Die Reform ist zugleich ein Einstieg in die Vermögensbesteuerung, da in dem grün-schwarzen wertabhängigen Modell die Steuer von der Lage des Objekts abhängt. Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt für eine Grundsteuer völlig ungeeignet. Denn: Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Ohne ihr Zutun verbessert sich unter Umständen die Lage ihres Objekts, womit dann im grün-schwarzen Modell die zu zahlende Grundsteuer steigt. Heißt: Die Eigentümer zahlen für eine Wertentwicklung (z.B. aufgrund der Lage) in ihrem Gebiet, auf die sie gar keinen Einfluss haben und von der sich auch nur profitieren würden, wenn sie das Grundstück irgendwann einmal verkaufen oder belasten wollen. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur, weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können. Denn die Grundsteuer dient als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde, um das Grundstück mit öffentlichen Leistungen anzuschließen. Der Wert des Grundstücks spielt für diesen Aufwand der Gemeinde aber keine Rolle. Am Ende wird dieser Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden.
Hinzu kommt ein immenser bürokratischer Mehraufwand für die Neu-Bewertung von etwa 5,6 Millionen Objekten in Baden-Württemberg. Hierzu müssen 500 zusätzliche neue Stellen geschaffen werden.