Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung
In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.
„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke. Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte „Wellenbrecher-Lockdown“ erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.
„Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.“
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“
Unsere Forderungen
Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.
Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
Effektiver Gesundheitsschutz
Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür
Kinder, Schule, Hochschule und Sport
Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.
Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.
Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen. Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.
Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.
Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei
Digitalisierung
Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und
Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur
Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.
Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.
Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.
Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.
Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.
Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.
Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und
Drucksache 16 / 9365 – Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion
Unsere Ansprechpartner:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Sebastian Haag
Benjamin Haak
Johanna Molitor
Harald Paulsen
Thilo Weber
bürgerdialog digital im rems-murr-kreis
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und Prof. Dr. Ulrich Goll
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Berufsverbot für die Kulturschaffenden wird ebenso banal begründet wie das Beherbergungsverbot zuvor.
Die Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin, in der die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie begründet werden, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Nico Weinmann, wie folgt:
„Die Ministerin macht Symbolpolitik wider dem tatsächlichen Infektionsgeschehen und dabei in der Begründung den gleichen Fehler wie der Ministerpräsident wenige Wochen zuvor. Sie argumentiert, dass Kulturveranstaltungen bis 30. November nicht mehr stattfinden dürfen – ‚nicht, weil hier eine besondere Infektionsgefahr bestünde, sondern weil wir insgesamt Kontakte reduzieren müssen‘ – wie es in Bauers Mitteilung heißt. Genau diese naive Begründung hatte Ministerpräsident Kretschmann auch schon für das Beherbergungsverbot aufgebracht und damit vor dem Verfassungsgerichtshof in Mannheim Schiffbruch erlitten. Aus meiner Sicht wird das erneute Berufsverbot für die Kulturschaffenden vor Gericht keinen Bestand haben, solange man trotz der immensen Anstrengungen der Branche an der pauschalen Schließung festhält. Die Kultureinrichtungen sind nachweislich nicht Treiber des Infektionsgeschehens, werden aber gleichwohl von der Landesregierung in die Pflicht genommen. Der VGH hatte zu Recht betont, dass man die Freiheitsrechte der Verfassung nicht durch derart banale Abwägungen einschränken kann. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen, die in den letzten Monaten angepasste Spielplänen und zuverlässige Hygienemaßnahmen entwickelt haben und nun vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz stehen.“
– Eine Agenda für den Aufbruch –
Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.
In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.
Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren. Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.
I. Wirtschaft
Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.
Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
II. Bildung
Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.
Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.
Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:
III. Finanzen
Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.
Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:
IV. Verkehr und Planungsrecht
Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.
Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:
V. Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:
VI. Wissenschaft und Forschung
Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.
Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:
VII. Familie und Gleichstellung
Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:
VIII. Bauen und Wohnen
Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.
Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:
IX. Landwirtschaft
Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.
Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
X. Kultur
Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.
Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:
Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020
Unsere Ansprechpartner:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Markus Flandi
Sebastian Haag
Benjamin Haak
Isabell Hegyi
Johanna Molitor
Thilo Weber
Dass Blasmusik und Gesang eine Chance an den Schulen erhalten, begrüßt die FDP/DVP Fraktion ausdrücklich.
Zur Mitteilung, dass Gesang und Blasmusik unter bestimmten Bedingungen an den Schulen wieder erlaubt werden soll, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Blasmusik und Gesang an den Schulen nun doch eine Chance erhalten. Die FDP/DVP Fraktion hatte dies gefordert und auch eine Aktuelle Debatte im Landtag dazu beantragt. Allerdings schließt auch die neue Corona-Verordnung Schule die Bildung von jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften aus. Chöre, Orchester, BigBand und weitere Instrumentalmusik-AGs, AGs zu den unterschiedlichsten Sportarten, Theater-AGs, Technik-AGs, oder AGs zu Querschnittsaufgaben wie Schulsanitätsdienst – viele dieser AGs dürften nun ernsthaft in Frage gestellt sein, zumal da im Fall von Personalmangel ein Vorrang für den Pflichtunterricht gilt. Im Interesse der Vielfalt des schulischen Angebots fordern wir die Kultusministerin auf, die diesbezügliche Bestimmung nochmals zu überdenken und auch anhand der Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu prüfen, ob die Bildung jahrgangsübergreifender AGs unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen nicht doch noch möglich gemacht werden kann.“
Verwaltungsrat entschied sich für steinigen Weg, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen.
Zur Meldung, dass der Verwaltungsrat am Karlsruher Theater-Intendanten festhält, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Der Verwaltungsrat unter Vorsitz der Wissenschaftsministerin hat sich für einen steinigen Weg entschieden, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen. Für mich bleibt fraglich, ob der schwelende Konflikt so beigelegt werden kann, den noch am heutigen Tag hunderte Mitarbeiter des Staatstheaters in einer Demonstration angeprangert haben. Die Einrichtung einer Vertrauensinstanz, der sich die Mitarbeiter anvertrauen können, ohne Furcht vor beruflichen Konsequenzen, war eigentlich überfällig. Bereits vor Jahren hat eine Umfrage unter den Beschäftigten deutlich herausgestellt, dass das Arbeitsklima im Badischen Staatstheater krankt. Mit einer Parlamentarischen Initiative, die wir am gestrigen Tag eingebracht haben, wollen meine Fraktion und ich die vielzähligen und teilweise sehr schwerwiegenden Vorwürfe aufarbeiten. Denn ohne eine umfassende und von allen Beteiligten getragene Aufklärung der Vorfälle wird der Frieden im Haus wohl nicht zurückkehren.“
Kultureinrichtungen gehören zu besonders Leidtragenden des Shutdown.
In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Kunst trotz Abstand – Öffnungsperspektiven und Unterstützung für das kulturelle Leben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die Kulturbetriebe gehören zu den ersten Leidtragenden des Shutdown und können bis heute praktisch keine Umsätze durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Die Perspektive zur Wiedereröffnung bleibt für viele weiterhin unklar, solange die 100-Personen-Grenze vielerorts nicht praktikabel ist und die konkreten Voraussetzungen des Infektionsschutzes weiterhin unklar sind. Deshalb kommt maßgeschneiderten Liquiditätshilfen für die Branchen nun eine Schlüsselrolle zu, die neben die Soforthilfen treten, die für den Kulturbereich oft keine Passung finden.
Neben den finanziellen Hilfen ist der Dialog und intensive Austausch mit den Betroffenen nun besonders wichtig. Denn die Kultur befand sich bereits vor Corona in einer Phase der Neudefinition und viele Einrichtungen mussten sich neu erfinden. Kinos merken die Konkurrenz durch Streamingdienste, Bibliotheken werden mit verändertem Nutzerverhalten konfrontiert und digitale Rundgänge durch Museen werden häufiger – all das war schon vor der Krise thematisch gesetzt. Nun kommen die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hinzu. Vereine müssen beispielsweise auf umsatzbringende Feste verzichten, die musikalischen, sportlichen oder schauspielerischen Übungen und Proben werden erst langsam wieder möglich und viele Bühnen müssen schlimmstenfalls ihre Wirtschaftlichkeitserwägungen vor die kulturelle Schaffenskraft stellen, weil sie nur mit einem Bruchteil der Zuschauer spielen dürfen. Es geht dabei um nichts weniger als den Kitt, der unsere Gesellschaft im Innersten zusammenhält – die Kultur – auf die wir in der Zeit nach Corona nicht verzichten wollen. Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski sind nun gefordert, den noch viele Antworten schuldig bleibenden Masterplan Kultur auch soweit mit Leben zu füllen, dass er diesen Namen verdient.“
Arbeitskreis Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg sind exzellent und finden in allen fünf Sparten (Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule, Pädagogische Hochschulen und Kunst- und Musikhochschulen) national und international höchste Anerkennung. In der Dezentralität der Hochschullandschaft liegt für uns ein Schlüssel dieses Erfolgs, der die Fachkräfte von morgen dort ausbildet, wo die starke Wirtschaft im Land zuhause ist.
Die besondere Qualität der Lehre und die große Innovationskraft der Forschung bilden eine zentrale Säule des Wohlstands im Land. Wir begreifen den Wissenszuwachs als Schlüssel zur Sicherung unserer Zukunft. Deshalb stehen wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dieser Exzellenz zu sichern, die das Studium im Land so attraktiv macht. Eine freiheitliche Forschungspolitik ist der beste Motor für Innovationen und den Wissenstransfer in die Wirtschaft.
Als notwendig erachten wir schließlich auch das ungebrochene Engagement des Landes bei der Förderung und dem Erhalt von Kunst und Kultur im Land. Die Kultureinrichtungen machen unser Land attraktiv und leisten eine wertvolle Bildungsarbeit für Menschen aller Generationen.
Abgeordnete
Mitarbeiter
Benjamin Haak
Kulturpolitik
Die zahlreichen Angebote der Kunst und Kultur sind Ausdruck der besonderen Lebensqualität im Land und ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Durch das große Engagement von Land, Kommunen und zahlreichen Privaten ist ein reiches Kulturangebot entstanden, das wir erhalten und individuell unterstützen wollen.
Dafür setzen wir uns ein:
- Die Sanierungen des Nationaltheaters in Mannheim und der preisgekrönten Stuttgarter Oper müssen mit Nachdruck realisiert werden. Hier bedarf es überzeugender Konzepte, tauglicher Interimslösungen und solider Finanzierungen.
- Der dringend notwendige Umbau der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe muss endlich auf den Weg gebracht werden, idealerweise mit dem Raumgewinn auf der Fläche des Amtsgerichtes.
- Mit dem gelegentlichen Verzicht auf Eintrittsgelder ein breites Publikum erreichen. Dem pauschalen Verzicht auf diese Einnahmen stehen wir kritisch gegenüber und werben für Stifterlösungen.
- Umfangreiche Sammlungen und Exponate in staatlicher Hand bringen eine historische Verpflichtung mit sich. Deshalb muss das Augenmerk der Identifizierung und Rückgabe von Kulturgütern gelten, die im Dritten Reich oder zur Kolonialzeit widerrechtlich entwendet wurden.
Abgeordnete
Mitarbeiter
Benjamin Haak
Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“
Zu den aktuellen Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Rückgabe von Bibel und Peitsche in Namibia auf der anstehenden Reise von Staatssekretärin Olschowski im Zeitraum vom 25. Februar bis 3. März 2019 sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:
„Ministerin Bauer täte gut daran, die von uns aufgeworfenen Fragen rechtzeitig vor dem Antritt der Reise zu beantworten und damit die nicht offensichtlich unbegründeten Einwände gegen die Restitution auszuräumen. Auch die gestrige Verlautbarung des Ministeriums kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch offene Fragen hinsichtlich des rechtmäßigen Empfängers der Kulturgüter gibt, die von außerordentlicher Bedeutung gerade für das Volk der Nama sind. Für diese stellt eine Rückgabe in die Obhut des Staates Namibia einen Affront dar, der außenpolitische Bedeutung hat. Für den Verband der Familienoberhäupter der Nama, der den namibischen Staat als Gegenspieler in dieser Frage ansieht, dürften die stammesseitig wichtigen Artefakte nicht in die staatliche Obhut gelangen. Besonders aufgrund der Signalwirkung, die von der anstehenden Restitution auch für den zukünftigen Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgeht, darf sich die hiesige Ministerin nicht auf die Position zurückziehen, dass die Frage, wo Bibel und Peitsche verbleiben, aber letztlich in Namibia geklärt werden muss. Die Rückgabe an den Berechtigten muss vielmehr im Vorfeld geklärt sein, lange bevor durch eine Rückgabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wir erwarten deshalb, dass Ministerin Bauer unsere Parlamentarische Initiative noch vor der Abreise der Delegation nach Namibia beantwortet.“
Nico Weinmann
Stv. Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Forschungspolitik, Kulturpolitik, Rechtspolitik
Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Heilbronn
Neben meinen Fachgebieten Recht & Verfassung, Wissenschaft, Hochschule und Kultur bin ich stets für meine Heimat, den Wahlkreis Heilbronn, aktiv. Ob eine bessere Nah- und Fernverkehrsanbindung der Bahn, die Breitbandversorgung in unserer Region, der Zustand unserer Gewässer oder die Sicherstellung von umfangreichen Unterrichtsangeboten – gerne nehme ich mich engagiert und pragmatisch Ihrer Probleme an. Nur so schaffen wir eine Politik, die jedem in diesem Land etwas bringt. Jederzeit stehe ich Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Ihr Nico Weinmann
Wahlkreisbüro
Wahlkreis:
Ansprechpartner:
Adresse:
74080 Heilbronn
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Bürozeiten:
Persönliche Angaben
Geboren am 15. Dezember 1972 in Heilbronn; katholisch, verheiratet, eine Tochter
Ausbildung, Berufslaufbahn, berufliche Funktionen
Besuch der Silcher-Grundschule und des Robert-Mayer-Gymnasiums in Heilbronn mit Erwerb der Allgemeine Hochschulreife 1992.
1989/90 einjähriger USA-Aufenthalt mit Erwerb des High-School-Diploms.
1992 – 1994 Ausbildung zum Bankkaufmann mit anschließender einjähriger Tätigkeit für die Baden-Württembergische Bank AG in Leipzig.
1995 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Erstes Staatsexamen.
2000 – 2002 Referendariat am Landgericht Heilbronn sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Zweites Staatsexamen.
Seit 2002 selbstständiger Rechtsanwalt in Heilbronn.
Politische Funktionen
Seit 1999 Mitglied des Gemeinderats der Stadt Heilbronn, zunächst für die Freien Wähler, seit 2006 für die FDP.
Seit 2006 Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten.
Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg seit dem 02. April 2016.
Sonstige Funktionen und Mitgliedschaften
Seit 2013 Erster Vorsitzender des Verkehrsvereins Heilbronn e.V., Mitglied im Kiwanis-Club Heilbronn e.V., Mitglied in der Sektion Heilbronn des Deutschen Alpenvereins e.V., Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V..
Angaben nach Teil I der Offenlegungsregeln
Selbstständiger Rechtsanwalt (Schwerpunkt). Mitglied im Aufsichtsrat der Heilbronn Marketing GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der BUGA 2019 Heilbronn GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Heilbronn GmbH, Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken, Mitglied der Gewährträgerversammlung der Kreissparkasse Heilbronn.
Mitglied im Parl. Kontrollgremium
Mitglied in den Ausschüssen Ständiger Ausschuss; Wissenschaft, Forschung und Kunst.
In einer Landtagsdebatte zur Kunst- und Kulturpolitik kritisierte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die Neigung des Kunst-Staatssekretärs, die Kunstförderung des Landes als Verdienst der Grünen zu inszenieren. Wörtlich sagte Bullinger:
„Der Anteil der Grünen am Zustandekommen des Innovationsfonds Kunst, für den sich die Grünen feiern, ist nicht größer, sondern ebenso groß wie der aller anderen Landtagsfraktionen. Der Innovationsfonds Kunst begreift sich als Instrument zur Umsetzung des Kommissionsberichts, der Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegt und von allen vier Landtagsfraktionen unterstützt wurde. Die Einsetzung des Innovationsfonds fiel dann in die grün-rote Zeit. Der grüne Staatssekretär entnahm dem ursprünglich mit fünf Millionen Euro ausgestatteten Innovationsfonds zwei Millionen, um damit die 2:1-Förderung der soziokulturellen Zentren zu finanzieren – ein Ziel, das alle Landtagsfraktionen einte. So konnte der Staatssekretär sich mit demselben Geld zwei Mal feiern lassen. Uns Freien Demokraten missfällt der Umgang der Landesregierung mit dem Innovationsfonds. Wir wollen ihn deshalb evaluieren lassen, damit die Jury ihre Arbeit zukünftig unabhängig und allein zum Wohle der Kunst ausüben kann.“
Bullinger erinnerte daran, dass es im Kunst- und Kulturbereich zahlreiche Baustellen gibt, bei denen das Handeln der Landesregierung gefordert sei: „Nach Auffassung der FDP-Fraktion müssen unter anderem folgende Vorhaben dringend in Angriff genommen werden:
- Die notwendige Sanierung der Badischen und der Württembergischen Staatstheater, die zwei echte finanzielle Kraftakte erfordert;
- Die Sicherung des vielfältigen Kulturangebots in der Fläche unseres Landes. Wir Freien Demokraten sehen in der Kultur einen wichtigen Standortfaktor. Ein Pakt für die Bühne könnte vor allem den kleinen, freien und kommunalen Theatern Planungssicherheit geben. Gerade sie drohen bei der Kulturförderung gegenüber den großen staatseigenen Institutionen häufig durch den Rost zu rutschen. Eine Kürzungsrunde der grün-roten Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 ging voll zu Lasten der kleineren Theater – den FDP-Antrag auf Rückgängigmachen der Kürzungen hat Grün-Rot schnöde abgelehnt;
- Der Neubau der Akademien der Blasmusik und ein Bildungsauftrag zur Qualifizierung von Personen, die in unserem Musikland die Kooperation von Musikvereinen und Schulen tragen. Statt den großen Mehrbedarf an Musikmentoren zu erkennen, legt die Wissenschaftsministerin in einer Antwort auf eine Anfrage von mir den Verbänden nun nahe, zukünftig auf eine Musikakademie zu verzichten. Offenbar hat sie aus ihrem gottlob missglückten Versuch, zwei Musikhochschulen einzustampfen, nichts gelernt.
- Die Unterstützung privater Kunstmäzene und Kunsthändler, denen mit dem geplanten neuen Kulturgutschutzgesetz des Bundes beim Export von Kunst viel zusätzliche Bürokratie, Wertverlust ihrer Kunstgegenstände und Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt drohen. Eine Anfrage der FDP-Fraktion ergab, dass die Ministerin zwar Verständnis für die Kritik der Betroffenen zeigt, aber sich nicht zu einem beherzten Auftreten im Bundesrat durchringen will.“
Er befürchte jedoch, so Bullinger, dass der grünen Ministerin und ihrem Staatssekretär für diese kunst- und kulturpolitischen Baustellen weitgehend das Verständnis oder der Gestaltungswille oder gar beides fehlt. Damit sie sich beim fleißigen Wahlgeschenke-Verteilen in der kommenden Zeit nicht erkälten mögen, überreichte Bullinger den beiden Regierungsmitgliedern grüne Weihnachtsmann-Mützen. Namens der FDP-Landtagsfraktion dankte Bullinger den zahlreichenden Kunstschaffenden ebenso wie den ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen und den privaten Kunstförderern. „Es wird häufig übersehen, dass eine gute Wirtschaftsleistung Voraussetzung für die staatliche Kunstförderung ist. Mäzene wie Siegfried Weishaupt aus Ulm oder Reinhold Würth aus Künzelsau investieren darüber hinaus ihr privates Vermögen in Kultur und machen Kunst für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich. Aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Vereine und Museen vor Ort unterstützen, verdienen unsere Anerkennung. Kunst, Kultur und Musik muss man sich leisten können – und man muss es sich leisten, wenn man so wirtschaftsstark ist wie wir in Baden-Württemberg“, so Bullinger.