Nico Weinmann

Entscheidung des LfV ist nur folgerichtig.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur heute bekanntgewordenen Einstufung des hiesigen Landesverbandes der AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)als Verdachtsfall wie folgt:

 

„Die Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz, den Landesverband der AfD zum Beobachtungsfall zu erheben, kann angesichts der erheblichen inhaltlichen und personellen Einflussnahme aus Baden-Württemberg auf die Positionierung der Bundespartei nicht überraschen. Gerade im Hinblick auf die zahlreichen extremistischen Aussagen begrüßen wir die Einstufung ausdrücklich, da nunmehr die Möglichkeit besteht, mit nachrichtendienstlichen Mitteln Bestrebungen wider die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beleuchten. Die kann dazu beitragen, die vermeintlich bürgerlich-konservative Fassade, hinter der sich die AfD gerne versteckt, weiter zum Bröckeln zu bringen.

Auch wenn ein Fokus auf den Rechtsextremismus sicherlich geboten und notwendig ist, gilt es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen sämtliche sie bekämpfenden Bestrebungen vehement zu verteidigen. Denn der heute vorgestellte Verfassungsschutzbericht macht deutlich, dass unsere Grundordnung von mehreren Seiten bedroht und angegriffen wird. Hiergegen muss sich unser Staat mit den verfassungsgemäßen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Hierzu ist es auch notwendig, das Landesamt für Verfassungsschutz materiell und personell gut und angemessen auszustatten.“

 

Nico Weinmann

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Tatsache, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, zum Jahresende aufhören wird:

 

„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vertrag von Stefan Brink zum Ende des Jahres auslaufen wird. Unter ihm hat der Datenschutz im Land eine beachtliche Entwicklung genommen, die es nun ab 2023 auch ohne ihn weiter voranzubringen gilt.“

Nico Weinmann

Zur heutigen Debatte im Landtag über eine Filmdokumentation mit dem Thema „Sex unter Drogeneinfluss“ erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat einen Auftrag zur Aufklärung, den er im Rahmen seiner grundgesetzlich definierten Freiheiten ausfüllt. Diskussionen sind darüber in diesem Rahmen erlaubt. Diesen Rahmen verletzt die AfD hier, um billig Stimmung zu machen. Auch wenn der Beitrag Extreme beschreibt zeigt er doch ein Problem auf, dessen Dimension offenbar unterschätzt ist.

Wenn man sich vor Augen führt, mit welchen Themen der Jugendschutz im Medienbereich befasst ist, versteht man die künstliche Aufregung der AfD noch weniger: Keine Beschränkungen für den Zugang zu harter Pornografie, Schutz vor extremistischen Inhalten und Kriegsbildern oder immer mehr Kaufdruck bei Spielen für Kinder und Jugendliche.

 

Die Meinungsfreiheit ist für die FDP/DVP-Fraktion höchstes Gut, daher ist die konkrete, persönliche Einschätzung – auch von Parlamentariern – hier irrelevant. Wir sind dafür verantwortlich, dass eine verantwortungsvolle Aufsicht existiert und funktioniert.

Dies schließt andererseits auch eine politische Bewertung im Sinne einer ‚Cancel Culture‘ aus. Hiergegen wendet sich die FDP/DVP-Fraktion ebenso ausdrücklich. “

Nico Weinmann

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, zeigt sich in der heutigen Plenardebatte sehr erfreut, dass ein heute von der FDP/DVP-Fraktion gestellter Antrag nun als Grundlage dazu dient, den besseren Schutz von Kindern vor extremistischen Einflüssen mehr in den Fokus zu rücken:

 

„33.476 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2021. Straftaten, die von Erwachsenen verübt wurden, die zum Teil Familie haben. Es muss davon ausgegangen werden, dass die eigene extremistische Ideologie auf die Kinder übertragen wird oder zumindest versucht wird, die Kinder entsprechend zu beeinflussen und zu manipulieren.

 

In den sozialen Medien finden sich zahlreiche Beispiele, wie Kinder im Sinne extremistischer Ideologien durch die Eltern, durch das Milieu beeinflusst und politisch missbraucht werden. Damit wird aber den Kindern die Chance geraubt, sich zu eigenständigen Persönlichkeiten zu entwickeln, da sie bereits früh in ein geschlossenes Weltbild gepresst werden.

 

Doch wie können wir Kinder vor extremistischen Weltbildern schützen? Wie können wir sicherstellen, dass jedem Kind sein verbrieftes Recht auf freie Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit gewährt wird?

 

Die gute Nachricht ist, dass es bereits zahlreiche Initiativen und Maßnahmen gibt, die sich der Bekämpfung von Extremismus und sich der Deradikalisierung von Kindern widmen. Doch gleichzeitig bleibt die Landesregierung Antworten schuldig, vermag nicht zu sagen, ob Kinder in extremistischen Milieus aufwachsen, vermag nicht zu sagen, ob und in welchem Umfang Kindeswohlgefährdung in Folge extremistischer Beeinflussung gegeben ist.

 

Neben der Kommunikation zwischen Jugendämtern und den Sicherheitsbehörden, einer Sensibilisierung des Personals in Kindertageseinrichtungen, in den Schulen und bei der Polizei, müssen wir die Maßnahmen auf Doppelstrukturen und „blinde Flecken“ überprüfen und gegebenenfalls Lücken schließen.

 

Von daher erfüllt es mich mit Freude, dass auf Initiative unserer Fraktion hin nun ein Antrag aller demokratischen Fraktionen zu diesem wichtigen Thema beschlossen werden konnte, um den Schutz unserer Kinder vor extremistischen Einflüssen weiter voranzutreiben und extremistische Bestrebungen vehement zu bekämpfen.“

Die Justizministerin kann die offenen Fragen in der Sondersitzung nicht ausräumen.


Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich in der Nachbetrachtung der gestrigen Sondersitzung des Ständigen Ausschusses wie folgt:

„Entgegen der Äußerungen der Justizministerin handelt es sich gerade nicht um einen alltäglichen Vorgang und die lediglich abstrakte Klärung einer Rechtsfrage. Vielmehr soll – in bisher im Land einmaliger Weise – im konkreten Fall der Besetzung einer der höchsten Richterpositionen der nach dem im Gesetz vorgesehenen Verfahren einzuberufene Richterwahlausschuss mit der Einschaltung des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung der eigenen Kandidatin faktisch umgangen werden. Wenn der Richterbund dies als Angriff auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz einstuft, zeigt dies eindrücklich, dass hier bereits kostbares Porzellan unnötig zerschlagen wurde.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Für den Versuch, ihre Wunschkandidatin gegen den Willen des Präsidialrates und am Richterwahlausschuss vorbei durchzusetzen, zahlt die Ministerin einen hohen Preis. Bereits jetzt ist ein erheblicher Vertrauens- und Imageschaden in Richterschaft und Bevölkerung entstanden, ganz gleich wie das Verwaltungsgericht nun in der Sache entscheiden sollte. Bei der vom Justizministerium dadurch in Kauf genommenen, voraussichtlich monatelangen Vakanz am OLG Stuttgart handelt es sich um eine unerfreuliche wie ärgerliche Begleiterscheinung.“

Das Vorgehen des Justizministeriums wirft einige Fragen auf

 

Die Stelle des Präsidenten im Oberlandesgericht Stuttgart ist seit Mai unbesetzt. Die Neubesetzung der Stelle gestaltet sich schwierig, Ministerium und Präsidialrat sind sich bezüglich des richtigen Kandidaten uneinig. Das Justizministerium hat nun gestern ein Gerichtsverfahren gegen die Stellungnahme des zuständigen Präsidialrats in die Wege geleitet, nachdem dieser nicht die vom Ministerium empfohlene Kandidatin, sondern einen anderen Kandidaten vorgeschlagen hatte und auch das sogenannte Einigungsgespräch keinen Erfolg erzielte. Eigentlich wollte das Justizministerium den genau für diesen Fall zuständigen Richterwahlausschuss einberufen.

 

Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zu diesem Thema wie folgt: „Es handelt sich hierbei nach meiner Kenntnis um einen bisher einmaligen Vorgang und es scheint so, als wollte das Justizministerium den Richterwahlausschuss, der genau für solche Fälle eigentlich zuständig ist, umgehen. Diese Rolle rückwärts zum eigentlich angekündigten Vorgehen erscheint mir unverständlich. Ich erwarte, dass die Gründe offengelegt werden.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt hierzu Folgendes: „Unabhängig von einer abschließenden rechtlichen Bewertung steht zu befürchten, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck entsteht, dass hier parteipolitischen Belangen der Vorzug gewährt wird vor fachlichen Erwägungen. Das Justizministerium muss umgehend den Verdacht ausräumen, dass hier Posten nach Gutsherrenart vergeben werden. Gerade die Justiz, deren Unabhängigkeit ein hehres Gut ist und die auf dem Gewaltenteilungsgrundsatz fußt, kann und darf sich solche Signale nicht erlauben.“

Nico Weinmann

Bei künftigen Corona-Maßnahmen Augenmaß und Fingerspitzengefühl sowie die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, mahnt in der heutigen Plenardebatte zur Verlängerung der Corona-Verordnung bis Ende Juli zu Besonnenheit:

 

„Trotz steigender Infektiosität bleiben die Krankheitslast und die Belastung des Gesundheitssystems überschaubar. Es besteht also aktuell kein Anlass für Schreckensszenarien und Panik, denn Panik ist seit jeher ein schlechter Ratgeber. So verschärft die Androhung, dass im Herbst wieder mit einem Lockdown gerechnet werden müsse, die sowieso schwierige Personallage etwa in der Gastronomie.

Überlegungen, beispielsweise die Winterreifen-Regelung analog auf die Pflicht zum Tragen von Masken zu übertragen, also von Oktober bis Ostern, zeigen exemplarisch den unverhältnismäßigen Umgang mit Freiheitsbeschränkungen, denn der Kalender kann kein Gradmesser für eine wissenschaftsbasierte Corona-Politik sein. Klar ist: Pauschale Freiheitsbeschränkungen, die möglicherweise mehr schaden, als dass sie nutzen, kann und darf es nicht mehr geben.

Angesichts der für den 30.06. angekündigten Evaluation bisheriger Maßnahmen erscheint es sinnvoll, diese abzuwarten und sorgfältig auszuwerten, um daraus eine solide rechtliche Grundlage für zukünftige Infektionsschutzmaßnahmen abzuleiten. Denn leider wissen wir auch im 3. Corona-Sommer mangels aussagekräftiger Studien noch zu wenig über das Pandemiegeschehen oder die konkreten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Und schließlich tragen Maßnahmen auf Vorrat nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei, auf die es jedoch am Ende ankommt.“

Nico Weinmann

An den entscheidenden Stellen bleiben die Regierungsfraktionen inkonsequent.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes:

 

„Wenn Minister oder Staatssekretäre bereits kurze Zeit nach ihrem Ausscheiden in die Wirtschaft wechseln, führt dies immer wieder zu Diskussionen und es wird dadurch regelmäßig das Vertrauen in die Politik belastet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nunmehr verhindert werden, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Landesregierung durch einen entsprechenden Wechsel beeinträchtigt wird.

Allerdings bleibt die Landesregierung inkonsequent: Bereits im zuständigen Fachausschuss haben wir beantragt, ein Regelbeispiel in das neue Gesetz aufzunehmen, welches statuiert, dass insbesondere dann von einer Interessenkollision auszugehen ist, wenn die betroffene Person gerade in ihrem ehemaligen Ressort einer neuen Beschäftigung nachgehen will. Dies ist nämlich gerade der herausgehobene Fall, der in der Öffentlichkeit für Irritationen sorgt. Auch hätten wir es begrüßt, wenn das beratende Gremium nicht von der Landesregierung ernannt, sondern vom Landtag gewählt würde.

Zu dieser Klarstellung und der gleichfalls von uns beantragten breiteren Legitimation des Gremiums zur Vermeidung jeden bösen Scheins waren die Regierungsfraktionen bedauerlicherweise nicht bereit.

 

Sehr wohl nehmen wir aber zur Kenntnis, dass der Gesetzesentwurf eine bislang bestehende Versicherungslücke von Regierungsmitgliedern und Staatssekretären schließt, sofern diese die Mindestamtszeit für ein Ruhegehalt nicht erreichten. Dies halten wir für nachvollziehbar und gerechtfertigt, da sich das Gesetz an bestehenden beamtenrechtliche Regelungen orientiert.

 

Zusammenfassend bleibt aber zu attestieren: In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles was nicht ganz richtig ist, ist eben falsch!“

Nico Weinmann

Anfrage der FDP offenbart Schwächen bei der Bekämpfung des Linksextremismus.


„Der politische Extremismus stellt unbestritten eine erhebliche Gefahr für unsere Freiheitlich Demokratische Grundordnung dar. Der notwendige und wichtige Blick bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus darf aber nicht dazu führen, den Linksextremismus zu unterschätzen.“ resümiert der Verfassungsschutzexperte der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Beantwortung der Anfrage der FDP zum Linksextremismus. Dabei wird augenscheinlich, dass die Personaldecke der neben Linksextremismus auch für auslandsbezogenen Extremismus und Terrorismus zuständigen Abteilung dünn besetzt ist.

 

„Bilder durch die Stuttgarter Innenstadt ziehender randalierender linksextremistischer Horden zeigen deutlich, dass wir den Linksextremismus nicht unterschätzen dürfen und gleichfalls wie jede Form von Extremismus entschieden bekämpfen müssen“, so Weinmann weiter.

 

„Die Landesregierung muss sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um den aktuellen Herausforderungen in der Bekämpfung der unsere Gesellschaft bedrohenden Extremismen gerecht werden.

 

Gleichzeitig dürfen wir bei der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht ausschließlich auf den Verfassungsschutz verweisen, sondern müssen auch die handelnden Organisationen auffordern, interne Strömungen gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung nicht zu verharmlosen und sich vielmehr konsequent von diesen zu distanzieren.

 

Ich erwarte daher beispielsweise auch von ‚Fridays for future‘, dass sie sich innerhalb ihrer Bündnisse von Verfassungsfeinden klar distanzieren und sich nicht für eine mögliche Rekrutierung von Linksextremisten instrumentalisieren lassen.“

 

Hotspot-Regel des Ministerpräsidenten wäre gänzlich falsche Entscheidung gewesen.


Zur Debatte im Landtag zur Mitteilung der Landesregierung zur 1. Änderungsverordnung der 12. Corona-Verordnung, sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Offenbar hat die Landesregierung Gefallen daran gefunden, Corona-Verordnungen ohne parlamentarische Beteiligung zu erlassen. Denn erneut, und ohne Not, wurde diese Änderungsverordnung per Notverkündung verkündet.

 

Deutlich wird mit etwas Abstand, wie die ursprünglich geplante landesweite Hotspot-Regelung des Ministerpräsidenten angesichts der positiven Pandemieentwicklung eine gänzlich falsche Entscheidung gewesen wäre.

 

Doch trotz der weiter sinkenden Inzidenzen und der grundlegend positiven Entwicklung bleibt das Hausaufgabenheft der Landesregierung prall gefüllt. So muss Minister Lucha jetzt sicherstellen, dass die Gesundheitsämter im Land bei der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die vorhandenen Ermessensspielräume nutzen und die Vorgaben einheitlich umsetzen.

 

Sehr wohl steht für uns bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Es gilt jetzt, in Baden-Württemberg ein Flickenteppich durch eine unterschiedliche Handhabung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu vermeiden.

 

Schließlich müssen wir vorsorglich die notwendigen Vorbereitungen für den Herbst treffen, müssen aus den Fehler der letzten Jahre die richtigen Schlüsse ziehen. So gilt es beispielsweise die Studien ernst nehmen, die den dramatischen Zuwachs bei Depressionen bei Jugendlichen dokumentieren. Auch hier müssen wir denjenigen die Hilfe zur Verfügung stellen, die sie benötigen.“

 

Nico Weinmann

Zweifel an Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchrechts.


Als „weder klimapolitisch noch verwaltungsrechtlich überzeugend“ geißelte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, in der Landtagsdebatte zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung die Pläne der Landesregierung Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei der Planung von Windkraftanlagen.

 

„Die Beschneidung der Einspruchsrechte für Bürgerinnen und Bürger ist ein Akt der Hilflosigkeit“, konstatiert Weinmann. Eine tatsächliche Beschleunigung der Vorlaufzeit bis zur Inbetriebnahme neuer Anlagen erwartet der Liberale durch die Maßnahme nicht – und sieht sich in dieser Einschätzung von den Expertenausführungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 05. Mai bestätigt. Vielmehr befürchtet Weinmann sogar längere und teurere Verfahren, die das Potential besitzen, die Kapazitäten der Verwaltungsgerichte zu überlasten. „Das Vorhaben der Landesregierung ist kontraproduktiv“, erklärt er, „statt Sach- wird hier reine Symbolpolitik betrieben. Damit immerhin bleibt Grün-Schwarz sich treu.“

 

Um die Auswirkungen auf die tatsächlichen Verfahrensdauern zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen, fordert Nico Weinmann daher eine Evaluation der Regelung spätestens in drei Jahren. Als Säulen einer wirkungsvollen Bau- wie auch Klimapolitik schlägt er die Optimierung von Fristen in Verwaltungsverfahren sowie die Förderung effektiver Maßnahmen in der Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien vor: „Diese müssen dem Dreiklang aus Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit genügen“, so Weinmann.

 

Nico Weinmann

Die Gewaltenteilung und der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet dies eindeutig.


Zur Aussage der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nicht ermitteln könne, weil das Staatsministerium die Ermittlungsermächtigung nicht für das Innenministerium erteilen könne, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir fordern das Innenministerium auf, unverzüglich die Verweigerung der Ermittlungsermächtigung gegenüber der Staatsanwaltschaft aus dem Februar zurückzunehmen und diese Ermächtigung nun zu erteilen. Wer maximale Transparenz zusagt muss die Staatsanwälte auch in diesem Tatkomplex ermitteln lassen. Ansonsten bestätigt sich unser Eindruck weiter, dass diese maximale Transparenz an der Tür des Ministerbüros endet. Die Frage, inwieweit es sich bei dem weitergegebenen Schreiben um ein amtliches Dokument im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, obliegt der Justiz und nicht dem Innenministerium. Daher gebietet es der Respekt vor dem Rechtsstaat, diese Ermittlungen zuzulassen.“

Nico Weinmann

Landesregierung muss Verfassungsschutzgesetz umgehend auf den Prüfstand stellen.


Heute urteilte Bundesverfassungsgericht und erklärte damit die Regelungen des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes teilweise für verfassungswidrig. Zu Auswirkungen auf die rechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg sagt der rechtspolitische Sprecher und Obmann des parlamentarischen Kontrollgremiums der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der zuständige Minister Strobl hat bereits bei der Reform des Verfassungsschutzgesetzes in Baden-Württemberg 2017 die verfassungsrechtlichen Bedenken beiseitegeschoben. Dabei haben wir schon damals deutlich gemacht, dass man bei diesen Regelungen mehr Sorgfalt hätte walten lassen müssen. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt nun schlussendlich auch einige Regelungen des baden-württembergischen Verfassungsschutzgesetzes in Frage. Die Landesregierung muss diese nun auf den Prüfstand stellen und potenziell verfassungswidrige Regelungen schnellstmöglich korrigieren. Insbesondere in den Bereichen der Datenübermittlung oder dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern sind die baden-württembergischen Regelungen ähnlich ausgestaltet wie in Bayern. Deren Unbestimmtheit hatten wir bereits in der Vergangenheit kritisiert. In einem derart sensiblen Bereich wie der Überwachung und Abhörung von Bürgerinnen und Bürger darf der Staat nicht sehenden Auges verfassungswidrige Regelungen dulden.“

Nachholbedarf Baden-Württembergs bei Infrastruktur endlich gerecht werden.


Zur aktuellen Berichterstattung, wonach der Bund zum Ausbau der Neckarschleusen für 135-Meter-Schiffe auf Distanz gehe und sich mit dem Land zu den langfristigen Infrastrukturzielen abstimmen wolle, sagte der Heilbronner Abgeordnete Nico Weinmann:

„Der Neckarausbau ist nicht zuletzt für den Binnenhafen Heilbronn ein sehr wichtiges Infrastrukturprojekt, das ökonomisch und ökologisch äußerst sinnvoll ist. Durch den Schleusenausbau für 135 Meter lange Containerschiffe wird die Schifffahrt auf dem Neckar wesentlich effizienter und durch den Einsatz von klimafreundlichen Treibstoffen wie Flüssigerdgas oder Ammoniak zudem deutlich umweltfreundlicher. Wir dürfen daher beim Druck für einen beschleunigten Ausbau nicht nachlassen.“

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung, ergänzte:

„Der Neckar muss zur leistungsfähigen Wasserstraße ausgebaut werden. Deshalb ist der Ausbau der Neckarschleusen auf 135 Meter für uns als FDP ein wichtiges Ziel. Es gilt in den kommenden Jahren insbesondere bei Containertransporten mehr Kapazitäten auf den Neckar und die Binnenschifffahrt insgesamt zu verlagern. Sollte es aktuell Sicherheitsprobleme bei den Stauwehren der 27 Neckarstaustufen geben, die die Betriebssicherheit des Neckars gefährden, muss dieses Thema sofort geklärt werden. Sollte Landesverkehrsminister Winfried Hermann dazu schon länger intern Erkenntnisse haben, wäre es sinnvoll, wenn er diese mit der Öffentlichkeit teilt. Viele Jahre wurde der Infrastrukturausbau in Baden-Württemberg vom Bund auf die lange Bank geschoben. Dem Nachholbedarf im Land muss man endlich gerecht werden.“

Nico Weinmann

Amt der Bürgerbeauftragten schafft Doppelstrukturen und ist nicht notwendig.


Bei der heutigen Aussprache zum Bericht der Bürgerbeauftragten für die Jahre 2020 und 2021 im Landtag, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

 

„Es ist wichtig, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Landtag und Regierung ausreichend Gehör finden. Schließlich bilden sie das Fundament unserer Demokratie. Die engagierte Arbeit der Bürgerbeauftragten findet durchaus unsere Anerkennung. Weshalb auch nachvollziehbar ist, warum sie ihre Aufgabenbereiche gerne ausweiten würde. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Amt der Bürgerbeauftragten eigentlich nicht notwendig ist, denn angesichts von Doppelstrukturen werden prozentual nur wenige Einzelfälle bearbeitet. Eine regelmäßige Erhöhung der Stellen, die erforderlich wären, wenn das Amt allumfassend verstanden werden würde, sind aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen. Denn tatsächlich haben wir bereits 154 Bürgerbeauftragten, nämlich die Abgeordneten selbst. Außerdem können sich die Menschen auch jederzeit an den Petitionsausschuss des Landtags wenden.

 

Die Bürgerbeauftragte hat als Polizeibeauftragte eine zusätzliche besondere Aufgabe. Dieser Funktion kommt an sich eine wichtige Rolle zu. Denn gerade für die Polizei braucht es zwingend eine unabhängige Beschwerdestelle, wie die Vorfälle rund um den Inspekteur der Polizei mehr als deutlich gemacht haben. Doch die Zahlen zeigen leider, dass gerade von Seiten der Polizei die Bürgerbeauftragte in der Vergangenheit nicht als vertrauensvolle Ansprechstelle wahrgenommen wurde. 2020 kamen gerade einmal 3% der Anliegen mit Polizeibezug aus den Reihen der Beamten, auch 2021 waren es nur 7%. Alles in allem zeigt sich, dass durch die Bürgerbeauftragte nur wenige Einzelfälle übernommen werden können und Doppelstrukturen entstehen oder Betroffene die Anlaufstelle überhaupt nicht kennen.“

Die Landesregierung lässt entschiedenes Handeln an vielen Stellen vermissen.


Bei der heutigen Aussprache im Landtag zu einer parlamentarischen Initiative mit dem Titel „Was unternimmt die Landesregierung gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates?“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Wir müssen den demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten entschlossen Einhalt gebieten, die von Antisemiten, Rechts- wie Linksextremisten, religiösen Fanatikern und all denjenigen Menschen, die den Staat als solchen ablehnen und bekämpfen, also die Delegitimierung des Staates betreiben, ausgeübt werden.

 

Die antisemitisch motivierten Straftaten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Wir brauchen daher ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und konsequentes Unterbinden von Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Während etwa in Niedersachen auf das Tragen von Davidsternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen mit einem Erlass geantwortet wurde, der ein konsequentes Vorgehen vorsieht, erschöpft sich die baden-württembergische Landesregierung in wortreichen Appellen und leider auch im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen.

 

Die mitunter toxische Mischung aus legitimem Protest gegen Corona-Maßnahmen auf der einen „Querdenker“, Verschwörungstheoretiker, esoterische Gruppen oder Reichsbürger, die sich gegen unsere Demokratie stellen, auf der anderen Seite, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Insoweit wäre auch eine stärkere Zusammenarbeit der Zentralen Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen ZEBRA-BW und konex, dem Kompetenzzentrum gegen Extremismus, geboten.

 

Gerade in den sozialen Medien erleben wir einen dramatischen Auswuchs an Hass und Hetze. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass gerade auch ehrenamtlich tätige Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden. Das Innenministerium erfasst nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter, sodass nicht erkennbar wird, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um beispielsweise Abschreckungswirkung zu erzielen. Vielmehr erschöpft sich die Landesregierung in allgemeinen Hinweisen und Reaktionen im Nachhinein – und dem mittlerweile üblichen Verweis auf den Kabinettsausschuss. Das ist uns zu wenig, es darf nicht nur bei Worten bleiben, Taten sind erforderlich.“

eine Ecke einer Zeitung auf der Tastatur des Laptops liegend

Aufgrund langer Übergangsfristen sind kurzfristige Verbesserungen nicht zu erwarten.


Zur Debatte über einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Medienstaatsvertrags, um mehr Barrierefreiheit zu erreichen erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

 

„Das Ziel, mehr Barrierefreiheit im Zugang und bei der Nutzung von Medien aller Art zu erreichen, begrüßen wir uneingeschränkt. Barrierefreiheit ist auch bei Mediendiensten ein wichtiger und notwendiger Schritt. Aber es bleiben doch Fragen in der Umsetzung offen. So wird der Anspruch gegenüber den Anbietern in den Formulierungen deutlich abgemildert, und wir finden in diesen vorgeschlagenen Änderungen sehr lange Übergangsfristen – und das in einem Feld, welches schon grundsätzlich unter hohem Innovationsdruck steht und kurze Innovationszyklen kennt.

Ebenso ist der Anspruch mit einigen relativierenden Begriffen ausgestaltet, die am Ende die konkrete Reichweite dieser Regelung gar nicht endgültig abschätzbar machen.  Hier werden wir im Ausschuss genauer nachfragen.”

 

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Grün-Schwarz verschleppt Vorhaben zu Transparenzgesetz und Open Data.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink:

 

„Je schneller und unbürokratischer den Bürgern wichtige Informationen zugänglich sind, desto besser. Baden-Württemberg braucht deshalb endlich ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung verschleppt die schon seit Langem versprochenen Änderungen unentwegt. Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren. Die vom LfDI berichtete Tatsache, dass insbesondere die teilweise sehr hohen Gebühren vor einer Inanspruchnahme abschrecken, gibt zu denken. Der ungehinderte Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten bietet gerade in Zeiten von Desinformationskampagnen und „Fake News“ einen großen Mehrwert für die Demokratie. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen schwindet in manchen Bereichen der Bevölkerung leider immer mehr. Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Es hilft niemandem, wenn die behördlichen Entscheidungen von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden können oder das Gefühl entsteht, davon ausgeschlossen zu sein. Unsere Demokratie lebt von aktiver Teilhabe, die durch Transparenz und Informationsfreiheit entscheidend befeuert wird.“

 

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, ergänzt:

 

„Das Informationsfreiheitsgesetz sollte den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden und diese gezielt nutzen. Kernvoraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten ohne Anträge und Kosten im Netz zugänglich gemacht werden. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im letzten Jahr den Aufschlag mit einem Gesetzentwurf für Open Data gemacht, der die Behörden zur Bereitstellung von Rohdaten verpflichten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesem Vorhaben ohne jegliches Sachargument verweigert. Was für Datensammlungen gelten sollte, muss im Rahmen der praktischen Umsetzung auch für alle anderen Informationen der Behörden gelten. Der Staat hat kein Recht den Informationsfluss zum mündigen Bürger bewusst zu erschweren. Baden-Württemberg hängt bei der Transparenz staatlichen Handelns meilenweit hinter anderen Ländern her. Bei guter Politik geht es nicht nur ums Erhören, sondern auch ums Bereitstellen von Informationen.“

 

Nico Weinmann

Zur Meldung, dass die Zahl antisemitischer Straftaten um fast 50 Prozent gestiegen ist, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Die stark gestiegene Zahl an antisemitischen Übergriffen ist besorgniserregend. Um dem entgegen zu wirken ist natürlich gesamtgesellschaftlicher Zusammenhalt gefragt. Alleine darauf kann und darf die Politik aber nicht verweisen. Es braucht vielmehr ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und etwa konsequentes Unterbinden von der Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen. Auch eine weitere deutliche Stärkung der Justiz im Bereich der Hasskriminalität wäre erforderlich.

Innenminister Strobl führt dagegen seinen inhaltsleeren Kurs fort. Immerzu erklärt er in großen Reden, er würde sich der wachsenden Hasskriminalität und antisemitischer Übergriffe entgegenstellen. Wenn es aber darauf ankommt, erschöpfen sich die Maßnahmen in der Schaffung eines wirkungslosen Kabinettsausschusses oder – noch schlimmer – im Versuch, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten zu kürzen. Dies konnte bei den letzten Haushaltsberatungen nur durch lauten Widerstand verhindert werden.“

Nico Weinmann

Bestrebungen der Ampel-Koalition sind wichtiger Impuls für Digitalisierung der Justiz in Baden-Württemberg.


Zur Meldung, dass die Digitalisierung in der baden-württembergischen Justiz Fortschritte mache, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Justiz braucht mehr Digitalisierung. Dieser Zielbeschreibung können wir uns der Justizministerin vollumfänglich anschließen. Die Umsetzung zieht sich allerdings nun schon seit Jahren und die Fortschritte kommen nur tröpfchenweise. Durchschlagende Erfolge sind dabei nicht viele zu verbuchen. Die Anschaffung von Technik und Bereitstellung von WLAN alleine sorgen nicht für eine funktionierende digitale Arbeitsweise. Wenn keine schnelle Breitbandverbindung zur Verfügung steht, weil das ländliche Amtsgericht überhaupt nicht an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen ist, hilft auch ein WLAN-Router nicht.

 

Nicht erst durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört selbstverständlich die Möglichkeit Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden oder Verhandlungen zeitökonomischer zu gestalten. Eine verpflichtende Anordnung von digitalen Verhandlungen, wie von Justizministerin Gentges vorgeschlagen, darf keinesfalls dazu führen, dass eine Partei in der Wahrnehmung ihrer Rechte eingeschränkt wird. Ein Meilenstein wäre die flächendeckende Einführung der e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Einführungsprozess bei den Gerichten ist weiterhin nicht abgeschlossen, für die Gerichtsvollzieher wurde noch nicht einmal begonnen. Es muss geprüft werden, wie bei Zwangsvollstreckungsverfahren zukünftig mit der Vorlage von Originaltiteln, die eine digitale Übermittlung konterkarieren und bei den Beteiligten zu Verdruss führt, verfahren werden kann. Insbesondere braucht es eine Infrastruktur, die ständige Verbindungsabbrüche und technische Fehler nicht zum Alltagsproblem in der deutschen Justiz werden lässt. Deshalb fordern wir digitale Hausmeister in jedem Gericht, die bei Problemen schnell Abhilfe leisten können. Außerdem braucht es Schulungsmöglichkeiten für alle Beteiligten, denn die gewaltige Umstellung im Arbeitsalltag durch die Digitalisierung darf keineswegs vernachlässigt werden.

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung unter FDP-Justizminister Buschmann mit klarem Blick die Situation in der Justiz entscheidend verbessern will. Der Pakt für den Rechtsstaat soll um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert werden. Diese liberale Agenda wird auch die baden-württembergische Justiz entscheidend voranbringen!“

Innenministerium wird der Bedrohung durch Cyberkriminalität nicht gerecht.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

 

„Es könnte kaum eine Zeit geben, in der dem Datenschutz eine größere Rolle zukommt. Die fortschreitende Corona-Pandemie führte zu immer massiveren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Diskussionen über Impfpflicht und Impfregister oder der Versuch einer missbräuchlichen Verwendung der durch die luca-App erfassten Kontaktdaten machen die Bedeutung des Datenschutzes deutlich. Wenn Gesundheitsdaten zum Infektionsschutz erhoben werden, dürfen diese nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb begrüßen wir, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte genau auf den Umgang mit den Daten nach Ende der jeweiligen Maßnahmen achten wird. Das gilt insbesondere auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten in Test- und Impfzentren, deren Verbleib in vielen Fällen unklar ist.

 

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten verdeutlicht die Herausforderungen der digitalen Vernetzung. Datenschutz und Digitalisierung dürfen dabei kein Widerspruch sein. Datenschutz muss deshalb pragmatisch und praxisorientiert gedacht werden. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais ergänzt:

 

„Der deutliche Anstieg der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 Prozent ist bedenklich. Eine extrem steigende Zahl an Cyberangriffen durch Verschlüsselungstrojaner bedrohen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist bei der Landesregierung jedoch leider nicht angekommen. Innenminister Strobl versucht sich mit einer Cybersicherheitsagentur zu profilieren, die ihren Namen nicht verdient. Anstatt auf bewährte Projekte, wie die Cyberwehr, zu setzen, wurde eine Agentur geschaffen für die weder ausreichend Personal, noch eine klare Aufgabenzuteilung vorliegt.“

Nico Weinmann

Folgekosten von politischen Entscheidungen in Bund und Land müssen besser berechnet und ausgeglichen werden.


Zur Aussage des Gemeindetags, nachdem viele Städte und Gemeinden aufgrund der Pandemie, aber auch der zunehmenden Aufgabenfülle in die roten Zahlen rutschen sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Pandemie hat es wie mit der Lupe gezeigt: die zunehmende Aufgabenfülle bei den Kommunen bringt diese absehbar in große Nöte. Bund und Land haben in der Pandemie geholfen, aber es ist deutlich, dass es mit der Neigung auf oberen Ebenen, politische Programme zu beschließen und sie langfristig von den Kommunen umsetzen zu lassen, zum Ende kommen muss – oder sie langfristig auskömmlich finanziert werden müssen. Eine notwendige Aufgabenkritik muss aber eine Lehre aus der Pandemie sein.“

 

Nico Weinmann

Mehr Engagement im Kampf gegen Clan-Kriminalität gefordert.


Zur Verkündung der Justizministerin Gentges, das im Jahr 2021 knapp 79 Millionen Euro durch Vermögensabschöpfung eingezogen wurden, sagt der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen, dass Vermögen, das aus Straftaten erlangt wurde, endlich deutlich stärker abgeschöpft wird. Doch ist das Potenzial noch deutlich höher. Die Vermögensabschöpfung ist gerade im Kampf gegen die Clan-Kriminalität ein besonders wichtiges Mittel. Hier besteht in Baden-Württemberg noch erheblicher Handlungsbedarf. Das Problem liegt insoweit weniger bei der Justiz, als vielmehr im unzureichenden Kampf gegen Clans und Mafia durch Innenminister Strobl. Wir fordern hier ein energischeres wie konsequenteres Vorgehen, damit solche kriminellen Strukturen in Baden-Württemberg wieder zurückgedrängt werden, nicht weiter entstehen und somit eine Vermögensabschöpfung gar nicht erst erforderlich wird.“

Gerichte und Staatsanwaltschaft müssen für Cybercrime gestärkt und spezialisiert werden.


Zur Vorstellung der Pläne zur Umsetzung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet durch die Justizministerin auf der heutigen Landespressekonferenz, sagt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Durch die Meldepflicht von Hass-Postings für soziale Netzwerke wird die Justiz noch stärker in Anspruch genommen werden, als ohnehin schon. Deshalb begrüßen wir es, dass die Justizministerin handeln will. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Polizei und Justiz müssen personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann. Die jetzt angekündigten Schritte reichen dabei jedoch nicht aus. Auch der vor einiger Zeit eingerichtete Kabinettsausschuss ändert nichts an der bestehenden Problematik. Insbesondere braucht es nicht nur Richter, Staatsanwälte und Polizei, sondern auch Servicemitarbeiter in den Geschäftsstellen müssen dringend aufgestockt werden. Sonst bleibt vor lauter Bürotätigkeiten keine Zeit, die Verfahren selbst anzugehen.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Die jetzt angekündigten Spezialdezernate in den Staatsanwaltschaften begrüßen wir ausdrücklich, dürften jedoch nicht ausreichen, um das Gesamtproblem der Netzkriminalität effektiv zu bekämpfen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“