Zu den Rücktrittsforderungen gegenüber Ministerin Bauer nach der Urteilbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts über die unrechtmäßige Abwahl der ehemaligen Rektorin der Ludwigsburger Beamtenhochschule, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre, Nico Weinmann:

„Unsere Bedenken aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart Mitte Mai und der bisherigen Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses scheinen sich nicht nur zu bestätigen, sondern diese schallende Ohrfeige fällt noch viel kräftiger aus. Sollte das zutreffen, was jetzt über die Medien verlautbart wird, beispielsweise eine gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Ministeriums, dann wird die Ministerin nicht mehr im Amt zu halten sein. Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung so bald als möglich sorgfältig prüfen und den Inhalt verifizieren müssen.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf übe Kritik an der Türkei, dieses Land sei auf dem Weg in die klassische Diktatur, Erdogan missbrauche Menschen als Faustpfand, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Feststellungen von Justizminister Wolf sind richtig. Leider fehlt aber der CDU und der Landesregierung die Kraft, hieraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. So weigert sich insbesondere Innenminister Strobl weiterhin, die Kooperation der Landesregierung mit DITIB, dem Arm Erdogans in Deutschland, zu beenden. Obwohl dort unverhohlen ein integrations- und demokratiefeindlicher türkischen Nationalismus propagiert wird, setzt die Landesregierung in Fragen von Integration, Religions- und Sprachunterricht auf DITIB.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf fordert weitere Stellen an den Verwaltungsgerichten, um die Klagen gegen die Asylbescheide bewältigen zu können, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Natürlich freuen wir uns, wenn die Zahl der Richter an den Verwaltungsgerichten endlich aufgestockt wird. Viel zu lange blieb die grün-schwarze Landesregierung weitgehend untätig, trotz des mit der Migrationskrise zu verzeichnenden Anstiegs der gerichtlichen Verfahren im Asylbereich von jährlich unter 10.000 auf 47.906 Fälle im Jahr 2017. Immer wieder wurden unsere Forderungen nach einer Aufstockung des Personals an den Verwaltungsgerichten ignoriert.

Wir unterstützen Justizminister Wolf bei seinem Ansinnen und hoffen, er kann sich gegen die Grünen in der Koalition durchsetzen. Immerhin warfen die Grünen noch vor wenigen Wochen dem Minister eine falsche Schwerpunktsetzung vor.“

Bei der turnusgemäßen Wahl zur Halbzeit der Legislaturperiode hat die FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke einstimmig im Amt bestätigt. Rülke, der keinen Gegenkandidaten hatte, sagte: „Es freut mich, dass ich das Vertrauen der Fraktion erhalten habe. Gemeinsam mit allen in der Fraktion werden wir es weiter schaffen, unverkennbar als liberale Fraktion im Landtag, gegenüber der Landesregierung und in der Öffentlichkeit aufzutreten. Dazu werde ich meinen Beitrag leisten. Unsere Freunde und Mitbewerber können auch weiterhin mit eindeutigen Positionen und klaren Aussagen rechnen.“

Ebenfalls im Amt bestätigt wurde Dr. Timm Kern (Wahlkreis Freudenstadt) als Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer sowie Jochen Haußmann (Wahlkreis Schorndorf) als Stellvertretender Vorsitzender. Neu als Stellvertretender Vorsitzender wurde Nico Weinmann (Wahlkreis Heilbronn) gewählt, der in diesem Amt Andreas Glück (Wahlkreis Hechingen-Münsingen) folgt. Glück trat nicht mehr an.

Der Obmann der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg im Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, Sascha Binder MdL, sowie der Obmann der FDP/DVP-Faktion, Nico Weinmann MdL, kritisieren das Verhalten der Regierungsfraktionen, insbesondere der Fraktion Grüne in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses heftig. Der Untersuchungsausschuss hatte in nicht-öffentlicher Sitzung am heutigen Morgen einen Zwischenbericht der Ermittlungsbeauftragten, Haseloff-Grupp, gehört.

Die Fraktionsvertreter von SPD und FDP/DVP zeigten sich irritiert, dass die Ermittlungsbeauftragte auch eine persönliche Einschätzung über das Rektorat Stöckle äußerte. Auf Nachfrage konnte diese Einschätzung jedoch nicht durch Fakten untermauert werden. „Die Aussagen, die Frau Haselhoff-Grupp in nichtöffentlicher Sitzung getätigt hat, sind Einschätzungen aus Gesprächen, die nicht Teil der Beweisaufnahme sind.“, stellte hierzu Binder fest.  Die Auffassung, die Hochschule für Verwaltung und Finanzen sei insgesamt auf einem guten Weg, teilen beide Obmänner jedoch nicht ganz unkritisch. „Der Zwischenbericht bestätigte, dass die Hochschulkrise bis heute ihre Spuren hinterlassen hat und in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht“, so Weinmann. In jedem Falle bleibe nach den Worten von Binder und Weinmann der Abschlussbericht abzuwarten.

Als unangenehm überrascht zeigten sich Binder und Weinmann angesichts des anschließenden Antrags des Obmanns der Grünen-Fraktion, Thomas Hentschel, öffentlich aus  der Sitzung berichten zu dürfen. Nach heftiger Diskussion und der Forderung nach einer zweiten Abstimmung konnte die Mehrheit durch die Regierungsfraktionen nur knapp erreicht. „Ein solches Vorgehen ist zwar rechtlich möglich, zeugt aber von sehr schlechtem politischem Stil.“, bewertete Weinmann dies. Nach seiner Auffassung müsse sich die Ermittlungsbeauftrage auf den geschützten Raum nicht-öffentlicher Sitzungen bei ihren Äußerungen verlassen können. Binder dazu wörtlich: „Eine Ermittlungsbeauftragte, die einen Zwischenbericht abgegeben hat, nun in die Öffentlichkeit zu ziehen, ohne ihr Einverständnis einzuholen, ist eine bodenlose Frechheit und stellt die Stellung der Ermittlungsbeauftragten grundsätzlich in Frage. Nicht ohne Grund hat die Vorsitzende bei dieser Sache gegen das Ansinnen der Grünen gestimmt.“

Durch die Veröffentlichung der Zitate der Ermittlungsbeauftragten werde diese diskreditiert  und ihre weitere Arbeit für den Ausschuss ad absurdum geführt, so Weinmann und weiter: „Ein solches Verhalten konterkariert die Arbeit der Ermittlungsbeauftragten und hebelt die Instrumente des gesamten Ausschusses bewusst aus. Aussagen gewaltsam aus nicht-öffentlicher Sitzung zu ziehen, um sie bewusst politisch zu gebrauchen, zeugt von absolut schlechtem politischen Stil.“ Binder ergänzt: „Den Grünen ist alles recht, um das Mobbing gegen die ehemalige Rektorin Frau Dr. Stöckle fortzusetzen.“

Die Obmänner der Fraktionen SPD und FDP/DVP stellen klar, dass die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sabine Kurtz (CDU), eindeutig von diesen Vorwürfen auszunehmen sei. Sie sei um eine sachliche, am Gesetze und am guten Stil orientierte Sitzungsleitung sehr bemüht, so Binder und Weinmann. Die für den heutigen Abend angesetzte Beratungssitzung wurde aufgrund dieser Vorgänge von den Fraktionen SPD und FDP/DVP abgesagt.

Anlässlich des heutigen Urteils zum NSU-Verfahren vor dem OLG-München sagte der Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der 6. Strafsenat des  Oberlandesgerichts München hat mit beeindruckendem Einsatz unter Zugrundelegung einer Vielzahl von Akten und durch die Vernehmung zahlreicher Zeugen heute sein Urteil gefällt. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegen Mordes für schuldig befunden. Das Verfahren hat die Verbrechen der Rechtsterroristen des NSU angemessen aufgearbeitet und es den Opfern und Hinterbliebenen ermöglicht, sich zu diesen entsetzlichen Taten zu äußern und ihr Schicksal zu schildern. Meine Gedanken gelten  auch  unserer Polizistin M. K. und unserem Polizisten M. A., die hinterhältig und brutal ermordet und lebensgefährlich verletzt wurden. Mit mehreren Untersuchungsausschüssen auf Bundes– und Landesebene ist die gerichtliche Aufklärungsarbeit begleitet und befördert worden. Hierdurch wurde auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und ein sensiblerer Umgang mit dem Phänomen Rechtsextremismus in der Gesellschaft etabliert.“

 

Zur Meldung, das Ministerium von Theresia Bauer (Grüne) plane, Leistungs- und Forschungszulagen an baden-württembergischen Hochschulen künftig wieder selbst zu kontrollieren, erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist ein eigenartiger Spagat, den Ministerin Bauer hier vollführt. Zu erklären, die ministeriale Kontrollstruktur der Zulagenvergabe sei kein Eingriff in die Hochschulautonomie, nachdem ihr eigenes Haus in der Vergangenheit das viel geringfügiger einschneidende Instrument der Rechtsaufsicht vernachlässigt hat, spricht für einen Paradigmenwechsel, der wohl mehr der Angst vor den eigenen Versäumnissen geschuldet sein dürfte als einer sachgerechten Abwägung der betroffenen Rechtsgüter.“

 

Zur Meldung, fast jeder zweite Häftling im Südwesten ist Ausländer, Justizminister Wolf führe die Entwicklung hauptsächlich auf den großen Flüchtlingszustrom im Jahr 2015 zurück, erinnerte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, an frühere Mahnungen seiner Fraktion:

„Schon in den Vorjahren konnte man feststellen, dass die Flüchtlingskrise längst die Justizvollzugsanstalten erreicht hat. Deshalb forderte die FDP auch schon vor über einem Jahr schlüssige Konzepte zum Ausbau der Haftplätze, zur Stärkung des stark belasteten Personals in den Justizvollzugsanstalten und zur Abschiebung straffälliger Ausländer. Allerdings hat sich die grün-schwarze Koalition noch Ende letzten Jahres im Rahmen der Haushaltsberatungen geweigert, solche Konzepte vorzulegen. Grün-Schwarz fehlt es an ganz offensichtlich an Tatkraft, sich den vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingskrise mit mehr als markigen Worten zu widmen. Leiden müssen mit Blick auf die Gefängnisse vor allem die Angehörigen des Justizvollzugs, darüber hinaus auch die Gerichte und die Polizei. Die Landesregierung ist vor über zwei Jahren gebildet worden, sie  muss der Bevölkerung endlich Lösungen für die drängenden Probleme der Zeit liefern.“

Zur Mitteilung, dass das Land mit 400 Millionen Euro in den Abbau des Sanierungsstaus an den Unikliniken einsteige, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Bei der Verteilung der Sanierungsmittel an die vier Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm darf die derzeitige Diskussion über den Ausbau von Studienplätzen in der Humanmedizin und das Streben des Großklinikum Stuttgart nach dem Uniklinik-Prädikat nicht unbeachtet bleiben. Denn die Frage ist noch ungeklärt, wie es sich mit der Baulast verhält, wenn in Stuttgart ein eigenständiger Uniklinikstandort begründet würde. Denn dort wird der Sanierungsstau allein für den Klinikstandort Mitte auf 750 Mio. Euro beziffert, wie ich in meinem Antrag an das Wissenschaftsministerium (LT-Drucksache 16/3730) erfahren musste. Im März 2017 haben die bestehenden Universitätsklinken einen Sanierungs- und Investitionsbedarf von über drei Milliarden Euro für die Jahre 2017 bis 2022 beziffert.
Ebenso falsch wäre es, die Überlegungen zur Funktionsfähigkeit und Qualität der Ausbildungsstandorte von der Frage des Ausbaus von Studienplätzen abzukoppeln. Denn wie und wo der weitere Ausbau der Studienplätze am besten gelingt, um dem hiesigen Ärztemangel zu begegnen, kann man wohl nicht isoliert beurteilen. Im Staatsministerium ist man ja willens, weitere 100 Plätze zu schaffen – allerdings wohl nicht an den bestehenden Universitätskliniken. Die zusätzlichen Kosten dafür dürfen nicht aus dem Blick geraten.“

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnerte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, an die Grundfragen des Datenschutzrechtes:

„Beim Datenschutz geht es um zwei für uns Liberale sehr wichtige Anliegen: die Integrität des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und um den freien Datenverkehr und die Nutzung von Daten als Chance des Fortschritts. Beide Aspekte hat der Datenschutzbeauftragte im Blick. Für beide Seiten der Medaille ist er Ansprechpartner der Bürger, Vereine und Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir ihn haben und unterstützen ihn gern bei seiner Arbeit.
Leider hat die Landesregierung bei ihrem Landesdatenschutzgesetz die Chance verpasst, der Datenschutzgrundverordnung ein für Baden-Württemberg ausgewogenes Recht zur Seite zu stellen. Baden-Württemberg hat ein ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, welches die Zukunftsfragen ignoriert, Behörden beim Datenschutz privilegiert, während sich Wirtschaft und Vereine plagen müssen und dem Datenschutzbeauftragen noch nicht einmal Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung gegenüber renitenten Behörden gibt. Hier haben wir leider vergeblich mehr Unterstützung für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gefordert.“

Zur Meldung, in Baden-Württemberg gehe die Wirtschaftskriminalität zurück, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Rückgang der Wirtschaftskriminalität in Baden-Württemberg verdeutlicht die Ignoranz der Grünen bei der Schwerpunktsetzung in der Rechtspolitik. Kürzlich kritisierten die Grünen die Fokussierung des Justizministers auf die Besetzung von Richterstellen bei den Verwaltungsgerichten. Stattdessen forderten sie mehr Personal im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Angesichts der Entwicklung bei den verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit ihrer Verfünfzehnfachung von 2013 bis 2017 auf 47.906 muss man schon besonders ignorant oder ideologisch verbohrt sein, wenn man die eh noch nicht ausreichenden Stellenzuwachs bei den Verwaltungsgerichten kritisiert.“

Heute wurde der grün-schwarze Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzes an die Datenschutzgrundverordnung gegen die Stimmen der FDP beschlossen. Die FDP hatte dabei einen Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt, mit dem zahlreiche Kritikpunkte aus der Anhörung des Gesetzes bereinigt werden sollten. Zudem wurde die Landesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich beim Bund für eine Einschränkung des Abmahnwesens einzusetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Brink hatte in der Anhörung die Feststellung der FDP bestätigt, wonach sich im Zuge der Datenschutzgrundverordnung eine Abmahnindustrie herausbildete. Beide FDP-Anträge wurden von der Koalition abgelehnt.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, bedauerte das Abstimmungsverhalten der Koalition: „Grün-Schwarz war nicht gewillt, die zahlreichen Kritikpunkte aus der Anhörung aufzugreifen. Nach der Änderung des Polizeigesetzes zeigte sich erneut,

dass das Innenministerium unter Minister Strobl nicht in der Lage ist, rechtlich saubere Gesetzentwürfe zu liefern. Die in der Opposition gern auf Bürgerrechte bestehenden Grünen lassen den Innenminister dabei gewähren. Baden-Württemberg hat so nicht nur ein völlig ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, wie der Sachverständige und Parteifreund der Grünen, Dr. Weichert mit Blick auf die Fragen der Zukunft richtig feststellte. Es dürfte in Teilen auch weiter rechtswidrig sein. Nachdem unser Änderungsantrag zur Bereinigung der groben Fehler von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, konnten wir diesem nicht zustimmen.

Dass die Koalition auch die selbst vom Datenschutzbeauftragten geforderten Erleichterungen für Schornsteinfeger und andere Beliehene nicht ermöglicht, zeigt, dass Grünen und CDU die teils dramatischen Folgen eines übertriebenen Datenschutzes für Wirtschaft und Vereine egal sind. Hauptsache die eigenen Behörden werden geschützt und da hat die Koalition ganze Arbeit geleistet und dem Landesdatenschutzbeauftragten keine Möglichkeit der Durchsetzung des Datenschutzes gegeben.“

Auch der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert bemängelt das fehlende Interesse von CDU und Grünen an der Lage von Wirtschaft und Vereinen: „Zwar gebe sich die CDU in ihren Veranstaltungen wirtschaftsfreundlich und lobe das Ehrenamt, wenn es aber um konkrete Erleichterungen für diese geht, legt die CDU die Hände in den Schoß. Nicht anders ist es zu verstehen, dass sich die im wirtschaftsstarken und vom Ehrenamt besonders geprägten Land Baden-Württemberg regierende Koalition weigert, gegen das mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung einhergehende Abmahnunwesen vorzugehen. So werden weiter viele Unternehmen, Handwerker und Vereine in einer Weise drangsaliert, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck des Datenschutzes zu tun hat. Mit einer Politik, die Menschen in ihrer Tatkraft unterstützt statt sie zu behindern, hat das Verhalten der Koalitionen in Bund und Land nichts zu tun.“

Zur Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Landesdatenschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung bestätigt uns in der Überzeugung, dass der von Grün-Schwarz eingebrachte Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Mit ihrem Gesetzentwurf misst die Koalition mit zweierlei Maß. Während Unternehmen und Vereinen die ganze Härte der Datenschutzgrundverordnung spüren, können sich Behörden entspannt zurücklehnen. Grüne und CDU machen aus dem Landesdatenschutzbeauftragten, was die Kontrolle der Behörden angeht, einen zahnlosen Tiger. Weder darf er Bußgelder gegen Behörden verhängen, noch kann er Datenschutzverstöße mittels Zwangsmaßnahmen unterbinden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Regelungen selbst nach den Aussagen des Sachverständigen der CDU Prof. Heckmann und des Sachverständigen und ehemaligen Grünen-Abgeordneten Dr. Weichert höchst kritikwürdig bis rechtswidrig. So wird es Behörden beispielsweise erlaubt, den ursprünglichen Zweck einer Datensammlung zu ändern, Regelungen zum automatischen Datenabrufverfahren bleiben unkonkret.

Angesichts der vielen Bedenken wäre es sinnvoll, wenn die Koalition den Gesetzentwurf nicht diese Woche durchs Parlament jagen würde, sondern sich etwas Zeit für eine vernünftige Nachbesserung nähme. Wir wollen hoffen, dass Grün- Schwarz nicht wie schon beim Polizeigesetz wider besseres Wissen einen Gesetzentwurf durchs Parlament peitscht, dem die Rechtswidrigkeit anhaftet. Als konstruktive Opposition werden wir uns zumindest mit einem eigenen Änderungsantrag einbringen.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf erwägt die Aufstockung der Verwaltungsgerichte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Überlegungen des Justizministers sind richtig, allerdings auch längst überfällig. Immer wieder stellten wir als FDP fest, dass angesichts der anhaltenden Zunahme der gerichtlichen Asylverfahren das Personal an den Verwaltungsgerichten aufgestockt werden muss. Mit der von der Bundeskanzlerin angeheizten Flüchtlingskrise stiegen diese gerichtlichen Verfahren von 2013 bis 2017 von jährlich 5.121 auf 47.906. Dieser Verfahrensanstieg kann nicht mit der aktuellen Ausstattung der Gerichte bewältigt werden. Vergessen werden darf bei alledem auch nicht, dass zügige Verfahren für schnellere Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen und bei einer zügigen Rückführung abgelehnter Migranten auch Kosten gespart werde können.“

Zur Berichterstattung über Bestrebungen, Gesichtsverhüllungen in Gerichten zu verbieten, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Vor einem Jahr widmete sich die grün-schwarze Landesregierung dem nur unzureichend. In einem typischen faulen Kretschmann-Kompromiss wurden trotz der vehementen Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter diese vom Verbot des Tragens eines Kopftuchs ausgenommen.

Auch in Sachen Gesichtsverhüllung konnte Grün-Schwarz in der Vergangenheit nicht überzeugen. So lehnte die Koalition unsern Antrag aus dem Jahr 2016, sich im Bund für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in Gerichtsprozessen einzusetzen, ab. Da nun Justizminister Wolf ein solches Verbot unterstützen will, hoffen wir, dass sich die CDU ausnahmsweise mal gegen die Grünen durchsetzen kann.“

 

Zur Meldung, Justizminister Wolf dränge auf einheitliche Cannabis-Freimengen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich unterstütze Justizminister Wolf in seinen Bemühungen um bundeseinheitliche Regeln zu Cannabis-Grenzwerten. Immer wieder haben wir die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern kritisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Rechtsstaat verliert an Überzeugungskraft, wenn in einem Bundesland ein Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, dass in einem anderen Bundesland als noch nicht strafwürdig hingenommen wird.“

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017 und den diesbezüglichen Meldungen sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Gestern war der Tag des Grundgesetzes, heute verdeutlicht der Verfassungs-schutzbericht 2017, wie unsere freiheitliche Gesellschaft bedroht ist. So steigt erneut die Zahl der Salafisten im Land, die Bedrohung durch den islamistischen Terror bleibt die größte Herausforderung für die Sicherheitsbehörden. Angesichts dieser Situation kann es nicht überzeugen, dass die grün-schwarze Koalition zwar die Befugnisse und Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erweiterte, dem Amt dafür aber gleichzeitig nicht mehr Personal zur Verfügung stellte. Denn zusätzliche rechtliche Möglichkeiten allein sorgen weder für mehr Aufklärung noch schaffen sie mehr Sicherheit. Es kommt entscheidend auf das Personal an, dass Salafisten und Kriegsrückkehrer, aber auch nationalistische Türken und Kurden in den Blick nehmen soll.

Den Zuwachs radikaler Kräfte müssen auch die Grünen mit Sozialminister Lucha als Herausforderung verstehen. Denn Integration ist regelmäßig gescheitert, wenn man sich dem Islamismus und Nationalismus hingibt. Diese Menschen werden nicht dafür sorgen, dass unser Grundgesetz auch in den kommenden Jahrzehnten überall in der Gesellschaft Anerkennung und Beachtung findet. Es wird daher Zeit, dass die Grünen ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und die freiheitlich demokratische Grundordnung gegen rechtsextreme, linksextreme und religiös-extremistische Kräfte gleichermaßen verteidigen.“

Die Wissenschaftsministerin muss eingestehen, dass rund die Hälfte der eigentlich gebührenpflichtigen Studierenden in Baden-Württemberg von der Abgabe befreit sind. Das einer-seits eine gute Nachricht für die Betroffenen“, merkt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, an, „andererseits wirft es ein düsteres Licht auf Frau Bauers Gebührenprojekt.“

Eine Anfrage der SPD im Landtag hatte ergeben, dass die mit Einführung der Gebührenpflicht von 2.500 Euro pro Semester für Studierende von außerhalb der EU vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei gut der Hälfte der betroffenen Studienanfänger greifen. „Eine allgemeine Verpflichtung, von der effektiv 50 Prozent der Zielgruppe ausgenommen werden, erinnert mich in ihrer Gerechtigkeitswirkung sehr an die Wehrpflicht“, befindet Weinmann: „Deren Schicksal sollte die Ministerin zum Vorbild nehmen und die Ausländer-Campusmaut aussetzen.“ Letztlich, so Weinmann, gingen durch Verwaltungsaufwand und Gebührenbefreiung den Hochschulen im Land Zeit und Geld verloren: „Die Studenten werden belastet, die Hochschulen haben keinen Mehrwert.“

„Nach wie vor lehnen die Freien Demokraten in Baden-Württemberg die Belastung Studie-render durch eine vorfällige Gebührenerhebung ab“, betont Nico Weinmann. Gerechter, aber auch nachhaltiger für die baden-württembergischen Hochschulen, sei eine nachträgli-che Abgabe. „Diese kann zudem als Ausdruck der Wertschätzung und Verbundenheit von Akademikern gegenüber ihrer Alma Mater eine neue Dynamik für die vielbeschworene Vernetzung von Hochschule und Gesellschaft bewirken.“

Wichtig ist aber für Weinmann, dass sich das Land nicht auf dem Wege der Gebührenerhebung von eigenen Finanzierungspflichten verabschiedet. „Leider sehen wir derzeit wieder, dass das Wissenschaftsministerium versucht, unter Verweis auf die Studiengebühren Zuweisungen zu streichen, unabhängig von der Frage, ob damit eine auskömmliche Finanzierung überhaupt gegeben ist“, beklagt der Abgeordnete. „Mit der Kombination aus ausreichender Grundfinanzierung und auch finanzieller Hochschulautonomie hat Baden-Württemberg in den vergangenen Jahrzehnten eine herausragende Stellung im wissenschaftlichen Standortwettbewerb erreicht. Diesen dürfen, Studiengebühren hin oder her, nicht fahrlässig verspielen.“

Zur Meldung, das  Wissenschaftsministerium habe wenig Chancen, die umstrittenen Zahlungen an mehrere Professoren in der Causa Ludwigsburg zurückzufordern und dass Wissenschaftsministerin Theresia Bauer das zu diesem Ergebnis kommende Gutachten auch weiterhin nicht an den Untersuchungsausschuss zu geben beabsichtige, sagte der Obmann der FDP-Fraktion im Zulagen-Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Die Weigerung der grünen Wissenschaftsministerin, das Gutachten an den Untersuchungsausschuss weiterzugeben, spricht Bände. Jedes noch so fadenscheinige Argument wird herbeigeholt, um Aufklärung in der Causa Ludwigsburg zu verhindern. So zeigt sich einmal mehr, was das Parlament und die Bevölkerung in der Realität unter stilsicherem Regieren der Grünen zu verstehen haben: Grüne Spitzenpolitiker sind unter allen Umständen zu schützen, selbst wenn dabei die Wahrheit auf der Strecke bleibt.

Wir werden jedoch weiter darauf drängen, dass das Gutachten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wird.“

 

 

Zum heutigen Tag des Grundgesetzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Erarbeitung des Grundgesetzes ist eine der großen Nachkriegsleistungen. Von Anfang an sollte das Grundgesetz die Leitschnur für das friedliche und freiheitliche Zusammenleben der Menschen in unserm Land sein. Der Text allein konnte und kann dies aber nicht leisten. Es bedarf der Unterstützung durch die Verfassungsorgane und vor allem eines Rückhalts in der Gesellschaft.

Dieser für jede Generation seit 1949 wiederkehrende Auftrag ist heute besonders wichtig. Mit der Zuwanderung kommen auch Menschen zu uns, denen Leitentscheidungen des Grundgesetzes wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen fremd sind. Gleichzeitig ist ein Gedankengut in die Parlamente  eingezogen, das den Spielraum des Grundgesetzes für den Kampf gegen die grundgesetzliche Ordnung einsetzt. Die Politik aber vor allem die Gesellschaft muss sich fragen, wer wird in Zukunft die Leitentscheidungen des Grundgesetzes tragen. Engagieren wir uns ausreichend dafür, dass das Grundgesetz auch in Zukunft von der ganz überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft geschätzt und geachtet wird?“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass die vom Wissenschaftsministerium unterstützte gemeinhin als „Rauswurf“ bezeichnete Beendigung der Rektorentätigkeit Claudia Stöckles an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule rechtswidrig war. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist nach dem Auftritt Stöckles im Untersuchungsausschuss eine weitere schallende Ohrfeige für Wissenschaftsministerin Bauer. Sie bestätigt uns in unseren anhaltenden Bedenken gegen das Agieren des Wissenschaftsministeriums. Statt die um Aufarbeitung der Vorkommnisse in Ludwigsburg bemühte Rektorin Stöckle zu unterstützen, half das Wissenschaftsministerium den Kräften, denen jedes Mittel recht war, um die Rektorin los zu werden. Stöckle wurde so zum „Baueropfer“. Die Entscheidung des Gerichts ist somit ein direkt an die Wissenschaftsministerin Bauer und ihre Grünen Unterstützer im Untersuchungsausschuss adressierter Schuss vor den Bug. Es wird Zeit, dass die von dieser Seite kommenden Beschwörungen, das Wissenschaftsministerium habe sich nichts zuschulden kommen lassen, ernsthafter Aufklärungsarbeit weichen.“

Zur Meldung, die Gefängnisse in Baden-Württemberg sind weiter voll, die Häftlingszahl steigt, der Anteil ausländischer Häftlinge stieg auf 48 Prozent sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Seit der Flüchtlingskrise steigt die Zahl der Häftlinge im Land wieder. Diese Erkenntnis konnte man schon die letzten Jahre gewinnen, allein der Landesregierung  gelang es nicht, hierauf ausreichend zu reagieren. Die vor allem von den Grünen verursachten Verzögerungen beim Bau der JVA Rottweil verhindern einen schnellen Ausbau der Häftlingsplätze. Gleichzeitig gelingt es der CDU in Bund und Land nicht ausreichend, straffällig gewordene Ausländer abzuschieben.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Am 25.05.2018 treten mit der Datenschutzgrundverordnung die wichtigsten Regelungen zum europäischen Datenschutz in Kraft. Seit Mai 2016 ist der Termin bekannt, im Juni 2017 wurde das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend angepasst. Nun endlich gelingt auch der Landesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Datenschutzrechts des Landes. Nicht nur, dass der Entwurf erst nach dem 25.05.2018 in Kraft treten wird. Der Gesetzentwurf, so zeigen nicht zuletzt die Einschätzungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Anwaltsverbands, ist auch noch an vielen Stellen fragwürdig formuliert. Wir halten daher eine Anhörung des Gesetzentwurfs für zwingend und haben diese mit der SPD zusammen beantragt. In der aktuellen Fassung ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.

Neben rechtlich fragwürdigen Regeln empfinden wir es als ärgerlich, dass Behörden vor Bußgeldern wegen Verstößen gegen den Datenschutz geschützt werden. Es kann nicht sein, dass die Politik Bußgelder ermöglicht, die Unternehmen ruinieren können und den moralischen Zeigefinger erhebt, sich selbst aber entspannt zurücklehnt, weil den eigenen Behörden nichts passieren kann.“

Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg, wonach am 3. Mai 2018 zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Gebührenpflicht internationaler Studierender eingegangen sind, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Verfassungsbeschwerden gegen die vielgescholtene sogenannte „Ausländermaut“ an den Hochschulen im Land bestätigen den Kurs der FDP-Landtagsfraktion, insbesondere soweit es um die diskriminierende Wirkung der Gebühren geht. Allein die Vorgaben der Landesverfassung lassen daran zweifeln, ob die faktische soziale Selektion unter den Studierenden von außerhalb der EU zu halten ist. In mehreren Anträgen haben wir bereits beleuchtet, ob die Ausnahmeregelungen für besonders belastete Studierende funktionieren oder diese tatsächlich durch Stipendien entlastet werden, wie es die Landesregierung bei Einführung des Gesetzes versprochen hat. Denn gerade die Ausnahmemöglichkeiten durch hochschulindividuelle Satzungen wurden von der Wissenschaftsministerin vorgebracht, um soziale Härten abzufedern. Bedauerlicherweise verstärkte jede einzelne Antwort aus dem Wissenschaftsministerium das Bild, dass die Umsetzung landesweit höchst unterschiedlich gelingt und mancherorts die Zahl der nun gebührenpflichtigen ausländischen Studierenden dramatisch einbrach.

Wir bleiben weiterhin der Auffassung, dass nur allgemeine, nachlaufende Studiengebühren geeignet sind, die Studierenden diskriminierungsfrei und moderat an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen.“

Zu Presseberichten, wonach die neue Landtagsvizepräsidentin Kurtz ihren Vorsitz des Untersuchungsausschusses abgeben solle, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Die Grünen haben sich bei der Wahl der Landtagsvizepräsidentin offensichtlich nicht nur für das Scheitern der Reform des Landtagswahlrechts revanchiert, sondern straften die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses auch dafür ab, dass sie den Vorsitz nicht abgeben will. Ich möchte Frau Kurtz darin bestärken, dem grünen Drängen nicht nachzugeben. Die sachliche und fundierte Sitzungsleitung zeichnet sie im zurückliegenden Jahr aus und ihre thematische Befassung mit den Vorgängen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg bereits in der letzten Wahlperiode schafft ihr einen unersetzbaren Wissensvorsprung. Fraglos ist sie unbequem für eine Ministerin, deren Aufklärungsinteresse an der Tür zu ihrem Ministerium endet.

Das Drängen der grünen Fraktion zeigt nicht nur, dass sie den Untersuchungsausschuss am liebsten sofort beenden würde, sondern auch wie schief der Haussegen derzeit in der Koalition hängt.“