Die heute bekannt gewordene Kritik wesentlicher Bildungs- und Erziehungsverbände an den rigiden Beschneidungen im Bildungsbereich durch Grün-Schwarz findet bei Dr. Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender, und Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, großes Verständnis.

„Grün-Schwarz“, so Rülke, „verrät zentrale bildungspolitische Vorhaben, um den eigenen bürokratischen Wasserkopf zu finanzieren. Für neue Stellen im Staatsministerium und für Strobls B10 Staatssekretär werden zur Gegenfinanzierung bildungspolitische Projekte geopfert, die noch vor kurzem auch für Grün-Schwarz außer Frage standen. Paradoxer geht es nicht.“

Kern wörtlich: „Den geplanten Ausbau der Ganztagsschule, aber auch Inklusion und Informatikunterricht auf Eis zu legen, ist nichts anderes als ein hilfloses Stilllegen zentraler Zielsetzungen der Bildungspolitik. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Umsetzung dieser Ziele verloren. Die Kritik der Verbände benennt präzise, welche Defizite sich mit dem grün-schwarzen Vorgehen verbinden. Bildung ist kein Orchideenfach, sondern muss einen ausreichenden Finanzierungsrahmen besitzen. Ministerin Eisenmann tut gut daran, diese große Problematik öffentlich zu thematisieren. Nicht allein die Kultusministerin, auch die Grünen als Koalitionspartner stehen jetzt in der Pflicht, Lösungsvorschläge zu unterbreiten.“

Die Meldung, dass die Kultusministerin Eisenmann den Ausbau der Ganztagsschulen 2017/18 stoppe, ist für Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP, ein verheerendes Signal:

„500 dringend erforderliche Lehrerstellen nicht zu bewilligen, bedeutet drei grundlegende bildungspolitische Ziele, die überparteilich Konsens finden, preiszugeben. Der Koalitionsvertrag und nun auch die Nebenabreden von Grün-Schwarz im Bildungsbereich zum Ausbau von Ganztagsschulen, Inklusion und Informatikunterricht sind scheinbar wertlos. Es war abzusehen, dass die Grünen die CDU in ihren Ressorts als Juniorpartner aushungern lassen. Bildungspolitik mit derart radikalen Maßnahmen zu unterbinden, kommt einem Offenbarungseid gleich.“

Zur Forderung des Philologenverbands nach einer grundsätzlichen Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 an den baden-württembergischen Gymnasien sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„In einem Punkt hat der Philologenverband Recht: Mit dem faulen Kompromiss einer Rückkehr zu G9 an 44 Standorten im Rahmen eines ‚Schulversuchs‘ hat die vormalige grün-rote Landesregierung eine unsinnige Gerechtigkeitsmisere geschaffen.“

Die FDP/DVP-Fraktion, so Kern, stehe nach wie vor zum achtjährigen Gymnasium, das bei effizienter Organisation einen raschen Erwerb des Abiturs ermögliche. „Die neunjährige Alternative sind für uns die Beruflichen Gymnasien. Sie führen seit langem zahlreiche Schüler mit Mittlerer Reife in drei Jahren zum Abitur“, betonte Kern. Er erinnerte daran, dass die FDP einen Vorschlag erarbeitet hat, um allen Beteiligten gerecht zu werden. „Leider zeigte weder Grün-Rot noch Grün-Schwarz Interesse für unser Konzept“, kritisierte Kern die ignorante Haltung der Landesregierung.

Der FDP-Vorschlag sieht vor, so Kern, allen Gymnasien in Baden-Württemberg die gleiche Personalausstattung und, parallel hierzu, die Möglichkeit einzuräumen, die ihnen zugewiesenen Jahreswochenstunden statt auf acht auch auf neun Jahre zu verteilen. „So könnten die Gymnasien einen Stundenplan mit mehr Freiräumen für jene Schüler anbieten, die sich am Nachmittag intensiv ihren Interessen, wie Musik, Sport oder Ehrenamt, widmen wollen“, erläuterte Kern die Zielsetzungen des FDP-Vorschlags. „Statt den mit zusätzlichen Jahreswochenstunden privilegierten ‚G9-Schulversuch‘ auslaufen zu lassen, will ihn die grün-schwarze Landesregierung jetzt auch noch verlängern. Sie wählt damit die ungerechteste Variante und verschärft die Ungerechtigkeitsmisere weiter“, betonte Kern.

Zur Pressemitteilung von Innenminister Strobl, „Baden-Württemberg investiert weitere 12,3 Millionen Euro in 30 Breitbandprojekte im Land“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die ständigen Meldungen von Minister Strobl über weitere Mittel für den Breitbandausbau täuschen ein Engagement der Landesregierung vor, das es in dieser Form tatsächlich nicht gibt. Anders als der Titel der Pressemitteilung suggeriert, werden die bereits beschlossenen Mittel für den Breitbandausbau nicht erhöht. Minister Strobl feiert sich vielmehr dafür, dass die Mittel dann auch ausgegeben werden.

Statt diese Selbstverständlichkeiten aufzubauschen, sollte er sich lieber darum kümmern, dass Baden-Württemberg in der Breitbandversorgung nicht von anderen Flächenländern überholt wird. Während Bayern in den letzten drei Jahren den Versorgungsgrad um über fünfzehn Prozent auf 68,7 Prozent erhöhen konnte, gelang in Baden-Württemberg lediglich eine Steigerung um vier Prozent auf 72,8 Prozent. Auf den großen Wurf der Landesregierung in Sachen Digitalisierung müssen wir jedoch weiter warten.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die heute publik gewordenen Pläne der Kultusministerin, über 400 Lehrerstellen einzusparen. Wörtlich sagte Kern: „absolut indiskutabel.“

„Sollten mit der Aufstellung des Haushalts tatsächlich 441 Lehrerstellen gestrichen werden, dann wären die bildungspolitischen Versprechen von Grünen und CDU das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden. Einen Mehrbedarf von 60 Millionen Euro anzumelden und gleichzeitig 31,7 Millionen Euro im Kultusressort einzusparen, das klingt eher nach Offenbarungseid der Kultusministerin als nach solider Basis für die notwendige Qualitätsverbesserungen im Bildungsbereich wie beispielsweise bei der Unterrichtsversorgung, dem Ganztagsausbau oder der Inklusion. In dieser Situation Stellen zu streichen, ist absolut indiskutabel. Es wird immer deutlicher, dass die Grünen Einsparungen meist dort vornehmen, wo es zu Lasten ihres Juniorpartners CDU geht. In diesem Fall sind die Leidtragenden Schüler und Lehrer. Die Kultusministerin ist damit bereits wenige Monate nach ihrem Amtsantritt an ihrem eigenen Qualitätsversprechen gescheitert.“

Zu den Landtagsdebatten über die von der AfD beantragte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus und zur von den anderen Fraktionen beantragten Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung sagten der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Antrag der AfD zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird von uns abgelehnt. Wir sehen die AfD im Landtag weiter als eine Fraktion an.“

Dazu führt Goll näher aus: „Mitglieder einer Partei bilden im deutschen Parlamentarismus eine Fraktion. Die AfD hat sich jedoch aus taktischen Gründen aufgespalten, um sich das Antragsrecht für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erschleichen. Dieses Verhalten ist rechtswidrig und darf daher nicht vom Landtag mit der Einsetzung des Ausschusses belohnt werden.“

Kern betont, dass der AfD mit der Änderung von Untersuchungsausschussgesetz und Geschäftsordnung nichts genommen wird, was ihr zusteht. „Wir nehmen dazu in Gesetz und Geschäftsordnung lediglich das auf, was allen Abgeordneten in den Parlamenten immer klar war: Fraktionen sind politische Kontrahenten, ihre Mitglieder gehören verschiedenen Parteien an.“

Anlässlich einer Forderung des Philologenverbands, der Grundschulempfehlung wieder mehr Gewicht zu verleihen, kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Kultusministerin für ihre praxisferne Haltung:

„Der Philologenverband hat Recht. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schulleiter die Möglichkeit haben, sich über die Grundschulempfehlung von Schülern zu informieren. Anders lässt sich nicht gewährleisten, dass der jeweilige Schüler eine optimale Förderung erhält. Umso weniger lässt sich nachvollziehen, warum die CDU-Kultusministerin das absurde Verbot zur Vorlage der Grundschulempfehlung nicht umgehend abschafft, sondern taktiert und auf Zeit spielt, um den Koalitionspartner nicht zu brüskieren, auf den das Verbot zurückgeht.

Nach einer jüngsten Umfrage des Philologenverbands waren 4,9 Prozent der Fünftklässler und 7,0 Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2015/16 überfordert. Wer angesichts dieser alarmierenden Zahlen den Koalitionsfrieden über das Wohl der Schülerinnen und Schüler stellt, handelt schlicht verantwortungslos.“

Zur Feststellung der GEW, dass junge Lehrer nicht mehr aufs Land wollten, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass der Lehrermangel den ländlichen Raum besonders hart trifft, ist alles andere als eine neue Erkenntnis. Bereits seit einigen Jahren versucht die Schulverwaltung, mit Sonderausschreibungsrunden Lehrer speziell für Schulen abseits der großen Ballungsräume zu gewinnen – offensichtlich mit mäßigem Erfolg. Man kann nur hoffen, dass der Hilferuf der Lehrerverbände bei der CDU-Kultusministerin und ehemaligen Stuttgarter Schulbürgermeisterin ankam. Frau Eisenmann sollte sich die existenzielle Bedeutung einer gesicherten Unterrichtsversorgung gerade für den ländlichen Raum unseres Landes bewusst machen. Wenn das einzige Schulangebot in erreichbarer Nähe massiv von Unterrichtsausfall und fachfremdem Unterricht betroffen ist, reduziert das die Bildungschancen der dort lebenden jungen Menschen entscheidend. Geboten wäre neben einer guten Personal- und Finanzausstattung der Schulen vor allem eines: mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit vor Ort. Wenn eine Schule ihr Personal weitgehend selbst auswählen, ihren Lehrern interessante Beschäftigungs- und Aufstiegsperspektiven bieten und bei drohendem Unterrichtsausfall auf eine eigene Vertretungsreserve zurückgreifen kann, wäre das insbesondere für die Schulen im ländlichen Raum eine deutliche Verbesserung. Auch an dieser Frage wird sich zeigen, inwieweit die CDU überhaupt willens und fähig ist, die Belange des ländlichen Raums in der Koalition mit den Grünen durchzusetzen.“

Zur Mitteilung der Kultusministerin, dass zum kommenden Schuljahr 2016/17 rund 6 600 Lehrer neu eingestellt werden, nach derzeitigem Stand jedoch 672 Lehrerstellen noch nicht besetzt werden konnten, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Die Kultusministerin der grün-schwarzen Koalition ist mit der zentralen Aufgabe einer gesicherten Unterrichtsversorgung offensichtlich überfordert. 672 unbesetzte Lehrerstellen lassen vermehrt Unterrichtsausfall oder fachfremd erteilten Unterricht im kommenden Schuljahr erwarten. Für die Situation ist die Ministerin nicht allein verantwortlich. Frau Eisenmann steht jedoch nicht nur hilflos, sondern auch planlos vor der Frage, wie sie die benötigten qualifizierten Lehrkräfte gewinnen kann. Die Erhöhung bestehender Deputate und das Werben um pensionierte Lehrer sind eher Notfallmaßnahmen. Erfolg versprechender wäre aus Sicht der FDP-Fraktion, frühzeitig Einstellungszusagen zu vergeben, die Schulen ihr Personal selbst auswählen zu lassen oder Zulagen für Mangelfächer wie Physik und Chemie zu vergeben. Der Kultusministerin fehlt jedoch der Mut zur Kreativität.“

Rülke kritisierte den mangelnden Willen der Kultusministerin, sich von der Linie der grün-roten Vorgängerregierung zu distanzieren. Rülke wörtlich: „Hauptleidtragende einer schlechten Unterrichtsversorgung sind stets die beruflichen Schulen. Gleichzeitig wird an den kostspieligen und vollkommen verzichtbaren Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen festgehalten, statt mit den ohnehin knappen Mitteln die beruflichen Schulen zu stärken. Wie schon bei Grün-Rot sind nun auch bei der CDU-Kultusministerin die Gemeinschaftsschulen die Lieblingskinder und die beruflichen Schulen die Stiefkinder.“

Kern kritisierte zudem, dass die Kultusministerin nichts unternimmt, um die Sommerferien-Arbeitslosigkeit bei befristet angestellten Lehrern zu beenden. „Die Weigerung der Kultusministerin, mit dieser unwürdigen Praxis aufzuräumen, ist alles andere als ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs. Einen Antrag der FDP-Fraktion zu einem Einstieg in die Lösung der Problematik lehnte die grün-schwarze Koalitionsmehrheit im Landtag bereits ab. Wenn Frau Eisenmann sich weiterhin konstruktiven Vorschlägen verschließt, wird ihr Qualitätsversprechen schlicht zur Makulatur.“

Die beiden Mitglieder der FDP-Fraktion im Bildungsausschuss des Landtags, Dr. Timm Kern und Klaus Hoher kritisierten die Kultusministerin für ihre Weigerung,  das von ihrem SPD-Vorgänger erlassene Verbot grafikfähiger Taschenrechner im Abitur zu überprüfen. „Einen von uns gestellten Antrag auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten tat die Ministerin als ‚nicht erforderlich‘ ab und erklärte, an der Neuregelung der Vorgängerregierung zum Einsatz digitaler Hilfsmittel im Mathematikunterricht und in der Abiturprüfung festhalten zu wollen (Landtags-Drucksache 16/385). Dabei stuften in einer im Jahr 2014 gemeinsam von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP durchgeführten Anhörung alle Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie alle Vertreter der betroffenen Fachverbände die Neuregelung als rückwärtsgewandt und höchst problematisch ein. Der Umgang mit dem Taschenrechnerverbot der grün-roten Vorgängerregierung ist ein erneuter Beleg dafür, dass der CDU-Kultusministerin der Koalitionsfrieden mit den Grünen wichtiger ist als die Belange von Schule und Unterricht.“

Hoher kündigte an, dass die FDP-Fraktion den Antrag auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten im Plenum des Landtags zur Abstimmung stellen wolle. „An den beruflichen Gymnasien ist der grafikfähige Taschenrechner bereits ab der Abiturprüfung 2017 verboten. Die allgemeinbildenden Gymnasien haben noch Schonfrist bis 2019. Das Taschenrechner-Verbot muss umgehend auf den Prüfstand. Sollten sich die Argumente der Landesregierung als hinfällig erweisen, muss die technikfeindliche Regelung so schnell wie möglich zurückgenommen werden.“

Zur Haltung der FDP-Fraktion sagte Kern: „Bedenkenswert erschien uns bereits in der letzten Legislaturperiode vor allem der Einwand der Fachleute, dass der Einsatz von unterschiedlichen Geräten im Unterricht und in der Abiturprüfung pädagogisch kontraproduktiv sei. Zukünftig wird ein Teil der Abiturprüfung in Mathematik ohne Hilfsmittel zu schreiben sein, was die FDP-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Gerade deshalb ist aber aus unserer Sicht das Argument hinfällig, dass ein Taschenrechner mit Grafikfunktionen seinem Nutzer in der Prüfung unerwünschte Vorteile verschaffen könnte. Die grün-schwarze Landesregierung hat ihrem Koalitionsvertrag unter das Motto ‚Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ‘ gestellt. Die Kultusministerin sollte dieser Ankündigung ihrer Koalition Taten folgen lassen und den Mut aufbringen, für falsch erkannte Regelungen der grün-roten Vorgängerregierung wieder abzuschaffen.“

Angesichts des Mangels an islamischen Religionslehrern in Baden-Württemberg warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der grün-schwarzen Landesregierung unverantwortliche Untätigkeit vor. Kern wörtlich: „Der grün-schwarze Unwillen, angesichts des offensichtlichen Mangels an islamischen Religionslehrern tätig zu werden, ist mit Händen zu greifen. Aus einer Stellungnahme der Landesregierung zu einem Antrag der FDP-Fraktion (Landtags-Drucksache 16/294) geht hervor, dass am Tübinger Zentrum für Islamische Theologie jedes Wintersemester nur 20 Studienanfängerplätze für islamische Religionslehre zur Verfügung stehen. Da es zum kommenden Wintersemester 2016/17 aber 77 Bewerberinnen und Bewerber für diese Plätze gibt, ist auch die Behauptung hinfällig, dass es an Interesse an einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer für islamischen Religionsunterricht mangele. Die Landesregierung will offenbar davon ablenken, dass sie ihre Hausaufgaben nicht machen will. Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, das Versäumte umgehend nachzuholen und die Zahl der Studienplätze am Tübinger Zentrum für Islamische Theologie entsprechend dem Bedarf zu erhöhen. Auch sollte gewährleistet sein, dass die 160 Bewerberinnen und Bewerber für das Studienfach Islamische Theologie an einer Pädagogischen Hochschule zum Wintersemester 2016/17 einen Platz erhalten.“

Besonders ärgerlich sei laut Kern die Weigerung der Kultusministerin, den Bedarf an islamischen Religionslehrern an den baden-württembergischen Schulen zu erheben. „Dass die Kultusministerin diesen Vorschlag der FDP-Fraktion schlicht abbügelt, zeigt die mangelnde Priorität, die dem Vorhaben trotz anderslautender Lippenbekenntnisse bei Grün-Schwarz eingeräumt wird. Schließlich wäre eine fundierte Bedarfserhebung nicht nur die Basis für eine seriöse Personalplanung des Landes, sondern stellt auch eine entscheidende Information für junge Menschen dar, für die ein Studium der Islamischen Theologie in Frage kommt.“

Nach Auffassung der FDP-Fraktion sei es eine der derzeit wichtigsten bildungs- und integrationspolitischen Aufgaben des Landes, ein flächendeckendes Angebot an islamischem Religionsunterricht zu schaffen, der mit dem Grundgesetz im Einklang steht und von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern erteilt wird. Kern wörtlich: „Ziel ist nicht zuletzt, islamistischen Hasspredigern in den Hinterhöfen den Boden zu entziehen. Die Einrichtung des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Tübingen, an dem seit dem Wintersemester 2011/12 Lehramtsstudenten islamische Theologie studieren, wurde von den Freien Demokraten in der damaligen CDU/FDP-Landesregierung maßgeblich vorangetrieben. Gleiches gilt für den Modellversuch zum islamischen Religionsunterricht, dessen Ausbau die FDP-Landtagsfraktion gefordert und beständig unterstützt hat.“

Zur Meldung, wonach in ländlichen Bereichen des Landes nur 34,5 Prozent aller Haushalte schnelles Internet erhalten können und der Handelskammertag die Breitband-Förderung für nicht ausreichend hält, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Kritik des Handelskammertages an der Landesregierung ist richtig. Fototermine und Sonntagsreden können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Landesregierung ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung und den Breitbandausbau fehlt.“

„Mit Grün-Schwarz“, so Rülke, „droht Baden-Württemberg weiter abgehängt zu werden. Um dies zu verhindern, forderte die FDP bereits im Jahr 2015 eine Förderung der Breitbandinfrastruktur in Höhe von einer Milliarde Euro, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“

„Dies wäre“, so Kern, „mit der Initiative der bayerische Landesregierung vergleichbar, die von 2016 bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Hingegen will sich Innenminister Strobl in Baden-Württemberg für ein Zehntel der Summe pro Jahr feiern lassen, wobei auch noch die Gegenfinanzierung fragwürdig ist.“

In einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Nach dem VERA-Schock – wie können wir in Baden-Württembergs Schulen wieder zu Bestleistungen gelangen?“ kritisierte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, zunächst die Bildungspolitik der grün-roten Koalition in den vorangegangenen fünf Jahren.

Kern wörtlich: „Bei den VERA-Vergleichsarbeiten kommt über die Hälfte der Achtklässler – mit Ausnahme der Gymnasiasten – in der Mathematik und über ein Drittel bei der Rechtschreibung nicht über den Mindeststandard hinaus, das heißt bei Letzterem faktisch nicht über das Grundschulniveau. Das ist ein Desaster für ein Land, das seinen Wohlstand dem Können, dem Fleiß und der Leistungsbereitschaft seiner Einwohner verdankt. Es soll hier nicht behauptet werden, eine Landesregierung trüge allein die Verantwortung für dieses Desaster. Aber fest steht auch: Die vergangenen fünf Jahre unter Grün-Rot waren nicht nur fünf verlorene Jahre, sondern sie waren fünf Jahre des Rückschritts für die Bildung in Baden-Württemberg.“

Kern erinnerte an eine ganze Serie der versuchten oder tatsächlichen Demontage von Leistungsanforderungen durch Grün-Rot:

  1. Die Mindestnote zum Besuch der Klasse 10 der Werkrealschule und der zweijährigen Berufsfachschule wurde gekippt.
  2. Das Sitzenbleiben wurde nicht nur an der Gemeinschaftsschule abgeschafft, sondern auch an der Realschule in der Orientierungsstufe.
  3. Mit dem Papier „Gymnasium 2020“ plante das Kultusministerium Niveauabsenkungen beim Abitur, genauer gesagt bei der zweiten Fremdsprache und durch ein Prüfungsfach weniger.
  4. Der damalige Kultusminister brachte sogar eine generelle Abschaffung der Noten ins Spiel, nachdem die Gemeinschaftsschule hier schon Vorreiterin ist.
  5. Schließlich schaffte Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ab und setzte sich über zahlreiche Einwände und Mahnungen von verschiedenen Seiten ungerührt hinweg.

Kern resümierte, dass Grün-Rot im Grunde den Bildungserfolg nicht von der sozialen Herkunft, sondern den Bildungserfolg von der Leistung abkoppeln wollte und damit das Gegenteil dessen erreichte, was bezweckt war. „Die Demontage von Leistungsanforderungen wirkt demotivierend vor allem für diejenigen, deren Eltern eben nicht konsequent ein Auge auf die schulischen Leistungen ihrer Kinder haben können. Diese Schüler geben sich der trügerischen Botschaft hin, Leistung werde überschätzt.“ Nachdem grünes Weltverbessern und rotes Herumdilettieren wahrlich kein „Upgrade“ für das baden-württembergische Bildungswesen gebracht hätten, bestehe laut Kern jetzt die Gefahr, dass sich grüner Unwille zur Kurs-Umkehr und schwarze Unfähigkeit zur Veränderung paaren. Kern arbeitete den Unterschied zwischen dem grün-schwarzen Schulkonsens und dem von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Schulfrieden heraus. Kern wörtlich:

  • Der grün-schwarze Schulkonsens sucht nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen Grünen und CDU anstatt zu prüfen, was für die Verantwortlichen vor Ort die beste Lösung ist. Prominentes Beispiel: Die Verlängerung des so genannten G9-Schulversuchs. Die Grünen wollten sein Auslaufen, die CDU vollständige Wahlfreiheit. Das ist die schlechteste aller denkbaren Varianten. Die FDP/DVP-Fraktion setzt sich nach wie vor dafür ein, dass alle Gymnasien die gleiche Personalausstattung erhalten und zugleich die Freiheit, hieraus acht- oder neunjährige Angebote zu entwickeln.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist bevormundend. Wäre er freiheitlich, dann hätten Grüne und CDU sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufzunehmen. Dann könnte vor Ort jeweils das passende Angebot frei gewählt werden.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist nicht stabil, weil er Formelkompromisse statt eindeutige Vereinbarungen enthält. Die CDU feiert sich dafür, dass sie die Zahl der Gemeinschaftsschul-Oberstufen auf 10 begrenzt hat. Im Koalitionsvertrag heißt es aber, man gehe nicht von mehr als 10 Oberstufen aus. Da ist der Konflikt vorprogrammiert. Die FDP/DVP-Fraktion ist der Auffassung, dass es klarer Rahmenbedingungen bedarf, wenn ein Schulfrieden erreicht werden soll.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist nicht konsequent am Ziel der Qualität ausgerichtet. Sonst hätte der Koalitionsvertrag nicht die Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung festgeschrieben, sondern die Entscheidung auf der Grundlage einer fundierten Analyse der Situation an den Schulen getroffen.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist verdient seinen Namen nicht, solange er nur zwischen den Regierungsfraktionen geschlossen wird. Bei diesem Schulkonsens haben beide Regierungsparteien nur ihre bildungspolitischen Vorstellungen angeglichen. Das reicht dann vielleicht für geheime Nebenabreden, aber nicht für einen verlässlichen Rahmen für das Schulwesen.

Kurz gefasst: Der grün-schwarze Schulkonsens ist bevormundende Rosstäuscherei, ein Hemmschuh für die Qualität und völlig untauglich für einen stabilen Schulfrieden. Ein echter Schulfriede muss aber auf einer breiten Basis stehen und bezieht Regierung wie Opposition ein. Die FDP will einen überparteilichen Schulfrieden, der Verlässlichkeit und Planbarkeit in der Bildungspolitik über die Dauer von Legislaturperioden hinaus garantiert.

Nachdem die CDU seinerzeit als einzige im Landtag vertretene Fraktion eine Teilnahme an Schulfriedensgesprächen verweigerte, hat sie nun als Regierungsfraktion eine zweite Chance erhalten.“

Zur Mitteilung der Kultusministerin, dass 56 Schulbauvorhaben im Jahr 2016 im Umfang von 60 Millionen Euro gefördert werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„In ihrem Jubel über ein höheres Fördervolumen hat die Kultusministerin die erhebliche Ungleichbehandlung unter den Schularten ausgeblendet. Von den 56 geförderten Schulen sind 28 Gemeinschaftsschulen, eine davon im Verbund mit einer anderen Schule. Und auch knapp die Hälfte der Zuschüsse kommt Gemeinschaftsschulen zugute, in zwei Fällen gemeinsam mit einer anderen Schule: 29,084 der insgesamt 60 Millionen Euro. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die Verwaltungsvorschrift für die Schulbauförderung wurde von der damaligen grün-roten Landesregierung geradezu für die Gemeinschaftsschule maßgeschneidert. Danach können nur Neubauten und bauliche Erweiterungen sowie Umbauten gefördert werden, bei denen ‚aus zwingenden schulischen Gründen‘ eine Grundrissänderung erforderlich ist. Das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschulen stellt aufgrund einer damit einhergehenden geänderten Raumaufteilung von vornherein einen solchen ‚zwingenden schulischen Grund‘ dar. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Schulgebäude aller Schularten, die dringend einer schlichten Sanierung oder Modernisierung bedürften. Der Städtetag schätzt den Sanierungsstau bei den Schulgebäuden landesweit auf drei bis vier Milliarden Euro. Die FDP-Fraktion fordert, auch die Sanierung von Schulgebäuden förderfähig zu machen und gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Schulbausanierungsprogramm aus dem kommunalen Finanzausgleich zu vereinbaren. Auch an dieser Stelle zeigt sich, inwieweit die Kultusministerin und ihre grün-schwarzen Koalition willens und in der Lage sind, mit der Politik der grün-roten Vorgängerregierung einer einseitigen Privilegierung der Gemeinschaftsschule zu brechen und sich um faire Bedingungen für alle Schularten zu bemühen.“

Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Grüne, CDU, SPD und FDP zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit dem Gesetzentwurf wollen wir das den Untersuchungsausschüssen zu Grunde liegende Recht modernisieren und in Sachen Minderheitenrechte nachholen, was im Bund längst Standard ist. So wird beispielsweise der Aktenbegriff auf die modernen Kommunikationsmittel erweitert. Für Klarheit sorgen wir beim Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit von Untersuchungsaufträgen und mit Blick auf die Stellung von Betroffenen. Indem wir letzteren mit Blick auf die Feststellungen des Untersuchungsausschusses explizit das Recht zur Gegendarstellung einräumen, verhindern wir, dass sie zum nahezu wehrlosen Spielball politischer Interessen werden. Angesichts der positiven Erfahrungen mit Ermittlungsbeauftragten im Bund führen wir diesen nun auch bei uns ein. Für uns als Oppositionsfraktion besonders wichtig, wird die Festlegung der Reihenfolge der zu vernehmenden Zeugen nicht mehr allein von der Ausschussmehrheit bestimmt. Dies führte in der Vergangenheit zu ganz erheblichen Verzerrungen, nahezu ausschließlich von der jeweiligen Koalition gewünschte Zeugen konnten gehört wurden. Da zukünftig wie im Bund auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“

In einer Landtagsdebatte über einen FDP-Antrag zur Qualitätssicherung bei der Inklusion warb der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung der Inklusion durch eine unabhängige Institution und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Landtag zwecks Qualitätssicherung.

Kern wörtlich: „Jedem einzelnen Kind gerecht zu werden und ihm oder ihr die bestmögliche, weil passende Bildung und Förderung angedeihen zu lassen, ist und bleibt für die FDP-Fraktion Richtschnur unseres Handelns. Wir verstehen den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion als Auftrag, mehr Möglichkeiten, mehr Wahlfreiheiten bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderung zu schaffen. Aber wir verstehen den Inklusionsauftrag nicht als Auftrag, alles Bisherige umzustürzen, so als hätte es vorher keine Inklusion gegeben. Die – mittlerweile wieder abgeschaffte – Sonderschulpflicht beispielsweise war seinerzeit eine große Errungenschaft. Sie sicherte Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung. Und sie legte den Grundstein für das ausdifferenzierte Sonderschulwesen. Aus der Sonderschulpflicht erwuchs das Recht auf die bestmögliche Bildung. Und dieses Recht gilt es auch für die Zukunft in vollem Umfang zu sichern.“

Kern sagte, den Anstoß zum vorliegenden Antrag hätten zahlreiche Eltern von Kindern mit Behinderungen gegeben. Sie hätten sich an die FDP-Fraktion gewandt in Sorge, dass die qualifizierte sonderpädagogische Förderung und die erstklassige medizinisch-pflegerische Versorgung, überhaupt die aufmerksame Betreuung in den baden-württembergischen Sonderschulen verloren gehen könnte. „Unsere Fraktion erreichten von vielerlei Seiten Klagen über Unterrichtsausfall und mangelnde Lehrerversorgung. Ein Blick in die Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Antrag bestätigt, dass die Zahl der Absolventen des Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik in Baden-Württemberg seit 2012 von 549 auf 492 im Jahr 2014 gesunken ist. Gleichzeitig hat die Landesregierung 600 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion zur Verfügung gestellt, bis zum Schuljahr 2022/2023 sind insgesamt 1 350 zusätzliche Stellen geplant. Da muss die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit auseinandergehen! Dass mit dieser Versorgungslücke auch noch die Ausbildungsdauer für die Technischen und Fachlehrkräfte verlängert wurde, verschärft die Problematik zusätzlich. Außerdem ist vielerorts der Verdacht aufgekommen, dass die Sonderschulen bei der Versorgung mit knappen Lehrkräften gegenüber den Inklusionsprojekten benachteiligt werden. Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Ministerin dringend auf, eine solche einseitige Inklusionspolitik zu Lasten der Sonderschulen zu beenden.“

Sorge bereiteten laut Kern aber auch Berichte aus den Inklusionsangeboten an den Regelschulen: „Mit der Schulassistenz hapert es, und die medizinisch-pflegerische Versorgung kann nicht den Standard der Sonderschulen bieten. Besonders augenfällig wurde das im Bericht einer Mutter über ein Kind, das in Ermangelung eines Wickelraums auf dem Schulflur gewickelt werden musste. Barrierefreiheit zu schaffen, wäre eigentlich das Erste, Naheliegendste und Selbstverständlichste. Der einsilbige Verweis der Landesregierung auf die kommunale Trägerschaft spricht hier Bände. Und es steht zu befürchten, dass in der konkreten Situation vor Ort nicht wie angestrebt eine Gruppe mit einem Förderschwerpunkt gebildet werden kann, sondern gemischte Gruppen gebildet werden oder gar Einzelinklusion stattfinden muss.

Da täte mehr Klarheit Not – und der Grundsatz ‚Qualität geht vor Geschwindigkeit!‘ Denn auch die Sonderschulen verfolgen das Ziel der Inklusion, beispielsweise in Gestalt der Außenklassen.“

Nach der Debatte kritisierte Timm Kern die Ablehnung des FDP-Antrags auf eine wissenschaftliche Begleitung und einen regelmäßigen Bericht über die Inklusion. „In unserem Antrag haben wir einen Minimalkonsens formuliert, hinter den sich alle Parteien beziehungsweise Fraktionen stellen können, die sich zur Inklusion bekennen. Das sind die im Landtag vertretenen Parteien bis auf eine, die Inklusion ganz offensichtlich ablehnt. Wenn man das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ernst nimmt, und dafür plädieren wir mit Nachdruck, dann ist dies eine große Aufgabe – nicht nur in Ländern, in denen man von der Einlösbarkeit dieses Rechts noch weit entfernt ist, sondern auch bei uns. Wie sichern wir für jeden Einzelnen Teilhabe an Bildung? Und wie sichern wir gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung? Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Das ist nur durch kontinuierliche Anstrengung möglich, jedem Einzelnen die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, mithin Bildung in höchster Qualität.“

 

 

 

 

 

 

Zur Forderung des Landeselternbeirats, des Landesschülerbeirats und der Lehrerverbände nach einer Beendigung der Praxis des Landes, Vertretungslehrer befristet anzustellen und für die Dauer der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Es sieht ganz so aus, als wolle die grün-schwarze Landesregierung auch an dieser Stelle in die Fußstapfen der grün-roten Vorgängerregierung treten: Sie unternimmt offenbar nicht einmal den Versuch, die schäbige Praxis der Sommerferien-Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern abzustellen. Zu Beginn und am Ende der vergangenen Legislaturperiode beantragte die FDP-Fraktion, zunächst einmal wenigstens die angehenden Lehrerinnen und Lehrer nicht am Ende ihres Referendariats in die sechswöchige Arbeitslosigkeit zu entlassen – vergeblich, außer Absichtserklärungen war von Grün-Rot nichts zu bekommen. Aber auch bei der grün-schwarzen Regierung holte sich die FDP-Fraktion mit einem jüngst gestellten Antrag eine Abfuhr (Landtags-Drucksache 16/79). Dabei dürfte die vornehmste bildungspolitische Aufgabe jeder Regierung sein, ausreichend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen und zu halten. Wenn die Förderung der Qualität von Bildung nicht nur ein wohlklingendes grün-schwarzes Lippenbekenntnis sein soll, sollte die Landesregierung den Missstand wenigstens schrittweise beseitigen. Die FDP-Fraktion schlägt vor, einerseits das Referendariat um die Zeit der Sommerferien zu verlängern und andererseits den Schulen vor Ort ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese Beschäftigungsverhältnisse ohne Sommerferien-Entlassung auch für einen über ein Schuljahr hinausgehenden Zeitraum anbieten können. Beispielsweise könnte es für die Schule und die Lehrkraft gleichermaßen zweckmäßig sein, einen Arbeitsvertrag über den Einsatz in einer Vorbereitungsklasse zur schulischen Integration von Flüchtlingskindern nicht auf ein, sondern auf zwei Jahre zu schließen – und das ohne Sommerferien-Entlassung.“

Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP bringen einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in den Landtag ein. „Die bisherigen Regelungen stammen aus den 70er Jahren. Die Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen der vergangenen Wahlperiode haben gezeigt, dass sie teilweise nicht mehr praxistauglich sind. Daher modernisieren wir das Gesetz und passen es an die veränderten Anforderungen an“, erklärt Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. 

So konkretisiert der gemeinsame Gesetzesentwurf die Vorlagepflicht der Regierung gegenüber einem Untersuchungsausschuss. Sie erstreckt sich nicht mehr nur auf Akten, sondern umfasst sämtliche Beweismittel, egal welcher Form. „Die Regelungen, auf die wir uns geeinigt haben, stellen sicher, dass die Untersuchungsausschüsse auch wirklich alle Akten einschließlich elektronischer Akten erhalten, die vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind. Gleichzeitig tragen wir dafür Sorge, dass der Ausschuss keine Daten mit streng persönlichem Charakter erhält, da solche Informationen nicht vom Untersuchungsrecht des Parlaments gedeckt sind“, erklärte Nicole Razavi, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion. „Im Ergebnis stärken wir so die Rechte des Parlaments und sorgen zugleich für Rechtssicherheit und Transparenz bei der Aktenvorlage“, so Razavi weiter. 

Mehr Effizienz der Aufklärungsarbeit sollen auch Ermittlungsbeauftragte bringen. Untersuchungsausschüsse können diese auf Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder berufen, damit sie die erforderlichen Beweismittel beschaffen und sichten. „Die Erfahrungen im NSU-Untersuchungsausschuss haben gezeigt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder. 

Die Neuregelung des Gesetzes erweitert auch die Rechte der jeweiligen Ausschussminderheit. Sie kann den Einsetzungsbeschluss des Landtags verfassungsgerichtlich überprüfen lassen und hat nun mehr Einflussmöglichkeiten auf die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern sagt: „Da jetzt auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“ 

Darüber hinaus konkretisiert die Neuregelung des Gesetzes den Status von Betroffenen. Das Gesetz regelt nun klar, dass für das Entstehen der Rechtsstellung als Betroffener die formelle Feststellung durch den Untersuchungsausschuss konstitutiv ist. Sie erfolgt nur auf Antrag. Zum anderen werden die entstehenden Rechte des Betroffenen abschließend aufgezählt und im Einzelnen konkretisiert. Der Landtag wird den gemeinsamen Gesetzesentwurf der vier Fraktionen am 13. Juli beraten.

 

 

Zu den Ergebnissen der Bertelsmann-Studie „Qualitätsausbau in KiTas 2016“ wonach Baden-Württemberg bei der Personalausstattung mit einem Betreuungsschlüssel Erzieher/Kinder bei den Krippen von 1:3,0 und bei den Kindergärten von 1:7,3 an der Spitze der Bundesländer steht, sagte der bildungspolitische ‚Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Dass Baden-Württemberg den Spitzenplatz bei der Personalausstattung in Kitas und Kindergärten einnimmt, ist sehr erfreulich. Es ist das Ergebnis gemeinsamer beharrlicher Anstrengungen von Kommunen, freien Trägern, Bund und Land. Hierbei haben Regierungen unterschiedlicher Couleur Verantwortung getragen, so dass Parteienstreit über die Vaterschaft an dieser Teamleistung wenig zielführend ist. Wichtiger wäre, dass die Landesregierung sich nicht auf den Lorbeeren ausruht, sondern weiter an der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung arbeitet. Nach wie vor ist beispielsweise der Orientierungsplan als Bildungsplan für den Kindergarten nicht verbindlich. Auch bei der Sprachförderung kann noch deutlich mehr unternommen werden, wie das entsprechende Programm des Bundes zeigt. Darüber hinaus wäre ein Einsatz für die Anerkennung der Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsform unbedingt erforderlich. Investitionen in diese Bereiche müssten nach Auffassung der FDP-Fraktion Vorrang vor einem ‚Kinder-Bildungs-Pass‘ haben, mit dem die grün-schwarze Landesregierung 75 Euro pro Monat für jedes Kind im letzten Kindergartenjahr ausschütten will. Da sowieso 99,0 Prozent der fünfjährigen Kinder im Jahr 2013 in Baden-Württemberg eine Tageseinrichtung besuchten oder in Tagespflege waren, sollte Grün-Schwarz die eigene Prioritätensetzung für Investitionen die frühkindliche Bildung noch einmal gründlich überdenken.“

Zur Meldung, wonach die Landesregierung mit Landeszuschüssen in Höhe von 6,1 Millionen Euro den Ausbau des Glasfasernetzes für schnelles Internet in Kommunen und Landkreisen unterstützt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Unterstützung des Ausbaus des Glasfasernetzes ist ein richtiger Schritt. Die Aktivität der Minister Hauk und Strobl kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Breitband-Offensive schon heute chronisch unterfinanziert ist und der Landesregierung ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung fehlt. Während der Wirtschaftsstandort Bayern seinen Kommunen bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, müssen sich unsere Kommunen und Landkreise mit 6,1 Millionen Euro begnügen. Mit Grün-Schwarz droht Baden-Württemberg weiter abgehängt zu werden. Um dies zu verhindern, forderte die FDP bereits im Jahr 2015 eine Förderung der Breitband- und Verkehrsinfrastruktur in den kommenden fünf Jahren in Höhe von einer Milliarden Euro, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“ 

 

 

 

Anlässlich der Aktuellen Debatte „Lehren aus dem Verfassungsschutzbericht: Baden-Württemberg sicher machen gegen Terroristen und Islamisten“ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Gerade am heutigen Tag, nach dem schrecklichen Anschlag in der Türkei, muss uns der Islamismus besondere Sorgen bereiten. Der Salafismus hat im Vergleich zu 2014 mehr Anhänger im Land gefunden, und noch immer ziehen Menschen von Deutschland aus in den sog. „Heiligen Krieg“. Wir müssen uns dessen bewusst sein – glücklicherweise kam es in Deutschland noch zu keinem größeren Anschlag. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen ist eine nachhaltige Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizei längst überfällig. Unter Grün-Rot war dies aus ideologischen Gründen jedoch nicht möglich. Aber auch die vagen Vereinbarungen von Grün-Schwarz können uns nicht zufriedenstellen. Leider wurde Innenminister Strobl heute in seinen Aussagen nicht wesentlich klarer. Dabei gibt es Vorschläge genug. Wir brauchen mehr Fachleute zur Auswertung gewonnener Informationen und mehr Dolmetscher im Landesamt für Verfassungsschutz ebenso wie weitere Ermittlungsgruppen beim Landeskriminalamt. Weil es aber schon fast zu spät ist, wenn Verfassungsschutz und Polizei gefragt sind, brauchen wir mehr Prävention, eine Stärkung von Initiativen wie der Initiative „Polizei und Moscheevereine“ und Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramme. Islamunterricht muss möglichst flächendeckend an Schulen angeboten werden. Schließlich ist die konsequente Rechtsdurchsetzung bis hin zur Abschiebung straffälliger Bleibeberechtigter auch aus Gründen der Prävention zu nutzen.“

 

Zu einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), wonach unter Lehrerinnen und Lehrern die Akzeptanz des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung von 66 Prozent im Jahr 2015 auf 51 Prozent im Jahr 2016 gesunken sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Grün-Schwarz täte gut daran, die Mahnung des VBE ernst zu nehmen. Wenn die Inklusion in den Schulen gelingen soll, muss sie fundiert gemacht sein. Die Messlatte liegt dabei hoch: Die Sonderschulen haben sich eine unverzichtbare Expertise bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Deshalb gilt es einerseits, die Sonderschulen zu erhalten, denen die grün-rote Vorgängerregierung bereits den Schulstatus abgesprochen hat, indem sie sie nur noch als ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ bezeichnet hat. Andererseits verstehen wir Freien Demokraten die Inklusion als Auftrag, mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen und die Regelschulen in enger Zusammenarbeit mit den Sonderschulen passende Inklusionsangebote entwickeln zu lassen. Wenn allerdings 33 Prozent der Befragten die personelle Ausstattung der Inklusionsangebote als mangelhaft ansehen und 14 Prozent sogar als ungenügend, das heißt insgesamt die Durchschnitts-Schulnote 4,4 geben, dann ist der Handlungsauftrag der Landesregierung klar: Eine deutlich verbesserte Personalausstattung, Anstrengungen zur Gewinnung von Sonderpädagogen und ein Einsatz für eine umfassende Barrierefreiheit an den Schulen. Damit die Qualität bei der Inklusion stets Vorrang genießt, hat die FDP-Fraktion einen regelmäßigen Inklusionsbericht beantragt. Die damalige grün-rote Regierungsmehrheit lehnte den Antrag jedoch ab, weshalb wir ihn zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode erneut in den Landtag eingebracht haben (Landtags-Drucksache 16/3). Damit fordern wir die grün-schwarze Landesregierung auf, sich zur Qualitätssicherung im Bereich der Inklusion zu verpflichten.“

Zur Entscheidung der AfD-Fraktion, den Abgeordneten Gedeon nicht auszuschließen, sondern seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Vorgehen der AfD-Fraktion in der Causa Gedeon ist eine Scheinlösung. Fakt ist, Herr Gedeon bleibt bis auf weiteres Mitglied der Fraktion, denn weder ist er ausgetreten, noch hat die Fraktion ihn ausgeschlossen. Mit diesem Vorgehen hat der Fraktionsvorsitzende Meuthen seine Glaubwürdigkeit völlig verloren, da er für den Fall, dass Gedeon in der Fraktion bleibt, seinen Rücktritt und Austritt aus der Fraktion angekündigt hatte. Nun aber laviert Meuthen lieber wieder herum, wie er es schon so oft getan hat. Im Ergebnis bleibt es dabei, in der AfD ist Antisemitismus und Rassismus hoffähig. Sie selbst ist nur für Anhänger von NPD und Republikanern eine Alternative.“

 

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion sind die antisemitischen Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten und Buchautors Wolfgang Gedeon nicht zu akzeptieren. Nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Timm Kern „hat jegliche antisemitische Einstellung im baden-württembergischen Landtag nichts zu suchen.“ Kern forderte den Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Jörg Meuthen, auf, sich unmissverständlich  von den unsäglichen Äußerungen von Wolfgang Gedeon zu distanzieren. Kern: „Herr Meuthen hat erklärt, dass die AfD in Baden-Württemberg eine Null-Toleranzpolitik verfolge. Nun muss der AfD-Fraktionsvorsitzende  diesen Worten auch Taten folgen lassen. In einer Null-Toleranzpolitik wäre nur konsequent, wenn Wolfgang Gedeon aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen würde.“

Nach Medienberichten hat Wolfgang Gedeon den Massenmord an den Juden als „gewisse Schandtaten“ bezeichnet. In seinem 2012 erschienenen Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“ schreibt Gedeon: „Schließlich predigt man Toleranz und ist empört, wenn in China Dissidenten für Jahre ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig sperrt man die eigenen Dissidenten (z. B. Irving, Zündel, Mahler u.a.) für Jahre hinter Gitter. Ja, bei uns sind die Dissidenten gar keine Dissidenten sagt man, sondern wegen begangener „Volksverhetzung“ verurteilte Kriminelle.“

Zur Meldung, wonach der Stuttgarter Polizeipräsident angesichts eines vereitelten IS-Terroranschlags in Düsseldorf vor einer Radikalisierung junger Menschen in Schulen oder Flüchtlingsheimen warnt, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Immer wieder warnt die Polizei vor den Gefahren des Islamismus. Bei Grün-Rot stieß sie damit aber viel zu oft auf taube Ohren. Vor allem die Grünen stellten sich lange quer. Nun wird sich zeigen, ob die Versäumnisse bei der inneren Sicherheit durch Grün-Schwarz abgebaut werden können.“

Goll erinnerte an die zahlreichen Vorschläge der FDP-Fraktion aus den letzten Jahren: „Längst hätte das Landeskriminalamt in den Bereichen Staatsschutz und organisierte Kriminalität durch weitere Ermittlungsgruppen, in denen Ermittler u. a. mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten, gestärkt werden müssen. Im Landesamt für Verfassungsschutz müssten im Bereich Islamismus für die Informationsbeschaffung und -auswertung neue Stellen geschaffen und u. a. mit Islamwissenschaftlern bzw. Dolmetschern besetzt werden. Grün-Rot handelte erst gar nicht und dann viel zu zögerlich.“

Kern verwies auf Aussteigerprogramme und Islamunterricht: „Aussteigerprogramme zeigen seit Jahren ehemaligen Rechtsextremisten einen Weg zurück in die Gesellschaft. Derartige Programme für Islamisten sind ebenso hilfreich und müssen gestärkt werden. Der islamische Religionsunterricht an Schulen, erteilt in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern muss weiter ausgebaut werden, auch um junge Menschen für die Gefahren des menschenverachtenden Islamismus zu sensibilisieren. Als Repräsentanten unserer freiheitlichen Gesellschaft sind zudem Lehrerinnen und Lehrer gefordert, gegen fanatische, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen an Schulen einzuschreiten. Hierauf müssen sie besser vorbereitet werden ggf. auch mit wiederkehrenden Schulungsangeboten.“