Nach Mitteilung des Steuerzahlerbunds arbeiten zahlreiche kommunale Unternehmen unrentabel und werden jahrelang mit Hilfe von Steuergeld künstlich am Leben gehalten. Dieser Missstand müsse ein Ende haben. Der Steuerzahlerbund fordert die Kommunen auf, abenteuerliche Ausflüge in die Wirtschaft zu unterlassen. Kommunen sollten sich strikt von Geschäftsbereichen trennen, die nichts mit staatlichen Aufgaben zu tun haben. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach der Veröffentlichung des vom Bund der Steuerzahler herausgegebenen Schwarzbuches zur öffentlichen Verschwendung von Steuergeldern kann die grün-rote Landesregierung zeigen, dass sie die Kritik des Bundes der Steuerzahler ernst nimmt und die Pläne zur Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden ad acta legt. Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Kritik bestätigt: Denn Gemeinden können Quersubventionierungen im gemeindlichen Wirtschaftsgeflecht und die Umsatzsteuerbefreiung nutzen, um die Preise der Privatwirtschaft zu unterbieten. Die angeblich günstigeren Leistungen der gemeindlichen Unternehmen erkauft der Bürger so mitunter durch Preis- und Gebührenerhöhungen an anderer Stelle, denn irgendwo müssen die Gelder zur Querfinanzierung der gemeindlichen Unternehmen ja herkommen. Den Bürgern ist auch nicht gedient, wenn gemeindliche Betriebe heimische Handwerker und andere Gewerbetreibende verdrängen. Denn weniger private Unternehmen führen zu geringeren Steuereinnahmen und höheren Arbeitslosenzahlen. Deshalb schadet die immer noch von Grün-Rot geplante Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden dem Bürger und der Wirtschaft.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu einer Umfrage des Philologenverbands zu den Fünft- und Sechstklässlern an den Gymnasien:

„Der Befund der Umfrage des Philologenverbands gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Dass mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und fast acht Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2013/14 Probleme hatten, dem Unterricht zu folgen, muss man ähnlich wie die erhöhten Sitzenbleiberquoten als Alarmsignal verstehen, das man ernst nehmen muss und nicht ignorieren darf. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung besteht. Eine umgehende erneute Änderung der aktuellen Regelung könnte aber eine weitere bildungspolitische Reform bedeuten, deren überstürzte Ankündigung, mangelhafte Vorbereitung und entsprechend fehlerhafte Durchführung Eltern, Lehrer und Schüler häufig zu Recht kritisieren. Deshalb sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion zunächst alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten und Problemanzeigen an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann. Zudem würde die weiterführende Schule damit auch die Verantwortung für den Bildungserfolg der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers übernehmen, wovon wir Liberalen uns zusätzliche positive Effekte versprechen.“

 

In einer Landespressekonferenz zur Vorstellung eines liberalen Schulkonzepts als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Bereits mehrere Male haben Vertreter der grün-roten Landesregierung die Idee eines Schulfriedens geäußert. Leider ist jedoch bis heute kein konkreter Vorschlag gemacht worden, wie solch ein Frieden aussehen könnte. Das ist deshalb bedauerlich, weil die am Schulleben Beteiligten den Regierungswechsel im Jahr 2011 als einen heftigen Umschwung in der Bildungspolitik erlebt haben, der ihre Arbeit erheblich beeinträchtigt. Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie Kooperationspartner der Schulen wünschen sich verlässliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage sind. Ein Schulfrieden, der längerfristig halten soll und dem Schulwesen nützt, darf sich jedoch nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen. Vielmehr muss er in der Mitte der Gesellschaft angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt deshalb als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg ein liberales Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Rülke und Kern führten weiter aus, dass der Schulfrieden auf dem wesentlichen Gedanken der Gegenseitigkeit zwischen dem Land und denjenigen beruhen solle, die für die Bildung vor Ort Verantwortung tragen: „Das Land stellt in auskömmlichem Maß Ressourcen bereit, und vor Ort wird in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Der Rahmen für diese Arbeitsteilung sollte sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnen und sich zugleich auf das Wesentliche beschränken. Wenige klare Regeln lassen den Raum für einen Wettbewerb um die besten Bildungsangebote und pädagogischen Konzepte, den ein dirigistisches, kleinteiliges und für politische Einflussnahme anfälliges Regelwerk zu ersticken droht.  In diesem Sinne machen weniger Politik und mehr Bildungsverantwortung vor Ort die beste Bildung aus.“

Hans-Ulrich Rülke: „Wir Liberalen sind der Überzeugung, dass ein differenziertes und vielfältiges Bildungswesen jeder einzelnen Schülerin beziehungsweise jedem einzelnen Schüler am besten gerecht wird und ihr oder ihm ein Maximum an Chancen eröffnet. Außerdem halten wir Wettbewerb unter den Schularten für etwas Fruchtbares. Wenn die Schulen und Schularten um das jeweils am besten passende oder insgesamt erfolgreichste Bildungskonzept konkurrieren, kommt dies der Qualität unseres Bildungswesens zugute. Als wesentlichen Baustein eines Schulfriedens sollten deshalb die fürs Schulleben Verantwortlichen die Freiheit erhalten, das Schulangebot vor Ort selbständig auszugestalten. Sie können insbesondere Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt- und Werkrealschulen unter einem Dach bilden. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandschutz, erhalten aber die gleiche Ausstattung wie alle anderen Schularten und müssen sich dem Wettbewerb stellen.“

Timm Kern: „Mehr noch, wir wollen auch den Gemeinschaftsschulen mehr Freiheit geben. Sie sollen ähnlich wie Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten können. Schließlich ist es ein Herzensanliegen der Liberalen, die Schulen in Freiheit zu entlassen. Wenn die Schulen eigenständig über ihr Personal, ihr Budget und ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden können, stehen die am Schulleben Beteiligten nicht nur in ganz anderer Weise hinter ihrer Schule, sondern es kann auch ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Das Leitmotiv könnte hierbei lauten: Mehr Zufriedenheit schafft Frieden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Schulen zu schaffen, schlagen wir vor, die Finanzierung der Schulen auf das Rucksackprinzip umzustellen. Das heißt, jede Schüler und jeder Schüler führt in einem virtuellen Rucksack Ressourcen für die Schulart mit, für die er eine Empfehlung bekommen hat. Der Rucksack bleibt immer gleich bemessen, egal ob die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler eine Haupt-/Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule besucht.“

Auch zur Zukunft der Grundschulempfehlung machten Rülke und Kern einen Vorschlag: „Zunächst sollte alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann.“

 

Kurz gefasst beruht der Vorschlag der FDPLandtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden, der konsequent die besten Bildungschancen für unsere Kinder im Blick behält, auf folgenden wesentlichen Eckpunkten unter dem Leitmotiv von Wettbewerb und Chancengleichheit in einem differenzierten Schulsystem:

  • Für die Elternberatung im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung erhalten die Grundschulen mehr Personalressourcen und die weiterführenden Schulen neben dem Recht, über die Grundschulempfehlung informiert zu werden, Personalressourcen für zusätzliche Stützkurse. Wenn diese Maßnahmen bis zum Jahr 2017 nicht zu einer deutlichen Absenkung der Sitzenbleiberquoten führen, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Zugleich wollen wir die Letztentscheidung über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in die Verantwortung der jeweiligen weiterführenden Schule geben. Die Eltern erhalten damit die Möglichkeit, sich mit ihrem Kind unabhängig von der Grundschulempfehlung bei einer Schule ihrer Wahl zu bewerben, und die weiterführenden Schulen das Recht, sich über eine nicht zureichende Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, wenn die Lehrerkonferenz in einem selbst bestimmten Aufnahmeverfahren zur Überzeugung gelangt ist, den betreffenden Schüler oder die betreffende Schülerin erfolgreich zum angestrebten Abschlussziel führen zu können. Die Entscheidung, sich über eine Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, gilt ausschließlich für den Besuch der betreffenden Schule und nicht für den anderer Schulen. Durch die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist zugleich sichergestellt, dass die weiterführende Schule nicht einen Schüler oder eine Schülerin mit zureichender Empfehlung ablehnen kann. Eine reguläre Überprüfung aller Grundschulempfehlungen gegen Ende von Klasse sechs könnte zusätzlich den unterschiedlichen Entwicklungsverläufen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten weiter erhöhen;
  • Um faire Wettbewerbsbedingungen für die Schulen in einem vielfältigen und differenzierten Schulwesen zu schaffen, erhalten die Schulen je Schülerin oder Schüler eine auf der Grundlage der jeweiligen Grundschulempfehlung berechnete Pro-Kopf-Pauschale zugewiesen (Rucksackprinzip);
  • Alle Schulen beziehungsweise ihre Schulträger und Bildungsregionen erhalten die Freiheit, die jeweilige Schulform in eigener Verantwortung auszugestalten beziehungsweise zu Verbundschulen zusammenzufassen. Sie können insbesondere bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen bilden, das heißt Haupt-/Werkrealschulbildungsgang und Realschulbildungsgang unter einem Dach führen. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandsschutz und können ähnlich Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten;
  • Die Gymnasien erhalten alle gleichermaßen den Lehrerwochenstunden-Ansatz des achtjährigen Gymnasiums und zugleich die Freiheit, diese Stunden auf acht oder neun Schuljahre zu verteilen;
  • Die Realschulen können zusätzlich einen Hauptschulabschluss mit einer entsprechend fundierten und differenzierten Vorbereitung anbieten;
  • Der Werkrealschulabschluss bleibt erhalten;
  • Die differenzierte Aufstellung des beruflichen Schulwesens soll so gut wie möglich erhalten bleiben, und über die Ausgestaltung des jeweiligen Schulangebots soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung im Einvernehmen mit den Betrieben vor Ort entschieden werden. Damit weiterhin möglichst wohnortnahe Ausbildungsangebote gemacht werden können, errechnen sich die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems auf der Grundlage der Durchschnittsgröße der jeweiligen Fachklasse im Jahr 2014;
  • Die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft wird auf einen Deckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten angehoben und das bei der Zuschussberechnung zugrunde gelegte Bruttokostenmodell wird im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen um die bislang unberücksichtigten Kosten für die Ganztagsbetreuung, Inklusion, Schulsozialarbeit sowie weitere tatsächlich anfallende Kosten ergänzt;
  • Zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten Form der Ganztagsschule wird auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen, damit auch weiterhin offene Nachmittagsangebote gemacht werden können und für die Eltern vor Ort eine echte Wahlfreiheit zwischen einer Beschulung nur am Vormittag oder auch am Nachmittag besteht. Die Schulbezirke sind abzuschaffen, und aus der Hortfinanzierung darf sich das Land im Interesse von flexiblen Betreuungszeiten nicht zurückziehen;
  • Die Sonder- und Förderschulen bleiben erhalten und werden gestärkt, um die Inklusionsangebote, die an allen Schulen eingerichtet werden können, zu organisieren beziehungsweise zu koordinieren;
  • Vor dem Hintergrund von frei werdenden Personalressourcen aufgrund sinkender Schülerzahlen wird der tatsächliche Personalbedarf an den Schulen umfassend erhoben. Erst wenn auch berechnet wurde, wie viele zusätzlichen Lehrerstellen für Qualitätsverbesserungen vor allem im Bereich der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der Ganztagsbetreuung und der Inklusion sowie zusätzliche Angebote infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung erforderlich sind, besteht eine Grundlage für jeweils mit ausreichendem Vorlauf zum nächsten Schuljahr zu treffenden Entscheidungen, wie viele Lehrerstellen in welchen Bereichen zu welchen Zeiten für neue pädagogische Aufgaben umgeschichtet werden oder wegfallen beziehungsweise eingespart werden können;
  • Es findet eine umfassende regionale Schulentwicklung in jeder Bildungsregion statt, die das Bildungsangebot vor Ort entsprechend einer Bedarfserhebung und im Rahmen eines für sie berechneten fiktiven Budgets an Personalressourcen eigenständig ausgestaltet. In diese regionale Schulentwicklung sind alle Schularten sowie die Ganztags- und Inklusionsangebote einzubeziehen;
  • Eigenständige Schule: Die Schulen erhalten ein eigenes Budget und können über die Personalangelegenheiten sowie ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden;
  • Baden-Württemberg setzt sich für einheitliche Bildungsstandards bundesweit ein und tritt hierzu unter anderem der Initiative einiger Bundesländer zu einem Staatsvertrag über verbindliche Aufgabenpools und Durchführungsbestimmungen für ein gemeinsames Abitur wieder bei. Ziel muss ein bundesweit möglichst einheitliches Zentralabitur sein, das dem Niveau des derzeitigen baden-württembergischen Abiturs in nichts nachsteht.

Das Bildungspapier finden Sie HIER

Zur Vorstellung des Kompromiss-Entwurfs zum Jagdgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der nun von Grün-Rot vorgestellte, überarbeitete Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält im Vergleich zum ersten Entwurf eine Reihe praxisferner und bürokratischer Verschlimmbesserungen, welche sowohl den Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten Rechtsicherheit wegnimmt.“ Als Beispiel nannten Rülke und Bullinger die „vollkommen absurde Annahme“, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten.

Die beiden FDP-Abgeordneten unterstrichen abermals ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf: „Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes. Zeitliche Jagdbeschränkungen und sachliche Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden und im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen. In jedem Fall begibt sich Grün-Rot mit derartigen Regelungen auf ein verfassungsrechtlich unsicheres Terrain.“

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden der Landtage von Baden-Württemberg und Hessen, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Florian Rentsch, haben auf der gemeinsamen Tagung ihrer Fraktionen in Stuttgart die Landesregierungen in Stuttgart und Wiesbaden aufgefordert, die von der Bundesregierung geschaffene Länderöffnungsklausel für die Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen zu nutzen: „Wir fordern eine Regelung, wonach der Abstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windkraftanlage betragen muss, mindestens aber 1.000 Meter“, sagten Rülke und Rentsch. Die Einführung der länderspezifischen Mindestabstände müssten jedoch zeitnah umgesetzt werden, da die Öffnungsklausel zeitlich bis Ende 2015 begrenzt ist.

Auch insgesamt fordern Rülke und Rentsch eine Abkehr von einem politisch gesteuerten Ausbau der Windkraft in Süddeutschland: „Es ist weder volkswirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, mit Subventionen in Milliardenhöhe sämtliche süddeutschen Mittelgebirgslagen mit bis zu 200 Meter hohen Schwachwindanlagen zuzupflastern und den Schutz von Anwohnern, Immobilienwerten, Landschaften und Natur den Profitinteressen der grünen Öko-Klientel zu opfern.“ Rülke und Rentsch warfen der schwarz-roten Bundesregierung mit Blick auf die jüngste EEG-Reform vor, eine Chance vertan zu haben: „Deutschland muss aus der Planwirtschaft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes raus. Die Explosion der Energiekosten muss gestoppt und die Solar- und Windenergie muss schnellstmöglich in den normalen Wettbewerb geführt werden.“

Rülke und Rentsch rechneten vor, dass Baden-Württemberg und Hessen als Standorte für Windräder mit einer durchschnittlichen Auslastung der Anlagen von 1.252 beziehungsweise 1.422 Jahresvolllaststunden denkbar ungeeignet seien, wenn man in Norddeutschland auf mehr als 2.000 und in Offshore-Parks auf weit über 4.000 Jahresvolllaststunden komme. Das Argument, die Erschließung von mittelmäßigen bis schlechten Windkraftstandorten im Süden trage zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei, wiesen Rülke und Rentsch zurück: „Wer schon einmal einen Blick auf eine Wetterkarte geworfen hat, der weiß, dass ein windarmes Azorenhoch sich nicht auf Rhön, Westerwald, Schwarzwald oder Schwäbische Alb beschränkt, sondern ganz Mitteleuropa erfasst“, sagten Rülke und Rentsch.

„Der Ausbau der Windkraft muss unter Wahrung des Schutzes von Mensch und Natur dort vonstatten gehen, wo wirtschaftlich interessante Windstärken erreicht werden. Und diese Standorte finden sich vorzugsweise in Küstennähe und – soweit die Offshore-Windkraft ihre Stromgestehungskosten bis 2020 wie geplant senken kann – perspektivisch auf der offenen See“, erklärten Rülke und Rentsch.

Mit Blick auf die Landtagswahl im Jahr 2016 warnte Rentsch die Bürger in Baden-Württemberg vor falschen Erwartungen an die CDU: „Viele hessische CDU-Abgeordnete haben sich noch kurz vor der Wahl mit Bürgerinitiativen getroffen und vor einem unverhältnismäßigen Ausbau der Windkraft gewarnt. Doch kaum saßen CDU und Grüne in Wiesbaden gemeinsam am Kabinettstisch, haben sie beschlossen, den Anteil der Windkraft innerhalb von nur fünf Jahren zu verdreifachen. Man wird die hessische Landschaft 2018 nicht wiedererkennen.“ Rülke fügte hinzu, langfristig würden die Grünen auch in Baden-Württemberg weitere Windräder anstreben als die derzeit für 2020 ausgegebene Zielmarke von 1.200 Anlagen.

 

Die beiden Landtagsfraktionen von Hessen und Baden-Württemberg setzten sich auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Stuttgart auch mit der zunehmend schlechter werdenden Verkehrsinfrastruktur in beiden Ländern auseinander. Dazu sagten der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Vorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Florian Rentsch:

„Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur duldet kein weiteres Zuwarten mehr. Wenn wir weiter unsere Infrastruktur auf Verschleiß fahren, setzen wir unseren Wohlstand aufs Spiel. Die Bundesregierung muss endlich vom Konsum-Modus mit Wellness-Wohltaten á la Mindestlohn, Rente mit 63 und jetzt der unsinnigen Mietpreisbremse auf Investitionen umschalten. So wie nur neue Wohnungen einer Verknappung und damit Verteuerung entgegenwirken können, so brauchen wir auch eine Überwindung von Streckensperrungen und Stau-Malaisen.

Hessen und Baden-Württemberg haben bereits Konzepte vorgelegt. Sowohl das beeindruckende Maßnahmenpaket „Staufreies Hessen“ als auch die „Mobilitätsinitiative Baden-Württemberg 23“ sind wichtige Lösungsansätze für mehr Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität. Denn wer steht gern im Stau? Von den Kosten ganz zu schweigen. Die Schilderungen der Geschäftsführung eines baden-württembergischen Weltmarktführers unterstreichen, wie gravierend die Verkehrsprobleme mittlerweile sind. So ist im angeblich reichen Deutschland die Infrastruktur mittlerweile so mangelhaft, dass Schwertransporte nach Hamburg über die A 7 nicht mehr möglich sind, sondern man fast 200 Kilometer Umweg über die östlichen Bundesländer fahren muss. Das ist einer der führenden Industrienationen nicht  würdig. Wir fordern ein Aktionsprogramm der Bundesregierung und eine Überwindung der Murks-Maut-Pläne á la Dobrindt. Die Lösung liegt vor der Türe der südlichen Bundesländer: Schauen wir nach Österreich und die Schweiz. Hier wird gezeigt, wie es geht. Und diese Länder stehen hinsichtlich ihrer Wirtschaftskraft und der Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger sicherlich uns nicht nach – eher im Gegenteil.“

 

Eine grundlegende Reform des deutschen Föderalismus ist nach wie vor notwendig. Mit der Föderalismusreform I ist eine Neuordnung der Zuständigkeit von Bund und Ländern nur unzureichend gelungen. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde zunächst ganz ausgeklammert. Auf Druck der FDP wurde dieser Teil in der Föderalismusreform II angegangen. Auch die Föderalismusreform II blieb aber weit hinter den Bedürfnissen und Erwartungen zurück. Erneut gab es nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Dringende Probleme, wie die Reform des Länderfinanzausgleiches, weitgehende Steuerautonomie für die Länder und eine Erleichterung von Länderneugliederungen, sind aber weiterhin unerledigt. Vor diesem Hintergrund setzen sich die FDP-Fraktionen von Hessen und Baden-Württemberg weiter dafür ein, dass der deutsche Föderalismus in einer dritten Reformstufe endlich die umfassenden Verbesserungen erfährt, die für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, für die Funktionsfähigkeit des Staates und zum Wohle der Bürger dringend benötigt werden.

Insbesondere gilt es, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (unter Einbeziehung auch der Kommunen) umfassend neu zu ordnen. Im Vordergrund stehen dabei

  • der Ausbau der Finanzautonomie der Länder und die Stärkung des föderalen Wettbewerbs,
  • eine Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die wirtschaftliche Anstrengung und Leistung und Sparsamkeit belohnt und nicht bestraft, sowie
  • der Abbau von Doppelzuständigkeiten und Mischfinanzierungen.

Unser Ziel ist es, zwischen Bundes- und Landessteuern stärker zu trennen. Gleichzeitig wollen wir in unserer Verfassung ein echtes Konnexitätsprinzip verankern: Gemeinden dürfen von Bund oder Ländern nur noch mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden, wenn die Finanzierung durch den Gesetzgeber gewährleistet ist. Auch hier muss gelten: Wer bestellt, der bezahlt.

Dazu gelten für uns die folgenden Ziele:

  1. Finanzautonomie

Die FDP steht für mehr Finanzautonomie in Bund, Ländern und Gemeinden. Jede Ebene soll eine eigenständige Wachstums- und Standortpolitik betreiben können. Eine größere Autonomie für die Länder und Gemeinden erhöht die Transparenz der politischen Entscheidungen und stärkt die Verantwortlichkeit der Politik gegenüber den Bürgern.

Zentrales Element dieser Strategie ist es, die Hoheit der Länder über ihre Einnahmen und Ausgaben zu stärken. Dazu gehören

  • ein Hebesatzrecht der Länder auf die (zuvor abgesenkten) Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer;
  • das Recht der Länder, die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer (wie heute schon bei der Grunderwerbsteuer) durch Landesgesetz zu regeln;
  • die Übertragung der Kompetenz für die Gesetzgebung über die Ausgestaltung der Grundsteuer vom Bund auf die Länder. 
  1. Länderfinanzausgleich

Eine Schwäche des derzeitigen Steuerverteilungs- und Ausgleichssystems besteht in kontraproduktiven Anreizwirkungen und unklarer politischer Verantwortung. Insbesondere die Nivellierung von Leistungserfolgen im horizontalen Finanzausgleich lähmt die Anstrengungen für Innovationen und dynamische Stärkung der Wirtschaftskraft, auf der alle Finanzkraft beruht. Diese Fehler müssen zugunsten wirksamer Selbstentfaltung beseitigt werden.

Der Länderfinanzausgleich enthält keine Anreize für eigene Anstrengungen: je mehr ein Land in den Länderfinanzausgleich einzahlt oder daraus empfängt, desto mehr wächst – trotz partieller Änderungen durch die Reform 2005 – die Gefahr, Eigenanstrengungen zu unterlassen. Im Ergebnis schwächt dieser Ausgleich die finanzstarken Länder und verschärft die Armut der finanzschwachen Länder. Der Länderfinanzausgleich ist deshalb grundlegend zu verändern.

  • Das Ausgleichsvolumen ist als Sofortmaßnahme ab dem Jahr 2016 auf 4 Mrd. Euro zu verringern und dauerhaft festzuschreiben.
  • Mit Wirkung auf 2019 gilt es darüber hinaus, ein neues Modell des Finanzausgleichs ohne die nivellierende Wirkung des jetzigen Systems zu entwickeln, Die Gutachten der Professoren Kube, Feld und Seiler, die auch der Klage der Länder Bayern und Hessen zugrunde liegen, bieten hierfür eine Fülle von Anknüpfungspunkten.
  • Die Abgeltung von Sonderlasten wird durch Ergänzungszuweisungen des Bundes gewährleistet.

  3. Solidaritätszuschlag

Mit dem Auslaufen des Solidarpakts und der gegenwärtigen Regelung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2019 muss auch der Solidaritätszuschlag zur Disposition stehen. Wir plädieren dafür, den Soli mit dem Jahr 2019 ersatzlos zu streichen. 

4. Mischfinanzierungen abbauen, Transparenz und Verantwortlichkeit stärken

Die Mischfinanzierung staatlicher Leistungen, also die gemeinsame Finanzierung durch verschiedene öffentliche Haushalte, ist eine der zentralen Schwierigkeiten der deutschen Finanzverfassung. Durch unklare und gemischte Zuständigkeiten wird staatliches Handeln intransparent. Dies führt dazu, dass die Bürger im Gewirr der Ebenen nur schwer Entscheidungszuständigkeiten lokalisieren können. 

Wirksame demokratische Kontrolle setzt aber voraus, dass die Bürger erkennen können, wer genau für Erfolg oder Misserfolg staatlichen Handelns verantwortlich ist. Mischfinanzierung verhindert das. Wer über eine Maßnahme entscheidet, sollte auch für die Finanzierung derselben zuständig sein; wenn Bund und Länder die Kommunen zu bestimmten Ausgaben veranlassen, müssen sie einen angemessenen Ausgleich zahlen (Konnexitätsprinzip).  

Bürgernahe Demokratie braucht Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Mischfinanzierungen sind daher weiter abzubauen und Zuständigkeiten einzelnen staatlichen Ebenen klar zuzuordnen. Außerdem trägt Mischfinanzierung allzu oft dazu bei, dass teilweise unwirtschaftliche Projekte finanziert werden. Wenn ein Großteil eines Projektes durch Bund oder Land finanziert wird, ist die Gefahr hoch, dass die Wirtschaftlichkeit vor Ort bei der Entscheidung weniger stark ins Gewicht fällt.

 5. Altschuldenregelung

Die Länder müssen ihre Altschulden grundsätzlich in eigener Verantwortung zurückführen. Zur Entschuldung der Länder wird ein Länderschuldenfonds aufgelegt. Mit diesen Fonds können die Länder auf freiwilliger Basis ihre laufend fälligen Altschulden zu einem günstigeren Zinssatz prolongieren. Aufgrund des größeren Volumens kann der Fonds – analog zur gemeinschaftlichen Auflage von Anleihen mehrerer Länder – bessere Zinskonditionen am Kapitalmarkt erzielen. Dadurch können die Länder ihre laufend fälligen Altschulden zu einem niedrigeren Zinssatz prolongieren Mit den eingesparten Zinsen aus der Refinanzierung müssen vorhandene Kredite getilgt werden. Die Haftung ist ausdrücklich teilschuldnerisch: Jedes Land haftet selbst für seine eigenen Schulden.  

Nur für absolute Härtefälle kommen zusätzliche Konsolidierungshilfen des Bundes in Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat für das Vorliegen solcher Situationen in seinem Berlin-Urteil vom 19. Oktober 2006 (2 BvR 3/03) Kriterien entwickelt, an denen festzuhalten ist. 

  1. Doppik

Wir plädieren mit Nachdruck für einen den Bund, die Länder und die Kommunen gleichermaßen betreffenden Übergang vom überkommenen kameralen Haushalts- und Rechnungswesen der öffentlichen Hände auf die Doppik. Was eine Reihe von Bundesländern für ihre Kommunen vorgeschrieben haben und einige Bundesländer auch selbst praktizieren, sollte aus Gründen der Transparenz und der Vergleichbarkeit bundesweit eingeführt werden.

Die Doppik bedeutet den Übergang von einem allein an Zahlungsströmen orientierten Konzept zu einer Ressourcenverbrauchskonzeption, die auch nicht unmittelbar zahlungswirksame Größen wie Abschreibungen und Pensionsverpflichtungen umfasst. Ausgaben, die heute verursacht werden, aber erst in Zukunft anfallen, sind dabei bereits im laufenden Haushalt als Aufwand auszuweisen. Nur dieses Konzept trägt dem Anspruch einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltswirtschaft Rechnung. 

  1. Fazit

Das liberale Gesamtkonzept bringt die Punkte Neuverschuldung, Finanzautonomie, Finanzausgleich und Altschuldenabbau in Einklang. Es fordert von den Beteiligten ein gesundes Maß an Eigenverantwortung, fügt den Gedanken des föderalen Wettbewerbs maßvoll in das System der deutschen Finanzverfassung ein, lebt aber weiterhin auch von der notwendigen bündischen Solidarität.

 

Zur Meldung, wonach der Bund der Steuerzahler die Landesministerien aufgrund der explodierenden Kosten für die Inanspruchnahme externer Gutachten im kritisiert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der massive Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen ist unserer Beobachtung nach auffallend oft in den grünen Landesministerien zu beobachten. So zum Beispiel bei der Vergabe von Gutachten, Studien und Werbekampagnen im Umfeld des Nationalparks oder auch bei der Beschaffung von neuer Technik im Zuge der unnötigen Polizeireform. Der Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen im ersten grün-roten Regierungsjahr auf mehr als 18 Millionen Euro riecht nach grün-roter Vetterleswirtschaft. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion Anfang September einen parlamentarischen Antrag über die „Vergabepraxis der Landesregierung bei externen Gutachten“ (Drucksache 15/5684) eingebracht. Wir fordern, über alle Einzelpläne und Kapitel des Landeshaushalts hinweg ein Budget für externe Gutachten zu bilden und dieses auf 10 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zu deckeln. Die FDP-Landtagsfraktion fordert weiter, eine zentrale Vergabestelle einzurichten und die Vergabe von externen Gutachten künftig auschließlich durch diese vornehmen zu lassen.“

Info: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/Txt/15_5684.pdf

Zur Meldung, wonach Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam mehr Steuerautonomie für die Bundesländer fordern, beispielsweise prozentuale Zu- und Abschlagsrechte für die Länder bei Lohn- und Einkommenssteuer, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion will ebenfalls mehr Steuerautonomie für die Länder, weil sich dadurch auch die Qualität der Landespolitik in den Steuersätzen widerspiegelt, die eine Regierung erheben muss. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob Finanzminister Nils Schmid davon am Ende profitieren kann.“

Scharf kritisieren der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, das Verhalten der Vertreter von Grünen und SPD in der Sitzung des Landtagspräsidiums am 23. September. Die FDP-Fraktion hat angesichts der Gewaltakte gegen jüdische Mitbürger und den Einschüchterungsversuchen salafistischer Gruppen erneut einen Antrag gestellt, den Einsetzungsauftrag der Enquetekommission Rechtsextremismus um jeden politisch oder religiös motivierten Extremismus zu erweitern. Die Grünen und die SPD lehnten es im Landtagspräsidium mit ihrer Mehrheit – gegen die Stimmen von FDP und CDU – ab, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenardebatte zu setzen. Stattdessen soll nach Meinung der Regierungsfraktionen der Antrag in einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses beraten werden. „Das Verhalten von Grün-Rot ist entlarvend. Man scheut offensichtlich das Licht der Öffentlichkeit und möchte den Vorschlag deshalb nicht im Landtag diskutieren“, kritisiert Hans-Ulrich Rülke. „Anstatt sich einer konstruktiven Debatte um den Kurs der Arbeit in der Enquetekommission Rechtsextremismus zu stellen, geben sich die Regierungsfraktionen politischen Spielchen hin. Die gewalttätigen Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Deutschland und Einschüchterungsmaßnahmen salafistischer Gruppen zeigen, dass dringend ein engagiertes Handeln der Landesregierung erforderlich ist. Offensichtlich geht es Grün-Rot aber gerade nicht um Sacharbeit. Sie lässt die Enquetekommission Rechtsextremismus durch ihren Streit um einen Untersuchungsausschuss immer mehr zu einer reinen Showveranstaltung verkommen“, so Rülke.

Eine Analyse, die auch das Mitglied in der Enquetekommission Rechtsextremismus Ulrich Goll teilt. „Die Regierungsfraktionen müssen sich entscheiden. Entweder sie sehen weitere Aufklärungsmöglichkeiten der Taten des NSU-Trios in Baden-Württemberg, dann wäre ein Untersuchungsausschuss das richtige Instrument. Oder man möchte Maßnahmen erarbeiten, wie künftig terroristische Taten von Extremisten unterbunden werden können. Dann muss man aber endlich beginnen, in der Enquetekommission produktiv zu arbeiten“, so Goll. Sollte die Enquetekommission weiter arbeiten, sei es nur konsequent den Auftrag auf jede Form von Extremismus zu erweitern. „Jeder Extremismus hat im Prinzip dieselbe Wurzel: Hass gegen Andersdenkende“, so Goll abschließend.

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall (SPD) zu mehr Wachsamkeit in Schulen, Vereinen, Moscheen und Familien aufgerufen hat, um das Abgleiten junger Menschen in den Dschihadismus zu verhindern, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Innenminister Gall hat recht, wenn er feststellt, dass dem Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in extremistische Kreise mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden und über Präventionsangebote in Schulen nachgedacht werden müsse. Angesichts der Forderung des Innenministers ist es umso unverständlicher, dass Grün-Rot es ablehnt, im Landtag über den FDP-Antrag zur Erweiterung der Enquetekommission Rechtsextremismus zu diskutieren: Die Liberalen schlagen vor, dass die Kommission sich mit jedem politisch oder religiös motiviertem Extremismus befasst. Denn im Rahmen einer Enquete kann sich das Parlament am besten fundiert über mögliche Präventionsmaßnahmen informieren und Empfehlungen im Austausch mit Experten erarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass angesichts der Gewaltakte in der letzten Zeit und dem Aufruf des Innenministers nun auch die grün-roten Fraktionen zu dieser Überzeugung gelangen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die grün-rote Landesregierung anlässlich der Vorstellung des Doppelhaushalts 2015/16 scharf  kritisiert. „Angesichts ständig steigender Steuermehreinnahmen handelt Finanzminister Schmid mit der Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 768 Millionen Euro verantwortungslos“, sagte Rülke. Stattdessen wäre es sogar möglich gewesen, bestehende Schulden zurückzuzahlen und den Haushalt durch verringerte Zinszahlungen zu entlasten. „Grün-Rot zieht jetzt die Spendierhosen an, um sich die Wiederwahl zu erkaufen“, sagte Rülke angesichts der gebunkerten Haushaltsrücklagen in Milliardenhöhe. Schmid lege einen „Haushalt der verpassten Chancen“ vor, so Rülke abschließend.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt, dass die grün-rote Landesregierung mit Ministerpräsident Kretschmann an der Spitze im Bundesrat dem Asylkompromiss zugestimmt hat. Der FDP-Fraktionsvorsitzende nannte es eine richtige Entscheidung, dass in Zukunft Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer eingestuft werden und auch Asylbewerber künftig schneller eine Arbeit aufnehmen können.

Zu den aktuellen Plänen den Regierungsfraktionen, auf den Lehrerstellenabbau in den kommenden beiden Jahren weitgehend zu verzichten, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans- Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die grün-rote Landesregierung Einsicht gezeigt und sich von einer Kürzungsorgie beim Lehrerstellenabbau verabschiedet hat. Von Anfang an war die vom Ministerpräsidenten verordnete Kürzung von 11.600 Lehrerstellen eine Milchmädchenrechnung, da der erhöhte Personalbedarf durch die Verbesserung der Unterrichtsversorgung, der Ganztagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten nicht eingerechnet wurde. Statt eine objektive und faktenbasierte Erhebung des tatsächlichen Bedarfs an Lehrerstellen vorzunehmen, setzen Grüne und SPD ihre bildungs- und finanzpolitische Geisterfahrt fort. Die FDP-Landtagsfraktion geht nach wie vor davon aus, dass nur gut die Hälfte der von Grün-Rot geplanten 11.600 Lehrerstellen wegfallen kann, ohne die Qualität der Bildungsangebote dabei einzuschränken. Wir fordern deshalb die Landesregierung erneut auf, endlich eine fundierte Bedarfserhebung der Lehrerstellen vorzunehmen.“

 

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat nach der Klausurtagung der Liberalen die grün-rote Landesregierung aufgefordert, sich im Streit über eine Reform des Asylrechts für eine Einigung einzusetzen und im Bundesrat dem Lösungsvorschlag der Bundesregierung zuzustimmen. Ministerpräsident Kretschmann sollte endlich zur Einsicht kommen, dass Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Auch soll nach den Worten von Rülke die Verbotsfrist für Asylbewerber zur Aufnahme einer Arbeit von neun auf drei Monate verkürzt werden. „Kretschmann hat nun erneut die Chance zu zeigen, ob er sich gegenüber Jürgen Trittin durchsetzen kann“, so Rülke.

Auf ihrer Klausurtagung hat die FDP-Landtagsfraktion eine Große Anfrage mit dem Titel „Verbraucherschutz und Verbraucherinformation als Bürgerrecht“ verabschiedet, mit der die Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung auf den Prüfstand gestellt werden soll. „Mit einer Zwischenbilanz fragen wir ab, ob das von Minister Bonde geführte Landwirtschaftsministerium seiner Querschnittsaufgabe gerecht geworden ist“, sagte Rülke. Auch mit Blick auf die Frage, ob das um das Verbraucherressort erweiterte Ministerium für Ländlichen Raum dem Anspruch gerecht wurde, die ressortübergreifende Koordination und Federführung zu übernehmen. Grün-Rot regiere nun im vierten Jahr und habe mit seinen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zum Schutz und zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Erwartungen geweckt. „Nun wird die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung an ihre Zielsetzungen erinnern“, so Hans-Ulrich Rülke.

Mit einem Fraktionsantrag will die FDP-Landtagsfraktion ein Zeichen gegen religiös und politisch motivierte Gewalt setzen. „Hintergrund sind die in den letzten Monaten vermehrt in aller Öffentlichkeit stattfindenden gewalttätigen Angriffe auf jüdische Bürger unseres Landes, aber auch die Einschüchterungsmaßnahmen salafistischer Gruppen“, so Rülke. „Sie zeigen eindringlich, dass unsere auf die Werte der Freiheit, Toleranz und dem friedlichen Miteinander bauende Gesellschaft immer wieder Bedrohungen ausgesetzt ist.“ Aus diesem Grunde müssten sowohl die Zivilgesellschaft als auch die staatlichen Organe in der Auseinandersetzung mit religiös und politisch motivierten Extremisten gestärkt werden. „Hierzu wollen wir die bereits existierende Enquetekommission ‚Konsequenzen aus der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) / Entwicklung des Rechtsextremismus in Baden-Württemberg‘, die sich bisher lediglich mit dem Rechtsextremismus beschäftigt, Handlungsstrategien und Empfehlungen erarbeiten lassen“, so Rülke.

 

Zur Meldung, wonach Grün-Rot zusätzlich 730 Euro Millionen Euro investieren will und weniger Lehrerstellen als geplant eingespart werden sollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser plötzliche Reichtum zeigt erneut, dass das angebliche strukturelle Defizit, das Schwarz-Gelb angeblich hinterlassen hat, erstunken und erlogen ist. Auch sind die neuen Schulden, die Grün-Rot in dieser Legislaturperiode hinterlassen hat, unnötig wie ein Kropf. Baden-Württemberg könnte längst so wie Bayern mit dem Schuldenabbau begonnen haben.“

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung im Streit um das geplante neue Jagdgesetz gegenüber den Jägern zu großen Zugeständnissen bereit sei, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich Grün-Rot der Vernunft annähert. Es war gut, dass sich Jägerschaft und Opposition gegen den ideologischen Blödsinn im neuen Jagdgesetz gewehrt haben. Dies zahlt sich jetzt aus. Ich bin gespannt, ob sich das Landwirtschaftsministerium gegen seine bisherigen Vorgesetzten beim Nabu am Ende auch durchsetzen kann.“

Zu den Meldungen, wonach angesichts gestiegener Einbruchszahlen Gewerkschaft und CDU eine deutliche Aufstockung der Polizeireviere im Südwesten fordern, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

Schon im März dieses Jahres war absehbar, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt. Parallel zu dieser Entwicklung litt das Kerngeschäft der Polizei in Baden-Württemberg unter der Umsetzung der Polizeireform. Auch war schon damals klar, dass die Bekämpfung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen für die Polizei nicht einfacher wird, denn durch den Rückzug aus der Fläche in Folge der Polizeireform werden die Anfahrtswege zu den Tatorten weiter. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Weitgehend tatenlos verfolgt die Landesregierung die Entwicklung. Die nun von Polizeigewerkschaften und der CDU geforderte personelle Aufstockung der Polizei kann nur ein erster Schritt sein. Die Polizei muss darüber hinaus wieder näher an den Bürger. Und sie braucht einen Dienstherrn, der ihre Arbeit nicht nur in Sonntagsreden zu würdigen weiß, in der Woche aber mit vorurteilsgetragenen Kennzeichungsdebatten und Abstrichen in der Besoldung die Moral der Beamten untergräbt. So gefällt die Landesregierung vielleicht denen, die lieber der Polizei gegenüberstehen als an ihrer Seite. Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger lässt sich auf Dauer auf diese Weise aber nicht garantieren.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Auseinandersetzung zwischen dem Kultusminister und seinem SPD-Fraktionsvorsitzenden um eine mögliche Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium:

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende die Ausweitung des neunjährigen Gymnasiums fordert und sein Kultusminister das ablehnt, muss man sich über die schlechte Stimmung an den Schulen angesichts dieser diffusen Signale aus Stuttgart nicht wunden. Der Krach zwischen Schmiedel und Stoch über die Zukunft des achtjährigen Gymnasiums ist aber weit mehr als nur ein Hahnenkampf um Macht und Einfluss in ihrer Partei. Schmiedel hat endlich erkannt, dass es seiner grün-rote Koalition längst nicht mehr um sozialen Aufstieg durch Bildung und deshalb um die Durchlässigkeit zwischen den Schularten geht, sondern um Unterwerfung eines differenzierten und dadurch erfolgreichen Bildungswesens unter ein vereinheitlichendes Zwei-Säulen-Dogma. Der Verweis des Kultusministers auf die beruflichen Gymnasien als neunjährige Alternative zum allgemeinbildenden Gymnasium ist zwar grundsätzlich richtig, aber im Lichte der grün-roten Bildungspolitik scheinheilig, denn berufliche Gymnasien haben im Zwei-Säulen-System aus Gymnasium einerseits und der Gemeinschaftsschule andererseits keinen Platz mehr. Die FDP-Fraktion wiederholt ihre Forderung, nicht nur auf das Zwei-Säulen-Dogma zu verzichten, sondern auch allen Gymnasien gleichermaßen die Personalausstattung des achtjährigen Gymnasiums zukommen zu lassen, verbunden mit der Freiheit für die Verantwortlichen vor Ort, diese Lehrerwochenstunden auf acht oder neun Jahre zu verteilen. Gegenüber Schmiedels Vorschlag einer einfachen Rückkehr zu G9 würden dadurch auch Personalmittel frei, die den beruflichen Schulen zugute kommen könnten.”

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Winfried Kretschmann „irgendwann“ die durch das Land Baden-Württemberg erworbenen Anteile an der EnBW wieder verkaufen wolle, erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Die FDP hat sich von Anfang an dafür ausgesprochen, den Kauf der EnBW-Anteile nur als Zwischenlösung zu begreifen und zeitnah eine Wiederveräußerung des Aktienpakets anzustreben. Insofern findet das Ansinnen von Ministerpräsident Kretschmann unsere Unterstützung. Allerdings stellen wir uns dafür eine konkrete zeitliche Perspektive vor und kein „irgendwann“. Außerdem muss die Regierung Kretschmann-Schmid mit Blick auf einen Wiederverkauf die EnBW-Schiedsklage beenden und aufhören, den Wert der erworbenen Aktien nachträglich künstlich kaputtzureden, wenn schon nicht im Dienste der Ehrlichkeit, dann doch wenigstens im ureigensten Geschäftsinteresse.“

 

 

 

Für nicht nachvollziehbar hält der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hoffnungen von Finanzminister Nils Schmid, dass ein Aufgehen des Solidaritätszuschlags in andere Steuerarten zu einer Entlastung der Bürger führen könnte. „Jene, die das wollen, stellen sich eine aufkommensneutrale Eingliederung vor. Eine Umfinanzierung von der linken in die rechte Tasche führt aber zu keiner Entlastung der Bürger”, sagte Rülke.

Im Übrigen belaste der Soli höhere Einkommen stärker als mittlere. Eine Eingliederung führe bestenfalls zu einer Umverteilung von oben nach unten. Dass ausgerechnet ein Sozialdemokrat solchen Plänen das Wort rede, spreche Bände. „Herr Schmid soll besser die Interessen des Landes vertreten, als absurde Milchmädchenrechnungen aufzustellen”, so Rülke abschließend.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke, hat Ministerpräsident Kretschmann dazu aufgefordert, in der Asylfrage seiner Verantwortung gerecht zu werden. Immer wenn es schwierig werde, flüchte sich der Ministerpräsident in am Ende folgenlose runde Tische. Dies sei bereits beim Streit um das Alkoholverkaufsverbot auf öffentlichen Plätzen der Fall gewesen. Wer in Sonntagsreden immer die künftige Ausrichtung seiner Partei gestalten wolle, der sei auch gefordert, konkret Verantwortung zu übernehmen. Die Grünen würden für einen Asylkompromiss nun mal gebraucht und ein solcher sei notwendig. Kretschmann könne nun zeigen, ob er sich politisch auch einmal innerparteilich durchsetzen könne, oder ob sich seine Kernkompetenz weiterhin darin erschöpfe, immer dieselben drei Zitate von Hannah Arendt zu variieren.

Zur Meldung, wonach Finanzminister Schmid auf immerwährende Steuermehreinnahmen setzt, um den abgemilderten Abbau der Lehrerstellen zu finanzieren, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Minister Schmid demonstriert erneut seine finanzpolitische Naivität, wenn er davon ausgeht, dass Steuermehreinnahmen quasi vom Himmel fallen. Und er zeigt einmal mehr, wie verlogen das Märchen vom strukturellen Defizit, der angeblichen ‚Erblast von Schwarz-Gelb‘ in Höhe von 2,5 Milliarden Euro von Anfang an gewesen ist. Wenn Herr Schmid von ständig steigenden und dann nicht mehr sinkenden Steuereinnahmen ausgeht, dann müsste sich sein angebliches strukturelles Defizit ja von selbst abbauen. Und so macht er auch Finanzpolitik. Es sind die weltweit erfolgreich agierenden Unternehmen des Landes, die mit ihren Mitarbeitern den derzeitigen Wohlstand erwirtschaftet und für Steuermehreinnahmen gesorgt haben. Statt in grenzenloses Selbstlob zu verfallen, sollte Schmid die sich abzeichnenden konjunkturellen Eintrübungen wahrnehmen. Die Landesregierung hat noch keine strukturellen Einsparungen umgesetzt, sondern immer nur angekündigt. Sie tut im Gegenteil alles dafür, die Konjunktur abzuwürgen. Beispielsweise durch das verabschiedete Tariftreuegesetz, das geplante Bildungsfreistellungsgesetz sowie die angekündigte Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts. Die FDP-Landtagfraktion fordert Grün-Rot auf, den Unternehmen nicht immer noch mehr bürokratische Regelungen aufzudrücken und durch eine konsequente Aufgabenkritik nachhaltig zu sparen.“

Doppelmoral wirft der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Wirtschaftsminister Nils Schmid vor, wenn Schmid den Kurs seines Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel in der Rüstungspolitik stütze. Gabriel hatte darauf gedrungen, aus der Rüstungswirtschaft auszusteigen und erklärt, hierbei auch keine Rücksicht auf Arbeitsplätze nehmen zu wollen. Aus Rülkes Sicht lieferten die Sozialdemokraten hier eine höchst doppelbödige Schmierenkomödie ab. Einerseits liefere man mit sozialdemokratischer Unterstützung Waffen in den Nordirak, andererseits erkläre man hochmoralisch den Ausstieg aus der Rüstungswirtschaft. „Herr Schmid muss schon erklären, wer denn die Waffen produzieren soll, die Sigmar Gabriel in den Irak liefert, wenn beide sozialdemokratischen Herren aus der Waffenproduktion aussteigen wollen”, so Rülke wörtlich.

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke ist die NPD mit bundesweit weniger als 1 Prozent bei Umfragen und Wahlergebnissen und nach dem Ausscheiden aus dem Parlament in ihrem „Stammland” Sachsen ganz sicher keine Gefahr mehr für die Demokratie. Den größten Gefallen, den man den Rechten in einer solchen Situation tun könne, wäre die Fortführung des Verbotsverfahrens: „Das Verbotsverfahren ist die einzige Chance, die NPD am Leben zu erhalten. Ganz besonders dann, wenn es wieder scheitert“, so Rülke.