Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur korrigierten Schülerzahlenprognose:

„Der Vorgang zeigt, dass die grün-rote Landesregierung sich über die Konsequenzen ihres Handelns nicht im Klaren ist. Wer die verbindliche Grundschulempfehlung abschafft, keine Vorsorge für das sich dadurch ändernde Schulwahlverhalten trifft und überdies noch Notenhürden kippt, hätte eigentlich mit einem längeren Verweilen zahlreicher Schüler in der Schule rechnen müssen. Denn neben den gestiegenen Zuwandererzahlen ist die längere Verweildauer in der Schule eine wesentliche Ursache dafür, dass die Schülerzahlen nicht in dem Umfang wie bislang von der Regierung angenommen gesunken sind. Dass nun nicht wie ursprünglich geplant 1200 Lehrerstellen gestrichen werden müssen, sondern nun nur 363, hätte man auch mit Blick auf eine allseits angestrebte Verbesserung der Unterrichtsversorgung, den Ganztagsausbau und die Inklusion früher wissen können. Aber hier kann der Grundsatz gelten: ‚Besser spät als nie‘. Wenn jedoch die durchschnittliche Verweildauer in der Schule nicht deshalb steigt, weil zusätzliche Bildungsabschlüsse angestrebt werden, sondern weil das Bildungssystem Umwege und Warteschleifen birgt, ist dies aus liberaler Sicht eine problematische Entwicklung. Hier sollte nicht der Grundsatz des Kultusministers gelten ‚So lange im Schulsystem bleiben wie möglich‘, sondern ‚So lange im Schulsystem bleiben wie nötig‘.“

In einer Landtagsdebatte über die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es gibt Zahlen, die zweifeln lassen, dass die von Grün-Rot stark privilegierte und mit aller Macht vorangetriebene Gemeinschaftsschule Integration besser kann als die von Grün-Rot geschmähte Haupt- und Werkrealschule. Im Gegenteil: Im Schuljahr 2012/13 besuchten 3.319 Schüler an einer Haupt-/Werkrealschule eine Vorbereitungsklasse, gemessen an einer Gesamtschülerzahl von 141.482 Haupt- und Werkrealschülern ist dies ein Anteil von 2,34 Prozent. Und gleichzeitig besuchten in diesem Schuljahr 29 Gemeinschaftsschüler eine Vorbereitungsklasse, was bei 2.063 Gemeinschaftsschülern insgesamt einen Anteil von 1,40 Prozent ausmacht. Das heißt, gemessen an der Gesamtschülerzahl haben die Gemeinschaftsschulen einen um rund 40 Prozent geringeren Anteil an Schülern in einem Vorbereitungskurs.

Da es Gemeinschaftsschulen erst seit dem Schuljahr 2012/13 gibt, muss man zur Feststellung eines Trends noch die Zahlen des Folgejahres ansehen. Laut Statistischem Landesamt besuchten im Schuljahr 2013/14 3.959 Haupt- und Werkrealschüler eine Vorbereitungsklasse, gemessen an der Gesamtzahl sind das 3,11 Prozent. An den Gemeinschaftsschulen befanden sich 79 Schüler in einer Vorbereitungsklasse, gemessen an der Gesamtzahl sind das 0,91 Prozent.

Während die Haupt- und Werkrealschulen im laufenden Schuljahr trotz rückläufiger Schülerzahlen insgesamt die Zahl der Schüler in Vorbereitungsklassen deutlich gesteigert haben und deren Anteil an der Gesamtschülerzahl um rund ein Drittel gestiegen ist, ist derselbe Anteil bei den Gemeinschaftsschulen um rund ein Drittel gesunken. Die Aktivität der beiden Schularten bei der Integration drückt sich auch in der Zahl der gebildeten Vorbereitungsklassen aus: Bei den Haupt- und Werkrealschulen waren es im Schuljahr 2011/12 218, im Schuljahr 2012/13 234 und im Schuljahr 2013/14 274. Bei den Gemeinschaftsschulen, deren Zahl zum jetzigen Schuljahr von 41 auf 128 gesteigert wurde, wurden 2012/13 zwei und 2013/14 sechs Vorbereitungsklassen gebildet.

Dieser Befund bestätigt eindrucksvoll, dass die Haupt- und Werkrealschulen den weitaus größten Anteil an der schulischen Integrationsarbeit haben. Gleichzeitig muss man angesichts dieses Befunds in erheblichem Maße bezweifeln, dass die von Grün-Rot stark privilegierte und mit aller Macht vorangetriebene Gemeinschaftsschule Integration besser kann als die von Grün-Rot geschmähte Haupt- und Werkrealschule. Zumindest aufgrund dieser Zahlen kann die Gemeinschaftsschule nicht den Titel „beste Integrationsschule“ für sich beanspruchen.

Und das grün-rote Argument, die Gemeinschaftsschulen stünde ja erst am Anfang und müssten hier erst noch Aufbauarbeit leisten, kann nicht gelten. Immerhin bauen die Gemeinschaftsschulen von wenigen Ausnahmen abgesehen auf Haupt- und Werkrealschulen auf. Da wäre es bei gutem Willen möglich und auch naheliegend gewesen, Vorbereitungsklassen und -Kurse fortzuführen.

Grün-Rot mag nun einwenden, die Vorbereitungsklassen seien eine Form von Differenzierung, was nicht mit dem Konzept der Gemeinschaftsschule vereinbar sei. Hierzu ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion zu bemerken: Wir Liberale sind nicht grundsätzlich gegen neue Wege in der Bildungspolitik. Aber die FDP wird jedem Versuch entschieden entgegentreten, der einen bewährten Weg aus schlichter Verbohrtheit versperren will. Denn nach der reinen Lehre der Gemeinschaftsschule hieße das ja, dass man keinen eigenen Kurs mehr für diejenigen anbieten darf, die ohne oder nur mit wenigen Sprachkenntnissen zu uns kommen. Dass einzelne Gemeinschaftsschulen hier einen pragmatischen Weg gewählt haben und Vorbereitungskurse anbieten, zeigt im Grunde noch deutlicher die Absurdität und Weltfremdheit grün-roter Bildungspolitik. Das gesamte Beispiel zeigt, dass Grün-Rot mit seiner einseitigen Bildungspolitik auf dem Holzweg ist. Die Koalitionspartner erweisen dem sozialen Aufstieg derer, die von zu Hause aus weniger mitbringen, einen Bärendienst, wenn sie ein differenziertes und leistungsorientiertes Bildungswesen lieber durch ein Einheitskonzept ersetzen.

Grün-Rot verfolgt mit seiner Bildungspolitik einen Kurs der besten Absichten, wir Liberale bevorzugen eine Bildungspolitik der nachweisbaren besten Ergebnisse im Interesse der Schülerinnen und Schüler von Baden-Württemberg.

Und dazu gehört für uns, das gegliederte Bildungswesen schlicht noch durchlässiger zu machen. Wenn die Koalition mit ihrer Bildungspolitik an diesem wichtigen Ziel arbeiten würde, statt das nachweislich erfolgreiche gegliederte Bildungswesen abzuschaffen, dann hätte sie uns Liberale an ihrer Seite.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung der Schulen in freier Trägerschaft:

„Die Forderung der freien Schulen nach Beteiligung am Ganztagsausbau ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion berechtigt, schließlich gibt es an freien Schulen ebenso Ganztagsangebote wie an staatlichen Schulen. Leider hat die grün-rote Landesregierung die freien Ganztagsschulen weder in ihrem Ganztagsschulgesetz noch in ihrer Privatschulvereinbarung berücksichtigt, deren Inhalt von der Regierung weitgehend einseitig bestimmt wurde. Die FDP-Landtagsfraktion fordert Kultusminister und Regierungsfraktionen auf, die offensichtliche Lücke im Rahmen der anstehenden Umsetzung der Privatschulvereinbarung zu schließen und die Ganztagsangebote der freien Schulen in die Förderung aufzunehmen.”

Zur Zeugenvernehmung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz II“ am 18.07.2014 erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

Die zentrale Frage des Untersuchungsauftrages wurde auch heute wieder nicht im Sinne der grün-roten Koalition beantwortet. Kein Zeuge konnte eine unrechtmäßige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 bestätigen. Selbst der Zeuge Stumpf, der sich für das Verbringen der Bagger zum Nordflügel am 18.08.2010 – einer Weisung des Ministerpräsidenten Mappus – telefonisch vom Landespolizeipräsidenten übermittelt – ausgesetzt sah, betonte dies immer wieder. Trotz der fehlenden Relevanz für die Ereignisse vom 30.09.2010 bleibt abzuklären, ob der ehemalige Landespolizeipräsident Dr. Hammann die Aussage des Zeugen Stumpf bestätigt.“

In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Unsere Volkshochschulen und ihr Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu mehr Bildungsgerechtigkeit“

sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Angesichts der Geschichte der deutschen Sozialdemokratie ist es aus meiner Sicht durchaus angemessen, sein Haupt ehrfurchtsvoll zu verneigen. Angesichts des gegenwärtigen programmatischen Zustandes der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion kann man aber nur verständnislos den Kopf schütteln. So allmählich kann man den Eindruck gewinnen, dass der SPD hier im Hohen Hause im Bildungsbereich nicht mehr viel anderes einfällt, als sich selbst zu beklatschen und zu beweihräuchern.

Dieser Tage vermeldeten die Fraktionsvorsitzenden Schmiedel und Sitzmann, dass sie gedenken, den Koalitionsvertrag einzuhalten und sie deshalb den Volkshochschulen zusätzliche 8,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen werden. Diese Botschaft erreichte die Öffentlichkeit einen Tag, bevor Abgeordnetenvertreter von SPD und Grünen auf einer Podiumsdiskussion des VHS-Verbandes Stellung nehmen mussten zu einer Unterschriftenaktion der VHS, mit der auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages gepocht wird. Was für ein Zufall – am nächsten Tag feiern sich SPD und Grüne dann genau auf dieser Podiumsdiskussion für die Einhaltung des Koalitionsvertrages. Und dann verkündete die SPD-Landtagsfraktion, dass sie sich in der heutigen Landtagsdebatte nun ein weiteres Mal dafür feiern lassen möchte, dass sie den Koalitionsvertrag einhalten wird. Es gibt doch im baden-württembergischen Bildungssystem wirklich wichtige Baustellen, die dringend abgearbeitet werden müssten. Anstatt dies zu tun, wollen Sie sich jetzt beim selben Thema zum dritten Mal selbst feiern. Ich sage Ihnen: ‚Zuviel Weihrauch schwärzt den Heiligen‘.

Im Gegensatz zur SPD leisten die Volkshochschulen des Landes in der Tat einen unverzichtbaren Beitrag für die Bildungslandschaft. Denn Baden-Württemberg braucht ein umfassendes Angebot an allgemeiner Weiterbildung, wie es durch die Volkshochschulen gewährleistet wird.

Im Rahmen eines lebensbegleitenden Lernens kommt den Weiterbildungseinrichtungen eine ganz besondere Bedeutung zu. Gerade die VHS zeichnen sich durch ein sehr breites Bildungsangebot aus, sie sind daher nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion unverzichtbare Institutionen insbesondere der allgemeinen Weiterbildung. Der Arbeit der Volkshochschulen liegt ein humanistischer Bildungsbegriff zugrunde, den es bei aller Notwendigkeit einer fundierten und spezialisierten beruflichen Weiterbildung zu bewahren gilt:

–       Bildung wird in diesem Sinne in erster Linie als umfassende Persönlichkeitsbildung verstanden und ist nicht unbedingt auf einen bestimmten, unmittelbaren Zweck ausgerichtet.

–       Die Volkshochschulen stehen nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern offen, sondern sind auch vor Ort in erreichbarer Nähe angesiedelt.

–       173 Volkshochschulen mit fast schon 800 Außenstellen machen einen beachtlichen Grad an Flächendeckung aus, den es im Interesse einer bürgernahen Daseinsvorsorge zu erhalten gilt.

–       Gerade für den ländlichen Raum, der von dieser Landesregierung – im Übrigen wie von keiner andere jemals zuvor – vernachlässigt wird, also für kleinere und mittelgroße Städte haben die Volkshochschulen eine fundamentale Funktion in der lokalen Bildungs- und Kulturlandschaft.

Neben der allgemeinen Weiterbildung bildet nach wie vor die Integrationsarbeit einen Schwerpunkt der Volkshochschulen. Dass drei Viertel der Volkshochschulen bundesweit bereits Integrationskurse angeboten haben und damit an der Spitze aller Weiterbildungsträger stehen, belegt eindrucksvoll, wie sehr sich die Volkshochschulen in diesem Bereich einen Namen gemacht haben.

Weiter vermerkt der Nationale Bildungsbericht 2014, dass die Volkshochschulen allein im Jahr 2011 fast 33.000 Kurse “Deutsch als Fremdsprache” mit über 444.000 Kursbelegungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund durchgeführt haben. Aber auch generell für Menschen, die den so genannten “Zweiten Bildungsweg” beschreiten wollen, sind die Volkshochschulen wichtige Anlaufstellen, die höchstes Vertrauen sowie Anerkennung genießen.

Das ist eine entscheidende Voraussetzung, wenn wir auch Menschen mit einem eher bildungsfernen Hintergrund für die Weiterbildung gewinnen wollen. Und schließlich ist auch die politische Bildung, die Förderung eines stets kritischen und zugleich konstruktiven politischen Bewusstseins in unserer Demokratie eine wichtige Aufgabe, an deren Erfüllung die Volkshochschulen einen erheblichen Anteil haben beziehungsweise weiterhin haben sollten.

Die FDP begrüßt die Anhebung der Landesförderung auf den Bundesdurchschnitt bis zum Ende der Legislaturperiode und wird deshalb auch auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages pochen. Darüber hinaus wird sich die FDP dafür einsetzen, dass die private Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Einführung oder Verbreitung flexibler Finanzierungsinstrumente wie Bildungssparen, Lernzeitkonten oder Bildungsgutscheine vorangetrieben wird.“

 

In einer Landtagsdebatte über den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Im vorliegenden Gesetzentwurf ist viel von ‚Wahlfreiheit‘ und von ‚Wahlform‘ die Rede. Damit streut Grün-Rot den Menschen in Baden-Württemberg wieder einmal Sand in die Augen. Denn was Grün-Rot in diesem Gesetzentwurf Wahlfreiheit nennt, das nennen Liberale die Wahl zwischen Skylla und Charybdis. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht nämlich die verpflichtende, rhythmisierte Ganztagsschule. Es mag Schüler geben, für die die verpflichtende rhythmisierte Ganztagsschule die geeignete Schulform ist. Allerdings bedeutet verpflichtende, rhythmisierte Ganztagsschule auch, dass ein Schüler nicht vormittags den Unterricht besuchen kann und nachmittags entweder ein freiwilliges Angebot der Schule besucht oder eben auch frei hat. Das könnten die Schüler nur in der offenen Ganztagsschule, die eben im liberalen Gesetzentwurf zur Ganztagsschule im Zentrum stand. Die FDP-Landtagsfraktion hatte vorgeschlagen, dass alle Schulen – nicht nur die Grundschulen – das Recht bekommen, ohne Zustimmungsvorbehalt der Schulverwaltung offene Ganztagsschule zu werden.

Das ist eben der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Im liberalen Gesetzentwurf hätte der Grundsatz gegolten ‚Im Zweifel für die Freiheit‘ – bei Ihnen gilt heute der Grundsatz: ‚Im Zweifel für die Pflicht‘. So hat die grün-rote Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die offene Form der Ganztagsschule nicht mehr stattfindet.

Was im grün-roten Gesetzentwurf als „Wahlform“ bezeichnet wird, ist schlicht Rosstäuscherei. Sie wollen die Menschen glauben lassen, die Wahlform und die offene Form seien mehr oder weniger das Gleiche, denn künftig habe man bei der Wahlform die Wahlmöglichkeit zwischen Halbtag und Ganztag. Und das einzelne Kind hätte ebenfalls die freie Wahlmöglichkeit – jeweils zum neuen Schuljahr sei der Wechsel vom Ganztags- in den Halbtagszug oder umgekehrt möglich.

Was Grün-Rot aber verschweigt, ist, dass das Kind dann auch gleich die Klasse wechseln muss – denn anders als bei der offenen Form lässt die Rhythmisierung nicht zu, dass der Schüler nur vormittags den Unterricht besucht und nachmittags einer anderen Beschäftigung nachgeht.

„Ganz oder gar nicht Ganztag“ – das ist das grün-rote Verständnis von Wahlfreiheit. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion beantragt die FDP-Landtagsfraktion deshalb, statt der unechten Wahlform die bereits vielerorts praktizierte offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen.

Und ähnlich wie die Eltern stehen auch Schulen und Schulträger vor einer unechten Wahlfreiheit. Denn dass sich Grüne und SPD für den Grundsatz „Im Zweifel für die Pflicht“ entschieden haben, macht die Ausgestaltung des Ganztagsschulprogramms deutlich. Rhythmisierung ist immer vorgeschrieben, auch dann, wenn sich Schule und Schulträger für eine Ganztagsschule mit drei Nachmittagen à sieben Zeitstunden entscheiden. Dafür gibt es dann aber nur sechs Lehrerwochenstunden.

Für vier Nachmittage à acht Zeitstunden gibt es 12 Lehrerwochenstunden. Schon allein aufgrund dieser Anreizstrukturen werden sich die meisten für vier Nachmittage und acht Zeitstunden entscheiden – ein Modell drei Nachmittage verpflichtend und zusätzlich einer mit freiwilligen Angeboten scheidet durch die von Grün-Rot geschaffenen Fakten im Grunde genommen aus.

Zugegeben: Im liberalen Gesetzentwurf sind die vorgeschlagenen Sätze für Lehrerwochenstunden niedriger. Das hatte aber einen guten Grund, denn wir hätten es gerne auch den weiterführenden Schulen ermöglicht, Ganztagsschule zu werden. Und wir hätten der offenen Ganztagsschule vier Stunden zugewiesen – sie erhält bei Grün-Rot nichts. Dabei wäre gerade die offene Form ideal für kleinere Kommunen, bei der der Weg zur nächsten Grundschule weit ist. Wenn dann aber eine Mehrheit der Eltern im grün-roten Modell für die Ganztagsschule votiert, so hat eine Minderheit der Eltern keine Alternative für eine Halbtagsschule vor Ort. Und das, obwohl das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ im Grundschulbereich eigentlich Konsens sein sollte.

Würde man dagegen dem liberalen Ganztagsschul-Modell den Vorzug geben und die Ausgestaltung der Ganztagsschule konsequent den Verantwortlichen vor Ort überlassen, so könnten diese ihr Ganztagsangebot so gestalten, dass den unterschiedlichen Elternwünschen und -bedürfnissen auch wirklich Rechnung getragen wird.

Wäre Ihnen von Grün-Rot wenigstens in den Gemeinden mit mehreren Grundschulen an echter Wahlfreiheit gelegen, dann würden Sie konsequenter Weise die Schulbezirke abschaffen. Denn sonst kann es nun passieren, dass die Grundschule im Schulbezirk eine Halbtagsschule bleiben will, die Eltern aber eine Ganztagsschule wünschen – aber nicht wählen können, da sie die Schulbezirksgrenzen nicht überschreiten können.

Und wenn Sie sich nun schwertun, einem FDP-Argument, obwohl wie immer einleuchtend, zu folgen, dann folgen Sie wenigstens den Praktikern, dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) oder auch Südwestmetall für die Arbeitgeber. Sie haben Grün-Rot den Verzicht auf die Schulbezirke in ihren Stellungnahmen dringend angeraten.

Ein bekanntes afrikanisches Sprichwort lautet: ‚Um ein Kind großzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf‘. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass nicht ein einzelner oder eine einzelne Einrichtung umfassende Bildung vermitteln kann, sondern dass Persönlichkeitsbildung auf das gesellschaftliche Umfeld angewiesen ist. Die Ganztagsschule ist für die Vereine und Verbände keine leichte Aufgabe.

Mit ihrem einseitigen Beharren auf der rhythmisierten verpflichtenden Ganztagsschule raubt Grün-Rot den Vereinen und Verbänden zahlreiche Chancen der Mitwirkung am Ganztag. Wie der Begriff „Rhythmus“ schon vermuten lässt, besteht die Gefahr, dass vieles dem Takt der Schule unterworfen wird und dabei unter die Räder gerät.

Das gilt für den Musik- oder Sportverein, der sich schwertut, vormittags einen Ehrenamtlichen zu finden, das gilt aber auch für die kirchliche Jugendarbeit, deren Gesetzmäßigkeiten sich denen von Schule entziehen. Ganztagsschule darf nicht zum Verdrängungsprogramm für Vereine werden, sondern muss, wenn sie nicht zur staatlichen Einheitsanstalt werden soll, offen sein und mit der sie umgebenden Gesellschaft zusammenarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung mit den Verbänden ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Aber nicht einmal das hat Grün-Rot ohne folgenreiche handwerkliche Fehler hinbekommen, sondern mit zwei getrennten Vereinbarungen unterschiedlicher Verbindlichkeit in Baden-Württemberg Verbände erster und zweiter Klasse geschaffen. Gerne würde ich Sie noch gerne an ein Zitat von Hannah Arendt erinnern: ‚Der Sinn von Politik ist Freiheit‘.“

In einer Landtagsdebatte über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,Dr. Timm Kern:

„Grundsätzlich ist erfreulich, dass die Verwaltungsvorschrift zur Arbeitszeit der Lehrer nun in den Rang einer Verordnung gehoben wird, die der Zustimmung des Landtags bedarf. Doch leider enthält die Verordnung neben grundsätzlich zustimmungsfähigen Teilen im Wesentlichen zwei Punkte, die die FDP-Fraktion nicht mittragen möchte. Und da der Verordnungsentwurf insgesamt zur Abstimmung gestellt wird, ohne dass Änderungsanträge möglich wären, bleibt uns nur die Ablehnung.

Zum einen wird hier die Altersermäßigung für Lehrkräfte in einer problematischen Weise neu geregelt. Wenn den Koalitionspartnern an einer ins System der Pensionsgrenze passenden und somit fairen Neuregelung gelegen wäre, dürfte Grün-Rot nicht die Altersermäßigung in einem Schritt um zwei Jahre verschieben, sondern müssten eine jährliche Verschiebung um jeweils einen Monat vorsehen, wie dies bei der Pensionsgrenze praktiziert wird.

Auch ist insgesamt aus Sicht der FDP-Fraktion besonders unerfreulich, dass die Koalition in kurzen Zeitabständen immer wieder mit neuen Belastungen für die Lehrerinnen und Lehrer beziehungsweise für das Bildungswesen aufwartet. Nach den Einschnitten bei der Beamtenbesoldung und -Versorgung folgten die Kürzungen bei den Entlastungskontingenten und nun die Verschiebung der Altersermäßigung mit Abschaffung der früheren Pensionierung. Man fragt sich: Was kommt als Nächstes?

Die FDP-Fraktion hält es für dringend geboten, zu einer Politik zurückzukehren, die gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern Lösungen annehmbarer Arbeitsbedingungen erarbeitet. Vom weiteren Ausbau der Gesundheitsprävention, von einer Verbesserung der Voraussetzungen für die Erhöhung des realen Pensionszeitpunkts sowie von einem Werben für freiwillige Weiterarbeit über den amtlichen Pensionszeitpunkt hinaus versprechen wir Liberalen uns deutlich mehr Einspareffekte als von fortlaufenden Einzelmaßnahmen zu Lasten der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Arbeitszeitverordnung wäre auch die grün-rote Chance gewesen, eine offensichtliche Ungerechtigkeit bei den Deputaten der Fachlehrer zu beseitigen. Während Fachlehrkräfte und technische Lehrkräfte im Regelfall ein Deputat von 28 und je nach Fachrichtung 27 Stunden haben, müssen ihre Kolleginnen und Kollegen an den Sonderschulen 31 Stunden pro Woche unterrichten. Auf eine Anfrage unseres Fraktionsvorsitzenden und mir antwortete das Kultusministerium, die technischen und Fachlehrer seien viel im pflegerischen Bereich, das heißt nicht hauptsächlich im Unterricht eingesetzt, woraus ein geringerer Vor- und Nachbereitungsaufwand resultiere – eine Einschätzung, die die GEW in einem Brief an uns so nicht stehen lassen wollte: „Die Arbeit der Fach- und technischen Lehrkräfte zeigt sich heute ganz anders. Sowohl in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums als auch im Bildungsplan der Schule für geistig Behinderte wird nicht mehr zwischen Fachlehrkräften und Sonderschullehrkräften unterschieden. Alle Aufgaben, die die Lehrkräfte an diesen Schulen übernehmen, sind Unterricht. Die pflegerischen Aufgaben werden von allen Lehrkräften dieser Schulen übernommen. „Im Hinblick auf das ganzheitliche Erleben der Kinder und Jugendlichen ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mit diesen (behandlungs-)pflegerischen und therapeutischen Aufga

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Kritik der Realschulrektoren am Umgang der grün-roten Landesregierung mit der Realschule:

„Es ist Ausdruck ihres Verantwortungsbewusstseins, dass die Realschulrektoren mehrheitlich nicht dem enormen Druck der grün-roten Landesregierung nachgeben und das Erfolgsmodell „Realschule“ in eine Gemeinschaftsschule umwandeln wollen, denn diese hat den Beweis ihrer angeblichen pädagogischen Überlegenheit bislang nicht erbracht. Dabei haben die Realschulen nun mit am meisten mit den Folgen der überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung zu kämpfen und fordern zu Recht ein, dass die Landesregierung sie wenigstens im Nachhinein in den Stand setzt, die Schülerinnen und Schüler mit einer nun erheblich vergrößerten Bandbreite hinsichtlich ihrer Lernvoraussetzungen erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Wäre Grün-Rot an gleichen Wettbewerbsbedingungen für die weiterführenden Schularten gelegen, würden die Koalitionspartner ihre Blockadehaltung gegen Schulverbünden von Werkrealschulen und Realschulen sowie gegen Hauptschulbildungsgänge an Realschulen und andere kreative Schulorganisationsformen aufgeben. Auf diese Weise aber wird der Gemeinschaftsschule stets der Vorwurf anhaften, sie verdanke ihre Existenz lediglich der massiven Bevorzugung durch die Regierung Kretschmann.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Nachricht, dass für das Jahr 2020 rund 70 000 Schülerinnen und Schüler mehr erwartet würden, als bislang angenommen: „Auch ohne die neueste Schülerzahlenprognose war im Grunde stets offensichtlich, dass die grün-roten Pläne von 11 600 zu streichenden Lehrerstellen vollständig überzogen sind. In eine seriöse Berechnung müsste einbezogen werden, welcher zusätzliche Bedarf an Lehrerstellen durch bildungspolitische Ziele wie die Verbesserung der Unterrichtsversorgung, den Ganztagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten entsteht. Nimmt man nur diese drei Ziele in die Berechnung mit auf, kommen wir Liberalen in einer groben vorsichtigen Schätzung lediglich auf ungefähr die Hälfte der von der Koalition zur Streichung angesetzten Lehrerstellen. Unserem Antrag auf eine fundierte Bedarfserhebung, die eigentlich selbstverständliche Grundlage einer seriösen Personalplanung ist, hat sich die Koalition stets verweigert. Zwar fordern die Grünen von Zeit zu Zeit den Kultusminister zu einer Bedarfserhebung im Bereich der Lehrerstellen auf, verhindern eine solche aber gleichzeitig, indem sie auf ihrer Zahl „11 600“ sitzen wie auf einem Schatzkästlein der Haushaltssanierung. Es ist höchste Zeit, dass die Koalition seriöse Personalplanung an die Stelle grünen Pharisäertums treten lässt.“

 

 

Zum Verlauf der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II zur Aufarbeitung der Vorfälle bei einer Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit der heutigen Ausschusssitzung können wir zufrieden sein. Die Zeugen haben unmissverständliche Aussagen geliefert. Erneut ist Grün-Rot damit gescheitert, die Polizei als eine willfährige Truppe darzustellen. Die Zeugen haben mutig, selbstbewusst und an der Sache orientiert festgestellt, dass es keine politische Einflussnahme auf polizeitaktisches Handeln gab. Und selbst wenn es sie gegeben hätte, so waren sich die Zeugen einig, hätte sich die Polizei nicht danach gerichtet, wenn es der eigenen Einschätzung ihrer notwendigen taktischen Maßnahmen nicht entspräche. Besser konnten die Zeugen das von Grün-Rot seit Wochen in der Öffentlichkeit    kreierte Bild einer durch die Politik verängstigten Polizei nicht widerlegen. Bei der Terminierung der Baumfällarbeiten herrschte bei der Polizei die Auffassung, dass ein früherer Termin sinnvoll sei. Auch hier kann die Argumentation von Grün-Rot nicht überzeugen.“

In einer Landtagsdebatte zur Änderung des Schulgesetzes sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern 

„Die von Grün-Rot behauptete Wahlfreiheit bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf dürfte ungefähr so viel mit einer echten Wahlfreiheit zu tun haben, wie der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz ein echtes Schaf ist. Doch den Ausbau der Ganztagsschulen gilt es beherzt anzugehen. Das ist der Grund, warum die FDP-Fraktion bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz vorgelegt hat. Nachdem unser Gesetzesentwurf allseits und anfänglich auch von den Regierungsfraktionen begrüßt wurde, hielten ihn die Grünen dann doch für zu freiheitlich. Dabei hätte er bis Ende der Legislatur allen Schulen ermöglicht, offene Ganztagsschulen zu werden, ohne Zustimmungsvorbehalt der Schulaufsichtsbehörde und frei ausgestaltet, entsprechend der örtlichen Bedarfslage.

Wenn man den grün-roten Gesetzentwurf liest, wird klar, warum die Grünen damals ihr Veto einlegten: sie konnten der Versuchung nicht widerstehen, den Bürgerinnen und Bürger die Ganztagsschulform überzustülpen, die man sich in Regierungskreisen als die allein seligmachende vorstellt: die verpflichtende Ganztagsschule für alle.

Damit nachher, ähnlich wie bei der Gemeinschaftsschule, gesagt werden kann, die Menschen hätten sich aus freien Stücken dafür entschieden, werden mehrere Modelle zur Alternative gestellt. Da aber die verpflichtende Ganztagsschule mit den meisten Ressourcen ausgestattet ist, wird alles in die gewünschte Richtung rutschen, wie auf einer schiefen Ebene.

Wer sich gegen die Gesetze der Schwerkraft stemmt, dem hilft die Schulverwaltung in Beratungsgesprächen nach. Schließlich hat die Verwaltung das letzte Wort. Die Regierung hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Rhythmisierung und verpflichtender Ganztag die alleinige Zielvorstellung ist. Sie geht dabei nach dem Motto vor: Mit viel Bürokratie zur grün-roten Zwangsbeglückung mit einer einheitlichen Pflicht-Ganztagesschule.

Dies ist der Unterschied zwischen Grün-Rot und der FDP: Grün-Rot will Zwangsbeglückung, gibt vor zu wissen, was für andere gut ist. Wir aber wollen Angebote, die die Menschen wahrnehmen können, wenn Sie wollen, die sie aber nicht annehmen müssen!

‚Der Sinn von Politik ist Freiheit!‘ Diesem Satz von Hannah Arendt ist vollumfänglich zuzustimmen.

Es gibt beim grün-roten Gesetzesentwurf aber noch eine weitere schiefe Ebene zu beklagen. Herr Minister Stoch hat durch sein unbegründetes Vorgehen in zwei Schritten bei den Kooperationsvereinbarungen mit den außerschulischen Partnern diese Schieflage verursacht. Dass er die Sprinter des Sports rund zwei Monate früher starten ließ als die Musiker, Künstler, kirchlichen Jugendarbeiter und andere Institutionen, lässt sich gerade einem Sportbegeisterten schwer erklären. Im Sport wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen kommt es den Liberalen immer auf gleiche Chancen und insbesondere auch auf gleiche Startbedingungen an. Die FDP-Fraktion begrüßt, dass der Minister spät, aber immerhin jetzt die Kurve genommen und die zweite Kooperationsvereinbarung zustande gebracht hat. An der Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern und deren Engagement entscheidet sich wesentlich, ob eine Schule in die sie umgebende Gesellschaft eingebunden bleibt oder als ein monolithischer Block dasteht.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf insgesamt stellt sich die Frage, warum die grün-rote Landesregierung zwei so wichtige bildungspolitische Anliegen in ein Gesetzespaket schnürt. Nach Auffassung der FDP-Fraktion hätte sowohl die Ganztagsschule als auch die geänderte Schulverfassung jeweils eine eigenständige parlamentarische Behandlung verdient. Es steht zu vermuten, dass heute ein ängstlicher Versuch gewagt wird, eine vollmundig angekündigte, aber dann doch enttäuschend mickrig ausgefallene Reform schamvoll im Schatten des Großthemas Ganztagsschule zu verstecken. Im grün-roten Koalitionsvertrag heißt es: ‚Wir wollen das Berufsbild Schulleitung entlang seiner veränderten Anforderungen weiterentwickeln. Des Weiteren gilt es, das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen neu zu gestalten. Ziel ist es, der Schulkonferenz und dem Schulträger mehr Mitentscheidungskompetenz zu übertragen.‘

Es ist also schon so weit mit der grün-roten Bildungspolitik gekommen, dass ein Oppositionspolitiker Mut zusprechen muss, dass Sie sich auf Ihre eigenen Vorsätze aus dem Koalitionsvertrag zurückbesinnen. In diesem Fall handelt es sich aus liberaler Sicht um vielversprechende Vorsätze, die eine echte Schulentwicklung ermöglicht hätten. Der Liberale wäre allerdings ein anderer Ansatz gewesen wäre als der, den die Regierung gewählt hat. Sie wählte das verbohrte und eindimensionale Umwälzen eines gesamten und zudem überaus erfolgreichen Bildungssystems.

Entwicklung hat nach liberaler Auffassung etwas damit zu tun, das etwas bereits in der Anlage Vorhandenes sich selbst auswickeln, das heißt, sich selbst entfalten kann. Die Schulen sowohl mit echten Mitwirkungsrechten als auch mit echten Mitentscheidungsrechten, das wäre für eine Regierung ein mutiger Schritt gewesen, denn er hätte die Schulen in die Freiheit und Eigenverantwortung entlassen. Grün-Rot hat sich dennoch für ein mutloses und halbherziges Reförmchen entschieden. Die FDP fürchtet allerdings, dass bei Grün-Rot weniger die fehlende Courage ausschlaggebend war, sondern die Erkenntnis, dass eine selbstbewusste und eigenständige Schule möglicherweise resistenter gegen bildungspolitische Utopien sein könnte, die den Praxistest kaum bestehen werden. Dass dabei der politische Daumen draufgehalten wird, zeigt vor allem der Umstand, dass die Letztentscheidung über die Schulleiterbesetzung bei der Schulverwaltung bleibt. Spätestens hiermit hat die Regierung die Berechtigung verspielt zu behaupten, mit Grün-Rot werde ‚Bildung von unten‘ wachsen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der  bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, nehmen hierzu Stellung:

„Dass das Kultusministerium auf seiner Website unbezahlte Praktika von bis zu sechs Monaten anbietet, ist offensichtlich ein neuer Fall grün-roten Pharisäertums. Während die SPD in kompromissloser Weise einen flächendeckenden Einheits-Mindestlohn durchboxt, bietet gleichzeitig das SPD-geführte Kultusministerium Praktikumsplätze von einer Dauer von bis zu sechs Monaten an, für die es weder eine Vergütung noch Fahrtkostenerstattung gibt (Siehe dazu Anlage Screenshot II). Aus unserer Fraktion haben wir deshalb einen Antrag an die Landesregierung gestellt, zu berichten, in welchem Umfang das Kultusministerium und die übrigen Ressorts unentgeltlich Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigen und wie sich die grün-rote Landesregierung grundsätzlich zur Frage längerfristiger unbezahlter Praktika stellt.

Die FDP sperrt sich nicht gegen einen politischen Mindestlohn, wo kein auskömmlicher Tariflohn zustande kommt oder Missbrauch erkennbar ist. Der Einheits-Mindestlohn im Bund aber macht nach unserer Überzeugung ein Vorgehen mit Augenmaß unmöglich und könnte zu einer Arbeitsplatzvernichtung von unüberschaubarem Ausmaß führen. Und auch im Bereich der Praktikantinnen und Praktikanten schafft ein einheitlicher Mindestlohn mehr Probleme als er löst. Missbrauch gilt es auch hier zu verhindern, aber ein Mindestlohn würde zahlreiche Praktikumsplätze zerstören und damit jungen Menschen wertvolle Chancen auf Berufserfahrung und einen Berufseinstieg nehmen.

Wer sich jedoch wie Grün-Rot im Koalitionsvertrag „gute Arbeit“ auf die Fahnen schreibt und dabei mit dem Finger auf andere zeigt, sollte zumindest bemüht sein, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Leistung der Praktikantinnen und Praktikanten entsprechend den jeweiligen Möglichkeiten zu honorieren, ist überdies nicht nur ein Gebot des Anstands, sondern liegt auch im Interesse des Arbeitgebers.

So bietet die FDP-Landtagsfraktion seit dem Jahr 2008 Praktika an, für die es eine  Vergütung gibt, wenn es sich um ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt. Ansonsten werden Fahrtkosten erstattet. Aus dem Kreis der früheren Praktikantinnen und Praktikanten haben wir bereits manche bewährte Kraft für unsere Fraktion oder die Abgeordnetenbüros rekrutiert.“

 

 

Zum Bericht der Südwestpresse, wonach die Anfrage des Staatsministeriums nach Daten zu S-21-Befürwortern und Polizisten im Justizministerium als Abfrage personenbezogener Auskünfte betrachtet wurde, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke,und der ObmannderFDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“, Dr. Timm Kern:

„Immer noch versucht das Staatsministerium die Frage nach den persönlichen Daten von S-21-Befürwortern und Polizisten als allgemeine Anfrage umzudeklarieren. Wie die neuerliche Stellungnahme aus dem Hause des Ministerpräsidenten zeigt, schreckt man nicht davor zurück, sich auf Kosten der Mitarbeiter des Justizministeriums reinzuwaschen. Diese hatten das Anliegen des Staatsministeriums offensichtlich sofort als Abfrage persönlicher Daten erkannt, werden nun aber so hingestellt, als seien sie nicht in der Lage, Anfragen richtig zu lesen.

An Irreführung des Landtages und der Öffentlichkeit grenzt das Verhalten der Staatsministerin Krebs, die während der letzten Debatte im Landtag als Regierungsvertreterin den Text der Anfrage vorlas. Den Vermerk aber, aus dem sich nach Medienberichten ergibt, dass das Justizministerium die Anfrage richtigerweise als Abfrage persönlicher Daten verstand, und der sich auf der Anfrage befinden soll, erwähnte sie nicht. Dabei tat die Staatsministerin so, als würde sie gerade mit dem Vorlesen den Sachverhalt aufklären.“

 

In einer Landtagsdebatte zur regionalen Schulentwicklung sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Fraktion hält eine regionale Schulentwicklung grundsätzlich für unabdingbar und hätte daher die Landesregierung gerne leidenschaftlich bei ihrem Anliegen unterstützt. Leider enthält das Gesetz kein Mehr an Entscheidungsfreiheit für die fürs Schulleben Verantwortlichen. Es wird schnell klar, dass der grün-rote Gesetzentwurf ein vollständig irreparables, bürokratisches Monstrum ist, frei von jedem Mehrwert für die lokale Bildungsverantwortung, dafür aber voll fadenscheiniger Bürgerbeteiligungsrhetorik.

Denn in Wirklichkeit wird dieses Gesetz nur das Schulsterben beschleunigen und die Gemeinschaftsschule weiter privilegieren. Es handelt sich um ein Meisterstück grün-roten Pharisäertums, denn anstatt ein breites Bildungsangebot zu schaffen, wird der alte Traum von Grün-Rot von der einen Schule für alle mit allen Mitteln zum Durchbruch verholfen.

Die regionale Schulentwicklung hätte das das Meisterstück des Kultusministers werden können. Er hätte mit diesem Gesetzentwurf die letzte große Chance gehabt, die unselige Bildungspolitik des überstürzten Aktionismus der grün-roten Anfangsmonate zu korrigieren und das im Koalitionsvertrag versprochene „Wir setzen auf die Innovationskraft der Schulentwicklung von unten“ auch tatsächlich zu verwirklichen.

Aber dazu fehlte dem Kultusminister sowohl die politische Kraft als auch der Mut. Denn es hätte bedeutet, sich nicht nur mit den Grünen anzulegen, welche die Gemeinschaftsschule als die Erfüllung zahlreicher Heilsversprechen sehen und predigen. Sondern es hätte auch bedeutet, sich mit denjenigen Sozialdemokraten anzulegen, denen es immer noch nicht klar ist, dass die grün-rote Gemeinschaftsschule wenig mit sozialem Aufstieg durch Bildung, aber viel mit sozialromantischer Utopie zu tun hat. Und es hätte bedeutet, dem grünen Ministerpräsidenten mit seinem überdimensionierten Sparziel von 11600 zu streichenden Lehrerstellen die Stirn zu bieten.

Was doch der erste Schritt eines so tiefgreifenden Eingriffs in unser baden-württembergischen Bildungswesens hätte sein müssen, setzt Grün-Rot nun als Schlussstein ans Ende einer Serie von unheilvollen Maßnahmen, die mit der überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung begann.

Sieht man sich die Stellungnahmen der Verbände und Institutionen zum Gesetzentwurf an, ist eine positive Grundeinstellung zu einer regionalen Schulentwicklung nahezu Konsens. Im Einzelnen werden aber so zahlreiche und fundamentale Kritikpunkte vorgebracht, die in der Summe geradezu erdrückend für die grün-rote regionale Schulentwicklung sind.

Allein die vielen und berechtigten Kritikpunkte der Hauptbetroffenen, der kommunalen Landesverbände, müssten dem Kultusminister und der Koalition schlaflose Nächte bereiten und sie dann zum Nachdenken sowie zur Umkehr veranlassen. Stattdessen ist der Gesetzentwurf starr und inflexibel geblieben, wie es auch die kommunalen Landesverbände anmerken.

Zusammenschlüsse von bestehenden Schulstandorten sind nur in Ausnahmefällen und nur zwischen einzelnen Klassen- oder Jahrgangsstufen erlaubt, aber keine Verteilung einer Schule auf mehrere Standorte. Dabei sollte doch gerade dies von ortsspezifischen Besonderheiten abhängig gemacht und am besten vor Ort entschieden werden.

Höchst komplex ist auch das Verfahren, wie sich eine Bildungsregion zusammensetzt beziehungsweise gebildet wird. Allein bei diesem Punkt wird es viel Hin und Her geben, denn hierbei kann schon eine Vorentscheidung für die Schließung eines Schulstandorts fallen. Die Schulverwaltung wird viel Beratungstätigkeit zu übernehmen haben, den Kommunen dabei im Auftrag der Regierung natürlich die Gemeinschaftsschule predigen und hoffen, dass der Schwarze Peter für die bittere Entscheidung einer Schulschließung bei den Kommunen landet. Im Zweifel bleibt die letzte Entscheidung dann aber doch bei der Schulverwaltung, und man kann sich dann die berechtigte Frage stellen: Wozu das Ganze?

Die FDP-Fraktion hätte sich eine regionale Schulentwicklung gewünscht, die den Verantwortlichen vor Ort weitestgehende Gestaltungsfreiheit gelassen hätte, ihr Schulangebot selbst auszugestalten. Der Rahmen wäre durch ein Budget und definierte Bildungsregionen gesetzt worden. Für die Bildungsregionen gibt es zahlreiche, sehr gelungene Ansätze wie beispielsweise in der Ortenau. Sie hätten es verdient, weiterentwickelt und mit Kompetenzen versehen zu werden.

Grün-Rot hätte zumindest all diejenigen großen bildungspolitischen Handlungsfelder nicht ausklammern dürfen, die derzeit unserer gesamten Aufmerksamkeit bedürfen: die Ganztagsschulen und die Inklusion.

Gerade dieser Umstand lässt das umfassende Versagen der grün-roten regionalen Schulentwicklung augenfällig werden. Sie hätte die Chance geboten, die einseitige grün-rote Fixierung auf die Gemeinschaftsschule auszugleichen und zu einer ausgeglichenen Bildungspolitik zu gelangen. Stattdessen zementiert die grün-rote regionale Schulentwicklung die einseitige Fixierung auf die Gemeinschaftsschule.“

Zum Ergebnis der heutigen Beratungssitzung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schloßgarten II“ erklärte der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Wie schon seit Anbeginn der Ausschussarbeit ist Grün-Rot auch weiterhin nicht bereit, im Untersuchungsausschuss konstruktiv zu agieren. So lehnten Grüne und SPD zur Begutachtung der Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsauftrages nicht nur den von der CDU vorgeschlagenen Gutachter ab, der schon für die grün-rote Landesregierung tätig war. Sie verweigerten sich auch dem Vorschlag der FDP, zeitnah einen Gutachter zu suchen, der von allen Fraktionen getragen wird. So stellt sich bereits jetzt die Frage, welche Klärung ein Gutachten bringen kann, dessen Autorin von einem Teil des Ausschusses als befangen angesehen wird. Diese Bedenken wischt die Koalition bei Seite, setzt, vor allem wenn die Öffentlichkeit vor den Türen bleiben muss, ganz auf ihre Mehrheit im Ausschuss.

Wieder einmal wird deutlich, dass der Untersuchungsausschuss Seitens der Koalition nicht der Aufklärung, sondern der Verurteilung der Vorgängerregierung dienen soll. Nachdem dies bisher nicht gelang, hat man nun wohl vor der nächsten Niederlage Angst. Denn immerhin kommt selbst der Untersuchungsbericht der grün-roten Landesregierung zu dem Ergebnis, es hat keine direkte politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 gegeben. Und auch von der Koalition als beeinflusst dargestellte Zeugen haben im Untersuchungsausschuss am 9. Mai 2014 ausgesagt, nie hätten ihnen Politiker im Rahmen von Stuttgart 21 Anweisungen gegeben, wie sie ihre Aufgaben wahrzunehmen hätten.“

In einer Landtagsdebatte zur Umsetzung der Inklusion in den Kommunen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Bereits am 11. Mai 2009 und damit vor dem Regierungswechsel findet sich in der „Mainpost“ ein längerer Artikel über die inklusionspolitischen Vorstellungen der Grünen. In diesem Artikel sagte die damalige bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion Renate Rastätter unter anderem, an den Sonderschulen könne man die extreme soziale Auslese in Baden-Württemberg ablesen. Dort könnten die Schüler nichts voneinander lernen. Die sogenannten Schulkindergärten und Sonderschulen seien mit Artikel 24 und dem Diskriminierungsverbot des Artikels 5 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. Sie seien eine pädagogische Fehlentwicklung. Das erklärte Ziel der Grünen sei, dass 80 bis 90 Prozent der jetzigen Sonderschüler wechseln.

Deutlicher kann man es im Grunde kaum ausdrücken.

Die Grünen haben sich nie von ihrem eigentlichen Ziel verabschiedet, mittel- bis langfristig die Sonderschulen in Baden-Württemberg abzuschaffen.

Dies war deutlich zu sehen, als die Expertenkommission zur Lehrerbildung unter der Grünen Sybille Volkholz nicht nur den Einheitslehrer auf Gymnasialniveau, sondern auch die Abschaffung des Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik forderte.

Was die Grünen eine pädagogische Fehlentwicklung nennen, mussten sich die betroffenen Menschen in früheren Zeiten erkämpfen.

Die Sonderschulpflicht war damals eine Errungenschaft, die für Menschen mit Behinderungen überhaupt erst so etwas wie eine eigene Bildung begründete.

Eine Abschaffung des Sonderschulwesens würde ein in einzigartiger Weise ausdifferenziertes Schulangebot und damit unzählige Bildungschancen für Menschen mit Behinderungen zugunsten einer ausschließlich ideologisch begründeten Einheitslösung zerstören.

Für die FDP sind die Sonderschulen in Baden-Württemberg unverzichtbarer Teil des differenzierten Bildungssystems. Das Expertentum auf dem Gebiet der Sonderpädagogik ist für uns im Interesse der betroffenen Menschen unverzichtbar. Wer die Sonderschulen in Baden-Württemberg abschaffen will, der schränkt die Wahlfreiheit ein. Das ist für uns Liberale nicht hinnehmbar. Wer so etwas umsetzen will, der wird auf den engagierten Widerstand der FDP-Landtagsfraktion stoßen.“

 

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II zur Aufarbeitung der Vorfälle bei der Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern am 30. 9. 2010 sagte der FDP-Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Versuch der Grünen, eine politische Einflussnahme auf den Einsatz der Polizei am 30. September 2010 und darüber hinaus zu konstruieren, ist erneut gescheitert. Die heutigen Zeugen haben ausgesagt, dass Politiker im  Rahmen von Stuttgart 21 nie Anweisungen gegeben haben, wie die Beamten ihre polizeilichen Aufgaben wahrzunehmen haben. Es war auch keinem Zeugen bekannt, dass einem anderen Polizeibeamten derartiges widerfahren ist.

Auch die heutige Befragung des Datenschutzbeauftragten war sehr sinnvoll. Vor allem Grün-Rot hat nun gelernt, dass es ein datenschutzrechtliches Problem mit den persönlichen E-mail-Accounts der ehemaligen Mitarbeiter der Ministerien gibt. Wie schon vor Wochen von der FDP-Landtagsfraktion gefordertund nun auch vom Datenschutzbeauftragten für sinnvoll gehalten, sollte die zentrale Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Nutzung von für andere Zwecke gesicherten Daten abgewartet werden.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung des Berufsschullehrerverbands nach Wiederbesetzung von frei werdenden Lehrerstellen:

„Der Berufsschullehrerverband macht auf ein ernstes Problem aufmerksam: Solange sich Grüne und SPD darüber streiten, ob die frei werdenden Lehrerstellen wiederbesetzt werden sollen oder nicht, drohen vor allem viele kompetente Lehrerinnen und Lehrer von anderen Bundesländern oder Ländern abgeworben zu werden. Die Koalitionäre sollten ihren Zank schleunigst beenden, wollen sie nicht weiter die Qualität des Bildungsangebots in Baden-Württemberg gefährden.

Es ist bereits seit Längerem offensichtlich, dass sich die Koalition mit ihrem insgesamt 11 600 Lehrerstellen umfassenden Kürzungsbeschluss verrannt hat. Wenn Grüne und SPD, wie im Koalitionsvertrag versprochen, nicht nur die Unterrichtsversorgung verbessern, sondern auch weitere Ganztags- sowie Inklusionsangebote schaffen wollen, müssen sie ihre Personalplanung umgehend auf eine realistische Basis stellen. Hierzu gehört auch, sich nicht der trügerischen Hoffnung auf eine vollumfängliche Unterstützung des Bundes hinzugeben. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion dürfte ein realistischer Ansatz insgesamt nur rund die Hälfte der von Grün-Rot zur Streichung vorgeschlagenen Stellen umfassen.”

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur heutigen Anhörung der kommunalen Landesverbände zur grün-roten regionalen Schulentwicklung:

„Die massive Kritik von Gemeinde-, Städte- und Landkreistag am grün-roten Gesetzentwurf  bei grundsätzlicher Unterstützung einer regionalen Schulentwicklung bestätigt die FDP-Landtagsfraktion in ihrer Haltung. Der grün-rote Gesetzentwurf ist eine teils auf Schulschließungen und die Privilegierung der Gemeinschaftsschule zugeschnittene, teils bürokratisch-inflexible Schaufensterveranstaltung, die keinerlei echtes Mehr an Eigenverantwortung vor Ort bringt. Denn die letzte Entscheidung bleibt nach wie vor bei der Schulverwaltung. Würde dagegen die Entscheidung über das Schulangebot konsequent in die Hände der vor Ort Verantwortlichen gelegt, was wir Liberalen befürworten, könnte am besten den ortsspezifischen Gegebenheiten entsprochen werden. Für die FDP-Landtagsfraktion gilt: Eine regionale Schulentwicklung ist notwendig, aber die grün-rote ist es mitnichten.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Forderung des CDU-Landesvorsitzenden nach einer Wahlfreiheit zwischen G8 und G9:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat sich bereits vor einem Jahr für die Beendigung des höchst fragwürdigen grün-roten G9-Schulversuchs und für eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 zu gleichen Bedingungen ausgesprochen. Nach unserer Vorstellung sollten alle Gymnasien die gleiche Zahl an Lehrerwochenstunden erhalten und selbst entscheiden, ob sie diese auf acht oder auf neun Jahre verteilen. So können sowohl Turboangebote für diejenigen entstehen, die möglichst zügig zum Abitur kommen wollen, als auch entschleunigte Angebote für diejenigen, die mehr Zeit zur individuellen Gestaltung wünschen. Eine neunjähriger Weg zum Abitur besteht im Übrigen bereits über die beruflichen Gymnasien im Anschluss an die Mittlere Reife. Leider hat der Kultusminister unseren Vorschlag brüsk abgelehnt, obwohl dieser einen Ausweg aus dem von Grünen und SPD angerichteten Schlamassel der 44 G9-Gymnasien weist. Wir appellieren angesichts der vielerorts entstandenen Misere an die Koalition, über ihren Schatten zu springen und den Vorschlag der FDP/DVP-Fraktion endlich einmal ernsthaft zu prüfen.”

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel, dass im Schuljahr 2015/16 nur 400 statt wie bisher geplant 1200 Lehrerstellen abgebaut werden sollen: “Sollte Schmiedels Forderung in die Tat umgesetzt werden, wäre dies eine gute Nachricht für die Schulen in Baden-Württemberg. Denn die grün-rote Streichung von insgesamt 11 600 Lehrerstellen ist nach Auffassung der FDP-Fraktion weit überdimensioniert. Nach unseren vorsichtigen Schätzungen könnte man lediglich rund die Hälfte der Stellen wegfallen lassen, wenn man die Unterrichtsversorgung verbessern, den Ganztagsausbau fortsetzen und Inklusionsangebote schaffen will. Die ersten grün-roten Stellenstreichrunden haben bereits zu empfindlichen Kürzungen im Schulbereich geführt. Da aber die Grünen den Kabinettsbeschluss über 11 600 zu streichende Stellen wie ein Schatzkästlein hüten, dürfte sich Schmiedels Forderung als leeres Wahlkampfmanöver erweisen. Wäre es Schmiedel ernst mit seiner Forderung, würde er die Koalitionsfrage stellen. Allein der Mut hierzu dürfte ihm fehlen.”

Als Fazit der von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Zur Sache, Herr Ministerpräsident: Sollte Ihr Staatsministerium die persönlichen Daten von S 21-Befürwortern und Polizisten sammeln? “ erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern:

„Ministerpräsident Kretschmann verweigert weiterhin die Auskunft darüber, was mit den persönlichen Daten von Stuttgart 21-Befürwortern und Polizeibeamten geschehen sollte. In der heutigen, von der FDP-Fraktion beantragten aktuellen Debatte gab Staatsministerin Krebs zu, dass das Staatsministerium im Jahr 2011 mit Hinweis auf einen Wunsch des Ministerpräsidenten und der Staatsministerin unter anderem Daten von Stuttgart 21-Befürwortern und Polizeibeamten beim Justizministerium abfragte. Allein der Weigerung des Justizministeriums, personenbezogene Daten herauszugeben,  ist es zu verdanken, dass diese rechtswidrige Abfrage nicht gelang. Offen bleibt, was Ministerpräsident Kretschmann und seine Ministerin mit den persönlichen Daten wollten. Mit monarchischem Habitus schwieg der Ministerpräsident zu den an ihn gerichteten Fragen, strafte er das Parlament mit Nichtachtung. Dieses Aussitzen eines immer größer werdenden Skandals werden wir dem selbsternannten Regierungschef der Transparenz nicht durchgehen lassen.  Der Untersuchungsausschuss muss hier weitere Aufklärung bringen.“

In einer Landtagsdebatte über den grün-roten Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass die Koalition überhaupt noch ein Gesetz zur regionalen Schulentwicklung vorlegt, hat leider wenig damit zu tun, dass Grüne und SPD ihr Herz für das Prinzip der Subsidiarität und der Eigenverantwortung vor Ort entdeckt hätten. Es muss vielmehr als Tätigkeitsnachweis zur ‚Politik des Gehörtwerdens‘ verstanden werden. Die grün-rote Bilanz der 15. Legislaturperiode hätte einen entscheidenden Schönheitsfehler, wenn das zentrale Projekt, die Abschaffung des gegliederten Schulwesens in Baden-Württemberg sich in Wahrheit als eine gesteuerte Revolution von oben über den Willen und die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg erweisen würde. So wird von der grün-roten Koalition noch schnell ein Feigenblatt nachgeschoben, das sie regionale Schulentwicklung nennt. Gleichzeitig sind schon 209 Gemeinschaftsschulen ohne regionale Abstimmung, eingerichtet worden, bevor der Gesetzentwurf eingebracht wurde.

Für die Einrichtung der Gemeinschaftsschulen hat man die demographische Not der einzelnen Kommunen ausgenutzt und somit genau auf das Gegenteil von Abstimmung in einer Region gesetzt.

Im Grunde genommen hätte es umgekehrt sein müssen. Ein Prozess der regionalen Schulentwicklung hätte stattfinden müssen, bevor die Regierung mit dem Umgraben des Bildungswesens beginnt. Dies ist Grün-Rot natürlich bewusst. Beweis dafür ist, dass um vom eigenen Versagen abzulenken, schon beinahe wie in einem Ritual die CDU/FDP-Vorgängerregierung bemüht wird.

In diesem Fall macht die grün-rote Koalition geltend, die Vorgängerregierung hätte auch keine regionale Schulentwicklung auf den Weg gebracht. Es kann sein, dass die damalige Landesregierung in diesem Fall zu zaghaft vorgegangen ist und die Bildungsregionen nicht konsequent ausgebaut wurden, was aus Sicht der FDP bedauerlich ist. Aber in einem entscheidenden Punkt hat das grün-rote Geschichtsbild einen Konstruktionsfehler. Die damalige CDU/FDP-Landesregierung hatte allerdings auch nicht vor, das gesamte Bildungswesen in Baden-Württemberg auf den Kopf zu stellen, wie Grün-Rot dies aber seit drei Jahren tut.

Wenn das Argument mit der alten Landesregierung nichts mehr hergibt, muss schnell ein neuer Sündenbock her. Da fällt die Wahl meist auf die zurückgetretene Kultusministerin Warminski-Leitheußer. Man sei am Anfang der Legislatur in der Bildungspolitik etwas zu schnell vorgegangen, räumt in diesem Fall der grüne Ministerpräsident ein. Diese politische Argumentation ist an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten, denn Frau Warminski-Leitheußer hat nichts anderes getan, als die Politik der grün-roten Regierung in die Tat umzusetzen.

Diese besteht daraus, möglichst schnell möglichst viel vom grünen Projekt Gemeinschaftsschule umzusetzen.

Bereits für den Oktober 2012 hatte Ministerpräsident Kretschmann ein Konzept zur regionalen Schulentwicklung angekündigt. Am 23. Juli 2013 wurden die Eckpunkte für die regionale Schulentwicklung verkündet und erst heute wird ein Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt. Für Herrn Minister Stoch hätte die regionale Schulentwicklung sein Meisterstück werden können. Das hätte mutiges, entschlossenes Handeln erfordert. Er hätte die zweite und dritte Tranche der Gemeinschaftsschule zurückstellen müssen, wie es die FDP/DVP-Fraktion gefordert hat und zunächst eine regionale Schulentwicklung auf den Weg bringen sollen, die diesen Namen auch verdient.

Dann die Deputate und Zuschüsse in Gestalt eines Budgets zur Verfügung stellen, Ganztagsbetreuung und Inklusion integrieren und den Verantwortlichen vor Ort die Entscheidung über das Schulangebot überlassen sollen. Das wäre ein Paradigmenwechsel gewesen, ein echter Ansatz für einen Schulfrieden.

Was aber abgeliefert wurde, ist kein beherztes Meisterstück, sondern ein halbherziger Tätigkeitsnachweis ohne jeglichen Mehrwert, der nur zusätzliche Unruhe stiftet in einem Bildungswesen, das Grün-Rot ohnehin schon sehr zu dessen Schaden in Unruhe versetzt hat.“

Da der Gesetzentwurf bislang nur pauschal als „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes“ bezeichnet wird, schlägt die FDP-Fraktion als Titel vor:

‚Zweites grün-rotes Gesetz zur Beschleunigung von Schulschließungen und zur schnelleren Etablierung von Gemeinschaftsschulen allerorten‘“.

 

Zur Vorstellung des neuen Zeitplans zur Einführung des grün-roten Bildungsplans für die baden-württembergischen Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Regierung die Einführung des Bildungsplans um ein weiteres Jahr verschiebt. Vor allem mit Blick auf die bisher missglückten Versuche, einen Bildungsplan auf den Weg zu bringen, sollte Grün-Rot die zusätzliche Zeit dafür nutzen, den Bildungsplan zu entideologisieren. Dabei zielt die FDP-Fraktion besonders auf die geplanten Leitprinzipien ab, die unserer Meinung nach gestrichen werden müssen.

Solange Minister Stoch auf diese Prinzipien nicht verzichtet, steht der Bildungsplan weiterhin unter Verdacht, ideologiebehaftet zu sein.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zum Thema „Ethikunterricht an Grundschulen”:

„Ungeachtet des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts muss ein früherer Start des Ethikunterrichts an den baden-württembergischen Schulen ein zentrales bildungspolitisches Ziel aller im Landtag vertretenen politischen Kräfte bleiben. Für Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, muss mit Ethik so früh wie möglich eine Unterrichtsalternative angeboten werden, in der Werte und Normen sowohl vermittelt als auch kritisch reflektiert werden. Es ist sehr bedauerlich, dass Grün-Rot trotz vollmundiger Versprechen vor der Landtagswahl beim weiteren Ausbau des Ethikunterrichts nicht in die Gänge gekommen ist. Dabei hätte es den Koalitionspartnern gut zu Gesichte gestanden, den Ethikunterricht nicht ganz am Ende ihrer bildungspolitischen Prioritätenliste anzusiedeln. Es wäre schon viel erreicht, wenn in einem ersten Schritt ab Klasse 5 Ethikunterricht an allen Schulen angeboten werden könnte. Gleiches gilt für den islamischen Religionsunterricht, für den demnächst angehende Religionslehrer ihr Studium  an der Universität Tübingen abgeschlossen haben werden.“