Das Auslaufen der epidemischen Lage schafft die Möglichkeit Maßnahmen neu zu denken.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Wie schon im letzten Jahr von uns angemahnt, wurde die Verordnung auch dieses Mal so kurzfristig verkündet, dass den Kommunen kaum Zeit bleibt die jetzt unter Auflagen zulässigen Weihnachtsmärkte zu organisieren. Gleichwohl bestehen im Vergleich zum Vorjahr mit einem großen Prozentsatz Geimpfter, bestehenden Impfmöglichkeiten und wesentlichen Erkenntnissen im Umgang mit Infektionswellen, entscheidende Unterschiede. Deshalb begrüßen wir die Bestrebungen des Bundestages, die epidemische Lage auslaufen zu lassen. So entsteht die Möglichkeit, die bisherigen Erfahrungen neu zu bewerten und effektive von ineffektiven, sinnvollen von kontraproduktiven, zulässige von rechtlich fragwürdigen Maßnahmen zu trennen. Die Beendigung der Notlage stellt aber nicht das Ende der Pandemie dar. Gerade durch eine Maskenpflicht, 3G-Regelungen, niedrigschwellige Impfangebote und den besonderen Schutz von vulnerablen Gruppen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wird dazu beigetragen, die jüngste Welle zu brechen.

Die von Minister Lucha ins Spiel gebrachte Impfpflicht lehnen wir entschieden ab. Statt das Personal in Einrichtungen mit vulnerablen Personen mit gepoolten PCR-Tests auf eine ansteckende Virenlast zu überprüfen, statt ein intelligentes Corona-Test-Management zu entwickeln, statt Impfangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen zu forcieren oder die mobilen Impfteams so zu verstärken, dass sie inklusive der Booster-Impfungen der Nachfrage hinreichend nachkommen können, mutet es reichlich hilf- und einfallslos an, eine Impfdebatte zu befeuern, die im Ergebnis auch nur schwer umsetzbar sein wird. Anstatt solcher Äußerungen, muss die Landesregierung jetzt eine klare Strategie für die kommenden Monate mit effektiven und zielgerichteten Maßnahmen vorlegen. Sonst droht sie die Akzeptanz der Bevölkerung für die weitere Bekämpfung der Pandemie zu verspielen.“

 

Pragmatische Herangehensweise fördert Verständnis für Datenschutz als Grundrechtsschutz.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink:

 

„Die vernünftige und pragmatische Linie, die der LfDI bei seiner Tätigkeit fährt, ist sehr begrüßenswert. Er fördert das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg und setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Ganz in diesem Sinne ist er mit den gravierenden Unsicherheiten, die durch die europäische Rechtsprechung in Bezug auf Datenverarbeitung in den USA im letzten Jahr entstanden sind, umgegangen. US-amerikanische Programme und digitale Anwendungen sind aus Wirtschaft und Gesellschaft kaum wegzudenken. Es ist daher wichtig und gut, dass die Arbeit des LfDI einen Schwerpunkt auf die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen legt. Repressive Maßnahmen kommen zu Recht immer erst an zweiter Stelle. Dies hat sich ganz konkret beim Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen gezeigt. Er hat die Pilotprojekte begleitet und Microsoft zur Abgabe zusätzlicher Sicherheitsgarantien gebracht. Dass dieses Engagement schlussendlich dennoch nicht von Erfolg gekrönt war, lag nicht zuletzt an der einseitigen Fixierung des Kultusministeriums auf ein einzelnes Produkt.

 

Für die Zukunft lautet die wesentliche Losung: Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand und dürfen kein Widerspruch sein. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren. Gerade im Gesundheitswesen sehen wir dies deutlich: Der Umgang mit heiklen Gesundheitsdaten wird durch den Datenschutz stark reglementiert. Die nötigen Handlungsspielräume für digitale Anwendungen müssen in diesem Bereich erhalten bleiben. Datenschutz darf nicht als Hemmschuh der Digitalisierung und des Fortschritts wahrgenommen werden!“

 

Die heute vorgestellten Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2020 kommentiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Rückgang an Verurteilungen im Jahr 2020 lässt coronabedingt keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf an Verfahren in Baden-Württemberg zu. Denn auch die Justiz war von Einschränkungen in ihrer Arbeitsweise betroffen. Das zeigt die Gesamtzahl an rechtskräftigen Urteilen, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist. Es wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört die Möglichkeiten Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden. Außerdem muss die e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften flächendeckend eingeführt und eingesetzt werden. So kann die Arbeit flexibler gestaltet und Prozesse effizienter abgeschlossen werden.

 

Der Anstieg der Verurteilungen wegen Sexualstraftaten ist besorgniserregend. Das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial in Chatgruppen hat unter Heranwachsenden und Jugendlichen enorm zugenommen. Oftmals sind sich die Jugendlichen der Konsequenzen ihrer Handlungen nicht vollends bewusst. Alleine das Strafmaß zu erhöhen ist deshalb keine Lösung des Problems. Dieser Entwicklung muss sich die Landesregierung entschieden entgegenstellen und mehr Präventions- und Unterstützungsarbeit leisten. Eltern und Schulen dürfen nicht allein gelassen werden.“

Justiz braucht auch abseits von beschleunigten Verfahren dringend mehr Personal.


Bei der Beratung eines Antrags zu beschleunigten Verfahren in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Es hat sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuße folgt. Gerade dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Durch das beschleunigte Verfahren können in der Regel geringe Vergehen junger Erwachsener unter bestimmten Bedingungen teilweise noch am Tag der Festnahme abgeurteilt werden. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Im Unterschied zu anderen, verkürzten Verfahrensarten, wie einem Strafbefehl, kommt es beim beschleunigten Verfahren auch zu einer Gerichtsverhandlung, wodurch zusätzlich auf den Beschuldigten eingewirkt werden kann. Das beschleunigte Verfahren hat daher unbestritten Vorteile, die andere Verfahrensarten nicht vorweisen können. Das beschleunigte Verfahren ist dabei an sich nicht revolutionär, ist im Gesetz vorgesehen, findet aber bei uns nur selten Anwendung.

Denn zur Wahrheit gehört auch, dass diese Verfahren sehr personalintensiv sind, insbesondere durch eine koordinierte Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe. So darf die Ausweitung von beschleunigten Verfahren am Ende nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren auf der Strecke bleiben. Zumal die Herausforderungen für die Justiz immer größer werden, man denke nur an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hass- und Cyberkriminalität. Nicht zuletzt droht hier durch Personalmangel die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung dieser Straftaten zu werden.

Da die Modellprojekte erst im Laufe des Jahres 2020 angelaufen sind und typische Delikte wie Ladendiebstahl pandemiebedingt auch 2021 seltener als normalerweise auftreten, ist indes frühestens 2022 mit belastbaren Zahlen zu rechnen. Sinnigerweise sollte erst dann darüber entschieden werden, ob und wie beschleunigte Verfahren an weiteren Gerichten organisatorisch fest verankert werden sollten. Jenseits der drei Modellprojekte werden beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg aber nahezu überhaupt nicht angewandt. Deutlich weniger als ein Prozent der Gesamterledigungen wird in diesen Verfahren erreicht, in Brandenburg dagegen sind es etwa zehn Prozent. Das Land sollte daher die Justiz und die Polizei landesweit stärker zur Durchführung des Beschleunigten Verfahrens ermutigen und die personellen und technischen Voraussetzungen fördern.“

Polizei und Justiz müssen im Kampf gegen Hass und Hetze gestärkt werden.


Anlässlich der heutigen Debatte zum Antrag „Hasskriminalität in Baden-Württemberg“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Regierungskoalition der Hasskriminalität entschieden den Kampf ansagt. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Ein entschiedenes Auftreten gegen Hass und Hetze im digitalen, wie auch im analogen Bereich ist indes bitter nötig. Schließlich lehrt uns die Vergangenheit, dass viel zu oft den verblendeten Worten brutale Gewalt folgt. Den Phänomenbereich der Hasskriminalität zu thematisieren ist sicherlich richtig, wichtiger ist aber, dass Polizei und Justiz personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

Ungenügende Ausstattung der Feuerwehren ist Bränden von E-Fahrzeugen nicht gewachsen.


Im Zusammenhang mit einer von der FDP/DVP-Fraktion im Landtag beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel: „Nach dem Brand im Busdepot in Stuttgart – bedingt die Elektromobilität neue Herausforderungen für Brandschutz und Feuerwehr?“, sagte der Sprecher für Bevölkerungsschutz Nico Weinmann:

„Der verheerende Brand bei den Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) vergangene Woche, bei dem 25 Busse vollständig ausgebrannt sind, macht wieder einmal deutlich, wie wichtig eine funktionierende und gut ausgerüstete Feuerwehr ist. Unser Dank gilt allen Kräften, die bei diesem Großbrand im Einsatz waren. Den nunmehr nach Düsseldorf und Hannover dritten Großbrand in einem Bus-Depot eint, dass unter den Bussen auch solche mit Elektroantrieb waren. Wenn E-Fahrzeuge in Flammen aufgehen, dann sind diese Brände wesentlich aufwändiger zu löschen als bei normalen Fahrzeugen. Von besonderer Bedeutung ist daher, die Feuerwehren für diese Aufgabe zu schulen und entsprechend auszurüsten. Der Status quo in Baden-Württemberg ist indes alles andere als zufriedenstellend. Von den 44 Land- und Stadtkreisen verfügen die Feuerwehren in gerade einmal zwölf Kreisen über speziell für Brände von E-Fahrzeugen geeignete Löschbehälter, Löschlanzen oder Löschdecken. Das Land muss die Zuwendungen für die Feuerwehr an dieser Stelle dringend anpassen, um für eine bessere Ausstattung der Feuerwehren zu sorgen. Gleichzeitig müssen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen intensiviert werden; digitale Formate sind gerade in einem Bereich, der von Vertrauen, Kameradschaft und praktischer Übung lebt, nur bedingt sinnvoll. Und schließlich sollte das Land Forschungskooperationen zwischen den Feuerwehren und Hochschulen fördern um die Ausrüstung praktikabel fortzuentwickeln.“

 

Friedrich Haag, Mitglied des Verkehrsausschusses, ergänzte:

 

„Während des Ladevorgangs ist das Risiko eines Brandes am höchsten. Deshalb brauchen E-Fahrzeuge entweder ausreichend Abstand voneinander während des Aufladens oder wir benötigen neue bauliche und brandschutztechnische Maßnahmen, die bei Feuer unbeteiligte Fahrzeuge schützen. Das gilt besonders für Tiefgaragen, aber auch für die Busdepots der ÖPNV-Betreiber.

Machen wir uns nichts vor: Diese Maßnahmen werden viel Geld kosten und den Nahverkehr weiter verteuern und die eh schon exorbitanten CO2-Vermeidungskosten mittels E-Mobilität weiter nach oben treiben. Im Fall von Bränden bei E-Fahrzeugen muss zudem eine umweltgerechte Entsorgung des Löschwassers gewährleistet sein. Die Landesregierung darf hier keine Abstriche machen, nur, weil die vermeintlich saubere E-Mobilität der Schadensverursacher ist.“

Nico Weinmann

Die Unsitte der Notverkündung der Corona-Verordnung greift immer mehr um sich.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Auch nach über 18 Monaten Pandemie bleibt die Lernkurve der Landesregierung überschaubar. Willkürlich gegriffene Zahlenwerte bei der 7-Tage-Inzidenz wurden durch willkürliche Zahlenwerte bei der Hospitalisierungsrate ersetzt. Eine weitergehende Differenzierung findet nicht statt. So wird spätestens mit dem Erreichen der sogenannten Alarmstufe ein Teil der Gesellschaft vom öffentlichen Leben abgeschnitten sein. Dabei gibt es gerade im Einzelhandel funktionierende Hygienekonzepte, die eine Übertragung des Virus ohne einen faktischen Lockdown für Ungeimpfte verhindern.

Vielmehr ist zu befürchten, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, noch öfter unter sich bleiben und sich immer seltener testen lassen werden. Diese Politik der Landesregierung macht eine sogenannte ‚Pandemie der Ungeimpften‘ deutlich wahrscheinlicher. Leidtragende sind neben dem medizinischen Personal besonders Einzelhandel und Gastronomie. Die Testpflicht auf eigene Kosten im Einzelhandel wird Amazon und Co. weitere Milliardenumsätze verschaffen und eine weitere Verödung der Innenstädte befördern. Statt weiterer Restriktionen brauchen wir mehr Überzeugung und Aufklärung. Wir brauchen weiterhin mehr niederschwellige Angebote. Mobile Impfteams etwa sollten noch öfter vor Ort sein, gerade auch in dicht besiedelten sozialen Brennpunkten. Ein zunehmendes Ärgernis stellt die immer mehr um sich greifende Unsitte der Notverkündung dar. Die Abläufe ähneln sich dabei oft. An Dienstagen kündigt Sozialminister Lucha bei den Regierungspressekonferenzen bestimmte Änderungen an, danach folgen tagelange Spekulationen um die genaue Ausgestaltung. Weitere Details erfahren Landtag, Kommunen und Unternehmen dann regelmäßig erst aus der Presse, die oftmals die entsprechenden Vorlagen trotz angeblicher Notwendigkeit der Notverkündung vor dem Parlament erhält. Durch dieses Verhalten missachtet die Landesregierung das Parlament und hindert die Kommunen und Unternehmen bei der gebotenen Planungssicherheit.“

Nico Weinmann

Justiz darf nicht zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität werden.


Zur Ankündigung, einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze einzurichten, erklärt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion:

„Wenn die Landesregierung wirklich etwas gegen Hass und Hetze tun will, dann sollte sie mehr speziell dafür geschultes Personal bei Justiz und Polizei einstellen. Allein der Mehrbedarf von Richtern und Staatsanwälten liegt bei mindestens 30 Stellen. Andernfalls droht die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu werden. Hier müssen Grüne und CDU bei den kommenden Haushaltsberatungen liefern. Ein Kabinettsausschuss hingegen löst diese Probleme nicht, sondern schafft nur zusätzliche Ministerialbürokratie.“

Nico Weinmann

Verweigerungshaltung von Innenminister Strobl ist grob fahrlässig.


Am gestrigen Tag fanden in einigen Landkreisen Baden-Württembergs Katastrophenschutzübungen statt. Dabei kam es nach Berichten des SWR beispielsweise im Ortenaukreis zu Pannen, weil etliche Sirenen nicht ausgelöst wurden. In einem Antrag wollten die Liberalen wissen, wie viele Sirenen es im Land gibt und wie deren Zustand ist. In der nun vorliegenden Antwort teilt das Innenministerium mit, dass es keinen Überblick über die Zahl der Sirenen im Land habe und auch nicht gedenkt, diese Zahlen zu erheben. Dazu erklärt Nico Weinmann, Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion für Bevölkerungsschutz:

 

„Es überrascht schon sehr, dass das für den Bevölkerungsschutz zuständige Innenministerium nicht einmal ansatzweise weiß, wie viele Sirenen es landesweit gibt und in welchem Zustand sich diese befinden. Wiederholt erklärte Innenminister Strobl, er habe nie verstanden, warum man die Sirenen abmontiert habe. Nun wird klar, dass der Innenminister diese Aussage ins Blaue hinein getroffen hat. Denn er weiß gar nicht, wie die aktuelle Situation im Land ist. Das Innenministerium hätte zumindest unseren aktuellen Antrag für eine Abfrage bei den Gemeinden nutzen können. Aber offenbar ist das Innenministerium gar nicht interessiert daran, sich über den Ist-Zustand zu informieren.

Diese Haltung von Innenminister Strobl ist auch fragwürdig, wenn man bedenkt, dass demnächst der Bund die Errichtung von Sirenen mit 88 Millionen fördern will, es aber keinen Überblick über den Versorgungsgrad im Land gibt. Nach welchem Prinzip sollen diese Fördermittel denn verteilt werden? Das Innenministerium muss dringend eine Bestandaufnahme machen, damit wir wissen, in welchem Gebieten die Defizite besonders groß sind. Die aktuelle Verweigerungshaltung des Innenministeriums ist angesichts der Bedeutung dieses Themas grob fahrlässig.“

Wenn Finanzämter jedem Hinweis nachgehen müssen, dann fehlt diese Arbeitskraft bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt zu den Plänen des Finanzministeriums, eine Meldeplattform für anonyme Hinweisgeber bei Steuerhinterziehung einzurichten:

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss mit rechtsstaatlichen Mittel verfolgt werden. Eine anonyme Meldeplattform jedoch, bei der jeder jeden mit wenigen Mausklicks einer Straftat bezichtigen kann, ohne für sich Konsequenzen befürchten zu müssen, öffnet Denunzianten Tür und Tor. Justizministerin Gentges sollte ihren Kabinettskollegen Bayaz dringend aufklären, dass falsche Verdächtigung eine Straftat ist. Hier darf der Staat keine Schützenhilfe leisten.“

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, ergänzt:

„Der Finanzminister glaubt doch nicht ernsthaft, dass durch die Meldeplattform auch nur ein größerer Fall von Steuerhinterziehung gelöst wird. Großen Zuspruch wird die Plattform dagegen bei verfeindeten Nachbarn finden. Die Finanzämter werden jeder Meldung nachgehen müssen. Diese Arbeitskraft fehlt dann bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung. Wir werden bei Herrn Bayaz nachfragen, was er da genau geplant hat.“

Nico Weinmann

Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können.


Zu den bislang fehlenden Angeboten für Aussteigerprogramme für sogenannte Querdenker erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenken-Bewegung ist ein langfristiges Problem. Die Politik muss darauf mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Das Innenministerium bestätigt nun, dass die Mehrzahl dieser Menschen zuvor nicht extremistisch eingestellt war. Gleichzeitig findet nun unter dem Einfluss von Extremisten eine fortlaufende Radikalisierung statt. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein.

Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme orientieren sich an ‚klassischen‘ Extremismus-Phänomenen und sind nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Die nun vorliegende Antwort fällt enttäuschend aus. Das Problem ist der Landesregierung zwar bekannt. Aber konkrete Maßnahmen ergreift sie nicht und stellt sie nicht einmal in Aussicht. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen lehren uns, dass es notwendig und geboten ist aktiv und möglichst schnell auf diese Menschen zuzugehen.“

Nico Weinmann

Verantwortungsbewusster Umgang mit Beitragsgeldern geboten


Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 € angehoben wurde, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat nochmals verdeutlicht, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags von der unabhängigen KEF festgelegt wird, und die Länder diesen nicht ohne Weiteres ändern können. Es ist ein wichtiger Teil des dualen Rundfunksystems, dass die Politik nicht nach Belieben in die Aktivitäten und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingreifen kann. Daraus erwächst den Rundfunkanstalten aber auch die Verantwortung, ihren Finanzbedarf und die Ausgabenpolitik transparent zu kommunizieren. Das Programm muss nachvollziehbar am Auftrag des Medienstaatsvertrags ausgerichtet sein, um die Stärken des unabhängigen Rundfunks zu betonen. Was die Privaten leisten können, sollte vorwiegend auch diesen überlassen werden.“

Der Abgeordnete Hans Dieter Scheerer, Mitglied im Ständigen Ausschuss, ergänzt:

„Während einerseits der Rundfunkbeitrag angehoben wird, hantiert der SWR andererseits mit beachtlichen Rücklagen und investiert diese u.a. bei fragwürdigen Geldinstituten wie der im Frühjahr insolvent gegangenen Greensill Bank. Der SWR ist gefordert, mit den Geldern der Beitragszahler zurückhaltend umzugehen.  Insbesondere müssen risikoreiche Spekulationen mit Beitragsgeldern unterlassen werden. Darauf muss auch in Zukunft geachtet werden!“

 

Öffentlich-rechtlicher Auftrag muss auf den Prüfstand


Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag trotz der fehlenden Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt vorläufig erhöht wird, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Rundfunkfreiheit ist ein wichtiges Gut, an dem es nichts zu rütteln gibt. Dazu gehört, wie das Bundesverfassungsgericht immer wieder klargemacht hat, auch eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch die heutige Entscheidung wurde daher das dafür vorgesehene System aufrechterhalten. Deshalb ist die Haltung des höchsten Gerichts nachvollziehbar und folgerichtig.

Das ändert aber nichts daran, dass Rahmen und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf den Prüfstand gehören. Die Kernaufgaben, die dabei hauptsächlich im Bildungs- und Informationsbereich liegen, müssen mehr in den Fokus der Rundfunkanstalten genommen werden. Gerade im Digitalen darf keine falsche Konkurrenz zu kleinen privaten Mediendiensten aufgebaut werden. Eine Konzentration des Auftrags aufs Wesentliche hat zudem den Vorteil, dass der Finanzbedarf gesenkt werden kann, ohne die Rundfunkfreiheit zu beeinträchtigen.

Eine übermäßige Aufblähung des Rundfunkbeitrags darf zukünftig nicht das Ziel sein und muss verhindert werden. Ab einem gewissen Punkt ist die Höhe des Rundfunkbeitrags den Menschen nicht mehr vermittelbar. Der Zusammenhang zwischen dem Erhalt freien Rundfunks und den Gehältern manches Intendanten wird immer schwerer erkennbar. Die Akzeptanz des dualen Rundfunksystems droht so verspielt zu werden. Dem darf sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht verschließen!“

Feuerwehr verfügt nur in 12 von 44 Kreisen über geeignete Ausstattung


Wenn E-Fahrzeuge in Flammen aufgehen, dann sind diese Brände wesentlich schwerer zu löschen als bei normalen Fahrzeugen. Umso wichtiger ist es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Feuerwehren für diese Aufgabe zu schulen und entsprechend auszurüsten. „Die Antwort aus dem Innenministerium fällt ernüchternd aus. Insbesondere bei der Ausstattung der Feuerwehren hapert es noch“, stellt Nico Weinmann, Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Bevölkerungsschutz, fest. Nach Auskunft des Innenministeriums verfügt von den 44 Land- und Stadtkreisen die Feuerwehr in gerade einmal zwölf Kreisen über speziell für Brände von E-Fahrzeugen geeignete Löschbehälter, Löschlanzen oder Löschdecken. „Dass Großstädte wie Stuttgart, Heilbronn oder Karlsruhe über keinerlei spezielle Ausstattung verfügen, obwohl die Dichte von E-Fahrzeugen dort besonders hoch ist, ist problematisch. In Großstädten kann in Einzelfällen zwar auch auf die Werksfeuerwehren zurückgegriffen werden. Angesichts der steigenden Zahl von Elektroautos darf das aber nicht zum Regelfall werden. Das Land muss die Zuwendungen für die Feuerwehr an dieser Stelle dringend anpassen, um für eine bessere Ausstattung der Feuerwehren zu sorgen. Es besteht eine Diskrepanz zwischen der massiven Förderung der E-Mobilität einerseits und der Zurückhaltung bei der Gefahrenabwehr andererseits.“

Wie oft es zu Bränden von E-Fahrzeugen kommt, weiß das Innenministerium nicht, denn eine statistische Erfassung finde nicht statt. „Die Behauptung des Innenministeriums, bei Bränden von E-Fahrzeugen handele es sich um ‚wenige Einzelfälle‘ wird daher auch nicht durch Fakten gestützt, sondern ist reines Wunschdenken“, konstatiert Friedrich Haag, Mitglied des Verkehrsausschusses. Die absoluten Zahlen zu Bränden von Elektroautos seien aber ohnehin nur bedingt aussagekräftig. „Die Zahl der Brände muss in Relation zur Gesamtzahl von E-Autos gesetzt werden. Wenn es in Zukunft mehr E-Autos geben wird, wird es auch zwangsläufig öfter zu Bränden kommen.“ Offene Fragen sieht Haag auch beim Umweltschutz. „Das Innenministerium bestätigt, dass das Löschwasser ‚stark kontaminiert‘ sein kann.“ Eine ‚umweltgerechte Entsorgung‘ sei zugleich ‚nicht immer gewährleistet‘. „Die Landesregierung darf beim Umweltschutz keine Abstriche machen, nur, weil der Verursacher der Probleme die vermeintlich saubere E-Mobilität ist.“

Antrag Nr. 407

Ergänzende Warnungen per SMS an alle Mobilfunknutzer sind sinnvoll.


Zu der aktuellen Debatte zur Hochwasser-Katastrophe erklärt der Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Bei dieser Naturkatastrophe starben in Deutschland so viele Menschen wie nie in den vergangenen 60 Jahren. Heute trauern auch wir im Landtag um die Opfer und sprechen ihren Angehörigen unser tiefstes Beileid und Mitgefühl aus. Gleichzeitig war die Welle der Hilfsbereitschaft und der Solidarität aus der Bevölkerung überwältigend und den Einsatzkräften gebührt unser großer Dank. Die Politik darf die Katastrophe nicht instrumentalisieren, genauso wenig, wie die Politik nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Fehler müssen analysiert werden und Verantwortlichkeiten klar benannt werden. Nur so können in Zukunft solche Tragödien vermieden werden.

Nach und nach zeigt sich, dass die Fehlerkette bereits mehrere Tage vor dem Sturzregen begann. Entsprechenden Warnungen der Meteorologen und der Katastrophenschützer wurde nur halbherzig nachgegangen. Die Bevölkerung wurde sowohl über das drohende Ausmaß der Fluten, als auch über das richtige Verhalten in solchen Situationen im Unklaren gelassen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte künftig eine Zentralstellenfunktion übernehmen.

Handlungsbedarf besteht auch in Baden-Württemberg. Die Landesregierung muss dafür zunächst genau prüfen, ob Fehler, die die Behörden in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen möglicherweise begangenen haben, sich genauso hätten bei uns ereignen können. Defizite bestehen beim Frühwarnsystem. Digitale Apps wie NINA oder MoWaS haben großes Potenzial, aber eben auch noch viele Mängel. Auch nutzen bislang nur rund 10 Prozent entsprechende Apps. Daher sollten ergänzende Warnungen an alle Mobiltelefone in betroffenen Gebieten per SMS, wie es in Japan vor Erdbeben erfolgt, ergänzend verschickt werden. Die Stadtentwicklungspolitik muss berücksichtigen, dass infolge des Klimawandels solche extremen Naturereignisse weiter zunehmen werden. Wir brauchen daher leistungsfähigere Abwassersysteme, Überflutungsflächen aber auch die Förderung moderner Projekt wie etwa von sogenannten Schwammstädten mit vielen kleinen Speicherräumen für Regenwasser. Und nicht zuletzt bedarf es der Stärkung der größtenteils ehrenamtlichen Struktur im Bevölkerungsschutz, indem etwa die Ausübung eines Ehrenamtes neben dem Beruf als Anreiz gerade auch für junge Menschen gefördert wird.“

Alle Arten von Antisemitismus sollten in einem eigenen Referat beim Verfassungsschutzamt gemeinsam beobachtet werden.


Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und Mitglied des Innenausschusses, Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenker-Bewegung muss die Politik sehr ernst nehmen. Das besondere Risiko besteht darin, wenn Personen, die bis dahin nicht extremistisch eingestellt waren, sich unter dem Einfluss von Extremisten dauerhaft radikalisieren. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein. Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder aus dem Dunstkreis von ‚Querdenken‘ und Co. zurückzugewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme sind für ‚klassische‘ Extremismus-Phänomene zugeschnitten und nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Auch im Bereich des klassischen Extremismus kann es keine Entwarnung geben. Trotz des Rückgangs bei Linksextremismus muss die steigende Gewalt gegen politische Gegner jeden Demokraten zutiefst beunruhigen. Einschüchterung durch Gruppen wie Antifa darf sich niemals als Mittel der Politik durchsetzen.

Die massiven antisemitischen Ausschreitungen im Zuge antiisraelischer Demonstrationen haben erneut deutlich gemacht, dass der Antisemitismus ein zentraler Bestandteil von Rechts-, Links-, Ausländerextremismus und Islamismus ist. Diese verschiedenen Ausprägungen des Antisemitismus sollten künftig in einem gemeinsamen Referat beim Verfassungsschutzamt zusammengefasst werden. Das wäre auch ein wichtiges Zeichen an Jüdinnen und Juden, dass die Politik allen Arten von Antisemitismus gleichermaßen entschieden entgegentritt.“

Zusammenlegung von Justiz und Migration ist falsch.


Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, begründet die Ablehnung der Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien durch seine Fraktion:

„Wir lehnen die Änderungen aus einer Reihe von Gründen ab. Zunächst gibt es für die Schaffung des zusätzlichen Bauministeriums keinerlei Anlass. Dieses Ministerium dient nur der Wahrung des Geschlechter- und Regionalproporzes bei der CDU. Für den Steuerzahler kosten die zusätzlichen Stellen aber jährlich Millionen, während notwendige Maßnahmen dem Haushaltsvorbehalt unterliegen. Diese teure Bürokratie lehnen wir ab. Die Abspaltung der Zuständigkeit für das Bauen führt auch zu einem weiteren Bedeutungsverlust des Wirtschaftsministeriums. Anstatt hier ein gestaltungsstarkes Ministerium mit der Zuständigkeit für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt zu schaffen, muss man künftig mit der Lupe nach einem Bereich suchen, für das die Wirtschaftsministerin noch zuständig ist. Gerade die Unternehmer, unser Mittelstand, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, hätten hier größere Ambitionen verdient.

Durch die Zusammenlegung anderer Ministerien hätte man ohne zusätzlichen personellen Aufwand ein eigenes Digitalisierungsministerium schaffen können. Die Digitalisierung ist dabei das zentrale Zukunftsthema. Der zuständige Minister sollte der Digitalisierung seine gesamte Arbeitskraft widmen, anstatt dies als Nebenjob zu betrachten. Hier wurde eine große Chance vertan.

Schließlich lehnen wir die Verbindung des Justizressorts mit der Migration ab. Mit Blick auf die Gewaltenteilung braucht es eine klare Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Aber auch fachlich gibt es keinerlei Überschneidungen. Die bisherigen Probleme im Bereich der Migration sind politisch und bleiben bestehen. Offensichtlich haben auch hier persönliche Gründe die fachliche Gebotenheit überlagert und Ressorts zu beliebiger Manövriermasse werden lassen.“

Landtag soll sich von Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanzieren.


Zur Beratung der aktuellen Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die weitreichenden Öffnungsschritte bei niedrigen Inzidenzen kommen reichlich spät. Seit Monaten fordert die FDP/DVP Fraktion von der Landesregierung, entsprechende Pläne vorzulegen. Vor zwei Wochen hatten von den 44 Kreisen vier eine Inzidenz unter 10. Vor einer Woche waren es bereits 16 Landkreise. Als an diesem Montag diese Öffnungsstufe endlich in die Corona Verordnung kam, waren es bereits 37 Landkreise. Am Beispiel der Öffnungsstufen sieht man anschaulich die Überforderung dieser Landesregierung und besonders von Minister Lucha, absehbare Entwicklungen in der Verordnung abzubilden. Die Menschen erwarten von der Politik zu Recht verlässliche Vorgaben, nicht zuletzt, um Planungssicherheit zu ermöglichen.

Ein weiteres Problem, auf das wir nun seit fast einem Jahr hinweisen, ist die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der Neuinfektionen. Wir müssen hier dringend weitere Kriterien wie Impffortschritt oder die Auslastung der Intensivstationen mitberücksichtigen. Solange stehen die Lockerungen auf wackeligen Füßen. Es ist durchaus denkbar, dass durch die Delta-Variante die Zahl der Neuinfektionen wieder steigt. Wenn die Krankheit aber in der Regel mild oder gar symptomlos verläuft, wie es bei den meisten jungen Menschen der Fall ist, dann gibt es keinen Grund, Lockerungen wieder zurückzunehmen. Die Erfahrung Großbritanniens mit der Delta-Variante zeigt auch, wie wichtig eine vollständige Impfung ist. Die Landesregierung muss daher ernsthaft prüfen, die Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung zu verkürzen.

Anstatt in befremdlicher Art und Weise für sich das Recht einzufordern, nicht verhältnismäßige Maßnahmen vorzunehmen, sollte der Ministerpräsident die hausgemachten Fehler endlich abstellen. Vom Landtag erwarten wir, dass er unserem Entschließungsantrag zustimmt und sich von den Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanziert.“

Justiz und Polizei gebührt großer Dank bei der Aufarbeitung der Krawallnacht.


Anlässlich der aktuellen Debatte auf Antrag der CDU Fraktion – „Klare Kante von Justiz und Rechtsstaat: 100 Jahre Freiheitsstrafen für Stuttgarter Randalierer“- erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Ein starker Rechtsstaat ist ein zentraler Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung. Der Justiz und der Polizei gebührt bei der Aufarbeitung der Krawallnacht großer Dank. Man sieht, dass es nicht ständig immer neue und schärfere Gesetze braucht, sondern mehr Personal, eine technische Ausstattung auf höchstem Niveau und verlässlichen Rückhalt aus der Politik. Hier wurde in der Vergangenheit einiges erreicht, aber es gibt auch viel zu tun. So verläuft die Digitalisierung in der Justiz nach wie vor schleppend. Der Zeitpunkt für die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist mit dem Jahr 2026 wenig ambitioniert. Der chronische Mangel an Servicekräften führt dazu, dass Richter und Staatsanwälte immer öfter diese Aufgaben miterledigen müssen. Und die im Ländervergleich knappste Personalausstattung im Justizvollzug stößt bei steigenden Gefangenenzahlen an ihre Grenzen. Es gibt also noch genug Baustellen für die neue Ministerin.

Entscheidend ist auch, dass Straftaten schnell und angemessen geahndet werden. Besonders Häuser des Jugendrechts, die vom früheren FDP Justizminister Prof. Dr. Goll gegen viel Widerstand, auch aus der CDU, geschaffen wurden, sind ein wirksames Instrument, um bei kriminellen Karrieren von Jugendlichen schnell gegenzusteuern. Mit unaufgeregter, verlässlicher Arbeit, auch im präventiven Bereich, erreicht man eben mehr, als mit populistischen Forderungen nach immer höheren Haftstrafen. Schließlich sind ausgesprochene Haftstrafen nicht alleiniger Maßstab für einen funktionierenden, starken Rechtsstaat. Nicht zuletzt die Achtung vor der Unabhängigkeit der Justiz, gebietet es, von reißerischen Debattentiteln wie dem heutigen Abstand zu nehmen. Die Gewaltenteilung ist für uns Liberale nicht verhandelbar. In der Pandemie haben wir gesehen, was wir an unabhängigen Gerichten haben, die ein ums andere Mal unverhältnismäßige Maßnahmen der Regierung kassiert haben.“

Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird.


Zur Meldung, wonach sich der Tatverdächtige für den Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge in die Türkei abgesetzt hat, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird. Wenn Erdogan nun jemanden, der eine Synagoge in Brand setzt, Unterschlupf gewähren sollte, würde dies einen neuen Höhepunkt in einer Reihe antisemitischer Entgleisungen des türkischen Präsidenten darstellen. Ich erwarte, dass die Türkei bei der Aufklärung der Straftat umfänglich mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet.“

Beschleunigte Verfahren sind geeignet, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu stärken.


Zur Debatte um weitere Ausweitung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt, dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass beschleunigte Verfahren sehr personalintensiv sind. Die Ausweitung von beschleunigten Verfahren darf am Ende aber nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren dadurch auf der Strecke bleiben. Die Herausforderungen für die Justiz werden immer größer, man denke etwa an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hasskriminalität und Cyberkriminalität. Auch hierfür braucht die Justiz zusätzliches Personal.“

Digitale Angebote dürfen nicht zulasten der Hauptaufgaben des Rundfunks gehen.


Der SWR plant die Abschaffung der Mittagsmagazine der regionalen SWR 4 – Studios; Berichten zu Folge wohl zum Ende des Jahres. Der Grund ist anscheinend ein konzentrierter Fokus auf das Online-Angebot, um ein jüngeres Publikum zu erreichen. „Die Ressourcen sollen also einfach zu Lasten des Regionalprogramms mit eher älterem Zielpublikum in den Digitalbereich abgezogen werden. Damit wird die Fokussierung zunehmend auf die werberelevantere, jüngere Zielgruppe gerichtet. Der Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegt in einer ausgewogenen Berichterstattung, die alle Altersgruppen ansprechen sollte. Jung und Alt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der SWR steht in der Pflicht die Beitragsgelder für die umfassende Erfüllung seines Auftrags einzusetzen. Die Regionalprogramme dürfen nicht links liegen gelassen werden.“ sagt der medienpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann.

Die Streichung der regionalen Hörfunkprogramme, treffe gerade auch die freien Lokaljournalisten, für die ein weiteres Aufgabengebiet wegfallen würde. Deren Protest sei daher gut nachvollziehbar. „Ich habe daher den SWR – Intendanten Kai Gniffke in einem Schreiben gebeten uns die geplanten Änderungen zu erläutern und diese Entscheidung gegebenenfalls auf den Prüfstand zu stellen. Das bloße Schielen auf Quote und Reichweite darf nicht Maßstab für die Ausgestaltung des SWR-Programms werden.“, so Weinmann. Eine übermäßige Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Angebots im Online-Bereich sei bereits aus dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips problematisch, da sich so eine starke Konkurrenz gegenüber privaten Anbietern bilde und diese Betätigung sich von den eigentlichen Rundfunkaufgaben oftmals weit entferne. So ist etwa eine flächendeckende lokale Berichterstattung durch Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zulässig.

Nico Weinmann

Impffortschritt muss zur Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzen führen

Die Ablehnung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes heute im Landtag begründet der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann wie folgt:

„Die jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung bringen zwar kleinere Öffnungen mit sich, etwa im Bereich der Gastronomie. Diese sind aber im Lichte der stark rückläufigen Infektionslage unzureichend. Besonders durch die fortschreitende Zahl der Impfungen nimmt die Zahl der Infektionen und der schweren Krankheitsverläufe spürbar ab. Erste Landkreise im Land haben eine 7-Tage-Inzidenz von 30 Neuinfektionen und die Tendenz ist weiter klar sinkend. Die kleineren Öffnungsschritte sind daher unzureichend. Die Landesregierung muss endlich eine verbindliche Öffnungsperspektive vorlegen, wie wir in absehbarer Zeit verlässlich und verantwortungsbewusst zu weitgehender Normalität unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz darf nicht länger das alleinige Kriterium für Öffnungsschritte sein. Auch der Impffortschritt, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Altersstruktur der Erkrankten sind wichtige Kriterien für eine differenzierte Betrachtung, die gerade bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwingend Eingang finden müssen. Der seit Ende Oktober andauernde Lockdown, der gerade für Kinder eine gefühlte Ewigkeit anhält, muss zu einem Ende kommen. Die Menschen brauchen dringend eine Perspektive für die Freiheit statt fortdauernde Ausgangssperren vielerorts. Und angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehen ist es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Politik, den Menschen jetzt diese Perspektive zu geben.

Zugleich müssen wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und deren Folgen forciert werden. Modellprojekte, wie wir sie die letzten Monate in Tübingen hatten, müssen auch anderswo rasch ermöglicht werden. Mit noch mehr Testangeboten können schon jetzt weitere Bereiche öffnen und sie so aus der ‚Staatsalimentierung‘ entlassen. Besonders dringend brauchen wir auch eine Teststrategie für die Hochschulen, damit Studierende nicht das dritte Semester in Folge vollständig digital absolvieren müssen. Und wir müssen die Impfkampagne noch weiter beschleunigen, nicht zuletzt auch durch die Prüfung einer Notfallzulassung für den Impfstoff von Curevec.”

FDP Antrag Coronaverordnung 2021 05 20

 

Geplante Ressortverteilung der Landesregierung bei Amateurmusik ist kontraproduktiv

Zu Medienberichten über eine Ergänzung der Zuständigkeit des geplanten Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen um den Bereich der Blasmusik und den berechtigten Widerstand des Landesmusikverbandes dagegen sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ohne Not sollte man die Zuständigkeit für den Bereich der Amateurmusik unter den Ministerien nicht streuen, nur um ein neues Haus ansprechend zu garnieren. Ein Ministerium für Bau und Blasmusik wäre ein gelungener Aprilscherz. Bisher lag die gesammelte Kompetenz für den wichtigen Arbeitsbereich der Amateurmusik im Musikland Nr. 1 im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die geplante Ressortverteilung der Landesregierung wäre kontraproduktiv. Außerdem ist die insinuierte Begründung eines Heimatministeriums ja ganz offensichtlich schon wieder Geschichte. Dann sollte es auch dabei bleiben, dass Bau und Blasmusik am besten nur bei einem Richtfest zusammenpassen. Deshalb spüre ich diesem Vorgang auch mit einer Anfrage an die Landesregierung nach.“

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

Antrag_Weinmann_Lorek