Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, stellte in einer Aktuellen Debatte im Landtag den Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden vor. Kern: „Vor gut zwei Wochen hat die FDP-Landtagsfraktion ein liberales Schulkonzept als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden vorgeschlagen. Daraufhin haben alle anderen Landtagsfraktionen sowie auch der Kultusminister und der SPD-Landesvorsitzende zumindest ihre grundsätzliche Bereitschaft zu Gesprächen erklärt. Vor allem Vertreter der baden-württembergischen Wirtschaft haben unseren Vorstoß nicht nur begrüßt, sondern uns vor allem auch ins Gewissen geredet, das Vorhaben tatkräftig anzugehen. Damit haben sie vermutlich vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Seele gesprochen. Seitens der FDP-Fraktion bringen wir deshalb hiermit unseren Vorschlag für einen Schulfrieden in den Landtag ein mit dem Ziel, dass sich die anderen Fraktionen konkret zum liberalen Vorschlag für einen stabilen Schulfrieden positionieren und auf dieser Grundlage in der Sache vorankommen.“

In der Aktuellen Debatte schilderte Timm Kern nochmals die Gründe, die die FDP-Fraktion zur Erarbeitung des liberalen Schulkonzepts veranlasst hatten. „Mit zahlreichen und tief einschneidenden Umwälzungen hat die grün-rote Landesregierung das gesamte baden-württembergische Bildungssystem in den letzten drei Jahren in erhebliche Unruhe versetzt. Darüber hinaus tragen Äußerungen von konservativen Politikern, zahlreiche grün-rote Reformen nach einem erfolgten Regierungswechsel im Jahr 2016 wieder rückgängig zu machen, nicht dazu bei, die aufgewühlte Situation im Bildungsbereich zu beruhigen.

Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich aber für die Zukunft mehr Planbarkeit und mehr Verlässlichkeit in der Bildungspolitik, als dies bisher der Fall war. Aus Sicht der FDP-Fraktion sind die Schulen in unserem Land, sind Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, um auch in Zukunft erfolgreich arbeiten zu können.

Ein Schulfrieden, der diesen Namen verdient, sollte auf dem wesentlichen Gedanken der der klaren Zuständigkeiten beruhen: Auf der einen Seite stellt das Land in auskömmlichem Maß Ressourcen zur Verfügung und auf der anderen Seite wird vor Ort in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Soll der Schulfrieden längerfristig tragen, bedarf es nach liberaler Auffassung eines Rahmens, der sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnet und sich zugleich auf das Wesentliche beschränkt, um möglichst viel Gestaltungsfreiheit vor Ort zu belassen. Als Diskussionsgrundlage für einen Schulfrieden schlägt die FDP-Fraktion deshalb ein Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Im Anschluss an die Landtagsdebatte sagte Timm Kern: „Die teilweise sehr scharf geführte Debatte hat gezeigt, dass auf dem Weg zu einem Schulfrieden noch viel Arbeit bevorsteht. Nachdem nun die FDP-Fraktion einen Vorstoß gemacht hat, sind nun die anderen Landtagsfraktionen am Zug, ihre konkreten Vorschläge vorzulegen. Die Zeit für einen Schulfrieden wird mit Blick auf die Landtagswahl im Frühjahr 2016 allmählich knapp.“

Info: Über diesen Link gelangen Sie zum „Liberalen Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden“: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/ein-liberales-schulkonzept-als-diskussionsgrundlage-fuer-einen-stabilen-schulfrieden-in-baden-wuerttemberg.pdf

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte in der Ersten Lesung des Privatschulgesetzentwurfs der Landesregierung dazu auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion zu schaffen. Auch appellierte er an die grün-rote Regierungskoalition, zu fairen Verhandlungen mit den freien Schulen zurückzukehren, anstatt sie mit einem erneuten Taschenspielertrick zu Gnadenempfängern zu degradieren.

Kern sagte weiter: „Grüne und SPD haben sich nach Kräften bemüht, die Einführung einer Versorgungsabgabe für verbeamtete und in den Privatschuldienst beurlaubte Lehrkräfte als Akt der Gerechtigkeit darzustellen. Auf den ersten Blick mag es plausibel erscheinen, dass bei einem auf Transparenz und Vergleichbarkeit angelegten Bruttokostenberechnungssystem der Privatschulzuschüsse in irgendeiner Weise ausgeglichen werden muss, dass für angestellte Lehrkräfte die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, für verbeamtete Lehrkräfte aber nichts dergleichen. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Denn wäre Grün-Rot wirklich an einer ehrlichen Bruttokostenrechnung gelegen gewesen, hätten die Koalitionspartner auch alles einrechnen müssen, was das Land für die staatlichen Schulen aufwendet. Dies betrifft beispielsweise die Zuwendungen für Ganztagsschulen, bei denen die freien Schulen nichts bekommen, obwohl sie ebenso Ganztagsbetreuung anbieten. Ähnliches gilt für die Schulsozialarbeit und für die Inklusion.

Der bewusste Verzicht auf die Versorgungsabgabe und der bewusste Verzicht auf die Ganztagszuschüsse und anderes war ein Kompromiss, den Grün-Rot nun einseitig aufgekündigt hat. Die Landesregierung verfuhr nach dem Motto: Wenn Ihr die 80 Prozent wollt, dann müsst Ihr die Versorgungsabgabe schlucken. Faire Verhandlungen auf Augenhöhe, wie dies zu christlich-liberalen Zeiten in der AG Privatschulfinanzierung üblich war, sehen nach Auffassung der FDP anders aus.

Und damit gegen die Degradierung der freien Schulen niemand aufmuckt, ist Grün-Rot nach dem Prinzip divide et impera“ verfahren: Die Koalitionspartner haben einfach die freien Schulen in Gewinner und Verlierer eingeteilt und damit jeglichen Widerstand gebrochen. Zu den Verlierern gehören beispielsweise die Gymnasien in freier Trägerschaft, die von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich profitieren: 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

In vielen Gesprächen mit Vertretern von freien Schulen haben wir erfahren, dass man der grün-roten Landesregierung ursprünglich vertraut hat, sie werde bei Einführung der Versorgungsabgabe für einen fairen Ausgleich bei den Anliegen der freien Schulen sorgen. Nun aber sind Enttäuschung und Kritik bei den Betroffenen zu vernehmen. Dabei hätte Grün-Rot doch aufgehen müssen, dass Ihnen ihren Taschenspielertrick im Gewand einer Heldentat keiner mehr abnimmt. Leider haben Grüne und SPD daraus nicht gelernt, sonst würden sie jetzt nicht noch weitere Vergünstigungen an die freien Schulen wie die Teilnahmemöglichkeit an Lehrerfortbildungen streichen, obwohl all dies in der Vereinbarung vom Dezember gar nicht enthalten war.“

Kern appellierte an die Koalitionspartner, ihrem Taschenspielertrick zur Degradierung der freien Schulen nicht noch einen draufzulegen: „Wir sollten vielmehr den Gesetzentwurf im Sinne eines fairen Wettbewerbs der Schulen, der staatlichen wie der freien, korrigieren. Nach Überzeugung der FDP sind klare und faire Rahmenbedingungen die Voraussetzung für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg. Schaffen wir deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion und lassen Sie uns darauf verzichten, die so genannten Doppelfördertatbestände für die freien Schulen auf einseitige und unfaire Weise auszulegen.“

 

Der Streit darüber, ob es durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus bei der Räumung des Schlossgartens für das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2010 politischen Einfluss auf die Polizeitaktik gegeben habe oder nicht, beschäftigte erneut den Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Dazu sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Inwieweit dem ersten Untersuchungsausschuss Akten tatsächlich rechtswidrig fehlten, werden wir am Ende der Beweisaufnahme bewerten. Denn neben der Frage, ob Akten fehlten, ist die entscheidende Frage zu klären, ob diese Akten fehlen durften.

Im Übrigen bleibt der Verdacht: Grün-Rot geht es in erster Linie darum, die Erinnerung an die Regierungszeit des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus möglichst lange am Leben zu erhalten. Egal, was die Zeugen sagen – von den Vertretern der Grünen und der SPD wird weiterhin unterstellt, es habe einen unzulässigen politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz am 30. 9. 2010 gegeben. Doch auch heute habe ich keinen Zeugen gehört, der diese grün-rote Einschätzung geteilt hätte.

Es bleibt also dabei: Bis zum heutigen Tag haben wir keine Beweise erhalten, die eindeutig belegen, dass es eine unzulässige Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegeben hat.“

Anlässlich des Bildungspolitischen Forums des baden-württembergischen Handwerkstags zum Thema Berufsorientierung an den Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Es ist erfreulich, dass bei Kultusminister Andreas Stoch die Erkenntnis gewachsen ist, dass eine akademische Ausbildung nicht der einzige Schlüssel zu einer guten Berufslaufbahn darstellt. Bisher hat die grün-rote Landesregierung nicht viel getan, um berufliche Bildung zu verbessern. Stattdessen hat sie mit der voreiligen Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und der einseitigen Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen vor allem für Verwirrung bei Schülern, Lehrern und Eltern gesorgt. Grün-Rot ließ die beruflichen Schulen durch ihre einseitige Bildungspolitik ins Hintertreffen geraten.

Weiteres Abwägen und Zaudern des Ministers ersetzen nicht die Tat in der beruflichen Bildung. Ich unterstütze uneingeschränkt die Forderung des Handwerkstags, das geplante Fach ‚Wirtschaft/ Berufs- und Studienorientierung‘ bereits im Schuljahr 2015/ 2016 einzuführen. Die Konzepte sind fertig, ein Abwarten ist nicht erklärbar. Oder traut der Minister den Lehrerinnen und Lehrern nicht, die das umsetzen sollen?“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu einer Umfrage des Philologenverbands zu den Fünft- und Sechstklässlern an den Gymnasien:

„Der Befund der Umfrage des Philologenverbands gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Dass mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und fast acht Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2013/14 Probleme hatten, dem Unterricht zu folgen, muss man ähnlich wie die erhöhten Sitzenbleiberquoten als Alarmsignal verstehen, das man ernst nehmen muss und nicht ignorieren darf. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung besteht. Eine umgehende erneute Änderung der aktuellen Regelung könnte aber eine weitere bildungspolitische Reform bedeuten, deren überstürzte Ankündigung, mangelhafte Vorbereitung und entsprechend fehlerhafte Durchführung Eltern, Lehrer und Schüler häufig zu Recht kritisieren. Deshalb sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion zunächst alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten und Problemanzeigen an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann. Zudem würde die weiterführende Schule damit auch die Verantwortung für den Bildungserfolg der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers übernehmen, wovon wir Liberalen uns zusätzliche positive Effekte versprechen.“

 

In einer Landespressekonferenz zur Vorstellung eines liberalen Schulkonzepts als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Bereits mehrere Male haben Vertreter der grün-roten Landesregierung die Idee eines Schulfriedens geäußert. Leider ist jedoch bis heute kein konkreter Vorschlag gemacht worden, wie solch ein Frieden aussehen könnte. Das ist deshalb bedauerlich, weil die am Schulleben Beteiligten den Regierungswechsel im Jahr 2011 als einen heftigen Umschwung in der Bildungspolitik erlebt haben, der ihre Arbeit erheblich beeinträchtigt. Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie Kooperationspartner der Schulen wünschen sich verlässliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage sind. Ein Schulfrieden, der längerfristig halten soll und dem Schulwesen nützt, darf sich jedoch nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen. Vielmehr muss er in der Mitte der Gesellschaft angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt deshalb als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg ein liberales Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Rülke und Kern führten weiter aus, dass der Schulfrieden auf dem wesentlichen Gedanken der Gegenseitigkeit zwischen dem Land und denjenigen beruhen solle, die für die Bildung vor Ort Verantwortung tragen: „Das Land stellt in auskömmlichem Maß Ressourcen bereit, und vor Ort wird in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Der Rahmen für diese Arbeitsteilung sollte sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnen und sich zugleich auf das Wesentliche beschränken. Wenige klare Regeln lassen den Raum für einen Wettbewerb um die besten Bildungsangebote und pädagogischen Konzepte, den ein dirigistisches, kleinteiliges und für politische Einflussnahme anfälliges Regelwerk zu ersticken droht.  In diesem Sinne machen weniger Politik und mehr Bildungsverantwortung vor Ort die beste Bildung aus.“

Hans-Ulrich Rülke: „Wir Liberalen sind der Überzeugung, dass ein differenziertes und vielfältiges Bildungswesen jeder einzelnen Schülerin beziehungsweise jedem einzelnen Schüler am besten gerecht wird und ihr oder ihm ein Maximum an Chancen eröffnet. Außerdem halten wir Wettbewerb unter den Schularten für etwas Fruchtbares. Wenn die Schulen und Schularten um das jeweils am besten passende oder insgesamt erfolgreichste Bildungskonzept konkurrieren, kommt dies der Qualität unseres Bildungswesens zugute. Als wesentlichen Baustein eines Schulfriedens sollten deshalb die fürs Schulleben Verantwortlichen die Freiheit erhalten, das Schulangebot vor Ort selbständig auszugestalten. Sie können insbesondere Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt- und Werkrealschulen unter einem Dach bilden. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandschutz, erhalten aber die gleiche Ausstattung wie alle anderen Schularten und müssen sich dem Wettbewerb stellen.“

Timm Kern: „Mehr noch, wir wollen auch den Gemeinschaftsschulen mehr Freiheit geben. Sie sollen ähnlich wie Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten können. Schließlich ist es ein Herzensanliegen der Liberalen, die Schulen in Freiheit zu entlassen. Wenn die Schulen eigenständig über ihr Personal, ihr Budget und ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden können, stehen die am Schulleben Beteiligten nicht nur in ganz anderer Weise hinter ihrer Schule, sondern es kann auch ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Das Leitmotiv könnte hierbei lauten: Mehr Zufriedenheit schafft Frieden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Schulen zu schaffen, schlagen wir vor, die Finanzierung der Schulen auf das Rucksackprinzip umzustellen. Das heißt, jede Schüler und jeder Schüler führt in einem virtuellen Rucksack Ressourcen für die Schulart mit, für die er eine Empfehlung bekommen hat. Der Rucksack bleibt immer gleich bemessen, egal ob die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler eine Haupt-/Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule besucht.“

Auch zur Zukunft der Grundschulempfehlung machten Rülke und Kern einen Vorschlag: „Zunächst sollte alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann.“

 

Kurz gefasst beruht der Vorschlag der FDPLandtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden, der konsequent die besten Bildungschancen für unsere Kinder im Blick behält, auf folgenden wesentlichen Eckpunkten unter dem Leitmotiv von Wettbewerb und Chancengleichheit in einem differenzierten Schulsystem:

  • Für die Elternberatung im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung erhalten die Grundschulen mehr Personalressourcen und die weiterführenden Schulen neben dem Recht, über die Grundschulempfehlung informiert zu werden, Personalressourcen für zusätzliche Stützkurse. Wenn diese Maßnahmen bis zum Jahr 2017 nicht zu einer deutlichen Absenkung der Sitzenbleiberquoten führen, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Zugleich wollen wir die Letztentscheidung über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in die Verantwortung der jeweiligen weiterführenden Schule geben. Die Eltern erhalten damit die Möglichkeit, sich mit ihrem Kind unabhängig von der Grundschulempfehlung bei einer Schule ihrer Wahl zu bewerben, und die weiterführenden Schulen das Recht, sich über eine nicht zureichende Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, wenn die Lehrerkonferenz in einem selbst bestimmten Aufnahmeverfahren zur Überzeugung gelangt ist, den betreffenden Schüler oder die betreffende Schülerin erfolgreich zum angestrebten Abschlussziel führen zu können. Die Entscheidung, sich über eine Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, gilt ausschließlich für den Besuch der betreffenden Schule und nicht für den anderer Schulen. Durch die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist zugleich sichergestellt, dass die weiterführende Schule nicht einen Schüler oder eine Schülerin mit zureichender Empfehlung ablehnen kann. Eine reguläre Überprüfung aller Grundschulempfehlungen gegen Ende von Klasse sechs könnte zusätzlich den unterschiedlichen Entwicklungsverläufen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten weiter erhöhen;
  • Um faire Wettbewerbsbedingungen für die Schulen in einem vielfältigen und differenzierten Schulwesen zu schaffen, erhalten die Schulen je Schülerin oder Schüler eine auf der Grundlage der jeweiligen Grundschulempfehlung berechnete Pro-Kopf-Pauschale zugewiesen (Rucksackprinzip);
  • Alle Schulen beziehungsweise ihre Schulträger und Bildungsregionen erhalten die Freiheit, die jeweilige Schulform in eigener Verantwortung auszugestalten beziehungsweise zu Verbundschulen zusammenzufassen. Sie können insbesondere bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen bilden, das heißt Haupt-/Werkrealschulbildungsgang und Realschulbildungsgang unter einem Dach führen. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandsschutz und können ähnlich Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten;
  • Die Gymnasien erhalten alle gleichermaßen den Lehrerwochenstunden-Ansatz des achtjährigen Gymnasiums und zugleich die Freiheit, diese Stunden auf acht oder neun Schuljahre zu verteilen;
  • Die Realschulen können zusätzlich einen Hauptschulabschluss mit einer entsprechend fundierten und differenzierten Vorbereitung anbieten;
  • Der Werkrealschulabschluss bleibt erhalten;
  • Die differenzierte Aufstellung des beruflichen Schulwesens soll so gut wie möglich erhalten bleiben, und über die Ausgestaltung des jeweiligen Schulangebots soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung im Einvernehmen mit den Betrieben vor Ort entschieden werden. Damit weiterhin möglichst wohnortnahe Ausbildungsangebote gemacht werden können, errechnen sich die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems auf der Grundlage der Durchschnittsgröße der jeweiligen Fachklasse im Jahr 2014;
  • Die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft wird auf einen Deckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten angehoben und das bei der Zuschussberechnung zugrunde gelegte Bruttokostenmodell wird im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen um die bislang unberücksichtigten Kosten für die Ganztagsbetreuung, Inklusion, Schulsozialarbeit sowie weitere tatsächlich anfallende Kosten ergänzt;
  • Zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten Form der Ganztagsschule wird auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen, damit auch weiterhin offene Nachmittagsangebote gemacht werden können und für die Eltern vor Ort eine echte Wahlfreiheit zwischen einer Beschulung nur am Vormittag oder auch am Nachmittag besteht. Die Schulbezirke sind abzuschaffen, und aus der Hortfinanzierung darf sich das Land im Interesse von flexiblen Betreuungszeiten nicht zurückziehen;
  • Die Sonder- und Förderschulen bleiben erhalten und werden gestärkt, um die Inklusionsangebote, die an allen Schulen eingerichtet werden können, zu organisieren beziehungsweise zu koordinieren;
  • Vor dem Hintergrund von frei werdenden Personalressourcen aufgrund sinkender Schülerzahlen wird der tatsächliche Personalbedarf an den Schulen umfassend erhoben. Erst wenn auch berechnet wurde, wie viele zusätzlichen Lehrerstellen für Qualitätsverbesserungen vor allem im Bereich der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der Ganztagsbetreuung und der Inklusion sowie zusätzliche Angebote infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung erforderlich sind, besteht eine Grundlage für jeweils mit ausreichendem Vorlauf zum nächsten Schuljahr zu treffenden Entscheidungen, wie viele Lehrerstellen in welchen Bereichen zu welchen Zeiten für neue pädagogische Aufgaben umgeschichtet werden oder wegfallen beziehungsweise eingespart werden können;
  • Es findet eine umfassende regionale Schulentwicklung in jeder Bildungsregion statt, die das Bildungsangebot vor Ort entsprechend einer Bedarfserhebung und im Rahmen eines für sie berechneten fiktiven Budgets an Personalressourcen eigenständig ausgestaltet. In diese regionale Schulentwicklung sind alle Schularten sowie die Ganztags- und Inklusionsangebote einzubeziehen;
  • Eigenständige Schule: Die Schulen erhalten ein eigenes Budget und können über die Personalangelegenheiten sowie ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden;
  • Baden-Württemberg setzt sich für einheitliche Bildungsstandards bundesweit ein und tritt hierzu unter anderem der Initiative einiger Bundesländer zu einem Staatsvertrag über verbindliche Aufgabenpools und Durchführungsbestimmungen für ein gemeinsames Abitur wieder bei. Ziel muss ein bundesweit möglichst einheitliches Zentralabitur sein, das dem Niveau des derzeitigen baden-württembergischen Abiturs in nichts nachsteht.

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Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, kritisiert die Behauptungen von SPD und Grünen, dass ein Verdacht der politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 bestehe. Nach den Worten von Kern wurde nach den bisherigen Zeugenaussagen innerhalb der Polizei über Taktik und Uhrzeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. Diskutiert. Vor allem sei wohl ein Polizist gegen den Einsatz gewesen. Kern: „Dieser Polizist war aber für die Entscheidung nicht zuständig. Ebenso haben die Zeugen ausgesagt, die Politik habe sich nicht eingemischt. Trotz der Aussagen der Zeugen und trotz des Fehlens von Anhaltspunkten, die das Gegenteil nahelegen, behauptet jedoch Grün-Rot, es habe politische Einflussnahme gegeben. Dadurch wird deutlich, dass es Grün-Rot nicht um eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes geht, sondern um parteipolitische Stimmungsmache.“

Beachtenswert fand Kern die Feststellung des Zeugen Schopf, politische Einflussnahme würde sich die Polizei auch verbitten, dazu sei sie selbstbewusst genug. Sehr persönlich habe der Zeuge Schopf die Ereignisse vom 30. 9. bedauert und festgestellt, es wäre für die Polizei viel einfacher zu behaupten, die Politik würde die Schuld für den Verlauf der Ereignisse am 30. September tragen. Aber so sei es nicht gewesen und deshalb wolle er es als Zeuge auch nicht so darstellen. „Dies überzeugt mich“, so Dr. Timm Kern.

Auch die Regierungserklärung am 6.10. 2010 hatte entgegen der Darstellung von Grün-Rot nach Angaben der früheren Zeugen – auch des Zeugen Walz – keinen Einfluss auf den von der Polizei gewählten Termin des 30. September 2010. Denn dieser folgte polizeitaktischen Erwägungen.

Zur Frage der von der CDU angeführten Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschusses sagte Timm Kern:

„In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Gutachterin Prof. Cancik gehen wir davon aus, dass auch bei abgeschlossenem Regierungshandeln dafür gesorgt werden muss, dass die freie, offene und vertrauliche Willensbildung künftiger Regierungen aufrecht erhalten bleibt, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit von Regierung gefährdet wird. Richtig stellt die Gutachterin fest, es müsse eine ‚gewisse Unbefangenheit von Regierungsmitgliedern‘ geben, ‚die offene Kommunikation unter ihnen soll nicht durch die Furcht vor späterer Offenlegung verhindert werden‘. Dies betonte jüngst auch der VGH Baden-Württemberg. In Folge dieser Verfassungslage ist die grün-rote Nachfolgeregierung verpflichtet, die Kommunikation der Regierung Mappus dahingehend zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung zukünftig regierungsinterne Kommunikation in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Wir befürchten, dass die Regierung diese Prüfung in diesem Untersuchungsausschusses nicht ernst nimmt. Denn einerseits verweigert sie außerhalb des Untersuchungsausschusses Informationen über ihre eigene abgeschlossene Kommunikation zu Stuttgart 21, die Kommunikation der Vorgängerregierung will sie aber andererseits anscheinend bedenkenlos freigeben. Leider konnte die Gutachterin nicht aufklären, wie sich der Untersuchungsausschuss in diesem Falle zu verhalten hat.

Bezüglich der übrigen von der CDU aufgeworfenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses waren wir von vorneherein der Ansicht, dass der Ausschuss per se nicht verfassungswidrig ist. Dies sehen wir durch die Gutachterin bestätigt“, so Timm Kern.

 

„Durch die noch immer ungeklärte Frage der Notengebung im Sportunterricht benachteiligt der Kultusminister die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung massiv. Jugendliche mit körperlichen Handicaps müssen sich seither mit Jugendlichen ohne jegliche Beeinträchtigung auf der gleichen Notenskala im Sport messen lassen. Trotz unseres raschen Engagements zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung hat der Kultusminister diesen Missstand noch immer nicht behoben. Es ist bemerkenswert, dass der Kultusminister und auch die Vertreter der GRÜNEN und SPD im Bildungsausschuss ein so grundlegend falsches Vorgehen zu verteidigen versuchen“, sagten die sportpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Viktoria Schmid MdL, und der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern MdL, am Mittwoch (24. September) am Rande der Beratung des Antrags zum Nachteilsausgleich Drs. 15/5068 im Bildungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg.

Viktoria Schmid führte in der öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses aus, dass sie sich aktuell in anderen Ländern zu den dortigen Regelungen erkundigt habe. Dabei sei ihr von den dortigen sportpolitischen Sprechern versichert worden, dass ein Nachteilsausgleich für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung stattfinde. „Die Unterlassung dieses der Fairness gebotenen Ausgleichs hat bei meinen sportpolitischen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern nur Kopfschütteln ausgelöst. Aus Nordrhein-Westfalen wurde mir berichtet, dass die Schulleitungen über den gewährten Nachteilsausgleich entschieden; in der Abiturprüfung die zuständige Bezirksregierung. So sei eine bestmögliche Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet. So könnte es auch in Baden-Württemberg funktionieren“, berichtete Viktoria Schmid.

„Absolut nicht nachvollziehbar ist, dass es der Kultusminister Stoch nach fast einem Jahr noch nicht einmal geschafft hat, eine funktionierende Regelung vorzulegen. Es ist höchste Zeit, dass er den Sportlehrerinnen und –lehrern eine alternative Leistungstabelle zur Hand gibt. Nur so kann die derzeit bestehende erhebliche Gerechtigkeitslücke im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung rasch geschlossen werden“, forderten die sportpolitischen Sprecher Schmid und Kern.

„Die derzeitige Situation ist für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht zu akzeptieren. Wenn sie zukünftig ihre Leistungen im Fach Sport nicht werten lassen können, müssen sie ein weiteres Fach belegen, was eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten kann. Einen faktischen Ausschluss von jungen Menschen mit Behinderungen aus dem Sportunterricht darf es nicht geben. Es ist geradezu paradox, dass Spitzensportler aus dem Bereich der Paralympics in unserem Land keinen Sportunterricht mehr belegen können“, kritisierte Kern.

„Wir schlagen dem Kultusminister vor, schleunigst darüber nachzudenken, ob neben einem Nachteilsausgleich nicht auch alternativen Sportarten aus dem Bereich des Behindertensports in den Fächerkanon aufgenommen werden können, wie beispielsweise Rolli-Basketball, Rollstuhlläufe über verschiedene Distanzen oder ein auf die Bedingungen der behinderten Schülerinnen und Schüler angepasster Cooper-Test. Darüber hinaus wäre es auch höchste Zeit für ein landesweites Fortbildungsprogramm zur Leistungsbeurteilung behinderter Schülerinnen und Schüler im Sportbereich“ forderten Viktoria Schmid und Dr. Timm Kern.

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Behandlung des FDP-Antrags zur Zukunft der Schwerpunkt-Kitas ‚Sprache & Integration‘:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Schwerpunkt-Kitas ‚Sprache und Integration‘ ihre wichtige Arbeit zunächst fortsetzen können und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 gesichert ist. Leider konnte sich jedoch der Bildungsausschuss des Landtags nicht dazu durchringen, dem FDP-Antrag zu folgen und sicherzustellen, dass die Arbeit der Schwerpunkt-Kitas auch generell fortgesetzt werden kann, das heißt ohne eine erneute Befristung. Das ist umso erstaunlicher und bedauerlicher, als die Schwerpunkt-Kitas von allen Seiten positiv bewertet werden, nicht zuletzt von der Landesregierung selbst in der Antwort auf unsere Anfrage. Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf einzuspringen, wenn die Bundesregierung das Programm auslaufen lassen sollte.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Auseinandersetzung zwischen dem Kultusminister und seinem SPD-Fraktionsvorsitzenden um eine mögliche Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium:

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende die Ausweitung des neunjährigen Gymnasiums fordert und sein Kultusminister das ablehnt, muss man sich über die schlechte Stimmung an den Schulen angesichts dieser diffusen Signale aus Stuttgart nicht wunden. Der Krach zwischen Schmiedel und Stoch über die Zukunft des achtjährigen Gymnasiums ist aber weit mehr als nur ein Hahnenkampf um Macht und Einfluss in ihrer Partei. Schmiedel hat endlich erkannt, dass es seiner grün-rote Koalition längst nicht mehr um sozialen Aufstieg durch Bildung und deshalb um die Durchlässigkeit zwischen den Schularten geht, sondern um Unterwerfung eines differenzierten und dadurch erfolgreichen Bildungswesens unter ein vereinheitlichendes Zwei-Säulen-Dogma. Der Verweis des Kultusministers auf die beruflichen Gymnasien als neunjährige Alternative zum allgemeinbildenden Gymnasium ist zwar grundsätzlich richtig, aber im Lichte der grün-roten Bildungspolitik scheinheilig, denn berufliche Gymnasien haben im Zwei-Säulen-System aus Gymnasium einerseits und der Gemeinschaftsschule andererseits keinen Platz mehr. Die FDP-Fraktion wiederholt ihre Forderung, nicht nur auf das Zwei-Säulen-Dogma zu verzichten, sondern auch allen Gymnasien gleichermaßen die Personalausstattung des achtjährigen Gymnasiums zukommen zu lassen, verbunden mit der Freiheit für die Verantwortlichen vor Ort, diese Lehrerwochenstunden auf acht oder neun Jahre zu verteilen. Gegenüber Schmiedels Vorschlag einer einfachen Rückkehr zu G9 würden dadurch auch Personalmittel frei, die den beruflichen Schulen zugute kommen könnten.”

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), auf die Streichung von Lehrerstellen vollständig zu verzichten:

„Hoffentlich gelingt es der GEW, die grün-rote Landesregierung von der Notwendigkeit einer Erhebung des Bedarfs an Lehrerstellen zu überzeugen. Hierbei müssen auch Verbesserungen der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der weitere Ganz-tagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten einberechnet werden. Dann hätte das unbefriedigende Stochern im Nebel endlich ein Ende, und die fürs Bildungswesen Verantwortlichen vor Ort könnten wieder verlässlich planen. Einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion auf Bedarfserhebung hat sich die Regierungsmehrheit von Grünen und SPD im Landtag bisher stets verweigert. Nach einer vorsichtigen Schätzung gehen wir davon aus, dass nur gut die Hälfte der von Grün-Rot zur Streichung vorgesehenen 11 600 Lehrerstellen auch tatsächlich gestrichen werden könnten. Und dies auch nur, wenn auf kostspielige Prestigeprojekte wie den weiteren privilegierenden Ausbau der Gemeinschaftsschulen oder eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium unter Beigabe von zusätzlichen Lehrerwochenstunden verzichtet wird. Dies würde jedoch eine bildungspolitische Orientierung voraussetzen, die sich durch Klarheit, faire Bedingungen und eine Beschränkung auf das Wesentliche auszeichnet. Genau dies lässt Grün-Rot jedoch vollständig vermissen.“

Zum jüngsten OECD-Bildungsbericht, wonach die Einkommenskluft zwischen Akademikern und Facharbeitern wachse, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Verantwortungsbewusste und nachhaltige Bildungspolitik geht über momentane Bestandsaufnahmen hinaus. Die berufliche Bildung gerät wie beispielsweise derzeit bei Grün-Rot häufig aus dem Blickfeld und ins Hintertreffen. Dabei sind gerade die beruflichen Schulen der Garant für die Durchlässigkeit unseres Schulwesens. Sie ermöglichen vielen jungen Menschen den Aufstieg durch Bildung. So wird die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen über den beruflichen Bereich erlangt. Es geht aus Sicht der Liberalen darum, diese Durchlässigkeit zu erhalten und zu stärken. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es wichtig, auch in Zukunft verlässliche Strukturen und Bildungsangebote in hoher Qualität zu gewährleisten. Unsere Gesellschaft und Wirtschaft brauchen qualifizierten Nachwuchs sowohl aus dem Bereich der klassischen dualen Ausbildung wie auch aus dem akademischen Bereich.“

Zur Kritik des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg hinsichtlich der Dualen Ausbildung, erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-DVP Landtagsfraktion, Timm Kern MdL und das FDP-Präsidiumsmitglied und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP: Der Berufsschullehrerverband schlägt völlig zu Recht Alarm. Denn es ist richtig, dass es für viele Betriebe immer schwieriger wird, geeignete Bewerber zu finden und dass das Thema Fachkräftesicherung zu einem zentralen Standortfaktor wird. Mit ihren Vorschlägen zur Stärkung der Dualen Ausbildung greift der Berufsschullehrerverband ein wichtiges Thema für die Zukunft unseres Landes auf. Die grün-rote Landesregierung sollte die Vorschläge deshalb umgehend ernsthaft prüfen und beispielsweise Ausbildungsangebote mit integrierten Aufstiegsfortbildungen aktiv unterstützen, auf eine gute Ausstattung der Berufsschulen mit qualifiziertem Personal sowie mit einer entsprechenden Infrastruktur Wert legen und bei der Entscheidung über Berufsschulstandorten nicht nach der Rasenmäher Methode vorgehen. Sowohl aus der Sicht der Auszubildenden als auch aus der der Betriebe vor Ort ist eine Schule in erreichbarer Nähe von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität eines Ausbildungsangebots. Die grün-rote Landesregierung hat die berufliche Bildung allerdings durch falsche Ziele und Strukturvorgaben ins Hintertreffen geraten lassen. Indem die Koalitionspartner die Akademisierung vorantreiben, nehmen sie bewährten und hoch anerkannten Ausbildungsberufen nicht nur den geeigneten Nachwuchs, sondern auch ihre gesellschaftliche Wertschätzung. Wir Liberalen treten dafür ein, dass allgemeine und berufliche Bildung als gleichwertig anerkannt werden, in ihrer spezifischen Ausprägung aber erhalten bleiben und nicht einem wie auch immer begründeten Vereinheitlichungsdogma geopfert werden. Die duale Ausbildung in Deutschland ist gefragt, sie ist ein „Exportschlager“ und soll es auch bleiben.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Forderungen der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg:

„Die grün-rote Landesregierung ist gut beraten, sowohl die Rückmeldungen als auch die Forderungen der Direktoren ernst zu nehmen. Die Landesregierung trägt mit ihrer überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung die Verantwortung für die offenbar deutlich erhöhte Zahl von Wiederholern an den weiterführenden Schulen. Da der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin besser gefördert werden können, wenn die Schulleitung bzw. die Lehrerinnen und Lehrer der aufnehmenden Schule über die Grundschulempfehlung Bescheid wissen, sollte ihnen diese Information nicht weiter vorenthalten werden. Auch ist die Forderung der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg gerechtfertigt, dass die aufnehmenden Schulen über ausreichend Personalressourcen verfügen müssen, um zusätzliche Förderangebote überhaupt erst ausgestalten zu können. Wenn Grün-Rot tatsächlich an einem Mehr an Bildungschancen für alle jungen Menschen gelegen wäre, müsste dies im Zusammenhang mit der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“.

Zur Pressekonferenz der Industrie- und Handelskammern anlässlich des neuen beruflichen Ausbildungsjahres in Baden-Württemberg erklärte der Vorsitzende sowie   finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die vielen Maßnahmen, die die Betriebe in Baden-Württemberg zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Ausbildung ergreifen, machen deutlich: Es fehlt nicht an der Bereitschaft der Betriebe im Land, jungen Menschen eine Perspektive zu geben und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Es fehlt aber sehr wohl an der Einsicht der grün-roten Landesregierung. Die Anliegen der Wirtschaft spielen in der Landespolitik nicht die bedeutende Rolle, die ihnen gebührt. Das kommt davon, dass Wirtschaft von der Landesregierung nur am Rande mitverwaltet wird.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, fügte hinzu:

„Bemühungen der Landesregierung, in einigen Bereichen der beruflichen Bildung für Besserung zu sorgen, sind anzuerkennen. Allerdings gerät die berufliche Bildung durch falsche Ziele und Strukturvorgaben der grün-roten Landesregierung immer mehr ins Hintertreffen. Für die Landesregierung machen nur Abitur und Hochschulstudium die Menschen selig – ein Signal an die jungen Menschen, das die Gewinnung von geeigneten Bewerbern für die duale Ausbildung erschwert. Wir unterstützen die Maßnahmen der IHK, durch Ausbildungsangebote mit integrierten Aufstiegsfortbildungen Abiturienten eine zusätzliche Perspektive zu geben, die zugleich für Studienabbrecher von Interesse ist. Zudem fordern wir die Landesregierung auf, mit einer verbesserten Finanzierung der Wohnheimunterbringung von Auszubildenden deutliche Zeichen zu setzen, dass auch Grün-Rot die duale Ausbildung etwas wert ist. Die FDP tritt dafür ein, dass sich das Land mit einem Drittel an den Unterbringungskosten beteiligt. Wir werden Grün-Rot an ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag erinnern und einen entsprechenden Antrag in die bevorstehenden Haushaltsberatungen einbringen, wenn die Koalition nicht handelt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, die Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe wieder einführen zu wollen:

„Die Richtung von Herrn Schmiedels Vorstoß stimmt und entspricht einer Forderung der FDP in unserem Landtagswahlprogramm. Mehr individuelle Schwerpunktsetzung in der gymnasialen Oberstufe wäre für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin ebenso ein Gewinn wie für das Leistungsniveau in den einzelnen Fächern. Wir Liberalen erwarten nun, dass Herr Schmiedel seinen Worten Taten folgen lässt, den Koalitionspartner überzeugt und alsbald im Landtag einen konkreten Vorschlag vorlegt. Die FDP-Fraktion ist jedenfalls grundsätzlich zur Unterstützung bereit.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Entscheidung des Kultusministers, die Realschule Salem zum kommenden Schuljahr zu schließen. „Nachdem 71,4 Prozent der Bürger Salems für den Erhalt der Realschule gestimmt hatten, hätte ich erwartet, dass der Kultusminister sich um einen Kompromiss bemüht. Jedenfalls kann es mit der Achtung des Bürgerwillens bei ihm nicht weit her sein. Bei dem verbissenen Bestreben von Grün-Rot, möglichst viele Realschulen in Gemeinschaftsschulen zu überführen, war der Kultusminister offenbar auch zu keinerlei Kompromissen oder Alternativen bereit. Eine solche Alternative hätte in einem Realschulzug und einem Gemeinschaftsschulzug unter einem Dach bestehen können, wie es in Bad Rappenau praktiziert wird. Die Realschule Salem ist ein weiteres Beispiel für das Pharisäertum der grün-roten Koalition. Das Bekenntnis aus dem grün-roten Koalitionsvertrag, gute Schule wachse von unten, gilt offensichtlich nur, wenn der Bürgerwille mit der ideologischen Zielsetzung von Grünen und SPD übereinstimmt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Weigerung der grün-roten Landesregierung, die sechswöchige Arbeitslosigkeit von angehenden Lehrkräften nach dem Referendariat zu beenden. „Die erneute Weigerung der Landesregierung, ihre sechswöchige Arbeitslosigkeit zu beenden, ist eine herbe Enttäuschung für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Nachdem Grüne und SPD den Antrag der FDP-Fraktion auf Weiterbezahlung der fertig ausgebildeten Referendare während der Sommerferien mit einem wenn auch unverbindlichen Gegenantrag kassiert hatten, bestand immerhin Hoffnung auf Abhilfe des unhaltbaren Zustands zu einem späteren Zeitpunkt. Eine erneute Anfrage aus der FDP-Fraktion an die Landesregierung ergab nun jedoch, dass hiermit in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist. Die Absichtserklärungen der Regierungsfraktionen erscheinen in der Rückschau nun als schale Lippenbekenntnisse.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Vorschlägen der grün-roten Landesregierung zur Inklusion an den Schulen:

„Die FDP-Fraktion unterstützt die Bemühungen, die Möglichkeiten der Eltern von Kindern mit Behinderungen hinsichtlich der Schulwahl zu verbessern. Die Sonderschulpflicht abzuschaffen, ist in diesem Sinne konsequent und entspricht auch den Empfehlungen des Expertenrats der seinerzeitigen christlich-liberalen Landesregierung. Wir Liberalen legen beim Ausbau der Inklusion großen Wert darauf, dass die Qualität der Unterrichts- und Förderangebote für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auf einem hohen Niveau bleibt. Deshalb sind wir erleichtert, dass sich die Sonderschulgegner bei den Grünen nicht mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Sonderschulen durchgesetzt haben. Die Sonderschulen haben eine große Expertise bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erworben, und wir halten es daher für zielführend, sie zu Bildungs- und Beratungszentren auszubauen. Allerdings besteht durch das reichlich unausgegorene Konzept der grün-roten Landesregierung die Gefahr, dass die Sonderschulen ausbluten. Der Automatismus, dass Lehrkräfte von Sonderschulen an die allgemeine Schule versetzt werden sollen, wenn sie mit mehr als der Hälfte ihres Deputats dort arbeiten, atmet zudem bürokratischen Geist. Konsequent wäre es, dass alle Schulen die Möglichkeit erhalten, Inklusionsangebote zu machen und hierzu mit den Sonderschulen zu kooperieren. Ein Finanzierungsmodell nach dem Prinzip ‚Ressource folgt Schüler‘, wie es die FDP bereits seit einigen Jahren fordert, wäre eine tragfähige Grundlage für vielfältige und qualitativ hochwertige Inklusionsangebote vor Ort.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur korrigierten Schülerzahlenprognose:

„Der Vorgang zeigt, dass die grün-rote Landesregierung sich über die Konsequenzen ihres Handelns nicht im Klaren ist. Wer die verbindliche Grundschulempfehlung abschafft, keine Vorsorge für das sich dadurch ändernde Schulwahlverhalten trifft und überdies noch Notenhürden kippt, hätte eigentlich mit einem längeren Verweilen zahlreicher Schüler in der Schule rechnen müssen. Denn neben den gestiegenen Zuwandererzahlen ist die längere Verweildauer in der Schule eine wesentliche Ursache dafür, dass die Schülerzahlen nicht in dem Umfang wie bislang von der Regierung angenommen gesunken sind. Dass nun nicht wie ursprünglich geplant 1200 Lehrerstellen gestrichen werden müssen, sondern nun nur 363, hätte man auch mit Blick auf eine allseits angestrebte Verbesserung der Unterrichtsversorgung, den Ganztagsausbau und die Inklusion früher wissen können. Aber hier kann der Grundsatz gelten: ‚Besser spät als nie‘. Wenn jedoch die durchschnittliche Verweildauer in der Schule nicht deshalb steigt, weil zusätzliche Bildungsabschlüsse angestrebt werden, sondern weil das Bildungssystem Umwege und Warteschleifen birgt, ist dies aus liberaler Sicht eine problematische Entwicklung. Hier sollte nicht der Grundsatz des Kultusministers gelten ‚So lange im Schulsystem bleiben wie möglich‘, sondern ‚So lange im Schulsystem bleiben wie nötig‘.“

In einer Landtagsdebatte über die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es gibt Zahlen, die zweifeln lassen, dass die von Grün-Rot stark privilegierte und mit aller Macht vorangetriebene Gemeinschaftsschule Integration besser kann als die von Grün-Rot geschmähte Haupt- und Werkrealschule. Im Gegenteil: Im Schuljahr 2012/13 besuchten 3.319 Schüler an einer Haupt-/Werkrealschule eine Vorbereitungsklasse, gemessen an einer Gesamtschülerzahl von 141.482 Haupt- und Werkrealschülern ist dies ein Anteil von 2,34 Prozent. Und gleichzeitig besuchten in diesem Schuljahr 29 Gemeinschaftsschüler eine Vorbereitungsklasse, was bei 2.063 Gemeinschaftsschülern insgesamt einen Anteil von 1,40 Prozent ausmacht. Das heißt, gemessen an der Gesamtschülerzahl haben die Gemeinschaftsschulen einen um rund 40 Prozent geringeren Anteil an Schülern in einem Vorbereitungskurs.

Da es Gemeinschaftsschulen erst seit dem Schuljahr 2012/13 gibt, muss man zur Feststellung eines Trends noch die Zahlen des Folgejahres ansehen. Laut Statistischem Landesamt besuchten im Schuljahr 2013/14 3.959 Haupt- und Werkrealschüler eine Vorbereitungsklasse, gemessen an der Gesamtzahl sind das 3,11 Prozent. An den Gemeinschaftsschulen befanden sich 79 Schüler in einer Vorbereitungsklasse, gemessen an der Gesamtzahl sind das 0,91 Prozent.

Während die Haupt- und Werkrealschulen im laufenden Schuljahr trotz rückläufiger Schülerzahlen insgesamt die Zahl der Schüler in Vorbereitungsklassen deutlich gesteigert haben und deren Anteil an der Gesamtschülerzahl um rund ein Drittel gestiegen ist, ist derselbe Anteil bei den Gemeinschaftsschulen um rund ein Drittel gesunken. Die Aktivität der beiden Schularten bei der Integration drückt sich auch in der Zahl der gebildeten Vorbereitungsklassen aus: Bei den Haupt- und Werkrealschulen waren es im Schuljahr 2011/12 218, im Schuljahr 2012/13 234 und im Schuljahr 2013/14 274. Bei den Gemeinschaftsschulen, deren Zahl zum jetzigen Schuljahr von 41 auf 128 gesteigert wurde, wurden 2012/13 zwei und 2013/14 sechs Vorbereitungsklassen gebildet.

Dieser Befund bestätigt eindrucksvoll, dass die Haupt- und Werkrealschulen den weitaus größten Anteil an der schulischen Integrationsarbeit haben. Gleichzeitig muss man angesichts dieses Befunds in erheblichem Maße bezweifeln, dass die von Grün-Rot stark privilegierte und mit aller Macht vorangetriebene Gemeinschaftsschule Integration besser kann als die von Grün-Rot geschmähte Haupt- und Werkrealschule. Zumindest aufgrund dieser Zahlen kann die Gemeinschaftsschule nicht den Titel „beste Integrationsschule“ für sich beanspruchen.

Und das grün-rote Argument, die Gemeinschaftsschulen stünde ja erst am Anfang und müssten hier erst noch Aufbauarbeit leisten, kann nicht gelten. Immerhin bauen die Gemeinschaftsschulen von wenigen Ausnahmen abgesehen auf Haupt- und Werkrealschulen auf. Da wäre es bei gutem Willen möglich und auch naheliegend gewesen, Vorbereitungsklassen und -Kurse fortzuführen.

Grün-Rot mag nun einwenden, die Vorbereitungsklassen seien eine Form von Differenzierung, was nicht mit dem Konzept der Gemeinschaftsschule vereinbar sei. Hierzu ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion zu bemerken: Wir Liberale sind nicht grundsätzlich gegen neue Wege in der Bildungspolitik. Aber die FDP wird jedem Versuch entschieden entgegentreten, der einen bewährten Weg aus schlichter Verbohrtheit versperren will. Denn nach der reinen Lehre der Gemeinschaftsschule hieße das ja, dass man keinen eigenen Kurs mehr für diejenigen anbieten darf, die ohne oder nur mit wenigen Sprachkenntnissen zu uns kommen. Dass einzelne Gemeinschaftsschulen hier einen pragmatischen Weg gewählt haben und Vorbereitungskurse anbieten, zeigt im Grunde noch deutlicher die Absurdität und Weltfremdheit grün-roter Bildungspolitik. Das gesamte Beispiel zeigt, dass Grün-Rot mit seiner einseitigen Bildungspolitik auf dem Holzweg ist. Die Koalitionspartner erweisen dem sozialen Aufstieg derer, die von zu Hause aus weniger mitbringen, einen Bärendienst, wenn sie ein differenziertes und leistungsorientiertes Bildungswesen lieber durch ein Einheitskonzept ersetzen.

Grün-Rot verfolgt mit seiner Bildungspolitik einen Kurs der besten Absichten, wir Liberale bevorzugen eine Bildungspolitik der nachweisbaren besten Ergebnisse im Interesse der Schülerinnen und Schüler von Baden-Württemberg.

Und dazu gehört für uns, das gegliederte Bildungswesen schlicht noch durchlässiger zu machen. Wenn die Koalition mit ihrer Bildungspolitik an diesem wichtigen Ziel arbeiten würde, statt das nachweislich erfolgreiche gegliederte Bildungswesen abzuschaffen, dann hätte sie uns Liberale an ihrer Seite.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung der Schulen in freier Trägerschaft:

„Die Forderung der freien Schulen nach Beteiligung am Ganztagsausbau ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion berechtigt, schließlich gibt es an freien Schulen ebenso Ganztagsangebote wie an staatlichen Schulen. Leider hat die grün-rote Landesregierung die freien Ganztagsschulen weder in ihrem Ganztagsschulgesetz noch in ihrer Privatschulvereinbarung berücksichtigt, deren Inhalt von der Regierung weitgehend einseitig bestimmt wurde. Die FDP-Landtagsfraktion fordert Kultusminister und Regierungsfraktionen auf, die offensichtliche Lücke im Rahmen der anstehenden Umsetzung der Privatschulvereinbarung zu schließen und die Ganztagsangebote der freien Schulen in die Förderung aufzunehmen.”

Zur Zeugenvernehmung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz II“ am 18.07.2014 erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

Die zentrale Frage des Untersuchungsauftrages wurde auch heute wieder nicht im Sinne der grün-roten Koalition beantwortet. Kein Zeuge konnte eine unrechtmäßige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 bestätigen. Selbst der Zeuge Stumpf, der sich für das Verbringen der Bagger zum Nordflügel am 18.08.2010 – einer Weisung des Ministerpräsidenten Mappus – telefonisch vom Landespolizeipräsidenten übermittelt – ausgesetzt sah, betonte dies immer wieder. Trotz der fehlenden Relevanz für die Ereignisse vom 30.09.2010 bleibt abzuklären, ob der ehemalige Landespolizeipräsident Dr. Hammann die Aussage des Zeugen Stumpf bestätigt.“

In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Unsere Volkshochschulen und ihr Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu mehr Bildungsgerechtigkeit“

sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Angesichts der Geschichte der deutschen Sozialdemokratie ist es aus meiner Sicht durchaus angemessen, sein Haupt ehrfurchtsvoll zu verneigen. Angesichts des gegenwärtigen programmatischen Zustandes der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion kann man aber nur verständnislos den Kopf schütteln. So allmählich kann man den Eindruck gewinnen, dass der SPD hier im Hohen Hause im Bildungsbereich nicht mehr viel anderes einfällt, als sich selbst zu beklatschen und zu beweihräuchern.

Dieser Tage vermeldeten die Fraktionsvorsitzenden Schmiedel und Sitzmann, dass sie gedenken, den Koalitionsvertrag einzuhalten und sie deshalb den Volkshochschulen zusätzliche 8,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen werden. Diese Botschaft erreichte die Öffentlichkeit einen Tag, bevor Abgeordnetenvertreter von SPD und Grünen auf einer Podiumsdiskussion des VHS-Verbandes Stellung nehmen mussten zu einer Unterschriftenaktion der VHS, mit der auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages gepocht wird. Was für ein Zufall – am nächsten Tag feiern sich SPD und Grüne dann genau auf dieser Podiumsdiskussion für die Einhaltung des Koalitionsvertrages. Und dann verkündete die SPD-Landtagsfraktion, dass sie sich in der heutigen Landtagsdebatte nun ein weiteres Mal dafür feiern lassen möchte, dass sie den Koalitionsvertrag einhalten wird. Es gibt doch im baden-württembergischen Bildungssystem wirklich wichtige Baustellen, die dringend abgearbeitet werden müssten. Anstatt dies zu tun, wollen Sie sich jetzt beim selben Thema zum dritten Mal selbst feiern. Ich sage Ihnen: ‚Zuviel Weihrauch schwärzt den Heiligen‘.

Im Gegensatz zur SPD leisten die Volkshochschulen des Landes in der Tat einen unverzichtbaren Beitrag für die Bildungslandschaft. Denn Baden-Württemberg braucht ein umfassendes Angebot an allgemeiner Weiterbildung, wie es durch die Volkshochschulen gewährleistet wird.

Im Rahmen eines lebensbegleitenden Lernens kommt den Weiterbildungseinrichtungen eine ganz besondere Bedeutung zu. Gerade die VHS zeichnen sich durch ein sehr breites Bildungsangebot aus, sie sind daher nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion unverzichtbare Institutionen insbesondere der allgemeinen Weiterbildung. Der Arbeit der Volkshochschulen liegt ein humanistischer Bildungsbegriff zugrunde, den es bei aller Notwendigkeit einer fundierten und spezialisierten beruflichen Weiterbildung zu bewahren gilt:

–       Bildung wird in diesem Sinne in erster Linie als umfassende Persönlichkeitsbildung verstanden und ist nicht unbedingt auf einen bestimmten, unmittelbaren Zweck ausgerichtet.

–       Die Volkshochschulen stehen nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern offen, sondern sind auch vor Ort in erreichbarer Nähe angesiedelt.

–       173 Volkshochschulen mit fast schon 800 Außenstellen machen einen beachtlichen Grad an Flächendeckung aus, den es im Interesse einer bürgernahen Daseinsvorsorge zu erhalten gilt.

–       Gerade für den ländlichen Raum, der von dieser Landesregierung – im Übrigen wie von keiner andere jemals zuvor – vernachlässigt wird, also für kleinere und mittelgroße Städte haben die Volkshochschulen eine fundamentale Funktion in der lokalen Bildungs- und Kulturlandschaft.

Neben der allgemeinen Weiterbildung bildet nach wie vor die Integrationsarbeit einen Schwerpunkt der Volkshochschulen. Dass drei Viertel der Volkshochschulen bundesweit bereits Integrationskurse angeboten haben und damit an der Spitze aller Weiterbildungsträger stehen, belegt eindrucksvoll, wie sehr sich die Volkshochschulen in diesem Bereich einen Namen gemacht haben.

Weiter vermerkt der Nationale Bildungsbericht 2014, dass die Volkshochschulen allein im Jahr 2011 fast 33.000 Kurse “Deutsch als Fremdsprache” mit über 444.000 Kursbelegungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund durchgeführt haben. Aber auch generell für Menschen, die den so genannten “Zweiten Bildungsweg” beschreiten wollen, sind die Volkshochschulen wichtige Anlaufstellen, die höchstes Vertrauen sowie Anerkennung genießen.

Das ist eine entscheidende Voraussetzung, wenn wir auch Menschen mit einem eher bildungsfernen Hintergrund für die Weiterbildung gewinnen wollen. Und schließlich ist auch die politische Bildung, die Förderung eines stets kritischen und zugleich konstruktiven politischen Bewusstseins in unserer Demokratie eine wichtige Aufgabe, an deren Erfüllung die Volkshochschulen einen erheblichen Anteil haben beziehungsweise weiterhin haben sollten.

Die FDP begrüßt die Anhebung der Landesförderung auf den Bundesdurchschnitt bis zum Ende der Legislaturperiode und wird deshalb auch auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages pochen. Darüber hinaus wird sich die FDP dafür einsetzen, dass die private Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Einführung oder Verbreitung flexibler Finanzierungsinstrumente wie Bildungssparen, Lernzeitkonten oder Bildungsgutscheine vorangetrieben wird.“

 

In einer Landtagsdebatte über den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Im vorliegenden Gesetzentwurf ist viel von ‚Wahlfreiheit‘ und von ‚Wahlform‘ die Rede. Damit streut Grün-Rot den Menschen in Baden-Württemberg wieder einmal Sand in die Augen. Denn was Grün-Rot in diesem Gesetzentwurf Wahlfreiheit nennt, das nennen Liberale die Wahl zwischen Skylla und Charybdis. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht nämlich die verpflichtende, rhythmisierte Ganztagsschule. Es mag Schüler geben, für die die verpflichtende rhythmisierte Ganztagsschule die geeignete Schulform ist. Allerdings bedeutet verpflichtende, rhythmisierte Ganztagsschule auch, dass ein Schüler nicht vormittags den Unterricht besuchen kann und nachmittags entweder ein freiwilliges Angebot der Schule besucht oder eben auch frei hat. Das könnten die Schüler nur in der offenen Ganztagsschule, die eben im liberalen Gesetzentwurf zur Ganztagsschule im Zentrum stand. Die FDP-Landtagsfraktion hatte vorgeschlagen, dass alle Schulen – nicht nur die Grundschulen – das Recht bekommen, ohne Zustimmungsvorbehalt der Schulverwaltung offene Ganztagsschule zu werden.

Das ist eben der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Im liberalen Gesetzentwurf hätte der Grundsatz gegolten ‚Im Zweifel für die Freiheit‘ – bei Ihnen gilt heute der Grundsatz: ‚Im Zweifel für die Pflicht‘. So hat die grün-rote Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die offene Form der Ganztagsschule nicht mehr stattfindet.

Was im grün-roten Gesetzentwurf als „Wahlform“ bezeichnet wird, ist schlicht Rosstäuscherei. Sie wollen die Menschen glauben lassen, die Wahlform und die offene Form seien mehr oder weniger das Gleiche, denn künftig habe man bei der Wahlform die Wahlmöglichkeit zwischen Halbtag und Ganztag. Und das einzelne Kind hätte ebenfalls die freie Wahlmöglichkeit – jeweils zum neuen Schuljahr sei der Wechsel vom Ganztags- in den Halbtagszug oder umgekehrt möglich.

Was Grün-Rot aber verschweigt, ist, dass das Kind dann auch gleich die Klasse wechseln muss – denn anders als bei der offenen Form lässt die Rhythmisierung nicht zu, dass der Schüler nur vormittags den Unterricht besucht und nachmittags einer anderen Beschäftigung nachgeht.

„Ganz oder gar nicht Ganztag“ – das ist das grün-rote Verständnis von Wahlfreiheit. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion beantragt die FDP-Landtagsfraktion deshalb, statt der unechten Wahlform die bereits vielerorts praktizierte offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen.

Und ähnlich wie die Eltern stehen auch Schulen und Schulträger vor einer unechten Wahlfreiheit. Denn dass sich Grüne und SPD für den Grundsatz „Im Zweifel für die Pflicht“ entschieden haben, macht die Ausgestaltung des Ganztagsschulprogramms deutlich. Rhythmisierung ist immer vorgeschrieben, auch dann, wenn sich Schule und Schulträger für eine Ganztagsschule mit drei Nachmittagen à sieben Zeitstunden entscheiden. Dafür gibt es dann aber nur sechs Lehrerwochenstunden.

Für vier Nachmittage à acht Zeitstunden gibt es 12 Lehrerwochenstunden. Schon allein aufgrund dieser Anreizstrukturen werden sich die meisten für vier Nachmittage und acht Zeitstunden entscheiden – ein Modell drei Nachmittage verpflichtend und zusätzlich einer mit freiwilligen Angeboten scheidet durch die von Grün-Rot geschaffenen Fakten im Grunde genommen aus.

Zugegeben: Im liberalen Gesetzentwurf sind die vorgeschlagenen Sätze für Lehrerwochenstunden niedriger. Das hatte aber einen guten Grund, denn wir hätten es gerne auch den weiterführenden Schulen ermöglicht, Ganztagsschule zu werden. Und wir hätten der offenen Ganztagsschule vier Stunden zugewiesen – sie erhält bei Grün-Rot nichts. Dabei wäre gerade die offene Form ideal für kleinere Kommunen, bei der der Weg zur nächsten Grundschule weit ist. Wenn dann aber eine Mehrheit der Eltern im grün-roten Modell für die Ganztagsschule votiert, so hat eine Minderheit der Eltern keine Alternative für eine Halbtagsschule vor Ort. Und das, obwohl das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ im Grundschulbereich eigentlich Konsens sein sollte.

Würde man dagegen dem liberalen Ganztagsschul-Modell den Vorzug geben und die Ausgestaltung der Ganztagsschule konsequent den Verantwortlichen vor Ort überlassen, so könnten diese ihr Ganztagsangebot so gestalten, dass den unterschiedlichen Elternwünschen und -bedürfnissen auch wirklich Rechnung getragen wird.

Wäre Ihnen von Grün-Rot wenigstens in den Gemeinden mit mehreren Grundschulen an echter Wahlfreiheit gelegen, dann würden Sie konsequenter Weise die Schulbezirke abschaffen. Denn sonst kann es nun passieren, dass die Grundschule im Schulbezirk eine Halbtagsschule bleiben will, die Eltern aber eine Ganztagsschule wünschen – aber nicht wählen können, da sie die Schulbezirksgrenzen nicht überschreiten können.

Und wenn Sie sich nun schwertun, einem FDP-Argument, obwohl wie immer einleuchtend, zu folgen, dann folgen Sie wenigstens den Praktikern, dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) oder auch Südwestmetall für die Arbeitgeber. Sie haben Grün-Rot den Verzicht auf die Schulbezirke in ihren Stellungnahmen dringend angeraten.

Ein bekanntes afrikanisches Sprichwort lautet: ‚Um ein Kind großzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf‘. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass nicht ein einzelner oder eine einzelne Einrichtung umfassende Bildung vermitteln kann, sondern dass Persönlichkeitsbildung auf das gesellschaftliche Umfeld angewiesen ist. Die Ganztagsschule ist für die Vereine und Verbände keine leichte Aufgabe.

Mit ihrem einseitigen Beharren auf der rhythmisierten verpflichtenden Ganztagsschule raubt Grün-Rot den Vereinen und Verbänden zahlreiche Chancen der Mitwirkung am Ganztag. Wie der Begriff „Rhythmus“ schon vermuten lässt, besteht die Gefahr, dass vieles dem Takt der Schule unterworfen wird und dabei unter die Räder gerät.

Das gilt für den Musik- oder Sportverein, der sich schwertut, vormittags einen Ehrenamtlichen zu finden, das gilt aber auch für die kirchliche Jugendarbeit, deren Gesetzmäßigkeiten sich denen von Schule entziehen. Ganztagsschule darf nicht zum Verdrängungsprogramm für Vereine werden, sondern muss, wenn sie nicht zur staatlichen Einheitsanstalt werden soll, offen sein und mit der sie umgebenden Gesellschaft zusammenarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung mit den Verbänden ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Aber nicht einmal das hat Grün-Rot ohne folgenreiche handwerkliche Fehler hinbekommen, sondern mit zwei getrennten Vereinbarungen unterschiedlicher Verbindlichkeit in Baden-Württemberg Verbände erster und zweiter Klasse geschaffen. Gerne würde ich Sie noch gerne an ein Zitat von Hannah Arendt erinnern: ‚Der Sinn von Politik ist Freiheit‘.“