Zur Mitteilung des Verkehrsministeriums, dass mit der Vergabe von Übergangsverträgen für den Schienenpersonennahverkehr geringere Kosten als mit dem sogenannten Großen Verkehrsvertrag erzielt wurden und außerdem modernere Fahrzeuge angeschafft wurden, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann selbst listet detailliert auf, was seine eigenen Versäumnisse zur Nachfolgeregelung im Schienenpersonennahverkehr für die Fahrgäste und Steuerzahler bedeuten. Seit Hermanns Amtsantritt vor viereinhalb Jahren war bekannt, dass der Große Verkehrsvertrag im Jahr 2016 ausläuft. Statt hier engagiert zu arbeiten, wurde wertvolle Zeit vertan. Der Minister stellt jetzt plakativ 227 Millionen Euro in den Raum, die durch die Übergangsverträge gespart würden. Was fehlt, ist die Gegenrechnung: Was hätte denn das Land sparen können, wenn es diese Übergangsverträge gar nicht gebraucht hätte, weil es rechtzeitig reguläre Anschlussverträge gegeben hätte? Auch die jetzt begrüßten besseren Fahrzeuge hätte man mit Sicherheit schon früher haben können, wäre man sich über die Dringlichkeit des Themas bewusst gewesen. Die Bummel-Strategie von Minister Hermann trübt diese Bilanz deutlich.“

Zum heutigen Beschluss des Landtags zur Änderung des „Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das heute beschlossene Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt ein nicht durchfinanziertes Panoptikum von Wünschen dar. So sinnvoll es ist, die Barrierefreiheit besser zu fördern, so fraglich ist das Klein-Klein von neuen Fördertatbeständen. Ist es Aufgabe einer Landesförderung, einzelne Rad- und Fußgängerschilder zu fördern? Mit Sicherheit nicht. Die Landesförderung ist ursprünglich dazu gedacht, wesentliche Maßnahmen anzustoßen, die die Verkehrsverhältnisse verbessern. Mit der Neuregelung geht auch eine Absenkung der Förderquote um ein Drittel einher. Zudem wird durch die Festbetragsfinanzierung das Kostenrisiko einseitig auf die Gemeinden abgewälzt. Die Gemeinden müssen nun aus eigener Tasche aufwendige und teure Planungen vornehmen, ohne zu wissen, ob sie überhaupt jemals eine Förderung erhalten. Der Straßenbau leidet auch durch die Umschichtung der Mittel zum so genannten Umweltverbund. Es stehen nun Jahr für Jahr rund 35 Milllionen Euro weniger für Straßen zur Verfügung. Es sollte bedacht werden, dass auch weite Teile des ÖPNV, nämlich alle Busse, auf Straßen fahren. Die starke Ausweitung von Fördertatbeständen fasse ich so zusammen: Der Förderkuchen LGVFG wird in so viele kleine Stücke zerschnitten, dass keiner mehr satt werden kann. Zudem wird den Gemeinden zwar der Mund wässrig gemacht, aber es ist offen, ob sie überhaupt ein Stückchen vom Kuchen bekommen.“

Zur Antwort der Landesregierung auf seinen parlamentarischen Antrag „Attraktivität der Schienenverkehrsverbindungen in der Relation Baden-Württemberg – Thüringen/Berlin“ (Landtags-Drucksache 15/7389, siehe Anlage) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es, das Verkehrsminister Hermann mit der Deutschen Bahn AG in einem intensiven Dialog für attraktive ICE-Verbindungen steht. Am Ende dieses Prozesses muss eine deutlich verbesserte Fernverkehrsanbindung Baden-Württembergs Richtung Berlin und nach Thüringen stehen. Wenn es allerdings dazu komm t, dass in Zukunft die Umsteigezeit in Nürnberg statt bisher zehn Minuten künftig 40 Minuten beträgt, dann würde das jeder Beschreibung spotten. Es wäre zudem grotesk, die Fahrzeitverkürzung der über zehn Milliarden teuren Neubaustrecke Nürnberg-Berlin beim Umsteigen wieder zu verlieren und auf der teuren Strecke nur einen Zug pro Stunde fahren zu lassen. Der VCD hat in einer Studie gezeigt, wie es besser gehen könnte. Wer einen attraktiven Schienenverkehr will, muss sich hieran orientieren. Die Fahrzeitverkürzung durch die Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Halle muss durch gute Verbindungen und optimale Anschlüsse auch in Baden-Württemberg ankommen. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion eine ICE-Linie Stuttgart – Nürnberg – Berlin, die der wirtschaftlichen Bedeutung Baden-Württembergs und seiner stark steigenden Einwohnerzahl gerecht wird.“

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Wie nachhaltig ist grüne Verkehrs- und Bauordnungspolitik im Praxistest aktueller Herausforderungen?“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die große Zahl an Flüchtlingen in Baden-Württemberg geht einher mit einer enormen Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich der grüne Teil der Landesregierung weiterhin mit moralischem Lametta behängt. Die Luxus-Standards in der Landesbauordnung wie zwei überdachte Fahrradabstellplätze im Format 0,80 x 2,00 Meter mit Abschließ-Stange je Wohnung, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Aufzugpflicht müssen ebenso wie die Wunschvorstellungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ausgesetzt werden. Zudem muss privates Kapital mobilisiert werden, anders ist dieser Kraftakt gar nicht zu stemmen. Wir brauchen schnelles und kostengünstiges Bauen für die Menschen im Land und nicht nur Ausnahmen für Gemeinschaftsunterkünfte. Der Verkehrsminister will aber keine weiteren Änderungen.

In Sachen Autos ventiliert Verkehrsminister Hermann nur heiße Luft. Da nützen auch die wohlfeilen Beteuerungen des Ministerpräsidenten wenig, der nach einem anfänglichen ‚weniger Autos sind natürlich besser als mehr‘ doch zu merken scheint, dass die Autoindustrie wichtig ist. Ohne jegliche Landeskompetenz wollte Minister Hermann vorpreschen und Fahrzeuge von Herstellern im Land prüfen, ob die Testwerte eingehalten werden. Warum will er eigentlich nur Fahrzeuge von Herstellern aus Baden-Württemberg prüfen? Mit großen Ankündigungen ist er in die Verkehrsminister-Konferenz letzte Woche gegangen und hat einen Schiffbruch erster Klasse erlitten. Seine Länderkollegen wollten sich an so viel blindem Aktionismus nicht beteiligen. Es sind der Bund mit dem Kraftfahrtbundesamt und dann die EU zuständig, wenn es um Abgasgrenzwerte geht. Deshalb ist ihm auch sein Koalitionspartner in die Hand gefallen. Zuvor schon hat ihn sogar der eigene Parteigenosse OB Fritz Kuhn zurück gepfiffen, als Hermann von Fahrverboten in Stuttgart und einer City-Maut träumte. Das Land wäre gut beraten, ein vernünftiges Handeln an den Tag zu legen, das dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg gerecht wird. Völlig überstürzt eingeführte Grenzwerte und willkürlich geänderte Messmethoden mögen Zahlen-Enthusiasten gefallen. Es nützt jedoch nichts, wenn damit der heimischen Wirtschaft und damit unserem Wohlstand ohne Not ein Bärendienst erwiesen wird. Ohnehin liegen die Herausforderungen im Klimaschutz und beim Feinstaub-Problem längst nicht mehr nur im Verkehrssektor, sondern im Beheizen von Häusern und in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Vielleicht wäre es allemal schlauer, den Verkehrssektor einfach in den Emissionshandel mit einzubeziehen.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, bezeichnete die auf dem ersten Wohnungsbaugipfel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vorgeschlagenen Überlegungen als Schritt in die richtige Richtung. „Die angekündigten Handlungsfelder wie Steuerliche Anreize, Wohnraumförderung, Ausnahmen von Bauvorschriften und Ausweisung von Bauflächen deuten auf mehr Flexibilität hin als dies in der Landtagsdebatte vom Mittwoch in den Worten der zuständigen grünen Staatssekretärin Splett zum Ausdruck kam. In der der jetzigen angespannten Situation auf dem baden-württembergischen Wohnungsmarkt darf es keine Denkverbote geben“, sagte Haußmann.

Zur Erklärung von Minister Schmid, sozialen Wohnungsbau mit Steuererleichterungen zu fördern, sagten der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Es ist ein Zeichen der Hilflosigkeit, dass Finanzminister Schmid angesichts der immensen Herausforderungen des Wohnungsmarktes jetzt einen schmalen Korridor für Steuererleichterungen beim Bau von Sozialwohnungen öffnen will. Die Anreize für Investoren will Schmid so eng reglementieren, dass kleinere Investoren sicherlich wenig Interesse haben, sich diesem Anforderungsmarathon auszusetzen. Über zwei Drittel der Wohnungen werden aber von Kleininvestoren geschaffen.

Grün-Rot graust es offenbar davor, wie sich ihre eigene Wohnungsbaupolitik in der Realität auswirkt. Dies zeigte auch schon der Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel in der letzten Woche, die ideologisch geprägte Landesbauordnung zu überarbeiten. Die konkrete Frage bleibt, wie die Schaffung von Wohnraum für alle Investoren attraktiver wird.

Einzig ein größeres Angebot an Wohnungen würde auch die Menschen mit kleinerem Geldbeutel, die auf Wohnungssuche sind, entlasten. Mietpreisbindung, Zweckentfremdung, neue Landesbauordnung bleiben das Trio Infernal des Wohnungsmarktes, nur wer hier anpackt, tut etwas für den sozialen Frieden.“

Im Zusammenhang mit der Beantwortung seiner parlamentarischen Anfrage „Zukunftsfähige Gestaltung der Wendlinger Kurve im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm“ (Siehe Anlage Drucksache 15/7355) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert den Bund und die Bahn auf, sich in der Frage Wendlinger Kurve endlich zu bewegen. Wir brauchen zwingend eine Vorbereitung für den späteren zweigleisigen Ausbau, um zukunftsfähig zu sein. Es mutet geradezu grotesk an, dass der Bund eine Machbarkeitsstudie zum sogenannten Deutschland-Takt vorlegt, die sich mit der Zukunft des Fernverkehrs befasst und dann nicht die entsprechenden Konsequenzen ziehen will. Fakt ist, dass die Fahrbarkeit der zukünftigen Angebotskonzeption im Fernverkehr laut der Studie den zweigleisigen Ausbau erfordert. Ansonsten käme es zu Begegnungen mit dem Regionalverkehr. Die Lösung lautet daher: Mindestens schon heute Vorbereitungen treffen für einen späteren zweigleisigen Ausbau in der Form der großen Wendlinger Kurve. Mit dieser sogenannten Aufwärtskompatibilität kann schon heute mit geringen Kosten zukunftsfähig gebaut werden. Es käme einem Schildbürgerstreich gleich, aus formalistischen Gründen die kleine eingleisige Wendlinger Kurve nach bisheriger Planung zu bauen und in zehn oder zwanzig Jahren mit einem mehrfachen Finanzaufwand nachträglich einen Ausbau vorzunehmen. Minister Hermann danke ich für seinen bisherigen Einsatz für die große Wendlinger Kurve und ermuntere ihn, gegenüber dem Bund und der Bahn hart zu verhandeln.“

Zur Antwort der Landesregierung auf einen parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur „Anpassung von Bauvorschriften zur Bewältigung der Herausforderungen des stark steigenden Wohnraumbedarfs“ sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Die Antwort der Landesregierung auf den parlamentarischen Antrag der FDP-Fraktion ist enttäuschend. Statt für den Abbau von bürokratischen Hürden im gesamten Wohnungsbau offen zu sein, verweist die Landesregierung lediglich auf bestehende Ausnahmeregelungen der Landesbauordnung. Wenn dies die Verhandlungsposition der Landesregierung für den bevorstehenden Wohnungsbaugipfel ist, sehen wir den Erfolg des Treffens ernsthaft gefährdet.

Die Chronologie ist schon erstaunlich. Am Tag der Regierungserklärung tauchte die Ankündigung des abwesenden Finanzministers auf, noch im Oktober einen Wohnungsbaugipfel abhalten zu wollen. Es drängt sich der Schluss auf, dass damit die kritischen Geister besänftigt werden sollten, die auf den immer krasseren Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten, hinweisen. Zu diesen kritischen Geistern gehört auch die FDP-Landtagsfraktion. Wir haben zuletzt in unserem Positionspapier zur effektiven Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen darauf hingewiesen, dass der Wohnungsmarkt bei den vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme nicht aus dem Blick geraten darf. Die Lage ist bereits jetzt angespannt, da die Stadt‐ und Landkreise für die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen sind. Immer mehr Flüchtlinge werden für die Anschlussunterbringung in den Kommunen eine bezahlbare Bleibe brauchen und konkurrieren dabei mit Bürgern um die letzten verfügbaren Wohnungen. Das Land muss endlich reagieren und auch privaten Investoren Anreize zum sozialen Wohnungsbau bieten. Die Ausflüchte in der Antwort des Ministeriums, eine realistische Bedarfsanalyse sei nicht möglich, lassen wir nicht gelten. Im September kam etwa die Hälfte aller Flüchtlinge aus Syrien – allein aufgrund dieser Zahl von über 8000 Menschen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit länger bei uns im Land bleiben werden, muss man die notwendigen Konsequenzen ziehen. Auf unsere Frage, ob landesrechtliche Regelungen überdacht werden müssen, weist das Ministerium auf die vorhandenen rechtlichen Ausnahmen hin. Aber der Paragraf 56 der Landesbauordnung sieht zwar Ausnahmen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vor, aber nicht für den sozialen Wohnungsbau. Hier zeigt sich ein gewisser Widersinn – denn einen Wohnungsbaugipfel müsste man nicht abhalten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen den realen Erfordernissen bereits gerecht würden.

Aus unserer Sicht müssen neben der Abschaffung der Mietpreisbremse, die gerade in Ballungsräumen Investitionen in den Wohnungsbau verhindert, auch die landesrechtlichen Regelungen des Zweckentfremdungsverbots und der staatlichen Leerstandskontrolle von Wohnraum entfallen. Unsinnige ideologische Einfärbungen der jüngst reformierten Landesbauordnung müssen umgehend zurückgenommen werden, wenn private Investitionen ernsthaft angeregt werden sollen. Wir nehmen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel beim Wort, der uns dabei unterstützen will, die Grünen zu den erforderlichen Korrekturen und zum Abrücken von ideologischen Symbolen im Landesrecht zu zwingen.“

Zur Ankündigung von Verkehrsminister Hermann, gemeinsam mit den Vertretern der Fahrzeug- und Zulieferindustrie sowie den Prüforganisationen ein Messprogramm zur Abgaskontrolle durchzuführen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Verkehrsminister Hermann sollte die Entwicklung von Abgasmessungen dem Bund überlassen. Wenn jetzt jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, weiß bald niemand mehr, was eigentlich gilt. Minister Hermann sorgt für einen automobilen Turmbau zu Babel, der nur Verwirrung stiftet. Besonnenes Handeln in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur würde mehr bringen. Offenbar steht bei Minister Hermann kein geringeres Motiv dahinter, als die deutsche Automobilwirtschaft mit unkoordinierten Regularien zu überziehen.“

Zu Meldungen, wonach Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann eigene Messungen des Abgasverhaltens von Personenwagen im Alltagsbetrieb planen, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Für die FDP-Landtagsfraktion weist das vom Ministerpräsidenten ausdrücklich befürwortete Vorhaben von Minister Hermann die Grundzüge eines Spektakels auf. Jeder weiß, dass sich Laborbedingungen von der Praxis unterscheiden. Wenn Minister Hermann nun etliche Steuergelder dafür verwenden will, zu der Erkenntnis zu gelangen, dass eine unvernünftige Fahrweise zu höherem Verbrauch und damit zwingend zu mehr Schadstoffausstoß führt, dann grenzt das an Verschwendung von öffentlichen Mitteln. Zu fragen ist auch: Wo liegt überhaupt die Kompetenz des Landes für diese Veranstaltung? Die Abgasgrenzwerte sowie die abschließende Definition der so genannten real-driving emissions-Methode (RDE) sind ganz offensichtlich keine Landeskompetenz. Vermutlich geht es Minister Hermann unter Beteuerung des Gegenteils einmal mehr darum, das Auto zu diskreditieren. Sollte der VW-Skandal von Minister Hermann dazu missbraucht werden, sich zu profilieren, dann wäre das für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg alles andere als förderlich.“

 

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung„Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann muss eine neue Art der Mathematik entdeckt haben. Er senkt die Förderquote im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf nur noch 50 Prozent, erhöht deutlich die Zahl der Fördertatbestände, senkt die Schwellenwerte für die Antragstellung ab und kommt zu dem Ergebnis, so den ÖPNV zu stärken. Ich sage: Wer sich so im Klein-Klein verliert und auch noch Schilder für den Fußverkehr über dieses Programm fördern möchte, der kann keinen großen Wurf mehr leisten. Es ist ohnehin einmal mehr beeindruckend, wie eigentliche Nebensächlichkeiten in Gestalt von Fahrradwegschildern und Fußverkehr in den Fokus gerückt werden. Und es ist bei Weitem nicht so, wie Minister Hermann suggerieren möchte. Zwar begrüßen tatsächlich einige Stellungnahmen gewisse Teile der Neuerungen, es gibt aber auch überdeutliche Kritik, die der Minister nicht erwähnt. Zu einer soliden Politik gehört aber eine umfassende Information. Der Gemeindetag äußert zum Beispiel, dass die Reduzierung des Fördersatzes bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Fördervolumens eine nicht vertretbare Handlungsweise sei. Der Städtetag spricht davon, dass die nochmalige Ausweitung der Fördertatbestände die Zahl der förderfähigen Projekte „atomisieren“ und zu einer weiteren Fördermittelkonkurrenz führen werde. Das ist abseits des Diplomatendeutsch mit einer schallenden Ohrfeige gleichzusetzen. Minister Hermann mag mit seiner Gesetzesnovellierung seine Lieblingsprojekte Rad- und Fußverkehr fördern, die Verkehrsprobleme in den Städten und Gemeinden im Land kann er damit nicht ansatzweise lösen.“

Zum heute vorgestellten Gesetzentwurf für ein novelliertes Gesetz zur Chancengleichheit, wonach mehr Frauen im öffentlichen Dienst in Führungspositionen gelangen und hierzu sowohl bei den Stadt- und Landkreisen sowie bei Kommunen ab 50.000 Einwohner hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt werden sollen, sagte der der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die baden-württembergischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich heute verwundert die Augen reiben. Ausgerechnet im öffentlichen Dienst, der an Beteiligungs- und Freistellungsregelungen nicht gerade arm ist, sollen mit einem Aufwand von 4,1 Millionen Euro Steuergeldern weitere Beauftragte eingerichtet und die Bürokratie aufgebläht werden. Nicht nur großzügige Freistellungen werden vorgesehen, jetzt sind sogar Stellvertreterinnen berufen, tätig zu werden. Bereits ab 50 Beschäftigten Chancengleichheitspläne aufzustellen, spiegelt eindrücklich die Lust an Bürokratie wider. So wird ein erheblicher bürokratischer Aufwand erzeugt. Den Frauen in der Privatwirtschaft nützt es nichts, wenn sich der öffentliche Dienst noch mehr mit sich selbst beschäftigt. Wenn es Ministerin Altpeter um wirkliche Verbesserungen ginge, dann müsste sie an die Ursachen herangehen. Mit den über zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt könnte man viel in die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie investieren oder mehr für Berufsrückkehrerinnen und Bildungsangebote in der Familienphase tun. Offenbar geht es aber mehr um Symbolpolitik. Ich meine, die Städte und Landkreise sollten wie in der Privatwirtschaft selbst entscheiden, wie sie Chancengleichheit umsetzen möchten. Dazu braucht es kein Gesetz, sondern verantwortliches Handeln vor Ort. Dies zeigt auch die Tatsache, dass bereits viele Kommunen in eigener Verantwortung tätig geworden sind.“

Zur Meldung, wonach die Krankenhausgesellschaft im Südwesten heute über 10.000 Teilnehmer bei der gemeinsamen Protestaktion von Pflegekräften, Ärzten, Verwaltungsmitarbeitern und Klinikchefs bei der zentralen Demonstration unter dem Motto «Krankenhausreform? – So nicht!» in Berlin erwarte, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Auch wenn gestern bekannt wurde, dass sich der Bund offenbar im Bereich des Versorgungszuschlages in gewisser Weise unter anderer Bezeichnung bewegen will, sage ich: Mit weißer Salbe kann man keine schwarzen Zahlen schreiben. Das angekündigte Pflegestellenprogramm wird wohl verpuffen, denn wo sollen die zehn Prozent Eigenanteil herkommen, die die Kliniken tragen sollen? Der Strukturfonds selbst ist noch mit so vielen Unwägbarkeiten verbunden, dass dessen tatsächliche Praxistauglichkeit in den Sternen steht. Es wird höchste Zeit, das Krankenhausstrukturgesetz neu zu denken. Die Kliniken brauchen planbare Vergütungen und nicht unzählige Zu- und Abrechnungen, die hart an der Grenze des Undurchschaubaren sind. Es darf auch nicht so weit kommen, dass das Wort Qualität für finanzielle Konsolidierungen missbraucht wird. Neben der Frage der laufenden Entgelte und deren Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung, die der Bund nun endlich sachgerecht lösen muss, gibt es aber auch für das Land eine große Aufgabe. Die Krankenhausplanung und Investitionsförderung muss auf ein auskömmliches Maß gebracht werden. Hier bleibt die grün-rote Landesregierung weit hinter ihren eigenen Versprechungen zurück. Entscheidend ist aber auch die Lösung der Frage Angebotsstruktur. Welche Angebote will das Land in Zukunft an welchen Standorten mit welcher Qualität mindestens fördern? Angebotsstruktur und Nachfrageentwicklung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.“

Zur Meldung des Verkehrsministeriums, wonach Minister Hermann den Bau von jährlich bis zu 50.000 Wohnungen für erforderlich halte und bürokratische Vorschriften vorübergehend außer Kraft setzen wolle,  sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Wer Minister Hermanns Forderung hört und sich zugleich seine Regierungsbilanz anschaut, kann sich nur verwundert die Augen reiben. Minister Hermann selbst hat Vieles auf den Weg gebracht, das Bauen im Land verteuert und verkompliziert hat. Ob es die äußerst restriktive Flächenpolitik ist, die Zwangsbegrünung von Dächern und Fassaden oder die Pflicht zu überdachten Fahrradabstellplätzen. Sein jetziger blinder Aktionismus ist in keinster Weise glaubwürdig. Wir brauchen eine konzertierte Aktion Wohnungsbau. Die Grünen müssen über ihren Schatten springen und überbordende Regelungen endlich vereinfachen. Wir brauchen Weichenstellungen, die Investitionen in Mietwohnungen wieder attraktiv machen. Wohnungsknappheit und steigenden Mieten kann man nur mit mehr Angebot begegnen. Land und Bund wären gut beraten, die Mietpreisbremse abzuschaffen und der Finanzminister könnte mit der Absenkung der Grunderwerbssteuerung zusätzliche Impulse im Wohnungsbau schaffen.“

Zu den Äußerungen des Bündnisses für Krankenhäuser Baden-Württemberg im Vorfeld des Aktionstages gegen die Krankenhausreform am 23. September 2015 sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Wenn sich eine so breite Allianz gegen ein Gesetzesvorhaben der großen Koalition im Bund bildet, muss diese konzertierte Krankenhausaktion in Berlin als Weckruf gehört werden. Es bedarf dringender Änderungen am geplanten Krankenhausstrukturgesetz. Wenn diese nicht kommen, dann zahlt Baden-Württemberg die Zeche für die Versäumnisse in anderen Ländern. Hier im Land haben wir bereits effiziente und kostengünstige Strukturen. Die große Koalition im Bund, die ansonsten mit dem Füllhorn übers Land reist, will bei den Krankenhäusern die Daumenschrauben anziehen. So sollen offenbar Veränderungen erzwungen werden. Folgendes kann aber nicht sein: Baden-Württemberg finanziert in allen Ausgleichssystemen die anderen Länder mit und wir im Land bluten dann dafür, dass wir bereits Vieles erledigt haben, was woanders noch aussteht. Wenn der Bund über hundert Millionen Euro den Krankenhäusern entziehen will, soll er den Menschen auch sagen, was das bedeutet. Mit dem Wort Qualität, das ständig in den Mund genommen wird, hat das dann nichts mehr zu tun.

Aber auch im Land stehen Herausforderungen an, die dringend gelöst werden müssen. Die bisherige Krankenhausplanung und Investitionsförderung hat sich nicht bewährt. Wenn diese sachgerecht ausgestaltet wäre, müssten die Krankenhäuser nicht aus den laufenden Kostenerstattungen große Investitionen querfinanzieren. Dafür sind die Fallpauschalen (DRGs) nicht ausgelegt und kalkuliert. Das Land muss endlich klären, welche Angebote in welcher Qualität es an welchen Standorten mindestens fördern möchte. Und diese Förderung muss dann auch auskömmlich sein. Zwar hat die Landesregierung die Mittel insgesamt erhöht. Sie bleibt aber weit hinter ihren eigenen Versprechungen zurück und hat die Strukturfrage in keiner Weise aufgegriffen, wie wir das als konstruktive Opposition bereits getan haben. Wir haben das Thema auch bereits in einer aktuellen Debatte im Landtag am 15. Juli aufgegriffen.“

 

Info: Der 10-Punkte Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung ist unter folgender Verknüpfung abrufbar: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/10-punkte-plan-zur-neuausrichtung-der-krankenhausplanung-und-investitionsfoerderung.pdf

Zur heutigen Pressemitteilung des Verkehrsministeriums, wonach dieses entgegen der ursprünglichen Planung zur ersatzlosen Streichung des Regionalexpresses zwischen Heidelberg und Stuttgart bereit sei, nun doch über Verbesserungen zu diskutieren, sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich freue mich, dass nun auch auf Betreiben der örtlichen FDP Bewegung in die Sache Schienenverkehr im Dreieck Stuttgart-Karlsruhe-Heidelberg kommt. Zunächst hatte das Verkehrsministerium über die Köpfe der betroffenen Kommunen hinweg eine neue Verkehrskonzeption durchzusetzen versucht. Dem beharrlichen Protest der Betroffenen vor Ort ist es nun zu verdanken, dass nun doch über Verbesserungen der geplanten neuen Verkehrskonzeption nachgedacht wird und nicht ein Vorhaben vom grünen Tisch aus durchgedrückt wird. Das ist erfreulich. Dem Denken und Prüfen müssen aber konkrete Schritte folgen. Und es wäre allemal besser gewesen, sich bereits im Vorfeld mit den Betroffenen zu unterhalten, statt diese erst vor den Kopf zu stoßen und dann mühevoll nach Abhilfe zu suchen.“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 7. Juli entschieden, dass wenn ein Strafgericht eine Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen hat, für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist. Das Gericht bezieht sich dabei auf eine Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer legen diese Vorschrift anders aus und halten in solchen Fällen eine MPU nicht für geboten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat daher die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Folgen einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis müssen bundesweit einheitlich sein. Die Frage, in welchem Bundesland jemand lebt, darf nicht ausschlaggebend dafür sein, ob nach der strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt eine medizinisch-psychologische Untersuchung  (MPU) erforderlich ist; Baden-Württemberger dürfen nicht gegenüber anderen Bundesbürgern benachteiligt werden. Wann eine MPU erforderlich ist, muss daher eindeutig geregelt werden. Es ist gut, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat. Spätestens, wenn der Kläger nicht in Revision geht, ist jedoch der Bund gefordert, für Rechtsklarheit zu sorgen und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) so zu ändern, dass bundesweit einheitlich verfahren wird.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung im Januar 2016 für die Landesbediensteten ein Jobticket BW einführen werde, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Für die Einführung des Jobtickets für Landesbedienstete ist es höchste Eisenbahn. Lange ist aber nichts passiert. Bereits 2014 hat die FDP-Landtagsfraktion mit  ihrem Antrag zum Jobticket auf die Bedeutung für Landesbedienstete mit Nachdruck hingewiesen. Mit gutem Grund: Das Jobticket ist ein attraktiver Anreiz, auf den ÖPNV umzusteigen. Gerade in Stuttgart ist dies ein aktiver Beitrag des Landes zur geringeren Umweltbelastung. Auch Stuttgarts Oberbürgermeister Kuhn forderte Minister Hermann mehrfach zur Einführung des Jobtickets auf.  Das zum 1. April 2014 eingeführte Zuschussmodell beim VVS hat zu einem deutlichen Zuwachs geführt. Allein im 1. Halbjahr 2014 stiegen die Firmentickets um über 11 Prozent an, bei den Beschäftigten der Stadt Stuttgart um 59 Prozent. Wenn die Politik von Unternehmen die Förderung des Jobtickets fördert, tut sie gut daran, dies auch selbst zu machen. Diese Entscheidung war überfällig.“

Im Zusammenhang mit dem heute anberaumten sogenannten Mobilitätsgipfel von Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann und der in diesem Zusammenhang vorgestellten Erklärung sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Der heutige Mobilitätsgipfel kommt einem Sommertheater gleich. Es erinnert aber weniger an Shakespeares Sommernachtstraum sondern an ‚Viel Lärm um Nichts‘. In jedem Fall aber ist es ein unwürdiges Schauspiel, weil die wesentlichen Partner kaum die nötige Zeit hatten, die vorgefertigte Abschlusserklärung zu prüfen. Insofern ist es für uns wenig überraschend, dass es sich um ein Hau-Ruck-Papier handelt, das nichts wesentliches Neues enthält. Vielmehr finden sich viele altbekannte Ankündigungen und ein Sammelsurium von bereits umgesetzten oder angegangenen Maßnahmen. Minister Hermann ist einmal mehr ein heißer Aspirant für den Titel ‚Ankündigungsminister des Jahres‘. Alter Wein in neuen Schläuchen auch im Bereich ÖPNV. Die Zielkonzeption 2025 ist altbekannt und der ÖPNV-Pakt auch. Das alles ist auch das Papier nicht wert, auf dem es steht. Die ohnehin unverbindlichen Aussagen stehen alle ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt. Der grüne Teil der Landesregierung versucht einmal mehr, wohlfeile Ankündigungen der Öffentlichkeit als großen Wurf zu verkaufen. Den heutigen Mobilitätsgipfel könnte man unter das Motto stellen: ‚Wenn Aktionismus zur Agenda wird‘. Die FDP-Landtagsfraktion hat als konstruktive Opposition bereits vor über zwei Jahren unsere „Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23“ vorgestellt. Innovative Telematiksysteme mit der Digitalisierung von Verkehr und Logistik sind ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Minister Hermann unternimmt hier nichts Wesentliches. Konkret wird das Papier nur an Stellen, in denen andere etwas machen sollen oder in dem er dafür Vorsorge trifft, in späteren Jahren Auto und LKW zu verdammen und nur noch Radwege zu bauen und vom Fußverkehr zu träumen. Dabei ist mittlerweile klar, dass Auto- und LKW-Abgase beim Feinstaub-Problem praktisch keine Rolle mehr spielen. Die Landesregierung selbst hat uns einen Anteil von sieben Prozent mitgeteilt. Verantwortliche und innovative Verkehrspolitik für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg muss anders aussehen.“

Hinweise:

Das am 06.06.2013 in einer Landespressekonferenz vorgestellte Positionspapier „Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23“ ist unter der nachfolgenden Verknüpfung http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/positionspapier-mobilitaetsoffensive-23.pdf abrufbar.

Der Antrag „Einführung einer blauen Plakette zur Kennzeichnung von Fahrzeugen“ (Landtagsdrucksache 15/7030) ist noch nicht elektronisch abrufbar und deshalb als Anlage beigefügt.

Zu Meldung wonach sich der grüne Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart gegen die Überlegungen seines Parteifreundes Verkehrsminister Hermann zu raschen Fahrverboten gewandt hat, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Oberbürgermeister Kuhn hat seinem Parteifreund Verkehrsminister Hermann die rote Karte gezeigt. Mit seinem blinden Kampf gegen die Autofahrer steht Hermann selbst im grünen Lager weit im Abseits. Hermann steht für die typische Bevormundungs- und Verbieteritis-Kultur im tiefgrünen Lager. Auch wenn er damit momentan seinen ganz persönlichen ‚veggie-day‘ erlebt, soll jeder im Land wissen, was Hermann im Innersten plant und umsetzen wird, sollte er noch einmal Verkehrsminister werden.“

Im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag „Einführung einer blauen Plakette zur Kennzeichnung von Fahrzeugen“ (Landtags-Drucksache 15/7030) sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Minister Hermann schreibt selbst, dass das Feinstaubproblem nur zu sieben Prozent auf Autoabgasen beruht. Wäre es da nicht sinnvoller, sich um die anderen 93 Prozent zu kümmern statt in altbewährter grüner Manier bei jeder Gelegenheit das Auto zu verteufeln? Hermann schreibt, dass kleine und mittlere Feuerungsanlagen ein bedeutender Mitverursacher sind. Kein Wunder also, dass es regelmäßig im Winter zu Grenzwertproblemen kommt. Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, wie sinnvoll es ist, im Stuttgarter Kessel Holzöfen zu betreiben. Wobei auch hier interessant ist, dass der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm an allen Stationen in Baden-Württemberg eingehalten wurde und der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm bei 35 zulässigen Überschreitungen landesweit nur an der Messstelle Neckartor überschritten wurde. Wenn wir jetzt hören, dass Minister Hermann darüber nachdenkt, tageweise Autos mit gerader oder ungerader Kennzeichenendung die Einfahrt nach Stuttgart zu verwehren, dann können wir uns nur wundern. Will der Verkehrsminister Handwerker und Gewerbe ausschließen? Will er Besserverdienende mit zwei oder mehr Autos privilegieren? Dürfen behinderte Menschen, die sich nur noch mit dem Auto fortbewegen können, nicht mehr nach Stuttgart? Besonders erheiternd sind Hermanns Überlegungen, an solchen Sperrtagen zusätzliche Busse und Bahnen einzusetzen. Wo will er die denn hernehmen? Wenn Minister Hermann Verkehr in Stuttgart vermeiden will, müssen wir auch über unsere Verkehrsinfrastruktur nachdenken. Wenn man zu zum Beispiel vom Remstal auf die A 81 will, führt bisher der Weg durch die Stuttgarter Innenstadt. Auch eine Umgestaltung der Neckartorkreuzung dürfte sich positiv auswirken. Interessant ist im Übrigen, dass Euro 6 beim Feinstaub im Vergleich zu Euro 5 keinerlei Unterschied macht. So oder so gelten 0,005 Gramm je Kilometer. Also sind auch hier Minister Hermanns Überlegungen zu einer blauen Plakette als grüner Aktionismus entlarvt.“

 

Im Rahmen einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Krankenhausstrukturgesetz der Großen Koalition: Gravierende Nachteile für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„An erster Stelle steht mein Dank für die hervorragende Arbeit der Krankenhäuser in Baden-Württemberg. Die Trägervielfalt und eine innovative Grundhaltung haben dazu geführt, dass wir bereits die niedrigste Bettenzahl, die kürzeste Verweildauer und generell je Einwohner sehr geringe stationäre Aufenthalte haben. Bei uns wurden viele Hausaufgaben bereits erledigt, auch wenn noch viel zu tun ist. Das hat die Anhörung letztes Jahr am 8. Mai ergeben. Unsere Fraktion hat daraufhin einen 10-Punkte-Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgelegt. Was geschieht nun aktuell? Die große Koalition im Bund legt ein Krankenhausstrukturgesetz vor, das erst einmal erhebliche Mittel entzieht, um danach ein paar Brosamen zu verteilen. Durch den Wegfall des Versorgungszuschlags fehlen auf einen Schlag 60 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht über 1.000 Pflegestellen. Das angekündigte Pflegestellenprogramm wird wohl verpuffen, denn wo sollen die 10 Prozent Eigenanteil herkommen, die die Kliniken tragen sollen? Überhaupt finden sich im Gesetzentwurf viele Stellschrauben, mit denen das Finanzkorsett enger geschraubt wird. Hier ist der Gesetzentwurf präzise. Wo es Erleichterungen geben soll, bleibt alles im Vagen. Mit diesem Gesetz der Großen Koalition im Bund sollen offenbar Probleme anderer Länder angegangen werden und Baden-Württemberg wird mit in Haftung genommen. Aber auch Sozialministerin Altpeter ist zu kritisieren. Es war verhängnisvoll, nicht in der Bund-Länder-AG vertreten gewesen zu sein. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Alle Bemühungen jetzt im Bundesrat sind nichts anderes als wohlfeil. Bei einem Einspruchsgesetz gibt es keine wirklichen Druckmittel. Die Interessen unseres Landes und unserer Kliniken hätten von Anfang an kraftvoll in den Diskussionsprozess einbezogen werden müssen. Für mich bleibt: Wegen des Wegduckens Baden-Württembergs müssen wir uns jetzt über den Tisch ziehen lassen. Und im Land selbst ist weiterhin eine sachorientierte Strukturpolitik einzufordern. Die Verpflichtungen aus der dualen Krankenhausfinanzierung werden ebenso nicht in vollem Umfang erfüllt. Zwar gibt es Verbesserungen, die ich anerkenne. Angesichts der Haushaltslage sind diese jedoch bei weitem nicht so ausgeprägt, wie dies die Landesregierung Glauben machen möchte. Ich finde es auch schwach, dass das Land mit der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen keinerlei Schwerpunkte für die Krankenhäuser gesetzt hat. Einfach die Gelder pauschal zu verteilen zeugt von wenig Gestaltungswillen.“

Zur Meldung, wonach nach Ansicht von Sozialministerin Altpeter (SPD) die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung zu weiterem Personalabbau führt, sagte sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ministerin Altpeter springt mit ihrer Kritik an der Krankenhausreform des Bundes deutlich zu kurz. Der entscheidende Fehler der Ministerin ist, dass sie nicht in der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten war. Statt dass sich das Land kraftvoll in diese Diskussion einbrachte und Einfluss darauf nahm, dass möglichst viele Gelder ins Land fließen, wartete die Ministerin Altpeter erst einmal ab.

Der geplante Strukturfonds im Umfang von 500 Millionen Euro sieht vor, dass die Kriterien zur Förderung und zum Verfahren mit den Ländern abgestimmt werden. Auch muss sich die Ministerin den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in der Frage der Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung zu wenig unternimmt. Die FDP-Landtagsfraktion stellte bei einer Experten-Anhörung im Landtag vor über einem Jahr hierzu einen 10-Punkte-Plan vor, der eine gute Diskussionsgrundlage ist. Aber passiert ist nichts. Der Bund entzieht mit der Streichung des Versorgungszuschlags den Kliniken im Land 60 Millionen Euro. Das Pflegestellenförderprogramm ist reines Blendwerk, weil den Klinik‎en mehr Geld genommen wird, als es über das Programm gibt. Das Förderprogramm entspricht 250 Stellen, die Streichung des Versorgungszuschlags entspricht rund 1000 Stellen.“

Zur Meldung, wonach bereits bei zwei Tagen angekündigter Lufttemperatur von 30 Grad Celsius oder mehr die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen mit Betondecke auf 80 Stundenkilometer gesenkt werden soll, sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mich wundert schon sehr, dass bereits ab 30 Grad Celsius angekündigter Lufttemperatur das Tempo auf Beton-Autobahnen auf 80 Stundenkilometer gedrosselt werden soll. 30 Grad Celsius hatten wir in der Vergangenheit sehr oft und das war auch jetzt nicht das Problem. Da ging es um weit höhere Temperaturen. Will unser Verkehrsminister hier unter dem Vorwand der Sicherheit mal wieder den Autoverkehr ausbremsen? Klar ist: Sicherheit geht vor. Es muss aber der Eindruck vermieden werden, dass die Autofahrer mal wieder schikaniert werden sollen. Ich erinnere an Minister Hermanns Idee von flächendeckendem Tempo 30 in Städten. Über 30 Grad Celsius können unsere südeuropäischen Nachbarn im Übrigen nur müde lächeln. Und auch in Wüstenstaaten gibt es Straßen. Es muss andere Möglichkeiten geben. Die Autobahnen dienen dem Fernverkehr, da ist Tempo 80 über längere Strecken unzumutbar. Zur Not muss ein Sofort-Sanierungs-Programm aufgelegt werden.“

 

Zu dem in der heutigen Sitzung des Projektbeirats gefundenen Konsens über die Bauvariante beim Ausbau der Rheintalbahn sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Nach dem heute gefundenen Kompromiss fordert die FDP-Landtagsfraktion von Bund und Land eine rasche Lösung der offenen Finanzierungsfrage. So wichtig es war, sich über die Trassenvariante zu einigen, noch wichtiger ist es jetzt, die Kostenfrage zu klären. Denn ohne Geld ist schlecht bauen. Baden 21 darf nicht baden gehen. Knackpunkt ist, ob und wie die Planungskosten zwischen Bund und Land aufgeteilt werden. Für den Abschnitt im Markgräfler Land bleibt am heutigen Tag der bittere Nachgeschmack, dass die gewünschte Tieflage der Bahntrasse nicht kommen wird. Immerhin aber wird es beim Lärmschutz einen so genannten Vollschutz geben. Das macht passive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster überflüssig. Der heutige Konsens ist nicht nur ein guter Tag für die Zukunft des Schienengüterverkehrs und für den menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn als so genanntes Projekt Baden 21. Dieser Tag erinnert auch daran, dass die FDP Wegbereiter der Entwicklung war. Wir hatten die Idee der Mitfinanzierung für Maßnahmen, die über den gesetzlichen Lärmschutz hinausgehen, und wir haben den Wegfall des Schienenbonus in der letzten Legislaturperiode im Bundestag durchgesetzt. Und es zeigt sich, wie sinnvoll und beispielgebend es war, den Projektbeirat einzurichten.“