Zu dem Vorstoß von Südwestmetall und den Hochschulverbänden zum Thema “Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken”, sagten die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann: 

„Wir begrüßen den Impuls des Arbeitgeberverbands und der Hochschulverbände, die mit dem Fokus auf eine zukunftsfähige Innovationspolitik ein wichtiges Thema für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg in Blick genommen haben.“

„Ein gründerfreundliches Klima für Innovationen beginnt bereits in der Schule, wird aber besonders an den Hochschulen praktisch relevant. Dort eröffnet das novellierte Hochschulgesetz zwar die Möglichkeit, Räume der Hochschule zu nutzen. Diese Option bleibt aber oft blanke Theorie, da die Infrastruktur bereits vollständig ausgelastet ist. Mit dem Programm „Junge Innovatoren“ haben wir uns bereits vor vielen Jahren für eine räumliche und monetäre Ausstattung von Gründern engagiert, die auch finanziell untermauert ist.

Die erforderlichen Flexibilisierungen bei der Bauherreneigenschaft, die nicht nur den Universitäten optional Freiräume eröffnen würde, haben wir bereits bei der letzten Überarbeitung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen. Daneben müssen wir beim neuen Hochschulfinanzierungsvertrag auf eine solide Finanzierung gerade auch der HAW achten.“, so Weinmann.

„Der Wissenstransfer und Überleitung einer Idee bis hin zur Marktreife ist eine zentrale Herausforderung. Die vielseitige Hochschullandschaft findet ihr Gegenstück in einer mittelstandsgeprägten Unternehmerschaft. Die Nähe und Vernetzung der beiden Bereiche zu stärken, ist richtig, und schafft auch im ländlichen Raum zusätzliche Studienangebote und eine Versorgung mit den dringend benötigten Fachkräften.“, ergänzt Reich-Gutjahr.

Anlässlich des 60. Jahrestags des Arbeitsbeginns der Zentralen Stelle der Länder zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg am 01. Dezember heben der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, und der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, die ungebrochene Bedeutung dieser Einrichtung hervor.

„Die Tätigkeit der Zentralen Stelle steht nicht nur als klares staatliches und politisches Bekenntnis zum Rechtsstaat nach einer Zeit des Naziunrechts in der Nachkriegszeit da. Sie ist bis zum heutigen Tag eine eindeutige Stellungnahme, dass Mord, Gewalt und Unrecht in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte nicht vergessen werden und nicht vergessen werden dürfen“, so Weinmann. Er sieht den Auftrag weiterhin: „Die Folgen der damaligen Verbrechen werden über Generationen weiter fortbestehen. Es ist unmöglich, sie zu tilgen. Der objektive Anspruch rechtsstaatlicher Ermittlungen, die die Zentrale Stelle hat, ist aber unbedingt notwendig, wenn man diese Vergangenheitsbewältigung mit dem Ziel der Gerechtigkeit betreibt.“

Der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, würdigt die Leistung der Zentralen Stelle und unterstützt die Erweiterung von deren Tätigkeit: „Es war mit Dr. Wolfgang Haußmann ein liberaler Justizminister, der vor sechzig Jahren den Mut hatte, diese Stelle in Baden-Württemberg anzusiedeln. In der damaligen Zeit war das ein Wagnis; die Stelle sah sich von der Bevölkerung im Zuge der Verdrängungsmentalität nach dem Krieg massiven Anfeindungen ausgesetzt. In meiner Amtszeit als baden-württembergischer Justizminister in den Jahren 1996 – 2002 und 2004 – 2011 war bereits klar, dass aufgrund der fortgeschrittenen Zeit die Anzahl der lebenden Täter geringer werden würde. Umso wichtiger ist es, dass die Zentrale Stelle neben ihren Ermittlungstätigkeiten als Ort der Dokumentation und Erforschung nationalsozialistischen Unrechts weiterhin Bestand hat.“

Zur Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen Untreue gegen den der Ex-Rektor und der Ex-Kanzler der Beamtenhochschule Ludwigsburg sagt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Es überrascht mich nicht, dass auch das Landgericht Stuttgart zu dem Schluss gekommen ist, dass sich die damalige Rektoratsspitze der Verwaltungshochschule für die `Abschiedsgeschenke´ an Teile der Professorenschaft strafrechtlich verantworten muss. Irritiert darf man aber wohl darüber sein, dass die Vorteilsempfänger nunmehr keine Konsequenzen zu erwarten haben sollen. Denn die Erkenntnisse der Beweiserhebung durch den Untersuchungsausschuss des Landtags haben sehr wohl die Vermutung erhärtet, dass es sich um ein Zusammenwirken der Begünstigten mit dem Altrektor und dem Altkanzler handelt. Da unter den Beteiligten auch zahlreiche Juristen sind, sollte sich zumindest bei diesen die Einsicht sehr schnell ergeben haben, dass eine leistungsbezogene Zulage nicht aufgrund des faktisch verwirklichten Senioritätsprinzips hätte gewährt werden dürfen. Davon zeugen auch die damaligen Rückfragen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Dass sie keine monetären Einbußen mehr zu fürchten haben, da der Vertrauensschutz längst greift, entlässt die Beteiligten nicht aus der Verantwortung. Der Vertrauensschutz gilt nur deshalb, da die erforderlichen Maßnahmen seitens der Rechtsaufsicht durch das Ministerium nicht ergriffen wurden. Dadurch wurde die rechtswidrige Zulagengewährung praktisch in Stein gemeißelt.“

Zur heutigen Vorstellung des Zwischenberichts zur Gewährung von Leistungsbezügen und Zulagen an baden-württembergischen Hochschulen sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Rechtsaufsicht durch das Ministerium war in der Vergangenheit ganz offensichtlich unzureichend und ermöglichte zahlreiche Fehlentwicklungen an den Hochschulen im Land. Erst auf unser Drängen hin wurde die Besoldungspraxis von der Ministern landesweit unter die Lupe genommen. Noch im Juli 2017 hatte sie dies klar verweigert. Dabei zeigt die Vielzahl und Vielschichtigkeit der nun sichtbar gewordenen Fälle, dass es der Expertise aus dem Ministerium schon viel früher bedurft hätte. Denn gerade in den kleineren Hochschulen fehlte schlicht die juristische Fachkunde.

Inzwischen sind Jahre vergangen, in denen fehlerhafte Geldflüsse Neid und Missgunst in der Professorenschaft schürten. In der Konkurrenz um die Gelder aus dem Zulagentopf einer Hochschule müssen einerseits nachvollziehbare Richtlinien gelten. Diese müssen aber auch akribisch angewendet werden und dürfen keinen Raum für die rechtswidrige Begünstigung Einzelner lassen.

Wir mussten nicht nur einmal beobachten, dass diejenigen, die in der Hochschulleitung einen kritischen Blick auf fragwürdige Besoldungssituationen warfen, an einer Hochschule exkludiert wurden. Eine solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium hätten denjenigen in der Aufarbeitung den Rücken gestärkt, hätte es das neue Referat im Ministerium schon früher gegeben. Die zeitliche Verzögerung unter dem Deckmantel der Hochschulautonomie macht dessen Arbeit nun schwieriger und umfangreicher.“

Zur Meldung und Argumentation des Innenministeriums, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz habe einen Termin bei der AfD Heilbronn abgesagt, weil die AfD-Jugendorganisation nun beobachtet werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:
„Grundsätzlich ist gegen Vorträge des Landesamtes für Verfassungsschutz bei Parteien nichts zu sagen. Die AfD ist aber keine normale Partei. In Zeiten, wo es um die Beobachtung der Partei geht, muss der Verfassungsschutz besonders auf Abstand und Objektivität achten. Da kann schon ein Vortrag einen falschen Eindruck vermitteln und ist daher abzulehnen.
Absurd und zu kurz gesprungen ist wieder mal die Stellungnahme des Innenministeriums. Die Beobachtung der AfD-Jugendorganisation kann nicht zur Rechtfertigung der späten Absage taugen. Denn auf die Beobachtung muss hingearbeitet worden sein, sodass eine Absage schon früher angezeigt gewesen wäre. Die Situation würde auch nicht besser, wenn das Innenministerium die Entscheidung über die Beobachtung als spontanen Schuss aus der Hüfte darstellen würde. Das würde die Frage aufwerfen, ob diese Entscheidung vielleicht sogar getroffen wurde, um die Präsidentin besser dastehen zu lassen. Aufklärung im Parlamentarischen Kontrollgremium ist dringend geboten.“

Zur Meldung, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte die Jugendorganisation der AfD sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz ist klar. Als Frühwarnsystem soll es verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und ihrem Dunstkreis ist es richtig, auch dort genau hinzuschauen. Auch im für die Kontrolle des Landesamtes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium werden wir uns mit der Beobachtung befassen. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, wir können uns über keinen Gegner der Demokratie Wissenslücken leisten.“

Zur heutigen Vorstellung der Pläne der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern aus der Kolonialzeit sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:  

„Der Intervention des Koalitionspartners ist es wohl zu verdanken, dass beim Umgang mit sogenannter Raubkunst aus der Kolonialzeit keine vollendeten Tatsachen von Ministerin Bauer geschaffen werden. Eine generelle haushaltsrechtliche Ermächtigung des Landes zur Rückgabe derartiger Kulturgüter wäre aktuell zur Unzeit gekommen. Denn diese hätte den sinnvollen Vorstoß der Kulturbeauftragten der Bundesregierung, Monika Grütters, eine Arbeitsgruppe einzurichten, zur Makulatur gemacht. Der Provenienz von Kulturgütern aus der NS-Zeit wird zu Recht viel Aufmerksamkeit geschenkt, um die Restitution von Objekten aus einem Unrechtskontext an die Berechtigten zu ermöglichen. Die Washingtoner Erklärung stellt dabei den verpflichtenden Rahmen für Bund, Länder und Kommunen dar. Eine solche Regelung fehlt jedoch bisher für den Umgang mit potenziell geraubten, beschlagnahmten oder zwangsveräußerten Kulturgütern aus der Kolonialzeit und deren Rückgabe an die berechtigten Eigentümer. Bei diesem sensiblen Thema  darf es keine landespolitischen Schnellschüsse geben.“

Zur Meldung, wonach die Verwaltungsgerichte mit 80 neuen Richterstellen und 43 Neustellen für Servicekräfte entlastet werden sollen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Grundsätzlich begrüßen wir die zusätzlichen Stellen für die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg. Diese reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Weitere Stellen müssen geschaffen werden, um die Menge an unerledigten Klagen gegen Asylbescheide bewältigen zu können. Auch der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung muss in die Schaffung von neuen Stellen miteinbezogen werden.

Die Große Koalition im Bund hat bundesweit 2000 weitere Richterstellen versprochen. Auf diese Mittel muss das Land zurückgreifen.

Wir erwarten hier deutlich mehr Engagement der Landesregierung gegenüber dem Bund, da die Bundesregierung die Verantwortung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration trägt.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, nimmt die Antwort des Verkehrsministers Winfried Hermann auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion zum Thema Parkraumbewirtschaftung an Hochschulen des Landes (Ds. 16/4836) und die kürzlich in Stuttgart durch die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer präsentierten Planungen für emissionsfreie Mobilität an den Hochschulen des Landes zum Anlass, um an den „höchst widersprüchlichen und alltagsfernen Vorstellungen vom Alltagsleben an Hochschulen“ scharfe Kritik zu üben.

„Die Landesregierung weiß offensichtlich wieder einmal nicht, was sie will“, so Weinmann. „Bestes Beispiel ist die Universität Hohenheim. Zur höchst mangelhaften Anbindung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln fiel der Landesregierung nichts Besseres ein, als bei Auto-Parkplätzen abzukassieren. Mit mehr Fahrradabstellplätzen nun das Mobilitätsverhalten der Studierenden und Beschäftigten ändern zu wollen, passt zur grünen Erziehungslinie. Dies nun allerdings bei der Präsentation von Ideen als besonders fortschrittlich darzustellen, ist blanker Hohn. Erst schafft man mangels Alternative Autoverkehr, dann kassiert man diesen ab.

Die Landesregierung gab als Ziel aus, die Studierendenzahlen massiv bis zur Hälfte eines Jahrgangs zu erhöhen. Dieser ideologischen Vorgabe folgt die Mobilitätsplanung jedoch nicht, wenn Parkraum nur um 18% erhöht werden soll. Sogar das Verkehrsministerium muss zugeben, dass eine Folgenabschätzung in Hohenheim schlicht nicht stattfand. Das ist nicht nachhaltig, sondern kurzsichtig. Dass die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung dazu dienen sollen, Parkraum überflüssig zu machen überflüssig zu machen, statt diese den Hochschulen und den Studierenden zu Gute kommen zu lassen, ist krönendes Beispiel für die Absurdität der gut gepflegten Autofeindschaft von grüner Seite.“

„Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche, auch die Justiz. Dabei können die Möglichkeiten des Legal Techs die Arbeit von Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung erleichtern. Ersetzen darf die künstliche Intelligenz Richter aber nicht. Vergleichbar mit dem Videobeweis beim Fußball, der hilft Fehlentscheidungen zu vermeiden, muss die letzte Verantwortung und Entscheidung weiterhin beim Menschen liegen.“ So fasst Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, den liberalen Rechtstag der Fraktion am gestrigen Samstag zusammen.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion und Moderator des Rechtstags, ergänzt: „Legal Tech ist Chance und Herausforderung für Anwaltschaft und Justiz. In einer globalisierten, auf den technischen Fortschritt ausgerichteten Welt können wir uns den Möglichkeiten des Legal Techs, die mit Softwareangeboten und Rechtsmarktplätzen längst in Deutschland präsent sind, nicht verschließen. Aufgabe des Staates ist es dabei, Leitplanken für die Nutzung des Legal Techs zu setzen, die Raum für Entwicklung lassen, wo es an die Grundfesten der Rechtsordnung geht, aber auch Grenzen zu ziehen. Der Staat hat die Justiz zudem mit Produkten des Legal Techs, wie beispielsweise bereits existierender Unterstützungssoftware, auszustatten, sodass sie angesichts der immer komplexer werdenden Verfahren gegenüber der Anwaltschaft nicht ins Hintertreffen gerät.“

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte zur Frage, „Rechtsprechung ohne menschlichen Faktor – Liegt die Zukunft im Legal Tech?“, eingeladen. Neben Angehörigen der Anwaltschaft und Justiz, Informatikern und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern kamen mit Patrick Prior, Jurist und Inhaber der Advotisement Legal Tech, Prof. Dr. Martin Schulte, Institut für Technik- und Umweltrecht der TU Dresden und Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften und Florian Diekmann, Richter am OLG Stuttgart und Leiter des IuK-Fachzentrums Justiz ausgewiesene Fachleute im Landtag zusammen.

Nach einer Einführung in das Thema durch Nico Weinmann und Impulsvorträgen von Patrick Prior und Prof. Dr. Michael Schulte wurde unter Einbeziehung des Publikums anregend über Fragen des Legal Techs diskutiert.

Patrick Prior stellte die aktuellen Möglichkeiten des Legal Techs vor. Neben Unterstützungssoftware für Rechtsanwälte und Justiz gibt es längst Rechtsmarktplätze, die über das Internet rund um die Uhr Fragen Rechtssuchender beantworten. Verbraucherrechtsplattformen vor allem im Bereich der Fluggastrechte und des Verkehrsrechts können bereits Umsätze im Millionenbereich verbuchen. Die Nutzung solcher und zukünftig entstehender Plattformen wird nach Ansicht von Prior zu einem Massenphänomen werden. Anwaltskanzleien werden zukünftig verstärkt softwarebasierende Unterstützung bei der Analyse umfangreicher Dokumentationen erhalten. Tausende Seiten werden innerhalb kürzester Zeit nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden können. Dabei müsse der Staat aufpassen, dass die Justiz gegenüber der die Unterstützungssoftware nutzende Anwaltschaft nicht in die Defensive gerät.

Florian Diekmann betont, auch die Justiz könne von den Möglichkeiten des Legal Techs profitieren. Gerade wo das Personal an den Gerichten knapp bemessen ist, die Verfahren aufwendiger werden, kann Unterstützungssoftware die Arbeit der Gerichte erleichtern und beschleunigen. Dafür müsse der Staat aber entsprechend in Technik investieren. Wichtig sei zudem, dass die Produkte des Legal Techs immer nur unterstützenden Charakter haben dürften. Es müsse für den Richter erkennbar sein, wie Ergebnisse zustande kommen. Eine Art „Rechtsprechungsautomat“ als Blackbox, der dem Richter ein Ergebnis vorschlage, das nicht nachvollzogen werden kann, werfe ganz erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsphilosophische Fragen auf.

Auf diese Fragen fokussierte sich Prof. Dr. Martin Schulte. Er erinnerte an die Juristen des 19. Jahrhunderts, die bereits lebhaft diskutierten, ob der Richter als bloßer „Subsumtionsautomat“ fungiert oder als „Richterkönig“ weitgehend unabhängig entscheide. Den aktuellen  verfassungsrechtlichen Maßstab an einzelne Anwendungen des Legal Techs anlegend, beschrieb er auch die rechtlichen Grenzen des Legal Techs. Diese fänden sich vor allem dort, wo es um Ermessens- und Abwägungsentscheidungen geht. Für ihn ist es ebenso unabdingbar, dass Richter und Rechtsanwälte unterstützt, aber nicht ersetzt werden. Der Mensch müsse verantwortlich bleiben, auch, damit sich Recht wie in der bisherigen Rechtstradition im Zusammenspiel von Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft weiterentwickeln könne.

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Opferschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Vermeidung von Straftaten ist der beste Opferschutz. Diesen wichtigen Grundsatz hat Grün-Schwarz leider offenbar völlig aus dem Blick verloren. Aber gerade hier gibt es viel zu tun. Die Situation bei der Polizei ist verheerend. Jeden Tag muss sie in schlechten Organisationsstrukturen arbeiten, weil die polizeifachlichen Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform von Grünen und CDU beiseite gewischt wurden. Es wurden eben keine 14 Polizeipräsidien geschaffen, die zentrale Unfallaufnahme wurde auf dem Land nicht abgeschafft. Von den versprochenen 1.500 zusätzlichen Stellen bei der Polizei werden bis 2021 nicht mal 250 besetzt sein.

Wenn Straftaten nicht verhindert werden können, dann ist es besonders wichtig, Opfer zu begleiten und zu unterstützen. Es geht dabei nicht nur um die natürlich wichtige Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung oder der Bewältigung der psychischen, physischen und/oder materiellen Folgen der Straftat. Der einfachste Opferschutz ist es, den Opfern zuzuhören, ihre Anliegen Ernst zunehmen, ihnen Gehör zu verschaffen. Bei den einschneidenden Ereignissen der letzten Jahre hat das staatliche Engagement mit Blick auf die Opfer aber genau hier weitgehend versagt. Im Jahr 2012 versprach Bundeskanzlerin Merkel auf der Gedenkfeier für die Opfer des NSU, alles zu tun, um die Morde aufzuklären, die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Nicht nur Amnesty International kommt mittlerweile zu dem Ergebnis, die Bundeskanzlerin hat dieses Versprechen gebrochen. Im Fall des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz hat die Bundeskanzlerin Empathie vermissen lassen. Ein Jahr brauchte sie, um sich mit Opfern und Hinterbliebenen zu treffen. Dies zeigt uns, dass die Politik abseits von Sonntagsreden noch Einiges zu verbessern hat.“

Innenminister Strobl wirft der FDP in einer Zumeldung auf die heutige Pressemitteilung unseres rechtspolitischen Sprechers zum Opferschutz falsche Behauptungen und ein Schlechtreden der Polizei vor. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Angriff von Innenminister Strobl auf die FDP ist in seiner schlichten Rhetorik entlarvend und wirft ein schlechtes Licht auf den Innenminister. Ausdrücklich habe ich die Arbeit der Polizei gelobt. Es ist allerdings die grün-schwarze Politik, die eine Verbesserung der Lage der Polizei verweigert. Innenminister Strobl sollte darlegen, was an der Feststellung falsch ist, dass er das von der Evaluierungskommission zur Prüfung der Polizeireform empfohlene 14er Modell nicht umgesetzt hat. Er sollte darlegen, was an der Feststellung falsch ist, dass die zentrale Unfallaufnahme auf dem Land nicht abgeschafft wurde, obwohl dies von den Polizeifachleuten gefordert wurde. Was ist an der Feststellung falsch, dass statt 1.500 Polizisten nicht mal 250 mehr haben werden? Es war Innenminister Strobl, der vor einigen Monaten im Landtag erklärte, Grün-Schwarz löse ihr Wahlversprechen schon vor 2021 ein. Der Innenminister sollte also vorsichtig mit solch schwerwiegenden Anwürfen sein. Und natürlich ist nicht alles eitel Sonnenschein in Sachen Kriminalstatistik. Immerhin ist beispielsweise die Zahl der Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum gestiegen, im öffentlichen Personenverkehr immerhin um 10 Prozent.“

Anlässlich des Beschlusses des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu Gütestellen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Am Ende eines Güteverfahrens stehen Entscheidungen, die 30 Jahre von der Staatsgewalt vollstreckt werden können. Es darf dem Staat daher nicht egal sein, wie solche Entscheidungen entstanden sind. Nicht von ungefähr wurde Jahrhunderte lang für die Normierung möglichst gerechter Verfahrensgrundsätze gekämpft. Der Ansatz der Landesregierung, den Gütestellen nahezu keine Vorgaben zum Verfahrensrecht zu machen, kann so nicht überzeugen. Dies stellte auch der Anwaltsverband fest.

Die FDP-Fraktion hat daher in einem Änderungsantrag ein Mindestmaß an Verfahrensgrundsätzen und zusätzlich die Erstellung eines jährlichen Geschäftsberichts durch die Gütestellen eingefordert. Leider war die Koalition nicht an der Verbesserung ihres Gesetzentwurfs interessiert und lehnte den Antrag ab.“

Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse baden-württembergischer Universitäten bei der Exzellenzstrategie sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Die Wissenschaftsministerin stellt das gute Abschneiden der Universitäten im Land in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen, deren exzellente Forschung auch nicht in Zweifel steht. Eine fragwürdige Chronologie ließ sie dabei jedoch außen vor. Die zwölf erfolgreichen Cluster im Land, die nun eine Förderung erhalten werden, waren nämlich keineswegs eine sichere Bank. Vielmehr wurde die Gesamtzahl der geförderten Anträge erhöht, sodass nicht 45 bis 50, sondern nun 57 Anträge am Fördergeld-Kuchen von Bund und Ländern zehren werden. Es stellt sich die Frage, ob der von der Ministerin vorgestellte Erfolg Baden-Württembergs ohne diese Nachbesserung genauso ausgefallen wäre oder nicht eher an manchem Standort die Teilnahme am Rennen um den Status als Exzellenzuniversität gescheitert wäre. Weil die Fördersumme insgesamt auch nicht erhöht wurde, musste die Landesregierung nun auch die Höhe der in Baden-Württemberg erwarteten Mittel nach unten korrigieren. Waren es in der Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums vom 27. September 2018 noch 84 bis 104 Millionen Euro, so werden heute nur noch 62 bis 75 Millionen zusätzlicher Mittel erwartet. Das bedeutet einen herben Einschnitt und jedes einzelne Kuchenstück wird um ein Viertel kleiner. Die offenen Fragen habe ich zum Anlass für einen Antrag an die Landesregierung genommen, mit dem ich die fragwürdigen Hintergründe der vorgestellten Erfolge geklärt haben will. Es hat nämlich schon ein ‚Gschmäckle‘, wenn nicht nach wissenschaftsgeleiteten Kriterien über den Erfolg eines Antrags entschieden wurde, wie die Ministerin es stets betont. Soweit nicht wissenschaftliche, sondern politische Erwägungen die Entscheidung tragen, hätte man das Kind aber auch beim Namen nennen müssen“, so Nico Weinmann.

 

Zur Veröffentlichung der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die positive Bewertung der Entwicklung der Jugendkriminalität durch Justizminister Wolf darf die ernsten Botschaften der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 nicht überdecken. So stieg die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten erneut an. Gleiches trifft auf die Drogendelikte zu. Die absolute Zahl verurteilter Ausländer nahm zwar ab, ihr Anteil an den Verurteilten insgesamt stieg jedoch auf knapp 40 Prozent.

Auf diese Erkenntnisse muss mit unterschiedlichen Maßnahmen reagiert werden. Die Landesregierung muss die Drogenkriminalität stärker verfolgen. Erst wenn diese sogenannte Holkriminalität landesweit eingedämmt ist, wird ein Zurückgehen dieser Delikte auch mit einer Verbesserung der inneren Sicherheit einhergehen. Zudem ist die Polizeipräsenz im öffentlichen Raum zu erhöhen. Hier haben die Landesregierungen der letzten Jahre mit ihren Polizeireformen völlig versagt.

Auf den überproportional hohen Anteil straffälliger Ausländer ist mit einem Bündel von Maßnahmen zu reagieren. Schon ausländische Ersttäter sollten konsequent abgeschoben werden, insbesondere wenn sie noch nicht einmal über einen Asylgrund verfügen. Die Justizvollzugsanstalten müssen mehr personelle und sachliche Unterstützung im Umgang mit der zunehmenden Zahl problematischer Häftlinge erhalten. Mit Präventionsmaßnahmen unter anderem in den Schulen muss gegen Wertvorstellungen vorgegangen werden, die Straftaten beispielsweise gegen Andersdenkende oder fremdes Eigentum legitimieren.“

Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ständigen Ausschusses zum Missbrauchsfall Staufen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Man kann und sollte den Behörden im Fall des schrecklichen Missbrauchs nicht fehlendes Interesse vorwerfen. Fehler sind jedoch klar zu benennen. Falsch wurde angenommen, dass die Mutter am Wohlergehen ihres Kindes interessiert war. Falsch war es auch, das Kind in den gerichtlichen Verfahren nicht anzuhören und keinen Verfahrensbeistand zu bestellen. Dass die Polizei, die in der Wohnung der Mutter Kinderpornographie fand, das Jugendamt nicht informierte, ist zu kritisieren, wie auch die fehlende Kontrolle der gerichtlichen Auflagen.

Es ist gut, dass die Behörden in einem ersten Schritt selbstkritisch mit der Aufarbeitung begonnen haben. In der von der Landesregierung nun endlich breiter aufgestellten Expertenkommission müssen aus diesen und weiteren Erkenntnissen zügig Schlussfolgerungen für erforderliche Verbesserungen gezogen werden. Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse und Ausstattung des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“

Wir unterstützen die Expertenkommission dabei gern. Die Landesregierung muss Ernsthaftigkeit beweisen und die Berichte und Ergebnisse der Kommission dem Parlament unverzüglich zuleiten. Von den Koalitionsfraktionen erwarten wir, dass sie unsere Forderung nach einer anschließenden Anhörung der Experten in den zuständigen Ausschüssen unterstützt.“

Zur Vorstellung der neuen Eltern-Kampagne zur Berufsausbildung der Wirtschaftsministerin  äußerten sich der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert.Hoch

Nico Weinmann sagte dazu: „Wir brauchen mehr Jugendliche, die sich für eine Berufsausbildung entscheiden, sagt nicht nur die Wirtschaftsministerin heute, sondern auch die Liberalen seit vielen Jahren. Der Grundstein für die Entwicklung, dass sich immer mehr junge Menschen für ein Studium und damit gegen eine Ausbildung entscheiden, wurde bereits mit der verfehlten politischen Zielsetzung der grün-roten Landesregierung in der letzten Legislaturperiode gelegt. Die damalige Doktrin, wonach mindestens die Hälfte eines Jahrgangs studieren solle, atmete den Geist, dass das Menschsein erst beim Akademiker anfängt. Nun räumt die Wirtschaftsministerin von der CDU mit dieser Verfehlung auf. Für Wissenschaftsministerin Bauer muss sich diese politische Kehrtwende allerdings anfühlen, als litten die Grünen in den unterschiedlichen Regierungs-Koalitionen an dämmernder Schizophrenie.“, so Nico Weinmann.

Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt: „Den Fachkräftemangel im Land kann man nicht wegdiskutieren, schon heute fehlen über eine Viertel Million Fachkräfte. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen tun sich seit Jahren schwer, die Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerbern zu besetzen. Mit diesem Missstand aufzuräumen war längst überfällig, wenn man die wirtschaftliche Zukunft unserer mittelständischen Wirtschaft nicht mit falschen Ideologien verspielen will. Man muss aber fragen, warum die Wirtschaftsministerin die Kampagne zu einem Zeitpunkt startet, zu dem sich der aktuelle Jahrgang der Schulabsolventen bereits für den weiteren Bildungsweg entschieden haben muss. Denn sowohl die Einschreibungen an den Hochschulen als auch die Mehrzahl der Ausbildungsverträge dürften für dieses Jahr bereits unter Dach und Fach sein.“

Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Entwicklung der AfD hin zum Rechtsextremismus sagte der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD beherbergt in ihren Reihen Rechtsextremisten, daran kann kein Zweifel bestehen. Dies wissen wir nicht erst seit heute, wird aber durch die Vorgänge der letzten Zeit wieder deutlich. Mit dieser Tatsache muss man in aller Konsequenz umgehen. Ich habe dabei Vertrauen in die Arbeit und Prüfungen der Sicherheitsbehörden.

Der Fall der AfD bestätigt uns dabei in der Überzeugung, dass es längst überfällig ist, dem Verfassungsschutz auch die Beobachtung von Einzelpersonen zu ermöglichen. Schon bei der letzten Änderung des Verfassungsschutzgesetztes forderten wir diese Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes. In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet darf der wehrhafte Rechtsstaat nicht darauf warten und hoffen, dass sich potentielle Einzeltäter zu Gruppen zusammenschließen oder ganze Gruppen umstürzlerisch tätig werden. Bei der anstehenden Änderung des Verfassungsschutzgesetztes werden wir diese Forderung wieder einbringen.“

Zur Information, dass das Wissenschaftsministerium dem Verwaltungsgericht Stuttgart 24 Seiten Akten mehr vorgelegt hat als dem Untersuchungsausschuss, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Es ist ein erneuter Affront gegenüber dem Untersuchungsausschuss, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun nonchalant einräumt, dass dem Verwaltungsgericht ein breiterer Aktenbestand vorlag, als dem Untersuchungsausschuss als Aufklärungsorgan des Landtags. Dass dem Gericht aus dem Hause Bauer Dutzende Seiten mehr zur Verfügung gestellt wurden, hat für mich nichts mehr mit Schlamperei zu tun, sondern ist ein nunmehr klares Zeugnis des mangelhaften Aufklärungswillens der Ministerin. Insbesondere da es sich um Akten zur sogenannten Stratthauskommission handelt, deren Wirken in den nächsten Sitzungen des Ausschusses kritisch zu beleuchten sein wird, wiegt dieses Versäumnis im Ministerium sehr schwer. Dieses Verhalten werden wir auch bei der Gesamtbeurteilung der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts berücksichtigen müssen.“

Zur Vorstellung des Abschlussberichts des Oberlandesgerichts Karlsruhe, des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Staufener Missbrauchsfall sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann und der sozialpolitische Sprecher, Jürgen Keck:

„Der Bericht der Arbeitsgruppe ist ein hilfreicher Schritt, weitere müssen jedoch folgen. So sind zwar die Selbstkritik der Beteiligten und einzelne mittlerweile vor Ort stattgefundene Maßnahmen zu begrüßen, landesweit muss aber die Situation verbessert werden.“

Weinmann stellt dazu fest: „Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“

Keck ergänzt: „Die Herangehensweise der Jugendämter an familiengerichtliche Verfahren ist in den Blick zu nehmen. Brauchen die Jugendämter mehr juristische Unterstützung? Müssen hier Vorgaben gemacht werden, damit das Engagement der Jugendämter nicht von der aktuellen Haushaltslage vor Ort abhängt?“

„Diesen und weiteren Fragen“, so Weinmann und Keck abschließend, „muss sich eine transparent arbeitende Expertenkommission widmen, zu der auch Wissenschaftler, Praktiker aus Gerichten, Jugendämtern und der Anwaltschaft gehören müssen. Die von Grün-Rot vorgesehene interministerielle Arbeitsgruppe muss dem gerecht werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dem Landtag ein Abschlussbericht der Expertenkommission vorgelegt wird und die Kommission in einer Anhörung von den zuständigen Ausschüssen befragt werden kann.“

Die Urteilsbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts liegt der FDP/DVP Fraktion vor. Dazu äußern sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP/DVP im Bauer-Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:ludw

Weinmann: „In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts wird klar festgestellt, dass die bisherige Darstellung der Wissenschaftsministerin zu den Vorgängen um die Hochschule Ludwigsburg in zentralen Punkten falsch ist. Dezidiert beschreibt das Gericht, wie Ministerin Bauer und ihr Ministerium gegenüber der Öffentlichkeit, den Hochschulgremien und dem Parlament den Eindruck erweckten, die Kommission zur Bewertung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg sei unabhängig. Rein tatsächlich, und auch dies legt das Verwaltungsgericht ausführlich dar, war die Kommission der verlängerte Arm der Ministerin. Ministerin Bauer wollte mit der Kommission und ihrer angeblichen Unabhängigkeit manipulierend Druck aufbauen, um die unliebsame Rektorin Stöckle loszuwerden. Mit diesem und anderen rechtswidrigen Verhaltensweisen verletzte Ministerin Bauer ihre Fürsorgepflichten gegenüber der Rektorin.“

Rülke: „Diese Darstellung des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Vermutungen zum unsauberen Agieren von Ministerin Bauer, die wir seit Publik werden der Vorgänge in Ludwigsburg bereits in der letzten Legislatur immer wieder äußerten. Ministerin Bauer war nicht die ehrliche Maklerin, für die sie sich ausgab. Sie wollte die unliebsame Rektorin loswerden, koste es was es wolle. Die FDP/DVP Fraktion wird aus diesen Erkenntnissen die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und darüber dann auch die Öffentlichkeit informieren.“

Zu den Rücktrittsforderungen gegenüber Ministerin Bauer nach der Urteilbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts über die unrechtmäßige Abwahl der ehemaligen Rektorin der Ludwigsburger Beamtenhochschule, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre, Nico Weinmann:

„Unsere Bedenken aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart Mitte Mai und der bisherigen Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses scheinen sich nicht nur zu bestätigen, sondern diese schallende Ohrfeige fällt noch viel kräftiger aus. Sollte das zutreffen, was jetzt über die Medien verlautbart wird, beispielsweise eine gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Ministeriums, dann wird die Ministerin nicht mehr im Amt zu halten sein. Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung so bald als möglich sorgfältig prüfen und den Inhalt verifizieren müssen.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf übe Kritik an der Türkei, dieses Land sei auf dem Weg in die klassische Diktatur, Erdogan missbrauche Menschen als Faustpfand, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Feststellungen von Justizminister Wolf sind richtig. Leider fehlt aber der CDU und der Landesregierung die Kraft, hieraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. So weigert sich insbesondere Innenminister Strobl weiterhin, die Kooperation der Landesregierung mit DITIB, dem Arm Erdogans in Deutschland, zu beenden. Obwohl dort unverhohlen ein integrations- und demokratiefeindlicher türkischen Nationalismus propagiert wird, setzt die Landesregierung in Fragen von Integration, Religions- und Sprachunterricht auf DITIB.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf fordert weitere Stellen an den Verwaltungsgerichten, um die Klagen gegen die Asylbescheide bewältigen zu können, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Natürlich freuen wir uns, wenn die Zahl der Richter an den Verwaltungsgerichten endlich aufgestockt wird. Viel zu lange blieb die grün-schwarze Landesregierung weitgehend untätig, trotz des mit der Migrationskrise zu verzeichnenden Anstiegs der gerichtlichen Verfahren im Asylbereich von jährlich unter 10.000 auf 47.906 Fälle im Jahr 2017. Immer wieder wurden unsere Forderungen nach einer Aufstockung des Personals an den Verwaltungsgerichten ignoriert.

Wir unterstützen Justizminister Wolf bei seinem Ansinnen und hoffen, er kann sich gegen die Grünen in der Koalition durchsetzen. Immerhin warfen die Grünen noch vor wenigen Wochen dem Minister eine falsche Schwerpunktsetzung vor.“

Bei der turnusgemäßen Wahl zur Halbzeit der Legislaturperiode hat die FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke einstimmig im Amt bestätigt. Rülke, der keinen Gegenkandidaten hatte, sagte: „Es freut mich, dass ich das Vertrauen der Fraktion erhalten habe. Gemeinsam mit allen in der Fraktion werden wir es weiter schaffen, unverkennbar als liberale Fraktion im Landtag, gegenüber der Landesregierung und in der Öffentlichkeit aufzutreten. Dazu werde ich meinen Beitrag leisten. Unsere Freunde und Mitbewerber können auch weiterhin mit eindeutigen Positionen und klaren Aussagen rechnen.“

Ebenfalls im Amt bestätigt wurde Dr. Timm Kern (Wahlkreis Freudenstadt) als Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Jochen Haußmann (Wahlkreis Schorndorf) als Stellvertretender Vorsitzender. Neu als Stellvertretender Vorsitzender wurde Nico Weinmann (Wahlkreis Heilbronn) gewählt, der in diesem Amt Andreas Glück (Wahlkreis Hechingen-Münsingen) folgt. Glück trat nicht mehr an.