Anlässlich einer Landtagsdebatte zum Engagement der Landesregierung bei der Ausweitung der DNA-Analyse auf sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist richtig, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden können. Die Ermittlungsbehörden könnten auf diese Weise wichtige zusätzliche personenbezogene Informationen für die Strafverfolgung erhalten. Angesichts der mit Blick auf die biogeografische Herkunft von Wissenschaftlern betonten begrenzten Aussagekraft der DNA-Analyse ist besonders darauf zu achten, dass die Erkenntnisse in rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Verfahren gewonnen und die Ermittlungsbehörden gerade auch über die Aussagekraft der Erkenntnisse gut geschult werden.

An Grün-Schwarz ist es nun, den seit über einem Jahr im Bundesrat dümpelnden Gesetzentwurf des Landes endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.“

 

 

 

Zur Berichterstattung, wonach die Gefängnisse in aus allen Nähten platzten, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Vor fast genau 13 Monaten führte die Politik im Land schon einmal die Diskussion über die starke Zunahme der Häftlingszahlen. Passiert ist seitdem deutlich zu wenig. Es wurde eben nicht der Ausbau der Häftlingsplätze zügig vorangetrieben, wie von uns gefordert. Auch stimmte die Koalition trotze der bekannten Probleme im Justizvollzug gegen unsern Antrag bei den letzten Haushaltsberatungen, ein umfassendes Konzept für den Justizvollzug vorzulegen. Schlussendlich kommen die Bemühungen zur Abschiebung der straffällig gewordenen Ausländer, die mittlerweile über 40 Prozent der Gefängnisinsassen ausmachen, nicht so recht voran. Hier muss das Land mit Unterstützung des Bundes deutlich besser werden.“

Zu Berichten über die Sanierungspläne für die Stuttgarter Staatsoper und zur heutigen  außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Aufbruch Stuttgart, sagten der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und die Stuttgarter Abgeordnete, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die finanziellen Ungewissheiten rund um die überfällige Opernsanierung lassen mich längst daran zweifeln, ob Stadt und Land dieses Projekt mit der nötigen Akkuratesse angehen. Noch immer gibt es keine belastbaren Zahlen, jüngst musste die CDU-Fraktion den grünen Koalitionspartner aber bremsen, da die Finanzierung ganz offensichtlich zu blauäugig angegangen worden war. Diese Einschätzung nähren auch die Aussagen von Ministerin Bauer und Staatsekretärin Olschowski im Kulturgespräch einer Stuttgarter Zeitung im Oktober 2016, wonach sie Themen ihres Ressorts immer “von innen betrachten“. Das bedeute, dass sie „erst über die bestmögliche Lösung für eine bevorstehende Herausforderung nachdenken“ und sich dann erst in inhaltlicher Konsequenz um die Frage der Finanzierung kümmern. Unter diesem finanziellen Aspekt müssten die Hausspitze des Wissenschaftsministeriums zu den größten Fans des Bauprojekts Stuttgart 21 gehören.“, sagte die FDP-Landtagsabgeordnete aus Stuttgart, Gabriele Reich-Gutjahr.

Der kulturpolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann ergänzt: „Ich hätte nicht gedacht, dass ich den Grünen Entscheidern Bauer und Kuhn mal den Begriff der Nachhaltigkeit erklären müsste. Die Entscheidung für das Paketpostamt jedenfalls bleibt mir unverständlich. Eine millionenteure Ertüchtigung des Gebäudes, das mit größter Wahrscheinlichkeit später abgerissen wird, halte ich für einen Irrweg. Ich bevorzuge ganz klar ein Gebäude, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus die Kulturmeile ergänzen könnte. Die Furcht vor Großprojekten in der Landeshauptstadt hat die grünen Entscheidungsträger aber in eine Schockstarre geführt.“

Zur Forderung nach Gesetzesverschärfungen im Strafrecht angesichts der Gewalt gegen Krankenhauspersonal sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Forderung kommt immer, wenn die CDU keinen Plan hat, aber die Bevölkerung beruhigen will. Richtig wäre es, dafür zu sorgen, dass die Gewalttaten aufgeklärt und konsequent sanktioniert werden. Leider notwendig und gut ist, dass viele Krankenhäuser bereits ihre Sicherheitsmaßnahmen erhöht haben. Die FDP wird sich des Themas im Landtag annehmen und die Entwicklung der Gewalt in Krankenhäusern und mögliche Konsequenzen daraus bei der Landesregierung abfragen.“

 

 

Zur Feststellung des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, wonach die Personalzuwächse bei den Verwaltungsgerichten nicht annähernd mit dem Zuwachs an Asylklagen mithalten können, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Asylklagen im Land mehr als verdoppelt. Natürlich kann auch Justizminister Wolf nicht unbegrenzt Verwaltungsrichter einstellen. Mehr Engagement der Landesregierung ist aber von Nöten. Mit 24 Richtern und 31 Servicekräften können die Verwaltungsgerichte die Folgen der Flüchtlingskrise nicht bewältigen. Dabei muss der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung in die Planungen einbezogen werden.

Angesichts der Verantwortung der Bundesregierung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration sollte Justizminister Wolf und seine CDU stärker im Bund vorstellig werden. Es kann nicht sein, dass die Politik der Bundesregierung unser Asylsystem vor die Wand fährt, die Folgen aber die Länder zu tragen haben. Wenn es nach politischen Verantwortlichkeiten gehen würde, müsste der Bund die zusätzlichen Richter bezahlen.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, wonach Fälle fehlerhafter Professorenbesoldung zügig bearbeitet werden sollen, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft und Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Erst verweigert das Ministerium die Auskunft, an welchen Hochschulen Fehler bei der leistungsbezogenen Besoldung von Professoren geschehen sind. Nun wird durch die Pressemitteilung bekannt, wo die Probleme liegen. Gleichzeitig aber wird klar, dass bisher eine konkrete rechtliche Überprüfung der Einzelfälle durch das Ministerium noch nicht erfolgt ist. Mit der ministeriellen Anordnung an die betroffenen Hochschulen, rechtskonforme Zustände herzustellen, hat Frau Bauer bekanntermaßen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg bereits eine Bauchlandung hingelegt. Um die dortigen Fälle fehlerhafter Besoldung müssen sich nun nicht nur die Gerichte, sondern auch ein Untersuchungsausschuss kümmern. In der Pressemitteilung wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen eines Anfangsverdachts die Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden muss. Genau dieser Anfangsverdacht lag in Ludwigsburg bereits 2012 vor, dennoch hat man damals von ministerieller Seite lieber großzügig weiße Salbe aufgetragen.“

 

In der heutigen aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Die Rolle von Kunst und Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„An der Frage, was die Welt im Innersten zusammenhält, ist zwar schon Goethes Faust gescheitert, ich zweifele aber nicht an der zentralen Rolle von Kunst und Kultur für ein gelungenes Miteinander. Wir Liberalen setzen auf die Vermittlungskraft von Kultur und bekräftigen die Resolution des Deutschen Kulturrates, die der Kultur neben der sozialen Integration und der Integration in die Arbeitswelt einen ganz wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zuerkennt. Die Benennung dieses Thema als aktuelle Debatte irritiert jedoch und scheint das Zeugnis grüner Ideenlosigkeit. Wenn man sich aber anschaut, welche Themen die Grünen benennen könnten, ohne derzeit auf ministerielles Versagen zu stoßen, erklärt sich diese Ideenlosigkeit schnell. Unter diesen Vorzeichen bekommt die Kunst- und Kulturpolitik des Landes plötzlich eine ganz dringliche Aktualität.

Wobei tatsächlich einige kulturpolitische Baustellen im Land derzeit genauer zu beleuchten sind. Staatssekretärin Olschowski doktert weiter an einem Konzept für die Landesmuseen, das derzeit auf den Schultern geschätzter Mäzene ruht. Die Drohgebärde von Ministerin Bauer, den Rotstift im Haushalt anzusetzen, wenn nicht die Hochschulen bereitwillig Ausländerstudiengebühren erheben, ist mir aber noch sehr präsent. Bei der Sanierung der Staatsoper in Stuttgart musste jüngst die CDU-Fraktion bremsen, da die Finanzierung offenbar zu blauäugig angegangen worden war. Und schließlich sorgen erst zwei Diebstähle dafür, dass ein Sicherheitskonzept für die Landesmuseen neu aufgelegt wird. Wenn also das Kulturressort dasjenige sein soll, an die Opposition am wenigsten zu kritisieren hat, steht es erwiesenermaßen schlecht um die grünen Ministerien.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Rundfunk-Staatsvertrag kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Weigerung der Landesregierung, bei der Übernahme der Datenschutz-Grundverordnung in das Medien- und Presserecht Vorschläge zur Verhinderung unnötiger Bürokratie und möglicher Eingriffe in die Pressefreiheit aufzugreifen. Weinmann:

„Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung, dass wir Freie Demokraten uns ausdrücklich zu den Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensicherheit bekennen. Gleichzeitig gilt es, zwischen dem Interesse des Datenschutzes und anderer Interessen wie im vorliegenden Fall der Pressefreiheit abzuwägen und eine tragfähige Balance zu finden. Wir müssen möglichst klare und handhabbare Regeln finden, damit unsere Unternehmen auch in der Lage sind, die Datenschutz-Vorgaben einzuhalten und nicht im Bürokratie-Wust ersticken. Die FDP/DVP-Fraktion hat auf der Basis kritischer Hinweise von den privaten Rundfunkanbietern und Medienunternehmen beziehungsweise ihre Verbände Änderungsanträge zum Gesetzentwurf formuliert. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, den Anträgen zuzustimmen. Grün-Schwarz lässt die privaten Medienunternehmen im Regen stehen.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte beantragt:

  1. eine Klarstellung, dass für die Aufsicht bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation zuständig ist;
  2. die Streichung der geplanten Verpflichtung der Medienunternehmen zur Speicherung und – auf Anfrage – zur Herausgabe von Verpflichtungserklärungen, Gegendarstellungen, Beschlüsse zur Unterlassung etc.;
  3. den Berichtigungsanspruch für unrichtige personenbezogene Daten nicht auch noch auf ein Recht auf „Hinzufügung einer eigenen Darstellung von angemessenem Umfang“ auszuweiten;
  4. eine Klarstellung, dass die Pflicht der Rundfunkanbieter zum Führen eines Verzeichnisses über die Datenverarbeitung zu nicht journalistischen Zwecken nicht für Einrichtungen gilt, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Dass die FDP/DVP-Fraktion den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnte, hängt laut Weinmann außerdem mit der so genannten Betrauungsnorm für Kooperationen zusammen, die in den Rundfunk-Staatsvertrag aufgenommen werden soll. Weinmann hierzu:

„Wenn ARD und ZDF gemeinsam Großgeräte anschaffen oder ihre Verwaltungen zusammenführen, bedeutet das einen effizienten Mitteleinsatz, was wir seitens der FDP/DVP-Fraktion selbstverständlich mittragen. Was wir aber ablehnen, sind Kooperationen beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten. Die Betrauungsnorm ist für die Kooperationen nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums auch gar nicht nötig.  Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich aus Pflichtbeiträgen. Und so kann es nicht angehen, dass ARD und ZDF mit diesem Privileg ausgestattet privaten Betreibern Konkurrenz machen.“

 

Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag der AfD-Fraktion „Genderforschung an Baden-Württembergischen Hochschulen offenlegen“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD scheint mit ihrer inhaltlich verkürzten und pauschalen Kritik an der Gender-Forschung nicht allein. Im Manifest der Werteunion, wie es am vergangenen Samstag in Schwetzingen verabschiedet wurde, wird die „staatliche Förderung der ideologisch motivierten sogenannten Genderforschung“ ebenfalls abgelehnt. Spätestens seit der millionenteuren Umetikettierung des Studentenwerks in ein Studierendenwerk weiß man um die Früchte, die diese Forschung auch bringen kann.

Man wird aber bei der aktuellen Diskussion den Eindruck nicht los, dass Kritiker und Verfechter der Genderforschung einen albernen Kampf um alles oder nichts führen, in dem die ausschließlich biologische Position ihr Gegenstück in philosophisch anmutenden Neologismen sucht, mit denen sich die Zahl der sozialen Geschlechter stetig mehrt. Beide Extrempositionen sind für sich genommen absurd, sie markieren nur den Rand, an dem die Befassung mit dem Thema sinnlos wird und das Parlament nicht über Gebühr beschäftigen sollte.“

Zur heutigen Aktenübergabe durch das MWK sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Ich muss mittlerweile davon ausgehen, dass die Ministerin aktiv Vertuschung betreibt und aus schlechtem Gewissen die Arbeit des Untersuchungsausschusses vorsätzlich hintertreibt“, so der Fraktionsvorsitzende Rülke.

Der Obmann im Untersuchungsausschuss Weinmann ergänzt: „Die heutige Aktenlieferung ist symptomatisch für das Verhalten des Ministeriums gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Die nachlässige Erfüllung der im Untersuchungsausschussgesetz festgelegten Pflichten und die mangelnde Ernsthaftigkeit begleiten uns bereits während der über einjährigen Arbeit. Diesmal ist es nicht der Schutzschild der exekutiven Eigenverantwortung, der bewirkt, dass dem Ausschuss Informationen vorenthalten werden. Diesmal ist es ein gleichgültiges ministeriales Schulterzucken mit dem Hinweis, man habe gesucht und nicht gefunden. Hempels Sofa scheint dagegen ein Hort der Ordnung!“

Zur heute publik gewordenen Absolventenbefragung durch die Deutsche Steuergewerkschaft, wonach an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen nahezu jeder Absolvent während seines Studiums Unregelmäßigkeiten bei mindestens einer Prüfung erlebt hat, sagt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, Nico Weinmann:

„Die Steuerfakultät der Verwaltungshochschule wird zunehmend zum Sorgenkind. Die zuständigen Ministerinnen für Wissenschaft und Finanzen sind nun dringend aufgerufen, den schweren Vorwürfen der Studierenden und Absolventen nachzugehen. Mit zahllosen Anträgen und einem Besuch vor Ort haben wir uns bereits ein Bild zu machen versucht. Mit fast jeder neuen Woche tut sich nun ein neuer Abgrund auf. Der Hochschule hätte ich es gerne gegönnt, abseits der Fragen rund um die Alimentation von Lehrkräften zur Ruhe zu kommen. Das Fazit der Steuergewerkschaft aus deren letztjähriger Umfrage, wonach der Verwaltungshochschule praktische Funktionsunfähigkeit attestiert wird, zeigt aber, dass wir noch weit entfernt sind von dem gewünschten Zustand vor Ort, der einer Kaderschmiede für die Landesbeamten in Baden-Württemberg gerecht würde.“

Zur Forderung der BW IHK, das Zentrum für Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg anzusiedeln, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Baden-Württemberg ist geprägt von Tüftlern und Käpsele und daher prädestiniert für das Zentrum für künstliche Intelligenz. Hier wäre das Zentrum eingebunden in eine Struktur kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie große Betriebe zum Beispiel im Automobilbereich. Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil. Wenn Digitalminister Strobl seine Digitalisierungsstrategie digital@bw wirklich ernst nimmt, dann muss er alles daran setzen, dieses Vordenker-Zentrum nach Baden-Württemberg zu holen. Die Ansiedelung des Zentrums für Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg ist ein eindeutiges Leuchtturmprojekt, welches auch über die Landesgrenzen strahlen wird. Den europäischen Gedanken, in der Zusammenarbeit mit Frankreich, unterstütze ich besonders. Im Voranschreiten der Digitalisierung werden Grenzen immer weniger bedeutend werden. In einem grenzübergreifenden Projekt wie diesem, kann das schon heute Beispielcharakter haben.

Der forschungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ergänzt:
„Gerade für den Forschungsstandort wäre die Ansiedlung eines  bundesweit einzigartigen Zentrums für Künstliche Intelligenz ein großer Gewinn. Sehr präsent ist mir noch das Trauerspiel um das Deutsche Internet-Institut, das am KIT hätte angesiedelt werden sollen, was aber wegen offensichtlicher Gleichgültigkeit der Landesregierung schließlich nicht gelang. Diesmal dürfen wir hoffentlich darauf vertrauen, dass sich der Ministerpräsident rechtzeitig und mit einem klaren Bekenntnis hinter das Ansinnen stellt, das neue Zentrum ins Ländle zu holen.“

Zur Meldung, in Heilbronn wurde bei einem Einsatz der GSG 9 ein mutmaßlicher Unterstützer des IS festgenommen, der über Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile IS-interne Kommunikation gefördert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Festnahme des mutmaßlichen IS-Unterstützers in Heilbronn zeigt einmal mehr, dass Deutschland ein Operationsgebiet des islamistischen Terrors ist. Der konsequente und beherzte Zugriff wird daher von uns ausdrücklich begrüßt. Mittlerweile führt der Generalbundesanwalt strafrechtliche Ermittlungen in Sachen islamistischen Terror in einem Umfang, der mit der personellen Ausstattung des Genrealbundesanwalts längst nicht mehr Schritt hält. Immer wieder muss er Verfahren an Landesbehörden abgeben.

Es reicht daher nicht, dass wir nur die gute Arbeit von Justiz, Polizei und Verfassungsschutz loben. Die Politik muss den Behörden auch die Ressourcen zur Verfügung stellen, die sie für eine erfolgreiche Arbeit benötigen. Der Generalbundesanwalt braucht mehr personelle Unterstützung aus den Ländern. Baden-Württemberg muss die Personalsituation bei der Justiz weiter verbessern. Selbst wenn man die im aktuellen Haushalt geschaffenen neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte berücksichtigt, fehlen selbst nach Angaben der Landesregierung immer noch mindestens 129 weitere Stellen. Die Polizei leidet noch mehr unter Personalmangel.

Daneben müssen den Sicherheitsbehörden die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, die es für die zielgerichtete Überwachung von beispielsweise WhatsApp braucht. Dies sollte allerdings auf verfassungsrechtlich einwandfreie Art geschehen und nicht so, wie es CDU und Grüne in Baden-Württemberg gemacht haben.“

Zur Meldung, Innenminister Strobl wolle konsequent gegen Straftaten im Rahmen des in Baden-Württemberg ausgetragenen Konflikts zwischen Türken und Kurden vorgehen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Das von Innenminister Strobl angekündigte konsequente Auftreten der Polizei im in Deutschland ausgetragenen Konflikt zwischen Türken und Kurden reicht bei weitem nicht aus, um den Frieden in der Gesellschaft sicherzustellen. Man müsste den Fokus auch auf die Hetzer im Hintergrund richten. Die Landesregierung hat aber offensichtlich kein Interesse, gegen die den nationalistischen Kurs Erdogans unterstützenden Organisationen wie die U.E.T.D und DITIB vorzugehen. Lieber kooperiert sie mit der für den Syrienkrieg der Türkei werbenden DITIB und erweist so der Integration einen Bärendienst.“

Zum Vorhaben von Justizminister Wolf, den Kleinkriminalitätserlass für Ladendiebstähle aufzuheben, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Immer wieder hat die FDP-Fraktion von der Landesregierung einen stärkeren Einsatz gegen die alltägliche Kriminalität gefordert. Viel zu lange konnten und mussten Straftäter und die Bevölkerung lernen, dass beispielsweise Ladendiebstähle oft keine ernsthaften Konsequenzen für die Täter haben. Solche Erfahrungen untergraben das Ansehen unseres Rechtsstaats. Es ist daher längst überfällig, den von uns angesichts des geänderten Kriminalitätsaufkommens in der Vergangenheit öfters kritisierten Kleinkriminalitätserlass so zu ändern, dass auch Straftaten mit einem Schaden von unter 25 Euro  verfolgt und angeklagt werden.

Darüber hinaus sind der Justiz und der Polizei die personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine nachhaltige Verfolgung von Straftaten gebraucht werden. Die Ausermittlung und Ahndung von Straftaten darf nicht an der Arbeitsüberlastung der engagierten Angehörigen von Polizei und Justiz scheitern.“

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die FDP trägt die Aufhebung der Altersgrenze für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte mit.

Im Unterschied zur staatlichen Rente, die mittlerweile jährliche Zuschüsse aus dem Steueraufkommen in Höhe von fast 100 Milliarden Euro erhält, muss die Altersvorsorge der Rechtsanwälte ohne diese Zuschüsse auskommen. Entsprechend wichtig ist die sichere und gewinnbringende Anlage der Beiträge der Rechtsanwälte.  Die verfehlte Europolitik mit ihren Niedrigzinsen erschwert dies ganz erheblich. Versorgungswerke, Bürger und Stiftungen können kaum noch in sichere Geldanlagen investieren, wenn sie ausreichend Erlöse für ihre Renten oder Stiftungszwecke erwirtschaften wollen. Die Politik aus CDU, SPD und Grünen schaut tatenlos zu. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird dem Bürger sogar noch mehr von den mickrigen Sparerfolgen weggenommen, wenn die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft wird und so der normale höhere Steuersatz gilt. Mit Blick auf die Zukunftssicherheit unserer Rentensysteme ist eine Abkehr von der aktuellen Politik des billigen Geldes zwingend erforderlich. Von der neuen Großen Koalition ist hier aber wohl nichts Gutes zu erwarten.“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Plenum des Landtags erläuterte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzeswerks durch die Freien Demokraten. Weinmann:

„Dass für die journalistische Arbeit auch weiterhin nicht die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes gelten, sondern nur die Vorgaben zum Datengeheimnis und zur Datensicherheit, ist richtig. Dieses so genannte ‚Medienprivileg‘ sichert  eine ausgewogene Balance zwischen dem Datenschutz einerseits sowie der Presse- und Informationsfreiheit andererseits. Auch dass zukünftig der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation im Sinne der Selbstregulierung für die Aufsicht über die Datenverarbeitung ‚zu eigenen journalistischen Zwecken‘ zuständig sein soll, unterstützt die FDP-Fraktion. Allerdings weist die vorgesehene Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ins Landesmedienrecht schwerwiegende Mängel auf, wie der Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg e. V. (VPRA) darlegt. Beispielsweise werde durch die Übernahme des Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde Unklarheit und Rechtsunsicherheit geschaffen, und eine Aushöhlung des so genannten Medienprivilegs sei nicht auszuschließen. Außerdem sei die Verpflichtung zur Speicherung und zur Übermittlung von Gegendarstellungen sowie von Verpflichtungserklärungen und Beschlüssen zur Unterlassung überzogen, da hier ‚quasi ein Gegendarstellungsrecht bezogen auf personenbezogene Daten‘ entstehen könnte, um den Verband zu zitieren. Dagegen sei die Differenzierung von großen und kleinen Unternehmen beim Verwaltungsaufwand nicht aus der Datenschutzgrundverordnung übernommen worden. Dies wäre jedoch entscheidend gewesen, um kleine Medienunternehmen nicht noch zusätzlich unverhältnismäßig zu belasten. Diese Mängel müssen nach Auffassung der FDP-Fraktion im Rahmen der weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs beseitigt werden. Andernfalls können wir Freien Demokraten diesem Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen.“

Weinmann wiederholte außerdem die Kritik der FDP-Fraktion an der so genannten Betrauungsnorm des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. „Nach unserer Auffassung ist die Betrauungsnorm einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen. Zweifellos sind gemeinsame Anschaffungen von Großgeräten oder der Aufbau gemeinsamer Verwaltungen durch ARD und ZDF sinnvoll und im Sinne des Beitragszahlers wünschenswert. Wettbewerbsrechtlich problematisch könnten aber Kooperationen zu kommerziellen Zwecken wie beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten sein. Immerhin finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Pflichtbeiträge. Wenn die Marktmacht der öffentlich-rechtlichen konzentriert wird, könnte sich die Marktposition der privaten Rundfunkanbieter erheblich verschlechtern. Auch schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen zum Beispiel beim Urheberrecht wären nicht auszuschließen. Dabei ist die Betrauungsnorm nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums gar nicht nötig, denn ARD und ZDF könnten auch im Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts kooperieren. Die FDP-Fraktion tritt für Vielfalt und Wettbewerb auf dem Rundfunk- und Fernsehmarkt ein. Einschränkungen und mögliche Bedrohungen dieses Wettbewerbs treten wir entschieden entgegen. Deshalb können wir den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht mittragen“, so Nico Weinmann.

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrem verfassungsgerichtlich gebotenen Kern, dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtige Entscheidung zugunsten handlungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Ur-Abwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professoren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System von „Checks and Balances“ an den Hochschulen etabliert. Diesem Herzstück des Gesetzesentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestimmungsregelungen die Möglichkeit zu einem „Misstrauensvotum“ der Professoren entsteht.

Weiteren Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Januar war klar, dass die Hochschulen praktische Umsetzungsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammensetzung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem entsprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen verpflichtenden Anteil von 33% statt 40% der Stimmen und Sitze im Senat für die nichtprofessoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professoren-Stimmen hätte man die Senate eigentlich weiter aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Dann wäre der Senat aber ein schwerfälliges Konstrukt geworden. Unser Antrag hätte insbesondere auch den Universitäten im Land die Flexibilität und das Vertrauen für einen weiteren Teil der Senatszusammensetzung gegeben.

Mit dem Eingriff bei der Aufgabenbeschreibung des verfassten Studierendenschaft will die Landesregierung einen „Geburtsfehler“ beheben, den Ministerin Bauer im Jahr 2012 geschaffen hat. Die Diskussion darüber könnte man einen unterhaltsamen Eiertanz oder Wortklauberei nennen, die nun in die Streichung des Satzes: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung verlief zwischen dem grünen Laissez-faire und der Intention der CDU, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“, zu verhindern. Dabei müsste es diesen Streit der Koalitionäre bereits bei Regierungsbildung im Jahr 2016 gegeben haben. Als damaliges Ergebnis lesen wir zumindest im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, dass „eine lebendige Hochschule eine starke Verfasste Studierendenschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ braucht – wohlgemerkt: exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben. Ohne spitzfindig zu sein kann man hier konstatieren: liebe Mitglieder der Landesregierung, den Kurs „Erfüllung der eigenen Koalitionsziele“ werden sie wohl mit null Punkten abschließen und das Studienziel nicht erreichen.

Schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenzen praktisch einmütig die Forderung nach der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschule gehört. Diese gäbe den Universitäten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverantwortlicher Projekthoheit und würde durch höhere Flexibilität die Hochschulautonomie stärken. Jahrelange Experimentierphasen haben gezeigt, dass das „klassische“ Modell der Hochschulliegenschaftsverwaltung Anforderungen der modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht mehr standhält. Natürlich sollte man den Hochschulen diese Aufgabe nicht pauschal aufdrängen, sondern im Rahmen eines Optionsmodells freistellen. Es bedarf keiner weiteren zeitraubenden Erhebungen, um die Notwendigkeit dieses Systemwechsels zu erkennen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Taten – schlimm genug, dass wir in der Kommentierung des Ministeriums von Frau Bauer zu den Stellungnahmen der Experten stolze 15mal lesen mussten: „Die Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Diese Scheuklappen sollten endlich fallen, zumal es beim Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gegeben hätte, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen“ müssen heute gangbar gemacht werden und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Expertenanhörung vor zwei Wochen hat überdeutlich bestätigt, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf dringend erforderlich waren. Insbesondere das von 10 auf 25% angepasste Eingangsquorum bei der Urabwahl von Rektoren sowie die Festschreibung einer Karenzzeit zwischen zwei Abwahlbegehren begrüßen wir, vermeiden diese doch eine lähmende Streitkultur an den Hochschulen.

Doch bereits bei der Senatszusammensetzung zeigt sich, dass trotz der vorgenommenen Änderungen weiter Korrekturbedarf besteht. Wir müssen die Sorgen der Experten ernst nehmen, die Festschreibung eines verpflichtenden Anteils von 40 Prozent der Sitze und Stimmen für die Akademischen Mitarbeiter, Studierenden, Doktoranden und sonstigen Mitarbeiter schränkt gerade die kleineren Hochschulen über Gebühr ein. Ein Pflichtanteil von 33% für alle Hochschularten würde den individuellen Handlungsspielraum besser berücksichtigen.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die Ministerin ein weiteres Mal den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Vertrauen nicht aussprechen will, mit dem BW CAR eine Plattform entwickelt zu haben, die den Maßgaben der Experimentierklausel zum Promotionsrecht entsprechen. Auch in Zukunft bleibt die Abhängigkeit vom Goodwill der Universitäten.

Darüber hinaus halten wir eine neue Experimentierklausel für sinnvoll, die den Hochschulen optional die Bauherreneigenschaft überträgt. Durch die höhere Flexibilität würde die Hochschulautonomie gestärkt und schwerfällige Bürokratie vermieden. Entsprechende Überlegungen finden sich auch im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz. Man wird doch erwarten können, dass die Landesregierung zumindest ihre eigenen Zielvereinbarungen mit Leben füllt.

Schließlich spricht Ministerin Bauer von einem „klugen Kompromiss“ beim politischen Mandat der verfassten Studierendenschaft, wenn man auf den entsprechenden Passus im Gesetz zur Klarstellung verzichte. Die Ministerin selbst hatte die Verfasste Studierendenschaft erst im Jahr 2012 in der damaligen grün-roten Landesregierung die rechtliche Struktur gegeben. Jetzt folgt ohne Not die Rolle rückwärts. Statt einer missverständlichen Streichung müsste man aus Sicht der Liberalen lediglich eine sprachliche Schärfung im Sinne der Studierenden im Land vornehmen und das politische Mandat in ein hochschulpolitisches modifizieren.

Zu den angesprochenen Punkten werden wir in den nächsten Tagen Änderungsanträge einreichen.“

Zur heutigen Landtagsdebatte zu den Herausforderungen des Bibliothekswesens im Land sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit derzeit über 24 Millionen Besuchern jährlich spielen die Bibliotheken eine zentrale Rolle als Orte der Begegnung, Wissensvermittlung und Information. Durch die zunehmend digitale Veröffentlichung von Inhalten, ein verändertes Nutzerverhalten oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen stellt die Digitalisierung das Bibliothekswesen nun vor große Herausforderungen. Ich vermisse eine landesweite Bibliotheksstrategie. Unter dem Arbeitstitel „digitalen Transformation“ werden zwar die Museen bei den Herausforderungen der Digitalisierung unterstützt, nicht aber die zahlreichen kommunalen Bibliotheken.

Auch die großen Landesbibliotheken stehen vor großen Herausforderungen, wenn es beispielsweise um den „Archivierungsspagat“ zwischen der neuen Speicherung von Netzpublikationen auf der einen, und dem raumgreifenden Pflichtexemplarrecht auf der anderen Seite. Aus Raumnot bestehen aktuell Überlegungen, Zeitungen der Jahrhundertwende aus der Landesbibliothek zu entsorgen. Es ist eben eine Gratwanderung zwischen der Pflicht zum Bewahren des Historischen, ohne Archiv-Romantik aufkommen zu lassen, und der Raumnot, der man mit den digitalen Möglichkeiten begegnen kann.

Aber auch die neuen digitalen Möglichkeiten haben Grenzen. Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2016 klassische Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt. In der Folge steht das sogenannte „E-Lending“, der Verleih von E-Books – allerdings mit einem Problem: im Vergleich zu klassischen Büchern nutzen sich E-Books nicht ab, wenn man sie kopiert. Es bleibt also nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich noch viel zu tun“

Zur heutigen Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium zum Funktionieren der leistungsbezogenen Besoldung sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer gibt das Ergebnis der landesweiten Überprüfung offensichtlich nur vorsichtig preis. Die heutige Mitteilung verengt sie auf Fälle der fehlerhaften Berufungsleistungsbezüge, wie sie auch im Untersuchungsausschuss problematisiert werden. Die Zahl der rechtswidrigen Leistungen ist nun mehr als doppelt so hoch und damit auch der entstandene Schaden für den Landeshaushalt.

Mit keinem Wort geht die Ministerin aber auf die weiteren, möglicherweise entscheidenden Erkenntnisse ein. Zum Beispiel wäre interessant zu wissen, an welchen Hochschulen noch im vergangenen Jahr eilig die Richtlinien verändert wurden, nachdem das Ministerium die Vorlage forderte. Denn mehr als ein Drittel aller Hochschulen im Land besserte nach schriftlicher Auskunft des Ministeriums auf unseren Antrag hin nach. Die Besoldung vor diesen Korrekturen ist natürlich fraglich.

Ministerin Bauer kommt nun auch nicht mehr umhin, die Probleme an der HTWG Konstanz einzuräumen. Nun gibt sie bekannt, dass die Hälfte aller Professoren an der Konstanzer Hochschule falsch bezahlt wurde und weitere Missstände vorliegen. Wir wollten und wollen die dortigen Vorfälle im Untersuchungsausschuss prüfen lassen. Frau Bauer zog das Verfahren dann eilige an sich und insistierte, es würde mit einer Überprüfung im Untersuchungsausschuss „die Grenze zur aktuellen Regierungsarbeit und damit zwischen Exekutive und Legislative übertreten”. Hinter diesem Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung verbirgt sich ganz offensichtlich eine große Vertuschungsaktion im Hause Bauer. Aus dem eigentlich selbstverständlichen Aufklärungsinteresse wurde nun die Offensive Täuschen und Tarnen unter dem Deckmantel der Gewaltenteilung – ein für mich untragbarer Zustand!“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern (UMA) als Intensivtäter in Mannheim und andernorts sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die skandalösen Zustände in Mannheim, bei der eine kleine Gruppe vornehmlich nordafrikanischer Strafunfähiger und Jugendlicher durch eine erschreckend hohe Zahl an Straftaten und eine hohe kriminelle Energie auffallen, sind bedauerlicherweise kein Einzelfall.

Die Akzeptanz der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft hängt auch davon ab, dass Überschreitungen unserer Rechtsordnung konsequent aufgeklärt und rechtstaatlich sanktioniert werden. Unsere Bevölkerung ist nicht mehr bereit, vollmundigen Ankündigungen von CDU und Grünen Glauben zu schenken, und dann nahezu täglich das Gegenteil erfahren zu müssen. Sie fühlt sich getäuscht, wenn Innenminister Strobl behauptet, Baden-Württemberg wäre Vorreiter bei der Nachregistrierung und der Altersfeststellung, dann aber herauskommt, dass Minister Lucha gegenüber den Behörden die Anwendung der medizinischen Altersfeststellung offiziell für sinnlos und verzichtbar erklären lässt. Was bringt das strengste Strobl-Polizeigesetz, wenn schon die bisherigen Gesetze nicht oder nur unzureichend Anwendung gefunden haben?

Für die aktuellen Probleme hat Grün-Schwarz keine Lösung, ebenso wenig die AfD. Wir brauchen neben der konsequenten Strafverfolgung eine Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung. Ein berechtigtes Interesse, über das eigene Alter nicht aufzuklären, gibt es nicht.

Wer sich vehement nicht an Regeln zu halten meint, wer Warnschüsse ignoriert und die zahlreichen vorhandenen Hilfsangebote in den Wind schlägt, für diese Jugendlichen muss es zum Schutz der Bevölkerung und schließlich auch vor sich als Ultima Ratio die Möglichkeit der geschlossenen Unterbringungen geben. Frühere Einrichtungen dieser Art wie beispielsweise in Schönbühl hatten pädagogische Antworten auf Jugendliche mit aggressiv-dissozialen Symptomen. Hier würden wir uns eine offene und ideologiebefreite Diskussion wünschen, anstelle in Sonntagsreden die Probleme zu beschwichtigen und die Bevölkerung zu beruhigen.“

Zur Diskussion über den Sachverstand von Gerichten in familienrechtlichen Angelegenheiten sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Familiengerichte haben immer wieder schwierige Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und Elternrecht zu treffen. Sehr oft liegen sie dabei mit ihren Prognosen richtig. Gleichwohl kann es zu tragischen Fehlern kommen, die ungeschönt aufgeklärt und auch mit Blick auf eine Fehlervermeidung in der Zukunft untersucht werden müssen. Eine pauschale Kritik an den Gerichten und Schnellschüsse verbieten sich indes.

Notwendig ist vielmehr eine seriöse Prüfung der Rolle von Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren und die Absicherung familiengerichtlicher Entscheidungen.“

Zur heutigen öffentlichen Expertenanhörung zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Expertenanhörung zeigte deutlich, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf von den betroffenen Akteuren an den Hochschulen mit Erleichterung aufgenommen wurden. Die Erhöhung des Eingangsquorums auf 25% bei der Urabwahl oder auch die Aufnahme des Kanzlers in den Senat qua Amt wurde eilig kurz vor der heutigen Anhörung in den Gesetzesentwurf hineingeschrieben. Hier hat sich ganz offensichtlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Fazit der Experten sonst deutlich schlechter ausgefallen wäre. Die Experten betonten aber auch, dass leider wichtige Aspekte bei der aktuellen Novelle nicht berücksichtigt wurden und auch die Stärkung der Gestaltungsspielräume an den Hochschulen ausblieb. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Senats führen in der aktuellen Umsetzung dazu, dass neben der verpflichtenden Stimmmehrheit der Professoren wenig Spielraum bleibt, wem die Hochschulen im Senat eine Stimme verleihen wollen. Die prozentuale Abbildung der weiteren Statusgruppen führt gerade bei kleineren Hochschulen zu Problemen. Hier muss den Hochschulen ein größerer Gestaltungsspielraum über die Grundordnungen eingeräumt werden.

Mit dem Entwurf wurde auch an der kooperativen Promotionsmöglichkeit für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften gearbeitet, die Experimentierklausel aber noch immer nicht mit Leben gefüllt. Ministerin Bauer hat erneut die Gelegenheit verpasst, den früheren Fachhochschulen das Vertrauen auszusprechen, wenn es um die Qualität von Forschung und Lehre geht.

Über alle Hochschularten hinweg sind die Themen Neubau und Sanierung von großer Bedeutung, die zwingende Beteiligung etwa des Finanzministeriums aber für Verzögerungen sorgt. Die Experten betonten, dass eine neue Experimentierklausel zur Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen sinnvoll wäre. Aus Sicht der FDP-Fraktion könnte man mit einem Optionsmodell für eine Beschleunigung bei Neubau und Sanierung sorgen, wo heute schwerfällige Bürokratie herrscht.

Zum Aspekt der Gründerförderung wurde deutlich, dass die wohlklingenden Verheißungen des Gesetzes auch mit finanziellen Mitteln untermauert werden müssen. Über die Anpassung von tariflichen Bezahlungen muss in Analogie zur steuerlichen Gründerförderung jedenfalls nachgesonnen werden. Mit den entsprechenden Experimentierklauseln im Hochschulrecht könnten wir passgenaue Lösungen vor Ort ermöglichen.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses brachte nicht nur eine fragwürdige Auffassung von Rechtsaufsicht im Ministerium zu tage, sondern auch eine mögliche Beeinflussung des heutigen Zeugen durch Mitarbeiter der Ministerin Bauer. Der heutige Zeuge berichtete zunächst, wie er in die Vorgänge im Wissenschaftsministerium eingebunden war, als klar wurde, dass mehrere Professoren an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule rechtswidrige Zulagen erhalten. Er war der Auffassung, dass es zur Rechtsaufsicht des Ministeriums genüge, wenn man die Hochschule zur Schaffung rechtskonformer Zustände auffordere. Damit macht man den Bock zum Gärtner und die Rechtsaufsicht eines Ministeriums zur lächerlichen Makulatur.

Skandalös waren Einblicke in Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit. Der Zeuge begann seine Einlassung mit dem Hinweis auf Erinnerungslücken, auch da er bereits seit mehreren Jahren im Ruhestand sei. Er räumte dann aber nach fast drei Stunden Zeugenbefragung ein, dass er wenige Wochen vor seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss durch das Wissenschaftsministerium zu einem Treffen mit einem Referats- und einem Abteilungsleiter des Ministeriums eingeladen worden sei. Pikant dabei ist, dass es sich bei den Gesprächsteilnehmern reihum um bereits benannte Zeugen im Untersuchungsausschuss handelte. Wenn ein pensionierter Beamter sich auf seine Zeugenaussage durch Studium seiner früheren Akten vorbereitet, so ist das sicherlich sinnvoll und korrekt. Skandalös hingegen ist eine derartige Zusammenkunft, auf der die früheren Vorgesetzten den Erinnerungen an die Vergangenheit möglicherweise etwas auf die Sprünge geholfen haben. Man muss kein Vernehmungsprofi sein, um die Authentizität einer solchen Aussage besonders kritisch zu hinterfragen. Über den Aufklärungswillen des Ministeriums legt sich der Schatten der Verdunkelungsgefahr.“