Digitale Angebote dürfen nicht zulasten der Hauptaufgaben des Rundfunks gehen.


Der SWR plant die Abschaffung der Mittagsmagazine der regionalen SWR 4 – Studios; Berichten zu Folge wohl zum Ende des Jahres. Der Grund ist anscheinend ein konzentrierter Fokus auf das Online-Angebot, um ein jüngeres Publikum zu erreichen. „Die Ressourcen sollen also einfach zu Lasten des Regionalprogramms mit eher älterem Zielpublikum in den Digitalbereich abgezogen werden. Damit wird die Fokussierung zunehmend auf die werberelevantere, jüngere Zielgruppe gerichtet. Der Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegt in einer ausgewogenen Berichterstattung, die alle Altersgruppen ansprechen sollte. Jung und Alt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der SWR steht in der Pflicht die Beitragsgelder für die umfassende Erfüllung seines Auftrags einzusetzen. Die Regionalprogramme dürfen nicht links liegen gelassen werden.“ sagt der medienpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann.

Die Streichung der regionalen Hörfunkprogramme, treffe gerade auch die freien Lokaljournalisten, für die ein weiteres Aufgabengebiet wegfallen würde. Deren Protest sei daher gut nachvollziehbar. „Ich habe daher den SWR – Intendanten Kai Gniffke in einem Schreiben gebeten uns die geplanten Änderungen zu erläutern und diese Entscheidung gegebenenfalls auf den Prüfstand zu stellen. Das bloße Schielen auf Quote und Reichweite darf nicht Maßstab für die Ausgestaltung des SWR-Programms werden.“, so Weinmann. Eine übermäßige Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Angebots im Online-Bereich sei bereits aus dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips problematisch, da sich so eine starke Konkurrenz gegenüber privaten Anbietern bilde und diese Betätigung sich von den eigentlichen Rundfunkaufgaben oftmals weit entferne. So ist etwa eine flächendeckende lokale Berichterstattung durch Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zulässig.

Nico Weinmann

Impffortschritt muss zur Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzen führen

Die Ablehnung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes heute im Landtag begründet der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann wie folgt:

„Die jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung bringen zwar kleinere Öffnungen mit sich, etwa im Bereich der Gastronomie. Diese sind aber im Lichte der stark rückläufigen Infektionslage unzureichend. Besonders durch die fortschreitende Zahl der Impfungen nimmt die Zahl der Infektionen und der schweren Krankheitsverläufe spürbar ab. Erste Landkreise im Land haben eine 7-Tage-Inzidenz von 30 Neuinfektionen und die Tendenz ist weiter klar sinkend. Die kleineren Öffnungsschritte sind daher unzureichend. Die Landesregierung muss endlich eine verbindliche Öffnungsperspektive vorlegen, wie wir in absehbarer Zeit verlässlich und verantwortungsbewusst zu weitgehender Normalität unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz darf nicht länger das alleinige Kriterium für Öffnungsschritte sein. Auch der Impffortschritt, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Altersstruktur der Erkrankten sind wichtige Kriterien für eine differenzierte Betrachtung, die gerade bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwingend Eingang finden müssen. Der seit Ende Oktober andauernde Lockdown, der gerade für Kinder eine gefühlte Ewigkeit anhält, muss zu einem Ende kommen. Die Menschen brauchen dringend eine Perspektive für die Freiheit statt fortdauernde Ausgangssperren vielerorts. Und angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehen ist es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Politik, den Menschen jetzt diese Perspektive zu geben.

Zugleich müssen wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und deren Folgen forciert werden. Modellprojekte, wie wir sie die letzten Monate in Tübingen hatten, müssen auch anderswo rasch ermöglicht werden. Mit noch mehr Testangeboten können schon jetzt weitere Bereiche öffnen und sie so aus der ‚Staatsalimentierung‘ entlassen. Besonders dringend brauchen wir auch eine Teststrategie für die Hochschulen, damit Studierende nicht das dritte Semester in Folge vollständig digital absolvieren müssen. Und wir müssen die Impfkampagne noch weiter beschleunigen, nicht zuletzt auch durch die Prüfung einer Notfallzulassung für den Impfstoff von Curevec.”

FDP Antrag Coronaverordnung 2021 05 20

 

Geplante Ressortverteilung der Landesregierung bei Amateurmusik ist kontraproduktiv

Zu Medienberichten über eine Ergänzung der Zuständigkeit des geplanten Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen um den Bereich der Blasmusik und den berechtigten Widerstand des Landesmusikverbandes dagegen sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ohne Not sollte man die Zuständigkeit für den Bereich der Amateurmusik unter den Ministerien nicht streuen, nur um ein neues Haus ansprechend zu garnieren. Ein Ministerium für Bau und Blasmusik wäre ein gelungener Aprilscherz. Bisher lag die gesammelte Kompetenz für den wichtigen Arbeitsbereich der Amateurmusik im Musikland Nr. 1 im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die geplante Ressortverteilung der Landesregierung wäre kontraproduktiv. Außerdem ist die insinuierte Begründung eines Heimatministeriums ja ganz offensichtlich schon wieder Geschichte. Dann sollte es auch dabei bleiben, dass Bau und Blasmusik am besten nur bei einem Richtfest zusammenpassen. Deshalb spüre ich diesem Vorgang auch mit einer Anfrage an die Landesregierung nach.“

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

Antrag_Weinmann_Lorek

Nico Weinmann

Regelungen des Medienstaatsvertrages müssen auf den Prüfstand

Die Tatsache, dass die ersten Online-Streamer mit besonders großer Reichweite aufgefordert werden, eine Rundfunklizenz zu erwerben und damit einer Zulassung nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrages bedürfen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Im letzten Jahr haben die Landesparlamente einen neuen Medienstaatsvertrag ratifiziert, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Dadurch soll den Anforderungen der digitalen Medien besser Rechnung getragen werden. Das gilt auch für Streamer, die jetzt nicht mehr per se Gefahr laufen, eine Rundfunklizenz zu benötigen. Wenn jetzt Streamer mit mehr als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern aber unmittelbar einer Zulassung bedürfen, sodass sie zusätzlicher Kosten, Regulierung und Aufsicht unterliegen, wirft das Probleme auf, die geklärt werden müssen. Nur weil ein Streamer besonders erfolgreich ist und im Durschnitt mehr als 20.000 Zuschauer hat, sollte das nicht automatisch zu harten Einschnitten durch eine Rundfunklizenz führen. Zumal, wie teilweise bereits praktiziert wird, durch das zusätzliche Streamen von deutlich reichweitenärmeren Wiederholungen, die durchschnittliche Zuschauerzahl reduziert werden kann, sodass diese Zahlen nicht gerade repräsentativ sind.

Die Tatsache, dass Jugendschutzvorgaben offenbar erst bei Überschreiten dieser Marke besonders berücksichtigt werden, macht den Bedarf nach einer Überprüfung der Regelungen des Medienstaatsvertrages auch an dieser Stelle deutlich. Die Vorgaben müssen den individuellen Eigenarten der Plattformen und Inhalte gerecht werden, um nicht zum Hemmschuh der digitalen Medien zu werden. Für uns war von Anfang an klar, dass der neue Medienstaatsvertrag noch nicht perfekt ist. An den Stellen, an denen sich jetzt Problemfelder auftun, muss dann auch entsprechend nachgebessert werden. Wir werden daher die Möglichkeiten für konkrete Anpassungen, die zu einer interessengerechten Lösung führen, in einem Antrag an die Landesregierung thematisieren.“

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Nico Weinmann

Mit der Verfassungsbeschwerde beweist sich die FDP als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats.

Zur heute eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Änderungen im Infektionsschutzgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der heute eingereichten Verfassungsbeschwerde legt die FDP wichtige Teile der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Verfassungsgericht vor. Das ist angesichts der starken Polarisierung bei diesem Thema in der Gesellschaft und in der Politik dringend geboten. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen sind auch für mich verfassungswidrig und ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde. Die FDP beweist sich damit erneut als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats. Denn durch die Entscheidung der Verfassungsrichter dürften zumindest viele rechtliche Fragen geklärt werden. Das entbindet aber die Politik nicht von ihrer Verantwortung. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglicherweise noch zulässig ist, ist auch wirklich sinnvoll.

Bedauerlicherweise werden bei einer Verfassungsbeschwerde nur Teile der Gesetzesänderungen überprüft, denn die Beschwerdeführer müssen selbst unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein. Eine gesamte Prüfung wäre dagegen nur im Wege einer abstrakten Normenkontrolle möglich. Die dafür erforderliche Unterstützung von einem Viertel der Abgeordneten scheiterte, weil die Grünen den Gang nach Karlsruhe scheuten.

Auch im Landtag verhinderten die anderen Fraktionen die von uns beantragte Sondersitzung. Dabei wäre eine Beteiligung des Landtags gerade im Vorfeld der Abstimmung der Landesregierung im Bundesrat selbstverständlich. Wir halten jedenfalls an unserer Forderung fest, dass die Landesregierung die kompletten Gesetzesänderungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen muss. Sobald der Landtag wieder zusammentritt, werden wir dies angesichts des massiven Eingriffs in die Länderautonomie beantragen.“

 

Die Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Seite der FDP-Bundestagsfraktion unter

https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-04/210426_Verfassungsbeschwerde_4.BevSchG_Presseversion.pdf

 

Nico Weinmann

Keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann zeigt sich verwundert über die Äußerung von Innenminister Strobl, wonach ihm schon heute kein Fall bekannt sei, in dem Vorwürfe über das Fehlverhalten von Polizisten nicht aufgeklärt werden konnten. „Wenn dem Innenminister schon heute kein Fall bekannt ist, bei dem die Identität eines Polizisten nicht aufgeklärt werden konnte, dann sollte er das in dieser Deutlichkeit auch den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen sagen. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht hätte nach Strobls Logik keinerlei praktischen Mehrwert. Gleichzeitig stößt sie viele Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor den Kopf. Wir sehen uns in unserer Ablehnung der Kennzeichnungspflicht durch die Äußerungen des Innenministers bestätigt.“

Zu der Ankündigung, wonach das Antidiskriminierungsgesetz ohne die Beweislastumkehr kommen soll, merkt Weinmann an: „Die Beweislastumkehr war einer der zentralen Punkte beim Antidiskriminierungsgesetz. Ich stelle mir schon die Frage, welche tatsächlichen gesetzlichen Veränderungen das neue Gesetz mit sich bringen soll. Diskriminierendes Verhalten wird ja schon heute im Wege des Disziplinarrechts in völlig ausreichendem Maße geahndet. Auch hier brauchen wir keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.“

Nico Weinmann

Politischer Eiertanz zum Infektionsschutz nun auch an den Hochschulen.

 

Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Regelung in der Corona-Notbremse des Bundes für die Hochschulen nachjustieren will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist der politische Eiertanz nun auch an den Hochschulen angekommen. Nach einem ganzen Jahr der Pandemie und zwei digitalen Semestern gestand die Landesregierung den Studierenden endlich zu, dass man die Bibliotheken besuchen können muss, um Prüfungen vorzubereiten und Hausarbeiten zu schreiben. Oder dass gerade zu Beginn des Studiums die soziale Komponente und die Begegnung mit Kommilitonen besonders wichtig ist. Nun lässt man sehenden Auges auch im Bundesrat ein Gesetz passieren, dass einen herben Rückschritt für die Studierbarkeit des beginnenden Sommersemesters darstellt. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass nun in der Mehrzahl der Stadt- und Landkreise die Studienanfänger wieder nicht mehr in Präsenz an die Hochschulen dürfen, weil die gegriffene Inzidenz von 165 überschritten wird.“

Nico Weinmann

Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären beträchtlicher Malus für das Hochtechnologieland Baden-Württemberg

 

Zur Vorstellung des hochschulpolitischen Forderungspapiers der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) und des Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Forderungen der Unternehmen im Land sind absolut nachvollziehbar und zukunftsweisend – gerade mit Blick auf den Strukturwandel unseres Wirtschaftsstandortes. Das Papier sollte ein Weckruf sein für die grün-schwarzen Koalitionäre, die in ihrem schriftlich fixierten Sondierungspapier wenig Hoffnung für eine wirtschaftsfreundliche Hochschulpolitik gemacht haben, wo auf ‚klimaschonende Innovationen‘ fokussiert wird. Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären jedoch ein beträchtlicher Malus für den Innovationsdrang im Hochtechnologieland Baden-Württemberg. Die künftige grün-schwarze Landesregierung wäre gut beraten, die artikulierten Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen, um eine wirtschaftsnahe Forschung mit Zukunftsprofil zu ermöglichen. Schließlich kann man den Hochschulen nicht einen stetig wachsenden Aufgabenkanon verordnen, ohne diesen auch solide finanziell zu untermauern und autonomiefreundliche Handlungsspielräume zu schaffen. So sollte beispielsweise als Beitrag der Hochschulen zum Klimaschutz eine landesseitige Sanierungsoffensive im Gebäudebestand beitragen und nicht eine Abgabe auf dienstliche Flugreisen von Wissenschaftlern, die schlimmstenfalls innovationsfeindlich ist. Eine verstärkte, breitenwirksame Forschungsförderung sollte Anreize und eine Task Force Bürokratieabbau dringend ersehnte Freiräume schaffen, anstatt die überkommenen Vorbehalte gegen disruptive Technologien zu kultivieren. Und wenn schließlich die Hochschulen nur noch hehren Zielen dienen müssten, käme die exzellente Lehre und Forschung mittelfristig zu kurz, die unseren technologischen Vorsprung sichert.“

Nico Weinmann

Zwei Monate nach der Kritik der FDP/DVP-Fraktion bessert Landesregierung nach und stellt entgegen vorausgegangener Aussagen den fiktiven Unternehmerlohn doch zur Verfügung.

 

Zur Meldung, dass die Landesregierung den Weg für Härtefallhilfen und die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns als wichtiges Signal für Kulturszene geebnet habe, sagte der kulturpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Noch im Februar hatte der Ministerpräsident im Landtag erklärt, dass das Land keinen landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe III mehr gewähren wolle. Die bundesseitigen Hilfen waren aus seiner Sicht ausreichend, auch um die Not der Soloselbstständigen im Kulturbereich zu lindern.

Der Landesregierung fehlt ganz offensichtlich der kulturpolitische Kompass in dieser Pandemie. Grün-Schwarz erkannte offensichtlich die existenzielle Not derer nicht, die im Kulturbereich vielfach seit einem Jahr nicht arbeiten dürfen und keine Einkünfte generieren können. Ich hätte mir für die Kulturschaffenden eine klare Linie der Regierung und mehr Verlässlichkeit gewünscht, auch wenn ich letztlich erleichtert bin, dass die Landesregierung nun zwei Monate nach der Kritik der FDP/DVP-Fraktion nachgebessert und diesen Fehler behoben hat, indem sie den fiktiven Unternehmerlohn nun doch zur Verfügung stellt.“

Nico Weinmann

Rechtsextremismus taucht in sehr vielen Facetten auf.

Zum Prozessbeginn gegen die Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe S.“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Nico Weinmann:

„Schon das, was bereits bislang über die Gruppe S. bekannt wurde, ist besorgniserregend und erfordert weiteres Handeln von Politik und Sicherheitsbehörden. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft scheinen den Sachverhalt akribisch ermittelt zu haben und dafür gebührt ihnen großer Dank. Meine Fraktion wird nun sehr genau den Prozess gegen die Gruppe S. verfolgen. Wenn Rechtsextreme sich über Bundesländer miteinander vernetzen, über die Ermordung von Politikern diskutieren und Terrorangriffe auf Gotteshäuser und Parlamente planen, dann muss auch die Politik eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung übernehmen. Der Rechtsextremismus ist Gift und Feind unserer Offenen Gesellschaft. Wir müssen uns daher sämtlichen rechtsextremen Umtrieben entschieden entgegenstellen.

Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren in parlamentarischen Initiativen sehr viele Facetten rechtsextremer Aktivitäten beleuchtet: rechtsextreme Bürgerwehren, Uniter, NSU 2.0., QAnon oder die Nord- und Südkreuz-Todeslisten sind nur einige dieser Themen. Besonders alarmierend sind Berichte über Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden, sei es bei der Polizei oder beim KSK. Beim letzteren verwies Innenminister Strobl bislang stets auf die Zuständigkeit des Bundesverteidigungsministeriums. Das jüngst von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den KSK-Brigadegeneral K. belegt aber, dass die Vorgänge beim KSK keine interne Angelegenheit des Verteidigungsministeriums sind, sondern die Landespolitik hier stärker als bislang ihre Kontrollverantwortung wahrnehmen muss.“

Nico Weinmann

Hass und Hetze im Netz müssen effektiv durch Strafverfolgung bekämpft werden.

 

Zum heutigen Tag der Kriminalitätsopfer erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Jedes Kriminalitätsopfer ist eins zu viel. Dabei ist besonders besorgniserregend, dass sich die Kriminalität immer mehr ins Internet verlagert. Kriminelle wittern dort einen rechtsfreien Raum. Dies ist sowohl beim Anstieg der Cyberkriminalität, als auch bei der drastischen Zunahme der allgemeinen Kriminalität im Internet, zu sehen. Gerade in Sozialen Medien steigt die Zahl von Hasskommentaren und Beleidigungen ungemein. Eine effektivere Strafverfolgung von Hasskommentaren im Internet als bisher ist dringend geboten. Durch Hasskommentare im Netz wird der Boden für widerwärtige Straftaten im echten Leben bereitet. Um dem Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Wir fordern von der Landesregierung, sich auch künftig dafür einzusetzen, dass auf bundes- und europäischer Ebene die Voraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung bei Hasskriminalität geschaffen werden. Die Landesregierung muss für eine personell und materielle Ausstattung von Polizei und Justiz sorgen, sodass eine Strafverfolgung auch im Internet möglich ist. Angesichts von rund 10.000 vermuteten neuen Verfahren, die auf die baden-württembergische Justiz bei Verschärfung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes zukommen werden, müssen besonders auch die Staatsanwaltschaften personell verstärkt werden. Denn verschärfte Gesetze helfen nur, wenn sie auch praktisch umgesetzt werden können. Doppelstrukturen, wie sie durch Strobls Cybersicherheitsagentur entstehen, müssen tunlichst vermieden werden. Es muss jedem Täter klarwerden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und die Taten ebenso wie in der analogen Welt geahndet werden. So kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt und ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, das Hass und Hetze den Boden entzieht.“

Nico Weinmann

Zur Forderung des Landesmusikrates und zahlreicher Musikverbände nach Öffnungsstrategien sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Existenzielle Not und mangelnde Perspektiven treiben die Kulturbetriebe, die vielen selbstständigen Künstler und auch die Verbände und Vereine der Amateurmusik um. Zu befürchten stehen irreversible Beschädigungen in vielen Bereichen des kulturellen Lebens im Land, wenn man nicht bald die Öffnung in Blick nimmt. Die berechtigten Forderungen des Landesmusikrates machen nach einem Jahr des kulturellen Lockdowns klar, dass es endlich eine planbare Perspektive geben muss. Längst wurden allerorten Hygienekonzepte erdacht und umgesetzt, die einen infektionsschützenden Spielbetrieb ermöglichen. Nun liegt der Ball im Feld von Ministerin Bauer, endlich Wege aufzuzeigen, wie ehrenamtliche und professionelle Künstlerinnen und Künstler wieder stattfinden können.

Daneben brauchen wir auch weiterhin finanzielle Unterstützung für die Kultur von Landesseite – und zwar mit nachvollziehbaren Kriterien und in verlässlichen Kategorien. Die Wirren um die Ausfallhonorare sind ein Schaustück der Unzulänglichkeit grüner Kulturpolitik. An den Staatstheatern sollen Gastkünstler solche Hilfen erhalten können, während das Ministerium bei den Kommunaltheatern die Landesmittel wieder einsammelt, die man zu diesem Zweck hätte verwenden können.“

Nico Weinmann

Weinmann: Drittes Online-Semester in Folge gefährdet Studienerfolg oder Studienqualität

Ministerin Bauer steht mit 71,5 Millionen Euro im Wort, die Digital-Aufwendungen der Hochschulen abzufedern

Die seit heute geltende Corona-Verordnung Studienbetrieb sowie die entsprechende Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium kommentierte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Den Hochschulen und Studierenden droht ein weiteres digitales Semester mit allen Unwägbarkeiten. Die Zulassung von Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach der Vorstellung der Landesregierung die Mehrzahl der Studierenden weiterhin digital studieren muss. Damit geht weiterhin die Unsicherheit einher, wie die Prüfungen und Leistungsnachweise abgelegt und Online-Prüfungen rechtssicher gestaltet werden können. Die Praxis an den Hochschulen zeigt aber auch, dass Präsenzveranstaltungen häufig alternativlos sind, will man nicht den Studienerfolg oder die Studienqualität riskieren – gerade im dritten Online-Semester in Folge.

Damit die Studienangebote überhaupt digital angeboten werden können sind die Hochschulen in Vorleistung gegangen und hatten erhebliche Aufwendungen für IT-Spezialisten, Hard- und Software sowie Lizenzen. Die Hochschulen haben diesen Mehrbedarf für die Online-Semester bereits zum Jahresende 2020 mit über 71 Millionen Euro beziffert. Ministerin Bauer steht im Wort, diese Aufwendungen aus Landesmitteln abzufedern. Sie kam aber nicht über eine Kabinettsvorlage hinaus, deren Beschluss und Umsetzung wenige Tage vor der Landtagswahl immer fraglicher wird. Man kann als Wissenschaftsministerin doch aber nicht wohlfeil behaupten, man wolle sicherstellen, dass es wegen der Krise `nicht zu verlorenen Kohorten an hochqualifizierten Fachkräften kommt´, aber den Hochschulen die notwendigen Erstattungen letztlich verwehren. Vielmehr müssen entsprechende Landeshilfen endlich ausgebracht werden, um den Hochschulbetrieb krisenfest zu machen.“

Jürgen Keck

Corona-Maßnahmen machen Hilfsangebote für Frauen und Kinder schwieriger.

 

Anlässlich des Internationalen Frauentags und angesichts des alarmierend deutlichen Anstiegs der Partnergewalt im vergangenen Jahr sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Besonders die erhebliche Zunahme der Delikte gegen das Leben im häuslichen Bereich macht betroffen. Dies gilt insbesondere in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Lockdown, in denen sich die Lage noch deutlich stärker ins Dunkelfeld verschoben haben dürfte, wie Studien zeigen. Dass die Landesregierung weiterhin die pandemiebedingte Situation nicht als Grund für eine Zunahme der häuslichen Gewalt sieht, ist ziemlich realitätsfern. Es wird Zeit, dass die häusliche Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik konkreter erfasst wird. Dies gilt insbesondere für Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, die bislang nicht erfasst wird. Innenminister Strobl sollte hier nicht länger die Augen verschließen und dringend auf eine Anpassung dieser bundesweiten Statistik drängen. Denn nur durch statistisch verlässliche Grundlagen können auch zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder erfolgen.“

 

Jürgen Keck, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion sagt dazu:

„Gerade die eigene Wohnung dient als Schutz- und Rückzugsort. Wer hier nicht mehr sicher ist, der darf vom Staat nicht hilflos zurückgelassen werden. Während eines Lockdowns werden die Fluchtmöglichkeiten zudem drastisch eingeschränkt. Die Hilfsangebote des Staates für den Opferschutz müssen daher ausgeweitet werden. Es muss sichergestellt werden, dass Frauen- und Kinderschutzhäuser auch während der Kontaktbeschränkungen ausreichend genutzt werden können. Der Tatsache, dass viele hilfsbedürftige Frauen diesen Schutz nicht annehmen, weil sie durch die pandemiebedingten Auflagen abgehalten werden, muss durch entsprechende Maßnahmen und Alternativen entgegengetreten werden. Wir setzen uns daher beispielsweise für ausreichend kostenlose Corona-Tests in Frauenhäusern ein. Die bislang unternommenen Schritte der Landesregierung sind bei Weitem nicht ausreichend.“

 

Nico Weinmann

Antwort der Regierung auf Kleine Anfrage zeigt, dass keine Belege für Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen vorliegen

 

Zu den Hintergründen, die die Landesregierung zum Erlass von Ausgangsbeschränkungen erwogen hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Wir haben die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 16/9879) gefragt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die flächendeckenden Ausgangsbeschränkungen erfolgten. Die Antworten zeigen, dass die Regierung zu keinem Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit dieser erheblichen Eingriffe ernsthaft geprüft hat. Ausgangsbeschränkungen als ‚ergänzende Maßnahmen‘ zu erlassen, macht deutlich, wie wenig sich die Regierung um die Freiheitsrechte der Menschen kümmert. Selbst die jetzt herangezogene Studie zeigt, dass andere, weniger einschneidende Maßnahmen, deutlich effektiver sind. Für uns ist daher klar, dass ein Verbot das eigene Haus zu verlassen immer allerletztes Mittel bleiben muss und nicht mal eben so, um auf Nummer sicher zu gehen, erlassen werden darf.“

Der Abgeordnete des Enzkreises Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt:

„Die Regierung handelt planlos und kann dem Anschein der Willkür einzelner Maßnahmen nicht entgegentreten. Sie beruft sich jetzt auf eine Studie, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der flächendeckenden Ausgangsbeschränkungen am 12. Dezember noch nicht einmal veröffentlicht war. Es ist ungeheuerlich, dass sie so versucht, den Anschein zu wahren, sie habe sich mit der Wirkung dieser Beschränkungen auf das Infektionsgeschehen auseinandergesetzt. In Wahrheit hatte sie keine Kenntnis darüber, ob Ausgangsbeschränkungen etwas zur Pandemiebekämpfung beitragen und hat sich trotzdem nicht davon abhalten lassen, so weitreichende Einschränkungen zu erlassen. Sie kann auch weiterhin keinen Grund dafür nennen, warum die flächendeckenden Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bereits ab 20 Uhr griffen, während diese in Bayern beispielsweise erst ab 21 Uhr galten, obwohl dort die 7-Tage-Inzidenz durchgehend höher lag.“

Nico Weinmann

Solidarität mit freischaffenden Künstlern reicht nicht über grüne Wählerhochburgen hinaus

Zur Situation der Kommunaltheater und der Verlautbarung des Kunstministeriums, Ausfallhonorare an den Staatstheatern zu zahlen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe darben in der Krise und gerade die freischaffenden Künstler, also Soloselbstständige, befinden sich oft in existenzieller Not. Aus dem Kunstministerium heißt es nun, dass man Ausfallhonorare für Gastkünstler an den Staatstheatern zahlen wolle. Mit solchen Ausfallhonoraren könnte die Not auch an anderen öffentlich geförderten Kulturbetrieben, wie den Kommunaltheatern, abgemildert werden. Dort allerdings verweisen Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski auf die Regeln der Fehlbetragsfinanzierung und sammeln die Landesmittel wieder ein. Ausfallhonorare könne man nur anerkennen, wenn sie bereits vor Beginn coronabedingter Einschränkungen in den von Theatern geschlossenen Verträgen vereinbart wurden, nicht aber nachträglich, wie nun in den Staatstheatern geplant. Dem Ministerium sei es haushaltsrechtlich nicht möglich, rechtsgrundlose Ausfallhonorare als zuwendungsfähige Ausgaben anzuerkennen. Das muss für die Kulturbetriebe in kommunaler Trägerschaft doch wie der blanke Hohn erscheinen. Die grüne Doppelspitze im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übt sich in Selbstglorifizierung und verweist die Kulturbetriebe außerhalb der Metropolen auf die nicht selten klammen Haushalte der Kommunen. Die Solidarität mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern reicht ganz offensichtlich nicht über die grünen Wählerhochburgen hinaus.“

Nico Weinmann

Die Zahlen der PKS 2020 machen Defizite bei der Ausstattung der Polizei deutlich.innen

 

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann stellt zu den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 fest:

„Es verwundert nicht, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens 2020 deutlich zurückgegangen sind. Dagegen beobachten wir eine erhebliche Zunahme im Bereich der Wirtschaftskriminalität, sowie der Sexualstraftaten. Auch die Partnergewalt und Gewalt gegen Kinder hat weiter zugenommen, das Dunkelfeld ist in diesen Bereichen erfahrungsgemäß noch deutlich größer. Hier muss besonders in Lockdown-Zeiten mehr für den Opferschutz getan werden. Im Bereich der Jugendkriminalität ist der Anstieg um 87,5 Prozent bei der Verbreitung pornografischer Schriften erschreckend. Um dagegen erfolgreich angehen zu können ist dringend mehr Präventionsarbeit erforderlich. Die Landesregierung muss auf diese negativen Entwicklungen reagieren. Die Polizei braucht weniger strukturelle oder gesetzgeberische Maßnahmen, die oftmals aktionistisch wirken und eine verlässliche Planungsperspektive verhindern. Das Augenmerk muss daher auf besserer Ausstattung und der Unterstützung durch mehr Personal liegen!“

Nico Weinmann

Land, Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen.

Zu Forderungen nach Öffnungsperspektiven aus der Kulturszene, etwa der Forderung des Bühnenvereins, spätestens Ende März öffnen zu dürfen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe sind aus meiner Sicht überfällig. Es darf hier keine Denkverbote geben, nachdem jüngst mit Studien belegt wurde, dass ein Theaterbesuch mit 30 Prozent Belegung und Maskenpflicht nur halb so riskant ist wie der Einkauf im Supermarkt. Es spricht nichts dagegen nun zu planen, dass beispielsweise bei einer Inzidenz von eine Woche lang stabil unter 35 Neuinfektionen in einem Kreis die Wiedereröffnung der Kulturbetriebe vorgesehen wird – dadurch entsteht Planungssicherheit und die dringend benötigte Perspektive. Schließlich müssen die Kulturbetriebe nun seit fast einem Jahr erhebliche Einschränkungen hinnehmen, obwohl sie längst Hygienekonzepte aufgelegt haben und häufig über technische Einrichtungen verfügen, die den schnellen Austausch der Raumluft ermöglichen. Wir brauchen endlich ein Revitalisierungskonzept für die Kulturbetriebe und Künstler, sonst wird es still in den nächsten Jahren. Ich sehe das Land, die Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen. Der drohende Rotstift oder die Rückforderung von Fördermitteln, wie vom Kunstministerium gegenüber den kommunalen Theatern erwogen, sind das vollkommen falsche Signal in dieser Zeit.“

Zwischenfrage der FDP/DVP enthüllt fehlenden Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe III.

 Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann bei der Überbrückungshilfe III keinen Unternehmerlohn zu gewähren:

„Der Unternehmerlohn Baden-Württemberg bei den bisherigen Corona-Unterstützungsprogrammen war ein echtes Erfolgsmodell. Dass die Landesregierung während dieser Pandemie mal was richtig gemacht hat, scheint ihr aber selbst nicht geheuer zu sein. Prompt erklärt der Ministerpräsident heute, keinen landesspezifischen Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe III mehr zu gewähren. Ich rufe ihn auf, diesen verhängnisvollen Fehler zu korrigieren: Der Unternehmerlohn hat viele Selbstständige gerettet und ist ein essentieller Baustein zur Unterstützung der Wirtschaft! Unsere Selbstständigen brauchen ihn!“

Nico Weinmann ergänzt als kulturpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die staatlichen Hilfen sind auch für die Kulturschaffenden von besonderer Bedeutung, die oftmals gar nicht arbeiten können. Ich halte es für einen Affront, dass die Landesregierung nun die Unterstützung für soloselbstständige Kulturschaffende durch den fiktiven Unternehmerlohn streicht. Die Kulturschaffenden sind besonders hart von der Krise betroffen und häufig seit fast einem Jahr ohne Einkünfte. Grün-Schwarz riskiert nun den kulturellen Exitus, anstatt sich zu Kunst und Kultur im Land zu bekennen.“

Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro war eine landesspezifische Ergänzungsleistung in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe im Frühjahr, aber auch bei der Überbrückungshilfe I und II. Sie wurde in Ergänzung zu den Bundesmitteln aus dem Landeshaushalt finanziert. Auf Nachfrage von Professor Schweickert erklärte Ministerpräsident Kretschmann heute, dass für die Überbrückungshilfe III diese Landesergänzung durch seine Regierung nicht vorgesehen sei.

Nico Weinmann

Ministerin Bauer ist aufgefordert, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.

 

Zur Rüge des Landesdatenschutzbeauftragten an der Überwachungssoftware bei Hochschulprüfungen und zahlreichen Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Regelungen für die Onlineprüfungen sind ein gesetzgeberisches Desaster auf Ansage. Der Datenschutzbeauftragte hatte, wie wir auch, bereits in der Gesetzesgenese Bedenken geäußert. Die Reihe von Hinweisen und Beschwerden, die den LfDI nun erreichen, bestätigt meine Sorge. Man kann doch von den Hochschulen nicht binnen fünf Wochen etwas verlangen, was dem Ministerium in einem ganzen Jahr nicht gelungen ist – nämlich eine rechtssichere und datensparsame Ausgestaltung der Onlineprüfungen. Das Bedrückendste ist, dass die Studierenden die Möglichkeit zur Online-Prüfungen brauchen, um die beiden Online-Semester nicht verloren geben zu müssen. Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Ich fordere Ministerin Bauer erneut auf, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.“

 

 

Nico Weinmann

Inkonsistente Politik der Wissenschaftsministerin, die erst Tierversuche in der Lehre faktisch verbietet, um diesen Fehler dann mit Millionen an Steuermitteln zu kaschieren

 

Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums, dass zur Verbesserung des Tierschutzes in Forschung und Lehre ein landesweites Netzwerk gegründet und vom Ministerium finanziell unterstützt wird, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Politische Fehlentscheidungen mit Steuermitteln zu kaschieren scheint auch in Zeiten angespannter Haushalte ein bewährtes Prinzip, zumindest bei der Wissenschaftsministerin. Erst stoßt Ministerin Bauer die biomedizinischen Fakultäten ins kalte Wasser und macht Tierversuche in der Lehre praktisch unmöglich, um dann einen wärmenden Geldregen niedergehen zu lassen, der die entstandene Not der Forscher lindern soll. Das zeigt doch die Inkonsistenz der Politik der grünen Wissenschaftsministerin. Entsprechend der grünen Doktrin verteufelt sie Tierversuche, verkennt dabei aber deren Bedeutung für den Wissenschaftsstandort. Denn ohne Tierversuche wäre auch der Erfolg bei der Impfstoffentwicklung nicht möglich gewesen. Im Koalitionsvertrag hatte Grün-Schwarz noch eingesehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg derzeit noch auf Tierversuche angewiesen ist. Diese authentische Erkenntnis musste aber grüner Ideologie weichen, obwohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen längst zu Recht an alternativen Lehrmethoden arbeiten und bereits das 3 R-Prinzip praktizieren, wonach Tierversuche möglichst vermieden, die Zahl der Versuchstiere reduziert und deren Leiden vermindert wird.“

Nico Weinmann

Ordentliche Anlaufstelle hätte besser an einer Hochschule angesiedelt werden sollen.

Zur Ankündigung, dass das Land eine Forschungsstelle Rechtsextremismus aufbauen will, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Für mich ist die Einrichtung einer Extremismus-Forschungsstelle eine zwingende Konsequenz aus den Erfahrungen im Untersuchungsausschuss NSU im Landtag und längst überfällig. Allerdings war schon in den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts dieses Ausschusses klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Zu diesem Zweck wäre es aus meiner Sicht zudem zielführender, eine ordentliche Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg anzusiedeln. Unserem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 hat die Landesregierung seinerzeit aber schon die Zustimmung verwehrt und legt auch nun noch, so wichtig die Bekämpfung ist, den Fokus zu einseitig auf den Rechtsextremismus.“

Nico Weinmann

Keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung in die Betriebsverbote ist Affront gegenüber den Kulturbetrieben.

Zur Beantwortung des Sozialministeriums auf einen Antrag, der die Öffnungsperspektiven für Kulturbetriebe in Baden-Württemberg erfragte, sagt der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe warten darauf, dass ihnen endlich Öffnungsperspektiven aufgezeigt werden. Fast ein Jahr erdulden sie nun massive Einschränkungen durch die pauschale Einordnung in die Betriebsschließungen. Dabei gibt es längst Studien und evaluierte Testbetriebe, wie am Bayerischen Staatstheater, die eine Beteiligung der Kulturstätten am Infektionsgeschehen ausschließen. Zwei Monate hat man beispielsweise in München mit 500 Zuschauern gespielt, ohne dass es auch nur eine einzelne nachgewiesene Infektion gegeben hätte. Diese Erfahrungen müssen nun genutzt werden, um zusammen mit den Kulturbetrieben individuelle Fahrpläne für die Öffnung zu entwickeln. Die Landesregierung aber sieht ‚keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung von Kulturbetrieben in die Betriebsverbote der coronabedingten Verordnungen‘ angezeigt. Das ist doch ein Affront gegenüber den Kulturbetrieben im Land, die schon im vergangenen Jahr Hygienekonzepte aufgelegt und alles dafür getan haben, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Es ist längst überfällig, die Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe zu entwickeln. Kulturministerin Bauer und Sozialminister Lucha sollten nicht drauf warten, dass sich das Infektionsgeschehen praktisch erledigt hat, bis sie endlich mit der Erstellung von Öffnungskonzepten beginnen. Die entsprechenden standort-spezifischen Hygienekonzepte müssen jetzt abgestimmt werden und den Kulturschaffenden muss so Planungssicherheit gegeben werden, unter welchen Rahmenbedingungen die Öffnung mit Hygienefahrplan möglich wird.“