Zur Meldung, wonach der Stuttgarter Polizeipräsident angesichts eines vereitelten IS-Terroranschlags in Düsseldorf vor einer Radikalisierung junger Menschen in Schulen oder Flüchtlingsheimen warnt, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Immer wieder warnt die Polizei vor den Gefahren des Islamismus. Bei Grün-Rot stieß sie damit aber viel zu oft auf taube Ohren. Vor allem die Grünen stellten sich lange quer. Nun wird sich zeigen, ob die Versäumnisse bei der inneren Sicherheit durch Grün-Schwarz abgebaut werden können.“

Goll erinnerte an die zahlreichen Vorschläge der FDP-Fraktion aus den letzten Jahren: „Längst hätte das Landeskriminalamt in den Bereichen Staatsschutz und organisierte Kriminalität durch weitere Ermittlungsgruppen, in denen Ermittler u. a. mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten, gestärkt werden müssen. Im Landesamt für Verfassungsschutz müssten im Bereich Islamismus für die Informationsbeschaffung und -auswertung neue Stellen geschaffen und u. a. mit Islamwissenschaftlern bzw. Dolmetschern besetzt werden. Grün-Rot handelte erst gar nicht und dann viel zu zögerlich.“

Kern verwies auf Aussteigerprogramme und Islamunterricht: „Aussteigerprogramme zeigen seit Jahren ehemaligen Rechtsextremisten einen Weg zurück in die Gesellschaft. Derartige Programme für Islamisten sind ebenso hilfreich und müssen gestärkt werden. Der islamische Religionsunterricht an Schulen, erteilt in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern muss weiter ausgebaut werden, auch um junge Menschen für die Gefahren des menschenverachtenden Islamismus zu sensibilisieren. Als Repräsentanten unserer freiheitlichen Gesellschaft sind zudem Lehrerinnen und Lehrer gefordert, gegen fanatische, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen an Schulen einzuschreiten. Hierauf müssen sie besser vorbereitet werden ggf. auch mit wiederkehrenden Schulungsangeboten.“

Zur Aussage der Kultusministerin, sie könne „Stand heute nicht erkennen, dass der zukünftige Bildungsplan zur Sexualisierung der Kinder beiträgt“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich die Kultusministerin an die Überprüfung des zukünftigen Bildungsplans gemacht hat, ist lobenswert. Schließlich gilt es, den Bildungsplan vom Verdacht der ideologischen Vereinnahmung zu befreien, in den ihn die ehemalige grün-rote Landesregierung gebracht hat. Es darf keinen Zweifel geben, dass der Bildungsplan geeignet ist, junge Menschen zu kritischem Denken und eigenständigem Handeln zu befähigen. Wir Freien Demokraten bekräftigen daher unseren Vorschlag, dass auf die von der grün-roten Landesregierung vorangestellten ‚Leitperspektiven‘ im Bildungsplan verzichtet werden sollte. Ihre Auswahl erscheint willkürlich, und sie leisten dem erwähnten Verdacht lediglich Vorschub. Vor allem ist der Bildungsplan aber auch die zentrale Basis für die Qualitätssicherung unseres Schulwesens. Deshalb sollte die Kultusministerin den FDP-Vorschlag prüfen, statt eines Einheits-Bildungsplans für die weiterführenden Schularten mit einer Art Auszug für das Gymnasium wieder einen eigenen Bildungsplan für jede Schulart vorzusehen. Wenn die CDU es ernst meint mit der auch von ihr geforderten Gleichbehandlung aller Schularten, dürfen Realschule und Werkrealschule nicht weiter ohne eigenen Bildungsplan bleiben. Schließlich fordern wir die neue Kultusministerin auf, ein schwerwiegendes Versäumnis ihres Amtsvorgängers zu korrigieren. Zahlreiche Personen und Institutionen nahmen im Rahmen einer Anhörung zum Bildungsplan Stellung. Abgesehen von einer dünnen statistischen und exemplarischen Auswertung ist der ehemalige Kultusminister in keiner Weise auf die teilweise gewichtigen Einwände gerade auch der Fachvertreter eingegangen. Die von unserer Fraktion aufgegriffene Kritik mehrerer Fachverbände sowie des Landeselternbeirats, des Philologenverbands und der GEW an der Abschaffung des eigenständigen Fachs ‚Biologie‘ in der Unterstufe des Gymnasiums wischte der damalige Kultusminister beiseite mit der Bemerkung, es sei ‚kein einziges Sachargument gegen die neue Regelung angeführt‘ worden. Dabei ist der befürchtete Niveauverlust infolge der Fächer-Zwangsfusion aus unserer Sicht ein gewichtiges Argument. Vor allem zum Zweck der Qualitätssicherung hält es die FDP-Fraktion für unerlässlich, dass die Kultusministerin das von ihrem Vorgänger Versäumte nachholt und sich im Zuge der von ihr angekündigten Überprüfung des Bildungsplans ernsthaft und nachvollziehbar mit den Stellungnahmen der Fachvertreter und Institutionen auseinandersetzt.“

Weiterführende Informationen:

Zur Ankündigung der Kultusministerin, mit einem „Ganztagsgipfel“ den „Flickenteppich“ bei der Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg angehen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Worte von Frau Eisenmann zur Ankündigung des Ganztagsgipfels lassen uns Freie Demokraten befürchten, dass die neue Kultusministerin die aus unserer Sicht zentrale Aufgabe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen möglicherweise nicht ganz verstanden hat: Es gilt Wahlfreiheit und flexible Angebote zu gewährleisten. Die Lebensumstände von Eltern mit Schulkindern sind zu unterschiedlich, als dass sie sich in eine Einheits-Schablone pressen ließen. Damit die Schulträger den Eltern ein möglichst breites und flexibles Ganztagsangebot unterbreiten können, brauchen sie nicht weniger, sondern mehr Gestaltungsfreiheit. Die FDP-Fraktion hat deshalb bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem neben der verpflichtenden auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen werden sollte. Die grün-rote Regierungskoalition lehnte den liberalen Gesetzentwurf jedoch ab und verankerte stattdessen einseitig die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz. Die dort vorzufindende ‚Wahlform‘ lässt lediglich eine Entscheidung der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zu. Wir Freien Demokraten treten vor diesem Hintergrund dafür ein, dass nun zusätzlich auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz kommt. Auch sollte das Land die Horte weiterhin fördern, damit deren flexible Betreuungsangebote vor Ort nicht durch ein einziges starres Pflichtganztagsschulangebot ersetzt werden. Die offene Ganztagsschule ist außerdem der ideale Kooperationspartner der Vereine und außerschulischen Einrichtungen vor Ort. Es ist uns ein Anliegen, dass auch die Ganztagsschulen in ihr gesellschaftliches Umfeld eingebunden bleiben. Die FDP-Fraktion fordert die Kultusministerin auf, sich von der ideologisch motivierten Fixierung auf die Pflicht-Ganztagsschule zu lösen und einen freiheitlichen Kurs beim Ganztagsausbau einzuschlagen. Gerade an der Ganztagsschulfrage wird sich zeigen, inwieweit die CDU willens und in der Lage ist, sich in der Bildungspolitik aus der Umklammerung durch den grünen Koalitionspartner zu befreien.“

 

Zur Ankündigung der Kultusministerin, den an 44 Standorten laufenden „Schulversuch“ zum neunjährigen Gymnasium verlängern zu wollen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Den faulen grün-roten Kompromiss eines „G9-Schulversuchs“ zu verlängern, ist die schlechteste aller denkbaren Alternativen, um aus dem von der Vorgängerregierung geschaffenen Schlamassel herauszukommen. Da sich Grüne und SPD seinerzeit unterschiedlicher Auffassung waren, entschieden sie am Reißbrett, dass ein Gymnasium pro Land- oder Stadtkreis zum neunjährigen Gymnasium zurückkehren durfte. Der Kompromiss ging nicht nur völlig an der Sache vorbei, sondern wirft schwerwiegende Gerechtigkeitsfragen auf. Zudem wird der so genannte Schulversuch mit zusätzlichen Personalmitteln für Förderstunden privilegiert, über die die übrigen Gymnasien nicht verfügen. Die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Regierungskoalition wären gut beraten, den „Schulversuch“ bei nächster Gelegenheit auslaufen zu lassen. Um in der geschaffenen Situation faire Bedingungen zu schaffen, sollten alle Gymnasien die gleiche Personalausstattung erhalten und dazu die Möglichkeit, die ihnen dann zugewiesenen Jahreswochenstunden statt acht auch auf neun Jahre zu verteilen“, so Rülke und Kern.

Rülke mahnte die CDU, ihren Schlingerkurs beim Thema „G8/G9“ nicht noch eine weitere Wendung nehmen zu lassen. „Erst hat die CDU-Kultusministerin Schavan in der damaligen CDU/FDP-Koalition das achtjährige Gymnasium eingeführt. Auf das Schlamassel des grün-roten 44-Standorte-Kompromisses hat die Union nicht mit einem Vorschlag reagiert. Im Angesicht der herannahenden Landtagswahl machte sie dann eine 180-Grad-Kehrtwende und versprach eine generelle Wahlfreiheit zwischen G8 und G9. Wenn der CDU in dieser für unser Schulsystem entscheidenden Frage nun Mut und Konzepte fehlen, sich aus der grünen Umklammerung zu lösen, wirft dies ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Partei, die über 58 Jahre hinweg den Kultusminister gestellt hat.“

Kern wies darauf hin, dass die FDP-Landtagsfraktion ihren Vorschlag für einen Ausweg aus dem G8/G9-Schlamassel bereits im Jahr 2013 dem damaligen SPD-Kultusminister Stoch unterbreitet hatte. „Nach wie vor stehen wir Freien Demokraten zu G8 und haben eine Rückkehr zum neunjährigen allgemeinbildenden Gymnasium stets abgelehnt. Die Beruflichen Gymnasien als abgestimmter Anschluss an die Mittlere Reife bilden für uns die reguläre neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium. Nach der grün-roten Teilrückkehr zu G9 an 44 Standorten haben wir uns wegen der aufgeworfenen Gerechtigkeitsfrage dazu durchgerungen, allen Gymnasien bei gleicher Personalausstattung die Möglichkeit zu einer Verteilung der zugewiesenen Jahreswochenstunden auch auf neun Jahre zu ermöglichen und den mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden privilegierten ‚Schulversuch‘ G9 auslaufen zu lassen. Damit könnten die Gymnasien neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren eine zeitlich entzerrte Variante beispielsweise für Schülerinnen und Schüler anbieten, die sich intensiv ihrem Interessenschwerpunkt in der Musik, dem Sport oder dem Ehrenamt widmen wollen.“

Zur Forderung des Berufsschullehrerverbands nach einer besseren Personalausstattung der beruflichen Schulen und nach verbesserten Rahmenbedingungen zur Gewinnung von Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Sowohl der amtierende SPD-Kultusminister als auch die Grünen und die CDU, die derzeit über eine Regierungskoalition verhandeln, sind gut beraten, das Warnsignal des Berufsschullehrerverbands ernst zu nehmen. Im Interesse unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft darf sich Baden-Württemberg bei der schulischen Integration von Flüchtlingen keinen Mangelbetrieb leisten. Wir Freien Demokraten sehen in den beruflichen Schulen den entscheidenden Transmissionsriemen für eine gelingende Integration junger Flüchtlinge in Ausbildung und Beruf.

Die beruflichen Schulen müssen deshalb vor allem hinsichtlich der Personalausstattung gestärkt werden, so dass sie neben ihren angestammten auch die hinzugekommenen Aufgaben weiterhin erfolgreich meistern können. Die von der Landesregierung geplante Überführung der bisherigen berufsvorbereitenden Integrationsklassen für Flüchtlinge in eine neue Form darf kein Sparmodell bei der Lehrerversorgung werden. Außerdem müssen deutlich mehr Anstrengungen unternommen werden, um Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst in Baden-Württemberg zu halten beziehungsweise zu gewinnen.

Trotz des in Teilen schon bestehenden Lehrkräftemangels stoßen die berechtigten Forderungen immer wieder auf taube Ohren. Dabei wäre es eigentlich ein selbstverständliches Gebot der Stunde, die Absenkung der Eingangsbesoldung in Höhe von acht Prozent rückgängig zu machen, die Einstellungsverfahren und damit die Einstellungszusagen zeitlich vorzuziehen und den Schulen deutlich mehr Stellen zur eigenständigen Besetzung zu überlassen.“

Anlässlich der Vorstellung der zukünftigen Bildungspläne kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, den amtierenden Kultusminister. Kern wörtlich: „Anstatt sich offen mit den zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Fachverbänden und Institutionen auseinanderzusetzen, setzt der amtierende Kultusminister den neuen Bildungsplan trotzig in den letzten Tagen seiner ablaufenden Amtszeit in Kraft und schafft damit vollendete Tatsachen. Das Vorgehen gleicht einem Mitternachtserlass und ist einerseits Ausdruck mangelnden Respekts vor einer demokratischen Wahlentscheidung, denn bei der Landtagswahl am 13. März hat die grün-rote Landesregierung ihre Mehrheit verloren. Andererseits ist Stochs Vorgehen das Eingeständnis, dass den Bildungsplänen in vielerlei Hinsicht die notwendige fachliche Fundierung fehlt. Dabei stellt ein Bildungsplan den zentralen Orientierungsrahmen dar, an dem die Lehrerinnen und Lehrer ihren Schulunterricht ausrichten.“

Kern machte seine Kritik am Umgang des Kultusministers mit den Naturwissenschaften deutlich. „Der neue Bildungsplan sieht die Abschaffung des eigenständigen Fachs Biologie in der Unterstufe des Gymnasiums und dessen Aufgehen im neuen Fächerverbund ‚Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)‘ vor. Vertreter aller betroffenen Fächer laufen gegen diese Zwangsfusion Sturm, weil sie jeweils eine Niveauabsenkung befürchten. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Philologenverband und Elternvertreter brachten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Fachverbänden der Biologen und der Schulgeographen ihre Ablehnung von BNT zum Ausdruck. Als ich den Kultusminister mit dieser Stellungnahme im Bildungsausschuss des Landtags konfrontierte, äußerte Herr Stoch, ich hätte ‚kein einziges Sachargument gegen die neue Regelung angeführt‘. Die Stellungnahme enthalte ‚lediglich den Wunsch, das Bestehende zu bewahren‘.“

Besorgnis erregend sei dieser Vorgang laut Kern auch deshalb, weil völlig unklar ist, was aus den zahlreichen im Herbst 2015 eingereichten Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen zu den Bildungsplan-Entwürfen wurde. „Die Landesregierung hat die Arbeit an den Bildungsplänen seinerzeit zum Vorzeigeprojekt grün-roten Gehörtwerdens erklärt und die Öffentlichkeit allgemein sowie 175 Institutionen und Verbände gezielt zu Stellungnahmen aufgefordert. Wer nun erwartete, dass wie beim Anhörungsverfahren zu einem Gesetzentwurf transparent gemacht wird, wie das Ministerium sich zu den Einwänden positioniert, sah sich getäuscht. Auch die eine inhaltliche Rückmeldung erhielten die Eingebenden nicht, wie die FDP-Fraktion mit ihrer umfangreichen Stellungnahme zum Bildungsplan erfahren durfte.“

Das Vorgehen des Kultusministers stärke nicht gerade das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die neuen Bildungspläne, so Kern. Der FDP-Abgeordnete wörtlich: „Schon einmal hat das Ansehen des Bildungsplans Schaden genommen, damals durch den grün-roten Versuch seiner ideologischen Vereinnahmung. Das Ergebnis hiervon ist ein seitdem andauernder Grabenkampf, der die Gesellschaft in zwei unversöhnliche Lager gespalten und der Toleranz einen Bärendienst erwiesen hat. Es wäre die Aufgabe des Kultusministers gewesen, das allgemeine Vertrauen in den Bildungsplan wiederherzustellen. Vorschläge hierfür gab es, so beispielsweise den der FDP-Fraktion zum Verzicht auf die Leitperspektiven. Ihre Auswahl erscheint mehr oder weniger willkürlich, sie machen den Bildungsplan unnötig kompliziert und haben erheblichen Anteil daran, dass der Bildungsplan in den Verdacht der einseitigen ideologischen Vereinnahmung geriet. Stattdessen trägt der amtierende Kultusminister mit seinem Bildungsplan-Mitternachtserlass unter Missachtung der kritischen Stellungnahmen nun die Verantwortung für einen weiteren empfindlichen Ansehensverlust der Bildungspläne, die doch eigentlich die Grundlage für einen Schulunterricht legen sollten, der jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln befähigt.“

Weiterführende Informationen:

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann den Hauptschullehrern eine höhere Besoldung in Aussicht stellt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Ankündigung des Ministerpräsidenten ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver.“

„Noch im letzten Jahr“, so Rülke, „haben Grüne und SPD im Landtag den Vorschlag der FDP-Fraktion abgelehnt, für die noch nach A 12 besoldeten Lehrerinnen und Lehrer an Haupt-/Werkrealschulen ein Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzept zu erarbeiten. Da die neu eingestellten Haupt-/Werkreal- und Realschullehrer in A 13 eingestuft werden, ist ein solches Konzept eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Mit der Ankündigung mitten im Wahlkampf will der Ministerpräsident wohl auch vergessen machen, dass sich die Koalition jahrelang nicht hinreichend um die von ihm wenig geliebten Haupt-/Werkrealschulen und die hier tätigen Lehrerinnen und Lehrer gekümmert hat, obwohl diese ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Engagement und Erfolg versehen.“

Kern: „Es hätte für Grün-Rot genügend Gelegenheiten gegeben, das Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzept auf den Weg zu bringen. Eine Ankündigung neun Tage vor der Wahl wirkt da wenig glaubwürdig.“  Blicke man auf die Bildungspolitik und die Abstriche bei Besoldung, Beihilfe und Versorgung sei nach den Worten von Kern festzustellen: „Keine andere Landesregierung hat den Lehrern so viel zugemutet wie die grün-rote. Die Besoldung für die Junglehrer wurde abgesenkt, bei der wurde Beihilfe gekürzt, Tarifergebnisse wurden nur zeitverzögert übertragen.“

„Nun hören wir die Worte des Ministerpräsidenten, allein uns fehlt der Glaube“, so Rülke und Kern abschließend.

Zur vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) vorgestellten Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa, wonach die Lehrer in Baden-Württemberg der Landesregierung eine 4,0 für ihre Schulpolitik geben, nahmen der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, wie folgt Stellung:

Rülke: „Eine 4,0 bedeutet nichts anderes als ‚mit Ach und Krach gerade noch so bestanden‘. Diese alles andere als gute Bewertung für die grün-rote Bildungspolitik verwundert kaum, und dabei ist sie wohl noch zurückhaltend ausgefallen. Schließlich haben die Koalitionäre fünf Jahre lang mit verbohrtem Eifer und ohne Augenmaß an allen möglichen Rädern des Schulsystems gedreht. Dabei haben sie völlig außer Acht gelassen, dass letztlich die Lehrerinnen und Lehrer den unguten Mix aus Ideologie und handwerklicher Fehlleistung der Landesregierung umsetzen, das heißt: ausbaden mussten. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer nicht so motiviert wären, wie aus der Studie ebenfalls hervorgeht, wäre ihr Zeugnis für Grün-Rot vermutlich deutlich schlechter ausgefallen. Keine andere Landesregierung hat gerade den Lehrerinnen und Lehrern so viel zugemutet wie die grün-rote. “

Kern: „Durch die völlig überstürzt abgeschaffte verbindliche Grundschulempfehlung, durch die ohne jegliche Erfahrungswerte eingeführte und massiv vorangetriebene neue Schulart ‚Gemeinschaftsschule‘ und durch ein Zwei-Säulen-Dogma, das im Grunde genommen nur noch Gemeinschaftsschule und Gymnasium kennt, wird nicht nur bewährten Schularten wie der Realschule, der Haupt-/Werkrealschule und den beruflichen Schulen direkt oder indirekt das Wasser abgegraben, sondern die Lehrerinnen und Lehrer werden vor enorme Aufgaben gestellt, auf die sie kaum vorbereitet sind. Wenn dann noch der Klassenteiler nur an der Gemeinschaftsschule, aber nicht an den anderen weiterführenden Schularten auf 28 Schülerinnen und Schüler gesenkt wird, die Eingangsbesoldung für neu eingestellte Lehrkräfte um bis zu acht Prozent gesenkt und das Land wohl den Neubau, aber nicht die Sanierung der zahlreichen in die Jahre gekommenen Schulgebäude bezuschusst, wird ihnen die Arbeit auch nicht gerade leichter gemacht. Wenn sie dann noch pädagogisch bevormundet werden und in der Realschule nicht oder nur noch im Ausnahmefall mit Kursen auf unterschiedlichen Niveaus auf den Realschulabschluss einerseits und den Hauptschulabschluss andererseits vorbereiten dürfen, darf man sich nicht wundern, dass die Lehrerinnen und Lehrer in Grünen und SPD nicht gerade die Sachwalter ihrer Anliegen erblicken.“

Auch der Befund der jüngsten jako-o-Bildungsstudie, dass 60 Prozent der Eltern in Baden-Württemberg die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung für falsch hält, erstaunt Rülke und Kern nicht. „Zum einen hat Grün-Rot die Verbindlichkeit abgeschafft, ohne die Grundschulen für die Beratung der Eltern über den nun in ihrer Hand liegende Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder besser auszustatten. Zum anderen sind die erheblich gestiegenen Sitzenbleiberquoten insbesondere an den Realschulen und Gymnasien eine offensichtliche Folge der abgeschafften Verbindlichkeit und als Alarmsignal zu sehen. Eine zunehmende Zahl von Schülerinnen und Schülern ist mit den schulischen Anforderungen überfordert. Wir Freien Demokraten wollen deshalb unter anderem den Grundschulen mehr Personalmittel für die Elternberatung und den weiterführenden Schulen das Recht geben, sich über die Grundschulempfehlung zu informieren. Wenn diese Maßnahmen nicht greifen, scheuen wir uns nicht, eine verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Im Gegensatz zum früheren Verfahren sollte eine zukünftige Verbindlichkeit aber in erster Linie das Recht eines Schülers sichern, eine Schule der empfohlenen Schulart zu besuchen. Zusätzlich sollte der betreffende Schüler das Recht erhalten, sich auch an einer Schule zu bewerben, für die er keine Empfehlung bekommen hat. Wenn diese Schule glaubt, ihn erfolgreich zum angestrebten Abschluss führen zu können, kann sie den Schüler entgegen seiner Grundschulempfehlung aufnehmen“, so Rülke und Kern.

In der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für den Erhalt des baden-württembergischen Modells der freien Schulen in sozialer Verantwortung aus. Wörtlich sagte Kern:

„Grün-Rot ist bemüht, die heute anstehende Erhöhung der Privatschulzuschüsse als Verdienst dieser Landesregierung darzustellen. Dabei handelt es sich bei der Erhöhung eigentlich um eine Selbstverständlichkeit, denn der jüngste Privatschulbericht hat die Deckungslücken bei der Privatschulfinanzierung deutlich gemacht. Das Sonderungsverbot im Grundgesetz besagt, dass niemand aufgrund der finanziellen Verhältnisse seiner Eltern vom Besuch einer freien Schule abgehalten werden darf. Und die Zuschüsse an die Privatschulen stellen sicher, dass die freien Schulen das Sonderungsverbot auch einhalten können. Das ist das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung, zu dem wir Freien Demokraten aus Überzeugung stehen. Die Vereinnahmung einer Selbstverständlichkeit als besonderes Verdienst der grün-roten Landesregierung zeigt, dass Grün-Rot das freie Schulwesen wesensfremd ist. Im Grunde ihres Herzens hängen Sozialdemokraten und Grüne dem alten Klischee an, dass freie Schulen nur etwas für Kinder von Eltern mit dicken Geldbeuteln sind, was aber herzlich wenig mit der Realität zu tun hat.“

Kern weiter: „Würde Grün-Rot nicht das Verständnis für das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung fehlen, hätten die Koalitionspartner den freien Schulen nicht einseitig eine Versorgungsabgabe von rund 12 000 Euro pro Jahr für jeden verbeamteten Lehrer im Privatschuldienst aufgebrummt. Für Grün-Rot ist das nur ein Spiel ‚linke Tasche, rechte Tasche‘, für manche freie Schulen aber ein existenzbedrohliches Verlustgeschäft. Grün-Rot hätte nicht die freien Schulen und ihre Verbände an den Katzentisch verbannen und ihnen hin und wieder einmal einen Happen hinwerfen sollen, sondern sie an den Verhandlungstisch holen und gemeinsam mit ihnen ein Modell zur Bezuschussung von Ganztagsangeboten entwickeln sollen. Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof der Landespolitik Hausaufgaben bei der Ausgestaltung des Sonderungsverbots gegeben, die auch längst hätten angepackt werden können.“

Gemeinsam mit den Privatschulverbänden hätten CDU und FDP seinerzeit das Bruttokostenmodell entwickelt, so Kern weiter. „Dessen Leistungen darin, dass es die Privatschulfinanzierung transparent macht und dadurch verdeutlicht, wo nachgesteuert werden muss. Da sich beispielsweise die Finanzierung der freien Gymnasien im jüngsten Privatschulbericht erkennbar weit von der allgemein angestrebten 80 Prozent-Zielmarke entfernt hat, hat Grün-Rot nun die Zuschüsse an die freien Gymnasien aufgestockt – so wie es die selbstverständliche Aufgabe jeder Landesregierung gewesen wäre. Deshalb wären aus Sicht der FDP heute nicht SPD und Grüne zu feiern, sondern das Bruttokostenmodell. Erreicht wird mit der Erhöhung der Zuschüsse übrigens nur ein Deckungsgrad von 78,1 % für alle Schularten.“

Zusammen mit dem Bruttokostenmodell sei damals auch ein Verzicht auf eine Versorgungsabgabe und im Gegenzug ein Verzicht auf Ganztagsbezuschussung vereinbart worden. Kern: „An diese Vereinbarung fühlte sich Grün-Rot nicht gebunden, sondern hat sie einseitig aufgekündigt und die eigentlich selbstverständlichen Zuschusserhöhungen von der Zustimmung der freien Schulen zur Versorgungsabgabe abhängig gemacht. Diese „Vogel, friss oder stirb!“-Logik bei der Privatschulfinanzierung wollen wir Freien Demokraten beenden. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu und beantragt darüber hinaus:

  1. Mit den Privatschulverbänden Gespräche aufzunehmen über ein Bruttokostenmodell II zur Berechnung der Ganztagszuschüsse und über Regelungen, wie gemäß dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs dem Sonderungsverbot entsprochen werden kann. Die 80-Prozent-Zielmarke sollte mit dem nächsten Haushalt erreicht werden, und zur Verbesserung der Transparenz sollte ein Privatschulbericht immer zu den Haushaltsberatungen vorliegen.
  2. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kapazitäten von Schulen in freier Trägerschaft auch für die Beschulung von Flüchtlingskindern genutzt werden können und die Schulen in freier Trägerschaft bei der Zuteilung gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein weiterer Antrag begehrt, dass angesichts der hohen Fluktuation bei den Flüchtlingskindern an den Schulen von der starren Stichtagsregelung abgewichen werden kann, damit den freien Schulen keine Nachteile entstehen.
  3. Die Regelung bezüglich der Lehrkräfte bei Inklusions-Kooperationen zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen schon zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen, da diese Kooperationen schlicht seit Inkrafttreten des Inklusionsgesetzes einen rechtlichen Rahmen brauchen.“

Kern abschließend: „Dass die grün-rote Regierungsmehrheit sich nicht zu einer Zustimmung zu den FDP-Anträgen durchringen konnte, zeigt nur, wie wenig den Koalitionspartnern an einer längerfristigen guten Aufstellung der Schulen in freier Trägerschaft interessiert sind. Der kurzfristig eingereichte Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Aufnahme von Gesprächen über die Aufnahme von Flüchtlingen an freien Schulen ist wohl eher als gesichtswahrender Tätigkeitsnachweis von Grün-Rot zu verstehen.“

 

 

Zur heutigen Verabschiedung des Abschlussberichts des Landtags-Untersuchungs-ausschusses Polizeieinsatz Schlossgarten II mit den Stimmen von Grünen und SPD sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt. Unsere Erkenntnisse haben wir in einem abweichenden Votum zusammengefasst, da Grüne und SPD im Mehrheitsvotum parteipolitisch motivierte Verschwörungstheorien und sinnentstellende Darstellungen als bewiesene Gewissheiten präsentieren. Damit fördern sie aus Wahlkampfgründen gezielt eine sachwidrige Legendenbildung.

So behaupten Grüne und SPD, die Polizei sei in den Einsatz am 30.09.2010 hineingetrieben worden. Hingegen sagen die Polizisten, die Polizei habe den 30.09.2010 als Einsatztag und die Polizeitaktik selbst festgelegt. Kein Polizeiführer wollte seine Verantwortung für das Vorgehen dadurch schmälern, dass er sich als politisch beeinflusst oder unter Druck gesetzt schildert. Als einer von vielen erklärte beispielsweise der Zeuge Schopf: „Es wäre ja für uns ganz einfach, jetzt die Polizei aus der Verantwortung zu nehmen im Nachhinein, wenn wir sagen könnten: Wir haben ja eigentlich nur das getan, wozu wir von der politischen Seite angewiesen worden sind. Dem ist aber nicht so. […] warum der Tag aufgrund vieler, vieler unglücklicher Zustände so verlaufen ist. Das könnte man alles auflisten. Da gibt es auch Berichte dazu, dass Kräfte nicht rechtzeitig […] am vorgesehenen Ort waren. Wir hatten die Lage und unseren Plan […] ganz anders vorgesehen. Wenn wir das geahnt hätten, dass es so kommt, dann hätten wir natürlich einen anderen Plan […] aufgesetzt. Das war wirklich eine Verkettung vieler, vieler Elemente gewesen, die dazu geführt haben, dass es so lief, wie es gelaufen ist.“

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Für die Angehörigen der Polizei ging es bei der Terminierung um das Verhindern einer weiteren Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten. Aussagen, ein Termin unmittelbar zum Ende der Vegetationsperiode sei offenkundig sinnvoll gewesen, überzeugen. Die Regierungserklärung war einzelnen Angehörigen der Polizei mit Blick auf den Polizeieinsatz egal, weil sie zu keiner Kollision mit dem Polizeieinsatz führte, wie es der Zeuge Stumpf sagte oder die Entscheidung für den 30.09. bereits gefallen war, wie der Zeuge Walz betonte. Die von anderen Angehörigen der Polizei allgemein gehaltenen Aussagen, die Regierungserklärung habe eine Rolle gespielt, ist dahingehend zu verstehen, dass die Polizei erkannt hat, dass die Regierungserklärung für politische Akteure von Bedeutung war. Hieraus ergab sich aber kein Konflikt, denn Polizei und Politik wollten den Einsatz am 30.09.

Mit ihrem Votum bezichtigen Grüne und SPD zahlreiche Zeugen bis hin zum eigenen Amtschef im Integrationsministerium der Falschaussage. Da hierfür konkrete Anhaltspunkte fehlen, können wir uns einer solchen Bewertung nicht anschließen. Im Unterschied zur Koalition wollten wir von Anfang an sachlich aufklären, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille von Grünen und SPD zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich hingegen als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind, wie der Verwaltungsgerichtshof feststellte.“

Zur Kritik des Philologenverbands am Konzept „Gymnasium 2020“ des Kultusministeriums sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die FDP teilt die Einschätzung der Gymnasiallehrer: Hinter ‚Gymnasium 2020‘ verbirgt sich der grün-rote Versuch, nun eine weitere Schulart dem Takt der Gemeinschaftsschule unterzuordnen. Um ihren Schulstandort kämpfenden Haupt-/Werkrealschulen wurde keine andere Wahl gelassen, als auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufzuspringen. An den Realschulen wurde die Gemeinschaftsschule durch die Hintertür eingeführt, weil sie ganz überwiegend keine Gemeinschaftsschulen werden wollten. Und jetzt müssen die Gymnasien dran glauben, denn entgegen der Hoffnungen von Grün-Rot konnte sich in fünf Genehmigungsrunden seit dem Jahr 2012 kein Gymnasium entschließen, Gemeinschaftsschule zu werden. Die Methode der Koalition ist dabei immer die gleiche: Wer die ohnehin benötigten zusätzlichen Mittel will, muss das von Grün-Rot favorisierte Konzept schlucken.“

Kern: „Wie der Ministerpräsident kürzlich selbst erklärt hat, dürften junge Menschen voraussichtlich ‚nur in bescheidenem Umfang in der einen oder anderen Großstadt‘ an Gemeinschaftsschulen ihr Abitur machen. Die Gemeinschaftsschule wurde aber mit dem Abiturversprechen beworben. Also krempelt die Koalition nun das Gymnasium nach dem Muster der Gemeinschaftsschule um und senkt das Niveau des Abiturs, damit die Gemeinschaftsschüler aufs Gymnasium überwechseln können. Das Vorgehen von Grün-Rot entbehrt jeder bildungspolitischen Logik, denn die Beruflichen Gymnasien bieten mit ihrer dreijährigen Oberstufe den idealen Anschluss an die Mittlere Reife auch für die Gemeinschaftsschüler an.“

Rülke: „Vor allem die Grünen können von ihren Einheitsschul-Phantasien nicht lassen. Kretschmanns Zwei-Säulen-System aus Gemeinschaftsschule einerseits und Gymnasium andererseits ist wahltaktisch motiviert und dient ausschließlich der Besänftigung der Bürgerinnen und Bürger, die an der erfolgreichen Bildungsinstitution des Gymnasiums festhalten wollen. Die SPD und ihr Kultusminister sollten es sich gut überlegen, ob sie weiterhin im Dienste der Grünen ein erfolgreiches Bildungssystem schleifen und damit jungen Menschen zahllose Bildungschancen verbauen wollen. Die FDP wird jedenfalls für den Erhalt des Gymnasiums als eigenständige Schulart kämpfen und sich allen Angriffen auf unser differenziertes, vielfältiges und leistungsstarkes Schulsystem in Baden-Württemberg widersetzen.“

Zur Bekanntgabe des Kultusministeriums, dass zum Schuljahr 2016/17 exakt 28 Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch wenn es der Kultusminister offiziell nicht wahrhaben will: Das Prestigeprojekt seiner grün-roten Landesregierung verliert zunehmend an Rückhalt in Baden-Württemberg. Dass gerade einmal 33 Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2016/17 gestellt wurden, spricht für sich. Nach 41 Gemeinschaftsschulen in der ersten Runde im Jahr 2012/13 folgten 87 neue Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2013/14 und 81 weitere zum Schuljahr 2014/15. Bereits bei der 4. Genehmigungsrunde zum Schuljahr 2015/16 ließ die Nachfrage nach Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule mit 62 Standorten spürbar nach. Von den nun genehmigten 28 Gemeinschaftsschulen gehen 26 aus Haupt-/Werkrealschulen hervor ­­­- davon wird bei zweien jeweils noch eine Realschule mit dabei sein. Hinzu kommen eine Verbundschule aus Haupt-/Werkreal- und Realschule sowie eine einzelne Realschule. Wie schon in den vergangenen Genehmigungsrunden ist kein Gymnasium dabei, sieht man vom gymnasialen Zug aus dem ehemaligen Modellprojekt der Geschwister-Scholl-Schule Tübingen ab. In allen Genehmigungsrunden zeigte sich ein einheitliches Bild: Es war die ‚demographische Not‘ und die Sorge um die Zukunft des Schulstandorts, die die Haupt-/Werkrealschulen auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufspringen ließen. Hätte das Konzept der grün-roten Gemeinschaftsschule überzeugt, hätten sich auch Gymnasien und mehr als nur 29 Realschulen auf den von Grün-Rot mit einigen Privilegien ausgestatteten Weg zur Gemeinschaftsschule gemacht. Obwohl sie von der Landesregierung teilweise unter massiven Druck gesetzt wurden, haben es 405 staatliche Realschulen in Baden-Württemberg vorgezogen, nicht Gemeinschaftsschulen zu werden. Dass Kultusminister Stoch anders als zu den vorangegangenen Genehmigungsrunden ausgerechnet im Wahljahr keine Pressekonferenz abhielt, zeigt, dass der Kultusminister sich der in die Binsen gegangenen Bilanz des grün-roten Prestigeprojekts bewusst war.“

In einer Landtagsdebatte zum Thema „Auf die Lehrer kommt es an“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dass es kaum eine Landesregierung gegeben habe, die ihre bildungspolitischen Ziele beziehungsweise Träumereien so schonungslos auf dem Rücken der Lehrer austrug wie die grün-rote. Wörtlich sagte Kern:

„Fünf Jahre Grün-Rot, das waren fünf Jahre Politik gegen die Lehrer:

  1. Grün-Rot kürzte die Eingangsbesoldung für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte um acht Prozent;
  2. Trotz vollmundiger Versprechungen hielt Grün-Rot an der erzwungenen sechswöchigen Arbeitslosigkeit für angehende Lehrerinnen und Lehrer fest;
  3. Obwohl sich Grün-Rot noch vor der Landtagswahl 2011 dem schwarz-gelben Vorhaben einer Klassenteilersenkung auf 28 Schülerinnen und Schüler anschloss, wollten die Koalitionäre nach der Wahl nichts mehr davon wissen und sprachen einem abgesenkten Klassenteiler jede Wirksamkeit ab. Dabei hätten gerade kleinere Klassen nicht nur bessere Arbeitsbedingungen für Lehrer geschaffen, sondern auch mehr Möglichkeiten der individuellen Förderung eröffnet. Deshalb hat die Gemeinschaftsschule ja als einzige weiterführende Schule auch das Privileg eines Klassenteilers von 28 erhalten;
  4. Ohne jede Bedarfserhebung verschrieb sich Grün-Rot dem Sparziel von 11.600 zu streichenden Lehrerstellen und nahm den Schulen mit den Kürzungen viel Gestaltungsspielraum. Über zweieinhalb Jahre hinweg hielt Grün-Rot das Schreckgespenst aufrecht, wohl nicht zuletzt deswegen, um die Botschaft auszusenden: „Lehrer, der einzig sichere Hafen für Euch ist die Gemeinschaftsschule. Bewerbt Euch besser dort, überall sonst wird gekürzt.“
  5. Die Mittel, die in die teuren Gemeinschaftsschulen investiert wurden, fehlen an anderer Stelle. Offensichtlich wird das bei der Schulbauförderung. Während der Neu- und Umbau von Schulgebäuden gefördert wird, wie er bei der Gemeinschaftsschule wegen der neuen Pädagogik notwendig ist, gibt es für eine schlichte Sanierung von Schulgebäuden nichts. Dabei bräuchten viele Schulgebäude dringend eine Sanierung. Und ein guter Gebäudezustand hat wahrlich viel mit guten Arbeitsbedingungen zu tun.
  6. Keine Landesregierung hat den Lehrern so misstraut wie die grün-rote. Mit der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung gehöre der „Sortierwahn“ der Lehrer der Vergangenheit an, freute sich die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion. Aus ihrer Sicht geht es also bei der Grundschulempfehlung nicht um die professionelle Lehrerberatung über den weiteren Schulweg der Kinder, sondern um den Sortierwahn der Lehrer.
  7. Als sich die Lehrerverbände zu deutlicher Kritik an der grün-roten Bildungspolitik genötigt sahen, beschimpfte sie der SPD-Fraktionsvorsitzende als „Heulsusen“.
  8. Statt auf die pädagogische Freiheit setzte die misstrauische grün-rote Koalition auf Bevormundung der Lehrer. Das betraf nicht nur den Umgang mit Facebook & Co., ohne dass für ein adäquates Ersatzmedium gesorgt wurde, sondern vor allem ureigene pädagogische Entscheidungen. Den Gemeinschaftsschullehrern ist es von vornherein nicht erlaubt, Noten zu geben. Und wenn eine Nichtversetzung bei einem Schüler notwendig erscheint, gibt es dazu auch keine Möglichkeit mehr. Und das ist den Realschullehrern zukünftig in der 5. Klasse ebenfalls nicht mehr möglich. Und Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus sind auch nur in Ausnahmefällen erlaubt, obwohl sie die Schüler auf den Hauptschulabschluss vorbereiten sollen.

Zu groß ist offenbar die Angst von Grün-Rot, es könnte so etwas wie ein Hauptschulbildungsgang entstehen, der am Ende vielleicht noch mehr Erfolg hat als die privilegierte Gemeinschaftsschule. Wenn Sie keine Angst davor hätten, könnten Sie hier mehr Freiheit für die Lehrer zulassen.

  1. Dass sich eine Schule bei Aufnahme eines Schülers nicht einmal dessen Grundschulempfehlung zeigen lassen darf, ist gleich eine doppelte Misstrauenserklärung: sowohl an die Lehrer der aufnehmenden Schule als auch an die Lehrer der Grundschule, die sich ihre Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht haben.“

Die Liste der grün-roten Zumutungen gegenüber den Lehrern ließe sich fortsetzen, so Kern, insbesondere um all das, was Grün-Rot nach der Kritik der Lehrerverbände wieder fallen ließ. Als Beispiel nannte er den‚Einheitslehrer auf Gymnasialniveau‘. Kern: „Namens der FDP-Fraktion danke ich den Lehrerinnen und Lehrern mit ihren Verbänden, dass sie so unbeirrt für ihre Anliegen, aber vor allem auch für den Erhalt unseres vielfältigen Bildungswesens eingetreten sind, das durch Qualität beste Erfolge hervorgebracht hat. Und für diese Erfolge sind in erster Linie die Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes verantwortlich.“

Schließlich setzte sich Kern mit dem Bildungswissenschaftler Thorsten Bohl auseinander: „Der glühende Vorkämpfer der Gemeinschaftsschule wollte immer den Lehrer abschaffen und durch den Lernbegleiter ersetzen. Nun kommt Professor Bohl in seiner Eigenschaft als Chefevaluator der Gemeinschaftsschule zu dem Schluss, es komme eigentlich gar nicht so sehr auf die Schulart, sondern auf den Unterricht und damit auf den Lehrer an. Diese Erkenntnis hätte er nicht nur der sehr breit angelegten Studie des seines in Melbourne lehrenden Kollegen John Hattie entnehmen können, sondern er hätte auch einfach mal Schülerinnen und Schüler zu diesem Thema befragen sollen.“

Auch die SPD könnte laut Kern nun versucht sein, sich beim zweifellos grünen Projekt ‚Gemeinschaftsschule‘ vom Acker zu machen, weil es dort, wie von Bohl zwischen den Zeilen zu hören war, an einigen Stellen alles andere als rund läuft. „Es dämmert den Sozialdemokraten wohl, dass mit einer Bildungspolitik gegen die Lehrerinnen und Lehrer ein Bildungsangebot der Qualität auf Dauer nicht zu machen ist. Namens der FDP-Fraktion fordere ich den Kultusminister und die SPD zum Einlenken angesichts der verfehlten grün-roten Bildungspolitik auf. Hören wir lieber auf die Praktiker vor Ort, die Lehrerinnen und Lehrer. Wenn wir ihre pädagogische Freiheit achten, dankt Ihnen das unser gesamtes Bildungswesen“, so Kern.

In der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die FDP-Fraktion unterstütze die Erhöhung der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft. Kern wörtlich: „Insbesondere bei den freien Gymnasien waren die Deckungsgrade stark eingebrochen, wie der letzte Privatschulbericht gezeigt hat. Also verdanken wir diese Erhöhung weniger der grün-roten Landesregierung, sondern vielmehr dem Bruttokostenmodell. Indem es die gestiegenen Deckungslücken transparent macht, ist es aus Sicht der FDP ein Warnsystem, das es zu bewahren gilt.“

Ein Deckungsgrad der Privatschulzuschüsse in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers im staatlichen Schulwesen sei schließlich das Ziel aller im Landtag vertretenen Fraktionen, so Kern. Erreicht würde mit der aktuellen Zuschusserhöhung aber nur ein Deckungsgrad von 78,1 Prozent. Kern: „Also bleibt noch viel zu tun, zumal da nach wie vor Kostenblöcke wie die Ganztagsbetreuung aus der Bruttokostenrechnung ausgeklammert werden. Dafür hat die Landesregierung den freien Schulen einseitig eine Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte aufgebrummt. Rund 12 000 Euro pro neu angestellten verbeamteten Lehrer, das ist keine Kleinigkeit. Wenn die hieraus resultierenden Kosten der freien Schulen gegengerechnet werden, ist das für Grün-Rot ein Spiel ‚linke Tasche, rechte Tasche‘, für manche freie Schulen aber mittelfristig ein existenzbedrohliches Verlustgeschäft. Was sollen die freien Schulen in solch einer Situation auch machen als gute Miene zum bösen Spiel, bei dem sich Grüne und SPD kurz vor der Wahl als Helden der Privatschulfinanzierung feiern wollen? Wäre Grün-Rot auch zukünftig an freien Schulen in sozialer Verantwortung gelegen, hätten die Koalitionäre gemeinsam mit den Privatschulverbänden ein Modell zur Bezuschussung von Ganztagsschulen entwickelt – so wie CDU und FDP seinerzeit das Bruttokostenmodell gemeinsam mit den Privatschulverbänden entwickelt haben. Damit ist die Zukunftsaufgabe beschrieben, zu der Grün-Rot der Willen und der Mut fehlt.“

Während der eine Teil des Gesetzentwurfs in einem ohnehin längst überfälligen Schritt zur Anhebung der Privatschulzuschüsse bestehe, handle es sich beim anderen Teil um eine nachträgliche Reparaturmaßnahme zum Inklusionsgesetz. „Lehrkräfte aus Sonderschulen in freier Trägerschaft sollen künftig im Rahmen der Inklusion auch an staatlichen Schulen eingesetzt werden können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, der aber § 38 Absatz 1 Schulgesetz entgegensteht, wonach an staatlichen Schulen eingesetzte Lehrkräfte Bedienstete des Landes sein müssen. Die FDP-Fraktion hatte deshalb bereits bei den Beratungen zum Inklusions-Gesetzentwurf den Antrag gestellt, § 38 Abs. 1 Schulgesetz zu streichen – vergeblich, Grün-Rot lehnte ab. Nun soll mit einiger Verspätung dasselbe Problem auf andere Weise behoben werden. Wir Freien Demokraten wollen dieser Regelung nicht im Weg stehen und abwarten, inwieweit sie sich bewährt.“

Leider werde die spätere Regelung der Überlassung der privaten Sondersschullehrer zum Vorwand genommen, sie erst zum 1. August 2016 in Kraft treten zu lassen, obwohl die Kooperation bereits im laufenden Schuljahr praktiziert wird. „Das ist praxisfern, bringt die Verantwortlichen vor Ort in Schwierigkeiten und lässt sie hinsichtlich der Finanzierung im Regen stehen. Korrekt wäre, die nachträgliche Reparaturmaßnahme als solche einzugestehen und die Regelung wenigstens mit Beschluss dieses Gesetzes in Kraft treten zu lassen“, so Kern. Kern abschließend: „Insgesamt unterstützt die FDP-Fraktion das Vorhaben zwecks erleichterter Kooperation zwischen staatlichen Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft. Es zeigt, dass das Personal und die Kompetenz der Sonderschulen insgesamt für die Inklusion unverzichtbar sind. Wir erneuern deshalb unsere Forderung, die Sonderschulen nicht ausbluten zu lassen. Sie sollten nicht nur wieder Sonderschulen heißen, nachdem Grün-Rot ihnen den Namen ja schon einmal vorsorglich weggenommen hat, sondern die Kompetenzzentren sein, von denen aus die Inklusion koordiniert und fachlich betreut wird.“

Anlässlich der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30. September 2010 sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt.

Für die FDP war schon vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass es um eine sachliche Aufklärungsarbeit gehen muss, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen.

Grüne und SPD agierten hingegen vor allem politisch motiviert. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind.

Als Verfechter rechtsstaatlicher Maximen auch im Rahmen der Arbeit eines Untersuchungsausschusses halten wir Beweise, zumindest aber Indizien, aus denen zwingend auf die Einflussnahme zu schließen ist, für erforderlich. Derartige Erkenntnisse konnte der Untersuchungsausschuss im Rahmen der Beweisaufnahme nach unserer Überzeugung nicht gewinnen. Die von Grün-Rot öfters praktizierte Darstellung parteipolitisch motivierter Verschwörungstheorien und Mutmaßungen als im Grunde bewiesene Gewissheiten untergrub diesen Ansatz und förderte eine sachwidrige Legendenbildung, die schlussendlich auch der Seriosität unseres politischen Systems schadet. Nun wollen Grüne und SPD mit dem Thema wohl wie schon 2011 Wahlkampf machen.“

Das Ergebnis der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses fasst Kern wie folgt zusammen:

„Die Landespolitik hat das Agieren der Polizei in Sachen Stuttgart 21 verfolgt und die zuständigen Ministerien standen im engen Kontakt zur Polizei. Dies ist bei Großprojekten allerdings normal. Die jeweilige Einsatztaktik sollte jedoch von der Polizei festgelegt werden. Hier hat sich unseres Erachtens die Politik herauszuhalten.

Diesen Maßstab an das Verhalten der Regierung des Ministerpräsidenten Mappus angelegt, kann der Untersuchungsausschuss keine politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 erkennen.

Der Polizei und den zentralen politischen Akteuren war im Zusammenhang mit dem 30.09.2010 klar, dass die Polizei für die Einsatztaktik zuständig ist. Nach einhelligen Zeugenaussagen wurde sie von der Polizei festgelegt. Keiner der vernommenen Zeugen hat im Untersuchungsausschuss die Schuld am gescheiterten Polizeieinsatz vom 30.09.2010 der Politik zugewiesen. Eine politische Einflussnahme auf die Polizeitaktik des 30.09.2010 wurde immer wieder verneint. Bemerkenswert ist, dass es sich viele der vernommenen Polizeibeamten einfacher hätten machen können, indem sie die Schuld bei der Politik suchen. Mit ihren Zeugenaussagen haben sie mitunter hingegen eigene Defizite eingeräumt. Dies nötigt besonderen Respekt ab. All diese Zeugen würde man der Lüge bezichtigen, käme man trotzdem zu einem anderen Ergebnis. Auch aus den Akten des Untersuchungsausschusses geht nicht hervor, dass sich die Politik in die Polizeitaktik des 30.09.2010 einmischte. Selbst die von uns eingesehenen E-Mails der Ministerin Gönner führen nicht zu einer anderen Einschätzung.

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Sie war für die Polizei weitgehend bedeutungslos. Für die Polizei war bei ihrer Festlegung des Termins entscheidend, dass der Einsatz zum Ende der Vegetationsperiode erfolgte, um eine weitere Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten und die damit einhergehende zunehmend schwerer werdende Räumung des Schlossgartens zu verhindern. Der Gedanke, auf die Terminierung des Einsatzes könnte politisch Einfluss genommen worden sein, geht von der irrigen Annahme aus, zwischen Polizei und Politik habe es eine Diskrepanz bezüglich des Termins gegeben, sodass eine politische Einwirkung auf die Polizei erforderlich geworden sei. Aber selbst wenn Politik und Polizei unterschiedliche Motive gehabt haben sollten, stimmten sie in ihrer Überzeugung, der Einsatz müsse Ende September 2010 erfolgen, überein.

Die Frage, ob dem letzten Untersuchungsausschuss Akten vorenthalten wurden, können wir aus eigener Feststellung nicht beantworten. Dies ist uns unmöglich, weil Grün-Rot die entsprechenden Beweisanträge so formuliert hat, dass ein Vergleich der Aktenlieferungen des ersten Untersuchungsausschusses mit den Akten des zweiten Untersuchungsausschusses kaum möglich war. Wir hatten ein gestuftes Verfahren vorgeschlagen. Leider lehnte Grün-Rot unseren Vorschlag ab. Die grün-rote Landesregierung stellte in ihrem Regierungsbericht fest, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass dem ersten Untersuchungsausschuss Akten bewusst vorenthalten wurden.

Zwar ist umstritten, inwieweit der Baggereinsatz am Nordflügel zum eigentlichen Untersuchungsauftrag gehört. An der Sache interessiert haben wir uns auch für die Aufklärung dieses Vorganges stark gemacht. Aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen steht hier zumindest eine direkte Einflussnahme des Ministerpräsidenten Mappus auf das Einbringen eines Baggers im Raum. Folgewirkungen dieses Verhaltens wurden von den dazu befragten Zeugen jedoch verneint.

Nicht geklärt werden konnte, wozu das Staatsministerium des Ministerpräsidenten Kretschmann die persönlichen Daten von Stuttgart 21-Befürworten und Polizeibeamten beim Justizministerium abfragte. Allein der Weigerung des Justizministeriums, personenbezogene Daten herauszugeben, ist es zu verdanken, dass diese rechtswidrige Abfrage wohl nicht gelang. Grüne und SPD verhinderten mit ihrer Mehrheit eine Behandlung des Sachverhaltes.

Unklar ist auch, warum und von wem der gesamte Serverbestand des Umweltministeriums nach den Landtagswahlen 2011 gespeichert wurde und warum die Daten später nicht gelöscht wurden, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre. Unsere Anträge, auch diesen Vorgang näher zu beleuchten lehnte Grün-Rot als unzulässig ab, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge festgestellt hatte.“

Zur Präsentation von ersten Ergebnissen aus der Studie zur Gemeinschaftsschule durch den Kultusminister und den Erziehungswissenschaftler Thorsten Bohl sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wer von der heute vorgestellten vorläufigen Studie zur Gemeinschaftsschule konkrete Ergebnisse erwartet hat, ist enttäuscht worden. Wohl mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl blieben der Kultusminister und der Gemeinschaftsschul-Chefevaluator Thorsten Bohl bei der Bewertung des grün-roten Prestigeprojekts im Ungefähren. Allerdings ist das Ausbleiben von Jubelmeldungen, wie sie der Anfangseuphorie der Koalition hinsichtlich der neuen Schulart entsprochen hätten, ein weiterer Hinweis darauf, dass es mit der Gemeinschaftsschule alles andere als rund läuft. Eher schon mutet dies alles wie ein großangelegtes Rückzugsmanöver insbesondere des SPD-Teils der Koalition und des SPD-Kultusministers von der Gemeinschaftsschule an. Der Kultusminister sollte besser für Klarheit sorgen und endlich die konkreten Ergebnisse zu den zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen veröffentlichen, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.“

Rülke ergänzte: „Die eifrigsten Verfechter der Gemeinschaftsschule finden sich zwar tatsächlich bei den Grünen. Allerdings können sich die Sozialdemokraten nun nicht einfach vom Acker machen. Immerhin besetzen sie das Kultusministerium und tragen damit eine wesentliche Mitverantwortung für eine Bildungspolitik, die ohne jegliche wissenschaftliche Fakten die Gemeinschaftsschule zum Maß aller Dinge erklärt und das Wohl aller anderen Schularten den Interessen der Gemeinschaftsschule unterordnet. Wir Freien Demokraten wollen die Privilegien der Gemeinschaftsschule abschaffen und für eine faire Ausstattung aller Schularten im Sinne eines Wettbewerb um das jeweils beste Konzept sorgen.“

Kern ergänzte: „Die Gemeinschaftsschule ist von Grün-Rot in vielerlei Hinsicht privilegiert worden. Sie erhält nicht nur mehr Personalmittel als die Haupt-/Werkrealschule zugewiesen, aus der sie an den allermeisten Standorten hervorgegangen ist, sondern ist automatisch Ganztagsschule mit der entsprechenden Förderung und hat als einzige weiterführende Schulart nicht einen Klassenteiler von 30, sondern von 28 Schülerinnen und Schülern. Selbst die Schulbauförderung des Landes hat eine Schlagseite Richtung Gemeinschaftsschule: Der Neu- und Umbau von Schulgebäuden kann bezuschusst werden, nicht aber die reine Sanierung von Schulgebäuden. Dabei wäre eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude das, was sehr viele bestehende Schulen dringend bräuchten.“

 

Mit Blick auf die überraschende Ausladung der FDP/DVP Fraktion von den 40. Naturschutztagen am Bodensee, die am 5. Januar 2016 in Radolfzell stattfinden, erklärte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Timm Kern: „Wir bedauern die überraschende Ausladung der FDP-Fraktion durch Frau Dr. Dahlbender außerordentlich. Wir wünschen aber trotz dieser für uns nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise den vielen engagierten Naturschützerinnen und Naturschützern an der Basis eine informative Veranstaltung in Radolfzell. Denn die Ortsgruppen von BUND und NABU leisten hervorragende ehrenamtliche Arbeit und stehen erfahrungsgemäß auch mit den FDP-Ortsverbänden und FDP-Gemeinderatsfraktionen in einem gewinnbringenden und sachlichen Austausch.“ 

Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Dr. Brigitte Dahlbender hatte den FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke bereits zu Jahresbeginn zu den 40. Naturschutztagen am Bodensee am 5. Januar 2016 eingeladen, was aus Sicht von Dr. Timm Kern von vornherein aussichtslos war. „Die vielen politischen Termine eines Jahres mögen unübersichtlich sein, aber zwei stehen seit je her fest: die CSU trifft sich Mitte September im Kloster Banz und die Freien Demokraten am 5. und 6. Januar zu Dreikönig im Raum Stuttgart. Letzteres hätte sich eigentlich mittlerweile auch bis zu Frau Dr. Dahlbender herumsprechen können“, sagte Dr. Timm Kern.  

Die FDP-Fraktion teilte dem BUND darauf in einem Schreiben vom 26. März mit, dass bedauerlicherweise weder der Fraktionsvorsitzende Dr. Rülke noch ein anderer Landtagsabgeordneter am 5. Januar 2016 an der geplanten Podiumsdiskussion teilnehmen könnten, da zeitgleich der 114. Ordentliche Landesparteitag der FDP Baden-Württemberg stattfinde, der nicht zuletzt wegen des Landtagswahlkampfes die Anwesenheit der gesamten Fraktion erfordere. Als Frau Dr. Dahlbender dieses Schreiben per 2. April mit der Bitte beantwortete, die FDP-Landtagsfraktion möge in diesem Fall, für den der BUND Verständnis habe, „einen Vertreter oder eine Vertreterin von Herrn Dr. Rülke auf dem Podium“ benennen.  

Die FDP-Fraktion hatte der BUND-Landesvorsitzenden Dr. Dahlbender daraufhin mit Schreiben vom 25. November mitgeteilt, dass Leopold Grimm, der noch bis Juli 2014 für den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen im Landtag gesessen hatte, die FDP-Fraktion in Radolfzell vertreten könne. Frau Dr. Dahlbender beantwortete dies mit einem knappen Brief vom 1. Dezember 2015. Darin schreibt die BUND-Vorsitzende: „Es überrascht mich schon sehr, dass eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle mitteilt, dass der ehemalige MdL Leopold Grimm zur Verfügung stünde. Dieses Angebot möchte ich nicht annehmen. Mich wundert es schon, dass Sie auf den Naturschutztagen, mit regelmäßig rund 800 Teilnehmern die bundesweit größte Veranstaltung dieser Art, keinen Vertreter lhrer Fraktion entsenden, der die zukünftige Politik im Landtag mitbestimmt.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. „Es ist angesichts einer aktuellen Fraktionsgröße von sieben Abgeordneten durchaus üblich und nichts Ungewöhnliches, dass wir hin und wieder auch Vertreter aus dem Kreis ehemaliger Abgeordneter oder aus dem FDP-Landesvorstand benennen, um möglichst allen Einladungen nachkommen zu können. Wir bedauern daher ausdrücklich die kompromisslose Haltung in dieser Frage von Frau Dr. Dahlbender, denn damit schließt sie eine Teilnahme der Freien Demokraten an den Naturschutztagen aus.“

 

Zur Ankündigung des Kultusministers, einen ‚Aufbaukurs Informatik‘ einführen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir freuen uns, dass der Kultusminister nun offenbar doch noch verstanden hat, dass Informatik mehr ist als Facebook und PowerPoint. Nachdem er noch vor kurzem einen weitgehend informatikfreien Bildungsplan-Entwurf vorgelegt hat, hat er nun auf die Kritik aus der Fachwelt und von Seiten der FDP-Fraktion reagiert und einen ‚Aufbaukurs Informatik‘ ab Klasse 7 angekündigt. Diese Einsicht kam sehr spät und ist wohl der bevorstehenden Landtagswahl geschuldet. Auf diese Weise ging wertvolle Zeit verloren, die notwendig ist, um ein neues Fach einzuführen. Ein Bildungsplan muss verfasst, ein entsprechendes Studienfach für die zukünftigen Lehrer muss entworfen und idealerweise muss der Aufbaukurs in der Praxis erprobt werden. Vielleicht war dem Kultusminister ein wohlfeiles Weihnachtsgeschenk aber wichtiger als eine fundierte Einführung von Informatik.“

In einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema „Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in der Grundschule?“  bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, das grün-rote Ganztagsschulkonzept als „fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern“. Kern wörtlich:

„Nach der 3. repräsentativen Jako-o-Bildungsstudie in Zusammenarbeit mit emnid bevorzugen 30 Prozent der Eltern ein verbindliches Ganztagsangebot, aber fast ebenso viele, nämlich 29 Prozent eine klassische Halbtagsschule. Die größte Gruppe ist diejenige, die eine Ganztagsschule mit freiwilligem Nachmittagsprogramm, kurz: eine offene Ganztagsschule bevorzugen. Schon allein diese Zahlen belegen, dass das grün-rote Ganztagsschulkonzept völlig am Bedarf und Wunsch der Eltern vorbeigeplant ist. Denn Grün-Rot hat nur die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz verankert. Die Eltern haben ausschließlich die Wahl haben zwischen ‚ganz‘ oder ‚gar nicht‘, zwischen verpflichtend-rhythmisiertem Ganztag und nur Halbtag, ohne dass die Kinder offene Angebote wahrnehmen können.“

Kern weiter: „Die Koalition ist davon ausgegangen, dass die bereits zur Zeit der christlich-liberalen Landesregierung eingerichteten Ganztagsschulen nun auf den neuen Ganztagsschultyp umsteigen, gibt es doch einen großen Zuschlag an Lehrerwochenstunden. Trotzdem sind zum Schuljahr 2014/15 nur 79 von 264 offenen und 168 gebundenen Ganztagsschulen umgestiegen, zum Schuljahr 2015/16 nur 32. Das heißt, trotz zweier Ganztagsrunden ist die Mehrheit der offenen Ganztagsschulen nicht zum grün-roten Konzept gewechselt.“

Auch gehe Grün-Rot laut Kern offenbar von der irrigen Grundannahme aus, dass die Ganztagsschulen die Hortangebote überflüssig machen würden. Kern wörtlich: „Anders ist nicht zu erklären, warum das Land aus der Hortfinanzierung aussteigt. Wenn eine neue Ganztagsschule eingerichtet wird, wird der Hort nicht weiter bezuschusst. Und neu eingerichtete Horte werden auch nicht mehr gefördert, wie wir der Antwort auf unseren Antrag entnehmen konnten. Dass Grün-Rot mit ihrer Bildungspolitik die Horte austrocknet, ist schlichte Ignoranz gegenüber den Bedarfen der Eltern. Weil der Hort ein flexibles Angebot ist, ist er ein Erfolgsmodell:  5.591 Gruppen verlässliche Grundschule, 6.696 Gruppen flexible Nachmittagsbetreuung, 866 Horte an der Schule und 513 herkömmliche Horte, macht insgesamt 13.666 Gruppen im Schuljahr 2013/14. Es kann doch nicht gut sein, die flexiblen Hortangebote durch eine starre Einheits-Ganztagsschule zu ersetzen! Immer mehr Eltern sind auf diese Flexibilität dringend angewiesen.“

Kern abschließend: „Das grün-rote Ganztagskonzept ist nichts als eine fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern.  Im ganzen Land bilden sich Elterninitiativen, beispielsweise in Stuttgart, Karlsruhe, Aalen, Ravensburg, Eggenstein-Leopoldshafen, Bruchsal. Ihre wesentlichen Anliegen haben wir in unserem Beschlussantrag aufgegriffen: Die Aufnahme der offenen Ganztagsschule ins Schulgesetz und kein Ausstieg des Landes aus der Hortfinanzierung. Mit ihrer Ablehnung unseres Antrags haben Grüne und SPD eine echte Chance vertan, ihr starres Ganztagskonzept zu korrigieren.“

 

Link zum FDP-Antrag zur Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen und die Antwort der Landesregierung: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7747_D.pdf

Zur von der SPD beantragten aktuellen Debatte „Der Solidarpakt Sport III – Ein kräftiger Aufschlag und bessere Planbarkeit für die Sportvereine und -verbände im Land“ sagte der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP unterstützt uneingeschränkt den Solidarpakt Sport seit seiner ersten Auflage zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung. Durch diesen Pakt erhält der Sport seine unverzichtbare finanzielle Stabilität und Verlässlichkeit. Dies ist uns Liberalen wichtig, denn Sport ist weit mehr als körperliche Betätigung einzelner Mitglieder der Gesellschaft. Sport führt Menschen zusammen – unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Herkunft, religiöser oder politischer Anschauung, körperlichen Voraussetzungen. So vollbringt er eine unschätzbare gesellschaftliche Integrationsleistung.“

Mit Blick auf die Thematisierung in einer aktuellen Debatte sagte Kern: „Angesichts der parteiübergreifenden Zustimmung zum „Solidarpakt Sport III“ taugt er nicht als Gegenstand einer eigentlich streitig zu führenden aktuellen Debatte. Leider fühlt sich die SPD offensichtlich zu schwach, wirklich strittige Themen aufzurufen. So musste in der Vergangenheit die Kleinkinderbetreuung als Notnagel für eine einfallslose Sozialdemokratie herhalten. Zwölfmal widmeten wir uns dem Thema. Allein sechs aktuelle Debatten beantragte die SPD dazu. Dabei tauschten wir die immer gleichen Argumente aus. Der Lernerfolg der SPD beschränkte sich leider darauf, die Kleinkinderbetreuung nun nicht schon wieder als Lückenbüßer einzusetzen. In der Sache hat sie nichts gelernt.“

Dabei gebe es nach Ansicht von Kern durchaus verwandte Themen, die zu einer Debatte taugen würden, wie beispielsweise die zunehmende Konkurrenz zwischen Sportvereinen, Volkshochschulen und gemeindlich getragenen Fitnesscentern oder ähnlichen Einrichtungen. Kern dazu: „Hier könnte die Landesregierung zeigen, wie sie sich für eine Verständigung zwischen dem organisierten Sport, den Gemeinden und dem Volkshochschulverband einsetzt.“

Auch beim Thema Pflicht-Ganztagsschule herrsche nach Aussage von Kern weiter Diskussionsbedarf: „Immer noch verweigert sich die Landesregierung dem Vorschlag der FDP, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen – mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag. Das würde echte Wahlfreiheit für die Eltern bedeuten – auch wenn sie einmal ein außerschulisches Angebot des Sportvereins wahrnehmen wollen und dafür lieber auf die Angebote der Schule verzichten wollen. Nach dem grün-roten Schulgesetz sollen sich Unterricht und Phasen mit Angeboten außerhalb des Unterrichts über den Tag abwechseln. Ein Vormittagsangebot ist aber für Ehrenamtliche sehr viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot. Es beschleicht einen der Verdacht, dass den Vertretern von Grün-Rot dies gefällt. Denn mit ihrem Ganztagsschulgesetz beweisen Grüne und Sozialdemokraten, dass sie offensichtlich keinen engen Bezug zum Vereinsleben haben. Mit ihrem Ganztagsschulgesetz beweist Grün-Rot, wie gering sie das dort gelebte ehrenamtliche Engagement schätzen. Offenbar will sie lieber, dass die Kinder von Angestellten der Schulen betreut werden als von Vereinen, denen die Koalition durch die von ihr organisierten Hindernisse gern die Kinder und Jugendlichen entzieht.“

„Auch hier“, so Kern abschließend, „könnte Grün-Rot Farbe bekennen, wenn die Koalition zum Thema Sport ernsthaft diskutieren wollte.“

„Auch hier könnte“, so Kern abschließend, „Grün-Rot Farbe bekennen, wenn die Koalition zum Thema Sport ernsthaft diskutieren wollte. Aber zu dieser Position will sie anscheinend nur in den eigenen geschlossenen politischen Milieus stehen.“

In der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ wurde über zwei Beweisanträge der FDP-Landtagsfraktion beraten. Mit ihnen sollte geklärt werden, wie es nach der Landtagswahl im Jahr 2011 zur Speicherung des gesamten Serverbestandes des damaligen Umweltministeriums kam. Die Beweisanträge stellte die FDP bereits in den Sitzungen am letzten Freitag. Die Vertreter von Grünen und SPD im Ausschuss bestimmten jedoch mit ihrer Mehrheit, dass nicht bereits am Freitag über die Anträge abgestimmt werden sollte. Konkret beantragte die FDP in einem Beweisantrag die Übersendung aller Unterlagen, die Bezug zur damaligen Datensicherung hatten. Beispielsweise also die Korrespondenz, aus der sich ergibt, wer im Ministerium zu welcher Zeit die Sicherung angeordnet, beschlossen und durchgeführt hat. In einem zweiten Beweisantrag wurde die Zeugenvernehmung einer Abteilungsleiterin im Umweltministerium beantragt. Am vergangenen Freitag hatte Minister Untersteller in seiner Zeugenaussage erklärt, die Abteilungsleiterin könne nähere Auskünfte über die damalige Datensicherung und das Wiederfinden der Daten geben. Der Zeuge Untersteller selbst konnte aus eigener Wahrnehmung keine Aussagen dazu tätigen.

In der heutigen Sitzung trat die CDU den FDP-Beweisanträgen bei. Obwohl die Landtagsverwaltung die Anträge als zulässig bewertete, lehnten in der anschließenden Abstimmung die Vertreter von Grünen und SPD die Anträge mit ihrer Mehrheit als angeblich unzulässig ab. Dazu sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Nach dem Agieren von Grün-Rot am vergangenen Freitag und am heutigen Tage stellt sich die Frage, warum Grün-Rot alles unternimmt, um zu verhindern, dass der Untersuchungsausschuss nähere Informationen zur Sicherung des gesamten Serverbestandes des Umweltministeriums nach den Wahlen im Jahr 2011 erhält.

So lieferte die Landesregierung erst am vergangenen Donnerstag Akten mit Bezug zur Datensicherung. Auffällig ist, dass das früheste Dokument der Akten aus dem Dezember 2013 ist. Akten zur Datensicherung im Jahr 2011 legte die Landesregierung wider Erwarten also nicht vor. Am vergangenen Freitag lehnte die grün-rote Koalition dann die Abstimmung über unsere Beweisanträge, mit denen wir die fehlenden früheren Unterlagen anforderten, ab. Die daraufhin von der Opposition beantragte Sitzung in dieser Woche konnte Grün-Rot nicht ablehnen, da innerhalb einer Woche zu Sitzungen eingeladen werden muss. Da die vorliegenden Anträge der FDP Minderheitenschutz genießen, konnte Grün-Rot die Umsetzung der Beweisanträge nur dadurch verhindern, dass sie die Anträge für unzulässig erklärten. Dass SPD und Grüne diesen Ausweg nutzen, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge feststellte, zeigt, dass Grün-Rot unter allen Umständen versucht, die damaligen Vorgänge unter Verschluss zu halten. Dieses Verhalten ist unverständlich, ließen sich doch die im Raum stehenden Vorwürfe, Grün-Rot habe die Speicherung veranlasst oder die Daten rechtswidrig absichtlich nicht gelöscht, um sie später nutzen zu können, durch die Umsetzung unserer Beweisanträge entkräften.

Nahezu dreist ist die Behauptung des Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius, Einzelheiten zur Datenspeicherung seien bisher unstreitig gewesen und würden nun am Ende der Beweisaufnahme von der FDP erstmals problematisiert. Schon vor Monaten wurde die leider wenig Aufklärung bringende Vernehmung von Minister Franz Untersteller beschlossen, die Vernehmung durch Grün-Rot aber hinausgezögert. Auch war es die Landesregierung, die erst in der letzten Woche Akten mit Bezug zur den Sicherungskopien lieferte. Wir konnten folglich erst am Freitag auf das Fehlen der Akten und die Aussagen des Ministers reagieren.“

Zu Meldungen, dass Wirtschaftsminister Schmid sich beim Wirtschaftsministerrat der Länder für einen flächendeckenden Informatikunterricht einsetzen will, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Bildungsplan-Entwürfe der Landesregierung sahen eine fast vollständige Verbannung der informationstechnischen Grundbildung zugunsten einer sehr allgemein gehaltenen Medienkompetenz vor.“ Rülke: „Jetzt hat man den Eindruck, dass der Wirtschaftsminister seinen Kollegen im Kultusbereich nachträglich noch zurechtweisen will. Sein Ministerium setzt sich jetzt offenbar bundesweit für die FDP-Forderung nach einem eigenständigen Fach Informatik an allen allgemeinbildenden Schulen ein.“ Kern ergänzte: „Wir müssen erneut darauf hinweisen, dass Informatik mehr ist als PowerPoint und Facebook im Unterricht. Eine allgemeine Medienkompetenz kann nicht eine fundierte informationstechnische Grundbildung ersetzen.“

Rülke und Kern abschließend: „Wenn unsere frühe Kritik am Bildungsplan jetzt sogar bundesweit Früchte tragen soll, freuen wir uns in der FDP-Landtagsfraktion.“

Zum Ergebnis der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II hat ergeben: Kurz nach der Landtagswahl 2011 wurde der gesamte Serverbestand des damaligen Umweltministeriums wohl von einer Fachabteilung gespeichert, um die Informationen der neuen Landesregierung zur Verfügung zu stellen. Dieser Bestand, so der heutige Zeuge Minister Untersteller, wurde dann vergessen. So wurde der Bestand später nicht gelöscht, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre.“

„Im Raum“, so Kern, „steht der Vorwurf, dass die Landesregierung absichtlich nicht löschte, damit die Unterlagen später dem Untersuchungsausschuss zugeführt werden können. Einerseits profitieren wir davon, andererseits ist die Frage, ob die Landesregierung absichtlich geltendes Datenschutzrecht verletzte, für uns als Rechtsstaatspartei von Bedeutung.“

„Leider“, so Kern weiter, „konnte uns Minister Untersteller dazu keine Angaben machen. Der Minister wusste nicht, wer die Speicherung konkret veranlasst hat. Er wusste nicht, beim wem die Daten von welcher Person gefunden wurden. Er wusste auch nicht, ob es zur damaligen Speicherung Kommunikation gab. Offensichtlich hatte sich Minister Untersteller nur zur Situation nach der Installation des Untersuchungsausschusses vorbereiten lassen. Wir halten dies für eine Nichtachtung des Untersuchungsausschusses.“

„Wir haben daher“, Kern abschließend, „beantragt, die Abteilungsleiterin I des Umweltministeriums und den Beauftragten Heiland zu vernehmen, da sie mit der Zusammenstellung der Akten und der Auffindung der Sicherungsdateien zu tun hatten. Leider hat die grün-rote Koalition mit ihrer Mehrheit verhindert, dass über die Anträge abgestimmt wird. Wir werden daher in naher Zukunft erneut tagen und die Beweisanträge erneut zur Abstimmung stellen.

Zudem haben wir heute den Antrag gestellt, dass uns die damalige Korrespondenz, in der die Speicherung angelegt und beschlossen wurde, übermittelt wird. Das Umweltministerium behauptet nun, es hätte uns alle Unterlagen dazu geschickt. Allerdings datiert das früheste Dokument dazu aus dem Dezember 2013. Wenn also die Aussage des Umweltministeriums dazu richtig wäre, dürfte die Speicherung im Jahr 2011 nie per Email oder in irgendwelchen Vermerken thematisiert worden sein. Es hätte also alles mündlich diskutiert und beschlossen werden müssen, selbst die Veranlassung der Speicherung. Das können wir uns nicht vorstellen. Wir haben unsere Zweifel, dass das Ministerium die Wahrheit sagt. Auch über diesen Antrag konnte nicht abgestimmt werden, weil Grün-Rot die Abstimmung verweigerte.“

Zur Ankündigung von Wirtschafts- und Finanzminister Schmid und Kultusminister Stoch, dass das Land die Zuschüsse für die Wohnheim-Unterbringung von Auszubildenden im Nachtragshaushalt erhöht, äußerten sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern.

Rülke wörtlich: „Seit Jahren fordern wir, dass das Land zumindest ein Drittel bei den Kosten der Unterbringung von Auszubildenden übernimmt. Die Koalition hat die entsprechenden Anträge der FDP-Fraktion im Landtag bislang immer stumpf abgelehnt. Nachdem die Berufsschüler und die Wirtschaft lange im Regen stehen gelassen wurden, hat Grün-Rot wenige Monate vor der Landtagswahl nun doch dem Druck nachgegeben. Die Landesregierung schafft durch das Zusammenlegen von Berufsschulklassen zusätzlichen Unterbringungsbedarf von Auszubildenden in Wohnheimen. Die FDP-Fraktion ist froh,  dass die Landesregierung sich nun doch bewegt und unserer Initiative nachkommt.“

Kern führte aus: „Was bei der Förderung der Azubis möglich ist, zeigt Bayern. Dort werden die Kosten bis auf einen Eigenanteil der Schüler für häusliche Ersparnis vollständig übernommen. Die baden-württembergische Landesregierung wählt trotz der sprudelnden Steuereinnahmen nur die Minimallösung. Es scheint Grün-Rot einzig und allein darum zu gehen, im Wahlkampf weniger Angriffsfläche zu bieten. Ein wirkliches Verständnis für die Bedeutung der dualen Ausbildung fehlt der Koalition immer noch.“

In Landtagsdebatte zur Schulpolitik zum Thema sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, erneut für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg aus.

„Das Besorgnis erregende in der Bildungspolitik ist nicht so sehr die Tatsache, dass unterschiedliche Parteien über bildungspolitische Grundsatzfragen unterschiedlicher Auffassung sind und eine Regierung eigene Akzente setzen will. Besorgnis erregend ist, wenn sich eine Landesregierung wie derzeit die grün-rote in eine Position verbohrt und für keinerlei Argumente von Fachleuten, aus der Bevölkerung oder woher auch immer mehr zugänglich ist. Damit nicht nach jeder Landtagswahl eine neue Regierungskonstellation nach dem Grundsatz verfährt ‚Unsere Bildungspolitik in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf!‘ und die am Bildungswesen Beteiligten vor Ort die Leidtragenden ständig wechselnder Vorgaben sind , bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen für das Bildungswesen. Deshalb hat die FDP-Fraktion am 1. Oktober 2014 ein liberales Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg vorgelegt – bis heute als einzige im Landtag vertretene Fraktion. Kern des liberalen Schulfriedenskonzepts ist eine auskömmliche und faire Ausstattung aller Schularten in einem gegliederten und vielfältigen Schulwesen und die Freiheit der Verantwortlichen vor Ort, ihr Schulangebot in eigener Verantwortung zu gestalten.“

Kern bedauerte, dass keine im Landtag vertretene Fraktion den liberalen Schulfriedensvorstoß aufgegriffen hat. „Mehr noch, es hat in der Geschichte des Landes wohl noch keine Landesregierung gegeben, die die Freiheit des Bildungswesens mehr beschnitt als die grün-rote. Hier eine Auswahl von grün-roten Freiheitseinschnitten:

  1. Grün-Rot will nur noch die Zwei-Säulen-Schullandschaft für unser Land, bestehend aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien.

Mehr Freiheit dagegen hieße, den Verantwortlichen vor Ort die Möglichkeit zur Ausgestaltung ihres Bildungsangebots zu geben. Sie sollten selbst entscheiden, ob sie beispielsweise eine Haupt-/Werkrealschule oder Realschule fortführen, eine Verbundschule bilden oder eine Gemeinschaftsschule wollen – bei fairer Ausstattung und ohne Privilegierungen.

  1. Grün-Rot will die „eine Schule für alle“ – von der grünen Jugendorganisation erst kürzlich beschlossen. Mehr Freiheit aber hieße, die passende Schule für jeden Schüler anzustreben.
  2. Grün-Rot wünscht sich am liebsten die verpflichtende Ganztagsschule.

Mehr Freiheit dagegen hieße, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen und den Eltern die Entscheidung über Art und Umfang von Schule und Betreuung zu lassen.

  1. Grün-Rot hat die Zwangseinführung der Gemeinschaftsschul-Pädagogik an den Realschulen beschlossen.

Mehr Freiheit hieße dagegen, den Realschullehrern die Entscheidung zuzutrauen, ihre Schüler in Kursen auf unterschiedlichen Niveaus oder in einer gemeinsamen Klasse auf den Haupt- und den Realschulabschluss vorzubereiten.

  1. Grün-Rot hat den weiterführenden Schulen verboten, sich die Grundschulempfehlung zeigen zu lassen.

Mehr Freiheit hieße dagegen, den weiterführenden Schulen diese wichtigen Informationen zu geben und ihnen zuzutrauen, damit verantwortungsvoll und zum Wohle der Schüler umzugehen.

  1. Grün-Rot hat ein Schulschließungsbeschleunigungsprogramm beschlossen, das sich zwar regionale Schulentwicklung nennt, aber als Wahlalternative zum Verlust des Schulstandorts nur die Gemeinschaftsschule kennt.

Mehr Freiheit hieße dagegen, flächendeckend Bildungsregionen einzurichten und ihnen die eigenständige Ausgestaltung des Schulangebots zu überlassen.

  1. Grün-Rot lässt mit ihrem Inklusionsgesetz befürchten, dass die Sonderschulen ausbluten.

Mehr Wahlfreiheit hätte geheißen, den Sonderschulen nicht nur ihren Namen zu lassen, sondern sie als sonderpädagogische Kompetenzzentren die Inklusion in einem Sprengel fachlich koordinieren und betreuen zu lassen.

  1. Grün-Rot plante eine Absenkung des Abiturniveaus, um die Schüler von den Gemeinschaftsschulen im Regelfall aufs allgemeinbildende Gymnasium übergehen zu lassen. Mehr Wahlfreiheit dagegen hieße, die beruflichen Gymnasien zu stärken. Sie bieten mit ihrer dreijährigen Oberstufe nicht nur den idealen Anschluss an alle mittleren Bildungsabschlüsse an, sondern bilden somit auch eine bewährte neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium.

Kern: „Die Liste der grün-roten Freiheitseinschränkungen im Bildungsbereich ließe sich noch beliebig fortsetzen. Damit erzeugt die Landesregierung Unzufriedenheit, mithin Unfrieden vor Ort. Die Bürgerinnen und Bürger werden sich aber eine Bildungspolitik der Bevormundung und Besserwisserei nicht länger gefallen lassen. Die Landtagswahl wird deshalb auch eine Abstimmung über den Schulfrieden und Freiheit im Bildungswesen in unserem Land.“