auch mit Soforthilfen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Bruchfreies Förderregime muss endlich hergestellt werden.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin für ein Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die heutige Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass an der Schließung der Förderlücke bei Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gearbeitet wird. Das hatten wir am 30. März bereits angemahnt. Leider versäumt die Ministerin, einen Zeitpunkt für die Verfügbarkeit der Hilfe zu nennen, somit fehlt für die betroffenen Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.

Die Unternehmensgröße mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250 fällt derzeit durch das Hilferaster, denn auch die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus. Nach dem Anlaufen der Bundeshilfen sollte der finanzielle Spielraum des Landes genutzt werden, die landesseitigen Hilfen entsprechend auszuweiten und die mittelständischen Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Schreiben an die Wirtschaftsministerin fordert Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.


Zur notwendigen Anpassung der Kurzarbeitsregelungen, die auch in einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin der Landes übermittelt wurde, sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Nachdem auf Bundesebene wichtige Anpassungen des Kurzarbeitergeldes vorgenommen wurden, haben mittlerweile fast eine halbe Million Betriebe bundesweit Kurzarbeit angemeldet. Dieses in der Krise bewährte und essentiell notwendige Instrument krankt jedoch an einige Stellen und muss zum Wohle der Unternehmen und deren Mitarbeitern weitere Anpassungen erfahren. Es darf nicht sein, dass die notwendige Hilfe durch die Kurzarbeit bei den Unternehmen zu spät ankommt, weil Anträge über einen Monat lang keine Resonanz durch die Arbeitsagentur erfahren haben, oder die Vorgaben der Kurzarbeit nicht die richtige Passung hat. Deshalb haben wir uns erneut mit einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin gewandt und sie aufgefordert, mit dem ganzen Stimmgewicht Baden-Württembergs auf die Entscheidungsträger im Bundestag einzuwirken“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

„Ein wesentliches Element der Planungssicherheit für die Unternehmen wäre die Ausdehnung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate. Wie auch aus einem aktuellen Schreiben des Arbeitgeberverbands deutlich wird, hat schon vor einem Jahr eine ganze Reihe an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich des Maschinenbaus, mit Kurzarbeit beginnen müssen. Diese Unternehmen müssten nun, ohne die gebotene Verlängerung des Bezugszeitraumes auf zwei Jahre, die Kurzarbeit beenden und ein massiver Stellenabbau wäre absehbar. Das wäre ein Schlag ins Kontor für diesen Wirtschaftszweig und das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft insgesamt.“, betont Gabriele Reich-Gutjahr.

„In der aktuellen Lage geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Gerade im aktuellen Szenario, in dem viele Arbeitnehmer in der Kurzarbeit mit 60 oder 67 % des Gehaltes wirtschaften müssen, kommt den geringfügigen Beschäftigungen eine Schlüsselrolle beim Zuverdienst zu. Die Einkünfte aus den sogenannten Minijobs tragen oftmals wesentlich zum Haushaltseinkommen bei und sind aus unserer Sicht erhaltenswert. Deshalb sollte man prüfen, ob die sogenannten Minijobs unter den Schutzschirm der Kurzarbeit zu bringen sind, obwohl diese grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert sind und ihnen damit eigentlich auch kein Kurzarbeitergeld zusteht. Gleichwohl sollte es diesbezüglich vor dem Hintergrund der Corona-Krise keine Denkverbote geben.“, schließt Dr. Rülke den Appell an die Wirtschaftsministerin, die regulatorischen Missstände zum Wohle der baden-württembergischen Wirtschaft zu beheben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Ohne Kurzarbeitergeld kommen insbesondere Familien in eine stärkere Schieflage.


Zur Notwendigkeit einer Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf sogenannte Minijobber sagen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:

„Arbeitnehmer gehen in den seltensten Fällen einem Minijob nach, um Luxusausgaben zu tätigen, sondern um ihr Einkommen aufzubessern und notwendige Ausgaben bezahlen zu können. Sie tragen mit dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis insbesondere bei Familien zum Haushaltseinkommen bei. Und damit wäre der Wegfall eines Minijobs in dieser Krise ein Schlag ins Kontor. Eine Ausweitung der Zahlung des Kurzarbeitergelds auf sogenannte Minijobs ist daher dringend geboten“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Michael Theurer: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass bestehende Minijobs neben einem Kurzarbeitergeld aus einer Hauptbeschäftigung nicht angerechnet werden. Warum man aber bestraft wird, wenn man jetzt bei Kurzarbeit einen neuen Minijob antritt, ist unverständlich. Dann wird das Einkommen aus dem Minijob auf die Berechnung des Kurzarbeitergelds angerechnet, wenn dieser nicht in einem systemrelevanten Bereich verortet ist. Gerade heute sollte man die Menschen nicht davon abhalten, ihre Einkommenssituation zu verbessern, wenn etwa bei Kurzarbeit nur 60% des regulären Einkommens zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung sollte hier nachbessern“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Anpassungen der Soforthilfen für mittelständische Unternehmen und Ärzte erforderlich.


Zur Anpassung der Fördermodalitäten bei den staatlichen Direkthilfen für die Wirtschaft sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch die weitere Ausgestaltung der Soforthilfen für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht ein dynamischer Prozess sein, damit wir den vielgestaltigen Situationen der Existenzbedrohung unserer Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen im Land gerecht werden. Ein richtiger erster Schritt war der Verzicht auf den Rückgriff privater Rücklagen. Allerdings fallen auch bei der aktuellen Ausgestaltung des Antragsverfahrens noch immer Unternehmen durchs Raster, die wir bei der staatlichen Soforthilfe nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“, so Dr. Rülke.

„Noch immer besteht eine Förderlücke bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Bundeshilfen sind limitiert auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und werden nun durch das Land ausgebracht. Sollten diese Bundesmittel die Landeshilfen bei Antragsberechtigten ersetzen, wäre es konsequent, landesseitig den finanziellen Spielraum zu nutzen und auch mittelständische Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigen im Land arbeitet.“ betont der mittelstandspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert die Notwendigkeit der Anpassung des Hilfsprogramms. Man nehme die grüne Fraktion insoweit beim Wort, die eine entsprechende Ausweitung der Förderkulisse auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern befürworte, nachdem sie den Ausführungen des schwarzen Koalitionspartners zunächst pauschal gegen Soforthilfen für die Wirtschaft waren.

„Daneben müssen wir Einmaleffekte bei der Umsatzermittlung sachgerecht handhaben. Auch die niedergelassene Ärzteschaft als Freie Berufe sollen von den Hilfen profitieren, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Liquidität hat. Durch die Zahlungsmodalitäten im Gesundheitswesen erhielten aber viele Praxen am 20. März von den Krankenkassen die ausstehenden Zahlungen aus dem Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2019. Durch diesen Einmaleffekt wird der tatsächliche Umsatz im antragsrelevanten Monat März aber derart verfälscht, dass die Ärzte leer ausgehen würden. Deren Umsatzeinbruch wird sich erst zeitversetzt abbilden – das müssen wir bei den Soforthilfen berücksichtigen. Denn zweifellos dürfen wir die Ärzteschaft nicht wegen Formalismen durch das Raster fallen lassen.“, legt Prof. Dr. Schweickert dar.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Konstruktion der Hilfen erscheint aber weiter als zu schwergängig und bürokratisch – Wir prüfen Praxistauglichkeit weiter.


Zur Änderung der Voraussetzungen der Soforthilfe und Ankündigung der Wirtschaftsministerin, es werde weitere Modifizierungen geben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es ist gut, dass die Landesregierung nun endlich reagiert hat, wie von uns seit Tagen immer wieder gefordert. Wir werden das Soforthilfeprogramm weiter auf seine Praxistauglichkeit prüfen. Nach wie vor erscheint uns die Konstruktion der Hilfen als zu schwergängig und bürokratisch. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg kann es sich nicht leisten, in der Krise umständlich zu handeln.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung sollte noch heute Hürden der Corona-Hilfe abbauen und diesbezüglich mit Bayern und Nordrhein-Westfalen gleichziehen.


Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann sei für bundesweit einheitliche Corona-Hilfen für Selbständige und es müsse noch geklärt werden, inwiefern Privatvermögen der Antragsteller berücksichtigt werden muss, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ministerpräsident Kretschmann kann selbst seinen Teil dazu beitragen, dass die Selbständigen bundesweit einheitlicher behandelt werden. Er müsste nur endlich dafür sorgen, dass in Baden-Württemberg wie schon in Bayern und Nordrhein-Westfalen beispielsweise auf die Heranziehung von Privatvermögen verzichtet wird. Leider kann sich dazu die grün-schwarze Landesregierung seit Tagen nicht durchringen. Noch heute sollten die unnötigen Hindernisse bereinigt werden, damit zum Wochenbeginn gleich auf neuen Grundlagen beantragt und entschieden werden kann.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern geben Anlass für Schreiben an die Wirtschaftsministerin.


Zu den landesseitigen Soforthilfen für die Wirtschaft im Land und insbesondere zu Fragen der Vergabepraxis dieser Hilfen sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Teilweise empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern erreichen uns, seitdem die landesseitigen Soforthilfen nun seit Mittwochabend beantragt werden können. Die Zuschüsse sind vom Landtag als schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Nun zeigt sich aber, dass diese Hilfe vielerorts nicht ankommen. Wir haben diese Irritation zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerien genommen, in dem wir drei kardinale Probleme im Antragsverfahren thematisiert haben.“

„Auf großes Unverständnis stößt die Vorgabe, private Rücklagen vor Beantragung der Soforthilfen ausschöpfen zu müssen. Klar ist insoweit, dass Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden sollten. Gleichwohl findet sich diese Maßgabe in anderen Ländern nicht und sie widerspricht auch der Intention des Landtags, der einer schnelle und unbürokratischen Liquiditätshilfe den Weg geebnet hat.“ schildert Dr. Hans-Ulrich Rülke die Situation und verweist auf die Antragshinweise in Nordrhein-Westfalen, wo private Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssten, um den Zuschuss zu beantragen. „Aus meiner Sicht sind Anpassungen des Antragsverfahrens nötig, wenn die Soforthilfen funktionieren sollen.“

„Die Antragsvoraussetzung, dass Selbstständige ein Drittel des Nettoeinkommens erwirtschaften müssen, schließt Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen aus. Diese Regelung wird sich aus unserer Sicht zum Totengräber der Existenzgründer auswachsen und Anstrengungen zur Förderung von Startups aus der Vergangenheit konterkarieren.“ betont Gabriele Reich-Gutjahr und nimmt noch einen weiteren Themenkomplex in Blick, wonach als Voraussetzung für die Antragsberechtigung grob skizziert das Vorliegen einer Umsatzhalbierung oder eine behördliche Schließung mit Liquiditätsengpass erforderlich sei: „Hier gehen allein die Landesregelungen weit auseinander. Mancherorts müssen die einzelnen Aspekte nur alternativ, nicht kumulativ vorliegen. Für uns stellt sich die Frage, ob man nicht darauf verzichten kann, dass ein von behördlicher Schließung Betroffener auch einen Liquiditätsengpass darzulegen hat.“