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Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise

Die Wirtschaft und der Wohlstand Baden-Württembergs stehen vor einer historischen Herausforderung. Der Lock-Down zur Eindämmung des Corona-Virus traf und trifft praktisch alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler im Land unmittelbar oder mittelbar. Umsatzausfälle in Milliardenhöhe bestimmen das Bild ebenso wie flächendeckende Kurzarbeit. Die Prognosen zur Wirtschaftsleistung gehen von einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um bis zu 18 Prozent aus und prognostizieren eine schwere Rezession. In dieser Situation, die Selbstständige, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen in existenzielle Nöte drängt, ist eine kraftvolle staatliche Intervention unabdingbar. Konjunktur- und Investitionsimpulse einer Intensität, wie sie nach der deutschen Wiedervereinigung oder in der Mitte des letzten Jahrhunderts nach dem Zweiten Weltkrieg erforderlich waren, sind nun angezeigt. Es ist keine Zeit für Defätismus, es bleibt kein Raum für politische Ideologie, sondern pragmatische Entscheidungen sind nun gefordert. Ähnlich dem wichtigsten Aspekt des Marshallplans gilt es, die Wirtschaft zu entfesseln und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg in eine Post-Corona-Ära zu führen, die seiner außerordentlichen Leistungsfähigkeit und einzigartigen Innovationskraft entspricht. Dies kann in Form zweier „Sonderkonjunkturjahre“ geschehen – mit Impulsen und zeitlich befristeten Maßnahmen, die eine Phase des Wachstums befördern und damit unsere Wirtschaft kraftvoll in die Zukunft führen.

Als Leitlinien für die notwendigen Konjunktur- und Investitionsimpulse gelten für uns:

ein umfassendes Konjunkturpaket aus steuerlichen Erleichterungen, Zuschüssen und Anreizen für Bürger und Unternehmen
ein Befreiungsschlag von Ideologie, Bevormundung und Bürokratie
eine kritische Auseinandersetzung mit staatlichen Eingriffen in den Markt und mit der Privatisierung von staatlichen Beteiligungen
eine verantwortungsvolle Finanzpolitik ohne die Vergemeinschaftung von Schulden in der EU, ohne Strafzahlungen für die Automobilindustrie und ohne Beteiligungsfonds
ein starkes Engagement des Staates in Infrastruktur und Innovation, insbesondere für die Digitalisierung
eine kraftvolle Mobilisierung von Kapital, von Gründergeist und Arbeitskraft

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion spricht sich in den zwei Sonderkonjunkturjahren konkret für die folgenden Impulse aus, die den Menschen, den Unternehmen und den Selbstständigen in dieser epochalen Herausforderung den Weg in eine Zeit nach Corona ebnen werden. Unsere Wirtschaft war und ist stark und leistungsfähig – es liegt an uns, dass sie es auch bleibt.

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Die Pressekonferenz mit unserem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke im Re-Live. 

Konjunkturimpulse freihalten von ideologischen Bremsklötzen

Maßnahmen zur Stimulation der Wirtschaft dürfen nicht dazu missbraucht werden, politische Ziele jenseits der Krisenbewältigung zu verfolgen. Aus staatlichen Schutzschirmen und Hilfen dürfen keine staatlichen Wirtschaftslenkungen oder gar ein staatswirtschaftlicher Ansatz werden. „Grün gestrickte Konjunkturprogramme“ sind fehl am Platz, wenn diese Fehlanreize schaffen, Förderbedingungen überhöhen und dem wirtschaftlichen Impuls seine Geschwindigkeit und seinen Effekt nehmen. Die Vorstellung einer pauschalen Photovoltaikpflicht für Neubauten oder der Irrglaube, den Bürgern die Elektromobilität nun auf diesem Wege aufdrängen zu können, gehen fehl. Wer Konjunkturimpulse mit überzogener Bürokratie andenkt, der verkennt die wirtschaftliche Lage.

Steuerentlastungen für Unternehmen sichern die Solvenz

Mit steuerlichen Entlastungen kann die Solvenz der Unternehmen in der Phase des Wiederanlaufens gesichert werden. Mit dem Modell der negativen Gewinnsteuer erhielte der Unternehmer eine nicht zurückzahlbare Soforthilfe in der Größenordnung der im Vorjahr gezahlten Gewinnsteuer. Zur Sicherung der längerfristigen Solvenz, auch von Selbstständigen und Freiberuflern, können wir uns eine nicht rückzahlbare Steuerauszahlung in Höhe von 80 % des Gewinneinbruchs im Vergleich zum Jahr 2019 vorstellen. Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro ermöglicht den Unternehmen zudem einen wachstumsorientierten Kurs. Eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau kommt den Betrieben, aber auch den Bürgern zugute

Automobilindustrie ohne technologische Scheuklappen unterstützen

Der Automobilbranche als Rückgrat der hiesigen Wirtschaft mit ihren zahlreichen Zulieferern wird eine Schlüsselrolle zukommen müssen. Denn die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung dieses Industriezweiges bestimmen den Wohlstand im Land ganz wesentlich. Eindimensionale Impulse zugunsten der batteriegebundenen Elektromobilität gehen aber fehl. Es gilt, die Diskussion um die Zukunft des Automobils wieder zu versachlichen und eine authentische CO2-Bilanz aller Mobilitätskonzepte zum Maßstab zu machen. Damit würde deutlich, dass die batteriegebundene Elektromobilität wegen des fragwürdigen Produktlebenszyklus einer Batterie nicht der gepriesene Heilsbringer sein kann, sondern auch synthetische Kraftstoffe, umweltfreundliche Dieselmotoren der neusten Generation und die Benzin-Verbrennungsmotoren eine nicht zu negierende Rolle in der zukünftigen Mobilität spielen werden.

Spezifische Nachfragestimulation mit staatlichen Kaufanreizen

Selbst der `Automobilpapst´ Prof. Ferdinand Dudenhöffer bezeichnete eine staatliche Kaufprämie allein für Elektroautos als Flop. Der Marktanteil der batteriegebundenen Elektromobilität bewegt sich weiter in homöopathischen Gefilden. Hohe Anschaffungskosten, eine lückenhafte Ladeinfrastruktur und immer noch zu geringe Reichweiten halten viele von einem Kauf ab. Sollte es zu einer staatlichen Nachfragestimulation kommen, so muss diese innovationsfreundlich ausgestaltet werden –unter Wahrung einer authentischen CO2-Bilanz. Denn der Umstieg der Autokäufer auf alternative Antriebe würde den Automobilkonzernen bei der Erreichung der Klimaziele helfen und die Fahrzeugflotte generell modernisieren. Die Verengung auf batteriegebundene Elektromobilität verbietet sich jedoch bereits aufgrund des geringen Marktanteils dieser Technologie und deren Unzulänglichkeiten wie die geringe Reichweite und Wertschöpfung sowie Ladeproblemen.

Innovationschance für neue Technologien nutzen

Die Brennstoffzellen-Technologie für den Einsatz von Wasserstoff kann aufgrund ihrer Wertschöpfungstiefe einen wirtschaftlichen Innovationsimpuls setzen. Die Chance ist groß, dass wir die führende Rolle in der Wasserstoff-Technologie übernehmen. Die Komplexität dieser Technik hat ein beträchtliches Beschäftigungspotenzial und eröffnet den Weg zu einer umfassenden Nutzung des Energieträgers, gerade auch im Schiffs-, Flug- und Schwerlastverkehr. Die jüngste Kooperation zwischen Daimler und Volvo zeigt diesen richtigen Weg auf. Der Weg zur Marktreife wird zu flankieren sein mit einer Fortentwicklung und umfassenden Zulassung der synthetischen Kraftstoffe und der Nutzung umweltfreundlicher Dieseltechnologie, die bereits heute verfügbar ist.

Europäischen Emissionshandel ganzheitlich vervollständigen

Der Fahrplan zum Klimaschutz darf nicht aufgrund der Corona-Krise geopfert werden, sollte jedoch eng mit den Konjunkturimpulsen verzahnt werden. Dazu müssen die geltenden CO2-Grenzwerte auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu gehört auch das Ende des Trugbildes, dass die batteriegebundene Elektromobilität CO2-neutral sei. Denn die Bilanz einer Batteriezelle entlang der Prozesskette offenbart die Unzulänglichkeiten bei der Rohstoffgewinnung, der Produktion und der Entsorgung. Eine Wasserstoffstrategie ermöglicht hingegen auch einen funktionierenden sektorenübergreifenden Emissionshandel, der europaweit ganzheitlich vervollständigt werden muss. Die Zurückhaltung der europäischen Ebene ist jedoch bei den im Jahr 2021 drohenden Strafzahlungen für die Automobilindustrie geboten. Diese Strafen könnten im Kontext der Wirtschaftskrise zum Totengräber unserer Fahrzeugproduktion im Land werden.

Konsumanreize durch steuerliche Gestaltung schaffen

Mit einer befristeten Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie hat die Bundesregierung nur einen ersten Impuls gesetzt, den es fort zu zeichnen gilt. Denn viele Branchen werden die während der Corona-Krise ausgebliebenen Umsätze nicht nachholen. Auch Gutscheinmodelle können nur die kurzfristige Liquidität erhalten, verlagern aber faktisch nur den Zeitpunkt eines einmaligen Umsatzes. Deshalb bedarf es weiterer konsumanreizender Steuergestaltungen, die sich als Umsatzbeschleuniger bewähren können.

Arbeitsplätze sichern und Weiterbildung stärken

Mit der Verlängerung der Bezugsregelung der Kurzarbeit und deren Aufstockung sowie umfassenden Möglichkeiten des Zuverdienstes wurde die Sicherung von Arbeitsplätzen bundesseitig unterstützt. Der tiefgreifende Strukturwandel in unseren Schlüsselbranchen macht daneben aber eine Weiterbildungsoffensive erforderlich, die ihren Namen auch verdient hat. Das Bildungszeitgesetz hingegen ist als hierfür untaugliches Instrument abzuschaffen, da es Unfrieden in Unternehmen stiftet und die Betriebsbezogenheit der Weiterbildungsmaßnahme aufweicht. Umfassende Flexibilisierungen des Arbeits- und Arbeitszeitrechts müssen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Freiräume schaffen, die ein sachgerechtes Management in der Krise auf betrieblicher Ebene ermöglichen.

Branchenspezifische Sonderwirtschaftszonen errichten

Die Blaupause eines umfassenden Investitionsanreizes ist das Modell der Sonderwirtschaftszonen, in denen räumlich abgegrenzt erhebliche rechtliche und administrative Erleichterungen gewährt werden können. Mit der Errichtung branchenspezifischer Sonderwirtschaftszonen kann die Forschungs- und Produktionsleistung am Standort Baden-Württemberg stimuliert werden. Industrielle Schwerpunkte wie die Medizintechnik könnten ihre Innovationskraft so steuerlich begünstigt und bürokratiearm entfalten.

Forschung von kleinen und mittelständischen Betrieben anreizen

Die Innovationskraft der baden-württembergischen Wirtschaft ist einzigartig und bietet noch viel Potential. Durch eine steuerliche Forschungsförderung und Innovationsgutscheine stärken wir das Engagement in der Forschung von kleinen und mittleren Unternehmen. Daneben muss deren Kooperation mit den Forschungseinrichtungen und den Hochschulen intensiviert werden, um aus der Kreativität und dem Erfindergeist im Land die Konjunktur anzukurbeln.

Digitalisierungssprung verstetigen und Infrastruktur stärken

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben sich als Katalysator für digitale Lösungen und Verkaufsmodelle sowie als zukunftsweisendes Modell in der Bildung erwiesen. Aus der Not wurde beispielsweise an den Hochschulen eine Tugend gemacht und anstelle eines Präsenzstudiums ein digitales Semester begonnen. Diese Entwicklungen gilt es zu verstetigen, wobei dem Ausbau der digitalen Infrastruktur eine zentrale Rolle zukommt. Für moderne Arbeitsmodelle und eine konkurrenzfähige Wirtschaft brauchen wir schnelle Datenverbindungen durch Glasfaseranaschlüsse und ein flächendeckendes, leistungsfähiges Mobilfunknetz. Das Land muss stärker in die Ausbauprozesse investieren, um die Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen zu beschleunigen. Daneben bedarf es weiterer Infrastrukturinvestitionen der öffentlichen Hand, etwa an den Schulen. Denn die Krise hat gezeigt, dass diese nicht hinreichend digitalisiert sind. Ein entsprechendes zusätzliches Landesprogramm hilft auch den Kommunen nach der Krise. Der Bund ist mit einem Digitalpakt 2.0 gefordert, seinen finanziellen Anteil an der Zukunft des Bildungswesens zu tragen. Dieser muss neben digitalen Lernmaterialien auch die digitalisierungsfreundliche Aus- und Weiterbildung von Lehrern umfassen.

Bürokratie kraftvoll abbauen und digitale Verwaltung stärken

Für die Unternehmen, aber auch den Bürger, erweisen sich bürokratische Hürden als zeitintensives Hemmnis. Formale Pflichten oder zwingende Behördengänge sind impraktikabel. Nach der Krise brauchen wir nicht nur ein Belastungs-Moratorium, das vor neuer Bürokratie schützt, sondern auch den Abbau bestehender Belastungen. Die zahlreichen Dokumentations- und Informationspflichten von Unternehmen müssen deshalb auf den Prüfstand und das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz muss abgeschafft werden. Bestehende Gesetze müssen auch retrospektiv auf ihre belastenden bürokratischen Auswirkungen hin überprüft werden. Die Potentiale des E-Government müssen daneben auf allen Ebenen, von der Kommune bis zur Bundesbehörde, gehoben werden. Wir brauchen einen Digital-Turbo für die öffentliche Verwaltung. Gerade in der Konjunkturkrise darf es sich der Staat nämlich nicht erlauben, den Unternehmen und Bürgern die Zeit zu stehlen. Die Schließung der Kfz-Zulassungsstellen ohne die flächendeckende Möglichkeit digitaler Kfz-Anmeldungen ist ein Paradebeispiel für die bestehenden Unzulänglichkeiten.

Gründungen erleichtern und Wagniskapital verfügbar machen

Aller Hilfsmaßnahmen zum Trotz könnten viele Unternehmungen der Krise zum Opfer fallen oder gar nicht erst zustande kommen. Startups mit ungewissem Markterfolg dürfen aber nicht auf der Strecke bleiben. Deshalb müssen die Anstrengungen des Landes verstärkt werden, Wagniskapital verfügbar zu machen und Anreize dafür gerade in der Niedrigzinsphase zu schaffen. Für Neugründungen muss ein bürokratiefreies Jahr endlich politische Realität werden.

Handelsschranken abbauen und Freihandel stärken

Die hiesige Wirtschaft hat in der Krise besonders hart zu spüren bekommen, wie sich der Abbruch von Zuliefererketten auswirkt. Aber nicht nur die Einfuhr bestimmt die Produktionswege, sondern eine funktionierende Ausfuhr ist für das Exportland Baden-Württemberg essentiell. Daher muss für die Konjunktur im Land auch einem stärkeren Freihandel der Weg bereitet werden. Dringend gilt es, die Verhandlungen über Freihandelsabkommen zu intensivieren. Aktuelle Grenzeinschränkungen müssen abgebaut werden und eine Rückkehr des Protektionismus gilt es entschieden entgegenzutreten.

Handwerk durch Auftragsschub und Ausbildungsoffensive stärken

Das Handwerk profitierte bisher stark von den vielfältigen Bautätigkeiten privater Investoren und Bauherren. Viele private Bauvorhaben werden nun aber aufgrund von Kapitalengpässen ausbleiben. Dieses Vakuum muss die öffentliche Hand füllen durch eine Sanierungsoffensive in öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Schulen und Hochschulen, die einen immensen Sanierungsstau aufweisen. Eine Budgeterhöhung für diese Ertüchtigung wirkt sich unmittelbar positiv auf die Auftragslage des Handwerks aus und stärkt gleichzeitig eine wichtige Infrastruktur in unserem Land. Die Corona-Krise hat hier klare Versäumnisse aufgezeigt, wie das Fehlen von warmen Wasser auf Schultoiletten. Daneben muss endlich die gleichwertige Anerkennung der beruflichen Ausbildung durch die Ausweitung der Meisterprämie und die weitere Unterstützung von Ausbildungsplätzen und Ausbildungsstätten gewährleistet werden.

Gastronomie und Tourismus monetär, personell und konzeptionell unterstützen

Die verbleibenden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit könnten dem Inlandstourismus positive Effekte bescheren, mildern aber nicht die akuten Liquiditätssorgen und können heute nicht verhindern, dass Auszubildende um ihre Verträge bangen und viele Angestellte der Branche mit niedrigem Einkommen der Gang zum Amt droht, um Hartz IV zu beantragen. Daher brauchen wir nicht nur einen Sonderfonds für Gastronomie und Hotellerie und die Absenkung der Mehrwertsteuer, sondern auch ein landesweites Tourismuskonzept mit Fördermöglichkeiten für lokale Betriebe.

Finanzielle Spielräume der Bürger erweitern

Knapp ein Drittel der Unternehmen im Land mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit angemeldet, um Arbeitsplätze zu sichern. Trotz der Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld haben viele Arbeitnehmer jedoch finanzielle Nöte, besonders, wenn sie zuvor ein geringes Einkommen hatten. Neben Konsumanreizen durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer muss daher die Steuerlast der Bürger gesenkt werden. Die vorgezogene und vor allem vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags zur Jahresmitte schafft daneben echte Liquidität. Daneben müssen endlich die mittleren Einkommen steuerlich entlastet werden. Eine Verschiebung des Einkommensteuertarifs sorgt für Entlastungen für die arbeitende Mitte der Gesellschaft.

Staatliche Zurückhaltung bei wirtschaftlicher Betätigung und Beteiligung

Um die Subsidiaritätsklausel der Gemeindeordnung wurden bereits viele Schlachten geschlagen. Der zwingende Vorrang privatwirtschaftlicher Unternehmensformen vor staatlicher Betätigung muss nun noch deutlicher werden. Die Privatwirtschaft braucht Raum und Flexibilität, keine Eingriffe und Konkurrenz von staatlicher Seite. Daher ist auch ein Beteiligungsfonds der falsche Weg. Wie im Fall der Insolvenzabwendung bei der Lufthansa muss klar sein, dass staatliche Anteilskäufe, auch als stille Beteiligungen, stets nur Ultima Ratio sein dürfen und überhaupt nur mit einem klaren Fahrplan gedacht werden dürfen, wie der Rückzug der öffentlichen Hand aus der Beteiligung gelingen kann.

Neue Balance zwischen Staat und Privatwirtschaft – Privatisierungen prüfen

Die Corona-Krise hat zu einer immensen Ausweitung staatlicher Eingriffe und wirtschaftlicher Betätigung geführt. Der Staat unterstützt aktiv die Produktion von Schutzmaterialien und Gesundheitsgütern und greift stark in den Markt ein. Sobald ein Impfstoff gegen das Corona-Virus verfügbar ist, wird auch dessen Produktion staatlichen Einflüssen ausgesetzt sein. Derartige Eingriffe berühren stets die verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Miteinanders. Vor diesem Hintergrund sind staatliche Wirtschaftsbeteiligungen in nicht-systemrelevanten Unternehmen neu zu prüfen. Wenn ein Impfstoff gegen das Corona-Virus gefunden ist, muss sich der Staat aus diesbezüglichen Beteiligungen zurückziehen.

Umfassende Finanzierung der Maßnahmen aus privater und öffentlicher Hand

Ökonomen gehen davon aus, dass die Corona-Krise allein in Deutschland 1,5 Billionen Euro kosten könnte. Deshalb ist es ganz offenbar, dass nicht der Staat allein in der Lage sein kann, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abzufedern, sondern auch gezielt privates Kapital mobilisiert werden muss. Investitionsanreize ebnen hierfür den Weg, etwa über die Absenkung der Grunderwerbssteuer, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, Sonderabschreibungen für Wirtschaftsgüter, die der digitalen Transformationen dienen, und für die energetische Gebäudesanierung. Der Landtag hat bereits den Weg frei gemacht für eine Kreditermächtigung im Volumen von fünf Milliarden Euro. Er wird sich aber zeitnah Gedanken machen müssen, wie in einem sensiblen Umgang mit der Schuldenbremse weitere, unverzichtbare Kreditaufnahmen ermöglicht werden. Dem voraus muss ein Clean-Out des Landeshaushalts gehen, der verzichtbare Positionen identifiziert. Auch die Privatisierung darf kein Tabu mehr sein.

Nachholen von Produktion und Umsätzen ermöglichen – Arbeitszeiten und Ladenöffnungszeiten anpassen

Der Corona-Lockdown hat zu erheblichen Produktionsausfällen in der Industrie und Umsatzausfällen in Gastronomie und Einzelhandel geführt. Im Rahmen der Wiederöffnung müssen wir Wege schaffen, zumindest einen Teil dieser Umsätze nachzuholen. Dazu sind eine flexible Anpassung von Ladenöffnungszeiten und mindestens fünf zusätzliche verkaufsoffene Sonntage notwendig. Die Außenbereiche der Gastronomie müssen auch nach 22 Uhr offenbleiben dürfen. Arbeitszeitregelungen müssen angepasst und endlich von einer starren Tageshöchstarbeitszeit auf flexible Wochenarbeitszeiten gewechselt werden.

Unsere Positionen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Download.

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