Zur Feststellung des Städtetags, dass voraussichtlich nur an drei von derzeit 271 Gemeinschaftsschulen eine gymnasiale Oberstufe gebildet werden kann, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit seiner Feststellung hat der Städtetag das zentrale falsche Versprechen der grün-roten Gemeinschaftsschule entlarvt. Denn die Koalitionäre von Grünen und SPD versuchten, ihr Lieblingsprojekt insbesondere den Eltern schmackhaft zu machen, indem sie die Gemeinschaftsschule gegenüber der Realschule und die Haupt-/Werkrealschule mit dem Abiturprivileg ausstatteten. Dabei ist die ganz überwiegende Zahl der Gemeinschaftsschulen aus kleinen Haupt-/Werkrealschulen hervorgegangen, und nur zehn Prozent der Schüler an den Gemeinschaftsschulen haben eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium. Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, dass eine Gemeinschaftsschul-Oberstufe nur eine teure und kropfunnötige Konkurrenz zu den Beruflichen Gymnasien bilden würde. Die Beruflichen Gymnasien führen seit Jahren Schülerinnen und Schüler nach der Mittleren Reife mit beachtlichem Erfolg in drei Jahren zum Abitur: Rund die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen werden in Baden-Württemberg nicht am allgemeinbildenden Gymnasium erworben. Wir Freien Demokraten wollen deshalb für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen keine Mittel vorsehen und dafür die Ausstattung der Beruflichen Schulen verbessern. Jeder Schüler, der über die Voraussetzungen verfügt, sollte wie bei den übrigen weiterführenden Schularten einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Beruflichen Gymnasiums haben. Der grün-roten Landesregierung empfehlen wir, den Eltern und Schülern reinen Wein einzuschenken und von falschen Versprechungen Abstand zu nehmen. Das Signal auszusenden, das Abitur erwerbe man an der Gemeinschaftsschule quasi automatisch, kann die Leistungsmotivation von Schülerinnen und Schüler enorm negativ beeinflussen – und macht somit gerade bei den weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schülern Bildungschancen zunichte.“

 

 

Zur Forderung der Grünen Jugend Baden-Württemberg, das Gymnasium abzuschaffen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Man muss der ‚Grünen Jugend‘ im Grunde dankbar sein, dass sie das Kretschmannsche Doppelspiel entlarvt und das offen ausspricht, was die Grünen in Wirklichkeit beabsichtigen: die Abschaffung des Gymnasiums. Dies belegen zahlreiche Zitate von grünen Spitzenpolitikern in Baden-Württemberg.“ Rülke: „Wenn der Ministerpräsident stets beteuert, er strebe ein Zwei-Säulen-System aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule an, ist das nicht mehr als weiße Salbe zur Besänftigung der Bürger im Vorfeld der Landtagswahl.“ Nach den Worten von Kern sitze bei Kretschmann die Erinnerung an den gescheiterten Versuch einer schwarz-grünen Koalition in Hamburg, eine sechsjährige Grundschule einzuführen und das Gymnasium damit zu schleifen, tief.

Rülke und Kern abschließend: „Seitdem wiederholt Kretschmann beständig wie ein Mantra: ‚Wer sich am Gymnasium vergreift, überlebt das politisch nicht.‘ Doch der grüne Drang, das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule zum Erfolg zu führen und dessen Konkurrenten Gymnasium zu beseitigen, wird sich nur aufhalten lassen, wenn die Grünen bei der Landtagswahl im März 2016 gestoppt werden und nicht weiterregieren.“

In der Zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Lehrerbesoldung forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die an den Haupt-/Werkrealschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer bei der Besoldung nicht abzuhängen:

„Der bisher an den Haupt-/Werkrealschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer nimmt sich die grün-rote Landesregierung bislang nicht an. Während ihre neu eingestellten Kollegen wegen des neuen gemeinsamen Lehramts ‚Haupt-/Werkrealschule und Realschule‘ zukünftig sogleich in A 13 eingestuft werden, verbleiben ihre Kollegen in A 12. Die FDP-Fraktion unterstützt die Einstufung der Haupt-, Werkreal- und Realschullehrer in A 13 und stimmt dem Gesetzentwurf zu. Allerdings werden durch seine Unvollständigkeit erhebliche Gerechtigkeitsfragen aufgeworfen, wenn  der altgediente und erfahrene Hauptschullehrer deutlich schlechter bezahlt als die jungen Kolleginnen und Kollegen. Trotz diverser Ankündigungen hat die Landesregierung kein Konzept vorgelegt, wie ein Weiterqualifizierungsangebot aussehen soll, mit dem den in der Besoldungsgruppe A 12 befindlichen Lehrerinnen und Lehrern an den Haupt-/Werkrealschulen ein Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 13 ermöglicht wird. Damit diese offensichtliche Gerechtigkeitslücke zeitnah geschlossen wird, hat die FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag auf Erarbeitung eines Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzepts für die in A 12 befindlichen Lehrer an den Haupt-/Werkrealschulen bis zum Jahresende vorgelegt.“

Kern merkte an, dass das Besoldungsgefüge der Lehrerinnen und Lehrer ein Spiegel des Gesamtzustands der Schulen in Baden-Württemberg sei. Wörtlich sagte er: „Mit der Einführung und Privilegierung der Gemeinschaftsschule hat die Landesregierung das Besoldungsgefüge in der Schullandschaft in Baden-Württemberg kräftig durcheinandergebracht hat. Wenn an der Gemeinschaftsschule ein Gymnasiallehrer, ein Realschullehrer und ein Haupt-/Werkrealschullehrer arbeitet, dann kann es sein, dass der eine in die Besoldungsgruppe A 14, der andere aber in A 13 und der dritte in A 12 eingestuft ist.

Außerdem bemerkten die Koalitionäre schnell, dass sie die Gemeinschaftsschule mit Privilegien würden ausstatten müssen, um vorzeigbare Verkaufszahlen für ihr Prestigeprojekt zu bekommen. Eine offensichtliche Privilegierung wurde denn auch bei den Gehältern der Schulleiter vorgenommen: Die Schulleiter an Gemeinschaftsschulen wurden kurzerhand in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft, während ihre Kollegen in den Haupt-/Werkrealschulen in A 13 verblieben. Dabei sind die Gemeinschaftsschulen zum Großteil aus Haupt-/Werkrealschulen hervorgegangen. Schulleiter von Haupt-/Werkrealschulen werden auch nach der vorliegenden Gesetzesnovelle in A 13 sein, nun mit einer Amtszulage in Höhe von 200,48 Euro.“

Kern resümierte: „Auch wenn die Landesregierung die Haupt-/Werkrealschulen lieber früher als später aussterben lassen würde: Gerade die Haupt-/Werkrealschullehrer machen einen erstklassigen Job und eröffnen mit ihrer fördernden und fordernden Pädagogik und dem praxisnahen Unterricht echte Lebenschancen. Gerade viele Haupt-/Werkrealschulen haben den Ehrgeiz, dass kein Schüler/keine Schülerin ohne einen Hauptschulabschluss die Schule verlässt. Das ist ein starkes Stück Arbeit und verdient unser Lob und unsere Anerkennung.“

Zur Diskussion um zurückgehende Schülerzahlen an Gemeinschaftsschulen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die Zahlen sind eine weitere Niederlage für das bildungspolitische Lieblingskind der grün-roten Landesregierung. Es spricht sich also bei den Eltern herum, dass das gesamte Konzept der grün-roten Gemeinschaftsschulen an vielen Stellen nicht funktioniert und daher keinen Rückhalt findet. Wenn der Kultusminister stattdessen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen verweist, streut er den Menschen bewusst Sand in die Augen. Denn die meisten Gemeinschaftsschulen sind offenkundig das Ergebnis der Hoffnung auf den Erhalt des Schulstandorts und nicht Ausdruck einer überzeugenden Strahlkraft der grün-roten Gemeinschaftsschule. Die grün-rote Landesregierung hat bewusst einen unfairen Wettbewerb um Schüler geschaffen. Dieser unfaire Wettbewerb und die Privilegierung der Gemeinschaftsschule müssen ein Ende haben“, so Rülke.

Kern führte aus: „Gerade weil viele der Gemeinschaftsschulen früher Haupt- und Werkrealschulen waren, war die FDP von Anfang an skeptisch, ob die in die Gemeinschaftsschulen gesetzten Erwartungen erfüllt werden könnten. Die Haupt- und Werkrealschulen haben mit ihrer pragmatischen Pädagogik sehr gute Erfolge erzielt. Wir befürchten, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sind, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Wir haben schon früh gesagt, dass der starre Rahmen der Gemeinschaftsschulen die pädagogische Arbeit vor Ort massiv einschränkt. Auch diese Befürchtung wird jetzt bestätigt. Es muss den Gemeinschaftsschulen erlaubt werden, Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus anzubieten.“

 

Zur gemeinsamen Kritik des Realschullehrerverbands, des Berufsschullehrerverbands und des Bundes der Selbständigen am grün-roten Realschulgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wenn sich neben der FDP-Landtagsfraktion der Realschullehrerverband, der Berufsschullehrerverband und der Bund der Selbständigen gleichermaßen Sorgen um die Qualität der Realschulbildung machen, sollte das der grün-roten Landesregierung zu denken geben. Dass die Realschulen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten sollen, lässt sich angesichts der stark vergrößerten Bandbreite an Begabungen und Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler aus Einsicht in die Notwendigkeit rechtfertigen. Dass die Realschulen aber zugleich die Gemeinschaftsschul-Pädagogik anwenden müssen und im Regelfall keine Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus einrichten dürfen, kommt für die Lehrer der Quadratur des Kreises gleich. Denn wenn die Realschulen möglichst jeden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen sollen, bräuchten sie nicht weniger, sondern mehr pädagogische Freiheit. Die grün-rote Landesregierung misstraut offenbar den Lehrerinnen und Lehrern, dass diese das Wohl der ihnen anvertrauten Schüler über die ideologischen Vorgaben der Koalitionäre stellen könnten. Jeden einzelnen bestmöglich zu fördern, ist jedoch die vornehmste Aufgabe eines Pädagogen. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion den Kultusminister auf, vom hohen dogmatischen Ross seiner Regierung herabzusteigen und Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus uneingeschränkt zuzulassen. Alles andere wäre nichts als eine fortgesetzte Misstrauenserklärung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern an den Realschulen und ein Hemmschuh für Qualitätsentwicklung der Realschulen.“

In einer Landespressekonferenz kritisierten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, dass das Gymnasium Hauptleidtragender des nivellierenden grün-roten Bildungsplans ist. Rülke und Kern wörtlich:

„Es ist längst ersichtlich, dass das Gymnasium der grün-roten Koalition ein Dorn im Auge ist. Die Gemeinschaftsschulen können nur mit einem hohen Anteil an Gymnasiasten funktionieren, welche die übrigen Schüler mitziehen. Die Bildungspolitik der Landesregierung hat das Ziel, den Konkurrenten der grün-roten Lieblingsschulart ‚Gemeinschaftsschule‘ zu beseitigen. Da die Koalitionäre aus wahltaktischen Gründen eine Abschaffung des Gymnasiums scheuen, graben sie der erfolgreichen Schulart durch die Hintertür das Wasser ab.“ Rülke und Kern betonten, dass die FDP-Fraktion es für eine ihrer wichtigsten Aufgaben als Oppositionsfraktion ansieht, über offenes wie verstecktes Regierungshandeln aufzuklären, das die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu gefährden droht. „Deshalb haben wir im Landtag eine Aktuelle Debatte über das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘ beantragt, mit dem die Landesregierung zur Anpassung an die Gemeinschaftsschule dem Niveau des Abiturs zu Leibe rückt. Und ebenfalls zu Aufklärungszwecken haben wir in einem Faltblatt Zitate von grün-roten Politikern zusammengestellt, die deren Traum von einem Einheitsschulsystem belegen. Denn Grüne und SPD arbeiten trotz anderslautender Lippenbekenntnisse nach wie vor auf ein Einheitsschulsystem hin. Wir Freien Demokraten rufen dazu auf, für das Gymnasium Partei zu ergreifen. Das Gymnasium und unser vielfältig gegliedertes Bildungssystems sind es wahrlich wert und können Unterstützung dieser Tage gut gebrauchen.“

Auch der grün-rote Entwurf für einen einheitlichen Bildungsplan über alle Schularten hinweg nehme bewährten Schularten wie dem Gymnasium, der Realschule oder der Haupt-/Werkrealschule das besondere Profil. Rülke und Kern: „Mehr noch, den Schularten wird indirekt die Existenzberechtigung abgesprochen und somit einer Einheitsschule der Boden bereitet. Es kann nicht angehen, dass die Pädagogik der Gemeinschaftsschule mithilfe des Einheitsbildungsplans zum Maßstab aller Schularten wird, obwohl die Gemeinschaftsschule keine Klassen oder Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus kennt und bislang ihre Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen hat.“

Die beabsichtigte zerstörerische Wirkung des grün-roten Einheitsschulstrebens werde insbesondere im Bereich der Naturwissenschaften am Gymnasium deutlich. Rülke und Kern hierzu: „Die Zusammenlegung von Biologie und Naturphänomenen zu einem Fächerverbund nach einem einheitlichen Muster über alle Schularten hinweg verwässert das hohe Niveau der einzelnen Fächer. Wir Freien Demokraten lehnen diese Zwangsfusion strikt ab und wollen im Interesse einer hohen Unterrichtsqualität in den naturwissenschaftlichen Fächern deren Eigenständigkeit erhalten. Überhaupt scheint der gesamte Bereich der Naturwissenschaften und Technik der Landesregierung ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Die Koalitionäre haben trotz intensiver Bekenntnisse zur Industrie 4.0 nicht verstanden, dass Informatik mehr ist als Facebook und PowerPoint. Die Bildungsplan-Entwürfe sehen eine fast vollständige Verbannung der informationstechnischen Grundbildung zugunsten einer sehr allgemein gehaltenen Medienkompetenz quer über alle Fächer vor. Auch hier erwischt es die Gymnasien wieder am härtesten: Ihr Neigungskurs Informatik in der Oberstufe wird ersatzlos gestrichen. Schon allein durch Vorlage dieses Bildungsplans hat sich Grün-Rot als Landesregierung des Techniklands Baden-Württemberg disqualifiziert. Die FDP-Fraktion tritt für einen eigenständigen, ans Fach Mathematik angedockten Informatik-Unterricht ein, der schrittweise zu einem eigenen Fach ausgebaut werden sollte. Der Informatik-Neigungskurs in der gymnasialen Oberstufe sollte weiterhin möglich sein. Insgesamt sollte das Oberstufen-Angebot nicht ausgedünnt, sondern verbreitert werden. Die FDP/DVP-Fraktion spricht sich deshalb für die Wiedereinführung der Grund- und Leistungskurse aus.

Rülke und Kern kritisierten ferner, dass sich der grün-rote Bildungsplan nicht konsequent dem Anspruch verpflichtet fühle, jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen. „Gerade dies ist nach unserer Auffassung aber die unabdingbare Voraussetzung für gelebte Toleranz. Stattdessen will die Landesregierung ‚Wertfreiheit‘ bei der Beschreibung unterschiedlicher sexueller Orientierungen verordnen. Werthaltungen lassen sich aber nicht aufoktroyieren. Wer dies versucht, wird das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen. Um dem Bildungsplan den Verdacht der Bevormundung zu ersparen, will die FDP-Fraktion die von der Landesregierung mehr oder weniger willkürlich ausgewählten Leitperspektiven gänzlich streichen.“

Unterstützung durch die FDP-Fraktion erhält die Landesregierung hingegen bei der Einführung des eigenständigen Fachs Wirtschaft und bei der Wiedereinführung eines eigenständigen Fachs Musik in der Grundschule. Ferner begrüßt die FDP-Fraktion, dass Grün-Rot die von der christlich-liberalen Vorgängerregierung gestärkte Eigenständigkeit der Lehrerinnen und Lehrer bei der Auswahl der Unterrichtsthemen fortführt. Gleichzeitig mahnten Rülke und Kern noch mehr Möglichkeiten der Schwerpunktsetzung bei der Unterrichtsgestaltung durch mehr fakultative Inhalte an. Gerade bei großen Stoffmengen gelte im Unterricht häufig der Grundsatz ‚Weniger ist mehr!‘ Es müsse den Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht werden, diesen Grundsatz anzuwenden.

Leider zeige sich immer wieder, dass die Landesregierung keinen Wert auf Expertenmeinungen legt, so Rülke und Kern. „Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage nach dem Umgang mit den kritischen Stellungnahmen der Fachleute zum geplanten Fächerverbund ‚Biologie, Naturphänomene und Technik‘ (BNT) besagt nichts anderes, als dass kritische Argumente aus der Fachkommission unerwünscht sind. Für uns Freie Demokraten steht aber die Qualität des zukünftigen Bildungsangebots an erster Stelle. Die kompromisslosesten Wächter der Qualität sind die Fachvertreterinnen und -vertreter. Ihnen sollte die Landesregierung auch beim Bildungsplan das letzte Wort geben und ihre Stellungnahmen aus der Anhörung wenn irgend möglich beherzigen“, so Rülke und Kern.

Flyer: Qualität statt Einheitsbrei – Hände weg vom Gymnasium

Stellungnahme zu den Entwürfen für den Bildungsplan 2016

Zur Zumeldung des Kultusministeriums zur Landespressekonferenz der FDP-Landtagsfraktion sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass das Kultusministerium hartnäckig erklärt, es werde doch auch zukünftig Informatikunterricht geben, lässt zwei mögliche Schlüsse zu. Entweder herrscht im Kultusministerium immer noch kein Verständnis für den Unterschied zwischen Informatik und Medienbildung. Dazu können wir nur wiederholen, dass Informatik mehr ist als PowerPoint und Facebook im Unterricht. Oder das Kultusministerium reagiert mit einer Nachbesserung am Bildungsplan auf die überraschenden Äußerungen des Ministerpräsidenten in der letzten Woche. Dieser hatte nach öffentlicher Kritik von Verbänden und Opposition erklärt, dass ‚alle Schüler an allgemein bildenden Schulen eine verbindliche Grundbildung in Informatik bekommen‘ sollen. Wenn unsere Kritik solche Früchte getragen haben sollte, freuen wir uns in der FDP-Landtagsfraktion.“

Mit einem einhelligen Appell an Bund und Länder, privates Eigentum zu respektieren, ist der Kongress der FDP-Landtagsfraktion „Wald und Grund als Eigentum“ im Haus der Abgeordneten in Stuttgart ausgeklungen. Der frühere Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms, erinnerte in seiner Rede daran, dass die Wiedervereinigung Deutschlands vor 25 Jahren gezeigt habe, dass „wir ein Volk von Eigentümern sein wollen und keines des Volkseigentums.“ Ohne die Achtung des Grundrechts auf privates Eigentum sei die Soziale Marktwirtschaft nicht möglich. „Freiheit braucht Eigentum und Eigentum schafft Freiheit“, sagte Solms. Doch der Staat greife immer mehr in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Eigentum ein. Sei das beim Wohneigentum, bei der Erbschaftsteuer, dem Kulturgutschutzgesetz, durch die Finanzrepression oder eben in der Land- und Forstwirtschaft. Durch die Einmischung des Staates komme es zu einer Überregulierung, die zu einer Einschränkung beziehungsweise Gefährdung des Eigentums führe und damit letztlich nicht anderes bedeute als eine schleichende Enteignung, unterstrich Solms.”

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wies auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der stets wachsenden öffentlichen Ansprüche an die Eigentümer hin. „Angesichts von Produktionszyklen und Umtriebszeiten zwischen 60 und 250 Jahren ist die Belastungsgrenze für die Familienforstwirtschaft nicht beliebig verschiebbar. Und auch landwirtschaftliche Familienbetriebe müssen bei aller Ökologie noch von ihrer Arbeit mit dem Boden leben können“, so Kern. Als aktuelle Beispiele für den mangelnden Respekt vor Eigentumsrechten in anderen Bereichen nannte Kern die jüngsten Überlegungen der grünen Oberbürgermeister von Tübingen und Stuttgart, für Flüchtlinge leer stehenden Wohnraum zu beschlagnahmen oder über ein Zweckentfremdungsverbot den Wohnungsleerstand mit Bußgeldern zu bestrafen. Diese Ideen entstammten dem gleichen Gedankengut wie das Grünlandumbruchverbot, die Beschränkungen des Jagdrechts, die starren Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder das neue Landesnaturschutzgesetz.

Die Forderung nach mehr Achtung vor dem Eigentumsrecht spiegelte sich auch in der  vom Wirtschaftsjournalisten Ulrich Schreyer sachkundig moderierten Podiumsdiskussion wider. Der Vorsitzende des Verbandes der baden-württembergischen Grundbesitzer und Vorstandsmitglied der Forstkammer Baden-Württemberg, Karl Eugen Erbgraf zu Neipperg,

kritisierte, dass die staatliche Überregulierung des Eigentums oftmals zum „Fluch der guten Tat“ führe. So habe die naturnahe Waldbewirtschaftung, die sein Familienbetrieb inzwischen seit mehreren Generationen pflege, einen großen Eichenbestand herbeigeführt, der nun wegen seines ökologischen Wertes unter den Schutz eines FFH-Gebietes gestellt sei.

Ehren-Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle appellierte, nicht immer nach dem Staat zu rufen, sondern dem Einzelnen mehr Eigenverantwortung beim Umgang mit der Natur zuzutrauen. Das neue Verbot der Wildfütterung beispielsweise verhindere sachkundige Entscheidungen vor Ort. Der Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes, Franz Käppeler, forderte, die Politik müsse auch Rahmenbedingungen setzen, in denen eigenverantwortliches Handeln ohne staatliche Hilfe möglich ist. Der Landwirtschaftsmeister bekräftigte daher auch die Forderung der FDP nach eine steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, die es Land- und Forstwirten ermögliche, bei der Steuer gute mit schlechten Jahren zu verrechnen.

Der FDP-Agrarpolitiker Dr. Friedrich Bullinger schloss mit einem Resümee:  „Die Balance zwischen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Freiheit der wirtschaftlichen Eigentumsnutzung ist ein schmaler Grat. Deshalb sollte der Gesetzgeber grundsätzlich jede Nutzungsbeschränkung mit einer wirksamen Härtefallklausel versehen. Zudem muss der Gesetzgeber bei jedem Eingriff ins Eigentum den genauen Zweck der Sozialbindung im Auge behalten. Wenn etwa infolge des grün-roten Naturschutzgesetzes in Managementplänen für FFH-Gebiete die bisherige Unterscheidung zwischen gemeinten und nicht gemeinten Bereichen verloren geht, oder im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz der Umbruch von Grünland allgemein und ohne Rücksicht auf die tatsächliche ökologische Einbettung der jeweiligen Fläche reguliert wird, ist dies eine verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Gängelung der Grundeigentümer. Es wird daher Zeit für einen politischen Wechsel im Land“, sagte Bullinger.

In einer Landtagsdebatte warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der Landesregierung vor, auf Nebenkriegsschauplätzen viel Wind zu entfachen, um der zentralen Auseinandersetzung über pädagogische Mängel der grün-roten Gemeinschaftsschule aus dem Weg zu gehen. „Statt sich mit den Inhalten der in der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ wiedergegebenen Studie über die Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule Tübingen zu befassen und daraus Konsequenzen zu ziehen, droht Herr Stoch der Zeitung mit einer Klage, oder hat er sie vielleicht schon eingereicht. Das ist zugleich auch der wenig überzeugende Versuch, die couragierte Journalistin Heike Schmoll einzuschüchtern“, sagte Kern.

Laut Zeitungsbericht stelle die Studie der Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule ein vernichtendes Zeugnis aus. Kern wörtlich: „Nicht nur die Leistungsmessung und Lernkontrolle sind fragwürdig. Auch die Inklusion, das heißt, der gemeinsame Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen, vollzieht sich völlig planlos. Vor allem scheint das Herzstück der Gemeinschaftsschul-Pädagogik, das individuelle Lernen, nicht zu funktionieren. Die Studie bestätigt offenbar die Befürchtungen der FDP-Fraktion, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sein werden, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt.“

Gerade die schwächeren Schülerinnen und Schüler seien in offenen und individualisierten Lernformen häufig die Leidtragenden, so Kern. „Das gilt in allererster Linie dann, wenn es mit der Lernkontrolle hapert – und ausgerechnet dies scheint an der Geschwister-Scholl-Schule in keiner Weise zu funktionieren. Die Lerntagebücher dienen lediglich als Taschenkalender, und die Lehrkräfte kommen mit der Überprüfung der Leistungen schlicht nicht hinterher. Die stärkeren Schüler aber bringen oft das Wissen und das Selbstbewusstsein von zu Hause mit, sich durch die einzelnen Aufgabenstellungen durchzubeißen.“

Es räche sich jetzt, dass Grün-Rot vor allem auf die demographische Not der Kommunen gesetzt habe, um die Verkaufszahlen beim Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ hoch zu jagen. Kern: „Dadurch wurde oft den ums Überleben kämpfenden Schulen ein pädagogisches Konzept aufgenötigt, das im Grunde nicht zu ihnen passt und für das sie auch nur aus Einsicht in die Notwendigkeit einen Antrag stellten, aber nicht aus innerer pädagogischer Überzeugung. Es wäre klüger gewesen, wenn Grün-Rot dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt wäre und die 42 Starterschulen der ersten Runde als Modellversuch hätte laufen lassen. Sie hätten sich im Wettbewerb bewähren können, aber auch die Chance auf Verbesserungen gehabt. Grün-Rot ist den umgekehrten Weg gegangen, nach der Logik ‚von oben herab‘: Erst die Gemeinschaftsschule mit allen Details ins Schulgesetz und mit allen Privilegien in die Fläche und anschließend dann die Evaluation.“

Weiter sagte Kern: „Wer nun behauptet, die Geschwister-Scholl-Schule Tübingen sei ja nur eine von vielen Gemeinschaftsschulen, dem sei ein Blick in die Geschichte der Schule empfohlen. Schon seit dem Jahr 2008 gab es dort eine „Erweiterte Kooperation“ von Haupt- und Realschule und einem Teil Gymnasium. Also im Prinzip wohl beste Voraussetzungen, um das Experiment „Gemeinschaftsschule“ zu starten. Die Schule ist zum viel besuchten Informationsziel und Anschauungsort geworden, sozusagen zum Aushängeschild der Aushängeschilder. Grün-Rot soll nicht so tun, als wäre man wie im Straßenverkehr nur mal eben falsch abgebogen.“

Kern bezweifelte, dass der Kultusminister nicht über die Entwicklungen an der Geschwister-Scholl-Schule Bescheid wusste. „Die GSS unterliegt wie jede andere Schule der staatlichen Schulaufsicht und sollte mit einer neu eingeführten Schulform Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit sein. Das heißt, entweder ist die Schulverwaltung ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen oder sie hat die Fehlentwicklungen in Tübingen unter den Teppich gekehrt.“

Timm Kern forderte, stattdessen die nächste Genehmigungsrunde für die Gemeinschaftsschulen auszusetzen, die 2016/17 an den Start gehen sollen. So könne verhindert werden, dass mit einem offensichtlich unausgegorenen Konzept weiter Schaden entsteht. „Vor allem fordert die FDP-Fraktion die Veröffentlichung der Ergebnisse der insgesamt zehn Gemeinschaftsschulgutachten – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Qualität der Gemeinschaftsschule bestellt ist.“

 

In der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur „Weiterentwicklung“ der Realschule warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der grün-roten Koalition vor, die pädagogische Freiheit der Realschullehrer einschränken zu wollen. Wörtlich sagte Kern:

„Da die Realschulen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten sollen, wäre es eigentlich pädagogisch selbstverständlich, dass die Realschulen auch Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus bilden. Mit diesem Gesetzentwurf will Grün-Rot den Realschulen die Bildung von Kursen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus untersagen und gemischte Gruppen wie an der Gemeinschaftsschule vorschreiben. Außerdem bekommen die Realschulen für die Klassen 5 und 6 eine Orientierungsstufe ohne Sitzenbleiben verordnet. Offenbar misstraut Grün-Rot den Lehrerinnen und Lehrern – dabei haben diese mittlerweile allen Grund, der Landesregierung zu misstrauen!“

Kern betonte nochmals seine Einschätzung, dass es sich beim vorliegenden grün-roten Realschulgesetz keinesfalls um ein Realschul-Upgrade, sondern vielmehr um einen Gemeinschaftsschul-Trojaner handle. Ziel der Koalition sei es, die Gemeinschaftsschule durch die Hintertür einzuführen. „Im Unterschied zu den Trojanern wollen die Realschulen den Gemeinschaftsschul-Trojaner aber gar nicht haben. In ihrer Not fiel der Koalition nur noch die Methode „Zuckerbrot und Peitsche“ ein. Dabei ist das Zuckerbrot kein Zubrot, sondern ein notwendiges Grundnahrungsmittel für die Realschulen. Insbesondere durch die überstürzt und unvorbereitet abgeschaffte Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung stehen die Realschulen vor einer enormen Bandbreite hinsichtlich des Leistungsvermögens ihrer Schüler. Es ist also im Grunde in erster Linie die schlechte Bildungspolitik von Grün-Rot, die zwingend eine bessere Ausstattung mit Personal und Finanzmitteln für die Realschule erforderlich macht, zumal da die Realschule bislang mit der bescheidensten Ausstattung auskommen musste – vielleicht gerade weil sie so verlässlich, geräuschlos und erfolgreich gearbeitet hat. Damit nicht zahlreiche Schüler ihre Schullaufbahn ohne Abschluss abbrechen, haben die Realschulen gefordert, neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten zu können. Diese Forderung unterstützen wir Liberalen aus Einsicht in die Notwendigkeit.“

Namens der FDP-Fraktion forderte Timm Kern die die Koalition auf, den Lehrerinnen und Lehrern endlich zu vertrauen. Kern: „Die Lehrerinnen und Lehrern können selbst am besten entscheiden, was für ihre Schülerinnen und Schüler das Richtige ist. Die grün-rote Bildungsbevormunderitis dagegen schafft nichts als Unfrieden vor Ort, bremst die Qualität der Bildungsangebote aus und wird auf Dauer nur ein Misstrauen der Menschen gegen Bildungspolitik im Allgemeinen hervorrufen.“

Kern begründete damit auch die zwei Änderungs- und einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf. „Unser erster Änderungsantrag will den Realschulen die pädagogische Freiheit lassen zu entscheiden, ob sie Kurse auf unterschiedlichen Niveaus anbieten wollen oder nicht. Der zweite Änderungsantrag will den Realschulen die Entscheidung überlassen, ob sie eine Orientierungsstufe ohne Sitzenbleiben einrichten wollen oder nicht. Außerdem hat die Realschule wie jede Schulart einen eigenen Bildungsplan verdient – das begehrt unser Entschließungsantrag.“

Zur Umfrage des Philologenverbands, nach der zahlreiche Fünft- und Sechstklässler an den Gymnasien überfordert sind, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wenn zusätzlich zu den Sitzenbleibern über vier Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse fünf und knapp fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 6 das Gymnasium verlassen mussten oder das Schuljahr mit einer Realschulempfehlung oder einer Probeversetzung beenden mussten, ist das ein Alarmsignal. Der Kultusminister täte gut daran, Alarmsignale wie dieses nicht weiter zu überhören und den offensichtlichen Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nicht weiter zu leugnen. Vielmehr sollte ihm eine bestmögliche, das heißt: passende Bildung und Förderung eines jeden jungen Menschen selbstverständliches Herzensanliegen sein. Auf jeden Fall sollte der Kultusminister die Forderung des Philologenverbands umsetzen und der weiterführenden Schule das Recht geben, sich die Grundschulempfehlung eines bei ihr angemeldeten Kindes zeigen zu lassen. Die Grundschulempfehlung beruht immerhin auf einer fundierten Einschätzung der Lehrerinnen und Lehrer, die das betreffende Kind bisher unterrichtet haben – eine Information, die für eine fortgesetzte erfolgreiche Förderung grundlegend ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion überwiegt dies pädagogische Erfordernis das Interesse des Datenschutzes. Den Lehrerinnen und Lehrern ist zuzutrauen, dass sie mit den Informationen über ihre Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst und diskret umgehen. Die fortgesetzte Weigerung von Grün-Rot, den weiterführenden Schulen das Informationsrecht über die Grundschulempfehlung zu geben, ist ein unverständliches Misstrauensvotum der grün-roten Landesregierung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern in Baden-Württemberg.“

Zur Kritik des Philologenverbands am Umgang der Landesregierung mit den Gymnasien bei Bildung von Eingangsklassen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Nachdem die grün-rote Landesregierung momentan ihren Traum von der Einheitsschule aus wahltaktischen Gründen auf Eis gelegt hat, lässt sie keine Gelegenheit zu einer Politik der Nadelstiche gegen das Gymnasium aus. Nicht nur wird an den Gymnasien eine Klasse erst bei mehr als 30 Schülern geteilt, während die Gemeinschaftsschulen mit einem Klassenteiler von 28 Schülern privilegiert werden. Jetzt macht Grün-Rot den Gymnasien auch noch bei der Bildung der Eingangsklassen das Leben schwer. Wenn nach einer Umfrage des Philologenverbands an 18 Prozent der Gymnasien Schülerinnen und Schüler teilweise an andere Schulen umgeschichtet werden müssen, damit die Klassen möglichst voll werden und gegebenenfalls eingespart werden können, ist dies mehr als Ausdruck der Knauserigkeit des Kultusministers. Es wird höchste Zeit für eine Beendigung der Bildungspolitik der Lieblingskinder und Stiefkinder, wie sie bei Grün-Rot Methode hat. Die FDP-Fraktion tritt für eine faire Behandlung und Personal- wie Finanzausstattung aller Schularten ein. Und wir werden Versuche zur Demontage erfolgreicher Schularten wie des Gymnasiums unter Grün-Rot entschlossen bekämpfen.“

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte den SPD-Fraktionsvorsitzenden angesichts seiner polemischen Äußerungen über die CDU-Bildungspolitik zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf.

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion einen ‚ideologischen Feldzug gegen die Gemeinschaftsschule‘ vorwirft, übersieht er, dass die neue Schulart ein Kind der Ideologie seiner grün-roten Koalition ist. Ideologie ist in der Bildungspolitik aber kein guter Ratgeber. Die FDP-Fraktion fordert Herrn  Schmiedel zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf. Nachdem bekannt wurde, dass der von der Landesregierung mit der Evaluation der Gemeinschaftsschule betraute Bildungswissenschaftler Thorsten Bohl einer von zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, sollten auch die Ergebnisse der verbliebenen neun Studien unter Wahrung des Datenschutzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit wäre eine seriöse Grundlage für die Auseinandersetzung über die Zukunft der Gemeinschaftsschule geschaffen. Statt in Richtung CDU zu keilen, sollte der SPD-Fraktionsvorsitzende also besser mit dafür eintreten, dass der SPD-Kultusminister mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Gemeinschaftsschule nicht länger hinter dem Berg hält.“

Zur Schuljahresauftakt-Pressekonferenz von Kultusminister Stoch mit seiner Aussage, dass die Unterrichtsversorgung weiterhin gesichert sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch wenn der Kultusminister die Flüchtlingskrise in ihrem vollen Ausmaß nicht voraussehen konnte, kann er nicht verbergen, dass er ohne Personalkonzept für die Schulen ins neue Schuljahr geht. Wie er selbst einräumt, hat sich die Besetzung zahlreicher Lehrerstellen mit qualifiziertem Personal zum kommenden Schuljahr als zunehmend schwierig herausgestellt. Dass das Land mit der Wirtschaft und anderen Ländern um die besten Köpfe konkurriert, ist schon länger bekannt als die Flüchtlingskrise. Trotz mahnender Stimmen hat Grün-Rot weder den Einstellungstermin der angehenden Lehrerinnen und Lehrer vorgezogen noch den  Schulen erlaubt, mehr Lehrkräfte selbständig einzustellen. Stattdessen haben die Koalitionäre die Eingangsbesoldung für angehende Lehrerinnen und Lehrer gekürzt und damit den Lehrerberuf unattraktiver gemacht.“

Weiter kritisierte Timm Kern, dass Grün-Rot auch bei der Unterrichtsversorgung die Weichen nicht richtig gestellt habe. Kern wörtlich: „Zwar hat die Landesregierung mehr Mittel für die Krankheitsvertretung bereitgestellt. Das hilft vielen Schulen aber in der konkreten Situation nicht weiter, eine qualifizierte Ersatzlehrkraft zu finden. Herr Stoch gibt dies mittlerweile selbst zu. Angesichts der Unvorhersehbarkeit des zukünftigen Bedarfs sollte sich der Kultusminister von zentralistischen Lösungen verabschieden und stattdessen den Schulleitungen vor Ort mehr Verantwortung, aber auch die dann notwendigen Mittel übertragen. Es wäre das Gebot der Stunde, die Schulleiterinnen und Schulleiter mit zusätzlichem Verwaltungspersonal zu unterstützen, damit sie die enormen auf sie zukommenden Aufgaben gut bewältigen können.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Äußerung der GEW-Vorsitzenden Moritz, in der Bildungspolitik könne das Rad nicht zurückgedreht werden:

„Wenn man ein Rad schon nicht zurückdrehen kann, heißt dies noch lange nicht, dass man es weiter auf einer für falsch erkannten Spur laufen lassen sollte. Ein wissenschaftliches Gutachten zu einer Gemeinschaftsschule wie dasjenige, das jüngst der Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen ein verheerendes Zeugnis ausstellte, mag noch kein abschließendes Urteil erlauben, aber es muss ernst genommen und genauestens analysiert werden. Für eine fundierte Analyse ist auch die Kenntnis der übrigen neun Gemeinschaftsschulgutachten erforderlich. Deshalb fordert die FDP-Fraktion vom Kultusminister die Offenlegung der Ergebnisse aus allen Gutachten – selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes. Ganz grundsätzlich wäre schon viel gewonnen, wenn sich die im Landtag vertretenen Parteien im Sinne eines Schulfriedens darauf einigen könnten, keine Schulart zu privilegieren und den Verantwortlichen vor Ort die Wahl der Schule zu überlassen. Privilegierungen, wie sie Grün-Rot bei der Gemeinschaftsschule vornimmt, verzerren den Wettbewerb der Schulen und schaffen damit Unfrieden. Ein stabiler Schulfrieden, wie die FDP-Fraktion ihn vorschlägt, bietet zumindest die Chance, das bildungspolitische Rad wieder in verlässlichen Bahnen laufen zu lassen.“

Zu den Forderungen des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es wird immer deutlicher, in welchem Maß Grün-Rot in der Bildungspolitik aufs falsche Pferd setzt. Durch die ideologische Fixierung auf das Lieblingskind ‚Gemeinschaftsschule‘ gefährdet die Koalition den hohen und bewährten Standard beruflicher Bildung, den Baden-Württembergs berufliche Schulen vermitteln. Die beruflichen Schulen werden hängengelassen, obwohl gerade sie in der aktuellen Flüchtlingskrise für die Schulbildung der jungen Flüchtlinge wesentlich Verantwortung tragen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine Ausstattung der beruflichen Schulen mit Personal und Sachmitteln ein und unterstützen die berechtigten Forderungen des Berufsschullehrerverbands zur Bekämpfung des fachspezifischen Lehrermangels. Hierzu zählen eine Rücknahme der ungerechten Absenkung der Eingangsbesoldung bei den angehenden Lehrerinnen und Lehrern, ein früherer Einstellungstermin und eine Ausweitung des Anteils so genannter schulscharf ausgeschriebener Stellen. Denn anders als das Kultusministerium behauptet, dürfen die beruflichen Schulen de facto weniger als die Hälfte der Lehrerstellen selbst besetzen. Insbesondere hat das Kultusministerium verschlafen, dass man früher dran sein muss, wenn man die dringend benötigten Fachkräfte aus der Wirtschaft als Berufsschullehrer gewinnen will. Die zu besetzenden Lehrerstellen müssen unbedingt bereits im November des vorangehenden Schuljahres ausgeschrieben werden.“

Zudem dränge die grün-rote Landesregierung auf eine Schließung von Berufsschul-Bildungsgängen aufgrund zu geringer Schülerzahlen, so Kern. Wörtlich sagte er: „Dabei verkennt sie mitunter, welch hohe Bedeutung ein attraktives Ausbildungsangebot in erreichbarer Nähe für die Wirtschaft vor Ort besitzt. Außerdem gilt: Wenn Berufsschulklassen landes- oder bezirksweit zusammengelegt werden, müssen mehr Schülerinnen und Schüler für Blockunterricht in Wohnheimen untergebracht werden. Seit Jahren verweigert sich Grün-Rot trotz vollmundiger Ankündigungen den Anträgen der FDP-Fraktion auf Übernahme von einem Drittel der Unterbringungskosten durch das Land. Dabei wären dann immer noch ein Drittel der Kosten vom Betrieb und ein Drittel vom Auszubildenden selbst zu tragen. Die grün-rote Landesregierung hat oft genug die Bedeutung der dualen Ausbildung gewürdigt, jetzt sollte sie ihren Worten endlich Taten folgen lassen.“

Zu den Forderungen der Industrie- und Handelskammern des Landes und des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die duale Ausbildung in Baden-Württemberg hat einen hervorragenden Ruf und ist zu einem wahren Exportschlager in den europäischen Nachbarstaaten geworden. Dies scheint die Landesregierung aber nicht erkannt zu haben. Durch die einseitige Privilegierung der Gemeinschaftsschule nimmt sie auch den Berufsschulen dringend benötigte personelle und sachliche Ressourcen. Ganz offensichtlich hat Grün-Rot mit ihren Einheitsschulfantasien aufs falsche Pferd gesetzt und die wesentlichen Herausforderungen für unsere Schulen schlichtweg verschlafen.

So zeigt es sich nach vier Jahren immer mehr: Für Grün-Rot sind die Berufsschulen die Stiefkinder der Schullandschaft. Der Abbau der Überstunden-Bugwelle wird von Kultusminister Stoch nicht ernsthaft angegangen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung verschärft das Problem von fehlenden, qualitativ gut ausgebildeten Lehrkräften. Anstatt die Herausforderung des Flüchtlingsstroms zur Chefsache zu machen, lässt Ministerpräsident Kretschmann nicht nur die Kommunen, sondern auch die Verantwortlichen an den Berufsschulen im Stich. Wir Freie Demokraten unterstützen dagegen die Initiative der Industrie- und Handelskammern und des Berufsschullehrerverbandes. Wir werden im Falle einer Regierungsübernahme die Absenkung der Eingangsbesoldung zurücknehmen und so den Beruf des Berufsschullehrers wieder deutlich aufwerten. Außerdem werden wir die unter schwarz-gelber Regierungsverantwortung vorgezogenen Einstellungsverfahren an den Berufsschulen wieder entsprechend durchführen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern forderten den Kultusminister auf, eine bislang geheim gehaltene Studie zur Pädagogik der Gemeinschaftsschule umgehend öffentlich zu machen.

„Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stellt die Studie des von der grün-roten Landesregierung beauftragten Tübinger Bildungswissenschaftlers Thorsten Bohl der Gemeinschaftsschule ein vernichtendes Zeugnis aus. An der exemplarisch untersuchten Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen ist demnach nicht nur die Leistungsmessung fragwürdig, sondern auch die Inklusion, das heißt der gemeinsame Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen, vollzieht sich völlig planlos. Vor allem scheint das Herzstück der Gemeinschaftsschul-Pädagogik, das individuelle Lernen, nicht zu funktionieren. Die Studie bestätigt offenbar die Befürchtungen der FDP/DVP-Fraktion, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sein werden, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Obwohl es bislang keine wissenschaftlichen Belege oder Erfahrungswerte zur Gemeinschaftsschul-Pädagogik gibt, hat die grün-rote Landesregierung die neue Schulart mit viel politischem Druck an mittlerweile 271 Standorten in Baden-Württemberg etabliert. Vielen Kommunen im Land hat die grün-rote Landesregierung dringend die Umwandlung ihrer Schulen in Gemeinschaftsschulen nahegelegt. Die Ergebnisse der Studie sind deshalb von großer Tragweite für die Ausrichtung der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Die Bürgerinnen und Bürger, denen die Gemeinschaftsschule geradezu als heilsbringend angepriesen wurde, haben nun ein Recht darauf, nun vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse über sie zu erfahren. Es stellt sich die Frage, warum der Kultusminister die Studie angesichts dieser Tragweite überhaupt mit dem Vermerk ‚nur intern verwenden‘ versehen ließ. Aber gerade wenn die Studie dem grün-rote Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ die Note ‚mangelhaft‘ oder gar ‚ungenügend‘ aussprechen sollte, sollte der Kultusminister aus seinen schlechten Erfahrungen mit der Geheimniskrämerei um das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘ gelernt haben und die Studie zur Geschwister-Scholl-Schule umgehend der Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn als Hauptverantwortlicher für das Bildungswesen in Baden-Württemberg sollte er eigentlich wissen: Eine Voraussetzung dafür, besser zu werden, ist sich klarzumachen, wo die Schwächen liegen.“, so Rülke und Kern wörtlich.

 

 

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 7. August 2015 festgestellt, dass die sogenannten Gönner-Emails an den Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ übermittelt werden können, wenn die privaten E-Mails zuvor von einem Richter aussortiert wurden. Das von der grün-roten Mehrheit im Untersuchungsausschuss in seinem Beweisbeschluss Nr. 24 a vom 26. September 2014 gewählte Verfahren genüge diesen Anforderungen jedoch  nicht. Auch dürfe sich die Landesregierung nicht, wie hier geschehen, auf den Standpunkt stellen, für die Rechtmäßigkeit des Aktenvorlageverlangens sei allein der Untersuchungsausschuss verantwortlich. Dazu sagte der Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung unsere Kritik am Vorgehen von Grün-Rot. Weder die Landesregierung noch die Fraktionen von Grün und Rot fühlten sich bemüßigt, mit Blick auf die privaten Inhalte der E-Mail-Daten das Recht der Ministerin a.D. Gönner auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren. Wieder einmal sollte der Zweck jedes Mittel heiligen, wischte Grün-Rot unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Art der Beschaffung potentieller Beweismittel beiseite. Es ist gut, dass der Verwaltungsgerichtshof nun mit klaren Worten die Anforderungen an eine Auswertung der E-Mail-Daten skizziert hat. Wir werden darauf achten, dass sie eingehalten werden und sodann schauen, ob die E-Mails der Ministerin a. D. auf eine politische Einflussnahme auf den Verlauf des Polizeieinsatzes im Schlossgarten schließen lassen.“

Zur ersten Bilanz des Modellversuchs „AV dual“, in dessen Rahmen Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen verstärkt Praktika in Betrieben absolvieren, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass die erste Bilanz des Modellversuchs ‚AV dual‘ positiv ausgefallen ist, freut uns Freie Demokraten im Landtag. Es bestätigt sich hierdurch unsere Annahme, dass eine verstärkte Berufsorientierung an den Schulen jungen Menschen Lebenschancen eröffnet. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt deshalb, dass die grün-rote Landesregierung diese Empfehlung der Enquetekommission zur beruflichen Bildung aus dem Jahr 2010 aufgegriffen hat und unterstützt sie bei ihrem Vorhaben des flächendeckenden Ausbaus des ‚AV dual‘. Umso unverständlicher ist vor diesem Hintergrund, warum Grün-Rot denselben Ansatz bei der Haupt-/Werkrealschule nach der Regierungsübernahme gekippt hat. Die christich-liberale Landesregierung hatte eine Stärkung der Berufsorientierung durch eine Kooperation der Werkrealschulen und Berufsfachschulen in der Klasse 10 auf den Weg gebracht, die dann offenbar nicht ins grün-rote Weltbild passte. Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass die Berufsorientierung an allen Schularten gestärkt wird. Ziel ist, dass junge Menschen so früh wie möglich Erfahrung mit Berufen sammeln können, die für sie später einmal in Frage kommen.“

Zur Meldung, dass der Kultusminister in seinem Dankesbrief zum Schuljahresende die Gymnasiallehrer vergessen habe, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es ist vermutlich mehr als eine freudsche Fehlleistung, wenn der Kultusminister die Gymnasien in seinem Dankesbrief an alle Schulen zum Schuljahresende als einzige Schulart unerwähnt lässt. Trotz anders lautender Bekenntnisse passen die Gymnasien ganz offensichtlich nicht in die bildungspolitische Landkarte von Grün-Rot. Zurecht sind die Gymnasiallehrer empört darüber, dass sie in diesem sogenannten ‚Dankesbrief‘ des Kultusministers nicht einmal einer Erwähnung wert sind. Denn wenn die Gymnasien schon in diesem Brief nicht mehr genannt werden, dürfte das vom Ministerpräsidenten propagierte ‚Zwei-Säulen-Schulsystem‘ bestehend aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium kaum mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Das grün-rote Prestigeobjekt ‚Gemeinschaftsschule‘ kann ohne einen hohen Anteil an Gymnasiasten nicht funktionieren. Deshalb sind die Gymnasien für die Landesregierung ein Dorn im Auge und müssen aus grün-roter Sicht über kurz oder lang aus der Bildungslandschaft verschwinden. Die FDP-Landtagsfraktion dankt ausdrücklich den Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten für ihre Arbeit und ihren Einsatz im vergangenen Schuljahr.“

Zur hartnäckigen Weigerung des Kultusministers, sich von den verbalen Entgleisungen und unwahren Behauptungen des Vorsitzenden des Landeselternbeirats, Dr. Carsten Rees, bei einer Podiumsdiskussion des Kultusministeriums zu distanzieren, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Antwort des Kultusministers auf einen FDP-Berichtsantrag zu einer vom Kultusministerium in Ulm organisierten Podiumsdiskussion ist bemerkenswert. Sie zeigt, welch abgehobenes Verständnis Herr Stoch von seinem Amt mittlerweile besitzt.“ Der Kultusminister schreibt in seiner Antwort, dass sich die Grundsätze des ‚Beutelsbacher Konsens‘ auf den Unterricht und nicht auf die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung bezögen. Timm Kern: „Mit anderen Worten heißt dies: Jeder Lehrer ist dazu verpflichtet, ein kontroverses politisches Thema im Unterricht auch kontrovers, also nicht einseitig darzustellen – nur nicht der Ministerpräsident und der Kultusminister. Nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion ist dieses Amtsverständnis einer demokratischen Regierung unwürdig. Wir Freien Demokraten finden, dass die höchsten Repräsentanten aller Lehrerinnen und Lehrer vielmehr eine Vorbildfunktion besitzen und das Gebot der Überparteilichkeit und der kontroversen Darstellung von entsprechenden Sachverhalten für sie deshalb sogar in besonderer Weise gilt. Es wäre daher geboten gewesen, dass sich mindestens einer der beiden Regierungsvertreter von den verbalen Entgleisungen und unwahren Behauptungen von Dr. Rees bei der vom Kultusministerium veranstalteten Podiumsdiskussion in Ulm distanziert.“

Kern kritisierte, dass das Kultusministerium stattdessen aktiv für die Verbreitung eines Mitschnitts von der Veranstaltung sorgt, dabei aber keine Distanzierung vornimmt. Kern wörtlich: „Eine Distanzierung wäre vor allem deshalb wichtig gewesen, weil auf dem Podium wie auch bei den drei anderen Veranstaltungen dieser Reihe mit dem Ministerpräsidenten und dem Kultusminister jeweils ein Vertreter der Regierungsparteien Grüne und SPD, aber kein Vertreter der Opposition saß. Wenn an einer Schule eine Diskussionsveranstaltung stattfinden soll, ist eine ‚pluralistische Besetzung‘ des Podiums vorgeschrieben. Deshalb ist es fast schon wieder schade, dass der Kultusminister die Veranstaltungsreihe für beendet erklärt hat. Er und der Ministerpräsident hätten dann eine zweite Chance bekommen, sich als gute Vorbilder im Bereich der politischen Bildung zu bewähren.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, warf der grün-roten Landesregierung Wortbruch bei der Behandlung der Lehramts-Referendare vor, die nach Beendigung ihrer Ausbildung vor einer erzwungenen sechswöchigen Arbeitslosigkeit stehen. Wörtlich sagte Kern: „Grün-Rot hat sich bereits im Jahr 2011 als Reaktion auf einen FDP-Antrag verpflichtet, dem offensichtlichen Missstand abzuhelfen. Die Regierungsfraktionen stellten damals einen Änderungsantrag, ‚eine angemessene Lösung für das Problem der sechswöchigen Arbeitslosigkeit angehender Lehrkräfte in Baden-Württemberg zwischen Beendigung des Vorbereitungsdienstes und Stellenantritt zu erarbeiten‘. An diese vom Bildungsausschuss des Landtags beschlossene Selbstverpflichtung wollen sich die Koalitionäre nun offenbar nicht mehr erinnern. Gestern lehnte der Bildungsausschuss den erneuten FDP-Antrag auf Verlängerung des Referendariats um die Zeit der Sommerferien ab. Dabei bereiten Lehrkräfte, die nach den Sommerferien ihre erste Stelle antreten, bereits während der Ferienzeit ihre Unterrichtstätigkeit vor. Im Nachhinein hat sich das Vorgehen der Landesregierung als reine Hinhaltetaktik entpuppt, bei der Grüne und SPD auch vor einem offensichtlichen Wortbruch nicht zurückschrecken.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Vorstellung der Schülerzahlen-Prognose durch das Kultusministerium und das Statistische Landesamt:

„Der ständige Verweis des Kultusministers auf die sinkenden Schülerzahlen an den Haupt-/Werkrealschulen zur Rechtfertigung der grün-roten Bildungspolitik nervt und geht an der Sache vorbei. Durch diesen Verweis soll wohl außerdem unter den Tisch gekehrt werden, dass die Landesregierung ihre Annahmen zum weiteren Ausbau der Gemeinschaftsschulen nach unten korrigieren musste. Das Statistische Landesamt errechnete noch im Jahr 2014 auf der Grundlage dieser Annahmen für das Jahr 2020/21 rund 119 500 Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen, nach den aktuellen Berechnungen sollen es für dasselbe Jahr voraussichtlich nur noch rund 109 800 Schüler sein. Gleichzeitig wurde die Prognose für die Schülerinnen und Schüler an Haupt-/Werkrealschulen im Jahr 2020/21 von 48 100 auf 55 400 nach oben korrigiert. Vielleicht macht sich im Kultusministerium langsam die Einsicht breit, dass die einseitige grün-rote Fixierung auf die Gemeinschaftsschule ein Fehler war. Weniger aus pädagogischer Überzeugung, sondern zur Rettung ihres Schulstandorts sind viele kleinere Haupt-/Werkrealschulen auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufgesprungen. Statt sich in weiteren Rechtfertigungsschleifen zu verlieren, sollte der Kultusminister besser an der Sicherung eines vielfältigen und gut erreichbaren Schulangebots gerade auch in der Fläche Baden-Württembergs arbeiten. Mehr Flexibilität und Gestaltungsfreiheit für die Verantwortlichen vor Ort wäre aus Sicht der FDP-Fraktion hierfür zielführend und notwendig.“

In der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an den Schulen kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Koalition für ihre Weigerung, ein fraktionsübergreifendes Inklusionskonzept zu erarbeiten. Kern wörtlich: „Eigentlich hätte es im Interesse aller im Landtag vertretenen Fraktionen sein müssen, ein Inklusionskonzept zu entwickeln, das Regierungswechsel überdauert. Und eine interfraktionelle Bearbeitung hätte die Chance geboten, dem Gesetzentwurf diejenige Reife zu geben, die ihm nun leider fehlt. Eine solche interfraktionelle Arbeitsgruppe mit externen Sachverständigen hatte die FDP-Fraktion bereits am 11. Dezember 2013 vorgeschlagen. Die Unausgegorenheit haben auch die Sachverständigen bei der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags am 1. Juli zum Ausdruck gebracht. Obwohl alle Sachverständigen sich im Grundsatz zur Inklusion bekannt haben, haben die kritischen und besorgten Stimmen bei Weitem überwogen. Und sie haben zahlreichen Nachbesserungsbedarf angemahnt.“

Ferner warb Kern für die Änderungsanträge der FDP-Fraktion, mit denen Anregungen von Sachverständigen aufgegriffen wurden.

„1. Nach Auffassung der FDP-Fraktion sind die Leistungen der baden-württembergischen Sonderschulen im Bereich der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen herausragend und unverzichtbar. Im Gesetzentwurf der Landesregierung wird aber das mögliche Ausbluten der Sonderschulen billigend in Kauf genommen. Mehr noch, die Sonderschulen sollen nach dem Willen von Grün-Rot im Schulgesetz die Bezeichnung „Schule“ verlieren und künftig „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ heißen. Damit der Schulstatus der Sonderschulen eindeutig im Gesetz festgeschrieben bleibt, beantragte die FDP-Fraktion, die Bezeichnung „Sonderschule“ beizubehalten und um den Zusatz „mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum“ zu ergänzen. Zudem soll nach unserem Wunsch im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Sonderschulen mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum für die fachliche Betreuung und Unterstützung der allgemeinen Schulen bei ihren Inklusionsangeboten zuständig sind.“

„2. Die vorgesehene Bezuschussung von Schülerinnen und Schülern in Inklusionsklassen und –gruppen an freien Schulen wird eine finanzielle Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Finanzierungspraxis bedeuten, wie auch die Sachverständigen der Privatschulverbände ausführten. Deshalb kann die FDP-Fraktion den Privatschulartikel des Gesetzentwurfs, der das Privatschulgesetz ändert, nicht mittragen. Stattdessen schlagen wir vor, dass die Landesregierung das Versäumte nachholt und unverzüglich in Gespräche mit den Privatschulverbänden eintritt, um in den angesprochenen ungeklärten Fragen eine Verständigung zu erzielen. Hierzu zählt auch, wie eine gleichberechtigte Einbeziehung der freien Schulen in die regionale Planung, Bildungswegeberatung und Umsetzung der Inklusion eingebunden werden können.“

  1. Wenn das wichtige gesellschaftspolitische und bildungspolitische Vorhaben der Inklusion längerfristig ein Erfolg werden soll, muss auch nach Auffassung der FDP-Fraktion großer Wert auf die Qualität der sonderpädagogischen Bildung und Betreuung in den Inklusionsklassen bzw. –gruppen gelegt werden. Wir schlagen deshalb vor, zur Qualitätssicherung eine unabhängige Einrichtung mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Inklusion zu betrauen und dem Landtag regelmäßig zu berichten. Der Bericht sollte jeweils vor den Beratungen über einen regulären Haushalt erfolgen, damit der Haushaltsgesetzgeber darauf gegebenenfalls reagieren kann. Unter anderem ist zu überprüfen, ob eine ausreichende Versorgung mit Sonderschullehrkräften sichergestellt ist und ob das Konzept der gruppenbezogenen Inklusion umgesetzt bzw. inwieweit Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten vermieden werden konnten.

Weitere Anträge der Freien Demokraten zielen ab auf mehr Planungssicherheit für Schulen und Schulträger, den Abbau von Hemmnissen beim Einsatz von Privatschullehrkräften an staatlichen Schulen und einen Zustimmungsvorbehalt des Bildungsausschusses bei der Inklusionsverordnung, in der wichtige Fragen geklärt werden müssen.“

Kern resümierte: „Ohne diese Änderungen und Maßnahmen kann die FDP/DVP-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen – gerade weil wir Freien Demokraten die Inklusion befürworten und weil wir der Ansicht sind, dass wir den Kindern mit Behinderungen den höchsten Qualitätsstandard bei ihrer Förderung schuldig sind. Zustimmen werden wir dagegen dem zweiten vorliegenden Gesetzentwurf, der auf der Finanzierungsvereinbarung mit den Kommunen zur Inklusion beruht. Die kommunalen Landesverbände haben dazu ihr grundsätzliches Einverständnis signalisiert. Also scheint hier anders als beim ersten Gesetzentwurf eine tragfähige Arbeitsgrundlage für die Beteiligten geschaffen.“