In der zweiten Beratung des Einzelplan-Haushalts des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Landtag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In dem vorliegenden Haushaltplan des Wissenschaftsministeriums geht es um nicht weniger als die Zukunft der Hochschulfinanzierung. Der vorliegende Entwurf lässt gleichwohl das Vorausschauende oder gar Visionäre vermissen. Durchaus begrüßenswerte Impulse, wie der eilige Ausbau der Studienplätze für das Grundschullehramt oder steigende Investitionen in den Hochschulbau, bleiben vereinzelte Lichtblicke.

Im Dunkel liegt der von Frau Bauer eingeschlagene politische Irrweg, an unseren Hochschulen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen. Mit Verweis auf die Einsparauflagen argumentiert die Ministerin stets, dass eine Einnahmensteigerung unumgänglich sei und sie deshalb nicht umhin käme, die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen. Diese Behauptung ist angesichts sprudelnder Steuereinnahmen eher befremdlich, gleichwohl wird die Ministerin nicht müde, allerorten die irrige Mär drohender Etatkürzungen an den Hochschulen zu erzählen. Dies dient ganz offensichtlich dazu, die Motivation zur Umsetzung an Hochschulen zu steigern. Denn diese müssen letztlich die Gebühren einziehen und dabei zahlreiche Ausnahmen beachten. Die Hochschulen haben also den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, gleichzeitig werden deren Internationalisierungsbemühungen jedoch konterkariert. Die FDP bleibt dabei, dass eine zukunftsweisende Hochschulfinanzierung nur gelingen kann, wenn man alle Studierenden an den Kosten maßvoll beteiligt. Unsere Vorstellung von allgemeinen, nachlaufenden Studiengebühren haben wir beantragt, die Regierungsfraktionen folgten diesem Impuls aber nicht und rechnen sich lieber die viel gescholtene Hochschul-Maut schön. Ein genauer Blick auf den Haushalt des Wissenschaftsministeriums offenbart nämlich, dass durch den Ausbau von Stipendien und Studienbeihilfen die Ausgaben signifikant steigen. Die zahlreichen Ausnahmen bei den Ausländerstudiengebühren sollen flankiert werden von einem breit aufgestellten Stipendiensystem. Damit will die Ministerin die diskriminierenden Effekte der Gebühren abmildern. Redlicher weise müsste man diese Ausgaben den Mehreinnahmen aus der Gebühr gegenrechnen

Es wird Zeit, dass die Grünen ihre hochschulpolitischen Scheuklappen ablegen. Denn die diskriminierenden Ausländerstudiengebühren zeigen bereits Wirkung – nur leider eine abschreckende auf über ein Fünftel der Studierenden von außerhalb der EU. Damit legt Frau Bauer Hand an die Zukunftsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandortes. Wer die Einführung von Ausländerstudiengebühren als mutigen Schritt bezeichnet, wie etwa der Kollege Schwarz, der verwechselt ganz augenscheinlich Mut mit Tollkühnheit.

Ebenso wagemutig erscheint der Haushaltsplan von Ministerin Bauer, wenn es um die Förderung der Internationalen Bauausstellung (IBA) Heidelberg geht. Vom zuständigen Wirtschaftsministerium wird die IBA in der Landeshauptstadt Stuttgart fortan mit jährlich 250.000 Euro gefördert, was transparent im Einzelplan 7 nachzulesen ist. In der Finanzplanung von Ministerin Bauer, die bekanntermaßen ihren Wahlkreis in Heidelberg hat, versteckt sich hingegen eine Förderung für die dortige IBA im Volumen von über sechs Millionen Euro. Es drängt sich aufgrund der unbestrittenen Unzuständigkeit des Wissenschaftsministeriums die Frage auf, ob sich die Ministerin nach der Bauermaut nun in ihrem Wahlkreis noch ein Denkmal setzen will.“

Anlässlich der Debatte zum Haushalt des Justizministeriums sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Der Grundpfeiler unserer liberalen Gesellschaft ist ein verlässlicher Rechtsstaat. Dieser Rechtstaat steht jedoch unter Druck. Die Silvesternacht in Köln, der Anschlag in Berlin, die Situation in Mannheim aber auch alltägliche Probleme wie das widerrechtliche Parken in zweiter Reihen offenbaren, wie rechtsstaatliche Regeln arrogant verhöhnt, rücksichtslos ausgehebelt oder gleichgültig missachtet werden. Während in politischen Sonntagsreden immer davon gesprochen wird, wie vermeintlich sicher unser Land ist, macht sich in vielen Bereichen Angst und Unsicherheit breit – nicht zu Unrecht, wie sich auch anhand der Kriminal- und Strafverfolgungsstatistik zeigt.

Reflexartig folgt der Ruf der Politik nach schärferen Gesetzen. Gleichzeitig und vielmehr bedarf es aber einer konsequenteren Durchsetzung bestehender Gesetze. Gerade hier zeigen sich jedoch erhebliche Defizite beispielsweise bei der oft mit Verfahrenseinstellungen endenden Strafverfolgung und der Durchsetzung des Asylrechts.

Auch beim Ausbau der Haftplätze sind Fortschritte kaum erkennbar. Auf die zugenommene Heterogenität und Auffälligkeit der Häftlinge hat Grün-Schwarz bisher nicht konzeptionell reagiert. Die Verbesserungsvorschläge auch für das stark belastete Personal in den Justizvollzugsanstalten werden kaum bis gar nicht aufgegriffen. Hier und an anderen Stellen muss die Landesregierung mehr tun. Unser entsprechender Antrag wurde leider von Grün-Schwarz abgelehnt.“

Zu der Meldung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wonach Unternehmen aus Baden‑Württemberg ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland ausweiten und der Anteil der internen FuE-Aufwendungen ausländischer Unternehmen an den internen Gesamtaufwendungen der Unternehmen in Baden‑Württemberg zwischen 2005 und 2015 von 20 % auf 14 % abnahm, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Hinter diesen abstrakten Zahlen steckt eine mittel- und langfristig besorgniserregende Entwicklung. Offenbar nimmt die Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg ab. Bei der Landesregierung sollten die Alarmglocken schrillen, denn es ist bekannt, dass der Forschung und Entwicklung die Arbeitsplätze folgen werden. Die Landesregierung muss sich dringend um eine Verbesserung des unternehmerischen Forschungsklimas bemühen. Dazu zählen die Gewährleistung wirklich flächendeckender digitaler Möglichkeiten und auch die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungsaufwendungen bei Unternehmen.“

Nico Weinmann, forschungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, ergänzt: „Unternehmerische Investitionen in die Forschung kommen oft als Drittmitteleinnahmen an den Hochschulen im Land an. Die Verlagerung der unternehmerischen Investitionen ins Ausland nach Einführung der Transparenzklausel im Jahr 2014 nährt unsere Befürchtung, dass die Bedürfnisse der Unternehmen beim Schutz unternehmensbezogener Daten nicht erfüllt werden. Mit Spannung erwarten wir die Beantwortung unserer parlamentarischen Initiative zur Entwicklung der Drittmittel, die eine zentrale Rolle in den Haushalten der Hochschulen im Land spielen.“

Zur Verteidigung der Rückgänge bei Einschreibzahlen internationaler Studierender nach Einführung von Gebühren durch die grüne Hochschulministerin Theresia Bauer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Es ist und bleibt absonderlich, dass ausgerechnet Baden-Württemberg unter einer grün geführten Landesregierung mit einer grünen Hochschulministerin Studiengebühren für internationale Studierende als erstes Bundesland eingeführt hat. Dass Ministerin Bauer den darauf erfolgten Rückgang von durchschnittlich 21,6% bei den Einschreibungen dieser Studierenden  als ‚moderat‘ bezeichnet, zeigt deutlich, dass ihr die Wirkungen dieser Gebühren auf die Internationalisierungsbemühungen der Hochschulen im Land weitgehend gleichgültig sind. Die Begründung für die Gebühren, um Einsparung im Hochschulbereich verhindern zu können, war schon bei der Einführung ein Armutszeugnis. Die Entschuldigung, dass dies auch in vielen anderen Staaten erfolge, bewegt sich auf dem Niveau der Einführung der Autobahnmaut durch CSU-Minister auf Bundesebene. Den jetzt als moderat bezeichneten Rückgang hatte die Ministerin wohl anders eingepreist. Davon zeugt zumindest der geschönte Haushaltsansatz, der von deutlich höheren Einnahmen ausgeht.  Unbestritten ist, dass die Hochschulen aufgrund der komplizierten Ausnahmeregelungen bereits jetzt einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand schultern müssen.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme eines Professors der Verwaltungshochschule sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Uns liegt sehr daran, die Auswirkungen der Arbeit des Untersuchungsausschusses auf den Betrieb der Verwaltungshochschule möglichst gering zu halten. Die Ausführungen des Professors, der auch heute noch in Ludwigsburg unterrichtet, liefern uns nun aber besorgniserregende Innenansichten einer „Beamtenschule“, deren Hochschulcharakter er in Abrede stellte. Fragwürdige Prüfungspraktiken und Automatismen bei der Notenvergabe wären in der Tat brisant, gehen aber über den Untersuchungsauftrag des Ausschusses klar hinaus. Es liegt uns Liberalen indes fern, die Vorwürfe als Kleinigkeiten abzutun. Wir werden diese vielmehr ernst nehmen und mit entsprechenden Anträgen im Wissenschaftsausschuss hinterfragen.“

In einer Landtagsdebatte über die Neufassung des Rundfunk-Staatsvertrags kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, eine geplante Regelung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Vorteile im Wettbewerb mit den privaten Anbietern verschaffen könnte. Wörtlich sagte Weinmann: „Die so genannte Betrauungsnorm soll klarstellen, dass Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möglich sind. Wenn ARD und ZDF ein gemeinsames Gerät anschaffen oder eine gemeinsame Verwaltung aufbauen, ist das zweifellos sinnvoll und im Interesse der Beitragszahler wünschenswert. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen aber zu kommerziellen Zwecken kooperieren, beispielsweise beim Erwerb und der Verbreitung von Programmrechten, könnte sich die Position der privaten Medienunternehmen  am Markt erheblich verschlechtern. Die Vertreter des privaten Rundfunks weisen hierbei in nachvollziehbarer Weise auf mögliche, für sie schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen beispielsweise zum Urheberrecht bei Online-Übertragungen hin. Dagegen haben die öffentlich-rechtlichen Sender durch ihre Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen enorme Wettbewerbsvorteile. Und durch ihren Auftrag sind sie nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums von den grundsätzlichen EU-Wettbewerbsvorschriften ohnehin ausgenommen. Deshalb sei die Betrauungsnorm im Rundfunk-Staatsvertrag zum Zweck von Kooperationen nicht erforderlich. Einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen – einer solchen Regelung kann die FDP-Fraktion unmöglich zustimmen. Im Interesse einer pluralistischen Medienlandschaft lehnen wir die Betrauungsnorm deshalb ab.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Kunst ist eine Tochter der Freiheit – eine Debatte aus Anlass des Falls Serebrennikov in der Oper Stuttgart“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Debatte findet an einem historischen Datum statt – 79 Jahre nach dem Scheitelpunkt der Novemberpogrome, aber auch zum 28sten Jahrestag des Mauerfalls. Mit den Repressionen gegen den Regisseur Serebrennikov gibt die russische Obrigkeit die Kunstfreiheit ein weiteres Mal preis. Zwar erkennt auch die dortige Verfassung jedem die Freiheit literarischer, künstlerischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit zu. Dieses Verfassungsrecht wird aber mit jedem weiteren Vorfall wie der Gruppe Pussy Riot oder dem Künstler Pawlenski zur inhaltsleeren Floskel. Wir müssen beobachten, wie Regimekritiker einer ganz besonderen Zensur unterworfen werden – nämlich der gesellschaftlichen Ächtung und Exklusion durch den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder, dem öffentliche Ächtung folgt. Es werden nicht die Werke offensiv moniert, sondern der kritische Geist dahinter mundtot gemacht.

Diese Beobachtungen erinnern uns daran, wie wertvoll die Kunstfreiheit als essentielles Kommunikationsgrundrecht in unserer Verfassung, aber auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist. Sie ermahnen uns aber auch, die grundrechtsverachtende Praxis, die auch in China nicht nur den Künstler Ai Weiwei traf, scharf zu kritisieren. Denn die Freiheit der Kunst ist wie die Meinungsfreiheit eine Grundvoraussetzung des staatlichen Miteinanders. Eine starke Demokratie lebt auch von der kritischen Auseinandersetzung und die Zensur darf nie wieder ein Mittel zum Machterhalt sein.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu der von Justizminister Wolf und der CDU-Landtagsfraktion geforderten Studie zu Paralleljustizstrukturen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Das Vorhaben taugt nicht zur Skandalisierung. Uns sollte der Rechtsstaat mit seiner unabhängigen Justiz und dem staatlichen Gewaltmonopol so wichtig sein, dass wir ihn durch eine Paralleljustiz nicht in Frage gestellt sehen wollen. Eine die staatliche Justiz faktisch ersetzende Milieu-Gerichtsbarkeit darf nicht geduldet werden. Sie wirkt sich fatal auf die Integration der bei uns lebenden Migranten aus und festigt im Bereich der Organisierten Kriminalität die Geschlossenheit des kriminellen Milieus.

Es ist daher sinnvoll, wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen die Bedeutung einer möglicherweise existierenden Paralleljustiz zu untersuchen, zumal es derzeit aus Baden-Württemberg kaum Erkenntnisse hierzu gibt. Wichtig ist zudem, dass Politik und Exekutive dann aber auch etwaige Probleme zielgerichtet angehen. Neben sanktionierenden Maßnahmen sollte es beispielsweise hilfreich sein, die vielfältigen Angebote der deutschen Justiz, wie der Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfe, bei Migranten bekannter zu machen. “

Zur öffentlichen Anhörung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Strobl-Sicherheitspakets sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung zeigte die auch von uns erkannten Defizite der Gesetzentwürfe der Landesregierung klar auf.“

Nach Goll müsse unter anderem dem Ziel, gegen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität vorgehen zu wollen, mehr Rechnung getragen werden. „Die Befugnisse gehen zu weit, wenn schon jede einfache Körperverletzung ohne terroristischen Hintergrund, wie beispielsweise eine Ohrfeige, den Einsatz schwerster nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt.“

„Das gleiche“, ergänzte Weinmann, „gilt für die Weitergabe von Erkenntnissen aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Anders als es der Gesetzentwurf regelt, sollten die Erkenntnisse gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn sie auch vom Empfänger mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln hätten erhoben werden dürfen. Zudem sollte die bei Gefahr in Verzug notwendige nachträgliche Prüfung der Anordnung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel durch den Richter strenger geregelt werden.“

Goll betont darüber hinaus, dass sämtliche neue Möglichkeiten evaluiert werden sollten.

„Wir wünschen uns“, so Goll und Weinmann abschließend, „dass auch die anderen Fraktionen diese und weitere Bedenken ernst nehmen, sodass wir interfraktionell Änderungsanträge ausarbeiten können, die die Gesetzentwürfe an den kritischen Stellen auf verfassungsrechtlich sichere Beine stellen.“

Nach den Erkenntnissen des Berliner Sonderbeauftragten und früheren Bundesrichter Jost gab es im Fall Anis Amri auch Fehler baden-württembergischer Behörden. Das Stuttgarter Innenministerium wies dies unverzüglich zurück. In dieser Situation beschloss die FDP Landtagsfraktion in Baden-Württemberg heute, mit einer parlamentarischen Initiative die Landesregierung aufzufordern, die Verhaltensweisen baden-württembergischer Behörden im Fall Anis Amri durch einen unabhängigen Sonderbeauftragten untersuchen zu lassen. Der Vorsitzende der Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann, bezeichnen diese Forderung als Konsequenz aus dem Verhalten der Landesregierung.

„Schon Anfang des Jahres“, so erinnerte Rülke, „hatte die FDP den Fall Anis Amri im Landtag thematisiert. Leider gab sich die Landesregierung wenig auskunftsfreudig. Insbesondere Innenminister Strobl war nach unserer Wahrnehmung nicht in der Lage oder bereit, auf die konkreten Fragen vor allem im Innenausschuss fundiert zu antworten. Nach der aktuellen Positionierung des Innenministeriums haben wir wenig Hoffnung, dass die Landesregierung sich der Sache in der gebotenen Ernsthaftigkeit annimmt.“

Weinmann ergänzt: „Angesichts dieser Situation erscheint uns die Berufung eines Sonderbeauftragten, der mittels Akteneinsicht und Personenbefragungen das Verhalten und den jeweiligen Wissensstand baden-württembergischer Behörden aufarbeitet, geboten. Denn die Vorwürfe des Berliner Sonderbeauftragten Jost aus seinem Abschlussbericht wiegen schwer. Beispielsweise sei die Vernehmung Amris durch die Landespolizei in Friedrichshafen unzureichend gewesen, das Landeskriminalamt habe seine Erkenntnisse nicht an die Justiz weitergegeben und die sichergestellten Handys seien nicht ausgewertet worden. Diese Fehler seien passiert, obwohl Behörden die Gefährlichkeit Amris bekannt war und er dem islamistischen Spektrum zugeordnet wurde. Die wiederholte Forderung, den Sicherheitsbehörden weitergehende Kompetenzen zukommen zu lassen, bedingt zwingend, Versäumnisse zu benennen und abzustellen. Dies zu ignorieren wäre ein Schlag ins Gesicht der Opfer des Terrors.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit dem Vertrag werden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgearbeitet, sondern auch weitere Verfahrens- und Organisationsfragen bei der Akkreditierung von Studiengängen in die Hoheit der Länder gestellt. Dadurch soll die Machtfülle der Agenturen begrenzt werden. Gleich einer Präambel wird festgehalten, dass die primäre Verantwortung für die Qualitätssicherung bei den Hochschulen selbst liegt. Dies entspricht unserem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie. Das System der Akkreditierung soll dies laut Staatsvertrag ergänzen, um der staatlichen Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit eines Hochschulwechsels gerecht zu werden. Allerdings stellt der Akkreditierungsrat als Stiftung mit faktisch bundesweit staatlichen Befugnissen ein befremdliches Konstrukt dar.

Bei den Neuerungen des Gesetzes begrüße ich die Experimentierklausel, die neue Akkreditierungsverfahren neben der Programm- und Systemakkreditierung ermöglicht. Denn einer unserer zentralen Kritikpunkte in der Vergangenheit waren die Kosten, die den Hochschulen durch die Akkreditierung entstehen. Mit neuen Verfahren und der Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, einen Kostenrahmen rechtlich vorzugeben, könnten die hochschulischen Haushalte entlastet werden, die für die Akkreditierung von Studiengängen keinen gesonderten finanziellen Ausgleich vom Land erhalten. Wichtig erscheint mir dabei auch, dass die Fristen für die Auffrischung der Akkreditierung nicht zu knapp gestaltet werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.“

Nach Ansicht des Sonderermittlers und früheren Bundesrichter Jost gab es im Fall Anis Amri auch Fehler baden-württembergischer Behörden. Das Stuttgarter Innenministerium wies dies zurück. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der sofortige Widerspruch des Innenministeriums zu den Feststellungen des Sonderermittlers passt zum bisherigen Agieren der Landesregierung. Schon in der Vergangenheit schob sie schnell alle Verantwortung nach Nordrhein-Westfalen und Berlin. In der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen gab sie sich dann aber wortkarg. Wir werden den Bericht des Sonderbeauftragten Jost prüfen und die Position der Landesregierung mit parlamentarischen Mitteln erneut hinterfragen. Wer den Sicherheitsbehörden neue Kompetenzen zur Verfügung stellen will, muss sich auch möglichen Defiziten stellen.“

Zur heutigen Bekanntgabe der zur Antragstellung im Exzellenzcluster aufgeforderten Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es steht zu hoffen, dass sich der Erfolg baden-württembergischer Hochschulen bei der Exzellenz-Förderung fortsetzt und die Standorte im Land weiterhin überproportional gefördert werden.

Immerhin 18 Projekte im Land finden sich unter den insgesamt 88 bundesweit gelisteten Projekten. Die Ministerin tut gut daran, die nun zur Vorlage einer umfänglichen Antragstellung aufgeforderten Universitäten monetär zu unterstützen. Denn landeseigene Impulse bei der Forschungs- und Innovationspolitik sind bisher selten.

Da ist noch Luft nach oben bei der Landesförderung, wenn man die hiesige Innovationskraft nicht als naturgesetzlich gegeben annimmt. Bei der neuen Gründerförderung an den Hochschulen zeigt sich beispielsweise eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist – echte Impulse sehen aber anders aus.“

Zur Meldung, dass die Staatsanwaltschaft erneut an der Hochschule in Ludwigsburg ermittelt, sagte der rechts- und wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen das entschlossene Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Falle der möglichen Täuschung im Rahmen der Abschlussprüfung für angehende Finanzbeamte.

Eine Hochschule, insbesondere wie diese in Ludwigsburg, an der Nachwuchsbeamte für die Steuerverwaltung ausgebildet werden, darf kein rechtsfreier Raum sein.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Hochschule stark machen – neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und Gründer“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Im Hochschulrechtsweiterentwicklungsgesetz finden wir ein buntes Sammelsurium an Änderungen, hinter denen die Wissenschaftsministerin den eigentlichen Aufgabenkern versteckt hat. Denn Anlass der Gesetzesänderung sind die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen, die nun zu einer lähmenden Streitkultur zwischen Professoren und Rektorat führen können.

Leider vermag jede einzelne neue Regelung nicht zu überzeugen. Zwar verordnet die Ministerin den Hochschulen wohlklingend eine neue Gründerkultur. Statt eines Leuchtturms für den Innovationsstandort Baden-Württemberg präsentiert sie aber eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist. Ein großer Wurf sähe anders aus und hätte etwa das Förderprogramm Junge Innovatoren und Innovationsgutscheine nicht unbeachtet gelassen.

Mit Einrichtung einer eigenständigen Tenure-Track-Professur könnte eine bessere Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Karriereweg für junge Wissenschaftler geschaffen werden. Dazu dürfte die Ministerin aber nicht bereits mit den neuen Stellen aus dem Bundesprogramm zufrieden sein, sondern müsste eigene Impulse auch finanziell untermauern. Sonst bleibt die anglizistische Anreicherung des Hochschulgesetzes ein nutzloses Blendwerk.

Das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch Assoziierung an die Universitäten lässt keinen Zweifel daran, dass die Ministerin in den HAW Hochschulen zweiter Klasse sieht. Sie ignoriert die Weiterentwicklungsklausel des Hochschulgesetzes und betoniert das Königsrecht der Universitäten. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme des früheren Rektors sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Untersuchungsausschuss ist meinem Impuls aus der vergangenen Woche gefolgt und hat sein Informationsbedürfnis zu den Vorkommnissen an der HTWG in Konstanz am heutigen Tag nochmals deutlich unterstrichen. Mit einem Schreiben an die Ausschussvorsitzende hatte ich insbesondere kritisiert, dass dem Ausschuss die Aktenvorlage mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt wurde. Einstimmig folgte der Ausschuss nun dem Vorschlag, die Landesregierung bis in sechs Monaten zur Vorlage der betreffenden Akten aufzufordern. Die Akten der Staatsanwaltschaft sollen zeitnah beim Justizministerium eingefordert werden.

Es freut mich, dass alle Fraktionen in dieser Beweisfrage schließlich an einem Strang ziehen. Denn wir haben den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bewusst so gefasst, dass landesweit in Blick genommen werden kann, wie die leistungsorientierte Professorenbesoldung in der Praxis funktioniert.

Leider nährte die heutige Zeugenvernehmung des früheren Rektors Maier der Verwaltungshochschule Ludwigsburg genau die Befürchtungen, dass auch andernorts eine fehlerhafte oder rechtswidrige Besoldung praktiziert wird. Gegen die landesweite Überprüfung hatte sich Ministerin Bauer zunächst klar ausgesprochen, nach einem Runden Tisch mit den Rektoren des Landes jedoch eilig genau diese Kontrolle veranlasst. Es steht zu befürchten, dass auch an anderen Hochschulen beispielsweise unzulässige Analogien gebildet wurden, um Professoren beim Übergang in die W-Besoldung durch Berufungszulagen besonders zu alimentieren. Genau dieses Vorgehen schilderte Maier und berief sich dabei auf eine vermeintlich planwidrige Gesetzeslücke, derer sich der Landtag bei der gesetzlichen Umstellung auf eine leistungsorientierte Besoldung aber sehr wohl bewusst war.“

Zur heutigen Vorstellung des Anhörungsentwurfes für das Landeshochschulgesetz sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Wissenschaftsministerin geht mit ihrem Entwurf weit über den Kern verfassungsgerichtlicher Vorgaben hinaus. Wir sind aber offen für Vorschläge, wie etwa die Schaffung von neuen Spielräumen für Gründer an den Hochschulen, da man sowieso mit der Gesetzesnovelle Hand an das Landeshochschulgesetz legt.

In der anstehenden Anhörungsphase gilt es für uns, die Interessen, die Teilhabe und das Miteinander an den Hochschulen auf eine verfassungskonforme Struktur zu gründen. Letztlich kassierte der Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil nicht nur die Neuregelungen durch Wissenschaftsministerin Bauer im Jahr 2014. Mit ihrer Novelle war eine Abkehr der von ihrem Vorgänger Frankenberg initiierten ,unternehmerischen Hochschule‘ verbunden. Die damalige Reform hatte die FDP-Landtagsfraktion mitgetragen, die aus unserer Sicht den Hochschulen so viel Eigenverantwortung und damit Autonomie einräumen sollte wie möglich. Der Kompetenzzuwachs an den Hochschulen ging damals einher mit einer Stärkung des Rektorats. Gerade dieser Veränderung der zentralen Strukturen der Hochschulen hatte der Verfassungsgerichtshof eine Absage erteilt. Um dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit gerecht zu werden, seien entweder dem Rektorat Kompetenzen zu entziehen oder besondere Abwahlmöglichkeiten zu schaffen.

Mit Erleichterung darf ich nun feststellen, dass der Anhörungsentwurf nicht den Weg beschreitet, der die Rektorate ihres Handlungsraums beraubt. Vielmehr soll nun eine Ur-Abwahl durch die Professorenschaft ermöglicht werden. Dabei bleiben noch Fragen offen, wie etwa die Ausgestaltung der Geschäftsführung nach einer erfolgreichen Abwahl, oder der Frage, ob stets das gesamte Kollegialorgan von einer Abwahl betroffen wird.“

Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2016 zeigt, dass Kriminalität weiterhin vor allem ein männliches Phänomen ist. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den Verurteilten liegt bei 39,6 Prozent. Der Anteil verhängter Freiheitsstrafen ist insgesamt gestiegen. Zu den Erkenntnissen aus der Strafverfolgungsstatistik sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Strafverfolgungsstatistik 2016 zeigt, dass der Trend hin zu weniger Kriminalität in Baden-Württemberg spätestens mit der Flüchtlingskrise 2015 sein Ende gefunden hat. Die Politik darf nicht die Augen davor verschließen, dass die Zahl ausländischer männlicher Straftäter gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung überproportional hoch ist. Die Regierungen in Land und Bund sind zum Schutz unserer freien Gesellschaft gefordert, mit vielfältigen Maßnahmen gegenzusteuern:

  • Ausländische Straftäter sollten nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis abhängig von ihren Straftaten verstärkt abgeschoben werden und zur Vermeidung eines Drehtüreffekts nicht sofort wieder Asyl beantragen können.
  • Weitgehend geschlossene Milieus mit szenetypischer Kriminalität müssen stärker in den Fokus von Polizei und Strafverfolgungsbehörden rücken, damit sich faktisch rechtsfreie Räume nicht weiter etablieren können. Hierzu bedarf es mit Blick auf die Stellen bei der Polizei und der Justiz deutlich mehr Engagement der Landesregierung.
  • Die Justizvollzugsanstalten müssen mehr personelle und sachliche Unterstützung im Umgang mit der zunehmenden Zahl problematischer Häftlinge erhalten.

Schlussendlich muss auch durch Präventionsmaßnahmen unter anderem in den Schulen gegen Wertvorstellungen vorgegangen werden, die Straftaten beispielsweise gegen Andersdenkende oder fremdes Eigentum legitimieren.“

Zur Meldung, das Land solle nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Bernhard Lasotta angesichts zunehmender Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei die Zusammenarbeit mit dem Moscheeverein Ditib einstellen, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Lasottas Forderung ist nicht neu; auch Justizminister Wolf hat bereits darauf insistiert, die Zusammenarbeit mit Ditib abzubrechen. Die Regierung ist jedoch einmal mehr uneins und findet kein schlüssiges Konzept, dem von der türkischen Religionsbehörde indoktrinierten Verein Grenzen aufzuweisen. Die Kooperation mit Ditib unterstützt nicht, wie die Grünen noch immer zu glauben scheinen, die Integration von Migranten, sondern konterkariert sie auf ganzer Linie.“

Zur Meldung, dass auch ein neuer Lösungsvorschlag, endlich die Monate währende Suche nach einer Interimsspielstätte für die Stuttgarter Staatsoper zu beenden, von Fritz Kuhn, dem Stuttgarter Oberbürgermeister, und den Vertretern des Landes kategorisch ausgeschlossen werde, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, bezeichnend für die Latenz der Grünen, sich selbst in der Landeshauptstadt dem urbanen Gedanken zu verschließen:

„Es kann nicht sein, dass das Renommee einer international namhaften Oper dem bizarren Schauspiel der Grünen geopfert wird, die unfähig sind, eine Spielstätte für die Interimszeit ihrer Sanierung zu definieren. Längst hätte die Landesregierung intervenieren können und müssen, da sie die Sanierung maßgeblich mitfinanziert. Reflexhaft jeden konstruktiven Lösungsvorschlag zu verwerfen, ist keine befriedigende Antwort auf bestehende Probleme. Im Gegenteil werden sie dadurch ohne Not potenziert.“

Auch die Stuttgarter Landtagsabgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr ist von der wenig konstruktiven Vorgehensweise des Stuttgarter Oberbürgermeisters enttäuscht:

„Grüne Stadtpolitik scheint nur mehr eine Leitmaxime zu kennen: A priori sich jeder Veränderung unserer Landeshauptstadt zu verweigern. Eine Hauptstadt, deren Regierung sich weltläufig gibt und provinziell agiert, wird bald erkennen müssen, dass sie selbst in jenen Bereichen ihren Nimbus verlieren kann, die seit Jahrzehnten – wie die Staatsoper – nur positive Resonanz fanden.

Warum die Grünen nicht begreifen wollen, welche Wirkung davon ausginge, die Oper aus der Stuttgarter Innenstadt zu verbannen, bleibt ihr Geheimnis. OB Kuhn hat jetzt noch eine weitere Chance bekommen, eine innerstädtische Lösung zu finden. Dass er nicht die Kraft besitzt, eine Philharmonie neben der Oper zu realisieren und als Zwischenlösung zu nutzen, ist traurig genug.“

Zur Meldung, das baden-württembergische Justizministerium wolle mit baulichen Veränderungen und mehr Personal der zunehmenden Gewalt an den Gerichten einen Riegel vorschieben, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Minister Wolfs Initiative ist zu begrüßen, wenn sie auch etwas spät kommt, da auch ihm bereits seit Langem bekannt ist, dass die Gerichte Baden-Württembergs weit davon entfernt sind, ihren Mitarbeitern ein risikofreies Arbeitsumfeld zu garantieren.

Bereits im November 2016 habe ich mit einer Anfrage für Heilbronn darauf hingewirkt, offenzulegen, welche Sicherheitsstandards an den regionalen Gerichten gewährleistet werden können, die teilweise – wie zum Beispiel Sozial- und Verwaltungsgerichte – nahezu jeden Schutz vermissen lassen.

Wolfs Vorstoß ist demnach sinnvoll und legitim, bleibt jedoch, was die geplante monetäre Ausstattung betrifft, absehbar weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die Sicherheit an Gerichten entscheidend zu potenzieren.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf wolle nach der Bundestagswahl den Kampf für eine erweiterte Nutzung der DNA-Analyse bei Straftaten wieder aufnehmen, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Prinzipiell befürwortet die FDP das Ansinnen Wolfs, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse zu erweitern, sofern daraus mehr Erkenntnisse zum Phänotyp der Person resultieren. So wäre es denn Ermittlungsbehörden möglich, auf Basis eines eher bescheidenen Eingriffs in die Rechte des Einzelnen, relevante Zusatzinformationen für die Strafverfolgung zu gewinnen. Dieses Vorgehen ist allerdings nur unter der Prämisse eines rechtlich und technisch einwandfreien Verfahrens legitimiert. Die Initiative wurde jedoch bereits Ende des letzten Jahres angekündigt, ohne dass es bislang zu Resultaten gekommen wäre, und so bleibt abzuwarten, ob Wolfs Einfluss genügt, sie tatsächlich durchsetzen.“

Zu Justizminister Wolfs Appell, die Aufforderung zum Suizid künftig strafrechtlich zu sanktionieren, erklärte Nico Weinmann, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Wenn wir Strafgesetzänderungen zum Werkzeug im Wettstreit um mediale Präsenz machen, werden wir unser Land bald nicht wiedererkennen. Justizminister Wolf sollte sich in jener Zurückhaltung üben, die seinem Amt zukommt. Nicht jedes kritikwürdige Verhalten darf strafbar werden. Für Verleitung zum Selbstmord gibt es bereits die mittelbare Täterschaft; wenn man  darüber hinaus die Eigenverantwortung aufgibt, bricht man mit dem ehernen Grundsatz, dass nur zu einer Straftat angestiftet werden kann, und schafft erhebliche Abgrenzungsprobleme.“

Anlässlich der Landespressekonferenz der FDP-Fraktion zur Vorstellung ihrer Positionierung in Fragen der inneren Sicherheit sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die grün-schwarze Koalition hat sich mit Blick auf die Bedrohung durch den Terrorismus auf zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden geeinigt. Auf einem Bein kann die innere Sicherheit aber nicht stehen. Wo ist das Personal, das die Maßnahmen anwenden soll? Die grün-schwarze Analyse der Bedrohung unserer Gesellschaft greift offensichtlich zu kurz. Diesen Defiziten setzt die FDP eine eigene Positionierung entgegen.“

Grün-schwarzes Versagen bei Polizeireform und Bewertung der Bedrohung des Landes

Nach den Ausführungen von Rülke haben die Grünen wenig Interesse an der Situation der inneren Sicherheit und sparen mit Blick auf ihre Klientel gern bei Polizei und Verfassungsschutz. Die CDU verhalte sich gegenüber den Grünen handzahm und insgesamt widersprüchlich. „Mit Blick auf die Polizei einigt sich die Koalition mit der zeitverzögerten Umsetzung des 13er-Modells auf einen faulen Kompromiss, der die Polizeireform für Polizei und Bürger zu einer unendlichen Geschichte mit offenem Ausgang macht“, so Rülke.

„Obwohl die CDU-Führung im Innenministerium bei der Polizeireform ständig behauptet, es komme vor allem auf ausreichend Personal an, verweigert sie dem Verfassungsschutz genau das erforderliche Personal und setzt nahezu allein auf eine Ausweitung der Befugnisse“, stellt Weinmann fest. Dabei sei doch offensichtlich, dass den Behörden die Täter der islamistischen Terrorakte der letzten Monate bereits vor den Terrorakten bekannt waren. Auch der Fall Anis Amri zeige, dass es den Behörden nicht an Wissen mangelte, sondern am Vermögen, die Gefährlichkeit richtig einzuschätzen. „Hinzu kam die fehlende politische Unterstützung für ein nachhaltiges Vorgehen gegen Straftaten, die verstärkt von Asylbewerbern und Flüchtlingen begangen werden“, so Weinmann. „In dieser Gemengelage konnten sich Anis Amri und können sich weiterhin zahlreiche Gefährder frei bewegen und ihren gegen unsere liberale Gesellschaft gerichteten Aktivitäten nachgehen.“

Darüber hinaus sei aus Sicht der FDP-Politiker zu konstatieren, dass in weitgehend geschlossenen Milieus Menschen in unserm Land Werte und Normen vermittelt werden, die auf die Ablehnung unserer liberalen Gesellschaft gerichtet sind. „Unsere Demokratie ist aber nur stark und zukunftsfähig, wenn sie in der Bevölkerung als beste Staatsform anerkannt ist. Teilt ein erheblicher Anteil der Bevölkerung diese Einschätzung nicht, sind die Folgen unabsehbar. Deshalb dürfen wir nicht dulden, dass Menschen zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden.“

Mehr Personal, Analyse und Rechtsdurchsetzung  statt einseitigem Gesetzgebungsaktivismus

„Angesichts dieser Erkenntnisse bedarf es“, so die Überzeugung von Rülke und Weinmann, „also nicht nur weitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Wir müssen vor allem die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden deutlich verbessern. Dazu bedarf es mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden und der Justiz, das die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher auswertet und engagiert die rechtlich möglichen Maßnahmen in Angriff nimmt. Wer wie Grün-Schwarz 250 zusätzliche Stellen in der Umweltverwaltung schaffen will, darf nicht sagen, zusätzliche Stellen für die Sicherheit der Bürger können wir nicht finanzieren.

Alle staatlichen Stellen müssen genau darauf achten, mit wem sie kooperieren und wen sie einstellen. Zu prüfen ist, inwieweit hier die Behörden besser mit Polizei und Verfassungs-schutz zusammenarbeiten können. Wichtige Bereiche wie beispielsweise die Integration dürfen wir nur den Menschen überlassen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen und durchsetzen wollen, nicht Radikalen.

Parallelgesellschaften müssen mit fordernden und fördernden Maßnahmen sowie Präventionsprogrammen aufgebrochen werden. Hier hilft u. a. die flächendeckende Einführung eines staatlich organisierten und kontrollierten Islamunterrichts an den Schulen.

Als Einwanderungsland müssen wir den Menschen auch in der emotionalen Beziehung zu unserm Land eine Heimat geben können, damit sie den Patriotismus für die ‚alte‘

Heimat durch einen positiven Patriotismus für unser Land ersetzen können. Als Liberale wollen wir dabei an die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Geschichte anknüpfen.“

Sinnvolles und Absurdes im grün-schwarzen Sicherheitspaket

Rülke betont darüber hinaus, dass die FDP als konstruktive Opposition das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition nicht pauschal ablehnt. „Sinnvolle Maßnahmen unterstützen wir. Letztendlich wird es aber immer auf die konkrete Umsetzung der Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren ankommen.“ Mit Blick auf die präventive Fußfessel für Gefährder und die sogenannte intelligente Videoüberwachung sei man angesichts des Anhörungsentwurfs zur Umsetzung des grün-schwarzen Sicherheitspakets optimistisch.

„Die Umsetzung der Telekommunikationsüberwachung über internetbasierte Anwendungen (Quellen-TKÜ), die wir als grundsätzlich erforderlich ansehen“, ergänzt Weinmann, „wirft aber noch zahlreiche Fragen auf, die von Grün-Schwarz beantwortet werden müssen: Woher will die Landesregierung etwaige Trojaner beziehen? Wie wird sie die Erstellung und Fähigkeiten dieser Trojaner sowie deren Nicht-Weitergabe an Unbefugte überwachen?“

„Absurd ist es“, so Rülke, „mit dem Sicherheitspaket auch die Möglichkeit eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Plätzen zu beschließen. Solche Verbote beschränken die Freiheit der ganz überwiegend unbescholtenen Bürger unverhältnismäßig, zumal schon jetzt mit dem Mittel des Platzverweises einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnet werden kann. Wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf dazu feststellt, dass eine höhere Polizeipräsenz nicht in gleicher Weise geeignet sei, da sie erfahrungsgemäß eher eskalierend wirke, stellt sich doch die Frage, wie denn das Alkoholkonsumverbot ohne eine solche Präsenz durchgesetzt werden soll und welches Bild die Landesregierung von Polizeiarbeit hat, offenbar das der erlebnisorientierten grünen Klientel.“

Grün-Schwarz übersieht Gefahr durch Einzeltäter und radikalisierte Kinder

In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet müssen nach Überzeugung der beiden Politiker auch Einzelpersonen stärker in den Fokus rücken. Radikalisierung finde auch allein vor dem Computer statt. Der Verfassungsschutz dürfe sich nicht mehr nur auf die Beobachtung von Personenzusammenschlüssen konzentrieren.

Der 12-jährige, der in Ludwighafen eine Nagelbombe deponierte, und IS-Comics für Kinder zeige zudem beispielhaft, dass Extremisten und Terroristen auch Kinder in den Fokus nehmen. Auf diese Entwicklung müsse man reagieren. Bislang darf der Verfassungsschutz Daten erst für Personen ab dem Alter von 14 Jahren gesammelt in Dateien speichern. Diese Altersgrenze sollte gesenkt werden. Dies sei man nicht zuletzt mit Blick auf das Kindeswohl auch den von Radikalisierung und Abgleiten in den Terrorismus bedrohten Kindern schuldig.

Unser Impulspapier finden Sie hier: Positionspapier Extremismus und Terrorismus

Über die gerade erfolgte Ankündigung der Wissenschaftsministerin, eine landesweite Prüfung der Vergaberichtlinien zur leistungsorientierten Besoldung von Professoren durchzuführen, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir freuen uns, dass die Ministerin nach ihrem Gespräch mit den Hochschulrektoren unserer Forderung nach einer landesweiten Überprüfung der Zulagenpraxis nachgekommen ist. Diese Forderung hat sie auf unsere Nachfrage hin vor 10 Tagen komplett abgelehnt. Es ist für sie zu hoffen, dass sie nicht von einer bösen Ahnung getrieben ist.“