Zur Berichterstattung, wonach der Energiekonzern EnBW konkrete Pläne für einen Stellenabbau im mittleren dreistelligen Bereich habe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Politik macht es in den vergangenen Jahren den Energieversorgern in Deutschland nicht leicht. Die EnBW reagiert mit Verschlankung auf die Herausforderungen und scheut dafür auch keinen Stellenabbau. Nun ist es an der Politik, ihre Hausaufgaben zu machen und endlich verlässliche Vorgaben und Perspektiven für den Energiemarkt zu geben. Baden-Württemberg steht da gegenüber der EnBW in der besonderen Pflicht, ideologische grüne Wunschträume hintanzustellen und endlich zu einem realistischen Kurs statt Windrädchen-Politik zu finden.“

Zum erfolgreichen Ausgang des Bankenstresstests für die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die zwei anderen geprüften baden-württembergischen Finanzinstitute sagte der Vorsitzende sowie finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist für die FDP-Landtagsfraktion keine Überraschung, dass die Landesbank   Baden-Württemberg (LBBW) mit dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bankenaufsicht EBA durchgeführten Stresstest keine Probleme hatte. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist durch die im Jahr 2009 mit dem Vorstandsvorsitzenden Vetter eingeleitete Neustrukturierung auf der Erfolgsspur. Auch die geprüfte L-Bank ist als staatliche Förderbank und Instrument der Wirtschaftspolitik des Landes gut aufgestellt. Das gilt auch für den Finanzkonzern Wüstenrot & Württembergische. Alle drei Institute sind – zusammen mit den flächendeckend gut aufgestellten genossenschaftlichen Banken und den Sparkassen – wesentliche Voraussetzung für einen starken, forschungsintensiven und hochinnovativen Mittelstand, der die Grundlage der überdurchschnittlichen Wirtschaftsentwicklung in Baden-Württemberg bildet. Die Wirtschafts- und Finanzpolitiker im Bund und Land sind aufgefordert, diese Erfolge nicht durch ungeeignete Regulierungen wie beispielsweise eine Finanztransaktionssteuer zu gefährden, sondern durch solide Haushaltspolitik wie die Nullverschuldung abzustützen.”

Aufgrund der Berichterstattung im Nachrichtenmagazin Der Spiegel über den Hunger-Tod eines Strafgefangenen in der JVA Bruchsal fordert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Justizminister Stickelberger auf, zu den neuen Vorwürfen Stellung zu nehmen. So schreibt das Magazin unter anderem, dass es  nach der Einlieferung des afrikanischen Strafgefangenen im Sommer 2013 zu einem Disziplinarverfahren gegen zwei Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt kam. Mit einem makabren Scherz hätten die zwei Bediensteten die Insassen des Gefängnisses verhöhnt. Dies sei ein Hinweis auf einen ausgeprägten Korpsgeist, so der Spiegel.  Rülke: „Es ist an der Zeit, dass der Justizminister jetzt schleunigst alle Karten auf den Tisch legt und die Öffentlichkeit nicht nur scheibchenweise informiert. Die Verdunkelungsstrategie muss ein Ende haben. Ein Justizminister, der nur immer genau das einräumt, was ohnehin herausgekommen ist, kann auf Dauer nicht im Amt bleiben.

Zum zweiten Todesfall innerhalb weniger Monate im Gefängnis Bruchsal sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Da auch im Strafvollzug Menschen altern und krank werden, kommt es immer wieder zu Todesfällen. So ist nicht jeder Todesfall ein Indiz für Defizite innerhalb der Justiz. Es ist aber gut, dass bei unklaren Todesfällen in baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten Staatsanwaltschaften und Polizei automatisch tätig werden. Wir erwarten, dass dieser neuerliche Todesfall gründlich untersucht wird und Justizminister Stickelberger im Ständigen Ausschuss über das Ergebnis der Untersuchungen berichten wird.”

Die FDP-Landtagsfraktion macht einen konkreten Vorstoß zur häuslichen Betreuung älterer Menschen. „Schätzungsweise bis zu 300.000 ältere Menschen werden in Deutschland durch externe Kräfte betreut, die meistens aus Osteuropa kommen. Es ist der Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Die dafür notwendige Betreuung bewegt sich allerdings in einer gesellschaftlichen und rechtlichen Grauzone“, sagten der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann.

Haußmann wies als Mitglied der Enquetekommission „Pflege“ des Landtags darauf hin, dass Betreuungskräfte in den Haushalten häufig ohne jede Absicherung rund um die Uhr beschäftigt seien. Haußmann: „Die betroffenen Familien sind in gutem Glauben, dass die Vermittlungsangebote der Agenturen in Ordnung sind.“ Die Frage der Betreuungsqualität und Entlohnung sei aber für die Betroffenen oftmals sehr unbefriedigend. Haußmann verwies auf die Regelung in Österreich, die seit einigen Jahren mittels eines Fördermodells diesen Bereich aus der rechtlichen Grauzone geholt habe. „Wir fordern das Sozialministerium in Baden-Württemberg auf, einen konkreten Entwurf zur 24-Stunden-Hausbetreuung in Deutschland auszuarbeiten und sich für ein Modellprojekt in Baden-Württemberg einzusetzen“, so Haußmann.

„Viele kennen solche Betreuungsverhältnisse in ihrem Familien- und Bekanntenkreis“, sagte Hans-Ulrich Rülke und fügte hinzu: „Auf Bundesebene gibt es mit der angekündigten Neuordnung und Stärkung des Pflegebereichs jetzt die Möglichkeit, sich ernsthaft mit diesem Bereich zu befassen. Hier haben die Sozialpolitiker die Chance, intelligente Schwerpunkte zu setzen, die etwas mit der Realität zu tun haben.“

„Mit dem innovativen Ansatz zur 24-Stunden-Hausbetreuung schaffen wir Rechtssicherheit für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Betreuungskräfte“, erklärte Haußmann. Dies sei ein Meilenstein zur verbesserten Hausbetreuung und verbessere auch die Zusammenarbeit mit weiteren Diensten. „Wir schaffen eine Angebotserweiterung und schließen damit Versorgungslücken in der Betreuung älterer Menschen“, so Haußmann abschließend.

Info: FDP-Positionspapier zur Einführung eines Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung in der eigenen Häuslichkeit

Die FDP-Landtagsfraktion hat das in der Ministerrunde verabschiedete Gesetz der Landesregierung zur „Stärkung der Quartiersentwicklung“ in den Innenstädten kritisiert. „Wir begrüßen jede durchdachte Initiative zur Stärkung der Innenstädte“, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke. Allerdings sei dieser Vorstoß von Grün-Rot ein „missionarisches Zwangsbeglückungsmodell“, das die FDP-Landtagsfraktion ablehne. In einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung könne es nicht sein, dass die Politik einen freien Unternehmer zu seinem Glück zwinge. Dieser Gesetzentwurf zeige einmal mehr, dass Grün-Rot immer von Wirtschaftsfreundlichkeit rede, aber gegenteilig handle. „Festzustellen ist, grün-rotes Regierungshandeln ist stets dirigistisch, freiheitsentziehend und kostenintensiv. Das Letzte, was die Innenstädte brauchen, sind noch mehr Regeln und Gebühren“, so Hans-Ulrich Rülke.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll, begrüßen den Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel, zum Thema NSU-Morde einen Untersuchungsausschuss des Landtags einzusetzen und signalisieren die Zustimmung der FDP-Fraktion. Dass Schmiedel keine neuen Erkenntnisse zu den NSU-Morden erwartet, zeige jedoch, dass es der SPD nicht um ihre eigene Überzeugung in der Sache gehe, sondern um den reinen Machterhalt von Grün-Rot, so Rülke und Goll.

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll fordern den Rückzug des grünen Landtagsabgeordneten Daniel Lede Abal als Obmann der Grünen und als Mitglied der Enquete Rechtsextremismus. Lede Abal hat laut den Stuttgarter Nachrichten gestern schriftlich eingestanden, dass er von einem entsprechenden Gutachten der Landtagsverwaltung Kenntnis hatte, dies allerdings mehrfach abstritt. Der Grünen-Obmann hat laut dem Zeitungsbericht auf mehrfache ausdrückliche Nachfrage verneint, Kenntnis von der Expertise zu haben.

„Die Lügen von Herrn Lede Abal machen eine weitere Zusammenarbeit mit ihm in der Enquete Rechtsextremismus unzumutbar. Wer so dreist Abgeordnete und externe Experten eines demokratischen Gremiums des Landtags anlügt, hat das Vertrauen der restlichen Mitglieder unwiederbringlich zerstört. Die Pinocchio-Politik der Grünen gefährdet eine ernsthafte Debatte über die Lehren aus den Umtrieben des NSU-Trios“, sagte Rülke.

„Gerade die Grünen sabotieren permanent die Arbeit der Enquetekommission. Anstatt vernünftige Experten für die weitere Arbeit vorzuschlagen und in die Sacharbeit einzusteigen, wird nach dem größtmöglichen Showeffekt gesucht. Ein solches Vorgehen verhöhnt die Opfer und trägt keinen Millimeter zur Aufarbeitung bei“, ergänzt Goll abschließend.

Zur heutigen aktuellen Debatte im Landtag zur Flüchtlingspolitik nach dem Flüchtlingsgipfel am vergangenen Montag sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: 

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die Einigkeit im Parlament, dass die Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik des Landes nur gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren gelöst werden können. Hinter den jüngsten Dialogen darf sich allerdings nicht die Ideenlosigkeit der Landesregierung verstecken. Wir brauchen jetzt eine klare gemeinsame Linie und nicht nur Hilferufe der Landesregierung nach Berlin und Brüssel.

Zunächst muss der Blick auf die Aufgaben des Landes gerichtet werden. Unklar bleibt weiterhin, wie der Ausbau der Erstaufnahme auch personell gelingen soll, insbesondere im Bereich der ärztlichen Versorgung und Sozial- und Verfahrensberatung. Auch Vorschläge aus der Wirtschaft, das Fachkräftepersonal von Asylsuchenden zu nutzen, bleiben unbeantwortet. Schließlich müssen die Kreise weiterhin auf verbindliche Lösungen warten, wie die Unterbringung der Flüchtlinge sicher finanziert werden kann. Beispielsweise darf es nicht bei nur 57% Kostendeckung in Stuttgart bleiben. Hier fordern wir zügige Lösungen. Das Wohnungsbauförderungsprogramm für Flüchtlingsunterbringung muss klarer konkretisiert werden und benennen, wie zum Beispiel eine Kofinanzierung mit den Gemeinden aussehen kann. Wir müssen aber erkennen, dass es sich bei den 30 Mio. € für alle Landkreise um Hilfe in sehr homöopathischen Dosen handelt.

Zu einer gemeinsamen Linie muss aber auch eine klare Position im Land zu Fragen etwa der Verteilungsquote für Flüchtlinge in Europa gehören. Eine Klarstellung steht noch aus, wie die Landesregierung sich nach dem Dissens zwischen dem Ministerpräsidenten und seinem Minister Friedrich nun zu positionieren gedenkt.“

 

Zum Rücktritt des Grünen-Politikers Willi Halder als Vorsitzender der NSU-Enquetekommission im Landtag sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Rücktritt von Willi Halder als Vorsitzenden der Enquetekommission NSU als richtigen Schritt. Bei der unrechtmäßigen Weitergabe von Unterlagen bleibt es sich gleich, ob diese auf einem Autobahnparkplatz erfolgt oder in grünen Fraktionsräumen.“

Keinen Millimeter weiter habe die Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Thema Digitalisierung das Land Baden-Württemberg gebracht. So lautet das ernüchternde Fazit des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke in seiner Erwiderung auf Kretschmanns Rede. Er stimme zwar mit dem Regierungschef darin überein, dass die Digitalisierung eine Schlüsselinnovation sei und Daten zu einem zentralen Produktionsfaktor würden. Es sei auch richtig, den Versuch zu unternehmen, hieraus den Auftrag abzuleiten, eine landespolitische Strategie zu entwickeln. Was Kretschmann allerdings geboten habe, sei in jeder Hinsicht ungenügend.

Der Ministerpräsident habe sich ausschließlich auf die wirtschaftlichen Folgen der Digitalisierung beschränkt und dabei verdrängt, dass es sich um einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel handle. Er habe übersehen, dass gerade der Mittelstand in unserem Lande auch Risiken ausgesetzt sei. Man müsse befürchten, dass die höhere Flexibilität der Großindustrie bei solchen Prozessen zu weiteren Wettbewerbsvorteilen gegenüber dem Mittelstand führe. Was seien die derzeitigen Sicherheitsmodelle im sogenannten „Embedded“ Bereich in ihrer Übertragung auf ein künftiges „Internet der Dinge“? „Ein Albtraum!“, so Rülke. Kein Mittelständler könnte sein Netz mehr sichern.

Es sei auch bemerkenswert, dass der Ministerpräsident der Wirtschaft die Digitalisierung empfehle, seine Verwaltung aber in keiner Weise auf der Höhe der Zeit sei. So habe ihm ein junger Mittelständler, der ein Gewerbe anmelden wollte, folgende Auskunft von service-bw zukommen lassen: „Die Anmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie grundsätzlich das Formular Gewerbe-Anmeldung (GeWA1) verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus.“

Rülkes Frage: „Herr Ministerpräsident, sieht so die digitale Revolution in Ihrer Landesverwaltung aus?“

Zu der vom Ministerpräsidenten vorgestellten Fünf-Punkte-Strategie zur digitalen Revolution in Baden-Württemberg machte der FDP-Fraktionsvorsitzende folgende Anmerkungen: Zunächst habe Kretschmann „Sicherheit und Vertrauen“ gefordert. Unternehmen müssten sich ihrer Betriebsgeheimnisse sicher sein können. Hierzu passe jedoch in keiner Weise, dass die grüne Fraktionsvorsitzende einem Personalabbau beim Landesamt für Verfassungsschutz das Wort rede. Ein Mehr an Sicherheit erwachse  hieraus nicht.

Weiter habe der Regierungschef eine „Starke Wirtschaft“ gefordert. Warum aber die Landesregierung ständig an Belastungen für die Wirtschaft arbeite, sei unklar. Das geplante Bildungsurlaubsgesetz beispielsweise stärke die Wirtschaft ganz sicher nicht.

Es sei auch nicht hilfreich, so Rülke, „gezielt Unternehmensgründungen auf dem Feld der digitalen Wirtschaft zu fördern.“ Das sei nicht Aufgabe des Staates, sondern des Marktes. Im Übrigen sei dann auch unklar, welche Unternehmen gefördert würden und welche nicht.

Drittens rede Ministerpräsident Kretschmann von Bildung und Wissenschaft. Gleichzeitig würde aber den Abiturienten verboten, im Abitur grafikfähige Taschenrechner zu verwenden und die Landesregierung weigere sich, dem Fach Informatik mehr Gewicht im Lehrplan zu geben.

Das Thema Ländlicher Raum habe Kretschmann mit „grenzenlos daheim“ überschrieben und die Stärke des Landes im Ländlichen Raum verortet. Nicht erklärt habe er hingegen, weshalb dann sein Wirtschaftsminister im Ländlichen Raum nur zuwachsende Täler sehe. Auch feiere sich Kretschmann dafür, dass 70 Prozent der Haushalte Anschluss zum Hochgeschwindigkeitsinternet haben und Baden-Württemberg vor Bayern liege. Diesen Schatz habe Grün-Rot, die so gerne von Erblasten reden, tatsächlich geerbt. Es müssten aber 100 Prozent werden, das sei die Aufgabe und hierfür tue die Regierung zu wenig, so Hans-Ulrich Rülke.

Schließlich rede der Ministerpräsident von „Ökologischer Modernisierung“. Die Digitalisierung sollte zu einem sparsameren Stromverbrauch führen. Dann sei es aber dringend notwendig, statt sinnlos das Aufstellen von Windrädern zu predigen, endlich einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz und die Speicherung von Energie zu legen.

Die enttäuschende Bilanz dieser Regierungserklärung sei, dass der Ministerpräsident ein Sammelsurium aus alten Hüten, für einen Grünen bemerkenswert blinder Technikgläubigkeit ohne Gespür für die Gefahren der Digitalisierung sowie einer ausgeprägten Mittelstandsfeindlichkeit geboten habe, so Rülke abschließend.

 

 

Als enttäuschend bewertete der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Agieren von Ministerpräsident Kretschmann auf dem von ihm selbst berufenen baden-württembergischen Flüchtlingsgipfel. „Ich hätte mir mehr konkrete Vorschläge gewünscht“, sagte Rülke, der an dem Flüchtlingsgipfel teilnahm. Die FDP-Landtagsfraktion wolle das Flüchtlingsproblem konstruktiv angehen. „So hätten wir gerne gehört, wie beispielsweise Flüchtlinge besser und gerechter auf Staaten, Länder und Landkreise verteilt werden könnten“, so Hans-Ulrich Rülke. Stattdessen habe der Ministerpräsident kaum Vorschläge gemacht, sondern Fragen, etwa bezüglich der fehlenden Unterbringungsplätze in den Kreisen, im Wesentlichen auf die Landkreise abgewälzt. Bezeichnend sei die Antwort Kretschmanns auf die Frage gewesen, ob eine schnellere Rückführung von Flüchtlingen aus sogenannten „sicheren Drittstaaten” angedacht sei. Die wörtliche Antwort des Ministerpräsidenten: „Wir nehmen Vorschläge gerne auf, wie wir auf humanitäre Weise schneller rückführen können.” Mit solchen lapidaren Antworten könne der Ministerpräsident die hohen Erwartungen, die diesem Gipfel vorausgingen, nicht erfüllen, so Rülke.

Friedrich widerspricht Kretschmann Erstaunlich für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Rülke war, dass Europaminister Friedrich Ministerpräsident Kretschmann in der Frage eines möglichen europäischen Verteilungsschlüssels für Flüchtlinge klar widersprochen hat. Kretschmann hatte sich im Vorfeld Länderquoten, etwa nach Steuerkraft der Mitgliedsstaaten, vorstellen können. Friedrich dagegen warnte vor solchen Quoten. Es sei zu befürchten, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, dadurch sogar noch ansteigen würde.

Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels durch Ministerpräsident Kretschmann und Integrationsministerin Öney sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sowie der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück: 

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich die konstruktiven Dialoge auf dem Flüchtlingsgipfel sowie die bereits fixierten Ergebnisse. Der Ministerpräsident betont richtigerweise, dass politisches Handeln ein kommunikativer Vorgang ist. Jedoch mahnen wir an, dass sich hinter der Dialogbereitschaft der Landesregierung nicht deren Ideenlosigkeit verstecken darf. Zum Beispiel stehen die Landkreise weiterhin allein vor der immensen Aufgabe, die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge      sicherzustellen. Hier steht der Ministerpräsident bei den Landkreisen im Wort, für eine umfängliche Erstattung der Kosten zu sorgen.

Bis zum Ende des Monats will die Integrationsministerin eine erste Beurteilung der Einmalpauschalen vorlegen. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident dann zügig mit Lösungsvorschlägen auf die Kreise zugeht und sich mit Taten zu dieser Landesaufgabe bekennt. Neben dem begrüßenswerten Bemühen um eine sichere Anschlussunterbringung muss sich das Land auch bei der vorläufigen Unterbringung an die Seite der Landkreise stellen. Hier wünscht sich die FDP-Landtagsfraktion Vorschläge des Ministeriums, wie die Landkreise vorübergehende Engpässe bei der Unterbringung der Flüchtlinge bewältigen könnten. Vorstellbar sind beispielsweise sogenannte Pooling-Lösungen, mit denen sich die Landkreise gegenseitig aushelfen können.

Unklar bleibt auch, wie die Landesregierung das Sonder-Wohnungsbauprogramm für Flüchtlinge umsetzen will. Die Vorschläge für eine Co-Finanzierung mit den Gemeinden müssen konkretisiert werden. Weiter bleibt die Frage offen, wie sich die Landesregierung zum Vorschlag der Oberbürgermeister Bosch und Kuhn stellt: Diese haben auf dem Flüchtlingsgipfel vorgeschlagen, Flüchtlinge, deren Asylantrag keine Aussicht auf Erfolg hat, erst gar nicht in den Kreisen vorläufig unterzubringen, sondern diese direkt aus der Erstaufnahme rückzuführen.“

 

Wirtschaftsminister Nils Schmid will das umstrittene Bildungsurlaubsgesetz im zweiten Quartal 2015 einführen. Dabei sind Ausnahmen für kleine Betriebe geplant. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die umständlichen Ausnahmen zeigen ja schon, dass diese Belastung der Betriebe in die falsche Richtung geht. Eine solche Regelung ist lediglich ein Beitrag zu mehr Bürokratie. Es wäre besser, diese kropfunnötige Verbeugung vor der Gewerkschaft Verdi ganz sein zu lassen.“

Die Landesregierung steht aktuell durch den massiven Anstieg der Kosten für externe Gutachten auf über 33 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013 in der Kritik. Die Ausgaben hatten im Jahr 2010 noch gut neun Millionen Euro betragen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke hat mit einem parlamentarischen Antrag die Vergabepraxis der Landesregierung abgefragt und sieht sich nach Vorliegen der Antwort in seiner Kritik bestätigt.

„Die schmallippige Antwort der Landesregierung spricht Bände. Anstatt Maßnahmen anzugehen, um eine erneute Kostenexplosion zu unterbinden, rechtfertigt Grün-Rot die Steuerverschwendung mit hohlen Phrasen. Die Landesregierung begnügt sich damit, dass die meisten Gutachten ja nur einmalig und nicht turnusgemäß anfallen würden. Eine solche Argumentation ist lächerlich. Offensichtlich ist Grün-Rot ohne externe Beratung nicht einmal mehr in der Lage,  sachkundig auf einen Antrag der Opposition zu antworten“, so Rülke.  Vielfach könnten offene Fragen auch mit dem Sachverstand der Beamten in den Ministerien geklärt werden. Ein einheitliches Verfahren zur Bewertung der Notwendigkeit und der Qualität der erbrachten Leistungen sei aber gar nicht vorhanden. Gerade in den grüngeführten Ministerien sei eine erstaunliche Vetterleswirtschaft zu beobachten. So erhielten beispielsweise im Verkehrsministerium alte Bekannte des Ministers Hermann wie der Berliner Berater Michael Holzhey Aufträge im sechsstelligen Bereich.

„Das vielfach praktizierte Zuschanzen von Aufträgen an regierungsnahe Berater und Unternehmen muss endlich effektiv unterbunden werden. Wir schlagen deshalb vor, die Vergabe durch eine zentrale Stelle der Landesregierung vornehmen zu lassen, die die Notwendigkeit von externem Sachverstand im Vorfeld prüft und das Mehraugenprinzip stärkt. Auch die Deckelung der Kosten für externe Dienstleistungen auf 10 Millionen Euro im Landeshaushalt trägt zur Kostendisziplin bei“, erläutert Rülke die Position der Liberalen. Eine Erhöhung des Budgets für Gutachten und Dienstleistungen sei zwar weiter möglich, bedürfe aber dann der Rechtfertigung vor dem Parlament.

 

 

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur „Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung“ hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-roten Regierungsfraktionen aufgefordert, diesem liberalen Entwurf für eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zuzustimmen. Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion sei die verfassungsrechtliche Absicherung einer auf Dauer begrenzten Verschuldung des Landes. Denn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hätten inzwischen selbst erklärt, im Haushaltsjahr 2016 und in den Folgejahren bis zum Jahr 2019 auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen. Im Jahr 2020 trete dann die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Kraft, wonach die Länder auf jede Nettoneuverschuldung verzichten müssen. Rülke: „Angesichts dieser Sachlage sollte Grün-Rot die Chance nutzen, diese offenbar gemeinsame Auffassung aller Fraktionen des Landtags durch eine Verankerung in der Landesverfassung und ergänzend in der Landeshaushaltsordnung dauerhaft verbindlich und unwiderruflich auszugestalten.“

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, bleibe es auch bei einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung bei den in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz aufgeführten Ausnahmetatbeständen: so die Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Weiter soll die Möglichkeit bestehen, im Sinne eines „atmenden Haushalts“ auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können. Dies soll im neugefassten Artikel 84 der Landesverfassung verankert werden.

Untermauert sieht der FDP-Fraktionsvorsitzende seine Argumente durch eine Expertise der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, die unlängst zum dritten Mal eine Untersuchung der Länderhaushalte vor dem Hintergrund der Anforderungen der Schuldenbremse vorlegte. Die darin enthaltenen Aussagen zu Baden-Württemberg seien zwiespältig: Zwar werde dem Land attestiert, dass es sich „nach wie vor in einer guten Ausgangsposition befindet“, und dass „Land und Kommunen insgesamt sich .. einen jährlichen Ausgabenanstieg von 3,8 Prozent pro Jahr leisten (können), ohne damit die Ziele der Schuldenbremse zu gefährden“. Zugleich aber betone PwC: „Baden-Württemberg verliert im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern auch im diesjährigen PwC- Nachhaltigkeitsranking an Boden“. Und: „Im Vergleich der Entwicklung der Zuschussbedarfe seit 2010 verzeichnete Baden-Württemberg die höchsten Aufwüchse, wobei Land und Kommunen beide mit überdurchschnittlichen Aufwüchsen zum Gesamtbild beitrugen.“ Rülke: „Auch diese Diagnose – gute Ausgangslage, aber Gefährdung derselben durch ein zu hohes Ausgabewachstum – hat die FDP-Landtagsfraktion darin bestärkt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit Wirkung ab 2016 in der Landesverfassung zu verankern.

Nach den Worten Rülkes ist es lobenswert, dass der Doppelhaushalt des Landes 2015/16 für das Haushaltsjahr 2016 ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen werden soll. „Dies ist aber alleine noch keine wirklich überzeugende Leistung. Wer über Jahre hinweg Überschüsse bunkert und Kreditaufnahmen auch dann noch tätigt, wenn er sie zum Ausgleich des Haushalts jedenfalls in diesem Umfang in gar keiner Weise braucht, der hat natürlich keine Probleme, pünktlich zum Wahlkampf einen Haushalt 2016 ohne Kreditaufnahme darzustellen“, so Rülke. Ministerpräsident Kretschmann habe richtigerweise zum Ausdruck gebracht, dass diese Operation nur dann Sinn mache und den Kriterien der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit Rechnung trage, wenn der Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2016 auf Dauer gestellt werde.

Rülke abschließend: „Wenn Sie dies ernst meinen, meine Damen und Herren von den Grünen und der SPD, dann müssen Sie jetzt mitmachen. Denn dann muss es auch Ihr Interesse sein, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Wahlkampf den Nachweis führen zu können, dass Sie eine dauerhafte Konsolidierung des Haushalts schon vor Ablauf der letzten Frist umsetzen wollen und dass der Haushalt des Jahres 2015 der letzte ist, der durch eine Nettokreditaufnahme ausgeglichen wird. Diesen Beweis können Sie nur dann antreten, wenn Sie dem Weg über die Ergänzung der Verfassung mitgehen. Das Ausweisen von entsprechenden Daten in Ihrer Finanzplanung genügt da in gar keiner Weise, zumal Sie diesen Weg schon mehrfach in einer Weise angewendet haben. Dies ist nicht geeignet ist, Vertrauen in Ihr haushaltspolitischen Handeln zu erwecken.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt, dass Ministerpräsident Kretschmann sich nun doch entschieden habe, die Rechtsordnung des Landes zu beachten und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Mappus-Mails zu respektieren. Es sei ein beispielloser Vorgang, dass ein amtierender Regierungschef in Betracht gezogen habe, ein missliebiges Gerichtsurteil zu ignorieren. Es bleibe zu hoffen, dass Kretschmann künftig Gerichtsurteile unmittelbar respektiere. „Die Gewaltenteilung in einer parlamentarischen Demokratie sollte stets höherrangig sein als grüne Parteiinteressen“, so Rülke wörtlich.

Nach Mitteilung des Steuerzahlerbunds arbeiten zahlreiche kommunale Unternehmen unrentabel und werden jahrelang mit Hilfe von Steuergeld künstlich am Leben gehalten. Dieser Missstand müsse ein Ende haben. Der Steuerzahlerbund fordert die Kommunen auf, abenteuerliche Ausflüge in die Wirtschaft zu unterlassen. Kommunen sollten sich strikt von Geschäftsbereichen trennen, die nichts mit staatlichen Aufgaben zu tun haben. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach der Veröffentlichung des vom Bund der Steuerzahler herausgegebenen Schwarzbuches zur öffentlichen Verschwendung von Steuergeldern kann die grün-rote Landesregierung zeigen, dass sie die Kritik des Bundes der Steuerzahler ernst nimmt und die Pläne zur Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden ad acta legt. Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Kritik bestätigt: Denn Gemeinden können Quersubventionierungen im gemeindlichen Wirtschaftsgeflecht und die Umsatzsteuerbefreiung nutzen, um die Preise der Privatwirtschaft zu unterbieten. Die angeblich günstigeren Leistungen der gemeindlichen Unternehmen erkauft der Bürger so mitunter durch Preis- und Gebührenerhöhungen an anderer Stelle, denn irgendwo müssen die Gelder zur Querfinanzierung der gemeindlichen Unternehmen ja herkommen. Den Bürgern ist auch nicht gedient, wenn gemeindliche Betriebe heimische Handwerker und andere Gewerbetreibende verdrängen. Denn weniger private Unternehmen führen zu geringeren Steuereinnahmen und höheren Arbeitslosenzahlen. Deshalb schadet die immer noch von Grün-Rot geplante Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden dem Bürger und der Wirtschaft.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu einer Umfrage des Philologenverbands zu den Fünft- und Sechstklässlern an den Gymnasien:

„Der Befund der Umfrage des Philologenverbands gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Dass mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und fast acht Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2013/14 Probleme hatten, dem Unterricht zu folgen, muss man ähnlich wie die erhöhten Sitzenbleiberquoten als Alarmsignal verstehen, das man ernst nehmen muss und nicht ignorieren darf. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung besteht. Eine umgehende erneute Änderung der aktuellen Regelung könnte aber eine weitere bildungspolitische Reform bedeuten, deren überstürzte Ankündigung, mangelhafte Vorbereitung und entsprechend fehlerhafte Durchführung Eltern, Lehrer und Schüler häufig zu Recht kritisieren. Deshalb sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion zunächst alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten und Problemanzeigen an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann. Zudem würde die weiterführende Schule damit auch die Verantwortung für den Bildungserfolg der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers übernehmen, wovon wir Liberalen uns zusätzliche positive Effekte versprechen.“

 

In einer Landespressekonferenz zur Vorstellung eines liberalen Schulkonzepts als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Bereits mehrere Male haben Vertreter der grün-roten Landesregierung die Idee eines Schulfriedens geäußert. Leider ist jedoch bis heute kein konkreter Vorschlag gemacht worden, wie solch ein Frieden aussehen könnte. Das ist deshalb bedauerlich, weil die am Schulleben Beteiligten den Regierungswechsel im Jahr 2011 als einen heftigen Umschwung in der Bildungspolitik erlebt haben, der ihre Arbeit erheblich beeinträchtigt. Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie Kooperationspartner der Schulen wünschen sich verlässliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage sind. Ein Schulfrieden, der längerfristig halten soll und dem Schulwesen nützt, darf sich jedoch nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen. Vielmehr muss er in der Mitte der Gesellschaft angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt deshalb als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg ein liberales Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Rülke und Kern führten weiter aus, dass der Schulfrieden auf dem wesentlichen Gedanken der Gegenseitigkeit zwischen dem Land und denjenigen beruhen solle, die für die Bildung vor Ort Verantwortung tragen: „Das Land stellt in auskömmlichem Maß Ressourcen bereit, und vor Ort wird in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Der Rahmen für diese Arbeitsteilung sollte sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnen und sich zugleich auf das Wesentliche beschränken. Wenige klare Regeln lassen den Raum für einen Wettbewerb um die besten Bildungsangebote und pädagogischen Konzepte, den ein dirigistisches, kleinteiliges und für politische Einflussnahme anfälliges Regelwerk zu ersticken droht.  In diesem Sinne machen weniger Politik und mehr Bildungsverantwortung vor Ort die beste Bildung aus.“

Hans-Ulrich Rülke: „Wir Liberalen sind der Überzeugung, dass ein differenziertes und vielfältiges Bildungswesen jeder einzelnen Schülerin beziehungsweise jedem einzelnen Schüler am besten gerecht wird und ihr oder ihm ein Maximum an Chancen eröffnet. Außerdem halten wir Wettbewerb unter den Schularten für etwas Fruchtbares. Wenn die Schulen und Schularten um das jeweils am besten passende oder insgesamt erfolgreichste Bildungskonzept konkurrieren, kommt dies der Qualität unseres Bildungswesens zugute. Als wesentlichen Baustein eines Schulfriedens sollten deshalb die fürs Schulleben Verantwortlichen die Freiheit erhalten, das Schulangebot vor Ort selbständig auszugestalten. Sie können insbesondere Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt- und Werkrealschulen unter einem Dach bilden. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandschutz, erhalten aber die gleiche Ausstattung wie alle anderen Schularten und müssen sich dem Wettbewerb stellen.“

Timm Kern: „Mehr noch, wir wollen auch den Gemeinschaftsschulen mehr Freiheit geben. Sie sollen ähnlich wie Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten können. Schließlich ist es ein Herzensanliegen der Liberalen, die Schulen in Freiheit zu entlassen. Wenn die Schulen eigenständig über ihr Personal, ihr Budget und ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden können, stehen die am Schulleben Beteiligten nicht nur in ganz anderer Weise hinter ihrer Schule, sondern es kann auch ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Das Leitmotiv könnte hierbei lauten: Mehr Zufriedenheit schafft Frieden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Schulen zu schaffen, schlagen wir vor, die Finanzierung der Schulen auf das Rucksackprinzip umzustellen. Das heißt, jede Schüler und jeder Schüler führt in einem virtuellen Rucksack Ressourcen für die Schulart mit, für die er eine Empfehlung bekommen hat. Der Rucksack bleibt immer gleich bemessen, egal ob die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler eine Haupt-/Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule besucht.“

Auch zur Zukunft der Grundschulempfehlung machten Rülke und Kern einen Vorschlag: „Zunächst sollte alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann.“

 

Kurz gefasst beruht der Vorschlag der FDPLandtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden, der konsequent die besten Bildungschancen für unsere Kinder im Blick behält, auf folgenden wesentlichen Eckpunkten unter dem Leitmotiv von Wettbewerb und Chancengleichheit in einem differenzierten Schulsystem:

  • Für die Elternberatung im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung erhalten die Grundschulen mehr Personalressourcen und die weiterführenden Schulen neben dem Recht, über die Grundschulempfehlung informiert zu werden, Personalressourcen für zusätzliche Stützkurse. Wenn diese Maßnahmen bis zum Jahr 2017 nicht zu einer deutlichen Absenkung der Sitzenbleiberquoten führen, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Zugleich wollen wir die Letztentscheidung über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in die Verantwortung der jeweiligen weiterführenden Schule geben. Die Eltern erhalten damit die Möglichkeit, sich mit ihrem Kind unabhängig von der Grundschulempfehlung bei einer Schule ihrer Wahl zu bewerben, und die weiterführenden Schulen das Recht, sich über eine nicht zureichende Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, wenn die Lehrerkonferenz in einem selbst bestimmten Aufnahmeverfahren zur Überzeugung gelangt ist, den betreffenden Schüler oder die betreffende Schülerin erfolgreich zum angestrebten Abschlussziel führen zu können. Die Entscheidung, sich über eine Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, gilt ausschließlich für den Besuch der betreffenden Schule und nicht für den anderer Schulen. Durch die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist zugleich sichergestellt, dass die weiterführende Schule nicht einen Schüler oder eine Schülerin mit zureichender Empfehlung ablehnen kann. Eine reguläre Überprüfung aller Grundschulempfehlungen gegen Ende von Klasse sechs könnte zusätzlich den unterschiedlichen Entwicklungsverläufen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten weiter erhöhen;
  • Um faire Wettbewerbsbedingungen für die Schulen in einem vielfältigen und differenzierten Schulwesen zu schaffen, erhalten die Schulen je Schülerin oder Schüler eine auf der Grundlage der jeweiligen Grundschulempfehlung berechnete Pro-Kopf-Pauschale zugewiesen (Rucksackprinzip);
  • Alle Schulen beziehungsweise ihre Schulträger und Bildungsregionen erhalten die Freiheit, die jeweilige Schulform in eigener Verantwortung auszugestalten beziehungsweise zu Verbundschulen zusammenzufassen. Sie können insbesondere bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen bilden, das heißt Haupt-/Werkrealschulbildungsgang und Realschulbildungsgang unter einem Dach führen. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandsschutz und können ähnlich Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten;
  • Die Gymnasien erhalten alle gleichermaßen den Lehrerwochenstunden-Ansatz des achtjährigen Gymnasiums und zugleich die Freiheit, diese Stunden auf acht oder neun Schuljahre zu verteilen;
  • Die Realschulen können zusätzlich einen Hauptschulabschluss mit einer entsprechend fundierten und differenzierten Vorbereitung anbieten;
  • Der Werkrealschulabschluss bleibt erhalten;
  • Die differenzierte Aufstellung des beruflichen Schulwesens soll so gut wie möglich erhalten bleiben, und über die Ausgestaltung des jeweiligen Schulangebots soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung im Einvernehmen mit den Betrieben vor Ort entschieden werden. Damit weiterhin möglichst wohnortnahe Ausbildungsangebote gemacht werden können, errechnen sich die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems auf der Grundlage der Durchschnittsgröße der jeweiligen Fachklasse im Jahr 2014;
  • Die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft wird auf einen Deckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten angehoben und das bei der Zuschussberechnung zugrunde gelegte Bruttokostenmodell wird im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen um die bislang unberücksichtigten Kosten für die Ganztagsbetreuung, Inklusion, Schulsozialarbeit sowie weitere tatsächlich anfallende Kosten ergänzt;
  • Zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten Form der Ganztagsschule wird auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen, damit auch weiterhin offene Nachmittagsangebote gemacht werden können und für die Eltern vor Ort eine echte Wahlfreiheit zwischen einer Beschulung nur am Vormittag oder auch am Nachmittag besteht. Die Schulbezirke sind abzuschaffen, und aus der Hortfinanzierung darf sich das Land im Interesse von flexiblen Betreuungszeiten nicht zurückziehen;
  • Die Sonder- und Förderschulen bleiben erhalten und werden gestärkt, um die Inklusionsangebote, die an allen Schulen eingerichtet werden können, zu organisieren beziehungsweise zu koordinieren;
  • Vor dem Hintergrund von frei werdenden Personalressourcen aufgrund sinkender Schülerzahlen wird der tatsächliche Personalbedarf an den Schulen umfassend erhoben. Erst wenn auch berechnet wurde, wie viele zusätzlichen Lehrerstellen für Qualitätsverbesserungen vor allem im Bereich der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der Ganztagsbetreuung und der Inklusion sowie zusätzliche Angebote infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung erforderlich sind, besteht eine Grundlage für jeweils mit ausreichendem Vorlauf zum nächsten Schuljahr zu treffenden Entscheidungen, wie viele Lehrerstellen in welchen Bereichen zu welchen Zeiten für neue pädagogische Aufgaben umgeschichtet werden oder wegfallen beziehungsweise eingespart werden können;
  • Es findet eine umfassende regionale Schulentwicklung in jeder Bildungsregion statt, die das Bildungsangebot vor Ort entsprechend einer Bedarfserhebung und im Rahmen eines für sie berechneten fiktiven Budgets an Personalressourcen eigenständig ausgestaltet. In diese regionale Schulentwicklung sind alle Schularten sowie die Ganztags- und Inklusionsangebote einzubeziehen;
  • Eigenständige Schule: Die Schulen erhalten ein eigenes Budget und können über die Personalangelegenheiten sowie ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden;
  • Baden-Württemberg setzt sich für einheitliche Bildungsstandards bundesweit ein und tritt hierzu unter anderem der Initiative einiger Bundesländer zu einem Staatsvertrag über verbindliche Aufgabenpools und Durchführungsbestimmungen für ein gemeinsames Abitur wieder bei. Ziel muss ein bundesweit möglichst einheitliches Zentralabitur sein, das dem Niveau des derzeitigen baden-württembergischen Abiturs in nichts nachsteht.

Das Bildungspapier finden Sie HIER

Zur Vorstellung des Kompromiss-Entwurfs zum Jagdgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der nun von Grün-Rot vorgestellte, überarbeitete Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält im Vergleich zum ersten Entwurf eine Reihe praxisferner und bürokratischer Verschlimmbesserungen, welche sowohl den Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten Rechtsicherheit wegnimmt.“ Als Beispiel nannten Rülke und Bullinger die „vollkommen absurde Annahme“, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten.

Die beiden FDP-Abgeordneten unterstrichen abermals ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf: „Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes. Zeitliche Jagdbeschränkungen und sachliche Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden und im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen. In jedem Fall begibt sich Grün-Rot mit derartigen Regelungen auf ein verfassungsrechtlich unsicheres Terrain.“

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden der Landtage von Baden-Württemberg und Hessen, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Florian Rentsch, haben auf der gemeinsamen Tagung ihrer Fraktionen in Stuttgart die Landesregierungen in Stuttgart und Wiesbaden aufgefordert, die von der Bundesregierung geschaffene Länderöffnungsklausel für die Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen zu nutzen: „Wir fordern eine Regelung, wonach der Abstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windkraftanlage betragen muss, mindestens aber 1.000 Meter“, sagten Rülke und Rentsch. Die Einführung der länderspezifischen Mindestabstände müssten jedoch zeitnah umgesetzt werden, da die Öffnungsklausel zeitlich bis Ende 2015 begrenzt ist.

Auch insgesamt fordern Rülke und Rentsch eine Abkehr von einem politisch gesteuerten Ausbau der Windkraft in Süddeutschland: „Es ist weder volkswirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, mit Subventionen in Milliardenhöhe sämtliche süddeutschen Mittelgebirgslagen mit bis zu 200 Meter hohen Schwachwindanlagen zuzupflastern und den Schutz von Anwohnern, Immobilienwerten, Landschaften und Natur den Profitinteressen der grünen Öko-Klientel zu opfern.“ Rülke und Rentsch warfen der schwarz-roten Bundesregierung mit Blick auf die jüngste EEG-Reform vor, eine Chance vertan zu haben: „Deutschland muss aus der Planwirtschaft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes raus. Die Explosion der Energiekosten muss gestoppt und die Solar- und Windenergie muss schnellstmöglich in den normalen Wettbewerb geführt werden.“

Rülke und Rentsch rechneten vor, dass Baden-Württemberg und Hessen als Standorte für Windräder mit einer durchschnittlichen Auslastung der Anlagen von 1.252 beziehungsweise 1.422 Jahresvolllaststunden denkbar ungeeignet seien, wenn man in Norddeutschland auf mehr als 2.000 und in Offshore-Parks auf weit über 4.000 Jahresvolllaststunden komme. Das Argument, die Erschließung von mittelmäßigen bis schlechten Windkraftstandorten im Süden trage zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei, wiesen Rülke und Rentsch zurück: „Wer schon einmal einen Blick auf eine Wetterkarte geworfen hat, der weiß, dass ein windarmes Azorenhoch sich nicht auf Rhön, Westerwald, Schwarzwald oder Schwäbische Alb beschränkt, sondern ganz Mitteleuropa erfasst“, sagten Rülke und Rentsch.

„Der Ausbau der Windkraft muss unter Wahrung des Schutzes von Mensch und Natur dort vonstatten gehen, wo wirtschaftlich interessante Windstärken erreicht werden. Und diese Standorte finden sich vorzugsweise in Küstennähe und – soweit die Offshore-Windkraft ihre Stromgestehungskosten bis 2020 wie geplant senken kann – perspektivisch auf der offenen See“, erklärten Rülke und Rentsch.

Mit Blick auf die Landtagswahl im Jahr 2016 warnte Rentsch die Bürger in Baden-Württemberg vor falschen Erwartungen an die CDU: „Viele hessische CDU-Abgeordnete haben sich noch kurz vor der Wahl mit Bürgerinitiativen getroffen und vor einem unverhältnismäßigen Ausbau der Windkraft gewarnt. Doch kaum saßen CDU und Grüne in Wiesbaden gemeinsam am Kabinettstisch, haben sie beschlossen, den Anteil der Windkraft innerhalb von nur fünf Jahren zu verdreifachen. Man wird die hessische Landschaft 2018 nicht wiedererkennen.“ Rülke fügte hinzu, langfristig würden die Grünen auch in Baden-Württemberg weitere Windräder anstreben als die derzeit für 2020 ausgegebene Zielmarke von 1.200 Anlagen.

 

Die beiden Landtagsfraktionen von Hessen und Baden-Württemberg setzten sich auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Stuttgart auch mit der zunehmend schlechter werdenden Verkehrsinfrastruktur in beiden Ländern auseinander. Dazu sagten der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Vorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Florian Rentsch:

„Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur duldet kein weiteres Zuwarten mehr. Wenn wir weiter unsere Infrastruktur auf Verschleiß fahren, setzen wir unseren Wohlstand aufs Spiel. Die Bundesregierung muss endlich vom Konsum-Modus mit Wellness-Wohltaten á la Mindestlohn, Rente mit 63 und jetzt der unsinnigen Mietpreisbremse auf Investitionen umschalten. So wie nur neue Wohnungen einer Verknappung und damit Verteuerung entgegenwirken können, so brauchen wir auch eine Überwindung von Streckensperrungen und Stau-Malaisen.

Hessen und Baden-Württemberg haben bereits Konzepte vorgelegt. Sowohl das beeindruckende Maßnahmenpaket „Staufreies Hessen“ als auch die „Mobilitätsinitiative Baden-Württemberg 23“ sind wichtige Lösungsansätze für mehr Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität. Denn wer steht gern im Stau? Von den Kosten ganz zu schweigen. Die Schilderungen der Geschäftsführung eines baden-württembergischen Weltmarktführers unterstreichen, wie gravierend die Verkehrsprobleme mittlerweile sind. So ist im angeblich reichen Deutschland die Infrastruktur mittlerweile so mangelhaft, dass Schwertransporte nach Hamburg über die A 7 nicht mehr möglich sind, sondern man fast 200 Kilometer Umweg über die östlichen Bundesländer fahren muss. Das ist einer der führenden Industrienationen nicht  würdig. Wir fordern ein Aktionsprogramm der Bundesregierung und eine Überwindung der Murks-Maut-Pläne á la Dobrindt. Die Lösung liegt vor der Türe der südlichen Bundesländer: Schauen wir nach Österreich und die Schweiz. Hier wird gezeigt, wie es geht. Und diese Länder stehen hinsichtlich ihrer Wirtschaftskraft und der Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger sicherlich uns nicht nach – eher im Gegenteil.“

 

Eine grundlegende Reform des deutschen Föderalismus ist nach wie vor notwendig. Mit der Föderalismusreform I ist eine Neuordnung der Zuständigkeit von Bund und Ländern nur unzureichend gelungen. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde zunächst ganz ausgeklammert. Auf Druck der FDP wurde dieser Teil in der Föderalismusreform II angegangen. Auch die Föderalismusreform II blieb aber weit hinter den Bedürfnissen und Erwartungen zurück. Erneut gab es nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Dringende Probleme, wie die Reform des Länderfinanzausgleiches, weitgehende Steuerautonomie für die Länder und eine Erleichterung von Länderneugliederungen, sind aber weiterhin unerledigt. Vor diesem Hintergrund setzen sich die FDP-Fraktionen von Hessen und Baden-Württemberg weiter dafür ein, dass der deutsche Föderalismus in einer dritten Reformstufe endlich die umfassenden Verbesserungen erfährt, die für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, für die Funktionsfähigkeit des Staates und zum Wohle der Bürger dringend benötigt werden.

Insbesondere gilt es, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (unter Einbeziehung auch der Kommunen) umfassend neu zu ordnen. Im Vordergrund stehen dabei

  • der Ausbau der Finanzautonomie der Länder und die Stärkung des föderalen Wettbewerbs,
  • eine Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die wirtschaftliche Anstrengung und Leistung und Sparsamkeit belohnt und nicht bestraft, sowie
  • der Abbau von Doppelzuständigkeiten und Mischfinanzierungen.

Unser Ziel ist es, zwischen Bundes- und Landessteuern stärker zu trennen. Gleichzeitig wollen wir in unserer Verfassung ein echtes Konnexitätsprinzip verankern: Gemeinden dürfen von Bund oder Ländern nur noch mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden, wenn die Finanzierung durch den Gesetzgeber gewährleistet ist. Auch hier muss gelten: Wer bestellt, der bezahlt.

Dazu gelten für uns die folgenden Ziele:

  1. Finanzautonomie

Die FDP steht für mehr Finanzautonomie in Bund, Ländern und Gemeinden. Jede Ebene soll eine eigenständige Wachstums- und Standortpolitik betreiben können. Eine größere Autonomie für die Länder und Gemeinden erhöht die Transparenz der politischen Entscheidungen und stärkt die Verantwortlichkeit der Politik gegenüber den Bürgern.

Zentrales Element dieser Strategie ist es, die Hoheit der Länder über ihre Einnahmen und Ausgaben zu stärken. Dazu gehören

  • ein Hebesatzrecht der Länder auf die (zuvor abgesenkten) Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer;
  • das Recht der Länder, die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer (wie heute schon bei der Grunderwerbsteuer) durch Landesgesetz zu regeln;
  • die Übertragung der Kompetenz für die Gesetzgebung über die Ausgestaltung der Grundsteuer vom Bund auf die Länder. 
  1. Länderfinanzausgleich

Eine Schwäche des derzeitigen Steuerverteilungs- und Ausgleichssystems besteht in kontraproduktiven Anreizwirkungen und unklarer politischer Verantwortung. Insbesondere die Nivellierung von Leistungserfolgen im horizontalen Finanzausgleich lähmt die Anstrengungen für Innovationen und dynamische Stärkung der Wirtschaftskraft, auf der alle Finanzkraft beruht. Diese Fehler müssen zugunsten wirksamer Selbstentfaltung beseitigt werden.

Der Länderfinanzausgleich enthält keine Anreize für eigene Anstrengungen: je mehr ein Land in den Länderfinanzausgleich einzahlt oder daraus empfängt, desto mehr wächst – trotz partieller Änderungen durch die Reform 2005 – die Gefahr, Eigenanstrengungen zu unterlassen. Im Ergebnis schwächt dieser Ausgleich die finanzstarken Länder und verschärft die Armut der finanzschwachen Länder. Der Länderfinanzausgleich ist deshalb grundlegend zu verändern.

  • Das Ausgleichsvolumen ist als Sofortmaßnahme ab dem Jahr 2016 auf 4 Mrd. Euro zu verringern und dauerhaft festzuschreiben.
  • Mit Wirkung auf 2019 gilt es darüber hinaus, ein neues Modell des Finanzausgleichs ohne die nivellierende Wirkung des jetzigen Systems zu entwickeln, Die Gutachten der Professoren Kube, Feld und Seiler, die auch der Klage der Länder Bayern und Hessen zugrunde liegen, bieten hierfür eine Fülle von Anknüpfungspunkten.
  • Die Abgeltung von Sonderlasten wird durch Ergänzungszuweisungen des Bundes gewährleistet.

  3. Solidaritätszuschlag

Mit dem Auslaufen des Solidarpakts und der gegenwärtigen Regelung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2019 muss auch der Solidaritätszuschlag zur Disposition stehen. Wir plädieren dafür, den Soli mit dem Jahr 2019 ersatzlos zu streichen. 

4. Mischfinanzierungen abbauen, Transparenz und Verantwortlichkeit stärken

Die Mischfinanzierung staatlicher Leistungen, also die gemeinsame Finanzierung durch verschiedene öffentliche Haushalte, ist eine der zentralen Schwierigkeiten der deutschen Finanzverfassung. Durch unklare und gemischte Zuständigkeiten wird staatliches Handeln intransparent. Dies führt dazu, dass die Bürger im Gewirr der Ebenen nur schwer Entscheidungszuständigkeiten lokalisieren können. 

Wirksame demokratische Kontrolle setzt aber voraus, dass die Bürger erkennen können, wer genau für Erfolg oder Misserfolg staatlichen Handelns verantwortlich ist. Mischfinanzierung verhindert das. Wer über eine Maßnahme entscheidet, sollte auch für die Finanzierung derselben zuständig sein; wenn Bund und Länder die Kommunen zu bestimmten Ausgaben veranlassen, müssen sie einen angemessenen Ausgleich zahlen (Konnexitätsprinzip).  

Bürgernahe Demokratie braucht Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Mischfinanzierungen sind daher weiter abzubauen und Zuständigkeiten einzelnen staatlichen Ebenen klar zuzuordnen. Außerdem trägt Mischfinanzierung allzu oft dazu bei, dass teilweise unwirtschaftliche Projekte finanziert werden. Wenn ein Großteil eines Projektes durch Bund oder Land finanziert wird, ist die Gefahr hoch, dass die Wirtschaftlichkeit vor Ort bei der Entscheidung weniger stark ins Gewicht fällt.

 5. Altschuldenregelung

Die Länder müssen ihre Altschulden grundsätzlich in eigener Verantwortung zurückführen. Zur Entschuldung der Länder wird ein Länderschuldenfonds aufgelegt. Mit diesen Fonds können die Länder auf freiwilliger Basis ihre laufend fälligen Altschulden zu einem günstigeren Zinssatz prolongieren. Aufgrund des größeren Volumens kann der Fonds – analog zur gemeinschaftlichen Auflage von Anleihen mehrerer Länder – bessere Zinskonditionen am Kapitalmarkt erzielen. Dadurch können die Länder ihre laufend fälligen Altschulden zu einem niedrigeren Zinssatz prolongieren Mit den eingesparten Zinsen aus der Refinanzierung müssen vorhandene Kredite getilgt werden. Die Haftung ist ausdrücklich teilschuldnerisch: Jedes Land haftet selbst für seine eigenen Schulden.  

Nur für absolute Härtefälle kommen zusätzliche Konsolidierungshilfen des Bundes in Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat für das Vorliegen solcher Situationen in seinem Berlin-Urteil vom 19. Oktober 2006 (2 BvR 3/03) Kriterien entwickelt, an denen festzuhalten ist. 

  1. Doppik

Wir plädieren mit Nachdruck für einen den Bund, die Länder und die Kommunen gleichermaßen betreffenden Übergang vom überkommenen kameralen Haushalts- und Rechnungswesen der öffentlichen Hände auf die Doppik. Was eine Reihe von Bundesländern für ihre Kommunen vorgeschrieben haben und einige Bundesländer auch selbst praktizieren, sollte aus Gründen der Transparenz und der Vergleichbarkeit bundesweit eingeführt werden.

Die Doppik bedeutet den Übergang von einem allein an Zahlungsströmen orientierten Konzept zu einer Ressourcenverbrauchskonzeption, die auch nicht unmittelbar zahlungswirksame Größen wie Abschreibungen und Pensionsverpflichtungen umfasst. Ausgaben, die heute verursacht werden, aber erst in Zukunft anfallen, sind dabei bereits im laufenden Haushalt als Aufwand auszuweisen. Nur dieses Konzept trägt dem Anspruch einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltswirtschaft Rechnung. 

  1. Fazit

Das liberale Gesamtkonzept bringt die Punkte Neuverschuldung, Finanzautonomie, Finanzausgleich und Altschuldenabbau in Einklang. Es fordert von den Beteiligten ein gesundes Maß an Eigenverantwortung, fügt den Gedanken des föderalen Wettbewerbs maßvoll in das System der deutschen Finanzverfassung ein, lebt aber weiterhin auch von der notwendigen bündischen Solidarität.

 

Zur Meldung, wonach der Bund der Steuerzahler die Landesministerien aufgrund der explodierenden Kosten für die Inanspruchnahme externer Gutachten im kritisiert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der massive Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen ist unserer Beobachtung nach auffallend oft in den grünen Landesministerien zu beobachten. So zum Beispiel bei der Vergabe von Gutachten, Studien und Werbekampagnen im Umfeld des Nationalparks oder auch bei der Beschaffung von neuer Technik im Zuge der unnötigen Polizeireform. Der Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen im ersten grün-roten Regierungsjahr auf mehr als 18 Millionen Euro riecht nach grün-roter Vetterleswirtschaft. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion Anfang September einen parlamentarischen Antrag über die „Vergabepraxis der Landesregierung bei externen Gutachten“ (Drucksache 15/5684) eingebracht. Wir fordern, über alle Einzelpläne und Kapitel des Landeshaushalts hinweg ein Budget für externe Gutachten zu bilden und dieses auf 10 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zu deckeln. Die FDP-Landtagsfraktion fordert weiter, eine zentrale Vergabestelle einzurichten und die Vergabe von externen Gutachten künftig auschließlich durch diese vornehmen zu lassen.“

Info: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/Txt/15_5684.pdf